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Document 62010FA0001

    Rechtssache F-1/10: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 14. Dezember 2010 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Krankenversicherung — Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten — Fehlen einer beschwerenden Maßnahme — Unzulässigkeit — Begründungsmangel)

    ABl. C 30 vom 29.1.2011, p. 62–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 30/62


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 14. Dezember 2010 — Marcuccio/Kommission

    (Rechtssache F-1/10) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Unzulässigkeit - Begründungsmangel)

    2011/C 30/121

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

    Gegenstand der Rechtssache

    Aufhebung der Entscheidung, mit der eine Übernahme der Krankheitskosten des Klägers in Höhe von 100 v. H. abgelehnt wurde

    Tenor des Urteils

    1.

    Die stillschweigenden Entscheidungen, mit denen die Europäische Kommission die Anträge von Herrn Marcuccio vom 25. Dezember 2008 auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten zum normalen Satz abgelehnt hat, werden aufgehoben.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 63 vom 13.3.2010, S. 52.


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