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Document 62011CA0119
Case C-119/11: Judgment of the Court (Seventh Chamber) of 28 February 2012 — European Commission v French Republic (Failure of a Member State to fulfil obligations — Directive 2006/112/EC — Articles 99 and 110 — Value added tax — Reduced rate — Application of a reduced rate for admission to the first performances of concerts held in establishments providing refreshments during the performance)
Rechtssache C-119/11: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 28. Februar 2012 — Europäische Kommission/Französische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 99 und 110 — Mehrwertsteuer — Ermäßigter Mehrwertsteuersatz — Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Eintrittspreise für Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen auf Wunsch während der Aufführung Speisen und Getränke serviert werden)
Rechtssache C-119/11: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 28. Februar 2012 — Europäische Kommission/Französische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 99 und 110 — Mehrwertsteuer — Ermäßigter Mehrwertsteuersatz — Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Eintrittspreise für Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen auf Wunsch während der Aufführung Speisen und Getränke serviert werden)
ABl. C 118 vom 21.4.2012, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 118/7 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 28. Februar 2012 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-119/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 99 und 110 - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Eintrittspreise für Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen auf Wunsch während der Aufführung Speisen und Getränke serviert werden)
2012/C 118/10
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und C. Soulay)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und N. Rouam)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 99 und 110 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 2,10 % auf die Eintrittspreise für Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen während der Aufführung Speisen und Getränke serviert werden — Verbot, den Anwendungsbereich einer ursprünglichen Ausnahmeregelung zu erweitern, nachdem ihr Geltungsbereich eingeschränkt wurde
Tenor
1. |
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 99 und 110 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, dass sie seit dem 1. Januar 2007 einen Mehrwertsteuersatz von 2,10 % auf die Einnahmen anwendet, die mit den Eintrittpreisen der Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen während der Aufführung auf Wunsch Speisen und Getränke serviert werden, erzielt worden sind. |
2. |
Die Französische Republik trägt die Kosten. |