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Document 52024M11533

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11533 — MUTARES / MAGIRUS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    PUB/2024/492

    ABl. C, C/2024/3629, 5.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3629/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3629/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Reihe C


    C/2024/3629

    5.6.2024

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11533 — MUTARES / MAGIRUS)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (C/2024/3629)

    1.   

    Am 28. Mai 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“, Deutschland),

    Magirus GmbH („Magirus“, Deutschland), derzeit kontrolliert von Iveco Group N.V. (Italien).

    Mutares wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Magirus erwerben.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Mutares ist eine Investmentgesellschaft, deren Schwerpunkt auf dem Erwerb von Teilen großer und mittlerer Unternehmen in Übergangssituationen liegt,

    Magrius produziert und vertreibt Feuerwehrfahrzeuge, Drehleitern, Rettungsfahrzeuge und Rüstwagen, Spezialfahrzeuge, Pumpen, Feuerlöschpumpen und weitere zugehörige Ausrüstung. Das Unternehmen ist vor allem in Deutschland tätig, agiert aber auch in anderen europäischen Ländern und weltweit.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11533 — MUTARES / MAGIRUS

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3629/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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