Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62009TA0246

    Rechtssache T-246/09: Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012 — Insula/Kommission (Schiedsklausel — Finanzierungsverträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte — Verträge MEDIS und Dias.Net — Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen — Zurückbehaltung eines für einen anderen Vertragspartner bestimmten Betrags — Erstattung der gezahlten Beträge — Teilweise Unzulässigkeit der Klage — Widerklage der Kommission — Teilweise Erledigung der Widerklage)

    ABl. C 217 vom 21.7.2012, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.7.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 217/16


    Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012 — Insula/Kommission

    (Rechtssache T-246/09) (1)

    (Schiedsklausel - Finanzierungsverträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Verträge MEDIS und Dias.Net - Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen - Zurückbehaltung eines für einen anderen Vertragspartner bestimmten Betrags - Erstattung der gezahlten Beträge - Teilweise Unzulässigkeit der Klage - Widerklage der Kommission - Teilweise Erledigung der Widerklage)

    2012/C 217/33

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Marsal und J.-D. Simonet)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A.-M. Rouchaud-Joët und F. Mirza, dann A.-M. Rouchaud-Joët und D. Calciu im Beistand der Rechtsanwälte L. Defalque und S. Woog)

    Gegenstand

    Klage, die darauf gerichtet ist, zum einen eine Forderung der Kommission in Höhe von 189 241,64 Euro für unbegründet zu erklären, zum anderen die Kommission zu verurteilen, eine „Gutschrift“ in Höhe dieses Betrags zu erteilen, und schließlich die Kommission zu verurteilen, 212 597 Euro und, hilfsweise, 230 025 Euro als Schadensersatz zu zahlen

    Tenor

    1.

    Die vom Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) erhobene Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die von der Kommission erhobenen Widerklagen sind insoweit erledigt, als sie auf die Verurteilung von Insula zur Zahlung des geschuldeten Betrags zuzüglich Zinsen aus dem Vertrag Dias.Net gerichtet sind.

    3.

    Insula wird verurteilt, an die Kommission einen Hauptbetrag in Höhe von 157 983,11 Euro zuzüglich 2,75 % Verzugszinsen pro Jahr ab 16. Mai 2009 bis zur vollständigen Zahlung des Hauptbetrags zu zahlen.

    4.

    Insula trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.


    (1)  ABl. C 193 vom 15.8.2009.


    Top