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Document 52024PC0283

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10152/2021; ST 10152/2021 ADD1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands

COM/2024/283 final

Brüssel, den 2.7.2024

COM(2024) 283 final

2024/0157(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10152/2021; ST 10152/2021 ADD1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands


2024/0157 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10152/2021; ST 10152/2021 ADD1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Griechenland am 27. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „ARP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit seinem Durchführungsbeschluss vom 13. Juli 2021 2 . Dieser Durchführungsbeschluss des Rates wurde am 8. Dezember 2023 geändert. 3 Am 5. Juni 2024 ersuchte Griechenland gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vorzuschlagen, da der ARP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen sei. Aus diesem Grund legte Griechenland einen geänderten ARP vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(2)Die Änderungen am ARP, die Griechenland aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 32 Maßnahmen.

(3)Zwei Maßnahmen werden nach Auskunft Griechenlands geändert, da die Nachfrage hinter den Erwartungen zurückbleibt, was zu Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen geführt hat. Dies betrifft das Etappenziel 33 der Maßnahme 16874 (Energie und Unternehmertum) sowie das Etappenziel 49 der Maßnahme 16924 (Elektromobilität) bzw. deren Komponente 2.3 (Aufladen und Betanken). Auf dieser Grundlage hat Griechenland beantragt, den Zeitplan für die Umsetzung der genannten Etappenziele zu verlängern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(4)Griechenland hat ferner erklärt, dass es bei drei Maßnahmen bessere Alternativen gibt, damit das ursprüngliche Ziel der Maßnahme erreicht wird. Das betrifft die Etappenziele 79 und 82 der Maßnahme 16911 (Krisenmanagement aus der Luft) im Rahmen der Komponente 1.4 (Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimafestigkeit und Umweltschutz), die Zielwerte 94 und 95 und die Beschreibung der Maßnahme 16778 (Digitalisierung von Archiven und damit verbundene Dienstleistungen) im Rahmen der Komponente 2.2 (Modernisierung), und das Etappenziel 135 sowie die Beschreibung der Maßnahme 16942 (Digitalisierung der staatlichen Arbeitsvermittlung) im Rahmen der Komponente 3.1 (Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt). Auf dieser Grundlage hat Griechenland beantragt, den Gegenstand der Etappenziele 79 und 82 zu ändern, um die luftgestützten Mittel zu erwerben, die dem Krisenmanagement-Bedarf Griechenlands am besten entsprechen. Darüber hinaus hat Griechenland beantragt, den Zeitplan für die Umsetzung des Zielwerts 94 zu verlängern, den Wortlaut der Maßnahmenbeschreibung und der Zielwerte 94 und 95 zu ändern und die Beschreibung der Maßnahme 16942 und des Zielwerts 135, der überdies in ein Etappenziel umgewandelt wird, so zu ändern, dass der mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen verbundene Verwaltungsaufwand – ohne Abstriche an den Ambitionen – verringert wird. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Griechenland hat erklärt, dass es für 24 Maßnahmen bessere, weniger bürokratische Alternativen gibt, ohne das Erreichen ihrer Ziele zu beeinträchtigen. Betroffen sind: die Beschreibung der Maßnahme 16870 (Interventionen für die Anbindung der Inseln ans Stromnetz und dessen Modernisierung), die Beschreibung der Maßnahme 16926 (Förderung des Baus von Stromspeichern mit dem Ziel einer größeren Verbreitung erneuerbarer Energien), die Beschreibung der Maßnahme 16900 (Aufbau des Oberleitungsnetzes des Verteilernetzbetreibers HEDNO in Waldgebieten) und Beschreibung der Maßnahme 16901 (Ausbau des HEDNO-Netzes zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt) im Rahmen der Komponente 1.1 (Hochfahren); die Beschreibung der Maßnahme 16932 (Olympia-Sportkomplex Athen-Marousi), die Beschreibung der Maßnahme 16879 (Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik), das Etappenziel 36 der Maßnahme 16874 (Energie und Unternehmertum), die Etappenziele 34 und 35 und die Beschreibung der Maßnahme 16876 (Energetische Sanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors) sowie die Maßnahmenbeschreibung der Maßnahme 16873 (Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand) im Rahmen der Komponente 1.2 (Renovieren); die Beschreibung der Maßnahme 16772 (Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings), die Beschreibung der Maßnahme 16846 (Anlagen für die Behandlung von kommunalen Abwässern und Schlamm aus der Abwasserbehandlung) sowie das Etappenziel 66 und die Beschreibung der Maßnahme 16850 (Trinkwasserversorgung und Rückhalte-Infrastruktur) unter der Komponente 1.4 (Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimafestigkeit und Umweltschutz); das Etappenziel 87 der Maßnahme 16855 (Kleinsatelliten) im Rahmen der Komponente 2.1 (Vernetzen); das Etappenziel 147 der Maßnahme 16 289 (Strategie für Exzellenz in Universitäten & Innovation) im Rahmen der Komponente 3.2 (Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen); das Etappenziel 154 der Maßnahme 16816 (Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung der Rückforderungen und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben) im Rahmen der Komponente 3.3 (Verbesserung der Krisenfestigkeit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung); die Beschreibung der Maßnahme 16 611 (Digitalisierung der Steuerprüfungen) im Rahmen der Komponente 4.1 (Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung); die Beschreibung der Maßnahme 16711 (Professionalisierung des öffentlichen Auftragswesens) im Rahmen der Komponente 4.2 (Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Korruptionsbekämpfung); das Etappenziel 229 und die Beschreibung der Maßnahme 16727 (Digitalisierung der Justiz (E-Justiz)) und die Beschreibung der Maßnahme 16575 (Beschleunigung der Rechtspflege) im Rahmen der Komponente 4.3 (Verbesserung der Effizienz des Justizwesens); die Beschreibung der Maßnahme 16486 (Museum für Unterwasser-Antiquitäten), das Etappenziel 303 der Maßnahme 16593 (Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen), die Beschreibung der Maßnahme 16630 (Nordautobahn von Kreta (B.O.A.K)), die Beschreibung der Maßnahme 16833 (Durchführung der Arbeiten der EASA zur Mängelbehebung) im Rahmen der Komponente 4.6 (Modernisierung wichtiger Wirtschaftssektoren und Verbesserung ihrer Krisenfestigkeit); schließlich die Beschreibung der Maßnahme 16994 (Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch) im Rahmen der Komponente 5.2 (REPowerEU-Investitionen). Auf dieser Grundlage hat Griechenland beantragt, unnötige Hintergrundinformationen oder Verfahrenselemente, die nicht zu den Zielen der Maßnahmen beitragen, zu streichen, klarzustellen, dass sich bestimmte Elemente auf die Ziele oder den Kontext der Maßnahmen beziehen, und die Beschreibungen von Maßnahmen oder Etappenzielen und Zielwerten zu vereinfachen, die einen ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für das Erreichen der anvisierten Ziele verursachen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(6)Griechenland hat erklärt, dass das Etappenziel 38 der Maßnahme 16873 (Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand) im Rahmen der Komponente 1.2 (Renovierung) aufgrund von anhängigen Klagen gegen das Ergebnis des Vergabeverfahrens, durch das sich die Durchführung der Maßnahme verzögert hat, teilweise nicht mehr erreichbar ist. Auf dieser Grundlage hat Griechenland beantragt, den Zeitplan für die Umsetzung des genannten Etappenziels zu verlängern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Griechenland hat angekündigt, dass die Etappenziele 97 und 99 der Maßnahme 16929 (Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Befolgung der europäischen Strategien und politischen Maßnahmen) im Rahmen der Komponente 2.2 (Modernisieren) geändert werden, da die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Maßnahme innerhalb der griechischen Verwaltung neu zugewiesen wurde. Auf dieser Grundlage hat Griechenland beantragt, die im qualitativen Indikator für die genannten Etappenziele genannte Bezeichnung des zuständigen Ministeriums zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(8)Griechenland hat dargelegt, dass das Etappenziel 234 der Maßnahme 16575 (Beschleunigung der Rechtspflege) im Rahmen der Komponente 4.3 (Verbesserung der Effizienz des Justizwesens) geändert wird, da die Einstellungsverfahren aufgrund des Zeitplans für die Veröffentlichung des einschlägigen öffentlichen Auswahlverfahrens, für das der Oberste Rat für die Auswahl von Zivilpersonal (ASEP) zuständig ist, komplexer sind als ursprünglich vorgesehen, was dazu führen wird, dass die Liste der erfolgreichen Bewerber spätestens Ende 2024 fertiggestellt wird. Auf dieser Grundlage hat Griechenland beantragt, den Zeitplan für die Umsetzung des genannten Etappenziels zu verlängern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(9)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Griechenland angeführten Gründe die Änderungen nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 rechtfertigen und der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 entsprechend geändert werden sollte.

Unterteilung der Etappenziele und Zielwerte

(10)Die Unterteilung der Etappenziele und Zielwerte in Tranchen sollte geändert werden, um den Änderungen des Plans Rechnung zu tragen.

Berichtigung redaktioneller Fehler

(11)Im Text des Durchführungsbeschlusses des Rates wurden fünf redaktionelle Fehler gefunden, die zwei Etappenziele und fünf Maßnahmen im Rahmen von vier Komponenten betreffen. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte geändert werden, um diese redaktionellen Fehler zu berichtigen, die dazu führen, dass der Inhalt des der Kommission am 13. Juli 2021 vorgelegten ARP nicht wie zwischen der Kommission und Griechenland vereinbart zum Ausdruck kommt. Diese Schreibfehler betreffen: das Etappenziel 50 der Maßnahme 16831 (Produktion – E Grün) im Rahmen der Komponente 1.3 (Wiederauffüllung und Betankung), die Beschreibung der Maßnahme 16979 (Errichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser- und Abwasserwirtschaft) im Rahmen der Komponente 1.4 (Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimafestigkeit und Umweltschutz), die Beschreibung der Maßnahme 16820 (Reform der Psychiatrie und der Bekämpfung von Suchtkrankheiten) im Rahmen der Komponente 3.3 (Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung), die Beschreibung der Maßnahme 16610 (Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattungen) und des Etappenziels 338 der Maßnahme 16985 (Änderungen des griechischen Rahmens für die Steuerpolitik) im Rahmen der Komponente 4.1 (Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Finanzverwaltung und der Steuererhebung). Die Durchführung der betreffenden Maßnahme bleibt von diesen Korrekturen unberührt.

Die Bewertung durch die Kommission

(12)Die Kommission hat den geänderten ARP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

(13)Aus Sicht der Kommission haben die von Griechenland vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates ST 10152/2021; ST10152/2021 ADD1 vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des ARP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, da, db, e, f, g, h, i, j und k festgelegten Bewertungskriterien.

Positive Bewertung

(14)Nachdem die Kommission den geänderten ARP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten ARP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung und von Darlehen für die Durchführung des geänderten ARP bereitgestellt wird.

Finanzieller Beitrag

(15)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP Griechenlands belaufen sich auf 36 612 904 139 EUR. Da dieser Betrag den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Griechenland maximal zur Verfügung steht, übersteigt, sollte der nach Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Gesamtbetrag, der Griechenland für den geänderten ARP zugewiesen wird, 18 220 378 076 EUR betragen.

Darlehen

(16)Die Griechenland in Form von Darlehen zur Verfügung gestellte Unterstützung in Höhe von 17 727 538 920 EUR bleibt unverändert.

(17)Der Durchführungsbeschluss des Rates (ST 10152/2021; ST10152/2021 ADD1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des ARP Griechenlands sollte daher entsprechend geändert werden. Im Interesse der Klarheit sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses des Rates vollständig ersetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:

Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans (ARP) Griechenlands auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des ARP, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des ARP, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte sowie der zusätzlichen, mit der Zahlung nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung und von Darlehen verbundenen Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.“

2. Der Anhang wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    ST 10152 2021; ST 10152 2021 ADD 1.
(3)    ST 15831 2023; ST 15831 2023 ADD 1.
Top

Brüssel, den 2.7.2024

COM(2024) 283 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10152/2021; ST 10152/2021 ADD1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A.KOMPONENTE 1.1: HOCHFAHREN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt auf Reformen und Investitionen ab, um das Gewicht erneuerbarer Energiequellen im Stromnetz zu erhöhen und den Prozess der Dekarbonisierung Griechenlands zu erleichtern. Die Reformen sollen die Genehmigungsvorschriften für Investitionen in erneuerbare Energien vereinfachen, den Strommarkt effizienter machen und die finanzielle Nachhaltigkeit der Förderregelungen sicherstellen. Die Komponente umfasst auch wichtige Investitionen in Netze, um die Verbindung zu den Kyklade-Inseln zu vollenden und die Stromverteilung umweltfreundlicher zu gestalten und einen größeren Anteil erneuerbarer Energien zu absorbieren. Speichersysteme unterstützen auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft, indem überschüssiger Strom aus erneuerbaren Quellen angesammelt wird. Die Sanierung von Flächen wird auch in Gebieten unterstützt, die derzeit als Braunkohlebergwerke genutzt werden, als Schritt des gerechten Übergangs in den Gebieten, die am stärksten vom Ausstieg aus der Braunkohle betroffen sind. Die Komponente steht im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) und unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 von 2019). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Förderung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energien (Maßnahme ID: 16926)

Im Rahmen der Investition werden öffentliche Zuschüsse für die Installation einer Energiespeicherkapazität von bis zu 1 380 MW im Elektrizitätssystem gewährt. Diese Investitionen zielen darauf ab, die Systemintegration neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien zu ermöglichen, die für die Erreichung der NEKP-Ziele erforderlich ist. Darüber hinaus zielt diese Maßnahme darauf ab, Netzüberlastungen zu verringern, die Flexibilität des Elektrizitätssystems und die Liquidität des Regelreservemarkts zu erhöhen, die Angemessenheit des Systems zu verbessern, Energieeffizienz zu ermöglichen, die Transparenz bei der Strompreisbildung zu fördern und die Energiekosten zu senken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Maßnahmenzur Wiederbelebung der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang) (Maßnahme-ID: 16871)

Die Investition besteht aus Zuschüssen zur Finanzierung der Sanierung ehemaliger Braunkohlebergwerke in Westmakedonien und Megalopolis. Die Maßnahme betrifft die Gebiete für einen gerechten Übergang mit ökologischen und wirtschaftlichen Interventionen wie Bodensanierung, Sanierung und Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Landschaft und Umwelt, Anpassungen bei der Landnutzung und der Schaffung von organisierten Rezeptoren für Tätigkeiten. Die Durchführung dieser Investition wird von einer von Griechenland einzurichtenden Zweckgesellschaft verwaltet. Die Zweckgesellschaft wird der neue rechtmäßige Eigentümer und Landentwickler der übertragenen geografischen Gebiete. Das Projektsonderfahrzeug ist für die Finanzierung und Durchführung der Sanierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten verantwortlich. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes (Maßnahme ID: 16870)

Die Investition umfasst die Stromverbindung der Cyclade-Inseln (Phase D), eine Oberleitung, die das Extra-Hochspannungszentrum (EHVC) Corinth und EHVC Koumoundouros verbindet, sowie flankierende Projekte. Die Projekte zielen darauf ab, die Sicherheit des Energiesystems zu erhöhen und gleichzeitig das Potenzial für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf den Inseln und auf dem Peloponnes zu erhöhen. Ziel der Investition ist es, die Energiekosten zu senken und so neue Investitionen und Arbeitsplätze in energieintensiven Wirtschaftszweigen zu schaffen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Ausbau des Netzes des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO), um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und die Umwelt zu schützen (Maßnahmekennung: 16901)

Die Investition besteht in der Untertage- und Umleitung des Stromverteilungsnetzes in Siedlungen, die aus kultureller oder touristischer Sicht von besonderer Bedeutung sind, sowie in Stadtzentren, wobei Gebieten Vorrang eingeräumt wird, in denen die Infrastruktur durch extreme Wetterbedingungen gefährdet ist. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Verteilernetzes zu verbessern und zum Umweltschutz beizutragen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Griechischer Stromverteilernetzbetreiber (HEDNO) Ausbau des Obernetzes in Waldgebieten (Maßnahme-ID: 16900)

Die Investition besteht in der Ersetzung von blanken Leitern im allgemeinen Stromverteilungsnetz (mit überdachten Leitungen oder einem verdrehten Kabel), der Installation von Isolierabdeckungen und der Untertage oder Verlegung des Stromverteilungsnetzes durch Waldgebiete. Ziel des Projekts ist es, die Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Netzes (Energiequalitätsindikatoren SAIDI, SAIFI) zu verbessern und die Umwelt (Wald, Wildtiere) besser zu schützen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Erhöhung der installierten Kapazität im griechischen Stromverteilernetzbetreiber (HEDNO) Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerke für den neuen EE-Anschluss (Maßnahmekennung: 16899)

Durch die Investition soll die Kapazität bestehender Umspannwerke des Netzes erhöht werden, um die Überlastung des Verteilernetzes zu beheben, die derzeit weitere Investitionen in erneuerbare Energien verhindern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus erneuerbaren Energiequellen – Kraft-Wärme-Kopplung (RES-KWK) (Maßnahme ID: 16865)

Die Reform umfasst: a) die Umstrukturierung der bestehenden Vergütungsstruktur für EE-Erzeuger durch die Einrichtung eines neuen (nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommenen) EE-KWK-Kontos, das durch neue Mechanismen ergänzt wird, die die finanzielle Tragfähigkeit sowohl der bestehenden als auch der neuen EE-KWK-Konten gewährleisten; und b) die Einführung eines Handelssystems für Herkunftsnachweise, einer außerordentlichen „COVID-19-Steuer“ für EE-Erzeuger und -Lieferanten und einer dauerhaften „Kohlenstoffsteuer“ auf Dieselkraftstoff. Die Maßnahmen müssen die Tragfähigkeit der vorhandenen installierten EE-Kapazität gewährleisten und die Finanzierung neuer EE-Projekte erleichtern, da unerwartete Zu- und Abflüsse, die zu negativen Auswirkungen auf die EE-Konto(e) führen, durch die an die Kunden abgewälzten Regulierungsgebühren angegangen werden. Die Umsetzung der Reform, einschließlich einer Erhöhung der Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen um 3 Gigawatt, muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Straffung des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der Ziele des NEKP durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue erneuerbare Energieträger (Maßnahme ID: 16860)

Die Reform besteht in der Straffung des Genehmigungsrahmens für erneuerbare Energien, einschließlich der Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren, kurzer und verbindlicher administrativer Reaktionszeiten und Rechenschaftsverfahren bei unnötigen Verzögerungen, der Verringerung der erforderlichen Dokumentation und Verfahren sowie eines neuen speziellen Rahmens für Offshore-Anlagen aus erneuerbaren Quellen. Ziel ist es, die Verdoppelung der installierten EE-Kapazität im Hinblick auf den Ausstieg aus der Braunkohle in Griechenland zu beschleunigen.

Schließlich soll mit der Reform auch ein Marktüberwachungssystem für die nationale Regulierungsbehörde (RAE) und die Beteiligung der Laststeuerung (DSR) am Regelreservemarkt eingerichtet werden.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Top-Investition 1: Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

1

1 – 1.1. Stromversorgung – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

Meilenstein

Anbindung von Inseln – Auftragsvergabe

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge durch den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (IPTO) für die vollständige Installation von:

1) Verbindung Naxos – Thira-Kabel;

2) Hochspannungskabel (EHVC) Koumoundoros – Korinthos (Teile 1 und 2); und

3) Umspannwerke Milos, Folegandros, Serifos und Kabelverbindungen Lavrio-Serifos, Serifos-Milos, Milos-Folegandros, Folegandros-Thira.

2

1 – 1.1. Stromversorgung – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindungsleitungen von Inseln – Stand der Arbeiten

Bestätigung der Abnahme der Kabelverlegungsarbeiten durch die IPTO, Genehmigung von Tests und Zertifizierung des Fortschritts für die Fertigstellung von 50 % des EHVC Koumoundouros – Korinthos (Teile 1 und 2)

Q2

2025

Erfolgreiche Verlegung von Kabeln und Tests für Naxos-Thira;

50 % des EHVC Koumoundouros – Korinthos (Teile 1 und 2) abgeschlossen.

3

1 – 1.1. Stromversorgung – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

 Meilenstein

Verbindungsleitungen von Inseln – Fertigstellung

Erfolgreicher Betriebsbeginn/von IPTO zertifizierte Elektrifizierung; Ausstellung von Zeugnissen über erfolgreiche Versuche

 

 

 

Q4

2025 

Abschluss aller drei Teilprojekte (Verbindung Naxos-Thira, EHVC Koumoundoros-Korinthos, Umspannwerke und andere Verbindungen), erfolgreiche Integration in das griechische Elektrizitätstransportsystem und Inbetriebnahme.

Schlüsselreform 1: Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto – Straffung des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der Ziele der NEKP durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue erneuerbare Energieträger

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

4

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

Meilenstein

RES-Konto – Rechtsvorschriften zur Änderung von L. 4001/2011; Inkrafttreten aller einschlägigen Beschlüsse, einschließlich Kodizes, der Ministerien, der nationalen Regulierungsbehörde (RAE) und des Verwalters für erneuerbare Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP).

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und einschlägigen Durchführungsbeschlüssen.

Q2

2022

1) Einrichtung des neuen Kontos für erneuerbare Energiequellen (RES) für ab dem 1. Januar 2021 in Auftrag gegebene Einheiten, einschließlich Änderung von Rechtsvorschriften, Ministerialbeschlüssen und Regulierungsbeschlüssen (Codes). Das neue RES-Konto wird Mechanismen zur Gewährleistung seiner finanziellen Tragfähigkeit umfassen, auch im Falle unvorhergesehener Ungleichgewichte.

2. Inkrafttreten eines Handelssystems für Herkunftsnachweise, das es den Verbrauchern ermöglicht, Strom aus erneuerbaren Energiequellen freiwillig zu unterstützen.

Das System der Herkunftsnachweise (GO) umfasst:

1)Annahme eines GO-Ausgabe-/Auktionssystems für Einspeisetarife (EE)

2)Zulassung „grüner“ Einzelhandelsprodukte

3)Akkreditierung von Standards für „grünes Unternehmen“.

 

5

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16860_Streamline das effiziente Funktionieren des neuen Strommarktmodells und die Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der Ziele der NEKP durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue erneuerbare Energien

Meilenstein

RES-Konto – Marktreformen und Vereinfachung der Lizenzvergabe

Inkrafttreten aller einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich ministerieller Beschlüsse, und des Regelungsrahmens der RAE und des DAPEEP

Q2

2022

1) Einrichtung und uneingeschränkter Betrieb eines Marktüberwachungs- und Überwachungsmechanismus sowie uneingeschränkte Beteiligung der Demand Side Response am Regelenergiemarkt.

Abschluss der Reform zur Vereinfachung der Lizenzvergabe für erneuerbare Energien, einschließlich Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren, kurzer und verbindlicher administrativer Reaktionszeiten und Rechenschaftsverfahren bei unnötigen Verzögerungen, Verringerung der erforderlichen Dokumentation und Verfahren sowie eines neuen speziellen Rahmens für Offshore-Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

6

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

Ziel

RES-Konto – Kapazitätserweiterung Ziel 1

Neue Kapazität (GW) der in Betrieb genommenen erneuerbaren Energiequellen

0

1

Q2

2023

Neue installierte und betriebsbereite EE-Kapazitäten

 7

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

 Ziel

RES-Konto – Ziel 2 für die Kapazitätssteigerung

 

Neue Kapazität (GW) der in Betrieb genommenen erneuerbaren Energiequellen

 1

 2

Q2

2024

Neue installierte und betriebsbereite EE-Kapazitäten

 8

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

 Ziel

RES-Konto – Ziel 3 für die Kapazitätssteigerung 

 

Neue Kapazität (GW) der in Betrieb genommenen erneuerbaren Energiequellen

 2

 3

Q2

2025

Neue installierte und betriebsbereite EE-Kapazitäten

Gruppe 1: Up-Leistung

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger (ID: 16926)

 Maßnahmen zur Wiederbelebung der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang) (ID: 16871)

 Ausbau des HEDNO-Netzes zur Stärkung der Resilienz und zum Schutz der Umwelt (ID: 16901)

 Ausbau des HEDNO-Oberleitungsnetzes in Waldgebieten (ID: 16900)

 Ausbau der installierten Kapazität in den HV/MV-Umspannwerken des griechischen Stromverteilungsnetzes (HEDNO) für neue RES-Anschlüsse (ID: 16899)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

9

1 – 1.1. Machtaufbau – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang)

Meilenstein

Landsanierung – Rahmengesetz

Inkrafttreten

Q1

2022

Genehmigung und Inkrafttreten des Rahmenvertragsgesetzes zur Festlegung der von der Public Power Corporation an den Staat zu übertragenden geografischen Gebiete, des Inhalts der Projektstudien, der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen allen Beteiligten, der Verwaltungsmodalitäten, des Durchführungszeitplans und des Budgets.

10

1 – 1.1. Machtaufbau – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang)

Meilenstein

Landsanierung – Städtepläne

Umweltministerium zertifiziert die Genehmigung aller besonderen Stadtpläne;

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q1

2024

1) Genehmigung der besonderen Stadtpläne durch Präsidialerlass. In den besonderen Stadtplänen werden die zulässigen Flächennutzungen, die allgemeinen Baubedingungen und -beschränkungen sowie alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen, Bedingungen oder Einschränkungen festgelegt.

2) Mitteilung der PPC SA (gemäß § 6.5.3 der Rahmenvereinbarung – ratifiziert durch das Gesetz 4956/2022) an die Vertragsparteien über die Übertragung von 5,438 ha wiederhergestelltem oder ungestörtem Land.

11

1 – 1.1. Stromversorgung – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger

Meilenstein

Lagerhaltung – Verträge

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q2

2023

Benachrichtigung über die Vergabe aller Aufträge für ausgewählte Projekte (d. h. neben der langen Laufzeit von Amfilochia Pumped Hydro Storage, die im Rahmen eines individuellen Verfahrens ausgewählt wird) mit einer Gesamtkapazität von bis zu 700 MW (und einer Mindestkapazität von 500 MW).

12

1 – 1.1. Ausbau des Netzes 16901_HEDNO zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Verträge 1

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Mitteilung der Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit Projekten des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO) zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und der Umwelt, um eine weitere Marktdurchdringung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

13

1 – 1.1. Ausbau des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten 16900_HEDNO

Meilenstein

HEDNO – Verträge 2

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Mitteilung der Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit HEDNO-Projekten für Oberleitungen in Waldgebieten, um eine weitere Verbreitung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

14

1 – 1.1. Stromversorgung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in den HV/MV-Umspannwerken des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO) für den neuen EE-Anschluss

Meilenstein

HEDNO – Verträge 3

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Benachrichtigung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit HEDNO-Projekten zur Erhöhung der Kapazität von Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerken, um eine weitere Marktdurchdringung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

15

1 – 1.1. Machtaufbau – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang)

Ziel

Landsanierung – Fertigstellung

Von der unabhängigen Zertifizierungsstelle abgeschlossene und bescheinigte Landsanierung (ha)

0

9700

Q4

2025

Abschluss von Landsanierungsprojekten (9 700 ha) in Westmakedonien und Megalopolis

16

1 – 1.1. Stromversorgung – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger

Meilenstein

Energiespeicherung – Abschluss

IPTO zertifiziert die Inbetriebnahme von Energiespeicherprojekten für bis zu 1 380 MW installierte Speicheranlagen

Q4

2025

Inbetriebnahme aller Energiespeicherprojekte mit einer Leistung von bis zu 1 380 MW (einschließlich Amfilochia), wie von IPTO zertifiziert.

17

1 – 1.1. Ausbau des Netzes 16901_HEDNO zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 1

HEDNO legt den Nachweis für den Abschluss aller Maßnahmen im Zusammenhang mit Modernisierungen für Resilienz und Umwelt und die Inbetriebnahme von Bescheinigungen vor.

Q4

2025

Abgeschlossene und in Betrieb befindliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Netzes für Resilienz und Umwelt.

18

1 – 1.1. Ausbau des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten 16900_HEDNO

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 2

HEDNO legt den Nachweis für den Abschluss aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Obernetzes in Waldgebieten und der Inbetriebnahme von Bescheinigungen vor.

Q4

2025

Abgeschlossene und in Betrieb befindliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten.

19

1 – 1.1. Stromversorgung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in den HV/MV-Umspannwerken des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO) für den neuen EE-Anschluss

Meilenstein

HEDNO – Fertigstellung 3

HEDNO muss den Projektabschluss für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazitätssteigerung von HV/MV-Umspannwerken und Bescheinigungen über die Inbetriebnahme nachweisen.

Q4

2025

Abgeschlossene und in Betrieb befindliche Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität von HV/MV-Umspannwerken.

B. KOMPONENTE 1.2: RENOVIEREN

Die Renovierungskomponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans im Rahmen der grünen Säule soll die Energieeffizienz steigern, das Wirtschaftswachstum fördern, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die soziale Resilienz fördern. Sie umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verringerungder CO2-Emissionen, die Unterstützung für die Verwirklichung der Klimaneutralität städtischer Gebiete und die Stärkung der Klimaresilienz der Städte und ihres Gebäudebestands. Die Komponente bietet Anreize für Gebäuderenovierungen und energetische Modernisierungen, die für die Sanierung städtischer Gebiete und die Eindämmung der Energiearmut von entscheidender Bedeutung sind und zur Erreichung der im nationalen Energie- und Klimaplan Griechenlands (NECP) festgelegten Ziele beitragen. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Aktionsplan gegen Energiearmut (Maßnahme ID: 16920)

Die Reform besteht in der Annahme eines Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut. Im Jahr 2019 waren etwa 18 % der Gesamtbevölkerung Berichten zufolge nicht in der Lage, ihre Wohnungen zu beheizen, während es in der Untergruppe der wirtschaftlich gefährdeten Bevölkerung (Eurostat, EU-SILC-Erhebung) etwa 34 % waren. In der Strategie werden gezielte politische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden unter wirtschaftlich schwachen Haushalten dargelegt. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energetische Sanierung von Wohngebäuden (Maßnahme ID: 16872)

Die Investition soll die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern. Sie umfasst Renovierungen, die zu erheblichen Primärenergieeinsparungen führen und somit zu den einschlägigen NEKP-Zielen beitragen. Sie verbessert die Digitalisierung des Endenergieverbrauchs durch Energiemanagementsysteme und fördert den Aufbau von E-Mobilitätsinfrastruktur, z. B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Außerdem werden zweckgebundene Mittel für von Energiearmut betroffene Wohnhäuser bereitgestellt, wodurch eine Verbindung zu der Reform hergestellt wird, mit der ein Aktionsplan gegen Energiearmut ausgearbeitet werden soll. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand (Maßnahme ID: 16873)

Diese Investitionen umfassen: 1) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels in 16 Stadt- und Küstengebieten, z. B. der Schutz städtischer Meilensteine von erheblicher Bedeutung und die Förderung der Klimaneutralität von Städten; 2. Sanierung des ehemaligen Industriegebiets Votanikos/Elaionas im Herzen von Athen; 3) die Modernisierung einer Seefront, um sie Radfahrern und Fußgängern entlang der Athener Küste zugänglich zu machen (Athens Riviera); sonstige strategische Interventionen, die im Rahmen einer offenen Aufforderung für Gemeinden ausgewählt werden und die die Anpassung an den Klimawandel fördern, zu Primärenergieeinsparungen und zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energie und Unternehmertum (Maßnahmekennung: 16874)

Mit der Investition werden private Unternehmen bei energieeffizienten Renovierungen ihrer Gebäude und Prozesse finanziell unterstützt. Es umfasst zwei Teilprogramme: a) Energieeffizienzsanierungen im Tertiär- und Sekundärsektor für mittlere, große und sehr große Unternehmen und b) Installation energieeffizienter Anlagen in sehr kleinen Unternehmen. Durch die Installation energieeffizienter Ausrüstungen und Systeme zur Energieeinsparung bei der Produktion, Speicherung, Verteilung von Produkten und beim Betrieb der Unternehmen trägt diese Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Prozessen im Einklang mit den im NEKP festgelegten Zielen und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 1 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 2 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Investition muss auch den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in Bezug auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft für das Recycling von Bauabfällen und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) entsprechen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors (Maßnahme ID: 16876)

Diese Investition umfasst die Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors mit dem Ziel, deren Energieeffizienz durch die Beteiligung von Energiesparunternehmen (ESCO) zu steigern. Die Investition umfasst auch die energetische Modernisierung der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur. Diese Investition soll dazu beitragen, die im NEKP festgelegten Energieeffizienzziele zu erreichen und die CO2-Emissionen zu verringern. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi (Maßnahme ID: 16875)

Die Investition umfasst die Renovierung von Gebäuden und den Ausbau ihrer Energieeffizienz- und Infrastrukturnetze im Tatoi-Gebäude sowie die Schaffung von Fußgänger- und Radwegen in dessen Umgebung. Das Projekt soll den Bewohnern Attikas ein grünes, renoviertes und frei zugängliches Erholungsgebiet sowie einen neuen Meilenstein für Touristen bieten. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Olympic Athletic Centre of Athen (Maßnahme ID: 16932)

Diese Investition in das Olympische Athletic Centre in Athen zielt darauf ab, dessen Nutzungsdauer zu verlängern, sein Image wiederherzustellen, seine Betriebs-/Energiekosten zu senken und seine finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, indem es zu einem modernen und lebendig städtischen Ziel für Leichtathletik und Freizeit wird, damit das Zentrum auf die griechische Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft übertragen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik (Maßnahme ID: 16879)

Diese Reform umfasst fünf Maßnahmen: a) die Ausarbeitung lokaler Stadtpläne (für Gemeinden oder kommunale Einheiten), b) die Ausarbeitung besonderer Stadtpläne (Pläne, die mehr als einer Gemeinde angehören), c) die Festlegung der Übertragungszonen für Entwicklungsrechte, d) die Vervollständigung der Abgrenzung der Siedlungen, (5) die Behandlung von Fragen der Landnutzung im Zusammenhang mit der Anerkennung des (kommunalen) Straßenzugangs. Ziel der Reform ist es, Schwachstellen und Lücken bei der Zoneneinteilung und Landnutzung zu beheben, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeit zu fördern und die Umwelt zu schützen. Die lokalen Stadtentwicklungspläne enthalten ein eigenes Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen und die Prävention und Bewältigung klimabezogener Risiken. Insgesamt werden für 700 Gemeinden oder kommunale Einheiten lokale Stadtentwicklungspläne erstellt; es werden fünf Sonderstädtepläne erstellt, Entwicklungszonen für die Übertragung von Entwicklungsrechten in 50 Gemeindeeinheiten, die Abgrenzung der Siedlungen in 50 Gemeindeeinheiten und kommunale Straßen in 120 Gemeindeeinheiten festgelegt. Insgesamt werden die Maßnahmen in mindestens 750 Gemeindebezirken durchgeführt.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Einführung einer neuen maritimen Raumplanung (Maßnahme-ID: 16891).

Die Reform betrifft die Ausarbeitung der nationalen Raumstrategie für die Meeresumwelt. Die Reform befasst sich mit der nachhaltigen Entwicklung in den Meeres- und Küstengebieten bei gleichzeitigem Schutz der Meeresumwelt und der biologischen Vielfalt. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Schaffung eines neuen besonderen Raumordnungsrahmens für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur (Maßnahme ID: 16894). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Mit der Reform werden neue besondere räumliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur geschaffen, um den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz der biologischen Vielfalt, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Top-Investition 2: Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

20

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden Startrunde

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses

Q4

2020

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Einleitung des Programms für die ersten Renovierungsrunden, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um mindestens 30 % gegenüber der in kWh/m2 berechneten ursprünglichen Leistung des Wohnsitzes gesenkt wird.

In dem gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt:

— Durchführungsmechanismus;

— Auswahlverfahren zur Erreichung des festgelegten Primärenergieeinsparziels;

— Zertifizierungsverfahren zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Ziel der Primärenergieeinsparung erreicht wird); und

— Zeitplan.

21

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Einführung indie zweite Runde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses

Q3

2022

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Einleitung des Programms für die zweite Renovierungsrunde und Einleitung des Programms für energiearme Wohnungen, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um mindestens 30 % gegenüber der in kWh/m2 berechneten ursprünglichen Leistung des Wohnsitzes gesenkt wird.

In dem gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt:

— Durchführungsmechanismus;

— Auswahlverfahren zur Erreichung des festgelegten Primärenergieeinsparziels;

— Bestimmungen für von Energiearmut betroffene Wohnhäuser im Einklang mit den Kriterien, die im angenommenen Zertifizierungsmechanismus für den Aktionsplan gegen Energiearmut festgelegt sind, um die tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen zu validieren (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Ziel für Primärenergieeinsparungen erreicht wird); und

— Zeitplan.

Spezifische Bestimmung für zweckgebundene Mittel zur Bekämpfung energiearmer Wohnungen gemäß den Kriterien des Aktionsplans gegen Energiearmut.

22

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden –Startrunde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses

Q4

2022

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Einleitung des Programms für die dritte Renovierungsrunde, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden gegenüber der in kWh/m2 berechneten ursprünglichen Leistung des Wohnsitzes um mindestens 30 % gesenkt wird.

In dem gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt:

— Durchführungsmechanismus;

— Auswahlverfahren zur Erreichung des festgelegten Primärenergieeinsparziels;

— Bestimmungen für von Energiearmut betroffene Wohnungen gemäß den Kriterien des angenommenen Aktionsplans gegen Energiearmut;

— Zertifizierungsverfahren zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Ziel der Primärenergieeinsparung erreicht wird); und

— Zeitplan.

Spezifische Bestimmung für zweckgebundene Mittel zur Bekämpfung energiearmer Wohnungen gemäß den Kriterien des Aktionsplans gegen Energiearmut.

23

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #1

Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

0

8000

Q4

2023

Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz wurden für die Zahl der Wohnhäuser abgeschlossen, was einer jährlichen energetischen Verringerung um 16 kt RÖE und einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % entspricht. Mit der von der Verwaltungsstelle ausgestellten Bescheinigung werden die von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Rechnungsprüfer bestätigten Primärenergieeinsparungen überprüft. Das Zertifikat ist auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ einzureichen.

24

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #2

Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

8000

50000

Q4

2024

Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz an 50000 Wohnhäusern, was einer energetischen Verringerung um 101 kt RÖE pro Jahr und mit durchschnittlicher Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % entspricht.

Mit der von der Verwaltungsstelle ausgestellten Bescheinigung werden die von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Rechnungsprüfer bestätigten Primärenergieeinsparungen überprüft. Das Zertifikat ist auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ einzureichen.

25

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Erzeugung grüner Energie für von Energiearmut betroffene Haushalte

Neue Kapazität (MW) erneuerbarer Energiequellen, die von Energiegemeinschaften in Betrieb genommen werden

0

150

Q4

2025

150 MW Kapazität neuer erneuerbarer Energiequellen aus Energiegemeinschaften, die von Gemeinden betrieben werden, werden installiert und in Betrieb genommen, um 30000 von Energiearmut betroffene Haushalte mit Strom zu versorgen.

.

26

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #3

Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

50000

105000

Q4

2025

Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz an 105000 Wohnungen, von denen mindestens 20000 von Energiearmut betroffene Haushalte sind. Die energetische Reduktion entspricht 213 kt RÖE jährlich und führt zu Primärenergieeinsparungen von durchschnittlich mindestens 30 %.

Mit der von der Verwaltungsstelle ausgestellten Bescheinigung werden die von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Rechnungsprüfer bestätigten Primärenergieeinsparungen überprüft. Das Zertifikat ist auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ einzureichen.

Schlüsselreform 2: Städtepläne

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

27

2 – 1.2. Renovierung – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Mitteilung über die Vergabe von 30 % aller Aufträge (für alle Interventionen):

1. Ausarbeitung lokaler Städtepläne;

2. Ausarbeitung besonderer Stadtpläne;

3. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Festlegung der Übertragungszonen für Entwicklungsrechte;

4. Erstellung unabhängiger Pläne für die Abgrenzung von Siedlungen; und

5. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Charakterisierung kommunaler Straßen.

Lokale Stadtentwicklungspläne mit einem eigenen Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen sowie Prävention und Management klimabezogener Risiken);

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

28

2 – 1.2. Renovierung – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe von 100 % aller Aufträge (für alle Interventionen):

1. Ausarbeitung lokaler Städtepläne;

2. Ausarbeitung besonderer Stadtpläne;

3. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Festlegung der Übertragungszonen für Entwicklungsrechte;

4. Erstellung unabhängiger Pläne für die Abgrenzung von Siedlungen; und

5. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Charakterisierung kommunaler Straßen.

Die Maßnahmen betreffen insgesamt 750 kommunale Einheiten. Lokale Stadtentwicklungspläne mit einem eigenen Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen sowie Prävention und Management klimabezogener Risiken);

29

2 – 1.2. Renovierung – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik

Ziel

Abschluss der Stadtplanung

Zahl der kommunalen Einheiten, für die die Projekte abgeschlossen wurden

0

750

Q4

2025

Fertigstellung lokaler Stadtpläne in 700 Gemeindebezirken, Entwicklungszonen für die Übertragung von Rechten in 50 Gemeinden; Abgrenzung der Siedlungen in 50 Gemeindebezirken; und die Charakterisierung kommunaler Straßen in 120 Gemeindeeinheiten und die Fertigstellung von fünf besonderen Stadtplänen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass einige dieser Maßnahmen in derselben Gemeindeeinheit durchgeführt werden, werden die Maßnahmen in 750 kommunalen Einheiten abgeschlossen.

30

2 – 1.2. Renovate – 16894_Erstellung einer neuen besonderen Raumplanung für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur

Meilenstein

Annahme besonderer räumlicher Rahmenbedingungen

Annahme von vier besonderen räumlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energiequellen, Tourismus, Industrie und Aquakultur

Q4

2025

Annahme von vier besonderen räumlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energiequellen (EE), Tourismus, Industrie und Aquakultur durch das Umweltministerium.

31

2 – 1.2. Renovierung – 16891_Erstellung einer neuen maritimen Raumplanung

Meilenstein

Annahme der Meeresstrategie

Annahme einer neuen maritimen Raumstrategie

Q4

2025

Annahme der Meeresraumstrategie durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Gruppe 2: Energetische Sanierung von Unternehmen und öffentlichen Gebäuden

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Energie und Unternehmertum (ID: 16874)

 Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors und Energieinfrastruktur öffentlicher Einrichtungen (ID: 16876)

 Aktionsplan gegen Energiearmut (ID: 16920)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

32

2 – 1.2. Renovieren – 16920_Aktionsplan gegen Energiearmut

Meilenstein

Energiearmut – Annahme eines Aktionsplans

Inkrafttreten eines Ministerialbeschlusses des Ministeriums für Umwelt und Energie.

Q3

2021

Inkrafttreten eines Ministerbeschlusses des Ministeriums für Umwelt und Energie zur Annahme des Aktionsplans Energiearmut, der drei Kategorien von politischen Maßnahmen umfasst:

— Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen;

— Maßnahmen zum kurzfristigen Schutz der von Energiearmut betroffenen Haushalte, einschließlich 1) der Definition von von Energiearmut betroffenen Haushalten anhand spezifischer quantitativer Kriterien und 2) eines spezifischen Verfahrens zur Überwachung und Bewertung der Entwicklung der Energiearmut im Einklang mit dem im Aktionsplan vorgeschlagenen Mechanismus und im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften; und

— Finanzierungsmaßnahmen: Einrichtung von Finanzierungsmechanismen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden energiegefährdeter Haushalte und anderer sozialer Gruppen mit spezifischen Stromverbrauchsmustern. Mit diesen finanziellen Maßnahmen sollen die im nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) beschriebenen Probleme der Energiearmut in Griechenland angegangen werden.

33

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Meilenstein

Energieeffizienz, Privatsektor – genehmigte Anträge

Genehmigung der Anträge, die für ausgewählte Interventionen bei privatwirtschaftlichen Einrichtungen eingereicht wurden, durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Q4

2023

Genehmigung der Anträge von 9700 privatwirtschaftlichen Einrichtungen durch das Ministerium für Umwelt und Energie, die sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen (CO2) im Durchschnitt um mindestens 30 % gegenüber der bestehenden Situation der privatwirtschaftlichen Einrichtungen gesenkt werden (wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht). Die Interventionen werden im Einklang mit den Auswahl-/Förderkriterien durchgeführt und stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

34

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energiesanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – genehmigte Anträge

Mitteilung von Auszeichnungen für genehmigte Anträge des Ministeriums für Umwelt und Energie für ausgewählte Maßnahmen in Gebäuden des öffentlichen Sektors.

Q2

2023

Genehmigung der Anträge für 150 Gebäude des öffentlichen Sektors durch das Ministerium für Umwelt und Energie, um sicherzustellen, dass die CO2-Emissionen dieser Gebäude im Vergleich zu ihrer derzeitigen Situation um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt werden (wie aus den Energieaudits vor den Interventionen hervorgeht).

 

Für das Programm zur energetischen Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors wurde der Rechtsrahmen geschaffen, der Energieleistungsverträge ermöglicht.

35

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energiesanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Ziel

Fertigstellung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und Ausbau der Straßenbeleuchtungsstellen

Anzahl der Gebäude mit abgeschlossenen Maßnahmen

Zahl der modernisierten Straßenbeleuchtungspunkte

0

150 Gebäude

100000 Straßenbeleuchtungspunkte

Q4

2025

Erstes Teilziel: Abschluss der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors (150 Gebäude) mit einer Verringerung der CO2-Emissionen um durchschnittlich mindestens 30 %, wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht.

Zweites Teilziel: Abschluss der Modernisierung von 100000 Straßenbeleuchtungspunkten.

36

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Ziel

Energieeffizienz, Privatsektor – abgeschlossen #2

Zahl der Einrichtungen des Privatsektors mit abgeschlossenen Interventionen t

0

9700

Q4

2025

Abschluss der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für ausgewählte privatwirtschaftliche Einrichtungen (9700 Einrichtungen des privaten Sektors) mit einer Verringerung der CO2-Emissionen um durchschnittlich mindestens 30 %.

Kategorie 3: Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand (ID: 16873)

 Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi (ID: 16875)

 Olympic Athletic Center of Athen (ID: 16932)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

37

2 – 1.2. Renovierung – 16932_Olympisches Athletisches Zentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Auftragsvergabe

Benachrichtigung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge

Q1

2023

Mitteilung der Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Bestellung von Partnern aus dem Privatsektor für die Durchführung der Bau- und Renovierungsarbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz für i) das zentrale Stadium; II) mechanische und elektrische Arbeiten; und iii) Außenbereiche und Beginn der Arbeiten.

38

2 – 1.2. Renovierung – 16873_ Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Interventionen – Auftragsvergabe

Benachrichtigung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge

Q4

2023

Mitteilung der Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Bestellung von Partnern aus dem Privatsektor, die die Arbeiten für die

I) Verbesserung der städtischen Umwelt und des öffentlichen Raums in ausgewählten Gemeinden im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Klimaresilienz;

II) Stadterneuerung des ehemaligen Industriegebiets Votanikos/Elaionas, einschließlich der öffentlichen Wiederverwendung des Militärlagers der Marine, der Renovierung des Campus der Landwirtschaftsuniversität Athen (AUA);

III) Athens Riviera: Fahrradinfrastruktur; und

IV) sonstige strategische Interventionen, die im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden ausgewählt werden und Folgendes betreffen: (1) Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU oder großen Unternehmen, die mindestens eine mittelfristige Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung oder eine Verringerung der direkten und indirekten CO2-Emissionen um durchschnittlich mindestens 30 % im Vergleich zu den Ex-ante-Emissionen erreichen; 2. Bau neuer energieeffizienter Gebäude mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien); und 3) Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, natürliches Erbe und natürliche Ressourcen, grüne und blaue Infrastruktur.

39

2 – 1.2. Renovierung – 16932_Olympisches Athletisches Zentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Abschluss der Arbeiten

Abschluss aller Arbeiten für diese Teilprojekte, bestätigt durch Unterzeichnung des Abschlussformulars durch Bauleiter.

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten zur Erreichung von Energieeffizienz und zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks, einschließlich i) der Instandhaltung und Reparatur der Stahlkonstruktionen des Stadiendachs (Kabeldach) (Teilprojekt 1); II) Maschinen, mit denen der Basketball und die Wasseranlagen unabhängig arbeiten und Energieeinsparungen ermöglichen (Teilprojekt 2); III) velodrome (Teilprojekt 3); IV) Tenniskomplex (Teilprojekt 5); und v) Außenbereiche (Teilprojekt 6), einschließlich der Stahlkonstruktionen Agora und der Mauer der Vereinten Nationen.

40

2 – 1.2. Renovierung – 16873_ – Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Maßnahmen – Abschluss aller Arbeiten

Ausführung der Arbeiten und Dienstleistungen bestätigt durch Unterzeichnung des Abschlussformulars durch Bauleiter.

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten unter

I) Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Umwelt und des öffentlichen Raums;

II) Stadterneuerung des ehemaligen Industriegebiets Votanikos/Elaionas;

III) Athens Riviera: Fahrradinfrastruktur; und

(IV) Sonstige strategische Interventionen.

41

2 – 1.2. Renovierung – 16875_Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi

Meilenstein

Tatoi – Abschluss aller Arbeiten

Ausführung der Arbeiten und Dienstleistungen bestätigt durch Unterzeichnung des Abschlussformulars durch Bauleiter

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten im Rahmen des Programms „Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung“ im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi, einschließlich:

I) Infrastrukturarbeiten;

II) Restaurierung des Palasts, der als Museum wiederverwendet werden soll;

III) Ausstellung des Palasts;

IV) Restaurierung des landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiederverwendung als Museum;

V) museologische Studie für das neue landwirtschaftliche Gebäude;

VI) Restaurierung von Palastgärten;

VII) Erhaltung und Wiederherstellung von Artefakten;

VII) Erfassung, Dokumentation und Registrierung von Artefakten; und

IX) Digitalisierung von gefundenem Archivmaterial aus Papier.

C. KOMPONENTE 1.3: AUFLADEN UND BETANKEN

Die Komponente „Auffüllung und Betankung“ des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Steigerung der nachhaltigen Mobilität, zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung der sozialen Resilienz. Die unter diese Komponente fallenden Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der landesweiten Strategie für nachhaltige Mobilität, wodurch die Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) unterstützt wird. Sie tragen auch zum ökologischen Wandel bei, indem sie Unternehmen unterstützen, die Vorhaben im Zusammenhang mit der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel durchführen. Die Komponente umfasst ferner Reformen zur Unterstützung der Einrichtung von E-Mobilitätsinfrastruktur und die Überarbeitung der öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Unterstützung der Entwicklung der Produktionskapazitäten für Lieferungen im Zusammenhang mit Elektromobilität und den Austausch von Bussen und Taxis durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Produc-E grün (Maßnahme-ID: 16831)

Bei dieser Investition handelt es sich um zwei Projekte, die beide darauf abzielen, einen Beitrag zur CO2-armen Wirtschaft und zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu leisten. Das erste Projekt zielt auf die Angebotsseite der Elektromobilität und die Förderung des ökologischen Wandels ab. Sie unterstützt die Entwicklung von mehr als zehn Standorten für innovative Produkte oder Dienstleistungen, z. B. das Recycling von Elektroautobatterien durch die Wiederverwendung von Rohstoffen wie Lithium und Kobalt oder die Konstruktion von Elektrofahrzeugen und regulären oder hohen Ladepunkten, sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Herstellung oder Verarbeitung von Materialien (ausgenommen Bergbau), von Ausrüstung oder Teilen, die in der Industrie des ökologischen Wandels verwendet werden, wozu etwa Teile von Elektroautos, Schiffen, Schaltkreisen, Solarpaneelen, Solarheizgeräten, Windkraftanlagen, Verkabelung, Gebäudeenergiemanagementsystemen, Installationsausrüstung für EE-Projekte, verbesserte Effizienzkomponenten wie Wärmepumpen und jede Art von Ausrüstung insbesondere in Sektoren gehören könnten, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 5 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 6 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Mit dem zweiten Projekt wird die Entwicklung der ersten CO2-Speicheranlage in Griechenland unterstützt. Die CO2-Abscheidungs- und -Speicheranlage ist so ausgelegt, dass sie eine langfristige Speicherung von CO2, das von lokalen Emittentenabgeschieden wird (bis zu einer Entfernung von 150 km), ermöglicht, und sie muss über Pipelines in die Anlage gelangen, während das an entlegenen Standortenabgeschiedene CO2 auf dem Schiff ankommen und in eine Pufferspeicheranlage einlaufen muss. Die Kapazität der CO2-Abscheidungs- und -Speicheranlage muss zunächst eineCO2 -Einspeicherrate von 1 Mio. t/Jahr und eine Kapazität von mindestens 25 Jahren aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere muss die CO2-Abscheidungs- und -Speicheranlage ohne kommerzielle Ölförderung oder Ölrückgewinnung betrieben werden (ein Teil der Förderung von Öl oder Gas kann aus sicherheitstechnischen oder technischen Gründen erforderlich sein). Darüber hinaus muss die CO2-Abscheidung und -Speicherung auch der Anforderung entsprechen, dass es weder technische Anwendungen noch Anlagen und Ausrüstungen geben darf, die für eine verstärkte Ölrückgewinnung (EOR) und eine erhöhte Ölförderung konstruiert sind. Es ist darauf zu achten, dass jede mögliche Förderung von Öl oder Gas auf die unerläßlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist und dass eine solche Gewinnung nur dann erfolgt, wenn sie für die sichere Speicherung von CO2 unentbehrlich ist. Das CO2 wird zusammen mit allen Ölen oder Gasen, die extrahiert werden können, getrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Rahmen für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Maßnahme-ID: 16281)

Mit der Reform wird ein umfassender Rechtsrahmen für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge geschaffen. Dadurch soll Griechenland auf den Weg gebracht werden, um das Ziel des nationalen Energie- und Klimaplans, bis 2030 einen Anteil von 30 % Elektrofahrzeugen auf dem Inlandsmarkt zu erreichen, zu erreichen. Bis Ende 2022 verabschiedet das Ministerium für Umwelt und Energie mindestens 300 Pläne, die von lokalen Behörden für den Einbau öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgelegt werden. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen: Elektromobilität (Maßnahme-ID: 16924)

Die Investition betrifft die E-Mobilität im Einklang mit den Zielen des NEKP und umfasst: 1) Förderung der Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte an wichtigen städtischen und vorstädtischen Standorten und an Interessenspunkten (z. B. Flughäfen, Autobahnen, Häfen und auf Parkplätzen); 2. die Ersetzung älterer Busse durch 220 neue Elektrobusse; 3) Anreize für den Austausch älterer Taxis durch 1770 batteriebetriebene Elektrofahrzeuge; Eine Reform der Rechtsvorschriften über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für Busunternehmen im Einklang mit dem derzeitigen EU-Besitzstand, die es Busunternehmen außerhalb Athens und Thessalonikis ermöglicht, sicher in Elektrofahrzeuge zu investieren; und 5) Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Agentur für den elektronischen Verkehr, die eine angemessene Planung und Koordinierung zwischen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und anderen Akteuren der Forschung und des Privatsektors gewährleistet. Die Investitionskomponente, die alte Busse und Fahrzeuge ersetzt, muss den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Verschrottung älterer Fahrzeuge/Busse, die von einer zugelassenen Behandlungsanlage gemäß der Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) durchzuführen ist. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 3: Rahmen für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

42

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

Inkrafttreten der angenommenen Ministerbeschlüsse.

Q3

2021

Inkrafttreten aller Ministerialbeschlüsse, die im Gesetz 4710/2020 vorgesehen und vom Minister für Umwelt und Energie unterzeichnet wurden; Minister für Infrastruktur und Verkehr, Innenminister und Finanzminister, Organisation des Marktes für Elektrofahrzeuge mit Schwerpunkt auf dem Markt für Ladedienstleistungen und bietet steuerliche Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

43

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – lokale Pläne genehmigt

Anzahl der vom Ministerium für Umwelt und Energie angenommenen Pläne

0

300

Q4

2022

Annahme von mindestens 300 Plänen durch das Ministerium für Umwelt und Energie, die von lokalen Behörden für den Einbau öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgelegt wurden.

Kategorie 4: E-Mobilität

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Produc-E Green (ID: 16831)

 Elektromobilität (ID: 16924)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

44

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Inkrafttreten der Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens.

Q4

2021

Stärkung der Marktregulierung durch Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens für öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr (im Einklang mit EU 1370/2007). Der überarbeitete Rahmen a) Gewährleistung der kontinuierlichen Versorgung mit öffentlichen Personenbeförderungen im Stadt- und Regionalverkehr (Linienverkehr und feste Strecke); B) die Planung, die Organisation und den Betrieb der zugehörigen Verkehrsnetze zu überwachen; C) Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Straßenverkehrs zu möglichst geringen Kosten; d) das Verfahren zur Gewährung ausschließlicher Rechte für den Betrieb öffentlicher Regional- und Stadtstrecken (geplante und feste Strecken) zu regeln; und e) die Höhe des Ausgleichs für die Erbringung der oben genannten Dienstleistungen zu regeln. Darüber hinaus werden in dem Gesetz die übergeordneten Kriterien für die künftige Beschaffung von Personenverkehrsdiensten festgelegt. Die entsprechenden Regionen und regionalen Einheiten legen detaillierte regionalspezifische Kriterien fest, die den regionalspezifischen Transportbedürfnissen angemessen Rechnung tragen, und führen eine entsprechende Feinabstimmung des Beschaffungsverfahrens durch.

45 1.

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Umsetzung der neuen Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

Inkrafttreten des Sekundärrechts im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Rechtsrahmen.

Q3

2022

Inkrafttreten des Sekundärrechts gemäß dem überarbeiteten Rechtsrahmen zur Stärkung der Marktregulierung für öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr.

46

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

Industriebetriebe – Start des Programms

Inkrafttreten des bzw. der Ministerialbeschlüsse.

Q4

2022

Start des Programms für die Auswahl von Industrieeinheiten und Inkrafttreten der einschlägigen Ministerialbeschlüsse des Ministeriums für Umwelt und Energie, in denen Folgendes festgelegt ist:

— Auswahlverfahren für eine CO2-arme Wirtschaft und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;

— Festlegung eines Durchführungsmechanismus;

— Zertifizierungsverfahren zur Validierung der Erreichung des Klimaschutzzieles (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich; und

— Zeitplan.

Durch die Festlegung von Auswahl-/Förderkriterien wird sichergestellt, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

47

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Start von Programmen

Inkrafttreten des bzw. der Ministerialbeschlüsse.

Q4

2022

Start eines Programms für die Auswahl von mehr als 8000 öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge an strategischen städtischen und vorstädtischen Standorten in Städten und an interessanten Punkten („Elektromobilität“) und Inkrafttreten einschlägiger Ministerialbeschlüsse des Ministeriums für Umwelt und Energie, in denen Folgendes festgelegt ist:

— Auswahlverfahren;

— Festlegung eines Durchführungsmechanismus;

— Zertifizierungsverfahren zur Validierung der Erreichung des Klimaschutzzieles (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich; und

— Zeitplan

48

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Nachhaltiger Verkehr – Durchführbarkeitsstudie

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme der Machbarkeitsstudie für eine eMobility-Agentur.

Q4

2022

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme einer Machbarkeitsstudie für die Einrichtung einer Agentur für Elektromobilität, die eine angemessene Planung und Koordinierung zwischen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sicherstellt und Verbindungen zwischen der E-Supply-Kette – einschließlich der Hersteller von Batterien und erneuerbaren Energien – mit der Forschungs- und Innovationsbasis fördert.

49

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – genehmigte Anwendungen

Genehmigung des Antrags durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr

Q2

2024

Genehmigung der eingereichten Anträge auf Errichtung von Ladepunkten mit einer installierten Leistung von 300 000 kW für mindestens 4500 Ladepunkte durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr.

50

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

Industriebetriebe – ausgewählte Unternehmen

Genehmigung der Anträge durch das Ministerium für Umwelt und Energie

Q4

2023

Genehmigung von Anträgen, die für mehr als 10 Industriebetriebe („Produce E-Green“) eingereicht wurden, durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Die Anträge werden im Einklang mit den Auswahl-/Förderkriterien ausgewählt und stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

51

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) – Speichergenehmigung

Ausstellung der Speichergenehmigung und Einrichtung eines Meldesystems.

Q2

2024

Ausstellung der Speichergenehmigung durch das zuständige Ministerium für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) an den bestätigten Betreiber. Einreichung eines vollständigen Antrags beim Ministerium für Umwelt und Energie durch den Antragsteller, der alle einschlägigen Studien sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst. Einrichtung eines Berichterstattungssystems für die jährliche Berichterstattung über gespeichertes CO2und Bestätigung, dass kein Öl extrahiert wurde, mit Ausnahme des Systems, das auf den unverzichtbaren Druckmanagement und die Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist, und dass alle Prozesse CO2 im Zusammenhang mit der unverzichtbaren Gewinnung getrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt werden.

Die Intervention erfolgt im Einklang mit den Auswahl-/Förderkriterien, die in den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) enthalten sind, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung, dass es weder technische Anwendungen noch Anlagen und Ausrüstungen geben darf, die für eine verstärkte Ölrückgewinnung (EOR) und eine erhöhte Ölförderung konstruiert sind. Es ist darauf zu achten, dass jede mögliche Förderung von Öl oder Gas auf die unerläßlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt wird und dass eine solche Gewinnung nur dann erfolgt, wenn sie für die sichere Speicherung von CO2 unentbehrlich ist. Das CO2 mit Öl oder Gas, das extrahiert werden kann, wird abgetrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt.

45a

3 – 1.3. Aufladen und Betanken —

16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Einleitung von Vergabeverfahren für Busunternehmen durch Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen

Einleitung von Vergabeverfahren durch Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen.

Q4

2024

Nach der Festlegung des Busnetzes für die regelmäßigen Fern- und Stadtlinien des öffentlichen Personenkraftverkehrs wird das Vergabeverfahren für alle Regionen gestaffelt eingeleitet, indem die entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen veröffentlicht werden, wobei die letzte Aufforderung bis Ende 2024 veröffentlicht wird.

52

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Ziel

Busse und Taxis – Austausch durch elektrische Busse und Taxis

Anzahl der alten Taxis und Busse, die von einer zugelassenen Behandlungsanlage verschrottet und durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge oder Elektrobusse ersetzt wurden

0

1990

Q4

2025

a) Ersetzung von 1770 alten Taxis durch 1770 neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) und b) Ersetzung von 220 alten Bussen durch 220 neue Elektrobusse (163 Elektrobusse müssen sich in Athen und 57 Elektrobusse in Thessaloniki befinden), wobei die Abwrackung älterer Fahrzeuge/Busse durch eine zugelassene Behandlungsanlage (ATF) gemäß der Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) erfolgen muss.

53

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

ZZS – Betriebsbescheinigung ausgestellt

Ausstellung einer Betriebsbescheinigung für die CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Q4

2025

Abschluss der Arbeiten für die CO2-Abscheidung und -Speicherung gemäß den Spezifikationen und nach erfolgreicher Prüfung

54

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

Industrieanlagen —

operieren

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Ministeriums für Umwelt und Energie über voll funktionsfähige Industrieanlagen

Q4

2025

Ausgewählte Industrieeinheiten, die Unterstützung erhalten haben, müssen in vollem Betrieb sein.

55

3 – 1.3. Aufladen und Betanken —

16924_ Elektromobilität

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – abgeschlossene Anlagen

Installierte Leistungskapazität (kW), bestätigt durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr

300000

Q4

2025

Abschluss der Installation einer installierten Leistung von mindestens 300 000 kW für mindestens 4 500 Ladestationen für Elektrofahrzeuge an strategisch wichtigen städtischen und vorstädtischen Standorten innerhalb von Städten sowie an interessanten Punkten und den ausgewählten Betriebseinheiten.

D. KOMPONENTE 1.4: NACHHALTIGE RESSOURCENNUTZUNG, KLIMARESILIENZ UND UMWELTSCHUTZ

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den ökologischen Wandel zu fördern. Sie umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verbesserung des Schutzes und der Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Umweltinfrastruktur und zur Wiederherstellung von Verlusten bei der Waldbedeckung. Darüber hinaus umfasst sie eine Reform der Abfallbewirtschaftung, die insbesondere die Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde für Abfälle umfasst, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage von Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling zu unterstützen. Ferner wird eine nationale Wasserregulierungsbehörde eingerichtet, um die Nachhaltigkeit des Betriebs und der Investitionen von Wasserversorgungsunternehmen zu verbessern. Die Durchführung der Reformen und Investitionen im Rahmen der Komponente erhöht die Effizienz bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und fördert den Schutz vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie zur Vermeidung und Abmilderung ökologischer Herausforderungen aufgrund des Klimawandels.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen (Maßnahme ID: 16849)

Diese Investition besteht aus drei Teilen. Erstens die Wiederherstellung von 5 700 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland durch Anpflanzung von Saftlingen. Das Projekt umfasst sowohl Wiederaufforstungsstudien als auch deren Durchführung. Darüber hinaus umfasst die Investition die Modernisierung von vier öffentlichen Baumschulen (Ambrosien, Lagada, Organis und Aliartos) und die Durchführung aller im Pilotprojekt zur Umsetzung des nationalen Wiederaufforstungsplans vorgesehenen Maßnahmen. Zweitens sollen mit der Investition im Rahmen der AntiNERO-Programme Brandverhütungsmaßnahmen finanziert werden, einschließlich der Abholzung von Wäldern und Waldflächen sowie der Instandhaltung des Waldstraßennetzes und bestehender Brandzonen. Darüber hinaus umfasst die Investition die Einrichtung gemischter Brandzonen, einschließlich des Holzeinschlags von Bäumen und Sträuchern, Reinigungs- und Schnittarbeiten und Pflanzpflanzen. Drittens werden mit der Investition Maßnahmen zum Erosions- und Hochwasserschutz in den Gebieten Evros und Rhodope finanziert. Die Gebiete, die von den verschiedenen im Etappenziel beschriebenen Maßnahmen (in Hektar) abgedeckt werden sollen, können sich überschneiden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung (Maßnahme-ID: 16846)

Die Investition zielt darauf ab, die durch die Abwasserbehandlung verursachte Umweltverschmutzung der natürlichen und vom Menschen verursachten Umwelt durch den Bau neuer und die Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu verringern. Es besteht aus drei Teilprojekten: a) Bau von 37 neuen Kläranlagen und Kläranlagen, b) Modernisierung, Ausbau und Modernisierung von elf Kläranlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser und c) Bau von 16 Infrastrukturen für die Klärschlammbewirtschaftung aus Kläranlagen. Der Teil der Investition, der sich auf die Modernisierung und Modernisierung von elf Kläranlagen bezieht, muss der Anforderung entsprechen, dass die Erneuerung des Front-to-End-Abwassersystems zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führt, der ausschließlich durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen der Last erreicht wird. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften (Maßnahme ID: 16285)

Bei der Investition handelt es sich um ein ganzheitliches Programm zur Modernisierung und Modernisierung des nationalen Agrarumwelt-, Bodenverbesserungs- und Sanierungsrahmens. Diese Investitionen sollen die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors stärken, die Versorgung mit und die Qualität des verfügbaren Wassers steigern, den Wasserverbrauch rationalisieren, Risiken der Versalzung und Wüstenbildung mindern und die Erhaltung und den Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume fördern. Diese Maßnahme umfasst auch eine Reform des institutionellen, organisatorischen und operativen Rahmens der kollektiven Bewässerungsnetze. Die Maßnahme verlangt, dass alle Arbeiten den folgenden Grundsätzen entsprechen: I) Alle technisch machbaren und ökologisch relevanten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Minderung möglicher negativer Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten werden umgesetzt, wenn weitere Maßnahmen erforderlich erscheinen; II) für einen neu gebauten Staudamm sicherstellen, dass er weder zu einer Verschlechterung führt noch die Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und angeschlossenen Wasserkörper beeinträchtigt. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen (Maßnahme-ID: 16850)

Die Investition zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser zu verbessern und Leckagen und Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur zu verringern. Die Investition besteht aus drei Teilprojekten: a) Bau neuer Wasserversorgungsinfrastrukturen in mindestens sieben Gebieten und mindestens drei Entsalzungsanlagen, b) Einrichtung von Telemetrie-Fernsteuerungssystemen zur Erkennung von Leckagen in Wasserversorgungsnetzen und c) Beschaffung digitaler Wasserwasserzähler. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Luftmittel für das Krisenmanagement (Maßnahmekennung: 16911)

Die Investition umfasst die Lieferung der erworbenen Luftfahrzeuge und die Modernisierung vorhandener Luftfahrzeuge, die für den Katastrophenschutz eingesetzt werden, z. B. Hubschrauber für medizinische Zwecke, Transport und Einsatz von Notfallinfrastruktur, Drohnen für die Luftüberwachung und Löschflugzeuge. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen alle Luftfahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung „beste in Klasse“-Vermögenswerte sein. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung, -verhütung und -reaktion (Maßnahmenkennung: 16912)

Die Investition umfasst die Lieferung der erworbenen Feuertriebwerke und anderer Hilfsfahrzeuge (einschließlich Personal und Ausrüstung zur Beförderung von Fahrzeugen und Tankschiffen); Lieferung von Fahrzeugen für das Generalsekretariat für Katastrophenschutz, regionale/lokale Katastrophenschutzzentren und Freiwilligenorganisationen; und trennbare ortsbewegliche Brücken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum (Maßnahme ID: 16851)

Die Investition setzt sich wie folgt zusammen: Projekte zum Schutz der biologischen Vielfalt, die Einrichtung eines nationalen Netzes von Wegen und Wanderwegen, die Wiederherstellung von Terrassen, die Renovierung und Modernisierung des Meeresforschungszentrums in Alonissos und der Gebäude der Verwaltungseinheiten für Schutzgebiete, die Einrichtung des Nationalen Museums für Naturgeschichte und die Modernisierung des Museums für Naturgeschichte Kreta, die Digitalisierung der Sammlungen der griechischen Naturgeschichte, die Schaffung einer Unternehmensidentität für Erzeugnisse, die mit der griechischen Natur in Zusammenhang stehen, die Festlegung einheitlicher Überwachungsprotokolle und des entsprechenden Betriebssystems sowie der horizontale Plan für Patrouillensysteme für alle Schutzgebiete Griechenlands. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements (Maßnahmenkennung: 16909)

Die Investition umfasst die Modernisierung und Bereitstellung digitaler Ausrüstung für das Generalsekretariat für Katastrophenschutzgebäude sowie die Entwicklung mobiler Verwaltungs- und Betriebsleitstellen wie Luftüberwachungs- und Telekommunikationsausrüstungen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Überwachungs- und Managementsystem (Maßnahme-ID: 16910)

Die Investition besteht in der Bereitstellung digitaler Infrastruktur für das Generalsekretariat für Katastrophenschutz, z. B. ein GPS-Überwachungssystem, Frühwarnsysteme, Brandmelde- und Feuerlöschsysteme sowie Notrufzentralen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme (Maßnahme ID: 16283)

Bau von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren durch öffentlich-private Partnerschaften. Ziel der Investition ist es, ein rechtzeitiges und wirksames Risikomanagement auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Die neu errichteten Gebäude müssen einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung der nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings (Maßnahmenkennung: 16772)

Diese Reform umfasst eine Überarbeitung der bestehenden Abfallbewirtschaftungsvorschriften, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Mit der Reform sollen insbesondere Anreize für die Gemeinden geschaffen werden, um höhere Recyclingquoten zu erreichen, die getrennte Sammlung von Bioabfällen bis Ende 2022 sowie von Metall, Papier, Glas und Kunststoff durchzusetzen, das System der „Verantwortung der Hersteller“ auszuweiten, den Betrieb von Recycling-Sortimentanlagen zu verbessern und die Rechtsvorschriften rund um die Grünen Punkte zu vereinfachen. Mit der Reform soll das Erreichen der Ziele unterstützt werden, die Wiederverwendungs- und Recyclingquoten für feste Siedlungsabfälle auf 60 % zu erhöhen und die Deponiequote bis 2030 auf 10 % zu senken. Die im Rahmen dieser Reform einzurichtende nationale Abfallregulierungsbehörde ist unter anderem dafür zuständig, die Solidität der Preispolitik, die Überwachung der Umsetzung der Abfallbewirtschaftung im ganzen Land und die Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der regionalen und lokalen Abfallentsorgungsunternehmen sicherzustellen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser (Maßnahme ID: 16979)

Mit der Reform wird eine einzige Stelle, die Nationale Wasserregulierungsbehörde (NWRA), eingerichtet, die für die Umsetzung der vom Ministerium für Umwelt und Energie konzipierten Politik der rationellen Bewirtschaftung der Wasserressourcen zuständig ist. Die neue Behörde stärkt den institutionellen Rahmen und überwacht den Sektor, einschließlich der Rationalisierung der Wassertarifpolitik im Einklang mit dem Verursacherprinzip und der Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Wasserdienstleistungen in Griechenland. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investitionen: Vorabkontrolle der Erdbebenresistenz von Gebäuden (Maßnahme-ID: 16983)

Die Investition umfasst die Bewertung des Erdbebenrisikos verschiedener kritischer Gebäude (u. a. Bildungsgebäude, Krankenhäuser und Gesundheitszentren, Polizeidienststellen, Feuerwehren) im Land, um deren Widerstandsfähigkeit bei einem Erdbeben zu bewerten. Dies erfolgt im Rahmen von Schnellsichtsinspektionen (RVI), die von zivilen Ingenieuren durchgeführt werden. Es wird ein ergänzendes Online-System entwickelt, um grundlegende Gebäudedaten im Haupt-Cloud-Archiv von RVI vor Erdbeben zu registrieren. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 4: Abfallwirtschaft und Wasserreform für eine nachhaltige Ressourcennutzung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

56

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung nachhaltiger Deponierung und Recycling

Meilenstein

Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsrechts

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2021

Inkrafttreten eines Gesetzes über Recycling und Deponierung sowie Schaffung von Anreizen für Gemeinden, hohe Wiederverwendungs- und Recyclingquoten zu erreichen, und Einführung einer Deponiesteuer. Die Deponiesteuer wird ab dem ersten Quartal 2022 erhoben, und die Gebühren werden schrittweise angehoben, bis sie den oberen Schwellenwert der Deponiesteuer bis zum dritten Quartal 2024 erreichen.

57

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung nachhaltiger Deponierung und Recycling

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes über die Regulierungsbehörde für die Abfallbewirtschaftung

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten eines Gesetzes zur

-Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde für Abfälle, deren Arbeitsweise und Zuständigkeiten;

-Reform der regionalen und lokalen Abfallbewirtschaftungsstellen (FOSDA); und

-Einführung einer soliden Kostenrechnungs- und Preispolitik im Einklang mit dem „Pay-as-Day-Prinzip“ und dem Verursacherprinzip.

58

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser

Meilenstein

Inkrafttreten des Wasserregulierungsrechts

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2022

Inkrafttreten eines Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser.

59

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung nachhaltiger Deponierung und Recycling

Meilenstein

Einrichtung und Arbeitsweise der Regulierungsbehörde für die Abfallbewirtschaftung

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses und aller für die Errichtung der Behörde erforderlichen administrativen und legislativen Maßnahmen

Q4

2023

Die neue nationale Regulierungsbehörde für Abfall ist personell und mit Räumlichkeiten ausgestattet.

60

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser

Meilenstein

Einrichtung und Arbeitsweise der Wasserwirtschafts-Regulierungsbehörde

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses und aller für die Errichtung der Behörde erforderlichen administrativen und legislativen Maßnahmen

Q4

2023

Die neue nationale Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser ist personell und mit Räumlichkeiten ausgestattet.

Gruppe 5: Nationaler Wiederaufforstungsplan und Schutz der biologischen Vielfalt

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

  Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen (ID: 16849)

 Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum (ID: 16851)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

61

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Verträge 1

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für Antinero-Programme I und II für die Modernisierung von 37 500 ha geschädigter Waldökosysteme, einschließlich der Wald- und Waldbewirtschaftung sowie der Instandhaltung des Waldstraßennetzes und bestehender Brandzonen.

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

62

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Verträge 2

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für:

1. Wiederherstellung von 5 700 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland durch Saftanpflanzungen unter Verwendung von mindestens 50 % einheimischer Arten; und

2. Modernisierung und Modernisierung der vier Forstschulen; und

3. Pilotumsetzung des nationalen Wiederaufforstungsplans; und

4. Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Evros und Rhodopes, die insgesamt 5 000 Hektar Erosionsschutzarbeiten und 175 000 m² Hochwasserschutzarbeiten umfassen.

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

62a

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Verträge 3

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für Antinero III für die Modernisierung von 68 000 ha geschädigter Waldökosysteme, einschließlich der Wald- und Waldbewirtschaftung und der Instandhaltung des Waldstraßennetzes und der bestehenden Brandzone, zusätzlich zur Einrichtung gemischter Brandzonen.

63

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Abschluss der Arbeiten

Bescheinigung des Umweltministeriums über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten für:

— Wiederherstellung von 5 700 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland durch Vermehrung von mindestens 50 % einheimischer Arten. (Wiederaufforstung – Teilprojekt 1).

— Modernisierung und Modernisierung der vier Forstschulen;

— Pilotumsetzung des nationalen Wiederaufforstungsplans

— AntiNERO I, II und III (für die Modernisierung von 105 500 ha geschädigter Ökosysteme durch Wald- und Waldräumungen, die Instandhaltung von Waldstraßen und bestehenden Brandzonen sowie die Schaffung gemischter Brandzonen). Das für diese Programme während der Laufzeit der Maßnahme ausgeführte Gesamtbudget beläuft sich auf mindestens 407 000 000 EUR.

— Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Evros und Rhodopes, die insgesamt 5 000 Hektar Erosionsschutzarbeiten und 175 000 m² Hochwasserschutzarbeiten umfassen.

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

64

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16851_Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum

Meilenstein

Biologische Vielfalt – Abschluss

Bescheinigung des Umweltministeriums über den Abschluss aller Teilprojekte

Q4

2025

Abschluss aller Teilprojekte zum Schutz der biologischen Vielfalt: Aufbau eines nationalen Netzes von Wegen und Wanderwegen, Wiederherstellung von Terrassen im Zusammenhang mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, Renovierung und Modernisierung des Meeresforschungszentrums in Alonissos und der Gebäude der Verwaltungseinheiten für Schutzgebiete, Einrichtung des Nationalen Museums für Naturgeschichte und Modernisierung des Museums der Naturgeschichte Kretas, Digitalisierung der Sammlungen der griechischen Naturgeschichte, Schaffung einer Unternehmensidentität für Erzeugnisse, die mit der griechischen Natur in Zusammenhang stehen, Festlegung einheitlicher Überwachungsprotokolle und des entsprechenden Betriebssystems sowie des horizontalen Patrouillensystems für alle geschützten Gebiete Griechenlands.

Gruppe 6: Abwasser- und Wasserinfrastruktur, Wassereinsparungen

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement (ID: 16846)

 Infrastruktur für die Trinkwasserversorgung und -einsparung (ID: 16850)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

66

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgung und Einsparung von Infrastrukturen

Meilenstein

Genehmigung von Anträgen für Wasserinfrastrukturen

Vom Ministerium für Umwelt und Energie genehmigte Anträge

Q2

2023

Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung für Wasserinfrastrukturprojekte mit folgenden Anforderungen: I) für neu gebaute Systeme mit einem Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von höchstens 1,5 (ii) bei Renovierungstätigkeiten, um die Leckage um mehr als 20 % zu verringern oder den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken, und iii) bei Entsalzungsanlagen, die an erneuerbare Energiequellen angeschlossen werden sollen und deren durchschnittliche Energieverbrauch höchstens 0,5 kWh beträgt.

68

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Mitteilung über die Auftragsvergabe für Abwasserprojekte

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Bekanntmachung der Auftragsvergabe für Projekte zur Abwasser- und Klärschlammbewirtschaftung:

1. Abwassernetzinfrastruktur und Kläranlagen (Kläranlage).

2. Modernisierung, Erweiterung und Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser.

3. Einführung einer Infrastruktur für die Klärschlammbewirtschaftung aus Kläranlagen.

71

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgung und Einsparung von Infrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung von 50 % der Wasserinfrastrukturen

Bericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2024

Abschluss der Wassersparmaßnahmen für 50 % der Haushalte und Abschluss von 50 % für den Wert der Arbeiten für die Wasserversorgungsprojekte.

72

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Abschluss von 50 % der Abwasserarbeiten

Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2024

Abschluss von 50 % des Werts der Arbeiten an den Infrastrukturen für die kommunale Abwasser- und Klärschlammbewirtschaftung.

73

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Fertigstellung der Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement

Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2025

Abschluss aller Projekte zur Behandlung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm:

1. Abwassernetzinfrastruktur und Kläranlagen (Kläranlage);

2. Modernisierung, Erweiterung und Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser; und

3. Einführung einer Infrastruktur für die Klärschlammbewirtschaftung aus Kläranlagen.

74

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgung und Einsparung von Infrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung der Wasserinfrastrukturen

Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2025

Abschluss aller Projekte, einschließlich:

1: Wasserversorgungsinfrastrukturen in sieben Gebieten

2: Drei Entsalzungsanlagen

3: Telemetrie – Fernsteuerungsprojekte zur Erkennung von Leckagen in Wasserversorgungsnetzen

4: Beschaffung digitaler Wasserzähler

5: Wassersparmaßnahmen: mindestens 45000 Haushalte und 10000 Unternehmen

Gruppe 7: Katastrophenschutzprojekte

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Luftmittel für das Krisenmanagement (ID: 16911)

 Entwicklung eines innovativen Überwachungs- und Managementsystems (ID: 16910)

 Einführung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements (ID: 16909)

 Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung, -verhütung und -reaktion (ID: 16912)

 Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme (ID: 16283)

·Voruntersuchung der Erdbebenresistenz von Gebäuden (ID: 16983)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

77

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Ausschreibung für 13 Regionalzentren

Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung

Q3

2021

Veröffentlichung einer Ausschreibung für den Bau von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren.

78

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Monitoring- und Managementsystem

Meilenstein

Auftrag für GPS

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe für das GPS-Überwachungssystem und das Frühwarnsystem.

79

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Kauf von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe des Auftrags für den Erwerb von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern für den Katastrophenschutz und die Brandbekämpfung.

80

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Ziel

Fertigstellung von 13 Gebäuden

Zahl der regionalen Katastrophenschutzzentren, die seit Abschluss des Baus in Betrieb genommen wurden

0

13

Q4

2025

Fertigstellung des Baus und Inbetriebnahme von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren.

81

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Monitoring- und Managementsystem

Meilenstein

Fertigstellung des Überwachungs- und Managementsystems für den Katastrophenschutz

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.GPS-Überwachungssystem, das vom griechischen Feuerwehrdienst verwendet wird, sowie Fahrzeuge des regionalen Katastrophenschutz-Operationszentrums (Projektmaschinen usw.). Erweiterung des „Engage“-Informationssystems des griechischen Feuerwehres;

2.Frühwarnsystem;

3.Brandmelde- und Feuerlöschanlagen;

4.Notkommunikationsstationen und Bereitstellung von Klimadaten für Gebiete von Interesse; und

5.Drahtloses Kommunikationsnetz.

82

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Abschluss des Projekts mit Luftmitteln für das Krisenmanagement

Abschluss bescheinigt durch einen Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Lieferung von 2 mittelgroßen Versorgungshubschraubern für medizinische Zwecke;

2.Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) für die Luftüberwachung;

3.Modernisierung – Modernisierung von 7 Canadair CL415;

4.Lieferung von 2 mittelgroßen Löschhubschraubern;

5.Lieferung eines Hubschraubers für den Transport des Vorfallmanagementteams der GSCP;

6.Lieferung von 11 Amphibienflugzeugen des Typs Air Traktor für die Inselkomplexe; und

7.Modernisierung – Modernisierung von zwei (2) Super Pumas.

83

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16912_Brandbekämpfungs-, Präventions- und Reaktionsausrüstung

Meilenstein

Fertigstellung der Ausrüstung zur Waldbekämpfung

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Lieferung von Feuerlöschmotoren und anderen Einsatzfahrzeugen;

2.Lieferung von Fahrzeugen für GSCP, regionale/lokale Katastrophenschutzzentren und Freiwilligenorganisationen; und

3.Lieferung lösbarer transportierbarer Brücken.

84

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16909_Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements

Meilenstein

Abschluss des nationalen Katastrophenrisikomanagements

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagementzentrums in den Gebäuden Atlantas und Faros.

1.Lieferung von Telekommunikationsausrüstung für die 13 regionalen Einsatzzentren für Katastrophenschutz.

2.Bau neuer Gebäude und Büroausstattungen für die Bildungseinrichtungen für den Katastrophenschutz und das Brandkorps.

3.Bau eines Kontroll- und Managementzentrums für Luftüberwachung.

4.Lieferung mobiler Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollzentren in den 13 Regionen.

332

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16983_Vorläufige Inspektion der Erdbebenresistenz von Gebäuden

Meilenstein

Abschluss der vorläufigen seismischen Inspektionen

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz

Q1

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Entwicklung eines Online-Systems zur Registrierung grundlegender Gebäudedaten im Haupt-Cloud-Archiv von RVI vor Erdbeben;

2.Schulung von 2500 zivilen Ingenieuren

3.Vorläufige Visual-Inspektion (RVI) in 21970 Gebäuden.

                        

E.KOMPONENTE 2.1: VERBINDEN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung des flächendeckenden Aufbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G- und Glasfasernetzen, im Einklang mit den Konnektivitätszielen der EU bis 2025 in den Bereichen 5G und Gigabit sowie die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten. Die Investitionen im Rahmen dieser Komponente betreffen die Installation von Glasfaserinfrastrukturen in Gebäuden und die Nutzung von Weltraumtechnologien und -anwendungen durch die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten, die sichere Konnektivitätsdienste in Verbindung mit Mehrzweckanwendungen für die Erdbeobachtung unterstützt. Mit den im Rahmen dieser Komponente vorgesehenen Reformen wird ein Rahmen geschaffen, um den Übergang zu schnellen Breitbandanschlüssen und den Übergang zur 5G-Technologie zu erleichtern.

Mit allen vorgeschlagenen Investitionen und Reformen werden die Herausforderungen angegangen, die sich aus dem zunehmenden Bedarf an Konnektivität, Erdbeobachtung und Überwachung ergeben. Die Maßnahmen unterstützen die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020), in der Griechenland aufgefordert wird, sich auf den digitalen Wandel und insbesondere auf die digitale Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität zu konzentrieren. Sie reagieren auch wirksam auf den digitalen Wandel und/oder die sich daraus ergebenden Herausforderungen, da sie erheblich zur Verbesserung der Hochgeschwindigkeitsverbindungen in Griechenland beitragen dürften. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Kleinsatelliten (Maßnahme-ID: 16855)

Die Investition betrifft die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten, die Konnektivitätsdienste sowie Erdbeobachtungsanwendungen in den Bereichen Kartierung, Schifffahrt, Präzisionslandwirtschaft, Raumplanung u. a. unterstützt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Übergang zur 5G-Technologie zur Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste (Maßnahmenkennung: 16844)

Mit der Reform wird eine Grundlage für den Übergang zur 5G-Technologie geschaffen. Die erste Phase der Reform konzentriert sich auf die Umsetzung des rechtlichen und rechtlichen Rahmens, insbesondere die Verwendung von 25 % der Mehrband-Versteigerungserlöse für 5G-Auktionen zur Unterstützung des innovativen Phaistos-Fonds, der in Unternehmen und Projekte investiert, die 5G-Produkte und -Dienstleistungen anbieten. Die zweite Phase umfasst ein Verfahren zur Ermittlung weiterer Chancen und Risiken bei der Entwicklung von 5G-Netzen, der Straffung der Verfahren und der Bewertung der Anforderungen und Risiken bei bestimmten wirtschaftlichen Anwendungen (z. B. Verkehr). Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Umstellung auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage (Maßnahme ID: 16857)

Diese Reform besteht aus dem Inkrafttreten eines Rechtsrahmens für den Übergang zu VHC-Netzen mit sehr hoher Kapazität durch die Installation von Glasfaserkabeln und der dazugehörigen Ausrüstung in Gebäuden sowie von Unterseekabeln auf griechischen Inseln, die eine bessere Versorgung mit Gigabit-Breitbandanschlüssen ermöglichen. In dem Rechtsrahmen werden die technischen Spezifikationen sowie die einschlägigen Vorschriften und Verfahren für den Aufbau einer gebäudeinternen Breitbandinfrastruktur festgelegt, die den Endnutzern Gigabit-Anbindungen ermöglichen kann. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden (Maßnahme ID: 16818)

Mit der Investition wird die Installation der Glasfaserinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsgebäuden und die Anbindung der Endnutzer an Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN) auf der Grundlage einer Nachfragesubvention (Gutschein) gefördert, mit der a) die Kosten der internen Verkabelung und b) die Anschlussentgelte (einmalige Verrechnungsgebühr für Breitbanddienste) subventioniert werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.2  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 8: Vernetzung

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Übergang zur 5G-Technologie, die die Entwicklung innovativer Ferndienste erleichtert. (ID: 16844)

 Umstellung auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage (ID: 16857)

 Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden (ID: 16818)

       Kleinsatelliten (ID: 16855)    

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

85

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden“

Benachrichtigung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge

Q3

2022

Zuschlagserteilung nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden“.

Die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft/das Ministerium für digitale Governance stellt sicher, dass alle eingereichten Anträge geprüft werden, um festzustellen, ob die Anträge den Anforderungen der Aufforderung entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers nimmt die Informationsgesellschaft S.A./Ministerium für digitale Governance die Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragsparteien festgelegt sind.

87

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleine Satelliten

Meilenstein

Auftragsvergabe für das Projekt „Kleine Satelliten“

Benachrichtigung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge

Q2

2023

Zuschlagserteilung nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Kleine Satelliten“.

90

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden

Ziel

Abschluss des Projekts „Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden“

Zahl der privaten Gebäude, die vollständig an die Glasfaserinfrastruktur Fiber To The Home (FTTH) angeschlossen sind

0

120000

Q4

2025

120000 private Gebäude, die vollständig an die FTTH-Glasfaserinfrastruktur angeschlossen sind.

92

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleine Satelliten

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Kleinssatelliten“

Berichte über die Inbetriebnahme in der Umlaufbahn nach dem Start von Kleinsatelliten

Q4

2025

Das Pilotprojekt beginnt routinemäßig, und die Kleinsatellitenkonstellation wird eingeleitet und in die Umlaufbahn gebracht.

Die Projektdurchführung wird im Hinblick auf seine Leistung bewertet (ob kleine Satelliten sichere Telekommunikationsdienste sowie Erdbeobachtungsanwendungen in den Bereichen Kartierung, Schifffahrt, Präzisionslandwirtschaft, Raumplanung und andere Wirtschaftszweige unterstützen).

333

5 – 2.1. Connect – 16844_ Übergang zur 5G-Technologie, Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Übergangs zur 5G-Technologie

Inkrafttreten des rechtlichen und rechtlichen Rahmens

Q3

2024

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts auf der Grundlage der Gesetzesänderung, veröffentlicht im Amtsblatt 4727/2020, Artikel 92 und 107 (Rn. 61, 62, 63), in dem das Verfahren für die Zuweisung von 5G-Frequenz für Pilotprojekte über den Phaistos-Fonds und/oder Hochschuleinrichtungen festgelegt wird, einschließlich eines Verfahrens zur Ermittlung weiterer Möglichkeiten und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen, der Straffung der Verfahren und der Bewertung von Anforderungen und Risiken bei bestimmten wirtschaftlichen Anwendungen.

334

16857_Umstieg auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Umstiegs auf Gigabit-Breitbandanschlüsse

Inkrafttreten des Rechtsrahmens

Q2

2024

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens, in dem die technischen Spezifikationen sowie die einschlägigen Vorschriften und Verfahren für den Aufbau einer gebäudeinternen Breitbandinfrastruktur festgelegt werden, die den Endnutzern eine Gigabit-Anbindung bieten kann.

F. KOMPONENTE 2.2: MODERNISIEREN

Die Komponente „Modernisierung“ des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren, indem ihr operatives Modell verbessert und hochwertige Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitgestellt werden. Die Beschleunigung der Bemühungen um eine Verbesserung der digitalen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung dient als Katalysator für die Erreichung dieses Ziels. Reform- und Investitionsziele: a) den digitalen Wandel der Organisationen des öffentlichen Sektors, einschließlich der Digitalisierung von Archiven und verbesserten digitalen Diensten; B) Verbesserungen der Geschäftsabläufe, gefolgt von der Integration moderner IT-Systeme; C) Verbesserung der Interoperabilität zwischen Systemen und Daten; d) breit angelegte Cybersicherheits- und Daten-Governance-Strategien und -Strategien; sowie e) erweiterte Nutzung fortschrittlicher Technologien wie Cloud-Computing, künstliche Intelligenz und Big Data.

Die Komponente zielt darauf ab, die Herausforderung der Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung anzugehen und gleichzeitig ihre wichtigsten Prozesse und Verfahren zu straffen und zu vereinfachen. Sie unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019), indem die Wirksamkeit und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verbessert wird. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken (Maßnahme ID 16929)

Ziel der Reform ist die Bereitstellung nutzerorientierter Dienstleistungen für griechische Bürger und Unternehmen und die Verbesserung der internen Funktionsweise der griechischen öffentlichen Verwaltung. Die Reform besteht in der Umsetzung einer mittelfristigen Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Schaffung kundenorientierter Dienste in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Umsetzung des Nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung, einschließlich der Einrichtung eines nationalen Verfahrensregisters und der vollständigen Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Überwachung der Auswirkungen der Regulierung und des nationalen Verfahrensregisters („Mitos“). Die Reform umfasst die Vollendung der Vereinfachung/Digitalisierung Folgenabschätzungsverfahren, Beantragung der Staatsbürgerschaft, Gründung von Einzelunternehmen, Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit „Lebensereignissen“ der Bürger, einschließlich Geburt, Tod und Scheidung, Vereinfachung der Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Rechtsanwälten, Gerichtsentscheidungen, digitale Unterschriften, von Gerichten ausgestellte Bescheinigungen, Verlängerung der Fahrerlaubnis und Betrieb von myfoto.gov.gr sowie elektronischer Verkehr von Dokumenten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Zu den wichtigsten Reformprioritäten gehören auch Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Gründungsanforderungen für alle Arten von Unternehmen und Verfahren nach der Registrierung, Sozialversicherungs- und Steueranwendungen und andere beschäftigungsbezogene Bürokratie, Planungs-, Zahlungs- und Überwachungsverfahren für das Finanzmanagement. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen (Maßnahme ID 16778)

Die Investition umfasst die Digitalisierung wichtiger Archive in verschiedenen Bereichen (Justiz, Gesundheit, allgemeine Staatsarchive, Stadtplanung, Enteignungen, Kataster, Einwanderung und Asyl, maritime Angelegenheiten) und die Integration in die einschlägigen IT-Systeme sowie die Pilotdurchführung einer sicheren Aufbewahrung des öffentlichen Sektors und der „breiteren“ Archive des öffentlichen Sektors (insgesamt neun Teilprojekte). Die genannten Teilprojekte umfassen insbesondere die Durchführung der Digitalisierung und anderer notwendiger Maßnahmen in Bezug auf die folgenden Archive: 1) 300000000 physische Seiten des Justizsystems, 2) 190000000 physische Seiten Patientenakten und bildgebende Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitssystems, 3) 55000000 physische Seiten des Generalarchivs des Staates für zentrale und lokale Agenturen, 4) 61500000 physische Seiten des Einwanderungs- und Asylsystems, 5) 4300000 physische Seiten und Enteignungspläne, 6) 43000000 physische Seiten von Baugenehmigungen und -plänen sowie Erstellung von Metadaten und Geokodierung für 170000000 Dateien von Stadtplanungsbehörden, 7a) 600000000 physische Seiten der Immobilientitel und der entsprechenden Dokumente in den Hypothekenämtern des Katasters und 7b) Umsetzung der verbesserten Dienstleistungen des Katasters 8) 7000000 physische Seiten maritime Angelegenheiten und 9) Pilotimplementierung der sicheren Aufbewahrung von 1440000-Dateien mit physischen Dateien in anderen Archiven des öffentlichen Sektors. Dies ist eine Schlüsselinvestition für eine effizientere öffentliche Verwaltung. Ziel ist es, die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit durch die öffentliche Verwaltung zu verringern, während ein besserer Zugang zu den Archiven auch zu erheblichen Kosteneinsparungen und zur Freigabe von Ressourcen führen soll. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: CRM für den Sektor Staat (Maßnahme ID 16810)

Die Investition betrifft die Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und den Betrieb eines integrierten Systems zur Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen. Mit dem Projekt sollen die bestehenden Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung zur Überwachung ihrer Interaktionen und Transaktionen mit Bürgern und Unternehmen ausgebaut werden. Das System nutzt die von den Bürgern und Unternehmen gesammelten Informationen, um den Ansatz zu personalisieren und ein höheres Dienstleistungsniveau zu fördern. Die Investition umfasst a) Integrations- und Interoperabilitätsdienste durch die Annahme moderner Softwaredesign- und -entwicklungsmethoden, b) den Zugang zu Unterstützungsmechanismen für Dienstleistungen, bei dem es sich um ein Instrumentarium für die Entwicklung neuer Anwendungen auf der Grundlage der Niedrigcodetechnologie handelt, c) eine Plattform für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) zur Erfassung und Verwaltung aller Daten der bedienten Bürger und zur Organisation der Durchführung von Geschäftsprozessen, unabhängig vom einleitenden Dienst, d) ein System zur Verwaltung des Bürgerkonsens für den Zugang zu elektronischen Diensten) und Dienste der Kontaktzentren; über die der Dienst von Bürgern und Unternehmen über traditionelle Kanäle wie Callcenter, aber auch über moderne Kanäle wie Webformulare, soziale Medien, Messaging-Apps, Telekonferenz-App, e) Modernisierung der digitalen Plattform der KEP und ihrer Verbindung mit dem einheitlichen Bürgerbearbeitungssystem, Callcenter und gov.gr f) Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren und Dienste im Zusammenhang mit der physischen Präsenz von „Kunden“ durch den Ausbau der bestehenden myKEPlive-Infrastruktur und deren Integration in ein System zur Planung von Terminen für physische Anwesenheit. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung (Maßnahme ID 16780)

Die Investition besteht in der weiteren Modernisierung der Citizen Services Centres (KEP) durch die Modernisierung ihrer Infrastruktur und ihrer Peripherie sowie die Installation neuer Telekonferenzausrüstungen und neuer Anwendungen, die mit dem digitalen modernen Arbeitsplatz kompatibel sind (Evaluierungssysteme, mobile Anwendungen, automatische Fahrkartenautomaten, Warteschleusenmanagement und intelligente Meldesysteme). Die Investition umfasst: a) Modernisierung bestehender technologischer Ausrüstung, b) moderne Warteschlangenmanagementsysteme und intelligente Meldesysteme, c) Bewertungssysteme für Kunden (Bürger). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Maßnahme ID 16736)

Die Investition betrifft die Umgestaltung und Einführung eines neuen IT-Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Investition besteht in der Digitalisierung und Integration des gesamten Geschäfts- und Funktionszyklus der öffentlichen Auftragsvergabe, der Modernisierung der Interoperabilitätsdienste, der Integration fortschrittlicher Techniken und Instrumente für die Vergabe öffentlicher Aufträge als digitale Dienste (eShops und eMarketplaces) und der IKT-Unterstützung für die nationale zentrale Behörde für das öffentliche Auftragswesen im Gesundheitswesen (EKAPY). Die Investition umfasst: a) Neugestaltung und Bereicherung des Portals www.eprocurement.gov.gr ; B) umfangreiche Ergänzungs- und Anpassungs-Teilsysteme, die für Ausschreibungen verwendet werden; die Reform, Neuordnung und Anreicherung des Zentralen elektronischen Registers für das öffentliche Beschaffungswesen (KIMDIS), die Modernisierung und Erweiterung statistischer Datenextraktionssysteme und ihre weitere statistische Verarbeitung; die Konfiguration und Umsetzung der Erweiterungen des elektronischen Systems für das öffentliche Beschaffungswesen (ESIDIS) zur Unterstützung neuer Strategien und Geschäftsprozesse im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auf elektronischem Wege; die Verbesserung der bereits eingeführten Interoperabilitätsdienste und die Einführung neuer Dienste für den Datenaustausch; F) Elektronische Interoperabilitätsdienste mit gov.gr, zuständigen Behörden, Bankenorganisationen zur Integration der Möglichkeiten der digitalen Signatur elektronischer Dokumente und anderer Daten über das System und zur Gewährleistung der Nichtabstreitbarkeit; die Einführung eines in den Systemdatenbanken gespeicherten Datenverschlüsselungsmechanismus, um böswillige Handlungen von ESIDIS- und G-Cloud-Administratoren zu verhindern; eine neue Sicherheitsstudie und Ergänzungen und/oder Änderungen des Systems zur Erhöhung der Sicherheit, der Zertifizierung und der Eingriffe zur Erhöhung der Sicherheit des Systems im Hinblick auf eine Zertifizierung durch eine unabhängige Sicherheitsbewertung; I) Verbesserung und Neubelebung des Beschaffungsplanungssystems für eine breitere Unterstützung der Vergabe öffentlicher Aufträge und zentralisierter Vergabeverfahren unter Verwendung elektronischer Kataloge; J) die Aufnahme von Anträgen auf Unterstützung von Wirtschaftsteilnehmern: Bereicherung der Anwendungen für die Suche nach Ausschreibungen, historische und statistische Daten über ihre Beteiligung an Vergabeverfahren, Anreicherung der Informations- und Kommunikations-Teilsysteme von Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern, Fahrscheinsysteme für Fragen und Berichterstattung über Probleme – Lösung oder Helpdesk-Tool; K) die Aufnahme virtueller Assistenten, damit alle Interessierten Fragen in natürlicher Sprache stellen können; die Hinzufügung eines elektronischen Dateiarchivierungssystems (ESIDIS – KIMDIS), das den Bestimmungen des Rechtsrahmens für elektronische Dateien entspricht; m) Erstellung von Schulungsmaterial und Werbemaßnahmen; N) technische Unterstützung und Projektüberwachung; O) eine Studie, in der die Möglichkeiten und die Wirksamkeit bestehender Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe bewertet und diese Instrumente ausgewählt oder verbessert oder durch neue und effizientere Instrumente ersetzt werden; P) Gebäudeinformationsmodellierung (BIM); Q) IKT-Unterstützung für die zentrale nationale Behörde für das öffentliche Auftragswesen im Gesundheitswesen (EKAPY). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel des Außenministeriums (Maßnahme ID 16742)

Ziel der Investition ist die Modernisierung des Außenministeriums durch eine erweiterte Digitalisierung seines Betriebs und seiner IT-Infrastrukturen. Die Investition besteht aus: a) die Standardisierung der Verfahren der Makrofinanzhilfe, die die Tragfähigkeit der strategischen und operativen Planung (SOP) und folglich ihren Erfolg gewährleisten soll; Beitrag zur breiteren Förderung des Arbeitsbereichs der Makrofinanzhilfe und zur bestmöglichen Nutzung ihrer Ressourcen durch Anpassung an die mit ihr verfolgten Ziele, c) Gewährleistung des direkten Zugangs zu Informationen innerhalb eines möglichst schnellen Zeitrahmens durch Einbeziehung semantischer Suchunterstützung auf der Grundlage modernster Instrumente der künstlichen Intelligenz; Einrichtung einer zugänglichen und wichtigen Archivdatenbank und eines Informationszentrums für wirksame Verwaltungsaufgaben und zur Deckung der Anforderungen der Makrofinanzhilfe, um es ihr zu ermöglichen, die öffentliche und wirtschaftliche Diplomatie effizienter auszuüben, e) die Krypto-IT- und Telekommunikationssicherheitsinfrastruktur des Außenministeriums im Rahmen ihres digitalen Wandels zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen (Maßnahme ID 16826)

Mit der Investition werden ein Ausbildungsprogramm und die Zertifizierung digitaler Kompetenzen in den obligatorischen Wehrdienst integriert. Ziel ist es, die Dienstzeit der Wehrpflichtigen zu nutzen, um die digitalen Kompetenzen zu vermitteln, die auf den heutigen Streitkräften und dem Arbeitsmarkt benötigt werden. Die Durchführung dieser Investition erfolgt durch die Modernisierung und Erweiterung der Plattform der Digitalen Bürgerakademie und umfasst Folgendes: a) Personalisierter Zugang von Wehrpflichtigen zum Schulungsportal, das über starke Cybersicherheitsmechanismen und die Abschreckung vor Cyberangriffen verfügt, sowie eine verbesserte Architektur für den Schutz personenbezogener Daten b) Konfiguration des elektronischen Portfolios (E-Portfolio) des Wehrpflichtigen, in dem sein Bildungsprofil zusammen mit seinen bestehenden Qualifikationen widergespiegelt wird, c) Entwicklung und Konfiguration von Schulungsprogrammen für digitale Kompetenzen d) Entwicklung und Einsatz eines Selbstbewertungsinstruments e) 50000 Tablets, die Wehrpflichtigen für die Zeit der Teilnahme an den Fernunterrichtsprogrammen e) erworben und zur Verfügung gestellt werden, Zertifizierung der während des Schulungsprozesses erworbenen digitalen Kompetenzen auf der Grundlage europäischer und nationaler Rahmenbedingungen für digitale Kompetenzen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der griechischen Tourismusorganisation (Maßnahme ID 16791)

Die Investitionen bestehen in der Entwicklung der digitalen Kapazitäten der griechischen Tourismusorganisation, d. h. einer digitalen Tourismuskarte, eines digitalen Archivs der griechischen Kulturgüter und eines innovativen Systems, das Touristen und Bürgern Informationen unter Verwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz der zweiten Generation liefert. Die Investition umfasst a) die Entwicklung einer Plattform (digitale Tourismuskarte), auf der sich der Besucher über die besonderen Merkmale eines touristischen Produkts einer Stadt oder Insel informieren kann, damit der potenzielle Besucher durch die Nutzung dieser Plattform eine wichtige Informationsquelle in Bezug auf die von ihm bevorzugten Erfahrungen und Interessen erhält, b) die Schaffung von Werbeinstrumenten wie digitalen Apps, Websites und Werbemaßnahmen sowie eines Archivs, das auch als Bibliothek dient; den Reisezielen und ihren wichtigsten Interessenträgern die Durchführung gut konzipierter und nachhaltiger Werbestrategien zu ermöglichen, c) die Entwicklung eines innovativen Systems für Touristeninformation mit Info-Kiosken mit Touchscreens in den wichtigsten Drehscheiben sowie Karten mit historischen, geografischen und kulturellen Schichten, einschließlich aller kulturellen Güter und Aktivitäten, die von der mobilen App leicht zugänglich gemacht werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen (Maßnahme ID 16823)

Die Reform betrifft die Entwicklung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie und einer Reihe von Cybersicherheitsstrategien, die darauf abzielen, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Systemen und Daten oder Informationen des öffentlichen Sektors zu erhöhen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Interaktion mit dem öffentlichen Sektor zu stärken. Darüber hinaus umfasst die Reform die Einrichtung des nationalen Einsatzzentrums für Cybersicherheit (SOC) sowie die Bereitstellung fortgeschrittener Sicherheitsdienste (SOC und DDoS) in kritischen G-Cloud-Infrastrukturen mit dem Ziel, die Sicherheit und die Begrenzung von Cybersicherheitsbedrohungen für die zentralen Infrastrukturen des öffentlichen Sektors und die über sie betriebenen Informationssysteme systematisch und kontinuierlich zu verbessern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten (Maßnahme ID 16779)

Die Investition besteht in der Entwicklung einer zentralen Interoperabilitätsinfrastruktur für das integrierte Dienstleistungsmanagement und in der Entwicklung und Bereitstellung von Schnittstellen für die öffentliche Verwaltung, die den Informationsaustausch zwischen staatlichen Stellen und die Bereitstellung interaktiver Online-Dienste erleichtern sollen. Die Investition umfasst a) die Einführung von Internetdiensten und deren Dokumentation, b) die Integration von Diensten in gov.gr c) Definition und Durchführung der erforderlichen Kontrolltests, d) Pilotbetrieb der Webdienste e) Übertragung von Webdiensten in die Produktion (endgültige Umsetzung nach der Pilotphase), f) Unterstützung der neuen Webdienste. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen (Maßnahme ID 16782)

Ziel der Reform ist die Entwicklung eines umfassenden Rahmens und Fahrplans für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Die Reform soll die Bereitstellung interoperabler, personalisierter und benutzerfreundlicher digitaler öffentlicher Dienste für Bürger und Unternehmen erleichtern. Mit der Reform werden organisatorische, verfahrenstechnische und rechtliche Änderungen eingeführt, um a) den derzeitigen nationalen Interoperabilitätsrahmen Griechenlands (eGIF) an die aktuelle Fassung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) anzupassen, b) einschlägige nationale, regionale und lokale Datenquellen und digitale Infrastrukturen mit dem durch die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor eingerichteten Europäischen System für den Austausch von Nachweisen der einmaligen Erfassung zu verbinden und c) Systeme und Daten zu überprüfen und zu analysieren, um die Digitalisierung von Zertifikaten und amtlichen Dokumenten zum Ziel zu machen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors (Maßnahme ID 16965)

Ziel der Investition ist die Festlegung der Vorlage für Studien zur Datenklassifizierung der Informationssysteme des öffentlichen Sektors, die in der vom Generalsekretariat für Informationssysteme für die öffentliche Verwaltung (GSISPA) betriebenen „Government Cloud of Public Sector“ (G-Cloud) installiert sind. Die Investition besteht in der Konzeption und Standardisierung von Studien zur Datenklassifizierung zentraler Informationssysteme und der Durchführung von 220 entsprechenden Studien für die Gesamtheit der bereits installierten zentralen Informationssysteme und Anwendungen des öffentlichen Sektors. Die Vorlage wird auch von allen künftigen Informationssystemen vor ihrer Installation in G-Cloud verwendet. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) (Maßnahme ID 16964)

Ziel der Investition ist die Modernisierung des Interoperabilitätszentrums des Generalsekretariats der Informationssysteme für die öffentliche Verwaltung (GSISPA), um eine interinstitutionelle und systemübergreifende Interoperabilität mit hoher Verfügbarkeit zu erreichen. Die Investition umfasst a) eine Machbarkeits- und Sicherheitsstudie, b) die Bereitstellung und Installation der erforderlichen Lizenzen für Datenbanken und hybride Cloud-Anwendungsplattformen, c) die Konzeption und Umsetzung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation (KED), d) die Einführung neuer Webdienste im Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Elektronische Register (Maßnahme ID 16824)

Die Investition besteht in der Schaffung von Interoperabilität und Schnittstellen zwischen den bestehenden Registern der zentralen öffentlichen Verwaltungsstellen sowie in der Erhebung und Erweiterung von Registern, um schrittweise ein reibungsloses und ordnungsgemäßes Funktionieren der digitalen öffentlichen Dienste unter Verwendung vernetzter, aktueller Register mit bereinigten Dateneinträgen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird durch die Investition Folgendes erleichtert:  Erhebung und Erweiterung bestehender Register in einer zentralen Quelle, um schrittweise ein reibungsloses und ordnungsgemäßes Funktionieren der digitalen öffentlichen Dienste zu ermöglichen. Dazu gehören a) Daten an einem Ort: die Register sind über eine Schnittstelle zugänglich und b) aktuelle Daten: alle Daten in den Registern müssen aktuell und gebrauchsfertig sein. Auf jedes Register wird über eine gemeinsame API zugegriffen. c) saubere Daten: bis zum Ende des Projekts müssen die Daten der Register auf bestmöglicher Ebene sauber sein, und es werden Verfahren und Strategien für saubere Daten eingerichtet, d) verknüpfte Register: die Interoperabilität ist zu gewährleisten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Tourismusregister e-MHTE (Maßnahme ID 16785)

Die Investition besteht in der Entwicklung einer digitalen Registerplattform für Tourismusunternehmen (e-MHTE), die darauf abzielt, mit anderen öffentlichen Registern und IT-Systemen zu interoperieren. Alle Daten und Funktionen des bestehenden Registers werden auf die neue Plattform übertragen, um bessere und verbesserte Dienste, die Erteilung neuer Betriebsgenehmigungen und die Erneuerung bestehender Genehmigungen zu ermöglichen. Die Investition umfasst auch die Digitalisierung des Archivs (1875000 Dateien der Abteilung Raumordnung und Infrastruktur), einschließlich Metamarkierung und Speicherung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Einbeziehung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme (Maßnahme ID 16928)

Die Reform besteht in der Entwicklung eines ganzheitlichen Rahmens, der darauf abzielt, technologische Fortschritte (Cloud-Computing, Business Intelligence, künstliche Intelligenz – KI, maschinelles Lernen, Distributed-Ledger-Technologie – DLT) zur effizienten Datenerhebung, -verarbeitung, -darstellung und -speicherung in die öffentliche Verwaltung zu bringen und so verbesserte digitale Dienste, eine angemessene Entscheidungsfindung sowie einen effizienten Betrieb und eine effiziente Wartung der Systeme und Infrastrukturen zu erleichtern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Intelligente Städte (Maßnahme ID 16854)

Ziel der Investition ist die schrittweise Umwandlung von elf griechischen Städten in „intelligente Städte“ durch die Entwicklung neuer Infrastrukturen, digitaler Plattformen und IT-Systeme. Die Lösungen für intelligente Städte sollen es Städten ermöglichen, Technologien, Informationen und offene Daten zu nutzen, um die städtische Infrastruktur und elektronische Dienste zu verbessern, aber auch das von der örtlichen Bevölkerung getragene Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die Investition zielt auch darauf ab, die Entwicklung kommunaler intelligenter Stadtmodelle für die übrigen Gemeinden in der Logik der Umsetzungskonzepte zu unterstützen. Die Maßnahme besteht aus zwei Teilprojekten: 1) die griechische Investitionsinitiative für intelligente Städte, die in die elf Städte investiert, von denen bereits vier (Athen, Thessaloniki, Piräus und Trikala) und sieben weitere Städte ausgewählt wurden, wird auf der Grundlage von Vorschlägen der Städte ausgewählt. Ein Mechanismus zur Unterstützung der Durchführung und Leistungsüberwachung der Initiative. . Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste (Maßnahme ID 16853)

Die Investition zielt darauf ab, den Betrieb wichtiger Institutionen des Ministeriums für digitale Governance, nämlich GSISPA und IDIKA SA, durch den Aufbau von Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Diensten (im Einklang mit dem Gesetz 4727/2020) nach internationalen bewährten Verfahren für die Umsetzung staatlicher Cloud-Infrastrukturen und -Dienste (G-Cloud) zu verbessern. Ziel des Projekts ist die Schaffung einer modernen Hybrid-Cloud-Infrastruktur, die aus zwei Mietern besteht: Einer für die G-Cloud und einer für die H-Cloud. Jeder Mieter verfügt über die private Cloud-Komponente und die öffentliche Cloud-Komponente in einem einheitlichen Management- und Dienstleistungsumfeld. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Die Datenzentren des Cloud-Diensteanbieters müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ einhalten. Die Anforderung steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, indem sie den ökologischen Wandel unterstützt und zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 gemäß Artikel 2 Absatz 11, geändert durch Artikel 10 des EU-Klimagesetzes, beiträgt und das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 und des digitalen Wandels einhält und somit zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz beiträgt, nachhaltiges Wachstum wiederhergestellt und fördert und die Integration der Volkswirtschaften der Union fördert.

Investitionen: Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET) (Maßnahme ID 16955)

Die Investition besteht in der Modernisierung der Infrastrukturen und Dienste von GRNET durch a) die Modernisierung seiner Software- und Cloud-Computing-Dienste, die sich hauptsächlich an Forschungs- und Wissenschaftskreise richten, b) den Ausbau und die Modernisierung des nationalen Hochleistungsrechensystems ARIS (Phase B) und c) das Leasing von Glasfaserinfrastrukturen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die Datenzentren müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ einhalten. Die Anforderung steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, indem sie den ökologischen Wandel unterstützt und zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 gemäß Artikel 2 Absatz 11, geändert durch Artikel 10 des EU-Klimagesetzes, beiträgt und das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 und des digitalen Wandels einhält und somit zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz beiträgt, nachhaltiges Wachstum wiederhergestellt und fördert und die Integration der Volkswirtschaften der Union fördert.

Investitionen: Erweiterung von Syzefksis II (Maßnahme ID 16956)

Die Investition besteht in der Erweiterung des nationalen Netzes für den öffentlichen Sektor (SYZEFXIS II) zur Bereitstellung einer Reihe modernisierter Telekommunikationsdienste für den gesamten Staat, der Schaffung eines Netzes für den öffentlichen Sektor (Ausweitung) für die Bereitstellung einer Reihe modernisierter Telekommunikationsdienste für staatliche Stellen in drei aufeinanderfolgenden Jahren und insbesondere für die Versorgung von rund 34000 Gebäuden sowie drahtlose Telekommunikationsdienste. Dazu gehört auch die Erweiterung des bestehenden nationalen Netzes der öffentlichen Verwaltung „SYZEFXIS“, das derzeit nur 4500 Stellen umfasst. Als solche müssen alle öffentlichen Stellen über verbesserte Telekommunikationsdienste verfügen, die die Internet-Zugangsgeschwindigkeiten erhöhen und den Bürgern bessere Verbindungen bieten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Daten-Governance-Strategie und -Strategien für den öffentlichen Sektor (Maßnahme ID 16827)

Die Reform betrifft a) die Entwicklung der Cloud-Daten-Governance-Strategie und -Strategien der Regierung und b) die Schaffung des Rahmens, der Infrastruktur, der Kapazitäten und der Kapazitäten für die Verwaltung öffentlicher Daten, die Politik für offene und wiederverwendbare Daten und die Bereitstellung einschlägiger Dienste für den öffentlichen und privaten Sektor. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Zentrale BI – Datenanalyse (Maßnahme ID 16842)

Ziel der Investition ist es, die öffentliche Verwaltung in die Lage zu versetzen, den Wert zu maximieren, den sie aus ihren Daten durch die Einrichtung einer zentralen Plattform für Geschäftsinformationen (Central Business Intelligence – Data Analytics Platform) erhält. Die Plattform soll es den Agenturen der öffentlichen Verwaltung ermöglichen, Daten aus allen Quellen zu ziehen, zu integrieren und zu interpretieren und sie zu nutzen, um Informationen zu analysieren, die sich auf ihre Tätigkeiten und Arbeitsabläufe auswirken, und so die Entscheidungsfindung zu erleichtern. Erreicht wird dies durch a) die Ermittlung der wesentlichen Leistungsindikatoren, b) die Erstellung eines Datenwörterbuchs, c) die Schaffung eines Daten-Governance-Rahmens, d) die Konzeption eines geeigneten architektonischen Konzepts, eines architektonischen Ansatzes, Bausteine und Integrationspunkte e) die Konfiguration eines Datenlagers f) die Integration in das Backoffice-Informationssystem g) die Entwicklung der erforderlichen Business Intelligence Reports & Analytics h) technische Unterstützung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Zentrales Dokumentenverwaltungssystem (Maßnahme ID 16738)

Die Investition besteht in der Einführung eines zentralen Dokumentenverwaltungssystems, das Dokumente in Papierform und in elektronischer Form erfasst, speichert und abruft. Dieses System soll die Interoperabilität zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors erleichtern und die Bearbeitung von Fällen und Dienstleistungsanfragen von Bürgern und Unternehmen beschleunigen. Die Investition umfasst a) die Bereitstellung zusätzlicher 20000 genehmigter digitaler Fernsignaturen, b) die Entwicklung von Anwendungen für die Interoperabilität, die Schaffung eines eindeutigen QR-Codes oder einer eindeutigen Kennung, die in die Dokumente integriert werden sollen, c) die Entwicklung von Teilsystemen, um den Bedarf der Regierung an der Unterzeichnung von Dokumenten mit digitalen Signaturen zu decken, d) Unterstützungsdienste (einschließlich Dienstleistungen für die Entwicklung von Studien), Schulungs- und Helpdesk-Dienstleistungen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Investition 3: Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

93

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Digitalisierung von Archiven

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe für alle neun Teilprojekte des Projekts „Digitalisierung von Archiven“

Q4

2022

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für jedes der folgenden neun Teilprojekte, einschließlich aller dazugehörigen Komponenten:

·Unterprojekt 1: Digitalisierung der Archive des Justizsystems

·Unterprojekt 2: Digitalisierung der Archive des öffentlichen Gesundheitssystems

·Teilprojekt 3: Digitalisierung des Generalarchivs des Staates

·Teilprojekt 4: Digitalisierung der Archive des Einwanderungs- und Asylsystems

·Teilprojekt 5: Digitalisierung der Enteignungsarchive

·Teilprojekt 6: Digitalisierung der Archive der Städteplanungsagenturen

·Teilprojekt 7A – Archivierung des Katasters (Ktimatologio)

·Teilprojekt 7B – verbesserte digitale Dienste des Katasters

·Teilprojekt 8 – Digitalisierung der maritimen Archive

·Teilprojekt 9: Sichere Lagerung des öffentlichen Sektors und des „breiteren“ öffentlichen Sektors

Die Spezifikationen enthalten Zeitpläne und Ziele und enthalten für jedes der neun Teilprojekte folgende Angaben:

1. Digitalisierung von Sachaufzeichnungen

2. Migration digitaler Datensätze in bestehende Systeme (einschließlich Justizdateien in OSDDY-PP/OSDDY-DDY-DD; Eigentumstitel im Informationssystem des nationalen Grundbuchs)

3. Analyse, Gestaltung und Umsetzung von Datenzentren und der Infrastruktur für lokale Agenturen zusammen mit dem entsprechenden einzigen Fenster (einschließlich des zentralen Registers für Patientenakten; Integriertes geografisches Informationssystem der einheitlichen digitalen Karte von Enteignungen und Enteignungsansprüchen; Dokumenten- und digitale Dateiverwaltungssystem (DMS/DAS) für Katasteraufzeichnungen; Installation der Archivverwaltungssoftware).

4. Unterstützungsdienste (einschließlich neuer elektronischer Dienste im Zusammenhang mit der Suche und dem Abruf von Dateien für Bürger; öffentliche Verwaltung; Forschende für Staatsarchive).

94

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – erste Phase der Umsetzung

Anteil der digitalisierten, metareferenzierten und in bestehende Systeme migrierten Seiten in Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8

0

30 %

Q2

2024

Abschluss der Digitalisierung von mindestens 30 % der Gesamtseitenzahl der Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8.

95

 6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

 Ziel

Digitalisierung der Archive – vollständige Umsetzung

Prozentsatz der digitalisierten, metareferenzierten und in bestehende Systeme migrierten Seiten über Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8

30 %

90 %

 Q4

2025

Digitalisierung von mindestens 90 % der Gesamtseitenzahl der Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8.

95a

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Meilenstein

Durchführung der Teilprojekte 7B und 9

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der Teilprojekte „7B-verbesserte digitale Dienste für Kataster“ und „9-sichere Speicherung von Archiven des öffentlichen Sektors und der Archive des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne“ bestätigt wird.

Q4

2025

Abschluss der Durchführung des Teilprojekts „7B-verbesserte digitale Dienstleistungen für Kataster“ zur Digitalisierung der vom griechischen Kataster angebotenen Dienstleistungen und des Teilprojekts „9 – Sicherheit im öffentlichen Sektor und Archive des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne“.

Schlüsselreform 5: Auf dem Weg zu kundenorientierten Diensten der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren – Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

96

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken

Meilenstein

Einrichtung des nationalen Registers der Verfahren und Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (erste Phase)

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Operationalisierung des nationalen Verfahrensregisters und den Abschluss der Arbeiten im Rahmen der ersten Phase des nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses

Q3

2022

Operationalisierung des nationalen Verfahrensregisters („Diavlos“ gemäß Artikel 90 des Gesetzes 4727/2020) und Integration in das Portal gov.gr; und Abschluss der ersten Phase der Arbeiten zur Vereinfachung gemäß dem im vierjährigen Nationalen Programm zur Vereinfachung des Prozesses vorgesehenen Zeitplan, einschließlich der Digitalisierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

97

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken

Meilenstein

Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (zweite Phase)

Bericht des Innenministeriums über den Abschluss der zweiten Phase der Arbeiten zur Vereinfachung im Rahmen des Nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses

Q4

2023

Abschluss der zweiten Phase der Arbeiten zur Vereinfachung gemäß dem im vierjährigen Nationalen Programm zur Vereinfachung des Prozesses vorgesehenen Zeitplan, einschließlich Digitalisierung von Folgenabschätzungsprozessen, Gründung von Einzelunternehmen, Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit „Lebensereignissen“ der Bürger, einschließlich Geburt, Tod und Scheidung, Vereinfachung der Gerichtsverfahren in Bezug auf Rechtsanwälte, Gerichtsentscheidungen, digitale Signaturen, von Gerichten ausgestellte Bescheinigungen, Verlängerung der Fahrerlaubnis und Betrieb von myfoto.gov.gr  und elektronischer Verkehr von Dokumenten innerhalb der öffentlichen Verwaltung (bestätigt durch ausgestellte Rundschreiben).

98

6 – 2.2. Modernisierung – 16782_Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Organisationen

Meilenstein

Rechtliche Grundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Annahme der regulatorischen Änderungen, einschließlich aller damit verbundenen Primär- und Sekundärrechtsvorschriften für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten

Q4

2024

Die Annahme von Änderungen der Rechtsvorschriften zur Schaffung einer breiten Regulierungsgrundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen europäischen Interoperabilitätsrahmen. Berichterstattung des Ministeriums für digitale Governance über die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans zur Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Maßnahmen.

99

 6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken

Meilenstein

Abschluss der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (Endphase)

Bericht des Innenministeriums, in dem der Abschluss aller Arbeiten zur Vereinfachung und Digitalisierung im Rahmen des vierjährigen Aktionsplans für das Nationale Programm zur Vereinfachung des Prozesses bescheinigt wird,

Q4

2025

Vollständige Umsetzung der mittelfristigen Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und Schaffung kundenorientierter Dienste in der öffentlichen Verwaltung durch Abschluss der letzten Phase der Arbeiten im Rahmen des vierjährigen Nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung. Dies umfasst auch die vollständige Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Überwachung der Auswirkungen der Regulierung und des nationalen Verfahrensregisters („Mitos“) (beglaubigt durch einen Bericht des Ministeriums für digitale Governance).

Gruppe 9: Initiativen im Zusammenhang mit verbesserten „kundenorientierten“ und sicheren digitalen Diensten unter Nutzung interoperabler IT-Systeme und Strategien für offene Daten

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

 Kundenbeziehungsmanagement für den Staat (ID: 16810)

 Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung (ID: 16780)

 Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (ID: 16736)

 Digitaler Wandel des Außenministeriums (ID: 16742)

 Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen (ID: 16826)

 Digitaler Wandel der griechischen Tourismusorganisation (ID: 16791)

 Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und Einrichtung eines nationalen Cybersicherheitseinsatzzentrums (ID: 16823)

 Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten (ID: 16779)

 Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors (ID: 16965)

 Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) (ID: 16964)

 ERegistries (ID: 16824)

 Bereitstellung fortgeschrittener Sicherheitsdienste in der kritischen G-Cloud-Infrastruktur (ID: 16823)

 Tourismusregister e-MHTE (ID: 16785)

 Zentrales Dokumentenverwaltungssystem (ID: 16738)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

100

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_ Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Auftragsvergabe für Interoperabilitäts- und Webdienste-Entwicklungsprojekt

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das Projekt zur Entwicklung von Interoperabilität und Webdiensten.

Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

101

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für die Regierung

Meilenstein

Auftragsvergabe für CRM an den Staat

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für CRM an den Staat. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen.

Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

102

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Auftragsvergabe für die weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für die Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung.

Das Ministerium/das Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft stellt sicher, dass alle eingereichten Vorschläge geprüft werden, und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

103

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Auftragsvergabe für das neue System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das neue Projektsystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RfP-Anforderungen ordnungsgemäß entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers nimmt die zuständige Stelle eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

104

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_ Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Cybersicherheitsstrategie

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für die Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Beraters nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

105

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

 Vergabe des Auftrags für Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen. Das Ministerium prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen angemessen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

106

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Auftragsvergabe für den digitalen Wandel des Außenministeriums

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für den digitalen Wandel durch das Außenministerium. Das Ministerium prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen angemessen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

107

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_E Register

Meilenstein

Auftragsvergabe für elektronische Register

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das Projekt „E-Registries“. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

108

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_ Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Abschluss des Projekts Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des Projekts zur Interoperabilität der Systeme und die Fertigstellung offener Daten dokumentiert wird

Q4

2024

Abschluss des Projekts: Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten.

Die jeweilige Infrastruktur und die jeweiligen Systeme werden im Hinblick auf neue Funktionen bewertet. Abnahme/Leistung (Stress usw.)/Regression. Darüber hinaus muss die Bewertung das Ziel für offene Daten umfassen. (Umsetzung des griechischen Metadatenregisters (wie im Interoperabilitätsregister definiert) und eines zentralen Portals für den Hauptregisterdienst, das ein zentraler Zugangspunkt zu den Hauptregistern des Landes ist).

109

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für die Regierung

Meilenstein

Abschluss des Projekts CRM für die Regierung

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Umsetzung des integrierten Systems für die Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen

Q4

2024

Abschluss des Projekts: System für das Kundenbeziehungsmanagement für den Staat, das die Verwaltung der Interaktionen der öffentlichen Verwaltung mit Bürgern und Unternehmen ermöglicht.

110

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Abschluss des Projekts „One-Stop Shops“

Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der weiteren Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung dokumentiert wird.

Q4

2024

Abschluss des Projekts: Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der weiteren Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung durch Erwerb von 6325 PCs/Druckern/Tablets, die für den Prozess der elektronischen Signatur verwendet werden, 145 Systeme für Warteschlangenverwaltung und intelligente Benachrichtigung, 730 Feedback-Terminals, Bewertungsplattform und mobile Anwendungen und deren Nutzung.

111

6 – 2.2. Modernisierung – 16965_Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Abschluss der Studien zur Datenklassifizierung des Projekts

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des Projekts dokumentiert wird. Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors

Q4

2024

Abschluss des Projekts: Datenklassifizierungsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors, Durchführung der 220 Studien zur Datenklassifizierung.

112

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_ Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Abschluss der Cybersicherheitsstrategie

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Dokumentation der Umsetzung der neuen Cybersicherheitsstrategie und -politik in der öffentlichen Verwaltung und der darin enthaltenen Projekte

Q4

2024

Abschluss des Projekts „Neue Cybersicherheitsstrategie und -politik in der öffentlichen Verwaltung“ zur Umsetzung von Änderungen der Prozesse und Verfahren im Bereich der Cybersicherheit sowie Einrichtung und Inbetriebnahme des Nationalen Sicherheitseinsatzzentrums (SOC) im Einklang mit der neuen Strategie.

113

6 – 2.2. Modernisierung – 16738_Zentrales Dokumentenverwaltungssystem

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Zentrales Dokumentenverwaltungssystem“

Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des zentralen Dokumentenverwaltungssystems dokumentiert wird

Q2

2025

Fertigstellung des zentralen Dokumentenverwaltungssystems, einschließlich der Inbetriebnahme von 130000 digitalen Fernsignaturen und der Bereitstellung zusätzlicher Daten  

20000 genehmigte digitale Fernsignaturen, unterstützt durch Anwendungen und einen Helpdesk.

114

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums

Bericht des Außenministeriums über den Abschluss aller Teilprojekte des Projekts „Digitalisierung des Außenministeriums“

Q2

2025

Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums, einschließlich 1) System zur Unterstützung der strategischen und operativen Planung, 2) Digitalisierung des diplomatischen und Historischen Archivs, 3) Plattform des globalen digitalen Informationszentrums und 4) Modernisierung der Infrastruktur für die Sicherheit von Krypto-IT und Telekommunikation.

115

6 – 2.2. Modernisierung – 16791_Digitaler Wandel der griechischen Tourismusorganisation

Meilenstein

Abschluss der Digitalisierung der griechischen Tourismusorganisation

Bericht der griechischen Tourismusorganisation über den Abschluss des Projekts „Digitale Transformation der griechischen Tourismusorganisation“

Q2

2025

Abschluss des digitalen Wandels der griechischen Tourismusorganisation, einschließlich der Erstellung 1) einer digitalen Tourismuskarte, 2) eines digitalen Archivs der griechischen Kulturgüter und 3) eines neuen Systems für Tourismusinformationen.

116

6 – 2.2. Modernisierung – 16964_Next-Generation Interoperabilitätszentrum (KED)

Meilenstein

Fertigstellung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über den Abschluss des Projekts „Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation“.

Q2

2025

Fertigstellung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation (KED), einschließlich des Abschlusses der Machbarkeits- und Sicherheitsstudie, der Bereitstellung und Installation der erforderlichen Lizenzen für Datenbanken und hybride Cloud-Anwendungsplattformen sowie Einrichtung des Zentrums und Einführung einschlägiger Webdienste.

117

6 – 2.2. Modernisierung – 16785_Tourismusregister e-MHTE

Meilenstein

Fertigstellung des digitalen Tourismusregisters

Abschlussbericht des Tourismusministeriums zur Dokumentation der Operationalisierung der neuen e-MHTE-Plattform

Q2

2025

Fertigstellung der Plattform „e-MHTE“ im Tourismusregister, einschließlich des Abschlusses der Digitalisierung des Archivs (1875000 Dateien der Abteilung Raumordnung und Infrastruktur), einschließlich Metamarkierung und Speicherung.

118

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Ziel

Zahl der ausgebildeten Wehrpflichtigen

0

150000

Q2

2025

Modernisierung des Programms „Verbesserung der digitalen Kompetenzen“ für Wehrpflichtige mit 150000 ausgebildeten Wehrpflichtigen.

119

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Vollendung des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Bericht des Ministeriums für digitale Governance zur Dokumentation der Umsetzung des Projekts „neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge“

Q4

2025

Fertigstellung des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich 1) Modernisierung der Versionen der Betriebssysteme und Integration des neuen Systems in die derzeitigen Systeme, 2) Verfügbarkeit neuer Systemfunktionen und Systemberichte, 3) Fertigstellung der Neugestaltung des nationalen Systems für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge und des Zentralen elektronischen Registers für öffentliche Aufträge (KIMDIS), 4) Verfügbarkeit von Interoperabilitätsdiensten mit gov.gr; und Operationalisierung von (5) Datenverschlüsselungsmechanismus, (6) virtueller Assistent, (7) elektronisches Archivierungssystem, (8) neues System für die zentrale nationale Behörde für das öffentliche Auftragswesen im Gesundheitswesen (EKAPY) und (9) „Building Information Modelling“ (BIM).

120

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_E Register

Meilenstein

Abschluss des ERegistries-Projekts

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Umsetzung von „elektronischen Registrierungen“

Q4

2025

Fertigstellung von „E-Registern“ einschließlich ihrer Interoperabilität und Schnittstellen mit bestehenden Registern in der öffentlichen Verwaltung.

Gruppe 10: Initiativen im Zusammenhang mit der Integration neuer Technologien für den digitalen Wandel und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

Einbeziehung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme (ID: 16928)

Intelligente Städte (ID: 16854)

Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste (ID: 16853)

Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET) (ID: 16955)

Erweiterung von Syzefksis II (ID: 16956)

Daten-Governance-Strategie und -Strategien für den öffentlichen Sektor (ID: 16827)

Zentrale BI – Datenanalyse (ID: 16842)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

121

6 – 2.2. Modernisierung – 16842_Zentrale BI – Datenanalyse

Meilenstein

Auftragsvergabe Zentrale Geschäftsinformation (BI)

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q4

2022

Das Ministerium für digitale Governance vergibt den Auftrag für zentrale BI – Daten. Analyse, die Folgendes umfasst:

a) Entwicklung und Validierung eines Daten-Governance-Rahmens, eines Datenwörterbuchs und Ermittlung zentraler Leistungsindikatoren

B) Ermittlung zentraler Leistungsindikatoren

C) Datenwörterbuch

d) Daten-Governance-Rahmen

E) Konzeption der architektonischen Ansatz- und Integrationspunkte

F) Konfiguration des Data Warehouse

g) Integration in Backoffice-Informationssysteme

h) Erstellung von BI-Berichten und -Analysen

I) Unterstützung des Betriebs des BI-Ökosystems für drei Jahre

J) Lizenzgebühren für 200 Nutzer mit Super-Admin-Rechten und 200 TB für die Lagerung.

122

6 – 2.2. Modernisierung – 16853 Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste

Meilenstein

Fertigstellung der zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der Einrichtung aller Projektkomponenten und der Parametrise-Infrastruktur für das zentrale Cloud-Computing-Projekt dokumentiert wird.

Q2

2024

Vollständige Fertigstellung der Einrichtung aller Projektkomponenten und Parametris-Infrastrukturen für das zentrale Cloud-Computing-Projekt. Einführung und Operationalisierung des zentralen Projekts für Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste. Die neue installierte Infrastruktur umfasst virtuelle Maschinen und entsprechende virtuelle Netze (Infrastruktur als Dienstleistung), Plattform als Dienstleistung, drei Edge-Computing-Arrays, drei spezielle Schnittstellen für Hochgeschwindigkeits-Glasfaserleitungen sowie Schulungs- und Unterstützungsdienste für das Gesamtprojekt.

Die Datenzentren des Cloud-Diensteanbieters müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ einhalten.

123

6 – 2.2. Modernisierung – 16854_Intelligente Städte

Ziel

Vollständige Umsetzung von Projekten für intelligente Städte

Zahl der Städte, die Infrastrukturen, Plattformen und Systeme eingeführt haben, um deren Umwandlung in intelligente Städte zu unterstützen

11

Q4

2025

Durchführung von Projekten zur Erleichterung der Umwandlung von elf griechischen Städten in intelligente Städte durch Investitionen in intelligente nachhaltige Städte und Infrastrukturen und Systeme für eine nachhaltige und grüne städtische Zukunft. Zu diesen Investitionen gehören: Verfügbarkeit und Nutzung offener Daten, die die Marktentwicklung innovativer Lösungen und Produkte für intelligente Städte (wie IoT-Anwendungen, Big Data und Cloud) fördern sollen, b) Nutzung bestehender fester und drahtloser Netze; c) Aktivierung der Forschungs- und Wissenschaftsgemeinschaft für die Organisation ergänzender innovativer Maßnahmen; d) Plattformen, die zur Erstellung von Zeitreihen für offene Städte beitragen, und e) Schaffung eines digitalen Zwillings“ sowie anderer bürgerorientierter Lösungen und Dienste, die von Anfang an bürgerorientierte partizipative Ansätze (in Kodesign) einbezogen sind.

124

6 – 2.2. Modernisierung – 16928_Eingliederung neuer Technologien und Trends hin zu fortschrittlichen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme

Meilenstein

Fertigstellung neuer Technologien für die öffentliche Verwaltung

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem zusammengefasst wird, wie der Bedarf und die Lücken bei Technologielösungen in der öffentlichen Verwaltung behoben wurden

Q4

2025

Einführung neuer Technologien und Instrumente, um den digitalen Wandel und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern, die Betriebskosten zu senken und den Wert der angebotenen öffentlichen Dienstleistungen zu steigern.

125

6 – 2.2. Modernisierung – 16955_Upgrade der Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET)

Meilenstein

Abschluss von GRNET

Abschlussbericht über die vollständige Umsetzung aller Teilprojekte zur Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET) durch das Ministerium für digitale Governance

Q4

2025

Abschluss der Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET).

Lieferung von Supercomputern/Ersatz eines Teils des bestehenden nationalen Systems

Aufrüstungen/Änderungen des Rechenzentrums zur Unterstützung des neuen Supercomputers

Softwareinstallation, Konfiguration, Migration, Pilotbetrieb, Steuerung und Bewertung der Hardwareleistung.

127

6 – 2.2. Modernisierung – 16956_Erweiterung von Syzefksis II

Meilenstein

Abschluss von Syzefksis II

Zusammenfassendes Dokument zur Überprüfung der Umsetzung der neuen Infrastruktur, Register der Einrichtungen des Netzes des öffentlichen Sektors, Sicherheitsmanagementsystem, Erhebung, Überwachungsmechanismus, Lieferung von Ausrüstung im Rahmen der Erweiterung von Syzefksis II durch das Ministerium für digitale Governance

Q4

2025

Abschluss der Erweiterung von Syzefksis II.

Folgende Teilprojekte sind Bestandteil der Durchführungsregelung:

— Ausbau der Vernetzung der Netze des öffentlichen Sektors

— Anschluss/Trennung/Umsiedlung/Verschmelzung und Modernisierung der Dienste der Einrichtungen

— Unterstützung/Unterhaltung eines Registers der Einrichtungen des Netzwerks des öffentlichen Sektors (Site Survey)

— Werbe- und Absatzförderungsmaßnahmen des Netzwerks für den öffentlichen Sektor (Abschluss: 3. Quartal 2024)

— Sicherheitsbeauftragter und Informationssicherheitsmanagementsystem (SIS) des Netzes für den öffentlichen Sektor

— Überwachung, Qualitätskontrolle, Unterstützung bei der Umsetzung und Unterstützung bei der endgültigen Abnahme strukturierter Kabelsysteme des Netzes des öffentlichen Sektors

— Unterstützung und Überwachung der Standortbesichtigung και Einführungsphasen von SYZEFXIS II.

— Lieferung von Ausrüstungen für die Unterbrechung der Stromversorgung in ausgewählten Einrichtungen des öffentlichen Sektors – Netz des öffentlichen Sektors.

— Next Generation Public Sector Network Design Services (PSN Next Gen) – Modernisierung der Infrastruktur des Panhellenic School Network (Schulnetz).

128

6 – 2.2. Modernisierung – 16827_Daten-Governance-Strategie und -Strategien für den öffentlichen Sektor

Meilenstein

Abschluss der Daten-Governance-Strategie

Projektabschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem zusammengefasst wird, wie die Daten-Governance-Strategie und -Strategien für den öffentlichen Sektor die Entwicklung einer staatlichen Cloud-Daten-Governance-Strategie und eines Ökosystems für offene und wiederverwendbare Daten im öffentlichen und privaten Sektor erreicht haben.

Q4

2025

Abschluss der Strategie und der Strategien für die Verwaltung von Projektdaten für den öffentlichen Sektor

Mit dem Projekt wird Folgendes erreicht: die Entwicklung der Cloud-Daten-Governance-Strategie und -Strategien der Regierung und b) die Schaffung des Rahmens, der Infrastruktur, der Kapazitäten und Kapazitäten für die Verwaltung öffentlicher Daten, der Politik für offene und wiederverwendbare Daten und der Bereitstellung einschlägiger Dienste für den öffentlichen und privaten Sektor.

129

6 – 2.2. Modernisierung – 16842_Zentrale BI – Datenanalyse

Meilenstein

Abschluss der zentralen BI

Projektbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem dargelegt wird, wie das zentrale BI-Projekt eine zentrale Plattform für Unternehmensintelligenz und Datenanalyse geschaffen hat und wie sie von der öffentlichen Verwaltung genutzt wird.

Q4

2025

Abschluss des folgenden Projekts: Zentrale BI – Datenanalyse.

Umsetzung einer einheitlichen „National Dashboard“-Lösung für Business Intelligence und Bewertung ihrer Leistung.

Mit dem Projekt wird Folgendes erreicht:

Einführung einer zentralen Plattform für Geschäftsinformationen (Central Business Intelligence – Data Analytics Platform), die es den öffentlichen Verwaltungsbehörden ermöglicht, Daten aus allen Quellen zu ziehen, zu integrieren und zu interpretieren und sie zur Analyse von Informationen zu nutzen, die sich auf ihre Tätigkeiten und Arbeitsabläufe auswirken, und die Strategie und Entscheidungsfindung zu erleichtern.

G. KOMPONENTE 2.3: DIGITALISIERUNG VON UNTERNEHMEN

Diese Komponente des Aufbaus und der Resilienz Griechenlands betrifft die Bereitstellung von Kapital für griechische kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung der Investitionen in digitale Technologien und des Erwerbs damit verbundener Dienstleistungen. Ziel ist es, die derzeit geringe digitale Reife unter ihnen, auch aufgrund der geringen digitalen Kompetenzen, anzugehen und gleichzeitig die Produktivität und die Entwicklung innovativer Unternehmen zu fördern. Gleichzeitig wird erwartet, dass sie diesen Unternehmen dabei helfen wird, sich an neue Herausforderungen anzupassen und sich neue Geschäftstrends zunutze zu machen. Insbesondere sieht die Komponente die Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktes vor, zu dem beide Anbieter dieser Produkte und Dienstleistungen Zugang haben müssen. Die Förderung der Nutzung elektronischer Zahlungen und Verkäufe, die Modernisierung der Registrierkassen und des POS-Ökosystems sowie die Schaffung industrieller Datenplattformen sind zentrale Ziele dieser Komponente. Darüber hinaus bietet die Komponente steuerliche Anreize, die zur Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds beitragen, das dem digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen förderlich ist. Außerdem ist ein zentraler Unterstützungsmechanismus für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, der die Bereitstellung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen erleichtert, damit sie die über den digitalen Markt angebotenen Instrumente und Dienste optimal nutzen können.

Die Maßnahmen dürften auf den digitalen Wandel und die sich daraus ergebenden Herausforderungen reagieren, da sie zur Einführung digitaler Technologien und zur digitalen Weiterbildung kleiner und mittlerer Unternehmen in Griechenland beitragen dürften. Darüber hinaus dürften die Maßnahmen ein intelligentes und nachhaltiges Wachstum fördern, indem sie private Investitionen weiter stimulieren und so zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020) beitragen. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

G.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Schaffung eines digitalen Unternehmensökosystems und Einführung von Steueranreizen zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU (Maßnahme ID 16973)

Mit der Reform soll ein digitales Unternehmensökosystem geschaffen werden, das den digitalen Wandel von KMU fördert. Sie umfasst insbesondere: a) Schaffung eines digitalen Marktes für die Bereitstellung und den Erwerb fortgeschrittener digitaler Dienstleistungen und Instrumente, die auf den digitalen Wandel von KMU zugeschnitten sind, und Stärkung des digitalen Bewusstseins von Führungskräften in der Wirtschaft, b) direkte Förderung von Investitionen in moderne digitale Technologien unter Nutzung steuerlicher Anreize für materielle und immaterielle Vermögenswerte, um das Unternehmensumfeld zu verändern, und c) Modernisierung der Registrierkassen und des Ökosystems der Verkaufsstellen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die folgenden Tätigkeiten von den Förderkriterien für die steuerlichen Anreize ausgeschlossen werden: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 9 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 10 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Förderkriterien sehen darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen.

Die Auswahl-/Förderkriterien sind auch darauf ausgerichtet, Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel zu schaffen, insbesondere in den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungs-, Verkaufs- und Rechnungsstellungsanwendungen, Instrumenten für digitale Werbung, Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterbildung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, integrierte Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Cash-Register und Modernisierung des POS-Ökosystems. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel von KMU (Maßnahme ID 16706)

Die Investition betrifft die Entwicklung und Bereitstellung geeigneter digitaler Instrumente (Produkte und Dienstleistungen) für griechische KMU in den Bereichen a) elektronische Zahlungen und Verkäufe, b) Industriedatenplattformen und c) Registrierkassen und Modernisierung des POS-Ökosystems. Dies soll durch die Einrichtung eines zentralen Unterstützungsmechanismus für KMU erreicht werden, der die Bereitstellung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen erleichtert, damit sie die über den digitalen Markt angebotenen Instrumente und Dienstleistungen optimal nutzen können, was letztlich darauf abzielt, den digitalen Wandel griechischer KMU zu unterstützen und die Transparenz und den gesunden Wettbewerb durch NextGenerationEU-POS und Registrierkassen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 13 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 14 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 16 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Auswahl-/Förderkriterien sind auch auf die folgenden Technologien und Dienste ausgerichtet: Anwendungen für elektronische Zahlungen, elektronischer Verkauf und elektronische Rechnungsstellung, Tools für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterbildung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Bereitstellung integrierter Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Cash-Register und Modernisierung des POS-Ökosystems.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Investition 4: Digitaler Wandel von KMU

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

130

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q1

2022

Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Gutscheinregelung für die digitale Transformation von Unternehmen (Teilprojekte 1), Industriedatenplattformen und Datenräume (Teilprojekte 2) und Cash Registers und POS-Ökosystem (Teilprojekte 4) mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird.

Die Investitionen sind auf Technologien und Dienste zur Förderung der Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet, insbesondere Anwendungen für elektronische Zahlungen, elektronischer Verkauf und elektronische Rechnungsstellung, Instrumente für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterbildung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Bereitstellung integrierter Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Cash-Register und Modernisierung des POS-Ökosystems.

131

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Lieferung von Produkten und Dienstleistungen

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem die vollständige Durchführung aller vier Teilprojekte bescheinigt wird, einschließlich der folgenden Ziele: 100000 KMU, die mit Digitalisierungsgutscheinen unterstützt wurden (Teilprojekt 1), 1000 KMU, die mit der Gutscheinregelung nur beim Übergang zur Cloud unterstützt wurden (Teilprojekt 2); 4 Leuchtturm-Industriedatenplattformen und das KMU-Hub von Gaia X eingerichtet (Teilprojekt 3). Das Teilprojekt 4 wurde mit der Modernisierung von 400000 Registrierkassen und dem Austausch von 100000 POS-Systemen abgeschlossen.

Q2

2025

Auswahl der Begünstigten und Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen für KMU im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Insbesondere soll Folgendes erreicht werden:

— Im Rahmen von Teilprojekt 1: 100000 KMU erhielten Unterstützung bei der Digitalisierung, die über Gutscheine finanziert wurde;

— Im Rahmen des Teilprojekts 2: die Cloud-Infrastruktur wurde fertiggestellt, 1000 KMU, die durch das Gutscheinsystem finanziell unterstützt werden, wenn sie ausschließlich auf Cloud umgestellt werden, die Vorlage für Industriedatenplattformen (IDP) geliefert und das griechische KMU-Hub von Gaia-X eingerichtet und vier Leuchtturmvertriebene eingerichtet;

— Im Rahmen von Teilprojekt 4: 400000 Registrierkassen aufgerüstet oder durch computergestützte Lösungen ersetzt, 100000 alte POS-Systeme ersetzt

(Bescheinigung der Begünstigten über die Integration neuer Technologien/Produkte/Zahlungsnachweis für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen).

132

 7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16973_Schaffung eines digitalen Unternehmensökosystems und Einführung von Steueranreizen zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU Legislativreform zur Schaffung von Anreizen für die Einführung von Technologien

Inkrafttreten von Primärrecht und sekundären Rechtsakten durch die Regierung, soweit sie für die Einführung steuerlicher Anreize für digitale Investitionen relevant sind, sowie Berichte des Ministeriums für digitale Governance, in denen die Einrichtung eines digitalen Unternehmensökosystems dokumentiert wird.

Q2

2025

Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen für die Schaffung eines digitalen Geschäftsökosystems, das den digitalen Wandel von KMU fördert, insbesondere durch a) die Schaffung einer digitalen Infrastruktur durch Finanzierung der Bereitstellung und Umsetzung digitaler Instrumente und Prozesse sowie die Sensibilisierung von Führungskräften in der Wirtschaft für den digitalen Wandel und b) direkte Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel, die Nutzung eines übermäßigen Abzugs von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, um das Unternehmensumfeld zu verändern und die Investitionen in moderne digitale Technologien zu erhöhen.

Die Rechtsvorschriften über steuerliche Anreize zur Unterstützung der Ökologisierung der Wirtschaft, der Energiewirtschaft und des digitalen Wandels müssen den Förderkriterien entsprechen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

Die Investitionen sind darauf ausgerichtet, Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel zu schaffen, insbesondere in den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungs-, Verkaufs- und Rechnungsstellungsanwendungen, Instrumenten für digitale Werbung, Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterbildung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, integrierte Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Cash-Register und Modernisierung des POS-Ökosystems.

 H. KOMPONENTE 3.1: FÖRDERUNG DER SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN UND DER ERWERBSBETEILIGUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Maßnahmen zur Neugestaltung und Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und zur Schaffung eines wirksamen Sicherheitsnetzes gegen Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Stärkung der Anreize für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Der Großteil der Maßnahmen der Komponente konzentriert sich auf aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich Aktivierungsprogrammen, mit denen die Beschäftigung im Privatsektor subventioniert und die Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte gefördert wird, sowie Investitionen zur Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED bis zum 18. April 2022, danach DYPA) durch verbesserte Digitalisierung und Beratungsdienste. Im Rahmen der Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zielt der Plan darauf ab, den Umfang und die Verteilung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verbessern, das soziale Sicherheitsnetz zu stärken, die Erwerbsbeteiligung, auch unter schutzbedürftigen Gruppen, zu fördern und die Effizienz und Wirksamkeit des Sozialschutzsystems zu verbessern. Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen zur Gewährleistung einer wirksamen Unterstützung bei der Aktivierung des Arbeitsmarkts, Investitionen in Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit und zur Verbesserung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (länderspezifischeEmpfehlungen 2 und 3 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 2019). Darüber hinaus unterstützt die Komponente den digitalen und ökologischen Wandel, indem der Schwerpunkt auf der Förderung von Kompetenzen und Beschäftigung im digitalen und grünen Sektor liegt. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts (Maßnahme ID: 16744)

Die Reform beinhaltet das Inkrafttreten eines umfassenden Arbeitsgesetzes, mit dem zentrale Aspekte des Arbeitsmarktes gestrafft werden sollen, um seine Funktionsweise zu verbessern. Insbesondere zielt die Reform darauf ab, a) das Gesetz über Einzelarbeit, b) das Gesetz über Kollektivarbeit und das Gewerkschaftsrecht, c) das IT-System ERGANI des Arbeitsministeriums, das zur Überwachung des Arbeitsmarktes und zur Aufdeckung nicht angemeldeter und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit genutzt wird, und d) den Rahmen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu modernisieren. Die übergeordneten Ziele der Reform bestehen darin, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, nicht angemeldete und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu bekämpfen, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern und das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle zu überwinden. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der Arbeitssysteme (Maßnahme-ID: 16750)

Die Investition konzentriert sich auf die Modernisierung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Arbeitnehmern und Arbeitgebern bessere und schnellere Dienstleistungen anzubieten, um Bürokratie abzubauen, die Wirksamkeit der Arbeitsmarktüberwachungsmechanismen zu verbessern, nicht angemeldete und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und zeitnahe und genaue Daten zu erhalten. Die Investition besteht insbesondere in der Modernisierung der digitalen Infrastruktur von e-EFKA (Einheitlicher Sozialversicherungsfonds), einschließlich des Systems für digitale Rentenprämien (ATLAS), und der Vernetzung unterschiedlicher IT-Systeme (ERGANI, EFKA und SEPE) im Rahmen eines einheitlichen Systems (ARIADNE). Schließlich umfasst die Investition die Einrichtung eines integrierten IT-Systems für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (HERIDANOS). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Maßnahme ID: 16747)

Die Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, ihre Wirksamkeit durch die Neugestaltung und Stärkung von Lohnzuschussprogrammen und den schrittweisen Übergang zu einem neuen Umsetzungsmodell für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu maximieren. Die Reform geht mit erheblichen Investitionen einher. Dazu gehören insbesondere a) fünf gezielte kurzfristige Programme zur Subventionierung der Beschäftigung im privaten Sektor für 41500 Arbeitslose (einschließlich eines Programms, das Ausbildung und Beschäftigungsförderung kombiniert), b) die Umsetzung des neuen Pilotmodells für offene Rahmenbedingungen für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in drei weiteren geografischen Gebieten (in denen den Teilnehmern 22500 Ausbildungsprogramme, 7000Beschäftigungsbeihilfen und 85 0 Zuschüsse für unternehmerische Initiativeangeboten werden sollen), c) die vorübergehende Verbesserung des Beratungspersonals der öffentlichen Arbeitsverwaltung (600 zusätzliche Berater für vier Jahre) und d) die Ausbildung des Beratungspersonals. Ein spezieller Teil der zugewiesenen Finanzhilfen soll zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft beitragen. Die Umsetzung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung (Maßnahme ID: 16746)

Die Reform umfasst zwei Pilotprojekte zur Reform des Systems der Arbeitslosenversicherung. Bei diesen Projekten werden die Arbeitsmarkteffekte a) einer Erhöhung der Höhe und des Deckungsgrads der Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit und b) einer Indexierung der Standardleistung bei Arbeitslosigkeit an das jüngste Nettolohnniveau getestet. Darüber hinaus enthält der Plan Nullkostenreformen, die darauf abzielen, a) den Rahmen der gegenseitigen Verpflichtungen, der derzeit zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung und Arbeitsuchenden besteht, weiter zu verbessern, b) Leistungen und Beihilfen bei Arbeitslosigkeit zu konsolidieren und zu straffen, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, und c) Negativanreize für die Weiterqualifizierung/Umqualifizierung von Arbeitslosen zu beseitigen, indem ihr Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Teilnahme an Schulungen erhalten bleibt. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2) (Maßnahme ID: 16941)

Die Investition zielt darauf ab, die öffentliche Arbeitsverwaltung Griechenlands (DYPA) zu reformieren, um die Qualität ihrer Dienstleistungen sowie ihre Gesamtkapazität und Wirksamkeit zu verbessern. Die Investition umfasst a) eine organisatorische Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) zur Aktualisierung ihres Governance-Modells und zur Einrichtung eines neuen Organisationsplans und eines neuen Finanzverwaltungssystems; B) die Neugestaltung und Gebäudesanierung der 118 lokalen Zweigstellen der DYPA zur Förderung der Beschäftigung (KPA2) mit einem erneuten Schwerpunkt auf maßgeschneiderte Vermittlungsdienste, verbesserte Beratung und Öffentlichkeitsarbeit; eine neue Kommunikationsstrategie der DYPA; Verbesserung der Mechanismen zur Kontrolle der Qualität der Kundendienste durch Messung und Überwachung der Aspekte Wirksamkeit, Effizienz, Produktivität und Kundenzufriedenheit; E) Einführung neuer Formen von Profilerstellung und Beratung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) (Maßnahme-ID: 16942)

Die Investition konzentriert sich auf den digitalen Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA), um die Wirksamkeit der angebotenen Dienstleistungen zu erhöhen. Die Investition dient insbesondere der Digitalisierung, Speicherung und Archivierung von DYPA-Archivs, dem Erwerb einer Reihe neuer IT-Systeme, sowohl webbasierter als auch nativer Anwendungen durch DYPA und der Neugestaltung einiger ihrer derzeitigen Betriebssysteme. Die Investition umfasst auch a) die Ausweitung digitaler Dienstleistungen (über DYPAapp), die es DYPA ermöglichen soll, Arbeitslosen und Unternehmen über Mobiltelefone und Tablets elektronische Dienstleistungen anzubieten, und b) die Schaffung eines Instruments, das DYPA dabei unterstützt, das Verfahren zur Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage zu optimieren. Die oben genannten Investitionen sollen zu einem besseren Datenmanagement und einer besseren Entscheidungsfindung, einer Maximierung der Ressourcen und einer höheren Kundenzufriedenheit führen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 6: Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts und digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

133

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16744_Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts

Meilenstein

Inkrafttreten des Arbeitsrechts

Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten hervorgeht —

Q3

2021

Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes, mit dem a) das Gesetz über Einzelarbeit, b) das Gesetz über Kollektivarbeit und das Gewerkschaftsrecht, c) das IT-System ERGANI des Arbeitsministeriums, das zur Überwachung des Arbeitsmarktes und zur Aufdeckung nicht angemeldeter und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit genutzt wird, und d) der Rahmen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

134

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Auftragsvergabe für IT-Systeme im Bereich Arbeit

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Abschluss der Auftragsvergabe für folgende Projekte:

— Einheitliches IT-System für die Arbeitsmarktbeobachtung (ARIADNE)

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (HERIDANOS)

Verfahren zur Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns

— Digitalisierung der Versicherungsgeschichte des einheitlichen Pensionsfonds (e-EFKA)

Neues integriertes Informationssystem für e-EFKA (EFKA IITS)

Modernisierung des digitalen Rentenvergabesystems (ATLAS)

135

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA)

Meilenstein

DYPA – Archivierung, Archivierung und Archivierung

Bescheinigung über die Annahme der zu erbringenden Leistungen des Projekts

Q4

2023

Abschluss der Digitalisierung, Aufbewahrung und Archivierung der Archive der DYPA.

135a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Ziel

Digitaler Wandel der DYPA

Bericht der DYPA zur Bestätigung des Abschlusses der Projekte a, b, c und d

Q4

2025

Abschluss des digitalen Wandels der öffentlichen Arbeitsverwaltung durch:

Erwerb von sieben neuen IT-Systemen, sowohl webbasierte als auch native Anwendungen (VET OPS, Asset Management System, FMIS, HRM, Cybersicherheit, Chatbot, Virtual Desktop Infrastructure (VDI));

B) Umgestaltung von drei der derzeitigen IT-Systeme der öffentlichen Arbeitsverwaltung, nämlich (ehemals OEAD) DYPA-App, OPS (ex OAED) DYPA, neues evidenzbasiertes und datengesteuertes Entscheidungssystem;

C) Ausbau digitaler Dienste (über die DYPA-App), die es DYPA ermöglichen sollen, Arbeitslosen und Unternehmen elektronische Dienste über Mobiltelefone und Tablets anzubieten;

d) Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der öffentlichen Arbeitsverwaltung bei der Optimierung des Verfahrens zur Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage. 

136

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Abschluss des ATLAS-Pensionssystems

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts, mit dem das System eingeführt wird

Q2

2025

Abschluss der Modernisierung des digitalen Rentenvergabesystems (ATLAS), das eine bessere Bearbeitung von Renten- und Pauschalansprüchen ermöglicht, durch das Inkrafttreten des Sekundärrechts, mit dem das System eingeführt wird

137

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Sekundärrechts des einheitlichen IT-Systems

Inkrafttreten des Sekundärrechts zur landesweiten Datenerhebung über das System

Q4

2024

Einführung des einheitlichen IT-Systems für die Arbeitsmarktbeobachtung (ARIADNE) durch das Inkrafttreten des Sekundärrechts, mit dem die landesweite Datenerhebung über das System eingeleitet wird.

Das System gewährleistet die digitale Erfassung der Arbeitszeit (elektronische Arbeitskarte, Zeit und Anwesenheit) und ein einziges Zugangstor für Verwaltungsdaten im Bereich Beschäftigung und Sozialversicherung.

I. KOMPONENTE 3.2: ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG UND KOMPETENZEN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Systeme der Bildung und des lebenslangen Lernens zu verbessern. Die Komponente umfasst eine Investition in horizontale Weiterbildungsprogramme für digitale, grüne und finanzielle Kompetenzen für insgesamt 628000 Begünstigte. Dies geht einher mit einer Reform des Systems des lebenslangen Lernens zur Verbesserung des Berufsbildungsangebots sowie mit einem Paket von Reformen und Investitionen mit Schwerpunkt auf den Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Lehrlingsausbildung, um deren Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zielt der Plan darauf ab, die Berufsbildungsinfrastruktur und -ausrüstung zu modernisieren und die bestehenden Lehrpläne zu modernisieren. Darüber hinaus sieht der Plan eine neue Strategie für Exzellenz an Hochschulen vor, die darauf abzielt, deren Forschungsleistung und Bildungsqualität durch Investitionen in die Verbesserung der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen, die Unterstützung von Forschungsprojekten und  die Promotion von Projekten auch in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und Gastprofessorenprogramme zu verbessern. Diese Reformen gehen mit Investitionen in die Digitalisierung des Bildungssystems einher, von denen ein großer Teil interaktiven Lernsystemen in Grund- und Sekundarschulen und Gutscheinen für Schüler und Schüler aus einkommensschwachen Familien für den Erwerb von IT-Ausrüstung zugewiesen wird. 

Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen für Investitionen in Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und Kompetenzen sowie zur Verbesserung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Weiterbildungs- und Umschulungssystems (Maßnahme-ID: 16913)

Ziel der Reform ist es, den Rahmen für lebenslanges Lernen zu verbessern, um seine Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu erhöhen. Insbesondere soll die Reform eine bessere Überwachung und Deckung des Bedarfs des Arbeitsmarkts durch die Modernisierung, Modernisierung und Vernetzung bestehender Datensätze verschiedener Ministerien und Agenturen, einschließlich des 2016 eingerichteten Arbeitsmarktdiagnosenmechanismus, ermöglichen. Mit der Reform werden auch Lebenslange Kompetenzkonten (LSA) eingerichtet, die in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen als wichtigstes Instrument für die Bereitstellung laufender Schulungen dienen sollen, sowie eine neue nationale Liste förderfähiger Ausbildungsanbieter, in der Mindestanforderungen an Input-basierte Qualitätskriterien für Ausbilder angewandt werden. Schließlich soll die Reform zur Einrichtung einer neuen Governance-Struktur führen, d. h. des Nationalen Kompetenzrats, der im DYPA angesiedelt ist und für die Ausarbeitung einer jährlichen Aktualisierung der nationalen Kompetenzstrategie zuständig ist. Die Reform geht mit einer Investition in horizontale Weiterbildungsprogramme einher, die sich an verschiedene Bevölkerungsgruppen richten und darauf abzielen, a) grundlegende und mittlere digitale Kompetenzen, b) grüne Kompetenzen und c) Finanzkompetenz zu vermitteln. Die Umsetzung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation (Maßnahme-ID: 16289)

Ziel der Reform ist es, die Forschungsleistung und Extroversion der griechischen Universitäten zu verbessern, unter anderem durch die Gewinnung qualifizierter und erfahrener akademischer Mitarbeiter und Forscher, und die Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der den Studierenden angebotenen Bildung zu verbessern. Die Reform sieht insbesondere a) ein Finanzierungssystem für 70 Forschungsprojekte (Clusters of Research Excellence) vor, die sich an prominente nationale oder internationale Wissenschaftler richten, um Anreize für innovative und kooperative Forschungsprojekte mit Unternehmen des Privatsektors in Griechenland zu schaffen; B) ein Finanzierungsprogramm (Besuchende Professoren/Besucherforscher), mit dem 60 erfahrene akademische Mitarbeiter ausländischer Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in erster Linie an Universitäten außerhalb der EU richten, für einen Zeitraum von höchstens zwei akademischen Semestern an griechischen Universitäten zu gewinnen und Kooperationsforschungsprojekte zu unterrichten oder sich daran zu beteiligen; C) Ausbau der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen ausgewählter griechischer Universitäten und Universitätseinheiten für angewandte Wissenschaften und Technologie; Finanzierung von 70 Doktorandenprogrammen für zwei Jahre in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Privatsektors; e) Bereitstellung von Finanzmitteln für einzelne Forscher oder Forschergruppen auf der Grundlage von Exzellenzkriterien; und f) die digitale Transformation des nationalen Netzwerks griechischer Bibliotheken. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems (Maßnahme-ID: 16794)

Ziel der Reform ist die Wiederherstellung der berufsbildenden Ausbildungsschulen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA EPAS) als integralen Bestandteil der Regierungsstrategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Beschäftigung junger Menschen. Die Reform umfasst insbesondere 1) die Einführung eines neuen Rechtsrahmens für das nationale Berufsbildungssystem, Vereinfachung der Lernprozesse und Integration neuer Methoden und Instrumente wie E-Learning-Plattformen und digitalisierte Ausbildungsinhalte sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilder; Bewertung, Neugestaltung und Aktualisierung der derzeitigen Lehrpläne (unter Mitwirkung der Sozialpartner und der Arbeitgeber), um sie weiter an die tatsächlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen; 4. Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungsinfrastruktur (Laboratorien und Ausrüstung); 5) Renovierung von EPAS-Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und der räumlichen Funktionalität; 6) Integration der virtuellen Realität in die Module des täglichen Lernens; 7) Durchführung eines umfassenden Programms „Ausbildung der Ausbilder“ in EPAS-Schulen; 8) Durchführung einer Kommunikationskampagne zur Förderung des Lehrlingsausbildungssystems. Ein spezieller Teil der zugewiesenen Finanzhilfen soll zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen sowie zur grünen Wirtschaft beitragen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die Energieeffizienzsanierungen und -maßnahmen müssen i) mindestens einer Renovierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden entsprechen oder b) im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen.

Reform: Qualifizierung, Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung) (Maßnahme ID: 16792)

Die Reform zielt darauf ab, 1) die Qualitätskontrolle (z. B. Bewertungssysteme zur Verfolgung der Fortschritte und Leistungen der Praktikanten) in den Berufsbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) zu verbessern, 2) ihre Module entsprechend dem aktuellen und künftigen Arbeitsmarktbedarf im Rahmen der umfassenden Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik der DYPA zu aktualisieren und 3) E-Learning und Digitalisierung von Ausbildungsinhalten zu fördern. Dies geht mit Investitionen in die Renovierung von Labors und Ausrüstung einher. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Maßnahme-ID: 16934)

Mit der vorgeschlagenen Reform soll die Umsetzung des Gesetzes 4763/2020 beschleunigt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen 1) dazu beitragen, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu einem attraktiven Bildungsweg zu machen, 2) die Verbindung zwischen Bildung und Arbeitsmarktbedarf zu stärken und 3) Kompetenzen bereitzustellen, die für den grünen und den digitalen Wandel erforderlich sind, und die Beschäftigungsaussichten insbesondere junger Menschen verbessern. Die Reform umfasst folgende Komponenten: Konzeption und Entwicklung von fünf thematischen und zehn experimentellen IEK durch die Renovierung von Gebäuden, die Bereitstellung von Ausrüstung und Material, die Entwicklung neuer Lehrpläne und Schulungsprogramme und die Bereitstellung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Ausbilder; Konzeption und Entwicklung von 25 Modell-Professions-Lyceums (Modell EPAL) durch die Renovierung von Gebäuden, die Bereitstellung von Ausrüstung und Material, die Entwicklung neuer Lehrpläne und Schulungsprogramme sowie die Bereitstellung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihr Lehrpersonal (Muster ΕPΑL); C) die Ausweitung der digitalen Dienste der Nationalen Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP) und die Entwicklung einer E-Learning-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung, in der vorhandene Lernmaterialien in E-Learning-Module umgewandelt werden. Alle Projekte zielen darauf ab, die Teilnahme von Frauen an der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern und ihre Führungskompetenzen zu fördern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel im Bildungswesen (Maßnahme-ID: 16676)

Die Investition sieht den digitalen Wandel der Bildung in Bezug auf Inhalte, Infrastruktur und Dienstleistungen vor und wird von einer umfassenden Reformstrategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse begleitet. Die Investition besteht aus folgenden Komponenten: Digitale Inhalte in Schulen; digitale Ausrüstung in Schulen; berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte an Schulen und digitale Dienstleistungen an Schulen und Universitäten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Klasse nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen (Maßnahme ID: 16933)

Diese Investition dient der Modernisierung und Modernisierung der Laborinfrastrukturen von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Griechenland, insbesondere in Bezug auf die Institute für berufliche Bildung (IEK), die höheren berufsbildenden Schulen (EPAL), die Klasse nach dem Sekundarschuljahr und die Berufsbildungsschulen. Diese Investition ergänzt die Reform zur Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Investition 5: Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

138

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Meilenstein

Strategie für lebenslanges Lernen: Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

Q2

2022

Auf der Grundlage der nationalen Strategie für lebenslanges Lernen werden Primär- und Sekundärrechtsvorschriften in Kraft treten, in denen die wichtigsten Elemente des neuen Rahmens für lebenslanges Lernen festgelegt werden (einschließlich Bestimmungen zur Einrichtung des nationalen Kompetenzrats als zentrale Aufsichtsbehörde, zur Einrichtung von Konten für lebenslange Weiterbildung, zur Erstellung einer nationalen Liste förderfähiger Ausbildungsanbieter und einer Scorecard sowie eines Mechanismus zur Arbeitsmarktdiagnose).

139

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

Abschluss der Ausbildungsprogramme für lebenslanges Lernen – Validierung

Zahl der Personen, die eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss erhalten haben

Teilnahme an einem Schulungsprogramm

0

150000

Q4

2022

Abschluss von Schulungsprogrammen zu digitalen, ökologischen und finanziellen Kompetenzen für mindestens 150000 Teilnehmer und Validierung und Zertifizierung der erworbenen Kompetenzen für alle erfolgreichen Teilnehmer.

Mit dieser Investition wird der Bedarf an digitalen, ökologischen und finanziellen Kompetenzen der folgenden Bevölkerungsgruppen angegangen: Arbeitslose, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, b) Beschäftigte, insbesondere Personen mit hohem Arbeitslosigkeitsrisiko und Personen, die durch die Arbeitsplatztechnologie zurückgelassen werden, c) Beschäftigte, insbesondere in KMU mit begrenzter interner Ausbildungskapazität, d) Beschäftigte im öffentlichen Dienst, einschließlich Lehrer. Folgende Kompetenzen werden angeboten: a) grundlegende digitale Kompetenzen, b) mittlere digitale Kompetenzen, c) grüne Kompetenzen und d) Finanzkompetenz.

140

 9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

Ausbildungsprogramme für lebenslanges Lernen – Abschlussvalidierung

Zahl der Personen, die eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss erhalten haben

Abschluss des Ausbildungsprogramms

150000

500000

Q4

2025

Abschluss von Schulungsprogrammen zu digitalen, ökologischen und finanziellen Kompetenzen für 500000 Teilnehmer (kumulativ, Welle 1 und 2) und Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen, die alle erfolgreichen Teilnehmer im Rahmen beider Schulungswellen erworben haben.

Von der Gesamtzahl der Teilnehmer müssen mindestens 33 % (167000 Teilnehmer) Schulungsprogramme zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft durchgeführt haben.

Gruppe 11: Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilnahme am Arbeitsmarkt/Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Kompetenzen – DYPA – Reformen und Investitionen

Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2) (ID: 16941)

Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ID: 16747)

Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems (ID: 16794)

Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung (ID: 16746)

Qualifizierung, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitskräften durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (berufliche Bildungs- und Ausbildungsreform) (ID: 16792)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

141

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16941_Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

DYPA Organisatorische Reform Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2021

Inkrafttreten der organisatorischen Reform der griechischen Organisation für die Beschäftigung von Arbeitskräften (DYPA), Umstrukturierung, Renovierung und Umbenennung der lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen mit dem Ziel, Qualität, Kapazität und Wirksamkeit der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

141a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16941_Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

Renovierung von KPA2, Kommunikationsstrategie, Qualitätskontrolle des Kundendienstes, neue Formen von Profilerstellung und Beratung.

Bericht der DYPA über den Abschluss der Projekte a, b, c, d.

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:

a) Neugestaltung und Gebäuderenovierung der 118 lokalen Zweige der DYPA zur Förderung der Beschäftigung (KPA2);

Umsetzung einer neuen Kommunikationsstrategie der DYPA;

C) Verbesserung der Mechanismen zur Kontrolle der Qualität der Kundendienste durch Messung und Überwachung der Aspekte Wirksamkeit, Effizienz, Produktivität und Kundenzufriedenheit;

Einführung neuer Formen von Profilerstellungs- und Beratungsdiensten.

142

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung

Meilenstein

Reform des Rahmens für gegenseitige Verpflichtungen – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rahmens für gegenseitige Verpflichtungen, in dem die Beziehung zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (ÖAV) und dem Arbeitsuchenden festgelegt ist. Die Reform wird unter anderem eine neue Definition des Begriffs „aktive Arbeitssuche“ und Sanktionen für Arbeitslose umfassen, die die neuen Vorschriften nicht einhalten.

142a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Leistungen und Beihilfen bei Arbeitslosigkeit, Pilotprojekte zu Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften,

Bericht der DYPA über den Abschluss der Pilotprojekte

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Konsolidierung und Straffung der Leistungen und Beihilfen bei Arbeitslosigkeit, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern und negative Anreize für die Weiterqualifizierung/Umqualifizierung von Arbeitslosen zu beseitigen, indem ihr Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Teilnahme an Schulungen erhalten bleibt. 

Abschluss der Pilotprojekte über Höhe und Deckung der Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit und Indexierung der Standardleistungen bei Arbeitslosigkeit an das jüngste Nettolohnniveau. 

143

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Schulungs-, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Auftragsvergabe im Rahmen des Qualitätssicherungssystems für die Berufsbildung

Mitteilung der Zuschlagserteilung

Q2

2023

Die Auftragsvergabe für das Qualitätskontrollsystem für die berufliche Aus- und Weiterbildung zielte darauf ab, die Qualitätskontrolle der Berufsbildungseinheiten der griechischen Arbeitsorganisation für Arbeitskräfte (DYPA) zu verbessern, vor allem durch die Bewertung ihrer Ergebnisse und die Verfolgung der Fortschritte und Leistungen der Auszubildenden auf dem Arbeitsmarkt.

144

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive arbeitsmarktpolitische Reform

Ziel

Abschluss des Beschäftigungsprogramms für berufliche Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Zahl der Arbeitslosen (im Alter von 25-45 Jahren), die eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss erhalten haben

Abschluss des Ausbildungsprogramms

0

7000

Q4

2024

Abschluss eines umfassenden Weiterbildungs-, Umschulungs- und Kurzzeitbeschäftigungsprogramms für mindestens 7000 Arbeitslose (im Alter von 25-45 Jahren) der insgesamt 7500 Begünstigten

19 % der zugewiesenen Mittel sollen zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen sowie zur grünen Wirtschaft beitragen.

144a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive arbeitsmarktpolitische Reform

Meilenstein

Abschluss des Beschäftigungsprogramms für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Bericht der DYPA zur Bestätigung des Abschlusses der Programme

Q4

2025

Abschluss der folgenden aktiven arbeitsmarktpolitischen Programme:

vier gezielte kurzfristige Programme zur Subventionierung von Arbeitsplätzen im privaten Sektor für mindestens 30600 von insgesamt 34000 Begünstigten

Umsetzung des neuen Pilotmodells für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in drei weiteren geografischen Gebieten (in denen den Teilnehmern 22500 Schulungsprogramme, 7000 Beschäftigungsbeihilfen und 850 Zuschüsse für unternehmerische Initiative angeboten werden) 

C) Vorübergehende Aufstockung des Beratungspersonals der öffentlichen Arbeitsverwaltung durch die Einstellung von 600 zusätzlichen Beratern und  

Ausbildung von 1000 Arbeitsberatern der öffentlichen Arbeitsverwaltung.  

145

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Ziel

Abschluss von Schulungen zum digitalen E-Learning

Zahl der digitalisierten Schulungskurse (E-Learning-Kurse)

0

250

Q4

2025

Abschluss der Digitalisierung von mindestens 250 Ausbildungsgängen der DYPA-Ausbildungsschulen (EPAS).

Ziel der Maßnahme ist es, Lernprozesse zu vereinfachen und neue Methoden und Instrumente wie E-Learning-Plattformen und digitalisierte Schulungsinhalte sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilder zu integrieren.

145a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Rechtsrahmen für das nationale Berufsbildungssystem

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2024

Inkrafttreten eines Gesetzes über das nationale Berufsbildungssystem.

145b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Qualitätskontrolle von Berufsbildungsschulen, Reform der Lehrpläne, Berufsbildungsinfrastruktur und andere Projekte der DYPA

Bericht der DYPA zur Bestätigung des Abschlusses der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:  1) Bewertung, Neugestaltung und Aktualisierung der derzeitigen Lehrpläne von mindestens 34 Ausbildungsprogrammen, um sie weiter an den tatsächlichen Arbeitsmarktbedarf anzupassen;   

2. Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungsinfrastruktur (mindestens 270 Laboratorien und deren Ausrüstung);   

3. Renovierung von mindestens 33 EPAS-Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und der räumlichen Funktionalität;   

4. Integration der virtuellen Realität in die Module des täglichen Lernens

5) Durchführung eines umfassenden Programms „Ausbildung der Ausbilder“ in EPAS-Schulen (mit mindestens 810 Ausbildern);

6) Durchführung einer Kommunikationskampagne zur Förderung des Lehrlingsausbildungssystems.

Die im Rahmen von Projekt 3 abgeschlossenen Bau- und Renovierungsarbeiten müssen im Durchschnitt eine Renovierung von mittlerem Niveau im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Gebäuderenovierung erreichen oder b) im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen.

146

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Schulungs-, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Qualitätssicherungssystem für die Berufsbildung,

Aktualisierung der Module der Referate für berufliche Bildung der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA),

digitale Kurse,

Renovierung von 49 Labors und Ausrüstung

Vervollständigung

Bericht der nationalen Arbeitsorganisation über den Abschluss der Projekte a, b, c und d

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:

a) Qualitätssicherungssystem für die Berufsbildung zur Verbesserung der Qualitätskontrolle der Berufsbildungseinheiten der nationalen Arbeitsorganisation (DYPA)

Abschluss der Aktualisierung der Ausbildungsmodule der Berufsbildungsabteilungen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) im Rahmen der umfassenden Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik der DYPA.   

C) Abschluss der Entwicklung digitaler Kurse 

d) Abschluss der Renovierung von Labors von Berufsbildungsschulen und der entsprechenden Ausrüstung.

42 % der im Rahmen der Projekte a, b, c und d zugewiesenen Mittel sollen zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen sowie zur grünen Wirtschaft beitragen.

Gruppe 12: Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten – Reformen und Investitionen

Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Klasse nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen (ID: 16933)

Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ID: 16934)

Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation (ID: 16289)

Digitaler Wandel im Bildungswesen (ID: 16676)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

147

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Exzellenzuniversitäten – Vergabe von Forschungsverträgen

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Exzellenzuniversitäten: Vergabe von Aufträgen an die ausgewählten Hochschulen zur Modernisierung und Verbesserung ihrer Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen (z. B. Ausrüstung oder Forschungslabors), zur Erweiterung neuer Forschungsbereiche und zur Verbesserung des Ausbildungsangebots.

Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation: Vergabe von Aufträgen für 70 Verbundforschungsprojekte zwischen Hochschulen und dem Privatsektor im Rahmen der Initiative „Clusters of Research and Excellence“.

148

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Ziel

Fertigstellung der Installation interaktiver Systeme

Anzahl der installierten interaktiven Lernsysteme

0

36000

Q4

2024

Installation von mindestens 36000 interaktiven Lernsystemen (einschließlich Whiteboards, Laptops, interaktiven Projektoren und internen Kabeln) für Klassenzimmer von Grund- und Sekundarschulen

148a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Strategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse

Veröffentlichung einer umfassenden Reformstrategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse

Q2

2025

Entwicklung einer umfassenden Reformstrategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse. 

148b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Digitale Umgestaltung der Bildung

Bericht des Bildungsministeriums über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss des digitalen Wandels der Bildung in Bezug auf Inhalte und Dienstleistungen.

149

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16933_Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Klasse nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen

Ziel

Erneuerung der Modernisierung von Laborzentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Zahl der Laboratorien in Berufsbildungsschulen, die vollständig modernisiert und erneuert wurden

0

376

Q4

2025

Abschluss der Erneuerung und vollständigen technologischen Modernisierung der Infrastruktur für Laborausrüstungen für 376 Labors in Berufsbildungsschulen:

(- Berufsbildungseinrichtungen (IEK)

Berufspraktische Lyceums (EPAL)

— Post-Sekundar-Ausbildungsklasse der berufsbildenden Schulen.

150

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Gastprofessoren/Besucherforscher,

Promotionsprogramme in der Industrie,

Digitale Transformation des nationalen Netzwerks griechischer Bibliotheken, 

Ausbau der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen der Hochschulen

Vervollständigung

Bericht der griechischen Hochschulbehörde über den Abschluss der Projekte a, b, c und d

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:

a) Das Förderprogramm „Besuchende Professoren/Besuchende Forscher“ und seine Bewertung.

B) 70 Promotionsprogramme in der Industrie

C) Digitaler Wandel des nationalen Netzes griechischer Bibliotheken

Ausbau der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen von mindestens fünf griechischen Universitäten und fünf Universitätseinheiten für angewandte Wissenschaften und Technologie, die im Rahmen einer offenen Ausschreibung ausgewählt werden.

151

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation

Ziel

Vertrauen in die Fertigstellung Ihrer Sterne

Zahl der abgeschlossenen Projekte

0

112

Q4

2025

Projektabschluss, finanzieller Abschluss und Bewertung von 50 Projekten einzelner Forscher und 62 Verbundforschungsprojekte („Trust your Stars“).

152

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16934_Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Meilenstein

Modernisierung des Berufsbildungssystems IEK, Entwurf und Entwicklung des Modells EPAL, Abschluss der Digitalisierung des EOPPEP

Bericht des Bildungsministeriums über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte zur Modernisierung des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung:

1. Konzeption und Entwicklung von fünf thematischen und zehn experimentellen Berufsbildungsinstituten (IEK), bei denen die Projekte die Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen, Baumaßnahmen und die Ausbildung von Ausbildern umfassen würden;

2. Konzeption und Entwicklung von 25 Modell-Professions-Lyceums (Modell ΕPΑL), bei denen die Projekte

Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen, Baumaßnahmen und Schulung von EPAL-Modelllehrern;

3. Digitalisierung der nationalen Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP), einschließlich der Entwicklung einer Plattform für elektronische Prüfungen und einer E-Learning-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

J. KOMPONENTE 3.3: VERBESSERUNG DER RESILIENZ, ZUGÄNGLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT DER GESUNDHEITSVERSORGUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems durch verschiedene Maßnahmen. Ein Teil dieser Maßnahmen konzentriert sich auf physische und digitale Infrastrukturverbesserungen sowie auf betriebliche Verbesserungen zur Modernisierung und Modernisierung des Krankenhaussystems und des Netzes der Gesundheitszentren. Andere zielen darauf ab, den Zugang, die Effizienz und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssektors zu unterstützen und zu verbessern. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit und Prävention, zur Steigerung der Kapazität des Gesundheitssystems zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit und der häuslichen Pflege, zur Unterstützung des Übergangs zu einer stärkeren primären Gesundheitsversorgung, zur Rationalisierung der Arzneimittelausgaben und zur Unterstützung der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung. Der Plan zur Digitalisierung der Gesundheitssysteme und -dienste hat das Ziel, die Effizienz zu fördern, den Zugang zu verbessern und die allgemeine Transparenz und Qualität der öffentlichen Ausgaben im System zu erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben (Maßnahme ID: 16816)

Mit der Reform des Rückforderungssystems wird eine Risikoteilung bei der Berechnung des Rückforderungsbetrags eingeführt, indem ein verbindliches Ziel für die Rückforderungskürzung in den nächsten Jahren, eine Mindestkürzung der Rückforderungsbeträge um 50 000 000 EUR (2022), 150 000 000 EUR (2023), 300 000 000 EUR (2024) bzw. 400 000 000 EUR (2025) gegenüber dem Niveau von 2020 festgelegt wird, was durch die vollständige Durchsetzung der zuvor angenommenen und neuen effizienzsteigernden Maßnahmen erreicht werden soll und vollständig mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Finanzierung klinischer Prüfungen, FuE oder sonstiger Investitionsausgaben haftender Unternehmen vor, die auf den Dreijahreszeitraum 2021-2023 begrenzt sind, indem ihre Rückforderungsverbindlichkeiten teilweise ausgeglichen werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform: Reform des Systems der medizinischen Grundversorgung (Maßnahme-ID: 16755)

Diese Reform sieht Folgendes vor: 1) Modernisierung und energieeffiziente Renovierungen und energieeffiziente Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und medizinische Ausrüstung von mindestens 50 % der gesamten Gesundheitszentren im Land (156 von insgesamt 312), 2) eine administrative und organisatorische Umstrukturierung zur Schaffung eines einheitlichen Modells für die Pflege und Umschulung des Personals, damit es wirksam als Erstversorgung tätig werden kann, 3) die Verfügbarkeit aktiver familienmedizinischer Lehrpläne (wenn die Kurse bereits begonnen haben) erweitert werden, sodass diese von mindestens 75 % der medizinischen Schulen angeboten werden, und bis zum vierten Quartal 2022 ein Element der Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne aufzunehmen und 4) die Entwicklung eines integrierten Pflegesystems durch die Schaffung eines Rahmens für das Management chronischer Krankheiten zu unterstützen. Die Reform der Primärversorgung steht in Wechselwirkung mit der Sekundärversorgung (insbesondere dem Zugang zu Krankenhausversorgung) und dürfte zu einer Verbesserung der Gesundheitsdienste für die Bürger führen und den Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdiensten, der Effizienz und des sozialen Zusammenhalts unterstützen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Durchführung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP) (Maßnahme ID: 16783)

Es wird erwartet, dass die Reform die Lebensqualität der Bevölkerung und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems durch die Schaffung eines sehr umfassenden primären, sekundären und tertiären Präventionssystems verbessern wird. Dies umfasst mehrere Elemente auf Pilotbasis wie folgt: Interventionen und Screening-Programme zur Verringerung der Morbidität von Krankheiten mit hoher Prävalenz in der griechischen Bevölkerung: ein nationales Programm zur Förderung von körperlicher Bewegung und gesunder Ernährung, das nationale Alkoholmanagementprogramm, Maßnahmen zur Prävention psychosozialer Probleme bei Kindern und die Umsetzung eines Programms zur Prävention zahnärztlicher Betreuung von Kindern; Interventionen zur Früherkennung bestehender, aber nicht klinisch sichtbarer Krankheiten: die Durchführung des nationalen Vorsorgeprogramms auf der Grundlage der Einführung präventiver Diagnosetests für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und des nationalen Neugeborenenvorsorgeprogramms; Palliativbehandlung für Krebspatienten; die funktionale und operative Modernisierung des öffentlichen Gesundheitssystems. Letztlich besteht das Ziel des Programms darin, verhaltensbedingte Risikofaktoren zu verringern, die sich nicht nur auf die Lebensqualität der Bevölkerung, sondern auch auf den allgemeinen Zugang, die Effizienz und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems auswirken, was durch den geringeren Druck auf die Krankenhausleistungen erreicht wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht (Maßnahme ID: 16820)

Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, die an psychischen Erkrankungen und Sucht leiden, Zugang zu hochwertigen Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit haben, um deren Marginalisierung oder Institutionalisierung zu verhindern. Ziel des Projekts ist es, die Dienste im Bereich der psychischen Gesundheit für Demenz- und Alzheimer-Patienten sowie für Patienten mit Autismus und für Patienten in der Altersgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszuweiten. Dies wird mit der Entwicklung von Web-Anwendungen und der Digitalisierung von Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit und von Maßnahmen zur Unterstützung abhängiger Personen sowie von Maßnahmen zur Unterstützung abhängiger Personen einhergehen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY) (Maßnahme-ID: 16756)

Ziel dieser Reform ist es, die Kostenerstattung für Krankenhausbehandlungen zu rationalisieren, indem 1) das griechische Institut für Diagnostik (DRG) (KETEKNY) gestärkt wird und 2) ein Rahmen geschaffen wird, der die Einführung zuverlässiger, hochwertiger Verfahren und Leistungsmessungen in Bezug auf die Patientenversorgung, den Gesundheitsbedarf und die Erbringung von Pflegeleistungen gewährleistet, um die griechische Agentur für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ODIPY) und ihre Tätigkeiten zu unterstützen. Die Erstellung einer nationalen Gesundheitskarte, in der die Nachfrage und das Angebot an Dienstleistungen im Gesundheitssystem erfasst und ein Rahmen für die Qualitätsbewertung geschaffen wird, dürfte für mehr Transparenz und Effizienz des Gesundheitssystems sorgen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Gesundheitsinfrastruktur (Maßnahme-ID: 16795)

Die Investition besteht aus umfassenden Maßnahmen zur Modernisierung der logistischen Infrastruktur von Krankenhäusern in ganz Griechenland, einschließlich der energieeffizienten Renovierung von Gebäuden und der Bereitstellung neuer medizinischer Ausrüstung. Mit der Investition sollen das medizinische Personal und das Pflegepersonal des nationalen Gesundheitssystems mit den Instrumenten ausgestattet werden, die erforderlich sind, um die Qualität und Wirksamkeit der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitale Transformation der Gesundheit (DigHealth) (Maßnahmenkennung: 16752)

Die Investition soll die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Patientensicherheit durch neue innovative Dienstleistungen optimieren und gleichzeitig dazu beitragen, die Ausgaben im Gesundheitswesen zu kontrollieren, indem sie der Übernutzung von Produkten und Arzneimitteln entgegenwirkt, das Krankenhausmanagement, die Patientenerfahrung und die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verbessert und die Systemfunktionen, die Interoperabilität und die digitalen Kapazitäten des EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen) verbessert werden. Die Investition deckt die Durchführung von fünf Teilprojekten ab: die vollständige Einrichtung und Operationalisierung der nationalen digitalen Patientenakte, die vollständige Einführung des Programms zur digitalen Transformation der Krebsbehandlung, den Kapazitätsausbau des nationalen Telemedizinnetzes (EDIT), die Verbesserung der digitalen Bereitschaft der Krankenhäuser und den digitalen Wandel von EOPYY. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus für tödliche Krankheiten „Sotiria“ in Athen (Maßnahme ID: 16757)

Die Einrichtung und der Bau eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus Sotiria sollen dazu beitragen, den Bedürfnissen von Krebspatienten und der gestiegenen Nachfrage nach Strahlentherapieabteilungen im Land gerecht zu werden. Dies umfasst die Schaffung einer neuen Strahlentherapieabteilung, eine neue Gebäudeinfrastruktur für die ambulante Abteilung, die Zentren für klinische Spitzenleistungen und spezialisierte Pflegeeinheiten, die Verbindung bestehender Gebäude (Mega Laikon und 300 Andron); die Verbindung des Notdienstes mit der Chirurgieabteilung und anderen Gebäuden; Renovierung von Kliniken und Laboratorien, einschließlich Infrastruktur und Ausrüstung. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Einrichtung von Systemen der häuslichen Gesundheitsversorgung und des Heimkrankenhauses (Maßnahme-ID: 16753)

Die Investition betrifft die Einrichtung eines häuslichen Pflegesystems für bestimmte Patientengruppen mit chronischen Behinderungen. Die häusliche Pflege wird mit paralleler organisierter Unterstützung durch Gesundheitseinrichtungen kombiniert und betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schwerwiegenden chronischen Gesundheitsproblemen, die langfristige oder dauerhafte Behinderungen verursachen. Dadurch wird die Lebensqualität der Patienten verbessert und gleichzeitig Ressourcen für das nationale Gesundheitssystem freigesetzt. Mit der Investition werden fünf Teilprojekte durchgeführt: 1) eine Bedarfsanalyse mit Schwerpunkt auf der Ermittlung bewährter Verfahren, der Erfassung des Bedarfs und der aktuellen Lage in Griechenland und der Ausarbeitung eines Vorschlags für die Einrichtung der häuslichen Pflege; Die Einführung von Telemedizinanwendungen als Überwachungsinstrument für die Patientenunterstützung; Die Einrichtung und Einrichtung eines nationalen Registers für Patienten, die durch häusliche Pflege behandelt werden; 4) Festlegung standardisierter therapeutischer Protokolle sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards und 5) Einrichtung von acht Referenzstellen (eines in jeder regionalen Gesundheitsbehörde). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Projekt für den Bau eines Gebäudes für zellulare und genetische Therapien und Hematologie-Kliniklabors im Generalkrankenhaus Thessaloniki „Papanikolaou“ (Maßnahme ID: 16793).

Die Investition sieht die Schaffung neuer Gebäude für die Unterbringung der Labors für Zellen und Genetische Therapy und Hematologie im Krankenhaus Papanikolaou vor, um ihre Dienstleistungen mit den gestiegenen Anforderungen an die Patientenversorgung (bösartige hämatologische Erkrankungen) und der steigenden Nachfrage nach modernen und technischen Lösungen in Einklang zu bringen. außerdem muss sie das bestehende Gebäude für den Transfer von Labors und der Tagesbetreuungseinheit aufrüsten. Das neu gebaute Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform des persönlichen Arztes (Maßnahme-ID: 16984)

Ziel der Reform ist es, die Zahl der im System der persönlichen Ärzte eingeschriebenen Ärzte zu erhöhen, um eine vollständige Bevölkerungsabdeckung zu erreichen und die Einwohnerregistrierung abzuschließen. Hausärzte sind Ärzte, die sich auf Allgemeinmedizin/Familienmedizin spezialisiert haben, und Praktikanten. Mit der Reform soll der Pool an verfügbaren Ärzten erweitert werden, indem alle derzeitigen Ärzte in ländlichen Gebieten als Ärzte im ersten Jahr angemeldet werden und in allen städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten, in denen es noch eine Lücke bei den Hausärzten gibt, ähnliche Stellen im ersten Jahr eröffnet werden. Es wird ein Anreizmechanismus für diese Ärzte eingeführt, damit sie nach dem ersten Jahr weiterhin als Hausärzte tätig sind. Dieser Mechanismus umfasst finanzielle Anreize und gewährt Vorrang, um Anwohner in der Allgemeinmedizin oder Pathologie zu werden und als Allgemeinmediziner zugelassen zu werden. Darüber hinaus wird die Gesamtzahl der verfügbaren Residenzstellen in der Allgemeinmedizin oder Pathologie erhöht. Das auf der Torwache basierende System muss aktiviert werden. Die Umsetzung der Reform muss bis zum zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein.

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 7: Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben (ID: 16816)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

153

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Meilenstein

Rückforderung – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten der überarbeiteten Rechtsvorschriften zur Einführung der Risikoteilung und der verbindlichen Ziele für eine Mindestrückerstattung gemäß dem in der Beschreibung dargelegten Zeitplan.

Q3

2021

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens (Primärrecht) für die Risikoteilung bei der Berechnung des Clawback, indem ein verbindliches Ziel für die Rückforderungskürzung in den nächsten Jahren festgelegt wird. Ziel der Reform ist eine Verringerung der Rückforderungsbeträge um mindestens 50 000 000 EUR (2022), 150 000 000 EUR (2023), 300 000 000 EUR (2024) bzw. 400 000 000 EUR (2025) gegenüber dem Stand von 2020. Soweit dies nicht erreicht wird, darf die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert werden, und der entsprechende Betrag wird bis zur angestrebten Kürzung der Rückforderungsbeträge vom Staatshaushalt getragen.

154

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 50000000 – Schritt 1

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber dem Niveau von 2020 (in Mio. EUR)

0

50

Q2

2023

Durchsetzung zuvor verabschiedeter effizienzsteigernder Maßnahmen, um den Rückruf von Arzneimitteln im Jahr 2022 sowohl für ambulante als auch für stationäre Arzneimittel um 50 000 000 EUR gegenüber dem Stand von 2020 zu verringern. Soweit dies nicht erreicht wird, darf die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert werden, und der entsprechende Betrag geht bis zu 50 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts.

155

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 150000000 – Schritt 2

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber dem Niveau von 2020 (in Mio. EUR)

0

150

Q2

2024

Durchsetzung zuvor verabschiedeter effizienzsteigernder Maßnahmen, um den Rückruf von Arzneimitteln im Jahr 2023 sowohl für ambulante als auch für stationäre Arzneimittel um 150 000 000 EUR gegenüber dem Stand von 2020 zu verringern und so die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken. Soweit dies nicht erreicht wird, darf die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert werden, und der entsprechende Betrag geht bis zu 150 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts.

156

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

FuE-Arzneimittel

Investitionsnachweis 2021–2023

Investition (in Mio. EUR) durch Verrechnungen in gleicher Höhe mit den Rückforderungen

150

250

Q2

2024

Investitionen in FuE im pharmazeutischen Bereich in Höhe von 250 000 000 EUR durchzuführen. Die Investitionen werden durch Verrechnungen in gleicher Höhe wie die Rückforderungen der vorangegangenen drei Jahre (100 000 000 EUR im Jahr 2 021,75000000 EUR im Jahr 2 022,75000000 EUR im Jahr 2023) bis zu einem Gesamtbetrag von 250 000 000 EUR vorgenommen.

157

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 300000000 – Schritt 3

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber dem Niveau von 2020 (in Mio. EUR)

250

300

Q2

2025

Durchsetzung zuvor verabschiedeter effizienzsteigernder Maßnahmen, um eine Verringerung des Arzneimittel-Clawback 2024 sowohl für ambulante als auch für stationäre Arzneimittel um 300 000 000 EUR gegenüber dem Niveau von 2020 zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken. Soweit dies nicht erreicht wird, darf die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert werden, und der entsprechende Betrag geht bis zu 300 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts.

158

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 400000000 – Schritt 4

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber dem Niveau von 2020 (in Mio. EUR)

300

400

Q2

2026

Durchsetzung zuvor verabschiedeter effizienzsteigernder Maßnahmen, um den Rückruf von Arzneimitteln im Jahr 2025 sowohl für ambulante als auch für stationäre Arzneimittel um 400 000 000 EUR gegenüber dem Stand von 2020 zu verringern und so die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken. Soweit dies nicht erreicht wird, darf die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert werden, und der entsprechende Betrag geht bis zu 400 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts.

Gruppe 13: Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung

Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY) (ID: 16756)

Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht (ID: 16820)

Reform des Systems der medizinischen Grundversorgung (ID: 16755)

Durchführung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (ID: 16783)

Reform des persönlichen Arztes (ID: 16984)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

159

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des medizinischen Grundversorgungssystems

Meilenstein

Aktivierung der Lehrpläne für die primäre Gesundheitsversorgung in der Familienmedizin

Nachweis des Beginns der Kurse für alle neu aktivierten akademischen Lehrpläne im Bereich der Familienmedizin und der Aufnahme eines familienmedizinischen Moduls in alle medizinischen Lehrpläne.

Q4

2022

Ausweitung der Zahl der aktiven akademischen Lehrpläne im Bereich der Familienmedizin auf mindestens 75 % der medizinischen Schulen in Griechenland und Aufnahme eines obligatorischen Moduls für Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne. Dies umfasst eine Dokumentation für die betroffenen Universitäten, in der die neue Architektur der Abschlüsse hervorgehoben wird: 1) neu eingeführte Lehrpläne und 2) Aufnahme des obligatorischen Moduls für Familienmedizin in die bestehenden Lehrpläne).

160

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 50 Einheiten offen – Schritt 1 von 2

Anzahl der abgeschlossenen und einsatzfähigen Referate für psychische Gesundheit

0

50

Q4

2022

Einrichtung und vollständiger Betrieb von 50 Referaten für psychische Gesundheit (durch Renovierung bestehender Einheiten) mit Unterstützung des Nationalen Strategieplans zur Förderung der psychischen Gesundheit (von insgesamt 106 Einheiten für psychische Gesundheit)

161

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des medizinischen Grundversorgungssystems

Meilenstein

Primäre Gesundheitsversorgung – Auftragsvergabe in Gesundheitszentren

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe.

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen durch das Gesundheitsministerium an Auftragnehmer für die Renovierung von mindestens 156 Gesundheitszentren (50 % der Gesundheitszentren insgesamt in Griechenland), die durch energieeffiziente Renovierungen und energieeffiziente Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und medizinische Ausrüstung aufgerüstet werden sollen. Der Mitteilung über die Zuschlagserteilung ist ein Mustervertrag beizufügen, in dem ein Zeitplan für den Abschluss zur Untermauerung des Fertigstellungsdatums Q4 2025 angegeben ist, sowie ein Bericht, in dem die wichtigsten Merkmale der durchzuführenden Arbeiten hervorgehoben werden.

162

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 106 Einheiten offen – Schritt 2 von 2

Anzahl der abgeschlossenen und einsatzfähigen Referate für psychische Gesundheit

50

106

Q4

2023

Einrichtung und vollständiger Betrieb zusätzlicher 56 Referate für psychische Gesundheit (durch Renovierung bestehender Einheiten), die durch den Nationalen Strategieplan zur Förderung der psychischen Gesundheit unterstützt werden (von insgesamt 106 Einheiten für psychische Gesundheit), belegt durch Berichte über den Abschluss und die Operationalisierung der Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5 und 6.

163

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY)

Meilenstein

Gesundheitssystem – Abschluss des griechischen DRG-Instituts KETEKNY und der neuen Agentur für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ODIPY (ohne Ausbildung)

Nachweis des Abschlusses der Teilprojekte 1, 2, 3 für KETEKNY und der Teilprojekte 1, 2, 3 und 5 für ODIPY durch Vorlage der oben genannten Leistungen und für die Renovierung (Teilprojekt 5 der ODIPY) einen Bericht über den Abschluss der Gebäuderenovierung

Q2

2025

Abschluss der Erweiterung der Interoperabilität, des Pilotprojekts zur Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) und der Klassifikation griechischer Ärzteverfahren (ETIP) für medizinische Kodierungskonsultationen und des Pilotprojekts auf der Plattform für die Erhebung von Finanz- und Rechnungslegungsdaten (Teilprojekte 1, 2, 3 KETEKNY) sowie der nationalen Strategie und des vorgeschlagenen Rechtsrahmens für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Einbeziehung der Patienten im Gesundheitswesen; die nationale Gesundheitskarte; nationale Strategie und vorgeschlagener Rechtsrahmen für die Qualität der Pflege- und Sicherheitspolitik und die Renovierung eines Gebäudes im Krankenhaus für thorakische Krankheiten „Sotiria“ (Spiliopouleio), das als Hauptquartier der Nationalen Organisation für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ODIPY) und der griechischen Zentralen Gesundheitsbehörde (KESY) genutzt werden soll.

164

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY)

Ziel

Gesundheitssystem – KETEKNY ODIPY vollständige Schulung

Zahl der Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die Schulungsprogramme abgeschlossen haben und in klinischer Kodierung, Abrechnung und Konformitätsbewertung offiziell zertifiziert sind

0

4500

Q2

2025

Abschluss der Schulung und Zertifizierung von 4500 Angehörigen der Gesundheitsberufe in den Bereichen klinische Kodierung und Abrechnung (Teilprojekt 4 KETEKNY) und der Konformitätsbewertung auf der Grundlage des neuen Gemeinsamen Bewertungsrahmens (Teilprojekt 4 ODIPY) entsprechend dem für KETEKNY und ODIPY ermittelten Bedarf.

165

10 – 3.3. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16783_Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP)

Meilenstein

Spiros Nationales Programm zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Doxiadis“ – alle Projekte abgeschlossen

Nachweis des Abschlusses aller Projekte, belegt durch Berichte für alle Bereiche (Primär-, Sekundär-, Tertiär- und Funktionsmodernisierung des öffentlichen Gesundheitswesens), die alle von den einzelnen Maßnahmen abgedeckten Maßnahmen und Bevölkerungsgruppen abdecken.

Q4

2025

Abschluss von 100 % der Projekte des Nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP „SD“)

1. Primärprävention: belegt durch einen Bericht über die abgeschlossene Umsetzung i) des Nationalen Programms zur Förderung körperlicher Übungen und gesunder Ernährung, ii) des Nationalen Alkoholprogramms, iii) des Nationalen Impfprogramms, iv) der Maßnahmen zur Prävention psychosozialer Probleme bei Kindern und v) der Zahnprävention.

2. Sekundärprävention: belegt durch einen Bericht über die abgeschlossene Umsetzung i) des nationalen Screeningprogramms für die Früherkennung hoch verbreiteter Krankheiten, ii) des Nationalen Systemsatischen pränatalen Programms und der Perinatalkontrolle.

3. Tertiäre Prävention: belegt durch Studien über die nationale Strategie und den Rechtsrahmen für die krebserregende Pflege.

4. Funktionale Modernisierung des Gesundheitssystems: belegt durch Berichte über die Umsetzung von i) funktionaler Umstrukturierung des Systems zur Überwachung der Gesundheit der Bevölkerung, ii) Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Gesundheitsdienste, iii) Wirksamkeit der Krisenreaktionsmechanismen für Notfälle und Bedrohungen, iv) Verbesserung der Wirksamkeit von Mechanismen für die Umweltgesundheit, v) Verbesserung der Qualität und wissenschaftlichen Gültigkeit der erbrachten Dienstleistungen, vi) Informatikorganisation für die öffentliche Gesundheit, vii) Extroversion.

166

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Grüne Investitionen – Reform des primären Gesundheitssystems

Ziel

PHC – vollständig renovierte Gesundheitszentren

Zahl der Gesundheitszentren, in denen die Renovierung der Infrastruktur vollständig abgeschlossen ist und die Zentren in Betrieb sind

0

156

Q4

2025

Abschluss der Infrastruktursanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von mindestens 156 Gesundheitszentren (50 % aller Gesundheitszentren in Griechenland). Abschluss der administrativen und organisatorischen Umstrukturierung der medizinischen Grundversorgung durch Umsetzung eines Pilot-Verwaltungsmodells mit messbaren Zielen für mindestens 280 Ärzte. Erfolgreicher Abschluss der Ausweitung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen für 10.000 Angehörige der medizinischen Grundversorgung. Ziel des Schulungsprogramms ist es, das medizinische Personal mit dem neuesten Stand der Technik und dem Einsatz modernster Technologien und medizinischer Ausrüstung vertraut zu machen. Entwicklung von Referaten für das Management chronischer Krankheiten in 312 Gesundheitszentren und dezentralen Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung, die mit Gesundheitszentren für Prima-Erkrankungen verbunden sind.

335

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984 – Reform der persönlichen Doktoren

Meilenstein

Reform despersönlichen Arztes – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, in denen die Schlüsselelemente für die Einschreibung von Ärzten in ländlichen Gebieten in das System der persönlichen Ärzte festgelegt sind, wodurch ähnliche Stellen in städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten eröffnet werden, und über den Anreizmechanismus

Q1

2024

In Krafttreten Rechtsvorschriften in Kraft, in denen die wichtigsten Elemente der Einschreibung von Ärzten auf dem Land in das System der persönlichen Ärzte, die Eröffnung ähnlicher Stellen in städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten, in denen es noch an Hausärzten mangelt, und der Anreizmechanismus festgelegt werden, einschließlich: a) finanzielle Anreize und b) Vorrang für die Aufnahme von Anwohnern in der Allgemeinmedizin oder Pathologie und für die Zulassung als Allgemeinmediziner. Darüber hinaus wird die Gesamtzahl der verfügbaren Residenzstellen in der allgemeinen Medizin oder Pathologie um 1700 Stellen erhöht.

336

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984 – Reform der persönlichen Doktoren

Meilenstein

Reform despersönlichen Arztes – Einwohnerregistrierung

100 % der Bevölkerungsregistrierung und Aktivierung der Tortierhaltung

Q2

2025

Alle anspruchsberechtigten Bürger müssen bei einem Arzt registriert sein. Das auf der Torhaltung basierende System muss wie in der MD beschrieben aktiviert werden. 1α/φ.Π.οικ. 34694 (ABl. Nr. 3010/15-06-2022, wobei Hausärzte als Erstkontaktstelle und Hauptkoordinator für die Versorgung eines Patienten fungieren und Patienten den Zugang zu Spezialbehandlungen in öffentlichen Strukturen der sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung gestatten, ausgenommen dringende Fälle, in denen das anzuwendende Patiententriageverfahren angewandt wird.

Gruppe 14: Infrastrukturelle und digitale Maßnahmen zur Modernisierung und Modernisierung des Gesundheitssystems

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen (ID: 16752)

NHS-Krankenhaussanierung und Modernisierung der Infrastruktur (ID: 16795)

Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus für tödliche Krankheiten „Sotiria“ in Athen (ID: 16757)

Projekt für den Bau eines Gebäudes für zellulare und generische Therapien Hematologie-Laboratorien im Generalkrankenhaus Thessaloniki „Papanikolaou“ (ID: 16793)

Einrichtung von Systemen der häuslichen Gesundheitsversorgung und des Heimkrankenhauses (ID: 16753)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

167

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen – Nationale digitale Patientenakte (Teilprojekt 1)

Bericht über den Abschluss aller wichtigen Elemente von Teilprojekt 1 (digitale Patientenakte – siehe Beschreibung)

Q2

2024

Abschluss (vollständige Einrichtung und Umsetzung) mindestens aller folgenden Elemente des Teilprojekts 1 zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems, damit die nationale digitale Patientenakte einsatzbereit ist: 1) klinische Dokumente, 2) Terminologiedienste, 3) nationaler Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste, 4) Erfassung aller Laborergebnisse in die elektronische Patientenakte, 5) Sammlung von Entlastungsschreiben).

168

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – Digitales Programm Krebs – Teilprojekt 2

Bericht über den Abschluss aller wichtigen Elemente des Teilprojekts 2 (Programm für digitale Gesundheit Cancer – siehe Beschreibung) und den vollständigen Abschluss von Teilprojekt 1

Q2

2025

Vollständige Operationalisierung der nationalen digitalen Patientenakte (vollständiger Abschluss des Teilprojekts 1), einschließlich der zentralen Patientendatenplattform, des Teilsystems für die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer, des Internetportals des Systems, des Teilsystems Interoperabilität der Benutzerschnittstellen, der Integration medizinischer Primärdaten zur Gesundheitsversorgung, der Anwendung der Patientenzustimmung, des Teilsystems BI und der Fertigstellung der wichtigsten Elemente der digitalen Krebsgesundheit (Teilprojekt 2) zur Unterstützung der digitalen Transformation des Gesundheitssystems. Diese erfordern den vollständigen Aufbau und die vollständige Umsetzung mindestens der folgenden Elemente: 1. Nationale digitale Patientenakte und 2) Informationssystem zur Krebsbehandlung (das System umfasst therapeutische Protokolle für Chemotherapien, von denen 36 bereits in Entwicklung sind), 3) Patientenregister, 4) Umsetzung des nationalen Krebsregisters. Darüber hinaus muss das Informationssystem zur Krebsbehandlung in mindestens acht (von 12) Krankenhäusern installiert worden sein.

169

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16753_Einrichtung der häuslichen Gesundheitsversorgung und des Krankenhauses zu Hause

Meilenstein

Häusliche Pflege – Öffnung von Einrichtungen

Berichte über die Eröffnung der 8 operativen Einheiten für häusliche Pflege und den Abschluss aller relevanten Teilprojekte

Q2

2025

Einrichtung von 8 mit Personal ausgestatteten und operativen Einheiten für häusliche Pflege (2 in Athen, 1 in Thessaloniki, 1 in Alexandroupolis, 1 in Patra, 1 in Ioannina, 1 in Iraklion und 1 in Larisa) und Abschluss der folgenden Teilprojekte:

„aktuelle Lage- und Bedarfsanalyse“ (Teilprojekt 1)

Anwendung der Telemedizin: Installation und Inbetriebnahme von Geräten und Ausrüstungen für die häusliche Pilotenbetreuung, einschließlich Schulung (Teilprojekt 2)

C) nationales Register für durch häusliche Pflege behandelte Patienten (Teilprojekt 3)

d) Festlegung standardisierter therapeutischer Protokolle sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards (Teilprojekt 4)

170

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16795_NHS Krankenhausrenovierung und Modernisierung der Infrastruktur

Meilenstein

Fertigstellung der Modernisierung der NHS-Infrastruktur

Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für die Sanierung und Modernisierung des NHS-Krankenhauses.

Q4

2025

Abschluss des Baus und der Modernisierung der Infrastruktur, einschließlich der elektromechanischen und elektrotechnischen Infrastruktur, Unterbringungseinrichtungen und Infrastruktur mit Einrichtungen, medizinischer Ausrüstung und Geräten, Abschluss von Verträgen über Dienstleistungsvereinbarungen (SLA) und Gebäudemanagement für alle 80 betroffenen Krankenhäuser in den sieben Regionen.

171

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16757_Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Thoracic „Sotiria“

Krankheitsklinik Athen

Meilenstein

Radiotherapiezentrum Sotiria

Vervollständigung

Bericht über den Abschluss der Infrastruktur für die Einrichtung eines Radiotherapiezentrums am Thoracic „Sotiria“

Krankheitskrankenhaus Athen.

Q4

2025

Fertigstellung der neuen Radiotherapieabteilung des Sotiria-Krankenhauses und der neuen Gebäudeinfrastruktur; Modernisierung der Gebäudeinfrastruktur, Brücke zur Zusammenschaltung des Rettungsdienstes mit der Chirurgie und anderen Gebäuden; Renovierung von Laborabteilungen und Kliniken.

172

10 – 3.3. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16793_Projekt für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapie- und Hematologie-Laboratorien im Generalkrankenhaus von Thessaloniki „Papanikolaou“

Meilenstein

Abschluss des Krankenhauses Papanikolau

Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapien und hämatologische Kliniken im Generalkrankenhaus Thessaloniki „Papanikolaou“.

Q4

2025

Fertigstellung eines neuen dreistöckigen Gebäudes, in dem alle spezialisierten Laboratorien und speziellen Pflegeeinheiten untergebracht sind; Umstrukturierung des Erdgeschosses des bestehenden Gebäudes, um genügend Platz für ambulante Kliniken und Tagespflege für das Papanikolaou-Krankenhaus zu haben und einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (fast Nullenergiegebäude, nationale Richtlinien).

173

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – alle Teilprojekte abgeschlossen

Bericht über den Abschluss und die vollständige Operationalisierung der fünf Teilprojekte zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems, die alle Elemente für jedes Teilprojekt abdecken.

Q4

2025

Abschluss aller geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der fünf (5) Teilprojekte zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems:

a) die nationale digitale Patientenakte (Teilprojekt 1)

B) das Programm zur digitalen Transformation von Krebserkrankungen, einschließlich Patienten

Register (Teilprojekt 2)

C) Telemedizin, einschließlich Telemedizinstationen, neue Infrastruktur, Werkzeuge (Teilprojekt 3)

d) digitale Bereitschaft des Krankenhauses, einschließlich: elektronische Patientenaktensysteme, Verzeichnis der medizinischen Ausrüstung, Umsetzung der DRG, 4-E-Verschreibung für stationäre Patienten/Anwendung von therapeutischen Protokollen im Krankenhausumfeld, elektronische Ernennungssystem, digitale Modernisierung des nationalen Nothilfezentrums (EKAB) und der Arzneimittelagentur (EOF), (Teilprojekt 4)

E) Fertigstellung aller Elemente des integrierten Informationssystems von EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen), aller Elemente der Ausgabenverwaltung und -überwachung, aller Elemente digitaler Dienste für Gesundheitsdienstleister und Bürger, aller Elemente der Datenverwaltung, der Analyse und der Interoperabilität sowie Erwerb von 250 Lizenzen für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) für das Finanzverwaltungssystem & Clearing (Teilprojekt 5).

K. KOMPONENTE 3.4: VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZU EINER WIRKSAMEN UND INTEGRATIVEN SOZIALPOLITIK

Diese Komponente des griechischen Sanierungs- und Abwicklungsplans zielt darauf ab, die soziale Inklusion mit besonderem Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen zu fördern und gleichzeitig die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern. Ein großer Teil der Komponente ist der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gewidmet, insbesondere in Form von Zuschüssen für die Schaffung von 1000 neuen Kinderbetreuungseinrichtungen in Gemeinden. Der Plan sieht auch Maßnahmen zur Aktivierung des Arbeitsmarkts für schutzbedürftige Gruppen vor, darunter Begünstigte eines garantierten Mindesteinkommens, Flüchtlinge, Obdachlose, Roma und Menschen, die unter Autismus-Spektrum-Störungen leiden. Ein groß angelegtes Schulungsprogramm für kleine Unternehmen zum Thema Sensibilisierung für Vielfalt und mehrere kleine Pilotprojekte wie die Deinstitutionalisierung von Kindern, die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Sozialwohnungen sind ebenfalls Schlüsselelemente des Plans. Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (länderspezifische Empfehlungen 2 2020 und 1 2019) und Investitionen (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Kinderschutz (Maßnahme-ID: 16919)

Die Maßnahme besteht in einer Reform des Lehrplans und des Bildungsprogramms für Säuglinge im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren zur Förderung ihrer kognitiven Entwicklung. Die Reform geht mit Investitionen in Lehrmaterial und Instrumente zur Bewertung der kognitiven Entwicklung für 3000 Kinderbetreuungszentren einher. Die Maßnahme umfasst auch Investitionen, die a) die Unterbringung von Minderjährigen mit schweren Behinderungen (über 67 %) und/oder schweren psychischen Störungen in der Pflege professioneller Pflegekräfte ermöglichen; der Transfer junger Menschen unter 26 Jahren von den Kinderschutzeinheiten (CPU) in selbstbestimmte Wohnungen (SIL) mit dem Ziel der Deinstitutionalisierung, des Kompetenzaufbaus und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; C) die Einrichtung oder Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Säuglinge im Alter von 2 Monaten bis 2,5 Jahren (Babyzentren); und d) die Schaffung von Zentren für kreative Aktivitäten in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für Kinder im Alter von 12-15 Jahren. Die Umsetzung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Behinderung (Maßnahme-ID: 16904)

Die Reform besteht aus zwei Teilprojekten, die auf die Verbesserung der sozialen Inklusion, der unabhängigen Lebensführung, der Beschäftigungsfähigkeit und der frühkindlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen abzielen. Diese Teilprojekte betreffen insbesondere a) die Verbesserung der eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen, der Barrierefreiheit und der unterstützenden Infrastruktur für Menschen mit Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigungen, der unabhängigen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, einschließlich eines Verfahrens zur Bewertung der Förderfähigkeit auf der Grundlage einer medizinischen und funktionellen Bewertung von Behinderungen durch einen multidisziplinären Bewertungsausschuss: erstes Pilotprogramm und anschließende nationale Einführung; Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASD) und Maßnahmen zur frühkindlichen Betreuung (Pilotprogramm). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Soziale Integration (Maßnahme-ID: 16922)

Diese Investition besteht aus drei Teilprojekten:

1)Die soziale Wiedereingliederung besonders schutzbedürftiger Gruppen konzentriert sich auf die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen (gesicherte Mindesteinkommensempfänger, Roma und Obdachlose) mit dem Ziel ihrer (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

2)Die digitale Ausbildung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen umfasst Sensibilisierungs-, Vertrautheits- und Bildungsprogramme für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in Bezug auf neue Technologien, vor allem in Bezug auf digitale Information, Kommunikation, internetgestützte und soziale Medien (z. B. elektronische Zahlungen, Einreichung von Anträgen über digitale Plattformen, Nutzung sozialer Medien).

3)Der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaus liegt auf der Bereitstellung von Wohnraum für besonders schutzbedürftige Gruppen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder von Obdachlosigkeit betroffen sind.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitale Transformation des sozialen Unterstützungssystems (Maßnahme-ID: 16925)

Im Rahmen der Investition werden die digitalen Instrumente entwickelt, die Folgendes ermöglichen: 1) die Vereinfachung des Zugangs der Bürger zu Sozialfürsorgediensten und -leistungen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, 2) eine bessere Ermittlung der Bedürfnisse, um eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden und die Haushaltsmittel für die Sozialhilfe so gerecht wie möglich zuzuweisen, 3) eine wirksamere Überwachung öffentlicher und privater Sozialfürsorgeanbieter und 4) die Weiterqualifizierung oder Umschulung von Dienstleistern in öffentlichen Sozialeinrichtungen.

Die Investition umfasst folgende Teilprojekte: a) Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangsportals zum Sozialschutz, das die bestehenden elektronischen Antragsformulare für Geldleistungen aus Sozialhilfe in ein einziges digitales Portal integriert; Einrichtung eines zentralen nationalen Portals für Leistungen bei Behinderung, das es den Begünstigten ermöglicht, online auf personenbezogene Daten und Leistungen zuzugreifen und Bescheinigungen auszustellen; C) die Einführung eines Ausweises für Menschen mit Behinderungen; d) den digitalen Wandel der Einheitlichen Behörde für die Gewährung von Sozialleistungen (OPEKA); e) Bereitstellung digitaler Schulungen für Mitarbeiter von Sozialdiensten; F) Erstellung einer vollständigen Bestandsaufnahme der öffentlichen Immobilien im Zusammenhang mit Sozialschutzdiensten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Optimierung der Sozialleistungen (Maßnahme-ID: 16726)

Die Reform umfasst folgende Komponenten:

1)Einführung von Guthabenkarten für die Zahlung von Sozialleistungen durch die Einheitliche Behörde für die Auszahlung von Sozialleistungen (OPEKA) und die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA)

2)Schaffung von Anreizen für Begünstigte, Guthabenkarten für den Erwerb bestimmter Waren und Dienstleistungen zu verwenden

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Sensibilisierung für Vielfalt (Maßnahme-ID: 16685)

Die Investition besteht aus zwei miteinander verknüpften Teilprojekten, mit denen das Bewusstsein für Vielfalt geschärft werden soll: Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen im Bereich Vielfalt für Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen mit dem Ziel, die Diskriminierung aller Dimensionen der Vielfalt am Arbeitsplatz zu bekämpfen; und b) die Entwicklung eines konkreten Mechanismus zur Erhebung geeigneter statistischer Daten über Gleichstellung und Diskriminierung. Die Rolle der Beobachtungsstelle für Gleichstellung, eines operativen Teils des Ministeriums für Arbeit und Soziales, soll gestärkt werden, um umfassende Berichte über den Stand der Chancengleichheit zu erstellen. Darüber hinaus wird ein Mechanismus für die Zertifizierung von Unternehmen/Organisationen und ein Vergabesystem für Unternehmen/Organisationen entwickelt, die bewährte Verfahren in den Bereichen Vielfalt und Inklusion fördern. Die Umsetzung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Förderung der Integration der Flüchtlingsbevölkerung in den Arbeitsmarkt (Maßnahme ID: 16688)

Ziel der Investition ist es, die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dies soll durch Praktika erreicht werden, die Flüchtlingen dabei helfen, Berufserfahrung zu sammeln und ihre spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Projekt wird an den Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung (2021–2027) angepasst und ergänzt andere von der EU finanzierte Projekte. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel des Einwanderungs- und Asylsystems (Maßnahme ID: 16763)

Die Durchführung der Investition muss zu einer deutlich besseren Qualität der Dienstleistungen für die betreffenden Begünstigten führen. Die folgenden kritischen Fragen werden durch die Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems angegangen:

1)Einheitliche Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Verfahren im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen, von der ersten Aufnahme bis zum Abschluss der Prüfung eines Asylfalls,

2)Integrierte Erhebung von Informationen in Echtzeit durch alle beteiligten Behörden,

3)Die sichere und gültige Identifizierung der in das Land einreisenden Personen durch Verfahren, die den Empfang biometrischer Daten und die Ausstellung eines „intelligenten“ Personalausweises umfassen, und

4)Eine Web- und Mobil-App für die Interaktion und Kommunikation mit den Flüchtlingen.

Die Investition soll auch die Einrichtung eines integrierten Brandmelde- und Frühwarnsystems im Waldgebiet Vastria auf Lesbos ermöglichen, das ein Flüchtlingslager beherbergt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 15: Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik

Kinderschutz (ID: 16919)

Behinderung (ID: 16904)

Optimierung der Sozialleistungen (16726)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

174

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über persönliche Assistenz im Zusammenhang mit Behinderungen und Einführung des Pilotprojekts der ersten Phase

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts (Verweis im Amtsblatt) und Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf persönliche Unterstützung.

Q1

2022

Persönliche Assistenz: Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermöglichung der Deinstitutionalisierung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Teilnahme an einem Pilotprojekt der ersten Phase, einschließlich eines Zulassungsverfahrens auf der Grundlage einer medizinischen und funktionellen Bewertung der Behinderung durch einen multidisziplinären Bewertungsausschuss  

174a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Barrierefreiheits- und Unterstützungsinfrastruktur, soziale Inklusion für Menschen mit ASD, Maßnahmen zur frühkindlichen Betreuung

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie über den Abschluss der Projekte a, b und c

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte: 

a) Barrierefreiheits- und Unterstützungsinfrastruktur in Privathäusern, Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, um Menschen mit Mobilitäts- und sensorischen Beeinträchtigungen den Zugang zu erleichtern;

B) Beratung, Job Coaching und kurzfristiges Beschäftigungsförderungsprogramm für Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen, die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, um ihre soziale Inklusion zu fördern  

c) Frühkindliche Interventionen (therapeutische/Bildungsprogramme) für Kinder, die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden. 

175

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Sozialleistungen Optimierung

Meilenstein

Optimierung der Sozialleistungen Prepaid-Karten

Bericht von OPEKA und DYPA über den Abschluss der Einführung von Guthabenkarten für die Zahlung der von diesen beiden Diensten erbrachten Sozialleistungen

Q2

2024

Abschluss der Einführung von Guthabenkarten für die Zahlung von Sozialleistungen durch die Einheitliche Behörde für die Auszahlung von Sozialleistungen (OPEKA) und die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA)

175a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Sozialleistungen Optimierung

Meilenstein

Optimierung der Sozialleistungen Prepaid-Karten

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die den Begünstigten Anreize bieten, Guthabenkarten für den Erwerb bestimmter Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

176

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Abschluss der zweiten Phase der Bewertung der Behinderung der persönlichen Assistenz

Bericht mit statistischem Anhang, aus dem hervorgeht, dass die beiden Pilotprojekte mit mindestens 1800 Begünstigten abgeschlossen wurden.

Bewertungsbericht über das Pilotprogramm und das Bewertungssystem mit vollständigen Statistiken und Empfehlungen.

Q4

2024

Abschluss der zweiten Phase des Pilotprogramms für persönliche Assistenz, einschließlich des Prozesses zur Bewertung funktionaler Behinderungen; und

Abschluss der Bewertung der Wirksamkeit des Systems zur Bewertung medizinischer und funktioneller Behinderungen im Rahmen des Systems der persönlichen Unterstützung und seiner möglichen Ausweitung.

177

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Ziel

Deinstitutionalisierung Minderjähriger: Abschluss von Pflegekräften mit Behinderung

Zahl der Minderjährigen, die in der Obhut von professionellen Pflegekräften untergebracht sind

0

100

Q4

2024

Unterbringung von 100 Minderjährigen mit schwerer Behinderung (definiert mit einer Behinderungsquote von mehr als 67 %) und/oder schweren psychischen Störungen (derzeit in Einrichtungen) in der Pflege professioneller Pflegekräfte.

178

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Ziel

Eigenständige Wohnwohnungen zur Deinstitutionalisierung von Personen bis 26 Jahren

Zahl der Personen bis 26 Jahre, die in halbunabhängigen Wohnwohnungen untergebracht sind

0

200

Q4

2024

1) Unterbringung von 200 Personen im Alter von bis zu 26 Jahren, die derzeit in Einrichtungen in Wohnungen wohnen und ihren Lebensunterhalt unterstützen.

2) Entwicklung von Eigenständigkeit und schrittweiser Autonomie mit dem Ziel eines reibungslosen Übergangs ins Erwachsenenalter und der Bereitschaft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

179

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Nationale Einführung der Regelung für persönliche Hilfe bei Invalidität.

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die nationale Einführung. Bericht mit statistischem Anhang, aus dem hervorgeht, dass die Einführung abgeschlossen ist.

Q2

2025

Bundesweite Einführung der Regelung „Persönliche Hilfe bei Invalidität“, einschließlich des Prozesses der medizinischen und funktionellen Beurteilung

180

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Ziel

Abgeschlossenes Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen

Anzahl der Kinderbetreuungsplätze

12500

32500

Q2

2025

Fertigstellung und Personalausstattung von mindestens 20000 neuen Kinderbetreuungsplätzen.

Die begünstigten Stellen stellen Anträge auf Erstattung, indem sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Externe Kontrolleure überprüfen die Ausgaben und führen auch Prüfungen und Besuche durch, um zu überprüfen, ob die neuen Plätze geschaffen wurden.

180a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Meilenstein

Reform des Lehrplans

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie über den Abschluss der Projekte und b

Q4

2025

Abschluss der Reform des Lehrplans und des Bildungsprogramms für Säuglinge im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren (Pilotumsetzung in 90 Kinderbetreuungseinrichtungen).  

Abschluss der Investitionen in 2700 Aktivitäts-Kits für Bildungsmaterial und Instrumente zur Bewertung der kognitiven Entwicklung von Kinderbetreuungseinrichtungen.  

C) Einrichtung von 135 Zentren für kreative Aktivitäten für Kinder im Alter von 12-15 Jahren (MINT). 

Gruppe 16: Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – Migration und Asyl

Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems (ID: 16763)

Digitale Transformation des sozialen Unterstützungssystems (ID: 16925)

Sensibilisierung für Vielfalt (ID: 16685)

Soziale Integration (ID: 16922)

Förderung der Integration der Flüchtlingsbevölkerung in den Arbeitsmarkt (ID: 16688)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

182

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Ziel

Fertigstellung der Ausstellung der Behindertenausweise durch die Verwaltungsbehörde

Anzahl der Behindertenausweise, die den Begünstigten ausgestellt wurden

0

80000

Q4

2025

Abschluss der Lieferung von 80000 Behindertenausweisen durch die Verwaltungsbehörde an die Begünstigten.

 

Behindertenausweise müssen spezifische Rechte/Leistungen enthalten und Menschen mit Behinderungen im Alltag erleichtern.

Annahme der im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Leistungen (Entwicklung von Behindertenausweisen) durch den Leiter/die Auftraggeberin und Bestätigung der Verwaltungsbehörde über die Lieferung von 80000 Behindertenausweisen an die Begünstigten

182a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Meilenstein

Zentrales digitales Zugangsportal, digitale Schulungen, vollständige Bestandsaufnahme öffentlicher Immobilien

Bericht des Ministeriums für Soziales und Familie über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen: 

Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangsportals zum Sozialschutz, das die bestehenden elektronischen Antragsformulare für Geldleistungen aus Sozialhilfe in ein einziges digitales Portal integriert;  

Einrichtung eines zentralen nationalen Portals für Leistungen bei Behinderung, das es den Begünstigten ermöglicht, online auf personenbezogene Daten und Leistungen zuzugreifen und Bescheinigungen auszustellen;  

Bereitstellung digitaler Schulungen für 720 Mitarbeiter von Sozialdiensten;

Erstellung einer vollständigen Bestandsaufnahme der öffentlichen Immobilien im Zusammenhang mit Sozialschutzdiensten. 

183

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Soziale Integration – Obdachlose Empfänger von GMI

Vervollständigung

Zahl der garantierten Mindesteinkommensempfänger und Obdachlosen mit zertifizierter Beteiligung

0

7000

Q4

2025

Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsprogramms für 7000 garantierte Mindesteinkommensempfänger und Obdachlose und Zertifizierung der erworbenen Kompetenzen durch die nationale Organisation

184

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16685_Sensibilisierung für Vielfalt

Ziel

Abschluss von Front-Office-Schulungen zur Sensibilisierung für Vielfalt

Anzahl der Führungskräfte und Frontoffice-Mitarbeiter mit zertifizierter Teilnahme an Schulungen

0

80000

Q3

2024

Abschluss des Fortbildungsprogramms zum Thema Vielfalt für 80000 Führungskräfte und Frontoffice-Mitarbeiter und Zertifizierung.

Ziel des Schulungsprogramms ist es, das Bewusstsein für die verschiedenen Dimensionen und Vorteile der Vielfalt zu schärfen. Es ist entsprechend zu gestalten und je nach Zielgruppe (vorgesetzte Führungskräfte, mittlere Führungskräfte, Front-Office-Exekutiv- und Backoffice-Führer) zu unterscheiden. Die Teilnahme erfolgt per Fernteilnahme (über die Plattform) und asynchron.

184a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16685_Sensibilisierung für Vielfalt

Meilenstein

Arbeitsgruppe Gleichstellung und Diskriminierung, Beobachtungsstelle für Gleichstellung, Vergabesystem

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie über den Abschluss der Projekte

Q1

2025

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erhebung geeigneter statistischer Daten über Gleichstellung und Diskriminierung.  

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle der Beobachtungsstelle für Gleichstellungsfragen.

Entwicklung eines Zertifizierungs- und Vergabesystems für Unternehmen/Organisationen, die eine gute Vielfalt und Inklusion fördern.

185

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16763_Digitaler Wandel des Einwanderungs- und Asylsystems

Meilenstein

Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems

Bestätigung der Annahme der Leistung durch den Verwalter/Auftraggeber

Q4

2024

Abschluss der Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems durch die Annahme der im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Leistungen durch den Projektleiter/Auftraggeber für a) das Digitisierungs- und Dokumentenverwaltungssystem für legale Migration des Zentraldienstes des Ministeriums für Migration und Asyl und dezentrale Verwaltungen und b) die Bereitstellung integrierter digitaler Migrationsdienste.

Einrichtung eines integrierten Brandmelde- und Frühwarnsystems im Waldgebiet Vastria auf Lesbos, das ein Flüchtlingslager beherbergt. Das System muss mit LIDAR-Technologien (Light Detection and Ranging) ausgestattet sein.

186

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Renovierung von Sozialwohnungen

Zahl der renovierten Wohnungen, die den Begünstigten zur Verfügung gestellt werden können

0

100

Q2

2025

Abschluss des Renovierungsprogramms für 100 Wohnungen (70 in der Stadt Athen und 30 in der Gemeinde Thessaloniki) für 250 Begünstigte.

Ziel der Maßnahme ist es, besonders schutzbedürftigen Gruppen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder von Obdachlosigkeit betroffen sind, Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung zu gewähren.

186a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Meilenstein

Soziale Integration benachteiligter Gruppen, digitale Ausbildung

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie zur Bestätigung des Abschlusses der Projekte a und b

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

a) Schulungsprogramm und kurzfristiges Praktikumsprogramm für 159 Personen in der Roma-Bevölkerung mit dem Ziel ihrer (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt.  

digitale Schulungen für 3000 ältere Menschen und 2400 Menschen mit Behinderungen. 

187

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16688: Förderung der Integration der Flüchtlingsbevölkerung in den Arbeitsmarkt 

Ziel

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

Zahl der Flüchtlinge und spezifizierten Flüchtlinge, einschließlich anerkannter Flüchtlinge (Personen mit internationalem Schutzstatus), die sich entweder in Unterbringungseinrichtungen des Ministeriums für Migration und Asyl oder im städtischen Gebiet aufhalten, Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, also auch Ukrainer, rechtmäßig aufhältige Migranten (legale Migranten) und Asylbewerber im Rahmen der Vorintegration, die ein Praktikumsprogramm abgeschlossen haben

0

8000

Q4

2025

Abschluss von Praktikumsprogrammen in Unternehmen für mindestens 8000 Flüchtlinge und bestimmte Flüchtlinge, einschließlich anerkannter Flüchtlinge (Personen mit internationalem Schutzstatus), die sich entweder in Unterkünften des Ministeriums für Migration und Asyl oder im Stadtgebiet aufhalten, Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, also auch Ukrainer, rechtmäßig aufhältige Migranten (legale Migranten) und Asylbewerber im Rahmen der Vorintegration.

Bericht der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Ministeriums für Migration und Asyl, in dem der erfolgreiche Abschluss des Projekts für die oben genannte Zahl von Flüchtlingen bestätigt wird.

Praktika sollen Flüchtlingen dabei helfen, Berufserfahrung zu sammeln und ihre spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

L. KOMPONENTE 4.1: WACHSTUMSFREUNDLICHERE BESTEUERUNG UND VERBESSERUNG DER STEUERVERWALTUNG UND DER STEUERERHEBUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur weiteren Verbesserung der Funktionsweise der öffentlichen Steuerverwaltung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Erstens umfasst diese Komponente steuerpolitische Reformen, um die Kodifizierung der Steuervorschriften zu erleichtern und Anreize zur Förderung elektronischer Transaktionen, zur Förderung grüner und digitaler privater Investitionen und zur Erhöhung der Unternehmensgröße zu schaffen. Zweitens umfasst die Komponente Reformen und Investitionen, die auf die Umgestaltung der Verwaltung der öffentlichen Einnahmen durch Digitalisierungsprozesse und die Einführung von Gesetzgebungsinitiativen zur Bekämpfung des Schmuggels und zur Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattungen abzielen.

Die Komponente trägt durch die Ersetzung und Modernisierung der zentralen digitalen Systeme der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR), die Einführung automatisierter Büro- und Arbeitsverfahren, die Digitalisierung von Prüfungen und Kontrollen sowie die Aktualisierung und Verbesserung der elektronischen Dienstleistungen der Steuerzahler zum digitalen Wandel bei.

Mit dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020), Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 2020) sowie zu Steuerpolitik und Steuerverwaltung (länderspezifische Empfehlung 1 2022 und länderspezifische Empfehlung 1 2023) unterstützt. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Digitaler Wandel von Steuerprüfungen (Maßnahme ID 16611)

Die Investition zielt darauf ab, i) das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern, ii) die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu verbessern, iii) die Erhebung öffentlicher Einnahmen zu verbessern und iv) die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu erhöhen und den Schmuggel zu bekämpfen. IAPR nutzt das MyDATA-System für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerkassen mit ihren IT-Systemen. Die IAPR soll auch die Nutzung ihrer internen Daten verbessern und Instrumente der künstlichen Intelligenz einführen. Das Projekt besteht in der Einführung einer starken Datenarchitektur, der Entwicklung eines gemeinsamen Metadatenregisters, der Bereitstellung geeigneter Softwarelösungen, der Entwicklung von Techniken und Werkzeugen der künstlichen Intelligenz und der Nutzung von maschinellem Lernen zur Minenlegung von Massendaten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften (Maßnahme ID 16643)

Das Finanzministerium und die IAPR vereinfachen und aktualisieren die Rechtsvorschriften für die wichtigsten Steuervorschriften, den Zollkodex und alle einschlägigen sekundären Rechtsvorschriften im Einklang mit den bewährten Verfahren der EU. Im Einklang mit dem IAPR-Basisgesetz 4389/2016 übernimmt die IAPR die Verantwortung für die Aktualisierung und Modernisierung der Steuerverfahrensordnung, der Entscheidungen des Gouverneurs und der Rundschreiben der Steuerverwaltung, einschließlich der Ausarbeitung der für die Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerverwaltung erforderlichen Änderungen. Das Finanzministerium und die IAPR stellen außerdem ein Content-Management-System und eine spezielle Website für Informationen über Steuerpflichtige bereit, wodurch die Transparenz, die Rechtssicherheit, die Einhaltung der Steuervorschriften und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattungen (Maßnahme ID 16610)

Die IAPR vereinfacht die Verwaltungsverfahren für die MwSt-Erstattung für Unternehmen durch die Einführung automatisierter Mehrwertsteuererstattungsverfahren, die elektronische Einreichung und die Erleichterung eines Risikoanalyseverfahrens für Erstattungsanträge. Das neue Verfahren zielt darauf ab, menschliche Eingriffe durch digitale Transaktionen zu begrenzen und Verzögerungen bei der Erstattung der Mehrwertsteuer zu beseitigen. Die Reform muss mit der MwSt-Erstattungsrichtlinie (Richtlinie 2008/9/EG des Rates) in Einklang stehen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der Zahl der elektronischen Transaktionen (Maßnahme ID 16616)

Ziel der Reform ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Förderung elektronischer Transaktionen zu verbessern. Die IAPR nutzt das MyDATA-System für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerkassen mit ihren IT-Systemen, um das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern und die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu verbessern. Die Umsetzung der steuerlichen Anreize der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Superabzug von KMU-Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und digitalen Wandel (Maßnahme ID 16863)

Die Reform besteht aus steuerlichen Anreizen für einen übermäßigen Abzug von Ausgaben zur Stärkung der Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Ausrüstungen für die Anpassung an den Klimawandel, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Digitalisierung. Sie steht voll und ganz im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Die Umsetzung der steuerlichen Anreize der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, hauptsächlich für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) (Maßnahme ID 16656)

Ziel der Reform ist es, die Bekämpfung des Schmuggels, insbesondere bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Energie), durch die Modernisierung der Rückverfolgungssysteme, der Auditverfahren und der Ausrüstung des Zolls zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Frachtprüfungen zu erhöhen. Dies erfordert auch die Modernisierung der IT-Systeme der IAPR, die erforderlich sind, um Informationen aus europäischen und nationalen Datenbanken zu erhalten. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Online-Registrierkassen & POS (Maßnahme ID 16614)

IAPR entwickelt einen Rahmen, der die Verbindung der Registrierkassen mit den Terminals für Verkaufsstellen (POS) und ihren IT-Systemen erleichtert. Das Projekt umfasst Folgendes: I) die Festlegung von Spezifikationen für die Vernetzung der Registrierkassen mit den POS-Terminals, mit denen bescheinigt wird, dass jede POS-Transaktion im Registrierregister erfasst und die erzeugten Daten nahezu in Echtzeit an die IAPR übermittelt werden; und ii) die Entwicklung von Infrastrukturen und Anwendungen für die Überwachung von Registriervorgängen und die Unterstützung des Kontrollmechanismus. Nach Abschluss der Maßnahme dürfte die Maßnahme das Potenzial für Steuerhinterziehung begrenzen und letztlich die Mehrwertsteuerlücke verringern. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung (Maßnahme ID 16291)

Die Investition zielt darauf ab, den digitalen Wandel der Steuerverwaltung und der Dienstleistungen zu erreichen, der die Kapazitäten der IAPR stärken und ihre Gesamtleistung verbessern dürfte. Durch die Investition soll die Qualität der Dienstleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen verbessert und letztlich die Steuern wachstumsfreundlicher gestaltet werden, wodurch die Steuerverwaltung und die Steuererhebung verbessert werden. Mit dieser Investition werden 14 Teilprojekte im Bereich der digitalen Infrastruktur konsolidiert, die von der IAPR durchgeführt werden und in vier Interventionsbereiche unterteilt sind:

1)Austausch digitaler Kernsysteme und Ausweitung der Funktionen der Dienstleistungserbringung, einschließlich der Einführung von Interoperabilitätsmechanismen der IAPR-Informationssysteme durch Bankdateninformationssysteme;

2)Automatisierung von Büro- und Arbeitsabläufen;

3)Digitalisierung von Audits und Kontrollen; und

4)Modernisierung der Dienstleistungen für Steuerpflichtige.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands (Maßnahme ID: 16985)

Ziel der Reform ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Anreize durch die Förderung elektronischer Zahlungen und die Verbesserung der Struktur der Steuern auf Selbstständige zu verbessern sowie die operative Autonomie der Steuerverwaltung zu stärken. Diese Reform soll insbesondere I) Reform der Besteuerung der Selbständigen und der Stempelsteuer; II) Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Ausweitung der obligatorischen Akzeptanz elektronischer Zahlungen; III) neue Berichtspflichten für die an die Steuerverwaltung übermittelten Daten festzulegen und die Verwendung dieser Daten für Mehrwertsteuer- und Einkommensteuerzwecke zu ermöglichen; und iv) Stärkung der operativen Autonomie, der Widerstandsfähigkeit und des Niveaus der Kundendienste der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR).

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 8: Online-Registrierkassen & POS

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

188

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16614_Online-Registrierkassen & POS (Reform)

Meilenstein

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR): Online-Kassenregister & Verkaufsstelle (POS) – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2022

Inkrafttreten des Beschlusses der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über technische Anforderungen (auf der Grundlage von Artikel 12 des Gesetzes 4308/2014) und eines gemeinsamen Ministerialbeschlusses über die elektronische Übermittlung von Daten an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (auf der Grundlage von Artikel 15 des Gesetzes 4174/2013), in dem die wichtigsten Merkmale festgelegt werden, die für die Vernetzung von Online-Registrierregistern und Sale-Systemen (POS) mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen erforderlich sind, einschließlich der Überprüfung von Sanktionen für Kassen (Artikel 54 des Gesetzes 4174/2013).

189

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16614_Online-Registrierkassen & POS (Reform)

Ziel

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen: Online-Kassenregister & Verkaufsstelle (POS) – Einführung und Vernetzung

Anzahl der Registrierkassen

0

400000

Q2

2024

Einführung der Plattform: Alle Unternehmen, für die der Rechtsrahmen gilt, haben ihre Online-Kassenregister mit Sale-Systemen an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen angeschlossen.

Einen Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, in dem der Abschluss der Reform bescheinigt wird und aus dem hervorgeht, wie viele Online-Registrierkassen ihre Verkaufspunktesysteme mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen vernetzt haben. Förderfähig sind mindestens 400000 Registrierkassen.

Gruppe 17: Maßnahmen der Steuerverwaltung

Digitaler Wandel von Steuerprüfungen (ID: 16611)

Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattung (ID: 16610)

Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, hauptsächlich für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) (ID: 16656)

Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung (ID: 16291)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

190

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Fahrplan für Regulierungsbeschlüsse

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen mit dem Fahrplan für die Entscheidungen/Rundschreiben im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Schmuggels.

Q1

2022

Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen nimmt einen Fahrplan (einschließlich eines Zeitplans) für den Erlass der Beschlüsse/Rundschreiben im Zusammenhang mit der Reform des Rechtsrahmens für die Bekämpfung des Schmuggels an.

Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen erstellt einen Bericht über den Fahrplan für den Erlass der Entscheidungen/Rundschreiben, in dem die Schritte dargelegt werden, die für die Neugestaltung der operativen Informationssysteme ICISNET und ELENXIS erforderlich sind, um den Risiken von Verstößen wirksam Vorrang einzuräumen und die bestmöglichen Prüfungsprofile unter Verwendung von Informationen aus den Datenbanken der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zu erstellen.

191

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Inkrafttreten von Regulierungsbeschlüssen

Regulierungsentscheidungen/Rundschreiben traten in Kraft.

Q3

2022

Inkrafttreten von 15 Regulierungsbeschlüssen/Rundschreiben der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Gestaltung eines neuen integrierten Systems zur Bekämpfung des Schmuggels.

Im Einklang mit dem bis zum 31. März 2022 festgelegten Fahrplan betrifft der in Kraft getretene Beschluss/Rundschreiben die Vorbereitung eines neuen integrierten Systems, das den Prüfungsprozess durch die Überwachung von Zollvorgängen und -verfahren in Echtzeit unterstützt. Dieses System soll auf eine bessere und schnellere Ausrichtung der Strafverfolgungsdienste mit zentraler Aufsicht und an Stellen von hohem Interesse abzielen.

192

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16611_Digitale Transformation von Steuerprüfungen

Meilenstein

Steuerprüfungen – Mydata und Bankinformationen

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, mit dem Folgendes bescheinigt wird:

vollständige Aktivierung des Mydata-Systems.

Abschluss des Projekts zur Verknüpfung und Nutzung von Bankinformationen Dritter durch die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen.

Q4

2023

Aktivierung von

I.Das MyDATA-System und seine Verknüpfung und Nutzung von Bankinformationen Dritter mit dem Ziel, die Einhaltung der Steuervorschriften durch Unternehmen zu verbessern, das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern und die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu verbessern.

II.Das MyDATA-System für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerkassen mit ihren IT-Systemen. .

193

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16610_Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattungen

Meilenstein

Vollautomatisierte MwSt-Erstattungen – Einführung des IT-Systems

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Einführung des neuen IT-Systems.

Q4

2023

Umsetzung des vollautomatisierten MwSt-Erstattungsverfahrens und der IT-Plattform, die es ermöglichen, alle Erstattungsanträge elektronisch auszufüllen, wenn sie nicht unter die Prüfstichprobe fallen, im Rahmen des Risikoanalyseverfahrens (mindestens 90 % aller Anträge jährlich).

195a

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Durchführung von Teilprojekten

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Durchführung der beiden Teilprojekte.

Q4

2024

Folgende Teilprojekte werden durchgeführt:

·Im Interventionsbereich „Ersatz digitaler Kernsysteme, Erneuerung veralteter Infrastrukturen und Ausbau der Funktionen der Dienstleistungserbringung“: Das integrierte Informationssystem für die Generaldirektion Finanzdienstleistungen der IAPR ist voll funktionsfähig.

·Im Interventionsbereich „Automatisierung von Büro- und Arbeitsabläufen“: Büroverwaltungsdienste/Ausrüstung für IAPR müssen voll einsatzfähig sein.

194

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16611_Digitale Transformation von Steuerprüfungen

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels von Steuerprüfungen

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Operationalisierung des Systems der Geschäftsaufklärung/Datenanalyse und von „ELEGXOSlive“.

Q4

2025

Die folgenden Systeme im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel von Steuerprüfungen müssen voll einsatzfähig sein:

a) Einrichtung, Verbindung zu Datenquellen und Aktivierung des Systems der Geschäftsaufklärung/Datenanalyse, einschließlich i) der Aufdeckung verdächtiger Steuerhinterziehungs- und Schmuggelvorfälle in Echtzeit; II) Erstellung von Profilen für Steuerpflichtige und Erstellung von Profilen zur Ähnlichkeit von Steuerpflichtigen; III) Risikobewertung und Risikobewertung; und iv) Einnahmen- und Schuldenprognosen; und

B) Aktivierung des Systems Elenxis Live („ELEGXOSlive“), das die Unterstützung des Auditprozesses vor Ort verbessert;

195

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase des integrierten IT-Umfelds für Steuern und Prüfungen der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen im Rahmen ihres digitalen Wandels

Durchführung von Teilprojekten

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, aus dem hervorgeht, dass die Ergebnisse der ersten Phase des integrierten IT-Umfelds abgeschlossen sind.

Q4

2025

Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase der integrierten IT-Umgebung (anstelle von TAXIS, TAXISnet und Elenxis), um alle Steuer- und Prüfungsverfahren für die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, Bürger und Unternehmen zu unterstützen und so zum digitalen Wandel beizutragen. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Projektstudien, die Neugestaltung und Implementierung einer vollständigen Datenbank, die Bereitstellung von Datenschnittstellen und die Einführung der Teilsysteme der ersten Phase (einschließlich Steuerregister, Buchführung). Das Projekt stärkt die Fähigkeit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde nachzukommen (im Einklang mit dem Ermächtigungsgesetz 4389/2016 der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen).

Folgende Teilprojekte werden durchgeführt:

1. Im Interventionsbereich „Ersatz digitaler Kernsysteme, Erneuerung veralteter Infrastrukturen und Ausbau der Funktionen der Dienstleistungserbringung“:

— Die Entwicklung eines neuen Integrierten Informationssystems der Zollstellen (ICISnet) muss voll funktionsfähig sein;

Die Entwicklung eines neuen integrierten Informationssystems für das staatliche chemische Labor in Griechenland wird voll funktionsfähig sein.

Das Personalverwaltungssystem für IAPR muss voll einsatzfähig sein; und

Die Aufrüstung und Wartung der Informationssysteme der IAPR muss voll einsatzfähig sein;

2. Unter „Automation of Office and Work Process“ (Automation of Office and Work Processs):

— Büroverwaltungsdienste und Software für IAPR müssen voll einsatzfähig sein;

— Büroverwaltungsdienste und Software für IAPR – Archivierung ist voll einsatzfähig;

— IT-Dienstemanagement-Tools müssen voll einsatzfähig sein; und

— Modernisierung der Dienste für die Verwaltung öffentlicher Vermögenswerte – Konfiszierte Fahrzeuge müssen voll einsatzfähig sein.

3. Im Interventionsbereich „Modernisierung der Dienstleistungen für Steuerpflichtige“ – Erweiterung und Modernisierung des Dienstleistungszentrums für Steuerzahler; und

— Datensicherheit.

196

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Start des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern

Durchführung des Teilprojekts

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, mit dem Folgendes bescheinigt wird:

Start des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern.

Q4

2025

Abschluss der Einführung eines Überwachungssystems für Nutzfahrzeuge und Container auf der Grundlage von Internet-Of-Things-Netzen (5G-Technologie) zur Durchführung von Verfolgungsmaßnahmen zur Unterstützung des digitalen Wandels mit dem Ziel, die Fähigkeit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen zu stärken, ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde (im Einklang mit dem Gesetz 4389/2016) durch den Start des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern nachzukommen.

Das folgende Teilprojekt im Interventionsbereich „Digitalisierung von Audits und Kontrollen“ wird durchgeführt:

— Das Risikomanagementsystem und der Plan zur Fortführung des Geschäftsbetriebs für die IAPR müssen voll funktionsfähig sein.

Gruppe 18: Steuerpolitik

Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften, -vorschriften und -verfahren (ID: 16643)

Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der Zahl der elektronischen Transaktionen (ID: 16973)

Super – Abzug von KMU-Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und Digitalisierung (ID: 16863)

Anreizregelung für die Produktivität und die Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) (ID: 16598)

Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands (Maßnahme ID: 16985)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

197

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16863_Super – Abzug von Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und den digitalen Wandel

Meilenstein

Superabzug für grüne und digitale Investitionen von KMU

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für Superabzüge für grüne und digitale Investitionen von KMU

Q4

2021

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die Einführung eines Superabzugs für steuerliche Zwecke von förderfähigen KMU-Ausgaben für grüne Wirtschaft und Digitalisierungsinvestitionen

198

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16616_Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung elektronischer Transaktionen

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung elektronischer Transaktionen

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Schaffung von Anreizen für die Verbesserung elektronischer Transaktionen

Q4

2021

Inkrafttreten der Änderung des primären und sekundären Rechtsrahmens zur Schaffung spezifischer Anreize für die Verbesserung elektronischer Transaktionen

199

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Zeitplan für die Steuerkodifizierung

Veröffentlichung des Sekundärrechts mit Einsetzung von Ausschüssen und Zeitplan für die Steuerkodifizierung.

Q3

2021

Umfassende Liste der Ergebnisse im Bereich der Steuerkodifizierung, einschließlich der Einsetzung der zuständigen Ausschüsse, detaillierter Zeitplan des Finanzministeriums und der IAPR für die Kodifizierung von Steuervorschriften und Konsultationsvereinbarungen.

200

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Anreize für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Gesetzesentwürfe zur Förderung der Unternehmensextroversion

Entwürfe von Primär- und Sekundärrecht zur Förderung der Unternehmensextroversion.

Q3

2021

Entwürfe für die Konsultation zum Primär- und Sekundärrecht zur Verbesserung des Rechtsrahmens in den Bereichen Steuern, Finanzen und Lizenzvergabe sowie Anreize für Fusionen, Umwandlungen und Übernahmen

201

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Anreize für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung der Unternehmensverlagerung

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unternehmensverlagerung

Q1

2022

Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen zur Verbesserung des Rechtsrahmens in den Bereichen Steuern, Finanzen und Lizenzvergabe sowie Anreize für Fusionen, Umwandlungen und Übernahmen

202

4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Erhöhung der Kapazitäten für die Steuerkodifizierung

Veröffentlichung des abgeleiteten Rechts für die Einrichtung des Referats Steuerkodifizierung im Ministerium für Finanzen und Dienstleistungserbringung in der IAPR.

Q2

2022

Einrichtung einer speziellen Steuereinheit im Finanzministerium, die für die Konsolidierung und Kohärenz des Primärsteuerrechts und der ministeriellen Beschlüsse zuständig ist; Einrichtung einer Direktion für Dienstleistungen bei der IAPR, die unter anderem für die Konsolidierung des Sekundärrechts, die Koordinierung der Zuständigkeiten der IAPR in Bezug auf die Steuerverfahrensordnung und die Aktualisierung und Pflege der öffentlichen Steuerdatenbank zuständig ist

203

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Neuordnung der Einkommensteuer- und Steuerverfahrenscodes

Inkrafttreten des kodifizierten Primär- und Sekundärsteuerrechts für das Einkommensteuergesetzbuch und das Steuerverwaltungsgesetz

Q2

2023

Inkrafttreten des kodifizierten Einkommensteuergesetzes und des Code of Tax Administration (Primär- und Sekundärrecht) zur Vereinfachung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Lichte der Digitalisierung und der bewährten Verfahren der EU

204

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Fertigstellung des ersten Steuerkodifizierungssystems und des Steuerinformationssystems

a: 1. Inkrafttreten des kodifizierten Primär- und Sekundärsteuerrechts. 2. Vorlage von Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen kodifizierter Investitionen.

B: 1. Veröffentlichung des Sekundärrechts und eines umfassenden Leitfadens mit Links zum Content Management System und zur Website des Steuerzahlers.

2. Vorlage von Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen von CMS-Investitionen

Q2

2024

a. Inkrafttreten der Kodifizierung des Primär- und Sekundärrechts zur Vereinfachung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Digitalisierung und bewährte Verfahren der EU, darunter:

-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

-Die Stempelsteuern

-Vermögensteuer

-Staatsschuldeneinziehung (KEDE)

-Nationaler Zollkodex

Einrichtung eines Content-Management-Systems und einer speziellen Website zur Information der Steuerpflichtigen.

300

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Förderung elektronischer Zahlungen.

Überarbeiteter Rechtsrahmen, der angenommen wurde, um elektronische Zahlungen zu fördern, neue Anforderungen an die Meldung von MyDATA zu stärken und festzulegen und die Nutzung von MyDATA für MwSt-Zwecke zu ermöglichen.

Kopie des Berichts über Optionen für die Reform der Besteuerung Selbstständiger.

Q4

2023

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

I) die obligatorische Akzeptanz elektronischer Direktzahlungen auf dem Endkundenmarkt umfassend ausweiten;

II) Angleichung der Anforderungen an den Informationsaustausch für Zahlungsdienstleister an die Definitionen der Bank von Griechenland, wodurch ein Beitrag zur Erhebung von Informationen geleistet wird, die zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs verwendet werden sollen;

III) neue MyDATA-Meldepflichten für Unternehmen (einschließlich Selbstständiger) für MwSt-Erklärungen einzuführen; und

(IV) Abschluss des Berichts über die Optionen für die Reform der Besteuerung selbständiger Erwerbstätiger.

338

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Reform der Besteuerung von Selbstständigen und der Stempelsteuer.

Überarbeiteter Rechtsrahmen für die Besteuerung von Selbstständigen und die Ersetzung der Stempelsteuer durch eine Digitalsteuer.

Q2

2024

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Reform der Besteuerung der Selbständigen und zur schrittweisen Senkung der Steuer auf die Gemeinkosten für Selbständige (τяλος επιτηδεάματος). Dazu gehört auch die Festlegung neuer verpflichtender Berichtspflichten über die Art und Weise, wie Ausgaben und Einnahmen über myDATA geltend gemacht werden.

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts, um die bestehende Stempelsteuer durch eine neue Digitalsteuer zu ersetzen.

339

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Stärkung der operativen Autonomie der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR)

Überarbeiteter Rechtsrahmen zur Klärung der Zuständigkeiten der IAPR und des Ministeriums für digitale Governance.

IAPR-Beschluss zur Festlegung neuer zentraler Leistungsindikatoren für die IAPR.

Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsvereinbarung.

Q2

2024

Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvorschriften und Unterzeichnung einer umfassenden Dienstleistungsvereinbarung, in der die Zuständigkeiten und die Ressourcenzuweisung zwischen der IAPR und dem Ministerium für digitale Governance in Bezug auf Computer- und Speichersoftwarelizenzen, Webdienste und Datenbankverwaltung bestätigt werden.

IAPR-Beschluss zur Festlegung neuer zentraler Leistungsindikatoren, einschließlich zur Wirksamkeit der Prüfungen, für die IAPR; und ii) die jährliche(n) Umfrage(n) zur Zufriedenheit der Kunden einzuführen.

Jährlicher Durchführungsbericht der IAPR über die Umsetzung der Dienstleistungsvereinbarung zwischen der IAPR und dem Ministerium für digitale Governance.

340

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Verwendung von myDATA für Einkommensteuerzwecke.

Überarbeiteter Rechtsrahmen, um neue MyDATA-Meldepflichten festzulegen und die Verwendung von myDATA für Einkommensteuerzwecke zu ermöglichen.

Q4

2024

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

I) Ermöglichung der Verwendung von myDATA-Berichten über Unternehmen (einschließlich Selbstständiger) für Einkommensteuererklärungen; und

II) Überprüfung der Anreize für Steuerzahler, Einnahmen zu verlangen, einschließlich der Einführung einer transparenten, schnellen und benutzerfreundlichen Methode für den Steuerzahler, um diese Leistungen zu erhalten, und Verbesserung des Bewusstseins der Bürger für diese Anreize.

M. KOMPONENTE 4.2: MODERNISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG, U. A. DURCH BESCHLEUNIGUNG DER UMSETZUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN, VERBESSERUNG DES RAHMENS FÜR DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE, MASSNAHMEN ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst eine Reihe weitreichender Reformen sowie Investitionen in die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung, um die Politikgestaltung und -umsetzung zu verbessern. Die Komponente umfasst Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch spezifische Maßnahmen zur Stärkung der politischen Planung, Koordinierung und Personalverwaltung sowie zur Vervollständigung des nationalen Katasters, das ein effizientes Grundbuchsystem und Rechtssicherheit für Eigentumsrechte bieten soll. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, den Mangel an Projektvorbereitungen für öffentliche Investitionen (einschließlich Korruption) zu beheben und den Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung weiter zu verbessern. Diese Reformen und Investitionen unterstützen die Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit a) der digitalen öffentlichen Verwaltung. Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020), zu Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 2020) und zur Vollendung der noch ausstehenden Katasterreform, die unter verstärkter Überwachung durchgeführt wurde (länderspezifische Empfehlung 3 von 2022 und länderspezifische Empfehlung 3 von 2023). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Reform der öffentlichen Verwaltung (Maßnahme ID 16972)

Ziel dieser Reform ist es, die Bemühungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung fortzusetzen und in ihre Humanressourcen zu investieren, indem folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

1)Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens zur Straffung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der zentralen, regionalen und lokalen Ebene und den jeweiligen Governance-Rahmen;

2)Schaffung eines strategischen Rahmens für die Personalplanung unter Nutzung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Instruments;

3)Modernisierung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage des aktualisierten Ermächtigungsgesetzes (Gesetz 4765/2021), damit der Oberste Rat für die Personalauswahl (ASEP) Auswahlverfahren vollständig digitalisiert durchführen kann;

4)Weiterbildung/Umqualifizierung in der öffentlichen Verwaltung durch Abschluss von Schulungen für Beamte mit mindestens 250000 Teilnehmern;

5)Einführung eines Belohnungssystems für Beamte, das an ein zielorientiertes Managementsystem geknüpft ist, das vollständig mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) in Einklang stehen muss, ohne eine Ausnahme vorzusehen. Die Ergebnisse eines Pilotprojekts, das auf bis zu 6000 Beamte ausgerichtet ist, sollen zu einer umfassenderen Studie beitragen, die als Orientierungshilfe für die Einrichtung eines Vergütungssystems dienen soll, das bis zum 31. Dezember 2023 eingerichtet werden soll.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums (Maßnahme ID 16703)

Ziel der Reform ist es, die Bekämpfung des illegalen Handels zu verstärken, indem das agenturübergreifende Referat für Marktkontrolle (DIMEA) durch Schulung des Personals, geeignete IT-Systeme und Ausrüstung gestärkt wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung (Maßnahme ID 16952)

Diese Reform zielt auf die Aufdeckung und Verhütung von Korruption ab und umfasst die folgenden Maßnahmen, die von der nationalen Transparenzbehörde umgesetzt werden sollen: I) Stärkung des Prüfungsrahmens zur Aufdeckung von Betrug und Korruption; II) Regulierungsmaßnahmen in wichtigen Politikbereichen, nämlich Schutz von Hinweisgebern, Lobbying und Interessenkonflikte; III) Stärkung des internen Kontrollsystems und Einrichtung eines nationalen Netzes von Integritätsberatern in der öffentlichen Verwaltung; IV) die Entwicklung von Ethik- und Deontologiekodizes und die Überarbeitung von Disziplinarverfahren; V) Initiativen zur Sensibilisierung für Betrug und Korruption; VI) die Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025; und vii) Projekte zur Finanzierung der digitalen Kapazitäten und der Infrastrukturkapazitäten der Agentur. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen (Maßnahme ID 16701)

Mit dieser Reform soll der griechische Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen überarbeitet und die Kapazitäten des Netzes der Abteilungen für staatliche Beihilfen in allen Ministerien gestärkt werden, vor allem durch die Modernisierung des zentralen IT-Systems für staatliche Beihilfen, durch das eine digitale Bibliothek für staatliche Beihilfen, eine Intranet-Kommunikationsplattform und Datenanalyse-Tools eingerichtet wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Verbesserung des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Maßnahme ID 16702)

Die Reform betrifft die Umsetzung der geltenden Rechtsakte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Dazu gehört die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Erhebung statistischer Daten, die sich im Besitz von Justiz-, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden befinden, und die Verbesserung des besonderen Registers für die Aufbewahrung von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Reform der Rechnungslegung (Maßnahme-ID 16974)

Mit der Reform wird ein schrittweiser Übergang von modifizierten Kassenmitteln zur periodengerechten Rechnungslegung und konsolidierten Finanzberichterstattung innerhalb des Staates eingeführt. Sie umfasst die Einführung von Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung, die Schulung des zuständigen Personals sowie die Konzeption und Einführung der staatlichen Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP). Das neue IT-System zielt auf die Erweiterung und technologische Modernisierung des derzeitigen integrierten Steuerinformationssystems (OPSDP) ab, um den Erfordernissen der Verwaltung der öffentlichen Finanzen in der Zentralverwaltung gerecht zu werden. Das Ergebnis ist ein neues Integriertes Finanzmanagement-Informationssystem (GOV-ERP). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Moderner institutioneller Rahmen für staatseigene Unternehmen (Maßnahme ID 16657)

Mit dieser Reform wird ein moderner Rechtsrahmen für den Betrieb und die Verwaltung öffentlicher Unternehmen und Organisationen geschaffen. Sie legt Leitlinien für die Unternehmensführung und spezifische Regeln für die Leitung staatseigener Unternehmen fest, wie etwa die Ernennung des Vorsitzenden, der Geschäftsführer und der geschäftsführenden Direktoren durch den Vorstand, sowie Bestimmungen für die Einsetzung von Ausschüssen für die interne Rechnungsprüfung, um Transparenz zu gewährleisten. Mit der Reform soll auch ein digitales Register eingerichtet werden, um alle Unternehmen, Organisationen und sonstigen juristischen Personen, an denen der Staat beteiligt ist, zu erfassen und so die wirksame Überwachung und Kontrolle der Beteiligung des Staates zu fördern. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform: Wirksame Korruptionsbekämpfung (Maßnahme ID 16978)

Die Reform wird eine Reihe von Änderungen am Rechtsrahmen Griechenlands vornehmen, um die rechtliche Reaktion auf Korruption zu verbessern. Sie umfasst im Einzelnen vier Bereiche: I) Vermögenserklärungen; II) Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; III) Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung; und iv) die Kodifizierung der Rechtsvorschriften über politische Parteien. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umgestaltung der Finanzverwaltung und -aufsicht in den Bereichen Governance und elektronische Rechnungsstellung (Maßnahme ID 16705)

Die Investition soll die Effizienz der Verwaltung der öffentlichen Finanzen verbessern, indem a) ein dem Stand der Technik entsprechendes und voll funktionsfähiges System für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) für die Zentralregierung eingerichtet wird; B) Ausweitung des Betriebs von ERP-Systemen für Einrichtungen des Staates, c) Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Verfahren nach der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds (Maßnahme ID 16940)

Die Investition erhöht die operative Effizienz des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds (CDLF) durch den Ausbau seiner digitalen Kapazitäten, insbesondere durch den Abschluss der folgenden Teilprojekte: I) die Digitalisierung von Darlehen und damit zusammenhängenden Dateien und Archiven sowie die Integration in ein neues Dokumentenverwaltungssystem; II) Einführung eines integrierten Informationssystems (IIS) iii) Bereitstellung eines Informationssystems für die Unternehmensressourcenplanung (ERP); IV) die Erbringung verwalteter Druckdienstleistungen; und v) ein Personalverwaltungssystem (HRMS). Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Professionalisierung des Bereichs Vergabe öffentlicher Aufträge (Maßnahme ID 16711)

Ziel der Reform ist es, den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Griechenland zu verbessern und die Beseitigung der derzeitigen Schwachstellen zu unterstützen. Die Reform besteht in der Umsetzung aller vier Säulen der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025: I) Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen, einschließlich des Inkrafttretens des abgeleiteten Rechts, um den neuen Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen vollständig umzusetzen, Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung und Verbesserung des Rechtsrahmens und zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Widerstandsfähigkeit des öffentlichen Beschaffungssystems; II) digitaler Wandel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und durchgängige elektronische Auftragsvergabe, einschließlich Bewertung und Umgestaltung von Informationssystemen, Datenanalyse und Synergien zwischen öffentlichem und privatem Sektor (unterstützt durch Maßnahmen im Rahmen der Maßnahme „16736 Neue Systeme für die Vergabe öffentlicher Aufträge“); III) umfassendere strategische Ziele und politische Initiativen wie umweltorientiertes Beschaffungswesen, Beschaffung2innovate, Modernisierung der Infrastruktur, Zugang von KMU zur Auftragsvergabe, Vergabe öffentlicher Aufträge als Hebel, effizienter Ressourceneinsatz und soziale Auftragsvergabe); IV) Governance-Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Überwachung, Überwachung der Umsetzung, Prüfung und Professionalisierung des mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befassten Personals).

Dies wird weiter unterstützt durch die Bereitstellung von Schulungen und Leitlinien für Beamte, die an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt sind, die Einführung von Zertifizierungsverfahren für diese Fachkräfte, die Schaffung unterschiedlicher beruflicher Arbeitsabläufe und die Annahme eines Anreizpakets, Qualifikationen/Laufbahnen für diese Mitarbeiter; und die Fertigstellung einer eingehenden Studie über die Neuorganisation der Strukturen und Zuständigkeiten der öffentlichen Auftraggeber, die zentrale Vergabeverfahren durchführen. Die Anreizregelung muss vollständig mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) in Einklang stehen, ohne eine Ausnahme vorzusehen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung (Maßnahme ID 16981)

Die Reform stärkt die Koordinierung, Planung und Entwicklung der Politik der Zentralverwaltung. Spezifische Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, sind i) die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus, mit dem die Fortschritte verfolgt werden sollen, ob sekundäre Rechtsvorschriften gemäß dem Primärrecht erlassen wurden, II) Einrichtung einer elektronischen Plattform zur Erleichterung des Abschlusses der Folgenabschätzung in Ergänzung zu jedem Gesetzesentwurf; und iii) Einleitung eines Schulungsprogramms und eines damit verbundenen Akkreditierungsverfahrens für Beamte, um die Qualität der erstellten Folgenabschätzungen zu verbessern. Das Schulungsprogramm muss mindestens 100 Beamte für seinen Start im vierten Quartal 2022 eingeschrieben haben. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Fertigstellung des nationalen Katasters (Maßnahme-ID: 16986)

Die Reform ergänzt das nationale Kataster mit dem Ziel, das Unternehmensumfeld Griechenlands durch effizientere Immobilientransaktionen und Stärkung der Rechtssicherheit in Bezug auf Eigentumsrechte zu verbessern. Bis Oktober 2023 sind 79 % der Eigentumsrechte in Griechenland erfasst. Die Reform soll insbesondere die Katasterkartierung in ganz Griechenland abschließen, insbesondere durch das Hochladen der Eigentumsrechte, die derzeit erhoben oder verarbeitet werden, zur öffentlichen Anzeige. Darüber hinaus soll die Reform zum vollständigen Übergang vom alten System der Registrierung von Immobilien über die alte Struktur der Hypothekenämter zur neuen Agentur „Hellenic Cadastre“ führen. Seit Oktober 2023 sind 14 regionale Katasterämter geöffnet und betriebsbereit. Durch die Reform werden alle 17 regionalen Katasterämter in Griechenland eröffnet und in Betrieb genommen, und im Einklang mit dem Gesetz 4512/2018 wird im gesamten Hoheitsgebiet Griechenlands ein voll funktionsfähiges System von Zweigstellen eingerichtet und in Betrieb genommen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

205

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Einführung eines leistungsabhängigen Systems

Inkrafttreten des Primärrechts zur Einführung eines Pilot-Belohnungssystems.

Q2

2022

Inkrafttreten des Primärrechts für die Einführung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems für eine bestimmte Anzahl von Piloteinrichtungen und bis zu 6000 Beamten, das in die umfassendere Reform zur Einführung eines zielorientierten Managementsystems einfließen soll (siehe Meilenstein Q4 2023). Das Pilotprojekt erstreckt sich auf Beamte, die an der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind. Die wichtigsten Merkmale des Systems müssen mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) im Einklang stehen.

206

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Rechtsrahmen zur Klärung der Mandate

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung des Rechtsrahmens der staatlichen Stellen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene.

Q3

2022

Inkrafttreten eines überarbeiteten Primär- und Sekundärrechts zur Einrichtung eines Multi-Level-Governance-Zuweisungssystems, mit dem die Zuständigkeiten zwischen allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung geklärt und Überschneidungen beseitigt werden sollen. In dem überarbeiteten Rechtsrahmen werden die Zuständigkeitsbereiche jeder Stelle im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung festgelegt, einschließlich Aufgaben wie Ressourcensicherung sowie Überwachungs- und Evaluierungsaufgaben.

207

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – neues Vergütungssystem

Inkrafttreten des Primärrechts zur Einführung des Vergütungssystems.

Q4

2023

Inkrafttreten des Primärrechts, mit dem ein zielorientiertes Managementsystem eingeführt wird, das darauf abzielt, öffentliche Organisationen gerecht und konsequent zu belohnen, nachdem die vorgegebenen Ziele erreicht wurden. Die wichtigsten Merkmale des Systems müssen mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) im Einklang stehen.

208

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Öffentliche Verwaltung – Abschluss der Ausbildung für Beamte

Abschluss von Sanktionen im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren und strategischer Personalplanung

Anzahl der Teilnehmer, die die Schulungsprogramme abgeschlossen haben.

0

250000

Q4

2025

Abschluss von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beamte mit mindestens 250000 Teilnehmern.

Abschluss der Maßnahmen zur Modernisierung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage des aktualisierten Ermächtigungsgesetzes (Gesetz 4765/2021) für den Obersten Rat für die Personalauswahl (ASEP); und ii) Schaffung eines strategischen Rahmens für die Personalplanung unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Instruments.

Gruppe 19: Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption

Verbesserung des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ID: 16702)

Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums (ID: 16703)

Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung (ID: 16952)

Effiziente Korruptionsbekämpfung (ID: 16978)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

209

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16978_Effiziente Korruptionsbekämpfung

Meilenstein

Vermögenserklärungen und politische Parteien

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften über I) Vermögenserklärungen; II) und die Kodifizierung der Rechtsvorschriften über politische Parteien.

210

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Nationaler Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung

Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025 durch die nationale Transparenzbehörde

Q3

2022

Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025 durch die nationale Transparenzbehörde, der Folgendes enthält: I) Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht in der gesamten öffentlichen Verwaltung; II) gezielte Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhütung von Korruption in Hochrisikobereichen (z. B. Gesundheit, öffentliche Finanzen, Investitionen); III) erforderliche regulatorische Eingriffe in ausgewählten Politikbereichen.

211

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Umsetzung der Rechtsvorschriften über die interne Kontrolle

— Bericht der nationalen Transparenzbehörde über die eingerichteten internen Kontrollsysteme

— Erlassene Rechtsakte

— Gemeinsamer Ministerialbeschluss

Q4

2022

Umsetzung des neuen Gesetzes über interne Kontrollen in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich: I) Einrichtung interner Auditstellen in den Fachministerien; II) Erlass von Rechtsakten für die Einrichtung von internen Auditstellen und Prüfungsausschüssen in lokalen Gebietskörperschaften (1. und2. Grad), Universitäten, Krankenhäusern – Gesundheitseinheiten, unabhängigen Behörden und juristischen Personen lokaler Gebietskörperschaften; III) Erlass eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Festlegung der Kriterien für die Zusammenarbeit der internen Auditstellen mit externen Sachverständigen.

Die nationale Transparenzbehörde stellt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium den staatlichen Stellen Aufsicht und Leitlinien für die Einrichtung eines kohärenten und funktionierenden internen Kontrollsystems zur Verfügung. Die nationale Transparenzbehörde erleichtert eine Pilot-Selbstbewertung der grundlegenden Elemente des internen Kontrollsystems. Der griechische Rechnungshof hat in seinen jährlichen Arbeitsplan Prüfungen zur Bewertung der internen Kontrollregelungen in allen staatlichen Stellen aufgenommen.

212

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16702_Verbesserung des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

Verbesserter Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Start der Plattform für die Erhebung statistischer Daten; Verbesserung des besonderen Registers wirtschaftlicher Eigentümer abgeschlossen

 

 

Q2

2024

I) Einrichtung der Plattform für die Erhebung statistischer Daten im Besitz der zuständigen nationalen Behörden (d. h. Justiz-, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden), die von der Direktion für Finanzpolitik des griechischen Finanzministeriums verwaltet wird, die gemäß dem Gesetz 4557/2018 (nationales Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche) als zentrale Koordinierungsstelle fungiert; II) Verbesserung des Zentralregisters wirtschaftlicher Eigentümer (K.M.P.D.) gemäß Artikel 20 des Gesetzes 4557/2018, um den direkten Zugang der zuständigen Behörden zu diesen Informationen und die Vernetzung mit den jeweiligen Registern der EU-Mitgliedstaaten über die einschlägige EU-Plattform zu erleichtern. Die K.M.P.D. wird gemäß Artikel 20 des Gesetzes 4557/2018 im Generalsekretariat für Informationssysteme und digitale Governance des Ministeriums für digitale Governance unter Verwendung einer webbasierten elektronischen Anwendung gehostet.

213

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Bekämpfung der Korruption – 16703_Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums

Meilenstein

Bekämpfung des illegalen Handels – IT-System und Kontrollstationen

Das IT-System ist in Betrieb, und 10 neue voll ausgerüstete Kontrollstationen (einschließlich der erforderlichen Ausrüstung) sind voll funktionsfähig.

Q2

2025

Es wird ein integriertes und interoperables Informationssystem in Betrieb genommen, das eine effiziente Verwaltung der landesweit durchgeführten Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Handels und zur Kontrolle des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ermöglicht. Um die volle Nutzung des neuen Informationssystems zu gewährleisten, wird die operative Kapazität der agenturübergreifenden Stelle für Marktkontrolle (DIMEA), einschließlich der peripheren Infrastruktur, durch den Zugang zu den erforderlichen Logistikausrüstungen, die mit der Marktüberwachungsdatenbank des Informationssystems verbunden sind, gestärkt, wodurch deren Einsatz bei Vor-Ort-Kontrollen und die sofortige Verhängung von Geldbußen ermöglicht wird.

— Fertigstellung der Komponente zur Errichtung neuer Kontrollstationen zur Bekämpfung des illegalen Handels durch 10 vorgefertigte Gebäude (ISOBOX) mit der erforderlichen Ausrüstung, darunter drei Scanner (HXM MobileScanTM oder gleichwertig).

— Abschluss der erforderlichen Schulung des Personals in Bezug auf den Betrieb von IT-Systemen und -Ausrüstung.

Gruppe 20: Verbesserung der öffentlichen Verwaltung

GOV-ERP (ID: 16705)

Reform des Rechnungswesens (ID: 16974)

Moderner institutioneller Rahmen für staatseigene Unternehmen (ID: 16657)

Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen (ID: 16701)

Modernisierung des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds (ID: 16940)

Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen (ID: 16711)

Fertigstellung des nationalen Katasters (ID: 16986)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

214

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16701_Enhance-Netzwerk für staatliche Beihilfen

Meilenstein

Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen

Inkrafttreten des verbesserten Rahmens für staatliche Beihilfen

Q4

2022

Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen für den Betrieb des Zentralen Netzes für staatliche Beihilfen (CESANET) zur Stärkung der Zuständigkeiten der Zentralen Stelle für staatliche Beihilfen und der dezentralen Stellen für staatliche Beihilfen

215

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16981_Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung

Meilenstein

Politikplanung und -koordinierung – Folgenabschätzung

Start eines Schulungsprogramms mit 100 Beamten, die für die Teilnahme ausgewählt wurden.

Q4

2022

Nach dem Start der elektronischen Plattform für die Folgenabschätzung werden ein Schulungsprogramm und ein damit verbundenes Akkreditierungsverfahren mit mindestens 100 Beamten eingeleitet, darunter Beamte, die für die „Exekutivabteilungen“ ausgewählt wurden (Gesetz 4622/2019, Artikel 104), um die Qualität der erstellten Folgenabschätzungen zu verbessern und die Nutzung der elektronischen Plattform zu erleichtern.

216a

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Meilenstein

Änderung der nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen 2021-2025

Änderung der nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen ist durch einen sekundären Rechtsakt in Kraft getreten.

Q4

2023

Inkrafttreten der geänderten nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen 2021-2025 durch Sekundärrecht

 216

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Meilenstein

Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen – neue Rechtsvorschriften

Neue Rechtsvorschriften sind in Kraft getreten; eingehende Studie abgeschlossen

 

 

 

Q2

2024

I) Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, die berufliche Arbeitsströme für Mitarbeiter, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, sowie spezifische Qualifikationsgruppen und die Annahme finanzieller und nichtfinanzieller Anreize in voller Übereinstimmung mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) ohne Ausnahmeregelung vorsehen; II) Abschluss der eingehenden Studie zur Neuorganisation der Struktur und der Zuständigkeiten der einschlägigen Stellen, die zentrale öffentliche Aufträge vergeben.

 217

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16940_Modernisierung des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds 

Meilenstein

Abschluss aller Teilprojekte des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds

Bericht des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds, in dem der Abschluss der Teilprojekte bescheinigt wird.

 

Q2

2025

Abschluss aller Teilprojekte des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds: I) Archivierungs- und Dokumentenverwaltungssystem; II) Integriertes Informationssystem; III) ERP-Informationssystem; IV) Managed Printing Services; V) Personalverwaltungssystem.

 218

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Meilenstein

Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen 2021-2025

Vollständige Umsetzung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge

 

 

 

Q4

2025

Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen, einschließlich: I) Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen; II) digitaler Wandel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und durchgängige elektronische Auftragsvergabe; III) Verwirklichung umfassenderer strategischer Ziele und politischer Initiativen; IV) Reform des Governance-Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen.

219

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16974_Rechnungslegung Reform

Meilenstein

Reform des Rechnungswesens:

Konsolidierte Abschlüsse

Erstellung der konsolidierten Abschlüsse abgeschlossen.

Q4

2025

Erstellung konsolidierter Abschlüsse für alle Teilsektoren des Staates, einschließlich Gemeinden.

Um diese Ergebnisse zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

·Konzeption, Umsetzung und Durchführung der Finanzverwaltungs- und Berichterstattungsaufgaben der Zentralverwaltung sowie Erhebung und Überwachung von Haushalts- und Finanzdaten aller anderen staatlichen Stellen außerhalb der Zentralverwaltung.

·Die Rechnung in GOV-ERP eingeben

·Schulung der Beamten der Finanzdienstleistungsunternehmen in Fragen des Rechnungslegungsrahmens des Staates (GGAF) und des öffentlichen Finanzmanagements (PFM)

·Erstellung eines konsolidierten Abschlusses.

220

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16705_Digitale Transformation der Finanzverwaltung und -aufsicht in den Bereichen Governance und elektronische Rechnungsstellung

Meilenstein

Staatliche Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP)

IT-System voll funktionsfähig.

Q4

2025

Durchführung des digitalen Wandels des Rahmens für Finanzverwaltung und -aufsicht, indem die Unternehmensressourcenplanung der Regierung (GOV-ERP) voll funktionsfähig gemacht wird.

Um dieses Ergebnis zu erreichen, müssen die Teilprojekte wie folgt abgeschlossen werden:

Digitaler Wandel der Finanzverwaltung und der Aufsicht über staatliche Stellen des Staates.

Anbindung der ERP-Systeme des Staates an die griechische elektronische Rechnungsstellung, die Folgendes gewährleistet:

Die Anbindung von ERP-Systemen an das Netz der elektronischen Rechnungsstellung

Die Anbindung der Anbieter von elektronischen Rechnungen an das Netz der elektronischen Rechnungsstellung

221

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Ziel

Abschluss von Weiterbildungs-/Umschulungsprogrammen für das öffentliche Beschaffungswesen

Zahl der ausgebildeten und zertifizierten Beamten

0

6000

Q4

2025

Abschluss von Weiterbildungs-/Umqualifizierungsprogrammen für Fachkräfte im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und Zertifizierungsvergabe.

341

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 85 % Fertigstellung

% der gesamten zur öffentlichen Anzeige hochgeladenen Eigentumsrechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2308/1995 in der durch Artikel 3 des Gesetzes 4821/2021 geänderten Fassung

79 %

85 %

Q4

2023

85 % der griechischen Eigentumsrechte sind in der Öffentlichkeit bekannt.

342

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 95 % Fertigstellung

% der gesamten zur öffentlichen Anzeige hochgeladenen Eigentumsrechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2308/1995 in der durch Artikel 3 des Gesetzes 4821/2021 geänderten Fassung

85 %

95 %

Q2

2024

95 % der griechischen Eigentumsrechte wurden in der Öffentlichkeit ausgestellt.

343

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – Eröffnung von zwei Büros

Offizielle Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters über die Eröffnung und Inbetriebnahme der Katasterämter für die Regionen Thessaloniki und Kreta und Inkrafttreten der geänderten Rechtsvorschriften

Q2

2024

Nach der Annahme der offiziellen Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters sind die Katasterämter für die Regionen Thessaloniki und Kreta offen und betriebsbereit.

Inkrafttreten des geänderten Gesetzes 4512/2018, um der neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters Rechnung zu tragen, in dem seine Regionalbüros und Niederlassungen im Einzelnen aufgeführt sind.

344

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – vollständiger Abschluss

% der gesamten zur öffentlichen Anzeige hochgeladenen Eigentumsrechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2308/1995 in der durch Artikel 3 des Gesetzes 4821/2021 geänderten Fassung

95 %

100 %

Q2

2025

Die Katasterkartierung der Eigentumsrechte in Griechenland ist abgeschlossen, wobei alle Eigentumsrechte im gesamten griechischen Hoheitsgebiet das Stadium der öffentlichen Bekanntmachung erreicht haben.

345

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – vollständige Fertigstellung

Offizielle Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters über die Eröffnung und Inbetriebnahme des Katasteramts für die Region Dodecannese und Zweigniederlassungen im gesamten griechischen Hoheitsgebiet

Q2

2025

Nach der Annahme der offiziellen Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters ist der Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters abgeschlossen. Das Katasteramt für die Region Dodecannese ist offen und betriebsbereit. Im gesamten Hoheitsgebiet Griechenlands und in den 392 Ländern wird ein voll funktionsfähiges System von Zweigstellen eingerichtet und in Betrieb genommen.

Hypothekenämter nach dem alten System der Registrierung von Immobilien werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4512/2018 geschlossen.

N. KOMPONENTE 4.3: VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DES JUSTIZSYSTEMS

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst eine Reihe weitreichender Reformen sowie Investitionen, die darauf abzielen, die Wirksamkeit und Effizienz des griechischen Justizsystems zu verbessern, indem eine ehrgeizige Überarbeitung der Justizkarte des Landes eingeführt wird, der Infrastrukturbedarf angegangen, Maßnahmen zur Erhöhung der digitalen Kapazitäten des Justizsystems ergriffen, die Funktion der Gerichte modernisiert, eine Justizpolizei eingerichtet und die Ausbildung von Richtern und Büroangestellten (sowohl anfänglich als auch lebenslang) erweitert und verbessert wird. Die Maßnahmen sollen zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf öffentliche und private Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019, länderspezifische Empfehlung 3 2020) und Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 2020) aufgeführt sind. Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Neue Justizgebäude und Renovierungen (Maßnahme ID 16292)

Die Maßnahme besteht in einer gezielten Investition für den Bau und die Renovierung von Gebäuden, die Teil des Justizsystems sind, in engem Zusammenhang mit der Überarbeitung der Gerichtskarte, um die Effizienz der Justiz zu maximieren und unnötige Anstrengungen und Ausgaben zu vermeiden. Alle Immobilien, die der Justiz gehören oder von ihr genutzt werden, werden in einem elektronischen Identitätsregister erfasst, um die Überwachung und Planung zu erleichtern. Die neu errichteten Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf erfüllen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) (Maßnahme ID 16727)

Der digitale Wandel des griechischen Justizsystems wird unter der Aufsicht des Justizministeriums durchgeführt und besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, seine IT-Kapazitäten in Bezug auf die Digitalisierung von Dokumenten, die Verbesserung des Aufzeichnungssystems der Gerichte, die Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung der Verfahren durch Digitalisierung und die Interoperabilität der IT-Systeme der Gerichte mit denen des Justizministeriums sowie anderer nationaler und internationaler Behörden und/oder Datenbanken zu verbessern. Die Zivil- und Strafabteilungen der Justiz sowie der Rechnungshof werden von dieser Reform erfasst. Ziel der Reform ist es, Richtern und Justizbediensteten nach ihrem Abschluss Instrumente und Infrastrukturen an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, die Bearbeitung des Fallaufkommens effizienter zu gestalten und die Justiz zügiger zu verwalten, ohne deren Qualität zu beeinträchtigen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete) (Maßnahme ID 16733)

Die Nationale Richterschule wird in Bezug auf ihre Funktion und ihren Lehrplan einer Reihe institutioneller Änderungen unterzogen; die Kriterien für die Auswahl der Kandidaten werden ebenfalls überarbeitet, um ein selektiveres und wettbewerbsorientiertes Umfeld für Studien zu schaffen und gleichzeitig weitere Kategorien von Studierenden (Gerichtsrichter und Prüfungsrichter) zuzulassen; darüber hinaus werden zusätzliche Kurse angeboten, die auf die Vermittlung neuer Kompetenzen abzielen, wobei der Schwerpunkt auf Managementkompetenzen und digitalen Kompetenzen liegt, sowie zu Themen, die für die Ausübung richterlicher Aufgaben relevant sind, wie Ethik, Zeitmanagement, Psychologie, Wirtschaftstheorie und -analyse, Gerichtsmanagement und neue Technologien; die Reform umfasst die obligatorische lebensbegleitende Ausbildung von Richtern zu Themen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Ausbilder, die auch an der Nationalen Richterschule gebildet wurden, von wesentlicher Bedeutung sind. Schließlich wird innerhalb der Nationalen Richterschule ein neues Bildungsprogramm für Justizangestellte geschaffen, um den Büroangestellten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu Themen anzubieten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Verwaltung und Organisation ihres Dienstes, die digitalen Kompetenzen, das Verfahrensrecht und das materielle Recht von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Beschleunigung der Rechtspflege (Maßnahme ID 16575)

Ziel dieser Reform ist es, die Justizverwaltung zu beschleunigen und zum wirtschaftlichen und institutionellen Wandel des Landes beizutragen. Das wichtigste Element der Reform besteht in der geplanten Überarbeitung der Gerichtskarte im ganzen Land, die zu einer rationellen Umstrukturierung der Gerichtsbezirke in ganz Griechenland und zur Einrichtung, Abschaffung oder Umverteilung von Gerichtsstrukturen in diesen Bezirken auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer umfassenden Erhebung von Daten über alle Gerichte im ganzen Land führt. Die Reform des Gerichtsbezirks erstreckt sich auf alle Bereiche der Justiz (Zivil-, Straf- und Verwaltungsbehörden). Zusätzliche Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Wirksamkeit der Justiz zu verbessern:

·die Schaffung einer Justizpolizei zur Unterstützung und Verbesserung der Funktionsweise der Justiz durch die Bereitstellung von Know-how bei der Ermittlung komplexer Straftaten (einschließlich Finanzkriminalität, Korruption und Geldwäsche) und durch die Bereitstellung einer breiten Palette von Rechtshilfediensten (Unterstützung bei der Durchführung von Voruntersuchungen und Ermittlungen, Vollstreckung von Urteilen, Zustellung von Schriftstücken und Verfahrenshandlungen, Vollstreckung von Urteilen, Vollstreckung von Urteilen, Aufrechterhaltung der gerichtlichen Anordnung, Unterstützung bei der Einreichung von Rechtshilfeersuchen oder der Beantwortung von Rechtshilfeersuchen und Wahrnehmung der ihr von den zuständigen Gerichten und Staatsanwälten übertragenen Mandate);

·und

·die Einführung einer befristeten Regelung für die Bereitstellung finanzieller Anreize für Justizbeamte auf der Grundlage objektiv messbarer individueller Leistungsindizes und in voller Übereinstimmung mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015), ohne dass eine Ausnahme vorgesehen ist, um die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gericht zu beschleunigen und den Rückstand der Gerichte abzubauen.

Zur Vollendung der Reform wird eine Reihe von Maßnahmen angenommen, um alternative Streitbeilegungsstellen einzurichten und zu stärken, indem Schulungen für Rechtsberater oder Mediatoren angeboten und finanzielle Anreize für Schieds- und Mediationszentren geschaffen werden, um benutzerfreundliche digitale Systeme einzurichten.

Schließlich gewährleistet die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die systematische Erhebung, Verarbeitung, Aggregation, Darstellung und Überwachung von Justizdaten die ordnungsgemäße Überwachung und Überwachung der Funktion und Leistung des Justizsystems.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 21: Verbesserung der Effizienz des Justizsystems

Zu dieser Gruppe gehören folgende Maßnahmen:

Neue Justizgebäude und Renovierung (ID: 16292)

Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) (ID: 16727)

Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete) (ID: 16733)

Beschleunigung der Rechtspflege (ID: 16575)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

222

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Identifizierung – förderfähige Gebäude

Ausfüllen der Liste

Q3

2021

Erstellung einer Liste der Gebäude, die von der Überarbeitung der Gerichtskarte nicht betroffen sind.

223

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems —

16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Technische Unterstützung – Instrument für die Leistungsfähigkeit der Justiz

Zuschlag für technische Unterstützung

Q3

2022

Vergabe einer Ausschreibung für technische Unterstützung bei der Entwicklung des Justizleistungsinstruments auf der Grundlage strategischer Ziele, Einführung objektiver KPI (Zeit für die Erfüllung einer Aufgabe, individuelle Leistung in Bezug auf Zeit, Kommunikation, Motivation usw.) nach Abteilungen und/oder Kategorien von Sachbearbeitern und Bereitstellung genauer und objektiver Daten über die Zuweisung von Boni; die Prämien werden im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Jahres auf der Grundlage der Leistung des betreffenden Jahres gezahlt. Das Instrument ist befristet und steht voll und ganz im Einklang mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015), ohne dass eine Ausnahme für den Abbau von Gerichtsrückständen festgelegt wird.

224

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Angestellte

Zahl der an der nationalen Richterschule eingeschriebenen Richter

0

10

Q1

2022

10 Richter des Magistrates, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind

225

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei – Sekundärrecht

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften (in Form von Präsidialdekreten oder gegebenenfalls Ministerialbeschlüssen), die für die vollständige Umsetzung des Gesetzes über die Justizpolizei erforderlich sind, um die Arbeit der Justiz- und Staatsanwaltschaften zu unterstützen durch:

·wissenschaftliche und technische Unterstützung von Richtern und Staatsanwälten in Angelegenheiten, die technische oder berufliche Sachkenntnis erfordern;

·die Durchführung von Voruntersuchungen und Untersuchungen;

·die Vollstreckung von Optionsscheinen;

·Unterstützung bei der Einreichung oder Beantwortung von Rechtshilfeersuchen;

·die Zustellung von Schriftstücken und Verfahrenshandlungen;

·Vollstreckung von Urteilen;

·Bewachung und Aufrechterhaltung der Anordnung in Gerichtsgebäuden;

·sonstige Verfahrenshandlungen, die ihr von den zuständigen Gerichten und Staatsanwälten übertragen werden

226

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Gerichtskarte – Primärrecht – Verwaltung

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2022

Inkrafttreten des Primärrechts für die Überarbeitung des Justizplans für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

227

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Anpassung der Liste – Ausschreibungsverfahren

Liste der Renovierungsprojekte im Einklang mit dem einschlägigen Gesetz über die Überarbeitung der Gerichtskarte gemäß Meilenstein 14. 4.3./Q4 2022; Veröffentlichung der Ausschreibungen

Q4

2022

Anpassung der Liste der Projekte an die im Gesetz angenommene Überarbeitung der Gerichtskarte.

Einleitung der Ausschreibungen für Verwaltungsgerichte. In den Ausschreibungsbedingungen ist festzulegen, dass neu gebaute Gebäude einen Primärenergiebedarf (Primary Energy Demand, PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

228

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Angestellte

Zahl der an der nationalen Richterschule eingeschriebenen Richter

10

25

Q1

2023

14 zusätzliche Richter an den Gerichten, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind, 1 Richter des Rechnungshofes war an der nationalen Richterschule eingeschrieben. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Richter, die an Schulungen teilnehmen, auf 25.

229

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems —

16727 Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Upgrade Record Systems & IT-Justizsysteme

Projektprüfungsberichte zur Bestätigung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen

Q2

2023

Erhalt des amtlichen Nachweises über die ordnungsgemäße und pünktliche Ausführung aller zum Zeitpunkt der Einreichung beim externen Prüfer fälligen vertraglichen Verpflichtungen gemäß den Projektkalendern, die alle Elemente der beiden Teilprojekte (Gerichtsaktensysteme und Aktualisierungen der IT-Justizsysteme (OSDDY-PP, Rechnungshof, nationales Strafregister) abdecken, durch geeignete Mittel (z. B. Projektprüfungsberichte, Bescheinigungen über die qualitative/quantitative Lieferung und Nachweis der Auszahlung).

230

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems —

16575 Beschleunigung der Rechtspflege

 Meilenstein

Inkrafttreten – Tool für die Leistung von Justizbediensteten

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

 

 

 

Q2

2023

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Einführung eines befristeten Bonussystems, das auf der Entwicklung eines Leistungstools für Justizbedienstete beruht, das strategische Ziele festlegt und objektive KPI (z. B. Zeit für die Erfüllung einer Aufgabe, individuelle Leistung in Bezug auf Zeit, Kommunikation und Motivation) nach Abteilungen und/oder Kategorien von Sachbearbeitern einführt und genaue und objektive Daten über die Zuweisung von Boni liefert; Boni, die im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Jahres auf der Grundlage der Wertentwicklung des betreffenden Jahres zu zahlen sind.

231

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

 Meilenstein

Verträge

Auftragsvergabe

 

 

 

Q2

2023

Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben, die von der Überarbeitung der Gerichtskarte nicht betroffen sind.

Unter den Vergabebedingungen ist/sind festzulegen, dass die neu zu errichtenden Gebäude einen Primärenergiebedarf (Primary Energy Demand, PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

232

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Primärrecht – Zivil- und Strafrecht

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2023

Inkrafttreten des Primärrechts für die Überarbeitung der Justizkarte für Zivil- und Strafjustiz.

233

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Ausschreibung

Veröffentlichung der Ausschreibungen

Q4

2023

Anpassung der Liste der Projekte an das Gesetz über die Überarbeitung der Gerichtskarte.

Einleitung der Ausschreibung für die Projekte in Bezug auf Zivil- und Gerichtsgebäude, die in der überarbeiteten Renovierungsliste enthalten sind. In den Ausschreibungsbedingungen ist festzulegen, dass die neu zu errichtenden Gebäude einen Primärenergiebedarf (Primary Energy Demand, PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

234

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei operativ

Die Justizpolizei ist sowohl auf zentraler als auch auf regionaler Ebene voll einsatzfähig und funktionsfähig.

Q2

2024

Operationalisierung der Justizpolizei in all ihren Zuständigkeiten, sowohl auf Ebene der zentralen Verwaltung als auch auf regionaler Ebene innerhalb der Gerichte

235

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete)

Meilenstein

Fortbildung – Richter und Angestellte

Bescheinigungsbericht

Umsetzung von Änderungen im Lehrplan der Nationalen Richterschule und Einschreibung von 65 % der Richter und Angestellten in der lebenslangen Weiterbildung

Q4

2024

Vollständige Umsetzung aller Projekte im Rahmen der Reform zu Kompetenzen und digitalen Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten mit folgenden Maßnahmen: 

1.65 % der Richter und Büroangestellten haben sich für lebenslanges Lernen angemeldet und haben mindestens eine Fortbildungsmaßnahme besucht (Seminar)

2. Das Bildungsprogramm für Justizangestellte innerhalb der Nationalen Richterschule in vollem Umfang

3.Umsetzung aller Änderungen der Auswahlkriterien und des Lehrplans

Änderungen des Bildungsprogramms der Nationalen Richterschule, insbesondere mit dem Ziel, die praktische Ausbildung zu verbessern und Kurse in den Bereichen Ethik, Zeitmanagement, Psychologie, Wirtschaftstheorie und Analyse, Gerichtsmanagement und neue Technologien anzubieten. Lebenslange Weiterbildung für Richter, die sich auf verschiedene Rechts- und Management- oder Verfahrensaspekte erstreckt, die für die richterlichen Aufgaben relevant sind (Verwaltung der Gerichte, Fallbearbeitung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit nationalen und ausländischen Behörden); eine solche Ausbildung ist eine Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg. Schulung von Justizbediensteten zu Themen, die für ihre Aufgaben wesentlich sind, d. h. Management und Organisation ihrer Dienste, digitale Kompetenzen, Verfahrensrecht und materielles Recht.

236

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Fortschritte

Fortschrittsbericht, der die Prozentsätze widerspiegelt und überprüft, die sich aus amtlichen Erklärungen der jeweiligen Gerichtsverwaltungen ergeben, in denen die Operationalisierung und Funktionalität der reformierten Einrichtungen bestätigt wird.

Q4

2024

Überarbeitung der Justizkarte

Mindestens 70 % der betroffenen Einrichtungen (Gerichte) voll funktionsfähig und funktionsfähig im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit; mindestens 40 % der betroffenen Einrichtungen (Gerichte) voll funktionsfähig und funktionstüchtig für die Zivil- und Strafjustiz

237

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau- und Renovierungsarbeiten – elektronische Identität – Abschluss

Bericht, mit dem überprüft wird, dass alle Bauvorhaben vollständig abgeschlossen und den Nutzern übergeben werden. 

Bestätigung der vollständigen Operationalisierung und Funktionalität der Plattform für elektronische Identitätsdaten.

Q4

2025

Abschluss aller verbleibenden neuen Gebäude und Renovierungen, die im 1. Quartal 2 023 eingeleitet wurden, entsprechend den Erfordernissen der überarbeiteten Gerichtskarte.

Fertigstellung und vollständige Online-Einsatzfähigkeit der Plattform für die elektronische Identität von Justizgebäuden

238

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Vollständige Umsetzung

Fortschrittsbericht, in dem die Operationalisierung und Funktionalität aller reformierten Einrichtungen auf der Grundlage amtlicher Dokumente bestätigt wird.

Q4

2025

Überarbeitung der Justizkarte

Vollständige Umsetzung oder Überarbeitung der Gerichtskarten für jede Verwaltungs-, Zivil- und Strafjustiz, wie offizielle Erklärungen der jeweiligen Gerichtsverwaltungen belegen, in denen die Operationalisierung und Funktionsfähigkeit der reformierten Einrichtungen bestätigt wird.

Abschluss einer Schulung zur Mediation für Rechtsberater und/oder Mediatoren, die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an dem Programm teilnehmen.

Abschluss der Auszahlung für die Einrichtung benutzerfreundlicher digitaler Systeme für alle ausgewählten Mediations- und Schiedsstellen.

239

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16727_Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Führung von Aufzeichnungen und IT-Upgrades

Audiodatenspeichersysteme sind in allen Zivil- und Strafgerichten voll funktionsfähig.

OSDDY-PP Phase II, OSDDY-DD, Rechnungshof und nationale Strafregisterprojekte vollständig umgesetzt, durchgeführt und einsatzbereit.

Q4

2025

E-Justiz: Abnahme der zu erbringenden Leistungen für die „Modernisierung und Erweiterung der IT-Systeme des Justizsektors“ in Bezug auf:

1.Modernisierung des Aufzeichnungssystems der Gerichte.

2.Modernisierung und Unterstützung der IT-Systeme des Justizsektors für Zivil- und Strafgerichte, des Rechnungshofes und des nationalen Strafregisters.

Die Teilprojekte umfassen Folgendes: Modernisierung des Aufzeichnungssystems der Gerichte – Modernisierung und Unterstützung des „Integrierten Gerichtsverfahrens für die Zivil- und Strafgerichte (OSDDY-PP A)“ und Einführung des Systems auf alle Zivil- und Strafgerichte des Landes (OSDDY-PP B). Modernisierungs- und Unterstützungsdienste für das nationale Strafregistersystem (NCRIS) – Upgrading and Support Services for the Case Management System (CMS) des griechischen Rechnungshofs (ELSYN)

O. KOMPONENTE 4.4: STÄRKUNG DES FINANZSEKTORS UND DER KAPITALMÄRKTE

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Fähigkeit des Finanzsystems zur Unterstützung der Entwicklung der Wirtschaft durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Unternehmen und Einzelpersonen für die Entwicklung neuer Tätigkeiten zu stärken. Sie unterstützt die Bewältigung der hohen notleidenden Risikopositionen und notleidenden Kredite im griechischen Bankensektor und verbessert gleichzeitig den Zugang zu Informationen über die Kreditprofile von Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Markt. 

Die Komponente unterstützt auch die Bekämpfung der privaten Verschuldung und die Stärkung der Kapitalmärkte. Strukturelle Veränderungen in diesen beiden Bereichen werden zum Wachstum beitragen und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Griechenlands gegenüber künftigen Schocks erhöhen. 

Die Reformen im Rahmen dieser Komponente umfassen: 

·Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit 

·Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

·Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die für die Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance erforderlich ist

Einige dieser Reformen umfassen Maßnahmen zur Schließung der Informationslücken, die einen erfolgreichen Kreditfluss und eine effiziente Risikoüberwachung behindern. Dabei handelt es sich um die Entwicklung eines Registers zur Überwachung privater Schulden, die Einrichtung eines öffentlichen Kreditbüros, eines zentralen Kreditregisters und einer Beobachtungsstelle für Kreditausweitung. Diese Maßnahmen tragen auch zum digitalen Wandel der griechischen Wirtschaft bei, da sie auf Informationstechnologie angewiesen sind.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente fördern die wirtschaftliche und institutionelle Resilienz, stärken die Krisenvorsorge und die institutionellen Kapazitäten und unterstützen daher die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu den „Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 4 2020). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit (Maßnahme ID 16581)

Die Reform zielt darauf ab, die Kapitalmarktaufsicht zu verbessern, indem 1) in den digitalen Wandel der digitalen Kapazitäten der griechischen Kapitalmarktkommission (HCMC) investiert und deren interne Prozesse und Organisation digitalisiert werden und 2) der Regulierungs- und Rechtsrahmen für Kapitalmärkte kodifiziert wird, um die Aufsichtskapazitäten der Kapitalmärkte zu verbessern. Die Reform tritt bis zum 1. Quartal 2021 und die Investition in das IT-System bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.

Reform: Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung verbleibender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft (Maßnahme ID 16957)

Diese umfassende Reform zielt darauf ab, den privaten Schuldenstand zu verringern, indem das Insolvenzverfahren verbessert und der Markt für notleidende Kredite gestärkt wird und der künftige private Schuldenaufbau durch elminierende Informationslücken verhindert wird. Die Reform besteht aus folgenden Teilen:

1.Erstens geht es um die Verbesserung des elektronischen Auktionsverfahrens unddie Erweiterung der Informationen, die über die versteigerten Vermögenswerte auf der Plattform für elektronische Auktionen verfügbar sind.

2.Zweitens geht es um den Abschluss politischer Maßnahmen, die in der Nationalen Strategie für die Verwaltung privater Schulden vorgesehen sind, insbesondere durch:

a.Einrichtung des Public Credit Bureau mit dem Ziel, die Informationsasymmetrie zwischen öffentlichen Stellen und Banken auf der Grundlage von Daten und Informationen des öffentlichen Sektors zu beseitigen.

b.Einführung des IT-Systems des privaten Schuldenüberwachungsregisters, das Daten von öffentlichen und privaten Gläubigern sowie von anderen einschlägigen Quellen erhebt.

c.Unterstützung der Vertiefung des Sekundärmarkts für notleidende Kredite durch Beseitigung steuerlicher Negativanreize für die Übertragung notleidender Kredite, Einrichtung einer gemeinsamen Transaktionsplattform für notleidende Kredite und Festlegung gemeinsamer Datenvorlagen.

3.Die dritte Teilreform bezieht sich auf die Einrichtung des Zentralen Kreditregisters (CCR), das das Hercules Asset Protection Scheme ergänzen und den Sekundärmarkt für notleidende Kredite stärken würde. Das CCR wird von der Bank of Greece gehostet und erfasst detailliert die Zahlungshistorie jedes einzelnen Kredits der Kunden und die Art der gestellten Sicherheiten. Die CCR trägt durch die Erhebung relevanter Daten aus allen erforderlichen Quellen auch zur Funktionsweise und zu den Aufgaben der Beobachtungsstelle für Kreditausweitung bei, die die Entwicklung der Kreditausweitung überwacht.Die CRR ermöglicht den Zugang zu Kreditinformationen, um Marktversagen aufgrund asymmetrischer Informationen zu beheben und so den Zugang zu Krediten zu erleichtern. 

Die Umsetzung der Gesamtreform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die für die Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance erforderlich ist (Maßnahme ID 16580)

Ziel der Reform ist die Modernisierung der erforderlichen digitalen Infrastruktur zur Unterstützung der Frühwarn- und präventiven Verfahren zur Umschuldung, die durch den neuen einheitlichen/kodifizierten Rechtsrahmen für die Schuldenverwaltung natürlicher und juristischer Personen geschaffen werden;

Diese Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 22: Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte

Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit (ID: 16581)

Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft (ID: 16957)

Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance (ID: 16580)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

240

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (Verweis auf das Amtsblatt)

Q4

2021

Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über die griechische Kapitalmarktkommission, mit dem die internen Verfahren und die interne Organisation geändert werden sollen.

241

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16580_Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance

Meilenstein

Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion, Kapitalmärkte, präventive Umschuldung

Berichte über die Operationalisierung der oben genannten Systeme, gegebenenfalls einschließlich Links zu Websites

Q4

2025

Verbesserung des Frühwarnmechanismus und des präventiven Schuldenumstrukturierungsmechanismus, der es Einzelpersonen und Unternehmen ermöglicht, Überschuldung zu vermeiden und die Schuldenregulierung durch außergerichtliche Verfahren anzugehen.

Der Auftragnehmer verbessert die vom Finanzministerium/SecPD betriebenen IT-Systeme zur präventiven Umschuldung nach Bewertung ihres Betriebs.

243

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

 Digitalisierung des Aufsichtsprozesses und Organisation der griechischen Kapitalmarktkommission

Bericht über die Digitalisierung des Aufsichtsprozesses und der Organisation der griechischen Kapitalmarktkommission

Q4

2025

1. Abschluss der Neugestaltung und des Fahrplans für die neue Organisationsstruktur, Datenverwaltung, Personalschulung, 2. Entwicklung und/oder Erwerb von IT-Infrastrukturen und Anwendungen für den systematischen Empfang, die Speicherung, den Abruf und die Verwaltung von Transaktionen mit den Aktienmarktdaten und Zusatzinformationen für die Erstellung und Verwaltung von Warnmeldungen und Prüfberichten; 3. Einführung eines IT-Großsystems und Integration aller derzeit (und in Zukunft) von Mitarbeitern der Hellenic Capital Markets Commission erhobenen Daten, die eine multidimensionale Analyse, Überprüfung und einen Überblick über die derzeitigen Marktbedingungen ermöglichen und eine Feinabstimmung der Verfahren und Interventionen ermöglichen; 4. Kodifizierung des Regulierungs- und Rechtsrahmens für Kapitalmärkte zur Stärkung der Aufsichtskapazitäten der Kapitalmärkte.

244a

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

Meilenstein

Elektronische Auktionen für die Vollstreckung von Forderungen

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q2

2024

Verabschiedung und Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur

(I)Die auf der Plattform für elektronische Auktionen verfügbaren Informationen über die versteigerten Vermögenswerte, einschließlich der einschlägigen Informationen, die in den öffentlichen Archiven der Notare verfügbar sind, auszuweiten;

(II)Beseitigung von Abschreckungsfaktoren aufgrund überfälliger Forderungen im Zusammenhang mit Immobilien (z. B. Rechnungen öffentlicher Versorgungsunternehmen).

244b

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

Meilenstein

Auftragsvergabe für Maßnahmen des Finanzsektors

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Auftragsvergabe für die:

(I)Entwicklung des IT-Systems für Ratings für das öffentliche Kreditbüro;

(II)Entwicklung des Registers zur Überwachung privater Schulden;

(III)Entwicklung des zentralen Kreditregisters.

244c

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

Meilenstein

Abschluss der politischen Maßnahmen der nationalen Strategie für die Verwaltung privater Schulden, Einrichtung des zentralen Kreditregisters

Bericht, aus dem hervorgeht, dass alle Maßnahmen abgeschlossen sind, gegebenenfalls einschließlich des Inkrafttretens der einschlägigen Rechtsvorschriften

Q4

2025

1. Abschluss der in der nationalen Strategie für die Verwaltung privater Schulden vorgesehenen politischen Maßnahmen, insbesondere durch:

a.Einrichtung des Public Credit Bureau (PCB). Dazu gehört die Entwicklung des IT-Systems, das eine zentrale Datenbank und ein einheitliches Ratingsystem für die Bewertung der Bonität von Schuldnern (Einzelpersonen und juristischen Personen) auf der Grundlage von Daten des öffentlichen Sektors umfasst.

b.Einführung des IT-Systems für das private Schuldenüberwachungsregister, das Daten von öffentlichen und privaten Gläubigern sowie von anderen einschlägigen Quellen erhebt.

c.Erleichterung der Transaktionen mit notleidenden Krediten durch folgende Maßnahmen:

(I)Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften zur Beseitigung negativer steuerlicher Anreize für die Übertragung notleidender Kredite;

(II)Erstellung und Förderung der Verwendung eines gemeinsamen Datenmusters für NPL-Transaktionen, einschließlich für NPL-Kredite, die nach einer Umstrukturierung wieder fällig geworden sind, das die bestehende EBA-Vorlage ergänzen würde;

(III)Festlegung eines gemeinsamen Musters für die Portfolio-Screening und -bewertung;

(IV)Einrichtung einer Transaktionsplattform für NPL-Portfolios, um Verkäufer und Käufer dabei zu unterstützen, Informationen auszutauschen und Gebote auf effiziente und vertrauliche Weise abzugeben, wobei bestehende Lösungen auf dem Markt zu berücksichtigen sind.

2. Einrichtung des zentralen Kreditregisters (CCR) und Einrichtung der erforderlichen IT-Infrastruktur als nationale Datenbank der Bank of Greece (BoG), in der die Zahlungshistorie jedes einzelnen Darlehens der Kunden aller Banken und Finanzinstitute sowie die Art der gestellten Sicherheiten detailliert erfasst werden. Die CCR trägt durch die Erhebung einschlägiger Daten aus allen erforderlichen Quellen auch zum Betrieb und zu den Aufgaben der Beobachtungsstelle für Kreditausweitung zur Überwachung der Entwicklung der Kreditexpansion bei. Der Verwaltungsrat fungiert als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und stellt sicher, dass strenge Sicherheits- und Datenschutzprotokolle vorhanden sind, um die Informationen der Kreditnehmer, die der CCR von Kreditgebern übermittelt werden, zu schützen.

P. KOMPONENTE 4.5: FÖRDERUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

Die wichtigsten Ziele dieser Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans bestehen darin, die öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu erhöhen, die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu stärken und eine wegweisende FuE-Infrastruktur zu entwickeln, um die Forschungs- und Innovationsleistung Griechenlands zu verbessern. Dies soll durch gezielte Reformen und Investitionen zur Erhöhung der öffentlichen und privaten FuE-Ausgaben, zur Modernisierung der Forschungsinfrastrukturen des Landes, zur Förderung der Forschungsfinanzierung, zur Stärkung der Internationalisierung des griechischen Forschungsökosystems und zum Ausbau der Forschungszusammenarbeit erreicht werden. Die Komponente umfasst auch die Entwicklung eines Informationssystems für den Katastrophenschutz, das die zuständigen Behörden in Echtzeit über physische Phänomene und Naturkatastrophen informiert und gleichzeitig ihre Zusammenarbeit unterstützt. Diese Investitionen sollen auch den digitalen Wandel durch die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Technologien und die Digitalisierung von Katastrophenschutzmethoden erleichtern und den ökologischen Wandel fördern, indem die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden, um den Katastrophenschutz sicherzustellen. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Schaffung – Ausbau – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) (Maßnahme ID 16624)

Die Investition umfasst die Modernisierung der Infrastruktur von elf Forschungszentren, um deren Forschungskapazitäten und -kapazitäten in wichtigen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen zu verbessern. Die Investition betrifft insbesondere die folgenden Forschungszentren: Stiftung für Forschung und Technologie Hellas; Forschungs- und Innovationszentrum Athena; BSRC Fleming; Zentrum für Forschung und Technologie Hellas; Nationale griechische Forschungsstiftung; Europäische Stiftung für biomedizinische Forschung Akademie von Athen; Nationale Beobachtungsstelle von Athen; Griechisches Zentrum für Meeresforschung; Hellenic Pasteur Institute; Nationales Zentrum für Sozialforschung; Griechische Atomenergiekommission.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 17 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 18 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 19 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 20 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Grundlagenforschung und angewandte Forschung (Maßnahme ID 16618)

Die Investition besteht aus sieben Teilprojekten: I) Bereitstellung horizontaler Finanzierungen für die Grundlagenforschung; II) finanzielle Unterstützung von Vorzeigeforschungsprojekten in interdisziplinären Sektoren mit praktischen Anwendungen für die griechische Wirtschaft; III) finanzielle Unterstützung für angewandte Forschung im Bereich der Präzisionsmedizin; IV) Bereitstellung von Finanzmitteln für ein Forschungs- und Entwicklungszentrum für unbemannte Systeme zur Unterstützung der angewandten Drohnenforschung; V) Einrichtung eines angewandten FuI-Instituts für künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und Entwicklung von Algorithmen; VI) finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung marktübertragbarer nachhaltiger Werkstofftechnologien; VII) finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an europäischen Partnerschaften, insbesondere Euro-HPC (High Performance Computing) und digitale Schlüsseltechnologien. Ziel der Investition ist es, Einrichtungen zu schaffen, die die angewandte Forschung langfristig unterstützen, und ein „Deep-Tech-Innovationsökosystem“ durch die Finanzierung interdisziplinärer FuE-Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Industrie zu fördern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: TH2ORAX: Trellis Holistic & hybrides operatives Ruggedisiertes autonomes eXemplary-System (Maßnahme ID 16654)

Die Investition umfasst die Entwicklung eines Informationssystems der nächsten Generation, das verschiedene Arten und Formen kooperativer Infrastrukturen kombinieren soll, um die Entscheidungsfindung der Institutionen in Echtzeit zu verbessern. Das System setzt sich aus modernsten Technologien wie künstlicher Intelligenz zusammen und ist so konzipiert, dass es den Bedürfnissen eines breiten Spektrums von Endnutzern langfristig gerecht wird. Sie soll einen Beitrag zum Grenzmanagement, zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, zur Cybersicherheit, zum Schutz und zur Resilienz kritischer Infrastrukturen, zur Suche und Rettung sowie zur Katastrophenresilienz leisten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Forschung – Schaffung – Innovation (Maßnahme ID 16971)

Mit der Investition sollen 36 Projektvorschläge unterstützt werden, die bei dem Kriterium „Exzellenz“ in den Sektoren intelligente Spezialisierung (RIS3) mit einer sehr hohen Punktzahl bewertet werden, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert wurden. Mit der Investition sollen die ausgewählten Vorschläge finanziell unterstützt werden, und es wird erwartet, dass sie durch eine stärkere Verbindung zwischen dem öffentlichen Wissenschaftssektor und den Unternehmen eine Kofinanzierung des Privatsektors anzieht. Förderfähig sind: I) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; II) Energie; III) Informations- und Kommunikationstechnologie; IV) Gesundheit und Pharmazeutika; V) Transport- und Lieferkette; VI) Agrar-, Lebensmittel- und Lebensmittelindustrie; VII) Werkstoffe und Bauwesen; und viii) Tourismus-, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Horizont 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der innovativsten Unternehmen (Maßnahme ID 16622)

Die Investition betrifft 13 Projektvorschläge kleiner und mittlerer Unternehmen, die das Qualitätssiegel HORIZON 2020 „Exzellenzsiegel“ erhalten haben und für eine Finanzhilfe in Betracht kommen, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert werden. Mit der Investition werden diese Vorschläge unterstützt und die privaten Mittel der Begünstigten aufgestockt. Förderfähig sind: I) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; II) Energie; III) Informations- und Kommunikationstechnologie; IV) Gesundheit und Pharmazeutika; V) Transport- und Lieferkette; VI) Agrar-, Lebensmittel- und Lebensmittelindustrie; VII) Werkstoffe und Bauwesen; und viii) Tourismus-, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands (Maßnahme ID 16621)

Die Reform umfasst die Förderung und globale Publizität des nationalen Start-up- und Innovationsökosystems sowie die Unterstützung der Softwareentwicklung, -wartung und -evaluierung. Diese Maßnahmen werden über ELEVATE Griechenland umgesetzt, das ein digitales Portal betreibt, das es nationalen Start-ups ermöglicht, sich als „Start-ups“ zu registrieren und von der Regierung akkreditiert zu werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

P.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 23: Förderung von Forschung und Innovation

Schaffung – Ausbau – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren, die vom Generalsekretariat für Forschung und Technologie (GSRT) beaufsichtigt werden (ID: 16624)

Grundlagenforschung und angewandte Forschung (ID: 16618)

TH 2 ORAX: Trellis Holistic & hybrides operatives Ruggedisiertes autonomes eXemplary-System (ID: 16654)

Forschung – Create – Innovation (ID: 16971)

Horizont 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der innovativsten Unternehmen (ID: 16622)

Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands (ID: 16621)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

245

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlegende und angewandte Forschung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Grundlagenforschung und angewandte Forschung

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (Primär- und Sekundärrechtsakte zur Gründung der juristischen Personen)

Q1

2022

Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens für Grundlagenforschung und angewandte Forschung und Erlass von Sekundärakten zur Gründung der juristischen Personen.

Der Rechtsrahmen muss a) die Forschungsbereiche für die Finanzierung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der aktualisierten nationalen Strategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) neu definieren; Schaffung einer neuen Governance-Struktur zur Verbesserung der Verwaltung und Koordinierung dieser Projekte; und c) Festlegung des Rechtsstatus neuer Forschungseinrichtungen.

Die Forschungsbereiche werden vom Nationalen Rat für Forschung und Innovation (NCRI) und vom Generalsekretariat für Forschung und Innovation des Entwicklungsministeriums (GSRI) gemeinsam neu festgelegt.

246

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszentren

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Leistungsbeschreibung

Q1

2022

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren, einschließlich der Veröffentlichung von Leistungsbeschreibungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Anwendungen den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird.

247

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Bauarbeiten

Mitteilung über die Vergabe von Bauaufträgen

Q1

2024

Auswahl der Vorschläge und Vergabe von Aufträgen für Bauarbeiten im Rahmen der Maßnahme Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen der vom Generalsekretariat für Forschung und Innovation (GSRI) beaufsichtigten Forschungszentren.

247a

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Ausrüstung und sonstige Dienstleistungen

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für Ausrüstungen und andere Dienstleistungen

Q3

2024

Auswahl der Vorschläge und Vergabe von Aufträgen für Ausrüstung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Maßnahme Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen der vom Generalsekretariat für Forschung und Innovation (GSRI) beaufsichtigten Forschungszentren.

248

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & hybrides operatives Ruggedisiertes autonomes eXemplary-System

Meilenstein

Auftragsvergabe für TH2ORAX

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Vergabe von Aufträgen für das TH2ORAX-Projekt.

Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen ist zusammen mit dem Generalsekretariat für Forschung und Innovation (GSRI) für die wirksame Durchführung des Evaluierungsprozesses verantwortlich. Der Auftrag bzw. die Aufträge werden auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben.

249

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Abschluss der Projekte der Forschungszentren

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss aller Teilprojekte im Rahmen der Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren, die von der GSRI beaufsichtigt werden, nämlich: Stiftung für Forschung und Technologie Hellas; Forschungs- und Innovationszentrum Athena; BSRC Fleming; Zentrum für Forschung und Technologie Hellas; Nationale griechische Forschungsstiftung; Europäische Stiftung für biomedizinische Forschung Akademie von Athen; Nationale Beobachtungsstelle von Athen; Griechisches Zentrum für Meeresforschung; Hellenic Pasteur Institute; Nationales Zentrum für Sozialforschung; Griechische Atomenergiekommission.

250

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlegende und angewandte Forschung

Meilenstein

Abschluss grundlegender und angewandter Forschungsprojekte

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Teilprojekte im Rahmen der Basisangewandten Forschungsmaßnahme: Grundlagenfinanzierung der Forschung; Vorzeigeforschungsprojekte in anspruchsvollen interdisziplinären Sektoren; Einrichtung eines angewandten FuI-Instituts für künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und Entwicklung von Algorithmen; Bereitstellung marktübertragbarer nachhaltiger Werkstofftechnologien; Beteiligung an den Europäischen Partnerschaften für Hochleistungsrechnen (Euro-HPC) und digitale Schlüsseltechnologien; angewandte Forschung zur Entwicklung von Drohnen (Finanzierung des Forschungs- und Entwicklungszentrums für unbemannte Systeme); angewandte Forschung im Bereich der Präzisionsmedizin.

251

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & hybrides operatives Ruggedisiertes autonomes eXemplary-System

Meilenstein

Abschluss des TH2ORAX-Projekts

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) über den Abschluss des Projekts

Q4

2025

Abschluss des TH2ORAX-Projekts

Durch die Entwicklung einer ganzheitlichen Plattform, die für die Lageerfassung sorgt und Entscheidungsfähigkeiten zur Verbesserung der Koordinierung und Synchronisierung aller einschlägigen zuständigen Behörden in Echtzeit und rund um die Uhr für das gesamte griechische Hoheitsgebiet auf interdisziplinärer und interministerieller Ebene erstellt und der zugehörige Abschlussbericht von der GSRI erstellt wird.

252

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16971_Forschung – Schaffen – Innovation

Meilenstein

Abschluss von Forschungsarbeiten – Schaffung – innovative Projekte

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss aller förderfähigen Projekte der Maßnahme „Forschungsinnovation“ in den folgenden Bereichen: I) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; II) Energie; III) Informations- und Kommunikationstechnologie; IV) Gesundheit und Pharmazeutika; V) Transport- und Lieferkette; VI) Agrar-, Lebensmittel- und Lebensmittelindustrie; VII) Werkstoffe und Bauwesen; und viii) Tourismus-, Kultur- und Kreativwirtschaft.

253

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16621_Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands

Meilenstein

Abschluss der Extroversion von FuI-Ökosystemprojekten

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Teilprojekte der Extroversion der Maßnahme Forschungs- und Innovationsökosysteme: Förderung und globale Publizität des nationalen Ökosystems für Start-up-Unternehmen und Innovation; Unterstützung des Prozesses der Softwareentwicklung, -wartung und -aufrüstung.

346

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16622_HORIZON 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der innovativsten Unternehmen

Meilenstein

Abschluss von Projekten, die von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss förderfähiger Projekte, die von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden, die das Exzellenzsiegel HORIZON 2020 erhalten haben und für eine Finanzhilfe in Betracht kommen, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert werden.

Q. KOMPONENTE 4.6: MODERNISIERUNG UND VERBESSERUNG DER WIDERSTANDSFÄHIGKEIT WICHTIGER WIRTSCHAFTSZWEIGE

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Schlüsselsektoren der griechischen Wirtschaft, nämlich Tourismus und Kultur, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Aquakultur. Die Komponente umfasst auch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, mit denen die Konnektivität und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden sollen. Der Tourismus wird durch Investitionen in den thematischen Tourismus unterstützt, um neue Tourismusmärkte zu erkunden. Die Komponente umfasst ferner Investitionen in die Kultur, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Sektors zu verbessern und seine Verbindungen zum Tourismus besser zu nutzen. Investitionen in die Landwirtschaft sollen die Effizienz der Produktionsmethoden steigern, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften fördern und die Neuausrichtung auf Erzeugnisse mit höherer Wertschöpfung fördern. Die Komponente umfasst auch eine tiefgreifende Reform des Eisenbahnsektors, um ihn effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen. Diese Investitionen unterstützen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrssystems. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

FRAGE 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (Maßnahme ID 16631)

Die Investitionen umfassen Verbesserungen der Sicherheit des Straßennetzes im ganzen Land mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, die Einsätze an mehr als 7000 gefährlichen Orten über 2 500 km des Netzes abdecken. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Zentralgriechische Autobahn E-65: Trikala-Egnatia Sektion (Maßnahme ID 16628)

Diese Investition umfasst den vollständigen Bau (Hauptstraße, Servicestraßen/Verbindungsstraßen und zusätzliche Arbeiten) mit einer Gesamtlänge von 70 km des nördlichen Abschnitts der Autobahn E65, insbesondere des Abschnitts Trikala – Egnatia. Die Autobahn, die die Anbindung zwischen Südgriechenland, Thessalien und Westmakedonien einerseits und dem westlichen Balkan und dem Rest Europas (über den Hafen von Igoumenitsa) andererseits verbessern soll, ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Nordautobahn Cretan (Az.Α.Κ.) (Maßnahme ID 16630)

Die Investition betrifft den Bau der Nordautobahn Cretan (BOAK), die die vier großen Städte Kretas (Chania, Rethymnon, Heraklion und Agios Nikolaos) verbindet und Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) ist. Die Investition besteht aus drei Teilprojekten. Teilprojekt 1 umfasst das Segment von Chania bis Heraklion, eine mautpflichtige Autobahn von ca. 163 km Länge, die im Rahmen eines Konzessionsvertrags gebaut und betrieben werden soll. Mit dieser Maßnahme werden eine Reihe spezifischer, vorab festgelegter Arbeiten wie die Umgehungen von Chania, Heraklion und Rethymnon, Brücken, Kreuzungen und unterirdische Arbeiten finanziert. Teilprojekt 2 umfasst das Segment von Hersonissos-Neapoli mit einer Länge von etwa 22,5 km, das im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft gebaut werden soll, und Teilprojekt 3 umfasst das Segment Neapolis – Agios Nikolaos mit einer Länge von etwa 14 km, das als öffentliches Bauvorhaben gebaut werden soll. Ziel der Autobahn ist es, die Zugänglichkeit zwischen den Großstädten Kretas und allen wichtigen Häfen und Flughäfen der Insel zu verbessern, die Reisezeiten zu verkürzen, das Dienstleistungsniveau und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und die regionalen Verkehrstätigkeiten sowohl für den Personen- als auch den Güterverkehr zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Umsetzung des aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Teils der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt (Maßnahme ID 16960)

Die Investition umfasst die folgenden digitalen Projekte in den Bereichen Umwelt und Kultur: 1. Einrichtung eines IT-Systems für die Abgrenzung von Wasserläufen als Beitrag zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, (2) Einrichtung einer digitalen Bank für Transaktionen im Gebäude-Plot-Verhältnis, (3) Entwicklung einer einheitlichen digitalen Karte, (4) Einrichtung eines zentralen Systems für die Messung und Überwachung von Luftschadstoffen und Meeresverschmutzung als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und (5) Einrichtung interaktiver digitaler Dienste und Produktion digitaler Inhalte zur Förderung kultureller Ausstellungen mit erweiterter und virtueller Realität für Museen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Wiederherstellung der Zugänglichkeit nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“ (Maßnahme ID 16999)

Diese Investition umfasst die Wiederherstellung der Schäden am Straßen- und Eisenbahnnetz und die damit verbundenen technischen Arbeiten in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten bei gleichzeitiger Gewährleistung von Funktionalität, Sicherheit und Klimaresilienz. Die Investition besteht aus zwei Teilprojekten:

1.Wiederherstellung des Straßennetzes

Rehabilitationsmaßnahmen an 200 Standorten auf 2 100 km des regionalen Straßennetzes in den Präfekturen Larissa, Magnesia, Trikala, Karditsa, Fthiotida und Euböa, einschließlich begleitender technischer Arbeiten an Brücken, die an ihren Bauwerken beschädigt wurden und repariert werden müssen.

2.Wiederherstellung des Eisenbahnnetzes

Wiederherstellung des Schienennetzes in den Abschnitten Domokos bis Rapsani der Hauptachse Athen-Thessaloniki und in den drei vertikalen Achsen (Larissa-Volos, Paleofarsalos-Kalambaka und Strecke Pelion), einschließlich Reparatur beschädigter Schienengleise, Begleitmaßnahmen für beschädigte Brücken und Tunnel, Reparatur und Instandsetzung von Bahnhöfen, Kreuzungs- und Signaleinrichtungen.

Es wird ein Beschaffungsplan für die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik geförderten Investitionen in die Eisenbahnsicherheit und für die regelmäßige Instandhaltung erstellt, die zwar nicht mit Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität durchgeführt werden, aber für die Wiederherstellung des sicheren Betriebs des Schienennetzes erforderlich sind.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung der Vorstadtbahn West Attika (Maßnahme ID 16892)

Diese Investition umfasst den Bau einer 36 km langen Vorstadt-Eisenbahnstrecke westlich von Athen, von Ano Liossia bis Megara. Der Ausbau des Schienenverkehrs trägt zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bei und fördert die Anbindung in einem Gebiet, in dem der Logistiksektor über ein erhebliches Potenzial verfügt. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Durchführung von EASA-Berichtigungsarbeiten (Maßnahme ID 16833)

Diese Investition umfasst die Modernisierung von 13 Regionalflughäfen zur Behebung von Abweichungen und/oder Verstößen im Rahmen der neuen Zertifizierungsspezifikationen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die eine vertragliche Verpflichtung des Staates darstellen. Ziel der Investition ist es, diese Flughäfen in vollem Umfang mit der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit in Einklang zu bringen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Intelligente Brücken (Maßnahme ID 16949)

Die Investition besteht aus zwei Phasen. Phase I der Investition zielt darauf ab, Brücken mit speziellen Lastmesssystemen und Sensoren oder optischen Fasern auszurüsten, die die Verlagerung der Brücken in Echtzeit messen. Diese Informationen werden mit speziellen Algorithmen aufgezeichnet und verarbeitet, um die strukturelle Anfälligkeit von Brücken zu bewerten. Ziel dieser Investition ist es, das Sicherheitsniveau der Brücken zu verbessern und Unfälle zu verhindern, sei es durch die Durchfahrt von schweren Fahrzeugen oder durch den Klimawandel. Phase II der Investition zielt darauf ab, Brücken mit drahtlosen Sensoren auszurüsten, die von Solarpaneelen angetrieben werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation (Maßnahme ID 16959)

Die Investition umfasst die Modernisierung der Infrastrukturen und Dienste der griechischen Eisenbahnorganisation (OSE) im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) durch die Entwicklung folgender Systeme und Dienste: a) Ticketmanagement- und Telematiksysteme, b) Infrastruktur für intelligente Bahnhöfe, c) Kundenerfahrungsdienste, d) Hochgeschwindigkeitsinternet in Zügen und Bahnhöfen und e) ein Fahrzeug-Telematiksystem. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Digital Integrated Program Management System for the Administration of the Technical Works and Structural Assets des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (Maßnahme ID 16937)

Mit der Reform wird ein modernstes Portfolio-Management-Informationssystem eingeführt, um dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein Instrument zur Überwachung, Verwaltung und Verwaltung seines Portfolios technischer Arbeiten und Vermögenswerte an die Hand zu geben. Das System liefert während des gesamten Lebenszyklus der ausgeführten Arbeiten genaue Informationen in Echtzeit über die zu erbringenden Leistungen, die Kosten und den Zeitplan. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (Maßnahme ID 16786)

Diese Reform beinhaltet die Digitalisierung der vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung der Verfahren im öffentlichen Sektor. Sie umfasst a) die Ausstellung, Ersetzung und Erneuerung von Führerscheinen, b) Verfahren im Zusammenhang mit der Übertragung von Fahrzeugen, c) die Ausstellung von Verkehrszulassungsscheinen und Führerscheinkennzeichen und d) Prüfungen des Führerscheins. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Arbeitsreform im Kultursektor (Maßnahme ID 16715)

Mit dieser Reform sollen Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften für den Kultur- und Kreativsektor eingeführt werden, um den Anteil der gemeldeten Arbeit in diesem Sektor zu erhöhen, die Fachkräfte der Branche zu unterstützen und ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Ziel dieser Reform ist es, die Widerstandsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors zu erhöhen. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen: Kultur als Wachstumsmotor (Maßnahme ID 16293)

Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, den Beitrag der Kultur zu intelligentem und nachhaltigem Wachstum sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern. Es besteht aus sechs Teilprojekten:

1)Unterstützung der regionalen Strategien der Kultur- und Kreativwirtschaft, Unterstützung lokaler Handwerksökosysteme, Schaffung eines kulturzentrierten regionalen Wachstumsökosystems, Hervorhebung des funktionalen und organischen sektorübergreifenden Mehrwerts der Kultur- und Kreativwirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen, Einführung nachhaltiger Finanzaktivitäten, Entwicklung der „Erfahrungsökonomie“ usw. Die Unterstützung umfasst die Entwicklung und Modernisierung von Kulturstätten, Dienstleistungen und Erfahrungen, die Weiterbildung der Arbeitskräfte, die Entwicklung lokaler Kulturwege, die Förderung von Kreativität und Innovation, die Finanzierung energieeffizienter Renovierungen und Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur usw.

2)Ausweitung der Nutzung archäologischer Stätten und Denkmäler als Veranstaltungsorte und Veranstaltungsstätten,

3)Unterstützung des digitalen Wandels der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Entwicklung digitaler Modelle der kulturellen Produktion und des kulturellen Vertriebs,

4)Förderung der Filmindustrie als Motor für Wachstum und Kreativität und

5)Förderung der griechischen Kulturmarke und des griechischen Handels.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird das Teilprojekt für den Bau von Zugangsstraßen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Museum für Unterwasser-Antiquitäten (Maßnahme ID 16486)

Mit dieser Investition soll ein Industriegebäude in Piräus durch eine energieeffiziente Renovierung wiederhergestellt und als Museum für Unterwasser-Antiquitäten wieder geöffnet werden. Die Investition zielt darauf ab, einen Mehrwert aus kultureller und touristischer Sicht für die Hafenstadt Piräus und das gesamte Athener Gebiet zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Verwendung von „Kunst auf Verschreibung“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Silberwirtschaft (Maßnahme ID 16735)

Ziel der Investition ist es, Besucher ab 65 Jahren sowie Besucher mit Behinderungen für Kulturstätten wie Museen, Theater, Festivals, archäologische Stätten und Denkmäler zu gewinnen, indem der physische Zugang zu diesen Veranstaltungsorten verbessert und Führungssysteme mit Hör- und Sehhilfen entwickelt werden. Die Investition wird vollständig auf die bereits laufende griechische Strategie für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Darüber hinaus sollen mit der Investition Programme gefördert werden, die von der Weltgesundheitsorganisation beschrieben werden und Kunst und Kultur als festen Bestandteil der medizinischen Unterstützung, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit, nutzen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Stores (vor Ort und elektronisch) (Maßnahme ID 16536)

Diese Investition umfasst Energieeffizienzmaßnahmen, Renovierungen, den Bau von Geschäften und Werkstätten, die Bereitstellung von Ausrüstung für physische und Online-Lieferungen sowie die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED), die die Einnahmen aus archäologischen Stätten, historischen Stätten, Denkmälern und archäologischen Museen in Griechenland einzieht und diese Ressourcen zur Unterstützung des griechischen Kulturerbes verwaltet. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)) auf dem Baustellengelände zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel (Maßnahme ID 16433)

Diese Investition umfasst die Entwicklung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel für Kulturerbestätten. Ziel ist es, das kulturelle Erbe Griechenlands zu schützen, seine Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu verbessern und so den Beitrag der Kulturerbestätten zur Wirtschaftstätigkeit zu erhalten. Die Investition umfasst räumliche und zeitliche Bewertungen der Klimarisiken und die Ermittlung von Schwachstellen, denen Kulturerbestätten ausgesetzt sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Verbesserung der Hochschulbildung (Maßnahme ID 16725)

Durch die Investition wird die Hochschulbildung in Griechenland verbessert, indem rechtliche, akademische, institutionelle und andere Hindernisse beseitigt werden. Sie wird von einer Überprüfung und Aktualisierung aller Lehrpläne begleitet, um auch die Attraktivität ausländischer Studierender für griechische Kunstbildungseinrichtungen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen mit den Investitionen Kunstschulen unterstützt werden, indem ihre physische und technische Infrastruktur verbessert und ihr Übergang zu einer modernen digitalen Infrastruktur unterstützt wird. Schließlich überprüft sie ihr Betriebsmodell mit dem Ziel, die Studien zu verbessern und die Qualität der Kunsterziehung durch kommunale Einrichtungen zu gewährleisten.

Die Investition umfasst:

1)Aktualisierung der Lehrpläne im Rahmen des europäischen sektoralen Qualifikationsrahmens, auch um ausländische Studierende für griechische Kunstbildungseinrichtungen zu gewinnen;

2)die Einrichtung einer Nationalen Schule für darstellende Künste und

3)Modernisierung der physischen und digitalen Infrastrukturen der großen staatlichen Bildungseinrichtungen.

Mit der Investition soll auch die Gleichwertigkeit der Kunstausbildung in Griechenland mit Hochschulabschlüssen anderer EU-Länder sichergestellt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten und Denkmälern (Maßnahme ID 16485)

Mit dieser Investition sollen fünf symbolträchtige Kulturwege mit thematischen Narrativen konzipiert werden, die alle Phasen der griechischen Geschichte abdecken. Es wird davon ausgegangen, dass die Routen geografisch über das gesamte Land verteilt sind. Die Investition umfasst auch die Erhaltung und Restaurierung ausgewählter Denkmäler, die Modernisierung von Diensten und Infrastrukturen, die Entwicklung interaktiver digitaler Anwendungen und die Einbeziehung von Kunst und Kulturveranstaltungen. Die zu den Routen gehörenden Denkmäler und Stätten sollen Synergien mit touristischen Reisezielen schaffen und somit als Motor für nachhaltiges Wachstum und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt fungieren. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Restaurierung – Erhaltung – Ausbau der Denkmäler von Akropolis (Maßnahme ID 16435)

Die Investition umfasst den Schutz der Akropolis der Athener Denkmäler vor dem Klimawandel und umfasst Restaurierungsarbeiten für die Parthenon und die Mauern, die Erhaltung bestimmter Teile aller Denkmäler der Akropolis, die Konsolidierung und Stabilisierung von Gesteinsmassen und die Verbesserung der Zugänglichkeit der Besucher. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Entwicklung des Tourismus (Maßnahme ID 16931)

Ziel dieser Investition ist es, die Tourismussaison in Griechenland über die Sommermonate hinaus zu verlängern und alternative Formen des Tourismus zu fördern und so zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit, zum nachhaltigen Wachstum und zum sozialen und territorialen Zusammenhalt beizutragen. Die Investition besteht aus zwei Teilen:

1)Grüne Entwicklung: Ausbau des Bergtourismus, der die energetische Sanierung der öffentlichen Infrastruktur und die Installation neuer Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen, Gesundheits- und Wellnesstourismus, Agrotourismus und Gastronomie umfasst.

2)Blaue Entwicklung: Modernisierung der Infrastruktur von Tourismushäfen durch Energieeffizienzmaßnahmen für bestehende Gebäude und Infrastrukturgebäude, Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, der Infrastruktur und der in Jachthäfen angebotenen Dienstleistungen, der Zugänglichkeit von Stränden für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen und zur Förderung der Entwicklung von Tauch- und Unterwassertourismus.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 21 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 22 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 23 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 24 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (Maßnahme ID 16921)

Die Investition umfasst die Weiterqualifizierung und Umschulung von Saisonarbeitnehmern, Langzeitarbeitslosen sowie Arbeitnehmern in der Tourismusbranche, deren Arbeitsvertrag während der Pandemie ausgesetzt wurde. Die Umschulungsprogramme müssen mehrere Spezialisierungen abdecken und dem künftigen Bedarf des Sektors für die Zeit nach COVID-19 Rechnung tragen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Neue Industrieparks (Maßnahme ID 16634)

Die Investition umfasst die Bereitstellung von Finanzhilfen für a) die Einrichtung neuer Industrieparks der nächsten Generation, b) den Ausbau der bestehenden Parks, um deren Bereitschaft für den Übergang zu 5G-Netzinfrastrukturen und ultrahohe Bandbreiten und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu verbessern, intelligentes Energiemanagement und Energiesparmaßnahmen sowie Infrastrukturen für die Kreislaufwirtschaft und c) die Umwandlung von Gebieten mit hoher Industriekonzentration in grüne und digitalisierte Industrieparks. Die Maßnahme umfasst auch eine Reform des Rechtsrahmens für Industrieparks, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Abwicklung informeller Industriekonzentrationen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die finanzielle Unterstützung umfasst Investitionen in a) Infrastruktur für die Errichtung neuer Erzeugungsparks (einschließlich des Erwerbs von Grundstücken) mit spezifischen Energieeffizienzkriterien für den Bau neuer Gebäude sowie Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in Großunternehmen und unterstützende Maßnahmen, b) Infrastruktur für den digitalen Wandel und die Schaffung intelligenter Industriegebiete, c) erneuerbare Solarenergie, d) Wasserwirtschaft und Erhaltung der Wasserressourcen (die Investitionen müssen einen durchschnittlichen Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von & l aufweisen; = 1,5), e) Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die den Energieeffizienzkriterien entsprechen, f) Elektromobilität (Entwicklung von Betankungsnetzen für Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge oder von Biomethan-Tankstellen für den Verkehr), g) Projekte zur Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen. Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Beim Bau von Front-to-End-Abwassersystemen muss die Maßnahme einen Nettoenergieverbrauch von Null aufweisen und im Falle der Erneuerung der Front-to-End-Abwassersysteme zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen (nur durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen). Investitionen in Elektromobilität müssen mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen und sich auf alternative Kraftstoffe für den Verkehr beziehen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 25 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 26 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 27 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 28 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investitionen: Beschleunigung der intelligenten Fertigung (Maßnahme ID 16721)

Die Investition umfasst finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen der Industrie bei der Modernisierung ihrer Fertigungsausrüstung und -infrastruktur mit modernsten intelligenten Technologien mit geringen Umweltauswirkungen. Mit der Maßnahme werden auch Industrieprogramme und Unternehmenscluster in wichtigen industriellen Wertschöpfungsketten unterstützt, die die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Industrie und ihren Übergang zu Industrie 4.0 fördern. Die finanzielle Unterstützung umfasst Investitionen in die Digitalisierung von Produktionslinien, Automatisierung und Vernetzung von Lieferketten, die Gestaltung und Herstellung intelligenter Produkte und Dienstleistungen, die Einführung intelligenter Fertigungstechnologien in mechanischen, Labor- und Fertigungsausrüstungen für ultraschnelle 5G-Netze, Qualitätskontrollausrüstung, IKT- und Softwareausrüstung, Softwarelizenzen, Cloud-Lizenzen, Implementierungsdienste für die neue IT-Infrastruktur und W/W, IT-Sicherheitsdienste, Produktdesign, geistiges Eigentum, Patent- und Zertifizierungskosten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 29 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 30 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 31 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 32 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investitionen: Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor (Maßnahme ID 16626)

Die Investition umfasst die folgenden fünf Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Entwicklung des Agrarsektors in Griechenland: a) Innovation und ökologischer Wandel bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, b) Modernisierung des Primärsektors, c) Entwicklung des umweltfreundlichen Tourismus, d) Umstrukturierung des Anbaus und e) Verbesserung der Tiergenetik. Ein gesonderter Teil der Investitionen unter a), c) und d) dient der Unterstützung für die energetische Modernisierung von Produktionseinheiten und Gebäuden, mechanische Ausrüstung mit geringem Energieverbrauch für die Modernisierung bestehender Produktionseinheiten, Projekte in Abfallbewirtschaftungseinheiten und die Behandlung von Emissionen gasförmiger Schadstoffe für den Umweltschutz, die Einführung neuer Technologien zur Überwachung der Rückverfolgbarkeit, umweltfreundliche Produktionsprozesse und Ressourceneffizienz sowie Marktanalyse, strategische Zusammenarbeit und Schaffung hochwertiger Lieferketten, die in erster Linie auf die Vernetzung von Wirtschaftsbereichen (Landwirtschaft – Prozess – Tourismus) abzielen. Durch diese Investitionen werden auch umweltfreundliche Verkehrsmittel, die Entwicklung neuer erneuerbarer Energiequellen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und die Prävention sowie das Management klimabedingter Risiken, der Schutz der biologischen Vielfalt, des Naturerbes und der Ressourcen unterstützt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 33 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 34 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 35 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 36 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors (Maßnahme ID 16653)

Die Investition soll die Einführung innovativer Technologien im griechischen Agrarsektor, die Kontrolle der Fälschung griechischer Erzeugnisse, die Erleichterung des Zugangs griechischer Lebensmittelerzeugnisse zu ausländischen Märkten sowie die Entwicklung neuer Kenntnisse im Agrar- und Lebensmittelsektor in Griechenland und die Einführung bewährter Verfahren fördern. Die Investition umfasst a) Maßnahmen zur Unterstützung des digitalen Wandels des Agrarsektors, z. B. die Entwicklung einer großen offenen digitalen Infrastruktur mit Cloud-Infrastruktur und großmaßstäblichen Verarbeitungskapazitäten für Satelliten- und Luftdaten, und b) zur Förderung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Griechenland, der Viehzucht und der Fischerei durch die Erleichterung der Ausstellung von Ausfuhrzertifikaten, die Entwicklung eines Systems für die Verwaltung von Einfuhr- und innergemeinschaftlichen Handelsdaten und eines Systems für Geschäftsinformationen für Einfuhren und Handel sowie die Entwicklung eines nach außen gerichteten Portals für die Förderung griechischer Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse und landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor (Maßnahme ID 16584)

Diese Investitionen umfassen innovative Ausrüstungslösungen, Forschung, Know-how-Transfer und Ausbildung von Humanressourcen im Hinblick auf die Modernisierung und Diversifizierung der Aquakulturproduktion. Außerdem wird eine genetische Materialbank für gefährdete Arten und kommerziell genutzte Süßwasserfischarten geschaffen. Ziel der Investition ist es, umweltfreundliche Produktionsprozesse und Ressourceneffizienz zu unterstützen, die zu einem verstärkten Handel und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Sektor führen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierungsinterventionen für Regionalhäfen (Maßnahme ID 16975)

Die Investition umfasst Maßnahmen zur Modernisierung regionaler Häfen auf Inseln und Gebieten mit entwickelten Tourismusaktivitäten. Die Maßnahmen werden in zwölf Häfen im ganzen Land durchgeführt und umfassen Infrastrukturverbesserungen wie die Modernisierung der Kais von Häfen, um das Einbooten zu erleichtern, Wellenunterbrechungen, die Installation schwimmender Piers, den Bau von Servicerampen, Kaiwänden und Küstenschutzarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Gesamtplan für die Erneuerung der griechischen Fahrgastflotte (Maßnahme ID 16944)

Die Investition besteht in der Vorbereitung einer detaillierten Studie, Strategie und Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus für die schrittweise Erneuerung der Fahrgastschiffflotte des Landes. In der Studie werden der entsprechende Modernisierungsbedarf der Schiffe und der Investitionshorizont, der Finanzierungsbedarf der Betreiber und die potenziellen Einnahmen, die durch den Erneuerungsplan erzielt werden sollen, festgelegt, welche Infrastrukturerneuerung in den Häfen stattfinden sollte, um den Betrieb der neuen Schiffe zu unterstützen, und ein Finanzierungsmechanismus entwickelt, um den Betreibern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor (Maßnahme ID 16982)

Die wichtigsten Maßnahmen des Projekts sind:

1.Annahme eines Fahrplans mit den Schritten für die vollständige Umstrukturierung der Unternehmen OSE und ERGOSE.

2.Einstellung eines spezialisierten Beraters zur Unterstützung der Umsetzung der Reform

3.Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die Reform der beiden Unternehmen, das es ihnen ermöglicht, ein modernes Eisenbahnnetz aufzubauen, zu betreiben und zu warten.

4.Umsetzung der im Primär- und Sekundärrecht festgelegten Reform.

Die Umsetzung der Umstrukturierung kann über die vollständige Integration von ERGOSE mit OSE erfolgen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Ziel der Reform ist es, den griechischen Eisenbahnsektor sicherer, effizienter, integrierter, moderner und nachfragegerechter zu machen. Die Reform wird durch einen Mehrfach-Rahmenvertrag für die Umstrukturierung des Eisenbahninfrastruktursektors in Griechenland unterstützt.

Reform: Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (Maßnahme ID 16593)

Ziel der Reform ist es, Griechenland als attraktives Ziel für potenzielle Investoren zu fördern. Mit der Reform soll der Rechtsrahmen für die Anziehung strategischer Investitionen überarbeitet und die Bestimmungen zweier verschiedener Gesetze 3894/2010 und 4608/2019 in einem einzigen Rechtsakt zusammengeführt werden, wodurch der Rechtsrahmen für strategische Investitionen für potenzielle Investoren klar wird. Es wird eine neue Kategorie strategischer Investitionen mit zusätzlichen Anreizen geschaffen, das Genehmigungsverfahren durch eine zentrale Anlaufstelle vereinfacht und konsolidiert und neue Wirtschaftsbereiche und potenzielle wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in den bestehenden Rechtsrahmen (Gesetz 3894/2010 und Gesetz 4608/2019) aufgenommen. Die wichtigsten Kriterien für die Einstufung einer Investition als „Emblematic Investment of Great Significance“ sind die Förderung von Innovation oder Technologieverbreitung, die grüne Wirtschaft und/oder die erhebliche Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene. Die Charakterisierung der Projekte darf weder eine Mindestsumme der Investitionskosten noch eine Mindestanzahl von jährlichen Beschäftigungsquoten erfordern. Ein Sonderausschuss aus drei bekannten Wissenschaftlern aus verschiedenen wissenschaftlichen Themen, der durch einen gemeinsamen Ministerbeschluss des Finanzministers und des Ministers für Entwicklung und Investitionen eingesetzt wurde, entscheidet auf Antrag der Investoren über die Erfüllung der oben genannten Kriterien und legt dem Interministeriellen Ausschuss für strategische Investitionen eine förmliche Stellungnahme vor, der die endgültige Entscheidung über die Einstufung der Investition als strategische Investition von großer Bedeutung und die spezifischen Anreize, auf die die Investition Anspruch hat, trifft. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Förderfähig sind auch Projekte, die Innovation oder Technologieverbreitung, die Nutzung erneuerbarer Energien und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft fördern und/oder die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene erheblich fördern. Förderfähige Investitionen umfassen Investitionen in den Bau neuer energieeffizienter Gebäude und die Unterstützung von Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, die zur CO2-armen Wirtschaft und zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen, d. h. a) Infrastruktur mit spezifischen Energiekriterien für den Bau neuer Gebäude, b) Projekte zur hybriden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf nicht verbundenen Inseln, c) Investitionen in die Erzeugung von grünem Wasserstoff, d) aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Systeme für die Stromspeicherung und e) Anlagen von Offshore-Windparks und Offshore-Photovoltaikparks. Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entspricht, schließen die im Rechtsrahmen für die Anziehung strategischer Investitionen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 37 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 38 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 39 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 40 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Reform: Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie (Maßnahme ID 16599)

Diese Reform besteht aus einer Reihe politischer Reformen, die auf die Digitalisierung des griechischen Netzes für Wirtschaftsdiplomatie abzielen. Die Reform umfasst die Ausweitung der „Helpdesk“-Dienste von Enterprise Greece, der staatlichen Handels- und Investitionsförderungsstelle, den Erwerb, die Verarbeitung und die Nutzung von Datenbanken auf internationalen Märkten und über Ausfuhrverfahren, die Einrichtung eines Ombudsmann-Dienstes zur Unterstützung der Exporteure bei der Überwindung von Hindernissen während des Exportprozesses, die vollständige Digitalisierung der internen Prozesse von Enterprise Greece und neue digitale Kommunikationskanäle mit Exporteuren und potenziellen Investoren. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Q.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Top Investment 6: Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

254

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16628_Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

Beginn der Bauarbeiten in E-65

Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, ratifiziert vom Ministerium für Infrastruktur

Q2

2022

Beginn der Bauarbeiten für die Autobahn E-65 Mittelgriechenland: Trikala – Egnatia

255

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16628_Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – erste Bauphase

60 % des Projekts, unterstützt durch einen vom Ministerium für Infrastruktur ratifizierten Bericht eines unabhängigen Ingenieurs

Q2

2024

60 % des Werts der Bauarbeiten für die Autobahn Mittelgriechenland E-65: Trikala-Egnatia muss von einem unabhängigen Ingenieur ausgefüllt und bestätigt worden sein.

256

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16628_Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – Fertigstellung

100 % des Projekts abgeschlossen, unterstützt durch einen vom Ministerium für Infrastruktur ratifizierten Bericht eines unabhängigen Ingenieurs

Q4

2025

Abschluss des Projekts einschließlich Nebenarbeiten (z. B. alle Mautstationen, Beleuchtungs- und Sicherheitsmaßnahmen, die für die Zertifizierung und den Betrieb der Autobahn erforderlich sind).

Top Investment 7: Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

257

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – erstes Vertragspaket

Benachrichtigung über die Vergabe von Aufträgen an mindestens 2300 Standorten.

Q2

2023

Vergabe von Aufträgen an mindestens 2300 Standorten, die a) die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an etwa 7000 gefährlichen Orten gewährleisten; B) geringfügige Verbesserungen für die restlichen 2 500 km

258

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – alle Aufträge

Mitteilung über die Vergabe von 100 % der Aufträge

Q2

2024

Vergabe von Aufträgen für 100 % der Standorte im Rahmen dieses Projekts, die a) Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an mindestens 7000 gefährlichen Orten gewährleisten; B) geringfügige Verbesserungen für die restlichen 2 500 km

259

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur Straßenverkehrssicherheit

Nachweis eines unabhängigen Ingenieurs über den Abschluss aller Sicherheitsarbeiten im Straßenverkehr

 

 

 

Q4 

2025 

Abschluss des Projekts und Erreichen a) Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an mindestens 7000 gefährlichen Orten; B) geringfügige Verbesserungen für die restlichen 2 500 km

Top Investment 8: Nordautobahn Cretan (Vo.Α.Κ.)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

260

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16630_Kretan-Nördliche Autobahn (Az.Α.Κ.)

Meilenstein

Bekanntmachung der Auftragsvergabe für drei Teilprojekte der BOAK

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für a) das Konzessionsübereinkommen; die öffentlich-private Partnerschaft; und c) öffentliche Arbeiten.

261

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16630_Kretan-Nördliche Autobahn (Az.Α.Κ.)

Ziel

Stand der Bauarbeiten der BOAK

Prozentsatz des Werts der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Arbeiten abgeschlossen, durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs genehmigt und vom Infrastrukturministerium genehmigt

0

60

Q2

2025

60 % des Werts der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Bauarbeiten an der Straße „Nordachse Kreta“, die von einem unabhängigen Ingenieur für Teilprojekt 2 abgeschlossen und bestätigt wurden: (Hersonissos-Neapolis) und Teilprojekt 3: (Neapolis-Agios Nikolaos).

262

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16630_Kretan-Nördliche Autobahn (Az.Α.Κ.)

Meilenstein

Projektabschluss der BOAK

Abschluss von 100 % des Werts der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Arbeiten, die von einem unabhängigen Ingenieur zertifiziert sind. Die Abschlussbescheinigung ist vom Ministerium für Infrastruktur zu genehmigen.

Q4

2025

Teilprojekt 3: (Neapolis-Agios Nikolaos) abgeschlossen und in Betrieb. Teilprojekt 2: (Hersonisos – Neapolis) Abschluss der Bauphasen A und B der Aushubarbeiten und vorübergehende Unterstützung der Straßentunnel T2, T3 und Abschluss der Tiefbauarbeiten für den Straßentunnel T4. Für Teilprojekt 1 (Chania-Heraklion) müssen die folgenden Arbeiten in Höhe von 15 % der Projektkosten abgeschlossen sein:

1.Abschluss der Bauingenieurarbeiten für die bestehenden Umgehungen von Chania, Heraklion und Rethymnon.

2. Abschluss der Bauingenieurarbeiten für den Teil Vrises-Atsipopoulo, 21,9 km, der zwei Kreuzungen umfasst.

Gesamtlänge der Brücken: 2 036 m

Gesamtlänge der unterirdischen Arbeiten (Bagger, Fundamente, Entwässerung, Erdarbeiten, Erdarbeiten und Nebenarbeiten): 10 215 m

3. Abschluss der Bauingenieurarbeiten für den Teil Amari-Skaleta, 12,4 km, der einen Anschluss umfasst

Gesamtlänge der Brücken: 710 m.

Gesamtlänge der unterirdischen Arbeiten (Bagger, Fundamente, Entwässerung, Erdarbeiten, Erdarbeiten und Nebenarbeiten): 4 230 m

Der Abschluss wird vom unabhängigen Ingenieur und vom Ministerium für Infrastruktur bescheinigt.

Gruppe 24: Infrastruktur

Untergruppe 1 (digitaler Wandel)

Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt (ID: 16960)

Intelligente Brücken (ID: 16949)

Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (ID: 16786)

Digital Integrated Program Management System for the Administration of the Technical Works and Structural Assets des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (ID:16937)

Untergruppe 2 (Eisenbahnen und Flughäfen)

Wiederherstellung der Zugänglichkeit nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“ (Maßnahme ID 16999)

Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor (ID: 16982)

Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation (ID: 16959)

Modernisierung der Vorstadtbahn West Attika (ID: 16892)

EASA-Konformitätsprogramm (ID: 16833)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

263

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Fahrplan für die Eisenbahnreform

Wegweiser

Q3

2021

Untergruppe 2: Ausarbeitung eines Fahrplans mit den Schritten für die vollständige Umstrukturierung der Unternehmen OSE und ERGOSE.

264

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Eisenbahnreformgesetz

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

Q2

2022

Untergruppe 2: Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor;

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die Reform der beiden Unternehmen, die es ihnen ermöglichen, ein modernes Eisenbahnnetz aufzubauen, zu betreiben und zu warten.

347

4,6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Straßensanierungsprojekte

Vertragsunterzeichnung

Q2

2024

Unterzeichnung aller Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, die für die Wiederherstellung und Belastbarkeit des Straßennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten erforderlich sind.

348

4,6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge über Eisenbahnwiederherstellungsprojekte und Beschaffungsplan

Unterzeichnung der Verträge und Aufstellung eines Beschaffungsplans

Q2

2024

Unterzeichnung aller Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, die für die Wiederherstellung und Belastbarkeit des Schienennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten erforderlich sind.

 

Erstellung eines Beschaffungsplans für alle damit verbundenen Investitionen in die Eisenbahnsicherheit und für die regelmäßige Instandhaltung. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität werden diese flankierenden Investitionen, die für die Wiederherstellung des sicheren Betriebs des Schienennetzes erforderlich sind, nicht unterstützt. Diese Investitionen werden aus nationalen oder anderen EU-Fonds unterstützt.

267

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16833_Umsetzung der EASA-Maßnahmen zur Mängelbehebung

Meilenstein

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen an Regionalflughäfen durch die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q2

2023

Untergruppe 2: Compliance-Programm der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA): Alle Verträge über Korrekturarbeiten an 13 Regionalflughäfen zur Einhaltung der neuen Verordnung (EU) 2018/1139.

268

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Neuer OSE-Umsetzungsplan

Kopie des angenommenen Umsetzungsplans für NewOSE

Q2

2024

Annahme eines Durchführungsplans für ein neues einheitliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen (NewOSE).

268a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für neue OSE und internationale Ausschreibung

Kopie der Rechtsvorschriften für NewOSE und Mitteilung der veröffentlichten internationalen Ausschreibung

Q4

2024

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes 4974/2022 und des abgeleiteten Rechts für ein neues, fremdvergleichskonformes Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit OSE als Kern („New OSE“), das ERGOSE umfasst. Das neue Unternehmen wird die Gesamtverantwortung für Fragen der Eisenbahnsicherheit übernehmen und bei der Umsetzung von Risikokontrollmaßnahmen uneingeschränkt mit den Eisenbahnunternehmen zusammenarbeiten.

Veröffentlichung der internationalen Ausschreibung für die Auftragsvergabe an einen technischen Berater, der für die Verwaltung der operativen Tätigkeiten von OSE zuständig ist.

268b

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Annahme des mehrjährigen Investitionsprogramms, Unterzeichnung eines neuen Leistungsvertrages

Kopie des angenommenen Mehrjahresinvestitionsprogramms und Kopie des unterzeichneten neuen Vertrags

Q2

2025

Annahme des Mehrjahresprogramms mit erwarteten strategischen Investitionen und Instandhaltungsarbeiten; Unterzeichnung eines neuen Leistungsvertrages mit spezifischen Etappenzielen und wesentlichen Leistungsindikatoren, einschließlich für den Abschluss von Investitionen in wichtige Sicherheitssysteme und -infrastrukturen, zur regelmäßigen Wartung, zur Kundenzufriedenheit, zur Verbesserung der Qualität der Einstellung und der Unternehmensführung des Unternehmens.

268c

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Abschluss der Reform der Eisenbahnorganisation

Bericht zur Bestätigung der vollständigen Operationalisierung von NewOSE

Q4

2025

Umsetzung der organisatorischen Reform im Eisenbahnsektor. Das neue zusammengeschlossene Eisenbahninfrastrukturunternehmen muss voll funktionsfähig sein.

269

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige —

16833_Durchführung von EASA-Konformitätsberichtigungsarbeiten

Meilenstein

Abschluss der EASA-Arbeiten

Zertifizierung durch die EASA

Q4

2025

Untergruppe 2: Alle Berichtigungsarbeiten an den 13 Flughäfen sind von der EASA abzuschließen und zu zertifizieren.

271

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16892 – Ausbau der Vorstadtbahn West Attikas

Meilenstein

Fertigstellung der Eisenbahnstrecke West Attika

Bescheinigungsbericht von OSE, dass das Projekt abgeschlossen und bei OSE eingegangen ist

Q4

2025

Untergruppe 2: Fertigstellung der Vorstadtbahn West Attika von Ano Liossia nach Megara.

272

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16949_Intelligente Brücken

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase I

Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde

Q4

2025

Arbeitsgruppe 1: Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase I zur intelligenten vorbeugenden Instandhaltung von Brücken in mehreren Regionen des Landes.

272a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16949_Intelligente Brücken

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase II

Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde

Q3

2025

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase II zur Bereitstellung von Brücken mit drahtlosen Sensoren, die von Solarpaneelen angetrieben werden.

274

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16959_Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des OSE-Projekts

Abschlussbericht von OSE.

Q4

2025

Abschluss des OSE-Digitalisierungsprojekts:

1. Fahrkartenverwaltungs- und Telematiksysteme, wobei mindestens 60 % der Fahrgäste elektronische Tickets nutzen;

2. Infrastruktur für intelligente Bahnhöfe;

3. Kundenerlebnisdienstleistungen;

4. Einrichtung und Betrieb des Telekommunikationsnetzes für das Hochgeschwindigkeits-Internet in Zügen und Bahnhöfen;

5. OSE-Fahrzeugtelematiksystem

Installationsdienstleistungen; und

6. Aus- und Fortbildungsdienste.

275

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16960_Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Infrastruktur“

Abgeschlossene Projekte, die durch einen vom Ministerium für Infrastruktur ratifizierten Bericht eines unabhängigen Ingenieurs unterstützt werden

Q4

2025

Abgeschlossene Teilprojekte:

1. Informationssystem für die Abgrenzung von Wasserläufen als Beitrag zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt;

2. Transaktionen mit der digitalen Bank für die Vermietung von Grundstücken;

3. Einheitliche digitale Karte;

4. Digitale Messung und Überwachung von Luftschadstoffen und Meeresverschmutzung zur Optimierung des ökologischen Fußabdrucks und digitale Umweltinspektionen, um zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen; und

5. Intelligente Infrastruktur und Entwicklung interaktiver digitaler Dienste und Produktion digitaler Inhalte zur Förderung kultureller Ausstellungen mit erweiterter und virtueller Realität für Museen.

276

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16937_Digitales integriertes Programmverwaltungssystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und des strukturellen Vermögens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Abschluss des PMIS für das Ministerium für Infrastruktur

Abschlussbericht des Ministeriums für Infrastruktur

Q4

2025

Bereitstellung eines dem Stand der Technik entsprechenden PMIS (Portfolio Management Information System) für das Infrastrukturministerium.

277

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16786_Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Vereinfachung der Verfahren für das Verkehrsministerium

Abschlussbericht des Ministeriums für Infrastruktur

Q4

2025

Inkrafttreten eines neuen operativen Modells zur Umsetzung des digitalen Wandels und zur Vereinfachung der Verfahren.

349

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Straßensanierungsprojekte

Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ratifiziert wurde.

Q4

2025

Abschluss aller Projekte zur Wiederherstellung und Widerstandsfähigkeit des Straßennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten.

350

4,6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Eisenbahnsanierungsprojekte

Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ratifiziert wurde.

Q4

2025

Abschluss aller Projekte zur Wiederherstellung und Widerstandsfähigkeit des Schienennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten.

Gruppe 25: Kultur

Arbeitsreform im Kultursektor (ID:16715)

Kultur als Wachstumsmotor (ID: 16293)

Museum für Unterwasser-Antiquitäten (ID: 16486)

Nutzung von „Kunst auf Verschreibung“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft (ID: 16735)

Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED erbrachten Dienstleistungen (ID: 16536)

Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel (2. Gruppe) (ID: 16433)

Verbesserung der Hochschulbildung (ID: 16725)

Kulturwege bei Emblematik-Archäologischen Stätten und Denkmälern (ID: 16485)

Restaurierung – Erhaltung – Ausbau der Denkmäler von Akropolis (ID: 16435)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

278

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16715_Labor-Reform im Kultursektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für die Arbeitsreform im Kultursektor

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und Sekundärrecht und Einrichtung eines Systems zur glaubwürdigen Bewertung des Status der „kreativen oder kulturellen Fachkräfte“

Q3

2022

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Arbeitsreform im Kultursektor, einschließlich der Festlegung des Status von „Kreativ- oder Kulturschaffenden“ und verhältnismäßigen Steuer- und Sozialversicherungsanreizen.

279

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16486_Museum von Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Auftragsvergabe für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten

Bekanntmachung der Vergabe an das Museum für Unterwasser-Antiquitäten und detaillierter Zeitplan für die Arbeiten im Museum von Unterwasser-Antiquitäten

Q4

2023

Auftragsvergabe an das Museum für Unterwasser-Antiquitäten.

280

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Zeitgenössische griechische Kulturmarke und Plattform

Bericht über zeitgenössische griechische Kulturmarking, Green Design Platform, griechische Musikdatenbank und Revitalisierung des Programms zur Übersetzung der griechischen Literatur.

Q4

2024

Kultur als Wachstumsmotor: Entwicklung des zeitgenössischen griechischen Kulturbrandings, Einrichtung einer griechischen Design-Plattform, einer griechischen Musikdatenbank und eines aktualisierten Programms für die Übersetzung der griechischen Literatur

283

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Kultur als Wachstumsmotor

Abschlussberichte zu allen Teilprojekten, einschließlich Zahlungsnachweisen und Ergebnissen von Investitionsprüfungen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen

Q4

2025

Abschluss von Kultur als treibende Kraft für den Abschluss aller relevanten Teilprojekte: Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten im Rahmen ausgewählter regionaler Strategien der Kultur- und Kreativwirtschaft, Modernisierung der Infrastruktur von Kulturstätten, Veranstaltung von Workshops für Kulturschaffende; Unterstützung lokaler Handwerksökosysteme durch Verbesserungen der Infrastruktur, Bereitstellung von Schulungsprogrammen, Kartierung und Entwicklung einer integrierten nationalen Strategie für das Handwerk nach Regionen; Ausweitung der Nutzung archäologischer Stätten und Denkmäler als Veranstaltungsorte und Veranstaltungsstätten durch Modernisierung ausgewählter archäologischer Stätten und Denkmäler und Verbesserung ihrer digitalen Infrastruktur; Förderung der Filmindustrie durch finanzielle Unterstützung für die Produktion ausgewählter griechischer Filme; Stärkung der griechischen Kulturmarke und der griechischen Exporte, unter anderem durch die Entwicklung des digitalen Materials und die Förderung der zeitgenössischen griechischen Kulturplattform und aller damit verbundenen Unterplattformen, Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die Teilnahme griechischer Produktionen im Ausland und deren Förderung.

284

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16536_Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Stores (vor Ort und elektronisch)

Meilenstein

Modernisierung der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED)

Abschlussberichte, einschließlich Zahlungsnachweisen und Ergebnissen von Investitionsprüfungen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen.

Q4

2025

Verbesserung der Tätigkeiten der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED), einschließlich Renovierungen zur Steigerung der Energieeffizienz, Bau und Modernisierung der Infrastruktur und Bereitstellung von Ausrüstung für physische und Online-Lager sowie Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen. 

285

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16725 – Ausbau der Hochschulbildung

Meilenstein

Verbesserung der Hochschulbildung

Abschlussbericht, einschließlich

a) Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen; und

B) dokumentierte Überarbeitungen des Rechtsrahmens mit Verweisen auf das Amtsblatt.

Q4

2025

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für a) die Einrichtung einer Nationalen Schule für darstellende Künste und b) die Überprüfung und Aktualisierung der Lehrpläne der Künste.

Abschluss der Modernisierung des Gebäudes der Nationalen Tanzschule und der staatlichen Konservierungsstelle von Thessaloniki.

Abschluss der Modernisierung der großen staatlichen Bildungseinrichtungen (Dramaschule des Nationaltheaters, Staatstheater Nordgriechenlands, Vorbereitungs- und Berufsschule für schöne Künste von Panormos Tinos)

287

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16486_Museum von Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Museum für Unterwasser-Antiquitäten

Abschlussbericht, einschließlich

(1a) Zertifizierung des Abschlusses von Investitionen; und

(1b) Zertifizierung von Arbeiten für Dauerausstellungen, Erhaltungsarbeiten sowie Dokumentation und Veröffentlichungen zur Unterstützung der Ausstellung.

Q4

2025

Fertigstellung des Museums für Unterwasser-Antiquitäten: (1a) Abschluss der Energieeffizienzarbeiten und

(1b) Organisation einer Dauerausstellung, die einen erheblichen Mehrwert für Tourismus und Kultur für Piräus und das gesamte Athener Gebiet schafft.

288

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16485_Kulturwege bei Emblematik-Archäologischen Stätten und Denkmälern

Meilenstein

Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten

Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition.

Q4

2025

Abschluss der Kulturwege: Bereitstellung von fünf geografisch verteilten Kulturwegen mit thematischen Narrativen aus der griechischen Geschichte, einschließlich der Erhaltung und Restaurierung ausgewählter Denkmäler, der Modernisierung von Dienstleistungen und Infrastrukturen, der Entwicklung interaktiver digitaler Anwendungen und der Einbeziehung von Kunst und Kulturveranstaltungen.

289

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16735_Nutzung von „Kunst auf Verschreibung“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft

Meilenstein

Verwendung von „Kunst auf Rezept“,

Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition.

Q4

2025

Abschluss von Infrastrukturverbesserungen an ausgewählten Stätten mit dem Ziel, den physischen Zugang zu verbessern und Führungssysteme mit Hör- und Sehhilfen für Kulturstätten wie Museen, Theater, Festivals und archäologische Stätten bereitzustellen; und Abschluss der Entwicklung eines digitalen Portals für Besucher mit Behinderungen. Abschluss von Kunstartikeln über Verschreibungen, einschließlich der Förderung von Interventionen, bei denen Kunst und Kultur genutzt werden, um die Erholung von Problemen im Bereich der psychischen Gesundheit zu unterstützen, sowie Schulungsprogramme und Workshops für Fachkräfte des Sektors.

290

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16433_Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel

Meilenstein

Schutz von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel

Abschlussbericht, einschließlich Kopien der Pläne zur Anpassung an den Klimawandel, Zahlungsnachweise und Ergebnisse der Prüfungen der Investitionsbescheinigung für den Abschluss von Investitionen

Q4

2025

Abschluss des Schutzes von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel, einschließlich der Entwicklung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel für Kulturerbestätten, um den Beitrag von Kulturerbestätten zur Wirtschaftstätigkeit zu erhalten, einschließlich räumlicher und zeitlicher Bewertungen der Klimarisiken und der Ermittlung von Schwachstellen, denen Kulturerbestätten ausgesetzt sind.

291

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16435_Wiederherstellung – Erhaltung – Ausbau der Denkmäler von Akropolis

Meilenstein

Wiederherstellung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis

Abschlussbericht, einschließlich Zahlungsnachweisen und Ergebnissen von Investitionsprüfungen, Bescheinigung über den Abschluss der Investitionen.

Q4

2025

Fertigstellung der Restaurierung der Denkmäler der Akropolis zur Erhaltung des Denkmals gegen den Klimawandel, einschließlich Restaurierungsarbeiten an der Parthenon und der Wände, Erhaltung bestimmter Teile des Gebiets, Konsolidierung und Stabilisierung der Gesteinsmassen und Verbesserung der Besucherzugangsarbeiten.

Gruppe 26: Tourismus und Schifffahrt

Entwicklung des Tourismus (einschließlich Teilprojekt Modernisierungsmaßnahmen in Tourismushäfen) (ID: 16931)

Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (ID: 16921)

Modernisierungsinterventionen für Regionalhäfen (ID: 16975)

Gesamtplan für die Erneuerung der griechischen Fahrgastflotte (ID: 16944)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

292

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Touristische Entwicklung: Reformen für Tourismushäfen

1. Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes 2160/1993 über Tourismushäfen.

2. Inkrafttreten der Änderungen der Gesetze 4179/2013 und 4276/2014 über Skigebiete.

3 Bericht über die Einrichtung des Projektmanagementbüros.

Q1

2022

(1) Touristische Entwicklung: Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für Tourismushäfen, um neue Investitionen zu fördern, einschließlich der Änderung der Bestimmungen über die Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen im Einklang mit dem Gesetz 4442/2016 über die Erteilung von Investitionsgenehmigungen.

(2) Touristische Entwicklung: Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für Skiorte, um neue Investitionen zu fördern, einschließlich der Änderung der Bestimmungen über die Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen im Einklang mit dem Gesetz 4442/2016 über die Erteilung von Investitionsgenehmigungen. 

(3) Entwicklung des Tourismus: Einrichtung eines Projektmanagementbüros für die Überwachung von Investitionen in den Ausbau touristischer Häfen.

293

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16975_Aktualisierung der Interventionen für Regionalhäfen

Ziel

Auftragsvergabe für regionale Hafenaufrüstungen

Anzahl der spezifischen regionalen Hafenverbesserungen, für die die Benachrichtigung über die Vergabe von Aufträgen für einzelne Projekte abgeschlossen sein muss

0

28

Q2

2024

Die Benachrichtigung über die Vergabe von Aufträgen für regionale Hafenaufrüstungen ist abzuschließen.

294

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16944_Masterplan für die Erneuerung der griechischen Fahrgastflotte

Meilenstein

Gesamtplan für die griechische Passagierschifffahrt

Vollständiger Bericht und Zusammenfassung der Konsultation.

Q2

2025

Gesamtplan für die Erneuerung der griechischen Fahrgastflotte: Abschluss des Projekts

295

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Entwicklung des Tourismus: Auftragsvergabe für Tourismushäfen

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Das Vergabeverfahren für den Ausbau von touristischen Häfen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist abzuschließen.

296

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16921_Um- und Weiterbildung im Tourismus

Ziel

Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (Abschluss)

Anzahl der Teilnehmer, die die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben

0

18000

Q4

2025

Weiterbildung und Umschulung im Tourismus: Abschluss von Schulungen, die durch einen Abschlussbericht mit einem detaillierten statistischen Anhang der abgeschlossenen Kurse und der erfolgreichen Absolvierung nach Anbieter und Qualifikation bescheinigt werden.

297

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur Entwicklung des Fremdenverkehrs

1a. Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs über die vom Tourismusministerium ratifizierten Arbeiten.

1b. Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition

Q4

2025

Entwicklung des Tourismus:

(1a) Abschluss bestimmter Modernisierungsarbeiten an Tourismushäfen zur Förderung des Tourismus und privater Investitionen.

(1b) Abschluss anderer touristischer Maßnahmen zur Förderung alternativer Formen des Tourismus und Verlängerung der Saison, einschließlich:

Grüne Entwicklung: Verbesserung des Destinationsmanagements durch die Einrichtung eines lokalen Destinationsmanagementbüros und der damit verbundenen Beobachtungsstellen für nachhaltigen Tourismus; Ausbau des Gebirgstourismus, der die energieeffiziente Renovierung der öffentlichen Infrastruktur und die Installation neuer Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen umfasst (Wind); Gesundheits- und Wellnesstourismus durch Nutzung von Wärmefedern; Förderung des Agrotourismus und der Gastronomie.

— Blaue Entwicklung: Modernisierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, der Infrastruktur und der Dienstleistungen in Jachthäfen, der Zugänglichkeit von Stränden für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen und zur Förderung der Entwicklung von Tauch- und Unterwassertourismus.

298

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16975_Aktualisierung der Interventionen für Regionalhäfen

Ziel

Modernisierungsinterventionen für Regionalhäfen

Anzahl der abgeschlossenen regionalen Hafenverbesserungen auf Inseln und Gebieten mit entwickelter Tourismustätigkeit

0

28

Q4

2025

Abschluss regionaler Hafenverbesserungen auf Inseln und Gebieten mit entwickelter Tourismustätigkeit, bescheinigt durch einen Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs für Arbeiten, der vom Schifffahrtsministerium ratifiziert wurde, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen, und Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen.

Gruppe 27: Industrie und Investitionen

Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (ID: 16593)

Netz für die Digitalisierung der Wirtschaftsdiplomatie (ID: 16599)

Neue Industrieparks (ID: 16634)

Beschleunigung der intelligenten Fertigung (ID: 16721)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

299

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Gesetzesreform

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen

Q4

2021

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Reform des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (Gesetz 3894/2010 und Gesetz 4608/2019), unter anderem durch die rechtliche Kodifizierung zur Schaffung eines einheitlichen und kohärenten Rahmens und durch Gesetzesänderungen zur Einführung einer neuen Kategorie „Emblematische Investitionen von großer Bedeutung“.

Mit der Reform des strategischen Investitionsrahmens werden auch Bestimmungen eingeführt, die dazu beitragen, das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Genehmigung und Lizenzierung strategischer Investitionen zu beschleunigen (d. h. zur Verbesserung des beschleunigten Verfahrens). Neue Kategorien strategischer Investitionen werden auf der Grundlage von Kriterien in das Gesetz aufgenommen, die Innovation oder Technologieverbreitung, die Nutzung erneuerbarer Energien und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft begünstigen und/oder die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene erheblich fördern.

300

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Herstellung

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Q1

2022

Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den verarbeitenden Sektor in Bezug auf Investitionen in die Digitalisierung von Produktionslinien, Automatisierung und Vernetzung von Lieferketten, die Konzeption und Herstellung intelligenter Produkte und Dienstleistungen, die Einführung intelligenter Fertigungstechnologien in Ultra-Hochgeschwindigkeits-/5G-Netzausrüstungen, Labor- und Fertigungsausrüstung, Qualitätskontrollausrüstung, IKT- und Softwareausrüstung, Softwarelizenzen, Cloud-Lizenzen, Implementierungsdienste für die neue IT-Infrastruktur und W/W, IT-Sicherheitsdienste, Produktdesign, geistiges Eigentum, Patente und Zertifizierungskosten mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

301

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks

Q1

2022

Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Entwicklung von Industrieparks für Investitionen in a) Infrastruktur für die Errichtung neuer Erzeugungsparks (einschließlich Grundstückserwerb) mit spezifischen Energieeffizienzkriterien für den Bau neuer Gebäude und Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in Großunternehmen und unterstützende Maßnahmen, b) Infrastruktur für den digitalen Wandel und die Schaffung intelligenter Industriegebiete, c) erneuerbare Solarenergie, d) Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der Wasserressourcen (die Investitionen müssen einen durchschnittlichen Infrastruktur-Leakageindex (ILI) von & = 1,5), e) Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die den Energieeffizienzkriterien entsprechen, f) Elektromobilität (Entwicklung von Betankungsnetzen für Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge oder von Biomethan-Tankstellen für den Verkehr), g) Projekte zur Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen. Die Leistungsbeschreibung, einschließlich der Förderkriterien, muss sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Beim Bau von Front-to-End-Abwassersystemen muss die Maßnahme einen Nettoenergieverbrauch von Null aufweisen, und im Falle der Erneuerung der Front-to-End-Abwassersysteme muss die Maßnahme zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen (nur durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen). Investitionen in Elektromobilität müssen mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen und sich auf alternative Kraftstoffe für den Verkehr beziehen.

302

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Primärrecht)

Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt

Q3

2022

Erlass von Primärvorschriften zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Industrie-Unternehmensparks, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Abwicklung informeller Industriekonzentrationen

303

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Auswahl förderfähiger Projekte

Auswahl der förderfähigen „Emblematischen Investitionen von großer Bedeutung“

 

 

 

Q4

2023

Die Bewertung durch „Unternehmen Griechenland“ und die endgültige Genehmigung der Investitionsvorschläge werden vom Interministeriellen Ausschuss für strategische Investitionen abgeschlossen (Einstufung der Investitionsvorschläge als „Emblematische Investitionen von großer Bedeutung“; Auswahl der förderfähigen Begünstigten unter den neu charakterisierten „Emblematischen Investitionen von großer Bedeutung“ durch den Genehmigungsbeschluss des Interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen (bestätigt durch Veröffentlichung eines Beschlusses) für Investitionsvorhaben zur Förderung von Innovation oder Technologieverbreitung, der grünen Wirtschaft, der Nutzung erneuerbarer Energien und des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft und/oder zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene. In Bezug auf die Energieinvestitionen umfassen die förderfähigen Investitionen Investitionen in a) Infrastruktur mit spezifischen Energiekriterien für den Bau neuer Gebäude, b) Projekte zur hybriden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf nicht angebundenen Inseln, c) Investitionen in die Erzeugung von grünem Wasserstoff, d) aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Systeme für die Stromspeicherung und e) Anlagen von Offshore-Windparks und Offshore-Photovoltaikparks im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

304

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Sekundärrecht)

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften

 

 

 

Q2

2024

Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften, die erforderlich sind, um den neuen Rahmen zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Industrie-Unternehmensparks umzusetzen, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Abwicklung informeller Industriekonzentrationen.

306

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16599_Digitilisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie und Schulungsprogramm für Exporteure

Meilenstein

Netz für die Digitalisierung der Wirtschaftsdiplomatie – Umsetzung aller Maßnahmen

Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen zur Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie (d. h. Umsetzung des Helpdesks für Exporteure, Veröffentlichung von Datenbanken und digitalen Kommunikationskanälen mit Investoren und Exporteuren, Digitalisierung interner Prozesse in Enterprise Greece und Einrichtung einer Ombudsstelle), die erforderlich sind, um die Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie abzuschließen.

Q4

2025

Vollendung der Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie, unter anderem durch:

Betriebsfähigkeit des einheitlichen Export-Gates

„Helpdesk“-Dienste

Veröffentlichung von Datenbanken über internationale Markt- und Ausfuhrverfahren

Einrichtung einer Ombudsstelle zur Unterstützung der Exporteure bei der Überwindung von Hindernissen während des Exportprozesses

Digitalisierung der internen Prozesse von Enterprise Greece und Schaffung eines digitalen Vaults für das Investitionsportfolio von Enterprise Greece und strategischer Investoren

Schaffung neuer digitaler Kommunikationskanäle mit Exporteuren und potenziellen Investoren

307

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Umsetzung von Investitionen

Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen von Bauarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen und des Zahlungsbelegs für den Nachweis der Durchführung ausgewählter Investitionsprojekte in Industrieparks.

Q4

2025

Abschluss des Baus aller Investitionsprojekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden.

308

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Durchführung von Investitionen

Die Ergebnisse der Prüfungen von Bauarbeiten, die Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen und einen Zahlungsbeleg für die Durchführung ausgewählter Investitionsprojekte im Rahmen von „Emblematic Investments of Great Significance“ vorzulegen.

Q4

2025

Abschluss des Baus aller gemäß dem Genehmigungsbeschluss des Interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen ausgewählten Investitionsvorhaben.

309

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Verarbeitendes Gewerbe, Sektor – Durchführung von Investitionen

Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen der Interventionsarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen und der Zahlungsnachweise für die Durchführung ausgewählter Investitionsprojekte in

verarbeitendes Gewerbe.

Q4

2025

Abschluss des Baus aller Investitionsprojekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden.

Gruppe 28: Landwirtschaft

Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor (ID: 16626)

Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors (ID: 16653)

Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor (ID: 16584)

Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz im Rahmen von ÖPP-Programmen (ID: 16285)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

310

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

Meilenstein

Wirtschaftliche Umgestaltung der Landwirtschaft: Start des Programms

Unterzeichnung des Vertrags mit dem Durchführungspartner

Q1

2022

Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den wirtschaftlichen Wandel im Agrarsektor:

Wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

Die wettbewerbsorientierten Aufforderungen umfassen folgende Maßnahmen: Maßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung von Produktionseinheiten, Gebäuden und mechanischen Geräten mit niedrigem Energieverbrauch, der energetischen Modernisierung von Tourismuseinrichtungen (Gebäuden), umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Elektroautos, Fahrräder usw.), der Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und der Ressourceneffizienz in KMU, erneuerbare Energien (Solarenergie), Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Prävention von Klimarisiken, Schutz der biologischen Vielfalt sowie Naturerbe und Ressourcen.

311

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

 Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor

Aufruf zur Bewerbung

 Q3

2022 

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Projekt des digitalen Wandels zur Entwicklung einer großmaßstäblichen offenen digitalen landwirtschaftlichen Infrastruktur und einer kognitiven landwirtschaftlichen Umwelt für den Produktionsprozess und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

312

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz im Rahmen von ÖPP-Programmen

Meilenstein

Vergebene Aufträge für Bewässerungsprojekte

Vergabe öffentlicher Aufträge

Q1

2024

Vergabe von ÖPP-Verträgen für den Bau und Betrieb von sieben Bewässerungsprojekten. Bei jeder Teilinvestition ist vor, während und nach Beginn von Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Insbesondere sollte bei der Veröffentlichung des Entwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung zur öffentlichen Konsultation der Zweck der Investition im Vergleich zu Alternativen begründet werden, und zwar sowohl in Bezug auf das Ziel (Umfang bewässerter Flächen vs. nachhaltige Regeneration des ländlichen Raums) als auch in Bezug auf die Mittel (Reduzierung des Wasserbedarfs und naturbasierte Lösungen).

Jede Investition in Staudämme muss folgende Kriterien erfüllen:

(I)die Lebenszyklus-THG-Emissionen aus der Stromerzeugung aus Wasserkraft liegen unter 100 g CO2-Äq/kWh; oder die Leistungsdichte der Stromerzeugungsanlage über 5 W/m² liegt und

(II)alle technisch machbaren und ökologisch relevanten Minderungsmaßnahmen wurden oder werden umgesetzt, um nachteilige Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten zu verringern, auch unter Berücksichtigung der prognostizierten künftigen Auswirkungen des Klimawandels und der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen, und

(III)bei neu gebauten Staudämmen sicherstellen, dass sie weder zu einer Verschlechterung führen noch die Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und angeschlossenen Wasserkörper gefährden; und

(IV)es wurden andere mögliche Alternativen zum Bau eines Staudamms geprüft, und die Behörden geben an, warum solche Alternativen gegebenenfalls nicht durchführbar waren.

313

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Digitaler Wandel in der Landwirtschaft“

Abschlussbericht. Nach außen gerichtete digitale Dienstleistungen in der Landwirtschaft, die in die Plattform Easy Agro Expo integriert sind.

Q2

2025 

Fertigstellung der beiden Komponenten:

1.Digitaler Wandel des Agrarsektors, der die Entwicklung einer großen offenen digitalen landwirtschaftlichen Infrastruktur mit Cloud-(Edge-Computing-)Infrastruktur und großmaßstäblichen Verarbeitungskapazitäten für Erdbeobachtungsdaten (Satelliten-, Luft-/Drohnendaten) und multidisziplinäre Technologien umfasst;

2.Eine nach außen gerichtete Landwirtschaft, zu der die Verbesserung der Plattform „Easy Agro Expo“ für die Ausstellung von Ausfuhrzertifikaten, die Entwicklung eines Systems für die Verwaltung von Einfuhr- und innergemeinschaftlichen Handelsdaten, die Entwicklung eines Business Intelligence-Systems für Ein- und Ausfuhren und die Modernisierung des Portals zur Produktförderung griechischer landwirtschaftlicher Betriebe gehören.

314

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

 Meilenstein

Abschluss der wirtschaftlichen Umgestaltung der Landwirtschaft

Projektabschluss mit Ausstellung von Prüfbescheinigungen, die von Begünstigten ausgestellt wurden, die vom Ministerium für ländliche Entwicklung genehmigt wurden.

Q4

2025

Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor: Finanzielle Abwicklung aller Komponenten:

1. Innovation und ökologischer Wandel bei landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen

2. Modernisierung des Primärsektors

3. Grüner ländlicher Tourismus

4. Umstrukturierung des Anbaus

5. Tiergenetische Verbesserung

315

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16584_Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor

Meilenstein

Aquakultur abgeschlossen

Abschlussbericht.

Q4

2025

Aquakultur: Alle abgeschlossenen Maßnahmen, zu denen die Modernisierung von Produktionseinheiten, Ausrüstung, Abfallentsorgungsausrüstung, neue Technologien (IKT), die Förderung neuer Produkte, der Transfer von Know-how, die genetische Materialbank, die Beratung durch Sachverständige gehören.

316

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz im Rahmen von ÖPP-Programmen

Meilenstein

Fertigstellung der Bewässerung

Abschluss des Projekts gemäß der vom Ministerium für ländliche Entwicklung genehmigten Bescheinigung eines unabhängigen Ingenieurs.

Q4

2025

Bewässerung: Alle sieben Projekte wurden abgeschlossen.

R. KOMPONENTE 4.7: VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND FÖRDERUNG PRIVATER INVESTITIONEN UND AUSFUHREN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Anreize für private Investitionen zu schaffen und die wirtschaftliche Extroversion zu verstärken, indem langfristige strukturelle Probleme angegangen und ein Unternehmensumfeld geschaffen wird, das der Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit förderlich ist. Sie besteht aus Maßnahmen, mit denen das Wachstum der Unternehmen gefördert werden soll, um Größenvorteile zu erzielen und ihnen dabei zu helfen, ausländische Märkte zu durchdringen, übermäßige Verwaltungslasten für Unternehmen zu beseitigen, die Einhaltung der Vorschriften und gleiche Wettbewerbsbedingungen durch eine wirksame Marktüberwachung zu fördern und einen einfacheren und berechenbareren Rechtsrahmen zu schaffen. Diese Maßnahmen werden durch den Vorschlag ergänzt, die Unterstützung in Form von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um die Bereitstellung finanzieller Anreize für den Privatsektor zu erleichtern, um private Investitionen zu fördern. Diese Darlehensunterstützung wird voraussichtlich über drei verschiedene Kanäle an die Wirtschaft weitergeleitet: Finanzinstitute (durch den Erwerb von Unternehmensanleihen oder Konsortialdarlehen), eine Beteiligungsplattform und die Nutzung eines Teils der nationalen InvestEU-Komponente Griechenlands. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020, länderspezifische Empfehlung 2 2019). Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

R.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit (Maßnahme ID 16543)

Ziel der Reform ist es, ein attraktives investitionsfreundliches Unternehmensumfeld zu schaffen, den Markteintritt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern und eine wirksame Marktüberwachung zu gewährleisten. Die Reform umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren und Anforderungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Rechtssicherheit und -qualität, insbesondere durch die Ausweitung der Vereinfachung der Investitionsgenehmigungsverfahren auf zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten, die Überprüfung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit der Fertigung in der Region Attika und die Kodifizierung fragmentierter Genehmigungsvorschriften. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für die Marktüberwachung, insbesondere durch die Überprüfung der Qualitätspolitik in den Bereichen Normung, Akkreditierung und Konformität, die Stärkung der Marktüberwachungsstrukturen und der zuständigen Behörden sowie die Ausweitung des Überwachungsrahmens auf neue Inspektionsbereiche. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Geschäftsfreundlichkeit (Maßnahme ID 16591)

Ziel der Reform ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und den Verwaltungs- und Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Die Reform zielt auch darauf ab, die Rangfolge Griechenlands bei internationalen Indikatoren zu verbessern, insbesondere bei „Doing Business“ der Weltbank, d. h. Kreditaufnahme, Strombeschaffung, Registrierung von Immobilien und Erteilung einer Baugenehmigung, indem Verfahren, Zeit und Kosten verkürzt und ein stabiler und berechenbarer Rechtsrahmen sichergestellt werden. Sie umfasst insbesondere eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Komplexität der Prozesse, der Kosten und der Zeit, die in jedem der oben genannten Bereiche anfallen, sowie die Schulung des an solchen Prozessen beteiligten Personals des öffentlichen Sektors und Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit wichtigen Interessenträgern. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Anreizregelung für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) (Maßnahme ID 16598)

Ziel der Reform ist es, Schwächen im Zusammenhang mit der überwiegend geringen Größe griechischer Unternehmen zu beheben. Sie schafft eine Reihe steuerlicher und sonstiger Anreize, um Selbstständige sowie Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu ermutigen, durch Fusionen, Umwandlungen, Übernahmen und Kooperationssysteme und -plattformen wie Joint Ventures, Cluster, die auch eine höhere Produktivität und höhere Ausfuhren fördern, Größenvorteile zu steigern. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. März 2022 abgeschlossen sein.

.

R.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Schlüsselreform 10: Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit – Geschäftstätigkeit

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

317

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Festlegung der Qualitätspolitik und eines neuen Rechtsrahmens für Qualitätsinfrastruktur

Annahme einer nationalen Strategie für die Qualitätsinfrastruktur in Griechenland) und Erlass der erforderlichen Ermächtigungsverordnungen über Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung durch die erforderlichen Rechtsakte (Verweis im Amtsblatt); und Verabschiedung von Gesetzesänderungen zum Gesetz 3325/2005 (Teil B über die Einrichtung, Erweiterung und Modernisierung des verarbeitenden Gewerbes in der Region Attika)

Q2

2024

Entwicklung eines modernen regulatorischen, organisatorischen und operativen Rahmens für Qualitätsinfrastrukturen in Griechenland im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen; und b) Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für die Einrichtung von Fertigungstätigkeiten in Attika mit dem Ziel, übermäßig hohe Beschränkungen zu beseitigen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den politischen Zielen stehen.

Der Anwendungsbereich von Buchstabe b erstreckt sich auf die Errichtung neuer und die Modernisierung bestehender, in Attika betriebener Industrieanlagen sowie die Verlegung und Erweiterung bestehender Anlagen in Attika.

318

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16591_Achte Geschäftstätigkeit

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Erleichterung der Geschäftstätigkeit

Für Maßnahmen, für die Rechtsvorschriften erforderlich sind: Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt (Amtsblattfundstelle)

Für Interoperabilitätsfunktionen, Plattformen und Register: Operationalisierung der Systeme (durch einen Bericht bescheinigt)

— Lieferung von Ausrüstungsgegenständen (beglaubigt durch Bericht und Kaufnachweis)

Abschluss der Kampagnen und Herausgabe von Leitlinien (beglaubigt durch herausgegebene Leitlinien/Rundschreiben) 

Q2

2024

Abschluss der Reform zur Verringerung der Komplexität der Verfahren, der Zeit und der Kosten in vier Teilbereichen: Kreditgewährung, Erwerb eines Stromanschlusses, Registrierung von Immobilien und Erteilung einer Baugenehmigung

Die Reform umfasst insbesondere folgende Teilprojekte und Maßnahmen:

1. Kreditbeschaffung

Schaffung eines modernen und zuverlässigen Regelungsrahmens für Wertpapiere in beweglichen Vermögenswerten

— Einrichtung eines Registers sicherer Transaktionen

2. Erteilung einer Baugenehmigung

— Herstellung der operativen Interoperabilität zwischen e-Aadies-Systemen für Baugenehmigungen und anderen öffentlichen Systemen

— Durchführung von Outreach-Kampagnen mit Interessenträgern des Privatsektors

— Ausstattung und Schulung des Personals

— Online zur Verfügung gestellte Leitlinien

— Gebührenordnung online verfügbar

— Digitale Inspektionsfunktionen für die Brandabteilung

3. Stromgewinnung

— Vereinfachung/Verringerung der Anforderungen für die Anwendung auf HEDNO und Vereinheitlichung des Systems zur Meldung von Quadratmetern an Gemeinden

4. Registrierung von Eigentum

— Einrichtung einer elektronischen Plattform, die es Käufern ermöglicht, alle Anforderungen für die Online-Übertragung von Immobilien zu erfüllen

319

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Vereinfachung der Zulassung und Marktüberwachung

Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt (Amtsblattfundstelle)

Q4

2025

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform und Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Rechtsrahmens für die Zulassung und wirksame Überwachung von Unternehmen:

—eine Ex-post-Folgenabschätzung der bis zum 1. Quartal 2024 durchgeführten Genehmigungsreform durchzuführen und politische Empfehlungen umzusetzen,

—im Einklang mit den Grundsätzen der Gesetze 4442/2016 und 4512/2018 die Genehmigungsverfahren für neue Wirtschaftstätigkeiten, die im Gesetz 4442/16 definiert werden, zu überprüfen und zu vereinfachen, die Anforderungen und Zertifikate zu reduzieren, nicht wertsteigernde Schritte des Verfahrens zu beseitigen, die Bearbeitungszeiten für Anträge zu verkürzen und die Ex-ante-Kontrolle auf Tätigkeiten mit hohem Risiko zu beschränken,

— Kodifizierung der Gesetze 3325/2005, 3982/2011, 4302/2014 und 4442/2016,

— eine Marktüberwachungsstrategie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1020/2019 zu entwickeln und

— wirksame Umsetzung des neuen Systems zur Überwachung der Wirtschaftstätigkeit nach den Rechtsvorschriften 4512/18 durch den Erlass einschlägiger Rechtsakte und die Einführung eines Systems zur Bewertung der Inspektionsbehörden,

—Einführung und Einsatz von IT-Tools zur Erleichterung von Marktüberwachungsfunktionen

R.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investitionen: Darlehensfazilität (Maßnahme ID 16980)

Die Investition betrifft die Unterstützung in Form von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, um die Bereitstellung finanzieller Anreize für den Privatsektor zu erleichtern und private Investitionen zu fördern. Die Darlehensfazilität nutzt verschiedene Vertriebskanäle, nämlich Finanzinstitute (durch Ankäufe von Unternehmensanleihen oder Konsortialdarlehen (16728 Mio. EUR), eine Beteiligungsplattform (500 Mio. EUR) und die Mitgliedstaaten-Komponente des Programms „InvestEU“ (500 Mio. EUR).

Für den Vertriebskanal der Finanzinstitute werden die Darlehen über internationale Finanzinstitutionen (IFI) und Geschäftsbanken (CB) vergeben. Die vom Staat gewährten Darlehen decken höchstens 50 % der Investitionskosten ab, wobei die Beteiligung der Finanzinstitute mindestens 30 % und der Schuldner mindestens 20 % beträgt.

Im Rahmen der Darlehensfazilität gewährte Darlehen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Einrichtung der Darlehensfazilität zurückgezahlt werden, können für die Auszahlung neuer Darlehen im Rahmen der Darlehensfazilität wiederverwendet werden. Andernfalls werden alle Rückflüsse aus der Darlehensfazilität auf das getrennte Konto gelenkt, das ausschließlich für die Bedienung der Staatsverschuldung und damit zur Unterstützung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verwendet wird.

Aus der Darlehensfazilität werden nur förderfähige Projekte finanziert. Insbesondere stellen IFI und CB sicher, dass die finanzierten Investitionen

I.einen positiven Kapitalwert aufweisen, der sicherstellt, dass die Finanzierungsentscheidung auf soliden wirtschaftlichen Kriterien beruht;

II.auf die fünf strategischen Säulen der Darlehensfazilität abgestimmt sind, nämlich ökologischer Wandel, Digitalisierung, Extroversion, Größenvorteile durch Fusionen und Übernahmen, Innovation (FuE);

III.den Vorschriften über staatliche Beihilfen entsprechen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die Vereinbarungen im Rahmen der Darlehensfazilität

i.  die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen;

II.  die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausschließen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 41 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 42 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 43 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 44 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.  bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten bei den Projekten verlangen.

Darüber hinaus enthält die Darlehensfazilität eine Verpflichtung für den Vertriebskanal der Finanzinstitute, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, wobei die Methode in den Anhängen VI und VII der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität anzuwenden ist.

Vor jedem Auszahlungsantrag überprüfen unabhängige Prüfer die Einhaltung des DNSH-Ziels und des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 %.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

R.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Darlehensfazilität (16890)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

320

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Operative Vereinbarungen mit IFI

Operative Vereinbarung mit einem internationalen FINANZINSTITUT unterzeichnet

Q3

2021

Annahme einer operativen Rahmenvereinbarung für alle Darlehensvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen und Unterzeichnung der operativen Vereinbarungen zwischen dem Finanzministerium und mindestens einer internationalen Finanzinstitution. In der operativen Rahmenvereinbarung wird Folgendes festgelegt:

a) Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie Verlustbeteiligung wie folgt:

I.Der Governance-Rahmen:

a.Die Entscheidungsfindung muss auf soliden wirtschaftlichen Kriterien beruhen und von der Regierung entfernt sein.

b.Der IFI bewertet die Finanzierungsanträge und entscheidet auf der Grundlage seiner internen Kriterien. Die IFI stellen sicher, dass die finanzierten Investitionen einen positiven Nettogegenwartswert aufweisen, auf die strategischen Säulen der Darlehensfazilität abgestimmt sind und die Vorschriften über staatliche Beihilfen einhalten.

c.Ein spezieller Ausschuss des Investitionsausschusses überwacht die Umsetzung, ohne in das Auswahlverfahren einbezogen zu sein. Der IFI erstattet dem Ausschuss des Investitionsbeirats in regelmäßigen Abständen Bericht.

II.Die Höhe der Auszahlung, die in Tranchen erfolgt, und die Modalitäten der Überwachung und Prüfung:

a.Für die Überwachung ausgezahlter Darlehen, die auch als Benchmarks für die bedingte Freigabe weiterer Tranchen dienen können, werden zentrale Leistungsindikatoren (KPI) festgelegt.

b.Die Förderfähigkeit ist auf drei Ebenen zu kontrollieren: I) Bewertung durch das Finanzinstitut, das die Finanzierung bereitstellt; II) Bewertung durch einen unabhängigen zertifizierten Prüfer vor der Bereitstellung der Finanzierung; und iii) Ex-post-Bewertung durch einen unabhängigen zertifizierten Prüfer. Unabhängige Prüfer bewerten die Förderfähigkeit der Investitionen anhand der Auswahlkriterien und der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen.

III.Verluste aus Krediten (Anleihen oder Konsortialkrediten): Der Staat und der IFI nehmen gleichrangig teil. Alle Restrukturierungsbeschlüsse werden den Finanzinstituten zugewiesen.

IV.Die Refinanzierung ausstehender Kredite ist ausgeschlossen.

B) Auswahlkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der geförderten Tätigkeiten, die die Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und obligatorische Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

C) Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels nach der Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung zu investieren.

321

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Einleitung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für Geschäftsbanken

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q3

2021

Annahme einer operativen Rahmenvereinbarung, die für alle Darlehensvereinbarungen mit Geschäftsbanken zu verwenden ist, und Veröffentlichung eines Aufrufs zur Auswahl von Geschäftsbanken, einschließlich

a) Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie Kriterien für die Verlustverteilung nach denselben Grundsätzen wie bei Darlehen, die über die IFI bereitgestellt werden, wie oben beschrieben (Meilenziel Nr. 320). Für Darlehen, die von Geschäftsbanken im Rahmen der Darlehensfazilität gewährt werden, wird keine staatliche Garantie gewährt.

B) Auswahlkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der geförderten Tätigkeiten, die die Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und obligatorische Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

C) Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels nach der Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung zu investieren.

322

 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Vereinbarung über die Eigenkapitalplattform

Mandatsvereinbarung unterzeichnet

Q1

2022

Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der griechischen Entwicklungsbank für Investitionen, die den Mezzanine-Fonds und den Innovate Now Equifund verwaltet. Die Mandatsvereinbarung enthält die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen, die die Verwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und obligatorische Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

323

 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

InvestEU-Beitragsvereinbarung

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung

Q1

2022

Unterzeichnung der InvestEU-Beitragsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der Europäischen Kommission, einschließlich:

a) die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der geförderten Unternehmen, die die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und obligatorische Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

B) Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels nach der Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung zu investieren.

324

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Unterzeichnung von Finanzmitteln von Finanzinstituten in Höhe von 586,4 Mio. EUR mit Endempfängern

Anteil der unterzeichneten Mittel

0

5

Q4

2022

Im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sowie des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % durch unabhängige Prüfer wurden 586,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) von Darlehensfazilitäten aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

325

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

3518,4 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Anteil der unterzeichneten Mittel

5

30

Q4

2023

3518,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien, der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sowie des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % durch unabhängige Prüfer unterzeichnet.

325a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

4518,4 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Unterzeichneter Betrag (EUR)

3518.4

4518.4

Q2

2024

4518,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie der Verlustverteilungskriterien, der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 38,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % durch unabhängige Prüfer unterzeichnet.

326

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

8364 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit den Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Unterzeichneter Betrag (EUR)

4518.4

8364

Q4

2024

8364 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien, der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 38,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % durch unabhängige Prüfer unterzeichnet.

326a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

10873,2 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Unterzeichneter Betrag (EUR)

8364

10873.2

Q2

2025

10873,2 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie der Verlustverteilungskriterien, der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 38,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % durch unabhängige Prüfer unterzeichnet.

327

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

13382,4 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Unterzeichneter Betrag (EUR)

10873.2

13382.4

Q4

2025

13382,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie der Verlustverteilungskriterien, der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 38,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % durch unabhängige Prüfer unterzeichnet.

328

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

16728 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Unterzeichneter Betrag (EUR)

13382.4

16728

Q2

2026

16728 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien sowie der Verlustverteilungskriterien, der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 38,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % durch unabhängige Prüfer unterzeichnet.

328a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Griechenland überweist 16 728 EUR für die Darlehensfazilität an internationale Finanzinstitute und Geschäftsbanken.

329

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Investitionen in Höhe von 100 % der Beteiligungsunterstützung

Prozentualer Anteil der investierten Beteiligungsunterstützung

0

100

Q2

2026

Investitionen in Höhe von 100 % der Beteiligungsunterstützung im Einklang mit der im Etappenziel festgelegten Mandatsvereinbarung, die die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der geförderten Unternehmen umfasst, die die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und obligatorische Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

330

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Genehmigung von Vorhaben im Rahmen von InvestEU

Prozentsatz der genehmigten Investitionen

0

100

Q2

2026

Der InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vorgesehenen Finanzierungen (oder mobilisierten Investitionen).

S. TECHNISCHE HILFE

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazität der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, der neu eingerichteten Struktur, die ausschließlich der Koordinierung und Durchführung des griechischen Aufbau- und Resilienzplans dient. Die Maßnahme zielt darauf ab, die griechische Verwaltung bei der erfolgreichen Steuerung der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans mit der erforderlichen Unterstützung zu unterstützen. Sie dürfte somit indirekt zu den Zielen des Aufbau- und Resilienzplans beitragen, die durch die in den vier Säulen enthaltenen Maßnahmen untermauert werden, und die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen für Griechenland, d. h. öffentliche und private Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020), öffentliche Finanzen und Gesundheitsversorgung (länderspezifische Empfehlung 1 2020) sowie Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (länderspezifische Empfehlung 2 2020) unterstützen.

S. 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Technische Hilfe (Maßnahme ID 16968)

Die Investition besteht aus sechs Teilprojekten: 1) Entwicklung von Systemen und Instrumenten für die Arbeitsorganisation, 2) Erwerb von Dienstleistungen externer Prüfer für die Durchführung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen in Fällen, in denen spezifisches Fachwissen erforderlich ist, und Entwicklung eines übergreifenden methodischen Rahmens für Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen zur Unterstützung der Aufsichtsfunktion der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität in Bezug auf die Umsetzung von Planmaßnahmen, 3) Informations- und Publizitätsmaßnahmen in Bezug auf wichtige Investitionen und Reformen im Rahmen des Plans, 4) Durchführung von Studien und Beschaffung von externem Fachwissen und technischer Unterstützung bei spezialisierten Projekten; 5) Finanzierungsausgaben für den täglichen Betrieb der Agentur (Büromiete, Erwerb von Büroausstattung, Deckung der Rechnungen für Versorgungsunternehmen) und 6) die Beschaffung von Qualitätskontrolldienstleistungen für öffentliche Bauvorhaben, um die Einhaltung der Vertragsbestimmungen, Vorschriften und technischen Normen zu bewerten. Die Durchführung des Teilprojekts 3 erfolgt im Rahmen der Festlegung guter Governance-Praktiken. Einschlägige Maßnahmen werden zu einem integralen und dauerhaften Bestandteil des Verfahrens der öffentlichen Konsultation und werden als Instrument genutzt, um die Beteiligung der Interessenträger zu erleichtern und die nachhaltige Umsetzung spezifischer Reformen und Investitionen im Rahmen des Plans sicherzustellen. Die Finanzierung des Teilprojekts 5 ist zeitlich befristet, d. h. soweit dies erforderlich ist, um die Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität bei der wirksamen Erfüllung ihres Mandats zu unterstützen. Die Maßnahme betrifft auch die Einrichtung der Verwaltungs-, Prüf- und Kontrollsysteme. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

S. 2  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Technische Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

331

19 – 16968_Technische Hilfe

Meilenstein

Rechtliches Mandat von EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme

Geltendes rechtliches Mandat von EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme

Q3

2021

Inkrafttreten des rechtlichen Mandats von EDEL und Einrichtung des Prüf- und Kontrollsystems, das a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte gewährleistet; B) die Erstellung der Verwaltungserklärungen und der Zusammenfassung der Prüfungen sowie der Zahlungsanträge ermöglichen und c) die erforderlichen Verfahren für die Erhebung und Speicherung von Daten zu Begünstigten, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und wirtschaftlichen Eigentümern gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241 festlegen, bevor der erste Zahlungsantrag gestellt wird. Es wird ein spezieller Prüfbericht über das eingerichtete System erstellt. Für den Fall, dass in dem Bericht Mängel festgestellt werden, werden im Prüfbericht Korrekturmaßnahmen empfohlen.

ABSCHNITT 2: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES REPOWEREU-KAPITELS

Ziel des REPowerEU-Kapitels ist es, die Ambitionen Griechenlands in Bezug auf die Energieunabhängigkeit und den ökologischen Wandel vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage und der neuen Energiemarktlage zu unterstützen. Die Reformen und Investitionen im Rahmen von REPowerEU zielen darauf ab, die Energiesouveränität Griechenlands zu stärken und die Dekarbonisierung seiner Wirtschaft zu beschleunigen.

Alle Investitionen im REPowerEU-Kapitel haben eine grenzüberschreitende Dimension, die Investitionen in die Energiespeicherung, die Dekarbonisierung der Industrie und die Energieeffizienz umfasst. Mit dem REPowerEU-Kapitel werden neue Maßnahmen eingeführt, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, gemäß den 2023 und 2023 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen (länderspezifische Empfehlungen Nr. 4 2023 und länderspezifische Empfehlung Nr. 4 von 2022).

Neue Reformmaßnahmen zielen darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien weiter auszubauen, indem der Rechtsrahmen für Offshore-Windparks vervollständigt, Investitionen in Energiespeicherung, intelligente Netze und die Schaffung neuer Rechtsrahmen für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan erleichtert werden. Eine neue Reform zielt darauf ab, die gemeinsame Nutzung von Energie und dezentrale Formen der Erzeugung erneuerbarer Energie (wie Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften) zu fördern. Neue Investitionsmaßnahmen unterstützen den Ausbau der Speicherkapazität und die dezentrale Erzeugung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus wird zusätzliche Unterstützung für die Verbesserung der Energieeffizienz von Haushalten bereitgestellt, einschließlich gezielter Unterstützung für von Energiearmut betroffene Haushalte und den Privatsektor.

Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen des REPowerEU-Kapitels eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu berücksichtigen ist (2021/C58/01).

T. KOMPONENTE 5.1: REPowerEU-REFORMS

T.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Das Kapitel enthält eine Reihe von Reformen zur Förderung der Dekarbonisierung, erneuerbarer Energien und erneuerbarer Gase, darunter: 1) eine Reform im Hinblick auf die Einführung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung und Erleichterung der Erzeugung, der Speicherung, des Transports und der Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan, 2) eine Reform zur Schaffung des Regulierungs- und Marktbetriebsrahmens für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie in Griechenland, 3) eine Reform zur Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien sowie die weitere Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die Errichtung von Offshore-Windparks, (4) eine Reform zur Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität durch Beseitigung von Netzstabilität und Engpässen, (5) eine Reform des Rechtsrahmens für intelligente Netze, um die Einführung intelligenter und digitaler Technologien im Verteilernetz zu beschleunigen und die Laststeuerung für die Endverbraucher zu fördern, (6) eine Reform zur Förderung der gemeinsamen Energienutzung, um so die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, indem die dezentrale Erzeugung und gemeinsame Nutzung zwischen mehreren kleinen Systemen für erneuerbare Energien ermöglicht wird, und (7) eine Reform zur Einführung eines Fahrplans für innovative Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich der Ermittlung und Einführung neuer nicht auf Zuschüssen basierender Finanzierungsinstrumente.

Reform: Genehmigungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan (Maßnahme ID: 16987)

Ziel der Reform ist es, die erforderlichen Rechtsvorschriften für einen wirksamen Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan in Griechenland einzuführen, indem potenzielle Hindernisse beseitigt und Prozesse für die Entwicklung des Sektors und der Märkte für erneuerbare Gase eingeführt werden. Die Reform sieht die Annahme eines Rechtsrahmens zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan vor. Dies umfasst die Festlegung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren, einschließlich Bestimmungen über die Raumplanung, die Festlegung der technischen Spezifikationen für die Übertragung, Speicherung und Einspeisung in das Netz, die Klärung der Rollen der verschiedenen Interessenträger, einschließlich der beteiligten Behörden, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines Mechanismus zur Zertifizierung, dass der erzeugte Wasserstoff erneuerbar und nachhaltig ist, im Einklang mit den jüngsten Bestimmungen der delegierten Rechtsakte zur RED II.

Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16988)

Ziel dieser Reform ist es, den Rechts-, Lizenz- und Regelungsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zu schaffen. Der Rahmen umfasst die Entwicklung und Annahme aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung und schließt einen Konsultationsprozess mit den einschlägigen Interessenträgern ein. Insbesondere sind folgende Verfahren festzulegen:

·Entwicklung des Genehmigungsrahmens für die Installation und den Betrieb von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, einschließlich der Erteilung der Umweltgenehmigung.

·Einführung eines einschlägigen Normungs- und Zertifizierungsverfahrens für die abgeschiedenen und gespeicherten CO2- Emissionen.

·Entwicklung des Rechtsrahmens für die CCS-Wertschöpfungskette für Speicher- und Transportgebühren. Der Rahmen umfasst Bestimmungen zur Ermöglichung von Differenzverträgen sowie für geregelte Tarrifs. Schaffung des Rahmens für die Verwendung/Nutzung von abgeschiedenem CO2

·Annahme des Rahmens für den Netzzugang Dritter in der Netz-/Transportinfrastruktur und in der Speicheranlage.

·Festlegung unterschiedlicher Zuständigkeiten der verschiedenen Interessenträger für den Betrieb der Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung und für die Überwachung des jeweiligen Marktes.

Die Maßnahme muss den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen.

Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung von EE- und Offshore-Windenergie (Maßnahme ID: 16989)

Ziel dieser Reform ist es, die Weiterentwicklung erneuerbarer Energiequellen in Griechenland zu fördern. Die Reform besteht aus zwei Säulen:

·Säule 1: Stärkung des Rechtsrahmens für Offshore-Windparks (gemäß dem Gesetz 4964/2022 mit dem Titel „Bestimmungen zur Vereinfachung der Umweltlizenzierung, Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung von Offshore-Windparks, Bewältigung der Energiekrise, Umweltschutz und andere Bestimmungen“, ABl. A 150 vom 30.7.2022) durch die Ausweisung der ersten Projektentwicklungsgebiete für Offshore-Windenergieprojekte; und

·Säule 2: Durchführung einer Überprüfung (in Form einer Studie) der räumlichen Streuung der derzeitigen EE-Projektentwicklung und Optimierung der Bodennutzung für das neue EE-Potenzial in Griechenland. In der Studie sollen zusätzlich zu einer strategischen Umweltprüfung für diese Gebiete die optimalen Gebiete ermittelt werden, in denen EE-Projekte in Griechenland durchgeführt werden könnten. Darüber hinaus wird ein ganzheitlicher politischer Rahmen für die Doppelnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Fotovoltaik-Produktion in Kraft treten, um die Installation von Agrophotovoltaik zu fördern.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Speicherinvestitionen (Maßnahme ID: 16990)

Ziel dieser Reform ist die Förderung von Investitionen in Energiespeicherlösungen, sowohl als eigenständige Anlagen als auch als Speicher in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen. Mit dem Programm soll der Rahmen geschaffen werden, mit dem letztlich mindestens 900 MW eigenständige Batteriespeicherprojekte durch eine Kombination von Investitionsbeihilfen unterstützt werden. Die Ziele der Reform werden durch folgende Maßnahmen erreicht:

·Die Annahme eines Rechts- und Regelungsrahmens, der die Installation von Speicheranlagen in bestehende oder neue Kraftwerke mit erneuerbaren Energiequellen erleichtert. Dies soll den Rechts- und Verwaltungsrahmen verbessern und ergänzen, um die Integration der Speicheranlagen in Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen und neue Projekte zu fördern, indem ihnen bei Genehmigungsverfahren und Netzzugang Vorrang eingeräumt wird; und

·Die Einführung gezielter Anreize für kombinierte Anlagen für erneuerbare Energien und Speicheranlagen, die die Konzeption und Annahme von Anreizen zur Förderung von Investitionen in die kombinierte Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Energiespeicherung umfassen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Rechtsrahmen für ein intelligentes Netz (Maßnahmenkennung: 16991)

Ziel dieser Reform ist es, zur Förderung intelligenter Netztechnologien und -praktiken auf dem griechischen Strommarkt beizutragen. Die Grundlagen einer Vision für intelligente Netze für das Land sind die Fähigkeit zur Überwachung und Steuerung von Lasten und Strömen im Verteilernetz; die Integration von Kontrolltechnologien mit Telekommunikationsnetzen, um die Echtzeit-Zusammenarbeit mit Vermögenswerten, Verbrauchern und Marktteilnehmern zu fördern; und die Annahme eines förderlichen Rechts- und Regulierungsrahmens, der eine rasche Technologieimplementierung und das Engagement der Kunden erleichtert. Die politischen Ziele der Reform bestehen darin, die Einführung intelligenter und digitaler Technologien im Verteilungsnetz zu beschleunigen und eine effizientere Steuerung der Energienutzung für den Endverbraucher anzustreben.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen ist in drei verschiedenen Themenbereichen geplant:

·Säule 1: Entwicklung eines Systems von Anreizen für die Einführung und Nutzung intelligenter Zähler. Die Reform umfasst insbesondere die Konzeption eines Sanktions- und/oder Belohnungssystems für den Verteilernetzbetreiber über den Tarifmechanismus, sofern bestimmte wesentliche Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit der Einführung und Überwachung intelligenter Netze erreicht werden.

·Säule 2: Im Hinblick auf die Digitalisierung des Verteilernetzmanagements soll die Digitalisierung des Verteilernetzes durch die Entwicklung eines aktiven Kontrollzentrums durch den griechischen Verteilernetzbetreiber erreicht werden. Gegenstand des Projekts ist die Modernisierung der Distributed Network Control Center der verbleibenden drei Regionen des griechischen Verteilernetzbetreibers durch die Einrichtung eines neuen Überwachungs- und Datenerfassungssystems (SCADA-DMS) und die Kommunikation mit Fernübertragungseinheiten (RTU) in den Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerken (HV/MT) sowie die Schaffung der erforderlichen Unterstützungsinfrastruktur für die drei integrierten Zentren. Das Projekt zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit des Netzes, die Qualitätsindikatoren und die Ermittlung der Schwachstellen des Netzes zu verbessern, Ressourcen einzusparen, die Personalverwaltung bei Ausfall und eine bessere und schnellere Behebung von Fehlern zu verbessern, die Energielast der Anlagen in Zeiten erhöhter Nachfrage zu steuern, Strom- und Energieverluste im Netz zu begrenzen und die Netzmanagementfähigkeiten zu verbessern.

·Säule 3: Der Rahmen für die dynamische Preisgestaltung bezieht sich auf die Anforderungen des Art. 11 der Richtlinie 2019/944, der bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. Bei der Reform handelt es sich um die Annahme der abgeleiteten Rechtsvorschriften und des Rahmens für die Einführung einer dynamischen Preisgestaltung für alle Endverbraucher, sobald in ihrer Dienstverbindung ein intelligenter Zähler installiert ist. Die Umsetzung dynamischer Preisverträge wird vom Ministerium für Umwelt und Energie durch die Annahme eines gemeinsamen Ministerbeschlusses entwickelt, in dem Fragen der Gestaltung und Schlüsselbedingungen dynamischer Verträge festgelegt werden. In dem gemeinsamen Ministerbeschluss werden die Rechte und Pflichten der Betreiber, der Lastvertreter und der Kunden im Zusammenhang mit der Einführung einer dynamischen Preisgestaltung festgelegt. Darüber hinaus enthält die Reform die Änderungen in den einschlägigen nationalen Netzkodizes (Übertragung und Verteilung), um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten. 

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Tools zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (Maßnahme ID: 16992)

Ziel dieser Reform ist es, eine ganzheitliche politische Initiative und Instrumente zur Förderung der gemeinsamen Energienutzung einzuführen. Die Reform sieht folgende Maßnahmen vor:

·Erleichterung und Beschleunigung der Installation von EE-Anlagen in Gebäuden;

·Den erforderlichen Rechtsrahmen für die Umsetzung des Eigenverbrauchs, des kollektiven Eigenverbrauchs und des Eigenverbrauchs mit virtueller Nettoabrechnung im Einklang mit dem Gesetz 5037/2023 schaffen;

·Einrichtung eines Registers der Eigenverbraucher und Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der technischen Hilfe für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften, die den Gemeinschaften technische und beratende Unterstützung, rechtliche Unterstützung bieten und Lösungen für aufgetretene Hindernisse vorschlagen, Informationen über die Einrichtung von Projekten, Verfahren und den Zugang zu Finanzmitteln bereitstellen. Zusätzlich zu der bereitgestellten technischen Hilfe sollen die Maßnahmen auch zur Herstellung von Materialien für den Kapazitätsaufbau, Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen, Initiativen und Veranstaltungen (z. B. Workshops) beitragen.

Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2025 abgeschlossen.

Reform: Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzinstrumente (Maßnahmenkennung: 16993)

Ziel dieser Reform ist die Aufstellung eines Fahrplans für innovative Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich der Einführung von Finanzierungsinstrumenten, die keine Finanzhilfen erhalten, um die umfassende Renovierung von Wohnungen, die sich im Eigentum befinden oder gemietet werden, zusammen mit der umfassenden Renovierung von Industriegebäuden weiter zu fördern. Das neue Finanzierungsinstrument, das keine Zuschüsse gewährt, sieht entweder steuerliche Anreize, subventionierte oder garantierte Darlehen und andere Finanzinstrumente vor, um Investitionen in die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu unterstützen. Diese Reform stellt eine Abkehr von Finanzierungsinstrumenten dar, die auf Finanzhilfen basieren und die Zahl der Gebäude, die gefördert werden können, voraussichtlich erhöhen wird. Mit der Reform wird i) ein Fahrplan erstellt, in dem innovative Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz festgelegt werden; und ii) die Einführung eines Energieeffizienz-Finanzinstruments gemäß dem Fahrplan auf der Grundlage von Finanzierungsquellen, die keine Finanzhilfen erhalten.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

T.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Reform 1: Genehmigungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan (Maßnahme ID: 16987)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

351

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16987_Lizenzierungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

Meilenstein

Rechtsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

Einfahrt in

Kraft von

die Rechtsvorschriften

Q2

2024

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (Primär- und Sekundärrecht) zur Förderung von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan.

Die Rechtsvorschriften umfassen: die Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan, einschließlich der Festlegung der Lizenz- und Genehmigungsverfahren, der Bestimmungen über die Raumplanung, der Festlegung der technischen Spezifikationen für die Übertragung, Speicherung und Einspeisung in das Netz, der Klärung der Rollen der verschiedenen Interessenträger sowie der beteiligten Behörden bei gleichzeitiger Gewährleistung eines Mechanismus zur Zertifizierung, dass der erzeugte Wasserstoff erneuerbar und nachhaltig ist, im Einklang mit den jüngsten Bestimmungen der delegierten Rechtsakte zur RED II.

Reform 2: Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung von EE- und Offshore-Windenergie (Maßnahme ID: 16989)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

352

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Offshore-Windenergie

Meilenstein

Annahme der Strategie für die Entwicklung von Offshore-Windparks (OWF)

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Q2

2024

Inkrafttreten des Sekundärrechts gemäß dem Gesetz 4964/2022 über Offshore-Windparks. Insbesondere:

-Inkrafttreten des gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme des nationalen Programms zur Entwicklung der Offshore-Windparks, in dem die Meeresgebiete innerhalb der griechischen Hoheitsgewässer festgelegt werden, die für die Aufnahme von Offshore-Windkraftanlagen geeignet sind, und dem eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung für die ermittelten Gebiete beigefügt ist.

353

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Offshore-Windenergie

Meilenstein

Studie zur Ermittlung optimaler Bereiche für die Entwicklung erneuerbarer Energien und

Inkrafttreten eines politischen Rahmens für Flächen mit doppeltem Verwendungszweck für die Landwirtschaft und die Erzeugung von Fotovoltaikanlagen

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2024

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften zur Billigung der Studie, in der das vorhandene Potenzial für erneuerbare Energien, die geografische Verteilung bestehender EE-Anlagen sowie die Lizenzen für künftige Anlagen, räumliche Beschränkungen, die Verfügbarkeit von Netzen und Systemen sowie andere Faktoren im Zusammenhang mit energie- und weltraumbezogenen Kriterien berücksichtigt werden. Ziel der Studie ist es, die optimalen Gebiete zu ermitteln, in denen EE-Anlagen liegen sollten, um den größtmöglichen Nutzen sowohl für den Energiesektor als auch für die Gesellschaft zu erzielen, einschließlich Empfehlungen, wie Anreize für den diesbezüglichen politischen Rahmen geschaffen werden können. In der Studie soll ein erster Pool von Gebieten ermittelt werden, die für die spätere Definition von EE-Beschleunigungsgebieten in Griechenland verwendet werden sollen. In diesen Bereichen wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt.

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines politischen Rahmens für die Doppelnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Fotovoltaikproduktion. In dem politischen Rahmen werden die geeigneten Standorte für die Umsetzung der Agri-Photovoltaik, spezifische Maßnahmen zur Förderung von Agri-PV und Vorschriften für die Doppelnutzung von Flächen und die Durchführung von Agri-PV-Projekten festgelegt.

354

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Offshore-Windenergie

Meilenstein

Inkrafttreten des Präsidialdekrets zur Ausweisung der ersten Gruppe von Gebieten für Offshore-Windenergieprojekte

Annahme und Inkrafttreten des Präsidialdekrets

Q2

2025

Inkrafttreten des Präsidialdekrets zur Ausweisung der ersten Gruppe von Gebieten für Offshore-Windenergieprojekte gemäß dem Gesetz 4964/2022 mit dem Titel „Bestimmungen zur Vereinfachung der Umweltlizenzierung, Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung von Offshore-Windparks, Bewältigung der Energiekrise, Umweltschutz und andere Bestimmungen“, ABl. A 150 vom 30.7.2022.

Reform 3: Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16988)

Abfolge N

über

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

355

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16988_Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Schaffung des Rechtsrahmens für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung.

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q2

2024

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, in dem Folgendes festgelegt ist:

·Entwicklung des Genehmigungsrahmens für die Installation und den Betrieb von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, einschließlich der Erteilung der Umweltgenehmigung.

·Einführung eines einschlägigen Normungs- und Zertifizierungsverfahrens für die Herkunft der abgeschiedenen und gespeicherten CO2-Emissionen.

·Entwicklung des Rechtsrahmens für die CCS-Wertschöpfungskette für Speicher- und Transportgebühren. Der Rahmen umfasst Bestimmungen zur Ermöglichung von Differenzverträgen sowie für geregelte Tarrifs. Schaffung des Rahmens für die Verwendung/Nutzung von abgeschiedenem CO2

·Annahme des Rahmens für den Netzzugang Dritter in der Netz-/Transportinfrastruktur und in der Speicheranlage.

·Zuweisung unterschiedlicher Zuständigkeiten der verschiedenen Interessenträger für den Betrieb der Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung und für die Überwachung des jeweiligen Marktes.

Reform 4: Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Speicherinvestitionen (Maßnahme ID: 16990)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

356

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in die Speicherung 

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens.

Gemeinsamer Ministerialbeschluss  

Q2

2024

Inkrafttreten des Gemeinsamen Ministerialbeschlusses zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Installation von Speicheranlagen in bestehenden oder neuen EE-Stromkraftwerken, der bei den Genehmigungsverfahren und dem Netzzugang zu diesen Anlagen Vorrang einräumt.

357

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Netz und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in die Speicherung

Meilenstein

Inkrafttreten der Förderregelung.

Gesetz und/oder Ministerialbeschluss

Q2

2025

Inkrafttreten der Förderregelung im Wege von Auktionen für kombinierte EE-Speicheranlagen mit Photovoltaik- und Batteriespeichertechnologien.

Reform 5: Rechtsrahmen für ein intelligentes Netz (Maßnahmenkennung: 16991)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

358

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung eines anreizbasierten Systems für den Verteilernetzbetreiber und die Verbraucher, um die Einführung und Nutzung intelligenter Zähler zu steigern.

Gemeinsamer Ministerialbeschluss/Beschluss der Regulierungsbehörde

Q2

2024

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses/Beschlusses der Regulierungsbehörde über die Entwicklung eines anreizbasierten Systems für den Verteilernetzbetreiber und die Verbraucher, um die Einführung und Nutzung intelligenter Zähler zu steigern.

359

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Rahmenbedingungen für Verträge mit dynamischer Preisgestaltung

Ministerialbeschluss

Q4

2024

Inkrafttreten des Rahmens für Verträge mit dynamischer Preisgestaltung zur Umsetzung der dynamischen Preisgestaltung für alle Endverbraucher, sobald in ihrem Dienstanschluss ein intelligenter Zähler installiert ist. Gemeinsamer Ministerbeschluss, in dem Fragen der Gestaltung und Schlüsselbedingungen dynamischer Verträge festgelegt sind. In dem gemeinsamen Ministerbeschluss werden die Rechte und Pflichten der Betreiber, der Lastvertreter und der Kunden im Zusammenhang mit der Einführung einer dynamischen Preisgestaltung festgelegt.

360

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung des Kontrollzentrums für Verteilernetzbetreiber

Bestätigung der Abnahme der Fertigstellung des Kontrollzentrums durch den VNB

Q4

2025

Das Kontrollzentrum des Verteilernetzbetreibers ist in Betrieb und umfasst die Installation eines neuen Aufsichts- und Datenerfassungsmanagementsystems (SCADA-DMS) und die Kommunikation mit Fernübertragungseinheiten (RTU) in den Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerken (HV/MT) sowie die Schaffung der erforderlichen Unterstützungsinfrastruktur für die drei integrierten Zentren.

Reform 6: Tools zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (Maßnahme ID: 16992)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

361

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Instrumentarium zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts auf dem Gebiet des Eigenverbrauchs und

Erleichterung der Genehmigungsverfahren für die Installation von EE-Anlagen in Wohngebäuden

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Q1

2024

1. Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts gemäß dem Gesetz 5037/2023. Insbesondere:

Inkrafttreten des bzw. der Ministerialbeschlüsse über die Umsetzung des Eigenverbrauchs, des Eigenverbrauchs durch virtuelle Nettoabrechnungen und des kollektiven Eigenverbrauchs, der Energie-Nettoabrechnung und der virtuellen Nettoabrechnung, die sich aus den Artikeln 64 und 66 des Gesetzes 5037/2023 ergeben.

2. Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren für die Errichtung von EE-Anlagen in Wohnungen (oder Mehrfamilienhäusern), auch zur Förderung des kollektiven Eigenverbrauchs. Dies umfasst Vorschriften zur Erleichterung der Entscheidungsfindung, einschließlich der Einführung eines mehrheitlichen Verfahrens für die Installation erneuerbarer Energien.

362

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Instrumentarium zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Meilenstein

Einrichtung des Self-Consumer-Registers und technische Hilfe für Energiegemeinschaften

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften und Durchführungsbericht des Ministeriums für Umwelt und Energie, in dem die vollständige Durchführung der technischen Hilfe bescheinigt wird

Q1

2025

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für die Einrichtung eines Selbstverbraucherregisters und Durchführung von Maßnahmen der technischen Hilfe zur Unterstützung der Entwicklung und des Betriebs von Energiegemeinschaften. Das Eigenverbraucherregister wird für Daten und statistische Analysen verwendet, wobei der Übergang von einem Lieferanten zum anderen erleichtert wird.

Das Register der Eigenverbraucher wird von einer zuständigen Stelle (z. B. dem griechischen VNB) verwaltet, die sicherstellt, dass berechtigte Parteien einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang erhalten und dass die Registrierung von Eigenverbrauchern und die Verarbeitung aller Daten im Register im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen der Union und insbesondere den Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre erfolgen.

Die technische Hilfe für Energiegemeinschaften muss voll einsatzfähig sein, einschließlich der Benennung einer einschlägigen interaktiven Kontaktstelle. Auf Antrag einer berechtigten Partei unterstützt und erleichtert die Kontaktstelle diese Parteien während des gesamten Verwaltungsverfahrens, das für die Gründung/Beteiligung an Energiegemeinschaften erforderlich ist.

Reform 7: Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzinstrumente (Maßnahmenkennung: 16993)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

363

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Festlegung des Rechtsrahmens

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q2

2024

Inkrafttreten eines Ministerbeschlusses zur Annahme eines Fahrplans, in dem innovative Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich nicht auf Zuschüssen basierender Finanzierungsinstrumente, festgelegt werden. Der Fahrplan enthält Optionen für nicht auf Finanzhilfen basierende Finanzinstrumente für verschiedene Kategorien von Endnutzern und stützt sich auf eine oder mehrere der folgenden Optionen: I) „Superbonus“ (d. h. steuerliche Anreize in Form eines Abzugs der Ausgaben, die für die Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz anfallen); und ii) sonstige Finanzinstrumente, die keine Finanzhilfen erhalten.

3646

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Einführung eines Finanzierungsinstruments ohne Finanzhilfe

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q2

2025

Inkrafttreten des Sekundärrechts, mit dem ein nicht auf Finanzhilfen basierendes Finanzinstrument eingeführt wird, wie im Fahrplan dargelegt. 

U. KOMPONENTE 5.2: REPowerEU-Investitionen

U.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Das REPowerEU-Kapitel enthält drei Investitionsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des Einsatzes neuer erneuerbarer Energiequellen, der Energiespeicherung sowie der CO2-Abscheidung und -Speicherung, darunter: 1) eine Investition zur Förderung der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energiequellen für den Eigenverbrauch, die aus fünf Teilinvestitionen besteht, die Folgendes betreffen: i) energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Gewährung von Subventionen; II) energetische Sanierung öffentlicher und privater Nichtwohngebäude durch Gewährung von Zuschüssen; III) Installation von Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft durch Gewährung von Subventionen; IV) Förderung erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden durch Finanzierung der Installation neuer Systeme zur Warmwasserbereitung; und v) Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen; 2. Ausbau der Installation von Energiespeichersystemen für eine zusätzliche Verbreitung erneuerbarer Energiequellen; und 3) Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff und die Förderung von Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in schwer zu dekarbonisierenden Industriezweigen mit dem Ziel, die Dekarbonisierung der Industrie zu fördern.

Investitionen: Installation von Energiespeichern für die zusätzliche Durchdringung erneuerbarer Energieträger (Maßnahme-ID: 16996)

Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung der Investitionen: „Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger“ (ID: 16926) im Rahmen der Komponente 1.1 (Power up). Bei der Investition handelt es sich um eine Verbesserung des zweiten Teilprogramms der Investition Nr. 16926 im Rahmen des bestehenden ARP, das sich auf die Entwicklung eigenständiger Speichersysteme im Netzumfang bezieht und die Weiterentwicklung solcher Speicherkapazitäten ermöglichen soll. Die Investition muss zur Errichtung zusätzlicher neuer Energiespeicheranlagen mit einer Kapazität von mindestens 175 MW führen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energieträger für den Eigenverbrauch (Maßnahme ID: 16994)

Ziel dieser Investition ist es, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in mehreren Sektoren mit Endenergieverbrauch zu verbessern. Die Investition zielt darauf ab, die Umsetzung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden, in der Landwirtschaft und in kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetrieben zu fördern und zu Primärenergieeinsparungen, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zum Anschluss neuer erneuerbarer Energien an das Netz zu führen. Diese Investition umfasst fünf Teilinvestitionen:

1.Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Die Investition soll die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern. Sie umfasst Renovierungen, die zu erheblichen Primärenergieeinsparungen führen und somit zu den einschlägigen Zielen des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) beitragen. Von Energiearmut betroffene Haushalte werden in Form eines erhöhten Prozentsatzes von Zuschüssen unterstützt.

2.Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen und privaten Sektors (Nichtwohngebäude)

Die Investition soll die Verwirklichung des nationalen Ziels der Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher und privater Nichtwohngebäude erleichtern. Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Energieversorgung von Gebäuden durch die Bereitstellung und Installation energieeffizienter Ausrüstungen und Systeme zur Energieeinsparung.

3.Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft

Mit dieser Investition wird die Installation von Photovoltaiksystemen unterstützt, um den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms durch Nettoverbrauchserfassung in Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Anlagen zu fördern. Die Installation dieser Photovoltaiksysteme wird mit Batterien kombiniert, um den Energienutzen für die betroffenen privaten Endnutzer zu maximieren. Dieses System des Eigenverbrauchs trägt zum nationalen Ziel einer weiteren Verbreitung von Technologien für erneuerbare Energien bei und verringert dadurch Netzverluste und das Risiko von Energiebeschränkungen. Dieses System muss mit Artikel 15 der EU-Richtlinie 2019/944, in dem gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt festgelegt sind, im Einklang stehen und bis zum 31. Dezember 2023 fertiggestellt sein.

4.Erneuerbare Warmwasserbereitungsanlagen für Haushalte

Mit der Investition wird der Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden unterstützt, indem die Installation neuer EE-Systeme zur Erzeugung von Warmwasser für Haushalte finanziert wird. Mit der Investition wird privaten Haushalten finanzielle Unterstützung für folgende Zwecke gewährt: I) Austausch energieverbrauchender elektrischer Warmwasserbereiter mit alten Technologien durch neue solarbetriebene Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und EE-Systeme, die neue moderne Technologien nutzen; und ii) Recycling der alten Warmwasserbereiter, die ausgetauscht werden.

5.Förderung der Energieeffizienz in kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen

Mit diesen Investitionen wird die Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen durch folgende Maßnahmen unterstützt: I) Senkung des Energieverbrauchs von Pumpstationen und Pumpenmotoren; und ii) Studien über die optimale Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz dieser Unternehmen durchzuführen.

Die Durchführung der Investition, mit Ausnahme der Teilinvestition in Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch, muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Pilotprojekte für Biomethan und erneuerbaren Wasserstoff (Maßnahme ID: 16995)

Ziel dieser Investition ist die Förderung von nachhaltigem Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff in Griechenland durch finanzielle Unterstützung von Unternehmen.

In Bezug auf Biomethan wird mit der Investition entweder der Bau neuer Biogaserzeugungsanlagen und/oder die Umwandlung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung von nachhaltigem Biomethan sowie die Verflüssigung, Kompression und Speicherung des erzeugten nachhaltigen Biomethans unterstützt.

Im Bereich der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff wird mit der Investition die Installation der erforderlichen Ausrüstung für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt, z. B. die Installation der Elektrolyseure, die Installation von Mess- und Überwachungseinrichtungen und die vorübergehende Speicherung oder die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Verbindung mit den Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, die in demselben Gebiet vorgesehen und gelegen sind.

Für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff darf nur eine Elektrolyse verwendet werden. Für die Produktion von nachhaltigem Biomethan werden andere Technologien eingesetzt: thermochemische und hydrothermische Verfahren (ausschließlich zur Erzeugung von nachhaltigem Biomethan); biologische Prozesse (Biophotolyse und Fermentation); die Biogasanreicherung durch anaerobe Vergärung von Biomassematerialien darf ausschließlich für die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan verwendet werden (die Produktion von Biogas könnte gefördert werden, wenn auch Biogas zu nachhaltigem Biomethan umgerüstet wird); und d) die Methanierung darf nur aus Bioabfällen hergestellt werden. Die Erzeugung von Biomethan wird durch die energetische Verwertung des organischen Anteils von Siedlungsabfällen, Klärschlamm, landwirtschaftlichen und industriellen Abwässern (ohne Kunststoffabfälle) gefördert. Die Herstellung wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Brennstoffe ist nicht als Teil dieser Investition vorgesehen.

Die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan muss mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihren delegierten Rechtsakten (2018/2001/EU) im Einklang stehen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16997)

Ziel dieser Investition ist es, die Installation von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung in der gesamten CCS-Wertschöpfungskette zu fördern. Die Investitionen werden insbesondere das CO2-Transportsegment umfassen.

In Bezug auf die Transportkomponente umfasst sie eine Pipeline im Gebiet Attika, die zwei Zementindustrien mit einem Verflüssigungsterminal verbindet, das nicht als Teil der vorliegenden Maßnahme im Rahmen von REPowerEU betrachtet wird und die in Revythousa oder an einem anderen Standort auf der grünen Wiese entwickelt werden könnte, wie aus den technischen Studien hervorgeht. Die Pipeline und das Verflüssigungsterminal sind Teil der Wertschöpfungskette des Speichergebiets Prinos, da die verflüssigten CO2-Emissionen anschließend per Schiff in das Lagergebiet Prinos transportiert werden. Es darf kein betriebliches Zusammenspiel zwischen der neuen Verflüssigungsanlage und dem LNG-Terminal Revythousa in dem Sinne geben, dass die LNG-Anlage unter keinen Umständen vom Betrieb der Verflüssigungsanlage profitieren wird. Darüber hinaus wird es eine klare regulatorische und buchhalterische Entflechtung geben.

Die Infrastrukturinvestitionen werden von einer Bewertung des Klimarisikos und der Anfälligkeit für die Anpassung der Maßnahme an den Klimawandel begleitet. Diese Prüfung kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Darüber hinaus verpflichtet die Maßnahme die Betreiber, die den Bau durchführen, sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme natürlich vorkommender Materialien, die in Kategorie 170504 des mit der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission aufgestellten Europäischen Abfallverzeichnisses definiert sind) im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen zur Wiederverwendung, zum Recycling und zu anderen Formen der stofflichen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden. Die Betreiber sollten das Abfallaufkommen während des Baus im Einklang mit dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen und unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken begrenzen und die Wiederverwendung und ein hochwertiges Recycling durch selektive Entfernung von Materialien und die Nutzung verfügbarer Sortiersysteme für Bauabfälle erleichtern. Um Auswirkungen auf der Baustelle zu vermeiden, werden Risiken der Umweltzerstörung im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wasserqualität und der Vermeidung von Wasserstress im Einklang mit einem Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Gewässerschutz ermittelt und angegangen. Der Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Gewässerschutz kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts sein. Schließlich müssen die EU-Rechtsvorschriften eingehalten werden, um Beeinträchtigungen des Ziels der biologischen Vielfalt zu vermeiden. Dies bedeutet insbesondere die UVP-Richtlinie und für Gebiete/Vorhaben in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 12 der Habitat-Richtlinie sowie Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie. 

Die Anlage zur CO2-Abscheidung, an die die Infrastruktur angeschlossen ist, muss die nachstehend genannte Bedingung für die EHS-Benchmark erfüllen, und das abgeschiedene CO2 stammt aus unvermeidbaren Emissionen (z. B. Prozessemissionen, z. B. Zement). Die Pipeline muss 2026 in Betrieb sein, wobei die Arbeiten bis Ende 2025 abgeschlossen sind, und die CO2-Ströme aus den EHS-Anlagen transportieren, wobei die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 45 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 46 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 47 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 48 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

U.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Investition 1: Installation von Energiespeichern für die zusätzliche Durchdringung erneuerbarer Energieträger (Maßnahme-ID: 16996)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

365

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – Installation von Energiespeichern für eine zusätzliche Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Mitteilung der Vergabe durch RAEEY für Projekte mit einer installierten Stromspeicherkapazität von insgesamt 175 MW.

366

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – Installation von Energiespeichern für eine zusätzliche Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Fertigstellung der Lagerstätten

Q4

2025

Inbetriebnahme von Stromspeicherprojekten für insgesamt 175 MW.



Investition 2: Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energieträger für den Eigenverbrauch (Maßnahme ID: 16994)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

367

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Meilenstein

Start von Förderprogrammen

Q4

2023

Inkrafttreten eines Ministerbeschlusses zur Einleitung folgender Unterstützungsprogramme:

1.Energetische Renovierungen von Wohngebäuden, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, mit dem sichergestellt wird, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden im Vergleich zu der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohngebäudes um mindestens 30 % gesenkt wird, und von Energiearmut betroffene Haushalte werden in Form eines erhöhten Prozentsatzes von Zuschüssen unterstützt.

2.Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors und des Privatsektors (Nichtwohngebäude), einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch der Begünstigten im Vergleich zu der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohnsitzes um mindestens 30 % gesenkt wird.

3. Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft.

4.Erneuerbare Warmwasserbereitungsanlagen für Haushalte zur Unterstützung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden durch: I) Austausch energieverbrauchender elektrischer Warmwasserbereiter mit alten Technologien durch neue solarbetriebene Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und EE-Systeme, die neue moderne Technologien nutzen; und ii) Recycling der alten Warmwasserbereiter, die ausgetauscht werden. Von Energiearmut betroffene Haushalte werden in Form eines erhöhten Prozentsatzes von Zuschüssen unterstützt.

5.Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen durch i) Senkung des Energieverbrauchs von Pumpstationen und Pumpenmotoren; und ii) Studien über die optimale Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz dieser Unternehmen durchzuführen.

368

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss des Förderprogramms für Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch

Anzahl der installierten PV-Anlagen

0

11580

Q3

2024

 Photovoltaiksysteme (PV) für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft: 11580 PV-Anlagen installiert, davon 900 für von Energiearmut betroffene Haushalte und 360 für Landwirte.

369

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss von Teilinvestitionen für energieeffiziente Renovierungen, solarbetriebene Warmwasserbereiter sowie kommunale Wasser- und Abwasserentsorgung

1. Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

2. Anzahl der installierten solarbetriebenen Warmwasserbereiter

3. Zahl der kommunalen Unternehmen und Abwasserentsorgungsunternehmen

0

1. 11500

3. 171700

4. 15

Q4

2025

1.a) energetische Renovierung von Wohngebäuden: Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz an 11,500 Wohngebäuden, davon mindestens 2300 für von Energiearmut betroffene Haushalte mit durchschnittlich mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen.

energetische Sanierung öffentlicher und privater Nichtwohngebäude: Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von 280 Gebäuden mit durchschnittlicher Primärenergieeinsparung von mindestens 30 %.

2.Erneuerbare Warmwasserbereitungsanlagen: 171700 Solar-Warmwasserbereitungsanlagen und Wärmepumpen für Haushalte, davon 34000 für von Energiearmut betroffene Haushalte. Bericht, in dem bestätigt wird, dass alte Warmwasserbereiter, die ersetzt wurden, im Einklang mit den EU- und nationalen Rechtsvorschriften rezykliert wurden.

3.Förderung der Energieeffizienz in kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen: Abgeschlossene Energieeffizienzmaßnahmen, die zu Energieeinsparungen für mindestens 15 kommunale Wasser- und Abwasserentsorgungsunternehmen führen.

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff (Maßnahme ID: 16995)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

370

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge zur Vergabe der Projekte

Vertrag/Verträge unterzeichnet

Q3

2024

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über die Auswahl der Projekte, die für mindestens 45 MW neu installierte Kapazität zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und/oder erneuerbaren Gasen gefördert werden sollen. In Bezug auf nachhaltiges Biomethan wird mit der Investition entweder der Bau neuer Biogaserzeugungsanlagen und/oder die Umwandlung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung von Biomethan und/oder die Verflüssigung, Kompression und Lagerung des erzeugten Biomethans unterstützt.

Bei der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff wird mit der Investition eine der folgenden Maßnahmen unterstützt: die Installation der erforderlichen Ausrüstung für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, z. B. die Installation der Elektrolyseure, die Installation von Mess- und Überwachungsgeräten, die zeitweilige Speicherung oder die Installation von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Verbindung mit den Anlagen zur Wasserstofferzeugung, die im selben Gebiet vorgesehen und gelegen sind.

371

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Ziel

Zusätzliche Kapazität zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

MW

0

45 1.

Q4

2025

Installierte zusätzliche Produktionskapazität für erneuerbaren Wasserstoff und/oder erneuerbare Gase.

Investition 4: Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16997)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

372

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Genehmigung der Umweltbedingungen und Fertigstellung von Frontend Engineering: Design FEED-Studien

Q2

2024

Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (Front End Engineering Design, FEED) durch die zuständigen Behörden, einschließlich des Baus der Leitung.

Die Pipeline-Investitionen werden von einer Bewertung des Klimarisikos und der Anfälligkeit für die Anpassung der Maßnahme an den Klimawandel begleitet. Diese Prüfung kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Darüber hinaus verpflichtet die Maßnahme die Betreiber, die den Bau durchführen, sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme natürlich vorkommender Materialien, die in Kategorie 170504 des mit der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission aufgestellten Europäischen Abfallverzeichnisses definiert sind) im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen zur Wiederverwendung, zum Recycling und zu anderen Formen der stofflichen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden. Die Betreiber sollten das Abfallaufkommen während des Baus im Einklang mit dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen und unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken begrenzen und die Wiederverwendung und ein hochwertiges Recycling durch selektive Entfernung von Materialien und die Nutzung verfügbarer Sortiersysteme für Bauabfälle erleichtern. Um Auswirkungen auf der Baustelle zu vermeiden, werden Risiken der Umweltzerstörung im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wasserqualität und der Vermeidung von Wasserstress im Einklang mit einem Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Gewässerschutz ermittelt und angegangen. Der Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Gewässerschutz kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts sein. Schließlich müssen die EU-Rechtsvorschriften eingehalten werden, um Beeinträchtigungen des Ziels der biologischen Vielfalt zu vermeiden. Dies bedeutet insbesondere die UVP-Richtlinie und für Gebiete/Vorhaben in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 12 der Habitat-Richtlinie sowie Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie. 

373

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

 

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten für die Investitionen

Q4

2025

Abschluss der Arbeiten für die CO2-Transportkomponente gemäß FEED-Studie und den einschlägigen Spezifikationen.

Der Abschluss der Arbeiten für den CO2-Transport wird von der Abnahme der Arbeiten und der erfolgreichen Betriebsprüfung begleitet, die von einem unabhängigen Prüfer überprüft werden.

2. Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands belaufen sich auf 36 612 904 139 EUR.

ABSCHNITT 3: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1.Erster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

20

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Startrunde

32

2 – 1.2. Renovieren – 16920_Aktionsplan gegen Energiearmut

Meilenstein

Energiearmut – Annahme eines Aktionsplans

42

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

56

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung nachhaltiger Deponierung und Recycling

Meilenstein

Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsrechts

77

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Ausschreibung für 13 Regionalzentren

133

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16744_Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts

Meilenstein

Inkrafttreten des Arbeitsrechts

141

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16941_Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

DYPA Organisatorische Reform Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

153

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Meilenstein

Rückforderung – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

199

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Zeitplan für die Steuerkodifizierung

200

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Anreize für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Gesetzesentwürfe zur Förderung der Unternehmensextroversion

222

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Identifizierung – förderfähige Gebäude

263

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Fahrplan für die Eisenbahnreform

331

19 – 16968_Technische Hilfe

Meilenstein

Rechtliches Mandat von EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme

Ratenzahlungsbetrag

1 974 438 067 EUR

1.2.Zweiter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

44

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Inkrafttreten der Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

197

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16863_Super – Abzug von Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und den digitalen Wandel

Meilenstein

Superabzug für grüne und digitale Investitionen von KMU

198

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16616_Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung elektronischer Transaktionen

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung elektronischer Transaktionen

240

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion

299

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Gesetzesreform

9

1 – 1.1. Machtaufbau – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang)

Meilenstein

Landsanierung – Rahmengesetz

130

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

174

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über persönliche Assistenz im Zusammenhang mit Behinderungen und Einführung des Pilotprojekts der ersten Phase

188

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16614_Online-Registrierkassen & POS (Reform)

Meilenstein

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR): Online-Kassenregister & Verkaufsstelle (POS) – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

190

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Fahrplan für Regulierungsbeschlüsse

201

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Anreize für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung der Unternehmensverlagerung

224

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Angestellte

245

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlegende und angewandte Forschung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Grundlagenforschung und angewandte Forschung

246

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszentren

292

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Touristische Entwicklung: Reformen für Tourismushäfen

300

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Herstellung

301

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks

310

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

Meilenstein

Wirtschaftliche Umgestaltung der Landwirtschaft: Start des Programms

4

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

Meilenstein

RES-Konto – Rechtsvorschriften zur Änderung von L. 4001/2011; Inkrafttreten aller einschlägigen Beschlüsse, einschließlich Kodizes, der Ministerien, der nationalen Regulierungsbehörde (RAE) und des Verwalters für erneuerbare Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP).

5

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16860_Streamline das effiziente Funktionieren des neuen Strommarktmodells und die Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der Ziele der NEKP durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue erneuerbare Energien

Meilenstein

RES-Konto – Marktreformen und Vereinfachung der Lizenzvergabe

138

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Meilenstein

Strategie für lebenslanges Lernen: Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

202

4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Erhöhung der Kapazitäten für die Steuerkodifizierung

205

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Einführung eines leistungsabhängigen Systems

254

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16628_Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

Beginn der Bauarbeiten in E-65

264

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Eisenbahnreformgesetz

Ratenzahlungsbetrag

1 974 438 067 EUR

1.3.Dritter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

21

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Einleitung der zweiten Runde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

45 1.

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Umsetzung der neuen Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

57

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung nachhaltiger Deponierung und Recycling

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes über die Regulierungsbehörde für die Abfallbewirtschaftung

85

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden“

96

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken

Meilenstein

Einrichtung des nationalen Registers der Verfahren und Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (erste Phase)

142

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung

Meilenstein

Reform des Rahmens für gegenseitige Verpflichtungen – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

191

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Erlass von Regulierungsbeschlüssen

206

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Rechtsrahmen zur Klärung der Mandate

209

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16978_Effiziente Korruptionsbekämpfung

Meilenstein

Vermögenserklärungen und politische Parteien

210

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Nationaler Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung

223

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Technische Unterstützung – Instrument für die Leistungsfähigkeit der Justiz

225

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei – Sekundärrecht

278

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16715_Labor-Reform im Kultursektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für die Arbeitsreform im Kultursektor

302

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Primärrecht)

311

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

 Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor

22

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Startrunde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

27

2 – 1.2. Renovierung – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

43

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – lokale Pläne genehmigt

46

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

Industriebetriebe – Start des Programms

47

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Start von Programmen

48

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Nachhaltiger Verkehr – Durchführbarkeitsstudie

58

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser

Meilenstein

Inkrafttreten des Wasserregulierungsrechts

78

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Monitoring- und Managementsystem

Meilenstein

Auftrag für GPS

93

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Digitalisierung von Archiven

100

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_ Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Auftragsvergabe für Interoperabilitäts- und Webdienste-Entwicklungsprojekt

101

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für die Regierung

Meilenstein

Auftragsvergabe für CRM an den Staat

102

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Auftragsvergabe für die weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

103

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Auftragsvergabe für das neue System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

104

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_ Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Cybersicherheitsstrategie

105

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

106

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Auftragsvergabe für den digitalen Wandel des Außenministeriums

107

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_E Register

Meilenstein

Auftragsvergabe für elektronische Register

121

6 – 2.2. Modernisierung – 16842_Zentrale BI – Datenanalyse

Meilenstein

Auftragsvergabe Zentrale Geschäftsinformation (BI)

134

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Auftragsvergabe für IT-Systeme im Bereich Arbeit

139

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

Abschluss der Ausbildungsprogramme für lebenslanges Lernen – Validierung

159

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des medizinischen Grundversorgungssystems

Meilenstein

Aktivierung der Lehrpläne für die primäre Gesundheitsversorgung in der Familienmedizin

160

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 50 Einheiten offen – Schritt 1 von 2

211

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Umsetzung der Rechtsvorschriften über die interne Kontrolle

214

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16701_Enhance-Netzwerk für staatliche Beihilfen

Meilenstein

Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen

215

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16981_Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung

Meilenstein

Politikplanung und -koordinierung – Folgenabschätzung

226

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Gerichtskarte – Primärrecht – Verwaltung

227

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Anpassung der Liste – Ausschreibungsverfahren

Ratenzahlungsbetrag

1 974 438 067 EUR

1.4.Vierter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

7

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

Ziel

RES-Konto – Ziel 2 für die Kapazitätssteigerung

37

2 – 1.2. Renovierung – 16932_Olympisches Athletisches Zentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Auftragsvergabe

228

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Angestellte

1

1 – 1.1. Stromversorgung – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

Meilenstein

Anbindung von Inseln – Auftragsvergabe

6

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

Ziel

RES-Konto – Kapazitätserweiterung Ziel 1

11

1 – 1.1. Stromversorgung – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger

Meilenstein

Lagerhaltung – Verträge

34

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energiesanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – genehmigte Anträge

61

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_Nationaler Wiederaufforstungsplan,  Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Verträge 1

66

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgung und Einsparung von Infrastrukturen

Meilenstein

Genehmigung von Anträgen für Wasserinfrastrukturen

87

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleine Satelliten

Meilenstein

Auftragsvergabe für das Projekt „Kleine Satelliten“

135

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA)

Meilenstein

DYPA – Archivierung, Archivierung und Archivierung

143

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Schulungs-, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Auftragsvergabe im Rahmen des Qualitätssicherungssystems für die Berufsbildung

154

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 50000000 – Schritt 1

203

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Neuordnung der Einkommensteuer- und Steuerverfahrenscodes

229

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16727 Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Upgrade Record Systems & IT-Justizsysteme

230

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Inkrafttreten – Tool für die Leistung von Justizbediensteten

231

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Verträge

257

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – erstes Vertragspaket

260

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16630_Kretan-Nördliche Autobahn (Az.Α.Κ.)

Meilenstein

Bekanntmachung der Auftragsvergabe für drei Teilprojekte der BOAK

267

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16833_Umsetzung der EASA-Maßnahmen zur Mängelbehebung

Meilenstein

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen an Regionalflughäfen durch die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

Ratenzahlungsbetrag

1 155 362 463 EUR

1.5. Fünfter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

12

1 – 1.1. Ausbau des Netzes 16901_HEDNO zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Verträge 1

13

1 – 1.1. Ausbau des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten 16900_HEDNO

Meilenstein

HEDNO – Verträge 2

14

1 – 1.1. Stromversorgung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in den HV/MV-Umspannwerken des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO) für den neuen EE-Anschluss

Meilenstein

HEDNO – Verträge 3

23

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #1

28

2 – 1.2. Renovierung – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

33

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Meilenstein

Energieeffizienz, Privatsektor – genehmigte Anträge

38

2 – 1.2. Renovierung – 16873_ Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Interventionen – Auftragsvergabe

50

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

Industriebetriebe – ausgewählte Unternehmen

59

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung nachhaltiger Deponierung und Recycling

Meilenstein

Einrichtung und Arbeitsweise der Regulierungsbehörde für die Abfallbewirtschaftung

60

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser

Meilenstein

Einrichtung und Arbeitsweise der Wasserwirtschafts-Regulierungsbehörde

62

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Verträge 2

68

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Mitteilung über die Auftragsvergabe für Abwasserprojekte

79

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Kauf von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern

334

16857_Umstieg auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Umstiegs auf Gigabit-Breitbandanschlüsse

97

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken

Meilenstein

Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (zweite Phase)

147

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Exzellenzuniversitäten – Vergabe von Forschungsverträgen

162

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 106 Einheiten offen – Schritt 2 von 2

192

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16611_Digitale Transformation von Steuerprüfungen

Meilenstein

Steuerprüfungen – Mydata und Bankinformationen

193

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16610_Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattungen

Meilenstein

Vollautomatisierte MwSt-Erstattungen – Einführung des IT-Systems

207

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – neues Vergütungssystem

216a

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Meilenstein

Änderung der nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen 2021-2025

232

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Primärrecht – Zivil- und Strafrecht

233

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Ausschreibung

279

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16486_Museum von Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Auftragsvergabe für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten

303

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Auswahl förderfähiger Projekte

300

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Förderung elektronischer Zahlungen

338

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Reform der Besteuerung von Selbstständigen und der Stempelsteuer

341

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 85 % Fertigstellung

367

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Meilenstein

Start von Förderprogrammen

Ratenzahlungsbetrag

1 557 198 947 EUR

1.6. Sechster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

10

1 – 1.1. Machtaufbau – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang)

Meilenstein

Landsanierung – Städtepläne

49

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – genehmigte Anwendungen

51

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) – Speichergenehmigung

94

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – erste Phase der Umsetzung

122

6 – 2.2. Modernisierung – 16853 Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste

Meilenstein

Fertigstellung der zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste

155

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 150000000 – Schritt 2

156

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

FuE-Arzneimittel

Investitionsnachweis 2021–2023

161

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des medizinischen Grundversorgungssystems

Meilenstein

Primäre Gesundheitsversorgung – Auftragsvergabe in Gesundheitszentren

167

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen – Nationale digitale Patientenakte (Teilprojekt 1)

175

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Sozialleistungen Optimierung

Meilenstein

Optimierung der Sozialleistungen Prepaid-Karten

189

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16614_Online-Registrierkassen & POS (Reform)

Ziel

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen: Online-Kassenregister & Verkaufsstelle (POS) – Einführung und Vernetzung

204

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuergesetzgebung

Meilenstein

Fertigstellung des ersten Steuerkodifizierungssystems und des Steuerinformationssystems

212

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16702_Verbesserung des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

Verbesserter Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

216

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Meilenstein

Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen – neue Rechtsvorschriften

234

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei operativ

244a

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

Meilenstein

Elektronische Auktionen für die Vollstreckung von Forderungen

244b

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

Meilenstein

Auftragsvergabe für Maßnahmen des Finanzsektors

247

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Bauarbeiten

248

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & hybrides operatives Ruggedisiertes autonomes eXemplary-System

Meilenstein

Auftragsvergabe für TH2ORAX

255

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16628_Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – erste Bauphase

258

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – alle Aufträge

268

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Neuer OSE-Umsetzungsplan und Gesetzesentwürfe

293

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16975_Aktualisierung der Interventionen für Regionalhäfen

Ziel

Auftragsvergabe für regionale Hafenaufrüstungen

295

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Entwicklung des Tourismus: Auftragsvergabe für Tourismushäfen

304

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Sekundärrecht)

312

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz im Rahmen von ÖPP-Programmen

Meilenstein

Vergebene Aufträge für Bewässerungsprojekte

317

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Festlegung der Qualitätspolitik und eines neuen Rechtsrahmens für Qualitätsinfrastruktur

318

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16591_Achte Geschäftstätigkeit

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Erleichterung der Geschäftstätigkeit

335

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984_Personal Promotionsreform

Meilenstein

Reform des persönlichen Arztes – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

339

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Stärkung der operativen Autonomie der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR)

342

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 95 % Fertigstellung

343

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – Eröffnung von zwei Büros

347

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Straßensanierungsprojekte

348

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge über Eisenbahnwiederherstellungsprojekte und Beschaffungsplan

351

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16987_Lizenzierungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

Meilenstein

Rechtsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

352

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Offshore-Windenergie

Meilenstein

Annahme der Strategie für die Entwicklung von Offshore-Windparks (OWF)

355

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16988_Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Schaffung des Rechtsrahmens für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung.

356

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in die Speicherung

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens

358

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung eines anreizbasierten Systems für den Verteilernetzbetreiber und die Verbraucher, um die Einführung und Nutzung intelligenter Zähler zu steigern.

361

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Instrumentarium zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts über den Eigenverbrauch und die Erleichterung von Genehmigungsverfahren für die Errichtung von EE-Anlagen in Wohngebäuden

363

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Festlegung des Rechtsrahmens

365

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16996_Installation von Energiespeichern für eine zusätzliche Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Benachrichtigung über die Auftragsvergabe

372

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Genehmigung der Umweltbedingungen und Fertigstellung von Frontend Engineering: Design FEED-Studien

Ratenzahlungsbetrag

2 439 692 495 EUR

1.7.Siebter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

24

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #2

45a

3 – 1.3. Aufladen und Betanken –16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Einleitung von Vergabeverfahren für Busunternehmen durch Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen

62a

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Restaurierung und Prävention von Wiederaufforstung – Verträge 3

71

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgung und Einsparung von Infrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung von 50 % der Wasserinfrastrukturen

72

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Abschluss von 50 % der Abwasserarbeiten

98

6 – 2.2. Modernisierung – 16782_Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Organisationen

Meilenstein

Rechtliche Grundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern

108

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_ Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Abschluss des Projekts Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

109

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für die Regierung

Meilenstein

Abschluss des Projekts CRM für die Regierung

110

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Abschluss des Projekts „One-Stop Shops“

111

6 – 2.2. Modernisierung – 16965_Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Abschluss der Studien zur Datenklassifizierung des Projekts

112

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_ Cybersicherheitsstrategie und -strategien für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Abschluss der Cybersicherheitsstrategie

137

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Sekundärrechts des einheitlichen IT-Systems

142a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Leistungen und Beihilfen bei Arbeitslosigkeit, Pilotprojekte zu Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit

144

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive arbeitsmarktpolitische Reform

Ziel

Abschluss des Beschäftigungsprogramms für berufliche Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

145a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Rechtsrahmen für das nationale Berufsbildungssystem

148

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Ziel

Fertigstellung der Installation interaktiver Systeme

175a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Sozialleistungen Optimierung

Meilenstein

Optimierung der Sozialleistungen Prepaid-Karten

176

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Abschluss der zweiten Phase der Bewertung der Behinderung der persönlichen Assistenz

177

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Ziel

Deinstitutionalisierung Minderjähriger: Abschluss von Pflegekräften mit Behinderung

178

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Ziel

Eigenständige Wohnwohnungen zur Deinstitutionalisierung von Personen bis 26 Jahren

184

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16685_Sensibilisierung für Vielfalt

Ziel

Abschluss von Front-Office-Schulungen zur Sensibilisierung für Vielfalt

185

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16763_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Meilenstein

Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems

195a

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und -erhebung – 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Durchführung von Teilprojekten

235

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete)

Meilenstein

Fortbildung – Richter und Angestellte

236

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Fortschritte

247a

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Ausrüstung und sonstige Dienstleistungen

280

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Zeitgenössische griechische Kulturmarke und Plattform

333

5 – 2.1. Connect – 16844_ Übergang zur 5G-Technologie, Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Übergangs zur 5G-Technologie

340

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16985_Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Nutzung von MyDATA für Einkommensteuerzwecke

268a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für neue OSE und internationale Ausschreibung

353

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Offshore-Windenergie

Meilenstein

Studie zur Ermittlung optimaler Bereiche für die Entwicklung erneuerbarer Energien und Inkrafttreten eines politischen Rahmens für die Doppelnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Fotovoltaikproduktion

359

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Rahmenbedingungen für Verträge mit dynamischer Preisgestaltung

368

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss des Förderprogramms für Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch

370

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge zur Vergabe der Projekte

Ratenzahlungsbetrag

1 948 335 236 EUR

1.8. Achter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

2

1 – 1.1. Stromversorgung – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindungsleitungen von Inseln – Stand der Arbeiten

8

1 – 1.1. Stromerzeugung – 16865_Umstrukturierung und Steigerung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto

Ziel

RES-Konto – Ziel 3 für die Kapazitätssteigerung 

113

6 – 2.2. Modernisierung – 16738_Zentrales Dokumentenverwaltungssystem

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Zentrales Dokumentenverwaltungssystem“

114

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums

115

6 – 2.2. Modernisierung – 16791_Digitaler Wandel der griechischen Tourismusorganisation

Meilenstein

Abschluss der Digitalisierung der griechischen Tourismusorganisation

116

6 – 2.2. Modernisierung – 16964_Next-Generation Interoperabilitätszentrum (KED)

Meilenstein

Fertigstellung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation

117

6 – 2.2. Modernisierung – 16785_Tourismusregister e-MHTE

Meilenstein

Fertigstellung des digitalen Tourismusregisters

118

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Ziel

Zahl der ausgebildeten Wehrpflichtigen

131

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Lieferung von Produkten und Dienstleistungen

132

 7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16973_Schaffung eines digitalen Unternehmensökosystems und Einführung von Steueranreizen zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU Legislativreform zur Schaffung von Anreizen für die Einführung von Technologien

136

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Abschluss des ATLAS-Pensionssystems

148a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Strategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse

157

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückforderungskürzung 300000000 – Schritt 3

163

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY)

Meilenstein

Gesundheitssystem – Abschluss des griechischen DRG-Instituts KETEKNY und der neuen Agentur für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ODIPY (ohne Ausbildung)

164

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY)

Ziel

Gesundheitssystem – KETEKNY ODIPY vollständige Schulung

168

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – Digitales Programm Krebs – Teilprojekt 2

169

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16753_Einrichtung der häuslichen Gesundheitsversorgung und des Krankenhauses zu Hause

Meilenstein

Häusliche Pflege – Öffnung von Einrichtungen

179

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Nationale Einführung der Regelung für persönliche Hilfe bei Invalidität.

180

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Ziel

Abgeschlossenes Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen

184a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16685_Sensibilisierung für Vielfalt

Meilenstein

Gleichstellungs- und Diskriminierungsmechanismus, Beobachtungsstelle für Gleichstellung, Vergabesystem

186

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Renovierung von Sozialwohnungen

213

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Bekämpfung der Korruption – 16703_Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums

Meilenstein

Bekämpfung des illegalen Handels – IT-System und Kontrollstationen

217

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16940_Modernisierung des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds 

Meilenstein

Abschluss aller Teilprojekte des griechischen Einlagen- und Darlehensfonds

261

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16630_Kretan-Nördliche Autobahn (Az.Α.Κ.)

Ziel

Stand der Bauarbeiten der BOAK

268b

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Annahme eines mehrjährigen Investitionsprogramms, Unterzeichnung eines neuen Leistungsvertrages

294

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16944_Masterplan für die Erneuerung der griechischen Fahrgastflotte

Meilenstein

Gesamtplan für die griechische Passagierschifffahrt

313

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Digitaler Wandel in der Landwirtschaft“

332

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – Vorläufige Inspektion der Erdbebenresistenz öffentlicher Gebäude

Meilenstein

Abschluss der vorläufigen seismischen Inspektionen

336

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984_Personal Promotionsreform

Meilenstein

Reform des persönlichen Arztes – Einwohnerregistrierung

344

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – vollständiger Abschluss

345

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – vollständige Fertigstellung

354

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Offshore-Windenergie

Meilenstein

Inkrafttreten des Präsidialdekrets zur Ausweisung der ersten Gruppe von Gebieten für Offshore-Windenergieprojekte

357

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Netz und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in die Speicherung

Meilenstein

Inkrafttreten der Förderregelung

362

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Instrumentarium zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Meilenstein

Einrichtung des Self-Consumer-Registers und technische Hilfe für Energiegemeinschaften

364

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Einführung eines Finanzierungsinstruments ohne Finanzhilfe

Ratenzahlungsbetrag

1 696 474 735 EUR

1.9.Neunter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

3

 1 – 1.1. Stromversorgung – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und die Modernisierung des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindungsleitungen von Inseln – Fertigstellung

15

1 – 1.1. Machtaufbau – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete für einen gerechten Übergang)

Ziel

Landsanierung – Fertigstellung

16

1 – 1.1. Stromversorgung – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger

Meilenstein

Energiespeicherung – Abschluss

17

1 – 1.1. Ausbau des Netzes 16901_HEDNO zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 1

18

1 – 1.1. Ausbau des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten 16900_HEDNO

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 2

19

1 – 1.1. Stromversorgung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in den HV/MV-Umspannwerken des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO) für den neuen EE-Anschluss

Meilenstein

HEDNO – Fertigstellung 3

25

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Erzeugung grüner Energie für von Energiearmut betroffene Haushalte

26

2 – 1.2. Renovierung – 16872_Energierenovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #3

29

2 – 1.2. Renovierung – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Stadtentwicklungspolitik

Ziel

Abschluss der Stadtplanung

30

2 – 1.2. Renovate – 16894_Erstellung einer neuen besonderen Raumplanung für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur

Meilenstein

Annahme besonderer räumlicher Rahmenbedingungen

31

2 – 1.2. Renovierung – 16891_Erstellung einer neuen maritimen Raumplanung

Meilenstein

Annahme der Meeresstrategie

35

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energiesanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Ziel

Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – abgeschlossen

36

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Ziel

Energieeffizienz, Privatsektor – abgeschlossen #2

39

2 – 1.2. Renovierung – 16932_Olympisches Athletisches Zentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Abschluss der Arbeiten

40

2 – 1.2. Renovierung – 16873_ – Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Maßnahmen – Abschluss aller Arbeiten

41

2 – 1.2. Renovierung – 16875_Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi

Meilenstein

Tatoi – Abschluss aller Arbeiten

52

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Ziel

Busse und Taxis – Austausch durch elektrische Busse und Taxis

53

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

ZZS – Betriebsbescheinigung ausgestellt

54

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Erzeugung – E grün

Meilenstein

Industrieanlagen —

55

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_ Elektromobilität

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – abgeschlossene Anlagen

63

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_Nationaler Wiederaufforstungsplan,  Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Maßnahmen gegen Erosion und Hochwasserschutz

Meilenstein

Wiederaufforstung, Restaurierung und Prävention – Abschluss der Arbeiten

64

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16851_Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum

Meilenstein

Biologische Vielfalt – Abschluss

73

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Fertigstellung der Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlammmanagement

74

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgung und Einsparung von Infrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung der Wasserinfrastrukturen

80

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Ziel

Fertigstellung von 13 Gebäuden

81

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Monitoring- und Managementsystem

Meilenstein

Fertigstellung des Überwachungs- und Managementsystems für den Katastrophenschutz

82

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Abschluss des Projekts mit Luftmitteln für das Krisenmanagement

83

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16912_Brandbekämpfungs-, Präventions- und Reaktionsausrüstung

Meilenstein

Fertigstellung der Ausrüstung zur Waldbekämpfung

84

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16909_Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements

Meilenstein

Abschluss des nationalen Katastrophenrisikomanagements

90

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiberoptische Infrastruktur in Gebäuden

Ziel

Abschluss des Projekts „Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden“

92

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleine Satelliten

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Kleinssatelliten“

95

 6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – vollständige Umsetzung

95a

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Meilenstein

Durchführung der Teilprojekte 7B und 9

99

 6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken

Meilenstein

Abschluss der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (Endphase)

119

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Vollendung des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge

120

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_E Register

Meilenstein

Abschluss des ERegistries-Projekts

123

6 – 2.2. Modernisierung – 16854_Intelligente Städte

Ziel

Vollständige Umsetzung von Projekten für intelligente Städte

124

6 – 2.2. Modernisierung – 16928_Eingliederung neuer Technologien und Trends hin zu fortschrittlichen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme

Meilenstein

Fertigstellung neuer Technologien für die öffentliche Verwaltung

125

6 – 2.2. Modernisierung – 16955_Upgrade der Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET)

Meilenstein

Abschluss von GRNET

127

6 – 2.2. Modernisierung – 16956_Erweiterung von Syzefksis II

Meilenstein

Abschluss von Syzefksis II

128

6 – 2.2. Modernisierung – 16827_Daten-Governance-Strategie und -Strategien für den öffentlichen Sektor

Meilenstein

Abschluss der Daten-Governance-Strategie

129

6 – 2.2. Modernisierung – 16842_Zentrale BI – Datenanalyse

Meilenstein

Abschluss der zentralen BI

135a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Ziel

Digitaler Wandel der DYPA

140

 9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

 Ausbildungsprogramme für lebenslanges Lernen – Abschlussvalidierung

141a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16941_Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

Renovaztion von KPA2, Kommunikationsstrategie, Qualitätskontrolle des Kundendienstes, neue Formen von Profilerstellung und Beratung.

144a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive arbeitsmarktpolitische Reform

Meilenstein

Abschluss des Beschäftigungsprogramms für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

145

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Ziel

Abschluss von Schulungen zum digitalen E-Learning

145b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Qualitätskontrolle von Berufsbildungsschulen, Reform der Lehrpläne, Berufsbildungsinfrastruktur und andere Projekte der DYPA

146

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Schulungs-, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Qualitätskontrollsystem für die Berufsbildung: Aktualisierung der Module der Berufsbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA), digitale Kurse, Renovierungen von 49 Laboratorien und Fertigstellung von Ausrüstung

148b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Digitale Umgestaltung der Bildung

149

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16933_Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Klasse nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen

Ziel

Erneuerung der Modernisierung von Laborzentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung

150

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Gastprofessoren/Besucher, Promotionsprogramme in der Industrie, Digitale Transformation des National Hellenic Libraries Network, Modernisierung der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen von Universitäten

151

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation

Ziel

Vertrauen in die Fertigstellung Ihrer Sterne

152

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16934_Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Meilenstein

Modernisierung des Berufsbildungssystems IEK, Entwurf und Entwicklung des Modells der EPAL-Digitalisierung EOPPEP Abschluss

158

10 – 3.3. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Rückgang des Rückforderungsanspruchs

400000000 – Schritt 4

165

10 – 3.3. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16783_Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP)

Meilenstein

Spiros Nationales Programm zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Doxiadis“ – alle Projekte abgeschlossen

166

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Grüne Investitionen – Reform des primären Gesundheitssystems

Ziel

PHC – vollständig renovierte Gesundheitszentren

170

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16795_NHS Krankenhausrenovierung und Modernisierung der Infrastruktur

Meilenstein

Fertigstellung der Modernisierung der NHS-Infrastruktur

171

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16757_Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Thoracic „Sotiria“

Meilenstein

Radiotherapiezentrum Sotiria

172

10 – 3.3. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16793_Projekt für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapie- und Hematologie-Laboratorien im Generalkrankenhaus von Thessaloniki „Papanikolaou“

Meilenstein

Abschluss des Krankenhauses Papanikolau

173

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – alle Teilprojekte abgeschlossen

174a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16904_Behinderung

Meilenstein

Barrierefreiheits- und Unterstützungsinfrastruktur, soziale Inklusion für Menschen mit ASD, Maßnahmen zur frühkindlichen Betreuung

180a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16919_Kinderschutz

Meilenstein

Reform des Lehrplans

182a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Meilenstein

Zentrales digitales Zugangsportal, digitale Schulungen, vollständige Bestandsaufnahme öffentlicher Immobilien

182

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Ziel

Fertigstellung der Ausstellung der Behindertenausweise durch die Verwaltungsbehörde

183

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Soziale Integration – Obdachlose Empfänger von GMI

186a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Meilenstein

Soziale Integration benachteiligter Gruppen, digitale Ausbildung

187

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16688: Förderung der Integration der Flüchtlingsbevölkerung in den Arbeitsmarkt 

Ziel

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

194

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung – 16611_Digitale Transformation von Steuerprüfungen

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels von Steuerprüfungen

195

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und -erhebung – 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase des integrierten IT-Umfelds für Steuern und Prüfungen der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen im Rahmen ihres digitalen Wandels. Durchführung von Teilprojekten

196

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und -erhebung – 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Start des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern. Durchführung von Teilprojekten.

208

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Öffentliche Verwaltung – Abschluss der Ausbildung für Beamte. Abschluss von Sanktionen im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren und strategischer Personalplanung

218

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Meilenstein

Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen 2021-2025

219

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16974_Rechnungslegung Reform

Meilenstein

Reform des Rechnungswesens: Konsolidierte Abschlüsse

220

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16705_Digitale Transformation der Finanzverwaltung und -aufsicht in den Bereichen Governance und elektronische Rechnungsstellung

Meilenstein

Staatliche Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP)

221

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, u. a. durch Beschleunigung der Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Professionalisierung des Bereichs öffentliches Auftragswesen

Ziel

Abschluss von Weiterbildungs-/Umschulungsprogrammen für das öffentliche Beschaffungswesen

237

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau- und Renovierungsarbeiten – elektronische Identität – Abschluss

238

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Vollständige Umsetzung

239

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16727_Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Führung von Aufzeichnungen und IT-Upgrades

241

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16580_Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance

Meilenstein

Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion, Kapitalmärkte, präventive Umschuldung

243

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

Digitalisierung des Aufsichtsprozesses und Organisation der griechischen Kapitalmarktkommission

244c

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Kapazität des Finanzsystems zur Bewältigung bestehender Herausforderungen und zur Finanzierung der Realwirtschaft

Meilenstein

Abschluss der politischen Maßnahmen der nationalen Strategie für die Verwaltung privater Schulden, Einrichtung des zentralen Kreditregisters

249

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Abschluss der Projekte der Forschungszentren

250

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlegende und angewandte Forschung

Meilenstein

Abschluss grundlegender und angewandter Forschungsprojekte

251

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & hybrides operatives Ruggedisiertes autonomes eXemplary-System

Meilenstein

Abschluss des TH2ORAX-Projekts

252

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16971_Forschung – Schaffen – Innovation

Meilenstein

Abschluss von Forschungsarbeiten – Schaffung – innovative Projekte

253

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16621_Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands

Meilenstein

Abschluss der Extroversion von FuI-Ökosystemprojekten

256

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16628_Zentralgriechische Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – Fertigstellung

262

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16630_Kretan-Nördliche Autobahn (Az.Α.Κ.)

Meilenstein

Projektabschluss der BOAK

268c

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Abschluss der Reform der Eisenbahnorganisation

269

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16833_Umsetzung der EASA-Maßnahmen zur Mängelbehebung

Meilenstein

Abschluss der EASA-Arbeiten

271

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16892 – Ausbau der Vorstadtbahn West Attikas

Meilenstein

Fertigstellung der Eisenbahnstrecke West Attika

272

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16949_Intelligente Brücken

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase I

272a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16949_Intelligente Brücken

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase II

274

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16959_Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des OSE-Projekts

275

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16960_Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Infrastruktur“

276

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16937_Digitales integriertes Programmverwaltungssystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und des strukturellen Vermögens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Abschluss des PMIS für das Ministerium für Infrastruktur

277

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16786_Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Vereinfachung der Verfahren für das Verkehrsministerium

283

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Kultur als Wachstumsmotor

284

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16536_Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Stores (vor Ort und elektronisch)

Meilenstein

Modernisierung der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED)

285

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16725 – Ausbau der Hochschulbildung

Meilenstein

Verbesserung der Hochschulbildung

287

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16486_Museum von Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Museum für Unterwasser-Antiquitäten

288

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16485_Kulturwege bei Emblematik-Archäologischen Stätten und Denkmälern

Meilenstein

Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten

289

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16735_Nutzung von „Kunst auf Verschreibung“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft

Meilenstein

Verwendung von „Kunst auf Rezept“,

290

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16433_Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel

Meilenstein

Schutz von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel

291

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16435_Wiederherstellung – Erhaltung – Ausbau der Denkmäler von Akropolis

Meilenstein

Wiederherstellung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis

296

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16921_Um- und Weiterbildung im Tourismus

Ziel

Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (Abschluss)

297

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur Entwicklung des Fremdenverkehrs

298

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16975_Aktualisierung der Interventionen für Regionalhäfen

Ziel

Modernisierungsinterventionen für Regionalhäfen

306

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16599_Digitilisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie und Schulungsprogramm für Exporteure

Meilenstein

Netz für die Digitalisierung der Wirtschaftsdiplomatie – Umsetzung aller Maßnahmen

307

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Umsetzung von Investitionen

308

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Durchführung von Investitionen

309

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Verarbeitendes Gewerbe, Sektor – Durchführung von Investitionen

314

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

Meilenstein

Abschluss der wirtschaftlichen Umgestaltung der Landwirtschaft

315

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16584_Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor

Meilenstein

Aquakultur abgeschlossen

316

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz im Rahmen von ÖPP-Programmen

Meilenstein

Fertigstellung der Bewässerung

319

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Vereinfachung der Zulassung und Marktüberwachung

259

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur Straßenverkehrssicherheit

346

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16622_HORIZON 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der innovativsten Unternehmen

Meilenstein

Abschluss von Projekten, die von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden

349

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Straßensanierungsprojekte

350

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16999_Zugänglichkeitswiederherstellung nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Eisenbahnsanierungsprojekte

360

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung des Kontrollzentrums für Verteilernetzbetreiber

366

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16996_Installation von Energiespeichern für eine zusätzliche Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Fertigstellung der Lagerstätten

369

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss von Teilinvestitionen für energieeffiziente Renovierungen, solarbetriebene Warmwasserbereiter und kommunale Wasser- und Abwasserentsorgungsunternehmen

371

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Ziel

Zusätzliche Kapazität zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

373

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten für die Investitionen

Ratenzahlungsbetrag

3 499 999 999 EUR

2.Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

2.1. Erster Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

320

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Operative Vereinbarungen mit IFI

321

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Einleitung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für Geschäftsbanken

Ratenzahlungsbetrag

2 121 256 487 EUR

2.2. Zweiter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

322

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Vereinbarung über die Eigenkapitalplattform

323

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

InvestEU-Beitragsvereinbarung

324

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Unterzeichnung von Finanzmitteln von Finanzinstituten in Höhe von 586,4 Mio. EUR mit Endempfängern

Ratenzahlungsbetrag

2 121 256 487 EUR

2.3. Dritter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

325

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

3518,4 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Ratenzahlungsbetrag

2 121 256 487 EUR

2.4.Vierter Zahlungsantrag (Unterstützung für Darlehen):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

325a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

4518,4 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Ratenzahlungsbetrag

2 534 514 342 EUR

2.5. Fünfter Zahlungsantrag (Unterstützung für Darlehen):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

326

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

8364 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit den Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Ratenzahlungsbetrag

2 534 514 342 EUR

2.6. Sechster Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

326a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

10873,2 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Ratenzahlungsbetrag

2 534 514 342 EUR

2.7. Siebter Zahlungsantrag (Unterstützung für Darlehen):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

327

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

13382,4 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

Ratenzahlungsbetrag

2 534 514 342 EUR

2.8. Achter Zahlungsantrag (Unterstützung für Darlehen):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

328

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

16728 Mio. EUR an Finanzmitteln von Finanzinstituten, die mit Endbegünstigten unterzeichnet wurden

328a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

329

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Investitionen in Höhe von 100 % der Beteiligungsunterstützung

330

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Genehmigung von Vorhaben im Rahmen von InvestEU

Ratenzahlungsbetrag

1 225 712 091 EUR



ABSCHNITT 4: ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten.

Die wichtigste für die Koordinierung der Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans zuständige Stelle wird die mit dem Gesetz 4738/2020 eingerichtete Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität sein, ein unabhängiger öffentlicher Dienst des Finanzministeriums. Die Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität ist auch die zuständige Stelle, um zu überprüfen, ob die festgelegten Etappenziele und Zielwerte des Aufbau- und Resilienzplans erreicht wurden, und fungiert auch als (zentrale) Verbindungsstelle zwischen der Europäischen Kommission und den griechischen Behörden. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die aktive Überwachung der Projektfortschritte auf der Grundlage der vereinbarten Etappenziele und Zielwerte und die Übermittlung der Zahlungsanträge an die Europäische Kommission nach Überprüfung ihres Abschlusses. Letzteren ist eine Verwaltungserklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Mittel für die vorgesehenen Zwecke und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, sowie eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen, einschließlich festgestellter Schwachstellen und ergriffener Korrekturmaßnahmen.

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen fällt in die Zuständigkeit des zuständigen Ministeriums, dessen Dienststellen die Überwachung der Projektfortschritte unterstützen und weiterhin eng mit der Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität zusammenarbeiten werden.

Alle Maßnahmen des Plans werden von den vom zuständigen Ministerium benannten nationalen Stellen („Durchführungsstellen“) durchgeführt und sind für das Erreichen der vereinbarten Etappenziele und Zielwerte sowie für die Berichterstattung über alle Daten und Unterlagen an die Koordinierungsagentur der Aufbau- und Resilienzfazilität über das einzurichtende Verwaltungsinformationssystem verantwortlich.

Schließlich sorgt der Ausschuss für Finanzprüfung (EDEL), der dem Generalsekretariat für Fiskalpolitik (Staatliche Rechnungsführungsstelle) des Finanzministeriums angehört, für die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, hat Griechenland folgende Vorkehrungen getroffen:

Die Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan Griechenlands und seine Durchführung ist für die Gesamtkoordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Insbesondere fungiert sie als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und gegebenenfalls die Durchführung von Kontroll- und Prüfungstätigkeiten sowie für die Berichterstattung und Zahlungsanträge. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datencodierung erfolgt über alle Durchführungsstellen, die verpflichtet sind, die erforderlichen Daten über das Management-Informationssystem an die Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität zu übermitteln.

Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Griechenland der Kommission nach Abschluss der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen hinreichend begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Griechenland stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(2) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(3) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(4) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(5) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(6) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(7) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(8) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(9) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(10) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(11)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(12) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(13) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(14) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(15)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(16) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(17) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(18) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(19)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(20) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(21) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(22) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(23)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(24) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(25) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(26) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(27)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(28) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(29) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(30) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(31)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(32) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(33) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(34) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(35) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(36) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(37) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(38) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(39)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(40) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(41) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(42) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(43)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(44) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(45) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(46) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(47) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(48) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
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