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Document 52023XG01037

    Mitteilung an die Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/2540 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2576 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen

    ST/12423/2023/INIT

    ABl. C, C/2023/1037, 15.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1037/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1037/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2023/1037

    15.11.2023

    Mitteilung an die Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/2540 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2576 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen

    (C/2023/1037)

    Den in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/2540 des Rates (2), und in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2576 des Rates (4) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, aufgeführten Personen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/849, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/2540, und der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1576, für die in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 des Rates sowie in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 benannten Personen und Einrichtungen weiter gelten sollten. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Einrichtungen in die Listen sind in diesen Anhängen aufgeführt.

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 35 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen bis zum 31. Mai 2024 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    RELEX.1

    Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

    B-1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIЁ

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 und Artikel 34 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/1509 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    (1)   ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.

    (2)   ABl. L, 2023/2540 vom 14.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2540/oj

    (3)   ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.

    (4)   ABl. L, 2023/2576 vom 14.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2576/oj


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1037/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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