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Document 62007TJ0407
Judgment of the General Court (Seventh Chamber) of 15 September 2011.#CMB Maschinenbau & Handels GmbH and J. Christof GmbH v European Commission.#Public supply contracts - EAR procurement procedure - Supply of equipment for the treatment of medical waste - Rejection of the tender - Action for annulment - Jurisdiction of the General Court - Period allowed for commencing proceedings - Preliminary administrative complaint - Excusable error - Award criteria - Procedural rules - Obligation to state reasons - Principle of sound administration - Non-contractual liability.#Case T-407/07.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. September 2011.
CMB Maschinenbau & Handels GmbH und J. Christof GmbH gegen Europäische Kommission.
Öffentliche Lieferaufträge - Vergabeverfahren der EAR - Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Klagefrist - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Entschuldbarer Irrtum - Zuschlagskriterien - Verfahrensvorschriften - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Außervertragliche Haftung.
Rechtssache T-407/07.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. September 2011.
CMB Maschinenbau & Handels GmbH und J. Christof GmbH gegen Europäische Kommission.
Öffentliche Lieferaufträge - Vergabeverfahren der EAR - Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Klagefrist - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Entschuldbarer Irrtum - Zuschlagskriterien - Verfahrensvorschriften - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Außervertragliche Haftung.
Rechtssache T-407/07.
Sammlung der Rechtsprechung 2011 II-00286*
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2011:477
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. September 2011 – CMB und Christof/Kommission
(Rechtssache T-407/07)
„Öffentliche Lieferaufträge – Vergabeverfahren der EAR – Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle – Ablehnung des Angebots – Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Gerichts – Klagefrist – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Entschuldbarer Irrtum – Zuschlagskriterien – Verfahrensvorschriften – Begründungspflicht – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Außervertragliche Haftung“
1. Unionsrecht – Grundsätze – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Anwendbarkeit auf Maßnahmen der Agenturen, die auf der Grundlage des abgeleiteten Rechts erlassen wurden und Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 57-58)
2. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Entscheidungen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren – Einbeziehung (Art. 230 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 59-61)
3. Nichtigkeitsklage – Klage gegen eine Entscheidung, durch die eine nicht fristgerecht angefochtene frühere Entscheidung bestätigt wird – Unzulässigkeit – Begriff der bestätigenden Entscheidung – Entscheidung aufgrund eines Antrags, mit dem neue wesentliche Tatsachen geltend gemacht werden – Ausschluss (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 89-93)
4. Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff – In der Ausschreibung vorgesehene Verfahren der gütlichen Einigung – Rückgriff auf einziges Verfahren durch einen Bieter – Einbeziehung (vgl. Randnrn. 99, 103)
5. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 115)
6. Haushalt der Europäischen Union – Haushaltsordnung – Auf die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge anwendbare Bestimmungen – Geltungsbereich – Öffentliche Aufträge, die durch mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen vergeben und zulasten dieses Haushalts gefördert werden – Einbeziehung (Verordnungen Nr. 2988/95 des Rates, Art. 167 Abs. 1, und Nr. 2666/2000, Art. 7 Abs. 1; Verordnung Nr. 2343/2002 der Kommission, Art. 74) (vgl. Randnrn. 153-157)
7. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 170-172, 177)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EAR, mit der das Angebot der Klägerinnen im Rahmen der Ausschreibung EuropeAid/124192/D/SUP/YU (ABl. 2006, S 233-248823) über Beschaffung, Lieferung und Installation von Bedarf für die Behandlung und den Transport von medizinischen Abfällen abgelehnt und der Zuschlag einem anderen Bieter erteilt wurde, und auf Schadensersatz |
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die CMB Maschinenbau & Handels GmbH und die J. Christof GmbH tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |