Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52024M11616

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11616 – KPS / INNOMOTICS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/734

ABl. C, C/2024/4787, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4787/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4787/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4787

29.7.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11616 – KPS / INNOMOTICS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4787)

1.   

Am 22. Juli 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

KPS Capital Partners, LPA („KPS“, Vereinigte Staaten),

Innomotics GmbH (Deutschland) und Innomotics LLC (Vereinigte Staaten), zusammen „Innomotics“, derzeit kontrolliert von der Siemens Aktiengesellschaft.

KPS wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Innomotics erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KPS: Verwaltung von Investmentfonds weltweit durch verbundene Fondsverwaltungsunternehmen, wobei der Schwerpunkt unter anderem auf Investitionen in Fertigungs- und Industrieunternehmen in vielen Branchen liegt;

Innomotics: Entwicklung, Herstellung und weltweiter Verkauf von Nieder- und Hochspannungselektromotoren und Mittelspannungsantrieben sowie von Lösungen und Dienstleistungen für die Produkte vor allem für die folgenden Branchen: Mineralien (einschließlich Bergbau und Zement), Öl und Gas, Metalle, Wasser und Abwasser, Energie, Chemikalien, HLK sowie Lebensmittel und Getränke.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11616 – KPS / INNOMOTICS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4787/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


Top