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Document 62008TJ0039

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Dezember 2011.
Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Informatikdienstleistungen betreffend Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege eines Internet-Portals - Ablehnung des Angebots und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Außervertragliche Haftung.
Rechtssache T-39/08.

Sammlung der Rechtsprechung 2011 II-00437*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2011:721





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Dezember 2011 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑39/08)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Informatikdienstleistungen betreffend Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege eines Internet-Portals – Ablehnung des Angebots und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Auswahlkriterien – Zuschlagskriterien – Außervertragliche Haftung“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Bewertung der Fähigkeit der Bewerber, die spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen – Zuschlagskriterien – Vergleichende Bewertung der besonderen Merkmale und Vorzüge der einzelnen Angebote – Anwendung eines Kriteriums zur Bewertung der Eignung der Bewerber, einen Auftrag auszuführen, in der Phase der Zuschlagserteilung – Unzulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 1 und 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138) (vgl. Randnrn. 17-24, 38-40, 42)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe (vgl. Randnrn. 21, 47)

3.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 45-47)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Klägerin im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) (ABl. 2007, S 87) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.

2.

Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie diejenigen der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis.

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