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Document 61996CO0156
Order of the Court (First Chamber) of 21 January 1997. # Calvin Williams v Court of Auditors of the European Communities. # Appeal - Officials - Obligations - Acts incompatible with the dignity of the official's office - Duty of loyalty - Disciplinary proceedings - Removal from post. # Case C-156/96 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 21. Januar 1997.
Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.
Rechtsmittel - Beamte - Pflichten - Handlungen, die dem Ansehen des Amtes abträglich sind - Treuepflicht - Disziplinarverfahren - Entfernung aus dem Dienst.
Rechtssache C-156/96 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 21. Januar 1997.
Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.
Rechtsmittel - Beamte - Pflichten - Handlungen, die dem Ansehen des Amtes abträglich sind - Treuepflicht - Disziplinarverfahren - Entfernung aus dem Dienst.
Rechtssache C-156/96 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1997 I-00239
ECLI identifier: ECLI:EU:C:1997:26
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 21. Januar 1997. - Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte - Pflichten - Handlungen, die dem Ansehen des Amtes abträglich sind - Treuepflicht - Disziplinarverfahren - Entfernung aus dem Dienst. - Rechtssache C-156/96 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-00239
Beamte - Rechte und Pflichten - Handlungen, die dem Ansehen des Amtes abträglich sind - Massive Beleidigungen - Disziplinarstrafe - Gerichtliche Nachprüfung
(Beamtenstatut, Artikel 12 Absatz 1)
Ein Beamter, der öffentlich massive, für die Personen, gegen die sie gerichtet sind, ehrenrührige Beleidigungen äussert, verletzt das Ansehen seines Amtes und verstösst damit gegen seine Pflicht aus Artikel 12 Absatz 1 des Statuts.
Bei der Beurteilung der Ordnungsmässigkeit einer Disziplinarstrafe im Hinblick auf die genannte Vorschrift ist das Gericht nicht verpflichtet, zu prüfen, ob das in Rede stehende Verhalten eine Diffamierung in dem Sinne darstellt, der diesem Begriff möglicherweise im Strafrecht zukommt.