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Document 62008TB0195

    Rechtssache T-195/08 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 2008 — Antwerpse Bouwwerken/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Öffentliche Aufträge — Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren — Ablehnung eines Angebots — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen — Zulässigkeit — Rechtsschutzinteresse — Verlust einer Chance — Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens — Fehlende Dringlichkeit)

    ABl. C 247 vom 27.9.2008, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.9.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 247/12


    Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 2008 — Antwerpse Bouwwerken/Kommission

    (Rechtssache T-195/08 R)

    (Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Verlust einer Chance - Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens - Fehlende Dringlichkeit)

    (2008/C 247/23)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

    Parteien

    Antragstellerin: Antwerpse Bouwwerken NV (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Verbist und D. de Keuster)

    Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: E. Manhaeve im Beistand von M. Gelders)

    Gegenstand

    Antrag auf einstweilige Anordnungen im Rahmen eines von der Kommission eingeleiteten Ausschreibungsverfahrens für die Errichtung eines Bauwerks

    Tenor

    1.

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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