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Document 52023PC0765

    Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

    COM/2023/765 final

    Brüssel, den 24.11.2023

    COM(2023) 765 final

    2023/0442(NLE)

    Vorschlag für einen

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

    {SWD(2023) 392 final}


    2023/0442 (NLE)

    Vorschlag für einen

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Nachdem Italien am 30. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „ARP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit seinem Durchführungsbeschluss vom 13. Juli 2021. 2

    (2)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 sollte der maximale finanzielle Beitrag für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung nach der dort festgelegten Methode bis zum 30. Juni 2022 für jeden Mitgliedstaat aktualisiert werden. Am 30. Juni 2022 stellte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse dieser Aktualisierung vor.

    (3)Am 7. August 2023 legte Italien der Kommission gemäß Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241 einen geänderten nationalen ARP samt REPowerEU-Kapitel vor.

    (4)Der geänderte ARP trägt gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 auch der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags Rechnung und enthält gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ein Ersuchen an die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vorzuschlagen, da der ARP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen ist. Die von Italien eingereichten Änderungen am ARP betreffen 123 Maßnahmen.

    (5)Am 14. Juli 2023 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Italien. Der Rat empfahl Italien, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu straffen, die Kapazitäten der internen Gasfernleitung zu erhöhen, um die Energieeinfuhren zu diversifizieren und die Versorgungssicherheit zu stärken, die Energieeffizienz im Wohngebäude- und im Unternehmenssektor zu verbessern, auch für die am schwächsten aufgestellten Haushalte und die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität zu fördern und die politischen Anstrengungen mit Blick auf die Vermittlung und den Erwerb der nötigen Kompetenzen für den ökologischen Wandel zu verstärken. Darüber hinaus wurde Italien empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Effizienz des Steuersystems und die Effektivität der öffentlichen Verwaltung zu steigern und die Verwaltungskapazitäten sowohl auf zentraler als auch auf subnationaler Ebene zu stärken.

    (6)Der geänderte ARP wurde vorgelegt, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Eine Zusammenfassung der Konsultationen wurde zusammen mit dem geänderten nationalen ARP übermittelt. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des geänderten ARP nach den in Anhang V der genannten Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet.

    Aktualisierungen auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241

    (7)Mit dem von Italien vorgelegten geänderten ARP wird eine Maßnahme aktualisiert, um der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags Rechnung zu tragen. Wie Italien erläuterte, hat es aufgrund der Erhöhung des maximalen finanziellen Beitrags von 68 880 513 748 Mrd. EUR 3 auf 69 023 756 552 Mrd. EUR 4 beantragt, die zusätzlichen verfügbaren Mittel zu nutzen, um den Umfang der vorgeschriebenen Umsetzung bestehender Maßnahmen zu erhöhen.

    (8)Im Einzelnen werden mit dem von Italien vorgelegten geänderten ARP zwei Maßnahmen gemäß dieser Rechtsgrundlage geändert. Zunächst die Maßnahme im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4 „Stärkung des Bildungsangebots: von Kindergärten zu Hochschulen“, um dem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag Rechnung zu tragen. Geändert werden M4C1-11 und -15, um den Umfang der erforderlichen Umsetzung im Vergleich zum ursprünglichen Plan zu erhöhen.

    (9)Auf derselben Rechtsgrundlage hat Italien eine neue Reform hinzugefügt. Dies betrifft die Reform 1.9.1 „Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1 und der damit verbundenen Maßnahmen M1C1-14a. Im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/241 deckt die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) keine Kosten der Reform.

    (10)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Italien angeführten Gründe die Aktualisierung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 rechtfertigen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

    Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

    (11)Die Änderungen am ARP, die Italien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 96 Maßnahmen.

    (12)Italien hat erklärt, dass 30 Maßnahmen nicht mehr in Teilen durchzuführen seien, da die hohe Inflation die geschätzten Kosten dieser Maßnahmen in die Höhe getrieben hat. Dies betrifft jeweils Investition 1.7 „Grundlegende digitale Kompetenzen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 4.1 „Digitale Tourismusschnittstelle“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; Investition 3.2 „Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; Investition 4.3 „Caput Mundi Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; Investition 1.1 „Entwicklung von Agrarspannungssystemen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 1.2 „Förderung erneuerbarer Energieträger für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 4.4.2 „Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Personennahverkehrs durch Züge mit sauberen Kraftstoffen und den Universaldienst“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 5.4 „Unterstützung von Start-ups und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 1.1 „Bau neuer Schulen durch Gebäuderendersatz“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 2; Investition 2.1 „Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 2; Investition 4.3 „Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 4.4 „Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 1.6 „Ausbau der Regionallinien – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.1 „Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Investition 1.2 „Plan für die Verlängerung der Vollzeit“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Investition 3.3 „Plan zur Sicherung des Schulgebäudes und zur strukturellen Sanierung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Investition 3.4 „Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen“; Investition 3.2 „Finanzierung von Start-up-Unternehmen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; Reform 1 „Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsbildung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; Investition 3 „Stärkung des dualen Systems“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; Investition 4 „Stärkung des öffentlichen Universaldienstes“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; Investition 1.1 „Innere Gebiete: Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaft“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; Investition 2 „Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; Investition 4 „Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SWZ)“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; Investition 1.1 „Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6; Investition 1.2 „Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin“; Investition 2.3 „Telemedizin-Strategien“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6; Investition 1.3 „Krankenhäuser in der Gemeinschaft“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6; Investition 1.2 „Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern – Große Sanitäreinrichtungen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; Investition 1.1.1 „Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; Investition 1.2 „Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6. Aus diesen Gründen hat Italien beantragt, die oben genannten Maßnahmen, einschließlich ihrer Etappenziele und Zielwerte, erforderlichenfalls zu ändern und zwei von ihnen zu streichen. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden. Darüber hinaus hat Italien bei einigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Mittel, die durch die Streichung anderer Maßnahmen im Rahmen von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 frei wurden, den erforderlichen Umsetzungsgrad der zugehörigen Zielwerte aufrechterhalten. Die Beschreibung dieser Maßnahmen und der zugehörigen Etappenziele und Zielwerte bleibt unverändert.

    (13)Nach Angaben Italiens sind sechs Maßnahmen aufgrund von Unterbrechungen der Lieferkette in Teilen nicht mehr durchführbar. Dies betrifft folgende Maßnahmen: Investition 2.3 „Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; Investition 3.3 „Umnaturierung des Po-Gebiets“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 1.4 „Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 2.2 „Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; Investition 1 „Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES)“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; Investition 5 „Integrierte städtische Pläne“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5. Aus diesen Gründen hat Italien beantragt, die vorgenannten Maßnahmen, einschließlich ihrer Etappenziele und Zielwerte, erforderlichenfalls zu ändern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

    (14)Italien hat erläutert, dass sieben Maßnahmen in Teilen nicht mehr durchführbar sind, da sich die Marktnachfrage infolge veränderter Marktbedingungen, zu denen höhere Kosten mit Folgen für die Auftragsvergabe zählen, verändert hat. Dies betrifft folgende Maßnahmen: Investition 1.4 „Digitale Dienste und Bürgererfahrung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 3 „Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G-Anschlüsse)“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; Investition 4.2 „Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; Investition 2.1 „Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; Investition 1.3 „Förderung innovativer Systeme (einschließlich Offshore)“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 3.3 „Wasserstofftests für den Straßenverkehr“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 2.2 „Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2. Aus diesen Gründen hat Italien beantragt, die vorgenannten Maßnahmen, einschließlich ihrer Etappenziele und Zielwerte, erforderlichenfalls zu ändern und zwei von ihnen zu streichen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

    (15)Nach Angaben Italiens ist eine Maßnahme aufgrund mangelnder Nachfrage in Teilen nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Maßnahme „Investition 1.2 ‚Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgelegt werden‘“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4. Aus diesen Gründen hat Italien beantragt, die Beschreibung der vorgenannten Maßnahme samt ihrem Zielwert M4C2-1-1a zu ändern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

    (16)Italien hat erklärt, dass 43 Maßnahmen geändert wurden, um bessere Alternativen einzuführen, damit das ursprüngliche Ziel der Maßnahme erreicht wird. Betroffen sind: Reform 1.4 „Reform der Ziviljustiz“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.8 „Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 1.1 „Digitale Infrastruktur“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 5 „Cybersicherheit“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 6 „Digitalisierung großer Zentralverwaltungen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.9 „Reform der öffentlichen Verwaltung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.10 „Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.11 „Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.15 „Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 1 „Übergang 4.0“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; Reform 2 „Jährliche Wettbewerbsgesetze“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; Investition 2.3 „Programme zur Herausstellung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; Reform 4.1 „Verordnung über die Berufsausübung von Fremdenführern“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; Investition 1.1 „Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; Reform 1.2 „Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; Investition 1.4 „Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 3.2 „Wasserstoffverbrauch in schwer abzusetzenden Industriezweigen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 4.2 „Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT)“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 4.3 „Ladeinfrastrukturen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 5.1 „Entwicklung einer internationalen Führungsrolle der Industrie und von FuE in den Bereichen erneuerbare Energien und Batterien“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 1.1 „Einführung eines fortgeschrittenen integrierten Überwachungs- und Prognosesystems“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 1.2 „Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 3.2 „Digitalisierung von Nationalparks“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 4.1 „Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 3.1 „Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 4.2 „Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; Investition 1.1 „Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.2 „Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem übrigen Europa verbunden sind“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.3: „Diagonale Verbindungen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.5 „Stärkung der großstädtischen Knotenpunkte und der wichtigsten nationalen Verbindungen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.7 „Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit des Schienenverkehrs im Süden“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.8 „Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden)“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 2.1 „Digitalisierung der Logistikkette“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; Reform 1.1 „Reform der technischen und behördlichen Institute“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Reform R.2.1 „Einstellung von Lehrkräften“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Investition 2.1 „Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Reform 1.7 „Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Investition 4.1 „Erhöhung der Anzahl und Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; Investition 3.3 „Einführung innovativer Doktorate, die den Innovationsbedürfnissen der Unternehmen gerecht werden und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; Investition 5 „Gründung von Frauenunternehmen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; Investition 4 „Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5; Investition 1.2 „Räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; Investition 1.2.1 „Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6. Aus diesen Gründen hat Italien beantragt, die vorgenannten Maßnahmen, einschließlich ihrer Etappenziele und Zielwerte, erforderlichenfalls zu ändern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

    (17)Wie Italien erläuterte, sind drei Maßnahmen innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist nicht mehr durchführbar, da unvorhergesehene neue Umstände eingetreten sind, wie die Notwendigkeit, unerwartet längere Vorbereitungsverfahren als ursprünglich vorgesehen durchzuführen, um die politischen Ziele dieser Maßnahmen zu erreichen, unvorhergesehene Entwicklungen bei den Konsultationsverfahren oder Verfahren zur Auftragsvergabe, der überraschend hohe Zeitaufwand für die Berücksichtigung der Annahme neuer Verfahren, der Entwicklung der Nachfrage oder der Anpassung des Verwaltungsrahmens zur Erleichterung der Durchführung der Maßnahme sowie der Notwendigkeit zusätzlicher Anpassungen des Rechtsrahmens. Dies betrifft folgende Maßnahmen: Investition 1.1 „Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; Investition 2.3 „Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; Investition 1.1.2 „Räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen“. Aus diesen Gründen hat Italien beantragt, die vorgenannte Maßnahme, einschließlich ihrer Etappenziele und Zielwerte, erforderlichenfalls zu ändern, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

    (18)Italien hat ferner beantragt, dass ein Teil der restlichen Mittel, die durch die Streichung oder Änderung von Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 frei werden, in Höhe von insgesamt 8 421 000 000 EUR für fünf Maßnahmen im Rahmen des REPowerEU-Kapitels verwendet werden. Dies betrifft die Maßnahmen M7-35-36-37 der Investition 13 „Adriatische Fernleitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasrohrleitung Sestino-Minerbio)“; die Maßnahmen M7-38-39 der Investition 14 „Grenzüberschreitende Infrastruktur für Gasausfuhren“; die Maßnahmen M7-40-41-42 der Investition 15 „Transizione 5.0“; die Maßnahmen M7-43-44-45 der Investition 16 „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“; die Maßnahmen M7-46-47-48 der Investition 17 „Finanzinstrument für energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen“. Italien hat beantragt, dass die restlichen Mittel, die durch die Streichung oder Änderung von Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 frei werden, für die Aufnahme von sechs neuen Maßnahmen verwendet werden. Dies betrifft die Maßnahmen M1C2-14a-14b der Reform 2.3 „Rationalisierung und Vereinfachung von Anreizen für Unternehmen“ im Rahmen von Mission 1; die Maßnahmen M1C1-75a und M1C1-99a der Investition 1.10 „Unterstützung der Qualifizierung und der elektronischen Auftragsvergabe“ im Rahmen von Mission 1; die Maßnahmen M1C2-30-31-32 der Investition 7 „Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten“ im Rahmen von Mission 1; die Maßnahmen M2C1-22-23-24-25 der Investition 3.4 „Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht“ im Rahmen von Mission 2; die Maßnahmen M3C1-8-8a der Investition 1.9 „Überregionale Verbindungen“ und die Maßnahmen M3C2-7 und M3C2-12 der Investition 2.3 „Kaltbügeln“ im Rahmen von Mission 3.

    (19)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Italien angeführten Gründe die Änderung nach Artikel 21 Absatz 2 der genannten Verordnung rechtfertigen.

    Berichtigung redaktioneller Fehler

    (20)Im Text des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 wurden redaktionelle Fehler gefunden, die 25 Maßnahmen betreffen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte geändert werden, um diese redaktionellen Fehler zu berichtigen, die dazu führen, dass der Inhalt des der Kommission am 30. April 2021 vorgelegten ARP nicht wie zwischen der Kommission und der Italien vereinbart zum Ausdruck kommt. Diese Fehler betreffen die Maßnahmen M1C1-119 und M1C1-120 der Reform 1.14 „Reform des finanzpolitischen Rahmens für Gebietskörperschaften“; zudem die Maßnahme M1C2-29 der Investition 5.2 „Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; weitere Fehler betreffen die Maßnahmen M2C1-4, M2C1-5 und M2C1-6 der Investition 2.2 „Agri-Solarpark“, die Maßnahmen M2C2-9, M2C2-10 und M2C2-11 der Investition 2.1 „Ausbau intelligenter Netze“, die Maßnahme M2C2-17 der Investition 3.4 „Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität“, die Maßnahme M2C2-19 der Investition 3.5 „Forschung und Entwicklung im Wasserstoffbereich“, die Maßnahmen M2C2-32-34-35-33a/b der Investition 4.4.1 „Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen“, die Maßnahme M2C2-31 der Investition 4.4.3 „Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr“; ein redaktioneller Fehler betrifft die Investition 5.3 „Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei Elektrobussen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; weitere redaktionelle Fehler betreffen die Maßnahmen M2C3-7 und M2C3-8 der Investition 1.2 „Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 2; ebenso die Maßnahme M2C4-26 der Investition 3.5 „Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; zusätzlich die Maßnahmen M4C1-7 und M4C1-25 der Investition 1.4 „Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft in den Stufen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung der Schulabbrecherquote“, die Maßnahme M4C1-24 der Investition 1.6 „Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule“, die Maßnahmen M4C1-11 und M4C1-15 der Investition 1.7 „Stipendien für Hochschulzugang“; die Maßnahmen M4C2-5-6-7 der Investition 1.1 „Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)“, die Maßnahme M4C2-8 der Investition 1.3 „Ausweitung der Partnerschaften auf Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung“, die Maßnahme M4C2-9 der Investition 1.4 „Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von ‚nationalen FuE-Spitzenpolitikern‘ für einige Schlüsseltechnologien“, die Investition 1.5 „Schaffung und Stärkung von ‚Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit‘, Aufbau von ‚territorialen Führern von FuE‘“ mit Hinzufügung eines Endzielwerts, die Maßnahme M4C2-22 der Investition 2.1 „Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)“ und die Maßnahme M4C2-16 der Investition 3.1 „Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; ein redaktioneller Fehler betrifft die Maßnahme M5C1-10 der Investition 3 „Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; ein weiterer Fehler betrifft die Maßnahme M5C2-21-22 der Investition 7 „Projekt Sport und soziale Eingliederung“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5; zudem die Maßnahme M6C2-13 der Investition 1.3 „Kohlenwasserstoffförderung“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6. Die Durchführung der betreffenden Maßnahmen bleibt von diesen Korrekturen unberührt. Redaktionelle Fehler betreffen auch die Maßnahme M1C1-16 der Investition 1.6.5 „Digitalisierung des Staatsrates“ und die Maßnahme M3C1-4 der Investition 1.1 „Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr“.

    Das REPowerEU-Kapitel auf der Grundlage von Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241

    (21)Das REPowerEU-Kapitel beinhaltet fünf neue Reformen und 17 neue Investitionen.

    (22)Im Rahmen der ersten Reform, der Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene, ist die Annahme und das Inkrafttreten eines einzelnen Text des Primärrechts vorgesehen, der als Testo Unico bekannt ist und in dem alle Normen zur Regulierung der Nutzung erneuerbarer Energien konsolidiert werden. Ziel der zweiten Reform ist die Verringerung umweltschädlicher Subventionen, die in dem vom Ministerium für Umwelt und Energieversorgungssicherheit veröffentlichten Jahreskatalog der umweltschädlichen Subventionen aufgeführt sind. Die dritte Reform, d. h. die Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethangasnetz, besteht darin, die Integration von Biomethanproduktionsanlagen in das nationale Energienetz zu verbessern. Mit der vierten Reform, der Minderung des finanziellen Risikos, das mit Bezugsverträgen für erneuerbare Energie verbunden ist, wird ein System von Garantien eingeführt, um das mit Bezugsverträgen für erneuerbare Energie verbundene finanzielle Risiko zu mindern. Die fünfte Reform, der Plan für neue Kompetenzen – Übergänge, besteht in der Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Aus- und Weiterbildung und der Operationalisierung der Instrumente zur Behebung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie der Aktualisierung des bereits angenommenen Plans für neue Kompetenzen. Eine Investition im REPowerEU-Kapitel, Investition 17 „Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen“, wird zur Bekämpfung der Energiearmut beitragen, indem ein Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen eingerichtet und auf die am schwächsten aufgestellten Haushalte in anderen Wohngebäuden ausgerichtet wird. Das REPowerEU-Kapitel umfasst auch Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieinfrastruktur und -anlagen beitragen, um den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf zu decken, insbesondere zwei Investitionen (Investition 13 „Adriatische Fernleitung Phase 1“; Investition 14 „Grenzüberschreitende Infrastruktur für Gasausfuhren“) werden die nationale Gasinfrastruktur verbessern und die Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen Bedarfs an Gas sowohl in Italien als auch in Mitteleuropa stärken; drei Investitionen (Investition 4 „Tirrhenische Verbindung“, Investition 5 „SA.CO.I.3“, Investition 6 „Grenzüberschreitende Stromverbindungsvorhaben zwischen Italien und Nachbarländern“) werden die die Stromnetzinfrastruktur verbessern, indem Sardinien und Sizilien an den Kontinent angeschlossen werden, Korsika und Sardinien miteinander verbunden werden und die bestehende Verbindungsleitung zwischen Italien, Österreich und Slowenien ausgebaut wird; eine Investition (Investition 7 „Intelligentes nationales Übertragungsnetz“) umfasst Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung des nationalen Übertragungsnetzes. Darüber hinaus wird mit einer Investition (Investition 16 „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“) eine Fazilität eingerichtet, mit der private Unternehmen unterstützt werden, die in den Eigenverbrauch und die Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen investieren; eine Investition (Investition 15 „Transizione 5.0“) wird die Energiewende von Produktionsprozessen hin zu einem energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Produktionsmodell durch ein System von Steuergutschriften unterstützen; eine Investition (Investition 8 „Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen“) unterstützt Forschungsprojekte zur Erleichterung der Rückgewinnung und des Recyclings kritischer Rohstoffe, insbesondere von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenlaufschaufeln und Photovoltaik-Paneelen; eine Investition (Investition 10 „Pilotprojekte zu ‚Crescere Green“-Kompetenzen‘“) umfasst eine Maßnahme zur Pilotschulung für die Entwicklung von Kompetenzen, wobei der Schwerpunkt auf den Sektoren liegt, die für den ökologischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt am dringendsten benötigt werden.

    (23)Das REPowerEU-Kapitel enthält auch ausgeweitete Maßnahmen, die vier Maßnahmen im Rahmen der Komponenten M1C1 zur Digitalisierung, Innovation und Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung, sowie M2C2 zu erneuerbare Energien, Wasserstoff, Netze und nachhaltiger Mobilität, betreffen. Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen ausgeweiteten Maßnahmen stellen eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf das Maß an Ehrgeiz der bereits im nationalen ARP enthaltenen Maßnahmen dar.

    Bewertung durch die Kommission

    (24)Die Kommission hat den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

    Ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

    (25)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und seiner Mittelzuweisung Rechnung getragen wird.

    (26)Die Kommission ist der Auffassung, dass der von Italien zusammen mit dem REPowerEU-Kapitel vorgelegte geänderte ARP keine Auswirkungen auf die vorherige Bewertung der Antwort des ARP auf die sechs Säulen hat, der – wie im vorstehenden Absatz dargelegt – weitgehend eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage darstellt und somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität genannten sechs Säulen leistet, wobei den spezifischen Herausforderungen und der Mittelzuweisung Italiens Rechnung getragen wurde.

    (27)Die verschiedenen Maßnahmen des geänderten ARP, einschließlich des REPowerEU-Kapitels, stellen eine umfassende Antwort dar und sind zwischen den Säulen insgesamt ausgewogen, wobei eine erhebliche Anzahl von Komponenten mehr als eine Säule erheblich oder teilweise unterstützt. Der geänderte ARP Italiens konzentriert sich weiterhin auf sechs zentrale Politikbereiche: Digitalisierung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Kultur; grüne Revolution und ökologischer Wandel; Infrastruktur für nachhaltige Mobilität; Bildung und Forschung; Inklusion und Zusammenhalt sowie Gesundheitsversorgung. Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen tragen erheblich oder teilweise zu den vorgenannten Säulen bei. Insbesondere die fünf neuen Reformen und 17 neuen Investitionen zielen darauf ab, grüne Kompetenzen zu unterstützen, die Emissionsfreiheit des Verkehrs zu fördern, die Strom- und Gasübertragung zu verbessern und die Energieeffizienz zu steigern.

    Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

    (28)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen (Einstufung A), die in den länderspezifischen Empfehlungen an Italien (auch mit Blick auf deren finanzpolitische Aspekte und die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011) oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden, wirksam zu bewältigen.

    (29)Insbesondere trägt der geänderte ARP, einschließlich des REPowerEU-Kapitels, den länderspezifischen Empfehlungen Rechnung, die der Rat vor der Bewertung des geänderten Plans durch die Kommission förmlich angenommen hat. Da der maximale finanzielle Beitrag für Italien nach oben korrigiert wurde, werden alle strukturellen Empfehlungen für 2022 und 2023 bei der Gesamtbewertung berücksichtigt.

    (30)Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung aller einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2023 ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass bei den Empfehlungen zur Steuerhinterziehung (länderspezifische Empfehlung 1.3 von 2019), zur Ziviljustiz (länderspezifische Empfehlung 4.1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 4.1 von 2020), zur Bereitstellung von Liquidität für die Realwirtschaft (länderspezifische Empfehlung 3.1 von 2020) und zur Ausweitung der öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 1.2 von 2022) erhebliche Fortschritte erzielt wurden.

    (31)Der geänderte ARP einschließlich des REPowerEU-Kapitels umfasst ein umfangreiches Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die zur wirksamen Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen des Rates an Italien im Rahmen des Europäischen Semesters aufgeführt wurden; dies gilt insbesondere für die Bereiche öffentliche Verwaltung und Verwaltungskapazitäten (länderspezifische Empfehlung 2.1 von 2023) sowie erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur (länderspezifische Empfehlungen 3.1, 3.2 und 3.3 von 2023), Energieeffizienz (länderspezifische Empfehlung 3.4 von 2023), nachhaltiger Verkehr (länderspezifische Empfehlung 3.6 von 2023) und grüne Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 3.7 von 2023).

    (32)Das REPowerEU-Kapitel dürfte dazu beitragen, den Ehrgeiz des ARP in Bezug auf die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Bereich Energie und ökologischer Wandel zu stärken. Es trägt zur Stärkung der Übertragungs- und Verteilungsnetze, einschließlich der Gasnetze, bei, z. B. durch die Ausweitung der Maßnahme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes (M2C2-I2.2). Die Reform zur Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene (M7-R1) dürfte zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und zur Beschleunigung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen beitragen. Darüber hinaus dürfte das Kapitel die Energienachfrage senken und die Energieeffizienz steigern. Die Reform, mit der der Plan für neue Kompetenzen (M7-R5) – ergänzt durch die Investition in „Crescere Green“-Kompetenzen (M7-I12), – umgesetzt wird, soll die für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen schaffen und stärken. Darüber hinaus dürfte das REPowerEU-Kapitel zur Förderung eines nachhaltigen Verkehrs beitragen, unter anderem durch die neue Reform zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen (M7-R2). Einem nachhaltigen Verkehr würde unter anderem auch die Investition zugutekommen, die die regionale ÖPNV-Schienenflotte (durch emissionsfreie Züge) und den Universaldienst stärken soll (M2C2-I4.4.2), sowie die Ausweitung der Investition zur Stärkung der ÖPNV-Schienenflotte durch emissionsfreie Züge und des Universaldienstes (M2C2.I4.4.2) und die neue Investition „Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei Elektrobussen“ (M7-I2).

    (33)Ebenso dürfte der geänderte ARP dazu beitragen, die Verwaltungskapazitäten auf zentraler und föderaler Ebene im Hinblick auf den ökologischen und den digitalen Wandel und die Umsetzung des ARP zu stärken und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. So umfasst das REPowerEU-Kapitel beispielsweise die Ausweitung der Maßnahme für die Bereitstellung technischer Hilfe und die Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen ARP (M1C1-I1.9), ergänzt durch eine gezielte und wirksamere Überarbeitung der Reform der öffentlichen Verwaltung (M1C1-R1.9). 

    (34)Durch die Bewältigung der oben genannten Herausforderungen soll der geänderte ARP auch dazu beitragen, die Ungleichgewichte zu korrigieren, die in den Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für die Jahre 2019, 2020, 2022 und 2023 ermittelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die hohe Staatsverschuldung und die schwache Wettbewerbsdynamik vor dem Hintergrund eines geringen Produktivitätswachstums.

    Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

    (35)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel große Auswirkungen (Einstufung A) auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Italiens haben wird, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken.

    (36)Angesichts der Reformen und Investitionen, die im Rahmen der Änderung des ARP vorgeschlagen wurden, wird die ursprüngliche positive Bewertung der Auswirkungen des Plans auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den territorialen und sozialen Zusammenhalt bestätigt. Der geänderte ARP einschließlich des REPowerEU-Kapitels trägt weiterhin zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Italien und zur Stärkung der Fähigkeit der italienischen Wirtschaft bei, die sozialen Herausforderungen, die sich aus der Energiewende ergeben, zu bewältigen. In diesem Zusammenhang wird in dem geänderten Plan auf mehrere Schwachstellen der Wirtschaft eingegangen, darunter die übermäßige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, ein veraltetes Energieübertragungs- und -verteilungsnetz (insbesondere in ländlichen Gebieten) sowie die begrenzte Erschwinglichkeit der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden für Haushalte mit geringem Einkommen. Der geänderte ARP, einschließlich des REPowerEU-Kapitels, trägt auch dazu bei, die Entwicklung grüner und für den ökologischen Wandel relevanter Kompetenzen zu fördern, indem grüne Kompetenzen unterstützt, ein emissionsfreier Verkehr gefördert, die Strom- und Gasübertragung verbessert, die Abhängigkeit von umweltschädlichen Subventionen verringert und die Energieeffizienz verbessert werden.

    Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

    (37)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der ARP samt REPowerEU-Kapitel geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der im ARP enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 verursacht (Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“).

    (38)Bei dem geänderten Plan wird die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ nach der Methode bewertet, die in den Technischen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) dargelegt wird.

    (39)Italien hat für jede neue und überarbeitete Maßnahme des geänderten Plans samt REPowerEU-Kapitel eine Bewertung anhand des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ vorgelegt. Aus den vorgelegten Informationen geht hervor, dass der Plan die Einhaltung dieses Grundsatzes gewährleisten dürfte. Darüber hinaus werden für die Maßnahmen, die die Auswahl von Projekten in der Zukunft erfordern, spezifische einschlägige Sicherheitsvorkehrungen in den zugehörigen Etappenzielen und Zielwerten eingeführt. Nach den von Italien übermittelten Informationen dürfte mit dem Plan sichergestellt werden, dass keine Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 führt.

    (40)Auf der Grundlage der von Italien vorgelegten Informationen ist die Kommission im Einklang mit Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 der Auffassung, dass der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ nicht für zwei Maßnahmen gelten sollte, die zu dem in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der genannten Verordnung genannten Ziel beitragen. Dies betrifft die Maßnahmen M7.I11 „Adriatische Fernleitung Phase 1“ und M7.I12 „Grenzüberschreitende Infrastruktur für Gasausfuhren“. Die erste Maßnahme besteht im Bau der Kompressorstation in Sulmona (etwa 140 km Gasrohrleitung), während die zweite Maßnahme zum Bau einer Kompressorstation in Poggio Renatico in der Nähe der Grenze zu Österreich beiträgt. Zunächst sind die Maßnahmen im Einklang mit Artikel 21c Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/241 erforderlich und verhältnismäßig, um den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf zu decken, wobei umweltfreundlichere durchführbare Alternativen und die Gefahr von Lock-in-Effekten berücksichtigt werden. Die „Adriatische Fernleitung Phase 1“ und die Kompressorstation in Poggio Renatico werden ermöglichen, die bestehenden Gaskapazitäten in Italien, einschließlich Flüssigerdgas, in vollem Umfang zu nutzen und zusätzliche Kapazitäten nach Mitteleuropa zu übertragen. Auf diese Weise wird die Infrastruktur Italien und den benachbarten Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Gasversorgungsquellen zu diversifizieren. Ohne die Fernleitung wäre dies aufgrund von Engpässen im bestehenden Netz nicht möglich, die die Einspeisung von eingeführtem Flüssiggas und Gas, das über die südlichen Einspeisepunkte eingeführt wird, in das bestehende Netz verhindern. Daher tragen die „Adriatische Fernleitung Phase 1“ und die Kompressorstation in Poggio Renatico zusammen dazu bei, den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf zu decken und die Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union insgesamt zu ermöglichen. Darüber hinaus können umweltfreundlichere Alternativen nicht innerhalb eines vergleichbaren Zeitrahmens umgesetzt werden. Die Gefahr eines Lock-in-Effekts wird angesichts der im Plan und im REPowerEU-Kapitel vorgesehenen Reformen und Investitionen zur Förderung des ökologischen Wandels und der sich daraus ergebenden voraussichtlich nachlassenden Gasnachfrage, wie von den italienischen Behörden vorgelegt, als eingedämmt betrachtet.

    (41)Zweitens hat Italien für die Kompressorstation in Poggio Renatico zufriedenstellende Anstrengungen unternommen, um die potenziellen Beeinträchtigungen der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 soweit möglich zu begrenzen und Beeinträchtigungen durch andere Maßnahmen, darunter die im REPowerEU-Kapitel genannten Maßnahmen, im Einklang mit Artikel 21c Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/241 einzudämmen. Für die „Adriatische Fernleitung Phase 1“ wurde zwar bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, doch wurde ein konkretes Etappenziel im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts aufgenommen, um sicherzustellen, dass Italien die gebietsspezifischen Erhaltungsziele für die von dem Projekt betroffenen Natura-2000-Gebiete gemäß der vom Ministerium für Umwelt und Energieversorgungssicherheit in den Jahren 2022 und 2023 angenommenen Methode festlegen wird, die bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen vor dem Hintergrund der neu geschaffenen gebietsspezifischen Erhaltungsziele überprüfen wird, die bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen („Valutazione di incidenza ambientale“) im Einklang mit den nationalen Leitlinien vom 28. Dezember 2019 erforderlichenfalls aktualisieren und ihre Einbeziehung in die gesamte Umweltverträglichkeitsprüfung sicherstellen wird. Drittens werden die Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 im Einklang mit Artikel 21c Absatz 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/241 durch die Maßnahmen nicht gefährdet. Mittel- bis langfristig werden die Adriatische Fernleitung und die Kompressorstation in Poggio Renatico eine Back-up-Lösung zur Stabilisierung der Strom- und Wärmeversorgung bieten und so die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen unterstützen. Darüber hinaus enthält der geänderte ARP einschließlich des REPowerEU-Kapitels Reformen und Investitionen zur Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, die auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zur Verwirklichung des Klimaziels der Union bis 2030 beitragen dürften.

    (42)Schließlich hat Italien Nachweise vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die Bauarbeiten und die technische Abnahme der Kompressorstationen in Sulmona und Poggio Renatico sowie der Fernleitung zwischen Sestino und Minerbio im Juni 2026 abgeschlossen sein sollten und dass die Infrastruktur im Einklang mit Artikel 21c Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden soll.

    (43)Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen, die einer positiven Bewertung nach Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 unterliegen, belaufen sich für die „Adriatische Fernleitung Phase 1“ auf 375 000 000 EUR, die Kosten für die Modernisierung der Kompressorstation Poggio Renatico auf 45 000 000 EUR. Die geschätzten Gesamtkosten dieser beiden Maßnahmen machen 3,8 % der geschätzten Kosten der im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen aus.

    (44)Nach Artikel 21c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfen gemäß Artikel 10e Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG bereitgestellte Einnahmen nicht zu Reformen und Investitionen beitragen, für die eine Ausnahme vom Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gilt. Zu diesem Zweck hat die Kommission sichergestellt, dass die geschätzten Kosten der nicht von der Ausnahme vom Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ betroffenen Reformen und Investitionen mindestens der zusätzlichen nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung entsprechen, die dem Mitgliedstaat gemäß Artikel 21a der ARF-Verordnung für REPowerEU zugewiesen wird (EHS-Einnahmen).

    Beitrag zu den REPowerEU-Zielen

    (45)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe da und des Anhangs V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Versorgungssicherheit der gesamten Union beitragen, insbesondere durch eine Diversifizierung der Energieversorgung, eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, einen Ausbau der Energiespeicherkapazitäten oder die notwendige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor 2030.

    (46)Die Umsetzung der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel dürfte insbesondere zu den in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, e und f der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Zielen beitragen.

    (47)Die Durchführung der Investitionen 13 „Adriatische Fernleitung Phase 1“ (Kompressorstation Sulmona und Gasrohrleitung Sestino-Minerbio) und 14 (Grenzüberschreitende Infrastruktur für Gasausfuhren) dürfte zu dem in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Ziel beitragen, die Energieinfrastruktur und Energieanlagen zu verbessern, um den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf an Erdgas zu decken, da ihr Ziel darin besteht, die Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien auf zentraler und lokaler Ebene zu straffen.

    (48)Die Durchführung der Investition 3 der ausgeweiteten Maßnahme „Wasserstofferzeugung in Brachflächen“, der Investition 4 „Tirrhenische Verbindung“, der Investition 5 „SA.CO.I.3“, der Investition 6 „Grenzüberschreitende Stromverbindungsvorhaben zwischen Italien und Nachbarländern“, der Investition 15 „Transizione 5.0“ und der Reform 1 „Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene“, der Reform 3 „Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethangasnetz“ und der Reform 4 „Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Bezugsverträgen für erneuerbare Energie“ dürfte zu den in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Zielen beitragen, d. h. der Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und kritischen Energieinfrastrukturen, der Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan und erneuerbarem oder nicht fossilem Wasserstoff sowie der Erhöhung des Anteils an und dem beschleunigten Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien.

    (49)Die Durchführung der Investition 17 „Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen und anderen Wohngebäuden für schutzbedürftige Haushalte“ dürfte zu dem in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Ziel beitragen, die Energiearmut zu bekämpfen. Diese Maßnahme umfasst eine öffentliche Investition in eine Fazilität, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zur Finanzierung energetischer Sanierungen von Sozialwohnungen und öffentlichen Gebäuden sowie von anderen privaten Wohngebäuden für schutzbedürftige Haushalte in zu verbessern, sodass eine Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 30 % erreicht wird. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Sanierungen für einkommensschwache und schutzbedürftige Haushalte.

    (50)Die Durchführung der Investition 1, Ausgeweitete Maßnahme „Stärkung intelligenter Netze“, der Investition 15 „Transizione 5.0“ zur Unterstützung der Energiewende von Produktionsprozessen hin zu einem energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Produktionsmodell durch ein System von Steuergutschriften und der Investition 16 „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“ dürfte zu dem in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Ziel beitragen, Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu schaffen.

    (51)Die Durchführung der Investition 2, Ausgeweitete Maßnahme „Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes“ und der Investition 7 „Intelligentes nationales Übertragungsnetz“ dürfte zu den in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Zielen beitragen, d. h. zur Beseitigung von Engpässen bei der internen und grenzüberschreitenden Energieübertragung und -verteilung, zur Förderung der Stromspeicherung und zur Beschleunigung der Integration erneuerbarer Energiequellen.

    (52)Die Reform 2 „Verringerung umweltschädlicher Subventionen“, die Investition 11 der ausgeweiteten Maßnahme „Stärkung der Schienenflotte des regionalen ÖPNV durch emissionsfreie Züge und des Universaldienstes“ und die Investition 12 „Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei Elektrobussen“ dürften die Emissionsfreiheit des Verkehrs und der Infrastruktur, einschließlich Schienenwegen, gemäß Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/241 unterstützen.

    (53)Die Durchführung der Investition 8 „Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen“ und der Investition 9 der ausgeweiteten Maßnahme „Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Durchführung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans“ sowie der Investition 10 „Pilotprojekte zu Crescere Green-Kompetenzen“ dürfte zur Erreichung des in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Ziels beitragen, das die in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben a bis e der genannten Verordnung genannten Ziele unterstützt – und zwar durch eine schnellere Umschulung der Arbeitskräfte zum Zweck des Erwerbs grüner und damit zusammenhängender digitaler Kompetenzen sowie durch Förderung der Wertschöpfungsketten von für den grünen Wandel kritischen Rohstoffen und Technologien.

    Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung

    (54)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe db und des Anhangs V Abschnitt 2.13 der Verordnung (EU) 2021/241 dürften die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen in hohem Maße (Einstufung A) grenzüberschreitend oder länderübergreifend ausgerichtet sein oder wirken.

    (55)Das REPowerEU-Kapitel trägt im Einklang mit den Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Zielen zur Sicherung der Energieversorgung in der Union insgesamt bei, auch indem die in der letzten Bedarfsermittlung der Kommission festgestellten Herausforderungen angegangen werden, wobei der Italien zur Verfügung stehende finanzielle Betrag und seine geografische Lage berücksichtigt werden, und es wird zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Senkung der Energienachfrage beitragen.

    (56)Neun Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel haben eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension oder Wirkung. Die Investition „Sardinien-Korsika-Italien 3“, die grenzüberschreitenden Stromverbindungsvorhaben zwischen Italien und seinen Nachbarländern (Österreich und Slowenien) und die grenzüberschreitende Infrastruktur für Gasausfuhren in Poggio Renatico haben eine grenzüberschreitende Dimension. Sieben weitere Investitionen zielen darauf ab, die Kapazität des Netzes für den Transport von Strom oder Gas nach Norden zu verbessern, und haben daher eine länderübergreifende Dimension.

    (57)Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 1 923 200 000 EUR, was 17 % der geschätzten Kosten des REPowerEU-Kapitels entspricht.

    (58)Die Bewertung aller im REPowerEU-Kapitel vorgesehenen Maßnahmen führt zu dem Schluss, dass diese in hohem Maße grenzüberschreitend oder länderübergreifend ausgerichtet sind oder wirken.

    Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

    (59)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und des Anhangs V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel Maßnahmen, die in hohem Maße (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 39,0 % der Gesamtzuweisung des ARP und 68,4 % der geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der genannten Verordnung). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

    (60)Hinsichtlich der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel werden durch den geänderten ARP Änderungen an 26 Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 sowie die Korrektur von Schreibfehlern vorgenommen. Diese Änderungen beeinträchtigen nicht den Beitrag zum ökologischen Wandel, da die Maßnahmen die Dekarbonisierung der Industrie, den Einsatz von erneuerbaren Energien und Wasserstoff, den nachhaltigen Verkehr, die Energieeffizienz, Wasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und die Anpassung an den Klimawandel und den nachhaltigen Tourismus unterstützen. Das REPowerEU-Kapitel umfasst 20 Maßnahmen, die darauf abzielen, die Energieversorgung in der Union insgesamt zu sichern, auch indem die in der letzten Bedarfsermittlung der Kommission festgestellten Herausforderungen angegangen werden, und zwar im Einklang mit den in Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Zielen und unter Berücksichtigung des für Italien zur Verfügung stehenden finanziellen Beitrags und seiner geografischen Lage. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Energienachfrage zu verringern.

    (61)Diese Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel, einschließlich der biologischen Vielfalt, im geänderten ARP und im REPowerEU-Kapitel haben eine nachhaltige Wirkung, da sie auf strukturelle Veränderungen abzielen, um die Abhängigkeit Italiens von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und die Energieeinsparungen durch den Übergang zu grünen Technologien zu erhöhen, insbesondere zu Technologien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen, Energiespeicherung, Energieeffizienz und Dekarbonisierung der Industrie. Dadurch tragen sie auch zur Verwirklichung der Ziele für 2030-2050 und zum Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 bei.

    Beitrag zum digitalen Wandel

    (62)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP Maßnahmen, die in hohem Maße (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 25,6 % der Gesamtzuweisung des geänderten ARP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung).

    (63)Das REPowerEU-Kapitel soll zum digitalen Wandel und zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen, indem Maßnahmen wie die Stärkung intelligenter Netze und intelligenter Übertragungsnetze aufgenommen werden. Der geänderte ARP enthält Änderungen, die den Ehrgeiz von Mission 1, 3 und 4 verringern und somit weniger als bisher zu den Digitalisierungszielen beitragen. Diese Verringerung wird jedoch durch ehrgeizigere Ziele bei Mission 6 ausgeglichen. Gemäß Artikel 21c Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 werden die Reformen und Investitionen des REPowerEU-Kapitels bei der Berechnung der Gesamtzuweisung des Plans zum Zweck der Anwendung des in dieser Verordnung festgelegten Digitalisierungsziels nicht berücksichtigt. Der Beitrag des geänderten ARP Italiens (mit Ausnahme des REPowerEU-Kapitels) zum digitalen Wandel beläuft sich auf 46 872 000 000 EUR.

    Dauerhafte Auswirkungen

    (64)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe g und des Anhangs V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel in Italien in hohem Maße (Einstufung A) dauerhafte Auswirkungen haben wird.

    (65)Der geänderte ARP schmälert insgesamt nicht den Ehrgeiz des Plans. Er trägt den anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Krise, der Inflation und der Unterbrechungen der Lieferkette sowie einigen unerwarteten rechtlichen oder technischen Schwierigkeiten bzw. der Verfügbarkeit besserer Alternativen für die Durchführung bestimmter Maßnahmen Rechnung, indem er die Maßnahmen nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ändert. Im geänderten ARP werden bestehende Maßnahmen infolge der Anhebung des finanziellen Beitrags ehrgeiziger gestaltet; außerdem umfasst der Plan ein REPowerEU-Kapitel. Diese dürften dauerhafte positive Auswirkungen auf die italienische Wirtschaft haben und ihren ökologischen und digitalen Wandel weiter vorantreiben.

    Überwachung und Durchführung

    (66)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des ARP sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

    (67)Mit dem von Italien vorgelegten geänderten ARP wird das System der Mehrebenenverwaltung (Multilevel-Governance) für die Durchführung und Überwachung des ARP nicht geändert. Die Modalitäten werden als weiterhin angemessen angesehen, um eine wirksame Überwachung und Durchführung des ARP sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren. Art und Umfang der vorgeschlagenen Änderungen am ARP Italiens haben keine Auswirkungen auf die bisherige Bewertung der wirksamen Überwachung und Durchführung des ARP im Hinblick auf dessen positive Bewertung im Durchführungsbeschluss des Rates vom 19. September 2023. Die Etappenziele und Zielwerte für die geänderten Maßnahmen, auch für die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen, sind klar und realistisch, und die für diese Etappenziele und Zielwerte vorgeschlagenen Indikatoren sind relevant, annehmbar und solide. Die Etappenziele und Zielwerte sind auch für bereits abgeschlossene Maßnahmen relevant, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 förderfähig sind. Eine zufriedenstellende Erreichung dieser Etappenziele und Zielwerte im Zeitverlauf ist Voraussetzung für die Begründung eines Auszahlungsantrags. 

    Kosten

    (68)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Begründung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel für den Betrag der geschätzten Gesamtkosten des ARP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

    (69)Die Höhe der geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP ist mit der Art der geplanten Reformen und Investitionen vereinbar. Infolgedessen werden die Kostenschätzungen für die meisten Maßnahmen des geänderten ARP als angemessen und plausibel erachtet. Italien hat ausreichende Informationen und Nachweise dafür vorgelegt, dass der Betrag der geschätzten Gesamtkosten nicht durch eine bereits existierende oder geplante Finanzierung durch die Union gedeckt ist. Schlussendlich stehen die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz im Einklang und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Daher ist für den geänderten ARP eine Einstufung B gerechtfertigt.

    Kohärenz des ARP

    (70)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben, die kohärent sind.

    (71)Die Änderungen am ARP betreffen alle sechs bestehenden Missionen und umfassen eine zusätzliche Mission – das REPowerEU-Kapitel. Die Änderungen, die an den bestehenden Kapiteln vorgenommen wurden, berühren die Gesamtkohärenz des Plans nicht, da sich die Missionen gegenseitig verstärken und ergänzen; dies gilt insbesondere für jene Komponenten, die im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel und dem neu hinzugefügten REPowerEU-Kapitel stehen. Die neuen Investitionen und Reformen, einschließlich derjenigen im REPowerEU-Kapitel, ergänzen die bestehenden Maßnahmen im ARP. Diese neuen Investitionen und Reformen sowie die Investitionen und Reformen, die ehrgeiziger gestaltet wurden, verstärken und ergänzen sich gegenseitig.

    Sonstige Bewertungskriterien

    (72)Aus Sicht der Kommission haben die von Italien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss [ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2] des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des ARP auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe j und der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien.

    Gleichstellung

    (73)Die bisherige Beschreibung der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle bleibt gültig. Italien hat erklärt, dass mehrere geänderte und in den ARP aufgenommene Maßnahmen, auch im Rahmen des REPowerEU-Kapitels, voraussichtlich positive Auswirkungen auf die sozioökonomische Inklusion und die Chancengleichheit für alle haben werden.

    Konsultationsprozess

    (74)Der geänderte ARP Italiens enthält eine Zusammenfassung des Konsultationsverfahrens, das zu seiner Ausarbeitung und Durchführung durchgeführt wurde. Bei der Ausarbeitung des geänderten Plans führte Italien gezielte Konsultationen mit Sozialpartnern, Interessenträgern, regionalen und lokalen Behörden und anderen politischen Gruppen zu den übergreifenden Zielen der Änderungen des ARP, einschließlich des REPowerEU-Kapitels, durch. In seinem Antrag hat Italien Einzelheiten zu den konsultierten Interessenträgern vorgelegt, das Ergebnis dieser gezielten ergänzenden Konsultation erläutert und dargelegt, wie die Beiträge der Interessenträger zunächst berücksichtigt wurden, auch für Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel.

    (75)Um zu gewährleisten, dass die maßgeblichen Akteure den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger einschließlich der Sozialpartner bei der Umsetzung der darin vorgesehenen Investitionen und Reformen durchgehend einzubinden.

    Positive Bewertung

    (76)Nachdem die Kommission den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Umsetzung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung für die Durchführung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel bereitgestellt wird.

    Finanzieller Beitrag

    (77)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel Italiens belaufen sich auf 194 415 951 466 EUR. Da der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Italien maximal zur Verfügung steht, übersteigt, sollte der nach Artikel 11 berechnete finanzielle Beitrag, der Italien für den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel zugewiesen wird, dem Gesamtbetrag des finanziellen Beitrags entsprechen, der für den geänderten ARP Italiens REPowerEU-Kapitel zur Verfügung steht. Dieser Betrag beläuft sich auf 69 023 756 552 EUR. 

    (78)Gemäß Artikel 21a Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Italien am 7. August 2023 einen Antrag auf Zuweisung der in Artikel 21a Absatz 1 jener Verordnung genannten Einnahmen gestellt, die auf Basis der Indikatoren der Methode in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021/241 unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben b bis f genannten Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel belaufen sich auf 10 757 950 000 EUR. Da dieser Betrag den Italien zur Verfügung stehenden Zuweisungsanteil übersteigt, sollte die Italien zur Verfügung stehende zusätzliche nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung dem Zuweisungsanteil entsprechen. Dieser Betrag beläuft sich auf 2 755 867 236 EUR.

    (79)Der Italien insgesamt zur Verfügung stehende finanzielle Beitrag sollte sich auf 71 779 623 788 EUR belaufen.

    REPowerEU-Vorfinanzierung

    (80)Für die Umsetzung seines REPowerEU-Kapitels hat Italien folgende Mittel beantragt: 2 755 867 236 EUR aus den Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

    (81)Für diese Beträge hat Italien am 23. November 2023 gemäß Artikel 21d der Verordnung (EU) 2021/241 einen Antrag auf Vorfinanzierung in Höhe von 20 % der beantragten Mittel gestellt. Unter der Bedingung, dass entsprechende Mittel verfügbar sind, sollte Italien diese Vorfinanzierung vorbehaltlich des Inkrafttretens und nach Maßgabe einer gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 zwischen der Kommission und Italien zu schließenden Übereinkunft (im Folgenden „Finanzierungsvereinbarung“) zur Verfügung gestellt werden.

    (82)Der Durchführungsbeschluss des Rates ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2 vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des ARP Italiens sollte daher entsprechend geändert werden. Aus Gründen der Klarheit sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses vollständig ersetzt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Durchführungsbeschluss (EU) [ST 10160/21; ST 10160 /21 ADD 1 REV 2] wird wie folgt geändert:

    1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:

    Artikel 1

    Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

    Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans (ARP) Italiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des ARP, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des ARP, einschließlich der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte und der zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit der Zahlung des Darlehens, die einschlägigen Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.“

    2. In Artikel 2 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

    „(1) Die Union stellt Italien einen finanziellen Beitrag in Höhe von 71 779 623 788 EUR 6 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Dieser Beitrag umfasst

    (1)einen Betrag in Höhe von 47 925 096 762 EUR, der bis zum 31. Dezember 2022 für eine rechtsverbindliche Mittelbindung zur Verfügung steht;

    (2)einen Betrag von 21 098 659 790 EUR, der vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für eine rechtsverbindliche Mittelbindung zur Verfügung steht;

    (3)einen Betrag von 2 755 867 236 EUR 7 gemäß Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 ausschließlich für in Artikel 21c jener Verordnung genannte Maßnahmen mit Ausnahme der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a genannten Maßnahmen;

    (2) Der finanzielle Beitrag der Union wird Italien von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von 8 954 466 787 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt.

    Ein Betrag von 551 173 447 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 21d der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt. Die Vorfinanzierung kann von der Kommission in bis zu zwei Teilzahlungen bereitgestellt werden.

    Die Vorfinanzierung und die Tranchen können von der Kommission in einem oder mehreren Teilbeträgen bereitgestellt werden. Die Höhe der Teilbeträge hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.“

    Artikel 2
    Adressat

    Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am […]

       Im Namen des Rates

       Der Präsident/Die Präsidentin

    (1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
    (2)    ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2.
    (3)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Italiens an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
    (4)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Italiens an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
    (5)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
    (6)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Italiens an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
    (7)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Italiens an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
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    Brüssel, den 24.11.2023

    COM(2023) 765 final

    ANHANG

    des

    Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens


    {SWD(2023) 392 final}


    ANHANG

    1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

    A.MISSION 1 KOMPONENTE 1:

    Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung: Schwerpunkt 1 der Komponente M1C1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Italien und umfasst sieben Investitionen und drei Reformen. Die Investitionen zielen insbesondere darauf ab, Rationalisierung und Konsolidierung bestehender digitaler Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung; Förderung der Einführung des Cloud-Computing, iii) unter besonderer Berücksichtigung der Harmonisierung und Interoperabilität von Plattformen und Datendiensten, der Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und der Zugänglichkeit von Daten durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API); Verbesserung der Verfügbarkeit, Effizienz und Zugänglichkeit aller digitalen öffentlichen Dienste mit dem Ziel, die Akzeptanz und die Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen, (v) Stärkung der Abwehrmaßnahmen Italiens gegen die Risiken der Cyberkriminalität, (vi) Förderung des digitalen Wandels großer zentraler Verwaltungen; VII) Überwindung der digitalen Kluft durch Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger. Die Reformen im Rahmen dieses Schwerpunkts zielen insbesondere darauf ab, i) den Beschaffungsprozess für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch die öffentliche Verwaltung zu straffen und zu beschleunigen; II) Unterstützung des digitalen Wandels in der öffentlichen Verwaltung und iii) Beseitigung von Hindernissen für die Einführung von Cloud-Diensten durch öffentliche Verwaltungen und Straffung der Datenaustauschverfahren zwischen öffentlichen Verwaltungen.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die an Italien 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Investitionen in die Kompetenzen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, durch die Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) umzusetzen und „Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in eine verstärkte digitale Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienste sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

    Schwerpunkt 2 – Justiz: Wie im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Effizienz der Justiz (CEPEJ) dargelegt, ist die Leistung des italienischen Justizsystems in Bezug auf die Verfahrensdauer nach wie vor weit von der Leistung anderer Mitgliedstaaten entfernt. Schwerpunkt 2 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, das Justizsystem effizienter zu gestalten, indem die Verfahrensdauer verkürzt und Italien näher an den Median der EU gebracht wird. Mit dieser Komponente werden die an Italien in den Jahren 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Verkürzung der Dauer von Zivilprozessen und zur Verbesserung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung (länderspezifische Empfehlungen 4, 2019 und 4, 2020) umgesetzt. Darüber hinaus ist die Digitalisierung des Justizsystems auch für den digitalen Wandel von Bedeutung.

    Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung: Schwerpunkt 3 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung in Italien und zur Verbesserung der Verwaltungskapazität. Italien liegt sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit der Regierung als auch hinsichtlich des Vertrauens in die Regierung unter dem Durchschnitt der EU-27. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung in Italien wurden durch eine erhebliche Lücke bei der Umsetzung von Top-down-Reformen und die geringe Anerkennung und Verbreitung wertvoller Bottom-up-Innovationen beeinträchtigt. Die Verwaltungskapazität ist sehr gering. Die Bemühungen zur Stärkung der Kapazitäten für die strategische Planung, der Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen und der evidenzbasierten Instrumente für die Politikgestaltung sollten fortgesetzt werden. Hauptziel dieser Komponente ist der Ausbau der Verwaltungskapazitäten der italienischen öffentlichen Verwaltungen auf zentraler und lokaler Ebene, sowohl in Bezug auf das Humankapital (Auswahl, Kompetenzen und Laufbahnen) als auch auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. In diesem Abschnitt wird die übergreifende strukturelle Personalstrategie vorgestellt, die von den Auswahlverfahren bis hin zu Laufbahnen reicht. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren. Investitionen in neue digitale Toolkits und verstärkte Maßnahmen für lebenslanges Lernen sind in Komponente 1 der Mission 1 enthalten. Mit dieser Komponente werden die an Italien in den Jahren 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlungen 3, 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020) berücksichtigt.

    Schwerpunkt 4 – Öffentliches Beschaffungswesen und Zahlungen durch die Verwaltung: Schwerpunkt 4 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte Schlüsselaspekte des italienischen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen zu reformieren und verspätete Zahlungen der öffentlichen Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene sowie regionaler Gesundheitsbehörden zu verringern. Hauptziel der Reform ist die Vereinfachung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen und die Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Wahrung der Verfahrensgarantien in Bezug auf Transparenz und Gleichbehandlung. Diese Reformen unterstützen daher die rechtzeitige Verwirklichung der durch den Plan finanzierten Infrastrukturen und Projekte.

    Schwerpunkt 5 – Fiskalpolitische Strukturreformen (Steuern und öffentliche Ausgaben): Schwerpunkt 5 der Komponente M1C1 „Aufbau und Resilienz“ umfasst mehrere Reformen zur Unterstützung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019). Auf der Einnahmenseite zielen die Reformen darauf ab, den Prozess der Steuererhebung zu verbessern, die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, um die Befolgungskosten für die Steuerzahler zu senken und die Einnahmen für den Staat zu erhöhen und so zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. Auf der Ausgabenseite zielen die Reformen darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben sowohl auf zentraler Ebene durch Stärkung des bestehenden Rahmens für jährliche Ausgabenüberprüfungen als auch auf subnationaler Ebene zu verbessern, indem die Reform der Haushaltsbeziehungen auf den verschiedenen Regierungsebenen abgeschlossen wird.

    A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

    Investition 1.1 – Digitale Infrastruktur

    Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Systeme, Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in äußerst zuverlässigen Rechenzentren mit hohen Qualitätsstandards für Sicherheit, Leistung, Skalierbarkeit, europäische Interoperabilität und Energieeffizienz gehostet werden. Zu diesem Zweck zielt die Investition darauf ab, eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende nationale Cloud-basierte Hybridinfrastruktur (Polo Strategico Nazionale, PSN) zu schaffen, sichere und skalierbare öffentliche Cloud-Alternativen zu zertifizieren und die Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in eine Cloud-Umgebung zu migrieren.

    Es wird erwartet, dass die PSN-Infrastruktur von einem Technologieanbieter betrieben wird, der im Rahmen einer europäischen Ausschreibung ausgewählt wird und im Einklang mit den auf europäischer Ebene festgelegten Standards für die Dateninteroperabilität entsprechend der Gaia-X-Initiative konzipiert wird, um den freien Austausch nicht personenbezogener Daten zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten durch die Verknüpfung ihrer nationalen Cloud-Modelle zu ermöglichen. Ähnliche Anforderungen werden bei der Präqualifikation öffentlicher Cloud-Anbieter erwartet.

    Es wird erwartet, dass die Migration der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung zum PSN oder zu sicheren zertifizierten öffentlichen Cloud-Anbietern von den von den verschiedenen Verwaltungen festgelegten Anforderungen an Leistung, Skalierbarkeit und Sensibilität der Daten abhängt, von denen jede ihre Unabhängigkeit bei der Entwicklung von Anwendungen und der Datenverwaltung behält.

    Investition 1.3 – Daten und Interoperabilität

    Ziel dieser Investition ist es, die vollständige Interoperabilität der wichtigsten Datensätze und Dienste zwischen zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen sicherzustellen.

    Die Maßnahme sieht die Entwicklung einer nationalen digitalen Datenplattform („Piattaforma Digitale Nazionale Dati“) vor, die die Interoperabilität der Datensätze durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) gewährleisten soll, die von zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden (Investition 1.3.1). Wenn diese Plattform eingerichtet wird, gewährleistet sie die Interoperabilität der Datensätze durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), die von zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden. Die Plattform muss in vollem Einklang mit dem EU-Recht stehen.

    Darüber hinaus wird mit der Maßnahme ein „zentrales digitales Zugangstor“ im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1724 eingerichtet, das zentrale und öffentliche Verwaltungen bei der Umstrukturierung vorrangiger Verfahren unterstützen und die Erfüllung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (Investitionen 1.3.2) ermöglichen soll.

    Investition 1.5 – Cybersicherheit

    Ziel dieser Investition ist es, die Abwehrmaßnahmen Italiens gegen die von Cyberkriminalität ausgehenden Risiken zu stärken, insbesondere durch die Einführung eines „National Perimeter for Cyber Security“ (PSNC) im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2016/1148 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und durch die Stärkung der nationalen Cyberabwehrfähigkeiten für technische Inspektionen und Risikoüberwachung.

    Die Maßnahme sieht die Entwicklung eines dem neuesten Stand der Technik entsprechenden integrierten Systems vor, das die verschiedenen Einrichtungen im ganzen Land eng miteinander verbindet und international mit Partnern und vertrauenswürdigen Technologieanbietern verbunden ist. Dies ist auf vier Säulen ausgerichtet: Stärkung der Fähigkeiten an vorderster Front gegenüber der Öffentlichkeit und Unternehmen/Einrichtungen zur Verwaltung von Warnmeldungen und tatsächlichen öffentlich anerkannten Ereignissen; II) Ausbau/Stärkung der Inspektions- und Prüfkapazitäten des Landes in Bezug auf Hardware und Software, die von Probanden mit wesentlichen Funktionen zur Zertifizierung der Vertrauenswürdigkeit/Vorbeugung von Bedrohungen verwendet werden; III)Ermächtigung von Einheiten der Strafverfolgungs- und Cybereinheiten innerhalb der Polizei, die für Ermittlungen im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten zuständig sind; IV) erhebliche Stärkung der für die nationale Sicherheit und die Reaktion auf Cyberbedrohungen zuständigen Vermögenswerte und Humanressourcen.

    Investition 1.7 – Grundlegende digitale Kompetenzen

    Ziel dieser Investition ist es, den Anteil der derzeitigen Bevölkerung, die von digitaler Ausgrenzung bedroht ist, zu verringern, indem die Initiative „Digitaler öffentlicher Dienst“ ins Leben gerufen wird, ein Netzwerk junger Freiwilliger mit unterschiedlichem Hintergrund in ganz Italien, um von digitaler Ausgrenzung bedrohte Personen mit Unterstützungs- und Bildungsdiensten für die Entwicklung und Verbesserung digitaler Kompetenzen (Investition 1.7.1) bereitzustellen, und indem das bestehende Netz der Zentren für digitale Erleichterungen (Investition 1.7.2) gestärkt wird.

    Zentren für digitale Erleichterungen sind physische Zugangspunkte, die sich in der Regel in Bibliotheken, Schulen und sozialen Zentren befinden und den Bürgerinnen und Bürgern sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen zu digitalen Kompetenzen anbieten, um ihre digitale Inklusion wirksam zu unterstützen. Die Initiative stützt sich auf bestehende erfolgreiche Erfahrungen und zielt darauf ab, eine breite Entwicklung solcher Zentren auf nationaler Ebene zu gewährleisten. Obwohl 600 Zentren bereits aktiv sind, soll ihre Präsenz durch gezielte Schulungsmaßnahmen und neue Ausrüstung weiter gestärkt werden, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, 2400 neue Zugangspunkte in ganz Italien einzurichten und mehr als 2000000 von digitaler Ausgrenzung bedrohte Bürgerinnen und Bürger zu schulen. Von 3000 Zentren sind etwa 1200 in Süditalien konzentriert. 

    Die Initiative „Digitaler öffentlicher Dienst“ ist in drei Jahre unterteilt und soll schrittweise folgende Ergebnisse erzielen: Durchführung von drei jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte des digitalen öffentlichen Dienstes, die sich an gemeinnützige Organisationen richten, die im nationalen Register der Organisationen des allgemeinen öffentlichen Dienstes eingetragen sind; (II) Aufbau von Kapazitäten der gemeinnützigen Organisationen, die an der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen öffentlichen Dienst teilnehmen, und Start von Projekten zur digitalen Erleichterung und digitalen Bildung; (III) Ausbildung und praktische Erfahrung mit Projekten des digitalen öffentlichen Dienstes von etwa 8300 Freiwilligen; Bereitstellung von 700000 Initiativen zur digitalen Erleichterung und/oder digitalen Bildung, an denen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind, die im Rahmen der Projekte des digitalen öffentlichen Dienstes entwickelt wurden, an denen 8300 Freiwillige arbeiten sollen.

    Reform 1.1 – IKT-Beschaffung

    Ziel dieser Reform ist es, sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) schneller und effizienter beschaffen kann, indem der Beschaffungsprozess für IKT-Dienste und -Ressourcen gestrafft und beschleunigt wird.

    Die Umsetzung der Reform umfasst drei Aktionsbereiche. Erstens wird eine einzige Datenbank mit einer weißen Liste der Wirtschaftsteilnehmer eingerichtet, die berechtigt sind, Waren und Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen bereitzustellen, und es wird eine spezielle technologische Infrastruktur eingerichtet, um die Zertifizierung von Anbietern zu ermöglichen. Zweitens wird ein vereinfachtes Konzept („fast track“) zur Straffung der IKT-Käufe für PNRR-Projekte angenommen. Drittens wird eine digitale Beschaffungsdienstleistung eingerichtet, um i) nur zertifizierte Anbieter einzubeziehen (Wirtschaftsteilnehmer können jederzeit eine Zertifizierung gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU beantragen); (II) die rasche Identifizierung von Lieferanten ermöglichen, die einen bestimmten Bedarf erfüllen (z. B. über einen Konfigurator); III) Bereitstellung einer intuitiven Nutzererfahrung für die Verwaltungen (z. B. klare Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, vergleichende Bewertung der Anbieter). Diese Gesamtstruktur baut auf den vorhandenen Kapazitäten der italienischen staatlichen Beschaffungsstelle CONSIP auf.

    Reform 1.2 – Unterstützung des Wandels

    Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel aller zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen durch die Einrichtung eines speziellen „Büros für den digitalen Wandel der PA“ zu unterstützen. Das Transformationsbüro besteht aus einem zeitlich befristeten technologiekompetenten Ressourcenpool, der die Migrationsbemühungen und die zentralisierte Aushandlung von „Paketen“ zertifizierter externer Unterstützung organisiert und unterstützt. Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Gründung eines Unternehmens vor, dessen Schwerpunkt auf Softwareentwicklung und Betriebsmanagement liegt, um die Digitalisierung der zentralen Verwaltungen zu unterstützen. Das Transformationsbüro unterstützt insbesondere die öffentliche Verwaltung bei der Durchführung der unter diese Komponente fallenden Investitionen 1.1 bis 1.7 und unterstützt auch die Durchführung von Investitionen und Reformen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen von Mission 6.

    Reform 1.3 – Cloud First und Interoperabilität

    Ziel dieser Reform ist es, die Hindernisse für die Cloud-Einführung zu beseitigen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, der den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen verlangsamt, indem eine Reihe von Anreizen und Verpflichtungen eingeführt werden, die darauf abzielen, die Umstellung auf Cloud zu erleichtern und verfahrenstechnische Hindernisse für die breite Einführung digitaler Dienste zu beseitigen.

    Die Reform umfasst drei Aktionsbereiche. Da Cloud-Lösungen nach einer vordefinierten „Schonfrist“ (z. B. drei Jahre nach Beginn der Transformation) die Kosteneffizienz bei den Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fördern sollen, müssen Verwaltungen, die sich nicht an der Cloud-Transformation beteiligt haben, bei ihren IKT-Ausgaben eine Beschränkung erfahren.

    Zweitens werden im Rahmen der Anreize für die Cloud-Migration die geltenden Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet. Da die Umstellung auf die Cloud derzeit eine Übertragung von Haushaltsmitteln von Investitionsausgaben auf operative Ausgaben beinhaltet, sollten die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet werden, um die Cloud-Migration für öffentliche Verwaltungen nicht zu behindern.

    Drittens werden die Normen im Zusammenhang mit den Vorschriften für die Interoperabilität von Daten im Einklang mit den Bestimmungen über offene Daten und die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet, und die derzeitigen Verfahren für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen werden vereinfacht, um verfahrenstechnische Aspekte zu straffen und die Umsetzung der Interoperabilität zwischen Datenbanken der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird der digitale Wohnsitz überprüft und in das nationale Melderegister (ANPR) integriert, um eine bestimmte und sichere digitale Korrespondenz zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen.

    Schwerpunkt 2 – Justiz

    Reform 1.4 – Ziviljustiz

    Das Ziel der Reform ist in erster Linie darauf ausgerichtet, die Dauer von Zivilverfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der eingehenden Gerichtsverfahren ermittelt, bestehende Verfahren vereinfacht, der Verfahrensrückstau abgebaut und die Produktivität der Gerichte erhöht wird. Die Verringerung der Zahl der vor den Gerichten eingehenden Rechtssachen soll durch die Stärkung der Mediation, der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit und die Überprüfung des derzeitigen Systems zur Quantifizierung und Einbringlichkeit von Gerichtskosten erreicht werden. Die Vereinfachung wird angestrebt, indem die „Filterverfahren“ auf der Rechtsbehelfsebene gestärkt, die Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist, ausgeweitet und die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren sichergestellt wird. Eine höhere Produktivität der Gerichte wird durch ein Überwachungssystem und Anreize zur Erreichung einer Standardleistung aller Gerichte erreicht. Die Reform zielt auch darauf ab, den Rückstand bei den Zivilgerichten durch befristete Einstellungen und gezielte Maßnahmen zu verringern, einschließlich Anreizregelungen zur Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren.

    Reform 1.5 – Strafrecht

    Die Reform zielt in erster Linie darauf ab, die Dauer von Strafverfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen ermittelt, bestehende Verfahren vereinfacht und die Produktivität der Gerichte erhöht wird. Die Vereinfachung wird angestrebt, die Anwendung vereinfachter Verfahren auszuweiten, den Einsatz digitaler Technologien auszuweiten, Fristen für die Dauer der Voruntersuchung festzulegen und das Notifizierungssystem zu überarbeiten, um es effizienter zu gestalten. Eine höhere Produktivität der Gerichte wird durch ein Überwachungssystem und Anreize zur Erreichung einer Standardleistung aller Gerichte erreicht.

    Reform 1.6 – Insolvenz

    Ziel der Reform ist es, Insolvenzverfahren zu digitalisieren und zu verbessern, indem Frühwarnsysteme für Insolvenzen eingeführt und Gerichte und Einrichtungen vor Gericht spezialisiert werden, um alle Phasen von Insolvenzverfahren wirksamer zu verwalten, auch durch Schulungen und Spezialisierung für Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden.

    Reform 1.7 – Finanzgerichte

    Ziel der Reform ist es, die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer zu gestalten und die hohe Zahl der Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof zu verringern.

    Reform 1.8 – Digitalisierung des Justizsystems

    Die Reform sieht eine obligatorische elektronische Einreichung aller Dokumente und einen vollständigen elektronischen Arbeitsablauf für Zivilverfahren vor. Sie zielt auch auf die Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens ab, ohne vorherige Anhörungen. Schließlich soll eine freie, uneingeschränkt zugängliche und durchsuchbare Datenbank zivilrechtlicher Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften eingeführt werden.

    Investition 1.8 – Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

    Die Investitionen zielen darauf ab, kurzfristig auf organisatorische Faktoren zu reagieren, damit die in Entwicklung befindlichen Reformen schneller zu Ergebnissen führen, Synergien maximieren und gleichzeitig durch die außerordentlichen Mittel, die im Rahmen des Plans bereitgestellt werden, ein Wandel herbeizuführen.

    Das organisatorische Instrument, das als „Amt für das Gerichtsverfahren“ bezeichnet wird, besteht in der Einrichtung (oder, soweit bereits vorhanden, der Verstärkung) von Unterstützungsteams für die Richter und Staatsanwälte (durch befristete Einstellungen), um den Rückstand und die Dispositionszeit in Italien zu verringern.

    Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Qualität der Justiz zu verbessern, indem die Richter und Staatsanwälte bei der normalen Tätigkeit der Studien, der juristischen Forschung, der Abfassung von Rechtsakten und der Organisation der Akten unterstützt werden und so die Richter in die Lage versetzt werden, sich auf komplexere Aufgaben zu konzentrieren.

    Das organisatorische Instrument, das als „Amt für das Gerichtsverfahren“ bezeichnet wird, besteht in der Einrichtung (oder, soweit bereits vorhanden, der Verstärkung) von Unterstützungsteams für die Richter und Staatsanwälte (durch befristete Einstellungen), um den Rückstand und die Dispositionszeit in Italien zu verringern.

    Die Investitionen umfassen auch die Einstellung von technischem und administrativem Personal zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Aufbau- und Resilienzplans. Das Personal des Prozessbüros und das technische Verwaltungspersonal unterstützen die Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichte sowie die territorialen und zentralen Dienststellen des Justizministeriums, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind. Die Verträge der Personaleinheit haben eine Laufzeit von drei Jahren, die bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden kann.

    Die Investition umfasst auch Schulungen zur Unterstützung des digitalen Wandels im Justizsystem.

    Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung

    Reform 1.9 – Reform der öffentlichen Beschäftigung und Vereinfachung

    Die Reform der öffentlichen Beschäftigung folgt einem zweistufigen Ansatz. Kurzfristig werden dringende Maßnahmen ergriffen, um die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität im Hinblick auf die Verwaltung des Plans und die sofortige Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen, denen es an Verwaltungskapazitäten mangelt, bestmöglich zu nutzen. Diese Strategie geht mit organisatorischen Reformen und einer Personalstrategie einher, die auf einen Wandel in der öffentlichen Verwaltung insgesamt abzielt. Im Rahmen der Festlegung der Personalstrategiepläne wird ein umfassendes Maßnahmenpaket festgelegt, um Aktualisierung der Beschäftigungsprofile (auch im Hinblick auf den grünen und digitalen Wandel); gezieltere und wirksamere Reform der Einstellungsverfahren; Reform des höheren öffentlichen Dienstes zur Vereinheitlichung der Ernennungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung; Stärkung der Verbindung zwischen lebenslangem Lernen und Belohnungsmechanismen oder spezifischen Laufbahnen; Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze für öffentliche Verwaltungen; Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis; Reform der horizontalen und vertikalen Mobilität des Personals. Die Reform umfasst dringende Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern bei gleichzeitiger Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans.

    Mit der Vereinfachungsreform werden Genehmigungen abgeschafft, die nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, sowie die Abschaffung unnötiger Verpflichtungen oder solcher, bei denen keine neuen Technologien zum Einsatz kommen. Darüber hinaus setzt sie die Annahme des Mechanismus der stillschweigenden Zustimmung, die Einführung einer einfachen Kommunikation und die Annahme einheitlicher, mit Regionen und Gemeinden geteilter Regelungen um.

    Die Vereinfachungsreform umfasst folgende Elemente: Interoperabilität von Geschäfts- und Bauverfahren (SUAP & SUE); die Umsetzung eines gemeinsamen Satzes ergebnisorientierter Leistungsindikatoren; und die Festlegung einer Reihe wesentlicher Leistungsindikatoren (KPI) zur Steuerung des organisatorischen Wandels in den Verwaltungen. Nach der Veröffentlichung des ersten Berichts über die wesentlichen Leistungsindikatoren werden alle sechs Monate nachfolgende Berichte veröffentlicht.

    Zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Zahlungsantrags muss ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität eingerichtet und einsatzbereit sein.

    Reform 1.9.1 – Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

    Ziel der Reform ist es, die Umsetzung und Effizienz der Kohäsionspolitik in Ergänzung zum nationalen Aufbau- und Resilienzplan zu beschleunigen. Dabei wird der Strategieplan für die einzige Sonderwirtschaftszone berücksichtigt.

    Die nationalen Rechtsvorschriften erfordern die Stellungnahme der Einheitlichen Konferenz, bevor sie gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 281/1997 in ein Gesetz umgewandelt werden.

    Im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/241 kann die Reform Unterstützung aus anderen Programmen und Instrumenten der Union erhalten, sofern diese Unterstützung nicht dieselben Kosten deckt. Die Aufbau- und Resilienzfazilität deckt keine Kosten der Reform.

    Investition 1.9 – Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Die Investition besteht in der vorübergehenden Einstellung eines Expertenpools zur technischen Unterstützung der Verwaltungen und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf lokaler Ebene, für die Durchführung spezifischer ARP-Projekte, die im Bedarfsfall eingesetzt werden sollen. Diese Investitionen umfassen auch Schulungsprogramme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Rahmen der Stärkung des Kapazitätsaufbaus.

    Schwerpunkt 4 – Öffentliches Beschaffungswesen und Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen

    Reform 1.10 – Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Der erste Schritt dieser Reform besteht in der Annahme eines ersten Pakets dringender Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Gesetzesdekret bis Mai 2021 mit folgenden Zielen: Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen; Verträge in der Korruptionsbekämpfungsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) registrieren; Einrichtung spezieller Büros, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Metropolstädten zuständig sind; Festlegung eines Ziels zur Verkürzung des zeitlichen Abstands zwischen der Veröffentlichung und Auftragsvergabe sowie zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur; und Anreize für alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Ausführungsphase der Verträge schaffen. Vor Ende 2021 verfügt die zentrale Koordinierungsstelle für die Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens über eine angemessene Personalausstattung und verabschiedet eine Professionalisierungsstrategie mit Schulungen auf verschiedenen Ebenen; die dynamischen Beschaffungssysteme werden im Einklang mit den Vergaberichtlinien zur Verfügung gestellt; und die ANAC schließt die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber ab.

    Der zweite Schritt dieser Reform besteht aus einer Reihe von Änderungen des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge, die bis zum zweiten Quartal 2023 umgesetzt werden sollen, mit Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen: Verringerung der Zersplitterung der öffentlichen Auftraggeber; die Einrichtung einer elektronischen Plattform als grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten vorzuschreiben; und die nationale Antikorruptionsbehörde zu ermächtigen, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber zu überprüfen. Gegenstand der Reform ist auch die weitere Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen sowie die Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen. Mit der Reform sollen auch die Beschränkungen für die Möglichkeit der Vergabe von Unteraufträgen, die derzeit im Gesetzbuch über das öffentliche Beschaffungswesen enthalten sind, verringert werden.

    Diese Reform besteht auch darin, das nationale e-Procurement-System bis Ende 2023 betriebsbereit zu machen und gezielte Maßnahmen einzuführen, unter anderem durch die Annahme von Primär- und/oder Sekundärrecht, um die Qualifikation und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber weiter zu verbessern und den Wettbewerb zu erhöhen (z. B. Änderung der geltenden Vorschriften für die Projektfinanzierung).

    Reform 1.11 – Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel der Reform ist es, Zahlungsverzug zu verringern und keine Zahlungsverzögerungen zu erzielen, von der öffentlichen Verwaltung bis hin zu den Unternehmen. Die Reform umfasst ab 2024 die Annahme eines Strukturpakets mit Maßnahmen sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene, einschließlich des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften.

    Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass bis 2025 i) öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene ihre Zahlungen innerhalb von 30 Tagen und ii) die regionalen Gesundheitsbehörden innerhalb von 60 Tagen zahlen. Um sicherzustellen, dass das Problem des Zahlungsverzugs strukturell gelöst wird, besteht diese Reform auch darin, dass im Jahr 2026 i) öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene weiterhin innerhalb von 30 Tagen zahlen und ii) die regionalen Gesundheitsbehörden weiterhin innerhalb von 60 Tagen zahlen.

    Schwerpunkt 5 – Fiskalpolitische Strukturreformen (Steuern und öffentliche Ausgaben)

    Reform 1.12 – Reform der Steuerverwaltung

    Es werden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und die Wirksamkeit der gezielten Prüfungen und Kontrollen zu verbessern, darunter: die Einrichtung der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorab bevölkerten Mehrwertsteuererklärung; II) Verbesserung der Qualität der Datenbank, die für „Konformitätsschreiben“ verwendet wird, auch im Hinblick auf die Verringerung der Zahl falsch-positiver Meldungen, die schrittweise Erhöhung der Zahl der an die Steuerzahler gerichteten Mitteilungen; (III) Reform der geltenden Rechtsvorschriften, um wirksame verwaltungsrechtliche Sanktionen im Falle der Weigerung privater Anbieter, elektronische Zahlungen zu akzeptieren, zu gewährleisten; (IV) Abschluss des Prozesses der Datenseudonymisierung und -analyse von Big Data, um die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu erhöhen, die dem Auswahlverfahren für Prüfungen zugrunde liegt. Um diese Reformen umzusetzen und die operative Kapazität der Agentur für Einnahmen zu stärken, wird ihr Personal im Einklang mit dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur um 4113 Referate aufgestockt. Darüber hinaus überprüft die Regierung mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch unterlassene Rechnungsstellung in den am stärksten gefährdeten Sektoren, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher, und ergreift auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung wirksame Maßnahmen mit einer ehrgeizigen Verpflichtung, die Neigung zur Umgehung zu verringern.

    Reform 1.13 – Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Der Plan umfasst eine Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung mit dem Ziel, seine Wirksamkeit zu verbessern, unter anderem durch die Stärkung der Rolle des Finanzministeriums und des Prozesses der Ex-post-Bewertung sowie die Verbesserung der Praxis der umweltgerechten Haushaltsplanung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Der Plan enthält auch die Verpflichtung, auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens im Zeitraum 2023–2025 jährliche Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um Haushaltseinsparungen zu erzielen, um tragfähige öffentliche Finanzen zu unterstützen und/oder wachstumsfördernde Reformen von Steuern oder öffentlichen Ausgaben zu finanzieren.

    Reform 1.14 – Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens

    Die Reform besteht in der Vollendung des „Fiskalföderalismus“ gemäß dem Übertragungsgesetz 42/2009 mit dem Ziel, die Transparenz der Finanzbeziehungen auf den verschiedenen Regierungsebenen zu verbessern, den subnationalen Gebietskörperschaften Mittel auf der Grundlage objektiver Kriterien zuzuweisen und die Ausgabeneffizienz auf subnationaler Ebene zu fördern. Im Rahmen der Reform werden insbesondere die relevanten Parameter festgelegt und der fiskalpolitische Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status, Provinzen und Metropolstädte umgesetzt.

    Reform 1.15 – Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Ziel der Reform ist es, die Lücke zu den europäischen Rechnungslegungsstandards zu schließen, indem ein einheitliches periodengerechtes Rechnungsführungssystem für den öffentlichen Sektor eingeführt wird. Die Reform soll zur Vervollständigung des konzeptionellen Rahmens als Bezugsgrundlage für das periodengerechte Rechnungsführungssystem gemäß den von Eurostat festgelegten qualitativen Merkmalen, den Standards für die periodengerechte Rechnungsführung und dem mehrdimensionalen Kontenplan führen. Die Reform wird durch die erste Schulungsrunde für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem für Vertreter von 18,000 öffentlichen Einrichtungen ergänzt.

    Investition 1.10 – Unterstützung für Qualifizierung und elektronische Auftragsvergabe

    Mit dieser Investition wird im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber eine Unterstützungsfunktion für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingerichtet, um die Anforderungen von Anhang II Nummer 4 des Gesetzbuchs über die öffentliche Auftragsvergabe zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Annahme der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich des Einsatzes dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.

    A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein

    /Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit von

    Massnahme

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M1C1-1

    Reform 1.1: IKT-Beschaffung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten eines Gesetzeserlasses zur Reform der IKT-Beschaffung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die erforderlichen Rechtsakte umfassen legislative Eingriffe in den Erlass des Gesetzes über Vereinfachungen („Decreto Legge Semplificazioni“). Darin wird Folgendes festgelegt:

    I) Die Möglichkeit, das in Art. 48 Abs. 3 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen vorgesehene Verfahren auch für Aufträge anzuwenden, die die in Art. 35 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen genannten Schwellenwerte überschreiten, wenn sie den Erwerb von Computergütern und -dienstleistungen, insbesondere auf der Grundlage von Cloud-Technologie, sowie von Konnektivitätsdiensten betreffen, die ganz oder teilweise mit den für die Durchführung von PNRR-Projekten bereitgestellten Mitteln finanziert werden;

    II) Interoperabilität zwischen den verschiedenen Datenbanken, die von den bescheinigenden Stellen verwaltet werden, die an der Überprüfung der in Artikel 80 des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen genannten Anforderungen beteiligt sind;

    III) Erstellung einer virtuellen Datei von Wirtschaftsteilnehmern, in denen die Daten zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 80 vorliegen, die die Definition einer weißen Liste der Wirtschaftsteilnehmer ermöglicht, bei denen die Überprüfung bereits durchgeführt wurde.

    M1C1-2

    Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Dekrets über Cloud First und Interoperabilitätsreform

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die erforderlichen Rechtsakte umfassen:

    Durchführungsrechtsakte, die insbesondere i) die Agenzia per l‚Italia digitale (AgID)-Verordnung über Polo Strategico Nazionale (PSN) (gemäß Artikel 33-Septies des Gesetzesdekrets 179/212) und ii) die AgID-Leitlinien zur Interoperabilität (gemäß den Artikeln 50 und 50ter des Codice dell‘Amministrazione Digitale (CAD)) betreffen.

    Änderungen von Artikel 50 der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe:

    Aufhebung der Verpflichtung zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Verwaltungen, die auf die nationale digitale Datenplattform zugreifen;

    (II) Klarstellungen zur Frage der Privatsphäre: die Übertragung von Daten von einem Informationssystem in ein anderes ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen und an der Verarbeitung der Daten, unbeschadet der Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, die die Daten als autonome Verantwortliche empfangen und verarbeiten.

    Änderungen des Decreto del Presidente della Repubblica (DPR) 445/2000 betreffend den Zugang zu Daten:

    I) Aufhebung der für den direkten Datenzugang erforderlichen Ermächtigung;

    II) Streichung des Verweises auf Rahmenvereinbarungen in Artikel 72.

    Änderungen von Artikel 33-Septies des Gesetzesdekrets 179/2012:

    I) die Möglichkeit für AgID einzuführen, mit der Centri Elaborazione Dati (CED) und Cloud Regulations die Bedingungen und Methoden zu regeln, mit denen öffentliche Verwaltungen CED-Migrationen durchführen müssen;

    (II) die Einführung von Sanktionen für den Fall, dass die Verpflichtungen zur Migration in die Cloud nicht eingehalten werden.

    M1C1-3

    Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

    Meilenstein

    Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)

    Cloud-Einführungsbericht, Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Der vollständige Abschluss des Gesamtprojekts ist zu erreichen, wenn alle betroffenen öffentlichen Verwaltungen den Umstieg auf das Polo Strategico Nazionale (PSN) abgeschlossen haben und die Erprobung von vier Rechenzentren erfolgreich abgeschlossen ist, was den Beginn der Migration der Datensätze und Anwendungen gezielter öffentlicher Verwaltungen in das PSN ermöglicht.

    M1C1-4

    Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

    Meilenstein

    Nationale digitale Datenplattform betriebsbereit

    Bericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) über den Start der nationalen Plattform für digitale Daten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Die Plattform ermöglicht es den Agenturen,

    ihre Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) im API-Katalog der Plattform veröffentlichen;

    Abschluss und Unterzeichnung von Vereinbarungen über digitale Interoperabilität über die Plattform;

    authentifizieren und genehmigen den API-Zugang unter Verwendung der Funktionen der Plattform;

    Validierung und Bewertung der Übereinstimmung mit dem nationalen Interoperabilitätsrahmen.

    M1C1-5

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit

    Verwaltungsverfassungsakt

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Das Etappenziel soll erreicht werden durch (1) die Umwandlung des Gesetzeserlasses, der die Nationale Agentur für Cybersicherheit bildet und derzeit fertiggestellt wird; (2) die Veröffentlichung des Dekrets des Ministerpräsidenten (Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri, DPCM), das die interne Regulierung der nationalen Cybersicherheitsbehörde enthält, im Amtsblatt.

    M1C1-6

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Erstmalige Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste

    Bericht über die vollständige Architektur der nationalen Cybersicherheitsdienste

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Das Etappenziel wird durch die Festlegung der detaillierten Architektur des gesamten Ökosystems der nationalen Cybersicherheitsarchitektur erreicht (d. h. eines nationalen Informations- und Analysezentrums (ISAC), eines Netzes von Computer-Notfallteams (CERTs), eines nationalen HyperSOC, des Hochleistungsrechnens, das mit den Instrumenten für künstliche Intelligenz/Maschinenlernen (KI/ML) zur Analyse von Cybersicherheitsvorfällen auf nationaler Ebene integriert ist.

    M1C1-7

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Einrichtung des Netzes von Prüf- und Zertifizierungslabors für Cybersicherheit

    Vorgelegte Unterlagen zum Nachweis der ermittelten Prozesse und Verfahren, die von den Labors gemeinsam genutzt werden müssen, und Berichterstattung, die die Aktivierung mindestens eines Labors belegen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Das Etappenziel wird erreicht durch:

    I) Die nationale Cybersicherheitsagentur ermittelt, wo die Screening- und Zertifizierungslabors und -zentren eingerichtet werden, welche Expertenprofile eingestellt werden sollen, sowie die vollständige Festlegung der Prozesse und Verfahren, die an die Labors weitergegeben werden sollen.

    II) Aktivierung eines Labors.

    Die Tätigkeiten zur Einrichtung und Aktivierung der Prüfungslabore werden vom Ministero dello Sviluppo Economico (MISE) und dem CVCN (Nationales Prüf- und Zertifizierungslabor für Cybersicherheit) überwacht und vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in das Bewertungszentrum integriert.

    M1C1-8

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen

    Berichterstattung zum Nachweis der Einrichtung der zentralen Prüfeinheit

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Innerhalb der nationalen Cybersicherheitsagentur wird eine interne Stelle mit dem Mandat für die Durchführung der Tätigkeiten der zentralen Auditstelle ernannt, die für die PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist.

    Die Prozesse, Logistik und Betriebsmodalitäten werden in einer angemessenen Dokumentation formalisiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den operativen Prozessen liegt, d. h. Einsatzregeln, Prüfungs- und Berichterstattungsverfahren.

    Die IT-Tools erfassen, verwalten und analysieren die Prüfdaten und werden vom Prüfreferat entwickelt und genutzt.

    Es ist eine Dokumentation über den Abschluss der Entwicklung der Instrumente vorzulegen.

    M1C1-9

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Ziel

    Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    5

    Q4

    2022

    Mindestens fünf Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen wurden in den Bereichen „National Security Perimeter for Cyber“ (PSNC) und Netz- und Informationssysteme (NIS) abgeschlossen.

    Zu den Interventionsarten gehören Modernisierungen von Sicherheitseinsatzzentren (SOCs), Verbesserungen der Cyber-Grenzenabwehr und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Sektoren Gesundheit, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung).

    M1C1-10

    Reform 1.2: Unterstützung des Wandels

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Einsetzung des Transformationsteams und des NewCo

    Bestimmung in dem Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einrichtung des Transformationsbüros und das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Schaffung des NewCo

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Für die Einrichtung des Transformationsbüros müssen dieerforderlichen Rechtsakte Folgendes umfassen:

    -Die Veröffentlichung des Gesetzesdekrets „reclutamento“ (bereits vom Ministerrat Nr. 22 vom 4. Juni 2021 gebilligt und am 10. Juni2021 im Amtsblatt („Gazzetta Ufficiale“) veröffentlicht);

    -Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung;

    -Auswahl und Übertragung des Auftrags an die Sachverständigen (vorübergehend für die Dauer der Aufbau- und Resilienzfazilität).

    Für den NewCo müssen die wichtigsten Schritte Folgendes umfassen:

    -Legislative Genehmigung;

    -Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri (DPCM), mit dem die Gründung der Gesellschaft genehmigt und Ziele, Kapital, Dauer und Direktoren der Gesellschaft festgelegt werden;

    -Einrichtung der Gesellschaft mit notarieller Urkunde;

    -Handlungen, die erforderlich sind, um das Unternehmen funktionsfähig zu machen – Satzung und verschiedene Verordnungen.

    M1C1-11

    Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

    Ziel

    Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    5

    Q1

    2023

    Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der insgesamt fünf Mitarbeiter umfasst, die sowohl für die Gestaltung der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats „Big Data Analysis“ zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb datenwissenschaftlicher Dienstleistungen im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sowie die landesweite Freigabe neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).

    M1C1-12

    Investition 1.3.2: Einziges digitales Zugangstor

    Ziel

    Zentrales digitales Zugangstor

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    19

    Q4

    2023

    Die 19 vorrangigen Verwaltungsverfahren, die in Italien von den 21 in der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten Kriterien angewandt werden, entsprechen in vollem Umfang den Anforderungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/1724. Im Einzelnen: (a) die Identifizierung der Nutzer, die Bereitstellung von Informationen und Belegen, die Unterschrift und die endgültige Übermittlung erfolgt elektronisch aus der Ferne über einen Dienstkanal, der es den Nutzern ermöglicht, die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verfahren benutzerfreundlich und strukturiert zu erfüllen; B) den Nutzern wird eine automatische Empfangsbestätigung ausgehändigt, es sei denn, das Ergebnis des Verfahrens wird unverzüglich geliefert; (C) das Ergebnis des Verfahrens wird elektronisch oder, wenn dies zur Einhaltung des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts erforderlich ist, auf physischem Wege geliefert; d) den Nutzern wird eine elektronische Benachrichtigung über den Abschluss des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

    M1C1-13

    Investition 1.4.6:

    Mobilität als Dienstleistung für Italien

    Meilenstein

    Mobilität als Dienstleistungslösungen M1

    Bericht des Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten, in dem die Durchführung und Bewertung der Ergebnisse der drei Pilotprojekte beschrieben wird

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Es wurden drei Pilotprojekte zum Testen von Mobilität als Dienstleistungslösungen in technologisch fortgeschrittenen Metropolstädten durchgeführt.

    Jede Lösung wurde während des Pilotzeitraums von mindestens 1000 Nutzern verwendet.

    Jedes Pilotprojekt steht mindestens 1000 Nutzern offen, die auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten auf das Pilotprojekt zugreifen können und die individuelle Bewertung vornehmen können, wobei sie die Möglichkeit haben, unter den auf der Plattform verfügbaren Mobilitätsdiensten zu wählen und zu erwerben.

    Der MaaS-Dienst schlägt den Bürgern und Nutzern über eine einzige technologische Plattform die beste Reiselösung vor, die auf seinen Bedürfnissen beruht, wobei die Integration der verschiedenen verfügbaren Mobilitätsoptionen (öffentlicher Nahverkehr, gemeinsame Nutzung, Führerhaus, Autovermietung) genutzt wird, um die Reiseerfahrung sowohl im Hinblick auf die Planung (intermodale Routenplaner und Echtzeitinformationen über Zeiten und Entfernungen) als auch in Bezug auf die Nutzung (Buchung und Bezahlung von Diensten) zu optimieren.

    M1C1-14bis

    Reform 1.9.1: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

    Meilenstein

    Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Inkrafttreten nationaler Rechtsvorschriften, in denen im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung und für alle laufenden Programme die Vorkehrungen festgelegt werden, die erforderlich sind, um die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu beschleunigen und zu verbessern.

    Um den institutionellen Dialog und die institutionelle Zusammenarbeit sowie ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten, richtet die Regierung unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften über die Einheitliche Konferenz bis zum 31. Dezember 2023 eine technische Arbeitsgruppe mit den Verwaltungsbehörden aller regionalen und nationalen Programme im Rahmen des PNRR von Cabina di regia ein.

    In den Rechtsvorschriften werden die Vorkehrungen festgelegt, die erforderlich sind, um den Interventionen in den folgenden strategischen Sektoren in enger Übereinstimmung mit den für die jeweiligen grundlegenden Voraussetzungen festgelegten Planungsdokumenten Vorrang einzuräumen und sie konkret umzusetzen, einschließlich spezifischer Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in diesen Sektoren:

       Wasser;

       Infrastrukturen für hydrogeologische Risiken und Umweltschutz;

       Abfälle;

       Verkehr und nachhaltige Mobilität;

       Energie,

       Unterstützung der Unternehmensentwicklung und Attraktivität, auch für den digitalen und den ökologischen Wandel.

    M1C1-15

    Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

    Ziel

    Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    5

    10

    Q1

    2024

    Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch einen Beratungsdienstleister, der fünf zusätzliche Humanressourcen (insgesamt zehn) umfasst, die sowohl für die Gestaltung der Datenarchitektur als auch für die Abfassung der Algorithmen der Big Data Analysis Unit zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb datenwissenschaftlicher Dienstleistungen im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sowie die landesweite Freigabe neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).

    M1C1-17

    Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

    Ziel

    Migration zum Polo Strategico Nazionale T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    100

    Q3

    2024

    Mindestens 100 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali) migrieren mindestens einen Dienst der Verwaltung (einschließlich Systeme, Datensatz und Anwendungen) vollständig zur Infrastruktur (Polo Strategico Nazionale). Eine vollständige Migration kann für jedes Organ eine Mischung aus Folgendem beinhalten: nicht-Cloud-fähig bei reinem Hosting, Aufzugs- und Umstiegsbewegungen, Modernisierung zu Infrastruktur-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (Paas) oder Software-as-a-Service (SaaS). Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur der Software vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzugs- und -verlagerungen für nicht Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration zu IaaS, PaaS oder SaaS für cloudfähige Software reichen. Das PSN bietet jeder einwandernden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für die Erreichung des Ziels „Migration in das Polo Strategico Nazionale“ in Betracht kommen.

    Die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungen „im Anwendungsbereich“ umfasst:

    • Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Anteil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit und Justizministerium);

    • Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren gemäß der kürzlich durchgeführten „Cloud-Bereitschaft“ speichern;

    • Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali), die hauptsächlich in Mittel- und Süditalien angesiedelt sind, verfügen nicht über eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.

    M1C1-18

    Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

    Ziel

    APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    400

    Q4

    2024

    Dieses Ziel besteht darin, mindestens 400 Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zu erreichen, die von den Agenturen eingerichtet, im API-Katalog veröffentlicht und in die nationale digitale Datenplattform integriert sind. Die in den Anwendungsbereich fallenden APIs wurden bereits kartiert. Die veröffentlichten APIs wirken sich auf folgende Bereiche aus:

    I) Ende des 31. Dezember 2023: vorrangige Dienste der sozialen Sicherheit und Einhaltung der Steuervorschriften, einschließlich zentraler nationaler Register (z. B. Bevölkerungsregister und Register der öffentlichen Verwaltung);

    II) Ende des 31. Dezember 2024: verbleibende Sozialversicherungsdienstleistungen und Einhaltung der Steuervorschriften.

    Jede API-Implementierung und -Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen und den nationalen Rahmen für digitale Datenplattformen unterstützen; die oben genannte Plattform stellt Funktionen zur Verfügung, mit denen diese Konformität bewertet werden kann.

    M1C1-19

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Ziel

    Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    5

    50

    Q4

    2024

    Mindestens 50 Verstärkungsmaßnahmen im nationalen Sicherheitsbereich für Cyber- (PSNC) und Netz- und Informationssysteme (NIS) abgeschlossen.

    Zu den Interventionskategorien gehören beispielsweise Sicherheitseinsatzzentren (SOC), Verbesserungen der Cybergrenzen und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten im Einklang mit den NIS- und PSNC-Anforderungen. Bei den Maßnahmen in den NUS-Sektoren liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Sektoren Gesundheitsfürsorge, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung und Abfallwirtschaft).

    M1C1-20

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste

    Bericht über die vollständige Aktivierung der nationalen Cybersicherheitsdienste

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Dieser Meilenstein wird mit der Aktivierung der sektorspezifischen Computer-Notfallteams (CERT), ihrer Vernetzung mit dem italienischen Reaktionsteam für Computersicherheitsvorfälle (CSIRT) und dem Informations- und Analysezentrum (ISAC), der Integration von mindestens fünf Sicherheitseinsatzzentren (SOCs) in die nationalen HyperSOC-Dienste und dem uneingeschränkten Betrieb der Cybersicherheitsrisikomanagementdienste, einschließlich der Dienste für Lieferkettenanalyse und Cyberrisikoversicherung, erreicht.

    M1C1-21

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Fertigstellung des Netzes von Prüf- und Zertifizierungslaboren für Cybersicherheit, Bewertungszentren

    Berichterstattung zum Nachweis der vollständigen Aktivierung von mindestens 10 Laboratorien und von 2 Bewertungszentren (CV)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Aktivierung von mindestens 10 Screening- und Zertifizierungslabors und von 2 Bewertungszentren (CV).

    M1C1-22

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Volle Funktionsfähigkeit der zentralen Auditstelle für PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen

    Berichterstattung, Inspektionsberichte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Vollbetrieb der Zentralen Auditstelle mit mindestens 30 abgeschlossenen Kontrollen.

    M1C1-23

    Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

    Meilenstein

    Mobilität als Dienstleistungslösungen M2

    Bewertung der Pilotergebnisse durch Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2025

    Der Meilenstein bezieht sich auf die Durchführung der zweiten Welle von sieben Pilotprojekten zur Erprobung von Mobilität als Dienstleistungslösungen in „Follower“-Gebieten.

    Von den Gemeinden wird erwartet, dass sie von den Erfahrungen der im Rahmen der ersten Welle ausgewählten großstädtischen Städte, die in der ersten Welle ausgewählt wurden, profitieren. 40 % der Pilotprojekte werden im Süden durchgeführt.

    M1C1-24

    Anlage 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst

    Ziel

    Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungsinitiativen und/oder Förderinitiativen teilnehmen, die von Organisationen angeboten werden, die im nationalen Register der Organisationen des allgemeinen öffentlichen Dienstes eingetragen sind

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    700 000

    Q4

    2025

    Mindestens 700000 Initiativen zur digitalen Bildung und/oder Erleichterung von Bürgern, die von Organisationen durchgeführt werden, die im nationalen Register der Organisationen des allgemeinen öffentlichen Dienstes registriert sind.

    M1C1-25

    Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

    Meilenstein

    Weiterentwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

    Verbesserung der IT-Systeme in Bezug auf neue Funktionen, Leistung und Nutzererfahrung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    Schrittweise Freigabe (auf Jahresbasis) neuer Funktionen der operativen Informationssysteme, um deren Aktualität im Einklang mit sich rasch ändernden rechtlichen Szenarien, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, sicherzustellen.

    M1C1-26

    Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

    Ziel

    Migration zum Polo Strategico Nazionale T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    100

    280

    Q2

    2026

    Mindestens 280 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali) wurden gemäß dem von der Abteilung für digitalen Wandel genehmigten Migrationsplan zu „Polo Strategico Nazionale“ migriert.

    Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur der Software vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden.

    Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzügen- und -verlagerungen für nicht Cloud-fähige Software bis hin zu einer Umstellung auf Infrastruktur-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) oder Software-as-a-Service (SaaS) für cloudfähige Software reichen.

    Mindestens 40 % der migrierten Dienste werden entweder über IaaS-, PaaS- oder SaaS-Lösungen umgesetzt.

    Das PSN bietet jeder einwandernden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für die Erreichung des Ziels „Migration in das Polo Strategico Nazionale“ in Betracht kommen.

    Die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungen „im Anwendungsbereich“ umfasst:

    • Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Anteil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit, Justizministerium);

    • Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren gemäß der kürzlich durchgeführten „Cloud-Bereitschaft“ speichern;

    • Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali), die hauptsächlich in Mittel- und Süditalien angesiedelt sind, verfügen nicht über eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.

    M1C1-27

    Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

    Ziel

    APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    400

    1 000

    Q2

    2026

    Dieses Ziel besteht darin, mindestens 600 im Katalog veröffentlichte Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zu erreichen (insgesamt 1000).

    Die veröffentlichten APIs wirken sich auf folgende Bereiche aus:

    I) bis zum 31. Dezember 2025: öffentliche Verfahren wie Einstellung, Ruhestand, Schul- und Hochschuleinschreibung (z. B. nationales Studentenregister und Car License Registry);

    II) bis zum 30. Juni 2026: Wohlfahrt, Verwaltung der Beschaffungsdienste, nationales Informationssystem für medizinische Daten und Gesundheitsnotfälle – wie Patienten- und Ärzteregister.

    Jede API-Implementierung und -Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen und den nationalen Rahmen für digitale Datenplattformen unterstützen; die oben genannte Plattform stellt Funktionen zur Verfügung, mit denen diese Konformität bewertet werden kann.

    M1C1-28

    Investition 1.7.2: Netz digitaler Erleichterungsdienste

    Ziel

    Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an neuen Initiativen für digitale Bildung und/oder Erleichterung teilnehmen, die von Zentren für digitale Erleichterung bereitgestellt werden

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    2 000 000

    Q2

    2026

    Mindestens 2000000 Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an Initiativen zur digitalen Bildung und/oder Erleichterung, die von Zentren für digitale Erleichterung angeboten werden.

    Folgende Schulungsmaßnahmen sollen das Ziel erreichen:

    a) personalisierte Eins-zu-eins-digitale Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen, die durch Methoden der digitalen Erleichterung bereitgestellt werden, die in der Regel auf der Grundlage der Buchung von Dienstleistungen durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden;

    Initiativen zur digitalen Bildung und/oder Erleichterung der digitalen Bildung in Präsenz und im Internet, die darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, die synchron von den Zentren zur digitalen Erleichterung durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden;

    Initiativen zur digitalen Online-Bildung und/oder Erleichterung, die darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, auch im Selbstlernen und im asynchronen Modus, aber notwendigerweise mit einer Registrierung in dem Überwachungssystem, das im Rahmen des vom Netz digitaler Vermittlungsdienste erstellten Schulungskatalogs durchgeführt wird und über das umgesetzte Wissensmanagementsystem zugänglich ist.

    M1C1-29

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Ziviljustiz

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Ermächtigungsvorschriften umfassen mindestens die folgenden Maßnahmen: I) Einführung eines vereinfachten Verfahrens in erster Instanz/Gerichtsebene und Stärkung der Anwendung von „Filterverfahren“ auf Rechtsmittelebene, einschließlich der erweiterten Anwendung vereinfachter Verfahren und der Bandbreite der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist; II) die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren und eines Zeitplans für die Erhebung von Beweismitteln und die elektronische Einreichung einschlägiger Rechtsakte und Dokumente sicherzustellen; III) den Einsatz von Mediation und alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbindung mit der unterstützten Mediation, der Schlichtung und jeder anderen möglichen Alternative zu reformieren, um diese Einrichtungen bei der Deflationierung des Drucks auf das Ziviljustizsystem wirksamer zu machen, unter anderem durch Anreize; IV) das Verfahren für Zwangsvollstreckungen zu reformieren, um die derzeitige durchschnittliche Dauer zu verkürzen, einschließlich einer schnelleren und kostengünstigeren Vollstreckung der für fällig erklärten Beträge; das derzeitige System zur Quantifizierung und Einbringlichkeit von Anwaltsgebühren zu reformieren, um unseriöse Rechtsstreitigkeiten zu verringern; V) Einführung eines Überwachungssystems auf Ebene der Gerichte und Steigerung der Produktivität der Zivilgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen aller Gerichte.

    M1C1-30

    Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Strafjustiz

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Ermächtigungsvorschriften, die mindestens folgende Maßnahmen umfassen: I) ein überarbeitetes Notifizierungssystem, ii) eine breitere Nutzung vereinfachter Verfahren, iii) eine breitere Nutzung der elektronischen Einreichung von Schriftstücken, iv) vereinfachte Beweisvorschriften, v) die Festlegung von Fristen für die Dauer von Vorermittlungen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Stagnation in der Ermittlungsphase, vi) Ausweitung der Möglichkeit, die Straftat zu löschen, wenn Schadenersatz erstattet wurde, vii) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Strafgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen aller Gerichte.

    M1C1-31

    Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Insolvenzreform

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Insolvenzreform umfasst mindestens die folgenden Maßnahmen: I) die außergerichtliche Streitbeilegung zu überprüfen, um Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sein könnten, um Anreize für die betroffenen Parteien zu schaffen, solche Verfahren stärker in Anspruch zu nehmen; Einführung von Frühwarnmechanismen und Zugang zu Informationen vor der Insolvenzphase; III) Schwerpunktverlagerung auf die Spezialisierung der Gerichte (Handelsrecht, Insolvenzabteilung/Kammer) sowie der vorgerichtlichen Einrichtungen zur Verwaltung von Insolvenzverfahren; IV) Sicherungsgläubiger zunächst zu begleichen (vor Steuerforderungen und Arbeitnehmerforderungen); den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ein nicht potenzielles Sicherungsrecht zu gewähren. Ergänzend zur Reform des Insolvenzrechts wird die Ausbildung und Spezialisierung der Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden, die mit Restrukturierungsverfahren befasst sind, sichergestellt sowie die allgemeine Digitalisierung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren und die Einrichtung einer Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in der Vorinsolvenzphase, sichergestellt, deren Einsatz gefördert wird, um die Belastung der Justiz zu verringern (Vorinsolvenzumstrukturierungsanträge, Förderung multilateraler Restrukturierungen und Ermöglichung vorab genehmigter automatisierter Restrukturierungsverfahren und Lösungen für Fälle von geringem Wert). Eine solche Online-Plattform gewährleistet auch die Interoperabilität mit den IT-Systemen der Banken sowie mit anderen Behörden und Datenbanken, um einen raschen, elektronischen Austausch von Unterlagen und Daten zwischen Schuldnern und Gläubigern zu gewährleisten. Zu diesem Zweck würde der Antragsteller (der Schuldner) seine Einwilligung zum Austausch seiner personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO erteilen, und diese Bestimmung sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Mit der Reform wird ein Sicherheitenregister eingerichtet.

    M1C1-32

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

    Meilenstein

    Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für Einstellungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der besonderen Rechtsvorschriften für die Einstellung von Personal aus nationalen Aufbau- und Resilienzplänen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Genehmigung besonderer Rechtsvorschriften für Einstellungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit der Genehmigung für Werbung und Einstellung.

    M1C1-33

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    168

    Q2

    2022

    Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 168 Personaleinheiten für das Hauptquartier und die Verwaltungsgerichte und Inbetriebnahme von Einheiten. Die Ausgangsbasis ist die Zahl der am 31. Dezember 2021 im Dienst befindlichen Mitarbeiter.

    M1C1-34

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Gerichtshöfe für Zivil- und Strafgerichte

    Ziel

    Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    8 764

    Q4

    2022

    Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 8764 Personaleinheiten für Gerichtsverfahren für Zivil- und Strafgerichte und Inbetriebnahme von Einheiten. Der Ausgangswert ist die Personalstärke Ende 2021.

    M1C1-35

    Reform 1.7: Reform der Finanzgerichte

    Meilenstein

    Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Der überarbeitete Rechtsrahmen soll die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer machen und die hohe Zahl der Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof verringern.

    M1C1-36

    Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform

    Meilenstein

    Inkrafttreten delegierter Rechtsakte für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und der Insolvenzreform

    Bestimmung in den delegierten Rechtsakten über das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Inkrafttreten aller delegierten Rechtsakte, deren Inhalt in den Ermächtigungsvorschriften für die Reform des Zivil- und Strafrechts sowie für die Insolvenzreform angegeben ist.

    M1C1-37

    Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Bestimmung in den Sekundärrechtsakten über das Inkrafttreten der Sekundärrechtsakte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Abschluss der Annahme aller Verordnungen und sekundären Rechtsquellen, die für die wirksame Anwendung der Ermächtigungsgesetze für Justizreformen erforderlich sind.

    M1C1-38

    Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

    Meilenstein

    Digitalisierung des Justizsystems

    Bestimmung in den Primär- und Sekundärrechtsakten über das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Die obligatorische elektronische Einreichung aller Dokumente und ein vollständiger elektronischer Workflow für Zivilverfahren werden festgelegt. Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens (mit Ausnahme des Anhörungsvorstands). Einrichtung einer kostenlosen, uneingeschränkt zugänglichen und durchsuchbaren Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften.

    M1C1-39

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

    Ziel

    Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministeriums, die für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10 000

    Q2

    2024

    Abschluss der Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren von mindestens 10000 Mitarbeitern des Büros für die Prüfung und des technischen Verwaltungspersonals und deren Inbetriebnahme.

    Der Ausgangswert ist die Personalstärke Ende 2021.

    M1C1-40

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abschluss von Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    168

    326

    Q2

    2024

    Abschluss der Einstellungsverfahren für mindestens 326 Personaleinheiten für das Hauptquartier und die Verwaltungsgerichte und Inbetriebnahme von Einheiten. Der Ausgangswert ist die Personalstärke im zweiten Quartal 2022.

    M1C1-41

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau von Verfahrensrückstauen bei den Regionalverwaltungsgerichten

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    75

    Q2

    2024

    Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen bei den Regionalverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichten erster Instanz) im Jahr 2019 um 25 % (109029).

    M1C1-42

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    65

    Q2

    2024

    Verringerung der Zahl der beim Staatsrat (zweiten Instanz) anhängigen Rechtssachen um 35 % im Jahr 2019 (24010).

    M1C1-43

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für Zivilgerichte (erste Instanz)

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    5

    Q4

    2024

    Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen bei den Zivilgerichten (erste Instanz) um 95 % im Jahr 2019 (337740).

    Der Ausgangswert ist die Zahl der seit mehr als drei Jahren vor den Zivilgerichten anhängigen Rechtssachen (im Jahr 2019).

    M1C1-44

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für das Zivilberufungsgericht (zweite Instanz)

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    5

    Q4

    2024

    Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen im Jahr 2019 (98371) bei den Zivilberufungsgerichten (zweite Instanz) um 95 %.

    Als Ausgangswert gilt die Zahl der seit mehr als zwei Jahren vor den Zivilberufungsgerichten anhängigen Rechtssachen (im Jahr 2019).

    M1C1-37bis

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Maßnahmen zum Abbau des Rückstands

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrechtsakten zur Verringerung des Rückstands

    Q1

    2024

    Inkrafttreten des Primärrechts und sekundärer Rechtsquellen, um Folgendes zu ermöglichen:

    I.Stärkung der Testbüros, auch durch Anreize, um die auf der Grundlage des Einstellungsprogramms für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan eingestellten Personaleinheiten anzuziehen und zu halten;

    II.Schaffung von Anreizen für: 1) weniger effiziente Gerichte beim Abbau des Verfahrensrückstands im Bereich der Ziviljustiz unterstützen; Die Richterämter zu belohnen, die die spezifischen jährlichen Ziele der Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen im Ziviljustizsystem erreichen.

    M1C1-45

    Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Ziel

    Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    60

    Q2

    2026

    Verringerung der Dispositionszeit um 40 % aller zivil- und handelsrechtlichen Streitsachen im Vergleich zu 2019

    M1C1-46

    Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Ziel

    Verkürzung der Dauer von Strafverfahren

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    75

    Q2

    2026

    Verringerung der Dispositionszeit um 25 % aller Fälle von Strafsachen im Vergleich zu 2019

    M1C1-47

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für die Zivilgerichte (erste Instanz)

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    10

    Q2

    2026

    Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2022 bei den Zivilgerichten (erste Instanz) anhängig waren, um 90 % (1197786)

    M1C1-48

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für das Zivilberufungsgericht (zweite Instanz)

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    10

    Q2

    2026

    Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2022 bei den Zivilberufungsgerichten (zweite Instanz) anhängig waren, um 90 % (179306);

    M1C1-49

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für Verwaltungsgerichte (erste Instanz)

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    30

    Q2

    2026

    Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen (109029) bei den Regionalverwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht erster Instanz) im Jahr 2019 um 70 %.

    M1C1-50

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    30

    Q2

    2026

    Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren (24010) im Staatsrat (zweite Instanz) um 70 % im Jahr 2019.

    M1C1-51

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2021

    Das Primärrecht betrifft mindestens:

    1) Koordinierung und Überwachung der Projekte im Rahmen des italienischen Aufbau- und Resilienzplans auf zentraler Ebene;

    2) Festlegung und Trennung der Zuständigkeiten sowie Billigung der einschlägigen Mandate der verschiedenen Stellen und Verwaltungen, die an der Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind;

    3) Festlegung eines Systems zur Früherkennung von Umsetzungsproblemen;

    4) Ex-ante-Festlegung eines Durchsetzungsmechanismus zur Lösung von Umsetzungsproblemen und zur Vermeidung von Verzögerungen, insbesondere gegenüber den verschiedenen Verwaltungsebenen;

    5) Definition des Personals (Zahl und Fachwissen), das für die Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans in den beteiligten Verwaltungen zuständig ist;

    6) Festlegung der technischen Hilfe für die an der Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligten Verwaltungen, insbesondere auf lokaler Ebene, um den Aufbau von Verwaltungskapazitäten in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen;

    7) Festlegung der beschleunigten Verfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans und die rechtzeitige Mittelausschöpfung;

    8) Organisation und Verfahren für die Prüfung und Kontrolle des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

    M1C1-52

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Primärvorschriften zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2021

    Zu diesen Maßnahmen gehört Folgendes:

    1) Beseitigung kritischer Engpässe, insbesondere in Bezug auf die staatliche und regionale Umweltverträglichkeitsprüfung, die Genehmigung neuer Abfallrecyclinganlagen, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und diejenigen, die zur Erreichung der Energieeffizienz von Gebäuden (sog. Superbonus) und Stadterneuerung erforderlich sind. Spezifische Maßnahmen sind der Vereinfachung der Verfahren innerhalb der „Conferenza di servizi“ gewidmet (eine förmliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr öffentlichen Verwaltungen).

    M1C1-53

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2021

    Die Maßnahmen umfassen die Bestimmung, die die vorübergehende Einstellung folgender Personen ermöglicht:

    I) 2800 technische Zahlen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltungen im Süden, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden;

    II) einen Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren für technische Hilfe zu unterstützen.

    M1C1-54

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Abgeschlossene Einstellung von Experten für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000

    Q4

    2021

    Abschluss der Einstellungsverfahren für den Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren zur Bereitstellung technischer Hilfe zu unterstützen.

    M1C1-55

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Ausweitung der auf den italienischen Aufbau- und Resilienzplan angewandten Methode auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Erweiterung der Methodik

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Einrichtung eines vereinfachten Systems von Etappenzielen und Zielwerten ähnlich der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Projekten im Rahmen des ergänzenden Investitionsfonds (30,5 Mrd. EUR).

    M1C1-56

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Ermächtigungsvorschriften umfassen folgende Maßnahmen:

    Festlegung spezifischer Beschäftigungsprofile für den öffentlichen Sektor, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten zu gewinnen;

    — Schaffung einer einzigen Einstellungsplattform zur Zentralisierung der öffentlichen Einstellungsverfahren für alle zentralen öffentlichen Verwaltungen mit der Verpflichtung, die Nutzung der Plattform auch auf lokale Verwaltungen auszuweiten;

    Reform des Einstellungsverfahrens mit folgenden Zielen: I) Übergang von einem rein wissensbasierten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und geeigneten Fähigkeiten beruht; II) Bewertung der Kompetenzen für ausführende Beamte; III) die Einstellungsverfahren unterscheiden zwischen Einstellungen auf Einstiegsebene, die rein kompetenzbasiert sein sollten, und der Einstellung spezialisierter Profile, die Kompetenzen mit einschlägiger Berufserfahrung kombinieren sollten und zu einem Zugang zur Laufbahn auf einer höheren Ebene führen würden. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung sorgt für die einheitliche Umsetzung des neuen Prozesses in allen Verwaltungen;

    Reform des höheren öffentlichen Dienstes zur Vereinheitlichung der Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung, Festlegung der Stellenprofile und Bewertung ihrer Leistung;

    — die Verknüpfung zwischen den Möglichkeiten des lebenslangen Lernens und der Weiterbildung von Arbeitnehmern und den Anreizen zur Teilhabe zu stärken, beispielsweise durch die Einführung von Belohnungsmechanismen oder spezifischen Laufbahnen, wobei dem doppelten Wandel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

    Festlegung oder Aktualisierung der Ethikgrundsätze der öffentlichen Verwaltungen durch klare Regeln, Verhaltenskodizes und Schulungsmodule zu diesem Thema;

    Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis;

    — Überarbeitung des Rechtsrahmens für vertikale Mobilität, Reform der Laufbahnen, um Positionen der mittleren Führungsebene („Quadri“) zu schaffen und Zugang zu Führungspositionen („dirigenti di prima e seconda fascia“) aus der Verwaltung zu erhalten. Dies schließt die Reform des Leistungsbewertungssystems und die Stärkung der Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung ein;

    — Überarbeitung des Rechtsrahmens für horizontale Mobilität, um einen effizienten Arbeitsmarkt in öffentlichen Verwaltungen zu schaffen, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten einheitlichen Anzeigesystems für alle freien Stellen in der Zentral- und Kommunalverwaltung, b) der Möglichkeit, überall verfügbare Stellen zu bewerben, c) der Abschaffung der Mobilitätsgenehmigung von der Herkunftsverwaltung und d) der Einführung erheblicher Beschränkungen für die Nutzung alternativer Mobilitätsmittel, die nicht zu Versetzungen führen (d. h. „comandi“ und „Distacchi“), um sie ausnahmsweise und streng befristet zu machen.

    M1C1-57

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Vereinfachungsreform zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialdekrete, abgeleiteten Rechtsvorschriften und aller anderen für die wirksame Umsetzung der Vereinfachung erforderlichen Verordnungen, einschließlich Vereinbarungen mit Regionen im Falle einer ausschließlichen und konkurrierenden regionalen Zuständigkeit.

    M1C1-58

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der öffentlichen Beschäftigung

    Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialdekrete, abgeleiteten Rechtsvorschriften und aller anderen für die wirksame Umsetzung der Reform erforderlichen Verordnungen.

    M1C1-59

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

    Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Die Rechtsvorschriften und delegierten Rechtsakte zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung umfassen Folgendes: die Festlegung – im Rahmen des integrierten Tätigkeits- und Organisationsplans (PIAO) – von Personalstrategieplänen für Einstellung, Laufbahnentwicklung und Ausbildung für alle zentralen und regionalen Verwaltungen, unterstützt durch eine integrierte Datenbank mit Kompetenzen und Profilen; Einrichtung einer zentralen Umsetzungsstelle, die das Personalplanungssystem koordiniert und unterstützt. In einer zweiten Phase werden die HR-Strategiepläne auf die Gemeinden ausgeweitet, während kleine und mittlere Gemeinden Gegenstand spezifischer Investitionen in den Kapazitätsaufbau sind.

    M1C1-59 BIS

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

    Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts über die zentralen Leistungsindikatoren.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    Der erste Halbjahresbericht über die wesentlichen Leistungsindikatoren wird veröffentlicht.

    M1C1-60

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Vollständige Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung einer Reihe von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen

    Inkrafttreten des Sekundärrechts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Für die Vereinfachung wurden folgende vorrangige Bereiche ermittelt:

    1.Umweltgenehmigungen, erneuerbare Energien und grüne Wirtschaft

    2.Baugenehmigungen und Stadtumbildung

    3.Digitale Infrastrukturen

    4.Handelspraktiken

    Weitere kritische Sektoren sind:

    1.Arbeitsrecht und soziale Sicherheit

    2.Tourismus

    3.Lebensmittelindustrie

    Die ausgewählten staatlichen und regionalen Verfahren lassen sich in folgenden Hauptbereichen zusammenfassen:

    1.Umwelt- und Energiegenehmigungen:

    -Staatliches Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung

    -Regionales Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung

    -Genehmigungen für Umweltsanierung

    -Strategische Umweltprüfung

    -Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)

    -Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    -Repowering-, Repowering- und Reblading-Verfahren

    -Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen

    -Abfallbezogene Genehmigungen

    2.Bauwesen und Stadtumbildung:

    -Verfahren zur Energieeinsparung und Rationalisierung des Energieverbrauchs (Konformitätsverfahren usw.)

    - Dienstleistungskonferenz

    3.Digitale Infrastrukturen:

    -Genehmigungen für Kommunikationsinfrastrukturen

    4.Geschäftsverfahren:

    -Verfahren im Einzelhandel

    -Geschäfts- und Bauverfahren (SUAP und SUE)

    -Verfahren für handwerkliche Tätigkeiten

    5.Andere Verfahren:

    -Bestätigung der stillschweigenden Zustimmung

    -Ersatzleistung

    -Brandverhütungsverfahren

    -Genehmigungen für Sonderwirtschaftszonen

    -Genehmigungen für die öffentliche Sicherheit

    -Landschaftsgenehmigungen

    -Arzneimittel- und Gesundheitsgenehmigungen

    -Seismische und hydrogeologische Verfahren/Genehmigungen

    M1C1-61

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Abschluss der Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung zusätzlicher 50 kritischer Verfahren, die die Bürger unmittelbar betreffen

    Inkrafttreten des Sekundärrechts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    Die vereinfachten Verfahren betreffen folgende Bereiche:

    -Register und Personenstand

    -Identität, digitaler Wohnsitz und Zugang zu Online-Diensten

    -Behinderung

    M1C1-62

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Steigerung der Absorption von Investitionen

    Veröffentlichung eines Durchführungsberichts durch das Finanzministerium

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    Veröffentlichung eines Durchführungsberichts zur Messung der Auswirkungen der Maßnahmen zur Bereitstellung technischer Hilfe und zum Kapazitätsaufbau, zur Verbesserung der Kapazitäten für die Planung, Verwaltung und Ausführung von Investitionsausgaben, die aus dem nationalen Haushalt finanziert werden, um eine erhebliche Ausschöpfung der bis 2024 zugewiesenen Mittel des ergänzenden Fonds zu erreichen.

    M1C1-63

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Vollendung der Vereinfachung und Einrichtung eines Verzeichnisses aller vereinfachten Verfahren und der entsprechenden Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten nationalen Hoheitsgebiet

    Veröffentlichung des Archivs auf der Website des zuständigen Fachministeriums

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Das Screening der Verfahrensregelungen wird für alle vereinfachten Verfahren abgeschlossen.

    Auch die Überprüfung und Überwachung von:

    1.Die wirksame Durchführung der vereinfachten Verfahren,

    2.neue standardisierte Formulare und

    3.entsprechende digitalisierte Verwaltung

    es muss sichergestellt sein.

    Die Vereinfachung gilt für insgesamt 600 kritische Verfahren, einschließlich derjenigen, die unter die Etappenziele M1C1 60 und M1C1 61 fallen.

    M1C1-64

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    350 000

    Q2

    2026

    Mindestens 350000 öffentliche Bedienstete zentraler öffentlicher Verwaltungen, die an Weiterbildungs- oder Umschulungsinitiativen teilnehmen.

    M1C1-65

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    400 000

    Q2

    2026

    Mindestens 400000 öffentliche Bedienstete anderer öffentlicher Verwaltungen, die an Weiterbildungs- oder Umschulungsinitiativen teilnehmen.

    M1C1-66

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    245 000

    Q2

    2026

    Mindestens 245000 (70 %) Beschäftigte im öffentlichen Dienst der zentralen öffentlichen Verwaltung haben die Ausbildungsmaßnahmen gemäß M1C1-64 (formale Zertifizierung oder Folgenabschätzung) erfolgreich abgeschlossen.

    M1C1-67

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    280 000

    Q2

    2026

    Mindestens 280000 (70 %) öffentliche Bedienstete anderer öffentlicher Verwaltungen haben Ausbildungsmaßnahmen gemäß M1C1-65 (formale Zertifizierung oder Folgenabschätzung) erfolgreich abgeschlossen.

    M1C1-68

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Repository System for Audit and Controls (Repository System for Audit and Controls): Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

    Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Repository-Systems

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität wird eingerichtet und einsatzbereit sein.

    Das System muss mindestens folgende Funktionen aufweisen:

    (a) Erhebung von Daten und Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;

    B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und den Zugang zu ihnen sicherzustellen.

    M1C1-69

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Dekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2021

    Mit dem Gesetzeserlass wird das System des öffentlichen Auftragswesens durch mindestens folgende dringende Maßnahmen vereinfacht:

    I. Festlegung von Zielen, um den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe zu verkürzen.

    II. Legt Ziele und ein Überwachungssystem fest, um den Zeitraum zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur zu verkürzen („fase esecutiva“).

    III. Verlangt, dass die Daten aller Verträge in der Korruptionsbekämpfungsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst werden.

    IV. Einführung alternativer Streitbeilegungsmechanismen in der Phase der Ausführung öffentlicher Aufträge und entsprechende Anreize.

    v. Einrichtung spezieller Büros, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Metropolstädten zuständig sind.

    Weitere Spezifikationen:

    Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“);

    — Die Artikel 41 und 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen umzusetzen;

    Festlegung der Art und Weise, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollten, sowie Anforderungen an die Interoperabilität und Interkonnektivität;

    — Umsetzung von Artikel 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.0

    M1C1-70

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen (D.Lgs. n. 50/2016)

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Übertragungsgesetzes, mit dem das derzeitige Gesetz über das öffentliche Auftragswesen reformiert wird (D.Lgs. n. 50/2016)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    In diesem Gesetz werden alle genauen Kriterien und Grundsätze für die systemische Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt.

    Das Übertragungsrecht schreibt mindestens folgende Grundsätze und Kriterien vor:

    I. Verringerung der Zersplitterung der öffentlichen Auftraggeber (1), die die grundlegenden Elemente des Qualifikationssystems festlegen, 2) die Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten (3) die nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) ermächtigen, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität (Art und Umfang der Beschaffung) zu überprüfen, 4) Schaffung von Anreizen zur Nutzung bestehender professioneller zentraler Beschaffungsstellen.

    II. Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“)

    III. Festlegung der Art und Weise, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollen, und Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen.

    IV. Schrittweise Verringerung der Beschränkungen für die Vergabe von Unteraufträgen.

    M1C1-71

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller erforderlichen Gesetze, Verordnungen und Durchführungsrechtsakte (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für das öffentliche Auftragswesen

    Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (ggf. auch abgeleitete Rechtsvorschriften) müssen zu folgenden Ergebnissen führen:

    I. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge muss über eine angemessene (in der operativen Vereinbarung festzulegende) Personal- und Finanzausstattung verfügen, damit sie voll einsatzfähig ist, was auch auf die Unterstützung durch eine spezielle ANAC-Struktur zurückzuführen ist.

    II. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt mit Unterstützung der ANAC und der Nationalen Verwaltungsakademie die Professionalisierungsstrategie an (vgl. in Verbindung mit dem von Italien vorgeschlagenen Reformvorschlag 2.1.6), die die Arten der Ausbildung auf verschiedenen Ebenen, die spezielle Betreuung und die Erstellung operativer Leitlinien umfasst.

    III. Die dynamischen Beschaffungssysteme werden von Consip bereitgestellt und stehen im Einklang mit den Vergaberichtlinien.

    IV. Im Anschluss an die Umsetzung von Artikel 38 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge schließt die ANAC die Qualifizierung der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazitäten ab.

    v. Das Überwachungssystem für den Zeitraum zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastrukturarbeiten ist betriebsbereit.

    VI. Die Daten aller Verträge sind in der Korruptionsbekämpfungsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst.

    VII. Alle für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Büros in Ministerien, Regionen und Metropolstädten.

    M1C1-72

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Regelungen zur Verringerung von Zahlungsverzug der ZS an Unternehmen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Inkrafttreten neuer Vorschriften zur Verringerung von Zahlungsverzug von der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen.

    Die Maßnahmen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:

    I. Das System InIT wird in der zentralen öffentlichen Verwaltung eingesetzt, um die Wirtschafts- und Finanzbuchführung und die Ausführung öffentlicher Ausgaben zu unterstützen.

    II. Zahlungsverzug: die auf der Datenbank des IT-Systems des Finanzministeriums (Commercial Credit Platform – PCC) basierenden Indikatoren sind die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist der Behörden an Unternehmen und die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung von Behörden an Unternehmen für jede der folgenden Ebenen der öffentlichen Verwaltung:

    -zentrale Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti)

    -regionale Behörden (Regioni und Provinzautonomie),

    -lokale Behörden (enti locali)

    -Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale).

    M1C1-72bis

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug auf zentraler/lokaler Ebene

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts und den Erlass von Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der ZS an Unternehmen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Folgende legislative und spezifische Maßnahmen treten in Kraft:

    Leitlinien zur Klärung des Anwendungsbereichs gewerblicher und nichtkommerzieller Transaktionen im Einklang mit der Zahlungsverzugsrichtlinie;

    — Leitlinien zur Klärung des Anwendungsbereichs von Artikel 4 Absatz 6 der Zahlungsverzugsrichtlinie im Einklang mit dieser Richtlinie;

    Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Mittel erhalten, um ihre Rechnungen rechtzeitig von der zentralen Ebene zu begleichen;

    — Rechtsvorschriften, mit denen die Behörden verpflichtet werden, jährliche Cashflow-Pläne anzunehmen, die die Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen gewährleisten;

    — interne Prüfungs- und Kontrollkapazitäten der Ministerien und Regionen zur Überwachung der Situation nicht fristgerecht bezahlter Rechnungen.

    Folgende spezifische Maßnahmen sind zu ergreifen:

    Zentrale Ebene:

    — Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ministerien und zentralen Verwaltungen, die die italienischen Behörden bis Ende 2023 als strukturell verspätete Zahler ausweisen, innerhalb der 30-Tage-Fristen individuell zahlen (z. B. Ministerium für Landwirtschaft, Justiz, Verteidigung, Inneres, Infrastruktur);

    — Veröffentlichung der vierteljährlich aktualisierten Stand der Zahlungsrückstände durch diese Ministerien;

    — Stärkung der Taskforces, soweit vorhanden, und Einrichtung von Taskforces, sofern noch nicht aktiviert; Einführung einer automatischen Aktivierung von Taskforces im Falle strukturell verspäteter Zahler.

    Auf lokaler Ebene werden folgende spezifische Maßnahmen ergriffen: 

    — Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die lokalen Verwaltungen, die die italienischen Behörden als strukturell verspätete Zahler (wie die Gemeinden Neapel, Lecce und Salerno) bis Ende [2023] ermitteln, innerhalb der 30-Tage-Frist zahlen;

    — Veröffentlichung der vierteljährlich aktualisierten Stand der Zahlungsrückstände durch diese Behörden.

    M1C1-72ter

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Aufstockung der Humanressourcen für den Umgang mit verspäteten Zahlungen

    Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Aufstockung der Humanressourcen bei Zahlungsverzug

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die eine Aufstockung der Humanressourcen für Zahlungen in folgenden Bereichen vorsehen:

    — Ministerien und zentrale Verwaltungen je nach den spezifischen organisatorischen Erfordernissen der beteiligten Zentralverwaltung;

    — Kommunalverwaltungen je nach den spezifischen organisatorischen Erfordernissen der beteiligten lokalen Verwaltung.

    M1C1-72quater

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Einführung einer Kreditabtretung an Dritte

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Einführung von Bestimmungen, die die Übertragung von Krediten an Dritte nach 30 Tagen Schweigen/Nichttätigwerden der öffentlichen Verwaltung ermöglichen

    M1C1-72quinquies

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Ausführung der Zahlungen in der InIT-Datenbank

    Die INIT-Datenbank ist für die Ausführung von Zahlungen betriebsbereit.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Die InIT-Datenbank ist voll funktionsfähig und verfügt über folgende Funktionen:

    —Sie ermöglicht die Ausführung der Zahlungen, ohne auf die Interoperabilität mit den alten Plattformen für die Abwicklung von Zahlungen angewiesen zu sein.

    Sie stellt sicher, dass Zahlungsverzögerungen durch die Prüfungs- und Kontrollfunktionen der Ministerien und durch den italienischen Rechnungshof kontrolliert werden können.

    M1C1-72sixies

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Horizontale Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der ZS an Unternehmen

    Plattform ist betriebsbereit

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Eine spezielle Plattform mit Informationen über gewerbliche Kredite für Gläubigerunternehmen und öffentliche Verwaltungen von Schuldnern soll einsatzbereit sein. Die Plattform muss mindestens Folgendes bieten:

    Informationen für Unternehmen (Gläubiger) über den Rechtsrahmen für Kredite an die öffentliche Verwaltung, die Rechte eines Gläubigerunternehmens, die rechtlichen Schritte, die im Falle von Zahlungsverzögerungen unternommen werden können, die Funktionsweise des Zahlungsmechanismus der Lieferanten und die Kontaktstelle für Gläubigerunternehmen.

    Informationen für öffentliche Verwaltungen (Schuldner) über rechtliche Anforderungen an die Begleichung von Handelsschulden, administrative Leitlinien, Überwachungsinstrumente, die der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen, und mögliche bewährte Verfahren zur Verbesserung der Zahlungsleistung.

    Alle Websites des Ministeriums müssen einen Link zu dieser Plattform haben.

    M1C1-73

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Gesetzesverordnung zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Inkrafttreten des Legislativdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.

    M1C1-74

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen

    Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften für die Reform/Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens (auch aufgrund der Überarbeitung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen).

    M1C1-73bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Annahme von Leitlinien für die Umsetzung des Qualifizierungssystems für öffentliche Auftraggeber.

    Annahme von Leitlinien für die Umsetzung des Qualifizierungssystems für öffentliche Auftraggeber über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    Annahme – nach Konsultation der ANAC – eines Rundschreibens mit Leitlinien zur Systematisierung der geltenden Vorschriften und zur Erläuterung, dass eine Einstufung auch für Vergaben unterhalb der Schwellen noch möglich und ratsam ist, und um Anreize für die Nutzung (qualifizierter) zentraler Beschaffungsstellen zu schaffen, wenn eine Qualifikation nicht vorhanden oder nicht möglich ist (Artikel 62 Absatz 6 Buchstabe a des D.lgs 36/2023)

    M1C1-73ter

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung von öffentlichen Auftraggebern.

    Annahme von Durchführungsmaßnahmen und gesetzlichen Bestimmungen über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen durch die Cabina di Regia ex Art. 221 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen nach Anhörung der ANAC auf:

    -die Zahl der qualifizierten öffentlichen Auftraggeber und zentralen Beschaffungsstellen;

    -Anzahl und Wert der von ihnen im eigenen Namen und im Namen nicht qualifizierter Einrichtungen verwalteten öffentlichen Aufträge;

    -Auswirkungen des Systems in Bezug auf den Zeitplan für die Auftragsvergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge.

    Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Beteiligung nicht qualifizierter Einrichtungen an Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau.

    Weitere Initiativen zur Schaffung von Anreizen für die Qualifikation von öffentlichen Auftraggebern, zur Verringerung der Fragmentierung und zur Professionalisierung nicht qualifizierter Einrichtungen werden nach Konsultation der ANAC angenommen.

    Weitere Instrumente für die technische/administrative Unterstützung lokaler oder nicht qualifizierter öffentlicher Auftraggeber, wenn eine Zentralisierung nicht verfügbar oder machbar ist, werden angenommen und einsatzbereit sein.

    M1C1-73quater

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Leitlinien für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts

    Inkrafttreten der Leitlinien für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Erlass eines Rundschreibens über Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts und veröffentlicht im italienischen Amtsblatt. In dem Rundschreiben wird klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber offene und nichtoffene Verfahren für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts anwenden können.

    M1C1-73quinquies

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung mit dem Ziel, die Effizienz und den Wettbewerb zu erhöhen, insbesondere um die Bestreitbarkeit von Konzessionen zu erhöhen.

    M1C1-75

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Uneingeschränkter Betrieb des nationalen eProcurement-Systems

    Verfügbarkeit der in der Durchführbarkeitsstudie festgelegten Funktionen (die als Aufgabe 1 des Projekts auszuarbeiten sind)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Das nationale eProcurement-System muss betriebsbereit sein und vollständig mit den EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang stehen und die vollständige Digitalisierung der Verfahren bis zur Vertragsausführung (intelligente Beschaffung) umfassen, mit den Verwaltungssystemen der öffentlichen Verwaltung interoperabel sein und eine digitale Habilitation von EO, Auktionssitzungen, maschinelles Lernen zur Erkennung von Trends, kritische Rohstoffe mit Chatbots, digitales Engagement und Statuskette umfassen.

    M1C1-75bis

    Investition 1.10: Unterstützung für Qualifikationen und elektronische Auftragsvergabe

    Meilenstein

    Unterstützung für Qualifikationen und elektronische Auftragsvergabe

    Inbetriebnahme der Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber wird eine Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe eingerichtet. Die Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe ist öffentlichen Auftraggebern gewidmet, um die Anforderungen von Anhang II Nummer 4 des Gesetzbuchs über die öffentliche Auftragsvergabe zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, indem sie den Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützen und technische Unterstützung bei der Einführung der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich des Einsatzes dynamischer Beschaffungssysteme, leisten.

    M1C1-76

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    ENTFÄLLT

    30

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der zentralenBehörden (amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

    M1C1-77

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    30

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni und Provinzautonomie)an Unternehmen höchstens 30 Tage.

    M1C1-78

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    30

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der lokalen Behörden (Entilocali) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

    M1C1-79

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, verringert

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    60

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) derGesundheitsbehörden (Enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage.

    M1C1-80

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen ihre Zahlungen für Unternehmen verzögern, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    0

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung („tempo di ritardo“) der zentralenBehörden (amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) höchstens 0 Tage.

    M1C1-81

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    0

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung („tempo di ritardo“) der regionalen Behörden (Regioni und Provinzautonomie)an Unternehmen höchstens 0 Tage.

    M1C1-82

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    0

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung („tempo di ritardo“) der lokalenBehörden (Enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

    M1C1-83

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Verwaltungen im Gesundheitswesen Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    ENTFÄLLT

    0

    Q1

    2025

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der Gesundheitsbehörden(Enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

    M1C1-84

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    139

    100

    Q4

    2023

    Auf der Grundlage der im Amtsblatt der Europäischen Union (TED-Datenbank) festgelegten Methoden und unter Verwendung von Daten aus der nationalen IT-Datenbank für öffentliche Aufträge (BDNCP), die von der ANAC verwaltet wird, wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Frist für die Einreichung der Angebote und der Auftragsvergabe bei Aufträgen, die die Schwellenwerte der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge überschreiten, auf weniger als 100 Tage verkürzt.

    M1C1-84bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Maßnahmen zur Verbesserung der Entscheidungsgeschwindigkeit bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber

    Annahme von Durchführungsmaßnahmen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Um die Entscheidungsgeschwindigkeit bei der Auftragsvergabe zu verbessern und den durch die Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen ausgelösten Prozess durch die Digitalisierung der Auftragsvergabe und die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber zu beschleunigen, führt die Cabina di regia (Ex-Artikel 221 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge) nach Konsultation der ANAC Folgendes durch:

    Analyse der Auswirkungen der elektronischen Auftragsvergabe auf den Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Vertragsabschluss;

    Bewertung des Stands der Technik der Entscheidungsgeschwindigkeit;

    Überwachung bewährter Verfahren der öffentlichen Auftraggeber mit dem Ziel, die Fristen für die Auftragsvergabe zu verkürzen;

    Analyse des Rechtsrahmens mit dem Ziel, kritische Probleme bei Vergabeverfahren zu ermitteln, und auf der Grundlage der Analyse Vorschläge für Initiativen, die abgeschlossen wurden, um die Entscheidungsgeschwindigkeit zu verkürzen.

    Die ANAC überwacht ab den Daten von 2024 jährlich die durchschnittliche Entscheidungsgeschwindigkeit der öffentlichen Auftraggeber auf der Grundlage der ihr in Artikel 222 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge zugewiesenen Befugnisse.

    Öffentliche Auftraggeber, deren durchschnittliche Entscheidungsgeschwindigkeit in TED mehr als 160 Tage beträgt, müssen an der Qualifizierung und Professionalisierung teilnehmen.

    M1C1-85

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    90

    Q4

    2023

    Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 10 % verkürzt.

    M1C1-86

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    20

    Q4

    2023

    Mindestens 20 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult. Dabei wird die Gesamtzahl der Beamten berücksichtigt, die aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt sind, d. h. 100000 öffentliche Auftraggeber, die sich zum 30. April 2021 in das von Consip im Auftrag des MEF verwaltete nationale e-Beschaffungssystem eintragen lassen.

    M1C1-87

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    15

    Q4

    2023

    Mindestens 15 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 (zweijährige Beobachtungszeit und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Italien der Einsatz des DPS hauptsächlich auf Käufe oberhalb des Schwellenwerts ausgerichtet ist, da die unter dem Schwellenwert liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplaces abgewickelt werden). Das Ziel bezieht sich auf öffentliche Auftraggeber der Zentralregierung (250 PA wie am 30. April 2021 registriert für das nationale e-Beschaffungssystem, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).

    M1C1-88

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    30

    30

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der zentralenBehörden (amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

    M1C1-89

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    30

    30

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni und Provinzautonomie)an Unternehmen höchstens 30 Tage.

    M1C1-90

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    30

    30

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der lokalen Behörden (Entilocali) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

    M1C1-91

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, verringert

    ENTFÄLLT

    Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist

    60

    60

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) derGesundheitsbehörden (Enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage.

    M1C1-92

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen ihre Zahlungen für Unternehmen verzögern, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    0

    0

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der zentralen Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) höchstens 0 Tage.

    M1C1-93

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    0

    0

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung („tempo di ritardo“) der regionalen Behörden (Regioni und Provinzautonomie) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

    M1C1-94

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    0

    0

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung („tempo di ritardo“) der lokalen Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

    M1C1-95

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Verwaltungen im Gesundheitswesen Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    ENTFÄLLT

    Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzögerung

    (in Tagen)

    0

    0

    Q1

    2026

    Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

    M1C1-96

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    193

    115

    Q4

    2025

    Auf der Grundlage der Daten aus dem EU-Amtsblatt (Datenbank TED) wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Frist für die Einreichung der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung bei Aufträgen, die die in den EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegten Schwellenwerte überschreiten, auf höchstens 115 Tage verkürzt.

    Sicherstellen, dass zwischen der Veröffentlichung der Daten über den Vertragsabschluss in TED und in der BDNCP (ANAC) vollständige Kohärenz besteht und keine zeitliche Lücke entsteht.

    M1C1-97

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    88

    Q4

    2024

    Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 12 % verkürzt.

    M1C1-97bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    100

    85

    Q4

    2025

    Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 15 % verkürzt.

    M1C1-98

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    20

    40

    Q4

    2024

    Mindestens 40 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Käufer im Hinblick auf ihre Qualifikation geschult. Dieser Prozentsatz berücksichtigt die Gesamtzahl der aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligten Beamten, d. h. 100000 öffentliche Auftraggeber, die zum 30. April 2021 in das von Consip im Namen des MEF verwaltete nationale e-Beschaffungssystem eingetragen sind.

    M1C1-98bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    20

    60

    Q4

    2025

    Mindestens 60 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Käufer im Hinblick auf ihre Qualifikation geschult. Dieser Prozentsatz berücksichtigt die Gesamtzahl der aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligten Beamten, d. h. 100000 öffentliche Auftraggeber, die zum 30. April 2021 in das von Consip im Namen des MEF verwaltete nationale e-Beschaffungssystem eingetragen sind.

    M1C1-99

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen

    Prozentsatz der öffentlichen Auftraggeber der Zentralregierung, die dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 verwenden

    Prozentsatz

    15

    20

    Q4

    2024

    Mindestens 20 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/24 (zweijährige Beobachtungszeit und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Italien der Einsatz des DPS hauptsächlich auf Käufe oberhalb des Schwellenwerts ausgerichtet ist, da diese hauptsächlich über eMarketplaces abgewickelt werden). Das Ziel bezieht sich auf öffentliche Auftraggeber der Zentralregierung (250 PA wie am 30. April 2021 registriert für das nationale e-Beschaffungssystem, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).

    M1C1-99bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Investition 1.10: Unterstützung der Qualifizierung und der elektronischen Auftragsvergabe

    Ziel

    Digitale Kompetenzen der öffentlichen Auftraggeber

    Prozentsatz der digital kompetenten lokalen öffentlichen Auftraggeber

    Prozentsatz

    0

    50

    Q4

    2025

    Mindestens 50 % der lokalen öffentlichen Auftraggeber verfügen über die für die Qualifikation erforderlichen digitalen Kompetenzen.

    Öffentliche Auftraggeber, die dieselben Anforderungen über zentrale Beschaffungsstellen erfüllen, werden auch für die Zwecke der Erreichung des Ziels gezählt.

    M1C1-100

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Der überarbeitete Rahmen für Ausgabenüberprüfungen in zentralen staatlichen Verwaltungen (Ministerien) soll seine Wirksamkeit verbessern, indem die Rolle des Wirtschafts- und Finanzministeriums gestärkt wird. Sie sieht insbesondere eine stärkere Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen bei der Ex-ante-Bewertung, den Überwachungsprozessen und der Ex-post-Bewertung vor, damit die umfassende Durchführung der Überprüfungen und die Erreichung der angestrebten Ziele durchgesetzt werden können.

    M1C1-101

    Reform 1.12:

    Reform der Steuerverwaltung

    Meilenstein

    Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung

    Veröffentlichung der Überprüfung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Annahme eines Berichts zur Information der staatlichen Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch unterlassene Rechnungsstellung, insbesondere in den Sektoren, die am stärksten von Steuerhinterziehung betroffen sind, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher.

    M1C1-102

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen

    Veröffentlichung des Berichts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Der Bericht wird von der Buchhaltungsabteilung des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit ausgewählten Verwaltungen erstellt, um

    -Bewertung ihrer Verfahren bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen.

    -Festlegung von Leitlinien für alle öffentlichen Verwaltungen.

    M1C1-103

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Rechtsvorschriften und Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen

    Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die auf das Inkrafttreten hinweisen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Bestimmungen umfassen:

    I) vollständige Inbetriebnahme der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorbewohnten Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 127/2015.

    (II) die für die „Konformitätsschreiben“ verwendete Datenbank (die frühzeitige Mitteilungen an Steuerpflichtige, bei denen Anomalien festgestellt werden) verbessert wird, um die Inzidenz falsch-positiver Daten zu verringern und die Zahl der an die Steuerzahler gerichteten Mitteilungen zu erhöhen.

    III) Inkrafttreten reformierter Rechtsvorschriften, um wirksame verwaltungsrechtliche Sanktionen im Falle der Weigerung privater Anbieter, elektronische Zahlungen zu akzeptieren, zu gewährleisten (ursprünglicher Artikel 23 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2019, der bei der Umwandlung in das Gesetz aufgehoben worden war, stellt eine Referenz dar).

    IV) Abschluss des Prozesses der Datenseudonymisierung gemäß Artikel 1 Absätze 681-686 des Gesetzes Nr. 160/2019 und Einrichtung einer digitalen Infrastruktur für die Analyse von Big Data, die durch die Interoperabilität vollständig pseudonymisierter Datenbanken generiert werden, um die Wirksamkeit der dem Auswahlverfahren zugrunde liegenden Risikoanalyse zu erhöhen.

    (V) Inkrafttreten von primären und sekundären Rechtsvorschriften zur Umsetzung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch unterlassene Rechnungsstellung.

    M1C1-104

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Festlegung von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025

    Quantitatives Einsparziel für die im Dokument über Wirtschaft und Finanzen festgelegten aggregierten Zentralverwaltungen – in Euro

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Auf der Grundlage der Gesetzesdekrete 90 und 93 von 2016 und des Gesetzes Nr. 163/2016 im Finanzdokument zur Wirtschaft Ziele für die jährlichen Ausgabenüberprüfungen für die aggregierten zentralen staatlichen Verwaltungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 festlegen. Die Einsparziele müssen ein angemessenes Maß an Ehrgeiz widerspiegeln.

    M1C1-105

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    2 150 908

    2 581 090

    Q4

    2022

    Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, die Steuerpflichtigen frühzeitig mitteilen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird im Vergleich zu 2019 um mindestens 20 % erhöht.

    M1C1-106

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verringerung der Anzahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    126 500

    132 825

    Q4

    2022

    Die Zahl der falsch-positiven „Einhaltungsschreiben“ (die eine frühzeitige Mitteilung an Steuerpflichtige ermöglichen, bei denen Anomalien festgestellt werden, bei denen jedoch keine Betrugsfälle nachträglich festgestellt werden) wird gegenüber 2019 um mindestens 5 % verringert.

    M1C1-107

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Erhöhung des Steueraufkommens durch „Konformitätsschreiben“

    ENTFÄLLT

    EUR

    2 130 000 000

    2 449 500 000

    Q4

    2022

    Die durch „Konformitätsschreiben“ generierten Steuereinnahmen werden gegenüber 2019 um 15 % steigen.

    M1C1-108

    Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Meilenstein

    Genehmigung des konzeptionellen Rahmens, der Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung und des mehrdimensionalen Kontenplans

    Beschluss der Buchhaltungsabteilung des Finanzministeriums zur Genehmigung der Governance-Struktur der periodengerechten Rechnungslegung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    Fertigstellung eines konzeptionellen Rahmens als Bezugsgrundlage für das periodengerechte Rechnungsführungssystem entsprechend den von Eurostat (EPSAS-Arbeitsgruppe) festgelegten qualitativen Merkmalen; 
    Festlegung von Standards für die periodengerechte Rechnungsführung auf der Grundlage von IPSAS/EPSAS; Erstellung eines mehrdimensionalen und mehrstufigen Kontendiagramms.

    M1C1-109

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Übermittlung der ersten vorausbewohnten MwSt-Erklärungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    2 300 000

    Q2

    2023

    Mindestens 2300000 Steuerpflichtige erhalten vorbewohnte Mehrwertsteuererklärungen für das Steuerjahr 2022.

    M1C1-110

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Neueinstufung des Gesamthaushaltsplans des Staates in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

    Aufnahme der Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in das Haushaltsgesetz 2024

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wird dem Parlament ein Haushalt für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung gestellt, der die Einstufung des Gesamthaushaltsplans in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter umfasst. Die Einstufung muss mit den Kriterien in Einklang stehen, die der Festlegung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und den Zielen der Agenda 2030 zugrunde liegen.

    M1C1-111

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das im Jahr 2022 für 2023 festgelegte Einsparziel

    Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2023, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz Nr. 163/2016 zu übermitteln ist, muss

    —bescheinigen Sie den Abschluss des Ausgabenüberprüfungsverfahrens für 2023 in Bezug auf die Bestimmung für den Rahmen für die Ausgabenüberprüfung.

    —bescheinigen Sie, dass das im Jahr 2022 festgelegte Ziel erreicht wurde.

    M1C1-112

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verbesserung der operativen Kapazität der Steuerverwaltung gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen

    ENTFÄLLT

    Zahl der Einstellungen

    0

    4 113

    Q2

    2024

    Das Personal der Agentur für Einnahmen wird um 4113 Einheiten aufgestockt, wie im „Leistungsplan 2021-2023“ angegeben.

    M1C1-113

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    2 150 908

    3 011 271

    Q4

    2024

    Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, die Steuerpflichtigen frühzeitig mitteilen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird im Vergleich zu 2019 um mindestens 40 % erhöht.

    M1C1-114

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Erhöhung des Steueraufkommens durch „Konformitätsschreiben“

    ENTFÄLLT

    EUR

    2 130 000 000

    2 769 000 000

    Q4

    2024

    Die durch „Konformitätsschreiben“ generierten Steuereinnahmen werden gegenüber 2019 um 30 % steigen.

    M1C1-115

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 für 2024 festgelegte Einsparziel

    Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung 2024, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz Nr. 163/2016 zu übermitteln ist, muss

    — den Abschluss des Ausgabenüberprüfungsverfahrens für 2024 in Bezug auf die Bestimmung über den Rahmen für die Ausgabenüberprüfung bestätigen.

    —bescheinigen, dass das in den Jahren 2022 und 2023 gesetzte Ziel erreicht wurde.

    M1C1-116

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Geeignetheit zur Umgehung“

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    —5

    Q4

    2025

    Bei allen Steuern ohne Immobiliensteuern (Imposta Municipale Unica) und Verbrauchsteuern wird die „Gewährleistung zur Umgehung“ im Jahr 2023 um 5 % des Ausgangswerts von 2019 niedriger sein als 2019. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Bericht der Regierung über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 im November 2021 veröffentlicht werden soll. Die 5 %ige Kürzung wird in Bezug auf die Schätzungen im aktualisierten Jahr desselben Berichts, der im November 2025 auf der Grundlage der Daten für das Steuerjahr 2023 veröffentlicht werden soll, eingehalten.

    M1C1-117

    Reform 1.15:

    Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Ziel

    Für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem geschulte öffentliche Einrichtungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    18 000

    Q1

    2026

    Abschluss der ersten Schulungsrunde für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem für Vertreter von 18000 öffentlichen Einrichtungen.

    M1C1-118

    Reform 1.15:

    Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (einschließlich Leitlinien, Betriebshandbüchern und Schulungsprogrammen) zur periodengerechten Berücksichtigung von mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Jahresabschlüsse der öffentlichen Verwaltung, die mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors abdecken, werden erstellt.

    Es wird eine Gesetzesreform verabschiedet, die die Einführung des neuen periodengerechten Rechnungsführungssystems für mindestens 90 % der öffentlichen Verwaltungen ab 2027 vorsieht.

    Es werden abgeleitete Rechtsvorschriften erlassen, die Folgendes vorsehen: Leitlinie(n) und Betriebshandbuch(e) für die Anwendung von Rechnungslegungsstandards zusammen mit Beispielen und praktischen Darstellungen zur Unterstützung der Betreiber;

    Schulungsprogramm: Einführung von Schulungsprogrammen für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem.

    M1C1-119

    Reform 1.14:

    Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2026

    Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den „Fiskalföderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem bestehenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die relevanten Parameter für die Umsetzung des Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status im Sinne des Gesetzesdekrets 68/2011 (Artikel 1-15), zuletzt geändert durch das Gesetz 176/2020 (Artikel 31-sexties), festgelegt.

    M1C1-120

    Reform 1.14:

    Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des fiskalpolitischen Föderalismus für Provinzen und Metropolstädte.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2026

    Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den „Fiskalföderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem bestehenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die relevanten Parameter für die Umsetzung des fiskalpolitischen Föderalismus für die Provinzen und Großstädte festgelegt, wie er im Gesetzesdekret 68/2011 (Artikel 1-15) in der zuletzt durch das Gesetz 178/2020 geänderten Fassung (Artikel 1, Komma 783) festgelegt ist.

    M1C1-121

    Reform 1.12:

    Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Geeignetheit zur Umgehung“

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    —15

    Q2

    2026

    Bei allen Steuern ohne Grundsteuern (Imposta Municipale Unica) und Verbrauchsteuern wird die „Gewährleistung zur Umgehung“ im Jahr 2024 um 15 % des Ausgangswerts von 2019 niedriger sein als 2019. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Bericht der Regierung über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 im November 2021 veröffentlicht werden soll. Die 15 %ige Kürzung wird unter Bezugnahme auf eine Schätzung für das Steuerjahr 2024 eingehalten, die in einem speziellen Bericht enthalten ist, den das Finanzministerium bis Juni 2026 auf der Grundlage derselben Methode wie für den Bericht gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 erstellen muss.

    M1C1-122

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für 2025 festgelegte Einsparziel.

    Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2025, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz Nr. 163/2016 zu übermitteln ist, muss

    — den Abschluss des Verfahrens der Ausgabenüberprüfung für 2025 in Bezug auf die Bestimmung über den Rahmen für die Ausgabenüberprüfung bestätigen.

    —bescheinigen, dass das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gesetzte Ziel erreicht wurde.

    A.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Ziel dieser Investition ist die Umstellung der Datensätze und Anwendungen eines wesentlichen Teils der lokalen öffentlichen Verwaltung auf eine sichere Cloud-Infrastruktur, die jeder Verwaltung die freie Wahl innerhalb einer Reihe zertifizierter öffentlicher Cloud-Umgebungen ermöglicht.

    Die Maßnahme sieht auch ein Paket zur Unterstützung der Verwaltungen „Migration als Dienstleistung“ vor, das Folgendes umfasst: (I) die erste Bewertung, ii) die für die Einleitung der Arbeiten erforderliche verfahrenstechnische/administrative Unterstützung, iii) die Aushandlung der erforderlichen externen Unterstützung und iv) das gesamte Projektmanagement während der Durchführung. Es wird erwartet, dass ein Team unter der Aufsicht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) eine breite Liste qualifizierter Anbieter ermitteln und zertifizieren und eine Reihe standardisierter Unterstützungspakete aushandelt, die auf die Größe der Verwaltung und der an der Migration beteiligten Dienststellen zugeschnitten sind.

    Investition 1.4 – Digitale Dienste und Erfahrungen der Bürger

    Ziel dieser Investition ist es, ein integriertes und harmonisiertes Angebot modernster, bürgerorientierter digitaler Dienste zu entwickeln, deren breite Verbreitung in den zentralen und lokalen Verwaltungen sicherzustellen und das Nutzererlebnis zu verbessern.

    Die Maßnahme hat folgendes Ziel:

    (I)Verbesserung der Erfahrungen mit digitalen öffentlichen Diensten durch die Festlegung wiederverwendbarer Dienstleistungsmodelle, die vollständige Barrierefreiheitsanforderungen gewährleisten (Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste);

    (II)Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste (Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger: Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste);

    (III)Förderung der Einführung der digitalen Anwendung für Zahlungen zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen (PagoPA) und der Einführung der „IO“-App als zentraler digitaler Kontaktpunkt zwischen Bürgern und Verwaltung für ein breites Spektrum von Diensten (einschließlich Notifizierungen) im Einklang mit der Logik der zentralen Anlaufstelle (Anlage 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App);

    (IV)Förderung der Einführung nationaler Plattformen für die digitale Identität (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID und Carta d’Identità Elettronica, CIE) und des nationalen Registers (Anagrafe nazionale della popolazione residente, ANPR) (Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR));

    (V)Entwicklung einer einheitlichen Meldeplattform (Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen);

    (VI)Förderung der Einführung von „Mobilität als Dienstleistung“ (Mobility as a Service, MaaS) in Großstädten, um den Nahverkehr zu digitalisieren und den Nutzern eine integrierte Mobilitätserfahrung von der Reiseplanung bis hin zu Zahlungen für mehrere Verkehrsträger zu vermitteln (Investition 1.4.6 – Mobilität als Dienstleistung für Italien, wobei diese letzte Maßnahme auf der Grundlage nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung finanziert wird).

    Investition 1.6 – Digitaler Wandel großer zentraler Verwaltungen

    Ziel dieser Investition ist die Neugestaltung und Digitalisierung einer Reihe vorrangiger Prozesse, Tätigkeiten und Dienstleistungen innerhalb der wichtigsten zentralen Verwaltungen, um die Effizienz dieser Verwaltungen zu steigern und die Verfahren zu vereinfachen. Zu den betreffenden zentralen Verwaltungen gehören: I) das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INPS) und das Nationale Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL), ii) das Justizsystem, iii) das Verteidigungsministerium, iv) das Innenministerium, v) die Finanzpolizei.

    In Bezug auf das Innenministerium sieht das Projekt i) die Digitalisierung der Dienstleistungen für die Bürger und die Neugestaltung der zugrunde liegenden internen Prozesse vor, (II) die Entwicklung interner Anwendungen und Managementsysteme zur Entwicklung eines internen zentralisierten Systems zur Überprüfung der physischen und digitalen Identität und der zugehörigen Attribute, das es Beamten (z. B. der Polizei) ermöglicht, persönliche Dokumente und Führerscheine (z. B. Gesundheitskarte, Führerschein usw.), die sich im Besitz von Bürgern befinden und mit CIE in Verbindung stehen, in Echtzeit aus Ferne zu überprüfen; (III) Weiterbildung des Personals zur Stärkung der digitalen Fähigkeiten (1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums).

    In Bezug auf das Justizsystem sieht das Projekt i) die Digitalisierung der letzten zwanzig Jahre (1.1.2006 – 30.6.2026) von Archiven (7750000 Gerichtsakten) im Zusammenhang mit Zivilverfahren der unteren Gerichte (Tribunali ordinari), der Berufungsgerichte und der Gerichtsakten des Obersten Gerichtshofs, der Friedensrichter der Bezirkshauptstädte, der Jugendämter, der Strafabteilungen der Gerichte und Berufungsgerichte sowie der Staatsanwaltschaften vor; (II) die Schaffung eines Datensees (Softwareschicht), der als einziger Zugangspunkt für die Gesamtheit der von der Justiz erzeugten Rohdaten dient. Die im Datensee gespeicherten Informationen werden durch den Einsatz von Lösungen der künstlichen Intelligenz genutzt, um Anonymisierung von zivil- und strafrechtlichen Verurteilungen; II) Automatenidentifizierung des Opfer-Opfer-Objekts in Rechtsvorschriften; Verwaltung, Analyse und Organisation früherer Rechtsprechungen, um die Konsultation von Zivilrichtern und Staatsanwälten zu erleichtern; Durchführung fortgeschrittener statistischer Analysen zur Effizienz und Wirksamkeit des Justizsystems; Verwaltung und Überwachung der Bearbeitungszeiten der Tätigkeiten der Justizbehörden (Untersuchungen 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums und 1.6.5 – Digitalisierung des Staatsrats, finanziert durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung).

    In Bezug auf INPS und INAIL umfasst das Projekt eine umfassende Überprüfung ihrer internen Systeme und Verfahren sowie die Entwicklung ihrer digitalen Berührungspunkte mit Einwohnern, Unternehmen und anderen öffentlichen Verwaltungen, um den Nutzern eine nahtlose digitale Erfahrung zu verschaffen (1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Unfallversicherungsanstalt (INAIL)).

    In Bezug auf das Verteidigungsministerium umfasst das Projekt i) die Verbesserung der Sicherheit von drei grundlegenden Informationspaketen (Personal, Verwaltungsdokumentation, interne und externe Kommunikation) und ii) die Migration aller Systeme und Anwendungen zu einem Open-Source-Paradigma, das mit den Sicherheitsstrategien im Einklang steht, die im Bezugsrahmen festgelegt sind (Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums).

    In Bezug auf die Finanzpolizei zielt das Projekt insbesondere darauf ab, i) Datenbanken neu zu organisieren, (II) Einführung von Data Science in die operativen Prozesse und Entscheidungsprozesse (Investition 1.6.6 – Digitalisierung der Finanzpolizei, finanziert durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung).

    A.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein

    /Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit von

    Massnahme

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M1C1-14

    Investitionen 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

    Ziel

    Staatsrat – Gerichtsdokumente zur Analyse im Datenlager T1 verfügbar

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    800 000

    Q4

    2023

    Zahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Urteile, Stellungnahmen und Erlasse), die im Datenlager vollständig verfügbar sind.

    M1C1-16

    Investitionen 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

    Ziel

    Staatsrat – Gerichtsdokumente zur Analyse im Datenlager T2 verfügbar

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    800 000

    2 500 000

    Q4

    2023

    Zahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Urteile, Gutachten und Erlasse), die im Datenlager vollständig verfügbar sind.

    M1C1-123

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Dienstleistungen/Inhalte T1 „One klick by design“

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    35

    Q4

    2022

    35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website der INPs ( www.inps.it ).

    Die Dienste müssen auf der institutionellen Website über geeignete Profiling-Logiken zugänglich sein (das System wird Dienste von möglichem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, des wahrgenommenen Nutzens und der Vorgeschichte der Nutzer vorschlagen).

    Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf folgende institutionelle Bereiche des INPS:

    •Rentenleistungen

    •Soziale Absorber

    •Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    •Behinderungsvorteile

    •Rücknahmen

    •Abschöpfung von Beiträgen durch Unternehmen

    •Dienstleistungen von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

    •Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste

    In den aufgeführten institutionellen Bereichen werden die einzuführenden Dienste die digitale Einreichung von Anträgen auf Dienstleistungen, die Überprüfung der Anforderungen an den Nutzen, die Statusüberwachung der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag für Dienste auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer und die automatische Verlängerung der Vorteile ohne neue Anwendungen betreffen.

    Schließlich werden Dashboards überwacht, die sowohl die Überwachung der erbrachten Vorteile durch INPS als auch die datengestützte Unterstützung politischer Entscheidungsträger ermöglichen.

    M1C1-124

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Beschäftigte mit verbesserten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 250

    Q4

    2022

    Mindestens 4250 INPS-Mitarbeiter wurden im Hinblick auf ihre Informationen und zertifizierte verbesserte Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für digitale Kompetenzen bewertet: I) Plan; II) Build; III) Run (iv) Enable; (V) Manage.

    Die Bereiche für die Verbesserung der Kompetenzen werden anhand der Zielgruppe der Lernenden ermittelt.

    M1C1-125

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Meilenstein

    Vergabe von (allen) öffentlichen Ausschreibungen für Cloud-Ermöglichung bei Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Cloud-Ermöglichung bei lokalen Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Benachrichtigung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für jede Art der öffentlichen Verwaltung (Gemeinden, Schulen, lokale Gesundheitseinrichtungen), um Migrationspläne zu sammeln und zu bewerten. Die Veröffentlichung von drei speziellen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen soll es dem Ministerium für technologische Innovation und den digitalen Wandel ermöglichen, die sehr spezifischen Bedürfnisse jeder Art der öffentlichen Verwaltung zu bewerten.

    Vergebene Ausschreibungen (d. h. Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Verwaltungen, die für eine Förderung zugelassen sind) im Zusammenhang mit drei öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden, Schulen und lokale Gesundheitseinrichtungen, um Migrationspläne im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu sammeln und zu bewerten, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M1C1-126

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    9 000

    11 450

    Q4

    2023

    Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:

    öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (9000 Einrichtungen)

    neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2450 neue Einrichtungen).

    In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen, gegenüber dem Basisszenario 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Wie viele Dienstleistungen integriert werden sollen, hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden und 8 Dienstleistungen für Schulen und Hochschulen bereitzustellen).

    M1C1-127

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Übernahme der „IO“-App T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    2 700

    7 000

    Q4

    2023

    Gewährleistung einer Erhöhung der Zahl der Dienste, die in die „IO-App für:

    öffentliche Verwaltungen, die sich bereits im Basisszenario befinden (2700 Einrichtungen)

    neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (4300 neue Einrichtungen).

    In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen, gegenüber dem Basisszenario 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Wie viele Dienstleistungen integriert werden sollen, hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden und 8 Dienstleistungen für Schulen und Hochschulen bereitzustellen).

    M1C1-128

    Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

    Ziel

    Verbreitung digitaler öffentlicher Bekanntmachungen T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    800

    Q4

    2023

    Mindestens 800 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden stellen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) rechtsverbindliche digitale Mitteilungen zur Verfügung.

    M1C1-129

    Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

    Ziel

    Ministerium des Innern – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    7

    Q4

    2023

    Vollständig umgestaltete interne Verfahren und Prozesse (insgesamt sieben Prozesse bis zum 31. Dezember 2023) und die vollständig online abgewickelt werden können (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).

    M1C1-130

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Ziel

    Digitalisierte Gerichtsakten T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 500 000

    Q4

    2023

    Digitalisierung von 3500000 Gerichtsakten der letzten 20 Jahre (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.

    M1C1-131

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Meilenstein

    Wissenssysteme für Justizdatensee T1

    Bericht über den Beginn der Vertragsausführung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Beginn der Ausführung des Vertrags über die Einrichtung von sechs neuen Wissenssystemen für den Datensee:

    1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen

    2)Integriertes Grenzschutzsystem

    3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse

    4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren

    5)Fortschrittliches Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren

    6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Täter.

    Die Ausführung jedes öffentlichen Auftrags beginnt mit einem besonderen Verwaltungsakt des für das Verfahren Verantwortlichen, der als „Beginn der Ausführung“ bezeichnet wird.

    M1C1-132

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Dienstleistungen/Inhalte T2 „One klick by design“

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    35

    70

    Q4

    2023

    35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website von Inps ( www.inps.it ).

    Die Dienste müssen auf der institutionellen Website über geeignete Profiling-Logiken zugänglich sein (das System schlägt Dienstleistungen von möglichem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, des wahrgenommenen Nutzens und der Nutzergeschichte vor).

    Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf folgende institutionelle Bereiche des INPS:

    •Rentenleistungen

    •Soziale Absorber

    •Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    •Behinderungsvorteile

    •Rücknahmen

    •Abschöpfung von Beiträgen durch Unternehmen

    •Dienstleistungen von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

    •Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste

    In den aufgeführten institutionellen Bereichen betreffen die einzuführenden Dienste die digitale Einreichung von Dienstanfragen, die Überprüfung der Anforderungen an den Nutzen, die Statusüberwachung der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer, die automatische Verlängerung der Vorteile ohne die Notwendigkeit neuer Anwendungen.

    Schließlich werden Dashboards überwacht, die sowohl die Überwachung der erbrachten Vorteile durch INPS als auch die datengestützte Unterstützung politischer Entscheidungsträger ermöglichen.

    M1C1-133

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Beschäftigte mit verbesserten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    4 250

    8 500

    Q4

    2023

    Weitere 4250 INPS-Mitarbeiter, die mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen e-Kompetenzrahmens bewertet wurden: I) Plan; II) Build; III) Run (iv) Enable; (V) Manage.

    Die Bereiche für die Verbesserung der Kompetenzen werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden ermittelt.

    M1C1-134

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INAIL – Vollentwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    29

    53

    Q4

    2023

    Ziel ist es, 53 (52 %) umgestaltete institutionelle Prozesse und Dienste zu erreichen, um sie vollständig digitalisieren zu können.

    Die beteiligten Bereiche des INAIL sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.

    Insbesondere wird das erwartete Ziel für jedes Gebiet oben angegeben:

    ·Versicherung: 8 (25 %);

    ·Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen: 18 (50 %);

    ·Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen: 9 (80 %);

    ·Bescheinigungen und Überprüfungen: 18 (80 %).

    M1C1-135

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    4

    15

    Q4

    2023

    Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 15 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (z. B. Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von vier bereits digitalisierten Verfahren.

    M1C1-136

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl der digitalisierten Zertifikate

    190 000

    450 000

    Q4

    2023

    Zahl der digitalisierten Identitätsbescheinigungen (450000), die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wurden und in der Infrastruktur betrieben werden, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall von 190000 bereits digitalisierten Zertifikaten.

    M1C1-137

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Meilenstein

    Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale

    Institutionelle Webportale und Intranetportale voll funktionsfähig

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Entwicklung und Umsetzung i) institutioneller Webportale und ii) Intranetportale für spezifische Erfordernisse der internen Kommunikation.

    M1C1-138

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Migration kritischer nicht missionsbezogener Anwendungen in Lösung für den vollständigen Schutz von Informationen durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10

    Q4

    2023

    Erste Migration und operative Verfügbarkeit kritischer Anwendungen, die nicht missionsrelevant sind, zu neuen Open-Source-Infrastrukturen. Dies umfasst die Implementierung der Hardwareumgebung, die Installation von Open-Source-Komponenten der Middleware und die Neugestaltung von Anwendungen.

    M1C1-139

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Ziel

    Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 083

    Q3

    2024

    Die Migration von 4083 lokalen öffentlichen Verwaltungen zu zertifizierten Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Erprobung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungsmigration erfolgreich ist.

    M1C1-140

    Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

    Ziel

    Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0,1

    40

    Q4

    2024

    Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundareinrichtungen der Bildungseinrichtungen der 1. und 2. Klasse sowie spezielle Piloteinrichtungen im Gesundheitswesen und im Bereich des Kulturerbes), die sich an ein gemeinsames Modell- und Designsystem halten, die Interaktion der Nutzer vereinfachen und die Wartung für die kommenden Jahre erleichtern.

    Die Einhaltung der gemeinsamen Gestaltung/des gemeinsamen Modells von Websites/Diensten besteht aus:

    (1) Bewertung der eingereichten Projekte;

    (2) Bewertung des Projektabschlusses anhand wichtiger Nutzbarkeitskennzahlen (digitale Nutzbarkeitskennzahlen), über eine bereits verfügbare spezielle Plattform.

    M1C1-141

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    15

    20

    Q4

    2024

    Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 20 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (z. B. Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von einer Ausgangsbasis von 15 bereits digitalisierten Verfahren mit Ziel 1.

    M1C1-142

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl der digitalisierten Zertifikate

    450 000

    750 000

    Q4

    2024

    Zahl der digitalisierten Identitätsbescheinigungen (750000), die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wurden und in der Infrastruktur betrieben werden, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, ausgehend von einer Ausgangsbasis von 450000 bereits digitalisierten Zertifikaten mit Ziel 1.

    M1C1-143

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Migration kritischer nicht missionsbezogener Anwendungen in Lösung für den vollständigen Schutz von Informationen durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    10

    15

    Q4

    2024

    Endgültige Migration von vier kritischen und elf nicht missionskritischen Anwendungen zu neuen Open-Source-Infrastrukturen, einschließlich der Implementierung der Hardwareumgebung, der Installation von Open-Source-Komponenten der Middleware und der Neugestaltung von Anwendungen, ausgehend von einer Ausgangsbasis von zehn bereits migrierten Ziel 1.

    M1C1-144

    Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler öffentlicher Dienste

    Ziel

    Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    55

    Q2

    2025

    Bis zum 2. Quartal 2025 unterstützt AgID 55 lokale öffentliche Verwaltungen, um

    Lieferung von 28 technischen und fachlichen Sachverständigen

    Verringerung der Fehler um 50 % bei mindestens zwei von jeder Verwaltung bereitgestellten digitalen Diensten

    Verbreitung und Schulung von mindestens drei Instrumenten zur Neugestaltung und Entwicklung der am häufigsten genutzten digitalen Dienste jeder Verwaltung

    — Sicherstellen, dass mindestens 50 % des Bedarfs an assistiven Technologien und Software Arbeitnehmern mit Behinderungen zugewiesen werden.

    M1C1-145

    Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

    Ziel

    Nationale Plattformen für digitale Identität (SPID, CIE) und nationales Register (ANPR)

    ENTFÄLLT

    Anzahl der Bürger mit eID

    17 500 000

    42 300 000

    Q4

    2025

    Zahl der italienischen Bürger mit gültigen digitalen Identitäten auf der nationalen Plattform für digitale Identität.

    M1C1-146

    Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

    Ziel

    Nationale Plattformen für digitale Identität (SPID, CIE) und nationales Register (ANPR)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    6 283

    16 500

    Q1

    2026

    Zahl der öffentlichen Verwaltungen (von insgesamt 16500), die die elektronische Identifizierung (eID) (SPID oder CIE) verwenden.

    M1C1-147

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Ziel

    Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    4 083

    12 464

    Q2

    2026

    Die Migration von 12464 lokalen öffentlichen Verwaltungen zu zertifizierten Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Erprobung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungsmigration erfolgreich ist.

    M1C1-148

    Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

    Ziel

    Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    40

    80

    Q2

    2026

    Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbereich von Bildungseinrichtungen der erstenund zweiten Stufe sowie spezielle Piloteinrichtungen im Gesundheitswesen und im Bereich des Kulturerbes), die sich an ein gemeinsames Modell- und Designsystem halten, die Interaktion der Nutzer vereinfachen und die Wartung für die kommenden Jahre erleichtern.

    Die Einhaltung der gemeinsamen Gestaltung/des gemeinsamen Modells von Websites/Diensten besteht aus:

    (1) Bewertung der eingereichten Projekte;

    (2) Bewertung des Projektabschlusses anhand wichtiger Nutzbarkeitskennzahlen (digitale Nutzbarkeitskennzahlen), über eine bereits verfügbare spezielle Plattform.

    Die Gemeinden müssen sicherstellen, dass alle Gemeinden, die zur Erreichung des Ziels beitragen, das einheitliche Dienstleistungsmodell für mindestens 3,5 Dienste im Durchschnitt einhalten.

    M1C1-149

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    11 450

    14 100

    Q2

    2026

    Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:

    öffentliche Verwaltungen beteiligen sich bereits an der Plattform (11450 Stellen);

    neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2650 neue Einrichtungen).

    Die Zahl der integrierten Dienstleistungen hängt von der Art der Verwaltung ab (das Endziel besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden, 8 Dienstleistungen für Schulen und Hochschulen) zu erreichen.

    M1C1-150

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Übernahme der „IO“-App T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    7 000

    14 100

    Q2

    2026

    Gewährleistung einer Erhöhung der Zahl der Dienste, die in die „IO-App für:

    öffentliche Verwaltungen, die bereits IO nutzen (7000 Einrichtungen);

    neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (rund 7100 neue Einrichtungen).

    Die Zahl der integrierten Dienstleistungen hängt von der Art der Verwaltung ab (das Endziel besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden, 8 Dienstleistungen für Schulen und Hochschulen) zu erreichen.

    M1C1-151

    Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

    Ziel

    Verbreitung digitaler öffentlicher Bekanntmachungen T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    800

    6 400

    Q2

    2026

    Mindestens 6400 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden stellen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) rechtsverbindliche digitale Mitteilungen zur Verfügung.

    M1C1-152

    Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

    Ziel

    Innenministerium – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    7

    45

    Q2

    2026

    Vollständig umgestaltete interne Verfahren und Prozesse (insgesamt 45 Prozesse bis zum 31. August 2026) und die vollständig online abgewickelt werden können (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).

    M1C1-153

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Ziel

    Digitalisierte Gerichtsakten T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    3 500 000

    7 750 000

    Q2

    2026

    Digitalisierung von 7750000 Gerichtsakten der letzten 20 Jahre (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.

    M1C1-154

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Ziel

    Wissenssysteme für Justizdatensee T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    6

    Q2

    2026

    Einführung von sechs neuen Wissenssystemen für den Datensee.

    1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen

    2)Integriertes Grenzschutzsystem

    3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse

    4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren

    5)Fortschrittliches Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren

    6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Täter.

    Bei den sechs Positionen handelt es sich um getrennte Systeme, bei denen ähnliche Technologien zum Einsatz kommen. Der Rahmen der Systeme ist derselbe: Verknüpfung von Daten und Dokumenten aus internen und externen Quellen; die Muster der Systeme unterscheiden sich je nach Nutzer (z. B. Zivil- und Strafrichter) und Zielen (z. B. Statistiken und Urteile).

    M1C1-155

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INAIL – Vollentwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    53

    82

    Q2

    2026

    Ziel ist es, 82 (80 %) umgestaltete institutionelle Prozesse und Dienstleistungen zu erreichen, um sie vollständig digitalisieren zu können. Die beteiligten Bereiche des INAIL sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.

    Insbesondere wird das erwartete Ziel für jedes Gebiet oben angegeben:

    ·Versicherung: 26 (80 %);

    ·Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen: 29 (80 %);

    ·Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen: 9 (80 %);

    ·Bescheinigungen und Überprüfungen: 18 (80 %).

    B. MISSION 1 KOMPONENTE 2:

    Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems

    Schwerpunkt 1 der Mission 1 Komponente 2 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans betrifft Investitionen und Reformen, die hauptsächlich darauf abzielen, i) den digitalen Wandel und die Innovation des Produktionssystems durch Anreize für Investitionen in Technologien, Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen, Ausbau ultraschneller Breitband- und 5G-Netze zur Verringerung der digitalen Kluft sowie von Satellitenkonstellationen und -diensten; Förderung der Entwicklung strategischer Wertschöpfungsketten und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Schwerpunkt auf KMU.

    Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, Lücken zu schließen, die sich aus dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 in Bezug auf den digitalen Wandel von Unternehmen und die Mängel bei der Konnektivität ergeben, um die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der an Italien 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und zur „Schwerpunkt der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in eine verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienste“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), bei. „Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch Stärkung der digitalen Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation sowie auf die Qualität der Infrastruktur, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und in gewissem Umfang „Unterstützung des Zugangs von Nichtbanken zu Finanzmitteln für innovative und kleinere Unternehmen“ (länderspezifische Empfehlung 5, 2019).

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs

    Hauptziel des Schwerpunkts 2 von Mission 1 Komponente 2 ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zur Förderung des Unternehmertums und der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb, um eine effizientere Ressourcenallokation und Produktivitätssteigerungen zu fördern. Das wichtigste Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das jährliche Wettbewerbsgesetz, das jedes Jahr verabschiedet werden soll.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die 2019 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit, Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen, auch durch ein neues jährliches Wettbewerbsrecht (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), umzusetzen.

    B.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems

    Investition 1: Übergang 4.0

    Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu unterstützen, indem Anreize für private Investitionen in Vermögenswerte und Tätigkeiten zur Unterstützung der Digitalisierung geschaffen werden. Die im Rahmen des italienischen Aufbau- und Resilienzplans finanzierte Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans für den Übergang 4.0, der andere auf nationaler Ebene finanzierte Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen umfasst.

    Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschriftsregelung und deckt Ausgaben ab, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) geltend zu machen sind. Die Maßnahme umfasst auch die Festlegung von Steuergutschriften, die durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt werden sollen, damit die Begünstigten die Steuergutschriften mit dem Zahlungsmodell F24 nutzen können.

    Die unterstützten Steuergutschriften decken folgende Vermögenswerte und Tätigkeiten ab:

    1.Investitionsgüter, bestehend aus: I) 4.0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen wie Produktionsmaschinen, deren Betrieb durch computergestützte Systeme oder Sensoren/Fahrwerke gesteuert wird, Maschinen und Systeme zur Produkt- oder Prozesssteuerung sowie interaktive Systeme; sie alle sind durch digitale Merkmale wie automatisierte Integration und Mensch-Maschine-Schnittstellen gekennzeichnet; II) 4.0 immaterielle Investitionsgüter wie 3D-Modellierung, unternehmensinterne Kommunikationssysteme, Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen; (III) standardmäßige immaterielle Investitionsgüter wie Software im Zusammenhang mit der Geschäftsführung. Dies gilt für Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 angegeben wurden (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht).

    2.Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, die aus Forschung und Entwicklung, technologischer Innovation, grüner und digitaler Innovation sowie Designtätigkeiten bestehen. Dies gilt für Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 angegeben wurden (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht).

    3.Schulungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um Wissen über einschlägige Technologien wie Big Data und Datenanalyse, Mensch-Maschine-Schnittstelle, Internet der Dinge, digitale Integration von Geschäftsabläufen und Cybersicherheit zu erwerben oder zu konsolidieren. Dies gilt für Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 angegeben wurden (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht).

    Die Maßnahme umfasst die Einsetzung eines wissenschaftlichen Ausschusses, dem Sachverständige des Wirtschafts- und Finanzministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der Bank von Italien angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung zu bewerten.

    Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

    Hauptziel der Reform ist es, das System des gewerblichen Eigentums an moderne Herausforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass das Innovationspotenzial wirksam zur Erholung und Widerstandsfähigkeit des Landes beiträgt. Insbesondere sollen folgende Ziele verfolgt werden: Verbesserung des Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums; Förderung der Nutzung und Verbreitung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere durch KMU; Erleichterung des Zugangs zu und der gemeinsamen Nutzung immaterieller Vermögenswerte bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite; Gewährleistung einer strengeren Achtung des gewerblichen Eigentums; Stärkung der Rolle Italiens in europäischen und internationalen Foren für gewerbliches Eigentum.

    Die Maßnahme betrifft die Reform des italienischen Gesetzbuchs für gewerbliche Schutzrechte, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: (I) den Rechtsrahmen zu überprüfen, um den Schutz der gewerblichen Schutzrechte zu stärken und die Verfahren zu vereinfachen, ii) die Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verstärken, iii) die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern, iv) den Wissenstransfer zu erleichtern und v) die Förderung innovativer Dienstleistungen zu stärken.

    Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums

    Ziel der Investition ist es, das System des gewerblichen Eigentums zu unterstützen und seine Reform zu begleiten, wie im Rahmen der Reform 1 dieser Komponente vorgesehen. Die Maßnahme umfasst finanzielle Unterstützung für Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum, z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme zum Nachweis des Konzepts (POC) und die Stärkung von Technologietransferbüros.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien Forschung und Entwicklung aus, die der folgenden Liste von Tätigkeiten gewidmet sind: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 1 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 2 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs

    Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze 2021, 2022, 2023 und 2024

    Das Wettbewerbsgesetz wird jedes Jahr verabschiedet, um die wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für lokale öffentliche Dienstleistungen (insbesondere in den Bereichen Abfall und öffentliche Verkehrsmittel) zu verstärken, die ungerechtfertigte Verlängerung von Konzessionen in Häfen, Autobahnen, Ladestationen und Wasserkraft auf etablierte Betreiber in vielen Sektoren zu vermeiden, eine angemessene Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu gewährleisten, die Vorschriften für die Zusammenrechnung zu überarbeiten und den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Dauer und angemessenen Ausgleichsleistung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Das Wettbewerbsgesetz wird auch die Anreize für die Regionen erhöhen, öffentliche Dienstleistungsaufträge für regionale Schienenverkehrsdienste zu vergeben. Ferner wird eine klare Trennung zwischen den Funktionen der Regulierung/Kontrolle und der Verwaltung der Verträge eingeführt.

    In Bezug auf sektorspezifische Maßnahmen umfassen die jährlichen Wettbewerbsgesetze Maßnahmen in den Bereichen Energie (Strom, Gas und Wasser), Abfallwirtschaft und Verkehr (Häfen, Schiene und Autobahnen), die die Investitionen und Reformen im Rahmen der Missionen 2 und 3 ergänzen. Flankierende Maßnahmen zur Gewährleistung der Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten treten spätestens am 31. Dezember 2022 in Kraft. Das Jahreswettbewerbsgesetz 2022 wird insbesondere den Stromnetzentwicklungsplan annehmen und die Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation fördern, die bis zum 31. Dezember 2025 in ganz Italien 33 Mio. Einheiten erreichen sollen.

    Darüber hinaus sollen die Gesetze die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, und zwar zumindest durch I) Angleichung der Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht, ii) Konsolidierung, Digitalisierung und Professionalisierung der Marktüberwachungsbehörden und iii) Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verringern.

    Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

    Die Reform besteht in einer systematischen Überprüfung aller nationalen Anreize für Unternehmen und der damit verbundenen Instrumente.

    Die Reform wird in zwei Schritten durchgeführt:

    1.Veröffentlichung eines Berichts, in dem die Anreize für Unternehmen bewertet werden. Der Bericht enthält auch konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Rationalisierung der Anreize für Unternehmen.

     

    2.Inkrafttreten der Rechtsakte zur Umsetzung des Mandatsgesetzes „Legge delega Incentivi“. Der Anwendungsbereich der Rechtsakte besteht darin, die Anreize für Unternehmen zu straffen und zu rationalisieren.

     

    Die Reform umfasst die Umstrukturierung und weitere Umsetzung zweier wichtiger Instrumente, die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) verwaltet werden:

    die RNA (Nationales Register für staatliche Beihilfen) und

    die Plattform „Incentivi.gov.it zur Deckung der Kosten für die Erhebung, Überwachung und Analyse von Daten.

     

    B.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Massnahme

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M1C2-1

    Investition 1: Übergang 4.0

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsakten zur Bereitstellung von Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einrichtung des Wissenschaftlichen Ausschusses

    Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten über deren Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    In den Rechtsakten werden potenziellen Begünstigten Steuergutschriften für Transition 4.0 zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Steuergutschriften für i) 4.0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen, ii) 4.0 immaterielle Investitionsgüter, iii) normale immaterielle Investitionsgüter, iv) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten und v) Ausbildungstätigkeiten.

    Die Steuergutschriften werden durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt, damit die Begünstigten die Steuergutschriften mit dem Zahlungsmodell F24 nutzen können. Durch die Annahme eines Ministerialerlasses wird ein wissenschaftlicher Ausschuss eingesetzt, dem Sachverständige aus dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der italienischen Zentralbank angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Steuergutschriften von Transition 4.0 zu bewerten.

    M1C2-2

    Investition 1: Übergang 4.0

    Ziel

    Transition 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage der 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    69 900

    Q2

    2024

    Auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen mindestens 69900 Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für Sachanlagen, 4.0 immaterielle Investitionsgüter, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungstätigkeiten gewährt. Es wird insbesondere erwartet, dass

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 17700 Steuergutschriften für 4,0 materielle Investitionsgüter gewährt;

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 27300 Steuergutschriften für 4,0 immaterielle Investitionsgüter gewährt;

    — Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens13600 Steuergutschriften für standardmäßige immaterielle Investitionsgüter gewährt;

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 10300 Steuergutschriften für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewährt;

    — auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen mindestens1000 Steuergutschriften für Ausbildungsmaßnahmen gewährt.

    Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des relevanten Zeitraums für die Vorlage der Steuererklärungen im Zusammenhang mit allen oben aufgeführten Steuergutschriften vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 verlängert.

    M1C2-3

    Investition 1: Übergang 4.0

    Ziel

    Transition 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage der 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    69 900

    111 700

    Q2

    2025

    Auf der Grundlage der zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegten Steuererklärungen wurden Unternehmen mindestens 111700 Steuergutschriften für die Transition 4.0 Steuergutschriften für materielle Investitionsgüter, 4.0 immaterielle Standardinvestitionen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungstätigkeiten gewährt. Es wird insbesondere erwartet, dass

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 26900 Steuergutschriften für 4,0 materielle Investitionsgüter gewährt;

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 41500 Steuergutschriften für 4,0 immaterielle Investitionsgüter gewährt;

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 20700 Steuergutschriften für standardmäßige immaterielle Investitionsgüter gewährt;

    Unternehmen wurdenauf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 20600 Steuergutschriften für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewährt;

    — auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen mindestens2000 Steuergutschriften für Ausbildungstätigkeiten gewährt.

    Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des relevanten Zeitraums für die Vorlage der Steuererklärungen im Zusammenhang mit allen oben aufgeführten Steuergutschriften vom 31. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 verlängert.

    Der Basiswert bezieht sich auf die Anzahl der Steuergutschriften für Transition 4.0, die Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt wurden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 für 4,0 materielle Investitionsgüter, 4.0 immaterielle Investitionsgüter und standardisierte immaterielle Güter vorgelegt wurden, und auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie für Ausbildungstätigkeiten vorgelegt wurden. Bei Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, werden auch bis zum 30. November 2023 eingereichte Steuererklärungen in den Ausgangswert für alle oben aufgeführten Steuergutschriften einbezogen.

    M1C2-4

    Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Reform des italienischen Gesetzes über das gewerbliche Eigentum und der einschlägigen Durchführungsrechtsakte

    Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs über gewerbliches Eigentum und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten über deren Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2023

    Das neue gesetzesvertretende Dekret ändert das italienische Gesetz über das gewerbliche Eigentum (Gesetzesdekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005) und deckt mindestens folgende Bereiche ab: (I) Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes der gewerblichen Schutzrechte und zur Vereinfachung der Verfahren, ii) Stärkung der Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, iii) Verbesserung der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, iv) Erleichterung des Wissenstransfers, v) Stärkung der Förderung innovativer Dienstleistungen.

    M1C2-5

    Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums

    Ziel

    Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum unterstützt werden

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    254

    Q4

    2025

    Mindestens 254 zusätzliche Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum für Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme zum Nachweis des Konzepts (POC) und Technologietransfer-Büros (TTOs), im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

    M1C2-6

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2021

    Bestimmung über das Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2021.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Das jährliche Wettbewerbsgesetz enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und Sekundärrecht (falls erforderlich) spätestens am 31. Dezember 2022 angenommen werden und in Kraft treten.

    Il betrifft: 
    Durchsetzung des Kartellrechts 
    Lokale öffentliche Dienstleistungen 
    — Energie 
    — Verkehr 
    Abfälle 
    — Unternehmensgründung 
    Marktüberwachung

    Durchsetzung des Kartellrechts:

    I. Beseitigung zusätzlicher Hindernisse für die Fusionskontrolle durch weitere Angleichung der italienischen Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht.

    Lokale öffentliche Dienstleistungen:

    II. Stärkung und breitere Anwendung des Grundsatzes des Wettbewerbs bei lokalen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft und des öffentlichen Nahverkehrs.

    III. Beschränkung der Direktvergabe, indem die lokalen Behörden verpflichtet werden, Abweichungen von der Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu begründen (gemäß Artikel 192 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge).

    IV. Die ordnungsgemäße Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch Umsetzung von Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 als einheitlicher Text über lokale öffentliche Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, vorsehen.

    v. Vorschriften und Aggregationsmechanismen schaffen Anreize für Gemeindeverbände, um die Zahl der Auftraggeber und öffentlichen Auftraggeber zu verringern, indem sie mit den optimalen territorialen Zusammenlegungen („ambiti territoriali ottimali“) und den Gebieten und dem angemessenen Niveau des öffentlichen Nahverkehrs („bacini e livelli adeguati di servizi di trasporto pubblico locale e regionale“) von mindestens 350000 Einwohnern verknüpftwerden.

    Der Rechtsakt über lokale öffentliche Dienstleistungen, mit dem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 umgesetzt wird, sieht mindestens Folgendes vor:

    Definition öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage von Kriterien des EU-Rechts;

    — allgemeine Grundsätze für die Bereitstellung, Regulierung und Verwaltung lokaler öffentlicher Dienstleistungen vorsieht;

    — einen allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer öffentlicher Dienstleistungsaufträge festlegen;

    — eine klare Trennung der Regulierungs- und Kontrollfunktionen und der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge;

    — sicherstellen, dass die lokalen Behörden ihre Erhöhung der Anteile der beteiligten Unternehmen bei In-House-Vergaben rechtfertigen;

    — einen angemessenen Ausgleich für öffentliche Dienstleistungsaufträge auf der Grundlage einer Kostenrechnung vorsehen, die von unabhängigen Regulierungsbehörden überwacht wird (z. B. ARERA für Energie oder ART für Verkehr);

    — Begrenzung der durchschnittlichen Laufzeit von In-House-Verträgen und Verkürzung und Harmonisierung der Standarddauer der ausgeschriebenen Aufträge unter der Voraussetzung, dass diese Dauer das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht der Aufträge gewährleistet, auch auf der Grundlage der von der Verkehrsbehörde festgelegten Kriterien.

    Die Energiefrage:

    VI. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Wasserkraft verbindlich vorschreiben und den Rechtsrahmen für Wasserkraftkonzessionen festlegen.

    VII. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für die Gasverteilung verbindlich vorschreiben.

    VIII. Festlegung transparenter und diskriminierungsfreier Anforderungen für die Zuweisung öffentlicher Räume für das Laden oder für die Auswahl der Ladepunkte/Tankstellenbetreiber.

    IX. Abschaffung regulierter Stromtarife für das Aufladen von Elektrofahrzeugen.

    Der Wettbewerbsrahmen für Wasserkraftkonzessionen muss mindestens

     Fordern, dass wichtige Wasserkraftanlagen durch allgemeine und einheitliche Kriterien auf zentraler Ebene geregelt werden.

    Die Regionen verpflichten, die wirtschaftlichen Kriterien festzulegen, die der Laufzeit von Konzessionsverträgen zugrunde liegen.

    —Ausnahme der Möglichkeit der Vertragsverlängerung (wie bereits vom italienischen Verfassungsgericht entschieden).

    Die Regionen verpflichten, die Kriterien für den Zugang zu den Ausschreibungskriterien zu harmonisieren (um ein berechenbares Geschäftsumfeld zu schaffen).

    Verkehr:

    X. Festlegung klarer, diskriminierungsfreier und transparenter Kriterien für die Vergabe von Hafenkonzessionen.

    XI. Beseitigung von Hindernissen für Hafenkonzessionäre bei der Zusammenlegung von Hafenkonzessionen in mehreren großen und mittleren Häfen.

    XII. Hindernisse beseitigen, die Konzessionäre daran hindern, einen Teil der Hafendienste selbst zu erbringen und ihre eigene Ausrüstung zu nutzen, unbeschadet der Sicherheit der Arbeitnehmer, sofern die einschlägigen Bedingungen für den Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer notwendig und verhältnismäßig sind, um die Sicherheit in den Hafengebieten zu gewährleisten.

    XIII. Vereinfachung der Überarbeitung der Verfahren für die Überarbeitung der Hafengenehmigungspläne.

    XIV. Umsetzung von Artikel 27 Komma 2 Buchstabe d des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017, der den Regionen Anreize für die Ausschreibung ihrer regionalen Eisenbahnverträge bietet.

    Abfälle:

    XV. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen.

    Unternehmensgründung:

    XVI. Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verringern.

    Marktüberwachung:

    XVII. Konsolidierung der nationalen Marktüberwachungsbehörden in höchstens zehn Agenturen in den Hauptregionen Italiens, von denen jede alle Produktgruppen abdeckt und dem gemäß der Verordnung 2019/1020 eingerichteten einzigen Verbindungsbeamten („Warenpaket“) Bericht erstattet.

    XVIII. Verpflichtung der nationalen Marktüberwachungsbehörden, digitalisierte Produktinspektionen und Datenerhebungen durchzuführen, künstliche Intelligenz anzuwenden, um gefährliche und illegale Produkte zurückzuverfolgen und Trends und Risiken im Binnenmarkt zu ermitteln.

    XIX. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden verpflichten, Schulungen und die Nutzung des Informations- und Kommunikationssystems für die europaweite Marktüberwachung aufzunehmen.

    XX. Einrichtung neuer akkreditierter Laboratorien für Produktprüfungen für alle Produktgruppen. Diese Laboratorien führen Tests des elektronischen Handels, physische Labortests und gemeinsame Maßnahmen durch (Zoll-/Marktüberwachungsbehörden; zwei oder mehr nationale Marktüberwachungsbehörden, nationale und EU-Marktbehörden).

    M1C2-7

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)

    Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und (gegebenenfalls) abgeleiteten Rechtsvorschriften, um

    I. Abschaffung regulierter Preise für Kleinstunternehmen und Haushalte ab dem 1. Januar 2023.

    II. Annahme flankierender Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten.

    Die flankierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten müssen mindestens Folgendes umfassen:

    — Den Kundenstamm versteigern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Marktteilnehmer zu schaffen.

    — Festsetzung einer Obergrenze für den Marktanteil, der jedem Anbieter zur Verfügung steht;

    — Den italienischen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, ihren Energieversorger aufzufordern, ihre Abrechnungsdaten gegenüber Drittanbietern offenzulegen;

    — Die Transparenz der Stromrechnung erhöhen, indem den Verbrauchern Zugang zu den Teilkomponenten der „spesi per oneri di sistema“ gewährt wird;

    — Aufhebung der Verpflichtung der Lieferanten zur Erhebung von Gebühren, die nicht mit dem Energiesektor in Zusammenhang stehen.

    M1C2-8

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (ggf. einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) zur wirksamen Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben

    Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben.

    M1C2-9

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2022

    Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2022 
    Das jährliche Wettbewerbsrecht umfasst mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften erlassen werden und spätestens am 31. Dezember 2023 in Kraft treten.

    Er muss:

    I) Einführung eines klaren Verfahrens für die Annahme des Stromnetzentwicklungsplans für das nächste Jahrzehntinnerhalb vorab festgelegter Fristen, in jedem Fall aber bis zum 31. Dezember des betreffenden Zeitraums (alle zwei Jahre)(*), das den Abschluss des Verfahrens und die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens gewährleistet.

    (*) Der Stromnetzentwicklungsplan 2021 wird bis zum 31. Dezember 2023 angenommen.

    Förderung der Einführung intelligenter Stromzählerder zweiten Generation;

    Kartellrecht:

    III) die Dauer der Prüfung von Zusammenschlüssen durch die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) von 45 Tagen auf 90 Tage verlängern, die geeignet sind, den wirksamen Wettbewerb gemäß Artikel 6 des Gesetzes 287/1990 erheblich zu behindern.

    Einzelhandel:

    IV) Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für verkaufsfördernde Verkäufe durch Unternehmen, die Verkaufsstellen in verschiedenen Gemeinden halten.

    Pharmazeutische Erzeugnisse:

    Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Zulassungsanforderungen für den Verkauf von galenischen Arzneimitteln.

    M1C2-10

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (ggf. einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben

    Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller oben genannten Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben.

    M1C2-11

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2023

    Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2023. Das jährliche Wettbewerbsrecht enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften erlassen werden und spätestens am 31. Dezember 2024 in Kraft treten.

    Sie umfasst mindestens die folgenden Maßnahmen:

    Autobahnen:

    in Bezug auf den Zugang zu Konzessionen und die Beendigung des Vertrags enthält das Jahreswettbewerbsgesetz mindestens folgende Bestimmungen:

    die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Autobahnen verbindlich vorzuschreiben und die Durchsetzbarkeit des Rechtsrahmens für die Vergabe von Autobahnkonzessionen und die Gewährleistung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus für die Straßennutzer zu stärken, unbeschadet der internen Bereitstellung innerhalb der durch das EU-Recht vorgegebenen Grenzen(*);

    — die Effizienz der Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen zu verbessern;

    eine detaillierte und transparente Beschreibung des Gegenstands des Konzessionsvertrags verlangen

    die Konzessionsbehörden verpflichten, im Wege eines öffentlichen Verfahrens vergebene Konzessionen für Autobahnabschnitte unter Berücksichtigung der von der Regulierungsbehörde (Autoitàdi Regolazione dei Trasporti – ART) erstellten Schätzungen der Skaleneffizienz und der Kosten der Autobahnkonzessionäre zu benennen;

    Verstärkung der Kontrollen durch das Infrastrukturministerium in Bezug auf die Kosten und die Errichtung der Straßeninfrastruktur;

    — die automatische Verlängerung von Konzessionsverträgen zu verhindern, auch durch eine wesentliche Verbesserung der Verwaltungseffizienz für alle technischen und administrativen Verfahren im Zusammenhang mit der regelmäßigen Aktualisierung der Wirtschafts- und Finanzpläne und der jährlichen Durchführung dieser Pläne sowie durch das Verbot der Anwendung der in Artikel 193 des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen geregelten Verfahren zur Vergabe abgelaufener oder auslaufender Autobahnkonzessionsverträge;

    — die Regulierung der Bedingungen für die Vertragskündigung und -auflösung zu vereinfachen/zu präzisieren, auch um ein angemessenes Maß an Bestreitbarkeit von Konzessionen für den/die betreffenden Markt(e) zu erhalten;

    zeitnahe und vollständige Umsetzung des Regulierungsmodells für die Erhebung von Zugangsentgelten unter Berücksichtigung die regelmäßigen Aktualisierungen der mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplanung der Konzessionäre (wie von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt) und ii) die jährliche Einführung dieser Pläne.

    — für die Beendigung des Vertrags im öffentlichen Interesse sieht das Gesetz zumindest eine angemessene Entschädigung vor, die es dem Konzessionsnehmer ermöglicht, nicht vollständig amortisierte Investitionen zu amortisieren. Was die Kündigung des Vertrags wegen schwerwiegenden Verstoßes betrifft, so sieht das Gesetz ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Wiederherstellung des dem Konzessionsnehmer geforderten Schadensersatzes und einer angemessenen Entschädigung für noch nicht wieder hereinholte Investitionen vor. Fälle schwerer Verstöße sind gesetzlich ausdrücklich anzugeben.

     

    II) In Bezug auf das Modell der Entgeltregulierung sieht das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens Folgendes vor:

    — Die Konzessionäre verpflichten, für die vollständige und fristgerechte Umsetzung des Regulierungsmodells von ART zur Berechnung der Zugangsentgelte zu sorgen.  

    — Die Konzessionäre verpflichten, die vollständige und fristgerechte Umsetzung des ART-Regulierungsmodells für die Preisgestaltung und Ausschreibung von Unterkonzessionen für die Erbringung von Lade- und anderen Dienstleistungen für Elektrofahrzeuge sicherzustellen. 

    — Die Zugangsentgelte sollen Anreize für Investitionen bieten und auf einer Preisobergrenze-Methode beruhen, die auf einer transparenten vergleichenden Kostenanalyse des gesamten Wirtschaftszweigs nach klaren, einheitlichen und transparenten Kriterien beruht.

    III) In Bezug auf die Nutzerrechte sieht das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens Folgendes vor:

    Gewährleistung der vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung des ART-Rechtsrahmens in Bezug auf den Schutz der Nutzerrechte und die Bereitstellung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus.

    IV) In Bezug auf die Auslagerung von Bauarbeiten sieht das Jahreswettbewerbsgesetz mindestens Folgendes vor:

    — Gemäß Art. 186 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 36/2023 wird die Verpflichtung der Konzessionäre für Autobahnen festgelegt, im Wege öffentlicher Beweisverfahren zwischen 50 % und 60 % der Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge an Dritte zu betrauen. Die Anteile werden anhand der Beträge der den Konzessionsunterlagen beigefügten Wirtschafts- und Finanzpläne und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Größe und der Merkmale des Konzessionsnehmers, der Dauer der Konzessionsvergabe, ihrer Restlaufzeit, ihres Gegenstands, ihres wirtschaftlichen Werts und der Höhe der getätigten Investitionen berechnet.

    (*) soweit es sich um interne Betrauungen handelt, hat das Gesetz

    eine obligatorische Ex-ante- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der internen Betrauung verlangen und die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens oder der internen Betrauungen ohne diese Überprüfung verbieten;

    — die Behörde für die Regulierung des Verkehrs (ART) mit angemessenen Instrumenten und Befugnissen zur Durchführung der oben genannten Überprüfungen und mit der (rechtlichen) Unterstützung durch die Nationale Behörde für Korruptionsbekämpfung (ANAC) zu betrauen;

    — als Zuschlagskriterien für neue Straßenbaukonzessionen die Errichtung einer Mindestanzahl von Ladestationen, die Einrichtung angemessener Park- und Rastplätze für die Betreiber des Güterverkehrs und die vollständige Einhaltung des von ART zur Wahrung der Nutzerrechte und zur Bereitstellung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus geschaffenen rechtlichen Rahmens zu verlangen.

    Kaltes Bügeleisen:

    Inkrafttreten regulatorischer Anreize für die Nutzung von Kaltbügelbügeldiensten in Häfen;

    Liste der Erdgaseinzelhändler:

    VI) Festlegung der Kriterien und Anforderungen für den Zugang und die Beständigkeit von Unternehmen in der Liste der Erdgaseinzelhändler, die in Art. 17 des Decreto legislativo Nr. 164/2000 festgelegt ist, um die Transparenz zu erhöhen und die Auswahl der Verbraucher auf wettbewerbsorientierten Märkten zu fördern;

    Versicherung:

    VII) Inkrafttreten der erforderlichen Rechtsakte, um die Übertragbarkeit von Daten für Kfz-Blackboxen zwischen Versicherern zu ermöglichen;

    Unternehmensgründung:

    VIII) Überprüfung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften für Start-up-Unternehmen, innovative KMU und Risikokapital (z. B. Start Up Act 2012), um die bestehenden Rechtsvorschriften zu rationalisieren, die Definition von Start-up-Unternehmen zu überprüfen und Investitionen in Risikokapital durch private und institutionelle Anleger zu fördern.

    M1C2-12

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (ggf. einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben

    Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben.

    M1C2-13

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024

    Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2025

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2024.

    Das Gesetz wird dem Parlament bis Juni 2024 vorgelegt. Sie wird von den Kammern bis Ende 2024 genehmigt. Sekundärrecht (falls erforderlich) spätestens am 4. Quartal 2025.

    M1C2-14

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Ziel

    Millionen intelligenter 2G-Messgeräte wurden installiert.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    20

    33

    Q4

    2025

    Es werden mindestens 33 Millionen intelligente 2G-Messgeräte installiert.

    M1C2-14bis

    Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

    Meilenstein

    Veröffentlichung des Berichts über die Bewertung aller Anreize für Unternehmen

    Veröffentlichung des Berichts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made veröffentlicht einen Bericht, in dem alle Anreize und Investitionen für Unternehmen bewertet werden.

    Der Bericht enthält konkrete Vorschläge für die Rationalisierung der nationalen Anreize.

    M1C2-14ter

    Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts zur Rationalisierung fester Anreize

    Inkrafttreten des Primärrechts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Inkrafttreten aller Rechtsakte zur Rationalisierung verbindlicher Anreize.

    Die Reform betrifft Anreize auf nationaler Ebene.

     

    B.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investitionen 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

    Ziel der Investition ist es, die Entwicklung der strategischen Wertschöpfungskette der Mikroelektronik durch Investitionen in Substrate aus Siliziumkarbid zu unterstützen, die ein notwendiger Input für die Herstellung von Hochleistungsgeräten sind. Die Investition wird im Einklang mit den geltenden Beihilfevorschriften durchgeführt und dürfte sich positiv auf die Beschäftigung auswirken.

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel der Investition ist die Fertigstellung des nationalen ultraschnellen und 5G-Telekommunikationsnetzes im gesamten Staatsgebiet. Diese Investitionen dürften erheblich zur Verwirklichung der Ziele des digitalen Wandels und zur Verringerung der digitalen Kluft in Italien beitragen.

    Die Investition umfasst die Vergabe von Konzessionen und fünf schnellere Verbindungsprojekte:

    1.„Italia a 1 Giga“, die 1 Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s bei Upload-Konnektivität in Gebieten mit grauem und schwarzem Zugang der nächsten Generation (NGA) bereitstellt. Diese Gebiete werden nach Abschluss einer Kartierung festgelegt;

    2.„Italia 5G“, die 5G-Verbindungen in Gebieten mit Marktversagen bereitstellt, d. h. in Gebieten, in denen keine Mobilfunknetze aufgebaut wurden; oder nur 3G-Netze verfügbar sind und in naher Zukunft keine 4G- und/oder 5G-Mobilfunknetze geplant sind; oder ein nachgewiesenes Marktversagen vorliegt;

    3.„Vernetzte Schulen“, die Schulgebäude mit einer Breitbandanbindung von 1 Gigabit/s versorgen;

    4.„Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“, die öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit einer Breitbandanbindung von 1 Gigabit/s versorgen;

    5.„Verbundene kleinere Inseln“, die eine ultrabreitbandige Anbindung an ausgewählte kleinere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent bieten.

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel der Investition ist es, Satellitenverbindungen im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel zu entwickeln und zur Entwicklung des Weltraumsektors beizutragen. Die Investition zielt auch darauf ab, Dienste wie sichere Kommunikations- und Überwachungsinfrastrukturen für verschiedene Wirtschaftszweige zu ermöglichen, und umfasst zu diesem Zweck sowohl vorgelagerte Tätigkeiten (Startdienste, Produktion und Betrieb von Satelliten und Infrastruktur) als auch nachgelagerte Tätigkeiten (Erzeugung aktivierter Produkte und Dienstleistungen).

    Die Investition umfasst die Vergabe von Ausschreibungen und vier Projekte:

    1.SATCOM, das Tätigkeiten zur Entwicklung von Technologien und Systemen mit doppeltem Verwendungszweck umfasst, die für die Bereitstellung hochsicherer innovativer Satellitenkommunikationsdienste für staatliche Zwecke eingesetzt werden sollen.

    2.Erdbeobachtung (EO), die aus i) vorgelagerten Tätigkeiten besteht: einschließlich Spezifikation, Gestaltung, Entwicklung einer Konstellation für die Fernerkundung (Synthetic Aperture Radar (SAR), Hyperspektral) und Beschaffung von Starts mit Schwerpunkt auf der Land-, Meeres- und Atmosphärenüberwachung; nachgelagerte Tätigkeiten: die Durchführung des Cyber Italy-Projekts, das die Schaffung einer digitalen Nachbildung des Landes umfasst.

    3.Weltraumwerk, bestehend aus zwei Teilprojekten: I) Weltraumwerk 4.0: die Spezifikation, die Konzeption und der Aufbau digitaler Fertigungs-, Montage- und Testeinrichtungen für kleine Satelliten und die Einführung eines physischen Cyber-Produktionssystems und von Satelliten-Digitalpartnerschaften mit dem Ziel, eine bidirektionale Verbindung zwischen dem digitalen Modell und seinem physischen Gegenstück herzustellen; Zugang zum Weltraum: Forschung, Entwicklung und Entwicklung von Prototypen für die Realisierung umweltfreundlicher Technologien für die künftige Generation von Schubanlagen und Trägerraketen, einschließlich der Demonstration ausgewählter Technologien während des Fluges.

    4.In-Orbit-Wirtschaft (In-Orbit Economy), d. h. Einführung eines Demonstrationssystems für In-Orbit-Service-Technologien für die Interoperabilität in der Umlaufbahn; Ausbau der nationalen Kapazitäten zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking, SST), einschließlich eines Netzes bodengestützter Sensoren für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll; Entwurf, Entwicklung, Inbetriebnahme von Vermögenswerten für den Erwerb, die Verwaltung und die Bereitstellung des Datendienstes zur Unterstützung der Tätigkeiten des Weltraumverkehrsmanagements.

    Es ist vorgesehen, dass die Investition keine militärischen oder verteidigungspolitischen Ziele und Auswirkungen hat.

    Investition 5: Industrielle Lieferkettenpolitik und Internationalisierung

    Ziel der Investition ist es, die industriellen Lieferketten zu stärken, insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (insbesondere KMU) zu fördern, insbesondere durch Unterstützung ihrer Internationalisierung und Stärkung ihrer Resilienz nach der COVID-19-Krise.

    Die Investition besteht aus zwei Interventionslinien:

    1.Refinanzierung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81. Es besteht aus der Refinanzierung eines bestehenden Fonds, der derzeit von der öffentlichen Einrichtung SIMEST verwaltet wird und mit dem Unternehmen, insbesondere KMU, finanziell unterstützt werden, um ihre Internationalisierung durch verschiedene Instrumente wie Programme für den Zugang zu ausländischen Märkten und die Entwicklung des elektronischen Handels zu unterstützen.

    2.Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Sie besteht in der finanziellen Unterstützung von Unternehmen über das Instrument des Entwicklungsvertrags für Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten wie Programmen zur industriellen Entwicklung, Programmen zur Entwicklung des Umweltschutzes, nachhaltiger Mobilität und Tourismusaktivitäten.

    Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit den Investitionsstrategien im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den technischen Leitlinien zum Thema „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) näher ausgeführt.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, muss die rechtliche Vereinbarung zwischen Italien und der betrauten Einrichtung oder dem für das Finanzinstrument zuständigen Finanzintermediär und die anschließende Anlagepolitik des Finanzinstruments

    I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und

    II.Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 5 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 6 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

    III.für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die betraute Einrichtung oder den Finanzintermediär verlangen.

    Investitionen 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten:

    Diese Maßnahme besteht aus zwei Unterinvestitionen.

    Teilinvestition 1:

    Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine „Netto-Null-Technologien“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in den Bereichen Energieeffizienz, Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch und nachhaltige Umgestaltung des Produktionsprozesses zu verbessern.

    Mit der Investition wird Folgendes unterstützt:

    I)den ökologischen Wandel des nationalen Produktionssystems auf verschiedenen Ebenen durch Förderung von Investitionen in die Stärkung der Produktionsketten für Geräte, die für den ökologischen Wandel relevant sind (z. B. Batterien, Solarpaneele, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Geräte für die CO2-Abscheidung und -Speicherung),

    II)die Energieeffizienz von Produktionsprozessen (auch durch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch, mit Ausnahme von Biomasse),

    III)Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und eine effizientere Ressourcennutzung.

    Im Rahmen der Fazilität werden nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Zinszuschüsse direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 3600000000 EUR bereitzustellen.

    Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst folgende Finanzinstrumente:

    ·Entwicklungsvertrag zur Unterstützung von Netto-Null-Technologien-Projekten mit einem Wert von mehr als 20 000 000 EUR durch die Gewährung von Zuschüssen, Zinszuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen.

    ·Fonds für den industriellen Wandel, der Projekte zwischen 3000000 EUR und 20000000 EUR durch Zuschüsse, Zinszuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen unterstützt.

    Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabeentscheidungen der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von regierungsunabhängigen Mitgliedern genehmigt.

    2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    a.Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

    b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    c.Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere schließt die Anlagepolitik folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 9 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 10 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 12 .

    d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    a.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Invitalia S.p.A.

    I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

    II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und

    III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten haben, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

    5. Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 1 787 500 000 EUR der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in die Fazilität tragen im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen bei 13 .

    Teilinvestition 2:

    Diese Unterinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, um die industriellen Lieferketten zu stärken.

    Mit den Investitionen werden Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten wie Programmen zur industriellen Entwicklung und Programmen zur Entwicklung des Umweltschutzes unterstützt.

    Im Rahmen der Fazilität werden nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Zinszuschüsse direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Fazilität darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 700000000 EUR zu mobilisieren.

    Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet.

    Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabeentscheidungen der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von regierungsunabhängigen Mitgliedern genehmigt.

    2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    I)Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.

    II)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    III)Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere schließt die Anlagepolitik folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 14 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 15 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 16 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 17 .

    IV)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    a.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der SPA Invitalia. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:

    I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

    II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und

    III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten haben, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

    Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    B.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Massnahme

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M1C2-15

    Investitionen 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

    Ziel

    Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    374 400

    Q2

    2026

    Realisierung einer zusätzlichen Produktionskapazität von mindestens 374400 Siliziumkarbidsubstraten/Jahr. Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Beschäftigung von mindestens 700 zusätzlichen Personen ab, die mit den zusätzlichen Kapazitäten in Verbindung stehen.

    M1C2-16

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte für schnellere Verbindungen

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur schnelleren Anbindung, die Folgendes umfassen: i) „Italia a 1 Giga“, ii) „Italia 5G“, iii) „Vernetzte Schulen“, iv) „Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“; und v) „Vernetzte kleinere Inseln“.

    M1C2-17

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Hausnummern mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 400 000

    Q2

    2026

    Mindestens 3400000 zusätzliche Hauszahlen (davon mindestens 450000 verstreute Haushalte, d. h. in abgelegenen Gebieten) mit mindestens 1 Gbit/s über Fiber-to-the-Home/Gebäude (FTTH/B), fester drahtloser Zugang (FWA)

    M1C2-18

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    17 700

    Q2

    2026

    Mindestens 9000 zusätzliche Schulen und 8700 öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von mindestens 1 Gbit/s.

    M1C2-19

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Inseln mit ultrabreitbandiger Anbindung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    18

    Q4

    2024

    Mindestens 18 weitere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent verfügen über neue optische Backhaul-Verbindungen mit Ultrabreitbandanschlüssen.

    M1C2-20

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    12 600

    Q2

    2026

    Mindestens 12 600 km außerstädtischer Straßen und Korridore, die mit 5G-Abdeckung ausgestattet sind.

    M1C2-21

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Mit 5G-Abdeckung ausgestattete Gebiete mit Marktversagen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 400

    Q2

    2026

    Mindestens 1 400 km mehr besiedelte Gebiete mit einer 5G-Abdeckung, davon mindestens 500 km² mit 5G-Abdeckung.

    M1C2-22

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte, d. h. i) Satcom, ii) Erdbeobachtung, iii) Raumfahrtindustrie und iv) In-Orbit-Wirtschaft.

    M1C2-23

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel

    Einsatz von Bodenteleskopen, betriebsbereitem SST-Zentrum, Raumfabrik und Flüssigantrieb

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    6

    Q2

    2026

    Mindestens drei zusätzliche Hochleistungsteleskope zur Identifizierung von Objekten im Weltraum, ein operatives Zentrum zur Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll (SST) (Netz zur Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll), eine Weltraumfabrik (integrierte Fertigungs-, Montage-, Integrations- und Teststrecken (M-AIT) kleiner Satelliten), ein Flüssigantrieb für die neue Generation von Trägerraketen.

    M1C2-24

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel

    Konstellationen oder Konzeptnachweis eingesetzter Konstellationen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    2

    Q2

    2026

    Mindestens zwei weitere Konstellationen oder Konzeptnachweise für Konstellationen, die im Rahmen von Satcom- und Erdbeobachtungsinitiativen eingesetzt werden

    M1C2-25

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel

    Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    8

    Q2

    2026

    Mindestens acht zusätzliche Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen, die aus unterstützten Raumfahrtinitiativen stammen, wie Küsten- und Meeres-Küstenüberwachung, Luftqualitätsdienst, Bodenbewegungsdienst, Überwachungsdienste und Bodennutzung, hydrometeorologischer Dienst, Wasserressourcendienst, Notfalldienste, Sicherheitsdienste.

    M1C2-26

    Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Gesetzesverordnung(en) zur Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81

    Billigung des Beschlusses des Verwaltungsrats zur Festlegung der Auswahlkriterien für die zu finanzierenden Projekte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2021

    Die Gesetzesverordnung(en) sieht die Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81 vor. Der Vorstand des Fonds genehmigt einen Beschluss zur Festlegung der Anlagepolitik.

    Die Anlagepolitik im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Fonds 394/81 legt mindestens Folgendes fest: Art und Umfang der geförderten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen müssen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für im Rahmen dieser Maßnahme geförderte Projekte durch Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ii) die Art der geförderten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten mit einer Prävalenz von KMU und ihre Förderkriterien, iv) Bestimmungen über die Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele, auch über 2026 hinaus, falls diese nicht für die Rückzahlung von Zinssätzen aus Darlehen, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 gewährt wurden, wiederverwendet werden.

    Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär schreibt die Verwendung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vor.

    M1C2-27

    Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

    Ziel

    KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 000

    Q4

    2021

    Mindestens 4000 weitere KMU erhielten ab dem 1. Januar 2021 Unterstützung aus dem Fonds 394/81.

    M1C2-28

    Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Dekrets einschließlich der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Dekrets

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    In der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge wird mindestens Folgendes festgelegt: Art und Umfang der geförderten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen müssen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für im Rahmen dieser Maßnahme geförderte Projekte durch Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ii) die Art der geförderten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten und ihre Förderkriterien, iv) Bestimmungen über die Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele, auch nach 2026, falls diese nicht zur Rückzahlung von Zinssätzen aus Darlehen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 wiederverwendet werden.

    Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär schreibt die Verwendung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vor.

    M1C2-29

    Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

    Ziel

    Genehmigte Entwicklungsverträge

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    40

    Q4

    2023

    Im Einklang mit ihrer Anlagepolitik wurden mindestens 40 Entwicklungsverträge genehmigt. Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Aktivierung von Investitionen in Höhe von mindestens 1500 Mio. EUR ab.

    M1C2-30

    Investitionen 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

    M1C2-31

    Investition 7 Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

    Meilenstein

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Investition abgeschlossen.

    Übertragungsbescheinigung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Italien überträgt Invitalia 2500000000 EURfür die Fazilität.

    Davon:

    ·2000000000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;

    ·500000000 EUR für die Teilinvestition 2 Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten.

    M1C2-32

    Investitionen 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    Inkrafttreten von Abkommen über die Finanzierung von Rechtsvorschriften

    Prozentsatz

    0

    100

    Q2

    2026

    Invitalia muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 2500000000 EUR(unter Berücksichtigung von Verwaltungsgebühren) zu verwenden.

    Insbesondere:

    ·2000000000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;

    ·500000000 EUR für die Teilinvestition 2 Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten.

    C. MISSION 1 KOMPONENTE 3: Tourismus und Kultur 4.0.

    Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Wiederbelebung von zwei Sektoren, die stark von der COVID-19-Krise betroffen sind: Kultur und Fremdenverkehr. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kultursektor zielen darauf ab, Kulturstätten sowohl digital als auch physisch, energieeffizienter und sicherer im Hinblick auf Naturkatastrophen zugänglicher zu machen, die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung der Attraktivität kleiner Kulturstätten und der ländlichen Architektur sowie zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts. Drei Maßnahmenpakete sind vorgesehen: Maßnahmen zur Entwicklung des Kulturerbes für die nächste Generation, einschließlich Investitionen in den digitalen Wandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kulturstätten, ii) kulturgeführte Regeneration kleiner historischer Stätten sowie des religiösen und ländlichen Erbes; III) Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft 4.0. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tourismus zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken, unter anderem durch die Verringerung der Fragmentierung des Sektors und die Steigerung der Skaleneffekte, die Verbesserung und Verbesserung der Standards des Gastgewerbes, die Förderung der digitalen Innovation und des Einsatzes neuer Technologien durch die Betreiber und die Unterstützung des ökologischen Wandels des Sektors. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen vorgesehen, um Unternehmen, einschließlich KMU, die in der Tourismusbranche tätig sind, und Tourismusunternehmen zu unterstützen, unter anderem durch Investitionen in digitale Instrumente.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen zur Umsetzung der an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen beitragen, insbesondere in Bezug auf die Notwendigkeit, „private Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern und die Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie unterstützen auch den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft und fördern gleichzeitig die Digitalisierung und Nachhaltigkeit des Tourismussektors.

    C.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das kulturelle Erbe

    Die Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Digitalisierung des italienischen Kulturerbes, um den Zugang zu kulturellen Ressourcen und digitalen Diensten zu verbessern.

    Mit der Intervention wird eine neue nationale digitale Infrastruktur für die Sammlung, Integration und Speicherung digitaler Ressourcen geschaffen, die sie über spezielle Plattformen für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stellt. Interventionen zum „physischen“ Erbe werden mit der Digitalisierung von Museen, Archiven, Bibliotheken und Kulturstätten einhergehen, damit die Bürger neue Formen der Nutzung des Kulturerbes erkunden können.

    Investition 1.2: Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um den Zugang zu und die Teilhabe an Kultur zu ermöglichen

    Die Maßnahme zielt darauf ab, architektonische, kulturelle und kognitive Barrieren in einer Reihe italienischer Kultureinrichtungen zu beseitigen. Die Maßnahmen werden mit Schulungen für Verwaltungspersonal und Kulturakteure kombiniert, um eine Kultur der Zugänglichkeit zu fördern und Fachwissen in den Bereichen rechtliche Aspekte, Aufnahme, kulturelle Mediation und Förderung aufzubauen.

    Investition 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kino, Theatern und Museen

    Mit der Maßnahme soll die Energieeffizienz von Gebäuden im Zusammenhang mit dem Kultur- und Kreativsektor verbessert werden. Sie finden sich häufig in veralteten, energieineffizienten Anlagen, die hohe Wartungskosten im Zusammenhang mit Klimaanlagen, Beleuchtung, Kommunikation und Sicherheit verursachen. Mit der Investition werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von (öffentlichen und privaten) Museen, Kinos und Theatern in Italien finanziert.

    Reform 3.1: Festlegung von Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen

    Ziel der Reform ist es, den ökologischen Fußabdruck kultureller Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Festivals, Kulturveranstaltungen und musikalische Veranstaltungen) zu verbessern, indem soziale und ökologische Kriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge für kulturelle Veranstaltungen aufgenommen werden, die von der Behörde finanziert, gefördert oder organisiert werden.

    Investition 3.3: Kapazitätsaufbau für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels

    Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, die Erholung des Kultur- und Kreativsektors zu unterstützen. Dies besteht aus zwei Interventionen.

    Die erste Maßnahme („Unterstützung der Erholung kultureller Aktivitäten durch Förderung von Innovation und der Nutzung digitaler Technologien in der gesamten Wertschöpfungskette“) zielt darauf ab, Kultur- und Kreativakteure bei der Umsetzung digitaler Strategien und der Steigerung ihrer Managementkapazitäten zu unterstützen.

    Die zweite Maßnahme („Förderung eines grünen Ansatzes in der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft“) zielt darauf ab, einen ökologisch nachhaltigen Ansatz in der gesamten Kette zu fördern, der ökologische Fußabdruck zu verringern und innovative und inklusive Ökodesign-Konzepte, auch im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft, zu fördern, um die Öffentlichkeit zu einem verantwortungsbewussteren Umweltverhalten zu bewegen.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 18 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 19 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 20 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 21 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 4.1: Digitales Tourismuszentrum

    Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines digitalen Tourismuszentrums, das über eine spezielle Internetplattform zugänglich ist und das gesamte Tourismusökosystem ermöglicht, um sein eigenes Angebot zu verbessern, zu integrieren und zu fördern. Mit der Investition wird eine neue digitale Infrastruktur finanziert und Unternehmen mit Datenanalysetools unterstützt, die von der nationalen Beobachtungsstelle für Tourismus bereitgestellt werden.

    Schließlich sieht die Maßnahme auch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Unterstützung von Beschleunigungsprogrammen vor.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 22 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 23 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 24 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 25 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Reform 4.1: Reglementierung der Berufe des Fremdenführers

    Die Investition in das digitale Tourismuszentrum wird durch eine Reform zur Straffung der Vorschriften für Fremdenführer ergänzt. Die Maßnahme sieht unter Beachtung der örtlichen Vorschriften eine Berufsorganisation für Fremdenführer und deren Herkunftsgebiete vor. Die systematische und einheitliche Anwendung der Reform würde es ermöglichen, die Grundprinzipien des Berufs zu regulieren und das Niveau der Dienstleistungserbringung im gesamten Staatsgebiet zu vereinheitlichen, was sich positiv auf den Markt auswirken würde. Die Reform umfasst Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um das Angebot bestmöglich zu unterstützen.

    C.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Massnahme

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M1C3-1

    Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

    Ziel

    Über die E-Learning-Plattform für das Kulturerbe geschulte Nutzer

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    30 000

    Q4

    2025

    Die geschulten Zielgruppen messen die Wirksamkeit des Schulungsangebots, das für das Programm für lebenslanges Lernen digital bereitgestellt werden soll.

    Zu den Interventionskategorien gehören:

    Erstellung von Ausbildungskursen, Durchführung durch Frontalunterricht und E-Learning-Programme, die auf der Grundlage einer Kompetenzbeurteilung verschiedener Zielgruppen von Lernenden konzipiert wurden (auf drei Kursebenen: Grundfertigkeiten, Spezialkenntnisse, Managementfähigkeiten).

    Begünstigte dieser Maßnahme sind: Mitarbeiter des Ministeriums, Mitarbeiter von Kulturinstituten lokaler Behörden, freiberufliche Kulturakteure.

    M1C3-2

    Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

    Ziel

    In der Digitalen Bibliothek produzierte und veröffentlichte digitale Ressourcen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    65 000 000

    Q4

    2025

    Mit den angestrebten digitalen Ressourcen wird der Anstieg der Menge an digitalisierten Kulturgütern gemessen, deren digitale Reproduktionen über digitale Technologien online genutzt werden können.

    Zu den auszufüllenden digitalen Ressourcen gehören: Digitalisierung von Büchern und Manuskripten, Dokumenten und Fotografien, Kunstwerken und historischen und archäologischen Artefakten, Denkmälern und archäologischen Stätten, Audio-Videomaterialien, einschließlich Normalisierung früherer Digitalisierungen und Metadaten

    Empfänger: Museen, Archive, Bibliotheken und Kulturinstitute

    M1C3-3

    Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und die Teilhabe daran zu ermöglichen

    Ziel

    Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an Kulturorten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    617

    Q2

    2026

    352 Museen, Denkmäler/, archäologische Gebiete und Parks, 129 Archive, 46 Bibliotheken und 90 nichtstaatliche Kulturstätten.

    Die Maßnahmen betreffen physische Eingriffe zur Beseitigung architektonischer Barrieren und die Installation technologischer Instrumente, die den Einsatz für Probanden mit eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten (taktile, klangliche, olfactorische Erfahrungen) ermöglichen.

    37 % der Interventionen werden in südlichen Regionen durchgeführt.

    M1C3-4

    Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz von Kino, Theatern und Museen

    Ziel

    Abgeschlossene Maßnahmen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    80

    Q3

    2023

    Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der abgeschlossenen Interventionen, die durch die Zertifizierung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten nachgewiesen wurde.

    Zu den abzuschließenden Maßnahmen gehören:

    -    technische, wirtschaftliche und finanzielle Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Fragen, Ermittlung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;

    -    Eingriffe in die Gebäudehülle;

    -    Maßnahmen zum Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitalen Anwendungssoftware sowie Zubehörinstrumenten für deren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;

    -    Installation intelligenter Systeme für Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz von Technologiemixen.

    M1C3-5

    Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz von Kino, Theatern und Museen

    Ziel

    Maßnahmen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos werden abgeschlossen (zweite Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    420

    Q4

    2025

    Der Indikator bezieht sich auf 55 Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, 230 Theaterhallen und 135 Kinos, die mit der Zertifizierung der regelmäßigen Ausführung der Arbeiten abgeschlossen wurden.

    Zu den abzuschließenden Maßnahmen gehören:

    -    technische, wirtschaftliche und finanzielle Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Fragen, Ermittlung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;

    -    Eingriffe in die Gebäudehülle;

    -    Maßnahmen zum Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitalen Anwendungssoftware sowie Zubehörinstrumenten für deren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;

    -    Installation intelligenter Systeme für Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz von Technologiemixen.

    M1C3-6

    Reform – 3.1 Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte kulturelle Veranstaltungen

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung von Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Es werden Kriterien für folgende Aspekte festgelegt: Verringerung des Papier- und Druckverbrauchs, Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Aufbau einer Phase mit rezyklierten und wiederverwendeten Materialien und nachhaltigen Einrichtungsgegenständen, Werbeartikel mit geringen Umweltauswirkungen, Auswahl des Standorts auf der Grundlage des Schutzes der biologischen Vielfalt, kostengünstige Verpflegungsdienste, Transport zur Erreichung der Veranstaltung und Materialtransport, Energieverbrauch für die Organisation der Veranstaltung.

    Zu den sozialen Kriterien zur Förderung der Zugänglichkeit und Inklusion gehören: Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen; Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Angehörige benachteiligter Gruppen (wie Wanderarbeitnehmer und ethnische Minderheiten) und Menschen mit Behinderungen; Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Auftragsvergabe für Unternehmen, deren Eigentümer oder Beschäftigte ethnischen Gruppen oder Minderheiten angehören, wie Genossenschaften, Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen; Förderung „menschenwürdiger Arbeit“ im Sinne des Rechts auf produktive und frei gewählte Arbeit, auf grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, auf angemessene Löhne, Sozialschutz und sozialen Dialog.

    Die Reform erstreckt sich auf kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen der darstellenden Künste.

    M1C3-7

    Investitionen – 3.3 Kapazitätsaufbau für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Durchführungsorganisation/den Begünstigten für alle Maßnahmen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Organisationen und Netze, die für die Durchführung der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zuständig sind

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Bei den ausgewählten Durchführungsstellen handelt es sich um spezialisierte Organisationen oder Netze, die sowohl im Bereich der Ausbildung als auch in den Bereichen Kulturproduktion, Umwelt, Kulturmanagement und -ausbildung über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.

    Die Benachrichtigung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, muss mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang stehen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M1C3-8

    Investitionen – 4.1 Digitales Tourismuszentrum

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals.

    Das digitale Tourismusportal soll das derzeitige „Italia.it“-Portal durch die Einführung einer Cloud und einer offenen Architektur aufwerten, wodurch die Vernetzung mit dem Ökosystem stark gefördert wird. Das modernisierte Portal umfasst: Schaffung einer neuen Front-End-Schnittstelle und eines neuen Navigationsbaums; Überprüfung des Layouts, der Struktur und der Funktionen der Abschnitte, Seiten und Artikel; die Einführung von Karten; mehrsprachige Verwaltung (zum Zeitpunkt des Wechsels wird das Portal auf Italienisch und Englisch präsentiert). Die Integration der anderen, derzeit unterstützten Sprachen wird in den Monaten unmittelbar nach der Inbetriebnahme erwartet.

    Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

    M1C3-9

    Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

    Ziel

    Beteiligung touristischer Betreiber am digitalen Tourismuszentrum

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    20 000

    Q2

    2024

    Zahl der beteiligten Tourismusunternehmen (z. B. Hotel, Reiseveranstalter und Unternehmen gemäß ATECO-Codes 55.00.00; 56.00 UHR; 79.00.00 und andere Strukturen des Sektors) entspricht 4 % der geschätzten 500000 italienischen Betreiber (Weiterbildung, Ausbildungsmaßnahmen, Kommunikation, Datenanalyse, Lösungen zur Innovationsförderung).

    Mindestens 37 % der beteiligten touristischen Betreiber müssen sich im Süden befinden.

    M1C3-10

    Reform 4.1 Verordnung zur Festlegung der Berufe des Fremdenführers.

    Meilenstein

    Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer

    Die Festlegung des nationalen Mindeststandards beinhaltet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    Die Festlegung des nationalen Mindeststandards beinhaltet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.

    Die Reform sieht auch Schulungen und berufliche Aktualisierungen vor, um das Angebot besser zu unterstützen. Die Reform gilt als Methode für den Erwerb einer einzigartigen Berufsqualifikation, die auf nationaler Ebene durch ein nationales Gesetz und anschließende Durchführungserlasse über die staatlichen Regionen nach einheitlichen Standards angenommen wurde.

    M1C3-11

    Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz im Kino, in Theatern und Museen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung:

    Verbesserung der Energieeffizienz in Kulturstätten

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung von Ressourcen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Kulturstätten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Kulturstätten sind Kinos, Theater und Museen.

    (INV. 1.3) Für Museen und Kulturorte zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Maßnahme durch die Anerkennung der Projektvorschläge im staatlichen Kulturministerium (MiC) im Fall von Ziel 1 durchgeführt. Andernfalls erfolgt die Identifizierung nichtstaatlicher Einrichtungen in den Ziel-2- und Ziel-3-Fällen im Wege von Ausschreibungen.

    Die Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    C3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 2.1: Attraktivität kleiner historischer Städte

    Diese Investition ist Teil des Programms „Piano Nazionale Borghi“, ein Programm zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung benachteiligter Gebiete auf der Grundlage der kulturellen Wiederbelebung von Kleinstädten und der Wiederbelebung des Tourismus. Die Maßnahmen sind auf integrierte lokal ausgerichtete kulturelle Projekte.

    Die Maßnahmen konzentrieren sich auf: I) Wiederherstellung des historischen Erbes, Modernisierung offener öffentlicher Räume (z. B. Beseitigung architektonischer Barrieren, Verbesserung des städtischen Mobiliars), Schaffung kleiner kultureller Dienstleistungen, auch für touristische Zwecke; II) die Schaffung und Förderung neuer Routen (z. B. thematische Routen, historische Routen) und Führungen sollten gefördert werden; III) die Einführung einer finanziellen Unterstützung für kulturelle, kreative, touristische, kommerzielle, land- und ernährungsbezogene und handwerkliche Tätigkeiten, mit denen die lokale Wirtschaft durch die Förderung lokaler Produkte, Kenntnisse und Techniken wiederbelebt werden soll.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 26 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 27 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 28 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 29 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Das Mandat sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 2.2: Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    Diese Investitionen sollen einen systematischen Prozess der Modernisierung historischer ländlicher Gebäude (private oder dritte Unternehmen) und des Landschaftsschutzes fördern.

    Viele ländliche Gebäude und landwirtschaftliche Strukturen haben einen schrittweisen Prozess der Aufgabe, Verschlechterung und Veränderung durchlaufen, die ihre besonderen Merkmale und ihre Beziehung zu ihrer Umgebung untergraben haben. Durch die Wiederherstellung des ländlichen Gebäudebestands soll die Maßnahme die Qualität der Landschaft verbessern, indem ein für die Öffentlichkeit nicht zugänglicher Gebäudebestand an die Gemeinde zurückgegeben wird.

    Investition 2.3: Programme zur Verbesserung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten

    Diese Investition zielt darauf ab, dem Niedergang der Städte entgegenzuwirken und die gemeinsame Identität von Orten wiederherzustellen, neue Möglichkeiten zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft und zur Abmilderung der Auswirkungen der Krise zu schaffen und die Kompetenzen für die Verwaltung und Instandhaltung historischer Parks und Gärten zu verbessern.

    Mit der Investition sollen historische Parks und Gärten renoviert und umfangreiche Kenntnisse über die italienischen historischen Parks und Gärten im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Instandhaltung, Verwaltung und öffentliche Nutzung geschaffen werden. Für die Sanierung dieser Standorte und die Schulung der örtlichen Bediensteten, die sie im Laufe der Zeit behandeln bzw. erhalten können, werden Mittel bereitgestellt.

    Über den kulturellen und historischen Wert hinaus tragen Gärten und historische Parks zur Verbesserung der ökologischen Werte bei und spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung, der Sauerstofferzeugung, der Verringerung der Umweltverschmutzung und des Lärms und der Mikroklimaregulierung.

    Investition 2.4: Seismische Sicherheit von Gotteshäusern, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Wiederherstellung der Kunst)

    Es wird ein Aktionsplan zur Prävention gegen Seismen aufgestellt, um das Risiko für Kultstätten erheblich zu verringern und so die potenziellen Wiederherstellungskosten nach Katastrophen sowie den dauerhaften Verlust vieler Vermögenswerte zu vermeiden. Der Aktionsplan umfasst drei Aktionsbereiche: Schutz von Kultstätten vor seismischen Risiken; die Restaurierung des Erbes des Fonds für Gotteshäuser und den Bau von Lagerhäusern als Schutz für Kunstwerke im Falle von Katastrophenereignissen.

    Die Investition sieht auch die Einrichtung des Nationalen funktionalen Zentrums für den Schutz von Kulturgütern vor menschlichen und natürlichen Risiken (CEFURISC) vor, das eine synergistischere Nutzung vorhandener Technologien und Umweltsysteme für die Überwachung, Überwachung und Verwaltung von Kulturstätten ermöglicht. 

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind. Sie umfasst eine Steuergutschrift für Arbeiten zur Verbesserung der Beherbergungseinrichtungen, einen Garantiefonds zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten für Unternehmen des Sektors (über einen eigenen Teil des KMU-Garantiefonds), die Aktivierung des Thematischen Fonds der EIB für Tourismus zur Unterstützung innovativer Investitionen in diesem Sektor und einen Beteiligungsfonds (Nationaler Tourismusfonds) für die Sanierung von Immobilien mit hohem touristischem Potenzial. Ein zusätzliches Finanzinstrument (FRI – Fondo Rotativo) ergänzt die oben genannten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind. Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit den Investitionsstrategien im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie in den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01) näher ausgeführt.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die rechtliche Vereinbarung und die anschließende Anlagepolitik der Finanzinstrumente

    I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und

    II.Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 30 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 31 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 32 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 33 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

    III.für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die betraute Einrichtung oder den Finanzintermediär verlangen.

    Investition 3.2: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

    Ziel der Investition ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Film- und audiovisuellen Sektors. Ziel des Projekts ist die Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise mit dem Ziel, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, auch durch Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, mit drei Aktionsbereichen.

    ·Zeile A: Bau neuer Studios und Wiederherstellung bestehender Studios und Anhänge, einschließlich Hightech-Lösungen.

    ·Zeile B: Innovative Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Ausbildungstätigkeiten des Versuchszentrums für Kinoografie, einschließlich neuer Instrumente für die audiovisuelle Produktion, die Internationalisierung und den Kultur- und Bildungsaustausch; Entwicklung der Infrastruktur (virtueller Live-Set) für berufliche und pädagogische Zwecke durch E-Learning, Digitalisierung und Modernisierung des Gebäude- und Anlagenbestands, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des technologischen und ökologischen Wandels; Bewahrung und Digitalisierung des audiovisuellen Erbes

    ·Zeile C: Stärkung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen im audiovisuellen Sektor in drei professionellen Makrobereichen: Unternehmen/Leiter; kreativ/künstlerisch; technisches Personal.

    Investition 4.3: Caput Mundi Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen.

    Das Projekt soll die Zahl barrierefreier touristischer Stätten erhöhen, gültige und qualifizierte touristische und kulturelle Alternativen in Bezug auf die überfüllten zentralen Gebiete schaffen sowie die Nutzung digitaler Technologien steigern, Grünflächen und die Nachhaltigkeit des Tourismus verbessern. Die Investition sieht sechs Interventionslinien vor:

    1.„Romanes Kulturerbe für die nächste Generation der EU“, das die Erneuerung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und Komplexe von hohem historischen architektonischen Wert der Stadt Rom umfasst;

    2.„Jubilee Wege“ (von Pagan bis Christian Rom), die auf die Verbesserung, Sicherheit, seismische Konsolidierung, die Restaurierung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege ausgerichtet sind;

    3.#LaCittàCondivisa, einschließlich der Sanierung von Standorten in Randgebieten;

    4.#Mitingodiverde, für Interventionen in Parks, historischen Gärten, Villan und Brunnen;

    5.#Roma 4.0: Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Apps für Touristen;

    6.#Amanotesa, mit dem Ziel, das Angebot an kulturellen Angeboten für Randgebiete für soziale Integration zu erhöhen.

    C.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M1C3-12

    Investition 2.1 – Attraktivität kleiner historischer Städte

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln an die Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln an die Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mit dem Dekret des Kulturministeriums werden den Gemeinden Mittel für die Attraktivität kleiner historischer Städte zugewiesen.

    Die an der Steigerung der Attraktivität kleiner historischer Städte beteiligten Gemeinden beziehen sich auf die 250 Gemeinden/Dörfer, die dem Kulturministerium die Interventionsprogramme übermittelt haben.

    Die Kriterien für die Auswahl der 250 Dörfer (Inv. 2.1) wird von MiC, Regionen, ANCI und internen Bereichen geteilt, die sie bestimmen vorläufig die Gebiete, die aufgrund der Komplementaritäten zwischen den verschiedenen Programmen für (Inv2.1) in Betracht kommen. Anschließend erfolgt die Auswahl der Dörfer auf der Grundlage a) territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Kriterien (statistische Indikatoren), b) der Fähigkeit des Projekts, die Attraktivität des Tourismus zu beeinflussen und die kulturelle Teilhabe zu erhöhen. Folgende statistische Indikatoren werden berücksichtigt: demografische Größe (Gemeinden mit Pop. Lt & 5000 Einwohner) und Trend; Touristenströme, Museumsbesucher; Kohärenz des touristischen Angebots (Hotels und andere Hotels, B & B, Zimmer und Mietunterkünfte); demografische Entwicklung der Gemeinde; Grad der kulturellen Teilhabe der Bevölkerung; die Kohärenz von Kultur-, Kreativ- und Tourismusunternehmen (gewinnorientiert und nicht gewinnorientiert) und verwandten Beschäftigten.

    Die Auftragsvergabe für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, umfasst Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 25 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten.

    M1C3-13

    Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung:

    zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung der Mittel

    zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Mittel werden durch den Erlass des Ministeriums für Kultur zugewiesen.

    Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft.

    Zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft (Inv 2.2) ist bei der Auswahl der wiederzugewinnenden Vermögenswerte der Fähigkeit der Investition, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Landschaftswerte zu erzielen, Vorrang einzuräumen. Vorrang haben:

    — für Vermögenswerte in Gebieten mit hohem Landschaftswert (Vermögenswerte in Gebieten von Landschaftsinteresse oder von erheblichem öffentlichem Interesse (Artikel 142-139 der DLg 42/2004), für Landschaften, die der UNESCO-Anerkennung unterliegen, FAO GIAHS;

    — für Vermögenswerte, die bereits für die öffentliche Nutzung verfügbar sind oder deren Zugänglichkeit der Eigentümer zustimmt, auch innerhalb lokaler und integrierter Schaltkreise und Netze;

    — „Flächenprojekte“, aufgeschlüsselt nach aggregierten Themen, mit denen die Verwirklichung der Ziele der Landschaftssanierung wirksamer gewährleistet werden kann;

    — Projekte in Gebieten, die die Integration und Synergien mit anderen Kandidaten für die PNRR verbessern, sowie andere Pläne/Projekte territorialer Art, die vom Planungsland (Kulturministerium) unterstützt werden.

    Für die Definition der Arten der ländlichen Architektur, die Gegenstand der Intervention sind, kann das Dekret des MiBAC vom 6. Oktober 2005 (in Durchführung des Gesetzes Nr. 378 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur) als Referenz dienen. Vorläufig können die Kriterien Folgendes betreffen: Erhaltungszustand der Vermögenswerte, Nutzungsgrad und Rolle, die diese Güter im territorialen und städtischen Kontext spielen.

    Die Vergabe der Aufträge für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M1C3-14

    Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mit der Verordnung des Kulturministeriums werden den zuständigen Verwaltungen die Mittel für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten zugewiesen.

    Historische Parks und Gärten (Inv. 2.3) Gegenstand der Intervention sind ausschließlich geschützte Kulturgüter, für die ein künstlerisches oder historisches Interesse erklärt wurde. Sie können sowohl dem Staatsministerium für Kultur (MiC) als auch dem nichtstaatlichen Vermögen gehören. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die von einer technisch-wissenschaftlichen Koordinierungsgruppe festgelegt werden, die sich aus Vertretern von MiC, Universität, ANCI und Branchenverbänden zusammensetzt.

    Die Vergabe der Aufträge für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M1C3-15

    Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung:

    für seismische Sicherheit anstelle von Gottesdienst und die Restaurierung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung der Mittel

    für seismische Sicherheit anstelle von Gottesdienst und die Restaurierung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Durchführungsstelle sowie die Förderfähigkeit und Finanzierung von Gebäuden, die Gegenstand von Interventionen sind, werden durch den Erlass des Ministeriums für Kultur festgelegt.

    und Typologie.

    (INV 2.4) Die Erdbebenpräventions- und Sicherheitsmaßnahmen von Gotteshäusern betreffen die Gebiete, die von mehreren Erdbeben betroffen sind, die seit 2009 Regionen Italiens heimgesucht haben (Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien).

    Die Interventionen des FEC (Fondo Edifici di Culto) werden auf der Grundlage des Zustands der Erhaltung der Vermögenswerte des Kulturerbes (Fondo Edifici di Culto) ausgewählt.

    Die Vergabe der Aufträge für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M1C3-16

    Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

    Ziel

    Abgeschlossene Maßnahmen zur Aufwertung kultureller oder touristischer Stätten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 300

    Q2

    2025

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Unterstützung von mindestens 1800 KMU für Projekte in den kleinen historischen Städten ab.

    Mit dem Ziel wird die Zahl der Maßnahmen gemessen, die zur Verbesserung von Kultur- und Tourismusstätten abgeschlossen wurden, die durch individuelle Bescheinigungen über die regelmäßige Ausführung nachgewiesen wird (Wiederherstellung und Sanierung des kulturellen Erbes, Gebäude für kulturelle und touristische Dienstleistungen, kleine touristische Infrastrukturen). Die Informationen umfassen:

    —Adaptive Wiederverwendung und funktionale, strukturelle und anlagentechnische Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Räumen für kulturelle Dienstleistungen (wie Museen und Bibliotheken), Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung alternativer und erneuerbarer Energien und Beseitigung von Hindernissen, die den Zugang von Menschen mit Behinderungen einschränken.

    —Erhaltung und Valorisierung außerhalb des kulturellen Erbes (z. B. archäologische, historisch-künstlerische, architektonische, demo-etno-anthropologische);

    —Schaffung von Wissens- und Informationsplattformen und integrierten Informationssystemen);

    Schaffung kultureller und künstlerischer Aktivitäten, Schaffung und Förderung kultureller und thematischer Reiserouten, historischer Routen, Radwege und/oder Fußgängerwege für die Anbindung und Nutzung von Orten von touristischem und kulturellem Interesse (wie Museen, Denkmäler, Unesco-Stätten, Bibliotheken, archäologische Gebiete und andere kulturelle, religiöse und künstlerische Attraktionen);

    — Förderung von Kultur-, Tourismus-, Handels-, Agrar-, Lebensmittel- und Handwerksbetrieben.

    37 % der Interventionen werden in weniger entwickelten Regionen durchgeführt.

    M1C3-17

    Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    Ziel

    Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft abgeschlossen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 000

    Q4

    2025

    Das Ziel ermittelt die Gesamtzahl der Vermögenswerte, die Gegenstand abgeschlossener Maßnahmen sind (wie durch die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch vom Beginn von 900 zusätzlichen Arbeiten zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und des Landschaftsschutzes ab (wie die Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten belegt).

    Zu den abzuschließenden Maßnahmen gehören:

    1. Konservative Sanierung und funktionale Erholung von landwirtschaftlichen Siedlungen, Artefakten und historischen ländlichen Gebäuden, landwirtschaftlichen Kulturpflanzen von historischem Interesse und typischen Elementen der Architektur und der ländlichen Landschaft. Unter den Techniken zur Wiederherstellung und strukturellen Anpassung müssen ökokompatible Lösungen und die Nutzung alternativer Energiequellen bevorzugt werden.

    2. Abschluss der Zählung des ländlichen Bauerbes und Einführung nationaler und regionaler Informationsinstrumente

    M1C3-18

    Investition 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten

    Ziel

    Zahl der neu qualifizierten Parks und historischen Gärten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    40

    Q4

    2025

    Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der neu qualifizierten historischen Parks und Gärten (wie durch die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch davon ab, dass die Schulungsmaßnahmen für mindestens 1260 Betreiber abgeschlossensind.

    Zu den Maßnahmen, die im Hinblick auf eine zufrieden stellende Erfüllung der Neuqualifizierung von Parks und historischen Gärten abgeschlossen werden müssen, gehören:

    -Wartung/Wiederherstellung/Management der Entwicklung der Vegetationskomponente;

    -Restaurierung der derzeitigen architektonischen und monuentalen Komponenten (z. B. kleine Gebäude, Trinkbrunnen und Einrichtungsgegenstände);

    -Analyse und Optimierung der derzeitigen Nutzungsmethoden für Räume, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen,

    -Achtung der anfälligsten oder wertvollsten Bereiche;

    -Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Funktionalität,

    -Sicherung von Umzäunungsbereichen, Eingangstoren, Videoüberwachungssystemen;

    -Einführung von Informationstools (z. B. Plakaten und Leitfäden) zur Förderung des Wissens und der bewussten Nutzung durch die Bürger;

    -Valorisierungsmaßnahmen zur Förderung der Kultur-, Bildungs- und Freizeitnutzung.

    M1C3-19

    Investitionen – 2.4 Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Kulturerbes (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Wiederherstellung der Kunst)

    Ziel

    Abgeschlossene Maßnahmen zur Erdbebensicherheit in Gotteshäusern, Wiederherstellung des Erbes von FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    300

    Q4

    2025

    Mit dem Ziel wird die Anzahl der Maßnahmen zur Sicherung der Erdbebensicherheit von Gebetsstätten, zur Wiederherstellung von FEC (Fondo Edifici di Culto) und zur Sicherung von Kunstwerken im Falle von Katastrophen gemessen (wie durch die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).

    Die Interventionen umfassen:

    I) vorbeugende Maßnahmen gegen Seismen von architektonischen Vermögenswerten zur Wiederherstellung bestehender Schäden und zur Sicherung des kulturellen Erbes; 
    II) Im Rahmen des Sanierungs-Art-Erhaltungsprojekts werden vorübergehende und geschützte Lagerstätten für die Erhaltung beweglicher Vermögenswerte im Katastrophenfall geschaffen.

    M1C3-20

    Investitionen – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

    Meilenstein

    Unterzeichnung der Verträge zwischen der durchführenden Einrichtung Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios

    Unterzeichnung der Verträge

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle, Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios.

     

    Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer Studios, die Wiederherstellung bestehender Studios, Investitionen in neue digitale Technologien, Systeme und Dienste zur Stärkung der von Cinecittà verwalteten Filmstudios von Cinecittà.

    Der Vertrag zwischen der durchführenden Stelle Cinecittà SPA und den Unternehmen enthält Auswahl-/Förderkriterien für die Einhaltung des DNSH-Technischen Leitfadens (2021/C58/01) für die unterstützten Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen.

    Verpflichtung/Ziel, 20 % in Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu investieren, die die Auswahlkriterien für die digitale Markierung erfüllen, und 70 % mit den Auswahlkriterien für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben.

    M1C3-21

    Investitionen – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

    Ziel

    Anzahl der Studios, deren Arbeiten zur Neuqualifizierung, Modernisierung und Bauarbeiten abgeschlossen sind

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    9

    Q2

    2026

    Die Interventionen betreffen die

    Bau von fünf neuen Studios und

    — die Renovierung von vier bestehenden Studios.

    Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch vom Abschluss der in den Zeilen B und C der Beschreibung der Maßnahme genannten Maßnahmen ab.

    M1C3-22

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für:

    thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;

    Annahme der Investitionspolitik

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    In der Anlagepolitik wird mindestens Folgendes festgelegt: die Art, den Umfang und die unterstützten Vorhaben, die zu unterstützenden Begünstigten, die Förderkriterien der Begünstigten und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung; und Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele.

    Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

    Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    M1C3-23

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,

    Annahme der Investitionspolitik

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Der Fonds ist für den Erwerb, die Umstrukturierung und die Umschulung von italienischen Immobilien bestimmt, um die Entwicklung des Tourismus in den am stärksten von der Krise betroffenen Gebieten oder Randgebieten (Küstengebiete, kleinere Inseln, Regionen in äußerster Randlage sowie ländliche Gebiete und Berggebiete) zu unterstützen.

    Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    M1C3-24

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds,

    Annahme der Investitionspolitik

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

    Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    M1C3-25

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für den Fondo Rotativo

    Annahme der Investitionspolitik

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

    Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    M1C3-26

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Durchführungserlasses zur Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.

    Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten über deren Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Steuergutschrift ist das Gesetz Nr. 83 vom 31. Mai 2014, mit dem die Anerkennung einer Steuergutschrift für Maßnahmen zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben eingeführt wurde.

    Auswahl-/Förderfähigkeitskriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) für unterstützte Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigte, die mindestens die Verwendung einer Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten bei den geförderten Vermögenswerten/Tätigkeiten und Begünstigten sowie die Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften erfordern.

    M1C3-27

    Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für große touristische Veranstaltungen

    Ziel

    Anzahl der

    kulturelle und touristische Stätten, deren Neuqualifizierung im Durchschnitt 50 % der Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    100

    Q4

    2024

    Die Investition umfasst Maßnahmen, die Folgendes umfassen:

    1. die Erneuerung und Wiederherstellung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historischem architektonischem Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Romanes Kulturerbe für die nächste Generation der EU“;

    2.Verbesserung, Sicherheit, seismische Konsolidierung, Restaurierung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Pfade für die Investitionslinie „Jubilee Wege“;

    3.die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“;

    4.Interventionen in Parks, historischen Gärten, Villan und Brunnen für die Investitionslinie Nr. #Mitingodiverde;

    5.Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Apps für Touristen oder Investitionslinie Nr. #Roma 4.0;

    6.Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an Kulturangeboten für Randgebiete für soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie Nr. #Amanotesa.

    M1C3-28

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Zahl der Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 500

    Q4

    2025

    Mindestens 3500 Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;

    Die Förderung durch die Steuergutschrift erhöht die Qualität des touristischen Gastgewerbes durch

    -Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit (erneuerbare Energiequellen weniger energieintensiv)

    -Neuentwicklung und Anhebung der Qualitätsstandards der italienischen Unterbringungseinrichtungen 

    M1C3-29

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Zahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    170

    Q2

    2026

    Unterstützung von mindestens 170 Tourismusprojekten;

    Die Unterstützung aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank zielt darauf ab,

    ·Unterstützung innovativer Investitionen für den digitalen Wandel

    ·Erhöhung des Angebots an touristischen Dienstleistungen

    ·Förderung von Prozessen der Zusammenlegung von Unternehmen

    M1C3-30

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus

    Unternehmen

    Ziel

    Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank:

    Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350000000 EUR

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    350 000 000

    Q4

    2022

    Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.

    M1C3-31

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Nationaler Tourismusfonds:

    Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 150000000 EURals Eigenkapitalunterstützung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    150 000 000

    Q4

    2022

    Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.

    M1C3-32

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Zahl der Tourismusunternehmen, die durch den KMU-Garantiefonds unterstützt werden sollen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000

    Q4

    2025

    Mindestens 1000 Tourismusunternehmen, die aus dem KMU-Garantiefonds unterstützt werden.

    M1C3-33

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Anzahl der Unternehmen, die durch die Fondo-Rotation unterstützt werden sollen (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    300

    Q4

    2025

    Mindestens 300 von Fondo Rotativo unterstützte Unternehmen;

    Die über den Fondo Rotativo finanzierten Interventionen umfassen:

    -Maßnahmen zur energetischen Neuqualifizierung

    -Eingriffe in die Gebäudehülle und Renovierung gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des DPR 380/2001 (einheitlicher Text der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Gebäude)

    -Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren.

    -Eingriffe beim vollständigen oder teilweisen Austausch von Klimaanlagen.

    -Erwerb von Möbeln und Möbeln, die ausschließlich für die unter dieses Dekret fallenden Wohnungen bestimmt sind

    -Interventionen für die Annahme von Maßnahmen zur Bekämpfung von Seismen

    -Renovierung der Möbelbauteile.

    -Errichtung von Thermalbecken und Erwerb von Ausrüstungen und Geräten, die für die Durchführung von Kuraktivitäten erforderlich sind, sowie auf Messen für die Erneuerung der Ausstellungsstrukturen.

    M1C3-34

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Anzahl der vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu erschlossenen Immobilien

    Anzahl

    0

    12

    Q4

    2025

    Mindestens 12 Immobilien, die vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu entwickelt wurden, könnten 17 Immobilien unter Berücksichtigung der Hebelwirkung erreichen.

    Die Unterstützung aus dem Nationalen Tourismusfonds zielt auf Folgendes ab:

    -Investitionen in Produkt-, Prozess- und Managementinnovationen, um den digitalen Wandel des Angebots an touristischen Dienstleistungen voranzutreiben,

    -Investitionen gewährleisten die Qualität der Standards des touristischen Gastgewerbes

    -Förderung von Zusammenlegungen und der Entwicklung von Unternehmensnetzwerken.

    M1C3-35

    Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

    Meilenstein

    Unterzeichnung jeder Vereinbarung für sechs Projekte zwischen einem Ministerium für Tourismus und Begünstigten/Durchführungsstellen

    Veröffentlichung der Programmvereinbarung zwischen dem Tourismusministerium, der Gemeinde Rom-Hauptstadt und den anderen beteiligten Akteuren

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Vereinbarungen werden für die folgenden sechs Projekte unterzeichnet: 
    1) das römische Kulturerbe für die nächste Generation der EU; 2) von Pagan Rom nach Christian Rom – Jugendwege; 3) #Lacittàcondivisa; 4) #Mitingodiverde; 5) Roma 4.0; 6) #Amanotesa

    Die Liste der Begünstigten/Durchführungsstellen enthält: Hauptstadt Rom; Archäologische Superintendence für das Kultur-, Umwelt- und Landschaftserbe von Rom (MIC); Archäologischer Park des Colosseums; Archäologischer Park der Appia Antica; Diöze von Rom; Ministerium für Tourismus; Region Latium.

    Vor der Ausschreibung werden die Auswahl- und Vergabekriterien sowie die Besonderheiten der Projekte mit den entsprechenden Ressourcen festgelegt.

    Die Vergabe der Aufträge für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M1C3-36

    Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

    Ziel

    Anzahl der kulturellen und touristischen Stätten, deren Umschulung abgeschlossen ist

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    200

    Q2

    2026

    Die Investition umfasst Maßnahmen, die Folgendes umfassen:

    -die Erneuerung und Wiederherstellung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historischem architektonischem Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Romanes Kulturerbe für die nächste Generation der EU“;

    -Verbesserung, Sicherheit, seismische Konsolidierung, Restaurierung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Pfade für die Investitionslinie „Jubilee Wege“;

    -die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“;

    -Interventionen in Parks, historischen Gärten, Villan und Brunnen für die Investitionslinie Nr. #Mitingodiverde;

    -Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Apps für Touristen oder Investitionslinie Nr. #Roma 4.0;

    -Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an Kulturangeboten für Randgebiete für soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie Nr. #Amanotesa.

    Die Investition umfasst Umschulungsmaßnahmen in mindestens fünf archäologischen/kulturellen Stätten für die Investitionslinie „Romanes Kulturerbe für die nächste Generation der EU“, mindestens 125 archäologische/kulturelle Stätten für „Jubilee Pfade“; mindestens 50 archäologische/kulturelle Stätten für #Lacittàcondivisa; mindestens 15 archäologische/kulturelle Stätten für #Mitingodiverde mindestens 5 archäologische/kulturelle Stätten für Roma 4.0

    Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch vom Abschluss aller Projekte der Investitionslinie „#Amanotesa“ und von der Verfügbarkeit der App „CaputMundi – Roma4U“ für die Öffentlichkeit ab.

    D. MISSION 2 KOMPONENTE 1: Kreislaufwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft und ökologischer Wandel

    Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft, Unterstützung von Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten und ökologischer Wandel. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen ergänzt, um den Wettbewerb bei der Abfallbewirtschaftung und den lokalen öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ zu erhöhen und den Wasserverbrauch in der Landwirtschaft zu verbessern. Mit dieser Komponente wird den länderspezifischen Empfehlungen entsprochen, Investitionen in den ökologischen Wandel, einschließlich der Kreislaufwirtschaft, zu konzentrieren.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die an Italien 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur „Schwerpunkt der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Abfall- und Wasserwirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), umzusetzen und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    D.1.     Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Kreislaufwirtschaft

    Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

    Diese Reform umfasst die Annahme einer breit angelegten nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die ein neues digitales Rückverfolgbarkeitssystem für Abfälle umfasst, steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen, eine Überarbeitung der Umweltbesteuerung, das Recht auf Wiederverwendung und Reparatur, die Reform der erweiterten Herstellerverantwortung und des Systems der Konsortien, die Unterstützung bestehender Regulierungsinstrumente (z. B. Rechtsvorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft und Mindestumweltkriterien im Rahmen einer umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge) und die Unterstützung des Projekts zur industriellen Symbiose. Die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und der Konsortien soll auch der Notwendigkeit einer effizienteren Nutzung des Umweltbeitrags Rechnung tragen, um die Anwendung transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien zu gewährleisten. Unter dem Vorsitz des Ministeriums für den ökologischen Wandel (MITE) wird eine spezielle Aufsichtsstelle eingerichtet, die das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortia-Systeme überwachen soll. Die Maßnahme bezieht sich auf alle Konsortien (nicht nur das CONAI-Verpackungssystem).

    Reform 1.3 – Technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

    Diese Reform besteht in der technischen Unterstützung der lokalen Behörden durch die Regierung bei der Umsetzung der Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten, bei der Entwicklung von Plänen und Projekten im Bereich der Abfallbewirtschaftung und bei Ausschreibungsverfahren. Mit der Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren wird sichergestellt, dass Konzessionen für die Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch Wettbewerbsprozesse gefördert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. Diese Reform unterstützt daher die Umsetzung der im Rahmen der Reform des Unternehmensumfelds vorgeschlagenen Reformen der Abfallbewirtschaftung. Die technische Unterstützung erstreckt sich auch auf die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge.

    Investition 2.1 – Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Diese Maßnahme umfasst die Gewährung von Unterstützung für materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Lagereinrichtungen für landwirtschaftliche Rohstoffe, Verarbeitung und Erhaltung von Rohstoffen, Digitalisierung der Logistik und Infrastrukturinterventionen auf den Lebensmittelmärkten), Investitionen in den Lebensmitteltransport und die Logistik, um die ökologischen und wirtschaftlichen Kosten zu senken, sowie Innovationen bei Produktionsprozessen, Präzisionslandwirtschaft und Rückverfolgbarkeit (z. B. Blockchain). Die Auswahlkriterien müssen mit der Bedarfsanalyse im Einklang stehen, die das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft im Rahmen des Strategieplans für die gemeinsame Agrarpolitik erstellt hat. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Verringerung der Emissionen in der Transport- und Logistikphase im Agrar- und Lebensmittelsektor durch Elektrofahrzeuge und Verkehrssysteme sowie die Digitalisierung des Sektors und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

    Investition 2.2 – Agrarsolarpark

    Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Beihilfen für Investitionen in Produktionsstrukturen der Landwirtschaft, der Viehzucht und der Agrarindustrie, zur Entfernung und Entsorgung des bestehenden Dachs und zur Errichtung eines neuen isolierten Dachs, zur Schaffung automatisierter Belüftungs- und/oder Kühlsysteme, zur Installation von Solarpaneelen und zur intelligenten Steuerung der Ströme und Akkumulatoren.

    Investition 2.3 – Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

    Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Beihilfen für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit folgenden Zielen:

    -Innovationen in der Landwirtschaft und Mechanisierung, insbesondere geländegängige Maschinen und Geräte;

    -Innovationen bei der Verarbeitung, Lagerung und Verpackung von nativem Olivenöl extra.

    Gelände-Maschinen müssen emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, die den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) entsprechen. Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    Investition 3.3 – Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

    Diese Investition besteht in der Gestaltung und Produktion digitaler Inhalte, um das Bewusstsein für Umwelt- und Klimaprobleme zu schärfen. Die digitalen Inhalte bestehen aus Podcasts, Schulvideounterricht, Videos und Artikeln. Es wird eine Online-Plattform ohne Abonnement eingerichtet, um zum umfassendsten „Repository“ für Bildungs- und Freizeitmaterialien zu umweltbezogenen Themen zu werden. Es wird erwartet, dass bei der Produktion digitaler Inhalte wichtige Influencer einbezogen werden. Beispiele für Themen, die über verschiedene Kanäle abgedeckt werden: Übergangsregeln, Energiemix und Rolle erneuerbarer Energien, Klimawandel, Nachhaltigkeit der Atmosphäre und globale Temperaturen, versteckte Rolle der Ozeane, Wasserreserven, individueller und organisatorischer ökologischer Fußabdruck, Kreislaufwirtschaft und neue Landwirtschaft.

    D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C1-1

    Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

    Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Der Ministerialerlass zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft enthält mindestens folgende Maßnahmen:

    -ein neues digitales Rückverfolgbarkeitssystem für Abfälle, das einerseits die Entwicklung eines Sekundärmarkts für Rohstoffe (durch die Schaffung eines klaren Rahmens für die Versorgung mit Sekundärrohstoffen) auf der anderen Seite die Kontrollbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Abfallbewirtschaftung unterstützen soll.

    -steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen;

    -eine Überarbeitung des Umweltsteuersystems für Abfälle, um das Recycling auf dem gesamten Staatsgebiet einfacher zu machen als die Deponierung und Verbrennung;

    -Recht auf Wiederverwendung und Reparatur;

    -Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (erweiterte Herstellerverantwortung) und des Systems der Konsortien, um die Verwirklichung der EU-Ziele durch die Schaffung eines spezifischen Aufsichtsgremiums unter dem Vorsitz des MITE zu unterstützen, mit dem Ziel, das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortialsysteme zu überwachen;

    -Unterstützung der bestehenden Regulierungsinstrumente: Ende des Abfallrechts (national und regional), Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Bei der Entwicklung/Aktualisierung von EOW und CAM sind insbesondere Bauwesen, Textilien, Kunststoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zu berücksichtigen.

    -Unterstützung des Industriesymbiosenprojekts durch Regulierungs- und Finanzinstrumente.)

    M2C1-2

    Reform 1.3 – Technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

    Meilenstein

    Genehmigung einer Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden

    Veröffentlichung der genehmigten Vereinbarung auf der Website des Ministeriums

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung der lokalen Behörden bei der Umsetzung der im Gesetz (gesetzesvertretenden Dekret Nr. 50/2016 über die öffentliche Ausschreibung) festgelegten Mindestumweltkriterien im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) und des Beginns der Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Ausschreibungsverfahren wird genehmigt.

    Die technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften (Regionen, Provinzen und Gemeinden) wird von der Regierung (Ministerium für den ökologischen Wandel, Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung usw.) über die Inhouse-Unternehmen gewährleistet. Die technische Unterstützung umfasst Folgendes:

    -technische Hilfe bei der Umsetzung der Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten;

    -Unterstützung der Entwicklung von Abfallbewirtschaftungsplänen und -projekten;

    -Unterstützung von Ausschreibungsverfahren, auch um sicherzustellen, dass Konzessionen für die Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch Wettbewerbsprozesse gefördert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen.

    Das Ministerium für den ökologischen Wandel entwickelt einen spezifischen Aktionsplan für den Aufbau von Kapazitäten, um lokale Behörden und professionelle öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung der durch das Gesetz (gesetzesvertretenden Dekret Nr. 50/2016 über öffentliche Ausschreibungen) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) festgelegten Mindestumweltkriterien bei Ausschreibungsverfahren zu unterstützen.

    M2C1-3

    Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Meilenstein

    Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der Regelung für logistische Anreize

    Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums oder eines anderen Förderkanals

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Im Genehmigungserlass wird die endgültige Rangfolge festgelegt.

    Das logistische Anreizsystem umfasst Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 32 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 27 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten.

    M2C1-4

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    30

    Q4

    2022

    Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert sich auf mindestens 30 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beläuft. Die Investition wird nach zwei verschiedenen, bereits bestehenden Verfahren durchgeführt und refinanziert. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

    M2C1-5

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    19

    32

    Q4

    2023

    Die Empfängerprojekte, deren Gesamtwert sich auf mindestens 32 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beläuft, sind anzugeben. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

    M2C1-6

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    32

    63.5

    Q2

    2024

    Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert sich auf mindestens 63,5 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beläuft. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

    M2C1-6bis

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    63.5

    100

    Q4

    2024

    Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert sich auf mindestens 100 % der zusätzlichen Finanzmittel beläuft, die der Investition zugewiesen wurden. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

    M2C1-7

    Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

    Ziel

    Veröffentlichung der endgültigen Ranglisten mit Angabe der Endempfänger.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10 000

    Q4

    2024

    Ermittlung von mindestens 10000 Endempfängern für Investitionen in Innovation in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie.

    Bei den Investitionen wird mindestens einer der folgenden Aspekte berücksichtigt:

    — Ersetzung von mehr

    umweltschädliche Geländefahrzeuge

    Einführung von Präzisionslandwirtschaft und landwirtschaftlichen Maschinen 4.0

    Ersetzung veralteter Anlagen für Olivenmühlen

    Zur Einhaltung von Do-Nr. —

    Geländefahrzeuge müssen emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, was den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) entspricht.

    Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden.

    Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    M2C1-8

    Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

    Ziel

    Unterstützung von Investitionen in Innovationen in die Kreislaufwirtschaft und die Bioökonomie

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    10 000

    15 000

    Q2

    2026

    Nach Abschluss der Projekte haben mindestens 15000 Endempfänger Unterstützung für bezahlte Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie erhalten.

    Bei den geförderten Investitionen handelt es sich um:

    Ersetzung umweltschädlicherer Geländefahrzeuge

    Einführung der Präzisionslandwirtschaft

    Ersetzung veralteter Anlagen für Olivenmühlen

    Zur Einhaltung des Grundsatzes „No-Significant-Harm“ müssen Geländefahrzeuge emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, was den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) entspricht.

    Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    M2C1-9

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Agrovoltaische Stromerzeugung

    ENTFÄLLT

    kW

    0

    1 383 000

    Q2

    2026

    Installierte Solarleistung vonmindestens 1 383 000 kW

    M2C1-10

    Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Ziel

    Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    48

    Q2

    2026

    Mindestens 48 Interventionen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau.

    M2C1-11

    Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

    Meilenstein

    Start der Internetplattform und Verträge mit Autoren

    Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags mit den Produzenten von Inhalten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Öffentlicher Start der Internetplattform und Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen mit „Inhaltsproduzenten“. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von mindestens 180 Podcasts, schulspezifischen Videounterricht und Videoinhalten, die auf der Internetplattform zum ökologischen Wandel produziert und verfügbar sind.

    M2C1-12

    Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

    Ziel

    Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    180

    Q2

    2026

    Mindestens 180 Podcasts, schulspezifische Videokurse und Videoinhalte, die auf der Webplattform produziert und live produziert werden



    D.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Reform 1.2 – Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung

    Diese Reform besteht in der Annahme eines umfassenden nationalen Programms für die Abfallbewirtschaftung, das auf den höchsten Stand der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung von Abfällen abzielt, die Anpassung des Netzes der für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen, die Minimierung der Endlagerung als letzte und verbleibende Option, die Einrichtung von Überwachungssystemen, die Verhinderung der Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, die Bekämpfung der geringen Abfallsammlung, die Verhinderung der Deponierung und die Gewährleistung der Komplementarität mit regionalen Abfallprogrammen, die Ermöglichung der Verwirklichung der Ziele des europäischen und nationalen Abfallrechts und die Bekämpfung der illegalen Abfallverbringung und der Verbrennung im Freien.

    Investition 1.1 – Umsetzung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Diese Investition besteht in der Verbesserung und Mechanisierung des getrennten Abfallsammelnetzes der Gemeinden, der Bau neuer Behandlungs-/Recyclinganlagen für organische Abfälle, Mehrwerkstoffe, Glas- und Papierverpackungen und innovative Behandlungs-/Recyclinganlagen, die sich mit der Entsorgung von Adsorptionsmitteln (PAD), Klärschlamm, Lederabfällen und Textilabfällen befassen.

    Investitionen 1.2 – Kreislaufwirtschaft: „Leitprojekte“

    Diese Investition besteht in der Unterstützung der Verbesserung des Netzes der getrennten Sammlung, unter anderem durch die Digitalisierung der Prozesse und/oder der Logistik, sowie von Behandlungs-/Recyclinganlagen für die folgenden Sektoren:

    -Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikmodulen;

    -Papier-/Papierindustrie;

    -Recycling von Kunststoffabfällen (mechanisches, chemisches Recycling, „Plastic Hubs“), einschließlich Kunststoffabfälle (MPL). In diesem Bereich werden Industriesymbiosenprojekte in Form von „Kreislaufgebieten“ gefördert, um eine vollständige Wiederverwendung von Nebenprodukten des Recyclings von Kunststoffen zu gewährleisten und Waren mit hohem Mehrwert herzustellen;

    -Textilien („Textildrehscheiben“).

    Darüber hinaus wird ein globales Überwachungssystem zur Bekämpfung des illegalen Dumpings mithilfe von Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt (für eine weitere Beschreibung der Gesamtintervention siehe Investition 1.1 – Umsetzung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems im Rahmen von Mission 2 Komponente 4). Das globale Überwachungssystem wird zusammen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen die lokalen Kontrollbehörden und Ordnungskräfte bei der Verhütung, Kontrolle und Bekämpfung illegaler Ablagerungen und organisierter Kriminalität im Bereich der Abfallbewirtschaftung unterstützen.

    Investition 3.1 – Grüne Inseln

    Diese Investitionen umfassen die Finanzierung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Energie (z. B. erneuerbare Energien, Netz- und Energieeffizienz), Wasser (z. B. Entsalzung), Verkehr (z. B. Radwege, emissionsfreie Busse und Boote) und Abfall (z. B. Abfalltrennung) auf den 19 nicht vernetzten kleinen Inseln. Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen. Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 34 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 35 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 36 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 37 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Das Mandat sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 3.2 – Grüne Gemeinschaften

    Diese Investition besteht in der Unterstützung von ländlichen Gebieten und Berggebieten, die ihre wichtigsten Ressourcen (sogenannte „grüne Gemeinschaften“) durch Investitionen insbesondere in folgenden Bereichen ausgewogen nutzen wollen:

    -integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der CO2-Abscheidung, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“);

    -integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

    -Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;

    -Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („geeignet, lokale Produkte zu verbessern“);

    -Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berges;

    -Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;

    -nachhaltige Entwicklung der Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);

    -Integration von Mobilitätsdiensten;

    -Entwicklung eines nachhaltigen landwirtschaftlichen Modells („das auch durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor unabhängig ist“).

    -Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 38 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 39 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 40 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 41 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Das Mandat sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 3.4 – Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF), um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in den italienischen Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau zu verbessern. Die Fazilität wird in Form von Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen direkt über die ISMEA (Istituto di Servizi per il Mercato Agricolo Alimentare) betrieben. Der Betrag der Fazilität beläuft sich einschließlich der an ISMEA zu entrichtenden Gebühren auf 2 Mrd. EUR.

    Die Fazilität wird von der ISMEA als Durchführungspartner verwaltet. Der Fonds umfasst folgende Produktlinien:

    ·Unterstützung von Unternehmen, Unternehmensgruppen oder Vereinigungen landwirtschaftlicher Erzeuger sowie Organisationen für Forschung und Wissensverbreitung in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau durch Verbesserung der Produktionsprozesse durch Einbeziehung einer Kombination von Tätigkeiten aus folgenden Bereichen:

    oVerbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produktionsprozessen durch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, um die Effizienz des Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauchs der angestrebten Produktionsprozesse erheblich zu steigern;

    oInvestitionen in Wissens-, Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsprojekte, Technologietransfer und Entwicklungsprojekte, die auch die Neuordnung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Lieferkette unterstützen können, um die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse zu verbessern;

    oInvestitionen in die Digitalisierung von Unternehmen, einschließlich des elektronischen Handels und neuer Technologien;

    oInstallation von Photovoltaik- und Solarmodulen

    Ziel der Maßnahme ist es, die Treibhausgasemissionen, die Lebensmittelverschwendung und den Einsatz von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Energieeffizienz zu verbessern und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern.

    Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen das Ministerium und die ISMEA ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung des Fonds wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von regierungsunabhängigen Mitgliedern gebilligt.

    2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    a.Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.

    b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    c.Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere schließt die Anlagepolitik folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 42 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 43 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 44 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 45 .

    d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten des Fonds keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    a.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der ISMEA. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen, der Anforderungen an die Klima- und Digitalkennzeichnung gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung und Anhang VII der ARF-Verordnung; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten des Fonds keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

    5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 924 000 000,00 EUR der ARF-Investitionen in den Fonds tragen im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimaschutzzielen bei. 46

    Die Durchführung der Maßnahme wird durch Übertragung des Gesamtbetrags der Mittel für den Fonds an die ISMEA bis zum 31. August 2026 abgeschlossen.

    D.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C1-13

    Reform 1.2 – Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Ministerialdekrets über das Nationale Programm für die Abfallbewirtschaftung

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Das Ministerialdekret für das Nationale Programm für die Abfallbewirtschaftung umfasst mindestens folgende Ziele:

    Erreichung des höchsten Niveaus der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung von Abfällen, wobei zumindest die in Artikel 181 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Ziele erreicht werden und die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu berücksichtigen sind;

    a)das Netz der für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen – im Hinblick auf die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft – anzupassen, um die erforderlichen Kapazitäten zur Erreichung der in Buchst. a genannten Ziele zu gewährleisten und folglich die Endlagerung als letzte und verbleibende Option auf ein Mindestmaß zu beschränken, und zwar im Einklang mit dem Grundsatz der Nähe und unter Berücksichtigung der Abfallvermeidungsziele, die im Rahmen der in Art. 180 des Decreto legislativo 152/06 vorgesehenen nationalen Abfallvermeidungsplanung festgelegt wurden;

    b)Einführung einer angemessenen Überwachung der Durchführung des Programms, um eine ständige Überprüfung der Einhaltung seiner Ziele und der eventuellen Notwendigkeit der Einführung von Korrekturinstrumenten für die Verwirklichung der geplanten Maßnahmen zu ermöglichen;

    c)die Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen die Italienische Republik wegen Nichtumsetzung der europäischen Rechtsvorschriften über die Abfallkreislaufplanung zu verhindern;

    d)Bekämpfung der geringen Abfallsammlung und Verhinderung der Deponierung (siehe auch die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft);

    e)die regionale Abfallbewirtschaftungsanlage ergänzt das nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm;

    f)Schließung der Lücken bei der Abfallbewirtschaftung und der regionalen Kluft in Bezug auf die Anlagenkapazität und die Qualitätsstandards, die zwischen den verschiedenen Regionen und Gebieten des nationalen Hoheitsgebiets bestehen, mit dem Ziel, Verzögerungen auszugleichen;

    die derzeitigen und neuen Ziele, die in den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind, zu erreichen;

    I)zur Bekämpfung der illegalen Abfallablagerung und der Verbrennung im Freien (z. B. in Terra dei Fuochi) durch Maßnahmen, einschließlich der Einführung eines neuen Systems zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, unterstütztes globales Überwachungssystem zur Bekämpfung illegaler Ablagerungen mithilfe von Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt werden.

    M2C1-14

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen;

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Ministerialdekrets.

    Annahme des Ministerialerlasses zur Genehmigung der Auswahlkriterien für die von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte.

    Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2021

    Das Ministerialdekret über die Genehmigung der Kriterien für die Auswahl der von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte tritt in Kraft.

    Das Ministerialdekret legt fest, dass die Projekte unter folgenden Kriterien ausgewählt werden:

    -Kohärenz mit EU- und nationalen Rechtsvorschriften und dem Europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft,

    -Erwartete Verbesserung der Recyclingziele

    -Kohärenz mit regionalen und nationalen Planungsinstrumenten,

    -Beitrag zur Lösung von EU-Vertragsverletzungen, Synergien mit anderen sektorspezifischen Planungen (z. B. PNIEC) und/oder anderen Komponenten des Plans, innovative Technologien auf der Grundlage umfassender Erfahrungen,

    -Fachliche Qualität des Vorschlags.

    -Kohärenz und Komplementarität mit kohäsionspolitischen Programmen und ähnlichen Projekten, die über andere EU- und nationale Instrumente finanziert werden

    Die Interventionen umfassen keine Investitionen in Deponien, Entsorgungsanlagen, Anlagen zur mechanischen biologischen/mechanischen Behandlung oder Verbrennungsanlagen im Einklang mit dem DNSH-Grundsatz.

    M2C1-15

    Reform 1.2

    Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung;

     

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Verringerung irregulärer Deponien (T1)

    ENTFÄLLT

    Anzahl irregulärer Deponien

    33

    11

    Q2

    2024

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und einzubeziehen.

    Mit der vorgeschlagenen Intervention soll die Verringerung der irregulären Deponien im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens NIF 2003/2077 von 33 auf 11 (d. h. mindestens 66 %) erreicht werden.

    Bis zum 31. Dezember 2023 sind mindestens 27 (von 33) Löschungsanträgen an die Europäische Kommission zu richten. Der Antrag auf Ausschluss umfasst eine vollständige Analyse der Kontamination (Boden und Wasser), eine klare Erläuterung der Beseitigung der Kontamination und Garantien, dass jegliches Risiko einer künftigen Kontamination ausgeschlossen ist.

    Bis zum 30. Juni 2024 sind mindestens 29 (von 33) Löschungsanträgen an die Europäische Kommission zu richten. Der Antrag auf Ausschluss umfasst eine vollständige Analyse der Kontamination (Boden und Wasser), eine klare Erläuterung der Beseitigung der Kontamination und Garantien, dass jegliches Risiko einer künftigen Kontamination ausgeschlossen ist.

    M2C1-15bis

    Reform 1.2

    Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung:

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Verringerung irregulärer Deponien (T2)

    ENTFÄLLT

    Anzahl irregulärer Deponien

    34

    14

    Q4

    2023

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und einzubeziehen. Mit der vorgeschlagenen Intervention soll die Verringerung der irregulären Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 34 auf 14 (d. h. um mindestens 60 %) erhöht werden.

    M2C1-15ter

    Reform 1.2

    Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung:

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung

    ENTFÄLLT

    Prozentpunkte

    22.8

    20

    Q4

    2023

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und einzubeziehen. Die Differenz zwischen dem nationalen Durchschnitt und der Region mit der schlechtesten Leistung bei den Quoten der getrennten Sammlung verringert sich auf 20 Prozentpunkte.

    M2C1-15 quater

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ist im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

    M2C1-16

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Unregelmäßige Deponien

    ENTFÄLLT

    Anzahl irregulärer Deponien

    11

    0

    Q2

    2026

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und einzubeziehen. Mit der vorgeschlagenen Intervention soll die Verringerung der irregulären Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2003/2077 sind, von 11 auf 0 (d. h. mindestens 100 %) erreicht werden.

    M2C1-16bis

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Unregelmäßige Deponien

    ENTFÄLLT

    Anzahl irregulärer Deponien

    14

    9

    Q4

    2024

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und einzubeziehen. Mit der vorgeschlagenen Intervention soll die Verringerung der irregulären Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 14 auf 9 (d. h. mindestens 75 %) erhöht werden.

    M2C1-16ter

    Reform 1.2

    Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung

    ENTFÄLLT

    Prozentpunkte

    27,6

    20

    Q4

    2024

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und einzubeziehen. Mit der vorgeschlagenen Intervention verringert sich die Abweichung zwischen den durchschnittlichen drei Regionen mit der besten Leistung und den drei Regionen mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl bei den Quoten der getrennten Sammlung um 20 Prozentpunkte.

    M2C1-17

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Siedlungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    55

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Siedlungsabfällen muss mindestens 55 % erreichen (gemäß der Definition in Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe C der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in der durch die Richtlinie 2018/851 geänderten Fassung).

    M2C1-17bis

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Verpackungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    65

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Verpackungsabfällen nach Gewicht muss mindestens 65 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).

    M2C1-17ter

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    25

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Holzverpackungen nach Gewicht muss mindestens 25 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852))25 %.

    M2C1-17quater

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    70

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Eisenmetallverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).

    M2C1-17 Quinquies

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Aluminiumverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    50

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Aluminiumverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).

    M2C1-17 Geschlechter

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    70

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Glasverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).

    M2C1-17 Septies

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Papier und Pappe im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    75

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Papier und Pappe muss nach Gewicht mindestens 75 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).

    M2C1-17 Oktien

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    ENTFÄLLT

    Rückgewinnungsquote

    ENTFÄLLT

    50

    Q4

    2025

    Die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffern I bis VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).

    M2C1-17 Nonies

    Reform 1.1

    Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft;

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2025

    Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.

    M2C1-18

    Investition 3.1: Grüne Inseln

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Dekrets des Direktors

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2022

    Der Erlass des Direktors genehmigt die Rangfolge der Projekte im Zusammenhang mit den Ergebnissen der öffentlichen Bekanntmachung. Das Auswahlverfahren umfasst Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten.

    Mögliche Interventionsbereiche sind:

    -integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der CO2-Abscheidung, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“);

    -integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

    -Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;

    -Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („geeignet, lokale Produkte zu verbessern“);

    -Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berges;

    -Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;

    -nachhaltige Entwicklung der Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);

    -Integration von Mobilitätsdiensten;

    -— Entwicklung eines nachhaltigen landwirtschaftlichen Modells („das auch durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Bereichen Elektrizität, Wärme und Verkehr unabhängig ist“).

    Das Biomethan muss den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29-31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Nahrungs- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit zusammenhängenden Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten genügen, damit die Maßnahme mit dem Grundsatz der „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang steht.

    M2C1-19

    Investition 3.1: Grüne Inseln

    Ziel

    Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln

    ENTFÄLLT

    Anzahl der kleinen Inseln

    0

    19

    Q2

    2026

    Mindestens 19 kleine Inseln, die abgeschlossene integrierte Projekte durchführen, die mindestens drei verschiedene Arten von Interventionen umfassen.

    Insgesamt macht der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition aus.

    Förderfähig sind folgende Interventionen:

    -Energieeffizienzmaßnahmen;

    -Entwicklung und/oder Modernisierung kollektiver Mobilitätsdienste und -infrastrukturen; mit elektrischem Antrieb betriebene Busse und Boote; Notunterkünfte für öffentliche Verkehrsdienste; Carsharing, Fahrrad-Sharing, Scooter-Sharing;

    -Bau und/oder Anpassung von Radwegen, Bau von Schutzbereichen;

    -effiziente getrennte Sammlung mit Stärkung der Sammelsysteme;

    -Bau/Modernisierung ökologischer Inseln mit zugehörigem Wiederverwendungszentrum;

    -Entsalzungsanlagen;

    -Anlagen für erneuerbare Energien für den Strom, einschließlich Photovoltaik, Offshore-Windenergie und Meeresenergie wie Wellen- oder Gezeitenenergie;

    -Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage;

    -Eingriffe in das Stromnetz und die damit verbundenen Infrastrukturen: Speicheranlagen, Integration des Stromnetzes in das Wassersystem der Insel, intelligente Netze, innovative Energiemanagement- und -überwachungssysteme.

    M2C1-20

    Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl umweltfreundlicher Gemeinschaften

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl umweltfreundlicher Gemeinschaften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2022

    Mitteilung des Vergabeverfahrens für Finanzhilfen, das Förderkriterien enthalten sollte, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    M2C1-21

    Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

    Ziel

    Umsetzung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften dargelegten Interventionen

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz der von den Grünen Gemeinschaften vorgelegten Interventionen

    0

    90

    Q2

    2026

    Abschluss der Durchführung von mindestens 90 % der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften vorgesehenen Maßnahmen (gemäß Artikel 72 des Gesetzes 221/2015)

    M2C1-22

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

     

     

     

    Q2

    2024

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

    M2C1-23

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    Inkrafttreten von Abkommen über die Finanzierung von Rechtsvorschriften

     

    0

    50 %

    Q2

    2025

    Die Fazilität muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um mindestens 50 % der ARF-Investitionen in den Fonds zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Die ISMEA erstellt einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der zur Verwirklichung der Klimaziele beiträgt, nach der in Anhang VI beschriebenen Methode aufgeführt wird.

    M2C1-24

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    Inkrafttreten von Abkommen über die Finanzierung von Rechtsvorschriften

     

    50 %

    100 %

    Q2

    2026

    Die Fazilität muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in den Fonds zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

    M2C1-25

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Meilenstein

    Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen

    Übertragungsbescheinigung

     

     

     

    Q4

    2024

    Italien überträgt 1 960 000 000.00 EUR für die Fazilität an ISMEA.

    E. MISSION 2 KOMPONENTE 2: Energiewende und nachhaltige Mobilität

    Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen im Bereich der Energiewende. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen. Die Komponente umfasst Investitionen in die Lieferkette für erneuerbare Energien, Wasserstoffstrom, Biomethananlagen und intelligente Netze. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ ergänzt.

    Diese Komponente umfasst auch Investitionen und Reformen im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten der nachhaltigen Mobilität. Die Komponente umfasst Investitionen in den Bau von Radwegen und Infrastrukturen für den schnellen Transit von U-Bahn-/Straßenbahnen/Bus sowie in die Beschaffung emissionsfreier Busse, Fahrzeuge, Brandbekämpfungs- und Flughafenfahrzeuge. Diese Reformen und Investitionen werden ergänzt durch Reformen zur Abschaffung regulierter Preise für das Laden und zur Steigerung des Wettbewerbs bei den Konzessionen für Ladepunkte, Regionalbahnen und öffentlichen Nahverkehr im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den an Italien 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen nachzukommen, in denen es darum geht, „die Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel, insbesondere in die saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung [...] nachhaltiger öffentlicher Verkehr, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

    Die Komponente unterstützt die Leitlinien für Italien zur Umsetzung seines nationalen Energie- und Klimaplans (SWD(2020) 911 final), in denen Italien aufgefordert wurde, bestehende Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere bestehende Windkraftanlagen, zu fördern, umzugestalten und zu repowerieren und innovative Offshore-Energie im gesamten Mittelmeerraum zu erkunden.

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    E.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 1 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Onshore- und Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Verlängerung der Laufzeit und Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

    Diese Reform umfasst:

    -Das Inkrafttreten eines Rechtsrahmens für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und das Repowering und die Modernisierung bestehender Anlagen;

    -Das Inkrafttreten eines Rechtsrahmens mit Kriterien für die Bestimmung der Gebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Gesamtleistung von mehr als 50 GW geeignet und nicht geeignet sind, im Einklang mit dem italienischen nationalen Energie- und Klimaplan und den Zielen des Grünen Deals; der Rechtsrahmen wird zwischen den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen vereinbart.

    -Die Vervollständigung des Fördermechanismus für erneuerbare Energiequellen auch für zusätzliche nicht ausgereifte Technologien oder Technologien mit hohen Betriebskosten und die Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten RES1-Mechanismus (auch um der durch den Gesundheitsnotstand verursachten Verlangsamung Rechnung zu tragen) unter Beibehaltung der Grundsätze des Wettbewerbszugangs;

    -Das Inkrafttreten von Bestimmungen fördert Investitionen in Speichersysteme im Erlass zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.

    Reform 2 – Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

    Diese Reform besteht darin, die Unterstützung für sauberes Biomethan zu verstärken, indem Rechtsvorschriften erlassen werden, um den Umfang der förderfähigen Biomethan-Projekte zu erweitern und den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Finanzhilfen zu verlängern. Das Biomethan muss die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

    Reform 3 – Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Wasserstoffausbau

    Diese Reform umfasst das Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Förderung von Wasserstoff als erneuerbare Energiequelle. Dieser Rechtsrahmen umfasst:

    -Technische Sicherheitsvorschriften für die Produktion, den Transport (technische und regulatorische Kriterien für die Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz), die Speicherung und Verwendung von Wasserstoff;

    -Ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren mit einer einzigen Anlaufstelle zur Erlangung der Genehmigung für den Bau und Betrieb einer kleinen Wasserstoffproduktionsanlage (für Elektrolyseure mit einer Leistung von weniger als 1-5 MW; die Speicherschwelle wird in den oben genannten technischen Sicherheitsvorschriften für Wasserstoff festgelegt.

    -Regulierung der Beteiligung von Wasserstofferzeugungsanlagen an Netzdiensten. Die Energieregulierungsbehörde (ARERA) wird beauftragt, nach Konsultation der Interessenträger eine spezifische Regulierungsmaßnahme zu erlassen.

    -Ein System von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Wasserstoff, um den Verbrauchern Preissignale zu geben.

    -Verfahren und/oder Kriterien zur Festlegung der ausgewählten Betankungsgebiete entlang der Autobahnen zur Optimierung des Standorts der Tankstellen zur Schaffung von H2-Korridoren für Lastkraftwagen, beginnend in den norditalienischen Regionen bis zur Po-Tal- und Logistikknoten und zu den Hauptautobahnen entlang der Halbinsel.

    -Koordinierung des Zehnjahresentwicklungsplans des nationalen Fernleitungsnetzbetreibers (ÜNB) mit den Plänen anderer europäischer ÜNB zur Entwicklung gemeinsamer Normen für den Wasserstofftransport durch bestehende Gasleitungen oder spezielle Rohrleitungen.

    Reform 4 – Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

    Diese Reform besteht in der Annahme steuerlicher Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Erzeugung und/oder Nutzung von Wasserstoff im Einklang mit den EU-Vorschriften zur Besteuerung und zur Umsetzung der RED-II-Richtlinie. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom gefördert.

    Reform 5 – Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr

    Diese Reform besteht darin, Rechtsvorschriften zu erlassen, in denen die Zuständigkeiten für die Genehmigung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs klar festgelegt werden, und eine Vereinfachung des Zahlungsverfahrens.

    Investition 4.1 – Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Radwegplan)

    Diese Investition umfasst den Bau von mindestens 565 km Radwege in Metropolregionen und mindestens 746 km Touristenwegen. Die Metropolwege werden in mindestens 40 Metropolregionen oder Städten entwickelt, in denen Universitäten untergebracht sind 47 . Radwege erleichtern das Pendeln der ersten und der letzten Meile – die Anbindung von Orten in Metropolregionen an nahe gelegene Eisenbahn- oder U-Bahn-Knoten oder Universitäten zu nahe gelegenen Eisenbahn- oder U-Bahnknoten. Die zulässigen Tourismuswege sind im Gesetz Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 festgelegt.

    Investition 4.3 – Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Diese Investition besteht in der Unterstützung der Entwicklung von:

    -7500 Schnellpunkte für die öffentliche Ladeinfrastruktur auf Freistraßen;

    -13755 Schnellladestationen für öffentliche Ladeinfrastrukturen in städtischen Zentren;

    -100 an die Speicherung angeschlossene experimentelle Ladestationen.

    Diese Investitionen werden durch Reformen der Stromladepreise und Konzessionen ergänzt, die in der Reformkomponente des Unternehmensumfelds aufgeführt sind.

    E.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Basislinie

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C2-6

    Reform 1 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Onshore- und Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Verlängerung der Laufzeit und Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Strukturen für erneuerbare Onshore- und Offshore-Energien

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Der Rechtsrahmen umfasst folgende Ziele:

    Schaffung eines vereinfachten und zugänglichen Rechtsrahmens für Anlagen aus erneuerbaren Energiequellen und Repowering und Modernisierung bestehender Anlagen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vereinfachungserlasses;

    die Festlegung einer Disziplin, die mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen geteilt wird und auf die Festlegung von Kriterien für die Bestimmung der Gebiete abzielt, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geeignet und nicht geeignet sind, deren Gesamtleistung mindestens der im PNIEC festgelegten Leistung entspricht, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen;

    die Fertigstellung des Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energien auch für zusätzliche nicht ausgereifte Technologien oder Technologien mit hohen Betriebskosten und die Verlängerung der Auktionsfrist für den so genannten RES1-Mechanismus;

    eine Reform zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme, die im Gesetzesdekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt zum Ausdruck kommt.

    M2C2-7

    Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Förderung der Nutzung von Biomethan für die Nutzung von Biomethan im Verkehrssektor, in der Industrie und in Wohngebäuden sowie eines Durchführungsdekrets, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Das gesetzesvertretende Dekret enthält insbesondere:

    1 – legislative Änderung für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Änderung des derzeitigen Finanzhilfemechanismus, um i) den Umfang der Förderfähigkeit zu erweitern und ii) den Verfügbarkeitszeitraum der Finanzhilfen zu verlängern und iii) die Einspeisung in den Tarifmechanismus und den Herkunftsnachweis für erneuerbares Gas vorzusehen

    2-Die Umsetzung der RED II-Richtlinie durch gesetzesvertretendes Dekret

    3-Die allgemeine Koordinierung würde vom Ministero della Transizione Ecologica (MiTE) mit Unterstützung der anderen Verwaltungen mit beratender Funktion wahrgenommen: Ministerium für Landwirtschaft (MIPAAF), Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und Gestore Servizi Energetici.

    M2C2-8

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien und für die Elektrifizierung des Energieverbrauchs

    M2C2-12

    Investition 2.2 Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Meilenstein

    Vergabe der Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Mitteilung über die Vergabe der Projekte

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 4000 km im Stromnetz, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen aufgrund extremer Wetterbedingungen zu verringern.

    M2C2-14

    Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Bau von mindestens 40 Wasserstoff-Ladestationen [...]

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Notifizierung der Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Bau von mindestens 40 Wasserstoff-Ladestationen im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

    M2C2-16

    Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    Meilenstein

    Zuweisung von Ressourcen für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    Mitteilung der Mittelzuweisung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Zuweisung von Ressourcen nach den Verfahren und Kriterien, die für den Bau von zehn Wasserstofftankstellen auf sechs Eisenbahnstrecken festgelegt wurden.

    M2C2-18

    Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Forschungsprojekte im Bereich Wasserstoff

    Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mitteilung über die Vergabe von FuE-Verträgen mit dem Ziel, die Kenntnisse über die Umsetzung des Wasserstoffvektors in der Produktions-, Lagerungs- und Vertriebsphase zu verbessern. Die Verträge umfassen mindestens vier Dimensionen der Forschung:

    Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

    innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels

    Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen

    d) integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen

    Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung von Einsparungen an Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff [mit Lebenszyklus-THG-Emissionen von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2] und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ erfüllen, analog zu dem Ansatz gemäß Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    M2C2-20

    Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Wasserstoffeinsatz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Die erforderlichen Legislativmaßnahmen umfassen i) Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Erzeugung, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Aufbau kleiner Strukturen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und iii) Maßnahmen in Bezug auf die Bedingungen für den Bau von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff.

    Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung an Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen [was zu 3 tCO2eq/tH2 führt].

    M2C2-21

    Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

    Meilenstein

    Inkrafttreten steuerlicher Anreize

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    N.A.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Das Gesetz sieht steuerliche Anreize zur Förderung der Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Förderung des Verbrauchs von grünem Wasserstoff durch den Verkehrssektor vor.

    Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung an Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen [was zu 3 tCO2eq/tH2 führt].

    M2C2-22

    Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Radwegplan)

    Ziel:

    Radwege T1

    ENTFÄLLT

    Km

    0

    200

    Q4

    2023

    Fertigstellung von mindestens 200 km Radwege in Metropolregionen, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

    M2C2-23

    Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Radwegplan)

    Ziel

    Radwege T2

    ENTFÄLLT

    Km

    200

    1 311

    Q2

    2026

    Fertigstellung von mindestens 365 km Radwege in Metropolregionen (gemäß der Beschreibung der Maßnahme) und von mindestens 746 km touristischen Radwegen im Sinne des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015, Nr. 208.

    M2C2-24

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Metropolregionen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Seilbahnen

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Infrastrukturprojekten gemäß der Beschreibung der Maßnahme.

    M2C2-27

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen M1

    Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von mindestens 4700 Ladestationen in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

    Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Speicherung von Energie umfassen.

    M2C2-28

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M2

    Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Vergabe der Aufträge für den Bau von 7500 Schnellladestationen entlang der Freistraße und mindestens 9055 in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

    Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

    M2C2-29

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen entlang der Freistraßen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    2 500

    Q4

    2025

    Inbetriebnahme von mindestens 2500 öffentlichen Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge an Freistraßen von mindestens 175 kW.

    M2C2-29bis

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 700

    Q4

    2025

    Inbetriebnahme von mindestens 4700 öffentlichen Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 90 kW in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

    Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Speicherung von Energie umfassen.

    M2C2-30

    Investition 4.3: Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen entlang der Freistraßen

    Anzahl

    2 500

    7 500

    Q4

    2025

    Inbetriebnahme von mindestens 7500 öffentlichen Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge an Freistraßen von mindestens 175 kW.

    Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

    M2C2-30bis

    Investition 4.3: Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

    Anzahl

    4 700

    13 755

    Q4

    2025

    Inbetriebnahme von mindestens 13755 öffentlichen   Schnellladestationenfür Elektrofahrzeuge in städtischen Gebieten mit einer Leistung von mindestens 90 kW.

    Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Speicherung von Energie umfassen.

    M2C2-30ter

    Investition 4.3: Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen

    Anzahl

    0

    100

    Q4

    2025

    Inbetriebnahme von mindestens 100 an Speicher angeschlossenen Versuchsladestationen

    M2C2-33

    Investitionen 4.4.2: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Schienenfahrzeugflotte des regionalen öffentlichen Regionalverkehrs mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Züge 48 .

    M2C2-37

    Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Das Gesetzesdekret vereinfacht die Bewertungskriterien für Projekte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr und beschleunigt das Planungs- und Genehmigungsverfahren.

    M2C2-38

    Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Ministerialdekrets

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Im Ministerialerlass werden die Höhe der verfügbaren Mittel, die Zugangsvoraussetzungen der Begünstigten, die Fördervoraussetzungen für Programme und Projekte, die förderfähigen Ausgaben sowie die Form und Intensität der Beihilfen für die Entwicklung hocheffizienter Fotovoltaikpaneele und für die Entwicklung von Batterien festgelegt.

    M2C2-41

    Investition 5.3: Elektrobusse

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Ministerialerlasses, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse)

    Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Im Ministerialerlass wird die Höhe der verfügbaren Mittel für die Durchführung von etwa 45 industriellen Transformationsprojekten durch „Entwicklungsverträge“ festgelegt.

    M2C2-42

    Investition 5.4: Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind

    Meilenstein

    Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

    Notifizierung der Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    In der Finanzierungsvereinbarung werden die indirekten Investitionen in die Finanzierung von Verwaltern von Risikokapitalfonds mit Investitionen und Unternehmen/Start-ups im Einklang mit den Zielen des ökologischen Wandels festgelegt, um das für Forscher und Start-up-Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital aufzustocken, die Tätigkeit aktiver Risikokapitalfonds zu stärken und neue und innovative Unternehmen in Partnerschaft mit Unternehmen zu entwickeln.

    Die Finanzierungsvereinbarung enthält:

    -eine Investitionspolitik,

    -Zulassungskriterien,

    Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

    E.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 1.1 – Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

    Diese Investition besteht aus Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung von Investitionen in den Bau von Agrarvoltaiksystemen und der Installation von Messinstrumenten zur Überwachung der zugrunde liegenden landwirtschaftlichen Tätigkeit zur Bewertung des Mikroklimas, der Wassereinsparung, der Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit, der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und der landwirtschaftlichen Produktivität der verschiedenen Kulturpflanzenarten.

    Investition 1.2 – Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    Diese Investition besteht in der Unterstützung der Installation von 1,730 MW neuer Stromerzeugungskapazitäten für kollektive Eigenverbrauchskonfigurationen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, insbesondere in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern. Die Förderung basiert auf Zuschüssen für den Bau von erneuerbaren Energiequellen und Produktionsanlagen in Verbindung mit Energiespeichersystemen.

    Investition 1.4 – Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Diese Investition umfasst:

    -Förderung des Baus neuer Anlagen zur Erzeugung von Biomethan

    -Umstellung und Verbesserung der Effizienz bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen (einschließlich organischer fester Siedlungsabfälle – OFUSW) zur Erzeugung von Biomethan für Verkehr, Industrie und Heizung. Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

    -Ersetzung veralteter und schwacher mechanischer Fahrzeuge durch Fahrzeuge, die ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, die den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) entsprechen. Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    -Verbreitung ökologischer Verfahren in der Biogasproduktionsphase (Standorte mit minimaler Bodenverarbeitung, innovative Systeme mit geringer Toleranz für die Verteilung von Gärrückständen).

    Investition 2.1 – Stärkung intelligenter Netze

    Diese Investition besteht in der Umgestaltung der Verteilernetze und ihrer Verwaltung mit Interventionen sowohl in das Stromnetz als auch in seine Softwarekomponenten, um neue Energieszenarien zu ermöglichen, bei denen Verbraucher und Prosumenten ebenfalls eine Rolle spielen können.

    Investition 2.2 – Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Diese Investition besteht aus Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber extremen Wetterereignissen (Wind- und Absturzbäume, Eis, Hitzewellen, Überschwemmungen und hydrogeologische Risiken), insbesondere im Verteilernetz, und zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit länger andauernder Unterbrechungen der Stromversorgung und der negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Gebiete.

    Investition 3.1 – Wasserstofferzeugung in Brachflächen (Hydrogental)

    Diese Investition besteht darin, die lokale Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie, in KMU und im Nahverkehr zu unterstützen und so neue Wasserstofftäler zu schaffen, die hauptsächlich in Süditalien liegen, mit lokaler Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und lokaler Nutzung. Ziel des Projekts ist die Wiederverwendung aufgegebener Industriegebiete für die Prüfung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung aus lokalen EE-Anlagen, die sich im selben Industrieraum und in denselben Industrieanlagen oder in benachbarten Gebieten befinden. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom gefördert.

    Investition 3.2 – Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

    Diese Investition besteht in der Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich industrieller Prozesse zur Entwicklung von Initiativen zur Nutzung von Wasserstoff in Industriesektoren, die Methan als Energiequelle für thermische Energie nutzen (Zement, Papierfabriken, Keramik-, Glasindustrie usw.). Der Sektor fossile Brennstoffe wie Ölraffinerien ist nicht förderfähig. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom gefördert. 

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die Kriterien für die Förderfähigkeit in künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) aus, mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen. Wenn mit der Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger, aber immer noch unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    Investition 3.3 – Wasserstofftests für den Straßenverkehr

    Diese Investition besteht darin, im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie 2014/94 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe mindestens 40 Wasserstofftankstellen an Autobahnen, Logistiklagern und Häfen zu errichten.

    Investition 3.4 – Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    Diese Investition umfasst den Bau von mindestens zehn Wasserstofftankstellen auf mindestens sechs Eisenbahnstrecken. Die Wasserstoff-Tankstellen sind vorzugsweise in der Nähe lokaler Standorte für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und/oder Autobahn-Wasserstofftankstellen zu errichten.

    Investition 3.5 – Wasserstoffforschung und -entwicklung

    Diese Investition besteht in der Unterstützung von FuE-Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff in folgenden Bereichen:

    -Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

    -Innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung in Derivate und E-Fuels

    -Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen

    -Integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen

    Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung von Einsparungen an Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff [mit Lebenszyklus-THG-Emissionen von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2] und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ erfüllen, analog zu dem Ansatz gemäß Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    Investition 4.2 – Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Ziel der Maßnahme ist es, die Schnellfahrt des Massenverkehrs zu erhöhen und eine Verlagerung vom Pkw auf den öffentlichen Verkehr zu fördern.

    Diese Investition umfasst:

    Der Bau neuer Strecken und der Ausbau bestehender Strecken für schnelle Massentransportsysteme für mindestens 231 km. Die Liste der Vorhaben umfasst mindestens 96 km U-Bahn- oder Straßenbahn und mindestens 135 km Oberleitungsbus oder Seilbahn.

    Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massenverkehrssysteme, einschließlich ihrer Digitalisierung. Diese Maßnahmen umfassen die Modernisierung von U-Bahnbahnhöfen und der U-Bahn-Infrastruktur, Signalgebungssysteme für Schienen- oder Straßenbahnen, öffentliche Verkehrsdepots.

    Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge für schnelle Massentransportsysteme.

    Die in diese Maßnahme einbezogenen Maßnahmen ergeben sich aus zwei getrennten Aufforderungen zur Interessenbekundung (Makrogruppen):

    a)Aufforderung „Avviso 1“ (Ende 2020) – Durchführung von mindestens 7 Maßnahmen in Metropolregionen, 49 darunter Rom, Genua, Florenz, Palermo, Bologna, Rimini;

    b)Aufforderung „Avviso 2“ (Ende im Januar 2021) – Durchführung von mindestens 21 Maßnahmen in Metropolregionen, darunter Rom, Florenz, Neapel, Mailand, Palermo, Bari, Bologna, Catania, Padova, Perugia und Tarent.

    Die Infrastruktur, die sowohl für den Bau als auch für die Modernisierung in Betracht kommt, muss für emissionsfreie Fahrzeuge bestimmt sein (d. h. U-Bahnspuren, Straßenbahnstrecken, Oberleitungsbus- und/oder Seilbahnen). Die Investition darf nicht mit dem Bau oder der Modernisierung von Straßen verbunden sein.

    Investition 4.4.1 – Stärkung der emissionsfreien regionalen Busflotte

    Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen und mindestens 1000 Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse. Busse müssen mit digitalen Funktionen ausgestattet sein. Förderfähige Busse sind Niederflurbusse (d. h. sie gehören nach den UNECE-Normen zur Fahrzeugklasse M2 und M3) und sind entweder elektrische oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzelle.

    Investition 4.4.2 – Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Diese Investition besteht in der Beschaffung und Inbetriebnahme von mindestens 66 emissionsfreien Personenzügen 50 (wobei ein Zug aus mindestens einer Lokomotive besteht und Personenwagen umfasst) sowie weitere 100 Fahrzeuge für den Universaldienst. Insgesamt muss die Investition mindestens 523 Einheiten umfassen, von denen mindestens 66 Lokomotiven sein müssen.

    Investition 4.4.3 – Erneuerung der Flotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    Diese Investition besteht in der Beschaffung von 200 Flughafenfahrzeugen und 3600 Feuerlöschfahrzeugen als Ersatz für die gesamte Fahrzeugflotte der Nationalen Feuerwehr sowie in der Errichtung von 875 Ladestationen. Fahrzeuge sind emissionsfreie Fahrzeuge oder werden ausschließlich in Biomethan betrieben, die den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29-31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Nahrungs- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entsprechen. Die Marktteilnehmer erwerben Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    Investition 5.1 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in den Bereichen erneuerbare Energien und Batterien

    Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, die „Anlage für erneuerbare Energien und Batterien“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, um die Entwicklung einer Wertschöpfungskette für erneuerbare Energien und Batterien zu unterstützen. Im Rahmen der Fazilität werden nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Zinszuschüsse direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 1400000 EUR bereitzustellen.

    Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst folgende Produktlinien:

    -Der erste Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Batterien und soll die Produktionskapazität für Photovoltaik- oder Windtechnologien um mindestens 2,4 GW/Jahr erhöhen.

    -Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Photovoltaik- oder Windtechnologien und soll die Produktionskapazität für Batterien um mindestens 13 GW/Jahr erhöhen.

    Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von regierungsunabhängigen Mitgliedern gebilligt.

    2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    e.Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

    f.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    g.Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere schließt die Anlagepolitik folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte aus der Förderfähigkeit: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 51 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 52 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 53 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 54 .

    h.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    i.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    j.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    k.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    l.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der SPA Invitalia. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:

    I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

    II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben;

    III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten haben, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

    5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 1 000 000 000 EUR der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in die Fazilität tragen im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen bei 55 .

    Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    Investition 5.2 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich Wasserstoff

    Diese Investition besteht in der Unterstützung von Projekten zur Entwicklung einer Wertschöpfungskette für Wasserstoff in Italien, die auch für die Teilnahme an potenziellen wichtigen Wasserstoffvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse geeignet ist.

    Investition 5.3 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Diese Investition besteht in der Unterstützung von etwa 45 Projekten, mit denen der digitale und grüne Wandel der Busindustrie zu Elektrobussen und vernetzten Bussen gefördert werden kann. Mit diesen Investitionen sollen auch Investitionen in die Erneuerung der Elektrobusflotte (ohne Hybridbusse) unterstützt werden.

    Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind

    Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fonds für den grünen Wandel, um Anreize für private Investitionen zu schaffen, den Zugang von am ökologischen Wandel beteiligten Start-ups zu Finanzmitteln in Italien zu verbessern und den Risikokapitalmarkt in diesem Sektor zu entwickeln. Die Fazilität wird durch direkte oder indirekte Eigenkapitalunterstützung oder beteiligungsähnliche Unterstützung betrieben. Insbesondere wird der GTF im Falle von Direktinvestitionen in Form von Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital (wie Wandelanleihen) Start-up-Unternehmen unterstützen; bei indirekten Investitionen wird die SGR durch die Finanzierung von Fonds Dritter (–AIF – Alternativer Investitionsfonds) betrieben, die durch die Bereitstellung von Eigenkapital- oder Quasi-Eigenkapitalinstrumenten, Schuldtiteln oder Quasi-Schuldtiteln betrieben werden. Die GTF investiert in die folgenden Interventionsbereiche: erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Energieeffizienz, Abfallbewirtschaftung und Energiespeicherung.

    Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 250000000 EUR bereitzustellen.

    Die Fazilität wird von der CDP Venture Capital SGR als Durchführungspartner verwaltet. Die GTF hat eine Laufzeit von 15 Jahren, um der Laufzeit der investierten Fonds Dritter gerecht zu werden, und investiert in die folgenden Produktlinien:

    ·Eigenkapital- oder beteiligungsähnliche Unterstützung für grüne Start-up-Unternehmen (direkte Art);

    ·Beteiligungskapital, beteiligungsähnliche Unterstützung für Risikokapital-Equity-/Schuldkapitalfonds (indirekte Art);

    ·Unterstützung in Form von Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungsfinanzierungen für Gründungs-/Beschleunigungsprogramme.

    MIMIT und die SGR ändern das derzeitige Durchführungsabkommen („Accordo Finanziario“) und die GTF-Regeln, um folgende Bestimmungen aufzunehmen:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Vorstand oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, mit der Mehrheit der Stimmen genehmigt 56 .

    Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

    Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmensgründungen schließt die Investitionspolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 57 in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit zusammenhängende Tätigkeiten 58 ; (II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 59 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 60 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -beseitigung 61 , v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Fazilität voraus.

    Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

    Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    1.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der SGR. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

    2.Anforderungen an die Auswahl von Risikokapital-/Schuldkapitalfonds: Der Fonds für den grünen Wandel wählt die Finanzintermediäre auf offene, transparente und diskriminierungsfreie Weise aus, indem unter anderem alle Anforderungen und Antragsformulare sowohl auf den SGR- als auch auf der MIMIT-Website veröffentlicht werden. Kontrollen auf das Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten bei Finanzintermediären finden Ex-ante- Kontrollen für alle beteiligten Finanzakteure statt. Das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts bezieht sich immer auf den „Endbegünstigten“ der Fazilität.

    3.Verpflichtung zur Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen: Der GTF unterzeichnet Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen, die alle Anforderungen umfassen, nach denen der GTF tätig ist, darunter:

    1.Die Verpflichtung des Finanzintermediärs, seine Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen an Entscheidungsfindung und Anlagepolitik zu treffen, auch in Bezug auf die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes.

    2.Die Beschreibung des Überwachungs-, Prüf- und Kontrollrahmens, den der Finanzmittler einzurichten hat und die sinngemäß allen oben genannten Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen unterliegen.

    Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    E.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Sequenzielle Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C2-3

    Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    300

    Q2

    2026

    Austausch von mindestens 300 landwirtschaftlichen Zugmaschinenflotten durch mechanische Zugmaschinen, die ausschließlich mit Biomethan angetrieben werden und auch mit Präzisionslandwirtschaftswerkzeugen ausgestattet sind.

    Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, um dem Grundsatz „Do-No-Significant-Harm“ zu entsprechen. Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    M2C2-4

    Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Zusätzliche Produktionskapazität für Biomethan

    ENTFÄLLT

    1 000 000 000

    0

    0.6

    Q2

    2025

    Ausbau der Produktionskapazität für Biomethan aus der Umstellung der bestehenden Anlagen (einschließlich organischer Feststoffabfälle – OFUSW) und aus neuen Anlagen auf mindestens 0,6 Mrd. m³ Ende 2023

    Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

    Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden.

    M2C2-5

    Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Zusätzliche Produktion von Biomethan

    ENTFÄLLT

    1 000 000 000

    0.6

    2.3

    Q2

    2026

    Entwicklung der Produktionskapazität für Biomethan aus der Umstellung der bestehenden Anlagen (einschließlich organischer Feststoffabfälle – OFUSW) und aus neuen Anlagen auf mindestens 2,3 Mrd. m³ Ende Juni 2026.

    Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

    Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden.

    M2C2-9

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000

    Q4

    2024

    Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 1000 MW

    M2C2-10

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    1 000

    4 000

    Q2

    2026

    Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 4000 MW

    M2C2-11

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 500 000

    Q2

    2026

    Elektrifizierung des Energieverbrauchs von mindestens 1500000 Einwohnern

    M2C2-13

    Investition 2.2 Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Ziel

    Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 000

    Q2

    2026

    Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 4000 km im Stromnetz, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen aufgrund extremer Wetterbedingungen zu verringern.

    M2C2-15

    Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

    Ziel

    Entwicklung wasserstoffbasierter Ladestationen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    40

    Q2

    2026

    Entwicklung von mindestens 40 auf Wasserstoff basierenden Ladestationen für leichte und schwere Fahrzeuge im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU

    M2C2-17

    Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    Ziel

    Anzahl der Wasserstofftankstellen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10

    Q2

    2026

    Bau von zehn Wasserstofftankstellen auf sechs Eisenbahnstrecken, die durch öffentliche Verfahren festgelegt werden, die vom Ministerium für nachhaltige Mobilität (MIMS) und vom Ministerium für den ökologischen Wandel (MITE) festgelegt werden.

    M2C2-19

    Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

    Ziel

    Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10

    Q2

    2026

    Mindestens 10 durchgeführte FuE-Projekte (eines für jede FuE-Dimension im Folgenden) und mit einem Testzertifikat oder einer Veröffentlichung versehen

    Es werden vier Linien für FuE-Tätigkeiten entwickelt, die sich auf Folgendes beziehen:

    Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

    innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels

    C)Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen

    d)Integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen

    Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung von Einsparungen an Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff [mit Lebenszyklus-THG-Emissionen von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2] und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ erfüllen, analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz.

    M2C2-25

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massenverkehrssysteme

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2024

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb von mindestens 85 Fahrzeugeinheiten und von mindestens 5 Interventionen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme gemäß der Beschreibung der Maßnahme.

    M2C2-25bis

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Ziel

    Mindestens 5 Interventionen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

    Anzahl

    0

    5

    Q2

    2026

    Abschluss von mindestens 5 Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur (gemäß der Beschreibung der Maßnahme) von schnellen Massentransportsystemen.

    Nach Abschluss der Arbeiten muss die angestrebte Infrastruktur betriebsbereit oder zugänglich sein (je nach Art der Infrastruktur).

    M2C2-25ter

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Ziel

    Erwerb von mindestens 85 Einheiten von Fahrzeugen für den Massen-Schnelltransport

    Anzahl

    0

    85

    Q2

    2026

    Erwerb von mindestens 85 Einheiten emissionsfreier Fahrzeuge für den Massen-Schnelltransport in Ballungsräumen, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

    M2C2-26

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massenverkehr (Metro, Straßenbahn, Schnellbusverkehr)

    Ziel

    Km der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur

    ENTFÄLLT

    km

    0

    231

    Q2

    2026

    Bau von mindestens 231 km öffentlicher Verkehrsinfrastruktur in funktionalen städtischen Gebieten, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

    M2C2-31

    Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerungsflotte des Kommandos der Nationalen Feuerwehr

    Mitteilung über die Vergabe sämtlicher Aufträge für die Erneuerung der Flotte für die Staatsfeuerwehrkommando

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    N.A.

    Q2

    2024

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb nationaler Feuerwehrfahrzeuge.

    M2C2-32

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    Mitteilung über die Vergabe sämtlicher Aufträge

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Erwerb von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen.

    M2C2-34

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    Ziel

    Anzahl der gekauften emissionsfreien Niederflurbusse T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    800

    Q4

    2024

    Erwerb von mindestens 800 emissionsfreien Niederflurbussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft wurden.

    M2C2-34 Bis

    Investitionen 4.4.2: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Ziel

    Anzahl emissionsfreier Züge T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    25

    Q4

    2024

    Erwerb der EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 57/2019 (d. h. Dichiarazione di verifica di conformità CE di cui all’art 15 del D.Lgs 57/2019) für mindestens 25 emissionsfreie Züge zur Stärkung der jeweiligen Flotte.

    M2C2-35

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    Ziel

    Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse in Kraft T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 000

    Q2

    2026

    Inbetriebnahme von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft wurden.

    M2C2-35 ter

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit sauberen Kraftstoffen

    Ziel

    Anzahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse

    Anzahl

    0

    1 000

    Q2

    2026

    Inbetriebnahme von mindestens 1000 Ladestationen für emissionsfreie oder emissionsarme Niederflurbusse.

    M2C2-35 bis

    Investitionen 4.4.2: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Ziel

    Zahl der emissionsfreien Fahrzeuge und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    25

    66

    Q2

    2026

    Inbetriebnahme und Erwerb der EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 57/2019 (d. h. Dichiarazione di verifica di conformità CE di cui all’art 15 del D.Lgs 57/2019) von mindestens 53 emissionsfreien Zügen für die regionale Eisenbahnflotte, mindestens 13 bimodale Züge und 100 Fahrzeuge für den Universaldienst.

    In Bezug auf den Universaldienst/Intercity-Bereich wird das mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität erworbene Rollmaterial Eigentum des Staates sein. Nach Ablauf des Dienstleistungsvertrags der etablierten Anbieter werden diese Fahrzeuge daher der neu vergebenen Stelle des Dienstleistungsauftrags in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 zur Verfügung gestellt.

    M2C2-36

    Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    Ziel

    Anzahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 800

    Q2

    2026

    Inbetriebnahme von mindestens 3800 sauberen Fahrzeugen für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr.

    3500 Fahrzeuge können eine 100 %ige ökologische Kennzeichnung erhalten, da sie zu 100 % elektrisch sein müssen und die Ladestationen mit Photovoltaikmodulen betrieben werden. Die 300 schweren Nutzfahrzeuge, 200 für Flughäfen und 100 für die Stadtrettung dürfen nur mit Biomethan betrieben werden und erfüllen die in der Richtlinie 2018/2001 über erneuerbare Energien (RED II) festgelegten Kriterien. Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethangas und Biokraftstoffen müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern ausgestellt wurden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Brennstoffverbrauch entsprechen.

    M2C2-38bis

    Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

    Q4

    2024

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

    M2C2-39

    Investition 5.1.Erneuerbare Anlagen und Batterien

    Meilenstein

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.

    Übertragungsbescheinigung

    Q4

    2024

    Italien überträgt der Invitalia S.p.A. 1000000000 EURfür die Fazilität.

    M2C2-40

    Investition 5.1.1: Erneuerbare Energien und Batterien

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über die Energieerzeugungskapazität von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien

    Prozentsatz (%)

    0

    100 %

    Q4

    2025

    Invitalia S.p.A. muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

    M2C2-42 BIS

    Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

    Meilenstein

    Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

    Übertragungsbescheinigung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Italien überträgt 250 000 000 EUR an die CDP-Risikokapital-SGR für die Fazilität.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels erfordert auch eine Änderung der Durchführungsvereinbarung zwischen Italien und CDP Venture Capital SGR sowie der Satzungen der Fazilität im Einklang mit den im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Bedingungen.

    M2C2-43

    Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

    Ziel

    Rechtliche Vereinbarungen mit Risikokapitalfonds und Start-up-Unternehmen

    EUR

    0

    100 %

    Q2

    2026

    Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Start-up-Unternehmen, Inkubations-/Beschleunigungsprogrammen oder Risikokapitalfonds in Höhe eines Betrags geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen (250 Mio. EUR) in die Fazilität zu verwenden (einschließlich der durchschnittlichen Obergrenze von 13 % der Verwaltungsgebühren und Kosten der GTF über den gesamten Lebenszyklus des Fonds und einschließlich Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden, mit Ausnahme von Cared Interest, Performance fees and all costs and management fees in Verbindung mit Fonds Dritter).

    Die Investition wird in die beiden folgenden Interventionslinien aufgeteilt:

    — Direktinvestitionen.

    — Indirekte Investitionen.

    Für indirekte Investitionen in Risikokapitalfonds muss die Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital mit Risikokapitalfonds rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um ungefähr 60 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (ohne Verwaltungsgebühren und Kosten der GTF während der Laufzeit des Fonds).

    Bei indirekten Investitionen in Start-up-Unternehmen enthalten die rechtlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Risikokapitalfonds eine verbindliche Verpflichtung, während der gesamten Laufzeit des Fonds eine kumulative Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals sowohl auf Ebene der Fonds als auch auf Ebene der Start-up-Unternehmen von mindestens 1x1 zu erzielen.

    Bei Direktinvestitionen muss das CDP-Risikokapital mit Start-up-/Inkubations-/Beschleunigungsprogrammen rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um etwa 40 % der ARF-Investitionen (250 Mio. EUR) in die Fazilität zu verwenden (einschließlich Verwaltungsgebühren und Kosten der GTF während der Laufzeit des Fonds).

    Bei Direktinvestitionen kann die Finanzierungsvereinbarung mit Start-up-Unternehmen auch Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden enthalten (d. h. die Bedingungen für die Freigabe von Mitteln der Reihe B oder C).

    Verpflichtungen im Rahmen dieser Maßnahme, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen der Investitionspolitik des Durchführungsabkommens und im Einklang mit der Vereinbarung im Rahmen des Etappenziels M2C2-42 eingegangen wurden, werden ebenfalls auf die Erreichung des Ziels angerechnet.

    Ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses des Rates sollten neue Verpflichtungen im Einklang mit der neuen Investitionspolitik gemäß dem neuen Durchführungsbeschluss des Rates aufgenommen werden.

    M2C2-44

    Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in Agrarvoltaiksystemen

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in Agrarvoltaiksystemen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen und Messinstrumenten in Agrarvoltaiksystemen.

    Die installierte Leistung von agrovoltaischen Systemen experimenteller Art dürfte die Entwicklung innovativer Lösungen für Bodenanlagen fördern, in denen Mehrfachnutzungen nebeneinander bestehen können, was konkurrierende Vorteile mit sich bringt. Die Inbetriebnahme der Anlagen wird im nationalen Gaudì-System (Verzeichnis der Produktionsanlagen) erfasst, das schlüssige Nachweise für die Erreichung der Ziele liefert.

    M2C2-45

    Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

    Ziel

    Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

    ENTFÄLLT

    MW

    0

    900

    Q2

    2026

    Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen mit einer Kapazität von mindestens 900 MW.

    M2C2-46

    Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2025

    Unterzeichnung der Verträge über die Gewährung von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften.

    M2C2-47

    Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    Ziel

    Erzeugung erneuerbarer Energie durch Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 730

    Q2

    2026

    Unterstützung von Energiegemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern bei der Versorgung der Anlage mit einer Leistung von mindestens 1730 MW aus erneuerbaren Quellen. Mit dieser Maßnahme werden keine Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die Treibhausgasemissionen von mehr als 3 t CO2-Äq/tH2 verursachen.

    M2C2-48

    Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Vergabe der Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 wird gefördert, um das beste Ergebnis in Bezug auf die Dekarbonisierung zu erzielen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Richtlinie über erneuerbare Energien) oder von Netzstrom.

    M2C2-49

    Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Ziel

    Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10

    Q2

    2026

    Durchführung von mindestens 10 Projekten zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von jeweils mindestens 1-5 MW.

    Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom gefördert.

    M2C2-50

    Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

    Meilenstein

    Vereinbarung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff

    Unterzeichnung der Vereinbarung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Unterzeichnung der Vereinbarung mit den ausgewählten Projektträgern zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff. Die Projekte sind zum Teil dem FEI-Prozess zur Entwicklung und zum Teil der Realisierung und Erprobung eines industriellen Prototyps unter Verwendung von Wasserstoff gewidmet. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom gefördert.

    M2C2-51

    Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

    Ziel

    Einführung von Wasserstoff in industrielle Verfahren

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1

    Q2

    2026

    Wasserstoff in mindestens 1 Industrieanlage einführen, um schwer zu dekarbonisierende Sektoren zu dekarbonisieren. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) oder von Netzstrom gefördert.

    Mit mindestens 400 000 000 EUR werden industrielle Entwicklungen unterstützt, bei denen 90 % der Verwendung von Methan und fossilen Brennstoffen in einem industriellen Prozess durch Wasserstoff ersetzt werden, der auf Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Richtlinie über erneuerbare Energien) oder Netzstrom beruht.

    M2C2-52

    Investition 5.2 Wasserstoff

    Meilenstein

    Herstellung von Elektrolyseuren

    Mitteilung über die Veröffentlichung aller öffentlichen Aufträge

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Vergabe des Auftrags für den Bau einer Industrieanlage für die Herstellung von Elektrolyseuren.

    M2C2-53

    Investition 5.2 Wasserstoff

    Ziel

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Fertigstellung von Industrieanlagen zur Herstellung von Elektrolyseuren

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1

    Q2

    2026

    Bau von mindestens einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolyseuren mit einer Gesamtinvestitionskapazität von mindestens 1 GW/Jahr.

    F. MISSION 2 COMPONENT 3 – Energieeffizienz und Neuqualifizierung von Gebäuden

    Energieeffizienz ist der Eckpfeiler dieser Komponente, die drei Hauptsäulen umfasst.

    ·Bei der ersten Säule handelt es sich um die Einführung eines vorübergehenden Anreizes für energetische und seismische Renovierung von Privatgrundstücken durch einen Steuerabzug der für die Interventionen entstandenen Kosten. Förderfähig sind Maßnahmen, die die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung um mindestens zwei Kategorien des Energieausweises erhöhen und im Durchschnitt eine Verbesserung des Energieverbrauchs um mehr als 30 % erreichen.

    ·Der zweite Pfeiler dieser Komponente ist die Verbesserung der Effizienz und Sicherheit von öffentlichen Schulen und Gerichtsbezirken.

    ·Die dritte Säule zielt darauf ab, den Bau und den Ausbau effizienter Fernwärmenetze in städtischen Gebieten zu fördern.

    Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Reformen, mit denen die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden vereinfacht und beschleunigt werden soll.

    Diese Komponente dürfte erheblich zur Erreichung der Klima- und Energieziele Italiens für 2030 beitragen, da fast die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Italien auf den zivilen Sektor entfällt. Die meisten Gebäude wurden vor der Annahme der Kriterien für Energieeinsparungen und dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften gebaut, so dass der Bedarf an Energieeffizienz und Anpassung an seismische Risiken erheblich ist.

    Mit dieser Komponente wird ein Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020 aufgegriffen, in der der Rat Italien empfahl, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung und eine verstärkte digitale Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienste sicherzustellen“, zu ergreifen. Er befasst sich auch mit Teilen der länderspezifischen Empfehlungen 3 („Investitionsorientierte Wirtschaftspolitik in Bezug auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“). [...] und Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität der lokalen öffentlichen Dienste).

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    F.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Investition 2.1: Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Mit der Superbonus-Maßnahme wird die energetische Renovierung von Wohngebäuden, einschließlich Sozialwohnungen gemäß Artikel 119 des sogenannten „Decreto Rilancio“, das zur Bewältigung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie verabschiedet wurde, finanziert. Dies dient zwei Zielen, 1) einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der im Integrierten nationalen Energie- und Klimaplan Italiens (PNIEC) für 2030 festgelegten Energieeinspar- und Emissionsreduktionsziele zu leisten und 2) antizyklische Unterstützung des Baugewerbes und der privaten Nachfrage zu leisten, um die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auszugleichen.

    Die Förderung erfolgt in Form eines Steuerabzugs über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bis zum 16. Februar 2023 ist vorgesehen, dass die Empfänger als Alternative zum Instrument des Steuerabzugs anstelle der direkten Verwendung des Abzugs Finanzinstrumente (sogenannte „Überweisung“ und „Rechnungsrabatt“) nutzen können, um das Problem der hohen Erstinvestitionskosten anzugehen. Diese alternativen Instrumente sehen vor, dass der Steuerabzug des Begünstigten in gleicher Höhe erfolgt:

    1. einen Beitrag in Form eines Nachlasses auf den Vorauszahlungspreis des Lieferanten (d. h. Bauunternehmen, Konstrukteure oder allgemein des Generalunternehmers), der ihn direkt auf der Rechnung absetzt und in Form einer Steuergutschrift zurückerlangt, die die Kosten der Erstinvestition senkt;

    Eine Steuergutschrift, die an ein Finanzinstitut abzutreten ist, das das erforderliche Kapital im Voraus zahlt. Dieser Mechanismus kompensiert die möglichen Negativanreize für die Renovierung aufgrund der hohen anfänglichen Investitionskosten. Die Wahl des Generalunternehmers oder des Finanzinstituts bleibt dem Empfänger überlassen.

    Kondominien, Einfamilienhäuser, ungeteilte Wohnungsgenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Freiwilligenorganisationen, Amateursportverbände und Vereine sowie Sozialwohnungen können von dieser Steuervergünstigung profitieren. Um förderfähig zu sein, muss die Renovierung als „umfassende Renovierung“ (d. h. eine mittlere Renovierung gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission) eingestuft werden, was zu einer Verbesserung um mindestens zwei Energieeffizienzklassen führt (was durchschnittlich einer Primärenergieeinsparung von 40 % entspricht). Der Anwendungsbereich der im Rahmen dieser Maßnahme förderfähigen Maßnahmen ist breit angelegt, z. B. Fahrinterventionen, gezogene Eingriffe, Wärmedämmung undurchsichtiger Oberflächen und Maßnahmen für Klimaanlagen (Kondensationskessel; Wärmepumpen; Anschluss an effiziente Fernwärmenetze unter bestimmten Bedingungen; Solarthermie; Biomassekessel unter bestimmten Bedingungen), PV-Systeme mit zugehörigen Speichersystemen oder Infrastruktur für das Aufladen von Elektrofahrzeugen. In zwei Ministerialerlassen vom 6. August 2020 wurden die technischen Anforderungen an die Interventionen und die Verfahren zur Bescheinigung der Einhaltung der spezifischen Höchstanforderungen und Kosten bereits festgelegt.

    Der Superbonus ist bereits seit dem 1. Juli 2020 aktiv und bleibt bis zum 30. Juni 2022 in Kraft (für Sozialwohnungen bis zum 31. Dezember 2022). Der Zugang zu der Leistung kann für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten bei Arbeiten an Wohnungs- oder Sozialwohnungen verlangt werden, wenn mindestens 60 % der Arbeiten vor den oben genannten Zeitpunkten ausgeführt wurden. Um komplexeren Interventionen mehr Zeit einzuräumen, ist geplant, die Anwendung der Maßnahme für Wohnungseigentum bis zum 31. Dezember 2022 und für Sozialwohnungen bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, unabhängig davon, ob mindestens 60 % der Arbeiten abgeschlossen sind.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Kosten für die Installation von Gaskondensationskesseln höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen. In den Fällen, in denen Gaskondensationskessel als gewählter Ersatz bestehender ineffizienter Gas-, Kohle- und Ölkessel installiert werden, müssen sie eine Leistung A aufweisen. Darüber hinaus muss die Installation von Erdgaskesseln den Bedingungen entsprechen, die in den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind.

    Reform 1.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

    Ziel dieser Reform ist es, die Verfahren für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es umfasst vier wichtige Maßnahmen:

    ·Einrichtung des nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden: Das Portal unterstützt Bürger und Betreiber bei der Verwaltung von Energieeffizienzprojekten und ist eine einfache Informationsquelle für Entscheidungsträger. Sie enthält Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestands, die Unternehmen und Bürgern bei ihren Entscheidungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ihrer Immobilien helfen sollen. Es wird eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Bürgern und Unternehmen Unterstützung und alle nützlichen Informationen in Bezug auf die energetische Kartierung von Gebäuden, die Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften, die Bewertung des Potenzials für Effizienz und die Auswahl von Handlungsprioritäten, einschließlich schrittweiser Sanierungspläne, die Auswahl der für diesen Zweck am besten geeigneten Werbeinstrumente und die Ausbildung beruflicher Fähigkeiten bereitstellt.

    ·Stärkung der Tätigkeiten des Informations- und Schulungsplans für den zivilen Sektor – Der Informations- und Ausbildungsplan trägt der Notwendigkeit Rechnung, sowohl spezifische Initiativen zur Schließung der Informationslücke der Endnutzer im Wohnsektor zu entwickeln als auch geeignete Schulungsmaßnahmen zu Anreizen und zu den wirksamsten Interventionen für Unternehmen, die Energiedienstleistungen anbieten, die Interventionen durchführen, sowie für Condominium-Administratoren. Der Plan wird unter Berücksichtigung des Bedarfs, der sich aus der Superbonus-Maßnahme ergibt, ausgearbeitet, um seine Wirksamkeit zu maximieren und die Grundlagen für eine dauerhafte Kultur der Effizienz im Bauwesen zu schaffen. 

    ·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Fonds für Energieeffizienz: Mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Einrichtung und Verwaltung des Nationalen Energieeffizienzfonds (Artikel 15 des Gesetzesdekrets 102/2014 und des interministeriellen Dekrets vom 22. Dezember 2017) treten Änderungen in Kraft, um die Verbesserung und verstärkte Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu fördern.

    ·Beschleunigung der Durchführungsphase von Projekten, die im Rahmen des Programms für die zentrale öffentliche Neuentwicklung (EPAC) finanziert werden: Es wird eine Überprüfung derRechtsvorschriften durchgeführt, um eine effizientere Verwaltung der Ressourcen zu fördern, die speziell für das Programm zur Neuqualifizierung von Gebäuden der zentralen öffentlichen Verwaltung (PREPAC) vorgesehen sind.

    F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C3-1

    Investition 2.1- Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus

    Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Der/die Rechtsakt(e) muss/müssen

    Verlängerung der Ökobonus- und Sismabonus-Leistungen bis zum 31. Dezember 2022

    für Condominiums und 30. Juni 2023 für soziale

    Wohnungen (IACP).

    M2C3-2

    Investition 2.1- Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Ziel

    Gebäuderenovierung Superbonus T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    17 000 000

    Q2

    2023

    Vollständige Gebäuderenovierung für, (mindestens 17000000 Quadratmeter, was zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führt, und Erhöhung von mindestens zwei Kategorien im Energieeffizienzausweis).

    M2C3-3

    Investition 2.1- Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Ziel

    Gebäuderenovierung Superbonus T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    17 000 000

    35 800 000

    Q4

    2025

    Vollständige Gebäuderenovierung für mindestens 35800000 Quadratmeter, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führt und mindestens zwei Kategorien des Energieeffizienzausweises erhöht.

    M2C3-4

    Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

    Meilenstein

    Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

    Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mit dem/den Rechtsakt(en) werden die Verfahren für Energieeffizienzinterventionen vereinfacht und beschleunigt, indem

    ·Einrichtung eines nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden

    ·Verstärkung der Aktivitäten des Informations- und Schulungsplans für den zivilen Sektor

    ·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Fonds für Energieeffizienz

    ·Beschleunigung der Durchführungsphase der im Rahmen des PREPAC-Programms finanzierten Projekte

    F.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

    Diese Maßnahme konzentriert sich auf die schrittweise Ersetzung eines Teils des Gebäudebestands öffentlicher Schulen mit dem Ziel, moderne und nachhaltige Strukturen zu schaffen.

    Die Ziele der Maßnahmen sind die Verringerung des Energieverbrauchs, die Erhöhung der Erdbebensicherheit von Gebäuden und die Entwicklung von Grünflächen.

    Der Plan soll 166 Schulgebäude mit einer Gesamtfläche von 400 Tausend m² umfassen.

    Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    Diese Maßnahme zielt auf die Renovierung und Neuqualifizierung unzureichender Strukturen der Justizverwaltung ab.

    Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der Erhaltung vorhandener Vermögenswerte, die den Schutz, die Valorisierung und die Wiederherstellung des historischen Erbes ermöglichen, das häufig die Ämter der Verwaltung für das italienische Justizsystem kennzeichnet. Neben der Energieeffizienz zielt das Programm auch darauf ab, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Interventionen durch die Verwendung nachhaltiger Materialien und die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen. Im Rahmen der Interventionen können auch die Strukturen angepasst werden, um die Erdbebenanfälligkeit von Gebäuden zu verringern.

    Die nicht erschöpfende Liste der Gemeinden, in denen die Interventionen durchgeführt werden sollen, lautet wie folgt: Bari, Bergamo, Bologna, Cagliari, Florenz, Genua, Latina, Messina, Mailand, Monza, Neapel, Palermo, Perugia, Reggio Calabria, Rom, Rom, Rom, Trani, Turin, Velletri und Venedig.

    Die Intervention umfasst keine Erdgaskessel.

    Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung

    Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Umweltziele im Wärme- und Kältesektor, insbesondere in großen städtischen Gebieten, in denen das Problem noch akuter ist.

    Mit der Maßnahme soll eine effiziente Fernwärme auf der Grundlage der Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder KWK in hochleistungsfähigen Anlagen entwickelt werden. Mit der Maßnahme werden Projekte finanziert, die im Rahmen einer 2022 einzuleitenden Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Bau neuer Netze oder dem Ausbau bestehender Fernwärmenetze ausgewählt werden. Eine anschließende Ausschreibung kann 2023 eingeleitet werden. Vorrang haben Projekte, die die größten Einsparungen bei nicht erneuerbarer Primärenergie gewährleisten.

    Es wird erwartet, dass jährlich 20 kt RÖE fossile Primärenergie und 40 kt CO2 vermiedene Treibhausgasemissionen in den nicht unter das EHS fallenden Sektoren jährlich erreicht werden.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere darf der Bau eines effizienten Fernwärmesystems nicht fossile Brennstoffe als Wärmequelle nutzen, sondern ausschließlich auf Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder KWK in hochleistungsfähigen Anlagen beruhen. Die zugehörige Infrastruktur für Fernwärme entspricht der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) und soll eine Verringerung um 0,04 Mio. t CO2/Jahr gewährleisten.

    F.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C3-5

    Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz zur Verbesserung der Energieversorgung in Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für förderungsfähige Neuschulen für förderungsfähige Neuschulen mit einer Gesamtfläche von mindestens 400000 Quadratmetern

    M2C3-6

    Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

    Ziel

    Durch Gebäudeersatz werden mindestens400000 m² neue Schulen gebaut.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    400 000

    Q1

    2026

    Abschluss des Baus von mindestens 400000 Quadratmetern neuer Schulen durch Gebäudeersatz, wodurch der Primärenergieverbrauch um mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt

    M2C3-7

    Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    Meilenstein

    Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Umqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Gebäuden, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung.

    M2C3-8

    Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    Ziel

    Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    289 000

    Q1

    2026

    Bau von Gebäuden, Umqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung von mindestens 289000 Quadratmetern

    M2C3-9

    Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung

    Meilenstein

    Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für ökologischen Wandel nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Fernwärmenetze oder den Ausbau bestehender Fernwärmenetze, einschließlich der Anforderung, den Energieverbrauch zu senken.

    Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) ausgewählt wurden, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M2C3-10

    Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung

    Ziel

    Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    20

    Q1

    2026

    Abschluss des Baus neuer Fernwärmenetze oder des Ausbaus bestehender Netze, um den Energieverbrauch um mindestens 20 KTOE pro Jahr zu senken.

    Die Investition muss die in Fußnote 9 des Anhangs VI der Verordnung 241/2021/EU zur Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegten Bedingungen erfüllen.

    G. MISSION 2 COMPONENT 4 – Raumplanung und Wasserressourcen

    Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, eine Reihe dauerhafter Schwachstellen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und hydrogeologischer Risiken in Italien zu beheben und eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Dies soll durch eine signifikante und ausgewogene Kombination von Reformen und Investitionen in diesen verschiedenen Dimensionen erreicht werden.

    Was die Reformen betrifft, so schlägt die Komponente eine Reihe von Maßnahmen vor, die in erster Linie darauf abzielen, die Effizienz der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern, indem die Fragmentierung des Sektors verringert, eine angemessene Preispolitik eingeführt und eine Reihe von Anreizen geschaffen werden, um die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Abwasserbewirtschaftung anzugehen. Die Reformen dieser Komponente umfassen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzeption und Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur und dem Management und der Verringerung hydrologischer Risiken.

    Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente sollen dazu beitragen, das hydrogeologische Risiko in Italien sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prävention als auch der Anpassung zu mindern und besser zu bewältigen, und zielen darauf ab, die Wasserinfrastruktur widerstandsfähiger zu machen. Darüber hinaus zielen sie darauf ab, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch eine bessere Abwasserbewirtschaftung und eine erhebliche Verringerung der Wasserleckagen, auch im Agrarsektor, erheblich zu verbessern. Mit den Investitionen wird die Digitalisierung dieser Sektoren gestärkt, sie sollen energieeffizienter und besser an den Klimawandel angepasst werden. Diese Komponente umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und von Grünflächen im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030.

    Mit dieser Komponente wird ein Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020 aufgegriffen, in der der Rat der Europäischen Union Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung und die Stärkung der digitalen Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienste sicherzustellen“, zu ergreifen. Er geht auch auf Teile der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2019 („Wirtschaftspolitik im Zusammenhang mit Schwerpunktinvestitionen in Bezug auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“) ein. [...] und Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität der lokalen öffentlichen Dienste).

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 2.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

    Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Schwächen bei der Steuerung hydrogeologischer Risiken zu überwinden, auf die der italienische Rechnungshof hingewiesen hat. Sie besteht in der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Projekten in diesem Bereich, einschließlich der Festlegung von Höchstfristen für jede Phase; Priorisierung von Maßnahmen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung und Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU und der Bewertung der Risikomanagementkapazitäten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Verwaltungskapazität der für die Durchführung dieser Projekte zuständigen Stellen und Stärkung der Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen, unter anderem durch Straffung des Informationsflusses.

    Reform 2 – Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

    Ziel dieser Reform ist es, die anhaltenden Probleme des Wassersektors in Italien anzugehen, die sich in vielen laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates widerspiegeln, in einer übermäßigen Fragmentierung des Sektors und in Ermangelung angemessener Anreize und einer angemessenen Preispolitik. Die geplanten Maßnahmen dürften die Zersplitterung des Sektors erheblich verringern, indem die Zahl der Betreiber verringert und Skaleneffekte gefördert werden, Anreize zur Verringerung der Wasserleckagen und des übermäßigen Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft geschaffen und eine angemessene Preispolitik für einen nachhaltigeren Wasserverbrauch eingeführt wird.

    Mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien wird eine Reihe von Vereinbarungen (Memoranda of Understanding – MoU) unterzeichnet, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung werden Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Skaleneffekten festgelegt, um innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung einen einzigen Betreiber für mindestens 40000 Einwohner zu schaffen.

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Ziel dieser Reform ist es, die großen Probleme bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen anzugehen und das System effizienter zu gestalten.

    Es wird erwartet, dass das System die bestehende Fragmentierung bei der Zahl der Betreiber verringern wird, die derzeit eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in einigen Teilen des Landes behindert. Die Reform soll auch die richtigen Anreize für eine bessere Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft schaffen, ein Sanktionssystem für die illegale Wasserentnahme einführen und ein Preissystem einführen, das besser widerspiegelt und besser mit dem Verursacherprinzip in Einklang steht und gleichzeitig die Ausweitung bestehender Bewässerungssysteme verhindert. Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Regionen erlassen, in denen die Bewirtschaftung der Wasserressourcen derzeit problematischer ist.

    Investition 3.2 – Digitalisierung von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

    Mit dieser Maßnahme werden standardisierte und digitalisierte Verfahren für die Modernisierung, Effizienz und das wirksame Funktionieren von Schutzgebieten in ihren verschiedenen Dimensionen wie Naturschutz, Verwaltungsvereinfachung der Verfahren und Dienstleistungen für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten festgelegt. Nach der Intervention wird erwartet, dass sich die Überwachung der natürlichen Ressourcen verbessert hat, damit die erforderlichen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können, wenn dies für den Schutz der biologischen Vielfalt erforderlich ist. Es wird auch erwartet, dass die Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten bessere Dienstleistungen und ein besseres Bewusstsein für die biologische Vielfalt erhalten, um einen nachhaltigeren Tourismus und einen verantwortungsbewussten Verbrauch natürlicher Ressourcen zu erreichen.

    G.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C4-1

    Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken

    Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en), in dem/denen das Inkrafttreten angegeben ist

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Der neue Rechtsrahmen muss (mindestens)

    Priorisierung von Präventionsmaßnahmen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung und Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU und der Bewertung der Risikomanagementkapazitäten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;

    -Beschleunigung der Verfahren für die Projektgestaltung und Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Vereinfachung der Projektdurchführung und der Finanzierungsverfahren sowie der Projekte mit hydrologischem Risiko;

    -Harmonisierung und Straffung des Informationsflusses, um Redundanzen bei der Berichterstattung zwischen den verschiedenen Informationssystemen des Staates zu verringern, und Entwicklung eines Systems von Indikatoren zur besseren Ermittlung hydrologischer Risiken im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs.

    -Die Koordinierung der Maßnahmen zwischen den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs zu verstärken;

    -Einrichtung gemeinsamer Datenbanken über Vorfälle („dissesto“) im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs;

    -Festlegung maximaler Fristen für jede Phase.

    -Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Kapazitäten der einschlägigen Stellen.

    M2C4-2

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen

    Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en), in dem/denen das Inkrafttreten angegeben ist

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2022

    Das allgemeine Gesetz/die allgemeinen Verordnungen über Wasserdienstleistungen für ihre nachhaltige Nutzung und Anreize für Investitionen in die Wasserinfrastruktur, die zumindest

    -Verringerung der Zersplitterung von Einrichtungen durch Vorschriften und Aggregierungsmechanismen, um Anreize für die Integration derzeit autonomer Betreiber in den einzigartigen Betreiber für die gesamte Ambito Territoriale Ottimale zu schaffen;

    -Schaffung von Anreizen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft, insbesondere zur Unterstützung der Nutzung des gemeinsamen Überwachungssystems für die Wassernutzung (SIGRIAN) für kollektive und selbstversorgende Bewässerungszwecke;

    -Festlegung eines Systems regulierter Preise, das der Nutzung von Umweltressourcen und der Umweltverschmutzung im Einklang mit dem Verursacherprinzip angemessen Rechnung trägt

    M2C4-3

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Meilenstein

    Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

    Inkrafttreten der Vereinbarungen (Memoranda of Understanding – MoU)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Unterzeichnung der Understading-Vereinbarungen (MoU) durch das Ministerium für den ökologischen Wandel mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung sollten Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Skaleneffekten festgelegt werden, um einzelne Betreiber für mindestens 40000 Einwohnerzu schaffen.

    M2C4-4

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Meilenstein

    Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke

    Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, die das Inkrafttreten angibt

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Der überarbeitete Rechtsrahmen muss mindestens

    Einführung eines Sanktionssystems für die illegale Entnahme von Wasser

    Eine Folgenabschätzung gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie verlangen, um die (möglicherweise kumulativen) Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen Wasserkörper zu bewerten.

    —Sicherzustellen, dass diese Ausweitung des bestehenden Bewässerungssystems (auch durch verstärkte Nutzung von Wasser, d. h. nicht nur durch physikalische Ausdehnung), auch durch effizientere Methoden, vermieden wird, wenn sich die betreffenden Gewässer (Oberflächen- oder Grundwasser) (im Zusammenhang mit der Verschärfung des Klimawandels) in einem weniger als guten oder potenziell guten Zustand befinden.

    M2C4-5

    Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

    Bestimmung des Ministerialerlasses über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    Das Ministerialdekret schreibt die Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten vor.

    G.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Reform 3.1 Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

    Ziel der Reform ist die Angleichung der nationalen und regionalen Rechtsvorschriften und die Einführung damit verbundener Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen (im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 2016/2284 über nationale Emissionshöchstmengen und Klimagasänderung).

    Investition 1.1: Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

    Im Rahmen der Investition wird ein Überwachungssystem entwickelt, mit dem die Risiken infolge des Klimawandels und der unzureichenden Raumplanung durch den Einsatz moderner Technologien ermittelt und vorhergesagt werden können. Diese Technologien ermöglichen die Fernkontrolle großer territorialer Frequenzbänder und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Risikoverhütungsplänen, einschließlich des Ausbaus der bestehenden Infrastruktur und der Ermittlung der illegalen Abfallbeseitigung. Die wichtigsten Instrumente, die zur Erreichung dieser Ziele entwickelt werden, sind die Erhebung von Geodaten unter Verwendung von Satellitenbeobachtungssystemen, Drohnen, Fernsensoren und die Integration von Informationssystemen; Telekommunikationsnetze mit den fortschrittlichsten Sicherheitsanforderungen; Einrichtung zentraler und regionaler Kontrollräume für den Zugang zu den vor Ort gesammelten Informationen; Cybersicherheitssysteme und -dienste zum Schutz vor Cyberangriffen. Die Interventionen finden hauptsächlich in den acht Regionen des Südens statt.

    Investition 2.1: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken

    Das italienische Hoheitsgebiet ist durch eine erhebliche hydrogeologische Instabilität gekennzeichnet, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft wurde. Dieses Risiko wirkt sich nicht nur nachteilig auf die Lebensqualität aus, sondern auch auf die Wirtschaftstätigkeit der am stärksten gefährdeten Gebiete.

    Diese Maßnahme ist in zwei Aktionsbereiche unterteilt: Protezione Civile und „Notfallkommissarin für den Wiederaufbau in den Gebieten Emilia Romagna, Toskana und Marken“, die von den Überschwemmungen vom Mai 2023 betroffen waren (Commissario per la ricostruzione nel territorio della regione Emilia Romagna, Toscana e Marche) als zuständige Verwaltung.

    Was die erste Aktionslinie betrifft, so wird ein breites und umfassendes Maßnahmenpaket durchgeführt, um beschädigte öffentliche Strukturen und Infrastrukturen (Interventionen des Typs E) wiederherzustellen und das Restrisiko zu verringern, das ausschließlich mit dem Ereignis verbunden ist und in erster Linie auf den Schutz der öffentlichen und privaten Sicherheit abzielt (Interventionen des Typs D).

    Die zweite Aktionslinie umfasst Interventionen des für Notfälle zuständigen Kommissars, insbesondere in den Provinzen Ascoli Piceno, Bologna, Ferrara, Fermo, Firenze, Forli-Cesena, Modena, Pesaro-Urbino, Ravenna, Reggio-Emilia und Rimini.

    Die Interventionen betreffen:

    ·Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die Interventionen umfassen so weit wie möglich naturbasierte Lösungen. Die Interventionen sollten ferner, soweit möglich, die Einführung nachhaltiger Boden- und Landbewirtschaftungsverfahren fördern, um die langfristige Widerstandsfähigkeit der Böden zu unterstützen, die Bodendegradation zu stoppen und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern;

    ·Rehabilitationsmaßnahmen für das lokale Straßennetz und das Straßennetz der Provinzen. Die Interventionen können technische Arbeiten an ergänzenden Infrastrukturen (einschließlich Brücken) umfassen, die beschädigt wurden und repariert werden müssen;

    ·Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Investition darf weder die Installation oder den Austausch von Gaskesseln noch den Kauf von Fahrzeugen vorsehen.

    Investition 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel dieser Maßnahme ist es, Grünflächen zu schützen und ihre Zahl zu erhöhen, um sowohl die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern als auch die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete zu verbessern. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die 14 Großstädte Italiens, die am stärksten von Umweltproblemen wie Luftverschmutzung, Verlust an biologischer Vielfalt oder Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Forstliches Vermehrungsgut (Saatgut oder Pflanzen) wird für diese Flächen für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher (in 4500 Hektar) angepflanzt und mindestens 3,5 Millionen Bäume am Bestimmungsort umpflanzt.

    Die Interventionen erfolgen im Anschluss an die Annahme eines Bewaldungsplans mit dem Ziel, die biologische Vielfalt im Einklang mit der europäischen Biodiversitätsstrategie zu erhalten und zu verbessern, die Luftverschmutzung in Ballungsräumen zu verringern und die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Luftqualität zu verringern.

    Investition 3.3 – Neunaturierung des Po-Gebiets

    Das Po-Gebiet zeichnet sich seit 1970 durch eine übermäßige Wasserverschmutzung, den Bodenverbrauch und die Ausgrabungen im Flussbett aus. All diese Probleme haben sich negativ auf einige ihrer natürlichen Lebensräume ausgewirkt und das hydrogeologische Risiko erhöht.

    Diese Maßnahme zielt darauf ab, natürliche Prozesse wieder in Gang zu setzen und die Erholung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dies würde die Wiederherstellung des Flusses und eine effizientere, nachhaltige und effizientere Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten.

    Investition 3.4: Sanierung verwaister Stätten

    Die industrielle Umweltverschmutzung hat zu vielen sogenannten „Orphan-Standorten“ geführt, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen und schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungsgruppen haben.

    Ziel dieser Maßnahme ist es, diese Flächen wiederherzustellen, um die Umweltauswirkungen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Im Rahmen des Projekts werden die besten verfügbaren innovativen Ermittlungstechnologien genutzt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln und die Entwicklung dieser Gebiete, einschließlich des Wohnungsbaus, zu ermöglichen.

    Diese Maßnahme besteht zunächst in der Annahme eines Aktionsplans zur Wiederbelebung verwaister Stätten, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu verbessern. In dem Plan werden die herrenlosen Stätten in allen 21 Regionen und autonomen Provinzen sowie die zu ergreifenden spezifischen Maßnahmen genannt.

    Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen

    Diese Maßnahme umfasst groß angelegte Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume, die darauf abzielen, die anhaltende Schädigung dieser Ökosysteme umzukehren.

    Die durchzuführenden spezifischen Maßnahmen umfassen die Entwicklung einer angemessenen Kartierung der Lebensräume im Meeresboden und die Umweltüberwachung. Um eine angemessene Planung und Durchführung groß angelegter Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, wird das nationale Forschungs- und Beobachtungssystem für Meeres- und Küstenökosysteme gestärkt. Darüber hinaus werden die Meeresbeobachtungsplattformen ausgebaut, um die technisch-wissenschaftliche Kapazität zur Überwachung der Meeresumwelt zu erhöhen und insbesondere die Wirksamkeit von Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen des Szenarios „Klimawandel“ zu bewerten. Diese Investitionen sollen dann eine systematische und umfassende Kartierung empfindlicher Lebensräume in italienischen Meeresgewässern ermöglichen, um die Wiederherstellung der Umwelt und die Ausweisung von Schutzgebieten im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie von 2013 und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umzusetzen.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Durch die Durchführung von Forschungstätigkeiten zu Meeresökosystemen kann die Maßnahme den Erwerb wissenschaftlicher Ausrüstung und/oder Schiffe umfassen. Insbesondere werden die neu gebauten Schiffe die modernsten verfügbaren Technologien einsetzen und so weit wie möglich die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung gewährleisten.

    Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Umsetzung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen

    Der derzeitige Rechtsrahmen und die bestehende Fragmentierung des Managements wirken sich negativ auf die Kapazitäten für die Planung und Umsetzung von Investitionen in Wasserversorgungsinfrastrukturen aus.

    Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten und erforderlichenfalls die Durchführungsstellen zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, diese Investitionen innerhalb der ursprünglich festgelegten Fristen durchzuführen und abzuschließen.

    Die wichtigsten Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele geplant sind, sind i) die Schaffung eines zentralen öffentlichen Finanzierungsinstruments für Investitionen im Wassersektor, mit dem die derzeit recht verstreuten Ressourcen vereinheitlicht werden; (II) Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der finanzierten Investitionen, iii) stärkere Einbeziehung der Regulierungsbehörde in die Planung der zu tätigenden Investitionen und mögliche Überarbeitungen des Plans.

    Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr legt den Reformvorschlag für den Bereich der Wasserversorgung vor.

    Investition 4.1 Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete und großer bewässerter Gebiete zu gewährleisten, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu erhöhen und die Wassertransportkapazität zu verbessern. Die Maßnahmen erstrecken sich auf das gesamte Staatsgebiet mit besonderem Schwerpunkt auf größeren Anlagen im Süden des Landes.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Unterinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegen Teilmaßnahmen gegebenenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie entsprechenden Bewertungen im Zusammenhang mit den Richtlinien 2000/60/EG und 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Maßnahme umfasst nicht den Bau neuer Staudämme, sondern lediglich die Verbesserung bestehender Staudämme; bei den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf bestehende Arbeiten werden die Szenarien berücksichtigt, in denen sich der betreffende Fluss in seinem natürlichen Zustand in der zum Zeitpunkt des Baus des Bauwerks geänderten Fassung befindet. Alle geplanten Teilinterventionen, einschließlich derjenigen, die sich auf bestehende Staudämme beziehen, müssen dem nach nationalem und Unionsrecht vorgeschriebenen Umweltgenehmigungsverfahren entsprechen.

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Die fragmentierte und ineffiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen hat zu erheblichen Wasserleckagen geführt, wobei im Süden des Landes durchschnittlich mehr als 40 % bzw. über 50 % verloren gehen. Ziel dieses Projekts ist es, die Trinkwasserverluste durch Modernisierung und Modernisierung der Wasserversorgungsnetze durch fortschrittliche Kontrollsysteme, die die Überwachung der Hauptknoten und der sensibelsten Punkte des Netzes ermöglichen, erheblich zu verringern.

    Investition 4.3. Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Effizienz der Bewässerungssysteme durch die Entwicklung innovativer und digitalisierter Infrastrukturen für einen nachhaltigeren und besser an den Klimawandel angepassten Agrarsektor zu steigern. Die Investition besteht hauptsächlich in der Umstellung von Bewässerungssystemen auf effizientere Systeme; Anpassung der Verteilernetze zur Verringerung der Verluste; Installation von Technologien für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen wie Zähler und Fernsteuerung. Im Rahmen der geförderten Investition werden Wasserzähler eingerichtet, die eine Messung des Wassers ermöglichen.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Unterinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegen Projekte, sofern dies nach nationalem Recht anwendbar ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie entsprechenden Prüfungen im Rahmen der Richtlinien 2000/60/EG und 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen.

    Investition 4.4. Abwasser, Abwasserbehandlung

    Die Wassersysteme weisen erhebliche Mängel in Bezug auf die Kanalisations- und Abwasserreinigungssysteme auf, was sich in einer hohen Zahl von Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung des Unionsrechts durch viele Gemeinden im Land niederschlägt.

    Ziel dieser Maßnahme ist es, Investitionen zu tätigen, um die Reinigung von in Meeres- und Binnengewässer eingeleitetem Abwasser effizienter zu gestalten und nach Möglichkeit Kläranlagen in „grüne Fabriken“ für die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke umzuwandeln. Diese Investitionen dürften dazu beitragen, die Zahl der Gemeinden mit schwachen Kanalisations- und Reinigungssystemen zu verringern.

    G.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M2C4-6

    Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks

    Ziel

    Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    70

    Q2

    2024

    Mindestens 70 % der Nationalparks und Meeresschutzgebiete haben digitale Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten entwickelt (mindestens zwei davon: die Verbindung zum Portal Naturitalia.IT; einen Antrag auf Verwaltungsverfahren oder eine App für nachhaltige Mobilität).

    M2C4-7

    Reform 3.1: Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms

    Bestimmung im DPCM über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    N.A.

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrats (DPCM) wird ein nationales Luftreinhalteprogramm festgelegt, mit dem geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2284 und dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 81 vom 30. Mai 2018 zur Umsetzung dieser Richtlinie eingeführt werden.

    M2C4-8

    Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

    Meilenstein

    Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken

    Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2021

    Das Ministerialdekret genehmigt einen Einsatzplan für die Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken. Sie muss mindestens

    -Fernerkundungsanwendungen und Datenfeldsensoren vorsehen;

    -Entwicklung eines Kommunikationssystems, das die Koordinierung und Interoperabilität zwischen den verschiedenen Betreibern in den ÜWZ ermöglicht

    -Einrichtung zentraler und regionaler Kontrollräume

    -Entwicklung von Cybersicherheitssystemen und -diensten

    M2C4-9

    Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

    Ziel

    Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    90

    Q2

    2025

    90 % der Fläche der südlichen Regionen werden durch das fortgeschrittene und integrierte Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken abgedeckt.

    M2C4-11

    Investition 2.1.a: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Maßnahmen in Emilia Romagna, Toscana und Marken

    Meilenstein

    Ermittlung der Interventionen durch Verordnung(en) des für Notfälle zuständigen Kommissionsmitglieds

    Verordnung(en) des Beauftragten für Notfälle

    Q3

    2024

    In einer oder mehreren Verordnungen des für Notfälle zuständigen Kommissars werden die genaue Liste der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, und die Gesamtzahl der zu sanierenden Straßenkilometer festgelegt. Der Gesamtwert der Interventionen beläuft sich auf mindestens 1,2 Mrd. EUR.

    M2C4-11bis

    Investition 2.1.a: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Maßnahmen in Emilia Romagna, Toscana und Marken

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Emilia-Romagna, Toskana und Marken

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken. Der Gesamtwert der Aufforderungen, aus denen diese Auszeichnungen resultieren, beläuft sich auf mindestens 1,2 Mrd. EUR.

    M2C4-11ter

    Investition 2.1.a: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Maßnahmen in Emilia Romagna, Toscana und Marken

    Meilenstein

    Abschluss der Projekte

    Bescheinigung des Abschlusses von Projekten

    Q2

    2026

    Abschluss von:

    ·mindestens 90 % der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, wie in den Verordnungen des für Notfälle zuständigen Kommissars festgestellt,

    ·Rehabilitationsmaßnahmen des lokalen Straßennetzes und des Straßennetzes auf Provinzebene für eine Kilometerlänge gemäß den Verordnungen des für Notfälle zuständigen Kommissars;

    ·Mindestens 90 % der Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, wie in den Verordnungen des für Notfälle zuständigen Kommissars festgelegt.

    M2C4-12

    Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken

    Meilenstein

    Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Maßnahmen gegen Hochwasser und hydrogeologische Risiken

    Bestimmungen in den Verordnungen über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Verordnungen des nationalen Katastrophenschutzdienstes zur Genehmigung des ersten Interventions- und Investitionsplans zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risikobegrenzung zielen darauf ab, den Beginn der ursprünglichen Bedingungen wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Gebiete gegenüber Naturkatastrophen zu gewährleisten.

    M2C4-13

    Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken

    Ziel

    Abschluss von Interventionen des Typs D und des Typs E

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    90

    Q2

    2026

    Abschluss von 90 % der Maßnahmen des Typs E und des Typs D zur Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Strukturen gemäß den Verordnungen des Nationalen Katastrophenschutzdienstes.

    M2C4-18

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Meilenstein

    Inkrafttreten der überarbeiteten rechtlichen Änderungen zum Schutz und zur Aufwertung städtischer und stadtnaher Grünflächen

    Bestimmung in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Annahme des Bewaldungsplans

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Der Bewaldungsplan steht im Einklang mit den Zielen des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 („Klimagesetz“) und nach einer Planungsphase, die von den Großstädten durchzuführen ist. In dem Plan sollten mindestens die folgenden Ziele festgelegt werden:

    -Erhaltung und Verbesserung der diffusen biologischen Vielfalt im Einklang mit der europäischen Biodiversitätsstrategie,

    -Beitrag zur Verringerung der Luftverschmutzung in Ballungsräumen,

    -Verringerung der Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Luftqualität;

    -Wiederherstellung von vom Menschen geschaffenen Landschaften und Verbesserung von Schutzgebieten in unmittelbarer Nähe von Metropolregionen;

    Eindämmung des Bodenverbrauchs und Wiederherstellung nützlicher Böden.

    M2C4-19

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel

    Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 650 000

    Q4

    2022

    Anlage von mindestens 1650000 Bäumen zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).

    M2C4-20

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel

    Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    1 650 000

    4 500 000

    Q2

    2024

    Anpflanzung von forstlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut oder Pflanzen) für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).

    M2C4-20bis

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel

    Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 500 000

    Q2

    2026

    Umpflanzung von forstlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut oder Pflanzen) für mindestens 3500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).

    M2C4-21

    Investition 3.3 Neunaturierung des Po-Gebiets

    Meilenstein

    Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Neunaturierung des Po-Gebiets

    Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, die das Inkrafttreten angibt

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Inkrafttreten einschlägiger Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den ökologischen Korridor des Flussbetts wiederherzustellen, einschließlich natürlicher Wiederaufforstung und Maßnahmen zur Wiederherstellung und Reaktivierung von seitlichen Ästen und Ochsen.

    M2C4-22

    Investition 3.3 Neunaturierung des Po-Gebiets

    Ziel

    Verringerung der Künstlichkeit des Flussbetts für die Renaturierung des Po-Gebiets T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    13

    Q4

    2024

    Verringerung der Künstlichkeit des Flussbetts um mindestens 13 km, zurück auf die Achse des Po.

    M2C4-23

    Investition 3.3 Neunaturierung des Po-Gebiets

    Ziel

    Verringerung der Künstlichkeit des Flussbetts für die Renaturierung des Po-Gebiets T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    13

    37

    Q1

    2026

    Verringerung der Künstlichkeit des Flussbetts um mindestens 37 km, zurück auf die Achse des Po.

    M2C4-24

    Investition 3.4. Sanierung des Bodens „Orphan-sites“

    Meilenstein

    Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten

    Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift über die Annahme des Aktionsplans

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Mit dem Aktionsplan für die Revitalisierung herrenloser Stätten soll der Flächenverbrauch verringert und die Stadterneuerung verbessert werden. Das Aufforderungsschreiben muss mindestens enthalten:

    -Ausweisung verwaister Stätten in allen 21 Regionen und/oder Autonomen Provinzen

    -Spezifische Maßnahmen, die in jedem verwaisten Gebiet zur Verringerung des Flächenverbrauchs und zur Verbesserung der Stadterneuerung zu ergreifen sind

    M2C4-25

    Investition 3.4. Sanierung des Bodens „Orphan-sites“

    Ziel

    Wiederbelebung verwaister Stätten

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    70

    Q1

    2026

    Revitalisierung von mindestens 70 % der Oberfläche der „Orphan-Gebiete“, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern.

    M2C4-26

    Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

    Ziel

    Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    22

    Q2

    2025

    Abschluss von mindestens 22 groß angelegten Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen und Küstenbeobachtungssystemen.

    M2C4-27

    Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Umsetzung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Interventionen in der primären Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgung

    Bestimmung(en) in der/den einschlägigen Rechtsvorschrift(en), die das Inkrafttreten angibt

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollen die Governance stärken und die Umsetzung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur vereinfachen. Der neue Rechtsrahmen sollte zumindest

    — Den Nationalen Plan für Maßnahmen im Wassersektor zum zentralen Finanzierungsinstrument für Investitionen im Wassersektor zu machen.

    — Die Stellungnahme einholen und die Regulierungsbehörde („Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente“) aktiv in jede Änderung oder Aktualisierung des Plans einbeziehen.

    — Bereitstellung von Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen für Durchführungsstellen, die nicht in der Lage sind, Investitionen im Zusammenhang mit der Primärbeschaffung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens durchzuführen.

    — Die Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der im Wassersektor finanzierten Investitionen zu vereinfachen.

    M2C4-28

    Investition 4.1. Investitionen in Primärwasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung

    Anzahl

    0

    2 000 000 000

    Q3

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge in Höhe von insgesamt 2 000 000 000 EUR für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung.

    Die Verträge haben folgenden Anwendungsbereich:

    -Sicherheit der Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete;

    -Bauarbeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel (ausgenommen Staudämme);

    -Erhöhung der Transportkapazität des Wassertransports.

    Durch die Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Investition mit einem Klimakoeffizienten von 40 % im Einklang mit Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in vollem Umfang zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beiträgt.

    M2C4-28bis

    Investition 4.1. Investitionen in Primärwasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung

    Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung

    Anzahl

    2 000 000 000

    2 500 000 000

    Q4

    2024

    Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Höhe von insgesamt 500 000 000 EUR für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung.

    Die Verträge haben folgenden Anwendungsbereich:

    -Sicherheit der Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete;

    -Bauarbeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel (ausgenommen Staudämme);

    -Erhöhung der Transportkapazität des Wassertransports.

    Durch die Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Investition mit einem Klimakoeffizienten von 40 % im Einklang mit Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in vollem Umfang zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beiträgt.

    M2C4-29

    Investition 4.1. Investitionen in Primärwasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Ziel

    Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    25

    Q1

    2026

    Erhöhung der Sicherheit der Wasserversorgung und der Widerstandsfähigkeit der Wasserinfrastruktur in mindestens 25 komplexen Wassersystemen

    M2C4-30

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Eingriffe in Wasserverteilungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge über einen Gesamtbetrag von 900 000 000 EUR für Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienz der Wasserversorgungsnetze.

    Die Verträge haben folgenden Anwendungsbereich:

    -Maßnahmen zur Verringerung der Verluste in Trinkwassernetzen;

    -Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme gegenüber dem Klimawandel;

    -Stärkung der Digitalisierung der Netze im Interesse einer optimalen Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verringerung der Verschwendung und Begrenzung von Ineffizienzen

    M2C4-31

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Ziel

    Eingriffe in Wasserverteilungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    14 000

    Q4

    2024

    Kanalisation von mindestens 14000 zusätzlichen Kilometern Wassernetz

    M2C4-32

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Ziel

    Eingriffe in Wasserverteilungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    14 000

    45 000

    Q1

    2026

    Kanalisation von mindestens 45000 zusätzlichen Kilometern Wassernetz

    M2C4-33

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge in Höhe von insgesamt 880 000 000 EUR für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen und dem damit verbundenen Digitalisierungs- und Überwachungssystem.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge in Höhe von insgesamt 880 000 000 EUR zur Erfüllung der endgültigen Ziele der Maßnahmen für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen sowie an das entsprechende Digitalisierungs- und Überwachungssystem.

    Die Verträge haben folgenden Anwendungsbereich:

    -Förderung der Messung und Überwachung der Nutzung in kollektiven Netzen (durch die Installation von Zählern und Fernkontrollsystemen), einschließlich des Übergangs von der Eigenversorgung zur kollektiven Nutzung als Voraussetzung für den Abschluss der Einführung einer Wasserpreispolitik auf der Grundlage der Wassermengen für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft und als Folge der Förderung der Verringerung illegaler Wasserentnahmen in ländlichen Gebieten;

     

    -Investitionen in die Bewässerung sollten darauf abzielen, die bestehende Bewässerung effizienter zu gestalten, auch wenn sich der betreffende Wasserkörper in einem guten Zustand befindet.

     

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu berücksichtigen sind.

    (2021/C58/01). Insbesondere ist für jede Unterinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen.

     

    Darüber hinaus werden Maßnahmen, sofern sie nach nationalem Recht anwendbar sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie entsprechenden Bewertungen im Zusammenhang mit den Richtlinien 2000/60/EG und 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, unterzogen.

    M2C4-34

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    24

    26

    Q4

    2024

    Erhöhung des Anteils der mit Zählern ausgestatteten Entnahmequellen auf mindestens 26 %.

    Die Maßnahmen zur Gesamtnetzeffizienz umfassen auch die Installation von:

    -150 Meter der dritten Ebene;

    -7500 Zähler der vierten Ebene;

    -Digitalisierung und Netzverbesserungen.

    M2C4-34bis

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    26

    29

    Q2

    2026

    Erhöhung des Anteils der mit Zählern ausgestatteten Entnahmequellen auf mindestens 29 %.

    Die Maßnahmen zur Gesamtnetzeffizienz umfassen auch die Installation von:

    -500 Drittzähler;

    -20000 Zähler der vierten Ebene;

    -Digitalisierung und Netzverbesserungen.

    M2C4-35

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    8

    12

    Q4

    2024

    Mindestens 12 % des Prozentsatzes der bewässerten Fläche müssen von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitieren.

    M2C4-35bis

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    12

    24

    Q1

    2026

    Mindestens 24 % des Prozentsatzes der bewässerten Fläche, die von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitiert

    M2C4-36

    Investition 4.4 Investitionen in die Abwasserentsorgung und -reinigung

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Kanalisation und Reinigung

    Notifizierung aller öffentlichen Aufträge zur Abwasser- und Abwasserreinigung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Veröffentlichung des Zulassungserlasses mit der Vergabe (Zuweisung) der Mittel für die Projektvorschläge.

    Die Interventionen

    -Effizientere Reinigung von in Meeres- und Binnengewässer eingeleitetem Abwasser, auch durch technologische Innovationen;

    -Nach Möglichkeit einige Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“ umzuwandeln, in denen gereinigtes Abwasser für Bewässerungszwecke und industrielle Zwecke wiederverwendet wird.

    Diese Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsmaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Insbesondere die Verbrennung von Schlamm ist nicht förderfähig.

    M2C4-37

    Investition 4.4 Investitionen in die Abwasserentsorgung und -reinigung

    Ziel

    Maßnahmen zur Kanalisation und Reinigung T1

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    500 000

    Q4

    2024

    Verringerung der Zahl der Einwohner gleichwertiger Einwohner in Gemeinden, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, um mindestens 500000 Personen, die die Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG des Rates für die unzureichende Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser nicht erfüllen.

    M2C4-38

    Investition 4.4 Investitionen in die Abwasserentsorgung und -reinigung

    Ziel

    Maßnahmen zur Kanalisation und Reinigung T2

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    500 000

    2 250 000

    Q1

    2026

    Verringerung der Zahl der Einwohner gleichwertiger Einwohner in Gemeinden, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, um mindestens 2250000 Personen, die die Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG des Rates für die unzureichende Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser nicht erfüllen.

    H. MISSION 3 KOMPONENTE 1: Nachhaltige Verkehrsinfrastruktur

    H.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    ENTFÄLLT

    H.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    ENTFÄLLT

    H.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Mit den Investitionen in diese Komponente wird der Aufbau der Eisenbahninfrastruktur (Hochgeschwindigkeits-, Güterverkehrs-, Regionalbahnen, Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) unterstützt. Sie werden von Reformen begleitet, um Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur zu beschleunigen und die Qualität der Straßeninfrastruktur zu verbessern. Die Reform des Unternehmensumfelds umfasst eine Maßnahme, mit der zusätzliche Anreize für die Regionen geschaffen werden, ihre regionalen öffentlichen Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr auszuschreiben. Diese Komponente enthält Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Wasserstoff im Schienenverkehr.

    Mit dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019 unterstützt, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, „Investitionsbezogene Wirtschaftspolitik in Bezug auf [...] die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ und der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 zu „Front-load-reifen öffentlichen Investitionsprojekten“ und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen“ zu unterstützen.

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) und dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber Rete Ferroviaria Italiana

    Diese Reform besteht darin, die Anforderung zu streichen, dass die parlamentarischen Kommissionen zu der Liste der Investitionen des Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana Stellung nehmen müssen. Die parlamentarischen Ausschüsse geben eine Stellungnahme zum strategischen Investitionsprogramm ab.

    Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

    Diese Reform besteht darin, Rechtsvorschriften zu erlassen, die es ermöglichen, die Angabe des Orts der Arbeiten zum Zeitpunkt des „Projekts zur wirtschaftlichen technischen Durchführbarkeit“ (PFTE) vorwegzunehmen, anstatt die endgültige Projektkonzeptionsphase abzuwarten. Zusätzliche Genehmigungen, die nicht auf der PFTE erworben werden können, würden in den nachfolgenden Projektplanungsphasen eingeholt, ohne die „Conferenza dei Servizi“ als Ausnahme vom Gesetz Nr. 241/1990 einzuberufen. Durch diese Änderungen wird die Genehmigungsfrist für Projekte von 11 auf 6 Monate verkürzt.

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Diese Investition besteht in dem Bau einer 119 km langen Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio und Palermo-Catania.

    Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts bzw. jeder Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegten Risikominderungsmaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

    Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbunden sind

    Diese Investition besteht in dem Bau von 165 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova, Ligurien-Alpi. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/der Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sowie die von Italien zu erreichenden Etappenziele und Zielwerte berücksichtigt werden.

    Für das Segment Rho-Parabiago ist eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt hat, wobei alle Ergebnisse und Bedingungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigt werden, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu erreichen. Die UVP wird gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie die einschlägigen Bewertungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, veröffentlicht und vervollständigt. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP als notwendig ermittelt wurden, um die Einhaltung des DNSH-Leitfadens (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur eingehalten.

    Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

    Diese Investition umfasst den Bau von 27 km Hochgeschwindigkeitsbahnen für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara e Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/der Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Investition 1.4 – Europäisches Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS)

    Diese Investition besteht in der Ausrüstung von 2,785 km Eisenbahnstrecken mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) im Einklang mit dem europäischen ERTMS-Bereitstellungsplan.

    Investition 1.5 – Stärkung der Metropolknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

    Diese Investition besteht in der Modernisierung von mindestens 1 280 km Eisenbahnstreckenabschnitte, die auf 12 Metropolstädten und den wichtigsten nationalen Verbindungen (Ligurien-Alpen, Bologna-Venedig-Trieste/Udine, Bologna-Milano, Bologna-Verona-Brennero, Mittel- und Nordtyrrhenische Verbindung, Adria-Ionisches Meer, städtische Knotenpunkte und Regionalstrecken; Güterterminals). Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Investition 1.6 – Ausbau der Regionalstrecken – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)

    Diese Investition besteht in der Modernisierung von 646 km Regionalstrecken, deren Eigentum auf Rete Ferroviaria Italiana (RFI) übergegangen ist oder die nach und nach auf Rete Ferroviaria Italiana übertragen werden sollen. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Die Maßnahmen sind in folgenden Haushaltslinien geplant:

    -Piemont: Modernisierung und Modernisierung des Turin Cerese-Canavesana: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;

    -Friaul-Julisch Venetien: FuC-Eisenbahn: Infrastrukturarbeiten und technologische Arbeiten auf der Strecke Udine-Cividale: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;

    -Umbrien: Umbriane Zentralbahn (FCU): infrastrukturelle und technologische Interventionen;

    -Kampanien (EAV): Ausbau und Modernisierung der Strecke Cancello-Benevento: Verbesserung der Sicherheitsstandards für den Eisenbahnbetrieb;

    -Apulien: Verbindungsleitung Bari-Bitritto: Modernisierung der Infrastruktur: Einhaltung der technischen/regulatorischen Standards der nationalen Eisenbahninfrastruktur; Ferrovie del Sud Est (FSE): Modernisierung der Infrastruktur der Strecke Bari-Taranto: die Intervention ermöglicht die Anpassung an die Leistungsstandards von RFI und an die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität; FSE: Fertigstellung der SCMT/ERTMS-Ausrüstung im Netz: Verbesserung der Verkehrsleistung, Kapazitätsoptimierung, Verbesserung der Sicherheitsstandards; FSE: Errichtung intermodaler Hubs und Modernisierung von 20 Bahnhöfen: Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe und die Schaffung von Bereichen für den Austausch zwischen Schienen-Bus, Eisenbahn-Privatwagen und Schienenfahrrädern;

    -Kalabrien: Verbindungsleitung Rosarno-S. Ferdinando: Modernisierung der Ausrüstung der Verbindungsleitungen Rosarno und San Ferdinando für den Anschluss an Gioia Tauro.

    Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Resilienz der Eisenbahnen im Süden

    Diese Investition besteht in der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit von 650 km Eisenbahn im Süden. Die Verträge über diese Investition umfassen unter anderem die Flughafenverbindung Olbia, die Hafenverbindung Augusta, die Verdoppelung der Strecke Decimomannu-Villamassargia, die Modernisierung der Potenza-Fogia-Verbindung und die intermodale Verbindung von Brindisi. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (Rete Ferroviaria Italiana (RFI)); im Süden)

    Diese Investition besteht in der Modernisierung von 38 Bahnhöfen und ihrer Zugänglichkeit im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission und den EU-Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition werden alle in Artikel 6 Absätze 3 und 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Vorschriften und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für Folgenabschätzungen eingehalten, die in der amtlichen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

    Investition 1.9 – interregionale Verbindungen

    Diese Investition besteht in der Beschleunigung der Eingriffe von 221 km an folgenden Strecken:

    ·Mailand – Genua

    ·Palermo – Catania (linea storica)

    ·Battipaglia-Potenza

    ·Orte – Falconara.

    Die Investition zielt darauf ab, die Leistung der derzeitigen Infrastrukturen durch Maßnahmen zu steigern, die Folgendes umfassen könnten:

    ·Änderungen der Pläne für die Fahrzeugstandfläche der Stationen (PRG – Piano Regolatore Generale);

    ·ERTMS;

    ·Konfiguration und/oder Änderung von Verkehrsleitsystemen wie ACC (Appo Centrale Computerizzato) und ACCM (Appo Centrale a calcolatore Multistazione)

    ·sonstige Verbesserungen der physischen Infrastrukturen, zu denen Eisenbahnbetten, Ausrüstung und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Infrastrukturen gehören können.

    Reform 2.1 – Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

    Diese Reform besteht in der Annahme von Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken. Die Annahme von „Leitlinien“, die die Anwendung gemeinsamer Normen und Methoden im gesamten nationalen Straßennetz ermöglichen.

    Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums der Brücken und Viadukte von den unteren Straßen auf die höherrangigen Straßen

    Diese Reform besteht in der Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überläufen von den unteren Straßen auf die höherwertigen Straßen (Autobahnen und Hauptstadtstraßen), um die Gesamtsicherheit des Straßennetzes zu erhöhen, da die Brücken, Viadukte und Überläufe von ANAS und/oder Autobahnkonzessionären gewartet werden müssen, die über bessere Planungs- und Instandhaltungskapazitäten verfügen als die einzelnen Gemeinden oder Provinzen.

    H.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M3C1-1

    Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen MIT und RFI

    Meilenstein

    Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren für das Programm Contratti di Programma (CdP)

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren für Contratti di Programma

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Durch die Gesetzesänderung wird die Frist für das Genehmigungsverfahren für das Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana verkürzt.

    M3C1-2

    Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

    Meilenstein

    Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, durch die die Genehmigungsfrist von 11 auf sechs Monate verkürzt wird.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Durch die Änderung der Rechtsvorschriften wird die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt.

    M3C1-3

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Meilenstein

    Auftragsvergabe für den Bau der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf den Strecken Nepoli-Bari und Palermo-Catania

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Neapel-Bari und Palermo-Catania

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Neapel-Bari und Palermo-Catania unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge

    Der (die) Vertrag(e) bezieht sich auf folgende Teile dieser Haushaltslinien:

    Nepoli-Bari-Linie: Orsara-Bovino

    Verbindungsleitung Palermo-Catania: Catenanuova – Dittaino und Dittaino – Enna

    M3C1-4

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Meilenstein

    Vergabe des Auftrags für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf den Strecken Salerno Reggio Calabria

    Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf der Strecke Salerno-Reggio Calabria

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf der Strecke Salerno Reggio Calabria.

    Der Vertrag bezieht sich auf folgende Teile dieser Haushaltslinie: Battipaglia – Romagnano

    M3C1-6

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Ziel

    Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    37

    119

    Q2

    2026

    119 km Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Nepoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania, gebaut, genehmigungs- und betriebsbereit.

    Die vorläufige Aufschlüsselung lautet wie folgt:

    Napoli-Bari-Linie 49 km; 

    davon:

    Frasso – Telese 11

    Telese – Vitulano 19 km

    Apice – Hirpinia 19 km

    Salerno – Reggio Calabria 33 km

    davon Battipaglia-Romagnano 33 km

    Verbindungsleitung Palermo – Catania, davon 37 km:

    Catenanuova – Dittaino 22 km

    Dittanio – Enna 15 km

    M3C1-23

    Investition 1.9

    Interregionale Verbindungen

    Ziel

    Investition 1.9

    Interregionale Verbindungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    70

    Q4

    2025

    Überregionale Verbindungen auf 70 km

    Die zu modernisierenden Strecken gehören zu den folgenden:

    Mailand Genua

    Palermo Catania (linea storica)

    Battipaglia Potenza

    Orte Falconara

    M3C1-24

    Investition 1.9

    Interregionale Verbindungen

    Ziel

    Investition 1.9

    Interregionale Verbindungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    70

    221

    Q2

    2026

    Insgesamt haben 221 km interregionale Verbindungen zugenommen.

    Die zu modernisierenden Strecken sind:

    Mailand Genua (70 km)

    Palermo Catania (linea storica) (84 km)

    Battipaglia Potenza (60 km)

    Orte Falconara (7 km)

    M3C1-9

    Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbunden sind

    Ziel

    Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    165

    Q2

    2026

    165 km Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Bauphase Ligurien-Alpi, genehmigungs- und betriebsbereit.

    Die 165 km sind in folgenden Segmenten zu bauen:

    Brescia-Verona, 48 km

    Verona-Bivio-Vincenza, 44 km

    Genua-Knoten und Dritter Giovi-Übergang 53 km

    Rho-Parabiago 9 km

    Pavia-Milano-Rogoredo 11 km

    M3C1-10

    Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

    Meilenstein

    Auftragsvergabe für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Tarent-Metaponto-Potenza-Battipaglia

    Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Tarent-Metaponto-Potenza-Battipaglia.

    Der (die) Vertrag(e) bezieht sich auf folgende Abschnitte:

    Orte-Falconara

    Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

    M3C1-11

    Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

    Ziel

    Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Orte-Falconara und Tarent-Metaponto-Potenza-Battipaglia

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    27

    Q2

    2026

    27 km Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia gebaut, genehmigungs- und betriebsbereit.

    Die Schwankung der 27 km ergibt sich wie folgt:

    Orte-Falconara, 13 km

    Taranto – Metaponto – Potenza – Battipaglia, 14 km

    M3C1-12

    Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS)

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

    M3C1-13

    Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS)

    Ziel

    1 400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 400

    Q2

    2025

    1 400 km Eisenbahnen, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem gemäß dem europäischen Einführungsplan ausgestattet sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

    M3C1-14

    Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS)

    Ziel

    2 785 km Schienenstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    1 400

    2 785

    Q2

    2026

    2 785 km Eisenbahnen, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem im Einklang mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem im Einklang mit dem Europäischen Einführungsplan ausgestattet sind, genehmigungs- und betriebsbereit sind.

    M3C1-15

    Investition 1.5- Stärkung der Metropolknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

    Ziel

    700 km ausgebaute Streckenabschnitte auf der Grundlage von Metropolpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    700

    Q4

    2024

    Mindestens 700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

    M3C1-16

    Investition 1.5- Stärkung der Metropolknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

    Ziel

    1 280 km ausgebaute Streckenabschnitte auf der Grundlage von Metropolpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    700

    1 280

    Q2

    2026

    Mindestens 1 280 km Streckenabschnitte verbesserter/umgerüsteter Leitungen auf der Grundlage von Metropolpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen, die genehmigungs- und betriebsbereit sind

    M3C1-17

    Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Resilienz der Eisenbahn im Süden

    Ziel

    150 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    150

    Q4

    2023

    Abschluss der Arbeiten auf einer Länge von mindestens 150 km im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Südbahn, bereit für die Genehmigungs- und Betriebsphase.

    Die 150 km beziehen sich auf folgende Strecken:

    Region Molise

    -Rom-Venafro-Campobasso-Termoli;

    Region Apulien

    -Pescara-Foggia

    -Potenza-Foggia

    -Links Brindisi

    -Links Tarent

    Region Kalabrien

    -Ionisches Sibari-Catanzaro Lido-/Lamezia Terme

    Region Basilicata

    -Ferrandina-Matera

    Region Kampanien

    -Salerno Arechi – Aeroporto Pontecagnano

    Region Sizilien

    -Palermo – Agrigento – Porto Empedocle

    -Link zum Hafen Augusta

    -Link zum Flughafen Trapani Birgi

    Region Sardinien

    -Schienenverbindung mit dem Flughafen Obia

    -Verdoppelung Decimomannu-Villamassargia

    M3C1-17bis

    Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Resilienz der Eisenbahn im Süden

    Ziel

    650 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    150

    650

    Q2

    2026

    Abschluss der Arbeiten auf einer Länge von mindestens 650 km im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Südbahn, bereit für die Genehmigungs- und Betriebsphase.

    Die Interventionen beziehen sich auf folgende Zeilen:

    Region Molise

    -Rom-Venafro-Campobasso-Termoli;

    Region Apulien

    -Pescara-Foggia

    -Potenza-Foggia

    -Links Brindisi

    -Links Tarent

    Region Kalabrien

    -Ionisches Sibari-Catanzaro Lido-Lamezia Terme

    Region Basilicata

    -Ferrandina-Matera

    Region Kampanien

    -Salerno Arechi – Aeroporto Pontecagnano

    Region Sizilien

    -Agrigento – Porto Empedocle

    -Link zum Hafen Augusta

    -Link zum Flughafen Trapani Birgi

    Region Sardinien

    -Schienenverbindung mit dem Flughafen Olbia

    -Verdoppelung Decimomannu-Villamassargia

    M3C1-18

    Investition 1.6 – Ausbau der Regionalstrecken – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)

    Ziel

    Ausbau der Regionalstrecken, Genehmigungs- und Betriebsphase

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    646

    Q2

    2026

    646 km ausgebaute Regionalstrecken, genehmigungs- und betriebsbereit.

    M3C1-19

    Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

    Ziel

    Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10

    Q4

    2024

    Zehn Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission und den EU-Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit ausgebaut und zugänglich gemacht.

    M3C1-20

    Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

    Ziel

    Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    10

    38

    Q2

    2026

    38 Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission und den EU-Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit ausgebaut und zugänglich gemacht.

    M3C1-21

    Reform 2.1 – Umsetzung der jüngsten „Gesetzesvereinfachung“ (umgewandelt in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Dekrets zur Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Management von Risiken, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

    Meilenstein

    Inkrafttreten der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets zur Annahme der „Leitlinien für die Einstufung und das Management von Risiken, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    In den „Leitlinien“ werden für das gesamte nationale Straßennetz gemeinsame Standards und Methoden für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken festgelegt.

    M3C1-22

    Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums der Brücken und Viadukte von den unteren Straßen auf die höherrangigen Straßen

    Meilenstein

    Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Übergängen von den unteren Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)

    Bestimmung in dem einschlägigen Rechtsakt über das Inkrafttreten der Eigentumsübertragung an den Brücken, Viadukten und Übergängen von den unteren Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Übertragung des Eigentums an den Kunstwerken muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 120/20 erfolgen. Es soll gemäß den Vorschriften des Codice della Strada (gesetzesvertretendes Dekret 285/1992) und seiner Verordnungen (Dekret 495/92 des Präsidenten) abgeschlossen werden, die Bestimmungen über die Eigentumsübertragung zwischen Straßeneigentümern enthalten.

    I. MISSION 3 COMPONENT 2 – Intermodalität und integrierte Logistik

    Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die italienischen Häfen effizienter und wettbewerbsfähiger, energieeffizienter und besser in die Logistikkette zu integrieren. Außerdem soll das Flugverkehrsmanagementsystem digitalisiert werden.

    Zu diesem Zweck umfasst sie einerseits wichtige Reformen zur Vereinfachung der Verfahren, zur Aktualisierung der Hafenplanung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Konzessionen in italienischen Häfen. Zum anderen einige Investitionen, mit denen die Intermodalität mit den Grundzügen der europäischen Kommunikation sichergestellt werden soll, um Verbindungen zum Handel mit Ozeanen und zwischen den Mittelmeerländern aufzubauen und die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Hafensystems zu erhöhen, auch im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente dürften das Passagier- und Frachtaufkommen in italienischen Häfen erheblich erhöhen, was sich positiv auf die stimulierenden Wirtschaftstätigkeiten in den jeweiligen Gebieten und auf die Volkswirtschaft insgesamt auswirken wird.

    Andererseits bezieht sich diese Komponente auf die Digitalisierung von Logistiksystemen, einschließlich Flughafensystemen. Es wird erwartet, dass diese Sektoren durch den Einsatz innovativer technologischer Lösungen wettbewerbsfähiger werden, um das System effizienter zu gestalten und auch ihre Umweltauswirkungen zu verringern.

    Diese Komponente betrifft die länderspezifische Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik in Bezug auf die Qualität der Infrastruktur zu fördern, und die länderspezifische Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der empfohlen wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung grundlegender Dienstleistungen“ zu konzentrieren.

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

    I.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

    Mit dieser Maßnahme soll die Hafenplanung aktualisiert werden, um eine strategische Vision des italienischen Hafensystems zu gewährleisten. Die Reform regelt mindestens i) die Entwicklungsziele der Hafenbehörden; (II) die ermittelten und umschriebenen Gebiete, die ausschließlich für Hafen- und Rückhafenfunktionen bestimmt sind, iii) die letzten Infrastrukturverbindungen von Straße und Schiene mit Häfen, iv) die Kriterien für die Bestimmung des Planungsinhalts und v) die Leitlinien, die Regeln und die Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne eindeutig festlegen.

    Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession, die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden, die Verlängerungsverfahren, die Übertragung der Anlagen auf den neuen Konzessionsnehmer am Ende der Konzession und die Festlegung der Mindestbeträge für die von den Konzessionsnehmern in Rechnung gestellten Gebühren festzulegen.

    Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungen für die Genehmigung von Kaltbügeleisen in italienischen Häfen

    Mit dieser Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für den Bau der nationalen Elektrizitätsübertragungsanlagen für den Betrieb der Verteilernetze für die Stromversorgung von Schiffen (Kaltbügeleisen) vereinfacht undverringertwerden.

    Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr unterbreitet einen Vorschlag zur Straffung des Genehmigungsverfahrens. Insbesondere soll vorgeschlagen werden, die Kaltbügelprojekte von den dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung unterstellten Regionalbüros zu bewerten, die die Projekte in kürzerer Zeit prüfen und folglich genehmigen könnten. Darüber hinaus ist ein regulatorisches Eingreifen ins Auge zu fassen, um ein einziges Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit einer Spannung von mehr als 132 kV und dem Rest festzulegen, um die Prozesssynergien zu nutzen.

    Reform 2.1: Einrichtung eines einheitlichen Zollfensters („Sportello Unico Doganale“)

    Ziel ist die Einrichtung eines speziellen Portals für die zentrale Kontrollstelle, das die Interoperabilität mit den nationalen Datenbanken und die Koordinierung der Kontrolltätigkeiten des Zolls ermöglicht.

    Investition 2.1: Digitalisierung der Logistikkette

    Diese Investition dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Logistik durch die Schaffung eines interoperablen digitalen Systems zwischen öffentlichen und privaten Akteuren für Fracht und Logistik steigern, das die Verfahren, Prozesse und Kontrollen vereinfachen soll, indem der Schwerpunkt auf der Entmaterialisierung von Dokumenten und dem Austausch von Daten und Informationen liegt.

    Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

    Diese Investition zielt auf die digitale Modernisierung des Sektors ab, die sowohl die Entwicklung neuer Instrumente für die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen als auch die Einführung unbemannter Luftfahrzeugplattformen und -dienste umfasst.

    Die Projekte umfassen die Entwicklung und Vernetzung des unbemannten Verkehrsmanagementsystems (UTMS), die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen und die Festlegung eines neuen Instandhaltungsmodells.

    Investition 2.3: Kaltes Bügeln 

    Diese Investition besteht in der Errichtung eines Netzes für die Stromversorgung im Hafengebiet (Docks) und der damit verbundenen Infrastruktur für den Anschluss an das nationale Übertragungsnetz. Im Einklang mit der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe muss die landseitige Stromversorgung auch das Aufladen von Elektrofahrzeugen ermöglichen.

    I.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M3C2-1

    Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

    Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten der legislativen Änderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Im überarbeiteten Rechtsrahmen wird Folgendes festgelegt:

    Alle Hafenbehörden verabschieden ihre Systemstrategieplanungsdokumente (DPSS) und ihre Hafenregulierungspläne (PRP) unter vollständiger Berücksichtigung der Reform der italienischen Hafensysteme von 2016, die durch das Gesetzesdekret Nr. 169 vom 4. August 2016 genehmigt wurde.

    Das DPSS regelt mindestens die folgenden Elemente:

    —Die Entwicklung der Ziele der Hafenbehörden;

    —Die ausgewiesenen und abgegrenzten Gebiete, die ausschließlich für Hafen- und Rückhafenfunktionen bestimmt sind,

    —Die letzten Infrastrukturverbindungen der Straße und Schiene mit Häfen,

    —Die Kriterien für die Bestimmung des Inhalts der Planung,

    Eindeutige Angabe der Leitlinien, Regeln und Verfahren für die Erstellung der Hafenregulierungspläne.

    M3C2-2

    Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

    Bestimmung der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    In der neuen Verordnung werden die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Konzessionen in Häfen festgelegt. In der Verordnung wird mindestens Folgendes festgelegt:

    —Die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession;

    Die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden;

    —Die Erneuerungsverfahren;

    —Die Übertragung der Anlagen auf den neuen Konzessionär am Ende der Konzession;

    —Die Obergrenzen für die von den Lizenznehmern zu entrichtenden Mindestgebühren.

    M3C2-3

    Reform 2.1 – Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle für den Zoll („Sportello Unico Doganale“) 

    Meilenstein 

    Inkrafttreten des Erlasses über den einheitlichen Zoll

    Schreibtisch (Sportello Unico Doganale) 

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets über die zentrale Zolldienststelle (Sportello Unico Doganale) 

    ENTFÄLLT 

    ENTFÄLLT 

    ENTFÄLLT 

    Q4 

    2021 

    In dem Erlass werden die Methoden und Spezifikationen der zentralen Zolldienststelle im Einklang mit der Verordnung (EU) 1239/2019 zur Umsetzung des einzigen europäischen Meldeportals für den Seeverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) festgelegt. 

    M3C2-4

    Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Kaltbügelanlagen

    Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten der Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Kaltbügelanlagen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Straffung des Genehmigungsverfahrens zur Verkürzung der Genehmigungsfrist für den Bau von Energietransportinfrastrukturen, mit denen Schiffe während der Festmacherphase mit Strom vom Land aus versorgt werden sollen (im Falle von Interventionen, die keiner Umweltprüfung unterzogen werden) auf höchstens 12 Monate;

    M3C2-5

    Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

    Ziel

    Digitalisierung der Logistikkette

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    70

    Q2

    2024

    Mindestens 70 % der Hafensystembehörden müssen mit PCS-Standarddiensten (Hafengemeinschaftssystem) ausgestattet sein, die mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen interoperabel sind und mit der Verordnung (EU) 2020/1056 und dem neuen PLN (nationale digitale Logistikplattform) vereinbar sind.

    M3C2-6

    Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

    Ziel

    Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente

    Zertifizierungen des TOC, der digitalisierten Luftfahrtinformationen und des UTMS

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    3

    Q1

    2026

    Inbetriebnahme der folgenden drei Projekte:

    a) Technisches Betriebszentrum (TOC) und mindestens zwei Flugverkehrsmanagementsysteme

    b) Digitalisierte Luftfahrtinformationen

    C) unbemanntes Verkehrsmanagementsystem und Konnektivität (UTMS).

    M3C2-7

    Investition 2.3: Kaltes Bügeln

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2024

    Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe aller Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen, die in mindestens 10 Häfen mit elektrischer Energie versorgt werden.

    M3C2-12

    Investition 9: Kaltes Bügeln

    Ziel

    Inbetriebnahme der kalten Bügelinfrastruktur.

     

    Anzahl

    0

    15

    Q1

    2026

    Inbetriebnahme von mindestens 15 kalten Bügelinfrastrukturen, die in mindestens 10 Häfen mit elektrischer Energie versorgt werden.

    I.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

    Hauptziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der CO2-Emissionen und die Verbesserung der Luftqualität in Hafenstädten durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Häfen. Ziel ist es, zur Verringerung der gesamten jährlichen CO2-Emissionen im betreffenden Hafengebiet beizutragen. Die Projekte sind aus denjenigen auszuwählen, die die einzelnen Hafensystembehörden in ihren Umwelt-Energieplanungsdokumenten (DEASP) angegeben haben. Das Programm „Grüne Häfen“ dürfte auch zu einer erheblichen Verringerung anderer Verbrennungsschadstoffe führen, die die Hauptursache für die Verschlechterung der Luftqualität in Hafenstädten sind. Diese Investition umfasst den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge und Dienstboote oder die Umwandlung von Fahrzeugen und Dienstbooten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, in emissionsfreie Fahrzeuge und Dienstboote.

    Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung von Güter- und/oder Personenverkehrsdiensten

    Ziel der Reform ist es, die Hafengemeinschaftssysteme der einzelnen Hafensystembehörden mit der nationalen Plattform für digitale Logistik interoperabel zu machen.

    I.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M3C2-8

    Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

    Ziel

    Grüne Häfen: Abtretung der Arbeiten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    7

    Q4

    2022

    Übertragung der Arbeiten an mindestens sieben Hafensystembehörden. Das Auswahlverfahren für die Vergabe von Bauleistungen umfasst Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Arbeiten den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 79 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten.

    M3C2-9 

    Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen 

    Ziel 

    Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten 

    Abschluss der Arbeiten 

    Anzahl

    0

    75

    Q2 

    2026 

    Abschluss von mindestens 75 Vorhaben für die Hafenbehörden. Mindestens 79 % der gesamten Investitionskosten der Aufbau- und Resilienzfazilität fließen in Tätigkeiten zur Unterstützung des Klimaziels gemäß der Methodik in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241. 

    M3C2-10

    Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung von Güter- und/oder Personenverkehrsdiensten

    Meilenstein

    Nationale Plattform für digitale Logistik

    Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    Inkrafttreten eines Rechtsakts, mit dem die Interoperabilität der Hafengemeinschaftssysteme mit der nationalen Plattform für digitale Logistik sichergestellt wird.

    Darüber hinaus soll der Rechtsakt vorsehen, dass die Hafensystembehörden mit PCS-Standarddiensten (Hafengemeinschaftssystem) ausgestattet sind, die mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen interoperabel sind und mit der Verordnung (EU) 2020/1056 und der nationalen Plattform für digitale Logistik vereinbar sind.

    MISSION 4 KOMPONENTE 1: Stärkung des Bildungsangebots: von Kindergärten bis zu Universitäten

    Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst vier Interventionsbereiche: Verbesserung der Qualität und quantitative Ausweitung der allgemeinen und beruflichen Bildung – vom Kindergarten bis zur Universität; II) Reform des Lehrerberufs, insbesondere in Bezug auf Einstellungs- und Ausbildungsverfahren, mit dem Ziel, die Kompetenzen des Lehrpersonals zu verbessern und das territoriale Missverhältnis zu beseitigen; III) Weiterqualifizierung und Modernisierung der Infrastruktur zur Verbesserung des Unterrichts in den Bereichen Digitales, Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT) und Mehrsprachigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit und Energieeffizienz von Schulgebäuden; IV) Reform der Studiengruppen, Ermöglichung von Studiengängen und Promotionsprogrammen mit dem Ziel, die angewandte Forschung zu fördern und die Zahl der Doktorandenstipendien zu erhöhen.

    Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Schwächen des italienischen Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungssystems zu beheben, um die Bildungsergebnisse und die Beschäftigungsfähigkeit der italienischen Studierenden zu verbessern.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den an Italien in den Jahren 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf die Notwendigkeit nachzukommen, „die Erwerbsbeteiligung von Frauen durch eine umfassende Strategie zu unterstützen, auch durch den Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), „die Bildungsergebnisse, auch durch angemessene und gezielte Investitionen, zu verbessern und die Weiterqualifizierung zu fördern, auch durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), „Forschung und Innovation zu fördern“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Schwerpunkt der Investitionen in Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

    J.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Investition 1.1: Plan für Kindergärten und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Der Investitionsplan für die Altersgruppe der 0-6-Jährigen zielt darauf ab, das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen durch den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kindergärten und Vorschulen zu erhöhen, um eine Erhöhung des Bildungsangebots und der verfügbaren Slots für die Altersgruppe der 0-6-Jährigen zu gewährleisten und damit die Unterrichtsqualität zu verbessern. Die Maßnahme soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördern und Pflegekräfte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 62 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 63 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 64 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 65 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Das Mandat sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

    Zweck der Maßnahme ist es, die Verlängerung der Schulzeit zu finanzieren, um das Bildungsangebot der Schulen zu erhöhen und sie über die Schulzeit hinaus für das Gebiet zugänglich zu machen. Die Maßnahme sieht den Bau oder die Renovierung von Kantinenräumen für mindestens 1000 Bauten vor, um die Schulzeit zu verlängern. Längere Schulzeiten dürften sich positiv auf die Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs auswirken.

    Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

    Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Sportinfrastruktur und die Förderung sportlicher Aktivitäten. Die Verstärkung der sportlichen Aktivität dürfte dazu beitragen, den Schulabbruch zu bekämpfen, die soziale Inklusion zu verbessern und die persönlichen Fähigkeiten zu stärken.

    Die Investition dient der Modernisierung von Sporteinrichtungen und Fitnessstudios an Schulen, um eine Erhöhung des Bildungsangebots zu gewährleisten und eine Erhöhung der Schulzeit zu fördern. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 66 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 67 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 68 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 69 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Das Mandat sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Lücken in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

    Die Maßnahme zielt darauf ab, den Studierenden angemessene Grundkompetenzen zu garantieren, auch durch die Entwicklung eines einzigen nationalen Portals für Online-Schulungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Schulen, die größere Leistungsschwierigkeiten hatten, indem die Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten werden – wo der Schulleiter Unterstützung mit externen Tutoren leistet und in besonders kritischen Fällen mindestens eine zusätzliche Personaleinheit pro Fach (Italienisch, Mathematik und Englisch) und für mindestens zwei Jahre zur Verfügung steht. Mit der Investition wird die Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 820000 junge Menschen, die vom vorzeitigen Schulabgang bedroht sind, und für junge Menschen, die bereits abgebrochen sind, gefördert. Vorgesehen ist die Nutzung einer Online-Plattform für Mentoring- und Schulungsmaßnahmen.

    Die Maßnahme soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern und dazu beitragen, Ungleichheiten, einschließlich territorialer Unterschiede, beim Zugang zu Bildung zu überwinden.

    Reform 1.1: Reform der Fach- und Fachinstitute

    Ziel der Reform ist es, die Lehrpläne der technischen und berufsständischen Institute mit den Kompetenzen in Einklang zu bringen, die das italienische Produktionssystem, auch auf lokaler Ebene, benötigt. Die Reform soll insbesondere die technische und berufliche Bildung mit der Industrie 4.0 in Einklang bringen und digitale Innovationen einbeziehen.

    Reform 1.2: Reform der tertiären Berufsbildung (IVS)

    Ziel der Reform ist die Stärkung des tertiären Berufsbildungssystems durch eine Vereinfachung der IVS-Governance, um die Zahl der Institute und der Einschreibungen im Hinblick auf das lokale Gebiet zu erhöhen.

    Es wird erwartet, dass die Reform das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage überbrücken wird.

    Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

    Die Maßnahme ergänzt die Reform 1.2 – Reform der tertiären Berufsbildung – zur Stärkung des Bildungsangebots von Berufsbildungseinrichtungen (IVS). Sie trägt dazu bei, das Bildungsangebot der Berufsbildungseinrichtungen zu erhöhen und die Beteiligung der Unternehmen an den Bildungsprozessen zu erhöhen, um eine bessere Anbindung an das Unternehmernetz zu erreichen. Mit der Maßnahme soll auch die Jugendarbeitslosigkeit verringert werden, indem das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage beseitigt wird.

    Die Investition soll die Zahl der an IVS-Kursen eingeschriebenen Studierenden erhöhen und die Laborstrukturen stärken (Einführung innovativer Technologien 4.0) und gleichzeitig in die Kompetenzen der Lehrkräfte investieren. Geplant ist die Aktivierung einer nationalen digitalen Plattform, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, die Stellenangebote für Personen zu kennen, die eine Berufsqualifikation erwerben.

    Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems

    Mit der Reform werden zwei Ziele verfolgt:

    1)Anpassung der Schülerzahl pro Klasse.

    Angesichts des Bevölkerungsrückgangs und zur Verringerung der Schülerzahl pro Klasse und zur schrittweisen Verbesserung des Verhältnisses zwischen der Zahl der Schüler und der Zahl der Lehrkräfte in gemeinsamen Positionen wird die Zahl der Lehrkräfte auf demselben Niveau wie im Schuljahr 2020/2021 festgelegt. Die Durchführung der Intervention darf die Zahl der verfügbaren Gebäude nicht erhöhen. Im Rahmen der Initiative wird individuellen Schülern, insbesondere den schutzbedürftigsten Schülern und sicherlich Schülern mit Behinderungen, personalisierte Aufmerksamkeit gewidmet. Die Verbesserung des Schüler-Lehrer-Verhältnisses dürfte der Qualität des Unterrichts und der Verfügbarkeit von Ressourcen für Schulgebäude zugute kommen.

    2)Überprüfung der Vorschriften über die Größe von Schulgebäuden.

    Die regionale Schulbevölkerung wird als „wirksamer Parameter“ für die Identifizierung der Bildungseinrichtungen mit einem Schulleiter und einer Kopfmistresse und nicht wie in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen die Bevölkerung der einzelnen Schulen herangezogen.

    Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

    Ziel der Reform ist die Einführung von Orientierungsmodulen (mindestens 30 Stunden pro Jahr) für die vierte und fünfte Klasse der Sekundarstufe II. Hauptziel ist es, Studierende dabei zu unterstützen, vor ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine sachkundige Entscheidung zwischen der Fortsetzung ihres Studiums oder einer beruflichen Weiterbildung zu treffen. Die Reform sieht auch die Schaffung einer digitalen Orientierungsplattform im Zusammenhang mit dem tertiären Bildungsangebot von Hochschulen und Berufsbildungsinstituten (IVS) vor.

    Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule

    Die Maßnahme zielt darauf ab, den Übergang von der Sekundarstufe II zur Universität zu erleichtern und zu fördern und die Zahl der Schulabbrecher zu verringern und so zur Erhöhung der Zahl der Absolventen beizutragen. Es wird erwartet, dass die Investitionen die Erfolgsindikatoren (Schulbesuch, Verbesserung des Lernniveaus, Zahl der im nächsten akademischen Jahr zugelassenen Studierenden usw.) erhöhen und die geschlechtsspezifischen Unterschiede sowohl bei der Beschäftigung als auch bei der Teilnahme an der Hochschulbildung in allen Bereichen verringern.

    Diese Initiative sieht die Bereitstellung von Kursen für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II vor, um sie bei der Auswahl des Tertiärbereichs zu unterstützen, eine bessere Abstimmung zwischen der Vorbereitung und der beruflichen Bildung zu ermöglichen und den Schülerinnen und Schülern dabei zu helfen, sich auf den Übergang zwischen Schule und Hochschule zu konzentrieren. Die Vorträge werden von Hochschulprofessoren gehalten und an Schüler der Sekundarstufe II verliehen. Die Nachhaltigkeit wird dadurch erreicht, dass die Ausbildung auf Hochschulprofessoren ausgeweitet wird, so dass im Anschluss an dieses Dreijahresprogramm eine Orientierung mit dem internen Personal der höheren Schulen zur Verfügung steht.

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel der Maßnahme ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewährleisten, indem der Zugang zur tertiären Bildung für Studierende in sozioökonomischen Schwierigkeiten und mit relativ hohen Opportunitätskosten für fortgeschrittene Studien gegen einen frühen Übergang auf dem Arbeitsmarkt erleichtert wird. Dies soll insbesondere durch eine Erhöhung der Zahl der Stipendien erreicht werden, die Hochschulstudenten im Rahmen der Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden.

    Diese Maßnahme wird durch React-EU ergänzt, aus der für das Jahr 2023 13000 Stipendien für den Hochschulzugang in südlichen Regionen finanziert werden sollen.

    Reform 1.5: Reformen von Hochschulabschlüssen

    Die Reform sieht die Aktualisierung der Hochschullehrpläne vor, wodurch die bestehenden starren Grenzen verringert werden, die die Möglichkeit, interdisziplinäre Wege zu schaffen, stark einschränken. Die Reform dürfte auch die Möglichkeit zur Durchführung von Berufsbildungsprogrammen durch die Einführung innovativer berufsorientierter Studiengänge erweitern.

    Reform 1.6: Förderung der Reform des Hochschulabschlusses

    Die Reform sieht eine Vereinfachung des Verfahrens für den Zugang zu Berufen vor, für die die Einschreibung in Berufsordnungen durch eine spezielle Berufsprüfung erforderlich ist. Die Maßnahme trägt dazu bei, die nationale Abschlussprüfung der einzelnen Abschlüsse mit den entsprechenden Prüfungen der beruflichen Ordnung zu harmonisieren und so allgemeine und klare Regeln zu schaffen und zu ersetzen.

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Mit der Reform soll ein neues Modell für die Einstellung von Lehrkräften geschaffen werden, das mit einem Überdenken ihrer Erstausbildung und während ihrer gesamten Laufbahn verknüpft ist. Mit dieser Maßnahme wird das strategische Ziel verfolgt, die Qualität des italienischen Bildungssystems erheblich zu verbessern. Mit der Reform sollen insbesondere die derzeitigen öffentlichen Wettbewerbsverfahren vereinfacht werden. Mit den Maßnahmen werden höhere Anforderungen für den Zugang zu Lehrberufen, ein wirksamerer Mobilitätsrahmen für Lehrkräfte, die Begrenzung übermäßiger Mobilität und eine klare Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung und beruflicher Weiterbildung eingeführt.

    Reform 2.2: Weiterführende tertiäre Schulen und obligatorische Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

    Ziel der Reform ist der Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für Schulpersonal zur kontinuierlichen beruflichen und beruflichen Weiterentwicklung. Vorgesehen ist die Einrichtung einer qualifizierten Stelle, die für die Veröffentlichung von Leitlinien im Einklang mit den europäischen Standards und für die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen zuständig ist und diese möglicherweise an die Laufbahnentwicklung knüpft, wie dies in der Einstellungsreform vorgesehen ist – Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften, die im Plan enthalten sind.

    Investition 2.1: Integrierte digitale Lehr- und Schulungsmaßnahmen zum digitalen Wandel für Schulpersonal

    Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines dauerhaften Systems für die Entwicklung digitaler Didaktiken sowie der digitalen und pädagogischen Fähigkeiten des Schulpersonals. Die Intervention sieht Folgendes vor:

    -die Schaffung eines Systems für die Weiterbildung von Lehrkräften und Schulpersonal für den digitalen Wandel;

    -Die Annahme eines nationalen Referenzrahmens für den integrierten digitalen Unterricht, um die Annahme von Lehrplänen für digitale Kompetenzen in allen Schulen zu fördern.

    Die Aktionslinie sieht die Ausbildung von ca. 650000 Lehrkräften und Schulpersonal, die Einrichtung von rund 20000 Fortbildungskursen während des Fünfjahreszeitraums und die Einrichtung lokaler Ausbildungszentren vor. Alle mehr als 8000 italienischen Bildungseinrichtungen werden an den Ausbildungsprojekten beteiligt.

    Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

    Ziel der Maßnahme ist die Integration von Lehrplanaktivitäten, -methoden und -inhalten, mit denen die Kompetenzen in den Bereichen MINT, Digitales und Innovation gestärkt werden sollen, in alle Ebenen. Die Maßnahme konzentriert sich auf weibliche Studierende und sieht einen umfassenden interdisziplinären Ansatz vor. Ziel der Maßnahme ist es, Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter im Hinblick auf methodische Ansätze und MINT-Maßnahmen zu gewährleisten.

    Die Maßnahme soll durch die Ausweitung der Beratungs- und Informationsprogramme zu Erasmus+ mit Unterstützung des Nationalen Erasmus±Instituts für Dokumentation, Innovation und Bildungsforschung (INDIRE) und seines Botschafternetzwerks die mehrsprachigen Kompetenzen von Studierenden und Lehrkräften stärken.

    Ferner wird ein digitales System entwickelt, um mit Unterstützung der jeweiligen Zertifizierer die Sprachkenntnisse auf nationaler Ebene zu überwachen.

    Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

    Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der schulischen Einrichtungen in anpassungsfähige, flexible und digitale Lernumgebungen mit technologisch fortgeschrittenen Workshops und einem arbeitsbasierten Lernprozess. Mit dieser Maßnahme soll der digitale Wandel des italienischen Schulsystems mit vier Initiativen beschleunigt werden:

    -Umwandlung von rund 100000 traditionellen Klassen in vernetzte Lernumgebungen mit Einführung entsprechender pädagogischer Geräte

    -Einrichtung von Workshops für digitale Berufe im zweiten Zyklus

    -Digitalisierung der Schulverwaltungen

    -Verkabelung von rund 40000 Schulgebäuden und zugehörigen Geräten im Inneren

    Investition 3.3: Plan für die Sicherheit des Schulgebäudes und die strukturelle Sanierung

    Hauptziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Klimaerholung zu leisten, indem die Sicherheit und der Energieverbrauch von Schulgebäuden verbessert werden. Insbesondere trägt die Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienzklassen und zur Senkung des Verbrauchs und der CO2-Emissionen sowie zur Erhöhung der strukturellen Sicherheit von Gebäuden bei. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am stärksten benachteiligten Gebieten mit dem Ziel, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte zu bekämpfen und zu beseitigen. Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

    Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen

    Die Maßnahme zielt auf die Qualifizierung und Innovation von Hochschulprogrammen (einschließlich Doktorandenprogrammen) ab, wobei drei strategische Ziele verfolgt werden: Digitalisierung „Innovationskultur“; Internationalisierung.

    Im Einzelnen werden folgende Teilmaßnahmen durchgeführt:

    -Bis zu 500 Doktoranden werden in drei Jahren (100+ 200+ 200) an Programmen für den digitalen und ökologischen Wandel eingeschrieben.

    -Einrichtung von drei Zentren für digitale Bildung, um die Fähigkeit des Hochschulsystems zu verbessern, Studierenden und Hochschularbeitern digitale Bildung anzubieten;

    -Stärkung der Hochschulschulen

    -Durchführung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE – in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit

    -Internationalisierungsaktivitäten von Hochschuleinrichtungen für Kunst und Musik (AFAM) durch Unterstützung von 15 Internationalisierungsprojekten von AFAM-Einrichtungen zur Förderung ihrer Rolle im Ausland bei der Erhaltung und Förderung der italienischen Kultur

    Reform 4.1: Reform der Doktorandenprogramme

    Ziel der Reform ist es, die Verordnung über Doktorandenprogramme zu aktualisieren, die Verfahren für die Beteiligung von Unternehmen und Forschungszentren an Doktorandenprogrammen zu vereinfachen und die angewandte Forschung zu stärken. Die vorgeschlagene Reform umfasst alle Investitionen im Zusammenhang mit Doktorandenprogrammen im Zielbereich „Bildung und Forschung“.

    Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

    Ziel der Maßnahme ist es, den Bestand an Humankapital für forschungsorientierte Tätigkeiten, die öffentliche Verwaltung und das Kulturerbe zu erhöhen. Die Investition sieht die Schaffung von 1200 zusätzlichen allgemeinen Doktorandenprogrammen pro Jahr (über drei Jahre) vor, 1000 zusätzliche Doktorandenprogramme für die öffentliche Verwaltung pro Jahr (über drei Jahre) und mindestens 200 neue Doktorandenstipendienprogramme zum Thema Kulturerbe pro Jahr (über drei Jahre).

    J.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M4C1-1

    Reform 1.5: Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 4.1: Reform der Doktorandenprogramme

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärgesetzgebung) in Bezug auf: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; Gruppen von Hochschulabschlüssen; Reform der Doktorandenprogramme

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Reformen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:  
    I) Initiativen zur Reform der Gruppen von Hochschulabschlüssen, mit denen ein höheres Maß an Flexibilität eingeführt wird, um dem sich wandelnden Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;  
    Initiativen zur Reform des Hochschulabschlusses, um den Zugang zu Berufen zu vereinfachen und zu beschleunigen; 
    III) Initiativen zur Reform der Programme für Menschen mit Behinderungen, um die Unternehmen stärker einzubeziehen und die angewandte Forschung zu fördern; 
    Maßnahmen zur Reform des tertiären Berufsbildungssystems, einschließlich der Stärkung von Verbindungen und möglichen Übergängen mit beruflichen Abschlüssen (lauree professionalizzanti), um der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nach technischen Kompetenzen gerecht zu werden

    M4C1-2

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Reform von Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Reform

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Mit den vom Ministerium für Universität und Forschung angenommenen Ministerialerlassen zur Reform der Stipendien wird der Zugang zur Hochschulbildung für talentierte Studierende, die sich in sozioökonomischen Schwierigkeiten befinden, verbessert, die Höhe der Stipendien und die Zahl der Begünstigten bis zum 31. Dezember 2024 erhöht. Diese Studierenden werden auf der Grundlage des ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente ermittelt.

    M4C1-3

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform des Lehrerberufs.

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Reform

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Der überarbeitete Rechtsrahmen soll hochwertige Lehrkräfte anziehen, einstellen und motivieren, insbesondere durch  
    Verbesserung des Einstellungssystems  
    II) Einführung eines höheren Lehrabschlusses für den Zugang zum Beruf in der Sekundarstufe;  
    Begrenzung der übermäßigen Mobilität von Lehrkräften (im Interesse der Kontinuität des Unterrichts); 
    IV) Festlegung einer Laufbahnentwicklung, die eindeutig mit der Leistungsbewertung und der beruflichen Weiterbildung verknüpft ist.

    M4C1-4

    Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

    Meilenstein

    Schule 4.0: Plan zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems wird angenommen

    Bildungsministerium – Erlass zur Annahme des Plans für Schule 4.0

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Der vom Bildungsministerium angenommene Plan „School 4.0“ zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems umfasst:

    a) Umwandlung von 100000 Klassenzimmern in innovative Lernumgebungen

    b) Einrichtung von Labors für die neuen digitalen Berufe in allen weiterführenden Schulen.

    Maßnahme a) dient der Umwandlung von Schulräumen, die für traditionelle Klassenräume vorgesehen sind, in innovative, anpassungsfähige und flexible Lernumgebungen, die zusammen mit digitalen, physischen und virtuellen Technologien verbunden und integriert sind. Mit den Investitionen in Schuleinrichtungen sollen die innovativsten Unterrichtstechnologien (Kodierungs- und Robotikgeräte, Geräte für virtuelle Realität, fortgeschrittene digitale Geräte für inklusive Bildung usw.) in mindestens 100000 Klassenräume von Grund- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden, gebracht werden.

    Maßnahme b) richtet mindestens ein Labor für digitale Berufe in jeder Sekundarschule ein, ein Labor, das eng mit Unternehmen und innovativen Start-up-Unternehmen verbunden ist, um neue Arbeitsplätze in den neuen digitalen Berufen (wie künstliche Intelligenz, Robotik, Big Data, Cybersicherheit, blaue und grüne Wirtschaft) zu schaffen.

    Mindestens 40 % der begünstigten Schulen müssen sich in Süditalien befinden.

    M4C1-5

    Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.1: Reform der Fach- und Fachinstitute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

    Meilensteine

    Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarbereichs zur Verbesserung der Bildungsergebnisse

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Die Reformen des Primär- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (mittels des Primärrechts) umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:  
    I) Initiativen zur Reform der Organisation des Bildungssystems zur Anpassung an die demografischen Entwicklungen (z. B. Zahl der Schulen und Schüler/Lehrer) 
    Initiativen zur Reform des Orientierungssystems zur Minimierung der Schulabbrecherquote im Tertiärbereich; 
    Initiativen zur Stärkung der beruflichen Sekundarbildung (Istituti tecnico- professionali), einschließlich der Annahme des neuen Lehrplans und ihrer Ausrichtung auf die Innovationsleistung des nationalen Plans für Industrie 4.0 (Ministero dello Sviluppo economico, Decreto 26 Maggio 2020); 
    IV) Initiativen für die Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungs-/Fachkräften und die Schaffung der Hochschulhochschule zur Verbesserung der Unterrichtsqualität; 
    Initiativen zur Integration von Aktivitäten, Methoden und Inhalten zur Entwicklung und Stärkung von Lehrplänen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), digitale Kompetenzen und Innovationskompetenzen in allen Bildungszyklen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II, mit dem Ziel, die Einschreibung in MINT-Studiengängen im Tertiärbereich, insbesondere für Frauen, zu fördern.

    Um das Etappenziel zufrieden stellend zu erreichen, müssen die Rechtsvorschriften verbindliche Fristen für die Herausgabe des Sekundärrechts, der Leitlinien und aller erforderlichen Rechtsvorschriften (Überwachung durch das Bildungsministerium) enthalten, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

    M4C1-6

    Reform 2.2: Hochschulfortbildung und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines hochwertigen Ausbildungssystems für Schulen.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Die Rechtsvorschriften enthalten Bestimmungen, die darauf abzielen, ein hochwertiges Ausbildungssystem für das Schulpersonal im Einklang mit der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung und Laufbahnentwicklung aufzubauen, eine qualifizierte Stelle einzurichten, die für die Leitlinien für die Ausbildung des Schulpersonals zuständig ist, sowie die Auswahl und Koordinierung von Schulungsinitiativen und knüpft sie, wie in der Einstellungsreform vorgesehen, an die Laufbahnentwicklung an. Die Einführung eines Systems der Aus- und Weiterbildung sollte es ermöglichen, die derzeitige Zersplitterung der Ausbildungswege zu überwinden, für die es derzeit an einer einheitlichen nationalen Strategie mangelt.

    M4C1-7

    Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Lücken in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

    Ziel

    Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Schulungen teilgenommen haben

    Mentoring-Aktivitäten werden angeboten.

    Anzahl

    0

    820 000

    Q3

    2025

    Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 820000 junge Menschen, die vom vorzeitigen Schulabgang bedroht sind, und für junge Menschen, die bereits abgebrochen sind.

    M4C1-8

    Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Sportgymsen, die im Erlass des Bildungsministeriums vorgesehen sind

    Mitteilung der lokalen Behörden über die Finanzierung aller öffentlichen Aufträge für die förderfähigen Interventionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Sportgymsen unter den im Dekret des Bildungsministeriums festgelegten Bedingungen und im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    Der Investitionsplan sieht den Bau und die Renovierung von Sporteinrichtungen und Fitnessstudios an Schulen vor, um eine Erhöhung des Bildungsangebots und eine Stärkung der Schuleinrichtungen zu gewährleisten, wodurch eine Erhöhung der Schulzeit gefördert wird. Die Initiative soll die Integration der Schule in die Umgebung fördern und die Ausübung von Sport- und Motoraktivitäten fördern.

    M4C1-9

    Investition 1.1: Plan für Kindergärten und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kindergärten, Vorschulen und Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung

    Mitteilung der lokalen Behörden über die Finanzierung der Vergabe öffentlicher Aufträge für die erste Gruppe förderfähiger Interventionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Vergabe von Aufträgen und territoriale Verteilung für Kindergärten, Vorschule, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M4C1-10

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems; Reform 1.5: Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 1.6: Eine Reform der Hochschulabschlüsse ermöglichen

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Durchführung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform des Primar-, Sekundar- und Tertiärbereichs, soweit erforderlich

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Verordnungen.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2023

    Das Sekundärrecht umfasst alle Vorschriften, die für die wirksame Durchführung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform des Primar-, Sekundar- und Tertiärbereichs erforderlich sind:

    — Die Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärgesetzgebung) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; Gruppen von Hochschulabschlüssen; Reform der Doktorandenprogramme;

    — Die Ministerialerlasse zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung;

    — Die Reform des Lehrerberufs;

    Reformen der Primar- und Sekundarbildung zur Verbesserung der Bildungsergebnisse;

    — Die Rechtsvorschriften zielten auf den Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für die Schule ab.

    M4C1-10 bis

    Reform 1.1: Reform der Fach- und Fachinstitute

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Sekundärrechts.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Das Sekundärrecht zur Reform der Fach- und Berufsinstitute ist in Kraft getreten.

    M4C1-11

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel

    Vergebenes Hochschulstipendium

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    55 000

    Q4

    2023

    Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. 

    M4C1-12

    Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

    Ziel

    Pro Jahr (über drei Jahre) vergebene Doktorandenprogramme

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    9 000

    16 200

    Q4

    2024

    Mindestens 1200 zusätzliche Doktorandenprogramme pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren; mindestens 1000 zusätzliche Doktorandenstipendienprogramme für die öffentliche Verwaltung werden pro Jahr (über drei Jahre) gewährt; mindestens 200 neue Doktorandenstipendienprogramme zum Thema Kulturerbe werden pro Jahr (über drei Jahre) vergeben.

    Als Ausgangsbasis wurde die derzeitige (gerundete) Zahl der Doktoranden ermittelt, die ihr Programm jedes Jahr in Italien beginnen:

    Doktoranden sind so zu gestalten, dass die Unternehmen stärker einbezogen werden und die angewandte Forschung gefördert wird;  
    die Doktoranden für die öffentliche Verwaltung halten sich an den Rechtsrahmen, der in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für öffentliche Verwaltung umzusetzen ist. Doktoranden in der öffentlichen Verwaltung können in verschiedenen Doktorandenklassen angeboten werden, die vom CUN, Consiglio Universitario Nazionale (z. B.: Recht, Wirtschaft und Statistik, Politik- und Sozialwissenschaften), soweit dies darauf abzielt, den Kandidaten weiter zu qualifizieren, um zur Entwicklung verbesserter Regierungssysteme beizutragen. 
    die Doktoranden für das Kulturerbe müssen sich an einen Rahmen halten, der in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium festgelegt wird (z. B. Antiquitäten, Philologie, Literatur, Kunstgeschichte und Geschichte, Philosophie, Pädagogik und Psychologie, wie vom CUN, Consiglio Universitario Nazionale festgelegt).

    M4C1-13

    Investition 2.1: Integrierte digitale Lehr- und Schulungsmaßnahmen zum digitalen Wandel für Schulpersonal;

    Ziel

    Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    650 000

    Q4

    2025

    Mindestens 650000 Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal sind geschult.

    Integrierte digitale Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals im Rahmen des digitalen Wandels (650000 Lehrkräfte, Führungskräfte und Verwaltungspersonal, insgesamt geschult).

    M4C1-14

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Ziel

    Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    20 000

    Q4

    2024

    Mindestens 20000 Lehrkräfte, die mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellt wurden

    M4C1-14 bis

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Ziel

    Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    20 000

    Q3

    2025

    Mindestens 20000 Lehrkräfte, die mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellt wurden

    M4C1-15 ter

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Ziel

    Bewerber, die nach dem reformierten Einstellungssystem das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, um Lehrer zu werden.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    30 000

    Q2

    2026

    Nach dem reformierten Einstellungssystem haben mindestens 30000 Bewerber das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden, um Lehrer zu werden.

    Alle erfolgreichen Bewerber müssen vor der Teilnahme am öffentlichen Auswahlverfahren das 60 ECTS der Grundqualifikation abgeschlossen haben.

    M4C1-15

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel

    Stipendien für den Hochschulzugang

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    55 000

    Q4

    2024

    Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

    M4C1-15 bis

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel

    Stipendien für den Hochschulzugang

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    55 000

    Q4

    2025

    Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

    M4C1-16

    Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

    Ziel

    Schulen, die im Jahr 2024/25 MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    8 000

    Q2

    2025

    Mindestens 8000 Schulen, die MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben.

    Die Projekte zielen auf die Entwicklung und Digitalisierung der nationalen digitalen Plattform MINT ab, die auf die vollständige Umsetzung des Programms, die Überwachung und Verbreitung von Informationen und Daten (nach Geschlecht aufgeschlüsselt) abzielt, angefangen von Vorschul- und Grundschulen bis zur ersten und zweiten Sekundarstufe bis hin zu Fach- und Fachinstituten und Universitäten.

    M4C1-17

    Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

    Ziel

    Jährliche Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000

    Q2

    2025

    Mindestens 1000 jährliche Sprach- und Methodikkurse für alle Lehrkräfte

    M4C1-18

    Investition 1.1: Plan für Kindergärten und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Ziel

    Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    150 480

    Q2

    2026

    Mindestens 150480 neue Plätze für Bildung und frühkindliche Betreuung geschaffen (von null bis sechs Jahren).

    Mit dem Plan für den Bau und die Neugestaltung von Kindergärten besteht das Ziel darin, die verfügbaren Plätze zu erhöhen und den Bildungsdienst zwischen null und sechs Jahren zu verbessern.

    M4C1-19

    Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

    Ziel

    Die Klassen werden dank Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen umgewandelt.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    100 000

    Q4

    2025

    Anzahl der Klassenräume, die in innovative Lernumgebungen in den Plan „School 4.0“ umgewandelt wurden.

    Im Rahmen der Maßnahme sollen Schulräume, die für traditionelle Klassenräume genutzt werden, in innovative, adaptive und flexible Lernumgebungen umgewandelt werden, die zusammen mit digitalen Technologien vernetzt und integriert sind. Mit der Investition sollen alle innovativsten Unterrichtstechnologien (z. B. Kodierungs- und Robotikgeräte, Geräte für virtuelle Realität und fortgeschrittene digitale Geräte für inklusives Unterricht) in mindestens 100000 Klassenzimmer in Grund- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden, zusammengeführt werden.

    M4C1-20

    Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

    Ziel

    Zahl der Studierenden, die in einem Berufsbildungssystem eingeschrieben sind (IVS)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    11 000

    22 000

    Q4

    2025

    Jährliche Zunahme der Zahl der in das Berufsbildungssystem eingeschriebenen Studierenden (100 %).

    M4C1-20 bis

    Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

    Meilenstein

    Umsetzung des neuen nationalen Überwachungssystems

    Start des neuen IVS-Überwachungssystems

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2025

    Das neue nationale System zur Überwachung der Ergebnisse der IVS-Kurse, das vollständig umgesetzt und betriebsbereit ist.

    M4C1-21

    Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

    Ziel

    Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000

    Q2

    2026

    Mindestens 1000 Strukturen werden gebaut oder ausgebaut, um die Verlängerung der Schulzeit und die Öffnung der Schulen über die Schulzeit hinaus zu erleichtern.

    M4C1-22

    Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

    Ziel

    Gebaute oder renovierte SQM als Fitnessstudios oder Sportanlagen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    230 400

    Q2

    2026

    Mindestens 230400 Sqm, die gebaut oder renoviert werden, um als Fitnessstudios oder Sporteinrichtungen an der Schule genutzt zu werden.

    Nationales Register der Schulgebäude und Daten aus der GPU-Überwachung, gültig für das nationale Dreijahresprogramm

    M4C1-23

    Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen

    Ziel

    Verleihung neuer Doktoranden für drei Jahre in Programmen für den digitalen und ökologischen Wandel

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    500

    Q2

    2026

    Mindestens 500 neue Doktoranden, die für drei Jahre in Programmen für den digitalen und ökologischen Wandel vergeben werden

    Ziel des Projekts ist die Qualifizierung und Innovation von Hochschul- (und Doktoranden) durch folgende Hebel: Digitalisierung; „Innovationskultur“; Internationalisierung.

    M4C1-23 bis

    Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen

    Meilenstein

    Abschluss der Durchführung der Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“

    Die Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“ werden umgesetzt.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Die Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“ werden umgesetzt.

    Die Teilmaßnahmen umfassen:

    1.Einrichtung von drei Zentren für digitale Bildung (DEH);

    2.Aktivierung von drei Hochschulschulen;

    3.Umsetzung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE;

    4.Durchführung von 15 Projekten zur Internationalisierung von Kunst- und Musikhochschulen (AFAM).

    M4C1-24

    Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.

    Ziel

    Schüler, die an Schul-/Hochschul-Übergangskursen teilgenommen haben

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000 000

    Q2

    2026

    Mindestens 1000000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II besuchten einen Übergangskurs zwischen Schule und Hochschule.

    M4C1-25

    Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Lücken in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

    Ziel

    Das Gefälle bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    13,5

    10,2

    Q2

    2026

    Verringerung des Abstands bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich, um den EU-Durchschnitt 2019 zu erreichen (10,2 %).

    M4C1-26

    Investition 3.3: Plan für die Sicherheit des Schulgebäudes und die strukturelle Sanierung

    Ziel

    M² renovierte Schulgebäude

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    2 600 000

    Q2

    2026

    Mindestens 2600000 Sqm an Schulgebäuden werden renoviert oder renoviert. Mit dem Plan für die strukturelle und energetische Sanierung von Schulgebäuden soll eine Gesamtfläche von 2600000 Sqm neu entwickelt werden.

    J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen 

     

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende  

    Ziel der Reform ist es, private und öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung von Unterkünften für Studierende zu ermutigen, wobei das Ministerium für Universität und Forschung einen Teil der Mieteinnahmen in den ersten drei Jahren des Betriebs der Strukturen beisteuert. Ziel ist es, bis 2026 mehr Plätze für Schüler außerhalb der Schule zur Verfügung zu stellen.

    Mit der geplanten Investition sollen 60000 Schlafunterkünfte hinzugefügt werden, wodurch die Lücke Italiens gegenüber dem EU-Durchschnitt in Bezug auf den Anteil der Studierenden, die Wohnraum erhalten, erheblich verringert wird. Ziel ist es, einen breiten Zugang zu Wohnraum zu gewährleisten, damit sich eine angemessene Zahl von Studierenden unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund eine weiterführende Ausbildung in ihrem bevorzugten Bereich und Ort leisten kann. Zu diesem Zweck sind 30 % der neuen Plätze Studierenden in sozioökonomischen Schwierigkeiten im Sinne der sogenannten „Diritto allo Studio“ (Recht auf Studieneinrichtungen) vorbehalten.  

    Die Miete für Hochschulstudenten wird mindestens 15 % unter den lokalen Marktpreisen festgesetzt.

    Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

    Unterkünfte, die bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten für Studentenwohnungen genutzt wurden, können nicht auf die Ziele angerechnet werden. Um das Endziel für die Schaffung von Betten zu erreichen, werden zwischen 2021 und 2025 Aufforderungen zur Einreichung von Projekten veröffentlicht.

    J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens 

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M4C1-27

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die überarbeiteten Rechtsvorschriften müssen 
    Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen (Gesetz Nr. 338/2000 und Gesetzesdekret 68/2012), um

    (1). Förderung der Umstrukturierung und Renovierung von Bauwerken anstelle neuer Grünflächen (mit einem höheren Kofinanzierungsanteil, derzeit 50 %), wobei der höchste Umweltstandard durch die vorgelegten Projekte gewährleistet werden muss;

    (2). Vereinfachung – auch dank der Digitalisierung – der Präsentation und Auswahl der Projekte und damit des Zeitplans für die Umsetzung;

    (3)Voraussetzung einer Abweichung von den Kriterien des Gesetzes Nr. 338/2000 in Bezug auf den Kofinanzierungsanteil, der gewährt werden kann.

    Es wird eine Reform durchgeführt, indem in den italienischen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Studentenwohnungen die folgenden wesentlichen Änderungen aufgenommen werden:

    1. Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren (gemäß dem in der Umsetzung beschriebenen Programm) und Ermöglichung öffentlich-privater Partnerschaften, bei denen die Hochschule die verfügbaren Mittel zur Förderung des finanziellen Gleichgewichts bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen nutzt;

    2. Gewährleistung der langfristigen Nachhaltigkeit der privaten Investitionen durch die Gewährleistung einer Änderung der Steuerregelung von der Regelung für Hoteldienstleistungen zu der für Sozialwohnungen beantragten Regelung, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, die Nutzung der Strukturen jedoch ermöglicht wird, wenn sie nicht für das Gastgewerbe der Studierenden benötigt werden. Dies wiederum wird dazu beitragen, dass eine neue Palette von Unterkünften zu erschwinglichen Mieten angeboten wird;

    3. Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. die Gleichbehandlung mit dem sozialen Wohnungsbau) von der Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und der Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden in Rechnung gestellten Mieten auch über das Auslaufen besonderer Förderregelungen hinaus, die ich zur Mobilisierung der Investitionen der privaten Betreiber beitragen würde, abhängig zu machen;

    4. Neufestlegung der Standards für die Unterbringung von Studenten durch Neufestlegung der rechtlichen Anforderungen an den gemeinsamen Raum pro Student, der im Austausch für besser ausgestattete (einzige) Zimmer in den Gebäuden zur Verfügung steht.

    M4C1-28

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Meilenstein

    Vergabe von Erstaufträgen für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betts)

    Veröffentlichung der Auszeichnungen auf der Website des Ministeriums

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Vergabe von Erstaufträgen für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Bögen)“;

    M4C1-29

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform der Rechtsvorschriften für Studentenwohnungen.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Die Reform umfasst Folgendes: (1) Öffnung der Beteiligung auch für private Investoren, wobei auch öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden, bei denen die Hochschule die verfügbaren Mittel zur Förderung des finanziellen Gleichgewichts bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen nutzt; (2). Gewährleistung der langfristigen Nachhaltigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Besteuerungsregelung von der Regelung für Hoteldienstleistungen auf die Regelung für Sozialwohnungen umgestellt wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, die Nutzung der Strukturen jedoch ermöglicht wird, wenn sie nicht für das Gastgewerbe der Studierenden benötigt werden; (3). Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (wie die Gleichbehandlung mit dem sozialen Wohnungsbau) von der Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und der Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden in Rechnung gestellten Mieten auch über das Auslaufen der besonderen Förderregelungen hinaus, die ich zur Mobilisierung der Investitionen der privaten Betreiber beitragen würde, abhängig zu machen; (4). Neufestlegung der Standards für die Unterbringung von Studenten durch Neufestlegung der rechtlichen Anforderungen an den gemeinsamen Raum pro Student, der im Austausch für besser ausgestattete (einzige) Zimmer in den Gebäuden zur Verfügung steht.

    M4C1-30

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Ziel

    Einrichtung von Schlafunterkünften für Studierende gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    60 000

    Q2

    2026

    Mindestens 60000 zusätzliche Schlafunterkünfte (Bestände), die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes Nr. 338/2000 in der im August 2022 überarbeiteten Fassung und der neuen, im Rahmen des Etappenziels M4C1-29, Reform 1.7 angenommenen neuen Rechtsvorschriften, geschaffen wurden: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    K. MISSION 4 KOMPONENTE 2: Von der Forschung zur Wirtschaft

    Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Investitionen in Forschung und Innovation zu unterstützen, Innovation und Technologieverbreitung zu fördern, Kompetenzen zu stärken und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu unterstützen. Es unterstützt das öffentliche Forschungssystem, die Kompetenzen und die Mobilität der Forscher sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf nationaler und EU-Ebene. Sie beruht auf drei Hauptpfeilern: verbesserte wissenschaftliche Basis; starke Verbindungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft (Wissens- und Technologietransfer; Unterstützung von Unternehmensinnovationen (insbesondere KMU, Start-up-Unternehmen).

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur Notwendigkeit, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und zur „Schwerpunkt der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), umzusetzen.

    K.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Investition 1.2: Von Nachwuchsforschern vorgelegte Projekte

    Ziel der Investition ist es, Nachwuchsforschern neue Möglichkeiten zu eröffnen, um sie in Italien zu halten. Mit der Maßnahme werden Forschungstätigkeiten von mindestens 850 Nachwuchsforschern nach dem Vorbild von Programmen wie dem Europäischen Forschungsrat (ERC) und Marie-Skłodowska-Curie-Individualstipendien (MSCA-IF), dem Exzellenzsiegel und internationalen Postdoktoranden unterstützt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, erste Erfahrungen mit Forschungsverantwortung zu sammeln. Ein Teil des Beitrags, der den ERC-Forschern zugewiesen wird, ist für die Einstellung von mindestens einem nicht diensttuenden Forscher bestimmt.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 70 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 71 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 72 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 73 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 2.2: Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation – Horizont Europa

    Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die mit spezifischen Aufforderungen zur Teilnahme an europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa ermittelt wurden. Diese transnationalen Forschungsinitiativen können eine wichtige Triebkraft für die Entwicklung von Forschung und Innovation in strategischen Fragen für die Erholung der italienischen Wirtschaft sein. Die Unterstützung konzentriert sich insbesondere auf folgende Partnerschaften: Hochleistungsrechnen, ii) digitale Schlüsseltechnologien, iii) Energiewende; IV) Blaue Ozeane – Eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft; innovative KMU;

    Die Maßnahme, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durchgeführt wird, soll die Kontinuität der über den Fonds für nachhaltiges Wachstum (SFS) durchgeführten Initiativen ermöglichen und Synergien zwischen den Regierungsebenen und verschiedenen Finanzierungsquellen ermöglichen.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 74 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 75 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 76 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 77 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 3.3: Einführung innovativer Doktortitel, die dem Innovationsbedarf der Unternehmen entsprechen und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern

    Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung hochkarätiger Kompetenzen, insbesondere in Schlüsseltechnologien, durch:

    ·Die Einrichtung spezieller Promotionsprogramme unter Einbeziehung und Einbeziehung von Unternehmen;

    ·Anreize für Unternehmen, Forscher einzustellen.

    Konkret sieht die vom Ministerium für Universität und Forschung MUR durchgeführte Maßnahme die Vergabe von insgesamt 6000 Promotionsstipendien innerhalb von drei Jahren vor, wobei private Kofinanzierungen und Anreize für Unternehmen zur Einstellung von Forschern vorgesehen sind.

    Reform 1.1: Umsetzung von FuI-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

    Die Reform wird vom Ministerium für Universität und Forschung (MUR) und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durch die Einrichtung eines interministeriellen Lenkungsausschusses und den Erlass von zwei Ministerialerlassen durchgeführt: I) Steigerung und Unterstützung der Mobilität (durch Anreize) hochrangiger Einzelpersonen (z. B.: Forscher und Manager) zwischen Hochschulen, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen und ii) Vereinfachung der Verwaltung von Forschungsmitteln, iii) Reform der Laufbahn von Forschern, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen. Die Reform soll zu einem stärker systemischen Ansatz für FuE-Tätigkeiten über die derzeitige Logik der Mittelumschichtung durch die Förderung eines gemeinsamen Ansatzes übergehen und sich auf die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei der Verwaltung von Mitteln für öffentlich-private Forschungstätigkeiten konzentrieren, wodurch eine erhebliche Wirkung erzielt wird, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten, die auch durch die erste Komponente der Mission unterstützt werden, vermieden wird. Öffentliche Forschungseinrichtungen (EPR) spielen eine Schlüsselrolle sowohl als Projektleiter für Partnerschaften, nationale Kampagnen und territoriale Ökosysteme als auch als potenzielle Teilnehmer an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den PNR-Fonds und den Infrastrukturfonds.

    K.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M4C2-1

    Investition 1.2: Von Nachwuchsforschern vorgelegte Projekte

    Ziel

    Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    50

    300

    Q4

    2022

    Vergabe von mindestens 300 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    Bei der zufrieden stellenden Erfüllung des Ziels wird auch berücksichtigt, dass mindestens 300 Nachwuchsforscher unter Vertrag genommen werden.

    M4C2-1 bis

    Investition 1.2: Von Nachwuchsforschern vorgelegte Projekte

    Ziel

    Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    300

    850

    Q2

    2025

    Vergabe von mindestens 850 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Vergabe von Forschungszuschüssen umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    Bei der zufrieden stellenden Erfüllung des Ziels ist auch zu berücksichtigen, dass mindestens 850 Nachwuchsforscher unter Vertrag genommen werden.

    M4C2-2

    Investition 2.2: Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation – Horizont Europa

    Ziel

    Anzahl der Projekte von Unternehmen, für die eine Finanzhilfe gewährt wurde

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    11

    205

    Q4

    2025

    Es werden mindestens 205 Projekte vergeben. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten.

    M4C2-3

    Investition 3.3: Einführung innovativer Doktortitel, die dem Innovationsbedarf der Unternehmen entsprechen und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern

    Ziel

    Anzahl der innovativen Doktorandenstipendien werden vergeben

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    6 000

    Q4

    2024

    Vergabe von mindestens 6000 Doktorandenstipendien.

    Zu den kritischen Anforderungen für die Ermittlung innovativer Doktoranden gehören:

    a) deckt disziplinarische und thematische Bereiche ab, die dem Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt der am Programm beteiligten Regionen entsprechen;

    eine Gesamtdauer von drei Jahren haben;

    Durchführung des gesamten Promotions-, Ausbildungs-, Forschungs- und Evaluierungskurses am Verwaltungs- und Betriebssitz der begünstigten Universität in den Zielregionen des Programms, unbeschadet der Studien- und Forschungszeiten im Unternehmen und im Ausland, die im Einklang mit den in den Büros des vorgeschlagenen Themas geplanten Ausbildungs- und Forschungstätigkeiten geplant sind;

    d) Studien- und Forschungsaufenthalte im Unternehmen von mindestens sechs (6) Monaten bis höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;

    Aufnahme von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland von mindestens sechs (6) Monaten bis höchstens achtzehn (18) Monaten;

    sicherstellen, dass der Doktorand im Einklang mit dem Gesetz qualifizierte und spezifische operative und wissenschaftliche Strukturen für Studien- und Forschungstätigkeiten nutzen kann, einschließlich (falls für die Art des Kurses relevant) wissenschaftliche Laboratorien, Bibliotheken, Datenbanken usw.;

    Durchführung von didaktischen Tätigkeiten zur sprachlichen und IT-Verbesserung, zum Forschungsmanagement und zur Kenntnis der europäischen und internationalen Forschungssysteme, zur Verbesserung der Forschungsergebnisse und des geistigen Eigentums;

    h) die Beteiligung von Unternehmen an der Festlegung des Ausbildungskurses auch im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit mit der Universität vorsehen;

    I) Gewährleistung der Einhaltung horizontaler Grundsätze (ökologische Nachhaltigkeit; nachhaltige Entwicklung; Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung; Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen).

    Das Auswahlverfahren umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    M4C2-4

    Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Vereinfachung und Mobilität von FuE im Zusammenhang mit dem normalen Finanzierungsfonds.

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Ministerialdekrete enthalten folgende Schlüsselelemente:

    I) Übergang zu einem stärker systemischen Ansatz für FuE-Tätigkeiten durch ein neues vereinfachtes Modell, das durch Vermeidung einer Streuung und Fragmentierung der Prioritäten eine erhebliche Wirkung erzielen soll; II) Reform der Rechtsvorschriften, um die Mobilität hochrangiger Persönlichkeiten (z. B. Forscher und Führungskräfte) zwischen Universitäten, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen zu erhöhen; Vereinfachung der Mittelverwaltung; IV) die Laufbahn der Forscher zu reformieren, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen.

    K.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von Forschungsprojekten von großem nationalen Interesse (PRIN). Die Projekte haben eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und erfordern die Zusammenarbeit von Forschungseinheiten, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen angehören. Die geförderten Projekte werden vom Ministerium für Universität und Forschung auf der Grundlage der Qualität des wissenschaftlichen Profils der Verantwortlichen sowie der Originalität, der methodischen Eignung, der Wirkung und der Durchführbarkeit des Forschungsprojekts ausgewählt. Diese Art von Tätigkeit soll die Entwicklung forschungsorientierter Initiativen für die Pionierforschung und eine stärkere Interaktion zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern.

    Mit den Investitionen sollen bis 2026 5350 Projekte finanziert werden.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 78 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 79 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 80  und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 81 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 1.3: Partnerschaften mit Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

    Im Vergleich zu anderen europäischen Peer-Ländern erscheinen die geringen Patente und Spin-off-Produktionen des italienischen Forschungs- und Hochschulsystems besonders kritisch 82 . Dies ist auf einige strukturelle Herausforderungen zurückzuführen, wie die dominierende Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen in der Volkswirtschaft, die großen regionalen Unterschiede in Bezug auf Einkommen und Produktivität und die geringe Fähigkeit der Hochschulen, sich mit Unternehmen zu verbinden.

    Ziel der Investition ist die Finanzierung von mindestens 14 großen Grundlagenforschungsprogrammen, die von weit verbreiteten Netzen öffentlicher und privater Fächer durchgeführt werden. Die Investition steht im Einklang mit einem der PNR-Ziele, positive Veränderungen durch Mobilisierung der Grundlagenforschung zu fördern. Für jedes Programm werden spezielle Verfahren zur Einbeziehung der Interessenträger durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und den Technologie- und Wissenstransfer in Gebiete, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu erleichtern.

    Die Investition soll nationale Technologieketten stärken und ihre Beteiligung an strategischen europäischen und globalen Wertschöpfungsketten fördern. Mögliche Beispiele sind: nachhaltige Mobilität (nachhaltige Batterien, Materialien, Logistik usw.), alternative Energien, Superleiter, Überwachung und Prävention des Klimawandels, Kreislaufwirtschaft in der Modeindustrie, Industriesymbiose, Ökodesign und Nachhaltigkeitsgestaltung, Abfallbewirtschaftung, Recycling und Upcycling, biologische Vielfalt, grüne Produktionsprozesse, selbstfahrende Fahrzeuge, Impfstoffe, Bioreaktoren, neue Rohstoffe, Wasserbewirtschaftung und Erhaltung des kulturellen Erbes der Wasserressourcen.  Jedes Programm soll die Zusammenführung kleiner und mittlerer Unternehmen um große private Akteure und öffentliche Forschungszentren sowie kooperative und komplementäre Forschungstätigkeiten fördern. FuE-Projekte umfassen Investitionen sowohl in Humankapital als auch in die Entwicklung der Grundlagenforschung für Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen. 

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, wird bei den in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten ausgeschlossen: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 83 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 84 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 85 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 86 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. 

    Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für einige Schlüsseltechnologien

    Mit dieser Maßnahme soll die Schaffung von mindestens fünf nationalen Forschungszentren finanziert werden, die im Rahmen von Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden und in der Lage sind, durch die Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen einen kritischen Schwellenwert für Forschungs- und Innovationskapazitäten zu erreichen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, an denen nationale Konsortien unter der Leitung eines koordinierenden Leiters teilnehmen können, wobei auch die vorherige Bestandsaufnahme zu berücksichtigen ist.

    Zentrale Elemente jedes nationalen Zentrums sind a) die Schaffung und Erneuerung einschlägiger Forschungseinrichtungen, b) die Einbeziehung privater Akteure in die Durchführung und Durchführung von Forschungsprojekten, c) Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Spin-off-Generation. Die Auswahl sollte über gezielte Aufforderungen erfolgen, von denen die erste bis Anfang 2022 veröffentlicht wird. Die Wahl zwischen den Vorschlägen für die Teilnahme an den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt in ähnlicher Weise wie die des Europäischen Innovationsrats.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 87 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 88 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 89 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 90 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen Führern von FuE“.

    Im Rahmen der vom MUR durchgeführten Maßnahme werden bis 2026 mindestens zehn (bestehende oder neue) „territoriale Stichproben von FuI“ finanziert, die auf der Grundlage spezifischer Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit zur Förderung von Projekten im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit liegt. Jedes Projekt muss folgende Elemente aufweisen:a) innovative Ausbildungsmaßnahmen, die in Synergie zwischen Hochschulen und Unternehmen durchgeführt werden und darauf abzielen, das Missverhältnis zwischen den von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und den von Universitäten und Industriedoktoraten angebotenen Qualifikationen zu verringern; b) Forschungstätigkeiten und/oder Forschungsinfrastrukturen, die gemeinsam von Universitäten und Unternehmen, insbesondere KMU, durchgeführt werden; c) Unterstützung von Start-up-Unternehmen; d) Beteiligung lokaler Gemeinschaften an Innovations- und Nachhaltigkeitsfragen.

    Die zu finanzierenden Projekte werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: I) wissenschaftliche und technische Qualität und ihre Übereinstimmung mit der territorialen Ausrichtung; die Fähigkeit, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu fördern; Fähigkeit, nationale und internationale Beziehungen zu wichtigen Forschungseinrichtungen und führenden Unternehmen aufzubauen; (IV) wirksame Fähigkeit zur Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 91 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 92 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 93 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 94 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 2.1: Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse:

    Ziel der Maßnahme ist es, den derzeitigen IPCEI-Fonds, auf den in Artikel 1 Absatz 232 des Haushaltsgesetzes 2020 Bezug genommen wird, durch zusätzliche Mittel zu ergänzen.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 95 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 96 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 97 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 98 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel der Maßnahme, die vom MiMIT-Ministerium für Unternehmen und Made in Italien durchgeführt wird, ist die Unterstützung eines Netzes von 50 Zentren (Kompetenzzentren, Europäisches Zentrum für digitale Innovation, Exzellenzsiegel, Test- und Versuchsfazilität, nationale Zentren für digitale Innovation), die für die Projektentwicklung, die Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Dienstleistungen für Unternehmen und innovative und qualifizierte Technologietransferdienste zuständig sind, unter anderem durch einen Prozess der Umstrukturierung und Rationalisierung. Ziel des Prozesses der Vereinfachung und Rationalisierung der mit der Maßnahme angestrebten Zentren ist es, fortgeschrittene technologische Dienstleistungen für Unternehmen zu verbessern, indem der Schwerpunkt auf modernste Fertigungstechnologien und Spezialisierungen gelegt wird.

    Die von den Zentren erbrachten Dienstleistungen umfassen: I) digitale Bewertung, ii) Prüfung vor der Investition, iii) Schulung; Zugang zu Finanzmitteln; IV) finanzielle und operative Unterstützung der Entwicklung von Innovationsprojekten (Technologie-Reifegrad (TRL) mehr als 5); technische Vermittlung; und vii) Sensibilisierung auf lokaler Ebene.

    EDIH und TEF können für die Durchführung ihrer Tätigkeiten Mittel aus anderen EU-Fonds, einschließlich des Programms „Digitales Europa“, erhalten.

    Die Investition besteht aus zwei Interventionslinien:

    Im Rahmen der ersten Linie werden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausschließlich 35 Zentren ohne jegliche Unterstützung aus anderen EU-Quellen finanziert.

    Im Rahmen der zweiten Haushaltslinie werden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität 13 europäische digitale Innovationszentren (EDIH) und zwei Test- und Versuchseinrichtungen (TEF) finanziert, wobei der andere Teil der Kosten aus dem Programm „Digitales Europa“ stammt. Insbesondere wird der Betrieb von 13 EDIH  und zwei TEF-Mitteln, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden, in Arbeitspakete geordnet 99 . Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität betrifft nicht Arbeitspakete, für die EDIH und TEF im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ Unterstützung erhalten.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 100 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 101 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 102 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 103 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    Ziel des Fonds ist es, die Osmose zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus hochwertigen Forschungsinfrastrukturen und dem Wirtschaftszweig zu erleichtern und so Innovationen zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt die vom Ministerium für Universität und Forschung MUR durchgeführte Maßnahme die Schaffung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die Industrie und Hochschulen miteinander verbinden. Der Bau- und Forschungsinfrastrukturfonds unterstützt die Schaffung oder Stärkung von Forschungsinfrastrukturen von europäischer Bedeutung und spezieller Innovationsinfrastrukturen auf Wettbewerbsbasis und fördert die Kombination öffentlicher und privater Investitionen.

    Im Rahmen der Maßnahme werden insbesondere mindestens 30 (bestehende oder neu finanzierte) Infrastrukturprojekte mit einem Forschungsmanager für jede Infrastruktur finanziert.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 104 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 105 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 106 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 107 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investition 3.2: Finanzierung von Start-ups, Fonds für den digitalen Wandel

    Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fonds für den digitalen Wandel, um Anreize für private Investitionen zu schaffen, den Zugang zu Finanzmitteln im italienischen digitalen Start-up-Ökosystem zu verbessern und den Risikokapitalmarkt in diesem Sektor zu entwickeln. Die Fazilität wird durch direkte oder indirekte Eigenkapitalunterstützung oder beteiligungsähnliche Unterstützung betrieben. Insbesondere wird der DTF im Falle von Direktinvestitionen in Form von Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital (wie Wandelanleihen) Start-up-Unternehmen unterstützen; bei indirekten Investitionen wird die SGR durch die Finanzierung von Fonds Dritter (AIF – Alternativer Investitionsfonds) betrieben, die durch die Bereitstellung von Eigenkapital- oder Quasi-Eigenkapitalinstrumenten, Schuldtiteln oder Quasi-Schuldtiteln betrieben werden. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 400 000 000 EUR bereitzustellen.

    Die Fazilität wird von der CDP Venture Capital SGR als Durchführungspartner verwaltet. DTF hat eine Laufzeit von 15 Jahren, um der Laufzeit der Fonds Dritter zu entsprechen, und investiert in die folgenden Produktlinien:

    ·Eigenkapital- oder beteiligungsähnliche Unterstützung für digitale Start-up-Unternehmen (direkte Art und Weise);

    ·Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Unterstützung für Risikokapital-/private Beteiligungsfonds (indirekte Art);

    ·Unterstützung in Form von Beteiligungskapital, Quasi-Beteiligungsfinanzierung für Gründungs-/Beschleunigungsprogramme.

    MIMIT und die SGR ändern das eigentliche Durchführungsabkommen („Accordo Finanziario“) und die DTF-Regeln, um folgende Bestimmungen aufzunehmen:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Vorstand oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, mit der Mehrheit der Stimmen genehmigt 108 .

    Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

    Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmensgründungen schließt die Investitionspolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 109 in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit zusammenhängende Tätigkeiten 110 ; (II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 111 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 112 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -beseitigung 113 , v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Fazilität voraus.

    Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

    Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    1.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der SGR. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes und der Vorschriften für staatliche Beihilfen und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

    2.Anforderungen an die Auswahl von Risikokapital- Equity-/Schuldkapitalfonds: Der Fonds für den digitalen Wandel wählt die Finanzintermediäre auf offene, transparente und diskriminierungsfreie Weise aus, indem unter anderem alle Anforderungen und Antragsformulare sowohl auf den SGR- als auch auf der MIMIT-Website veröffentlicht werden. Kontrollen auf das Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten bei Finanzintermediären finden Ex-ante- Kontrollen für alle beteiligten Finanzakteure statt. Das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts bezieht sich immer auf den „Endbegünstigten“ der Fazilität.

    3.Verpflichtung zur Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen: Der Fonds für den digitalen Wandel unterzeichnet Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen, die alle Anforderungen enthalten, nach denen der DTF tätig ist, darunter:

    3.Die Verpflichtung des Finanzintermediärs, seine Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen an Entscheidungsfindung und Anlagepolitik zu treffen, auch in Bezug auf die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes.

    4.Die Beschreibung des Überwachungs-, Prüf- und Kontrollrahmens, den der Finanzmittler einzurichten hat und die sinngemäß allen oben genannten Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen unterliegen.

    Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    K.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M4C2-5

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Ziel

    Anzahl der geförderten Forschungsprojekte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 150

    Q4

    2023

    Vergabe von mindestens 3150 Forschungsprojekten von Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale.

    Die Auftragsvergabe für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M4C2-6

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Ziel

    Anzahl der geförderten Forschungsprojekte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    3 150

    5 350

    Q2

    2025

    Vergabe von mindestens 5350 Forschungsprojekten von Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale.

    Die Auftragsvergabe für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, erfolgt im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M4C2-7

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Ziel

    Zahl der eingestellten befristet beschäftigten Forscher

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    900

    Q2

    2025

    Es werden mindestens 900 neue befristet beschäftigte Forscher eingestellt.

    Die eingestellten Forscher konzentrieren sich auf die Prioritäten, die mit den sechs Clustern des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 im Einklang stehen: I) Gesundheit; humanistische Kultur, Kreativität, sozialer Wandel, eine Gesellschaft der Inklusion; III) Sicherheit der Sozialsysteme; IV) Digitales, Industrie, Luft- und Raumfahrt; Klima, Energie, nachhaltige Mobilität; Lebensmittel, Bioökonomie, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Umwelt.

    M4C2-8

    Investition 1.3: Partnerschaften mit Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

    Ziel

    Zahl der befristet beschäftigten Forscher für jede der geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung, die zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen geschlossen werden

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 400

    Q2

    2025

    Für jede der geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung, die zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen geschlossen werden, müssen mindestens 100 neue befristet beschäftigte Forscher eingestellt werden (1.3).

    Zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen sind mindestens 14 Partnerschaften in der Grundlagenforschung zu schließen.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt vom Anteil der befristeten Verträge ab, die an Forscherinnen vergeben werden: mindestens 40 %.

    Die Projekte werden auf der Grundlage von Wettbewerbskriterien ausgewählt, darunter i) die Einhaltung der PNR-Ziele und -Prioritäten (Piano Nazionale di Ricerca), Einbeziehung der Interessenträger, um den Technologie-Reifegrad (TRL) mit dem SRL-Wert für die gesellschaftliche Reife zu kombinieren;

    Darüber hinaus werden spezifische Auswahlkriterien festgelegt, um i) ein Gleichgewicht zwischen den beteiligten Gebieten (durch Förderung der Beteiligung von Akteuren aus verschiedenen Regionen und verschiedenen Zonen des Landes, einschließlich des Südens und der Inseln), ii) die Beteiligung sowohl großer als auch kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren (weniger als fünf Jahre nach ihrer Gründung) und innovativen Unternehmen zu gewährleisten.

    Die Aufforderung zur Einreichung von Programmen sowie das Auswahlverfahren umfassen Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 42 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten.

    M4C2-9

    Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für einige Schlüsseltechnologien

    Ziel

    Die nationalen Zentren sind operative und von den nationalen Zentren durchgeführte Tätigkeiten im Bereich der Schlüsseltechnologien.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    5

    Q2

    2026

    Die nationalen Zentren, die Aufträge erhalten und mit dem Meilenstein M4C2-19 bewertet wurden, sind einsatzfähig und haben ihre Tätigkeiten gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen abgeschlossen.

    M4C2-10

    Investition 2.1: IPCEI

    Meilenstein

    Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich der Projekte im Bereich IPCEI-Mikroelektronik

    Die Aufforderung zur Interessenbekundung wird veröffentlicht.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2021

    Es wird erwartet, dass die zu fördernden IPCEI-Projekte aktualisiert werden, je nachdem, welche Fortschritte bei den derzeit laufenden nationalen IPCEI-Verfahren und dem Stand des Verfahrens zur Anmeldung staatlicher Beihilfen erzielt werden.

    Das ausgewählte IPCEI berücksichtigt spezifische innovative Industriesektoren im Einklang mit den bereits ermittelten europäischen Wertschöpfungsketten.

    Diese Intervention umfasst sowohl bereits genehmigte als auch künftige IPCEI wie Cloud, Gesundheit, Zeilenmaterial und Cybersicherheit.

    Die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfassen Folgendes:

    a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

    B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmacht.

    d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und am Ende der Regelung Bericht zu erstatten.

    M4C2-11

    Investition 2.1: IPCEI

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

    Bestimmung des nationalen Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Im nationalen Rechtsakt sind die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Zugangsvoraussetzungen für potenzielle Begünstigte anzugeben.

    M4C2-12

    Investition 2.1: IPCEI

    Meilenstein

    Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten wird bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.

    Veröffentlichung der Teilnehmerliste

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2023

    Die Liste enthält die zugelassenen Teilnehmer an den IPCEI-Projekten im Anschluss an die Überprüfungen und Bewertungen der vorgelegten Projekte, die im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften auf EU- und nationaler Ebene zu erfolgen haben.

    M4C2-13

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel

    Zahl der neu einzurichtenden Hubs

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    8

    35

    Q4

    2025

    Inbetriebnahme von 27 neuen Hubs im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme.

    Der Schwerpunkt des Ziels liegt auf drei Arten von Hubs:

    -Kompetenzzentren

    -Exzellenzsiegel

    -Netz von vor Ort angesiedelten Innovationszentren.

    M4C2-14

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel

    Auszahlung in Höhe von 307 000 000 EUR

    ENTFÄLLT

    EUR

    0

    307 000 000

    Q2

    2026

    307 000 000 EUR werden im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme an Technologietransferzentren zur Stärkung des nationalen Netzes und zur Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen ausgezahlt.

    Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen:

    -I) digitale Bewertung, ii) Prüfung vor Investitionen, iii) Ausbildung;

    -Zugang zu Finanzmitteln;

    -IV) finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (über 5 TRL);

    -VI) technische Vermittlung

    -VII) Sensibilisierung auf lokaler Ebene.

    M4C2-15

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel

    Anzahl der unterstützten KMU

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    5 000

    Q2

    2026

    Mindestens 5000 KMU, die von national finanzierten Zentren unterstützt werden (Kompetenzzentren; Exzellenzsiegel; Nation Digital Innovation Hubs) im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme durch die Erbringung von Dienstleistungen, die Folgendes umfassen:

    I)Digitale Bewertung

    II)Test vor Investition,

    III)Ausbildung;

    IV)Zugang zu Finanzmitteln;

    V)finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL mehr als 5);

    VI)technische Vermittlung

    VII)Sensibilisierung auf lokaler Ebene.

    M4C2-15 bis

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Meilenstein

    Abschluss der Arbeitspakete von EDIH und TEF

    Fertigstellung der Arbeitspakete des Europäischen digitalen Innovationszentrums (EDIH) und Prüf- und Versuchseinrichtungen (TEF)

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Abschluss aller Arbeitspakete der 13 europäischen digitalen Innovationszentren und zweier Prüf- und Versuchseinrichtungen im Rahmen der zweiten Interventionslinie der Maßnahme, mit Ausnahme der Arbeitspakete, die aus dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden.

    M4C2-16

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der geförderten Infrastrukturen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    30

    Q2

    2023

    Mindestens 30 Infrastrukturen, die für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur finanziert werden. 
    Die Innovationsinfrastruktur umfasst Mehrzweckinfrastrukturen, die mindestens drei Themenbereiche abdecken können: (I) Quanten, ii) fortgeschrittene Materialien, iii) Photonik, iv) Lebenswissenschaften, v) künstliche Intelligenz, vi) Energiewende.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Einstellung von mindestens 30 Forschungsmanagern für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur ab.

    M4C2-16 bis

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    Ziel

    Zahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben

    ENTF.

    Anzahl

    0

    30

    Q2

    2026

    Mindestens 30 Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben.

    M4C2-17

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: a) integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

    Die Vorschläge werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt:

    wissenschaftliche/technologische/Innovationsführerschaft, ihr Innovationspotenzial (sowohl in Bezug auf offene Innovation/offene Daten als auch für proprietäre Entwicklungen), ihre Übereinstimmung mit den Themenbereichen oder bei neuartigen disruptiven Entwicklungen, ihre Übersetzungs- und Innovationspläne, die Unterstützung der Industrie als Partner für offene Innovation und/oder als Nutzer, die Stärke der Geschäftsentwicklungstätigkeiten, die Generierung von Rechten des geistigen Eigentums, klare Regeln für die Unterscheidung offener und geschützter Produktions- und Lizenzierungspläne, ihre Fähigkeit, Industriedoktorate zu entwickeln und aufzunehmen, Verbindungen mit dem Unternehmen oder anderen Arten von Fonds zur Erleichterung der Entwicklung neuer Start-up-Unternehmen.

    Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt dauerhafte Auswirkungen auf das Gebiet hat.

    M4C2-18

    Anlage 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen Führern von FuE“

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

    Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls zu erwarten ist, dass das Projekt dauerhafte Auswirkungen auf das Gebiet hat.

    Die nationalen Zentren werden im Anschluss an einen wettbewerblichen Aufruf eingerichtet, indem bestehende weltweit führende Labors, die bereits in Universitäten vertreten sind, sowie öffentliche und private Forschungszentren zusammengeführt und neue maßgeschneiderte Infrastrukturen geschaffen werden.

    M4C2-18 Bis

    Anlage 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen Führern von FuE“

    Ziel

    Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten

    ENTF.

    Anzahl

    0

    10

    Q2

    2026

    Mindestens zehn Innovationsökosysteme haben ihre Tätigkeiten gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten abgeschlossen.

    M4C2-19

    Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für einige Schlüsseltechnologien

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    N

    Q2

    2022

    Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für die Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

    Die Projekte werden für 30 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel“ (IF022) und für 15 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft“ (IF023) ausgewählt.

    Die Projekte werden unter Berücksichtigung ihrer Durchführbarkeit, Nachhaltigkeit, der Kofinanzierung aus anderen Quellen (z. B. Regionalfonds), der Einbeziehung des produktiven Sektors, der Qualität der Partner und ihrer Auswirkungen auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit bewertet. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Projekten als Innovationsökosysteme. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP) für den Fall, dass das Projekt voraussichtlich dauerhafte Auswirkungen auf das Gebiet hat.

    M4C2-20

    Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen

    Meilenstein

    Die unterzeichnete Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über das Finanzierungsinstrument

    Das Abkommen wird von der italienischen Regierung und der Cassa Depositi e Prestiti unterzeichnet.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Die Investitionspolitik/-strategie des Finanzinstruments umfasst folgende Elemente:

    -    Investitionsziele (Betrag des Fonds, Anzahl der Vorhaben, im Laufe der Zeit zu unterstützende Beträge, aufgeschlüsselt nach Begünstigten wie KMU und Midcap-Unternehmen/Großunternehmen)

    -    Anwendungsbereich und förderfähige Begünstigte

    -    Förderfähige Finanzintermediäre und Auswahlverfahren

    -    Art der bereitgestellten Unterstützung (z. B. Garantien, Darlehen, Beteiligungskapital und Quasi-Beteiligungskapital)

    -    Gezielte Risiken/Rendite für jede Anlegerart

    -    Risikopolitik und Geldwäschepolitik

    -    Governance (Partner, Fondsmanager, Vorstand, Investitionsausschuss, Rolle und Zuständigkeiten)

    -    Diversifikations- und Konzentrationsgrenzen

    -    Eigenkapitalpolitik einschließlich Ausstiegsstrategie für Kapitalbeteiligungen

    -    DNSH und Nachhaltigkeitsprüfungspolitik und Ausschlussliste

    -    Kreditpolitik für Schuldverschreibungen, einschließlich der erforderlichen Garantien und Sicherheiten

    -    Zeitplan für die Mittelbeschaffung und die Umsetzung

    M4C2-21bis

    Investition 5.4 – Finanzierung von Start-up-Unternehmen

    Meilenstein

    Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

    Übertragungsbescheinigung

    Q4

    2024

    Italien überträgt 400 000 000 EUR auf CDP-Risikokapital für die Fazilität.

     

    Um das Ziel zufrieden stellend zu erreichen, bedarf es auch einer Änderung der Durchführungsvereinbarung zwischen Italien und CDP Venture Capital SGR sowie der Satzung der Fazilität im Einklang mit den im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Bedingungen.

    M4C2-21

    Investition 5.4 – Finanzierung von Start-up-Unternehmen.

    Ziel

    Mit Start-up-Unternehmen oder Risikokapitalfonds unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    Inkrafttreten von Abkommen über die Finanzierung von Rechtsvorschriften

    EUR

    0

    100 %

    Q2

    2026

    Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Start-up-Unternehmen, Inkubations-/Beschleunigungsprogrammen oder Risikokapitalfonds in Höhe eines Betrags geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen (400 Mio. EUR) in die Fazilität zu verwenden (einschließlich der durchschnittlichen Obergrenze von 13 % der Verwaltungsgebühren und Kosten des DTF über den gesamten Lebenszyklus des Fonds und einschließlich Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden, mit Ausnahme von Cared Interest, Performance fees and all costs and management fees in Verbindung mit Fonds Dritter).

     
    Die Investition wird in die beiden folgenden Interventionslinien aufgeteilt:

    — Direktinvestitionen.

    — Indirekte Investitionen.

    Für indirekte Investitionen in Risikokapitalfonds muss die Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital mit Risikokapitalfonds rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um ungefähr 60 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (ohne Verwaltungsgebühren und Kosten des DTF während der Laufzeit des Fonds).

    Bei indirekten Investitionen in Start-up-Unternehmen enthalten die rechtlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Risikokapitalfonds eine verbindliche Verpflichtung, während der gesamten Laufzeit des Fonds eine kumulative Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals sowohl auf Ebene der Fonds als auch auf Ebene der Start-up-Unternehmen von mindestens 1x1 zu erzielen.

    Bei Direktinvestitionen muss das CDP-Risikokapital mit Start-up-/Inkubations-/Beschleunigungsprogrammen rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um etwa 40 % der ARF-Investitionen (400 Mio. EUR) in die Fazilität zu verwenden (einschließlich Verwaltungsgebühren und Kosten des DTF während der Laufzeit des Fonds).

    Bei Direktinvestitionen kann die Finanzierungsvereinbarung mit Start-up-Unternehmen auch Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden enthalten. (d. h. die Bedingungen für die Freigabe der Mittel der Reihe B oder C).

    Verpflichtungen im Rahmen dieser Maßnahme, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen der Investitionspolitik des Durchführungsabkommens und im Einklang mit der Vereinbarung im Rahmen des Etappenziels [M4C2-20] eingegangen wurden, werden ebenfalls auf die Erreichung des Ziels angerechnet.

    Ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses des Rates beginnen neue Verpflichtungen, die der neuen Investitionspolitik gemäß dem neuen Durchführungsbeschluss des Rates folgen.

    M4C2-22

    Investition 2.1: IPCEI

    Ziel

    Anzahl der geförderten Projekte

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    1

    20

    Q2

    2025

    Mindestens 20 Projekte, die im Rahmen des IPCEI-Modells gefördert werden;

    Die Schätzung der Zielwerte basiert auf den in Italien aktivierten IPCEI-Projekten (Mikroelektronik 1, Batterien 1, Batterien 2).

    L. MISSION 5 KOMPONENTE 1: Beschäftigungspolitik

    Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans wird eine umfassende und integrierte Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Bildung eingeführt. Die Stärkung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die Verbesserung des Kapazitätsaufbaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich ihrer Integration in Bildungs- und Berufsbildungsanbieter und private Akteure, dürften die Effizienz der Dienstleistungen erhöhen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen dieser Komponente darauf ab, die soziale Anfälligkeit gegenüber Schocks zu verringern, insbesondere durch die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Formen und Sektoren, indem wirksamere Sanktionen sowie stärkere Anreize für eine legale Erwerbstätigkeit festgelegt werden. Darüber hinaus fördert diese Komponente die Gleichstellung der Geschlechter (gleiches Entgelt) durch das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter. Sie investiert auch in junge Menschen, indem die Quantität und Qualität der Ausbildungsprogramme erhöht werden, z. B. durch die Teilnahme am Programm für den allgemeinen öffentlichen Dienst.

    Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in der länderspezifischen Empfehlung 2 zum Arbeitsmarkt 2020 behandelt werden, in der Italien aufgefordert wird, „die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abzufedern, unter anderem durch [...] aktive Beschäftigungsförderung“, der länderspezifischen Empfehlung 2 zur „Förderung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“, der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019, „die Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu verstärken und sicherzustellen, dass aktive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (...) insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreichen“. Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt“ und der länderspezifischen Empfehlung 2 aus dem Jahr 2019 zur „Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch Stärkung der digitalen Kompetenzen“.

    L.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 1 – Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsbildung

    Ziel dieser Reform ist die Förderung eines effizienteren aktiven Arbeitsmarktsystems durch die Bereitstellung spezifischer Arbeitsvermittlungen und personalisierter Arbeitsmarktaktivierungspläne. Die Schaffung eines nationalen Programms für die Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) soll die Bereitstellung maßgeschneiderter Dienstleistungen für Arbeitslose ermöglichen und so ihre Aktivierungspfade stärken. Das GOL-Programm wird durch den Nationalen Plan für neue Kompetenzen und die Festlegung nationaler grundlegender Niveaus der Berufsbildungsmaßnahmen ergänzt. Das Berufsbildungssystem in Italien wird durch die Förderung eines territorialen Netzes von Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten sowie durch die Entwicklung eines inklusiven Systems des lebenslangen Lernens und innovativer Weiterbildungs- und Umschulungswege verbessert.

    Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel dieser Investition ist es, eine wirksame Erbringung von Arbeitsvermittlungs- und Ausbildungsdienstleistungen zu ermöglichen. Diese Maßnahme umfasst Infrastrukturinvestitionen, die Entwicklung regionaler Arbeitsmarktbeobachtungsstellen, die Entwicklung der Interoperabilität zwischen regionalen und nationalen Informationssystemen sowie die Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Aktualisierung der Kompetenzen von Berufsberatern. Die Maßnahme sah auch die Gestaltung und Umsetzung von Inhalten und Kommunikationskanälen der angebotenen Dienste vor.

    Reform 2 – Nationaler Plan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Arbeit und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Ausbeutung von Arbeitskräften (Caporalato) und anderer Formen irregulärer Erwerbstätigkeit. Die Reform umfasst: Die Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der deklarierten Wirtschaft die Kosten der Arbeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen; II) Ausbau der Kontrollkapazitäten der nationalen Arbeitsinspektion; Verbesserung der Erstellung, Erhebung und zeitnahen Verteilung von granularen Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit; IV) Unterstützung des Prozesses der Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Erwerbstätigkeit, Unterstützung der Annahme von Abschreckungsmaßnahmen und Anreizen für reguläre Arbeit; Durchführung von Kommunikationskampagnen, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen; Stärkung des Governance-Systems zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auf nationaler und lokaler Ebene.

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Ziel dieser Maßnahme ist es, eine stärkere Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sicherzustellen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern. Diese Investitionen umfassen die Umsetzung und Durchsetzung des nationalen Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter, um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und in Unternehmensprozessen zu fördern und mittel- bis langfristig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Frauen in Bezug auf Qualität, Entlohnung und Befähigung beizutragen.

    Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

    Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen und Erwachsene ohne Sekundarschulabschluss beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen, indem die Zahl der Personen, die im Rahmen des dualen Systems, einschließlich der Lehrlingsausbildung, an formaler und beruflicher Aus- und Weiterbildung teilnehmen, erhöht wird. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärker mit dem Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch den Erwerb neuer Kompetenzen im Einklang mit dem digitalen und ökologischen Wandel durch Lernen am Arbeitsplatz zu steigern. Sie trägt zu Folgendem bei: Modernisierung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung durch Förderung des Lernens am Arbeitsplatz und Stärkung des Dialogs mit den Unternehmen; (II) Aufstockung der Mittel für das Angebot von Schulungen in Randgebieten; Eine robuste und inklusive Governance zu schaffen, an der die Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt sind.

    Investition 4 –Begrüßung des allgemeinen öffentlichen Dienstes

    Ziel dieser Maßnahme ist es, den allgemeinen öffentlichen Dienst zu stärken, die Zahl der am nichtformalen Lernen beteiligten jungen Menschen zu erhöhen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern. Diese Investitionen umfassen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung einer aktiven Bürgerschaft, zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und des sozialen Zusammenhalts unter besonderer Berücksichtigung des ökologischen und des digitalen Wandels.

    L.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M5C1-1

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Einführung eines nationalen Programms für die Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen

    Bestimmung in den interministeriellen Dekreten über das Inkrafttreten der beiden interministeriellen Dekrete im Anschluss an Vereinbarungen auf der Konferenz der Staats- und Regionen über das Programm GOL und den Nationalen Plan für neue Kompetenzen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Rechtsakte für GOL müssen mindestens die wesentlichen Elemente und Standards der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich der Prognose von Kompetenzen, personalisierter Ausbildungspläne, Beratung und Job Coaching, festzulegen, um die wirksame Bereitstellung personalisierter Arbeitsvermittlungsdienste nach gemeinsamen und einheitlichen Standards im gesamten Hoheitsgebiet sicherzustellen, ii) sicherzustellen, dass die von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen angebotenen Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen vollständig mit dem nationalen Plan für neue Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, im Einklang stehen, iii) sicherzustellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf die Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind, iv) dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen vorrangig auf die schwächsten Gruppen ausgerichtet sind; Festlegung des Ziels, dass mindestens 25 % der Begünstigten der Programme zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Empfänger einschlägiger Schulungen mit besonderem Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und mit einer Priorität für die am stärksten gefährdeten Personen teilnehmen; (VI) neue Mechanismen schaffen, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen stärken und strukturieren, auch in Bezug auf die Ermittlung des einschlägigen Qualifikationsbedarfs und die Bereitstellung von Stellenangeboten. In dem Dekret ist festgelegt, dass die Empfänger von Netzen der sozialen Sicherheit innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht auf Netze der sozialen Sicherheit vollendet haben, Zugang zu den im Rahmen des Nationalen Programms zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer erbrachten Dienstleistungen haben. Die Rechtsakte für den nationalen Plan für neue Kompetenzen müssen mindestens I) Festlegung gemeinsamer Standards und wesentlicher Niveaus der beruflichen Bildung im gesamten nationalen Hoheitsgebiet, ii) auf Arbeitnehmer und Arbeitslose sowie auf Personen mit dem Ziel, ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern und lebenslanges Lernen zu fördern. III) Ermittlung von Kompetenzen und einschlägigen Standards auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen, iv) Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der in Betracht gezogenen Zielgruppen, die zumindest die am stärksten gefährdeten Gruppen umfassen müssen, (v) alle einschlägigen sektorspezifischen Strategien umfassen, um einen umfassenden Ansatz zu verfolgen, einschließlich des nationalen Strategieplans für die Kompetenzen Erwachsener; vi) Aufnahme der Bestimmungen für die Entwicklung eines Prognosesystems für neue Kompetenzen, die kurz- bis mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

    M5C1-2

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf regionaler Ebene

    Bestimmung über das Inkrafttreten der von den Regionen angenommenen Pläne und der durchgeführten Tätigkeiten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Die nationale Regelung des Programms zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) sieht die Festlegung der für die Durchführung des Programms erforderlichen operativen Tätigkeiten auf regionaler Ebene vor. Um die Kohärenz zwischen der nationalen Regelung und der regionalen Umsetzung zu gewährleisten, werden regionale Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) angenommen.

    Neben der Annahme der Pläne führen die Regionen die Tätigkeiten auf der Grundlage der Pläne durch und erreichen mindestens 10 % der vorgesehenen Begünstigten des Programms (Endziel 3000000 Personen).

    Das Inkrafttreten der Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) soll die vollständige Umsetzung des Programms zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) ermöglichen.

    M5C1-3

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Ziel

    Personen, die unter das Programm „Garantiende Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern“ (GOL) fallen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    300 000

    3 000 000

    Q4

    2025

    Mindestens 3000000 Menschen kommen in den Genuss des Programms zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern (GOL). Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: mindestens 75 % der Begünstigten müssen Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Menschen unter 30 oder mehr sein.

    M5C1-4

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Ziel

    Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben an Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    800 000

    Q4

    2025

    Die berufliche Bildung ist Teil des Programms für 800000 der Begünstigten aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren. Daher haben mindestens 800000 der 3000000 Begünstigten der garantierten Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern (GOL) an Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: mindestens 300000 dieser Begünstigten haben an Schulungen zu digitalen Kompetenzen teilgenommen.

    M5C1-5

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region erfüllen die Kriterien für das wesentliche Niveau der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wie sie im Programm „Garantiete Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) festgelegt sind.

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    80

    Q4

    2025

    Ein grundlegender Bestandteil des Programms GOL ist die Festlegung einer Reihe von Dienstleistungen, die für die Begünstigten von ALMPS, angefangen bei den am stärksten gefährdeten Personen, erbracht werden müssen. Bis Ende 2025 haben mindestens 80 % der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region die Kriterien für das wesentliche Niveau der öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemäß der Definition im Programm „Garantiete Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern“ (GOL) erfüllt.

    M5C1-6

    Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    250

    Q4

    2022

    Mindestens 250 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 mindestens 50 % der im „Stärkungsplan“ vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen.

    Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und zugewiesener Ressourcen näher definiert.

    Diese Tätigkeiten umfassen: (I) Renovierung und Renovierung der derzeitigen Standorte der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und Erwerb neuer Standorte; II) die weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf eine nationale Interoperabilität; (III) berufliche Fortbildung des Personals; IV) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; (V) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

    Infrastrukturmaßnahmen fallen nicht unter dieses Ziel.

    Bei der Erreichung des Ziels in Bezug auf die territoriale Verteilung (Norden, Zentrum und Süden) wird ein ausgewogenes Verhältnis gewährleistet.

    M5C1-7

    Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Aufbauplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    250

    500

    Q4

    2025

    Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben 100 % der in den regionalen Plänen für die Entwicklung öffentlicher Beschäftigungszentren (Piani regionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehenen Maßnahmenabgeschlossen.

    Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und zugewiesener Ressourcen näher definiert.

    Diese Tätigkeiten umfassen: Weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf die nationale Interoperabilität; (II) berufliche Fortbildung des Personals;
    Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; (IV) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

    Infrastrukturmaßnahmen fallen nicht unter dieses Ziel.

    Bei der Erreichung des Ziels wird ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die territoriale Verteilung (Norden, Zentrum und Süden) gewährleistet, auch durch Subsidiaritätsmaßnahmen.

    M5C1-7bis

    Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Aufbauplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    500

    Q2

    2026

    Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben 100 % der in den regionalen Plänen für die Entwicklung öffentlicher Arbeitsvermittlungszentren (Piani regionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen, die die Renovierung und Renovierung der derzeitigen Gebäude der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und regionalen Agenturen sowie den Erwerb neuer Gebäude betreffen, wie im Dekret des Generalsekretärs des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 123/2020 beschrieben.

    M5C1-8

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines nationalen Plans und Umsetzungsfahrplans zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.

    Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des nationalen Plans und die Einsetzung der interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des nationalen Plans und des Fahrplans für die Umsetzung zuständig sein wird

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Annahme eines nationalen Plans und eines Fahrplans für die (einjährige) Umsetzung zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. Der nationale Plan baut auf der allgemeinen Strategie zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und dem behördenübergreifenden Ansatz auf, der zur Annahme des Nationalen Plans zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften im Agrarsektor – „Piano triennale di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura e al caporalato (2020-2022)“ verwendet wird. Der nationale Plan und der Fahrplan für die Umsetzung umfassen mindestens Folgendes:  
    Maßnahmen zur Verbesserung der Erstellung, Erhebung und zeitnahen Verteilung von granularen Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;  
    Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der deklarierten Wirtschaft die Kosten der Arbeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen. Beispielsweise (a) abschreckende Maßnahmen, wie z. B. verstärkte Kontrollen und Sanktionen, und Präventivmaßnahmen zur Förderung der erklärten Erwerbstätigkeit, z. B. gezielte finanzielle Anreize, auch durch eine Überprüfung und Rationalisierung der bestehenden; Stärkung der Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik;  
    (III) eine nationale Informationskampagne über die „Benachteiligung“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer richtet, unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner;  
    (IV) eine Governance-Struktur zur Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen;

    Maßnahmen zur Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft.

    M5C1-9

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Meilenstein

    Vollständige Umsetzung der im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan

    Umgesetzte Maßnahmen im nationalen Plan

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Vollständige Umsetzung aller im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan.

    M5C1-10

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Ziel

    Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    20

    Q2

    2025

    Erhöhung der Zahl der Inspektionen um mindestens + 20 % gegenüber dem Zeitraum 2019-2021. Im Zweijahreszeitraum 2019-20 betrugen die Arbeitsinspektionen durchschnittlich rund 85000.

    M5C1-11

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Ziel

    Geringere Inzidenz nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    2

    Q1

    2026

    Verringerung der Inzidenz nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit um mindestens 2 Prozentpunkte je nach Zielsektor.

    Hauptziel des Ziels ist die Festlegung des Ambitionsniveaus des nationalen Plans, der bis 2022 angenommen werden soll. In diesem Zusammenhang sind analytische Spezifikationen vorzulegen und die relevanten und durchführbaren Indikatoren zu ermitteln.

    M5C1-12

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Gleichstellungszertifizierungssystems und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen

    Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen zur Festlegung des Zertifizierungssystems

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter und die begleitenden Anreizmechanismen für Unternehmen umfassen mindestens die folgenden Dimensionen: Wachstumsmöglichkeiten für Frauen, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Managementpolitik für Geschlechtervielfalt, Mutterschutz.

    Festlegung der Anreizmechanismen für Organisationen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, und der technischen Leitlinien. Einschließlich: I) Ausarbeitung der technischen Standards des Gleichstellungszertifizierungssystems für Unternehmen; II) Ermittlung des Anreizmechanismus; Die Maßnahme wird durch die Einrichtung eines IT-Systems flankiert.

    M5C1-13

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Ziel

    Unternehmen haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    800

    Q2

    2026

    Mindestens 800 Unternehmen (davon 450 KMU) haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten.

    Die Unternehmen tragen die Kosten des Zertifizierungsverfahrens selbst.

    M5C1-14

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Ziel

    Unternehmen, die im Rahmen der technischen Hilfe unterstützt werden, haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 000

    Q2

    2026

    Mindestens 1000 im Rahmen der technischen Hilfe unterstützte Unternehmen haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten.

    Für die Bereitstellung von flankierenden Maßnahmen in Form von Mentoring, technischer und betrieblicher Unterstützung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, unternehmerische Bildung wird ein Gutscheinsystem verwendet.

    M5C1-15

    Investitionen 3 – Stärkung des dualen Systems

    Ziel

    Personen, die im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten haben

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    39 000

    129 000

    Q4

    2025

    Im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 wurden im Vergleich zum Basisszenario mindestens 90000 zusätzliche Anmeldungen in das duale System aufgenommen und die entsprechenden Bescheinigungen zum Nachweis des Abschlusses des Lehrgangs erlangt.

    Die Verteilung der Mittel an die Regionen zur Stärkung des dualen Systems erfolgt auf der Grundlage der Zahl der an Berufsbildungskursen eingeschriebenen Studierenden.

    M5C1-15bis

    Investition 4 – Allgemeiner Öffentlicher Dienst

    Meilenstein

    Normative Überarbeitung der derzeitigen „Disposizioni concernenti la disciplina dei rapporti tra enti e operatori Volontari del servizio civile universale“, angenommen als dpcm (decreto del Presidente del Consiglio dei ministri) am 14. Januar 2019, mit dem Ziel, den allgemeinen öffentlichen Dienst zu stärken

    Annahme des betreffenden Rechtsakts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2024

    Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsakts über die Beziehungen zwischen Einrichtungen und Freiwilligenorganisationen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des TSI-Projekts (20IT06 – Unterstützung der Konzeption und Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans des Universaldienstes (UCS) zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen).

    Der geänderte Rechtsakt

    Erhöhung der Beteiligung junger Menschen;

    - die Verfahren zu vereinfachen; und
    Verbesserung der Qualität von UCS-Projekten.

    M5C1-16

    Investition 4 – Allgemeiner Öffentlicher Dienst

    Ziel

    Personen haben im Vierjahreszeitraum 2021-2024 am Programm für den allgemeinen öffentlichen Dienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    166 670

    Q2

    2026

    Im Vierjahreszeitraum 2021-2024 haben mindestens 166670 Personen am Programm für den allgemeinen öffentlichen Dienst teilgenommen.

    Hauptziel ist die Stärkung des allgemeinen öffentlichen Dienstes, die Erhöhung der Zahl der Freiwilligen und die Verbesserung der Qualität der Programme und Projekte, an denen junge Menschen beteiligt sind.

    L.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und insbesondere zur Förderung der Beteiligung von Frauen an unternehmerischen Tätigkeiten beizutragen. Mit der Investition wird die Gründung von Frauenunternehmen unterstützt. Die wichtigsten Ziele der Maßnahme sind: I) Systematisierung und Neugestaltung der derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen; (II) Unterstützung der Umsetzung bereits etablierter und laufender innovativer Unternehmensprojekte; Unterstützung der Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten von Frauen durch Mentoring, technische und betriebliche Unterstützung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben usw.; (IV) Schaffung eines günstigen Kulturklimas für das Unternehmertum von Frauen durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen.

    L.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M5C1-17

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Meilenstein

    Annahme des Fonds zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen

    Ministerialerlass zur Einrichtung der „Fondo Impresa Donna“ wird angenommen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2021

    Der Fonds zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen wird durch Ministerialerlass angenommen, in dem eine Reihe von Förderkriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt werden, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und der operativen Vereinbarungen mit dem/den Finanzmittler(n).

    Diese Fonds bilden die „Fondo Impresa Donna“, die die spezifische Maßnahme zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums durchführt. Die Durchführungsmaßnahmen werden vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der PCM-Abteilung für Chancengleichheit im Voraus vereinbart, die auf Folgendes abzielen:

    — Stärkung der bestehenden Maßnahmen, die bereits von internen Stellen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung verwaltet werden (z. B. NITO-ON, Smart & Start) durch eine Kapitalzuführung, die ausschließlich Frauenunternehmen vorbehalten ist;

    Bereitstellung einer Aufstockung des Fonds für unternehmerische Initiative, der durch das Haushaltsgesetz 2021 eingerichtet wurde (ab dem 3. Quartal 2022);

    Konzipierung von flankierenden Maßnahmen, Überwachungs- und Kommunikationskampagnen. Das PCM-Ministerium für Chancengleichheit führt eine mehrjährige Informationskampagne zur Förderung des weiblichen Unternehmertums durch, um Berufsberatungsmaßnahmen für Frauen jedes Alters und Studierende an Universitäten zu Fächern und Berufen zu fördern, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und die Einrichtung einer Kommunikationsplattform.

    M5C1-18

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Ziel

    Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    700

    Q2

    2023

    Im Vergleich zum Basisszenario wurden finanzielle Unterstützung für mindestens 700 zusätzliche Unternehmen zugesagt.

    Die Umsetzung der Unterstützung für weibliches Unternehmertum erfolgt über bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der durch das Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde (Unternehmen von Frauen, die bis November 2020 durch bestehende Finanzierungsinstrumente als Ausgangsbasis unterstützt werden).

    M5C1-19

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Ziel

    Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    2 400

    Q2

    2026

    Die finanzielle Unterstützung wurde an mindestens 2400 Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik ausgezahlt.

    Die Umsetzung der Unterstützung für weibliches Unternehmertum erfolgt über bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der mit dem Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde.

    M. MISSION 5 KOMPONENTE 2: Soziale Infrastrukturen, Familien, Gemeinschaften und Dritter Sektor

    Die in dieser Komponente vorgesehenen Reformen und Investitionen zielen darauf ab, die Resilienz zu stärken, indem die Integration und Inklusion der schwächsten Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung der individuellen, familiären und sozialen Dimension unterstützt wird. Diese Komponente stellt eine nationale Strategie für die aktive Eingliederung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen dar. Mit dieser Komponente werden folgende Ziele verfolgt: Stärkung der Rolle integrierter Sozialdienste zur Unterstützung von Familien, Minderjährigen und Jugendlichen, zur Förderung von Erziehungskompetenzen und zum Schutz schutzbedürftiger Familien sowie von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch den Ausbau der sozialen Infrastrukturen, an denen der dritte Sektor beteiligt ist; Verbesserung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch Bereitstellung gemeinschaftlicher und häuslicher Sozial- und Gesundheitsdienste und Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten; (III) Verbesserung der Inklusion von Menschen, die von extremer Marginalisierung und Wohnraumunterversorgung betroffen sind (z. B. Obdachlose), durch ein breiteres Angebot an vorübergehenden Unterstützungseinrichtungen und -diensten, personalisierten Wegen hin zu Autonomie und persönlicher Resilienz; (IV) Verbesserung der Verfügbarkeit von erschwinglichem öffentlichem und privatem Wohnraum sowie Stadt- und Territorialerneuerung; (V) Entwicklung der Widerstandsfähigkeit der schwächsten Bevölkerungsgruppen durch die Verbreitung der Sportkultur und die Einrichtung von Sportinfrastrukturen durch die Schaffung städtischer Parks, in denen sportliche Aktivitäten mit Unterhaltungsaktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaften kombiniert werden können.

    Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2 zur Sozialpolitik von 2019, in denen Italien aufgefordert wird, „sicherzustellen, dass die Sozialpolitik wirksam integriert wird und insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreichen“ und die länderspezifischen Empfehlungen 2 von 2020, „einen angemessenen Zugang zum Sozialschutz zu gewährleisten“, behandelt werden.

    M.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

    Hauptziel der Reform ist es, die Rechtsvorschriften über Behinderungen zu ändern und die Deinstitutionalisierung (d. h. Transfer von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu ihren Familien oder zu Wohnungen in die Gemeinschaft) und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dazu gehören i) die Stärkung des Angebots an sozialen Diensten, (II) die Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (III) Reformen der Bewertungen von Menschen mit Behinderungen, (IV) die Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, (V) die Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.

    Reform 2 – Reform für nicht selbst ausreichende ältere Menschen

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sozialdienste zu reformieren und die Lebensbedingungen von älteren Menschen ohne Selbstversorgung zu verbessern. Diese Reform umfasst Folgendes: (I) Vereinfachung des Zugangs älterer Menschen zu Dienstleistungen durch die Schaffung von zentralen Anlaufstellen für den Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (II) Ermittlung von Möglichkeiten zur Anerkennung der Nichtversorgung auf der Grundlage des Unterstützungsbedarfs, (III) Durchführung einer mehrdimensionalen Bewertung, (IV) Festlegung individualisierter Projekte zur Förderung der Deinstitutionalisierung. Diese Reform wird durch spezifische Maßnahmen erwartet, die im Plan vorgesehen sind und sowohl im Rahmen des Gesundheitsauftrags (M6) in Bezug auf Projekte zur Stärkung der lokalen Gesundheitsversorgung und der häuslichen Pflege vorgesehen sind, als auch im Rahmen dieser Komponente mit besonderem Bezug auf die Investition 1, Maßnahme II zur Deinstitutionalisierung.

    Investitionen 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung der Institutionalisierung

    Ziel dieser Maßnahme ist es, schutzbedürftige Personen zu unterstützen und die Institutionalisierung zu verhindern. Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen: Förderung von Erziehungskompetenzen und Verhinderung der Schutzbedürftigkeit von Familien und Kindern; Unterstützung eines eigenständigen Lebens und der Deinstitutionalisierung älterer Menschen; Stärkung der Sozialleistungen zu Hause, um eine frühzeitige unterstützte Entlassung zu gewährleisten und Krankenhausaufenthalte zu verhindern; Stärkung der Sozialdienste und Verhinderung von Burnout unter Sozialarbeitern.

    Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ziel der Investition ist es, den Prozess der Deinstitutionalisierung zu beschleunigen, indem kommunale und häusliche Sozial- und Gesundheitsdienste bereitgestellt werden, um die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Maßnahme soll den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich neuer Möglichkeiten der Informationstechnologie, fördern.

    Investition 3 – Wohnungsbau-Erst- und Posthöfe

    Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion marginalisierter Menschen durch Unterbringung von Erst- und Poststationen zu schützen und zu unterstützen. Die Einführung des Konzepts „Wohnung an erster Stelle“ bedeutet, dass die Gemeinden Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monate zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden maßgeschneiderte Projekte für jede einzelne Person/Familie aktiviert, um Programme zur Entwicklung des persönlichen Wachstums durchzuführen und ihnen dabei zu helfen, ein höheres Maß an Autonomie zu erreichen, auch indem ihnen Schulungen und andere Dienstleistungen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit angeboten werden. Andererseits bedeutet die Einrichtung von „Poststationen“ die Einrichtung eines Service- und Inklusionszentrums für Obdachlose. Diese Zentren bieten neben einem begrenzten Nachtempfang unter anderem wichtige Einrichtungen wie Gesundheitsdienste, Verpflegung, Postverteilung, Kulturvermittlung, Beratung, Berufsorientierung, Rechtsberatung und Verteilung von Gütern an.

    M.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    .

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M5C2-1

    Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Das Rahmengesetz, das aus einem Übertragungsgesetz besteht, stärkt die Autonomie von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie 2021-2030 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die mindestens Folgendes umfasst: die umfassende Definition und Verbesserung des Angebots von Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Verbindung mit der Förderung der Deinstitutionalisierung und der selbständigen Lebensführung, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten und iii) die Überprüfung der Verfahren zur Bewertung des Zustands einer Behinderung im Hinblick auf eine multidimensionale Bewertung des Zustands jedes Menschen.

    Menschen mit Behinderungen sind diejenigen, die gemäß den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Gesetz Nr. 104/1992 definiert sind. In Italien fällt das Bewertungsverfahren in die Zuständigkeit der Regionen, und die Person wird von den lokalen Gesundheitsdiensten oder dem Nationalen Institut für Sozialfürsorge bewertet.

    Das Gesetz wird vom Minister für Behinderungen gemäß dem festgelegten Fahrplan zur Genehmigung durch den Ministerrat vorgeschlagen.

    Im Anschluss an die Verabschiedung des Rahmengesetzes werden die lokalen Sozialdienste umstrukturiert, Qualitätsstandards festgelegt und eine IKT-Plattform bereitgestellt, um die Dienstleistungen zu verbessern und effizienter zu gestalten.

    M5C2-2

    Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Rahmengesetzes und Annahme der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch die Regierung

    Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2024

    In den gesetzesvertretenden Dekreten werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt. Das Gesetz enthält mindestens Bestimmungen zur (i) Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, (II) Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (III) Reformen der Bewertungen von Menschen mit Behinderungen, (IV) Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, (V) Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.

    M5C2-3

    Reform 2 – Reform für nicht selbst ausreichende ältere Menschen

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

    Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des  Rahmengesetzes, das die Maßnahmen zugunsten der Nichtautarkie älterer Menschen stärkt

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Rahmengesetz sollen die Maßnahmen zugunsten nicht autarker älterer Menschen verstärkt werden. Mit dem Gesetz werden einheitliche Ansprechpartner für Sozial- und Gesundheitsdienste vereinfacht und bereitgestellt, die Verfahren zur Bewertung des Zustands nicht autarker älterer Menschen überprüft und das Angebot an Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, die zu Hause erbracht werden können, erhöht. In dem Gesetz sind auch die erforderlichen finanziellen Mittel festzulegen.

    M5C2-4

    Reform 2 – Reform für nicht selbst ausreichende ältere Menschen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten der Nichtautarkie älterer Menschen

    Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2024

    Die gesetzesvertretenden Dekrete konkretisieren die Bestimmungen des Rahmengesetzes, mit denen die Maßnahmen zugunsten nicht autarker älterer Menschen verstärkt werden sollen, indem sie die verschiedenen Maßnahmen umsetzen.

    M5C2-5

    Investitionen 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung der Institutionalisierung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Einsatzplans

    Gesetzliche Bestimmungen über das Inkrafttreten des Einsatzplans für Interventionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Im Einsatzplan werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Gebietskörperschaften vorgelegt werden können und sich auf vier Dimensionen beziehen: Unterstützung für Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Unterstützung der Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen und iv) Unterstützung von Sozialarbeitern.

    Die Maßnahme „Unterstützung der Eltern“ besteht mindestens darin, Empfängerfamilien für einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten zu unterstützen, und zwar mit i) einer Vorabbewertung des familiären Umfelds und der Situation der Kinder, ii) einer Bewertung der Situation durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte und iii) Erbringung von mindestens einer der folgenden Dienstleistungen: häusliche Dienste, Teilnahme an Gruppen zur Unterstützung von Eltern und Kindern; Zusammenarbeit zwischen Schulen, Familien und Sozialdiensten und/oder gemeinsamen Betreuungsdiensten für Familien.

    Die Maßnahme „ältere Autonomie“ besteht mindestens in der Umgestaltung von Altenheimen in Gruppen autonomer Wohnungen, die mit allen notwendigen Einrichtungen und Diensten ausgestattet sind, einschließlich Hausautomatisierung, Telemedizin und Fernüberwachung.

    Die Maßnahme „Heimatdienstleistungen für ältere Menschen“ zielt darauf ab, Fachkräften spezielle Schulungen für häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen anzubieten.

    Die Maßnahme „Unterstützung von Sozialarbeitern“ besteht darin, soziale Akteure zu unterstützen und ihre Professionalität und gemeinsame Kompetenzen zu stärken, hauptsächlich durch die Einführung von Instrumenten für die gemeinsame Nutzung von Kompetenzen und die Bereitstellung von Aufsichtsdiensten für die Betreiber, um die Arbeit der Betreiber zu unterstützen.

    M5C2-6

    Investitionen 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung der Institutionalisierung

    Ziel

    Die Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: Unterstützung von Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Begünstigung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    85

    Q1

    2026

    Mindestens 85 % der Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: Unterstützung für Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Begünstigung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern.

    85 % der italienischen Sozialbezirke sind an dem Projekt beteiligt.

    Bei den im Rahmen der vier Dimensionen und den einschlägigen Anforderungen vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich um die im Einsatzplan festgelegten Maßnahmen zur aktiven Inklusion schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, deren Lage sich infolge der epidemiologischen Notlage durch COVID-19 verschlechtert hat.

    Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet. Es wird erwartet, dass alle Sozialbezirke teilnehmen, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen ebnen, indem ein wesentliches Niveau der im gesamten Gebiet zu gewährenden Sozialhilfe förmlich anerkannt wird.

    M5C2-7

    Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

    Ziel

    Die Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    500

    Q4

    2022

    Mindestens 500 Projekte im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen, die mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen einhergehen, werden von Sozialbezirken durchgeführt.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: mindestens 500 Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

    Durchführung von mindestens einem Projekt aus mindestens 500 Sozialbezirken, die am nicht wettbewerbsorientierten Verfahren teilgenommen haben.

    M5C2-8

    Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

    Ziel

    Behinderte Menschen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    1 000

    5 000

    Q1

    2026

    Mindestens 5000 Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.

    Abdeckung von mindestens 5000 Menschen (1000 bestehende plus 4000 neue) Menschen mit Behinderungen als Empfänger der von der technischen Hilfe durchgeführten Maßnahmen.

    Die Definition des Begriffs „Behinderte“ (auf der Grundlage des ICF) ist im nationalen Plan für Menschen, die sich nicht selbst versorgen, aus dem Jahr 2019 hervorgeht. Als Ergebnis früherer Projekte wurden bereits Leitlinien für das Projekt der Autonomie behinderter Menschen entwickelt. Die Genehmigung eines spezifischen Gesetzes Nr. 112/2016 und die Einrichtung eines spezifischen nationalen Fonds für die Maßnahme erstrecken sich auf das gesamte nationale Hoheitsgebiet. Alle Sozialbezirke werden zur Teilnahme aufgefordert, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen ebnen, indem ein wesentliches Niveau der im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährenden Sozialhilfe förmlich anerkannt wird.

    M5C2-9

    Investition 3 – Wohnungsbau-Erst- und Posthöfe

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Einsatzplans für Projekte in den Erst- und Posthöfen, in dem die Anforderungen an Projekte festgelegt werden, die von lokalen Gebietskörperschaften vorgelegt werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

    Gesetzliche Bestimmungen über das Inkrafttreten des Einsatzplans für Interventionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    Im Einsatzplan für Projekte in den Erst- und Posthöfen werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Gebietskörperschaften vorgelegt werden können, und eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.

    Projekte zum Wohnungsbau an erster Stelle sehen vor, dass lokale Einrichtungen Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monate zur Verfügung stellen, vorzugsweise durch die Renovierung und Renovierung von Staatseigentum. Ergänzt wird dies durch Entwicklungs- und Autonomieprogramme.

    Projekte an Posthöfen sehen die Entwicklung von Service- und Inklusionszentren für Obdachlose vor. Ergänzt wird dies durch Stellenvermittlungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungszentren.

    M5C2-10

    Investition 3 – Wohnungsbau-Erst- und Posthöfe

    Ziel

    Personen, die unter erheblicher materieller Entbehrung leiden, werden im Rahmen von Projekten an Housing First für mindestens sechs Monate und Poststationen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    25 000

    Q1

    2026

    Betreuung von mindestens 25000 Menschen, die unter erheblicher materieller Entbehrung leben, als Empfänger von Einsätzen an Housing First und Post Stationen.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: im Rahmen des Projekts „Housing First“ werden mindestens 3000 Personen für mindestens sechs Monate eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung gestellt, und mindestens 22000 Personen sollen die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die im Rahmen der vom Sozialbezirk durchgeführten Poststationenprojekte angeboten werden.

    Personen, die unter schweren Entbehrungen leiden, werden wie folgt definiert: siehe Linee di indirizzo per il contrasto alla grave emarginazione in Italia, genehmigt von der Conferenza Unificata il 11.5.2015 und Artikel 5 des jährlichen Erlasses über den Armutsfonds 2018, in dem sie (Artikel 5) zu diesem Zweck als a) auf der Straße oder in prekären Unterkünften leben; B) öffentliche Schlafverwahrung; sie werden in Hostels für Bedürftige untergebracht; d) verlassen sich aus Bauwerken (einschließlich Haftanstalten) und haben keinen Wohnort.

    Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet, Gebiete, in denen Probleme der Obdachlosigkeit und der schweren Armut dringlicher sind (Hauptregionen, aber auch einige ländliche Gebiete mit einer großen Zahl von Saisonarbeitnehmern, von denen viele Ausländer sind).

    M.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung, die auf die Verringerung von Marginalisierung und sozialer Verschlechterung abzielen

    Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gemeinden unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen Zuschüsse für Investitionen in die Stadterneuerung zu gewähren, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern und den sozialen und ökologischen Kontext städtischer Zentren zu verbessern. Ziel der Maßnahme ist es, die Wiederverwendung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen zu Zwecken des öffentlichen Interesses zu unterstützen und die städtische Landschaft durch die Renovierung öffentlicher Gebäude zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung sozialer, kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen, einschließlich sportlicher Aktivitäten, gelegt wird.

    Die Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsmaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören Gaskondensationskessel, die für die Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme nicht in Betracht kommen.

    Investition 5 – Pläne für die städtische Integration (allgemeine Projekte und Überholung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft)

    Ziel dieser Maßnahme ist es, große degradierte städtische Gebiete zu regenerieren, neu zu beleben und zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung neuer Dienste für die Menschen und die Neuqualifizierung der Zugänglichkeit und der intermodalen Infrastrukturen gelegt wird, um die Umwandlung gefährdeter Gebiete in intelligente und nachhaltige Städte zu ermöglichen. Diese Investition umfasst zwei Maßnahmen: Unterstützung allgemeiner Projekte zur Umsetzung und Umsetzung integrierter städtischer Pläne, z. B. Instandhaltung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und Gebäude, Sanierung und Valorisierung nicht genutzter oder nicht genutzter städtischer Gebiete usw. (II) spezifische Projekte zur Überwindung illegaler Siedlungen in der Landwirtschaft. Die lokalen Verwaltungen werden bei der Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Überwindung illegaler Siedlungen und zur Bereitstellung angemessener Wohnraumlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft unterstützt. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Investition in Zusammenarbeit mit der EIB ein thematischer Fonds (Fondsfonds) eingerichtet, der auf die Unterstützung privater Interventionen in Initiativen zur Stadterneuerung ausgerichtet ist. Dieser Fonds wird verwendet, um die Klimawende und den digitalen Wandel in städtischen Gebieten zu unterstützen.

    Die Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsmaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören Gaskondensationskessel, die für die Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme nicht in Betracht kommen.

    Investition 6 – Innovativer Plan für die Qualität des Wohnraums

    Ziel dieser Maßnahme ist der Bau neuer öffentlicher Wohnungen und die Neuentwicklung geschädigter Gebiete mit Schwerpunkt auf grünen Innovationen und Nachhaltigkeit. Mit der Investition wird Folgendes unterstützt: (I) Neugestaltung, Neuorganisation und Erhöhung des Angebots an öffentlichem Wohnraum; Flächen, Räume und öffentliche und private Grundstücke regenerieren; Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete und der Erbringung von Dienstleistungen; IV) Entwicklung partizipativer und innovativer Managementmodelle zur Unterstützung des sozialen und städtischen Wohlergehens.

    Investitionen 7 – Sport und soziale Eingliederung

    Ziel dieser Maßnahme ist die Sanierung städtischer Gebiete mit Schwerpunkt auf Sportanlagen, um die soziale Inklusion und Integration insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens zu fördern. Mit den geförderten Projekten wird Folgendes unterstützt: I) Bau und Erneuerung von Sportanlagen in benachteiligten Gebieten des Landes, einschließlich großstädtischer Vororte; Vertrieb von Sportgeräten für benachteiligte Gebiete; III) die Fertigstellung und Anpassung bestehender Sportanlagen, wie z. B.: (Beispiele: funktionale Wiederherstellung, Umstrukturierung, außerordentliche Instandhaltung, Beseitigung architektonischer Barrieren und Energieeffizienz).

    M.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

     

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren  (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren  (für Zielvorgaben)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M5C2-11

    Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung, die auf die Verringerung von Marginalisierung und sozialer Verschlechterung abzielen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Grundsatzes

    Meldung aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Grundsatzes

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    Meldung aller öffentlichen Aufträge, die an mindestens 300 Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation vergeben werden, wobei Projekte im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Grundsatzes, stehen.

    Die Zuschüsse werden Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern gewährt, die nicht die Provinzhauptstädte, die Provinzhauptstädte oder die Stadthauptstadt sind.

    Projekte der städtischen Erzeugung umfassen mindestens eine der folgenden Maßnahmen:

    1.Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Bauwerke für Zwecke des Allgemeininteresses, einschließlich des Abrisses missbräuchlicher Arbeiten, die von Privatpersonen in Abwesenheit oder völliger Abweichung von der Baugenehmigung durchgeführt werden, und der Anordnung der betreffenden Bereiche;

    2.Verbesserung der Qualität der städtischen Landschaft und des sozialen und ökologischen Gefüges, unter anderem durch Gebäuderenovierung öffentlicher Gebäude, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung sozialer und kultureller, bildungsbezogener und didaktischer Dienstleistungen;

    3.Projekte für einen umweltfreundlichen, nachhaltigen und intelligenten Verkehr.

    Für jede Gemeinde gelten folgende Höchstbeträge:

    5 000 000 EUR für Gemeinden mit Einwohnern von 15000 bis 49999 Einwohnern;

    10 000 000 EUR für Gemeinden mit 50000 bis 100000 Einwohnern;

    20 000 000 EUR für Gemeinden mit mehr als 100000 Einwohnern und für Gemeinden, die Provinzhauptstädte oder Großstädte sind.

    M5C2-12

    Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung, die auf die Verringerung von Marginalisierung und sozialer Verschlechterung abzielen

    Ziel

    Projekte für Stadterneuerungsmaßnahmen für Gemeinden

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 080

    Q2

    2026

    Mindestens 1080 abgeschlossene Projekte, die von Gemeinden mit mehr als 
    15000 Einwohner, d. h. mindestens 1000000 Quadratmeter.

    Bei den Interventionen handelt es sich um die Maßnahmen, die in den einschlägigen Meilensteinen für Maßnahmen zur Stadterneuerung definiert sind.

    M5C2-13

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Metropolregionen

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Plans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Im Investitionsplan werden Kriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, festgelegt. Die Projekte beziehen sich auf folgende Interventionskategorien:

    a) Instandhaltung für die Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Bereiche.

    Verbesserung der Qualität der städtischen Stadt und des sozialen und ökologischen Gefüges.

    Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils der städtischen Gebiete.

    M5C2-14

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

    Ziel

    Abschluss integrierter Planungsprojekte in Metropolstädten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    300

    Q2

    2026

    In allen 14 Großstädten wurden mindestens 300 integrierte Planungsprojekte in mindestens einer der drei folgenden Dimensionen abgeschlossen:

     

    — Instandhaltung für die Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Bereiche und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen;

     

    Verbesserung der Qualität der städtischen Stadt und des sozialen und ökologischen Gefüges, u. a. durch Renovierung öffentlicher Gebäude;

     

    Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils der städtischen Gebiete umfassende Unterstützung für digitale Technologien und Technologien mit geringeren CO2- Emissionen.

     

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: Abschluss integrierter Planungsmaßnahmen auf einer Fläche von mindestens 3000000 Quadratmetern durch alle 14 Metropolstädte.

    M5C2-15

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

    Meilenstein

    Das Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ und der Ministerialerlass über die Zuweisung der Mittel angenommen.

    Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    Mit dem Ministerialerlass werden die Mittel auf der Grundlage der Bestandsaufnahme der illegalen Siedlungen zugewiesen, die vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ durchgeführt wurden. Es wird ein Standard für vorübergehende und langfristige Wohnlösungen festgelegt.

    M5C2-16

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

    Ziel

    Projektaktivitäten werden in den Gebieten abgeschlossen, die in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen ausgewiesen sind

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    90

    Q1

    2025

    Projektaktivitäten wurden in mindestens 90 % der in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen identifizierten Gebiete abgeschlossen.

    Nach der Zuweisung der Ressourcen legt die zuständige Verwaltung für jede festgestellte illegale Siedlung einen „lokalen Aktionsplan“ vor.

    M5C2-17

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – EIB-Of-Fonds

    Meilenstein

    Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

    Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q3

    2022

    In der Anlagestrategie des Fonds wird mindestens Folgendes festgelegt: Art und Umfang der geförderten Investitionen, die nachhaltige Stadterneuerungs- und -entwicklungsprojekte fördern und mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie in den Leitlinien der Kommission vom 12. Februar 2021 näher ausgeführt, ii) die unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten, die private Projektträger finanziell selbst tragender Projekte sind, bei denen die öffentliche Unterstützung durch ein Marktversagen oder das Risikoprofil gerechtfertigt ist, und deren Förderkriterien, iv) die Förderkriterien von Finanzbegünstigten und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung; die Aufnahme einer spezifischen Haushaltslinie für angemessene Wohnlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und der Industrie und vi) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026.

    Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung, die die Anforderung verlangt, sieht die Anwendung der DNSH-Leitlinien vor.

    M5C2-18

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – EIB-Of-Fonds

    Ziel

    Geldwert des Beitrags zum Thematischen Fonds und Unterstützung städtischer Projekte

    ENTFÄLLT

    EUR

    0

    545 000 000

    Q2

    2026

    Beiträge in Höhe von mindestens 545 000 000 EUR zum Thematischen Fonds.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: Unterstützung von mindestens 10 städtischen Projekten.

    Genehmigung von Projekten in Höhe von mindestens 545 000 000 EUR durch die Investment Board des Fonds (dem auch das Finanzministerium angehört) und Genehmigung von mindestens 10 Projekten durch die Investment Board des Fonds (dem auch das Finanzministerium angehört).

    M5C2-19

    Investition 6 – Innovationsprogramm „Wohnungsqualität“

    Meilenstein

    Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Großstädten in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neuentwicklung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.

    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit lokalen Behörden

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2022

    Mindestens 15 Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Großstädten in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neuentwicklung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.

     

    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit mindestens 15 Regionen und Autonomen Provinzen, die an Projekten beteiligt sind. 

    Gebäude: neue öffentliche Wohnungen für:

    Neugestaltung, Neuorganisation und Vergrößerung der für den öffentlichen Wohnungsbau bestimmten Vermögenswerte;

    — die Revitalisierung von Gebieten, Räumen und öffentlichen und privaten Grundstücken auch durch die Wiederbelebung des städtischen und sozioökonomischen Gefüges;

    Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete sowie der Bereitstellung von Dienstleistungen und städtischen/lokalen Infrastrukturen;

    — bereits errichtete Flächen und Räume regenerieren, die Umweltqualität erhöhen und die Klimaresilienz gegenüber dem Klimawandel verbessern, auch durch Vorhaben, die Auswirkungen auf die Verdichtung der Städte haben;

    Ermittlung und Nutzung innovativer Management- und Integrationsmodelle und -instrumente, soziales und städtisches Wohlergehen sowie partizipative Prozesse.

    Geförderte Wohneinheiten und öffentliche Räume sollen von den im entsprechenden Etappenziel beschriebenen Tätigkeiten profitieren.

    M5C2-20

    Investition 6 – Innovationsprogramm „Wohnungsqualität“

    Ziel

    Anzahl der geförderten Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau als auch Sanierung) und Quadratmeter geförderter öffentlicher Räume

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    10 000

    Q1

    2026

    Förderung von mindestens 10000 Wohneinheiten (sowohl im Bau als auch in Bezug auf die Sanierung). Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab, das mindestens 800000 Quadratmeter öffentliche Räume umfasst.

    M5C2-21

    Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q1

    2023

    Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die mindestens eines der folgenden Elemente umfasst:

    1. Bau neuer Sportanlagen in den benachteiligten Gebieten des Landes;

    2. Bereitstellung von Sportausrüstung, einschließlich des Einsatzes von Technologie im Sport);

    3. Neuqualifizierung und Anpassung bestehender Sportanlagen (z. B.: Beseitigung architektonischer Barrieren, Energieeffizienz usw.).

    Ziel des Projekts ist es, die Wiederbelebung städtischer Gebiete zu gewährleisten, indem der Schwerpunkt auf Sportanlagen gelegt wird, um die soziale Inklusion und Integration insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens zu fördern.

    Die Auswahlkriterien gewährleisten, dass mindestens 50 % der Investitionen Neubauten zugewiesen werden, was den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entspricht.

    M5C2-22

    Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

    Ziel

    Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    100

    Q2

    2026

    Mindestens 100 Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erreichung eines sekundären Ziels ab: die abgeschlossenen Interventionen erstrecken sich auf eine Fläche von mindestens 200000 Quadratmetern.

    Das Projekt befasst sich mit Fragen der Stadterneuerung nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Resilienz, wobei der Schwerpunkt auf Sportanlagen liegt, um die soziale Inklusion und Integration insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens zu fördern.

    Mindestens 50 % der Investitionen werden für Neubauten verwendet, die den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen. 

    N. MISSION 5 KOMPONENTE 3: Besondere Interventionen für den territorialen Zusammenhalt

    Diese Komponente des Aufbau- und Resilienzplans umfasst zwei Interventionsbereiche: I) Plan für die Resilienz von Innen-, Rand- und Berggebieten; II) Projekte zur Entwicklung des Südens, einschließlich Investitionen zur Bekämpfung der Bildungsarmut, zur Konsolidierung ländlicher Apotheken als lokale Gesundheitsdienste, zur Verbesserung der von der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte und Infrastrukturinvestitionen in Sonderwirtschaftszonen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die territoriale Kluft in drei Bereichen zu überwinden: Demografie und Dienstleistungen; Kompetenzentwicklung; Investitionen.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den 2019 und 2020 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit einer „investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik für Forschung und Innovation und der Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ nachzukommen (länderspezifische Empfehlung 2019.3); „Verbesserung der Bildungsergebnisse“ (länderspezifische Empfehlung 2019.2); „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems [...]“ (länderspezifische Empfehlung 2020.1); „Gewährleistung eines angemessenen [...] und des Zugangs zum Sozialschutz“ (länderspezifische Empfehlung 2020.2).

    N.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Investitionen 1. Innere Bereiche – 1. Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in der Gemeinschaft

    Ziel der Maßnahme ist es, die Probleme der sozialen Ausgrenzung und Marginalisierung anzugehen, indem die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Aufstockung der Mittel für die von den lokalen Behörden erbrachten öffentlichen Dienstleistungen intensiviert wird (der Durchführungsmechanismus besteht in der Gewährung von Finanzhilfen für die Gemeinden). Die finanzierten Projekte können Folgendes betreffen: häusliche Pflegedienste für ältere Menschen; Krankenschwestern und Krankenschwestern/Krankenpfleger und Hebammen; Stärkung kleiner Krankenhäuser (ohne Erste Hilfe) oder einiger grundlegender Dienstleistungen (Radiologie, Kardiologie, Gynäkologie) und ambulante Zentren; Infrastrukturen für die Hubschrauberrettung; Stärkung der Behindertenzentren; Beratungszentren, kulturelle Dienste, Sportdienste und Aufnahme von Migranten. Die Intervention zielt entweder auf die Schaffung neuer Dienste und Infrastrukturen oder auf die Verbesserung bestehender Dienste und Infrastrukturen durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung ab.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 114 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 115 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 116 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 117 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investitionen 2: Gesundheitseinrichtungen für die territoriale Nähe

    Die Maßnahme zielt darauf ab, ländliche Apotheken als lokale Gesundheitsdienste zu konsolidieren (ländliche Apotheken werden auf der Grundlage von L. 27.3.1968, Nr. 221 definiert). Mit dieser Maßnahme sollen ländliche Apotheken, die während des COVID-19-Notstands ein grundlegender Bezugspunkt für die lokale Bevölkerung waren, unverzüglich unterstützt werden. Durch die Konsolidierung ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Gesundheitseinrichtungen können Apotheken weiterhin ein zentrales Element des Gemeinschaftslebens sein und die Gesundheitsversorgung möglichst bürgernah gestalten. Im Einzelnen wird erwartet, dass diese Apotheken ihre Rolle stärken, indem sie I) Teilnahme an der integrierten häuslichen Hilfeleistung; II) Erbringung von Dienstleistungen der zweiten Stufe gemäß diagnostischen Therapiewegen, die für spezifische Erkrankungen vorgesehen sind; die Abgabe von Medikamenten, die der Patient nun im Krankenhaus abholen muss; IV) Überwachung des Patienten anhand der elektronischen Patientenakte und des Arzneimitteldossiers.

    Investition 3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des Dritten Sektors

    Ziel der Maßnahme ist die Förderung des dritten Sektors in den südlichen Regionen (Abruzzen, Basilicata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien) und die Bereitstellung von sozialpädagogischen Dienstleistungen für Minderjährige im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 der europäischen Kohäsionspolitik.

    Die sozialpädagogischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung des dritten Sektors sollen in einem der folgenden Bereiche durchgeführt werden:

    - Maßnahmen für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kindergärten und Kindergärten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;

    -Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zur Gewährleistung wirksamer Bildungsmöglichkeiten und zur frühzeitigen Verhinderung von Schulabbruch, Mobbing und anderen Problemen;

    -Maßnahmen für Kinder im Alter von 11-17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabbruchs zu verhindern.

    Die Interventionen gewährleisten die folgenden Schlüsselelemente der Ausschreibung:

    -Öffentliche Bekanntmachungen umfassen jeweils mindestens 50000000 EUR.

    -Die Projekte der dritten Sektoreinheit haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und bis zu zwei Jahren.

    N.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M5C3-1

    Investition 1.1.1: Innere Bereiche – Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in der Gemeinschaft

    Meilenstein

    Vergabe der Ausschreibung für die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in Innengebieten und zur Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern

    Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Interventionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Durch die Intervention werden neue Dienste und Infrastrukturen geschaffen oder bestehende verbessert, indem die Zahl der Empfänger oder die Qualität der Versorgung erhöht wird.

    Die Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    Innengebiete sind die in der Strategia Nazionale Aree Interne ausgewiesenen Gebiete; Ländliche Apotheken werden auf der Grundlage von Gesetzen definiert. 27. März 1968, Nr. 221.

    M5C3-3

    Investitionen 2: Gebietsnahe Gesundheitseinrichtungen

    Ziel

    Förderung von Apotheken im ländlichen Raum in Gemeinden, Manteln oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    500

    Q4

    2023

    Mindestens 500 ländliche Apotheken in Gemeinden, Hamelets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern kommen in den Genuss der Intervention.

    M5C3-4

    Investitionen 2: Gebietsnahe Gesundheitseinrichtungen

    Ziel

    Förderung von Apotheken im ländlichen Raum in Gemeinden, Manteln oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    500

    2 000

    Q2

    2026

    Mindestens 2000 ländliche Apotheken in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern kommen in den Genuss der Intervention.

    M5C3-8

    Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des Dritten Sektors

    Ziel

    Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    20 000

    Q2

    2023

    Mindestens 20000 Minderjährige bis 17 Jahre erhalten pädagogische Unterstützung. Die Projekte zur Unterstützung des Bildungswesens konzentrieren sich auf einen der folgenden Bereiche:

    • Maßnahmen für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kindergärten und Kindergärten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;

    • Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zur Gewährleistung wirksamer Bildungsmöglichkeiten und zur frühzeitigen Verhinderung von Schulabbruch, Mobbing und anderen Problemen;

    • Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabbruchs zu verhindern.

    Hauptelemente des Angebots:

     
    Öffentliche Bekanntmachungen belaufen sich auf jeweils mindestens 50 000 000 EUR.  
    — Die Projekte der dritten Branche haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und bis zu zwei Jahren.

     
    Die Maßnahmen finden in den Regionen Abruzzen, Basilicata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien statt.

    M5C3-9

    Investitionen1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des Dritten Sektors

    Ziel

    Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    20 000

    44 000

    Q2

    2026

    Mindestens 44000 Minderjährige im Alter von null bis 17 Jahren erhalten pädagogische Unterstützung.

     

    N.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Reform 1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissionsmitglieds in den Sonderwirtschaftszonen

    Die Reform soll zur Vereinfachung des Governance-Systems und zur Straffung der Durchführungszeit für Interventionen in den Sonderwirtschaftszonen beitragen. Mit der Reform wird die zentrale digitale Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen eingerichtet und die Rolle der Kommission gestärkt.

    Investition 4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SEZ)

    Ziel dieser Investitionen ist es, die Wirksamkeit der Reform zur Einführung von SWZ zu gewährleisten, indem weitere Verzögerungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung in südlichen Gebieten mit bereits produktiver Basis vermieden werden.

    Die Projekte im Rahmen der Maßnahme sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung in den SWZ durch primäre städtebauliche Arbeiten im Sinne der italienischen Rechtsvorschriften und die Anbindung dieser Gebiete an das Straßen- und Eisenbahnnetz fördern. Ziel der Maßnahmen ist es, Anreize für Unternehmen und Unternehmen zu schaffen, ihre Produktionstätigkeiten in SWZ-Gebiete zu verlagern. Es wird erwartet, dass sich die Infrastrukturinvestitionen auf Verbindungen der letzten Meile mit Häfen oder Industriegebieten beziehen; digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienzarbeiten; Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen.

    Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 118 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 119 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 120 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 121 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. 

    N.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M5C3-10

    Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissionsmitglieds in den Sonderwirtschaftszonen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren und Stärkung der Rolle des Kommissionsmitglieds in den Sonderwirtschaftszonen

    Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung, um die Verfahren zu vereinfachen und die Rolle des Kommissionsmitglieds in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Die Verordnung umfasst Folgendes: die

    Einrichtung einer zentralen digitalen Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen zur Vereinfachung der Verfahren; Bestimmungen zur Stärkung der Rolle des Kommissionsmitglieds im ZES.

     

    Sonderwirtschaftszonen sind spezifische Gebiete, die durch das Gesetzesdekret 91/2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt 141/2017), das durch das Gesetz L. 123/2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Mezzogiorno 188/2017) in ein Gesetz umgewandelt wurde, festgelegt sind.

    M5C3-11

    Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ministerialverordnungen zur Genehmigung der Betriebspläne für alle acht Sonderwirtschaftszonen

    Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Ministerialverordnungen.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    In dem Dekret werden den für die Durchführung zuständigen Stellen Mittel zugewiesen und spezifische Bedingungen festgelegt, um jegliche Umweltauswirkungen der Interventionen zu vermeiden.

    Die Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

    M5C3-12

    Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

    Ziel

    Beginn von Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    41

    Q2

    2024

    Folgende Maßnahmen sind geplant:

    Link „letzte Meile“: Herstellung wirksamer Verbindungen zwischen Industriegebieten und dem TEN-V-Eisenbahnnetz;

    Digitale Logistik und Arbeiten im Bereich der Energie- und Umwelteffizienz;

    Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Sicherheit der Infrastruktur in Bezug auf den Zugang zu Häfen.

    Die Interventionen müssen (wie durch die Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten belegt) für mindestens 22 Verbindungen auf der letzten Meile mit Häfen oder Industriegebieten des ZES begonnen haben; mindestens 15 Interventionen für digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienz in denselben Bereichen; vier Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen.

    M5C3-13

    Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

    Ziel

    Abschluss von Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    41

    Q2

    2026

    Fertigstellung von mindestens 22 letzten Meile-Verbindungen mit Häfen oder Industriegebieten des ZES; mindestens 15 Interventionen für digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienz in denselben Bereichen; und mindestens vier Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen wurden abgeschlossen.

    Die e-Liste der Interventionen umfasst beispielsweise die folgenden oder gleichwertige Maßnahmen:

    • Fertigstellung der TEN-V-Gesamtnetzinfrastruktur in den Häfen von Vasto und Ortona sowie in den Industriegebieten Saletti und Manoppello (Abruzzen)

    •Infrastruktur im Hafen Salerno und in den Industriegebieten Uffita, Marcianise, Battipaglia und Nola (Kampanien)

    •Verbindungen zwischen dem Hafen von Manfredonia und den städtischen Gebieten Termoli, Brindisi und Lecce (Apulien und Molise).

    • Verbindungsleitungen zwischen dem Hafen von Tarent und den städtischen Gebieten Tarent, Potenza und Matera (Apulien und Basilicata).

    • Infrastrukturmaßnahmen zur Zugänglichkeit des Hafens von Gioia Tauro (Kalabrien).

    •Zugang zur Infrastruktur zum Hafen von Cagliari (Sardegna)

    •Infrastrukturmaßnahmen für die Zugänglichkeit der Häfen Augusta, Riporto, Sant’Agata di Mitello und Gela (Sizilien)

    MISSION 6 KOMPONENTE 1: Bürgernetze, Einrichtungen und Telemedizin für territoriale Hilfe im Gesundheitswesen

    Ziel dieser Komponente ist es, den italienischen Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor Gesundheitsrisiken für Umwelt und Klimawandel verbessert wird und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf Betreuung und Unterstützung vor Ort eingegangen wird. Die lokale Gesundheitsversorgung ist fragmentiert und unterliegt regionalen Unterschieden, die zu unterschiedlichen Gesundheitsleistungen und Gesundheitsergebnissen in den einzelnen Regionen führen. Die Bereitstellung integrierter häuslicher Pflegedienste wird als gering angesehen, und die verschiedenen Anbieter von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen gelten als nur schwach integriert. Darüber hinaus wurde die Fähigkeit des italienischen nationalen Gesundheitsdienstes (NHS) zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Umweltexposition und Klimawandel durch mehrere Umweltkrisen und Notfälle getestet, die die Herausforderungen aufgrund des Mangels an ausreichenden Präventionsmaßnahmen deutlich machten. Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den italienischen nationalen Gesundheitsdienst (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel verbessert wird und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf Betreuung und Unterstützung vor Ort eingegangen wird.

    Die Investitionen und Reformen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den 2019 und 2020 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen nachzukommen, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), die Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur zu stärken“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) und „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in die Stärkung der digitalen Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

    O.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    ENTFÄLLT

    O.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    ENTFÄLLT



    O.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für territoriale Gesundheitshilfe.

    Die Reform ist ein vorbereitendes Element für die Investitionen der Komponente. Es wird ein neues Modell für die territoriale Unterstützung der Gesundheitsversorgung und eine neue institutionelle Struktur der Prävention in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Klima geschaffen. Dies soll erreicht werden durch:

    1.Schaffung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Netz der Gesundheitsversorgung durch Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards festgelegt werden.

    2.Festlegung einer neuen institutionellen Struktur für Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention nach einem integrierten Konzept („Eine Gesundheit“) und einer ganzheitlichen Vision („Planetäre Gesundheit“).

    Investition 1.1: Die Gesundheitszentren der Gemeinschaft sollen die territoriale Gesundheitsversorgung verbessern.

    Das Investitionsvorhaben besteht in der Einrichtung und Inbetriebnahme von mindestens 1038 Gesundheitshäusern der Gemeinschaft durch Aktivierung, Entwicklung und Bündelung von Primärversorgungsdiensten und Einrichtung von (energieeffizienten) Hilfszentren für eine integrierte Reaktion auf den Pflegebedarf.

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Die Investition besteht in der groß angelegten Einführung telemedizinischer Lösungen und der Unterstützung von Innovationen im Gesundheitswesen durch folgende Maßnahmen:

    1.Häusliche Pflege als erster Hilfepunkt (Investition 1.2.1) – Ziel ist es, die Zahl der in der häuslichen Pflege behandelten Menschen auf 10 % der Bevölkerung über 65 Jahre zu erhöhen, indem in Hardware investiert und mehr Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    2.Territoriale Koordinierungszentren (Investition 1.2.2) – Die geplante Investition betrifft die Einrichtung von mindestens 480 territorialen Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“), die verschiedene territoriale, soziale und Krankenhausdienste sowie das Notfallnetz miteinander verbinden und koordinieren sollen. Von den territorialen Koordinierungszentren wird erwartet, dass sie die Fernkontrolle der für Patienten bereitgestellten Geräte gewährleisten, den Informationsaustausch zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe unterstützen und als Bezugspunkt für die Betreuungspersonen und die Bedürfnisse der Patienten dienen.

    3.Telemedizin zur besseren Unterstützung von Patienten mit chronischen Krankheiten (Investition 1.2.3) – Die Investition zielt darauf ab, 1) Projekte zu finanzieren, die die Interaktion zwischen Arzt und Patient in der Ferne ermöglichen, insbesondere Diagnose und Überwachung, (2) die Schaffung einer nationalen Plattform für die Kontrolle von Telemedizinprojekten (in Verbindung mit Mission 6 Komponente 2 Investition 1.3) und 3) die Finanzierung von Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien.

    Zusätzliche Maßnahmen mit Bezug zur häuslichen Pflege sind im Rahmen von Mission 5 Komponente 2 aufgeführt, insbesondere die Reformen 1 und 2 sowie die Investitionen 1 und 2.

    Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

    Mit der Investition sollen mindestens 307 kommunale Krankenhäuser geschaffen werden, d. h. Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Erkrankung geringfügiger Schärfe oder einem Rückfall chronischer Erkrankungen eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Eingriffe erfordern.

    O.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M6C1-1

    Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das Netz territorialer Hilfeleistungen im Gesundheitswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) mit folgenden Bestimmungen:

    Festlegung eines neuen Organisationsmodells des Netzes der territorialen Gesundheitsversorgung durch die Festlegung eines Regelungsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards in allen Regionen festgelegt werden; Festlegung einer neuen institutionellen Struktur der Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention gemäß dem Konzept „Eine Gesundheit“.

    M6C1-2

    Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

    Meilenstein

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung

    Notifizierung der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit und Regionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zuständigen Stellen:

    Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist ein Governance-Instrument, in dem alle geeigneten Parteien aufgeführt werden, die für die Einrichtung des Gesundheitshauses der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitshilfe ermittelt wurden. In dem Vertrag werden auch die Verpflichtungen festgelegt, die jede italienische Region übernehmen wird, um zu gewährleisten, dass die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf das Gesundheitshaus der Gemeinschaft erreicht werden.

    Der Vertrag zielte darauf ab, den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und die Umsetzung komplexer Maßnahmen zu beschleunigen. Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist besonders nützlich für Großprojekte oder Investitionen, die in funktional miteinander verknüpften Einzelinterventionen erfolgen, die einen integrierten Ansatz und die Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der nationalen Fonds erfordern, die auch in Plänen und operationellen Programmen enthalten sind, die aus nationalen und europäischen Mitteln finanziert werden.

    M6C1-3

    Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

    Ziel

    Bereitstellung und technologisch ausgestattete Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 038

    Q2

    2026

    Mindestens 1038 Gesundheitshäuser der Gemeinschaft werden zur Verfügung gestellt und technologisch ausgestattet, um den gleichberechtigten Zugang, die räumliche Nähe und die Qualität der Versorgung für Menschen unabhängig vom Alter und ihrem klinischen Bild (chronisch kranke Patienten, Menschen mit Langzeitpflegebedarf, Menschen mit Behinderungen, psychischen Leiden, Armut) zu gewährleisten, und zwar durch Aktivierung, Entwicklung und Bündelung von Grundversorgungsdiensten und die Einrichtung von Hilfszentren (energieeffiziente) Unterstützungszentren für eine multiprofessionelle Reaktion.

    Die Kosten für aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierte Neubauten in Höhe von mindestens 500 000 000 EUR müssen den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen.

    M6C1-4

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Meilenstein

    Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der Heimpflege

    Vom Gesundheitsministerium genehmigte Leitlinien

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    In den Leitlinien werden die Verfahren gestrafft, die erforderlich sind, um die häusliche Pflege durch die Entwicklung von Fernüberwachungstechniken und Hausautomatisierung zu verbessern.

    M6C1-5

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Meilenstein

    Vertrag über die institutionelle Entwicklung, genehmigt vom Ministerium für Gesundheit und Regionen

    Mitteilung des genehmigten Vertrags

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und Beteiligung regionaler Verwaltungen zusammen mit den anderen für die häusliche Pflege zuständigen Stellen

    Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden für jede Intervention oder Interventionskategorie der Zeitplan, die Zuständigkeiten der Vertragspartner, die Bewertungs- und Überwachungskriterien sowie die Sanktionen bei Verstößen festgelegt. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip werden auch die Bedingungen für eine mögliche teilweise Freigabe von Interventionen oder die Zuweisung der entsprechenden Mittel an eine andere Regierungsebene festgelegt.

    M6C1-6

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Weitere in der häuslichen Pflege behandelte Personen (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    842 000

    Q2

    2026

    Erhöhung der Zahl der in der häuslichen Pflege behandelten Menschen auf 10 % der Bevölkerung über 65 Jahre (schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen im Jahr 2026). Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Zahl der Menschen über 65, die in der häuslichen Pflege behandelt wurden, bis 2026 um mindestens 842000 erhöht werden. Integrierte häusliche Pflege ist ein Dienst für Menschen aller Altersgruppen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten oder einem endlichen klinischen Zustand, der eine kontinuierliche und hochspezialisierte professionelle Gesundheits- und Sozialfürsorge erfordert.

    M6C1-7

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    480

    Q4

    2024

    Der entscheidende Punkt dieser Maßnahme ist die Inbetriebnahme von mindestens 480 Zentren für territoriale Koordinierung („Centrali Operative Territoriali“) mit der Aufgabe, die verschiedenen territorialen, sozialen und Krankenhausdienste sowie das Notfallnetz zu koordinieren und miteinander zu verknüpfen, um Kontinuität, Zugänglichkeit und Integration der Versorgung zu gewährleisten.

    M6C1-8

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Mindestens ein Telemedizinprojekt pro Region (unter Berücksichtigung sowohl der Projekte, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch der Projekte, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)

    Programme/
    Projekte, die Regionen zugewiesen sind

    Anzahl

    0

    20

    Q4

    2023

    Die nationale Telemedizinstrategie fördert und finanziert die Entwicklung und den Ausbau neuer Telemedizinprojekte und -lösungen innerhalb der regionalen Gesundheitssysteme und stellt als solche einen wichtigen (technologischen) Faktor für die Umsetzung des verbesserten Ansatzes der Fernversorgung im Gesundheitswesen dar, wobei der Schwerpunkt auf chronischen Patienten liegt.

    M6C1-9

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Zahl der Personen, die von Telemedizingeräten unterstützt werden (dritte Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    300 000

    Q4

    2025

    Mindestens 300000 Personen mit Hilfe von Telemedizinwerkzeugen.

    Die Maßnahme umfasst die Finanzierung von Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien.

    M6C1-10

    Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

    Meilenstein

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)

    Notifizierung der Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für Krankenhäuser in der Gemeinschaft zuständigen Einrichtungen.

    Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufzuführen, die jede Region übernimmt, um die Erreichung des angestrebten Ergebnisses zu gewährleisten. Bei Verstößen durch eine Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ an. In Bezug auf den Technologiepark der Anlagen, d. h. alle Werkzeuge, Lizenzen und Verbindungen, wird aggregierten Beschaffungsmethoden der Vorzug gegeben.

    M6C1-11

    Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

    Ziel

    Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftskrankenhäuser (erste Gruppe)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    307

    Q2

    2026

    Mindestens 307 renovierte, vernetzte und technologisch ausgerüstete Krankenhäuser in der Gemeinschaft

    Gemeinschaftskrankenhäuser sind Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode von geringer Schärfe oder einem Rückfall chronischer Pathologien eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Eingriffe erfordern, die möglicherweise zu Hause bereitgestellt werden können, aber aufgrund der mangelnden Eignung der Wohnung selbst (strukturelle und/oder Familie) in diese Einrichtungen aufgenommen werden.

    P. MISSION 6 KOMPONENTE 2: Innovation, Forschung und Digitalisierung des nationalen Gesundheitsdienstes

    Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die notwendigen Voraussetzungen für eine größere Resilienz des nationalen Gesundheitsdienstes zu schaffen, und zwar durch: Ersatz veralteter Gesundheitstechnologien in Krankenhäusern; die Entwicklung einer wesentlichen strukturellen Verbesserung der Sicherheit von Krankenhausgebäuden; Verbesserung der Gesundheitsinformationssysteme und digitalen Instrumente; Förderung und Stärkung der wissenschaftlichen Forschung; Verbesserung der Humanressourcen.

    Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die an Italien 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020), „Schwerpunkt der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Stärkung der digitalen Infrastruktur zur Sicherstellung der Erbringung grundlegender Dienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). 

    P.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens für die wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und Pflege (IRCCS)

    Ziel der Reform ist es, das Netz der wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und Pflege (IRCCS) neu zu organisieren, um i) die Qualität des nationalen Gesundheitssystems zu verbessern, ii) die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und iii) die Rechtsvorschriften der IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überarbeiten.

    Mit der Reform soll die Leitung der öffentlichen IRCCS verbessert werden, indem i) das strategische Management verbessert, ii) die Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche besser definiert und iii) die Regeln für den Status des wissenschaftlichen Direktors der öffentlichen IRCCS und des Forschungspersonals umfassend festgelegt werden.

    Schließlich eine spezifische Teilmaßnahme, mit der die IRCCS je nach ihrer Tätigkeit (Einzelfachmann oder Generalisten) unterschieden, ein integriertes Netz von IRCCS geschaffen und der Austausch von Fachwissen zwischen den IRCCS selbst und den anderen Strukturen des italienischen NHS erleichtert wird.

    Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen NHS-Forschung

    Diese Investition besteht in der Stärkung des biomedizinischen Forschungssystems durch zwei Interventionslinien: Projekte zur Förderung von Konzeptnachweisen (PoC) zur Unterstützung der Entwicklung von Technologien mit geringer technologischer Reife sowie zur Förderung des Technologietransfers an die Industrie, b) Finanzierung von Forschungsprogrammen/-projekten im Bereich seltener Krankheiten, seltener Krebserkrankungen und anderer Krankheiten, die sich stark auf die Gesundheit auswirken.

    P.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M6C2-1

    Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und Pflege (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken

    Meilenstein

    Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets zur Neuorganisation der Verordnungen über die wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und -behandlungen (IRCSS)

    Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Mit der Reform soll das Netz der IRCCS neu organisiert werden, um die Qualität und die Exzellenz des NHS zu verbessern, die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern, die rechtliche Regelung der IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überarbeiten.

    Die Reform umfasst folgende Maßnahmen: Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung; II) Verbesserung der Governance der öffentlichen IRCCS durch Verbesserung des strategischen Managements und bessere Festlegung der Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche.

    M6C2-2

    Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen NHS-Forschung

    Ziel

    Finanzierte Forschungsprojekte zu seltenen Krebserkrankungen und Krankheiten

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    100

    Q4

    2025

    Vergabe von Finanzmitteln für Forschungsprogramme/-projekte im Bereich seltene Krankheiten und seltene Krebsarten. Diese Krankheiten, die eine hohe biomedizinische Komplexität aufweisen und oft multiorganische Ausdrucksformen sind, erfordern eine Mischung aus hoher klinischer Kompetenz und fortgeschrittenen Diagnose- und Forschungstätigkeiten sowie Spitzentechnologien und die Koordinierung von Kooperationsnetzen auf nationaler und europäischer Ebene. 
    Die Gewährung von Finanzmitteln für Forschungsprojekte zu seltenen Krankheiten und seltenen Krebsarten erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.

    Mindestens 100 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.

    M6C2-3

    Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen NHS-Forschung

    Ziel

    Forschungsprojekte zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    324

    Q4

    2025

    Vergabe von Fördermitteln für Forschungsprogramme/-projekte im Bereich Krankheiten, die sich stark auf die Gesundheit auswirken. 
    Die Gewährung von Fördermitteln für Forschungsprojekte zu Krankheiten, die sich stark auf die Gesundheit auswirken, erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.

    Mindestens 324 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.

    P.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Diese Investition besteht in der Verbesserung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, um die Produktivität des Personals zu steigern, die Qualität der Prozesse zu verbessern, die Patientensicherheit zu gewährleisten und hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. Die Investition umfasst drei Interventionslinien:

    1.Modernisierung großer Gesundheitsausrüstungen durch die Ersetzung veralteter durch fortschrittliche technologische Modelle. Ersatzgeräte werden entsorgt oder anderen Standorten des Nationalen Gesundheitsdienstes zugewiesen.

    2.Informatisierung der Prozesse von Krankenhäusern mit einer Notfallabteilung der ersten und zweiten Ebene („Dipartimenti Emergenza e accettazione“, DEA).

    3.Erhöhung der Zahl der Betten in Intensiv- und halbintensiven Pflegeeinrichtungen in Krankenhäusern des Nationalen Gesundheitsdienstes.

    Investition 1.2: Hin zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

    Diese Investition besteht in der Anpassung der Krankenhäuser an die Seismbekämpfungsvorschriften. Zu diesem Zweck sind zwei verschiedene Investitionslinien vorgesehen:

    1.Seismische Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen in Krankenhäusern, die aus der Erhebung des von den Regionen geäußerten Bedarfs ermittelt wurden.

    2.Mehrjährige Maßnahmen zur Renovierung und Modernisierung des physischen und technologischen Rahmens der Immobilien im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Diese Investition besteht in der deutlichen Verbesserung der technologischen Infrastruktur, die der Gesundheitsversorgung, der Gesundheitsanalyse und der Vorhersagekapazität des italienischen NHS zugrunde liegt. Die Investition setzt sich aus zwei verschiedenen Projekten zusammen:

    1.Stärkung der Infrastruktur und Nutzung der bestehenden elektronischen Patientenakten (EHR). Dies soll dadurch erreicht werden, dass es sich um ein vollständig digitales Datenumfeld handelt, das somit homogen, einheitlich und im gesamten Hoheitsgebiet übertragbar ist. Die EHR nimmt drei Kernfunktionen wahr: erstens sollen die Angehörigen der Gesundheitsberufe gestärkt werden, indem ihnen gestattet wird, auf dieselbe Quelle klinischer Informationen zu zählen, aus denen die gesamte Krankengeschichte eines Patienten hervorgeht; zweitens wird es zum Zugangspunkt für Bürger und Patienten zu den grundlegenden Dienstleistungen der nationalen und regionalen Gesundheitssysteme; drittens werden die Gesundheitsverwaltungen ermächtigt, die klinischen Daten zur Durchführung von Gesundheitsanalysen und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu nutzen.

    2.Stärkung der Infrastruktur sowie der technischen und analytischen Instrumente des Gesundheitsministeriums, um die wesentlichen Unterstützungsniveaus (LEA, d. h. die landesweit vom NHS garantierten Dienste) zu überwachen und die Gesundheitsversorgung entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung und der Entwicklung der demografischen, innovativen und epidemiologischen Trends zu planen. Dieses zentrale und vorrangige Ziel des italienischen Gesundheitsministeriums wird durch die Verwirklichung der folgenden Ziele und die Integration von vier Teilzielen erreicht: Stärkung der Infrastruktur des italienischen Gesundheitsministeriums, Integration klinischer EHR-Daten mit den klinischen, administrativen und Kostendaten des neuen Gesundheitsinformationssystems (NSIS) und mit den anderen gesundheitsbezogenen Informationen und Daten im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ zur Überwachung der „LEA“ und zur Gewährleistung von Gesundheitsüberwachungs- und Vigilanzaktivitäten; Verbesserung der Erhebung, Verarbeitung und Generierung von NSIS-Daten auf lokaler Ebene, Neugestaltung und Standardisierung des regionalen und lokalen Prozesses der Datenerstellung, um das NSIS-Instrument zur Messung der Qualität, Effizienz und Angemessenheit des NHS zu verbessern; Entwicklung fortgeschrittener Analyseinstrumente zur Bewertung komplexer Phänomene und Szenariovorhersagen, um die zentrale Kapazität zur Planung des Gesundheitswesens und zur Erkennung neu auftretender Krankheiten zu verbessern; IV) Einrichtung einer nationalen Plattform, auf der das Angebot und die Nachfrage nach telemedizinischen Diensten der akkreditierten Anbieter gedeckt werden können.

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Diese Investition besteht in der Erhöhung der Stipendien für den spezifischen Ausbildungsgang in der Allgemeinmedizin; Einführung eines Schulungsplans zur Sicherheit von Krankenhausinfektionen für das gesamte NHS-Personal; Aktivierung eines Schulungspfads für Personal mit Spitzenrollen innerhalb der NHS-Stellen in den Bereichen Management und digitale Kompetenzen und Finanzierung von Verträgen über die Facharztausbildung.

    P.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens

     

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M6C2-4

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Meilenstein

    Umstrukturierungsplan genehmigt vom Gesundheitsministerium/italienischen Regionen

    Notifizierung der Genehmigung

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2021

    Genehmigung des Umstrukturierungsplans zur Stärkung der Kapazitäten der NHS-Krankenhäuser zur angemessenen Bewältigung von Pandemienotfällen durch Erhöhung der Zahl der Betten in Intensiv- und subintensiven Pflegeeinrichtungen.

    Mit dem Krankenhausumstrukturierungsplan soll die Zahl der Betten erhöht werden, die in den Intensiv- und halbintensiven Pflegeeinrichtungen in NHS-Krankenhäusern zur Verfügung stehen.

    M6C2-5

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Meilenstein

    Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

    Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung durch das Ministerium für Gesundheit und die italienischen Regionen

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2022

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und unter Beteiligung von Regionalverwaltungen und anderen wichtigen Interessenträgern.

    Der institutionelle Entwicklungsvertrag ist das Instrument, das in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften (kombinierte Bestimmungen von Artikel 1 und Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 88 vom 31. Mai 2011 und Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 20. Juni 2017, Gesetz Nr. 123 vom 3. August 2017) festgelegt wurde, um die Umsetzung strategischer Projekte zu beschleunigen, die funktional miteinander verbunden sind. Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufzuführen, die jede Region übernimmt, um die Erreichung des erwarteten Ergebnisses zu gewährleisten. Bei Verstößen durch eine Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ an.

    M6C2-6

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Ziel

    Betrieb großer Sanitäreinrichtungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    3 100

    Q2

    2026

    Anzahl und Typologie der zu ersetzenden Geräte sind: 340 CT (Computertomografie) mit 128 Scheiben oder mehr, 190 NMR (Kernmagnetresonanz) bei 1,5 TT oder mehr, 81 Linear-Acceleratoren, 937 feste Röntgensysteme, 193 Angiografie, 82 Gammakameras, 53 Gammakameras/CT (Computertomografie), 34 PET (Positronemissionstomografie) CT (Computertomografie), 295 Mammografie, 928 Ultraschall).

    Ersatzgeräte werden an anderen Standorten des NHS entsorgt oder wiederverwendet.

    M6C2-7

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    Mitteilung aller vergebenen öffentlichen Aufträge.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q4

    2022

    Veröffentlichung von Ausschreibungsverfahren (Consip-Rahmenvereinbarung) und Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern und Digitalisierung von Krankenhäusern der Stufe DEA I und II)

    Die Verträge umfassen den Kauf von: Datenverarbeitungszentrum (DPC), einschließlich IKT und Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich sind, b) Anschaffung von Hardware- und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinischen Technologien sowie zusätzlichen Technologien und Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der Krankenhausabteilungen erforderlich sind. Die Bewertung der derzeitigen Digitalisierungsebene, die der Durchführung der Intervention vorausgeht, muss es ermöglichen, diese Bewertung entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen der einzelnen Regionen/Krankenhäuser zu verfeinern.

    M6C2-8

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Ziel

    Die Krankenhäuser sind digitalisiert (DEA – Notfall- und Aufnahmeabteilungen – Stufe I und Stufe II)

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    280

    Q4

    2025

    Jedes digitalisierte Krankenhaus verfügt über ein Datenverarbeitungszentrum (DPC), das für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich ist, sowie über eine ausreichende Hardware- und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinische Technologien sowie zusätzliche Technologien, die für die Informatisierung der einzelnen Krankenhausabteilungen erforderlich sind.

    Beschaffungsinstrumente, die von Consip – zusätzlich zu den bis zum 31.12.2022 stillgelegten – zur Verfügung gestellt werden, sowie Mepa/SDAPA für Hilfskäufe sind zulässig.

    M6C2-9

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Ziel

    Zusätzliche Betten in Intensivstationen und subintensiven Pflegeeinrichtungen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    5 922

    Q2

    2026

    Die Bereitstellung von mindestens 2692 Intensivbetten und 3230 Betten im halbintensiven Bereich mit entsprechenden Belüftungsanlagen erfolgt strukturell (was einem Anstieg der Zahl der Betten, die bereits vor der Pandemie bestanden, um etwa 60 %) entspricht.

    M6C2-10

    Investition 1.2: Hin zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

    Ziel

    Maßnahmen gegen Seismen in Krankenhäusern sind abgeschlossen

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    84

    Q2

    2026

    Mindestens 84 Maßnahmen gegen Seismik in Krankenhäusern sind abgeschlossen, um sie an die Vorschriften gegen Seismen anzupassen.

    M6C2-10 bis

    Investition 1.2: Hin zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

    Ziel

    Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Projekte gemäß Artikel 20 des Finanzgesetzes 67/88 „Gesundheitsgebäude“

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    90 %

    Q2

    2026

    Mindestens 90 % von 250 000 000 EUR werden für Projekte zur Umstrukturierung und Modernisierung von Krankenhäusern im Zusammenhang mit Programmvereinbarungen gemäß Artikel 20 L 67/88 ausgezahlt, die vom Gesundheitsministerium mit der jeweiligen Region durchgeführt werden.

    M6C2-11

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Ziel

    Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte eingespeist werden.

    ENTFÄLLT

    Prozentsatz

    0

    85

    Q4

    2025

    Dieses Ziel soll durch die Erhöhung der Zahl der Arten digitaler Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte digitalisiert werden, und durch spezialisierte Unterstützung und Schulung zur Durchsetzung der digitalen Weiterbildung von Allgemeinmedizinern im ganzen Land erreicht werden.

    M6C2-12

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Meilenstein

    Das Krankenversicherungssystem und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind voll funktionsfähig.

    Inbetriebnahme des Systems der Krankenversicherungskarte 
    und der Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte.

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2026

    Inbetriebnahme des Systems der Krankenversicherungskarte und der Infrastruktur für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten: Einrichtung einer zentralen Speicher-, Interoperabilitäts- und Dienstleistungsplattform gemäß dem Standard für die Interoperabilität der schnellen Gesundheitsversorgung, wobei die bereits in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen genutzt und Speicher-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards sichergestellt werden.

    M6C2-13

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Ziel

    Alle Regionen haben die EHR angenommen und nutzen sie

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    21

    Q2

    2026

    Alle Regionen erstellen, nutzen und hochladen digital native Dokumente auf der elektronischen Patientenakte. Der Plan umfasst insbesondere:

    — Die digital nativen Dokumente werden gemäß dem Erlass vom 18. Mai 2022 und den nachfolgenden Erlassen über den Inhalt der EHR in die EHR hochgeladen.

    — Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister, um ihre Ausrüstung zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Gesundheitsdaten, Metadaten und Dokumentationen digitalisiert werden.

    — Finanzielle Unterstützung von Gesundheitsdienstleistern, die bereit sind, die nationale Plattform, die Interoperabilität und die UI/UX-Standards zu übernehmen.

    — Unterstützung (Humankapital) für Gesundheitsdienstleister und regionale Gesundheitsbehörden bei der Umsetzung von Infrastruktur- und Datenänderungen im Hinblick auf die Annahme der nationalen elektronischen Patientenakte.

    M6C2-14

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    1 800

    Q2

    2023

    Durch diese Investition sollen die Stipendien für den spezifischen Ausbildungsgang in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von drei dreijährigen Schulungszyklen zu gewährleisten;

    M6C2-15

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Es werden zusätzliche Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    1 800

    2 700

    Q2

    2024

    Durch diese Investition sollen die Stipendien für den spezifischen Ausbildungsgang in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von drei dreijährigen Schulungszyklen zu gewährleisten.

    M6C2-16

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen für Beschäftigte des Nationalen Gesundheitsdienstes

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 500

    Q2

    2026

    4500 Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes erhalten Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen.

    Mit dieser Investition wird ein Schulungspfad für Mitarbeiter mit Spitzenrollen innerhalb der NHS-Stellen aktiviert, damit sie die erforderlichen Management- und digitalen Fähigkeiten und Fähigkeiten erwerben können, um aktuelle und künftige Herausforderungen im Gesundheitsbereich in einer integrierten, nachhaltigen, innovativen, flexiblen und ergebnisorientierten Perspektive bewältigen zu können.

    M6C2-17

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Anzahl der finanzierten Verträge über die Facharztausbildung

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    0

    4 200

    Q2

    2026

    Mit dieser Investition werden Verträge über die Facharztausbildung finanziert, die die Finanzierung weiterer 4200 Ausbildungsverträge für einen vollständigen Studienzyklus (5 Jahre) ermöglichen.

    Q.MISSION 7: REPowerEU

    Ziel des REPowerEU-Kapitels ist die Stärkung der Verteilungs-, Fernleitungs- und Verteilernetze, einschließlich der Netze im Zusammenhang mit Gas; Beschleunigung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Senkung der Energienachfrage, Steigerung der Energieeffizienz und Schaffung von Kompetenzen im öffentlichen und privaten Sektor für den ökologischen Wandel; Förderung der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und Wasserstoff durch Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Steuergutschriften.

    Mit der Komponente werden die in den Jahren 2022 und 2023 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt. Insbesondere soll der Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für erneuerbare Energien durch Investitionen in große Stromverbundprojekte (d. h. zwei Verbindungsleitungen zwischen Sardinien und Sizilien mit dem Festland und drei Verbindungsleitungen zwischen Österreich, Slowenien und Italien), die Modernisierung des nationalen Übertragungsnetzes und die Straffung der Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Sie trägt dazu bei, die Kapazitäten für die interne Gasfernleitung zu erhöhen, um Engpässe zu überwinden, Energieimporte zu diversifizieren und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Sie fördert eine nachhaltige Mobilität, indem umweltschädliche Subventionen abgebaut und die Eisenbahnflotte gestärkt wird. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem der Verbrauch der Haushalte elektrifiziert und die Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöht wird. Sie trägt zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohn- und Unternehmenssektoren bei, unter anderem durch gezielte Anreizsysteme und Finanzierungsinstrumente. Schließlich umfasst sie Reformen und Investitionen, um die Vermittlung und den Erwerb der für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu verbessern.

    Neun Projekte haben eine grenzüberschreitende Dimension. Drei von ihnen haben direkte grenzüberschreitende Auswirkungen: 1) eine Investition zur Erhöhung der Nennkapazität der bestehenden Stromverbindungsleitungen zwischen Italien, Österreich und Slowenien; Eine Investition, die zum Bau einer elektrischen Verbindungsleitung zwischen Sardinien, Korsika und der Toskana beiträgt; Eine Investition in eine Kompressorstation, mit der der Gasexport nach Mitteleuropa gesteigert werden soll. Andere Projekte kommen grenzüberschreitenden Mitgliedstaaten indirekt zugute, da sie Engpässe bei der internen Energieübertragung und -verteilung beseitigen und die Effizienz und Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöhen.

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsmaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (C(2023) 6454 final) zu berücksichtigen ist, während der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 nicht für Investitionen 11 – adriatische Strecke Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio) und Investitionen 12 – Grenzüberschreitende Gasausfuhrinfrastruktur gilt.

    FRAGE 1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

    Reform 1. Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene

    Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die den Einsatz erneuerbarer Energiequellen regeln, zu konsolidieren und zu straffen.

    Die Reform besteht aus der Annahme und dem Inkrafttreten eines einzigen primären Rechtsakts (auch bekannt als Testo Unico), in dem alle Normen, die den Einsatz erneuerbarer Energien regeln, erfasst, zusammengestellt und konsolidiert werden und alle einschlägigen früheren Rechtsvorschriften ersetzt werden. In dem Rechtsakt werden auch Grundsätze für die Straffung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energiequellen auf subnationaler Ebene festgelegt.

    Der Testo Unico hat folgende Hauptprioritäten:

    1)Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“ im Einklang mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Diese Gebiete werden auch im Einklang mit den maritimen Raumordnungsplänen festgelegt, um den Einsatz von Offshore-Windenergie zu beschleunigen.

    2)Festlegung von Grundsätzen für die Straffung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energiequellen auf subnationaler Ebene. Insbesondere legt der Testo Unico „Obergrenzen“ fest, d. h. die Regionen können keine strengeren Genehmigungsvorschriften anwenden, als sie in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind.

    3)Gewährleistung der Einrichtung und Inbetriebnahme einer zentralen digitalen Plattform für die Erlangung aller Genehmigungen auf nationaler und regionaler Ebene, die für die Installation und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen erforderlich sind. Insbesondere stellt der Testo Unico sicher, dass die Plattform nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung aufgebaut wird, wonach Antragsteller den öffentlichen Einrichtungen die gleichen Informationen oder Dokumente nur einmal zur Verfügung stellen müssen.

    Reform 2. Verringerung umweltschädlicher Subventionen

    Ziel dieser Reform ist es, die umweltschädlichen Subventionen auf der Grundlage des von MASE jährlich veröffentlichten Katalog der umweltschädlichen Subventionen zu verringern.

    Reform 3. Senkung der Kosten für den Anschluss an das Gasnetz von Biomethan

    Ziel der Reform ist es, die Einbeziehung von Biomethan in das Energiesystem und den Energiemarkt zu erleichtern und neue nachhaltige Produktionskapazitäten für Biomethan im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten zu schaffen. Ziel ist es, die Flexibilität und Effizienz des Erdgasnetzes zu fördern, indem die Umstellung auf Biomethan erleichtert wird. Mehr Flexibilität und Effizienz dürften zur Dekarbonisierung des Energiesystems und zur Energieunabhängigkeit beitragen.

    Mit der Umsetzung der Reform werden (1) die Anschlusskosten nachhaltiger Biomethanproduktionsanlagen gesenkt und (2) Investitionen gefördert, die ausschließlich auf die Einführung von nachhaltigem Biomethan in Erdgasnetzen ausgerichtet sind. Mit der Reform wird Folgendes begünstigt: I) stärkere Integration von Übertragungs- und Verteilernetzen; II) die Einführung von Mechanismen zur Aufteilung der Kosten von Investitionen in den Netzanschluss. Durch diese Mechanismen werden die Kosten vom Biomethanhersteller auf die gesamte Gemeinschaft verlagert, die von nachhaltigem Biomethan profitiert.

    Reform 4. Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit PPA für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

    Ziel der Reform ist die Einführung eines Garantiesystems zur Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Verträgen über den Bezug von Energie aus erneuerbaren Quellen mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren.

    Die Reform hat folgende Ziele:

    I)von jedem Betreiber zu verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch Garantieinstrumente auf dem Strommarkt garantiert;

    II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Einschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen im Falle des Ausfalls des Herstellers;

    III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle des Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernehmen soll, der die zahlungsunfähige Gegenpartei übernimmt und die Erfüllung der gegenüber der vertragsgemäßen Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen sicherstellt.

    Reform 5. Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

    Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für die Ausbildung zu aktualisieren und die Instrumente zur Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in die Praxis umzusetzen. Mit der Reform wird der mit Erlass vom 14. Dezember 2021 angenommene und in der Gazzetta Ufficiale Nr. 307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlichte neue Kompetenzplan aktualisiert. Ziel ist es, die Mechanismen zu stärken, die die Planung von Fortbildungskursen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts verknüpfen, mit dem spezifischen Ziel, den ökologischen und digitalen Wandel besser zu begleiten, indem die einschlägigen Akteure in spezielle Kompetenzpakte eingebunden werden. Ziel der Reform ist es, die Rolle des Privatsektors bei der Ausbildung zu stärken und die Anerkennung von Kompetenzen, einschließlich der am Arbeitsplatz und durch kurze Schulungsmodule erworbenen Kompetenzen, zu verbessern. Die Pilotprojekte im Rahmen von Investitionen [10] gehen der Reform voraus, und ihre Ergebnisse werden bei der Gestaltung und Umsetzung der Reform berücksichtigt.

    Die im Rahmen dieser Reform geförderte Ausbildung darf sich nicht auf Folgendes beziehen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 122 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 123 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 124 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 125 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investitionen 1. Erweiterte Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze

    Ziel dieser Investition ist es, die Investitionen 2.1 (Stärkung intelligenter Netze) im Rahmen von Mission 2 Komponente 2 zu erhöhen. Die Scale-up-Investitionen bestehen aus Interventionen in Teilen des Mittel- und Niederspannungsnetzes, wodurch der Energieverbrauch von mindestens 230000 Einwohnern größer ist als in der bestehenden Maßnahme vorgesehen. Die bestehende Investition und der erweiterte Teil sollen den Verbrauch von mindestens 1730000 Einwohnern elektrifizieren.

    Investitionen 2. Scale-up-Maßnahme: Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Durch diese Investitionen werden die Investitionen 2,2 im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 aufgestockt. Die aufgestockten Investitionen bestehen aus Interventionen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 648 km Stromnetz, die über das in der bestehenden Maßnahme bereits vorgesehene Maß hinausgehen. Es gelten dieselben Bedingungen, die bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen sind. Die bestehenden Investitionen und die Scale-up-Investitionen sollen die Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 648 km verbessern.

    Investitionen 3. Scale-up-Maßnahme: Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Bei dieser Investition handelt es sich um eine Scale-up-Version der Investition 3.1 im Rahmen der Mission 2 Komponente 2 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans. Die Scale-up-Investitionen bestehen darin, zwei weitere Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten abzuschließen als in der bestehenden Maßnahme vorgesehen. Mit den bestehenden Investitionen und den Scale-up-Investitionen wird der Abschluss von mindestens 12 Projekten unterstützt.

    Mit der Maßnahme wird nur die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (erneuerbare Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten unterstützt. Alle anderen Bedingungen, die bereits im Rahmen der bestehenden Maßnahme vorgesehen sind, gelten.

    Investitionen 4. Tyrrhenischer Link

    Ziel dieser Investition ist der Ausbau der Stromübertragungsinfrastruktur, um die Sammlung von Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in Süditalien und deren Integration in das nationale Übertragungsnetz zu ermöglichen.

    Mit dieser Investition wird der Bau der „Tyrrhenischen Verbindungsleitung“ und insbesondere der „Östlichen Verbindungsleitung“ zwischen Sizilien und Kampanien unterstützt. Mit der Investition wird die Installation von 514 km der Punkt-zu-Punkt-Gleichstromkabel (HVDC) zwischen Eboli und Caracoli finanziert. Die Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    Investitionen 5. SA.CO.I.3

    Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur, die Sardinien über Korsika mit dem Rest Italiens verbindet, damit auf Sardinien Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen gesammelt und in das nationale Übertragungsnetz integriert werden können.

    Ziel der Investition ist es, den Bau des Verbundprojekts „Sardisch-Korsika-Italien 3“ zu unterstützen. Es besteht in der Fertigstellung des Baus der Umrüstungsanlagen in Codrongianos (Sardinien) und in Suvereto, Toskana. „Schale“ bezeichnet die externe Infrastruktur der Kompressorstationen und umfasst keine Maschinen oder sonstigen Ausrüstungen, die nach Abschluss dieser Investition dort installiert werden. Die Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    Investitionen 6. Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Ziel dieser Investition ist der Ausbau und die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur zwischen Italien, Österreich und Slowenien. Die Investition besteht insbesondere in der Fertigstellung der folgenden grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen:

    -„Somplago (Italien)-Würmlach (Österreich) erhöht die Nennkapazität der bestehenden Verbindungsleitungen um 300 MW;

    -„Zaule (Italien)-Dekani (Slowenien)“

    -„Redipuglia (Italien) – Vrtojba (Slowenien)“

    Nach Abschluss der Arbeiten an den Verbindungsleitungen Zaule-Dekani und Redipuglia-Vrtojba wird die kumulierte Nennkapazität der Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien um 250 MW erhöht.

    Die Investition betrifft nur die Fertigstellung des Teils der Verbindungsleitung auf italienischer Seite bis zum 31. August 2026. Nach Abschluss der Arbeiten muss die Infrastruktur nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der übrigen Infrastruktur auf österreichischer und slowenischer Seite in Betrieb genommen werden können.

    Um dem Risiko einer Überkompensation vorzubeugen, legt Italien der Kommission bis zum 31. August 2026 einen Bericht vor. Aus dem Bericht muss hervorgehen, dass Ausnahmen von den Energiemarktvorschriften für die drei Verbindungsleitungen nach wie vor gerechtfertigt sind. Darüber hinaus bewertet sie, ob geeignete Vorkehrungen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des Artikels 63 Absatz 1 der Elektrizitätsverordnung (EU) 2019/943 weiterhin erfüllt sind. Bei der Bewertung wird geprüft, inwieweit sich die einschlägigen EU- und öffentlichen Mittel auf die Bedingungen in Bezug auf das Risiko der Projekte auswirken.

    Investitionen 7. Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel der Investition ist die Digitalisierung des nationalen Übertragungsnetzes (NTG) und die Verbesserung des vom Übertragungsnetzbetreiber verwalteten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Die Investitionen konzentrieren sich sowohl auf das Übertragungsnetz als auch auf seine Softwarekomponenten und erleichtern die Integration von Verbrauchern und Prosumenten in den Energiemarkt, beschleunigen die Nutzung erneuerbarer Energien und erhöhen die Widerstandsfähigkeit des Netzes.

    Die Investition umfasst Folgendes:

    -Installation des sicheren Protokolls 104 in mindestens 250 Elektrostationen. Bei der Installation und in Synergie mit der Architektur der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fließen alle Daten über das zentrale Verwaltungs- und Kontrollsystem.

    -Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in mindestens 40 Elektrostationen.

    -Installation eines industriellen IoT-Überwachungssystems auf mindestens 1500 Strompulonen zur Erhebung von Daten, die im Managementsystem verarbeitet werden können.

    Die im Rahmen dieser Investition installierten Geräte müssen erforderlichenfalls die energiebezogenen Anforderungen erfüllen, die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG für Server und Datenspeicherung oder für Computer und Computerserver oder elektronische Displays festgelegt wurden. Mit der Investition werden alle Anstrengungen zur Umsetzung der einschlägigen Verfahren nachgewiesen, wie IT-Ausrüstung und -Dienste, die in der jüngsten Fassung des Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren oder im CEN-CENELEC-Dokument CLC TR50600-99-1 „Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 99-1: Empfohlene Verfahren für das Energiemanagement“.

    Investitionen 8. Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel dieser Investition ist es, die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe und damit die Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe und Technologien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu unterstützen.

    Die Investition umfasst vier Hauptaktionslinien:

    1)Ökodesign: Ziel dieser Interventionslinie ist es, den Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zu verstehen, die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu senken, indem ein kreislauforientierter Ansatz industrieller Lieferketten im Zusammenhang mit der Energiewende gefördert wird.

    Das erwartete Ergebnis dieser Tätigkeit ist ein Bericht, in dem der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen analysiert wird. In dem Bericht wird das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen und zur Förderung der Recyclingfähigkeit kritischer Rohstoffe bewertet.

    2)FuE-Projekte mit Schwerpunkt auf der umweltgerechten Gestaltung und der Verbesserung der Sammlung, der Logistik und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikmodulen. Die Projekte konzentrieren sich auf die folgenden drei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationslinien:

    I)Neue oder verbesserte Technologien, Informationssysteme und Geschäftsmethoden für die Verwertung, das Recycling und die Behandlung von Abfällen kritischer und strategischer Rohstoffe;

    II)Einbeziehung des Ökodesigns in die Herstellung komplexer Produkte und Systeme sowie in Markt- und Verbrauchsprozesse;

    III)Optimierung der Sammlung und Sortierung von Siedlungsabfällen und Sortierung, um eine einheitliche und hochwertige Versorgung mit kritischen Rohstoffen für den städtischen Bergbau sicherzustellen.

    3)Stadtbergbau: Ziel dieser Interventionslinie ist es, das Potenzial des städtischen Bergbaus und der bereits vorhandenen Abfälle aus der Einstellung des Bergbaus abzuschätzen.

    Der erwartete Output für diese Tätigkeit ist eine öffentliche Datenbank (geografisches Informationssystem), die die Geolokalisierung und Visualisierung der Verteilung von rezyklierbaren Ressourcen oder Materialien, die über städtische Gebiete (städtische Bergwerke) verteilt sind, sowie der vorhandenen Abfälle in aufgegebenen Bergwerken ermöglicht.

    4)Einrichtung oder Ausrüstung eines Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und die umweltgerechte Gestaltung. Bei dem Hub handelt es sich um ein Netz von Laboratorien, die die Interaktion zwischen Privatunternehmen und Forschungseinrichtungen fördern sollen, um die Rückgewinnung und das Recycling aus der Lieferkette von komplexen Produkten am Ende ihrer Lebensdauer und von Rohstoffen mit niedrigem Anteil am Ende der Lebensdauer des Recyclings (Eol-RIR) im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel (einschließlich Lithium, Neodym und Siliziummetall) zu verbessern.

    Das erwartete Ergebnis für diese Tätigkeitslinie ist die Ausrüstung dieser Laboratorien.

    Investitionen 9. Scale-up-Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Durch diese Investitionen werden die Investitionen in die Komponente 1 der Mission 1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans um 1,9 erhöht.

    Mit dieser Maßnahme werden die bestehenden Investitionen aufgestockt, indem das bestehende Schulungsprogramm auf der Lernplattform www.syllabus.gov.it durch Schulungsmodule ergänzt wird, die die örtlichen Beamten auf den ökologischen Wandel vorbereiten.

    Die Schulungsmodule müssen mindestens folgende Themen behandeln: Genehmigungsverfahren für Anlagen aus erneuerbaren Quellen; Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften; Unterstützung und Organisation von Energieeinsparungen in der öffentlichen Verwaltung; umweltgerechte elektronische Beschaffung von Energie und Produkten mit geringeren Umweltauswirkungen; Beschaffung für die Energieeffizienz von Gebäuden; führende Rolle der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Energieeffizienz und nachhaltiges Verhalten im Energiebereich: bewährte Verfahren und Verbreitung der Kultur der Nachhaltigkeit; Modelle für die Förderung einer nachhaltigen Mobilität zur Energieeinsparung.

    Investitionen 10. Pilotprojekte zu Kompetenzen „Crescere Green“

    Ziel dieser Investition ist die Entwicklung grüner Kompetenzen auf überregionaler Ebene unter Einbeziehung von Unternehmen und des Privatsektors und mit sektoralem Schwerpunkt.

    Kurze Schulungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die beruflichen Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt am dringendsten benötigt werden. Die betroffenen Berufe werden im Rahmen der Kompetenzpakte im Rahmen der Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge“. Die Empfänger werden unter den Teilnehmern des Nationalen Programms für die Garantie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern (GOL) (unter „Mission 5: Komponente 1 – Reform 1“), die nach einem Bewertungsprozess einen Pfad mit einer speziellen Schulungskomponente verfolgen. Die Investition zielt auch darauf ab, die Kapazitäten der Verwaltungen, Einrichtungen und Partner zu erhöhen, die an der Planung von Ausbildungsmaßnahmen beteiligt sind.

    Die durch diese Investition geförderte Ausbildung darf sich nicht auf Folgendes beziehen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 126 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 127 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 128 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 129 . Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzlich vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

    Investitionen 11. Expandieren: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Diese Investition besteht in der Beschaffung und Inbetriebnahme von mindestens 69 emissionsfreien Personenzügen (wobei ein Zug aus mindestens einer Lokomotive besteht und Personenwagen umfasst) sowie weitere 30 Fahrzeuge für den Universaldienst. Insgesamt muss die Investition mindestens 342 Einheiten umfassen, von denen mindestens 69 Lokomotiven sein müssen. Förderfähig sind nur elektrische oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen. Bimodale Züge sind nicht förderfähig.

    Investitionen 12: Zuschussprogramm für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in ein Zuschussprogramm „Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien zu verbessern, um Investitionen in die Lieferkette der Herstellung emissionsfreier Elektrobusflotten zu unterstützen. Im Rahmen der Regelung werden Zuschüsse direkt an den privaten Sektor vergeben. Ausgehend von den Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Regelung darauf ab, Zuschüsse in Höhe von mindestens 100000000 EUR bereitzustellen.

    Das Programm wird von der Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst folgende Produktlinie:

    · Zuschüsse für Unternehmen in der Lieferkette für emissionsfreie Elektrobusse. Hybridbusse sind nicht förderfähig.

    Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses des Systems: Die endgültige Entscheidung über die Gewährung des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, mit der Mehrheit der Stimmen gebilligt.

    2.Kernanforderungen der entsprechenden Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

    a.Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

    b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    c.Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Die Finanzhilfepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 130 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 131 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 132 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 133 .

    d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Den vom Durchführungsübereinkommen abgedeckten Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, nicht verwendete Einnahmen aus der Regelung, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    a.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners für die Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.

    b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen der Durchführungsvereinbarung zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird.

    d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan von Invitalia S.p.A. durchzuführen. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimaanforderungen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Durchführungs- und Finanzhilfevereinbarung überprüft.

    5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 100 000 000 EUR der ARF-Investitionen in das Programm tragen im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimaschutzzielen bei. 134  

    Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein

    /Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M7-1

    Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“

    Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten der primären Rechtsvorschriften für die Ermittlung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien

    Q4

    2024

    Inkrafttreten des Primärrechts, in dem „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien“ in subnationalen Verwaltungseinheiten ausgewiesen werden.

    M7-2

    Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts (Testo Unico)

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts

    Q2

    2025

    Inkrafttreten des Testo Unico (Primärgesetzgebung) zur Sammlung, Zusammenstellung und Konsolidierung aller Normen, die den Einsatz erneuerbarer Energien regeln, und ersetzt alle einschlägigen früheren Rechtsvorschriften.

    M7-3

    Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Einrichtung und Inbetriebnahme der zentralen digitalen Plattform für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

    Einrichtung und Inbetriebnahme der zentralen digitalen Plattform für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

    Q4

    2025

    Die zentrale digitale Plattform für die Erlangung aller Genehmigungen im Zusammenhang mit der Installation und dem Einsatz erneuerbarer Energiequellen auf nationaler und regionaler Ebene wird eingerichtet und einsatzbereit. Der Grundsatz der einmaligen Erfassung kommt in Kraft.

    M7-4

    Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

    Meilenstein

    Annahme eines Regierungsberichts, der auf den Ergebnissen der Regierungskonsultation mit Interessenträgern aufbaut, um den Fahrplan für den Abbau umweltschädlicher Subventionen bis 2030 festzulegen.

    Annahme des Regierungsberichts

    Q4

    2024

    Die Reform sieht die Verringerung umweltschädlicher Subventionen gemäß dem „Katalog der umweltschädlichen Subventionen 2022“ vor. In einem Bericht werden die Maßnahmen dargelegt, die ergriffen wurden, um die einschlägigen Interessenträger zu der oben genannten Reform umweltschädlicher Subventionen zu konsultieren, einschließlich der Beiträge der Interessenträger. Zu den konsultierten Interessenträgern gehören einschlägige öffentliche Stellen und private Interessenträger.

    M7-5

    Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

    Q4

    2025

    Mit der Umsetzung der Reform umweltschädlicher Subventionen wird mit einer Verringerung umweltschädlicher Subventionen um mindestens 2 Mrd. EUR im Jahr 2026 begonnen.

    Darüber hinaus wird in den Rechtsvorschriften der Zeitplan für eine weitere Verringerung umweltschädlicher Subventionen um mindestens 3,5 Mrd. EUR bis 2030 festgelegt.

    M7-6

    Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss an das Gasnetz von Biomethan

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethanproduktionsanlagen an das Gasnetz

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

    Q3

    2025

    Die Rechtsvorschriften

    ·Senkung der Kosten für den Anschluss an das Gasnetz von Biomethan-Produktionsanlagen für den Erzeuger.

    ·Schaffung regulatorischer Anreize für Investitionen in das Gasnetz zur Entwicklung erneuerbarer Gase.

    M7-7

    Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit PPA für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

    Q3

    2024

    Inkrafttreten des Primärrechts. Das Primärrecht

    I)von jedem Betreiber zu verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch Garantieinstrumente auf dem Strommarkt garantiert;

    II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Einschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen bei Ausfall des Herstellers

    III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle des Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernehmen soll, der die zahlungsunfähige Gegenpartei übernimmt und die Erfüllung der gegenüber der vertragsgemäßen Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen sicherstellt.

    M7-8

    Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit PPA für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Sekundärrechts

    Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

    Q4

    2024

    Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Umsetzung des Primärrechts.

    M7-9

    Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

    Meilenstein

    Annahme und Veröffentlichung des neuen Kompetenzplans – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung

    Annahme des Plans und des Fahrplans

    Q1

    2024

    Der mit Erlass vom 14. Dezember 2021 angenommene und in der Gazzetta ufficiale n.307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlichte „Piano Nuove Competenze“ wird geändert, und der neue Qualifikationsplan tritt in Kraft. Der Plan enthält die allgemeinen Grundsätze, die in den regionalen Gesetzen näher auszuführen sind, darunter:

    I)stärkere Einbeziehung des Privatsektors in das Ausbildungsangebot,

    II)verbesserte Anerkennung der Ausbildung am Arbeitsplatz und von Microcredentials,

    III)eine umfassendere Ex-ante-Arbeitsmarktanalyse und die Überwachung der beruflichen Auswirkungen der Ausbildung.

    Außerdem wird ein Umsetzungsfahrplan angenommen.

    M7-10

    Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Regionalgesetzen

    Bestimmung in den Gesetzen über das Inkrafttreten der Regionalgesetze

    Q3

    2025

    Inkrafttreten regionaler Gesetze.

    Die Gesetze betreffen alle Regionen und autonomen Provinzen und führen Folgendes ein:

    I)Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass Ausbildungsmaßnahmen auf der Grundlage der auf dem Arbeitsmarkt zum Ausdruck gebrachten Bedürfnisse geplant werden, wobei denjenigen Vorrang eingeräumt wird, bei denen das größte Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht, z. B. durch genehmigte Kompetenzpakte;

    II)die Verpflichtung, die voraussichtlichen Beschäftigungsergebnisse in Bekanntmachungen und Ankündigungen von Schulungen anzugeben;

    III)die Anerkennung der innerbetrieblichen Ausbildung;

    IV)Anerkennung erworbener Kompetenzen und kurze Schulungen (sogenannte Microcredentials);

    V)Mechanismen zur Förderung der privaten Kofinanzierung.

    M7-11

    Investition 1: Scale-up-Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

    Anzahl

    1 500 000

    1 730 000

    Q2

    2026

    Elektrifizierung des Energieverbrauchs von mindestens 1730000 Einwohnern.

    M7-12

    Investitionen 2: Scale-up-Maßnahme: Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Ziel

    Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Anzahl

    4 000

    4 648

    Q2

    2026

    Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 648 km im Stromnetz.

    M7-13

    Investition 3: Scale-up-Maßnahme: Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Ziel

    Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

    Anzahl

    10

    12

    Q2

    2026

    Durchführung von mindestens 12 Projekten zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von jeweils mindestens 1-5 MW.

    M7-14

    Investition 4: Tyrrhenischer Link

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    Q3

    2024

    Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Verlegung von 514 km Kabel zwischen Caracoli und Eboli erforderlich sind.

    M7-15

    Investition 4: Tyrrhenischer Link

    Ziel

    514 km verlegte Kabel

    Km

    0

    514

    Q2

    2026

    514 km Kabel, die Caracoli (Palermo) mit Eboli (Salerno) verbinden und eine Kapazität von 500 MW gewährleisten.

    M7-16

    Investition 5: SA.CO.I.3

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    Q4

    2024

    Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Schalen der Umrüstungsstationen Sardiniens und der Toskana erforderlich sind.

    M7-17

    Investition 5: SA.CO.I.3

    Meilenstein

    Fertigstellung der Umrüstungsanlagen auf Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)

    Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten

    Q2

    2026

    Mitteilung über die Fertigstellung der Schalen der Konvertierungsstationen Sardiniens und der Toskana.

    M7-18

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für den Bau der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    Q3

    2025

    Mitteilung über die Vergabe aller Verträge, die für den Bau der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“ erforderlich sind.

    M7-19

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Ziel

    Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Österreich infolge der Fertigstellung der Verbindungsleitung

    MW

    0

    300

    Q2

    2026

    Fertigstellung der Verbindungsleitung Italien-Österreich: „Somplago – Würmlach“. Nach Abschluss der Arbeiten auf italienischer Seite wird die Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Österreich um 300 MW erhöht.

    M7-20

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für den Bau von zwei Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien: „Zaule – Dekani“ und „Redipuglia – Vrtojba“

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    Q2

    2025

    Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge, die für den Beginn des Baus von zwei Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien erforderlich sind: „Zaule-Dekani“ und „Redipuglia-Vrtojba“.

    M7-21

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Ziel

    Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Slowenien nach Abschluss der Arbeiten

    MW

    0

    250

    Q4

    2025

    Fertigstellung der Verbindungsleitungen Italien-Slowenien: „Zaule – Dekani“ und „Redipuglia – Vrtojba“. Nach Abschluss der Arbeiten auf italienischer Seite wird die kumulierte Nennkapazität der beiden Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien um 250 MW erhöht.

    M7-22

    Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel

    Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in Bahnhöfen

    Anzahl der Stationen

    0

    40

    Q2

    2026

    Die neue 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur wird in mindestens 40 Stationen installiert und implementiert.

    M7-23

    Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel

    Neues Netzmanagement- und -steuerungssystem

    Anzahl

    0

    250

    Q2

    2026

    Installation des sicheren Protokolls 104 (IEC 62351 Protokoll) in mindestens 250 Elektrostationen.

    M7-24

    Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel

    Industrielles Internet der Dinge

    Anzahl

    0

    1500

    Q2

    2026

    Industrielle IoT-Überwachungssysteme, die auf mindestens 1500 Strompulonen installiert sind, um Daten zu sammeln, die im Managementsystem weitergeführt werden können.

    M7-25

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Meilenstein

    Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial von Ökodesign zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen

    Veröffentlichung des Berichts

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    ENTFÄLLT

    Q2

    2025

    In dem Bericht werden der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial der umweltgerechten Gestaltung zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen analysiert.

    M7-26

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel

    Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für die nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Veröffentlichung der Datenbank

    Q4

    2025

    Öffentliche Datenbank (geografisches Informationssystem), die die Geolokalisierung und Visualisierung von rezyklierbaren Ressourcen oder Materialien in städtischen Gebieten (städtische Bergwerke) sowie vorhandener Abfälle in aufgegebenen Bergwerken ermöglicht.

    M7-27

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel

    Abschluss von FuE-Projekten zu Ökodesign und Urban Mining für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Anzahl

    0

    10

    Q2

    2026

    Abschluss von mindestens 10 FuE-Projekten mit Schwerpunkt auf Ökodesign und Verbesserung der Sammlung, der Logistik und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikmodulen.

    M7-28

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel

    Ausrüstung der Laboratorien des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und die umweltgerechte Gestaltung

    Anzahl

    0

    6

    Q2

    2026

    Ausrüstung von mindestens sechs Laboratorien des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und die umweltgerechte Gestaltung.

    Die Laboratorien ermöglichen die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Suche nach Lösungen, die darauf abzielen, die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu verbessern.

    M7-29

    Investition 9: Scale-up-Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    Anzahl

    280 000

    281 750

    Q2

    2026

    Mindestens 281750 öffentliche Bedienstete anderer öffentlicher Verwaltungen haben Ausbildungsinitiativen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung) erfolgreich abgeschlossen.

    Mindestens 1750 dieser öffentlichen Bediensteten müssen in der örtlichen Öffentlichkeit beschäftigt sein und Ausbildungsinitiativen zum ökologischen Wandel abgeschlossen haben, wie in der Beschreibung der Maßnahme dargelegt.

    M7-30

    Investition 10: Pilotprojekte zu Kompetenzen „Crescere Green“

    Ziel

    Bereitstellung von Schulungen für 20000 Personen

    Anzahl

    0

    20 000

    Q2

    2025

    Das Pilotprojekt ist in allen Regionen unter Beteiligung von Unternehmen des Privatsektors organisiert.

    Die Ausbildungsanbieter müssen bundesweit gemäßden regionalen Rechtsvorschriften zertifiziert sein (Akkreditierung). Die Schulungsmodule konzentrieren sich auf branchenspezifische Kompetenzen für den ökologischen Wandel im Einklang mit den in den Kompetenzpakten festgelegten Berufen und werden auf nationaler Ebene überwacht.

    Mindestens 20000 Begünstigte unter den Begünstigten des Programms „Garantiende Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern“ (GOL) haben die Schulungsmodule abgeschlossen. Die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten werden abgeschlossen.

    Höchstens 4 % der Mittel werden für die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der an der Planung und Bereitstellung von Schulungen beteiligten Akteure bereitgestellt.

    M7-31

    Investition 11: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Ziel

    Zahl der emissionsfreien Fahrzeuge und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst

    ENTFÄLLT

    Anzahl

    25

    135

    Q2

    2026

    Inbetriebnahme und Erwerb der EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 57/2019 (d. h. Dichiarazione di verifica di conformità CE di cui all’art 15 del D.Lgs 57/2019) von mindestens 69 emissionsfreien Zügen (elektrischer Wasserstoff-Brennstoffzellen) und 30 Fahrzeugen für den Universaldienst zusätzlich zu den bereits im Rahmen der Investition 4.4.2 der Mission 2 Komponente 2 beschafften Fahrzeugen.

    M7-32

    Investition 12 Förderschema für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

     

     

    Q1

    2024

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

    M7-33

    Investition 12 Förderschema für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

     

    Prozentsatz (%)

    0 %

    100 %

    Q1

    2026

    Invitalia S.p.A. muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Invitalia S.p.A. erstellt unter Verwendung der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, die zur Verwirklichung der Klimaziele beiträgt, im Einzelnen dargelegt wird.

    M7-34

    Investition 12 Förderschema für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Meilenstein

    Ministerium hat die Investition abgeschlossen

    Übertragungsbescheinigung

    Q2

    2026

    Italien überträgt der Invitalia S.p.A. 100 000 000 EUR für die Regelung.

    FRAGE 3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für das Darlehen

    Investitionen 13. Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Ziel dieser Investition ist es, die Energieinfrastruktur und -anlagen zu verbessern, um den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf an Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas, zu decken und insbesondere die Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union insgesamt zu ermöglichen.

    Ziel der Investition ist die Unterstützung des Baus einer Kompressorstation in Sulmona und einer Gasfernleitung, die die Knoten von Sestino und Minerbio als Teil der Adria-Linie verbindet. Die neu gebaute Infrastruktur dürfte die Kapazität für den Gastransport um 14 Mio. m³/Tag erhöhen.

    Italien ermittelt den Status der standortspezifischen Erhaltungsziele und überarbeitet erforderlichenfalls die Umweltverträglichkeitsprüfungen (Valutazione Incidenza Ambientale) bis zum Beginn der Arbeiten in den betreffenden Gebieten entsprechend.

    Die Kompressorstation Sulmona und die Gasfernleitung Sestino-Minerbio werden bis zum 31. August 2026 gebaut.

    Investitionen 14. Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

    Ziel dieser Investition ist es, die Energieinfrastruktur und -anlagen zu verbessern, um den für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarf an Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas, zu decken und insbesondere die Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union insgesamt zu ermöglichen.

    Diese Investition besteht in der Modernisierung der bestehenden Gasinfrastruktur, die die Ausfuhr von Erdgas über den Ausspeisepunkt Tarvisio ermöglicht. Die Investition besteht insbesondere in der Errichtung einer neuen elektrischen Kompressoranlage in der Kompressorstation Poggio Renatico. Die neu gebaute Infrastruktur dürfte die Gasausfuhrkapazität über die Tarvisio-Ausspeisestelle um 8 Mrd. m³/Jahr erhöhen.

    Die Verdichtungsanlage in der Kompressorstation Poggio Renatico wird bis zum 31. August 2026 gebaut.

    Investitionen 15. Transizione 5.0

    Mit dieser Maßnahme wird die Energiewende von Produktionsprozessen hin zu einem energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Produktionsmodell unterstützt. Infolgedessen dürfte die Maßnahme im Zeitraum 2024-2026 zu Energieeinsparungen in Höhe von 0,4 Mio. t RÖE beim Endenergieverbrauch führen. 

    Den Unternehmen wird eine Steuergutschrift gewährt, die den zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 angefallenen Aufwendungen entspricht, wenn sie in Folgendes investieren:

    a)digitale Vermögenswerte (4,0 Sachanlagen, 4.0 immaterielle Investitionsgüter 135 )

    b)Vermögenswerte, die für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind (ohne Biomasse)

    c)Schulung des Personals in Kompetenzen für den ökologischen Wandel.

    Der Steuervorteil muss in einem angemessenen Verhältnis zu mindestens drei inkrementellen Schwellenwerten zur Verringerung des Endenergieverbrauchs (um mindestens 3 %) oder zu den bei den angestrebten Prozessen erzielten Energieeinsparungen (von mindestens 5 % im Vergleich zum vorherigen Verbrauch solcher Prozesse) im Zusammenhang mit Investitionen in die unter Buchstabe a genannten Vermögenswerte stehen 136 .

    Daher muss die Intensität des Steuervorteils entsprechend den zertifizierten Energieeffizienzverbesserungen und den erzielten Energieeinsparungen steigen.

    Um förderfähig zu sein, muss das Projekt von einem unabhängigen Gutachter zertifiziert werden, der bescheinigt, dass das Innovationsprojekt die Förderkriterien im Zusammenhang mit der Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs im Voraus erfüllt. Darüber hinaus wird in einer Ex-post-Bescheinigung die tatsächliche Durchführung der Investitionen gemäß den Bestimmungen der Ex-ante-Bescheinigung bescheinigt.

    Mindestens 4 032 000 000 EUR der Investition tragen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei. 137

    Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschriftsregelung und deckt Ausgaben ab, die im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. August 2026 geltend zu machen sind.

    1 % der Gesamtmittel werden für die Entwicklung einer IT-Plattform bereitgestellt, um Verwaltung der von den Begünstigten vorgelegten Bescheinigungen; Erleichterung der Bewertung, des Austauschs und der Verwaltung der für die Analyse verwendeten Daten; und iii) die Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten.

    Darüber hinaus wird mit der Maßnahme der mit Meilenstein M1C2-1 (Transizione 4.0) eingesetzte wissenschaftliche Ausschuss erweitert, um bis zum 31. August 2026 einen Bericht zu erstellen, in dem die Wirksamkeit der Investitionen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans im Zuständigkeitsbereich des italienischen Ministeriums für Unternehmen und Made (MIMIT) sowie die möglichen Synergien mit anderen EU-Finanzierungsquellen in Sektoren bewertet werden, die für die Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie der EU und der Mitgliedstaaten von strategischer Bedeutung sind.

    Investitionen 16. Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in ein Zuschussprogramm „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln für die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Italien zu verbessern.

    Das Programm zielt darauf ab, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung von Investitionsprogrammen für die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen.

    Im Rahmen der Regelung werden Zuschüsse direkt an den privaten Sektor vergeben. Ausgehend von den Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Regelung darauf ab, Zuschüsse in Höhe von mindestens 320 000 000 EUR bereitzustellen.

    Die Regelung wird von der Invitalia SpA als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst folgende Produktlinien:

    - nicht rückzahlbare Beiträge – im Durchschnitt etwa 50 % der Gesamtinvestition – für den Erwerb von Systemen und damit zusammenhängenden digitalen Technologien, die die direkte Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den unmittelbaren Eigenverbrauch oder durch Akkumulations-/Speichersysteme ermöglichen.

    Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia SpA ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses des Systems: Die endgültige Investitionsentscheidung des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, mit der Mehrheit der Stimmen gebilligt.

    2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    a)Beschreibung der Art der bereitgestellten Unterstützung und der förderfähigen Endbegünstigten.

    b)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    c)Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 138 in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit zusammenhängende Tätigkeiten 139 ; (II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 140 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 141 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -beseitigung 142 , v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten des Programms voraus.

    d)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Den vom Durchführungsübereinkommen abgedeckten Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Verpflichtung, nicht verwendete Erlöse aus der Regelung, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu investieren.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    I)Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    II)Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    III)Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    IV)Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Invitalia SpA durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

    5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: 320 000 000 EUR der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in die Fazilität werden im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen beitragen. 143

    Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

    Investitionen 17. Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung von öffentlichen und sozialen Wohnungsbaun sowie von einkommensschwachen und schutzbedürftigen Haushalten

    Ziel der Maßnahme ist es, die Renovierung einkommensschwacher und schutzbedürftiger Haushalte zu unterstützen und Energiearmut zu verringern. Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, das „Finanzinstrument zur Verringerung der Energiearmut“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zur Finanzierung von energetischen Renovierungen im sozialen und öffentlichen Wohnungsbau zu verbessern und eine Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 30 % zu erreichen.

    Die Fazilität wird vom Durchführungspartner verwaltet. Dies kann die Cassa Depositi e Prestiti oder die Europäische Investitionsbank sein. Die Cassa Depositi e Prestiti und die Europäische Investitionsbank können auch gemeinsam mit Durchführungspartnern handeln. Der Durchführungspartner wird in den weiteren Spezifikationen der operativen Vereinbarungen präzisiert. Die Fazilität wird in Form von Zuschüssen und/oder zinsvergünstigten Darlehen für Energiedienstleistungsunternehmen für die energetische Sanierung von Wohneinheiten betrieben.

    Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität zunächst darauf ab, finanzielle Unterstützung in Höhe von mindestens 1 381 000 000 EUR bereitzustellen.

    Die Fazilität umfasst folgende Produktlinien:

    ·Öffentlicher Wohnungsbau:

    Im Rahmen dieser Produktlinie wird finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Marktdarlehen für Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude bereitgestellt.

    ·Soziales Wohnen:

    Diese Produktlinie sieht finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Marktdarlehen für Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) für die energetische Sanierung von Sozialwohnungen vor.

    ·Energetische Renovierungen in einkommensschwachen Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen:

    Im Rahmen dieser Produktlinie wird finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Marktdarlehen für Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) für energetische Renovierungen in einkommensschwachen und schutzbedürftigen Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen gewährt.

    Zwei Drittel der Fazilität sind für energetische Renovierungen von öffentlichem Wohnraum und Sozialwohnungen vorgesehen; ein Drittel wird für energetische Renovierungen in einkommensschwachen Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen bestimmt.

    Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und der Durchführungspartner ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

    1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von regierungsunabhängigen Mitgliedern gebilligt.

    2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

    a.Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten 144 .

    b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

    c.Die Anforderung, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einzuhalten (2021/C58/01). Insbesondere schließt die Anlagepolitik folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung, 145 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 146 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 147 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 148 .

    d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten zur Deckung derselben Kosten erhalten.

    3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur des Durchführungspartners und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren, es sei denn, sie werden zur Abwicklung von Darlehensrückzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität verwendet.

    4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

    a.Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

    b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten.

    c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

    d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfungsplan der Cassa Depositi e Prestiti und/oder der Europäischen Investitionsbank durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen, der Klima- und Zielanforderungen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

    Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: 1 381 000 000 EUR der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in die Fazilität tragen im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung zur Verwirklichung der Klimaschutzziele bei. 149

    FRAGE 4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens  

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein

    /Ziel

    Name

    Qualitative Indikatoren 
    (für Meilensteine)

    Quantitative Indikatoren 
    (für Ziele)

    Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

    Beschreibung jedes Etappenziels und jeder Zielvorgabe

    Einheit für die Messung

    Ausgangsbasis

    Ziel

    Vierteljahr

    Jahr

    M7-35

    Investitionen 13: Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Meilenstein

    Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)

    Ermittelte SSCOs und Vinca entsprechend überarbeitet und angenommen

    Q1

    2024

    Die italienischen Behörden

    ·Festlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele für die von dem Projekt betroffenen Natura-2000-Gebiete nach der vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in den Jahren 2022 und 2023 angenommenen Methodik.

    ·Überprüfung der im Rahmen der Habitat-Richtlinie (Vincas) bereits durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen vor dem Hintergrund der neu geschaffenen SSCOs.

    ·Aktualisierung (falls erforderlich) der im Rahmen der Habitat-Richtlinie bereits durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen (Vincas) im Einklang mit den nationalen Leitlinien vom 28. Dezember 2019 und Gewährleistung ihrer Einbeziehung in das gesamte Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

    M7-36

    Investitionen 13: Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    Q2

    2024

    Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Kompressorstation Sulmona und der Gasfernleitung Sestino-Minerbio erforderlich sind.

    M7-37

    Investitionen 13: Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Meilenstein

    Abschluss der Arbeiten

    Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten

    Q2

    2026

    Die Verdichterstation Sulmona und die Gasfernleitung Sestino-Minerbio werden fertiggestellt.

    M7-38

    Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    Mitteilung über die Auftragsvergabe

    Q2

    2024

    Mitteilung über die Vergabe sämtlicher Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung des Kompressorstation Poggio Renatico erforderlich sind

    M7-39

    Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

    Meilenstein

    Abschluss der Arbeiten

    Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten

    Q2

    2026

    Die Verdichtungsanlage in der Kompressorstation Poggio Renatico ist fertigzustellen.

    M7-40

    Investition 15: Transizione 5.0 grün

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen

    Bestimmung in der

    Gesetz zur Angabe

    der Eingang in

    Wirkung des Gesetzes

    Q1

    2024

    Mit dem Rechtsakt werden potenziellen Empfängern Steuergutschriften für den Übergang 5.0 zur Verfügung gestellt, wobei die Förderkriterien, auch in Bezug auf Mindestenergieeinsparungen, und die Ausgabenobergrenze für die Maßnahme festgelegt werden.

    M7-41

    Investition 15: Transizione 5.0 grün

    Ziel

    Gewährung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität

    Höhe der bewilligten Mittel (EUR)

    0

    6 300 000 000

    Q2

    2026

    Mitteilung über die Gewährung aller für diese Investition vorgesehenen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität.

    Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Veröffentlichung des Berichts ab, in dem die Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unter der Verantwortung des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italien bewertet werden.

    M7-42

    Investition 15: Transizione 5.0 grün

    Ziel

    0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026

    Mio. t RÖE

    0

    0.4

    Q2

    2026

    Durch die Investition sollen im Zeitraum 2024-2026 0,4 MTOE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch erzielt werden.

    M7-43

    Investitionen 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

    Q4

    2024

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

    M7-44

    Investitionen 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Meilenstein

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia abgeschlossen.

    Übertragungsbescheinigung

    Q4

    2024

    Italien überträgt Invitalia 320 000 000 EUR für die Fazilität.

    M7-45

    Investitionen 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Ziel

    Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

    Inkrafttreten der Bewilligungsrechtsakte

    Prozentsatz

    (IN %)

    0

    100 %

    Q2

    2026

    Invitalia erlässt Gewährungsrechtsakte zugunsten der Endbegünstigten in Höhe eines Betrags, der erforderlich ist, um 100 % der Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 320 000 000 EUR zu verwenden

    M7-46

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Meilenstein

    Festlegung des Ziels der Leistungsbeschreibung

    Inkrafttreten des Rechtsakts mit der Festlegung des Mandats des Finanzinstruments

    Q3

    2024

    Festlegung des Mandats des Finanzierungsinstruments, das auf öffentliche und soziale Wohnungsbau und energetische Renovierungen in einkommensschwachen und schutzbedürftigen Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen ausgerichtet ist.

    M7-47

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

    Q1

    2025

    Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens im Einklang mit den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Anforderungen.

    Insbesondere enthält das Durchführungsabkommen Kriterien für die Förderfähigkeit in Bezug auf die Mindestenergieeffizienzverbesserung, die mit dem Instrument erreicht werden soll (um mindestens 30 % Verringerung des Primärenergiebedarfs) und die förderfähigen Haushalte (sofern die Förderfähigkeit auf der Grundlage ihrer Anfälligkeit festgelegt wird).

    M7-48

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Meilenstein

    Ministerium hat die Investition abgeschlossen

    Übertragungsbescheinigung

    EUR

    0

    1 381 000 000

    Q4

    2024

    Italien überträgt dem Durchführungspartner für die Fazilität 1 381 000 000 EUR.

    M7-49

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    Prozentsatz (%)

    0 %

    100 %

    Q2

    2026

    Der Durchführungspartner muss mit Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

    In der Finanzierungsvereinbarung mit den Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) wird festgelegt, welche Vermögenswerte einer Energieeffizienzrenovierung unterzogen werden sollen.

    100 % dieser Mittel werden nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen beitragen.

    2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

    Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Italiens belaufen sich auf 194 415 951 466 EUR.

    ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

    1.Finanziellen Beitrag

    Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Raten werden wie folgt organisiert:

    1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-51

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    M1C1-52

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Primärvorschriften zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

    M1C1-53

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    M1C1-69

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Dekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens

    M1C1-1

    Reform 1.1: IKT-Beschaffung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“

    M1C1-2

    Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“

    M1C1-29

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Ziviljustiz

    M1C1-30

    Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Strafjustiz

    M1C1-31

    Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Insolvenzreform

    M1C1-32

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

    Meilenstein

    Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für Einstellungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans

    M1C1-54

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Abgeschlossene Einstellung von Experten für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    M1C1-55

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Ausweitung der auf den italienischen Aufbau- und Resilienzplan angewandten Methode auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen

    M1C1-68

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Repository System for Audit and Controls (Repository System for Audit and Controls): Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

    M1C1-71

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller erforderlichen Gesetze, Verordnungen und Durchführungsrechtsakte (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für das öffentliche Auftragswesen

    M1C1-100

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums

    M1C1-101

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Meilenstein

    Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung

    M1C2-1

    Investition 1: Übergang 4.0

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsakten zur Bereitstellung von Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einrichtung des Wissenschaftlichen Ausschusses

    M1C3-8

    Investitionen – 4.1 Digitales Tourismuszentrum

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

    M2C2-7

    Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Förderung der Nutzung von Biomethan für die Nutzung von Biomethan im Verkehrssektor, in der Industrie und in Wohngebäuden sowie eines Durchführungsdekrets, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.

    M2C2-37

    Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets

    M2C2-41

    Investition 5.3: Elektrobusse

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Ministerialerlasses, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse)

    M2C3-1

    Investition 2.1- Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus

    M2C4-3

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Meilenstein

    Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

    M3C2-3

    Reform 2.1 – Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle für den Zoll („Sportello Unico Doganale“) 

    Meilenstein 

    Inkrafttreten des Dekrets über die zentrale Zolldienststelle (Sportello Unico Doganale) 

    M4C1-1

    Reform 1.5: Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 4.1: Reform der Doktorandenprogramme

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärgesetzgebung) in Bezug auf: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; Gruppen von Hochschulabschlüssen; Reform der Doktorandenprogramme

    M4C1-2

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Reform von Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

    M5C1-1

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Einführung eines nationalen Programms für die Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen

    M5C2-1

    Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.

    M5C2-5

    Investitionen 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung der Institutionalisierung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Einsatzplans

    Teilbetrag

    11 494 252 874 EUR

    1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M2C4-5

    Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

    M5C2-9

    Investition 3 – Wohnungsbau-Erst- und Posthöfe

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Einsatzplans für Projekte in den Erst- und Posthöfen, in dem die Anforderungen an Projekte festgelegt werden, die von lokalen Gebietskörperschaften vorgelegt werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

    M1C1-33

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    M1C1-56

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

    M1C1-70

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen (D.Lgs. n. 50/2016)

    M1C1-103

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Rechtsvorschriften und Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen

    M1C1-104

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Festlegung von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025

    M1C3-11

    Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz im Kino, in Theatern und Museen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung: Verbesserung der Energieeffizienz in Kulturstätten

    M2C1-1

    Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-2

    Reform 1.3 – Technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

    Meilenstein

    Genehmigung einer Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden

    M2C1-11

    Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

    Meilenstein

    Start der Internetplattform und Verträge mit Autoren

    M2C2-18

    Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Forschungsprojekte im Bereich Wasserstoff

    M2C2-21

    Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

    Meilenstein

    Inkrafttreten steuerlicher Anreize

    M2C2-38

    Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Ministerialdekrets

    M2C2-42

    Investition 5.4: Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind

    Meilenstein

    Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

    M2C3-4

    Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

    Meilenstein

    Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

    M2C4-1

    Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken

    M2C4-4

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Meilenstein

    Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke

    M4C1-3

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform des Lehrerberufs.

    M4C1-4

    Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

    Meilenstein

    Schule 4.0: Plan zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems wird angenommen

    M4C2-4

    Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Vereinfachung und Mobilität von FuE im Zusammenhang mit dem normalen Finanzierungsfonds.

    Teilbetrag

    11 494 252 874 EUR

    1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M2C4-2

    Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen

    M1C1-3

    Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

    Meilenstein

    Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)

    M1C1-4

    Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

    Meilenstein

    Nationale digitale Datenplattform betriebsbereit

    M1C1-5

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit

    M1C1-6

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Erstmalige Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste

    M1C1-7

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Einrichtung des Netzes von Prüf- und Zertifizierungslabors für Cybersicherheit

    M1C1-8

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen

    M1C1-9

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Ziel

    Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T1

    M1C1-10

    Reform 1.2: Unterstützung des Wandels

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Einsetzung des Transformationsteams und des NewCo

    M1C1-34

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Gerichtshöfe für Zivil- und Strafgerichte

    Ziel

    Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

    M1C1-35

    Reform 1.7: Reform der Finanzgerichte

    Meilenstein

    Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz

    M1C1-36

    Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform

    Meilenstein

    Inkrafttreten delegierter Rechtsakte für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und der Insolvenzreform

    M1C1-57

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Vereinfachungsreform zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

    M1C1-102

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen

    M1C1-105

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

    M1C1-106

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verringerung der Anzahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“

    M1C1-107

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Erhöhung des Steueraufkommens durch „Konformitätsschreiben“

    M1C2-6

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2021

    M1C2-7

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)

    M1C2-8

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (ggf. einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) zur wirksamen Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben

    M1C3-6

    Reform – 3.1 Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte kulturelle Veranstaltungen

    M2C1-3

    Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Meilenstein

    Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der Regelung für logistische Anreize

    M2C1-4

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    M2C2-8

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität

    M2C2-12

    Investition 2.2 Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Meilenstein

    Vergabe der Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    M3C2-1

    Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

    M3C2-2

    Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

    M3C2-4

    Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Kaltbügelanlagen

    M4C1-5

    Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.1: Reform der Fach- und Fachinstitute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

    Meilensteine

    Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarbereichs zur Verbesserung der Bildungsergebnisse

    M4C1-6

    Reform 2.2: Hochschulfortbildung und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines hochwertigen Ausbildungssystems für Schulen.

    M4C2-1

    Investition 1.2: Von Nachwuchsforschern vorgelegte Projekte

    Ziel

    Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde

    M5C1-2

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf regionaler Ebene

    M5C1-6

    Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.

    M5C1-8

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines nationalen Plans und Umsetzungsfahrplans zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.

    M5C1-12

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Gleichstellungszertifizierungssystems und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen

    M5C2-7

    Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

    Ziel

    Die Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen

    M5C3-1

    Investition 1.1.1: Innere Bereiche – Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in der Gemeinschaft

    Meilenstein

    Vergabe der Ausschreibung für die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in Innengebieten und zur Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern

    M6C2-1

    Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und Pflege (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken

    Meilenstein

    Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets zur Neuorganisation der Verordnungen über die wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und -behandlungen (IRCSS)

    Teilbetrag

    11 494 252 874 EUR

    1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-11

    Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

    Ziel

    Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T1

    M1C1-72

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt

    M1C1-73

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen

    M2C2-14

    Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff

    M2C2-16

    Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    Meilenstein

    Zuweisung von Ressourcen für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    M2C2-20

    Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Wasserstoffeinsatz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen

    M5C2-3

    Reform 2 – Reform für nicht selbst ausreichende ältere Menschen

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

    M1C1-37

    Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform der Zivil- und Strafjustiz

    M1C1-58

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der öffentlichen Beschäftigung

    M1C1-74

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen

    M1C1-109

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Übermittlung der ersten vorausbewohnten MwSt-Erklärungen

    M2C2-27

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen M1

    M2C2-33

    Investitionen 4.4.2: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    M2C3-2

    Investition 2.1- Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Ziel

    Gebäuderenovierung Superbonus T1

    M4C1-9

    Investition 1.1: Plan für Kindergärten und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kindergärten, Vorschulen und Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung

    M5C3-8

    Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des Dritten Sektors

    Ziel

    Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)

    Teilbetrag

    2 315 646 882 EUR

    1.5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C2-4

    Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Reform des italienischen Gesetzes über das gewerbliche Eigentum und der einschlägigen Durchführungsrechtsakte

    M1C3-4

    Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz von Kino, Theatern und Museen

    Ziel

    Abgeschlossene Maßnahmen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Gruppe)

    M1C1-12

    Investition 1.3.2: Einziges digitales Zugangstor

    Ziel

    Zentrales digitales Zugangstor

    M1C1-13

    Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

    Meilenstein

    Mobilität als Dienstleistungslösungen M1

    M1C1-38

    Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

    Meilenstein

    Digitalisierung des Justizsystems

    M1C1-59

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

    M1C1-73quater

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Leitlinien für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts

    M1C1-75

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Uneingeschränkter Betrieb des nationalen eProcurement-Systems

    M1C1-84

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

    M1C1-85

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

    M1C1-86

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

    M1C1-87

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen

    M1C1-110

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Neueinstufung des Gesamthaushaltsplans des Staates in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

    M1C2-9

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2022

    M1C2-10

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (ggf. einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben

    M1C3-7

    Investitionen – 3.3 Kapazitätsaufbau für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Durchführungsorganisation/den Begünstigten für alle Maßnahmen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren

    M2C1-5

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    M2C2-22

    Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Radwegplan)

    Ziel:

    Radwege T1

    M2C2-24

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Metropolregionen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Seilbahnen

    M4C1-10

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems; Reform 1.5: Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 1.6: Eine Reform der Hochschulabschlüsse ermöglichen

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Durchführung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform des Primar-, Sekundar- und Tertiärbereichs, soweit erforderlich

    M4C1-11

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel

    Vergebenes Hochschulstipendium

    M5C3-3

    Investitionen 2: Gebietsnahe Gesundheitseinrichtungen

    Ziel

    Förderung von Apotheken im ländlichen Raum in Gemeinden, Manteln oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Gruppe)

    Teilbetrag

    3 548 098 403 EUR

    1.6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-14bis

    Reform 1.9.1: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

    Meilenstein

    Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

    M1C1-15

    Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

    Ziel

    Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T2

    M1C1-37bis

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Maßnahmen zum Abbau des Rückstands

    M1C1-72bis

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug auf zentraler/lokaler Ebene

    M1C1-72sixies

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Horizontale Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der ZS an Unternehmen

    M2C2-6

    Reform 1 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Onshore- und Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Verlängerung der Laufzeit und Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Strukturen für erneuerbare Onshore- und Offshore-Energien

    M4C1-8

    Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Sportgymsen, die im Erlass des Bildungsministeriums vorgesehen sind

    M5C1-9

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Meilenstein

    Vollständige Umsetzung der im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan

    M5C2-4

    Reform 2 – Reform für nicht selbst ausreichende ältere Menschen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten der Nichtautarkie älterer Menschen

    M7-9

    Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

    Meilenstein

    Annahme und Veröffentlichung des neuen Kompetenzplans – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung

    M7-32

    Investition 12 Förderschema für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    M1C1-39

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

    Ziel

    Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministeriums, die für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind

    M1C1-40

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abschluss von Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    M1C1-41

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau von Verfahrensrückstauen bei den Regionalverwaltungsgerichten

    M1C1-42

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

    M1C1-59 BIS

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

    M1C1-73bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Annahme von Leitlinien für die Umsetzung des Qualifizierungssystems für öffentliche Auftraggeber.

    M1C1-108

    Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Meilenstein

    Genehmigung des konzeptionellen Rahmens, der Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung und des mehrdimensionalen Kontenplans

    M1C1-111

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das im Jahr 2022 für 2023 festgelegte Einsparziel

    M1C1-112

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verbesserung der operativen Kapazität der Steuerverwaltung gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen

    M1C2-2

    Investition 1: Übergang 4.0

    Ziel

    Transition 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage der 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

    M1C3-9

    Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

    Ziel

    Beteiligung touristischer Betreiber am digitalen Tourismuszentrum

    M1C3-10

    Reform 4.1 Verordnung zur Festlegung der Berufe des Fremdenführers.

    Meilenstein

    Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer

    M2C1-6

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    M3C2-5

    Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

    Ziel

    Digitalisierung der Logistikkette

    M5C2-2

    Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Rahmengesetzes und Annahme der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch die Regierung

    Teilbetrag

    2 200 368 263 EUR

    1.7.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-17

    Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

    Ziel

    Migration zum Polo Strategico Nazionale T1

    M7-7

    Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit PPA für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts

    M7-14

    Investition 4: Tyrrhenischer Link

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    M3C2-7

    Investition 2.3: Kaltes Bügeln

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    M1C1-18

    Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

    Ziel

    APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T1

    M1C1-19

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Ziel

    Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T2

    M1C1-20

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste

    M1C1-21

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Fertigstellung des Netzes von Prüf- und Zertifizierungslaboren für Cybersicherheit, Bewertungszentren

    M1C1-22

    Investition 1.5: Cybersicherheit

    Meilenstein

    Volle Funktionsfähigkeit der zentralen Auditstelle für PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen

    M1C1-43

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für Zivilgerichte (erste Instanz)

    M1C1-44

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für das Zivilberufungsgericht (zweite Instanz)

    M1C1-60

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Vollständige Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung einer Reihe von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen

    M1C1-72ter

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Aufstockung der Humanressourcen für den Umgang mit verspäteten Zahlungen

    M1C1-72quater

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Einführung einer Kreditabtretung an Dritte

    M1C1-72quinquies

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Meilenstein

    Ausführung der Zahlungen in der InIT-Datenbank

    M1C1-73ter

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung von öffentlichen Auftraggebern.

    M1C1-73quinquies

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung

    M1C1-75bis

    Investition 1.10: Unterstützung für Qualifikationen und elektronische Auftragsvergabe

    Meilenstein

    Unterstützung für Qualifikationen und elektronische Auftragsvergabe

    M1C1-84bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Meilenstein

    Maßnahmen zur Verbesserung der Entscheidungsgeschwindigkeit bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber

    M1C1-97

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

    M1C1-98

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

    M1C1-99

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen

    M1C1-113

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

    M1C1-114

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Erhöhung des Steueraufkommens durch „Konformitätsschreiben“

    M1C2-11

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Jahreswettbewerbsgesetzes 2023

    M1C2-12

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (ggf. einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben

    M2C1-6bis

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der Gesamtmittel, die der Investition zugewiesen werden

    M2C1-7

    Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

    Ziel

    Veröffentlichung der endgültigen Ranglisten mit Angabe der Endempfänger.

    M2C2-28

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M2

    M4C1-12

    Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

    Ziel

    Pro Jahr (über drei Jahre) vergebene Doktorandenprogramme

    M4C1-14

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Ziel

    Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

    M4C1-15

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel

    Stipendien für den Hochschulzugang

    M4C2-3

    Investition 3.3: Einführung innovativer Doktortitel, die dem Innovationsbedarf der Unternehmen entsprechen und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern

    Ziel

    Anzahl der innovativen Doktorandenstipendien werden vergeben

    M5C1-15bis

    Investition 4 – Allgemeiner Öffentlicher Dienst

    Meilenstein

    Normative Überarbeitung der derzeitigen „Disposizioni concernenti la disciplina dei rapporti tra enti e operatori Volontari del servizio civile universale“, angenommen als dpcm (decreto del Presidente del Consiglio dei ministri) am 14. Januar 2019, mit dem Ziel, den allgemeinen öffentlichen Dienst zu stärken

    M7-1

    Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“

    M7-4

    Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

    Meilenstein

    Annahme eines Regierungsberichts, der auf den Ergebnissen der Regierungskonsultation mit Interessenträgern aufbaut, um den Fahrplan für den Abbau umweltschädlicher Subventionen bis 2030 festzulegen.

    M7-8

    Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit PPA für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Sekundärrechts

    M7-16

    Investition 5: SA.CO.I.3

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    M4C1-10 bis

    Reform 1.1: Reform der Fach- und Fachinstitute

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Sekundärrechts.

    Teilbetrag

    5 991 809 595 EUR

    1.8.Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-23

    Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

    Meilenstein

    Mobilität als Dienstleistungslösungen M2

    M1C1-76

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen

    M1C1-77

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    M1C1-78

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    M1C1-79

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, verringert

    M1C1-80

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen ihre Zahlungen für Unternehmen verzögern, verringert sich

    M1C1-81

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    M1C1-82

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    M1C1-83

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Verwaltungen im Gesundheitswesen Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    M1C1-25

    Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

    Meilenstein

    Weiterentwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

    M1C1-61

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Abschluss der Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung zusätzlicher 50 kritischer Verfahren, die die Bürger unmittelbar betreffen

    M1C1-62

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Steigerung der Absorption von Investitionen

    M1C1-115

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 für 2024 festgelegte Einsparziel

    M1C2-3

    Investition 1: Übergang 4.0

    Ziel

    Transition 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage der 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

    M4C1-16

    Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

    Ziel

    Schulen, die im Jahr 2024/25 MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben

    M4C1-17

    Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

    Ziel

    Jährliche Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte

    M4C2-1 bis

    Investition 1.2: Von Nachwuchsforschern vorgelegte Projekte

    Ziel

    Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde

    M5C1-10

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Ziel

    Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen

    M7-2

    Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts (Testo Unico)

    M7-20

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für den Bau von zwei Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien: „Zaule – Dekani“ und „Redipuglia – Vrtojba“

    M7-25

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Meilenstein

    Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial von Ökodesign zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen

    M7-30

    Investition 10: Pilotprojekte zu Kompetenzen „Crescere Green“

    Ziel

    Bereitstellung von Schulungen für 20000 Personen

    M1C2-14bis

    Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

    Meilenstein

    Veröffentlichung des Berichts über die Bewertung aller Anreize für Unternehmen

    Teilbetrag

    3 358 104 131 EUR

    1.9.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M4C1-7

    Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Lücken in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

    Ziel

    Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Schulungen teilgenommen haben

    M4C1-14 bis

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Ziel

    Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

    M7-6

    Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss an das Gasnetz von Biomethan

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethanproduktionsanlagen an das Gasnetz

    M7-10

    Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Regionalgesetzen

    M7-18

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für den Bau der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“

    M1C1-24

    Anlage 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst

    Ziel

    Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungsinitiativen und/oder Förderinitiativen teilnehmen, die von Organisationen angeboten werden, die im nationalen Register der Organisationen des allgemeinen öffentlichen Dienstes eingetragen sind

    M1C1-96

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

    M1C1-97bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

    M1C1-98bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

    Ziel

    Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

    M1C1-99bis

    Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen Investition 1.10: Unterstützung der Qualifizierung und der elektronischen Auftragsvergabe

    Ziel

    Digitale Kompetenzen der öffentlichen Auftraggeber

    M1C1-116

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Geeignetheit zur Umgehung“

    M1C2-5

    Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums

    Ziel

    Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum unterstützt werden

    M1C2-13

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Meilenstein

    Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024

    M1C2-14

    Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

    Ziel

    Millionen intelligenter 2G-Messgeräte wurden installiert.

    M1C3-1

    Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

    Ziel

    Über die E-Learning-Plattform für das Kulturerbe geschulte Nutzer

    M1C3-2

    Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

    Ziel

    In der Digitalen Bibliothek produzierte und veröffentlichte digitale Ressourcen

    M1C3-5

    Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz von Kino, Theatern und Museen

    Ziel

    Maßnahmen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos werden abgeschlossen (zweite Gruppe)

    M2C2-29

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen entlang der Freistraßen

    M2C2-29bis

    Investition 4.3 Aufbau von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

    M2C2-30

    Investition 4.3: Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen entlang der Freistraßen

    M2C2-30bis

    Investition 4.3: Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

    M2C2-30ter

    Investition 4.3: Einrichtung von Ladeinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der Schnellladestationen

    M2C3-3

    Investition 2.1- Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

    Ziel

    Gebäuderenovierung Superbonus T2

    M4C1-13

    Investition 2.1: Integrierte digitale Lehr- und Schulungsmaßnahmen zum digitalen Wandel für Schulpersonal;

    Ziel

    Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal

    M4C1-15 bis

    Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

    Ziel

    Stipendien für den Hochschulzugang

    M4C1-19

    Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

    Ziel

    Die Klassen werden dank Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen umgewandelt.

    M4C1-20

    Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

    Ziel

    Zahl der Studierenden, die in einem Berufsbildungssystem eingeschrieben sind (IVS)

    M4C1-20 bis

    Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

    Meilenstein

    Umsetzung des neuen nationalen Überwachungssystems

    M4C2-2

    Investition 2.2: Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation – Horizont Europa

    Ziel

    Anzahl der Projekte von Unternehmen, für die eine Finanzhilfe gewährt wurde

    M5C1-3

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Ziel

    Personen, die unter das Programm „Garantiende Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern“ (GOL) fallen

    M5C1-4

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Ziel

    Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben an Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen

    M5C1-5

    Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region erfüllen die Kriterien für das wesentliche Niveau der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wie sie im Programm „Garantiete Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) festgelegt sind.

    M5C1-7

    Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Aufbauplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

    M5C1-15

    Investitionen 3 – Stärkung des dualen Systems

    Ziel

    Personen, die im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten haben

    M6C2-2

    Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen NHS-Forschung

    Ziel

    Finanzierte Forschungsprojekte zu seltenen Krebserkrankungen und Krankheiten

    M6C2-3

    Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen NHS-Forschung

    Ziel

    Forschungsprojekte zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit

    M7-3

    Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Einrichtung und Inbetriebnahme der zentralen digitalen Plattform für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

    M7-5

    Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

    M7-21

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Ziel

    Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Slowenien nach Abschluss der Arbeiten

    M7-26

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel

    Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für die nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Teilbetrag

    7 046 237 746 EUR

    1.10.Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-88

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Verringerung der durchschnittlichen Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen

    M1C1-89

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    M1C1-90

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert

    M1C1-91

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, verringert

    M1C1-92

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen ihre Zahlungen für Unternehmen verzögern, verringert sich

    M1C1-93

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    M1C1-94

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    M1C1-95

    Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

    Ziel

    Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Verwaltungen im Gesundheitswesen Zahlungen an Unternehmen leisten, verringert sich

    M1C1-117

    Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Ziel

    Für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem geschulte öffentliche Einrichtungen

    M1C1-119

    Reform 1.14: Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus

    M1C1-120

    Reform 1.14: Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus

    M3C2-6

    Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

    Ziel

    Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente

    M5C1-11

    Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

    Ziel

    Geringere Inzidenz nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

    M5C2-6

    Investitionen 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung der Institutionalisierung

    Ziel

    Die Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: Unterstützung von Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Begünstigung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern

    M5C2-8

    Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

    Ziel

    Behinderte Menschen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.

    M5C2-10

    Investition 3 – Wohnungsbau-Erst- und Posthöfe

    Ziel

    Personen, die unter erheblicher materieller Entbehrung leiden, werden im Rahmen von Projekten an Housing First für mindestens sechs Monate und Poststationen

    M7-33

    Investition 12 Förderschema für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    M3C2-12

    Investition 9: Kaltes Bügeln

    Ziel

    Inbetriebnahme der kalten Bügelinfrastruktur.

    M1C1-26

    Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

    Ziel

    Migration zum Polo Strategico Nazionale T2

    M1C1-27

    Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

    Ziel

    APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T2

    M1C1-28

    Investition 1.7.2: Netz digitaler Erleichterungsdienste

    Ziel

    Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an neuen Initiativen für digitale Bildung und/oder Erleichterung teilnehmen, die von Zentren für digitale Erleichterung bereitgestellt werden

    M1C1-45

    Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Ziel

    Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren

    M1C1-46

    Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

    Ziel

    Verkürzung der Dauer von Strafverfahren

    M1C1-47

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für die Zivilgerichte (erste Instanz)

    M1C1-48

    Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für das Zivilberufungsgericht (zweite Instanz)

    M1C1-49

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für Verwaltungsgerichte (erste Instanz)

    M1C1-50

    Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

    Ziel

    Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

    M1C1-63

    Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

    Meilenstein

    Vollendung der Vereinfachung und Einrichtung eines Verzeichnisses aller vereinfachten Verfahren und der entsprechenden Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten nationalen Hoheitsgebiet

    M1C1-64

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    M1C1-65

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    M1C1-66

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    M1C1-67

    Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    M1C1-118

    Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors.

    M1C1-121

    Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

    Ziel

    Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Geeignetheit zur Umgehung“

    M1C1-122

    Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

    Meilenstein

    Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für 2025 festgelegte Einsparziel.

    M1C3-3

    Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und die Teilhabe daran zu ermöglichen

    Ziel

    Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an Kulturorten

    M2C1-8

    Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

    Ziel

    Unterstützung von Investitionen in Innovationen in die Kreislaufwirtschaft und die Bioökonomie

    M2C1-9

    Investition 2.2: AGRI-Solarpark

    Ziel

    Agrovoltaische Stromerzeugung

    M2C1-10

    Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Ziel

    Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    M2C1-12

    Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

    Ziel

    Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel

    M2C2-23

    Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Radwegplan)

    Ziel

    Radwege T2

    M4C1-18

    Investition 1.1: Plan für Kindergärten und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Ziel

    Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)

    M4C1-21

    Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

    Ziel

    Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus

    M4C1-22

    Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

    Ziel

    Gebaute oder renovierte SQM als Fitnessstudios oder Sportanlagen

    M4C1-23

    Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen

    Ziel

    Verleihung neuer Doktoranden für drei Jahre in Programmen für den digitalen und ökologischen Wandel

    M4C1-23 bis

    Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen

    Meilenstein

    Abschluss der Durchführung der Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“

    M4C1-24

    Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.

    Ziel

    Schüler, die an Schul-/Hochschul-Übergangskursen teilgenommen haben

    M4C1-25

    Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Lücken in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

    Ziel

    Das Gefälle bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich

    M4C1-26

    Investition 3.3: Plan für die Sicherheit des Schulgebäudes und die strukturelle Sanierung

    Ziel

    M² renovierte Schulgebäude

    M5C1-7bis

    Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    Ziel

    Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Aufbauplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

    M5C1-13

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Ziel

    Unternehmen haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

    M5C1-14

    Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

    Ziel

    Unternehmen, die im Rahmen der technischen Hilfe unterstützt werden, haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

    M5C1-16

    Investition 4 – Allgemeiner Öffentlicher Dienst

    Ziel

    Personen haben im Vierjahreszeitraum 2021-2024 am Programm für den allgemeinen öffentlichen Dienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.

    M5C3-4

    Investitionen 2: Gebietsnahe Gesundheitseinrichtungen

    Ziel

    Förderung von Apotheken im ländlichen Raum in Gemeinden, Manteln oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Gruppe)

    M5C3-9

    Investitionen1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des Dritten Sektors

    Ziel

    Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)

    M7-11

    Investition 1: Scale-up-Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

    M7-12

    Investitionen 2: Scale-up-Maßnahme: Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Ziel

    Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    M7-13

    Investition 3: Scale-up-Maßnahme: Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Ziel

    Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

    M7-15

    Investition 4: Tyrrhenischer Link

    Ziel

    514 km verlegte Kabel

    M7-17

    Investition 5: SA.CO.I.3

    Meilenstein

    Fertigstellung der Umrüstungsanlagen auf Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)

    M7-19

    Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

    Ziel

    Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Österreich infolge der Fertigstellung der Verbindungsleitung

    M7-22

    Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel

    Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in Bahnhöfen

    M7-23

    Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel

    Neues Netzmanagement- und -steuerungssystem

    M7-24

    Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

    Ziel

    Industrielles Internet der Dinge

    M7-27

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel

    Abschluss von FuE-Projekten zu Ökodesign und Urban Mining für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    M7-28

    Investition 10: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Ziel

    Ausrüstung der Laboratorien des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und die umweltgerechte Gestaltung

    M7-29

    Investition 9: Scale-up-Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

    Ziel

    Bildung und Ausbildung

    M7-31

    Investition 11: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Ziel

    Zahl der emissionsfreien Fahrzeuge und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst

    M7-34

    Investition 12 Förderschema für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in Elektrobussen

    Meilenstein

    Ministerium hat die Investition abgeschlossen

    M1C2-14ter

    Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Primärrechts zur Rationalisierung fester Anreize

    M4C1-15 ter

    Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

    Ziel

    Bewerber, die nach dem reformierten Einstellungssystem das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, um Lehrer zu werden.

    Teilbetrag

    12 836 600 146 EUR

    2.Unterstützung in Form von Darlehen

    Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Raten werden wie folgt organisiert:

    2.1.Erste Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M4C2-10

    Investition 2.1: IPCEI

    Meilenstein

    Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich der Projekte im Bereich IPCEI-Mikroelektronik

    M1C2-26

    Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik

    M2C1-14

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Ministerialdekrets.

    M2C4-8

    Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

    Meilenstein

    Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken

    M5C1-17

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Meilenstein

    Annahme des Fonds zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen

    M1C2-27

    Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

    Ziel

    KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben

    M1C3-22

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für: thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;

    M1C3-23

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,

    M1C3-24

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds,

    M1C3-25

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Investitionspolitik für den Fondo Rotativo

    M1C3-26

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Durchführungserlasses zur Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.

    M2C4-7

    Reform 3.1: Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms

    M2C4-12

    Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken

    Meilenstein

    Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Maßnahmen gegen Hochwasser und hydrogeologische Risiken

    M2C4-18

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Meilenstein

    Inkrafttreten der überarbeiteten rechtlichen Änderungen zum Schutz und zur Aufwertung städtischer und stadtnaher Grünflächen

    M3C1-1

    Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen MIT und RFI

    Meilenstein

    Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren für das Programm Contratti di Programma (CdP)

    M3C1-2

    Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

    Meilenstein

    Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird

    M3C1-21

    Reform 2.1 – Umsetzung der jüngsten „Gesetzesvereinfachung“ (umgewandelt in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Dekrets zur Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Management von Risiken, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

    Meilenstein

    Inkrafttreten der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

    M3C1-22

    Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums der Brücken und Viadukte von den unteren Straßen auf die höherrangigen Straßen

    Meilenstein

    Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Übergängen von den unteren Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)

    M4C1-27

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Meilenstein

    Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen.

    M5C3-10

    Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissionsmitglieds in den Sonderwirtschaftszonen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren und Stärkung der Rolle des Kommissionsmitglieds in den Sonderwirtschaftszonen

    M5C3-11

    Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Ministerialverordnungen zur Genehmigung der Betriebspläne für alle acht Sonderwirtschaftszonen

    M6C2-4

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Meilenstein

    Umstrukturierungsplan genehmigt vom Gesundheitsministerium/italienischen Regionen

    Teilbetrag

    12 643 678 161 EUR

    2.2.Zweite Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C2-28

    Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines Dekrets einschließlich der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge

    M2C4-27

    Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Umsetzung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Interventionen in der primären Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgung

    M5C2-11

    Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung, die auf die Verringerung von Marginalisierung und sozialer Verschlechterung abzielen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Grundsatzes

    M5C2-15

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

    Meilenstein

    Das Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ und der Ministerialerlass über die Zuweisung der Mittel angenommen.

    M5C2-19

    Investition 6 – Innovationsprogramm „Wohnungsqualität“

    Meilenstein

    Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Großstädten in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neuentwicklung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.

    M1C2-16

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte für schnellere Verbindungen

    M1C3-12

    Investition 2.1 – Attraktivität kleiner historischer Städte

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln an die Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

    M1C3-13

    Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung: zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    M1C3-14

    Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

    M1C3-15

    Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Mittelzuweisung: für seismische Sicherheit anstelle von Gottesdienst und die Restaurierung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)

    M1C3-35

    Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

    Meilenstein

    Unterzeichnung jeder Vereinbarung für sechs Projekte zwischen einem Ministerium für Tourismus und Begünstigten/Durchführungsstellen

    M2C1-13

    Reform 1.2 – Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Ministerialdekrets über das Nationale Programm für die Abfallbewirtschaftung

    M2C2-52

    Investition 5.2 Wasserstoff

    Meilenstein

    Herstellung von Elektrolyseuren

    M4C2-11

    Investition 2.1: IPCEI

    Meilenstein

    Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

    M4C2-17

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: a) integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    M4C2-18

    Anlage 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen Führern von FuE“

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;

    M4C2-19

    Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für einige Schlüsseltechnologien

    Meilenstein

    Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen

    M4C2-20

    Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen

    Meilenstein

    Die unterzeichnete Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über das Finanzierungsinstrument

    M6C1-1

    Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das Netz territorialer Hilfeleistungen im Gesundheitswesen

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.

    M6C1-2

    Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

    Meilenstein

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung

    M6C1-4

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Meilenstein

    Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der Heimpflege

    M6C1-5

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Meilenstein

    Vertrag über die institutionelle Entwicklung, genehmigt vom Ministerium für Gesundheit und Regionen

    M6C1-10

    Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

    Meilenstein

    Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)

    M6C2-5

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Meilenstein

    Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

    Teilbetrag

    12 643 678 161 EUR



    2.3.Dritte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M2C1-18

    Investition 3.1: Grüne Inseln

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Dekrets des Direktors

    M2C1-20

    Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl umweltfreundlicher Gemeinschaften

    M5C2-17

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – EIB-Of-Fonds

    Meilenstein

    Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

    M1C1-123

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Dienstleistungen/Inhalte T1 „One klick by design“

    M1C1-124

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Beschäftigte mit verbesserten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1

    M1C3-30

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank: Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350 000 000 EUR.

    M1C3-31

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Nationaler Tourismusfonds: Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 150 000 000 EUR als Eigenkapitalunterstützung.

    M2C3-9

    Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung

    Meilenstein

    Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für ökologischen Wandel nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.

    M2C4-19

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel

    Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1

    M2C4-24

    Investition 3.4. Sanierung des Bodens „Orphan-sites“

    Meilenstein

    Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten

    M3C1-3

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Meilenstein

    Auftragsvergabe für den Bau der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf den Strecken Nepoli-Bari und Palermo-Catania

    M3C1-12

    Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS)

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem

    M3C2-8

    Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

    Ziel

    Grüne Häfen: Abtretung der Arbeiten

    M4C1-29

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Reform der Rechtsvorschriften für Studentenwohnungen.

    M5C2-13

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Metropolregionen

    M6C2-7

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge

    Teilbetrag

    9 825 328 389 EUR



    2.4.Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-125

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Meilenstein

    Vergabe von (allen) öffentlichen Ausschreibungen für Cloud-Ermöglichung bei Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung

    M1C2-22

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

    M2C2-48

    Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten

    M2C2-50

    Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

    Meilenstein

    Vereinbarung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff

    M5C2-21

    Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

    M1C3-20

    Investitionen – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

    Meilenstein

    Unterzeichnung der Verträge zwischen der durchführenden Einrichtung Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios

    M2C4-21

    Investition 3.3 Neunaturierung des Po-Gebiets

    Meilenstein

    Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Neunaturierung des Po-Gebiets

    M4C1-28

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Meilenstein

    Vergabe von Erstaufträgen für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betts)

    M4C2-12

    Investition 2.1: IPCEI

    Meilenstein

    Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten wird bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.

    M4C2-16

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    Ziel

    Anzahl der geförderten Infrastrukturen

    M5C1-18

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Ziel

    Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

    M6C2-14

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

    Teilbetrag

    16 611 453 220 EUR

    2.5.Fünfte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M2C3-5

    Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz zur Verbesserung der Energieversorgung in Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

    M2C4-28

    Investition 4.1. Investitionen in Primärwasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung

    M2C4-30

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    M1C1-14

    Investitionen 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

    Ziel

    Staatsrat – Gerichtsdokumente zur Analyse im Datenlager T1 verfügbar

    M1C1-16

    Investitionen 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

    Ziel

    Staatsrat – Gerichtsdokumente zur Analyse im Datenlager T2 verfügbar

    M1C1-126

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1

    M1C1-127

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Übernahme der „IO“-App T1

    M1C1-128

    Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

    Ziel

    Verbreitung digitaler öffentlicher Bekanntmachungen T1

    M1C1-129

    Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

    Ziel

    Ministerium des Innern – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T1

    M1C1-130

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Ziel

    Digitalisierte Gerichtsakten T1

    M1C1-131

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Meilenstein

    Wissenssysteme für Justizdatensee T1

    M1C1-132

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Dienstleistungen/Inhalte T2 „One klick by design“

    M1C1-133

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INPS – Beschäftigte mit verbesserten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T2

    M1C1-134

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INAIL – Vollentwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1

    M1C1-135

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1

    M1C1-136

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1

    M1C1-137

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Meilenstein

    Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale

    M1C1-138

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Migration kritischer nicht missionsbezogener Anwendungen in Lösung für den vollständigen Schutz von Informationen durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1

    M1C2-29

    Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

    Ziel

    Genehmigte Entwicklungsverträge

    M2C1-15bis

    Reform 1.2 Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Verringerung irregulärer Deponien (T2)

    M2C1-15ter

    Reform 1.2 Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung

    M2C1-15 quater

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Meilenstein

    Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen

    M2C2-32

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    M2C3-7

    Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    Meilenstein

    Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Umqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.

    M2C4-33

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    M2C4-36

    Investition 4.4 Investitionen in die Abwasserentsorgung und -reinigung

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Kanalisation und Reinigung

    M3C1-4

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Meilenstein

    Vergabe des Auftrags für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf den Strecken Salerno Reggio Calabria

    M3C1-17

    Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Resilienz der Eisenbahn im Süden

    Ziel

    150 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

    M4C2-5

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Ziel

    Anzahl der geförderten Forschungsprojekte

    M6C1-8

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Mindestens ein Telemedizinprojekt pro Region (unter Berücksichtigung sowohl der Projekte, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch der Projekte, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)

    Teilbetrag

    8 610 723 872 EUR

    2.6.Sechste Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M3C1-10

    Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

    Meilenstein

    Auftragsvergabe für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Tarent-Metaponto-Potenza-Battipaglia

    M7-35

    Investitionen 13: Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Meilenstein

    Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)

    M7-40

    Investition 15: Transizione 5.0 grün

    Meilenstein

    Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen

    M2C1-15

    Reform 1.2 Nationales Programm für die Abfallbewirtschaftung; Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Verringerung irregulärer Deponien (T1)

    M2C1-22

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    M2C2-31

    Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerungsflotte des Kommandos der Nationalen Feuerwehr

    M2C4-6

    Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks

    Ziel

    Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

    M2C4-20

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel

    Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2

    M3C2-10

    Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung von Güter- und/oder Personenverkehrsdiensten

    Meilenstein

    Nationale Plattform für digitale Logistik

    M5C3-12

    Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

    Ziel

    Beginn von Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen

    M6C2-15

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Es werden zusätzliche Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

    M7-36

    Investitionen 13: Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    M7-38

    Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

    Meilenstein

    Vergabe der Aufträge

    Teilbetrag

    8 328 350 441 EUR

    2.7.Siebte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-139

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Ziel

    Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T1

    M2C2-25

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massenverkehrssysteme

    M2C4-11

    Investition 2.1.a: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Maßnahmen in Emilia Romagna, Toscana und Marken

    Meilenstein

    Ermittlung der Interventionen durch Verordnung(en) des für Notfälle zuständigen Kommissionsmitglieds

    M7-46

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Meilenstein

    Festlegung des Ziels der Leistungsbeschreibung

    M1C1-140

    Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

    Ziel

    Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1

    M1C1-141

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2

    M1C1-142

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2

    M1C1-143

    Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

    Ziel

    Verteidigungsministerium – Migration kritischer nicht missionsbezogener Anwendungen in Lösung für den vollständigen Schutz von Informationen durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2

    M1C2-19

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Inseln mit ultrabreitbandiger Anbindung

    M1C2-30

    Investitionen 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    M1C2-31

    Investition 7 Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

    Meilenstein

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Investition abgeschlossen.

    M1C3-27

    Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für große touristische Veranstaltungen

    Ziel

    Zahl der kulturellen und touristischen Stätten, deren Neuqualifizierung im Durchschnitt 50 % der Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Gruppe)

    M2C1-16bis

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Unregelmäßige Deponien

    M2C1-16ter

    Reform 1.2 Nationales Programm für Abfallbewirtschaftung Investitionen 1.1 – Einrichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung

    M2C1-25

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Meilenstein

    Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen

    M2C2-9

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

    M2C2-34

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

    Ziel

    Anzahl der gekauften emissionsfreien Niederflurbusse T1

    M2C2-34 Bis

    Investitionen 4.4.2: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Ziel

    Anzahl emissionsfreier Züge T1

    M2C2-38bis

    Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    M2C2-39

    Investition 5.1.Erneuerbare Anlagen und Batterien

    Meilenstein

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.

    M2C2-42 BIS

    Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

    Meilenstein

    Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

    M2C2-44

    Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in Agrarvoltaiksystemen

    M2C4-22

    Investition 3.3 Neunaturierung des Po-Gebiets

    Ziel

    Verringerung der Künstlichkeit des Flussbetts für die Renaturierung des Po-Gebiets T1

    M2C4-28bis

    Investition 4.1. Investitionen in Primärwasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Meilenstein

    Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung

    M2C4-31

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Ziel

    Eingriffe in Wasserverteilungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1

    M2C4-34

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

    M2C4-35

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

    M2C4-37

    Investition 4.4 Investitionen in die Abwasserentsorgung und -reinigung

    Ziel

    Maßnahmen zur Kanalisation und Reinigung T1

    M3C1-15

    Investition 1.5- Stärkung der Metropolknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

    Ziel

    700 km ausgebaute Streckenabschnitte auf der Grundlage von Metropolpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen

    M3C1-19

    Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

    Ziel

    Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe

    M4C2-21bis

    Investition 5.4 – Finanzierung von Start-up-Unternehmen

    Meilenstein

    Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

    M6C1-7

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe)

    M7-43

    Investitionen 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    M7-44

    Investitionen 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Meilenstein

    Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia abgeschlossen.

    M7-48

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Meilenstein

    Ministerium hat die Investition abgeschlossen

    Teilbetrag

    16 555 710 452 EUR

    2.8.Achte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M5C2-16

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

    Ziel

    Projektaktivitäten werden in den Gebieten abgeschlossen, die in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen ausgewiesen sind

    M7-47

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Meilenstein

    Durchführungsvereinbarung

    M1C1-144

    Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler öffentlicher Dienste

    Ziel

    Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

    M1C3-16

    Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

    Ziel

    Abgeschlossene Maßnahmen zur Aufwertung kultureller oder touristischer Stätten

    M2C1-23

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    M2C2-4

    Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Zusätzliche Produktionskapazität für Biomethan

    M2C4-9

    Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

    Ziel

    Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken

    M2C4-11bis

    Investition 2.1.a: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Maßnahmen in Emilia Romagna, Toscana und Marken

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Emilia-Romagna, Toskana und Marken

    M2C4-26

    Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

    Ziel

    Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen

    M3C1-13

    Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS)

    Ziel

    1 400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind

    M4C2-6

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Ziel

    Anzahl der geförderten Forschungsprojekte

    M4C2-7

    Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)

    Ziel

    Zahl der eingestellten befristet beschäftigten Forscher

    M4C2-8

    Investition 1.3: Partnerschaften mit Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

    Ziel

    Zahl der befristet beschäftigten Forscher für jede der geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung, die zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen geschlossen werden

    M4C2-22

    Investition 2.1: IPCEI

    Ziel

    Anzahl der geförderten Projekte

    Teilbetrag

    10 344 827 586 EUR

    2.9.Neunte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-145

    Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

    Ziel

    Nationale Plattformen für digitale Identität (SPID, CIE) und nationales Register (ANPR)

    M1C3-17

    Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

    Ziel

    Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft abgeschlossen

    M1C3-18

    Investition 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten

    Ziel

    Zahl der neu qualifizierten Parks und historischen Gärten

    M1C3-19

    Investitionen – 2.4 Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Kulturerbes (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Wiederherstellung der Kunst)

    Ziel

    Abgeschlossene Maßnahmen zur Erdbebensicherheit in Gotteshäusern, Wiederherstellung des Erbes von FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

    M1C3-28

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Zahl der Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;

    M1C3-32

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Zahl der Tourismusunternehmen, die durch den KMU-Garantiefonds unterstützt werden sollen

    M1C3-34

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Anzahl der vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu erschlossenen Immobilien

    M2C1-17

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Siedlungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17bis

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Verpackungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17ter

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17quater

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17 Quinquies

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Aluminiumverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17 Geschlechter

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17 Septies

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Papier und Pappe im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17 Oktien

    Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

    M2C1-17 Nonies

    Reform 1.1 Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft; Investition 1.2 – „Leitprojekte“ für die Kreislaufwirtschaft

    Meilenstein

    Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien

    M2C2-40

    Investition 5.1.1: Erneuerbare Energien und Batterien

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über die Energieerzeugungskapazität von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien

    M2C2-46

    Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    Meilenstein

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften

    M3C1-23

    Investition 1.9 Überregionale Verbindungen

    Ziel

    Investition 1.9 Überregionale Verbindungen

    M4C2-13

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel

    Zahl der neu einzurichtenden Hubs

    M6C1-9

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Zahl der Personen, die von Telemedizingeräten unterstützt werden (dritte Gruppe)

    M6C2-8

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Ziel

    Die Krankenhäuser sind digitalisiert (DEA – Notfall- und Aufnahmeabteilungen – Stufe I und Stufe II)

    M6C2-11

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Ziel

    Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte eingespeist werden.

    M1C3-33

    Investitions 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Anzahl der Unternehmen, die durch die Fondo-Rotation unterstützt werden sollen (erste Gruppe)

    Teilbetrag

    7 118 464 154 EUR

    2.10.Zehnte Tranche (Darlehensunterstützung):

    Laufende Nummer

    Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

    Meilenstein/Ziel

    Name

    M1C1-146

    Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

    Ziel

    Nationale Plattformen für digitale Identität (SPID, CIE) und nationales Register (ANPR)

    M2C3-6

    Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

    Ziel

    Durch Gebäudeersatz werden mindestens 400 000 m² neue Schulen gebaut.

    M2C3-8

    Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    Ziel

    Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung

    M2C3-10

    Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung

    Ziel

    Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen

    M2C4-23

    Investition 3.3 Neunaturierung des Po-Gebiets

    Ziel

    Verringerung der Künstlichkeit des Flussbetts für die Renaturierung des Po-Gebiets T2

    M2C4-25

    Investition 3.4. Sanierung des Bodens „Orphan-sites“

    Ziel

    Wiederbelebung verwaister Stätten

    M2C4-29

    Investition 4.1. Investitionen in Primärwasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

    Ziel

    Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung

    M2C4-32

    Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

    Ziel

    Eingriffe in Wasserverteilungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2

    M2C4-35bis

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2

    M2C4-38

    Investition 4.4 Investitionen in die Abwasserentsorgung und -reinigung

    Ziel

    Maßnahmen zur Kanalisation und Reinigung T2

    M5C2-20

    Investition 6 – Innovationsprogramm „Wohnungsqualität“

    Ziel

    Anzahl der geförderten Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau als auch Sanierung) und Quadratmeter geförderter öffentlicher Räume

    M1C1-147

    Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

    Ziel

    Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T2

    M1C1-148

    Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

    Ziel

    Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2

    M1C1-149

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2

    M1C1-150

    Investition 1.4.3 – Einführung von PagoPA-Plattformdiensten und der „IO“-App

    Ziel

    Übernahme der „IO“-App T2

    M1C1-151

    Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

    Ziel

    Verbreitung digitaler öffentlicher Bekanntmachungen T2

    M1C1-152

    Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

    Ziel

    Innenministerium – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T2

    M1C1-153

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Ziel

    Digitalisierte Gerichtsakten T2

    M1C1-154

    Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

    Ziel

    Wissenssysteme für Justizdatensee T2

    M1C1-155

    Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und der Nationalen Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL)

    Ziel

    INAIL – Vollentwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T2

    M1C2-15

    Investitionen 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

    Ziel

    Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten

    M1C2-17

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Hausnummern mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s

    M1C2-18

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s

    M1C2-20

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung

    M1C2-21

    Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra-Breitband und 5G)

    Ziel

    Mit 5G-Abdeckung ausgestattete Gebiete mit Marktversagen

    M1C2-23

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel

    Einsatz von Bodenteleskopen, betriebsbereitem SST-Zentrum, Raumfabrik und Flüssigantrieb

    M1C2-24

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel

    Konstellationen oder Konzeptnachweis eingesetzter Konstellationen

    M1C2-25

    Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

    Ziel

    Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen

    M1C2-32

    Investitionen 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    M1C3-21

    Investitionen – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

    Ziel

    Anzahl der Studios, deren Arbeiten zur Neuqualifizierung, Modernisierung und Bauarbeiten abgeschlossen sind

    M1C3-36

    Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

    Ziel

    Anzahl der kulturellen und touristischen Stätten, deren Umschulung abgeschlossen ist

    M2C1-16

    Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

    Ziel

    Unregelmäßige Deponien

    M2C1-19

    Investition 3.1: Grüne Inseln

    Ziel

    Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln

    M2C1-21

    Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

    Ziel

    Umsetzung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften dargelegten Interventionen

    M2C1-24

    Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenbau

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    M2C2-3

    Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen

    M2C2-5

    Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    Ziel

    Zusätzliche Produktion von Biomethan

    M2C2-10

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

    M2C2-11

    Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

    Ziel

    Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

    M2C2-13

    Investition 2.2 Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    Ziel

    Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

    M2C2-15

    Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

    Ziel

    Entwicklung wasserstoffbasierter Ladestationen

    M2C2-17

    Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

    Ziel

    Anzahl der Wasserstofftankstellen

    M2C2-19

    Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

    Ziel

    Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

    M2C2-25bis

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Ziel

    Mindestens 5 Interventionen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

    M2C2-25ter

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massentransport (Metro, Streetcar, BRT)

    Ziel

    Erwerb von mindestens 85 Einheiten von Fahrzeugen für den Massen-Schnelltransport

    M2C2-26

    Investition 4.2 Entwicklung von Systemen für den schnellen Massenverkehr (Metro, Straßenbahn, Schnellbusverkehr)

    Ziel

    Km der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur

    M2C2-35

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen —

    Ziel

    Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse in Kraft T2

    M2C2-35 ter

    Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des Regionalverkehrs mit sauberen Kraftstoffen

    Ziel

    Anzahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse

    M2C2-35 bis

    Investitionen 4.4.2: Stärkung der regionalen Schienenfahrzeugflotte mit emissionsfreien Zügen und dem Universaldienst

    Ziel

    Zahl der emissionsfreien Fahrzeuge und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst

    M2C2-36

    Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    Ziel

    Anzahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

    M2C2-43

    Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

    Ziel

    Rechtliche Vereinbarungen mit Risikokapitalfonds und Start-up-Unternehmen

    M2C2-45

    Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

    Ziel

    Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

    M2C2-47

    Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    Ziel

    Erzeugung erneuerbarer Energie durch Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

    M2C2-49

    Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogental)

    Ziel

    Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

    M2C2-51

    Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

    Ziel

    Einführung von Wasserstoff in industrielle Verfahren

    M2C2-53

    Investition 5.2 Wasserstoff

    Ziel

    Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Fertigstellung von Industrieanlagen zur Herstellung von Elektrolyseuren

    M2C4-11ter

    Investition 2.1.a: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Maßnahmen in Emilia Romagna, Toscana und Marken

    Meilenstein

    Abschluss der Projekte

    M2C4-13

    Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken

    Ziel

    Abschluss von Interventionen des Typs D und des Typs E

    M2C4-20bis

    Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung von städtischen und stadtnahen Wäldern

    Ziel

    Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3

    M2C4-34bis

    Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

    Ziel

    Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

    M3C1-6

    Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

    Ziel

    Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania

    M3C1-24

    Investition 1.9 Überregionale Verbindungen

    Ziel

    Investition 1.9 Überregionale Verbindungen

    M3C1-9

    Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbunden sind

    Ziel

    Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.

    M3C1-11

    Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

    Ziel

    Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Orte-Falconara und Tarent-Metaponto-Potenza-Battipaglia

    M3C1-14

    Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS)

    Ziel

    2 785 km Schienenstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind

    M3C1-16

    Investition 1.5- Stärkung der Metropolknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

    Ziel

    1 280 km ausgebaute Streckenabschnitte auf der Grundlage von Metropolpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen

    M3C1-17bis

    Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Resilienz der Eisenbahn im Süden

    Ziel

    650 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

    M3C1-18

    Investition 1.6 – Ausbau der Regionalstrecken – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)

    Ziel

    Ausbau der Regionalstrecken, Genehmigungs- und Betriebsphase

    M3C1-20

    Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

    Ziel

    Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe

    M4C1-30

    Reform 1.7: Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in den Wohnungsbau für Studierende

    Ziel

    Einrichtung von Schlafunterkünften für Studierende gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften

    M4C2-9

    Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für einige Schlüsseltechnologien

    Ziel

    Die nationalen Zentren sind operative und von den nationalen Zentren durchgeführte Tätigkeiten im Bereich der Schlüsseltechnologien.

    M4C2-14

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel

    Auszahlung in Höhe von 307 000 000 EUR.

    M4C2-15

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Ziel

    Anzahl der unterstützten KMU

    M4C2-15 bis

    Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

    Meilenstein

    Abschluss der Arbeitspakete von EDIH und TEF

    M4C2-16 bis

    Investition 3.1: Fonds für den Bau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

    Ziel

    Zahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben

    M4C2-18 Bis

    Anlage 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen Führern von FuE“

    Ziel

    Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten

    M4C2-21

    Investition 5.4 – Finanzierung von Start-up-Unternehmen.

    Ziel

    Mit Start-up-Unternehmen oder Risikokapitalfonds unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    M5C1-19

    Investitionen 5 – Gründung von Frauenunternehmen

    Ziel

    Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten

    M5C2-12

    Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung, die auf die Verringerung von Marginalisierung und sozialer Verschlechterung abzielen

    Ziel

    Projekte für Stadterneuerungsmaßnahmen für Gemeinden

    M5C2-14

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

    Ziel

    Abschluss integrierter Planungsprojekte in Metropolstädten

    M5C2-18

    Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – EIB-Of-Fonds

    Ziel

    Geldwert des Beitrags zum Thematischen Fonds und Unterstützung städtischer Projekte

    M5C2-22

    Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

    Ziel

    Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen

    M5C3-13

    Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

    Ziel

    Abschluss von Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen.

    M6C1-3

    Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

    Ziel

    Bereitstellung und technologisch ausgestattete Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft (erste Gruppe)

    M6C1-6

    Investition 1.2: Zuhause als erster Pflegeort und Telemedizin

    Ziel

    Weitere in der häuslichen Pflege behandelte Personen (erste Gruppe)

    M6C1-11

    Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

    Ziel

    Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftskrankenhäuser (erste Gruppe)

    M6C2-6

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Ziel

    Betrieb großer Sanitäreinrichtungen

    M6C2-9

    Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

    Ziel

    Zusätzliche Betten in Intensivstationen und subintensiven Pflegeeinrichtungen

    M6C2-10

    Investition 1.2: Hin zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

    Ziel

    Maßnahmen gegen Seismen in Krankenhäusern sind abgeschlossen

    M6C2-10 bis

    Investition 1.2: Hin zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

    Ziel

    Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Projekte gemäß Artikel 20 des Finanzgesetzes 67/88 „Gesundheitsgebäude“

    M6C2-12

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Meilenstein

    Das Krankenversicherungssystem und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind voll funktionsfähig.

    M6C2-13

    Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, -verarbeitung, -analyse und -simulation

    Ziel

    Alle Regionen haben die EHR angenommen und nutzen sie

    M6C2-16

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen für Beschäftigte des Nationalen Gesundheitsdienstes

    M6C2-17

    Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitssystem

    Ziel

    Anzahl der finanzierten Verträge über die Facharztausbildung

    M7-37

    Investitionen 13: Adria-Linie Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

    Meilenstein

    Abschluss der Arbeiten

    M7-39

    Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

    Meilenstein

    Abschluss der Arbeiten

    M7-41

    Investition 15: Transizione 5.0 grün

    Ziel

    Gewährung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität

    M7-42

    Investition 15: Transizione 5.0 grün

    Ziel

    0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026

    M7-45

    Investitionen 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

    Ziel

    Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

    M7-49

    Investitionen 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung öffentlicher und sozialer Wohnungsbau

    Ziel

    Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

    M1C3-29

    Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

    Ziel

    Zahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen

    M3C2-9

    Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

    Ziel

    Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten

    Teilbetrag

    19 919 595 964 EUR



    ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE REGELUNG

    1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

    Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten:

    Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 13 vom 24. Februar 2023, wird eine Reihe von Koordinierungsstrukturen für die Überwachung und Umsetzung des Plans geschaffen. Dazu gehören insbesondere: I) ein hochrangiger Lenkungsausschuss („cabina di regia“), der beim Vorsitz des Ministerrats eingesetzt wird und dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Umsetzung des Plans zu steuern und zu koordinieren; II) eine mindestens für die Laufzeit des Plans vom Vorsitz des Ministerrates eingerichtete Missionsstruktur, die befugt ist, als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchführung und Überwachung des Plans zu fungieren; (III) eine technische Struktur im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, die die operative Überwachung der Umsetzung des Plans, die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Ausgaben und die Berichterstattung sowie die technische und operative Unterstützung der Durchführungsphase durchführt. Die Missionsstruktur des Vorsitzes des Ministerrats fungiert als zentrale Anlaufstelle auf nationaler Ebene für die Europäische Kommission. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sorgt für die Bewertung der Ergebnisse des Plans. Die Sozialpartner und andere Interessenträger nehmen an speziellen Sitzungen von „cabina di regia“ teil, um ihre Beteiligung an der Umsetzung des Plans sicherzustellen. Darüber hinaus werden auf der Ebene jeder Zentralverwaltung, die für die im Plan vorgesehenen Maßnahmen zuständig ist, Koordinierungsstrukturen festgelegt, die mit der Verwaltung, Überwachung, Berichterstattung und Kontrolle der einschlägigen Interventionen betraut sind, auch in Bezug auf die Überwachung der Durchführung und die Fortschritte bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte. Schließlich sind Durchsetzungsmechanismen für den Fall von Umsetzungsproblemen vorgesehen, unter anderem durch die Aktivierung von Substitutionsbefugnissen gegenüber den für die Maßnahmen des Plans zuständigen Verwaltungen, um eine rechtzeitige und wirksame Projektdurchführung zu gewährleisten, und es werden Ex-ante-Mechanismen für die Beilegung von Konflikten eingerichtet.

    Um die Verwaltungskapazitäten für die Überwachung und Umsetzung zu stärken, ist die Einstellung von Zeitarbeitskräften vorgesehen, unter anderem in Bezug auf die zentralen Verwaltungen, die für die Interventionen des Plans zuständig sind, und das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (einschließlich der zentralen Koordinierungsstruktur und der staatlichen Rechnungsführungsabteilung), wie im Gesetzesdekret Nr. 80 vom 9. Juni 2021 vorgesehen, sowie in Bezug auf die Verwaltungen Süditaliens, von denen erwartet wird, dass sie das mit der Planung und Verwendung von EU-Mitteln befasste Humankapital stärken, wie es insbesondere im Gesetz Nr. 178 von 2020 vorgesehen ist. Darüber hinaus werden der vom Vorsitz des Ministerrats eingerichteten Missionsstruktur Ressourcen zugewiesen, um ihr wirksames Funktionieren gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 13 vom 24. Februar 2023 zu gewährleisten. Schließlich ist eine technische und operative Unterstützung der zentralen und lokalen Verwaltungen bei der Durchführung der Projekte vorgesehen, unter anderem durch den Rückgriff auf öffentliche Kapitalgesellschaften, einen Expertenpool für technische Hilfe und die Möglichkeit, auf externes Fachwissen zurückzugreifen. Diese Maßnahmen werden begleitet von der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021 und dem Gesetzesdekret Nr. 13 vom 24. Februar 2023.

    Die Vereinbarungen sehen auch die Verwendung eines integrierten IT-Systems („ReGiS“) vor. Die bestehende Aufsichtsbehörde für finanzielle Beziehungen zur Europäischen Union (IGRUE) innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen ist mit der Koordinierung der Auditsysteme und der Durchführung der Kontrollen mit Unterstützung des staatlichen Amtes für territoriale Gesamtrechnungen (RTS) betraut. Verbesserte Vereinbarungen mit der Guardia di Finanza und den zuständigen unabhängigen Behörden wie der nationalen Antikorruptionsbehörde ANAC bleiben bestehen, wodurch die Rolle gestärkt wird, die diesen Behörden bereits vom italienischen Rechtssystem in Bezug auf den Schutz der öffentlichen Finanzen, einschließlich der EU-Finanzen, zugewiesen wird.

    2.Vorkehrungen für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

    Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, muss Italien die folgenden Vorkehrungen treffen.

    Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen fungiert als technische Struktur für die Überwachung, einschließlich der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, und gegebenenfalls für die Durchführung von Kontroll- und Audittätigkeiten sowie für die Berichterstattung und Zahlungsanträge. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, einschlägige Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt auf der Ebene der für die Maßnahmen des Plans zuständigen zentralen Verwaltungen, die die erforderlichen Daten an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen übermitteln. Im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt Italien nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs bei der Kommission einen hinreichend begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Italien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

    (1) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (2) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (3) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden
    (4) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (5)

    Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.

    (6)

    Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    (7)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (8)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (9) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (10) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (11) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (12) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (13) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen.
    (14) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (15) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (16) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (17) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (18) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (19) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (20)

    20 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (21) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (22) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (23) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (24)

    24 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (25) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (26) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (27) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (28)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (29) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (30) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (31) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (32) 32 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (33) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (34) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (35) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (36) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (37) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (38) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (39) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (40) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (41) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (42) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (43) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (44) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (45) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (46) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen Endbegünstigte aus Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den bzw. die ausgewählten Interventionsbereiche vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
    (47) Metropolregionen sind in dieser Maßnahme als „funktionale städtische Gebiete“ zu verstehen, wie sie in der Datenbank der Europäischen Kommission und der OECD definiert sind (Dijkstra, L., H. Poelman und P. Veneri (2019), „The EU-OECD definition of a functional urban area“, OECD Regional Development Working Papers Nr. 2019/11, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/d58cb34d-en).
    (48) Im Einklang mit dem Interventionsbereich 72a des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 gilt sie auch für Zweiphasenzüge.
    (49) Metropolregionen sind in dieser Maßnahme als „funktionale städtische Gebiete“ im Sinne der Datenbank der Europäischen Kommission und der OECD (Dijkstra, L., H. Poelman und P. Veneri (2019)) zu verstehen.
    (50) Im Einklang mit dem Interventionsbereich 72a des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 gilt sie auch für Zweiphasenzüge.
    (51) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (52) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (53) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (54) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (55) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen Endbegünstigte aus Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den bzw. die ausgewählten Interventionsbereiche vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
    (56) CDP Venture Capital SGR übt die Verwaltungstätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Autonomie gemäß der AIFM-Richtlinie aus.
    (57) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endbegünstigter einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, Gewinnen oder dem Kundenstamm des Endempfängers als wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem eingeschränkten Sektor oder der eingeschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
    (58)

    Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.

    (59)

    Einbeziehung von Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    (60)

    Umweltschädliche Fahrzeuge sind definiert als emissionsfreie Fahrzeuge.

    (61) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (62) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (63) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (64)

    64 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (65) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (66) Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (67) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (68)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (69) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (70) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (71) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (72) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (73) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (74)

     Mit Ausnahme von a) Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.

    (75)

    Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    (76)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (77)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (78) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (79) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (80) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (81) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (82)  OECD, Kompetenzstudien zum Thema „Supporting Entrepreneurship and Innovation in Higher Education in Italy“ (Unterstützung von Unternehmertum und Innovation in der Hochschulbildung in Italien)
    (83) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (84) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (85) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (86) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (87) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (88) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (89) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (90) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (91) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (92) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (93) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (94) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (95) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (96) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (97)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (98) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (99) Ein Arbeitspaket ist ein Bestandteil der Arbeitsaufschlüsselung des Projekts, wie z. B.: vor Investitionen testen, Kompetenzen und Schulungen, Projektmanagement und Koordinierung. Es handelt sich um eine Gruppe von Projektarbeiten, die in Tätigkeiten und Aufgaben beschrieben werden. Die Arbeitspakete müssen eine klare und logische Verbindung zu den Projektzielen und den anderen Arbeitspaketen aufweisen. Jedes Arbeitspaket stellt einen Teil des Projekts dar, der zur Erreichung der Gesamtziele des Projekts führt.
    (100) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (101) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (102)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (103) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (104) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (105) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (106)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (107) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (108) CDP Venture Capital SGR übt die Verwaltungstätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Autonomie gemäß der AIFM-Richtlinie aus.
    (109) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endbegünstigter einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, Gewinnen oder dem Kundenstamm des Endempfängers als wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem eingeschränkten Sektor oder der eingeschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
    (110)

    Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.

    (111)

    Einbeziehung von Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    (112)

    Umweltschädliche Fahrzeuge sind definiert als emissionsfreie Fahrzeuge.

    (113) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (114) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (115) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (116)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (117) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (118) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
    (119) Wenn die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (120)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

    (121) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (122) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (123)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (124) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (125) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (126) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (127)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (128) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (129) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (130)

    Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.

    (131)

    Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    (132)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

    (133)

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

    (134)

    Die Endbegünstigten müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.

    (135) Die Regelung bezieht sich insbesondere auf die Anhänge A und B des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016.
    (136) Bei neu gegründeten Unternehmen sollten die Energieeinsparungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Unternehmens mit ähnlichen Merkmalen (Größe) im selben Sektor gemessen werden (ATECO-Code).
    (137) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endbegünstigter einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, Gewinnen oder dem Kundenstamm des Endempfängers als wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem eingeschränkten Sektor oder der eingeschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
    (138)

    Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.

    (139)

    Einbeziehung von Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.

    (140)

    Umweltschädliche Fahrzeuge sind definiert als emissionsfreie Fahrzeuge.

    (141) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
    (142) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen.
    (143) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen.
    (144) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten bei der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Einsatz von Erdgas, die den Bedingungen in Anhang III der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe für den rechtzeitigen Übergang zu einem mit fossilen Brennstoffen freien Betrieb vorübergehend und technisch unvermeidbar ist.
    (145)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
    (146) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu erfassen oder Materialien aus Verbrennungsaschen zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (147) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu steigern oder die Recyclingverfahren von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen umzurüsten, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
    (148) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen.
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