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Document 52024M11533
Prior notification of a concentration (Case M.11533 – MUTARES / MAGIRUS) – Candidate case for simplified procedure
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11533 — MUTARES / MAGIRUS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11533 — MUTARES / MAGIRUS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
PUB/2024/492
ABl. C, C/2024/3629, 5.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3629/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/3629 |
5.6.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11533 — MUTARES / MAGIRUS)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/3629)
1.
Am 28. Mai 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“, Deutschland), |
— |
Magirus GmbH („Magirus“, Deutschland), derzeit kontrolliert von Iveco Group N.V. (Italien). |
Mutares wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Magirus erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Mutares ist eine Investmentgesellschaft, deren Schwerpunkt auf dem Erwerb von Teilen großer und mittlerer Unternehmen in Übergangssituationen liegt, |
— |
Magrius produziert und vertreibt Feuerwehrfahrzeuge, Drehleitern, Rettungsfahrzeuge und Rüstwagen, Spezialfahrzeuge, Pumpen, Feuerlöschpumpen und weitere zugehörige Ausrüstung. Das Unternehmen ist vor allem in Deutschland tätig, agiert aber auch in anderen europäischen Ländern und weltweit. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11533 — MUTARES / MAGIRUS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3629/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)