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Document 62005CA0465

Rechtssache C-465/05: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freier Dienstleistungsverkehr — Niederlassungsrecht — Beruf des Wachmanns — Private Sicherheitsdienste — Treueid auf die Italienische Republik — Genehmigung durch den Präfekten — Geschäftsniederlassung — Mindestzahl von Bediensteten — Hinterlegung einer Sicherheit — Behördliche Kontrolle der Preise für die erbrachten Dienstleistungen)

ABl. C 51 vom 23.2.2008, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 51/11


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik

(Rechtssache C-465/05) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsrecht - Beruf des Wachmanns - Private Sicherheitsdienste - Treueid auf die Italienische Republik - Genehmigung durch den Präfekten - Geschäftsniederlassung - Mindestzahl von Bediensteten - Hinterlegung einer Sicherheit - Behördliche Kontrolle der Preise für die erbrachten Dienstleistungen)

(2008/C 51/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: E. Traversa und E. Montaguti)

Beklagte: Italienische Republik (Bevollmächtigter: I. M. Braguglia im Beistand von D. Del Gaizo, avvocato dello Stato)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 43 EG und 49 EG — Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs eines privaten Wachmanns — Verpflichtung zur Leistung eines Treueeides auf die Italienische Republik — Verpflichtung zur Erlangung einer Genehmigung des Präfekten

Tenor

1.

Die Italienische Republik hat dadurch, dass sie im Testo unico delle leggi di pubblica sicurezza, der durch das Regio Decreto Nr. 773 vom 18. Juni 1931 genehmigt worden ist, in seiner geänderten Fassung vorsieht, dass

die Tätigkeit als privater Wachmann nur nach Ableistung eines Treueids auf die Italienische Republik ausgeübt werden kann, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG verstoßen;

die Tätigkeit des privaten Sicherheitsdienstes durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nur nach Erteilung einer gebietsbezogenen Erlaubnis durch den Präfekten ausgeübt werden kann, ohne dass die Verpflichtungen berücksichtigt werden, denen diese Dienstleistungserbringer bereits im Herkunftsmitgliedstaat unterliegen, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen;

diese Erlaubnis in ihrer Geltung räumlich begrenzt ist und ihre Erteilung von der Berücksichtigung der Zahl und der Größe der privaten Sicherheitsunternehmen abhängig ist, die in diesem Gebiet bereits tätig sind, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG verstoßen;

die privaten Sicherheitsunternehmen eine Geschäftsniederlassung in jeder Provinz haben müssen, in der sie ihre Tätigkeit ausüben, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen;

jeder Angehörige des Personals dieser Unternehmen eine Erlaubnis zur Ausübung der Bewachungstätigkeit besitzen muss, ohne dass die im Herkunftsmitgliedstaat bereits durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen berücksichtigt werden, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen;

die privaten Sicherheitsunternehmen als Voraussetzung für die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit über eine Mindest- und/oder Höchstzahl von Mitarbeitern verfügen müssen, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG verstoßen;

diese Unternehmen eine Sicherheit bei der Cassa depositi e prestiti hinterlegen müssen, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG verstoßen;

die Preise für die privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Erlaubnis des Präfekten innerhalb einer bestimmten Bandbreite festgelegt werden, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 60 vom 11.3.2006.


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