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Document 62011FA0093
Case F-93/11: Judgment of the Civil Service Tribunal (2nd Chamber) of 21 March 2013 — Taghani v Commission (Civil service — Open competition — Selection board’s decision not to admit to the assessment tests — Remedies — Court action brought without waiting for a decision on the administrative complaint — Admissibility — Amendment of the competition notice after admission tests held — Principle of the protection of legitimate expectations — Legal certainty)
Rechtssache F-93/11: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. März 2013 — Taghani/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeines Auswahlverfahren — Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens über die Nichtzulassung zu den Prüfungen — Rechtsbehelfe — Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Beschwerde abzuwarten — Zulässigkeit — Änderung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach Abhaltung der Zulassungsprüfungen — Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens — Rechtssicherheit)
Rechtssache F-93/11: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. März 2013 — Taghani/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeines Auswahlverfahren — Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens über die Nichtzulassung zu den Prüfungen — Rechtsbehelfe — Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Beschwerde abzuwarten — Zulässigkeit — Änderung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach Abhaltung der Zulassungsprüfungen — Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens — Rechtssicherheit)
ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 32–32
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/32 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. März 2013 — Taghani/Kommission
(Rechtssache F-93/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens über die Nichtzulassung zu den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Beschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Änderung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach Abhaltung der Zulassungsprüfungen - Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens - Rechtssicherheit)
2013/C 147/58
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Jamal Taghani (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 — Sekretäre (AST 1), den Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen
Tenor des Urteils
1. |
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 vom 15. Juni 2011, Herrn Taghani nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wird aufgehoben. |
2. |
Die Europäische Kommission wird verurteilt, 1 000 Euro an Herrn Taghani zu zahlen. |
3. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
4. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 347 vom 26.11.2011, S. 46.