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Document 62010FA0063
Case F-63/10: Judgment of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 13 June 2012 — BL v European Commission (Civil Service — Former official — Social security — Accident — Closure of the procedure for the application of Article 73 of the Staff Regulations — Temporal application of the scale annexed to the new version of the rules concerning insurance against accidents and occupational diseases — Length of the procedure)
Rechtssache F-63/10: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 — BL/Europäische Kommission (Öffentlicher Dienst — Ehemaliger Beamter — Soziale Sicherheit — Unfall — Abschluss des Verfahrens nach Art. 73 des Statuts — Zeitliche Geltung der Tabelle im Anhang der Neufassung der Regelung zur Sicherung der Beamten bei Unfällen und Berufskrankheiten — Dauer des Verfahrens)
Rechtssache F-63/10: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 — BL/Europäische Kommission (Öffentlicher Dienst — Ehemaliger Beamter — Soziale Sicherheit — Unfall — Abschluss des Verfahrens nach Art. 73 des Statuts — Zeitliche Geltung der Tabelle im Anhang der Neufassung der Regelung zur Sicherung der Beamten bei Unfällen und Berufskrankheiten — Dauer des Verfahrens)
ABl. C 227 vom 28.7.2012, p. 35–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 227/35 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 — BL/Europäische Kommission
(Rechtssache F-63/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ehemaliger Beamter - Soziale Sicherheit - Unfall - Abschluss des Verfahrens nach Art. 73 des Statuts - Zeitliche Geltung der Tabelle im Anhang der Neufassung der Regelung zur Sicherung der Beamten bei Unfällen und Berufskrankheiten - Dauer des Verfahrens)
2012/C 227/58
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das infolge des Unfalls des Klägers vom 13. August 2001 nach Art. 73 des Statuts eröffnete Verfahren abgeschlossen und ihm ein Grad dauernder Teilinvalidität von 6 % zuerkannt wurde, sowie Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz an den Kläger
Tenor des Urteils
1. |
Die Entscheidung vom 28. Oktober 2009, mit der das infolge des Unfalls vom 13. August 2001, den BL erlitten hat, nach Art. 73 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eröffnete Verfahren abgeschlossen wurde, wird aufgehoben. |
2. |
Die Europäische Kommission wird verurteilt, an BL 2 500 Euro zu zahlen. |
3. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
4. |
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten von BL. |
(1) ABl. C 260 vom 25.9.2010, S. 29.