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Document 52023IP0219

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2023 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (2022/2075(INI))

    ABl. C, C/2023/1226, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2023/1226

    21.12.2023

    P9_TA(2023)0219

    Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2023 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (2022/2075(INI))

    (C/2023/1226)

    Das Europäische Parlament

    unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. März 2022 über die Einsetzung eines Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE 2), seinen Zuständigkeiten, seiner Mitgliederzahl und seiner Mandatszeit (1) sowie seinen Beschluss vom 14. Februar 2023 über die Änderung des Beschlusses vom 10. März und zur Anpassung des Namens und der Zuständigkeiten des Ausschusses (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (3) (im Folgenden der „INGE-1-Bericht“),

    unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission zu den Empfehlungen des Parlaments in seiner Entschließung vom 9. März 2022,

    unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung — Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat gebilligt und am 24. März 2022 vom Europäischen Rat bestätigt wurde,

    unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur neuen EU-Erweiterungsstrategie (4),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2022 mit dem Titel „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 — Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ (COM(2022)0500),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zum schrumpfenden Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft in der EU (5),

    unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2022 zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der umfassenderen Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Drittländern entgegenzuwirken“  (7),

    unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. März 2019 an den Rat und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der Bestandsaufnahme der Folgemaßnahmen, die zwei Jahre nach dem Bericht des EP über das Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“ durch den EAD ergriffen wurden (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zum Thema: „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“  (9),

    unter Hinweis auf die Artikel über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, insbesondere auf Artikel 20,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates (10),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 27. April 2022 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („Strategische Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung“) (COM(2022)0177),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan für Demokratie“ (COM(2020)0790),

    unter Hinweis auf den Vorschlag vom 16. September 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (COM(2022)0457),

    unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Konferenz über die Zukunft Europas, insbesondere die Vorschläge 27 und 37,

    unter Hinweis auf den verschärften Verhaltenskodex für Desinformation 2022,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (11),

    unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (12) (CER-Richtlinie);

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. Oktober 2022 für eine Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise der Union zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur (COM(2022)0551),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 25. November 2021 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Zielgenauigkeit politischer Werbung (COM(2021)0731) und die vom Parlament am 2. Februar 2023 angenommenen Änderungen dazu (13),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 25. November 2021 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Satzung und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (COM(2021)0734),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Dezember 2020 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (COM(2020)0823) (NIS2-Richtlinie),

    unter Hinweis auf den Sonderbericht 05/2022 des Europäischen Rechnungshofs (ERH) vom 29. März 2022 mit dem Titel „Cybersicherheit: Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU sind insgesamt nicht ausreichend gegen Bedrohungen gewappnet“,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. März 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (COM(2022)0122),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (14),

    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Handels- und Technologierates USA-EU vom 5. Dezember 2022,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des EuRH über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021,

    unter Hinweis auf den Europäischen Normenkodex für unabhängige Fact-Checking-Organisationen, der im August 2022 vom European Fact-Checking Standards Network veröffentlicht wurde,

    gestützt auf die Artikel 54 und 207 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Halbzeitbericht des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (ING2) (A9-0187/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass das Parlament am 9. März 2022 eine Entschließung angenommen hat, in der es seine Empfehlungen auf der Grundlage des Berichts des ersten Sonderausschusses zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, darlegt; in der Erwägung, dass in diesem Bericht unter anderem die Annahme einer koordinierten EU-Strategie gegen ausländische Einflussnahme empfohlen wurde; in der Erwägung, dass die Kommission ein Dokument erstellt hat, das auf diese Empfehlungen folgt und das unter anderem den Hinweis enthält, dass diese Strategie de facto bereits aus verschiedenen Formen der interinstitutionellen Koordination besteht;

    B.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ unter den Organen der Union ist und bei den politischen Diskussionen der EU über die Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland, Informationsmanipulation und hybrider Bedrohungen in unseren Demokratien, auch in den Organen der Union, an vorderster Front steht; in der Erwägung, dass durch die jüngsten Ereignisse deutlich wurde, dass das Parlament Ziel vielfältiger und aggressiver Kampagnen zur Einflussnahme aus dem Ausland ist;

    C.

    in der Erwägung, dass die Präsidentin der Kommission in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2022 angekündigt hat, dass die Kommission ein Paket zur Verteidigung der Demokratie vorlegen wird, dessen Annahme für das zweite Quartal 2023 vorgesehen ist; in der Erwägung, dass dieses Paket einen Legislativvorschlag enthalten wird, um Demokratien davor zu schützen, dass Unternehmen aus Drittländern in der EU Tätigkeiten ausüben, die sich auf die öffentliche Meinung und die Demokratie auswirken können, und auch eine Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie sowie Maßnahmen für sichere und stabile Wahlen, einschließlich unter anderem Cybersicherheitsmaßnahmen bei Wahlprozessen, umfassen wird;

    D.

    in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union, die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst eine gemeinsame Übung mit der Bezeichnung „Integrated Resolve 2022“ durchgeführt haben, um die Reaktion der EU auf hybride Kampagnen zu testen;

    E.

    in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine als ein sorgfältig geplanter und aggressiv durchgeführter Informationskrieg begann, gefolgt von einer umfassenden militärischen Invasion am 24. Februar 2022; in der Erwägung, dass Russland die verschiedensten Möglichkeiten zur Einflussnahme nutzt, die in eine umfassendere Strategie eingebettet sind, die der Schädigung, Verwirrung, Einschüchterung, Schwächung und Spaltung der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Nachbarländer dient; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich vor dem vollständigen Einmarsch Russlands in die Ukraine wirksame Kommunikationskampagnen zur Vorbeugung durchgeführt haben, in deren Rahmen die verfügbaren zuverlässigen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse auf bisher einmalige Weise öffentlich genutzt wurden, um dem Narrativ des Kremls entgegenzuwirken und die Lügen der russischen Regierung und mit ihr zusammenarbeitender Akteure aufzudecken; in der Erwägung, dass Russland seit Jahren Desinformationskampagnen, Cyberangriffe, Vereinnahmung der Eliten und Angriffe betreibt, mit denen darauf abgezielt wird, die Geschichte umzuschreiben, um die Grundlagen für seine Invasion in der Ukraine zu schaffen und diese zu untermauern;

    F.

    in der Erwägung, dass die Dienststellen des Parlaments voraussichtlich erhebliche Anstrengungen unternehmen werden, um den am 9. März 2022 angenommenen Empfehlungen Folge zu leisten, insbesondere bei der Vorbereitung der Europawahlen 2024; in der Erwägung, dass die Task Force des Parlaments für Desinformation damit beauftragt wurde, die Arbeit verschiedener Generaldirektionen des Europäischen Parlaments zu koordinieren und mit anderen Organen der Union bei einer Reihe von Maßnahmen zusammenzuarbeiten, die insbesondere in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Situationsbewusstsein, Stärkung der Resilienz, Prebunking und Beitrag zu einem gesunden Informationsraum sowie Schadensbegrenzung;

    G.

    in der Erwägung, dass das Parlament die parlamentarische Demokratie in einer Reihe von Nicht-EU-Staaten proaktiv unterstützt, unter anderem durch die Maßnahmen der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG); in der Erwägung, dass die direkte Nachbarschaft der EU in dieser Hinsicht besonders wichtig ist;

    H.

    in der Erwägung, dass die EU-Beitrittsländer Schwierigkeiten ausgesetzt sind, die auf böswillige Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformationskampagnen zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass aufgrund der Entwicklungen in der Vergangenheit deutlich wurde, dass der Verzicht auf eine Erweiterung mit erheblichen Kosten im strategischen Bereich einhergeht; in der Erwägung, dass sich der Westbalkan zunehmend zu einer Region des strategischen und geopolitischen Wettbewerbs entwickelt hat und dass einige seiner Länder anfällig für Destabilisierung sind und die Sicherheit und Stabilität unseres Kontinents bedrohen; in der Erwägung, dass Drittländer diese Schwachstellen ausnutzen, unter anderem durch strategische Investitionen und Desinformationskampagnen; in der Erwägung, dass die Stabilität, Sicherheit und demokratische Widerstandsfähigkeit der Beitrittsländer untrennbar mit der Sicherheit, Stabilität und demokratischen Widerstandsfähigkeit der EU selbst verknüpft sind;

    I.

    in der Erwägung, dass das Ziel dieser Kampagnen zur Einflussnahme auf dem Westbalkan darin besteht, die zunehmend euro-atlantische Ausrichtung und Stabilität einzelner Länder negativ zu beeinflussen, um die Ausrichtung der gesamten Region zu ändern; in der Erwägung, dass Russland über seinen Einfluss in Serbien versucht, souveräne Nachbarstaaten zu destabilisieren und zu beeinflussen; in Bosnien über die Republika Srpska; in Montenegro über die pro-serbische Stimmung im Land und die serbisch-orthodoxe Kirche; und im Kosovo, indem es die bestehenden Streitigkeiten im Norden des Kosovo ausnutzt und anheizt; in der Erwägung, dass Russland daher nach wie vor spürbar Einfluss auf den Westbalkan ausübt und stark genug ist, um sich in regionale Aussöhnungs-, Integrations- und Reformversuche im Hinblick auf die Demokratisierung einzumischen;

    J.

    in der Erwägung, dass mit Initiativen wie dem von der EU finanzierten RADAR-Projekt der Trans European Policy Studies Association (TEPSA, ein europaweites Konsortium führender Forschungsinstitute und Universitäten) darauf abgezielt wird, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für Desinformation zu schärfen und eine öffentliche Plattform für die Debatte zu bieten, und dass in dem Projekt ein besonderer Schwerpunkt auf die Jugend gelegt wird, um ihre Stimmen zu stärken, ihr Engagement in der Zivilgesellschaft zu fördern und ihre Ausbildung in kritischem Denken und Medienkompetenz zu verbessern;

    K.

    in der Erwägung, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, mit dem unsere Gesellschaften als Ganzes erfasst werden, wenn Unionsbürgerinnen und -bürger aller Altersgruppen darin geschult und ausgebildet werden sollen, dass sie mögliche Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation erkennen und resilient gegen sie werden, einschließlich spezifischer Schulungen für Menschen im arbeitsfähigen Alter und in Schulen; in der Erwägung, dass eine Strategie entwickelt werden sollte, um Internetnutzern präventiv Videos und Inhalte über die Taktiken hinter Desinformationen zu zeigen, mit denen sie für Fehlinformationen und Desinformationen sensibilisiert werden können und ihre Resilienz erhöht werden kann, und mit denen die Resilienz gefährdeter Bevölkerungsgruppen gestärkt werden kann; in der Erwägung, dass ein öffentliches Bewusstsein und ein ständiger Dialog mit den Medien in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass der zentrale Aspekt einer erfolgreichen Kommunikation gegen Desinformation in Vertrauen in die kommunizierenden Institutionen besteht;

    L.

    in der Erwägung, dass der heutige Antisemitismus viele Formen annimmt, wie etwa Hetze im Internet und die Verbreitung neuer Verschwörungsmythen; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen ihrer Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030) ihr Engagement für eine Zukunft ohne Antisemitismus in der EU und anderswo in der Welt festgelegt hat;

    M.

    in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen eine wesentliche Rolle als Wächter spielen, entscheidend für den Aufbau demokratischer Widerstandsfähigkeit innerhalb und zum Schutz der Demokratie sowie zum Kampf gegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sind und aktiv zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten vor Ort beitragen; in der Erwägung, dass insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland auf demokratische Prozesse spielen; in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Selbstregulation spielen, durch die die Einführung von Industriestandards zur Bekämpfung von Desinformation ermöglicht wird, insbesondere in den Bereichen, in denen staatliche Maßnahmen Misstrauen hervorrufen können; in der Erwägung, dass die Demokratie bei einer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft an demokratischen Prozessen insgesamt besser gegen das Risiko einer Einflussnahme aus dem Ausland gerüstet ist;

    N.

    in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, Denkfabriken, Beratungsagenturen, Stiftungen und Unternehmen selbst nicht vor derartiger Einflussnahme gefeit sind und in einigen Fällen als Vehikel, Instrument oder Vektor der Einflussnahme böswilliger Akteure, einschließlich Akteuren aus Drittländern, dienen können, und die Einflussnahme aus dem Ausland direkt fördern oder anstiften und die politischen Entscheidungsträger beeinflussen; in der Erwägung, dass Transparenz der Schlüssel ist, um sicherzustellen, dass diese Akteure nicht zu Instrumenten der Einflussnahme aus dem Ausland werden, und dass daher klare Regeln für ihren Einfluss eingehalten und überprüft werden müssen; in der Erwägung, dass einige EU-Mitgliedstaaten versucht haben, Mechanismen zur Überprüfung ausländischer staatlicher Finanzierung für zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere aus Russland und China, einzuführen;

    O.

    in der Erwägung, dass mit der Unterstützung der EU für zivilgesellschaftliche Organisationen durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens Equality Rights and Values, CERV) die Bemühungen um die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, insbesondere der kleineren, lokalen Organisationen, die mit besonderen Zwängen konfrontiert sind, intensiviert wurden; in der Erwägung, dass bestimmte Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzprogramme auch Mittel zur Stärkung der Faktenprüfungskapazitäten und zur Bekämpfung von Desinformation bereitgestellt haben;

    P.

    in der Erwägung, dass trotz bestimmter verfügbarer Finanzmittel, einschließlich erfolgreicher Projekte aus EU-Fonds und -Programmen, die Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Medien insgesamt zersplittert und projektbezogen ist und häufig aus Nicht-EU-Staaten stammt; in der Erwägung, dass die Antragsverfahren für Finanzmittel transparent und zugänglich sein sollten; in der Erwägung, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass keine kohärente EU-Strategie für Medienkompetenz existiert, bei der auch gegen Desinformation vorgegangen wird, dass durch die Fragmentierung der EU-Maßnahmen die Auswirkungen von Medienkompetenzprojekten verzerrt werden und dass es vielen solcher Projekte an Umfang und Tragweite gemangelt hat;

    Q.

    in der Erwägung, dass faktenbasierter Journalismus eine Schlüsselfunktion in einer demokratischen Gesellschaft spielt, da dadurch die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Genauigkeit, Unparteilichkeit, Ehrlichkeit und Unabhängigkeit aufrechterhalten werden; in der Erwägung, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit Grundrechte sind, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert und in der Charta der Grundrechte der EU sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte anerkannt werden; in der Erwägung, dass sich die Boulevardisierung der Medien nachteilig auf die Zuverlässigkeit der öffentlich zugänglichen Informationen und die Medienlandschaft auswirkt;

    R.

    in der Erwägung, dass Hinweisgeber, Journalisten, zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger zunehmend Einschüchterungen, eingreifender Überwachung und Hacking, Belästigungen und Drohungen ausgesetzt sind, einschließlich rechtlicher Drohungen und missbräuchlicher Rechtsstreitigkeiten; in der Erwägung, dass sie von der EU und ihren Institutionen unterstützt werden sollten; in der Erwägung, dass strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), auch solche von Behörden von Drittländern gegen in der EU ansässige Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Einrichtungen, eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie und die Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit darstellen, da Journalisten und Aktivisten sowie die breitere Zivilgesellschaft durch sie daran gehindert werden können, sich zu Themen von öffentlichem Interesse zu äußern, und dafür bestraft werden können, wodurch die SLAPP-Klagen einen Einschüchterungseffekt auf alle tatsächlichen oder potenziellen kritischen Stimmen haben;

    S.

    in der Erwägung, dass es in der EU Fälle gibt, in denen die Existenzgrundlage und das Leben von Journalisten bedroht werden, weil sie Themen von öffentlichem Interesse untersuchen; in der Erwägung, dass der Verdacht besteht, dass ausländische Mächte auf die Union Einfluss nehmen und ihre Repressalien auf Gebiete innerhalb der Union ausgedehnt haben, um Journalisten, die über Straftaten berichten und diese anprangern möchten, zum Schweigen zu bringen; in der Erwägung, dass ein Beispiel dafür die Strategie der gerichtlichen Schikane ist, die vom Königreich Marokko gegen den spanischen Journalisten Ignacio Cembrero betrieben wird; in der Erwägung, dass einige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, denen in der EU Asyl gewährt wurde, nach wie vor Ziel von Verfolgung, Belästigung, Gewalt und Attentatsversuchen sind; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für ihre Sicherheit sorgen und dafür sorgen sollten, dass sie ihre Arbeit fortsetzen können;

    T.

    in der Erwägung, dass die Minderung der Effektivität von böswilliger Informationsmanipulation und insbesondere ihrer Auswirkungen auf das Funktionieren demokratischer Prozesse als eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrachtet wird; in der Erwägung, dass durch Desinformation die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt wird, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich frei am demokratischen Prozess zu beteiligen; in der Erwägung, dass sich diese Situation durch die rasante Entwicklung neuer Medienarten weiter verschärft; in der Erwägung, dass laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2022 in keinem Land ein geringes Risiko bei dem Indikator zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Medien besteht, mit dem die bestehenden wirtschaftlichen Bedrohungen des Medienpluralismus dargestellt werden; in der Erwägung, dass Nachrichtenmedien, die in kleineren Märkten tätig sind, etwa lokale oder regionale Medien und Nischenmedien, vor zusätzlichen Herausforderungen stehen, da sie eingeschränkte Einnahmen haben, mit derzeitigen Geschäftsmodellen schwieriger umsetzbar sind und neue Modelle nicht so umsetzen können wie Medien, die in größeren Märkten tätig sind; in der Erwägung, dass darüber hinaus einige Mitgliedstaaten, die nach Auffassung Russlands in seinem Einflussbereich liegen, den geopolitischen Risiken aufgrund der Einmischung des Kremls in ihren Informationsraum stärker ausgesetzt sind;

    U.

    in der Erwägung, dass die Förderung der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien sowie der Medienkompetenz im Kampf gegen Desinformation zu den Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger im Abschlussbericht der Konferenz über die Zukunft Europas gehört, der am 9. Mai 2022 veröffentlicht wurde und in dem die Bürgerinnen und Bürger speziell die EU aufforderten, Bedrohungen der Unabhängigkeit der Medien durch die Festlegung EU-weiter Mindeststandards zu bekämpfen, freie, pluralistische und unabhängige Medien zu verteidigen und zu unterstützen, den Kampf gegen Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland zu verstärken und den Schutz von Journalisten sicherzustellen; in der Erwägung, dass der Abschlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas auch Aufforderungen enthielt, eine EU-Einrichtung einzurichten, die dafür zuständig ist, gezielte Desinformation und Einflussnahme zu bekämpfen, die Zusammenarbeit der nationalen Cybersicherheitsbehörden sowie die Rechtsvorschriften und Leitlinien für Online-Plattformen und Social-Media-Unternehmen zu verbessern, um Anfälligkeiten für Desinformation zu beseitigen;

    V.

    in der Erwägung, dass die Integrität des Binnenmarktes für Mediendienste durch Medienanbieter gefährdet werden kann, die systematisch Desinformation, einschließlich Manipulation von Information und Einflussnahme von staatlich kontrollierten Mediendienstleistern, die von bestimmten Nicht-EU-Staaten, wie China, Russland und der Türkei, finanziert werden, betreiben, und dass dadurch die Polarisierung der Gesellschaft vorangetrieben werden kann; in der Erwägung, dass ein stark konzentriertes und staatlich kontrolliertes Medienumfeld zu einer Informationsautokratie führen kann, in der der Staat oder böswillige ausländische Akteure durch Informationsmanipulation leicht Einfluss nehmen können;

    W.

    in der Erwägung, dass China in den letzten zehn Jahren fast 3 Mrd. EUR in europäische Medienunternehmen investiert hat, ohne dass die EU und ihre Mitgliedstaaten darauf angemessen reagiert hätten; in der Erwägung, dass andere Staaten mit ähnlichen autoritären politischen Ideologien dem Beispiel Chinas folgen könnten, was erhebliche Risiken für die Integrität der europäischen Demokratien und die Einmischung anderer Länder in die inneren Angelegenheiten der EU mit sich bringen würde; in der Erwägung, dass eine Reihe staatlicher chinesischer Konfuzius-Institute, die Propaganda verbreiten und sich in akademische Einrichtungen einmischen, nach wie vor in der EU tätig sind; in der Erwägung, dass die chinesischen Rundfunkmedien die Ideologie der Kommunistischen Partei Chinas vertreten und diese verbreiten; in der Erwägung, dass chinesische Bot-Konten immer stärker in sozialen Medien und Netzen aktiv werden, um die Bedürfnisse der chinesischen Behörden zu erfüllen;

    X.

    in der Erwägung, dass EU DisinfoLab kürzlich eine massive Operation aufgedeckt hat, die auf internationale Institutionen, vor allem in Brüssel und Genf, ausgerichtet war und indischen Interessen diente, an der hunderte Fake-Medien und etliche staatlich organisierte Nichtregierungsorganisationen beteiligt waren;

    Y.

    in der Erwägung, dass nur einige EU-Mitgliedstaaten über Prüfmechanismen für ausländische Medieninvestitionen verfügen; in der Erwägung, dass es im öffentlichen Interesse liegt, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse von Medien zu kennen;

    Z.

    in der Erwägung, dass nach wie vor erhebliche strukturelle Unzulänglichkeiten bestehen, durch die die Manipulation von Information durch Online-Plattformen erleichtert wird; in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell von Online-Plattformen auf personenbezogenen Daten und Algorithmen basiert, mit denen extreme und spaltende Inhalte gefördert und beworben werden, wobei mehr Engagement mehr Werbeeinnahmen bedeutet und das Streben nach Engagement spaltende und extreme Meinungen auf Kosten von faktenbasierten Informationen belohnt wird; in der Erwägung, dass Online-Plattformen daher so konzipiert werden, dass sie zur Verstärkung von Verschwörungstheorien und Desinformation beitragen; in der Erwägung, dass diese globalen Online-Plattformen darüber hinaus weitreichende verzerrende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der europäischen Medienbranche haben, da sie den Werbemarkt dominieren und sich somit auf die Geschäftsmodelle von Medienunternehmen auswirken;

    AA.

    in der Erwägung, dass trotz der Stärkung des Verhaltenskodex zu Desinformation viele strukturelle Probleme nach wie vor bestehen, beispielsweise das Fehlen verbindlicher Regelungen und die Vorschrift, wonach Unternehmen ihre eigenen Verpflichtungen selbst wählen können, wodurch letztlich der Erfolg des Verhaltenskodexes als Instrument beeinträchtigt wird;

    AB.

    in der Erwägung, dass die sich rasch entwickelnden Technologien der generativen künstlichen Intelligenz (KI) potenziell schwerwiegende Folgen haben könnten, da sie es böswilligen Akteuren ermöglichen könnten, mehr Desinformationsinhalte zu produzieren und zu verbreiten, und zwar kostengünstiger und mit größerer Geschwindigkeit; in der Erwägung, dass weltweit Länder, die nicht über die nötigen Ressourcen verfügen, um diese Herausforderung zu bewältigen, mit besonders verheerenden Auswirkungen konfrontiert werden könnten;

    AC.

    in der Erwägung, dass der Kommissionsvorschlag über die Transparenz und Ausrichtung politischer Werbung zum Ziel hat, diese strukturellen Probleme im Zusammenhang mit politischer Werbung anzugehen;

    AD.

    in der Erwägung, dass Plattformen verschiedene Initiativen ausgearbeitet haben, um der Online-Desinformation entgegenzuwirken, um Kampagnen zur Vorbeugung zu entwerfen, um die Nutzer über die Gefahren der Desinformation zu informieren, indem vorsorglich vor falschen Behauptungen gewarnt wird, die durch Des- und Fehlinformationskampagnen böswilliger Akteure gemacht werden, und diese widerlegt werden; in der Erwägung, dass die Wirkung dieser Initiativen nicht vollständig bewertet werden kann, da keine unabhängigen oder von Institutionen durchgeführten Analysen von Forschern mit uneingeschränktem Zugang zu Daten verfügbar sind;

    AE.

    in der Erwägung, dass nicht englischsprachige Inhalte nach wie vor im Wesentlichen unkontrolliert bleiben, da von den Plattformen noch immer nicht genügend Prüfer und Faktenprüfer beschäftigt werden, die in der Lage sind, ihre jeweiligen Aufgaben in anderen Sprachen zu erfüllen, insbesondere in kleineren Sprachen in Ländern, die stark von Desinformationen betroffen sind; in der Erwägung, dass Online-Plattformen den Bürgerinnen und Bürgern Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit garantieren sollten;

    AF.

    in der Erwägung, dass Twitter seit der Übernahme durch Elon Musk eine Politik der Fehlinformation in Krisenfällen eingeführt hat, der zufolge das Unternehmen Maßnahmen gegen Tweets ergreifen würde, die falsche oder irreführende Behauptungen über den Einsatz von Gewalt und Waffen enthalten, und dass es darauf reagieren würde, indem es Tweets von Konten staatlicher Medien priorisiert und einen Warnhinweis platziert, dass ein Tweet gegen die Politik der Fehlinformation in Krisenfällen des Unternehmens verstößt; dieser Ansatz wurde jedoch am 23. November 2022 teilweise wieder aufgehoben; in der Erwägung, dass das Unternehmen die Mitarbeiter aller Abteilungen, die für das Aufspüren, die Klassifizierung oder die Reaktion auf Desinformationen zuständig sind, entlassen hat, einschließlich der Mehrheit der Moderatoren von Inhalten und der länderspezifischen Teams, und mehr als 60 000 Konten wiederhergestellt hat, bei denen zuvor festgestellt worden war, dass sie gegen die Regeln der Plattform verstoßen hatten, indem darüber Desinformationen verbreitet wurden, Beteiligungen an Belästigungen oder Missbrauch erfolgten oder Betrügereien durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass missbräuchliche Inhalte seit der Übernahme um rund 40 % zugenommen haben; in der Erwägung, dass Konten von Journalisten und Medien wiederholt ohne konkrete Begründung auf untragbare Weise gesperrt wurden;

    AG.

    in der Erwägung, dass in Medienberichten über interne Dokumente Fragen über die politische Neutralität der Bemühungen des Unternehmens aufgeworfen wurden, seine Maßnahmen gegen ausländische Einmischung und Desinformation bei den US-Präsidentschaftswahlen 2020 umzusetzen, und ob diese Bemühungen auch eine Form der Einmischung in die politische und breitere gesellschaftliche Debatte rund um die Wahl darstellen, da durch die Dutzenden von internen E-Mails enthüllt wurde, dass Methoden, die gegen Desinformation und Hetze gerichtet sind, von den wichtigsten Parteien in den Vereinigten Staaten zur Kontrolle der Wählerschaft eingesetzt werden; in der Erwägung, dass aufgrund besorgniserregender Äußerungen und Entscheidungen der neuen Führungsebene von Twitter nach wie vor unklar ist, wie das Unternehmen sich künftig entwickeln wird;

    AH.

    in der Erwägung, dass gesundheitliche Des- und Fehlinformationen eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen, weil sie das öffentliche Vertrauen in die Wissenschaft, öffentliche Institutionen, Behörden und medizinisches Personal untergraben und Feindseligkeit gegenüber diesen schüren sowie Verschwörungstheorien fördern; in der Erwägung, dass Desinformation dieser Art lebensbedrohlich sein kann, wenn durch sie Menschen davon abgeschreckt werden, medizinisch empfohlene Behandlungen, einschließlich Impfungen, durchführen zu lassen, oder falsche Behandlungen gefördert werden; in der Erwägung, dass während der COVID-19-Pandemie der Anteil der Inhalte mit Bezug zu COVID-19, die nach der Faktenprüfung nicht mehr begutachtet und als Fehl- oder Desinformation eingestuft wurden, in Deutschland und Spanien 20 %, in Frankreich 47 % und in Italien 84 % betrug; in der Erwägung, dass die Auswirkungen bei kleineren Sprachen noch viel stärker waren;

    AI.

    in der Erwägung, dass Netzwerke von Bots und gefälschten Konten auf Social-Media-Plattformen von böswilligen Akteuren genutzt werden, um demokratische Prozesse zu untergraben; in der Erwägung, dass Meta zwei aus China und Russland stammende Netzwerke wegen Verstoßes gegen seine Politik gegen koordiniertes unauthentisches Verhalten entfernt hat; in der Erwägung, dass das aus Russland stammende und aus über 60 Websites bestehende Netzwerk sich als legitime Websites von Nachrichtenorganisationen in Europa ausgab und Originalartikel veröffentlichte, in denen die Ukraine kritisiert und Russland unterstützt wurden und behauptet wurde, dass die westlichen Sanktionen gegen Russland nach hinten losgehen würden; in der Erwägung, dass EU DisinfoLab in seiner Doppelgänger-Untersuchung zu ähnlichen Ergebnissen gekommen ist; in der Erwägung, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist und Online-Plattformen stets wachsam sein und ihre Richtlinien zur Moderation von Inhalten verbessern müssen;

    AJ.

    in der Erwägung, dass es keine Aufsicht über Plattformen wie Reddit und Telegram gibt, auf denen Desinformation meist ungeprüft weiterverbreitet werden; in der Erwägung, dass auf Spotify Podcasts mit Fehlinformationen und Desinformation, insbesondere mit Desinformation in Bezug auf Impfstoffe, veröffentlicht werden; in der Erwägung, dass einige dieser Podcasts bis zu 11 Millionen Hörer pro Sendung verzeichnen; in der Erwägung, dass das Unternehmen sich geweigert hat, gegen die Konten vorzugehen, über die diese Podcasts ausgestrahlt werden, da es über keine Richtlinie gegen Desinformation verfügt; in der Erwägung, dass die EU mit mehreren Ermittlungen gegen TikTok begonnen hat, bei denen es um die Übermittlung von Daten von Unionsbürgerinnen und -bürgern an China und gezielt an Minderjährige gerichtete Werbung geht;

    AK.

    in der Erwägung, dass das Gesetz über digitale Dienste (DSA) (15) am 16. November 2022 in Kraft getreten ist und ab dem 17. Februar 2024 gelten wird; in der Erwägung, dass mit dem Gesetz die für Vermittlungsdienste im Binnenmarkt geltenden Vorschriften vollständig harmonisiert werden und es besondere Bestimmungen für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) enthält, wenn es um systemische Risiken wie Desinformation und Manipulation geht;

    AL.

    in der Erwägung, dass durch das Gesetz über digitale Dienste VLOPs und VLOSEs dazu verpflichtet werden, jährliche Risikobewertungen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken zu mindern, die sich aus der Gestaltung und Nutzung ihres Dienstes ergeben; in der Erwägung, dass einige Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste auf kleinere Plattformen ausgeweitet werden sollten, auf denen Desinformation weiterhin ungehindert ausgebreitet werden;

    AM.

    in der Erwägung, dass im Gesetz über digitale Dienste Desinformation und Wahlmanipulation als systemische Risiken eingestuft werden;

    AN.

    in der Erwägung, dass Algorithmen, die den Geschäftsmodellen der Plattformen zugutekommen sollen, eine entscheidende Rolle bei der Verstärkung von falschen und irreführenden Narrativen spielen und Filterblasen kreieren, durch die die einzelnen Nutzern zur Verfügung stehenden Informationen eingeschränkt oder verzerrt werden; in der Erwägung, dass die Plattformen noch nicht genug getan haben, um dem entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass es bei der Entwicklung, Prüfung und Funktionsweise von Algorithmen nach wie vor an Transparenz mangelt;

    AO.

    in der Erwägung, dass Social-Media-Plattformen beispielsweise zur Verbreitung russischer Propaganda genutzt werden, um Wladimir Putins Einmarsch in der Ukraine zu rechtfertigen und antidemokratische politische Bewegungen auf dem Balkan zu fördern; in der Erwägung, dass KI durch den böswilligen Einsatz von großen Sprachmodellen wie ChatGPT zu einem immer wichtigeren Instrument für die Verbreitung von Propaganda und Desinformation wird, aber auch entscheidend sein wird, um manipulierte Narrative wirksam aufzudecken und ihnen entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass die Entwicklung digitaler Technologien unter Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit erfolgen muss;

    AP.

    in der Erwägung, dass die Kommission ein Europäisches Zentrum für algorithmische Transparenz eingerichtet hat, das Teil der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission ist und sich hauptsächlich aus Ingenieuren und Datenwissenschaftlern zusammensetzt, die sich mit der Untersuchung von Algorithmen beschäftigen;

    AQ.

    in der Erwägung, dass die Koordinatoren für digitale Dienste, bei denen es sich um unabhängige, von jedem Mitgliedstaat benannte Behörden handelt, eine wichtige Rolle und Funktion haben und für die Überwachung und Durchsetzung des DSA in den Mitgliedstaaten zuständig sind;

    AR.

    in der Erwägung, dass ein Risiko der wirtschaftlichen Abhängigkeit, aber auch der Spionage und Sabotage besteht, wenn ausländische Unternehmen Einfluss auf kritische Infrastrukturen in der EU erlangen; in der Erwägung, dass chinesische Reedereien Mehrheitsbeteiligungen oder wesentliche Beteiligungen an über 20 europäischen Häfen erworben haben, beispielsweise China Merchants Group in Frankreich und COSCO in den Häfen von Piräus, Antwerpen, Bilbao, Genua, Hamburg, Rotterdam, Valencia und Zeebrugge; in der Erwägung, dass im INGE-I-Bericht ein stärkerer Regulierungs- und Durchsetzungsrahmen gefordert wurde, um sicherzustellen, dass Direktinvestitionen aus dem Ausland, die sich nachteilig auf die Sicherheit der EU auswirken, blockiert werden;

    AS.

    in der Erwägung, dass ausländische Akteure, vor allem China und Russland, aber auch der Iran, aktiv versuchen, kritische europäische Infrastrukturen und Versorgungsketten zu infiltrieren, um durch Spionage Informationen und/oder Know-how zu stehlen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen oder Teile dieser Infrastrukturen zu sabotieren, um ihr Funktionieren zu beeinträchtigen; in der Erwägung, dass dasselbe böswillige Verhalten auch bei Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten in Bewerberländern und möglichen Bewerberländern der EU an den Tag gelegt wird; in der Erwägung, dass auch die Möglichkeit der Spionage und der Sammlung von Informationen über Geräte, die im Haushalt alltäglich eingesetzt werden, eine immer größere Gefahr für die europäischen Bürgerinnen und Bürger darstellt;

    AT.

    in der Erwägung, dass die Energieabhängigkeit der Europäischen Union von Russland nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine enorme Schwierigkeiten für ihre Energiesicherheit mit sich gebracht hat; in der Erwägung, dass Projekte, die in den Mitgliedstaaten mit ausländischem Kapital auf intransparente Weise finanziert werden („corrosive capital“), wie z. B. das Kernkraftwerk Paks in Ungarn, die Gefahr bergen, politische Entscheidungen zu beeinflussen; in der Erwägung, dass trotz der illegalen Besetzung und Annexion von Teilen der Ukraine durch Russland im Jahr 2014 viele EU-Länder ihre Gasabhängigkeit von Russland erhöht haben; in der Erwägung, dass einige dieser Länder ihre Abhängigkeit in letzter Zeit auf fast 0 % reduziert haben;

    AU.

    in der Erwägung, dass durch die Investitionsprogramme für die 5G-Einführung wie CEF2 Digital sowie das 6G-Programm des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste die technologische Souveränität unterstützt und die Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern in diesem Bereich durch den Aufbau einer sicheren 5G-Infrastruktur sowie von 6G-Technologiekapazitäten verringert werden könnten; in der Erwägung, dass die Entwicklung kritischer technologischer Infrastrukturen für die europäische Wirtschaft europäischen Herstellern und Entwicklern oder solchen aus gleichgesinnten Ländern vorbehalten sein sollte;

    AV.

    in der Erwägung, dass die nationalen Behörden einiger Mitgliedstaaten ihren Ansatz zur Bekämpfung von ausländischen Bedrohungen kritischer Infrastrukturen, wie Spionage und Sabotage, verstärkt haben;

    AW.

    in der Erwägung, dass durch Desinformation und andere Manipulation von Information die öffentliche Debatte über Wahlen und andere demokratische Prozesse beeinträchtigt werden und die Bürgerinnen und Bürger daran gehindert werden können, fundierte Entscheidungen zu treffen, oder sie davon abgehalten werden können, sich überhaupt politisch zu beteiligen; in der Erwägung, dass durch Desinformation in politischen Kampagnen der faire demokratische politische Wettbewerb unmittelbar gefährdet wird; in der Erwägung, dass diese Fragen eine Herausforderung für die Europawahlen 2024 darstellen;

    AX.

    in der Erwägung, dass am Vorabend der Europawahlen 2024 mit verstärkter Einmischung und Informationsmanipulation zu rechnen ist; in der Erwägung, dass die Europawahlen von grundlegender Bedeutung für das Funktionieren der demokratischen Prozesse der Europäischen Union sind, da dadurch ihre Stabilität und Legitimität gestärkt werden; in der Erwägung, dass daher die demokratische Integrität der Union verteidigt werden muss, auch durch die Verhinderung der Verbreitung von Desinformation und einer unzulässigen ausländischen Einflussnahme auf die Europawahlen; in der Erwägung, dass mit dem Vorschlag über die Transparenz und Ausrichtung politischer Werbung ein Beitrag geleistet werden könnte, indem darin ein Verbot von Sponsoren politischer Werbung aus Nicht-EU-Staaten festgelegt wird;

    AY.

    in der Erwägung, dass freie und faire Wahlen ein Eckpfeiler demokratischer Länder sind und unabhängige und transparente Wahlprozesse notwendig sind, um ein konkurrenzfähiges Wahlumfeld und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Wahlen zu fördern; in der Erwägung, dass die systemische Integrität von Wahlprozessen auch in dem rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Durchführung von Wahlen, einschließlich der Wahlverwaltungsorgane, verankert ist; in der Erwägung, dass die Qualität und Stärke dieser Rahmenwerke und demokratischen Einrichtungen wesentlich für die Integrität der Wahlen jedes Land sind; in der Erwägung, dass soziale Online-Plattformen zunehmend wichtige Instrumente für das Treffen von Wahlentscheidungen darstellen;

    AZ.

    in der Erwägung, dass Einflussnahme auf Wahlprozesse direkt oder indirekt auf verschiedene Art und Weise erfolgen kann, beispielsweise durch betrügerisches Handeln bei der Stimmabgabe, Blockieren des Zugangs zu Wahllokalen oder physische Nötigung zur Stimmabgabe, Verbreitung verzerrter Informationen über Kandidaten, Manipulationen oder Änderung des Wahldatums und Desinformationskampagnen in sozialen Medien;

    BA.

    in der Erwägung, dass es autoritären Regimes zunehmend gelingt, zu kooptieren oder Normen und Einrichtungen zu umgehen, mit denen Grundfreiheiten unterstützt werden, und zugleich anderen zu helfen, die dasselbe tun möchten; in der Erwägung, dass diese Regimes die Polarisierung durch Stellvertreter in Drittländern und in der EU befeuert und ausgenutzt und Versuche unternommen haben, nationale politische Maßnahmen zu verzerren, um Hass, Gewalt und rücksichtslose Macht zu fördern; in der Erwägung, dass die ausländische Einflussnahme auf Wahlprozesse oftmals nicht ausschließlich auf die Beeinflussung bestimmter Wahlergebnisse, sondern eher darauf abzielt, das langfristige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität ihrer demokratischen Einrichtungen und in ihre demokratischen Prozesse zu untergraben und zu zerstören;

    BB.

    in der Erwägung, dass die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen zum Schutz der Integrität der Europawahlen beiträgt;

    BC.

    in der Erwägung, dass das Europäische Kooperationsnetz für Wahlen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Integrität der Wahlen in der Europäischen Union spielt; in der Erwägung, dass dieses Netz von den Dienststellen der Kommission zusammen mit den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten eingerichtet wurde;

    BD.

    in der Erwägung, dass die außereuropäische Finanzierung von politischen Aktivitäten und Politikern innerhalb der Europäischen Union vor und nach dem 24. Februar 2022, insbesondere durch Russland, weiterhin von Journalisten und Experten aufgedeckt wird, die Integrität der demokratischen Funktionsweise der EU-Mitgliedstaaten gefährdet und eine gründliche Untersuchung erfordert, um die Beteiligten zur Verantwortung zu ziehen; in der Erwägung, dass El País eine Beteiligung des Nationalen Widerstandsrats des Iran an der Finanzierung politischer Bewegungen der extremen Rechten in der EU aufgedeckt hat; in der Erwägung, dass Russland und Iran zusammen mit anderen Ländern wie Venezuela das gemeinsame Ziel verfolgen, demokratische Staaten zu schwächen;

    BE.

    in der Erwägung, dass die Gesetzgeber derzeit über den Vorschlag zur politischen Werbung verhandeln, mit dem darauf abgezielt wird, das Gesetz über digitale Dienste zu ergänzen, die schädliche Zersplitterung, die derzeit in diesem Bereich besteht, zu beseitigen und dazu beizutragen, unsere Demokratien in Europa und unsere demokratischen Prozesse zu stärken, es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, während einer Wahl oder eines Referendums in einem offenen Verfahren eine fundierte Entscheidung zu treffen, und die EU-Bürgerinnen und -Bürger vor Desinformation, Falschmeldungen, undurchsichtigen politischen Werbetechniken und Einflussnahme aus dem Ausland im Allgemeinen zu schützen; in der Erwägung, dass die Gesetzgeber möglichst bald eine Einigung über den Vorschlag erzielen sollten, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen vor den Europawahlen 2024 in Kraft sind;

    BF.

    in der Erwägung, dass allein in der ersten Hälfte des Jahres 2021 so viele Cyberangriffe auf EU-Institutionen registriert wurden wie im gesamten Jahr 2020 (16); in der Erwägung, dass Angriffe auf europäische und nationale Institutionen nach der russischen Aggression in der Ukraine zugenommen haben, wie beispielsweise ein Cyberangriff auf das Europäische Parlament während der Plenartagung im November 2022, bei dem die Website nach einer Abstimmung über eine Entschließung zur Erklärung Russlands zum staatlichen Sponsor des Terrorismus abgeschaltet wurde;

    BG.

    in der Erwägung, dass die EU ihre Bemühungen und Investitionen in Kapazitäten zur Entwicklung der Cybersicherheit auch durch die EU-Programme Horizont Europa und Digitales Europa erheblich verstärkt hat; in der Erwägung, dass nach wie vor eine effizientere Cybersicherheit erforderlich ist, die mit einschlägigen Finanzmitteln unterstützt wird; in der Erwägung, dass mit einer starken Cybersicherheitsinfrastruktur die Kosten von Cybersicherheitsvorfällen gesenkt werden könnte; in der Erwägung, dass die Initiative gemäß der Folgenabschätzung des vorgeschlagenen Cyberresilienzgesetzes zu einer Kostensenkung für von Vorfällen betroffene Unternehmen von rund 180 bis 290 Mrd. EUR führen könnte (17); in der Erwägung, dass die Kommission nur langsam mit Maßnahmen darauf reagiert hat, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger — darunter auch berühmte Persönlichkeiten wie Regierungschefs oder Kommissionsmitglieder — Opfer von Hackingangriffen mit Spähsoftware durch Drittländer wurden; in der Erwägung, dass es derzeit keinen Aktionsplan gibt, um Hackingangriffe auf EU-Bürgerinnen und -Bürger innerhalb der EU durch Personen zu verhindern, die außerhalb der EU tätig sind;

    BH.

    in der Erwägung, dass der Rat vor kurzem die NIS2-Richtlinie angenommen hat, um ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der gesamten Union sicherzustellen; in der Erwägung, dass mit der NIS2-Richtlinie das EU-Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU CyCLONe) eingerichtet wurde, mit dem die Resilienz von Informationssystemen gestärkt werden wird; in der Erwägung, dass ein angemessenes Niveau an Cybersicherheit nur durch die Zusammenarbeit mehrerer Akteure des öffentlichen und privaten Sektors erreicht werden kann; in der Erwägung, dass die EU im Bereich Cybersicherheit nach wie vor große Abhängigkeiten aufweist;

    BI.

    in der Erwägung, dass die Cyberabwehr der Ukraine das Handeln und die Zusammenarbeit aller Partner erfordert; in der Erwägung, dass westliche IT-Unternehmen die Ukraine bei der Ermittlung von Schwachstellen in ihrer Infrastruktur unterstützt haben; in der Erwägung, dass es in der EU an technischen Kapazitäten mangelt, um Schwachstellen in ihren kritischen Infrastrukturen zu ermitteln; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit Zielpartnern wie den USA, dem Vereinigten Königreich, der Ukraine und Taiwan unerlässlich sind, um die Fähigkeit der EU zur Zuordnung von Angriffen zu verbessern;

    BJ.

    in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste 2021 gegründet wurde, um die europäischen Akteure in die Lage zu versetzen, globale 6G-Standards zu gestalten; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der 5G-Cyber-Toolbox im Rahmen der Kooperationsgruppe für Netz- und Informationssysteme (NIS) fortgesetzt wird; in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof zu dem Schluss kam, dass seit der Annahme des Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit Fortschritte erzielt wurden, um die Sicherheit von 5G-Netzen in den meisten Mitgliedstaaten, die bei Hochrisikoanbietern bereits Beschränkungen anwenden oder dies künftig tun werden, zu erhöhen, dass jedoch keine dieser Maßnahmen rechtlich verbindlich ist, sodass die Kommission nicht zu ihrer Durchsetzung befugt ist;

    BK.

    in der Erwägung, dass es Fälle gab, in denen Drittländer Migranten und Asylsuchende als Teil ihrer hybriden Einmischungsstrategien an die EU-Außengrenze transportiert haben, um die EU und ihre Mitgliedstaaten herauszufordern, wie z. B. im Herbst 2021 Belarus gegen Polen, Litauen und Lettland; in der Erwägung, dass diese hybriden Einmischungsversuche auch die Form der Verbreitung von Desinformationen annehmen, indem die Gesellschaften der EU polarisiert und die europäischen Werte und Grundrechte untergraben wird;

    BL.

    in der Erwägung, dass Migranten, Minderheiten und Diaspora häufig von ausländischen Akteuren, die Desinformationskampagnen orchestrieren, benutzt werden, um negative Vorurteile über die Migration auszunutzen und zu vergrößern, um die Spannungen innerhalb der europäischen Gesellschaften zu verstärken, wie beispielsweise die ukrainische Diaspora, die Opfer gezielter russischer Desinformationskampagnen ist; in der Erwägung, dass Plattformen eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung solcher Informationen spielen;

    BM.

    in der Erwägung, dass es in Europa immer mehr Anti-Gender-Bewegungen gibt, die insbesondere auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit, die Rechte der Frauen und LGBTI+-Personen abzielen; in der Erwägung, dass diese Bewegungen zur Zunahme von Desinformationen führen, um die Fortschritte bei den Rechten der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter wieder rückgängig zu machen; in der Erwägung, dass diese Bewegungen Berichten zufolge ausländische Finanzmittel in Höhe mehrerer Millionen Euro aus öffentlichen oder privaten Quellen, einschließlich aus Russland und den USA, erhalten haben;

    BN.

    in der Erwägung, dass sich anhand dieser Instrumentalisierung von Migranten und Minderheiten an den Außengrenzen der EU zeigt, dass ein effektives und integriertes Grenzmanagement und die Anwendung operativer, finanzieller und diplomatischer Maßnahmen wichtig sind, um widerstandsfähig zu bleiben;

    BO.

    in der Erwägung, dass das Parlament den Vorschlag der Kommission unterstützt, Bestimmungen über die Instrumentalisierung von Migranten in den Schengener Grenzkodex aufzunehmen, wodurch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, effektiver und koordinierter zu handeln;

    BP.

    in der Erwägung, dass durch russische Desinformations- und Propagandakampagnen auch auf die indirekte Meinungsbildung in Europa Einfluss genommen wird, indem sich diese auf die russischsprachige Diaspora in Europa und den Nachbarländern konzentriert; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung faktenbasierter Nachrichtenquellen für russischsprachige Bevölkerungsgruppen spielen sollten, um dem kremlfreundlichen Narrativ entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass russische Desinformations- und Propagandakampagnen auch in zahlreichen postsowjetischen Ländern, einschließlich in Zentralasien, weit verbreitet sind;

    BQ.

    in der Erwägung, dass die belgische Bundesstaatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit Ursprung in Drittländern eingeleitet hat; in der Erwägung, dass seit dem 9. Dezember 2022 mehrere Verhaftungen und Durchsuchungen stattfanden, von denen sowohl derzeitige und ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments als auch Mitarbeiter betroffen waren; in der Erwägung, dass auf diese Vorwürfe effektive Maßnahmen des Parlaments und der anderen EU-Organe folgen müssen, um Lücken für Einflussnahme aus dem Ausland zu schließen und die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen, um die Integrität der Organe zu schützen;

    BR.

    in der Erwägung, dass das Vertrauen in die Integrität des Parlaments und in die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der europäischen Demokratie von allergrößter Bedeutung ist; in der Erwägung, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass demokratische Prozesse nicht von privaten und externen Interessen unterwandert und die Rechte der Bürger in vollem Umfang geachtet werden; in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Vertreter von Interessengruppen, die Entscheidungsfindung im Parlament durch Argumente zu beeinflussen, ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Demokratie ist;

    BS.

    in der Erwägung, dass im INGE-I-Bericht bereits auf einen ernsthaften Mangel an rechtsverbindlichen Vorschriften in Bezug auf Lobbyismus und Durchsetzung hinsichtlich des Lobbyregisters der EU hingewiesen wurde, und dass eine Reihe ehemaliger hochrangiger europäischer Politiker und Beamter oftmals von ausländischen staatlichen oder privaten Unternehmen, die von autoritären Staaten kontrolliert werden, eingestellt oder kooptiert wird; in der Erwägung, dass es dadurch praktisch unmöglich ist, Lobbyarbeit von außerhalb der EU zu verfolgen;

    BT.

    in der Erwägung, dass die Vereinnahmung der Eliten durch ausländische Interessen, die ermöglicht wird, weil die „Drehtüreffekte“ zwischen den EU-Organen und autokratischen Ländern, bei denen die große Gefahr einer störenden Einmischung in die demokratischen Interessen der Union besteht, nicht eingeschränkt werden, weiterhin eine bedeutende Form der Einflussnahme aus dem Ausland in das demokratische Funktionieren der Europäischen Union darstellt und als ein mit der Korruption zusammenhängendes Problem betrachtet werden kann;

    BU.

    in der Erwägung, dass China und Russland Sanktionen gegen europäische Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen aufgrund ihrer Publikationen oder Stellungnahmen verhängt haben;

    BV.

    in der Erwägung, dass mehr Klarheit über die Einflussnahme aus dem Ausland durch Interessenvertreter auf EU-Ebene erforderlich ist, insbesondere in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO), Beratungsunternehmen, Stiftungen, Denkfabriken und Privatunternehmen; in der Erwägung, dass dadurch die übliche Öffentlichkeitsarbeit der Botschaften nicht behindert werden sollte; in der Erwägung, dass die Anzahl der Mitarbeiter in russischen Botschaften in Europa abnimmt, während sie in Budapest jedoch steigt, was zeigt, dass Ungarn anfällig für Aktivitäten des russischen Geheimdienstes ist;

    BW.

    in der Erwägung, dass Lobbyarbeit im Namen ausländischer Interessen, insbesondere wenn sie Unternehmen in strategischen Bereichen und deren Regierungen betrifft, der ausländischen Einmischung in unsere Institutionen Tür und Tor öffnen kann; in der Erwägung, dass das Transparenzregister infolge einer interinstitutionellen Vereinbarung wesentlich gestärkt wurde; in der Erwägung, dass die Verschärfung der Transparenzanforderungen für zivilgesellschaftliche Organisationen, Beratungsunternehmen, Stiftungen, Denkfabriken und Privatunternehmen dazu dienen könnte, Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken;

    BX.

    in der Erwägung, dass es mehrere Fälle von feindseligen Einschüchterungs- und Belästigungskampagnen gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments gegeben hat, die von ausländischen Staaten orchestriert und koordiniert wurden; in der Erwägung, dass Länder wie Russland, China und Iran Einreiseverbote und Sanktionen gegen einzelne Mitglieder und Gremien des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Mitgliedstaaten verhängt haben, weil sie die Menschenrechtspolitik der jeweiligen Regierungen kritisieren;

    BY.

    in der Erwägung, dass es die Praxis bestimmter autoritärer Staaten ist, EU-Bürgerinnen und -Bürger fälschlicherweise der Vergehen oder Straftaten zu bezichtigen und sie in Haft zu nehmen, um damit die Entscheidungen von EU-Mitgliedstaaten zu beeinflussen; in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger, darunter die schwedische Staatsangehörige Ahmadreza Djalalie und sieben weitere französische Staatsangehörige, derzeit ohne jegliche Grundlage inhaftiert und verurteilt worden sind;

    BZ.

    in der Erwägung, dass die EU im März 2022 Sanktionen gegen die russischen Propagandasender Russia Today (RT) und Sputnik verhängte und deren Sendetätigkeit vorübergehend einstellte und Internetzugangsanbietern und Suchmaschinen befahl, den Zugang zu sperren und die Indizierung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen zu löschen; in der Erwägung, dass Satellitenbetreiber wie Eutelsat in Frankreich und SES in Luxemburg seit der Annahme des neunten Sanktionspakets nicht länger Rundfunkdienste für RT und Sputnik in der EU anbieten; in der Erwägung, dass Eutelsat 36B weiterhin die Programme der russischen Sender Trikolor und NTV plus in den von Russland besetzten ukrainischen Gebieten ausstrahlt; in der Erwägung, dass SES RT News nach wie vor in Indien, Mexiko und Südafrika sendet; in der Erwägung, dass andere nationale Satellitenbetreiber wie Hellas Sat und Hispasat sowie die ungarischen nationalen Sender nach wie vor sanktionierte Fernsehsender ausstrahlen; in der Erwägung, dass RT France und RT News nach wie vor online verfügbar sind; in der Erwägung, dass russische Propaganda häufig über verschiedene internationale Medien verbreitet wird, die in bestimmten Regionen der Welt über eine sehr große Reichweite verfügen;

    CA.

    in der Erwägung, dass Serbien, ein EU-Bewerberland, in klarem Widerspruch zu den von der EU verhängten Sanktionen zu einem sicheren Hafen für einige russische Unternehmen geworden ist, die die von der EU verhängten Sanktionen umgehen oder ausstehen wollen, da Belgrad seit Juli 2022 mehrere Büros von RT (früher Russia Today), das seinen Online-Nachrichtendienst in serbischer Sprache gestartet hat, beherbergt;

    CB.

    in der Erwägung, dass durch die Kriminalisierung der Einflussnahme aus dem Ausland dieses bösartige Verhalten ins Visier genommen und stigmatisiert würde; in der Erwägung, dass es in der EU aktuell kein allgemeines Verbot der Einflussnahme aus dem Ausland gibt, sodass diejenigen, die diese Einflussnahme verursachen, dies ohne Angst vor einer Strafe tun können, solange ihr Verhalten nicht auf einen bestehenden Straftatbestand hinausläuft; in der Erwägung, dass der Rat gemäß Artikel 83 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf der Grundlage der Entwicklung der Kriminalität einen Beschluss erlassen kann, in dem andere Bereiche besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension ermittelt werden; in der Erwägung, dass es notwendig ist, denjenigen, die Einflussnahme aus dem Ausland verursachen, Sanktionen aufzuerlegen und Beschränkungen einzuführen, um ihre Tätigkeit in Zukunft zu verhindern;

    CC.

    in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die Straftatbestände und Sanktionen für Verstöße gegen die EU-Sanktionen zu harmonisieren; in der Erwägung, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten in Erwägung gezogen hat, die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft zu erweitern, um diese Verstöße abzudecken;

    CD.

    in der Erwägung, dass die EU bereits mehrere wichtige Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von bösartiger Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland ausgearbeitet hat; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass EU-Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Desinformation von anderen (autoritären) Ländern kopiert und selektiv genutzt werden könnten, um die Medien- und Meinungsfreiheit einzuschränken; in der Erwägung, dass die Bewertung der Effektivität und Auswirkungen der bestehenden Instrumente auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft auf EU-Ebene nicht angemessen durchgeführt wurde; in der Erwägung, dass durch eine solche Bewertung die Ausrichtung der künftigen politischen Maßnahmen und Instrumente zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme und hybrider Bedrohungen weiter verbessert würden;

    CE.

    in der Erwägung, dass China im Zuge seines wirtschaftlichen Wachstums und seiner politischen Expansion auf der Weltbühne versucht, die Verbreitung seiner Propaganda im Ausland zu maximieren, indem es positive Erzählungen über das Land verbreitet und gleichzeitig versucht, kritische Stimmen zu unterdrücken; in der Erwägung, dass China die Kontrolle über alle traditionellen Medieninformationskanäle in Afrika übernimmt, die auf dem Kontinent nach wie vor am meisten als Informationsquelle genutzt werden; in der Erwägung, dass die Desinformationsaktivitäten Russlands auch in Afrika zunehmen; in der Erwägung, dass die Wagner-Gruppe direkt an diesen Operationen beteiligt ist; in der Erwägung, dass diese Machenschaften die Sicherheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger und die Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnerländern gefährden können;

    CF.

    in der Erwägung, dass die EU eine führende Rolle bei den Arbeiten des Ad-hoc-Ausschusses der Vereinten Nationen zur Cyberkriminalität im Rahmen des Dritten Ausschusses der Vereinten Nationen übernimmt, um die Grundrechte und Verfahrensrechte von Verdächtigen zu wahren;

    CG.

    in der Erwägung, dass das allgemeine Bewusstsein für die Gefahren der Manipulation von Information und Einflussnahme in anderen Ländern der Welt seit der COVID-19-Pandemie gewachsen ist; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen mehrere Initiativen vorgeschlagen haben, um die Governance im digitalen Bereich zu verbessern und mehr Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu schaffen, wie etwa den „Globalen Verhaltenskodex zur Förderung der Integrität öffentlicher Informationen“ und den „Global Digital Compact“;

    CH.

    in der Erwägung, dass in den Gesprächen mit dem ING2-Sonderausschuss Vertreter einiger Plattformen und andere Beteiligte positiv auf die Festlegung globaler und insbesondere europäischer und gegebenenfalls transatlantischer Standards zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland reagiert haben;

    CI.

    in der Erwägung, dass erfolgreiche Missionen und Kampagnen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und EU-Delegationen im Ausland zu den besten strategischen Kommunikationskampagnen der EU in Nicht-EU-Staaten gehören;

    CJ.

    in der Erwägung, dass der Rat den Strategischen Kompass im März 2022 gebilligt hat; in der Erwägung, dass im Strategischen Kompass dargelegt wird, dass bis 2024 alle GSVP/GASP-Missionen und -Kampagnen mit ausreichenden strategischen Kommunikationsinstrumenten und -ressourcen ausgestattet sein sollten, um Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu begegnen; in der Erwägung, dass die Missionskommunikation modernisiert und professionalisiert werden muss und auch Initiativen zur Bekämpfung der Anfälligkeit für Desinformation erforderlich sind; in der Erwägung, dass die Task Force für strategische Kommunikation (StratCom) des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ihre Zusammenarbeit mit GSVP-Missionen und -Kampagnen verbessert hat, um diese bei der Erkennung, Analyse und dem Verständnis von Kampagnen zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu unterstützen;

    Koordinierte EU-Strategie gegen Einflussnahme aus dem Ausland

    1.

    betont, dass durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine der Zusammenhang zwischen Versuchen ausländischer Informationsmanipulation und Bedrohungen für die EU und ihre unmittelbaren Nachbarländer, die Länder des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft sowie für die globale Sicherheit und Stabilität deutlich wurde; stellt fest, dass durch Russlands umfassenden Krieg in der Ukraine die Auswirkungen der Einmischung Russlands in demokratische Prozesse, die lange vor der Invasion begann und auf Geschichtsrevisionismus beruht, noch deutlicher wurden;

    2.

    betont, dass die offene strategische Autonomie der EU ausgebaut werden muss, um die Möglichkeiten der Einflussnahme infolge der Abhängigkeit der EU in strategischen Bereichen wie Energie, Digitaltechnologie und Gesundheit zu begrenzen; unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen der Kommission, des Rates und anderer Institutionen, insbesondere im Rahmen von REPowerEU und der Digitalen Agenda der EU;

    3.

    nimmt Kenntnis von den Folgemaßnahmen der Kommission zu den ersten Empfehlungen, die das Parlament am 9. März 2022 angenommen hat; wiederholt jedoch seine Forderung nach einer koordinierten EU-Strategie zur Bekämpfung der Einflussnahme aus dem Ausland, bei der sowohl die Komplexität als auch die Multidimensionalität der Bedrohungen berücksichtigt wird und die sich auf eine genaue und multipolare geopolitische Analyse stützt; ist der Ansicht, dass diese gesamtgesellschaftliche Strategie Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der bestehenden Bestimmungen über die Einflussnahme aus dem Ausland, die Einrichtung einer zentralen Stelle für Untersuchungen und strategische Maßnahmen zur Bekämpfung der Einflussnahme aus dem Ausland sowie die Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung von Desinformation und zur Aufrechterhaltung demokratischer Prozesse umfassen sollte; ist der Ansicht, dass mit dieser Strategie die isolierten Anstrengungen, Strategien, Aktionspläne, Fahrpläne und dazugehörigen Projekte und Finanzierungsquellen zusammengeführt und Synergien zwischen ihnen geschaffen werden sollten; ist der Ansicht, dass die strategischen Ziele, notwendigen Mandate und operativen Fähigkeiten festgelegt werden sollten, beispielsweise ein Informationsaustausch über Bedrohungen und technische Zuordnungen, die legislativen und diplomatischen Instrumente wie neue Rechtsvorschriften, Normen, Instrumentarien, politische Zuordnungen, Sanktionen und andere Gegenmaßnahmen, sowie die Anforderungen in Bezug auf den Aufbau von Kapazitäten wie zusätzliche Finanzmittel für EU-Agenturen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit zentralen Leistungsindikatoren zu diesen Anstrengungen beitragen, um sicherzustellen, dass Umfang und Tragweite der Ergebnisse ausreichend sind;

    4.

    begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines Pakets zur Verteidigung der Demokratie durch die Präsidentin der Kommission; weist erneut auf die Erklärungen der Kommission hin, die Empfehlungen des INGE- und des ING2-Ausschusses, wonach ein robustes Paket zur Verteidigung der Demokratie zusammen mit Rechtsvorschriften zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen in der EU entwickelt werden soll, sorgfältig zu berücksichtigen;

    5.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen, die zum Schutz der EU vor ausländischer Einflussnahme und Manipulation von Informationen ergriffen werden, starke und entschlossene Garantien für die Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, umfassen müssen;

    6.

    ist der Auffassung, dass Bemühungen, von einem länderunabhängigen Ansatz, bei dem alle Bemühungen um Einflussnahme aus dem Ausland gleich behandelt werden, unabhängig davon, von welchem Land sie ausgehen, zu einem auf objektiven Kriterien beruhenden risikobasierten Ansatz überzugehen, ähnlich wie bei der Richtlinie (EU) 2015/849 (18), sorgfältig geprüft und Lehren aus anderen Länder gezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass dies ein Baustein eines mehrstufigen Ansatzes wäre, der Strategien und Gegenmaßnahmen gegen Einflussnahme aus dem Ausland zugrunde liegt, mit dem unnötige rechtliche Komplexität beseitigt und die begrenzten Fähigkeiten und Ressourcen von der operativen bis zur politischen Ebene effizienter genutzt werden, indem der Faktor berücksichtigt wird, der bei der Bewertung der Einflussnahme aus dem Ausland und der Reaktion darauf am wichtigsten ist, nämlich das Ursprungsland: ist ferner der Ansicht, dass dieser Ansatz eine klare Reihe potenzieller Sanktionen umfassen sollte und somit zur Abschreckung von Missetätern dienen und neu auftretende böswillige Akteure beeinflussen könnte, die der Liste hinzugefügt werden könnten. ist der Ansicht, dass zu den potenziellen Kriterien folgende gehören könnten:

    a)

    Beteiligung an Aktivitäten zur Einflussnahme aus dem Ausland,

    b)

    ein gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten gerichtetes Programm zum Diebstahl geistigen Eigentums,

    c)

    Rechtsvorschriften, durch die nichtstaatliche nationale Akteure zur Beteiligung an Geheimdiensttätigkeiten gezwungen werden,

    d)

    anhaltende Verstöße gegen die Menschenrechte,

    e)

    eine revisionistische Politik gegen die bestehende internationale Rechtsordnung und

    f)

    die Durchsetzung einer autoritären Ideologie außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets; fordert die Kommission und den EAD auf, konkrete Empfehlungen für die Einführung dieses Konzepts vorzulegen und sie dem Rat zur Genehmigung zu unterbreiten;

    7.

    ist der Ansicht, dass die EU ihre strategische Kommunikation zur Bekämpfung und Entlarvung von Informationsmanipulationen zusammen mit den Mitgliedstaaten verstärken sollte, indem sie insbesondere im globalen Süden über laufende Vorgänge berichtet, sobald diese stattfinden (Debunking); fordert eine Stärkung der Prebunking-Kapazitäten der EU und weitere Investitionen in diese; weist erneut auf das Pre- und Debunking von Manipulation von Informationen in der Ukraine und Taiwan hin und betont, dass Lehren aus diesen Erfahrungen gezogen werden müssen; weist in ähnlicher Weise darauf hin, dass für das Prebunking bzw. rasche Debunking der Manipulation von Informationen ein Rahmen geschaffen werden sollte, der einen raschen Informationsaustausch vonseiten zivilgesellschaftlicher und privater Unternehmen ermöglicht;

    8.

    befürwortet die von Vizepräsidentin Věra Jourová im Januar 2023 in Talinn geäußerte öffentliche Aufforderung (19) zum Ausbau unabhängiger Kommunikationskanäle für Menschen mit russischer Muttersprache; fordert die Kommission und den EAD auf, dem konkrete Vorschläge und Maßnahmen folgen zu lassen;

    9.

    verurteilt das gefährliche Phänomen der bezahlten Desinformation, bei der Anbieter staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren Desinformationsdienstleistungen anbieten, beispielsweise über das Dark Web, und dabei Listen von Dienstleistungen und Preisen veröffentlichen; bedauert, dass diese Art von Dienstleistungen unter anderem auch genutzt wurde, um Wahlprozesse zu untergraben;

    10.

    fordert die Einrichtung einer EU-Struktur, die mit der Analyse statistischer Daten, der Koordinierung von Forschungsprojekten und der Erstellung von Berichten beauftragt wird, um das Situationsbewusstsein und den Austausch von Erkenntnissen über Bedrohungen, deren Zuordnung und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu verbessern, einschließlich der Einbeziehung des Auswärtigen Dienstes der EU, und die als Bezugspunkt und spezialisiertes Wissenszentrum dient, um den operativen Austausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, den Organen der EU und den sonstigen Stellen der EU zu erleichtern und zu fördern; ist der Auffassung, dass diese Struktur aus dem EU-Haushalt finanziert werden und die Form eines Zentrums für Informationsintegrität annehmen sollte, das mit allen Organen der EU zusammenarbeitet und alle verfügbaren Instrumente nutzt, um Doppelarbeit zu vermeiden;

    11.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass Einflussnahme aus dem Ausland, einschließlich Desinformation, eine Bedrohung der nationalen und grenzüberschreitenden Sicherheit darstellt; bekräftigt, dass Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist, um diese Art von Handlungen wirksam bekämpfen zu können; fordert eine Änderung von Artikel 222 AEUV, indem Einflussnahme aus dem Ausland darin aufgenommen wird;

    12.

    fordert die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung eigener parlamentarischer Gremien in Erwägung zu ziehen, die die Aufgabe haben, Maßnahmen zum Schutz ihrer Demokratie vor ausländischer Einflussnahme und Manipulation von Information zu überwachen, und einen regelmäßigen Austausch zu diesen Themen einzurichten;

    13.

    nimmt mit Interesse den Abschluss der gemeinsamen Übung „EU Integrated Resolve 2022“ zur Kenntnis, die dazu beitragen soll, die Fähigkeit der EU zu verbessern, auf eine komplexe, hybride Krise mit sowohl interner als auch externer Dimension zu reagieren; bedauert jedoch, dass das Parlament nicht an dieser Übung beteiligt war, und fordert die anderen EU-Organe auf, das Parlament an der Gestaltung aller Übungen dieser Art zu beteiligen;

    14.

    befürwortet alle Arten der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der verschiedenen EU-Organe, die für operative Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Bekämpfung von Desinformation zuständig sind, wie z. B. die Zusammenarbeit zwischen der Task Force für Desinformation des Europäischen Parlaments, den Dienststellen der Kommission und der Abteilung StratCom des EAD mit ihrem Schnellwarnsystem; begrüßt die Zusammenarbeit des EAD und der Kommission mit dem Parlament, um es regelmäßig über wichtige Entwicklungen in Bezug auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu informieren, insbesondere wenn es um EU-Wahlen geht; schlägt die Einrichtung eines Schnellwarnsystems für Mitglieder des Europäischen Parlaments und Mitglieder der nationalen Parlamente vor, um gegen Desinformation auf Online-Plattformen vorzugehen und den Austausch von Desinformation zu verhindern;

    15.

    begrüßt die Einrichtung eines Informationsaustausch- und Analysezentrums durch den EAD, um eine gemeinsame Methodik und einen gemeinsamen Rahmen für die Sammlung und den Austausch von systematischen Bedrohungsinformationen und Beweisen zu entwickeln und letztendlich ein besseres Situationsbewusstsein zu schaffen; hebt die Fortschritte hervor, die der EAD in Bezug auf einen gemeinsamen Analyserahmen und eine gemeinsame Methodik für die Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, wie im Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich beschrieben, erzielt hat, und unterstreicht, dass ein solches quelloffenes, kooperatives und interoperables Protokoll zur Unterstützung des Situationsbewusstseins als Teil des Informationsaustausch- und Analysezentrums zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, den Mitgliedstaaten, Social-Media-Plattformen, Nachrichtenagenturen und Akteuren der Zivilgesellschaft beitragen kann; fordert, dass ausreichende Mittel für die kontinuierliche Entwicklung, die Einbeziehung der Gesellschaft und den Aufbau von Kapazitäten bereitgestellt werden, die zu einer breiten Übernahme dieses Modells mit einer erheblichen Reichweite und Größenordnung in der gesamten Union beitragen;

    16.

    fordert eine ständige Stelle im Europäischen Parlament, die für einen bereichsübergreifenden Ansatz zur effektiven Überwachung und Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland sorgt;

    Resilienz

    17.

    fordert gemeinsame Anstrengungen der Organe der EU, der Mitgliedstaaten, der Partnerländer, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der unabhängigen Medien, um das gesellschaftliche und institutionelle Bewusstsein zu schärfen und in die Aufklärung über Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und deren Bekämpfung zu investieren, und zwar auf eine ganzheitliche Weise;

    18.

    betont, dass die EU aus den Erfahrungen und dem Fachwissen der Ukraine, von Taiwan und anderen Staaten bei der Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland und Aggression Lehren ziehen und die enge Zusammenarbeit mit diesen Ländern in diesem Bereich fortsetzen muss; weist jedoch darauf hin, dass Taiwan in einem andren Kontext handelt;

    19.

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO), ein unabhängiges Netz von Faktenprüfern, akademischen Forschern und anderen Interessenträgern, bald über Knotenpunkte in allen EU-Mitgliedstaaten verfügen wird, wodurch ihre Aufgabe, Desinformationskampagnen, Fehlinformationen und andere Inhalte, die von Drittländern mit eindeutig propagandistischen Absichten erstellt werden, aufzuspüren und zu analysieren, und Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz sowie andere Aktivitäten zur Bekämpfung von Desinformation zu organisieren, verstärkt wird; betont, dass ein Rechtsrahmen in der EU oder in den Mitgliedstaaten notwendig sein könnte, um die Qualität der Faktenprüfung sicherzustellen;

    20.

    wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Medien- und Digitalkompetenz, politische Bildung, gemeinsame europäische Geschichte, Achtung der Grundrechte, kritisches Denken und Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit in die Lehrpläne von Schulen und Universitäten aufzunehmen, parallel zu den allgemeinen Bemühungen um eine Sensibilisierung der Erwachsenen, einschließlich der älteren Menschen, und den Bemühungen, die digitale Kluft aufgrund von Alter, Geschlecht und sozioökonomischem Status zu überwinden; fordert eine konzentrierte EU-Strategie für die Medienkompetenz mit Projekten, mit denen greifbare Ergebnisse in erheblichem Umfang erzielt werden und die gesamte Union erreicht wird; fordert dazu auf, den Bewerberländern die in die jeweiligen Landessprachen übersetzten EU-Leitlinien für Medienkompetenz zu übermitteln, um gegen Desinformation vorzugehen und durch Aus- und Fortbildungen die Digitalkompetenz zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf diesem Weg auf, die Ausarbeitung und Verteilung von auf Altersgruppen zugeschnittenem Unterrichtsmaterial in Bildungseinrichtungen in Erwägung zu ziehen, über das sowohl Kinder als auch Jugendliche lernen können, wie sie sich in geeigneter Weise informieren und die Richtigkeit von Informationen überprüfen können; fordert die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Einflussnahme aus dem Ausland und deren Auswirkungen auf die Hochschulbildung und Forschung;

    21.

    betont, dass der historische Erinnerung und der Erforschung totalitärer Regime, wie z. B. des Sowjetregimes, sowie einer transparenten, faktenbasierten öffentlichen Debatte über die Verbrechen solcher Regime, große Bedeutung zukommt, um die Resilienz unserer Gesellschaften gegen Verzerrungen und Manipulationen der Geschichte zu stärken; erklärt erneut, dass zivilgesellschaftliche Organisationen wie Memorial, die im Bereich der historischen Erinnerung tätig sind, wichtig sind, insbesondere in Bezug auf die jüngere europäische Geschichte, die das Ziel systematischer Desinformation und systematischem Revisionismus durch Russland ist, um seine anhaltende Einmischung und Aggression zu rechtfertigen;

    22.

    fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der einzigartigen Erfahrungen und der endgültigen Vorschläge im Rahmen der Konferenz über die Zukunft Europas ein wirksames Paket zur Verteidigung der Demokratie zu entwickeln, einschließlich Initiativen zur Stärkung unserer Demokratie von innen heraus, indem eine Kultur des demokratischen Engagements und der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu allen Zeiten, auch außerhalb der Wahlperiode, gefördert wird;

    23.

    betont, dass die öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen eine spezielle Ausbildung erhalten müssen, mit der darauf abgezielt wird, Akte der Manipulation von Information und Einflussnahme zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, und die geschlechtersensibel sein sollte; wiederholt die Aufforderung an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und an die nationalen Behörden, ähnliche Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme über die aktuelle Lage fortzusetzen und zu verstärken, da hybride Bedrohungen anhaltend und weit verbreitet sind und zunehmend darauf abzielen, die Politik und die Rechtsvorschriften der EU zu beeinflussen; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU auf, interinstitutionelle Schulungen einzurichten, um die allgemeine Resilienz der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU als Ganzes zu fördern;

    24.

    fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und die nationalen Behörden auf, einen speziellen Kommunikationsrahmen zu verabschieden, der Maßnahmen zur raschen Aufdeckung von Einflussnahme aus dem Ausland und Versuchen der Manipulation der Informationssphäre enthält, um solche Versuche zu verhindern und zu bekämpfen; begrüßt die Rolle des EAD, des NATO StratCom CoE und des Hybrid CoE als wichtige Partner bei der Förderung eines besseren Situationsbewusstseins und zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland;

    25.

    wiederholt seine Aufforderung an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), sein Fachwissen im Bereich der strategischen Kommunikation und der Öffentlichkeitsdiplomatie zu verbessern, was ein gestärktes Mandat und eine Aufstockung der wirtschaftlichen und personellen Ressourcen erfordert, die insbesondere der Abteilung für strategische Kommunikation und ihren Taskforces zugewiesen werden, wobei der risikobasierte Ansatz verfolgt und der anhaltende russische Angriffskrieg in der Ukraine sowie die von russischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehende hybride Kriegsführung und Propaganda sowie die Auswirkungen der hybriden Kriegsführung auf die EU-Bewerberländer im Westbalkan und auf die Republik Moldau berücksichtigt werden müssen; betont, dass der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern unerlässlich ist, um das Bewusstsein für die außen- und sicherheitspolitischen Prioritäten der EU zu schärfen; würdigt und lobt die Arbeit an der EUvsDisinfo-Website und -Datenbank und fordert einen weiteren Ausbau dieser Plattform mit entsprechender Finanzierung;

    26.

    weist darauf hin, dass es dringend notwendig ist, die Bemühungen zur Bekämpfung bösartiger Kampagnen zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu verstärken, mit denen darauf abgezielt wird, die Fähigkeit der EU-Bewerberländer und möglichen Bewerberländer einzuschränken, sich schrittweise der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) anzuschließen; begrüßt den Beitrag des EAD zur Unterstützung der institutionellen Kapazitäten und der Transparenz des Medieneigentums, insbesondere im Westbalkan, unter Berücksichtigung der instabilen Sicherheitslage und der Gefahr, dass diese auf andere Regionen übergreift; unterstreicht, dass in der Region proaktiv gegen die Propaganda böswilliger Akteure vorgegangen werden muss, mit der darauf abgezielt wird, die Interessen und Werte der EU zu untergraben;

    27.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland stärker zu unterstützen, da sie sich bei der Sensibilisierung für die Risiken im Zusammenhang mit Informationen und Desinformationen, die insbesondere über die sozialen Medien verbreitet werden, als wirksam erwiesen haben, und da sie sich auch im Falle der traditionellen Medien als wirksam erwiesen haben, da viele zivilgesellschaftliche Organisationen auf lokaler Ebene tätig sind und daher näher an den Zielpersonen der Desinformation sind und besser wissen, wie sie mit ihnen kommunizieren können; ist der Ansicht, dass Technologie- und Medienunternehmen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in der Lage sind, ihr Fachwissen über politische und kulturelle Zusammenhänge einzubringen, zusammenarbeiten sollten, um Strategien zu entwickeln, mit denen das Risiko der Einflussnahme auf Wahlprozesse gemindert wird;

    28.

    fordert, dass investigativen Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen in klarer und transparenter Weise ausreichende und nachhaltige Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die ihren Bemühungen entsprechen, das Bewusstsein zu schärfen, versuchte Einflussnahme auf demokratische Prozesse aufzudecken und ihre Auswirkungen zu neutralisieren;

    29.

    fordert, dass öffentliche Quellen für die betreffenden zivilgesellschaftlichen Organisationen zweckgebunden, verstärkt und genutzt werden und dass zudem Anstrengungen unternommen werden, um die private Finanzierung zu erhöhen, etwa durch die Ermöglichung einer Geberkonferenz; fordert, dass eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen wird, in der EU-Fonds und -Programme, einschließlich des bevorstehenden Pakets zur Verteidigung der Demokratie, sowie Finanzorganisationen, bilaterale Geber und Begünstigte zusammengebracht werden, um die Harmonisierung und Zusammenarbeit bei Investitionen in die demokratische Resilienz und die Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu verbessern, und dass dieser Investitionsrahmen auf der Grundlage objektiver, transparenter und überwachter Kriterien maßgeschneiderte Zuschüsse für unabhängige Faktenprüfer, investigative Journalisten, Akademiker, Denkfabriken und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit der Verbesserung des Situationsbewusstseins befassen (z. B. mit der Erforschung, Untersuchung und Identifizierung des Ursprungs von Informationsmanipulation und Einflussnahme, dem Ausbau der Zusammenarbeit vor Ort sowie der Ausarbeitung und Umsetzung von Methoden des Informationsaustauschs- und Analysezentrums und Open-Source-Instrumenten zur Bewältigung der Herausforderung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland) bereitstellen sollte, und Maßnahmen zur Förderung der Medien-, Digital- und Informationskompetenz sowie andere Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern durch jährliche oder halbjährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassen sollten, mit denen eine langfristige, mehrjährige Finanzierung abgedeckt würde;

    30.

    betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass Hinweisgebern, Journalisten und anderen Medienvertreter die notwendigen Bedingungen garantiert werden, um zu einer offenen, freien, unparteiischen und fairen öffentlichen Debatte beizutragen, die für die Demokratie von wesentlicher Bedeutung und ein Schlüsselaspekt ist, um die Gesellschaft bei der Bekämpfung von Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme zu unterstützen; betont, dass eine sichere Ausrüstung und eine starke Open-Source-Übermittlungsverschlüsselung notwendig sind, um die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Quellen zu schützen;

    31.

    begrüßt den Anti-SLAPP-Vorschlag (20), der aus einem Vorschlag für eine Richtlinie und einer Empfehlung besteht, um den Schutz von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen Organisationen vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren zu verbessern; begrüßt ferner die von der Kommission in ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aus dem Jahr 2022 vorgenommene Analyse der bestehenden Bedrohungen für die Sicherheit von Journalisten in der EU sowie der rechtlichen Bedrohungen und missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit; hebt hervor, dass es in der EU vermehrt zur Überwachung von Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen mittels Spähsoftware kommt, um diese so zu schikanieren und einzuschüchtern; betont, dass diese Dimension in die Bewertung der Kommission zur Rechtsstaatlichkeit einbezogen werden muss;

    32.

    weist darauf hin, dass unabhängige, pluralistische, qualitativ hochwertige Mediendienste ein wirksames Gegenmittel gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sind; weist in diesem Zusammenhang auf die von Reporter ohne Grenzen ins Leben gerufene Journalism Trust Initiative, mit der darauf abgezielt wird, Branchenstandards zu setzen; wiederholt seine Forderung nach einem ständigen EU-Programm für Nachrichtenmedien und Zeitschriften; ist der Auffassung, dass Freiheit und Pluralismus der Medien auch im Online-Umfeld geschützt und gefördert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit journalistischer Inhalte auf Online-Plattformen;

    33.

    weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass bei der Bekämpfung von Desinformation auch traditionelle Zeitungen und Nachrichtensender einbezogen werden; fordert insbesondere, dass Nachrichtensender hinsichtlich des Profils der Experten, die sie zu sich einladen, transparenter sein müssen;

    34.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (21) (EMFA), mit dem ein gemeinsamer Rahmen auf EU-Ebene geschaffen werden soll, um Pluralismus und Unabhängigkeit im Binnenmarkt für Mediendienste zu fördern, indem spezifische Bestimmungen gegen politische Einflussnahme in redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung festgelegt sowie die angemessene Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien und die Transparenz des Medieneigentums sichergestellt werden und für den Schutz von Medieninhalten im Internet gesorgt wird; fordert nachdrücklich, dass auch Maßnahmen zum Schutz der Medien und Medienschaffenden ergriffen werden, insbesondere wenn diese von ausländischen Mächten angegriffen werden, die versuchen, das Recht auf Information zu untergraben; unterstreicht, dass insbesondere die Bestimmungen über Überwachung weiterhin erheblich verbessert werden müssen, um sicherzustellen, dass damit nicht der Einsatz von Spähsoftware gegen Einzelpersonen, insbesondere Journalisten, legitimiert und so die Grundrechte untergraben werden, statt dass sie gestärkt werden;

    35.

    begrüßt die im Rahmen des EMFA-Vorschlags vorgeschlagene Schaffung eines neuen Europäischen Rats für Mediendienste, der nationale Medienbehörden zusammenbringt und der eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Desinformation, einschließlich von Einflussnahme aus dem Ausland und Manipulation von Information, spielen sollte; weist darauf hin, dass eine der vorgeschlagenen Aufgaben des Ausschusses insbesondere die Koordinierung nationaler Maßnahmen zur Bereitstellung von Mediendiensten durch außerhalb der EU niedergelassene Anbieter ist, die sich an Zielgruppen in der EU richten und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen können; empfiehlt, dass die Länder des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft in den Aufgabenbereich des Ausschusses einbezogen werden; fordert nachdrücklich, dass der Europäische Rat für Mediendienste im Hinblick auf sowohl Organisation als auch Finanzierung unabhängig von der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten ist, damit er objektiv und politisch unabhängig arbeiten kann;

    36.

    begrüßt in Verbindung mit dem EMFA die Vorschläge für eine unabhängige Überwachung des Binnenmarktes für Mediendienste, die detaillierte Daten und eine qualitative Analyse der Resilienz der Medienmärkte der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Risiken von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, umfassen würde; begrüßt den Vorschlag, einen strukturierten Dialog zwischen Plattformen und dem Mediensektor zu organisieren, um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen einhalten; betont, dass sichergestellt werden muss, dass der EMFA oder sonstige derzeitige oder zukünftige Rechtsvorschriften für Medien oder Technologie keine besonderen Ausnahmen von den horizontalen Regeln für die Moderation von Inhalten enthalten, damit denjenigen, die Desinformationen verbreiten, kein Blankoscheck gegeben wird;

    37.

    fordert die Einführung von „Spiegelklauseln“, wonach die Öffnung des europäischen Informationsraums für Drittländer in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zugang steht, den europäische Medien in diesen Ländern haben; legt der Kommission nahe, ein EU-weites Regulierungssystem auszuarbeiten, um zu verhindern, dass Medienunternehmen, die unter der redaktionellen Kontrolle ausländischer Regierungen stehen oder sich im Besitz ausländischer Hochrisikoländer befinden, europäische Medienunternehmen aufkaufen; dies sollte in erster Linie für nicht-demokratische Länder oder Hochrisikoländer gelten, in denen europäische Medienorganisationen nicht frei arbeiten dürfen oder unter Druck gesetzt werden, ihre Berichterstattung zugunsten der nationalen Regierungen zu beeinflussen; diese Bemühungen sollten sich auf eine gemeinsame Datenbank stützen, um eine harmonisierte Prävention und/oder Strafverfolgung in der gesamten Europäischen Union zu erleichtern; schlägt vor, dass ein solches Regulierungssystem auf bestehenden Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen beruhen kann, um Überschneidungen zu verhindern; fordert, dass die Bestimmungen zur Transparenz des Medieneigentums, die derzeit in den Empfehlungen enthalten sind, in den EMFA einbezogen werden;

    38.

    unterstreicht, dass die Zunahme der Leugnung des Klimawandels mit einer breiteren Akzeptanz von Verschwörungstheorien im öffentlichen Diskurs zusammenhängt, die auf der bewussten Schaffung einer Gegenrealität und der Ablehnung der Wissenschaft beruhen und die ein falsches Verständnis von einer Bandbreite an Themen umfassen, von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine bis zu COVID-19-Impfstoffen; betont, dass ausländische Akteure bei der Verbreitung von Desinformationen über den Klimawandel und die EU-Klimapolitik, die die öffentliche Unterstützung untergraben und auch in den Narrativen einheimischer Akteure verwendet werden, die die klimabezogenen Desinformationen für ihre eigenen politischen Ziele ausnutzen, eine zentrale Rolle spielen;

    39.

    unterstützt die Aufforderung führender Klimaexperten auf der 27. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 27) an Technologieunternehmen, das wachsende Problem der Desinformation anzugehen und insbesondere eine allgemeingültige Definition von klimabezogener Fehl- und Desinformation zu akzeptieren, die die falsche Darstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Förderung falscher Lösungen umfasst, sich zu dem Ziel zu verpflichten, keine Werbung zu veröffentlichen, die klimabezogene Fehl- und Desinformation und Grünfärberei enthält, und interne Untersuchungen über die Verbreitung klimabezogener Fehl- und Desinformation und Grünfärberei auf ihren Plattformen zu teilen;

    40.

    fordert die Plattformen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz zu verbessern und die Schaltung von Werbung zur Leugnung des Klimawandels zu verhindern und zu verbieten, und diese Maßnahmen auch auf Verschwörungstheorien und Desinformationen anzuwenden; stellt fest, dass es dringend notwendig ist, die Verbreitung der Desinformationswirtschaft im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu stoppen;

    41.

    stellt mit Besorgnis fest, dass viele Verstärker der Leugnung des Klimawandels und der Angriffe auf Klimaschutzmaßnahmen mit einer besonders hohen Zugkraft über einen „verifizierten“ Status auf verschiedenen Social-Media-Plattformen, darunter Twitter, verfügen, wodurch sie unter diesem privilegierten Status Fehl- und Desinformationen gegenüber Millionen von Followern verbreiten können, und dass solche Verstärker häufig außerhalb der Europäischen Union ansässig sind; fordert Twitter auf, strengere Kontrollen beim Verkauf blauer Häkchen anzuwenden;

    Einmischung über Online-Plattformen

    42.

    weist darauf hin, dass das Geschäftsmodell von Online-Plattformen nach wie vor auf Werbung auf der Grundlage personenbezogener Daten und undurchsichtiger Algorithmen beruht, wobei sich mehr Interaktionen in mehr Werbeeinnahmen niederschlagen, und dass diese Interaktionen durch Algorithmen erzeugt werden, die polarisierte und extreme Meinungen auf Kosten von faktenbasierten Informationen belohnen und somit erhebliche Risiken der Datenmanipulation bergen; betont, dass mit der Datenschutz-Grundverordnung (22) (DSGVO), dem Gesetz über digitale Dienste, dem Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation und der künftige Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung zusätzliche Schutzvorkehrungen gegen solche missbräuchlichen und manipulativen Praktiken geschaffen werden; weist erneut darauf hin, dass es alle Maßnahmen unterstützt, um das Mikrotargeting politischer Werbung zu verbieten, vor allem, jedoch nicht nur, wenn dieses auf sensiblen personenbezogenen Daten beruht;

    43.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Technologieunternehmen auf, zusammenzuarbeiten und mehr Ressourcen in die Entwicklung regulatorischer und technologischer Abhilfemaßnahmen gegen KI-gestützte Desinformation zu investieren;

    44.

    bedauert, dass größere Plattformen wie Meta, Google, YouTube, TikTok und Twitter trotz ständiger Aufforderungen seitens der Regulierungsbehörden, der Zivilgesellschaft und sogar interner Mitarbeiter, die für die Integrität des Unternehmens verantwortlich sind, immer noch nicht genug tun, um aktiv gegen Desinformation vorzugehen, und sogar Personal entlassen; weist darauf hin, dass Plattformen über genügend Personal verfügen müssen, um regelmäßige Aktualisierungen der Instrumente zur Moderation von Inhalten sicherzustellen, um zu verhindern, dass ihre Moderationsstrategie durch schädliche Inhalte umgangen wird; weist erneut darauf hin, dass sich Kampagnen zur Desinformation und Einflussnahme stark auf eine plattformübergreifende Koordinierung von Desinformation und Mikrotargeting stützen; bedauert, dass die EU bei der Wahrung der Integrität der Europawahlen auf Unternehmen aus Drittländern angewiesen ist; da der Selbstregulierungsansatz der CoP nicht ausreicht, werden alle Plattformen, auch kleinere, nachdrücklich aufgefordert, sich intensiver zu koordinieren, um Kampagnen besser zu erkennen und ihre Ausbreitung zu verhindern;

    45.

    bedauert, dass die Social-Media-Unternehmen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und sich als ineffizient erweisen, wenn es darum geht, Fehl- und Desinformationen auf ihren Plattformen zu erkennen, und dass sie diese nur langsam entfernen, wenn sie sie erkannt haben; bedauert, dass diese Inaktivität der Online-Plattformen ein Ausdruck des Fehlens verbindlicher Vorschriften im europäischen Rechtsrahmen ist; weist darauf hin, dass die Plattformen durch ihr Geschäftsmodell Zugang zu den einschlägigen Daten haben; bedauert, dass sie oft nur handeln, wenn Bürgerinnen und Bürger, Forscher oder die Medien konkrete Inhalte melden; fordert die Plattformen auf, faktenbasierte Informationen aus zuverlässigen Quellen zu priorisieren;

    46.

    fordert die Plattformen auf, mehr qualifiziertes Personal, Ressourcen und Kapazitäten für die Überwachung und Moderation schädlicher Inhalte und Verhaltensweisen in allen EU-Amtssprachen, lokalen Sprachen und Dialekten bereitzustellen, und bestärkt die Plattformen darin, die Mittel aufzustocken und die Integration von akkreditierten externen Faktenprüfern in allen EU-Sprachen zu verbessern; unterstreicht, dass dringend gegen schädliche Inhalte vorgegangen werden muss;

    47.

    stellt fest, dass es ebenso sehr bedauerlich ist, dass die großen Technologieplattformen in den meisten EU-Mitgliedstaaten keinen direkten Kundendienst anbieten;

    48.

    verurteilt die Rückschritte von Twitter bei der Bekämpfung von Desinformation seit der Änderung der Eigentumsverhältnisse; bedauert insbesondere die Tatsache, dass Twitter die Zahl der Mitarbeiter, die für die Unterbindung von Desinformation zuständig sind, einschließlich derjenigen, die für die globale Moderation von Inhalten, Hetze und Online-Belästigung verantwortlich sind, erheblich reduziert hat; bedauert die jüngste Wiederherstellung von gesperrten Konten ohne eine angemessene Bewertung und insbesondere die Wiederherstellung von Konten im Zusammenhang mit gewaltorientiertem Rechtsextremismus und offenem Faschismus, einschließlich der Konten, auf denen das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen im Jahr 2020 geleugnet wird; lehnt die Entscheidung von Twitter, seine Politik gegen COVID-19-Desinformation nicht mehr durchzusetzen, entschieden ab;

    49.

    stellt fest, dass durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine deutlich wurde, dass es an Kontaktstellen für Behörden mangelt, um Desinformation und illegale Inhalte zu melden; bedauert, dass die Geschäftsleitung von Meta die Verantwortung für die Moderation von Inhalten häufig an das in den Vereinigten Staaten ansässige Sicherheitsteam übertragen hat; ist besorgt über die Tatsache, dass es in den baltischen Ländern nur zwei Vertreter von Meta gibt, was bedeutet, dass nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um Inhalte zu moderieren, was zu Fehlern wie dem Sperren von legitimen Konten führt;

    50.

    hält es für besorgniserregend, dass Gruppen, die gesundheitliche Desinformation verbreiten, politische Extremisten und religiöse Fundamentalisten wie die Taliban in der Lage gewesen sind, den Status „verifiziert“ mit einem Häkchen zu erhalten, indem sie sich bei „Twitter Blue“ angemeldet haben; fordert Twitter auf, seine Richtlinien zu ändern, um Identitätsbetrug, Fälschung oder irreführende Behauptungen im Zusammenhang mit Expertise zu verhindern;

    51.

    weist darauf hin, dass Twitter den verschärften Verhaltenskodex für Desinformation unterzeichnet hat und dass eine Änderung der Eigentumsverhältnisse keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen der Plattform im Rahmen des Kodex haben sollte; weist Twitter darauf hin, dass das Unternehmen alle einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste, wahren muss; fordert die Kommission und die zuständigen nationalen Behörden nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass Twitter die EU-Vorschriften und Standards einhält, und geeignete Sanktionen anzuwenden, falls Technologieunternehmen die EU-Standards nicht einhalten;

    52.

    fordert die Plattformen auf, insbesondere Forschern den uneingeschränkten Zugang zu den Daten, die den Erkenntnissen zugrunde liegen, zu erleichtern und ein Verzeichnis der zurückgenommenen Meldungen zu führen, um Forschern bei künftigen Untersuchungen zu helfen und andere Technologieunternehmen, demokratischen Regierungen und Strafverfolgungsbehörden bei der Einleitung geeigneter Maßnahmen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass dies im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und des Verhaltenskodexes für Desinformation geschieht, und von Plattformen zu verlangen, dass sie erklären, warum sie es für technisch nicht umsetzbar erachtet haben, Zugang zu Daten zu gewähren;

    53.

    begrüßt die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste, die VLOPs und VLOSEs dazu verpflichten, Informationen über Algorithmen zur Verfügung zu stellen und deren Funktionsweise zu erläutern, damit ihre Auswirkungen auf Wahlen und andere demokratische Prozesse beurteilt werden können und die notwendigen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden können; fordert die Unterzeichner des Verhaltenskodex für Desinformation auf, ihren Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen; bedauert das Fehlen verbindlicher Verpflichtungen für die Unterzeichner des Verhaltenskodex für Desinformation; fordert die rasche Verabschiedung des CoP als Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, einschließlich Audits zur Bewertung der Einhaltung gemäß Artikel 28, und fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche neuen Legislativvorschläge oder Aktualisierungen erforderlich sind, um die Defizite bei der Einhaltung des Verhaltenskodex auszugleichen, sowie die Möglichkeit einer vorübergehenden oder dauerhaften Aussetzung von Plattformen vorzusehen, die ihren Verpflichtungen im Rahmen des Verhaltenskodex systematisch nicht nachkommen;

    54.

    ist besorgt darüber, dass einige Akteure, deren Dienste erheblich zur Verbreitung von Desinformation beitragen, wie z. B. Apple, Amazon, Odysee, Patreon, GoFundMe und Telegram, den Verhaltenskodex nicht unterzeichnet haben; fordert die Kommission auf, die verbleibenden einschlägigen Interessenvertreter zur Unterzeichnung und uneingeschränkten Einhaltung des Verhaltenskodex anzuhalten und sich an der entsprechenden Taskforce zu beteiligen; fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, um sicherzustellen, dass sich die betreffenden Akteure in einem Mindestumfang zur Bekämpfung von Desinformation auf ihren Plattformen verpflichten; ist besorgt über die Tatsache, dass Telegram überhaupt nicht mit politischen Entscheidungsträgern in demokratischen Ländern zusammenarbeitet und sich hinsichtlich der Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zurückhaltend zeigt;

    55.

    begrüßt die Tatsache, dass sich alle Akteure im Ökosystem der Online-Werbung verpflichtet haben, die Platzierung von Werbung auf Konten und Websites, über die Desinformationen verbreitet werden oder auf denen Werbung in der Nähe von Desinformationsinhalten platziert wird, zu kontrollieren und zu begrenzen, sowie die Verbreitung von Werbung, die Desinformationen enthält, zu begrenzen, und dass sich diese Verpflichtung auch auf politische Werbung erstreckt; hebt jedoch hervor, dass noch keine ausreichenden Daten vorliegen, um zu bestätigen, dass die ergriffenen Maßnahmen zu Ergebnissen führen; bedauert, dass durch dieses Geschäftsmodell und die ihm zugrundeliegenden Empfehlungsalgorithmen nach wie vor die Verbreitung von Desinformationen und falschen, irreführenden und aufrührerischen Inhalten entscheidend begünstigt wird; ist besorgt über die Bereitschaft der Plattformen, unter dem Vorwand der Stärkung der Nutzer die Verantwortung für die Begrenzung der Platzierung von Werbung auf Konten und Websites, über die Desinformationen verbreitet werden, auf sie abzuwälzen; indes sollte diese Verantwortung den Plattformen zufallen, da sie über die relevanten Daten und Fachkenntnisse verfügen, solange ihre Tätigkeiten transparent bleiben und die Daten Forschern zur Verfügung gestellt werden; ist besorgt über die fehlende Transparenz mit Blick auf Instrumente zum Schutz von Marken vor Risiken der Imageschädigung, da diese Instrumente oft auf Algorithmen beruhen, die legitime und vertrauenswürdige Nachrichtenmedien nachweislich falsch kennzeichnen;

    56.

    ist besorgt über die Verwendung von Aufnahmen, die mit Videospielen erstellt wurden, um Desinformationen über den russischen Einmarsch in die Ukraine und andere bewaffnete Konflikte zu verbreiten; fordert die Medien auf, solchen Inhalten gegenüber wachsamer zu sein und wirksame Mittel zu ihrer Entfernung von den Plattformen zu entwickeln; ist darüber besorgt, dass in Russland ansässige Video- und Online-Spielunternehmen, einschließlich solcher, die mobile Spiele herstellen, immer noch uneingeschränkt auf europäischen Märkten tätig sind und dazu benutzt werden könnten, Desinformation und Propaganda zu verbreiten;

    57.

    fordert eine rasche Annahme des CoP gegen Desinformation als Verhaltenskodex im Rahmen des Koregulierungsmechanismus des Gesetzes über digitale Dienste, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Erfolg davon abhängt, dass der Kodex im Fall von Unterzeichnern, die ihre Verpflichtungen ungenügend erfüllen, durch verpflichtende Prüfungen nach Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste strikt durchgesetzt wird; fordert die Harmonisierung der verschiedenen Beschwerdemechanismen für Nutzer und der Verpflichtungen in Bezug auf Übermoderation und Untermoderation;

    58.

    weist darauf hin, dass staatliche Behörden Konten auf Social-Media-Plattformen haben, einschließlich Konten, die für polizeiliche Zwecke und zur Überwachung von Desinformationstrends genutzt werden; stellt fest, dass solche Konten als sicher gekennzeichnet und von Plattformen nicht entfernt werden sollten, solange kein Austausch mit anderen Nutzern stattfindet;

    59.

    fordert die Schaffung der Möglichkeit für natürliche und juristische Personen, Plattformen wegen Untätigkeit zu verklagen, wenn Fehlinformationen oder Desinformation nicht entfernt werden, insbesondere, wenn die betreffenden Personen Zielscheibe solcher Informationen sind;

    60.

    unterstützt die Einrichtung unabhängiger Bewertungsagenturen für Plattformen, um die Öffentlichkeit über die Praktiken der Plattformen zu informieren, damit die Menschen eine fundierte Entscheidung treffen können, wenn sie sich für die Nutzung dieser Plattformen anmelden;

    Kritische Infrastruktur und strategische Bereiche

    61.

    begrüßt die kürzlich vereinbarte Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die Empfehlung des Rates zur Stärkung kritischer Infrastrukturen und die NIS2-Richtlinie; begrüßt ihre Ausweitung auf kritische Infrastrukturen in den Bereichen Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln; ist der Ansicht, dass durch die jüngsten Angriffe, wie die Sabotage kritischer Infrastrukturen und die Zunahme von Cyberangriffen, aufgezeigt wurde, dass die bestehenden Rechtsvorschriften, sobald sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt sind, bewertet werden müssen, und fordert die Kommission auf, erforderlichenfalls zusätzliche verstärkte Vorschläge vorzulegen, mit denen unter anderem die Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen gestärkt werden soll, die sich für die Abwehr von ausländischer Einmischung und Desinformation einsetzen; fordert darüber hinaus alle Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Sicherheitsstrategien rasch zu aktualisieren und ihre kritischen Infrastrukturen Stresstests zu unterziehen, um Schwachstellen zu ermitteln; bekräftigt seine Empfehlung, die Liste der kritischen Einrichtungen um die digitale Wahlinfrastruktur und die Bildungssysteme zu erweitern;

    62.

    ist besorgt über die Abhängigkeit der EU von ausländischen Akteuren und ausländischen Technologien in kritischen Infrastrukturen und Lieferketten; weist auf Schwachstellen hin, die dadurch entstehen, dass Direktinvestitionen aus dem Ausland als geopolitisches Instrument eingesetzt werden; wiederholt seine Forderung an die Kommission, ehrgeizige verbindliche Rechtsvorschriften zum Schutz der IKT-Lieferkette zu erarbeiten, in dem nichttechnische Risikofaktoren, die dem Vorschlag des Rates folgen, berücksichtigt werden, sowie einen strengeren Rechtsrahmen für die FDI-Screening-Verordnung auszuarbeiten (23); ist der Auffassung, dass der strengere Rechtsrahmen mit Leitlinien für die weitere Harmonisierung der nationalen Praktiken zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen auch die Verhinderung der Übernahme kritischer Unternehmen in lebenswichtigen Sektoren oder von Medienunternehmen durch ausländische Parteien, die unter direkter oder indirekter Kontrolle von Hochrisikoländern stehen, umfassen sollte, und dass erwogen werden sollte, Investitionen im Ausland in den Anwendungsbereich des Instruments aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Register für die Transparenz von Eigentumsverhältnissen einzurichten; ist der Ansicht, dass die Kommission unter der Kontrolle des Rates die Möglichkeit haben sollte, ausländische Direktinvestitionen zu blockieren, die EU-Projekten und -Programmen oder anderen EU-Interessen schaden oder zuwiderlaufen könnten; unterstreicht, dass die Länder des Westbalkans durch Investitionen dieser Art in die Schuldenfalle getrieben werden könnten und die Region weiter destabilisiert werden könnte;

    63.

    stellt fest, dass trotz der Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen Aufträge im Bereich kritischer europäischer Infrastrukturen an chinesische Unternehmen wie Nuctech vergeben wurden, was zu Sicherheitsrisiken führt; fordert daher den Rat und die Kommission auf, die Verwendung von Geräten und Software von Herstellern mit Sitz in Hochrisikoländern, insbesondere China und Russland, wie etwa TikTok, ByteDance Huawei, ZTE, Kaspersky, NtechLab oder Nuctech, auszuschließen; fordert unverzichtbare Branchen und andere sensible Branchen auf, die Verwendung von Hard- und Software aus Hochrisikoländern auszuschließen, die dazu verwendet werden kann, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Diensten zu bedrohen; weist darauf hin, dass jede in geschlossener Schleife ausgeführte Software bei der Durchführung von Routineprüfungen oder bei Aktualisierungen weiterhin anfällig ist; ist der Auffassung, dass die App TikTok, die dem chinesischen Konglomerat ByteDance gehört, gegen den europäischen Datenschutzrahmen verstößt, was sie zu einem potenziellen Risiko und einer Quelle für von chinesischer Seite unterstützte Desinformation macht; begrüßt die Entscheidung der EU-Organe, die Nutzung von TikTok auf Firmengeräten zu beschränken; empfiehlt, TikTok auf allen Ebenen nationaler Regierungen und in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu verbieten;

    64.

    betont, dass mit demokratischen Partnern technologische Allianzen geschlossen und ausgebaut werden müssen, um die strategische Autonomie zu stärken und die Abhängigkeit der EU von ausländischen Hochrisikoakteuren und deren Technologien zu verringern sowie die industriellen Kapazitäten der EU in wichtigen Technologiebereichen wie künstliche Intelligenz, Halbleiter, Cloud und anderen Spitzentechnologien zu stärken;

    65.

    ist besorgt über die Verwundbarkeit und die zunehmenden Angriffe auf Tiefseekabel und Unterwasserrohrleitungen, wobei insbesondere auf die Sabotage der Nord Stream-Gasrohrleitung im September 2022 hingewiesen wird; ist der Ansicht, dass ausländische Direktinvestitionen in Tiefseekabel und Unterwasserrohrleitungen ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellen; begrüßt die EU-Strategie für maritime Sicherheit (EUMSS) und fordert die Kommission auf, das Parlament über die Fortschritte bei der Verbesserung des Verständnisses und der Resilienz des Schutzes von Unterwasserinfrastrukturen, bei der Verbesserung der Koordinierung und des Informationsaustauschs, bei der Verbesserung der Überwachungskapazitäten zusammen mit der Industrie, bei der Stärkung der Reaktionsmechanismen und bei der Einbindung dieses Themas in alle Aspekte des außenpolitischen Handelns zu informieren;

    66.

    ist besorgt über die Enthüllungen darüber, wie politische Eliten in den EU-Mitgliedstaaten, z. B. in Deutschland, die Agenda von Gazprom vorangetrieben und ihre ununterbrochene Unterstützung für Gaslieferungen aus Russland zum Ausdruck gebracht haben; nimmt mit Sorge die Auswirkungen auf die politischen Entscheidungsprozesse zur Kenntnis, die auf Lobbyaktivitäten seitens ausländischer Staaten und Unternehmen mit einem Interesse an der fortgesetzten Förderung und Verwendung fossiler Brennstoffe in der EU zurückzuführen sind; weist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Feststellung im INGE-1-Bericht hin; begrüßt den REPowerEU-Vorschlag der Kommission zur Umgestaltung des Energiesystems der EU und zur Beendigung ihrer Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Importe fossiler Brennstoffe aus autokratischen Regimen in die EU zu stoppen und zu einer nachhaltigen Energiesouveränität überzugehen;

    67.

    ist besorgt über die engen Beziehungen zwischen Ungarn und Russland, wobei Russland den Energiesektor als Ansatzpunkt nutzt, um seinen Einfluss geltend zu machen; bedauert, dass Ungarn keine größeren Schritte unternommen hat, um seine Energieabhängigkeit von Russland zu verringern; ist der Ansicht, dass mehr getan werden muss, um eine offene, strategische Autonomie im Energiesektor sicherzustellen; fordert, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien beschleunigt und gleichzeitig die Abhängigkeit von China verringert wird;

    68.

    begrüßt das kürzlich vorgeschlagene Gesetz über kritische Rohstoffe (24); ist der Auffassung, dass der vorgeschlagene Rechtsakt von wesentlicher Bedeutung ist, um die europäischen Lieferketten zu schützen, die für den Erfolg des vorgeschlagenen Europäischen Chip-Gesetzes (25) erforderlich sind; betont, dass die Bemühungen um Handelsabkommen mit gleichgesinnten Demokratien fortgeführt werden müssen, um die Versorgung mit strategischen Ressourcen zu sichern;

    Einflussnahme während des Wahlprozesses

    69.

    begrüßt die von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit, insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung verbotener finanzieller Zahlungen aus Nicht-EU-Staaten in das politische System der EU; fordert die Kommission und die Gesetzgeber auf, das Instrumentarium der APPF zu optimieren und die wirksame Rückverfolgung von Spenden bis zum ursprünglichen Spender zu ermöglichen und dadurch zu verhindern, dass das Verbot durch den Einsatz von Mittlern umgangen wird, insbesondere indem die APPF beauftragt wird, Informationen direkt von den Banken der Spender einzuholen, und indem ein Push-Benachrichtigungssystem zur Meldung verdächtiger Transaktionen an die APPF durch die zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten eingerichtet wird; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die rechtlichen Schutzmechanismen zu stärken, mit denen verhindert wird, dass nationale Mitgliedsparteien der europäischen politischen Parteien auf nationaler Ebene Zahlungen mit Ursprung außerhalb der EU erhalten, die dann als Beitragszahlungen an europäische politische Parteien und Stiftungen weitergeleitet werden; begrüßt auch die operativen Kontakte, die die APPF bereits mit den zuständigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie mit den Mitgliedstaaten geknüpft hat, um Versuchen, personenbezogene Daten für Wahlzwecke zu verwenden, wirksam zu begegnen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit der APPF weiter zu verstärken, indem sie in den für den Datenschutz und die Cybersicherheit bei Wahlen zuständigen Behörden spezialisierte Kontaktstellen einrichten und einsatzbereit machen;

    70.

    begrüßt die Initiativen, die im Rahmen des europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen ergriffen wurden, einschließlich der gemeinsamen Pläne zur Stärkung der Resilienz; fordert die Kommission auf, das Parlament sowie die APPF umfassend in die Tätigkeiten des Netzes einzubeziehen; ist der Auffassung, dass ähnliche Netzwerke mit den nationalen Parlamenten in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden sollten; ist der Ansicht, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten und die Wahlbehörden die Öffentlichkeit besser über die Risiken einer Einflussnahme auf nationale Wahlprozesse aufklären sollten; fordert die Kommission auf, einen Kodex bewährter Praktiken im Bereich der sozialen Medien zu erstellen, der für öffentliche Vertreter und Behörden gilt und auf die Festlegung gemeinsamer Verhaltensstandards abzielt, da Politiker und Regierungen manchmal auf Desinformation zurückgreifen, um ideologische Feindseligkeit zu schüren;

    71.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament eine Strategie für die Europawahlen 2024 festgelegt hat, mit der darauf abgezielt wird, Manipulation von Information im Vorfeld der Wahlen zu verhindern und zu bekämpfen, ohne in die politischen oder breiteren gesellschaftlichen Debatten einzugreifen, wobei die Unabhängigkeit des Mandats der Mitglieder uneingeschränkt zu achten ist; unterstreicht, dass diese Strategie auf einer Verstärkung der bestehenden Maßnahmen des Parlaments beruhen sollte, einschließlich derjenigen der parlamentarischen Taskforce für Desinformation, und fordert daher die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Durchführung der verschiedenen Maßnahmen;

    72.

    betont, dass es von größter Bedeutung ist, die Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Wahlinfrastruktur zu schützen, wozu unter anderem IT-Systeme, Wahlautomaten und -gerätschaften, Netzwerke und Verfahren der Wahlbüros, Datenbanken für die Wählerregistrierung und Speichereinrichtungen gehören; unterstreicht, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Verwaltung von Wahlen und demokratischen Prozessen eine immer größere Rolle spielen; weist darauf hin, dass die Wahlverwaltungsorgane zur wirksamen Reaktion auf neu auftretende Herausforderungen bei Wahlen neue Arbeitsmuster übernehmen müssen, mit denen sie Risiken besser entgegenwirken und größere Resilienz unter Beweis stellen können, auch in einem komplexen digitalen Umfeld; fordert, dass den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den lokalen Gebietskörperschaften ein Instrumentarium von Dienstleistungen und Instrumenten zur Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zur Verfügung gestellt wird; stellt fest, dass bei der Durchführung von Wahlen eine überprüfbare Papierspur für die Stimmzettel gegeben sein sollte und sie einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden müssen, um die Zuverlässigkeit der Ergebnisse sicherzustellen; unterstreicht die grundlegende Rolle der Wahlbeobachtung und unabhängiger Wahlbeobachter;

    Verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch ausländische Akteure und Geber

    73.

    wiederholt seine Besorgnis über die regelmäßigen Enthüllungen über die massive russische Finanzierung von politischen Parteien, Politikern und ehemaligen Politikern und Beamten in einer Reihe von demokratischen Ländern in dem Versuch, in deren innerstaatliche Prozesse einzugreifen und Einfluss zu gewinnen; äußert seine Besorgnis über die Verbindungen Russlands zu mehreren politischen Parteien und Politikern in der EU und seine weitreichende Einmischung in sezessionistische Bewegungen in europäischen Gebieten und in der EU, wie z. B. in Katalonien, wo die zuständigen Behörden dringend aufgefordert werden, eine umfassende Untersuchung durchzuführen, und fordert das Europäische Exzellenzzentrum für die Bekämpfung Hybrider Bedrohungen (Hybrid CoE) in Helsinki auf, eine Studie zu diesem speziellen Fall durchzuführen;

    74.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Europäische Kooperationsnetz für Wahlen die ausländische Finanzierung in den EU-Mitgliedstaaten erfasst, und bekundet sein Interesse daran, über diese Bemühungen informiert zu werden; fordert das Verbot der Finanzierung aus Ländern außerhalb der EU; fordert das Netzwerk auf, gemeinsame EU-Vorschriften für politische Kampagnen und die Finanzierung politischer Parteien, auch aus Drittländern, zu ermitteln, insbesondere solche Standards, mit denen die in den Empfehlungen des am 9. März 2022 angenommenen INGE-1-Berichts aufgezeigten Schlupflöcher geschlossen werden und die für die nationalen Wahlgesetze in allen Mitgliedstaaten gelten würden, einschließlich der Durchsetzungsmechanismen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dringend mit der Frage der Spenden von Drittländern an nationale politische Parteien zu befassen, um die bestehenden Schlupflöcher in ihren Rechtsvorschriften zu beseitigen;

    75.

    nimmt Kenntnis von den laufenden Legislativverhandlungen über das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und Stiftungen; erwartet, dass infolge dieser Verhandlungen das Mandat der APPF insbesondere dahingehend erweitert wird, dass sichergestellt wird, dass Finanztransaktionen von Nicht-EU-Staatenändern in das politische System der EU begrenzt werden, transparent sind und strengeren Kontrollen unterworfen werden, und dass dadurch ein aktualisierter Rahmen entsteht, mit dem die Rolle der politischen Parteien in der EU in der europäischen demokratischen Sphäre gestärkt und die Einmischung ausländischer Mächte eingedämmt werden sollen; erachtet einen ausgewogenen und verhältnismäßigen Ansatz nach wie vor als wichtig, um politischen Parteien aus gleichgesinnten Drittländern, einschließlich Ländern innerhalb des Europarates, sofern sie dort volles Vertretungsrecht haben, die Möglichkeit zu geben, sich durch Mitgliedschaft und Beiträge zu beteiligen und gleichzeitig die Transparenz der Finanzierung und der Entscheidungsfindung weiter zu verbessern und das Risiko der Einmischung durch nichtdemokratische ausländische Einrichtungen oder Hochrisikoländer zu begrenzen;

    76.

    weist darauf hin, dass die APPF mit den erforderlichen Ressourcen, insbesondere Human- und IT-Ressourcen, ausgestattet werden sollte, damit sie ihre derzeitigen Aufgaben und alle in den Rechtsvorschriften vorgesehenen neuen Aufgaben, die nur mit entsprechendem zusätzlichem Personal wirksam durchgeführt werden können, erfüllen kann;

    77.

    nimmt Kenntnis von der laufenden Ausarbeitung der Gesetzgebung zur Transparenz und Ausrichtung politischer Werbung; hebt hervor, dass dieser vorgeschlagenen Verordnung, mit der undurchsichtige politische Werbetechniken eingedämmt werden, große Bedeutung zukommt und betont, dass die beiden gesetzgebenden Organe sie rechtzeitig vor den Europawahlen im Jahr 2024 verabschieden müssen; betont in diesem Zusammenhang erneut seinen Wunsch, den Kauf von Werbung durch Akteure außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu verbieten, und Transparenz und Diskriminierungsfreiheit auch durch eine entsprechende Kennzeichnung in Bezug auf den Kauf von politischer Online-Werbung durch Akteure aus der EU sicherzustellen; unterstreicht, dass die europäischen politischen Parteien in der Lage sein müssen, im Vorfeld der Europawahlen online und EU-weit Wahlkampf zu führen, wobei das Risiko einer Einflussnahme aus dem Ausland zu begrenzen ist;

    Cybersicherheit und Resilienz in Bezug auf Cyberangriffe auf demokratische Prozesse

    78.

    ist besorgt über die ernstzunehmende Zunahme von Cyberangriffen, insbesondere über den jüngsten verteilten Denial-of-Service-Angriff (DDoS-Angriff) auf die Website des Europäischen Parlaments am 23. November 2022, für den eine kremlfreundliche Hackergruppe verantwortlich gemacht wird, sowie über den möglichen Hackerangriff auf drei Mitglieder des Europäischen Parlaments und über 50 Vertreter der Kommission mit der Pegasus-Software; fordert daher, dass die Widerstandsfähigkeit und die Schutzkapazitäten der Organe der EU im digitalen Bereich gestärkt werden, insbesondere im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament;

    79.

    begrüßt die Einigung über die NIS2-Richtlinie und ist der Auffassung, dass damit die Frage der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten angegangen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine verbesserte Zusammenarbeit und den Austausch über bewährte Verfahren innerhalb der NIS-Kooperationsgruppe zu sorgen, insbesondere mit Blick auf die Cybersicherheit bei Wahlen; fordert, dass Wahlinfrastrukturen als kritische Infrastrukturen eingestuft werden; ist der Ansicht, dass zusätzliche Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Sicherheit der europäischen IKT-Lieferkette vor riskanten Anbietern wirksam zu schützen und vor dem cyber-gestützten Diebstahl geistigen Eigentums zu schützen;

    80.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission für neue Vorschriften zur Schaffung einer gemeinsamen Cybersicherheit und Informationssicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU; begrüßt im Einklang mit dem Sonderbericht des Rechnungshofs vom März 2022 die Einrichtung eines neuen interinstitutionellen Gremiums für Cybersicherheit, die Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten und die Förderung regelmäßiger Reifegradbewertungen und einer besseren Cyber-Hygiene; unterstreicht, dass eine effiziente, rechtzeitige und enge Koordinierung zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU durch bestehende Strukturen, wie das IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) und die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), wichtig ist; ist der Auffassung, dass diese Strukturen gestärkt werden sollten und dass eine effizientere Koordinierung erforderlich ist; fordert diese Einrichtungen und Stellen sowie die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über künftige Schlussfolgerungen und Erkenntnisse bezüglich der Cybersicherheit und der Informationssicherheit in der EU zu unterrichten; fordert bei Inkrafttreten dieser Verordnung und danach jährlich eine umfassende Überprüfung der Sicherheit ihrer IKT-Systeme und -Geräte, die von einer führenden und überprüften externen Drittstelle durchgeführt wird, einschließlich Bewertung von Risiken, Schwachstellen und Bedrohungen, unterstützt durch Penetrationstests, wobei die Informationssicherheitsanforderungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu berücksichtigen sind; ist der Ansicht, dass die gemeldeten Risiken und Schwachstellen durch Aktualisierungen der Cybersicherheit gemindert werden müssen, und aus der Bewertung hervorgehende Empfehlungen durch entsprechende Cybersicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden sollten.

    81.

    fordert die Kommission und die ENISA auf, die bestehenden und geplanten Einrichtungen, Stellen und sonstigen europäischen Organisationen, die sich mit Cybersicherheit befassen, zu erfassen und Lösungen vorzuschlagen, um potenzielle Lücken zu schließen;

    82.

    fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, die Cyber-Kontrollen strategischer Kommunikationskanäle (z. B. militärische Kanäle in Kriegszeiten und GSVP-Missionen) zu verstärken;

    83.

    räumt ein, dass bei Cyberangriffen Vorbeugung zwar notwendig, jedoch nicht ausreichend ist; ist der Ansicht, dass eine gezielte Reaktion der Schlüssel zur Bekämpfung von Cyberangriffen ist; ist der Ansicht, dass die EU bei der Bekämpfung von Cyberangriffen die folgenden Aspekte berücksichtigen sollte:

    a)

    die Notwendigkeit einer verbesserten Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber Cyberangriffen;

    b)

    die Notwendigkeit von Flexibilität in kritischen Situationen bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte;

    c)

    die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften, um eine effiziente Koordinierung sicherzustellen, weshalb die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Umsetzung der CER- und NIS2-Richtlinien zu beschleunigen;

    d)

    die Notwendigkeit, insbesondere mit Blick auf Sicherheitsschwachstellen, Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten auszutauschen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das kritische Schutzniveau vor dem öffentlichen Informationsaustausch verborgen werden muss;

    e)

    die Notwendigkeit von Forschung und Investitionen in neue Technologien, mit denen die Cyber-Resilienz erhöht würde;

    f)

    die Notwendigkeit der Beteiligung von Akteuren, wie etwa zivilgesellschaftliche Organisationen, privater Sektor und andere Partner, auf sichere und nachhaltige Weise;

    g)

    fordert daher die Mitgliedstaaten auf, eine aktivere Rolle anzunehmen und ihre Fähigkeiten im Cyberraum auf der Grundlage der Ansätze „anhaltendes Engagement“ und „Nach-vorne-Verteidigen“ in enger Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und in Absprache mit den zuständigen EU-Stellen zu erweitern;

    Die Auswirkungen von Eingriffen in die Rechte von Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen

    84.

    weist darauf hin, dass ausländische Einmischung oft mit politischen Zielen verknüpft ist, die der EU und ihren demokratischen Werten zuwiderlaufen und der Vertuschung eklatanter Verletzungen der Menschenrechte, der Einschränkung der Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Gemeinschaften und dem Schüren von Hass gegenüber Minderheiten, Migranten und den schutzbedürftigsten Menschen dienen;

    85.

    bedauert die politische Instrumentalisierung migrationsbezogener Themen und deren Nutzung in Kampagnen zur Einflussnahme und Desinformation; fordert, dass ein effizienter Schutz der EU-Außengrenzen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte sichergestellt wird;

    86.

    ist besorgt darüber, dass die LGBTIQ+-Gemeinschaft immer noch Ziel von ausländischer Einmischung und Desinformationskampagnen ist; ist besorgt über die Situation der LGBTIQ+-Gemeinschaft in mehreren Mitgliedstaaten, wie die Slowakei, Ungarn und Polen und die von staatlichen Medien und rechtsextremen Organisationen verbreiteten Desinformationen zu diesem Thema; bedauert, dass Desinformation und Hetze gegen LGBTIQ+-Personen das Hauptmotiv waren, das im Oktober 2022 zur Ermordung zweier junger Menschen in der Slowakei führte; fordert die Aufstellung langfristiger Programme zur Unterstützung lokaler Basisorganisationen und Bürgerinitiativen, um dazu beizutragen, die Widerstandfähigkeit der Bevölkerung gegenüber Rechtsextremismus zu entwickeln;

    87.

    ist besorgt über die Versuche der russischen Desinformation, die Unterstützung der europäischen Gesellschaft für die ukrainischen Flüchtlinge zu untergraben; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und die nationalen Behörden auf, die russischen Desinformationen in Bezug auf ukrainische Flüchtlinge und den Krieg in der Ukraine zu überwachen und zu entlarven;

    88.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Partnerschaften mit NRO und internationalen Organisationen, die vor Ort tätig sind, um die Kinderarbeit zu überwachen und die Verbreitung von Desinformationen zu diesem Thema (z. B. Kinder in bewaffneten Konflikten) einzudämmen, zu stärken;

    89.

    wiederholt seine Forderung nach einem System, mit dem der Austausch von Material in Regional- und Minderheitensprachen erleichtert wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Kommission für das Pilotprogramm „European Language Equality (ELE)“; ist der Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine wirksame Reaktion auf gegen Minderheiten gerichtete Eingriffe sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auch auf, Zugangsmöglichkeiten zur Überprüfung von Fakten einzurichten, um Desinformation zu bekämpfen und Menschen mit Behinderungen Zugang zu Informationen in allen möglichen Formaten zu bieten;

    90.

    betont erneut, dass durch einen harmonisierten EU-Rechtsrahmen gezielte Maßnahmen gegen die Verbreitung von Desinformation und Hetze in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit Geschlecht, LGBTIQ+-Personen und Roma, andere Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge und Menschen mit Behinderungen sowie Religionsgemeinschaften ergriffen werden müssen; wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, Strategien auszuarbeiten und umzusetzen, um die Finanzierung von geschlechterfeindlichen Gruppen, Bewegungen und Einzelpersonen zu verhindern, die aktiv Desinformationen verbreiten oder sich an der Manipulation von Informationen beteiligen, die auf LGBTIQ+-Personen, Frauenrechte, Minderheiten, Flüchtlinge, Menschen mit Behinderungen und sie betreffende Probleme abzielen, mit dem Ziel, die Gesellschaft zu spalten;

    91.

    ist besorgt darüber, dass Frauenrechte gezielt durch Desinformation, insbesondere im Gesundheitsbereich, und durch ausländische Einmischungen in Frage gestellt werden; fordert eine umfassende Untersuchung der Finanzierungsquellen von geschlechterspezifischen Desinformationskampagnen; wiederholt seine Forderung nach der Schaffung von Frühwarnsystemen, mit denen geschlechterspezifische Desinformationskampagnen gemeldet und identifiziert werden können;

    92.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu entwickeln, um die unabhängigen russischsprachigen Medien, die für russischsprachige Bevölkerungsgruppen leicht zugänglich sind, zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auch dazu auf, unabhängige Meinungsvertreter zu unterstützen, um der Einflussnahme von Propaganda durch Drittstaaten auf Minderheiten in Europa entgegenzuwirken;

    Einflussnahme globaler Akteure durch die Vereinnahmung der Elite, nationale Diasporagemeinden, Universitäten und kulturelle Veranstaltungen

    93.

    verurteilt aufs Schärfste die angeblichen Versuche ausländischer Staaten wie etwa Katar und Marokko, Mitglieder, ehemalige Mitglieder und Mitarbeiter des Europäischen Parlaments durch Korruption zu beeinflussen, was eine schwerwiegende Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse der EU darstellt; unterstreicht, dass Anstrengungen zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der EU-Institutionen sowie zur Bekämpfung von Korruption, Manipulation, Einflussnahme und Einmischung verstärkt werden müssen; bekräftigt seine Forderung nach aktualisierten Transparenz- und Ethikvorschriften, der Erfassung ausländischer Finanzmittel für EU-bezogene Lobbyarbeit, einschließlich der Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen und einer angemessenen Regulierung und Überwachung von Freundschaftsgruppen; wiederholt, dass alle Arbeiten an Gesetzgebungsdossiers betreffend Katar und Marokko unverzüglich ausgesetzt und die Zugangsausweise von Interessenvertretern beider Länder für ungültig erklärt werden müssen, bis in den gerichtlichen Untersuchungen sachdienliche Informationen und Klarstellungen geliefert werden und bewertet wird, welche Dossiers infolge dieser Einflussnahme aus dem Ausland beeinträchtigt worden sein könnten;

    94.

    begrüßt die Verlängerung der Amtszeit und das aktualisierte Mandat des ING2-Sonderausschusses und erwartet, dass der ING2-Ausschuss einen aussagekräftigen Bericht erstellt, in dem die Schwachstellen in den Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Ethik, Integrität und Korruption aufgezeigt werden, und Vorschläge für Reformen zur wirksamen Bekämpfung von Korruption und anderen Mitteln, die von ausländischen Akteuren zur Beeinflussung europäischer Entscheidungsprozesse eingesetzt werden, unterbreitet, wobei zu bedenken ist, dass etwaige verschärfte Offenlegungspflichten gegen die Notwendigkeit des Schutzes bestimmter schutzbedürftiger Personen und Gruppen abgewogen werden sollten;

    95.

    bedauert, dass die Empfehlungen des INGE-1-Berichts über die Einführung strengerer Transparenzregeln, die Erfassung ausländischer Finanzmittel für EU-bezogene Lobbyarbeit und die Sicherstellung, dass diese in den Aufzeichnungen erfasst werden, um die Identifizierung der Finanzierung durch ausländische Regierungen zu ermöglichen, bisher nicht umgesetzt worden sind;

    96.

    weist erneut auf die von der Präsidentin der Kommission in ihrer Rede zur Lage der Union gemachten Zusagen hinsichtlich der Notwendigkeit, den EU-Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu aktualisieren, hin; ist der Auffassung, dass eine solche Aktualisierung insbesondere auf die Problematik der Vereinnahmung der Eliten durch ausländische Interessen, Drehtürpolitik und den Handel mit Einfluss abzielen sollte, um zu verhindern, dass ausländische Akteure das politische System der EU beeinflussen; ersucht auch die Kommission, ihre Vorschriften zu verschärfen, um eine solche Vereinnahmung durch autokratische oder risikoreiche Regierungen oder von ihnen kontrollierte Einrichtungen zu verhindern, und die Problematik der Vereinnahmung durch Eliten in den jährlichen Berichten zur Rechtsstaatlichkeit zu behandeln; weist das Parlament auf seine wiederholten Forderungen nach der Einführung einer neuen ständigen Sanktionsregelung, die sich gegen Personen und Einrichtungen richtet, die für Korruption im großen Stil verantwortlich sind, hin;

    97.

    nimmt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2022 in der Rechtssache C-37/2013 (26) zur Kenntnis, mit dem eine Bestimmung der Fünften Geldwäscherichtlinie (27), wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen mussten, dass Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen in jedem Fall für jedermann zugänglich sein sollten, für ungültig erklärt wurde; betont, dass die Register wirtschaftlicher Eigentümer ein wesentliches Instrument für zivilgesellschaftliche Organisationen, Forscher, Ermittler und Journalisten sind, um mutmaßliche Korruption und illegale Geschäftsinteressen aufzudecken, und dass durch die Beschränkung des Zugangs zu diesen Registern die künftige Überwachung der wahren Besitzverhältnisse durch die breite Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt wird; ist der Auffassung, dass durch diese Ungültigkeitserklärung die Arbeit einer Vielzahl von Fachleuten, die gegen Korruption und Geldwäsche kämpfen, eingeschränkt wird; fordert die Kommission auf, geeignete Mittel und Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an Unternehmen für die Öffentlichkeit zugänglich sind; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Geldwäscherichtlinie Maßnahmen vorzuschlagen, um die Verwendung von Bargeld einzuschränken, um von der Verwendung illegaler Gelder abzuschrecken und so Korruption zu verhindern; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten das Urteil als Vorwand genommen haben, den Zugang zum Register vollständig auszusetzen;

    98.

    ist der Ansicht, dass die Daten über die Einflussnahme aus dem Ausland durch Interessenvertreter auf EU-Ebene allgemein zugänglich sein und verständlich dargestellt werden sollten; begrüßt die diesbezüglichen Änderungen, die durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 über ein Transparenz-Register (28) eingeführt wurden; empfiehlt jedoch, dass in das EU-Transparenz-Register ein spezieller Abschnitt über Einflussnahme aus dem Ausland aufgenommen oder ein Register über Einflussnahme aus dem Ausland eingerichtet wird; ist der Auffassung, dass das EU-Transparenz-Register eine Liste von Hochrisikoländern enthalten muss; empfiehlt strengere Anforderungen und Anreize für ausländische Mächte, sich registrieren zu lassen; hält verstärkte Registrierungs- und Offenlegungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen, Beratungsunternehmen, Agenturen, Stiftungen, Denkfabriken und Privatunternehmen, die ausländische Mittel erhalten, für erforderlich;

    99.

    fordert das Sekretariat des EU-Transparenz-Registers auf, gemäß dem Beschluss des Rates vom 3. Juni 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, alle Einrichtungen mit direkten oder indirekten Beziehungen zur russischen Regierung zu verbieten (29); fordert, dieselben Maßnahmen auf Belarus anzuwenden;

    100.

    bekräftigt seine Besorgnis über Partnerschaften zwischen Universitäten und chinesischen Einrichtungen, einschließlich Konfuzius-Instituten, insbesondere jedoch Forschungseinrichtungen in Verbindung mit dem chinesischen Militärkomplex, und über die Gefahr, die diese für die akademische Freiheit und den Schutz des geistigen Eigentums darstellen können; ist beunruhigt über die jüngsten Erkenntnisse (30), dass eine beträchtliche Anzahl europäischer Forscher, die sich mit künstlicher Intelligenz, Quantentechnologien, integrierten Schaltkreisen, Weltraumforschung, Forschung zu neuen Materialien, Neurowissenschaften und Biotechnologie befassen, direkt von der Volksrepublik China finanziert werden; fordert die Behörden und Forschungseinrichtungen der Mitgliedstaaten erneut auf, diese Partnerschaften zu überprüfen und dort, wo eine vermutete Spionage oder Einflussnahme belegt wird, Durchsetzungsmaßnahmen durchzuführen, um die europäische wirtschaftliche und politische Souveränität zu schützen, unter anderem, indem den betreffenden Einrichtungen die Finanzierung verweigert wird und Lizenzen aberkannt werden; bekräftigt, dass die akademische Freiheit ein Grundwert jeder demokratischen Gesellschaft ist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die bestehenden Mechanismen zum Schutz wissenschaftlicher, industrieller und technischer Kenntnisse besser zu nutzen und auf die Geistes- und Sozialwissenschaften auszudehnen; fordert mehr Transparenz bei der Finanzierung von Forschungstätigkeiten und ihrer finanziellen Unterstützung insbesondere durch die Einführung von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, um zu bewerten, ob die ausländische Finanzierung von Projekten ein Sicherheitsrisiko darstellt;

    101.

    unterstreicht, dass China im Rahmen des Programms zur zivilen und militärischen Integration versucht, die zivile und militärische wissenschaftliche Forschung miteinander zu verbinden; fordert, dass die bestehende Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, die direkt vom chinesischen Militär finanziert werden oder mit diesem in Verbindung stehen, sofort beendet wird und dass eine Bestandsaufnahme der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die der chinesischen Seite möglicherweise zugeflossen sind, erstellt wird; begrüßt die Veröffentlichung der Leitlinien zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf FuI durch die Kommission, schlägt jedoch vor, verhältnismäßige Maßnahmen auf akademische Einrichtungen und Forschungsinstitute anzuwenden und für mehr Transparenz bei ausländischen Partnerschaften zu sorgen; ist besorgt über das chinesische Geheimdienstgesetz, durch das chinesische Forscher an westlichen Universitäten verpflichtet werden, ihr Wissen an den Staat weiterzuleiten sowie über Chinas Abhängigkeit von der Spionage als Mittel zur Erlangung von Wissen zur Förderung seiner wirtschaftlichen und militärischen Ziele; fordert, dass für die akademische Zusammenarbeit mit chinesischen Universitäten und Forschern feste Verpflichtungen zu mehr Sorgfalt und Compliance gelten und dass jede Zusammenarbeit mit chinesischen Universitäten einer umfassenden Sicherheitsrisikobewertung unterzogen wird;

    102.

    erklärt sich besorgt über die laufenden Aktivitäten der Büros des Russischen Hauses, die von der russischen Bundesagentur Rossotrudnichestvo, die von der EU mit Sanktionen belegt wurde und durch deren irreführende Projekte Desinformation, Propaganda und die Agenda des Kremls in der Zivilgesellschaft der Union verbreitet werden, finanziert werden;

    103.

    begrüßt die Veröffentlichung eines Instrumentariums durch die Kommission zur Eindämmung der Einflussnahme aus dem Ausland in Forschung und Innovation, mit dem europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei geholfen werden soll, Einflussnahme aus dem Ausland zu erkennen und zu verhindern und gleichzeitig Partnerschaften gegenüber offen zu bleiben; fordert die Kommission auf, akademische Einrichtungen und Forschungseinrichtungen in das Paket zur Verteidigung der Demokratie einzubeziehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen in diesem Bereich weiter zu koordinieren und insbesondere die Rolle der Ethik- und Sicherheitsbeauftragten in den Hochschuleinrichtungen zu stärken; fordert die Kommission auf, weiter Leitlinien für vertrauenswürdige Forschung und Wissenssicherheit zu entwickeln, um die Integrität der internationalen Forschungszusammenarbeit mit europäischen Organisationen zu unterstützen; hebt das Potenzial eines Registers oder einer Datenbank für mögliche schlafende oder ausländische Agenten aus Hochrisikoländern an europäischen Universitäten und Forschungseinrichtungen hervor;

    104.

    bringt seine Besorgnis über die jüngsten Berichte über die Einrichtung chinesischer Übersee-Polizeidienststellen innerhalb der EU zum Ausdruck; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Behörden auf, die angebliche Existenz dieser Polizeistationen zu untersuchen und koordinierte Maßnahmen gegen alle illegalen Aktivitäten zu ergreifen, die mit Chinas United Front Work Department in Europa in Verbindung stehen; wiederholt, dass solche Stationen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der betroffenen Mitgliedstaaten und der Union im Allgemeinen darstellen und daher verboten werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sie unverzüglich zu schließen; verurteilt die Praxis der Bedrohung von in der Europäischen Union lebenden Personen, insbesondere der chinesischen Diaspora und politischer Dissidentengruppen, sowie die Inhaftierung ihrer Angehörigen in China, um im Ausland lebende Personen zur Rückkehr nach China zu zwingen;

    105.

    ist besorgt über die Vorwürfe illegaler Polizeieinsätze auf fremdem Boden unter Umgehung der offiziellen bilateralen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit; fordert die Kommission auf, die sogenannten chinesischen Übersee-Polizeidienststellen in der EU zu prüfen, die angeblich Tausende von verdächtigen Flüchtlingen zur Rückkehr nach China überredet haben, und angemessene Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen; fordert die chinesischen Behörden und die chinesischen Botschaften in den EU-Mitgliedstaaten auf, sich an die internationalen Standardverfahren zu halten;

    106.

    brandmarkt Anzeichen von Einflussnahme auf und Verfolgung von politischen Aktivisten, Oppositionsführern und Minderheiten innerhalb der EU durch die Türkei; verurteilt den Vorschlag des neuen türkischen Desinformationsgesetzes, der eine Bedrohung der Meinungsfreiheit im Land darstellt;

    107.

    missbilligt die Verbreitung von Desinformation und die Zensur des Internets durch das iranische Regime, mit der schwere Menschenrechtsverletzungen, Gewalt gegen Demonstranten und Übergriffe verschleiert werden sollen; ist besorgt über die von ausländischen Staaten inspirierte Einflussnahme islamistischer Organisationen;

    108.

    ist besorgt über die zunehmende Einflussnahme ausländischer autoritärer staatlicher Nachrichtendienste innerhalb der EU, insbesondere in Brüssel; bekräftigt seine Aufforderung an die nationalen Behörden, ihre Rahmenregelungen zur Spionagebekämpfung zu überprüfen und zu aktualisieren; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der belgischen Regierung angekündigte Modernisierung des Rahmens für die Spionageabwehr und fordert mehr Kapazitäten für das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und Lageerfassung (INTCEN), damit es seinen Auftrag zur Spionageabwehr erfüllen und die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden vertiefen kann; fordert die Einwanderungsbehörden auf, bei der Überprüfung von Mitarbeitern ausländischer Unternehmen wie TASS und COSCO, die aus Hochrisikoländern stammen, wachsamer zu sein, wenn diese ein Arbeitsvisum beantragen; fordert die Einwanderungsbehörden ferner auf, die Zusammenarbeit zu verstärken, um Reisen ausländischer Geheimdienstmitarbeiter mit falschen Identitäten zu erschweren;

    109.

    äußert seine Besorgnis über die jüngste Untersuchung der New York Times, bei der die Russische Reichsbewegung (Russian Imperial Movement), eine suprematistische Gruppe, beschuldigt wird, Ende 2022 mit Hilfe des russischen militärischen Nachrichtendienstes GRU eine Kampagne zur Versendung von Briefbomben an prominente spanische Staatsbürger organisiert zu haben. warnt vor der Gefahr der Spionage auf französischen Flughäfen wie Straßburg, Bordeaux, Brest, Quimper und Toulouse, auf denen das chinesische Ausrüstungsunternehmen Nuctech, das mit dem chinesischen Regime und seinem militärisch-industriellen Komplex verbunden ist, bei der Gepäckkontrolle zum Einsatz kommt; hebt hervor, dass Nuctech in 26 der 27 Mitgliedstaaten vertreten ist, und weist darauf hin, dass Litauen, die Vereinigten Staaten und Kanada das Unternehmen für ihre öffentliche Aufträge gesperrt haben;

    110.

    fordert die politischen Parteien der EU auf, eine entschlossene Reaktion auf Kampagnen zu Hetze und Belästigung gegenüber Parlamentarier auszuarbeiten; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, ein institutionalisiertes Verfahren für den Fall auszuarbeiten, dass solche Kampagnen gegen gewählte EU-Vertreter stattfinden;

    Abschreckung, Zurechnung und kollektive Gegenmaßnahmen, darunter Sanktionen

    111.

    begrüßt die EU-weiten Sanktionen und die Fähigkeit der EU-Entscheidungsträger, nach dem ungerechtfertigten und rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine rasch zu handeln und die Ausstrahlung bestimmter Propagandakanäle vorübergehend einzuschränken, und betont, dass sichergestellt werden muss, dass diese Sanktionen konsequent umgesetzt und nicht umgangen werden; begrüßt die Angleichung bestimmter EU-Bewerberländer und möglicher Bewerberländer an diese Maßnahmen; fordert die Kommission auf, bei der Verhängung und Umsetzung von Sanktionen enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten; begrüßt das Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2022 in der Rechtssache T-125/22 RT France (31), in dem das Gericht das Argument von RT, dass das Sendeverbot rechtswidrig sei, zurückgewiesen hat und daher das gegen RT France verhängte Verbot von Sendeinhalten aufrechterhält; fordert die Kommission und den Rat auf, den Satellitenrundfunk, insbesondere die mit der GRU verbundene „Nachrichtenagentur“ InfoRos, in die Sanktionspakete gegen Russland einzubeziehen wie in ihrer Entschließung vom Mai 2022 (32) gefordert, und sämtliche Kreml-Propagandisten in die EU-Listen der sanktionierten Personen aufzunehmen; bedauert, dass diese Kanäle unter Aliasnamen oder über andere Kanäle in der Europäischen Union weiterhin ihre Narrative verbreiten können; verurteilt mit Nachdruck insbesondere die Eröffnung eines RT-Büros (vormals Russia Today) in Belgrad und die Einrichtung seines Online-Nachrichtendienstes auf Serbisch, wodurch dieser bösartige Akteur seine Desinformation in der gesamten Region verbreiten kann; fordert in diesem Zusammenhang die serbischen Behörden mit Nachdruck auf, sich dem Beschluss des Rates zur Aussetzung der Rundfunkaktivitäten von Sputnik und RT anzuschließen;

    112.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union (COM(2022)0684) und fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Europäische Staatsanwaltschaft mit der Sicherstellung einer kohärenten und einheitlichen Ermittlung und Verfolgung solcher Straftaten in der gesamten EU zu betrauen; fordert, dass das INTCEN der EU mit mehr Mitteln ausgestattet wird, um die Information über EU-Sanktionen und deren Durchsetzung zu unterstützen, den Austausch kriminaltechnischer Informationen zu verbessern und die Zurechnungspolitik besser zu koordinieren;

    113.

    äußerst Besorgnis über die zunehmende Manipulation automatischer Identifizierungssysteme (AIS), um die GPS-Daten zu unterlaufen und die Position von Schiffen zu manipulieren, wodurch bestimmte Akteure Sanktionen umgehen können; fordert die Kommission auf, strengere AIS-Sicherheitsprotokolle einzuführen, und fordert, dass die AIS-Spoofing-Technologie in die Ausfuhrkontrollregelung der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck einbezogen wird;

    114.

    bekräftigt seine Forderung, den Verursachern von Einflussnahme aus dem Ausland durch eine starke Zuordnungskapazität Sanktionen aufzuerlegen; nimmt die laufenden Überlegungen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2022 zur Ausarbeitung eines Instrumentariums zur Ergänzung des Instrumentariums zur Abwehr hybrider Bedrohungen der EU und des Instrumentariums zur Cyberabwehr zur Kenntnis, das sich speziell mit Aktivitäten befasst, die Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland betreffen; stellt fest, dass das Instrumentarium gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland im Herbst 2022 eingeführt werden sollte; ist der festen Überzeugung, dass dieses Instrumentarium eine spezifische Sanktionsregelung für Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Maßnahmen zur Stärkung der Zuordnungskapazität der europäischen Institutionen und nationalen Regierungen enthalten sollte; stellt fest, dass diese Maßnahmen Leitlinien für nationale Sanktionen gegen die Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland umfassen und von den Mitgliedstaaten in koordinierter Weise angewandt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit zu erörtern, wenn gegen Hochrisikostaaten Sanktionen verhängt werden sollen; stellt fest, dass der Mehrwert des Instrumentariums zur Abwehr hybrider Bedrohungen und des vorgeschlagenen Instrumentariums gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland im Vergleich zum Instrumentarium zur Cyberabwehr in der Vereinbarung von Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten bestehen wird, durch die eine bessere Auslegung dessen ermöglicht wird, was einen Verstoß gegen die Grundsätze des Völkerrechts, wie etwa Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedstaats, darstellt;

    115.

    erklärt erneut, dass es wichtig ist, dass die EU in der Lage ist, sich gegen Desinformationsangriffe zu verteidigen und ausländischer Einflussnahme entgegenzuwirken; fordert in diesem Zusammenhang eine ausreichende Finanzierung und die Schließung etwaiger Investitions- und Gesetzeslücken; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Rechtsrahmen erforderlichenfalls zu aktualisieren, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der die ausländische Einflussnahme aus Hochrisikoländern bestraft werden kann; begrüßt die Aufnahme einer solchen Rechtsgrundlage in den Entwurf des belgischen Strafgesetzbuches, mit dem ein besserer Schutz der europäischen Institutionen auf dem belgischen Staatsgebiet ermöglicht wird;

    116.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, zu prüfen, wie der Desinformation einzelner Akteure innerhalb der EU wie z. B. Influencer in den sozialen Medien oder Politiker, die Desinformation im Namen von Hochrisikostaaten fördern, entgegengewirkt werden kann; betont, dass möglicherweise ein Sanktionssystem gegen Personen, die innerhalb der EU Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland betreiben, entwickelt werden muss;

    Nachbarschaft, globale Zusammenarbeit, Multilateralismus

    117.

    ist besorgt über die Versuche Russlands, den Diskurs über die weltweite Nahrungsmittel- und Energiesicherheit zu manipulieren, die in anderen Kommunikationskanälen, vor allem in chinesischen Sendern und in einigen Fällen bei Al Jazeera, aufgegriffen wurden, indem es den Westen für den Anstieg der Nahrungsmittelpreise aufgrund seiner Sanktionen gegen Russland verantwortlich macht; unterstreicht, dass diese manipulierten Narrative vor allem im Globalen Süden und in manchen Bewerberländern oder möglichen Bewerberländern an beträchtlicher Dynamik gewonnen haben; weist erneut darauf hin, dass Russland allein für die Unterbrechung der landwirtschaftlichen Produktion und des Handels der Ukraine infolge seines Angriffskrieges gegen das Land verantwortlich ist; fordert den EAD daher auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um der Verbreitung manipulierter Narrative im Globalen Süden, die von Russland und China verbreitet werden, entgegenzuwirken, unter anderem durch die Stärkung der Instrumente und Ressourcen seiner StratCom-Abteilung und seiner GSVP/GASP-Missionen und -Kampagnen sowie durch eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Vereinigten Staaten und anderen gleichgesinnten Partnern; ist der Ansicht, dass die EU eng mit der Ukraine zusammenarbeiten sollte, um manipulierten Narrativen aus Russland entgegenzuwirken; fordert daher die Organe der EU auf, die diplomatischen Bemühungen der Ukraine im globalen Süden zu unterstützen; fordert eine engere Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen des globalen Südens, wie der Afrikanischen Union und der ASEAN, um bewährte Verfahren zur Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland auszutauschen;

    118.

    weist darauf hin, dass viele Kampagnen zur Informationsmanipulation und staatlich geförderte Propaganda auf Länder abzielen, die strategische Entscheidungen in Bezug auf ihre demokratischen Reformprozesse und proeuropäische Ausrichtung treffen; betont, dass eine proaktive, wirksame und transparente Kommunikation wichtig ist; fordert eine engere Zusammenarbeit bei der strategischen Kommunikation mit Partnerorganisationen und -ländern zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland in Beitrittsländern und strategisch wichtigen Gebieten wie dem Westbalkan und den Ländern der Östlichen Partnerschaft; ist der Ansicht, dass die EU in Bezug auf die Nachbarländer mehr mit den USA zusammenarbeiten sollte, um widerstandsfähige demokratische Gesellschaften aufzubauen; weist darauf hin, dass die Stabilität dieser Länder eine Frage des Friedens und der Sicherheit ist;

    119.

    fordert daher, strategisch und proaktiv gegen hybride Bedrohungen vorzugehen und dazu beizutragen, die Einmischung von Drittländern in politische Verfahren, Wahlen und andere demokratische Abläufe in den Beitrittsländern zu verhindern; ruft dazu auf, die Widerstandsfähigkeit dieser Länder gegen Kampagnen zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu erhöhen und die Bewerberländer und möglichen Bewerberländer aufzufordern, entschiedene Schritte zu unternehmen, um gegen manipulative Desinformation, böswillige Propaganda und andere hybride Bedrohungen vorzugehen;

    120.

    bedauert die mangelnden Fortschritte und das anhaltend langsame Tempo des Erweiterungsprozesses im Westbalkan, was zu einem Rückgang der Unterstützung für die EU und zu Frustration in der Bevölkerung der Region geführt hat; verurteilt die fortgesetzten Versuche Russlands, Einfluss auf den Westbalkan auszuüben, was als Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung des Autoritarismus in Europa zu verstehen ist; stellt ferner fest, dass die pro-russische Botschaft durch serbische und ungarische Medien auf dem Westbalkan verbreitet wird; ist besorgt über die jüngsten Erkenntnisse, wonach Serbien das Land ist, das am stärksten durch böswillige ausländische Einflüsse auf dem Westbalkan, insbesondere durch Russland und China, gefährdet ist, und dass Serbien immer noch keine Sanktionen gegen Russland verhängt und sich nicht der EU-Außenpolitik angeschlossen hat;

    121.

    fordert die Kommission auf, in ihrer anstehenden Bewertung der DSGVO Klarheit darüber zu schaffen, ob und wie sich die DSGVO auf die gemeinsame Nutzung von Daten zur Bekämpfung der Manipulation von Informationen durch öffentliche, private und akademische Akteure in der EU und in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern auswirkt;

    122.

    ist der Ansicht, dass die Global-Gateway-Strategie ein wichtiges geopolitisches Instrument sein wird, um das Engagement der EU und ihre Beziehungen zu Partnern aus dem globalen Süden zu intensivieren, auf den Einfluss Chinas, durch die „Belt-and-Road“-Initiative, und anderer Nicht-EU-Staaten wie Russland und Iran zu reagieren, Vertrauen mit Nicht-EU-Staaten aufzubauen und das Vertrauen in den Bewerberländern zu stärken, um das Ansehen der EU gegenüber Russland und China zu stärken; ist der Ansicht, dass die Initiative als geopolitisches Projekt angegangen werden sollte, bei dem strategische Investitionen auf der Grundlage der Bedürfnisse Europas für den digitalen und grünen Wandel getätigt werden, und zwar in enger Verbindung mit der Verordnung zu kritischen Rohstoffen und dem Chip-Gesetz, und fordert die Kommission auf, Klarheit über die Prioritäten der Global-Gateway-Initiative zu schaffen; ist der Ansicht, dass es von größter Bedeutung ist, bei der Umsetzung der Strategie als „Team Europa“ aufzutreten und eine ordnungsgemäße demokratische Kontrolle, die vollständige Einbeziehung des Parlaments sowie ein koordiniertes Vorgehen zwischen allen EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten sowie der europäischen Privatwirtschaft sicherzustellen; fordert die Kommission und den EAD auf, eng mit anderen Konnektivitätsinitiativen, an denen gleichgesinnte Partner wie die USA, Japan, Südkorea und Taiwan beteiligt sind, zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte gewahrt bleiben;

    123.

    unterstützt nachdrücklich die Arbeit der Abteilung Strategische Kommunikation, Taskforces und Informationsanalyse des EAD und ihrer geografischen Taskforces; ist der Ansicht, dass der Darstellung der Bedrohungslage im Zusammenhang mit den Akteuren, die mit den chinesischen Behörden in Verbindung stehen, sowie in den östlichen und südlichen Nachbarländern der EU und darüber hinaus mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; begrüßt vor diesem Hintergrund die Arbeit des EAD zum Ausbau der Kapazitäten der EU-Delegationen und der GSVP-Missionen und -Operationen zur Reaktion auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern; ist jedoch der Auffassung, dass mehr Mittel für die Stärkung ihrer Arbeit sowohl innerhalb der EAD-Zentrale als auch vor Ort bereitgestellt werden sollten; fordert einen weiteren Kapazitätsaufbau, einschließlich maßgeschneiderter Schulungen für GSVP-Personal, einen verstärkten Wissensaustausch und eine bessere Koordinierung mit anderen EU-Missionen, -Operationen und -Delegationen, eine bessere Einbindung der lokalen Medien und der Gesellschaft sowie eine proaktive und reaktive Kommunikation in den jeweiligen Landessprachen;

    124.

    begrüßt die bestehenden Kooperationsmechanismen mit den USA, wie etwa die laufende Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Rahmen des Handels- und Technologierates (TTC); nimmt mit Interesse die gemeinsame Erklärung im Anschluss an den TTC vom 5. Dezember 2022 zur Kenntnis, in der es insbesondere heißt, dass die Arbeitsgruppe 5 „Data Governance und Technologieplattformen“ und die Arbeitsgruppe 6 „Missbrauch von Technologie, der die Sicherheit und die Menschenrechte bedroht“ sich koordinieren, um die Ausbreitung der russischen Manipulation von Information und Einflussnahme, insbesondere im Zusammenhang mit Russlands Aggression gegen die Ukraine, und ihre Auswirkungen auf Nicht-EU-Staaten, insbesondere in Afrika und Lateinamerika, zu verstehen und zu bekämpfen; begrüßt die Zusage der Kommission, das Parlament regelmäßig über die Arbeit des TTC zu informieren, und fordert weitere Anstrengungen, um gemeinsame Herausforderungen in diesen Bereichen anzugehen; fordert die Kommission und den EAD darüber hinaus auf, die Arbeit mit den USA zum Austausch bewährter Praxis und operativer Kenntnisse sowie zur Ausarbeitung gemeinsamer Definitionen und Ansätze weiter zu intensivieren;

    125.

    hält Initiativen wie den TTC und den Rapid Response Mechanism (RRM) der G7 für wichtige Plattformen der Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Partnern bei der Ausarbeitung von Instrumenten und dem Austausch bewährter Verfahren zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland; fordert die EU auf, bei diesen Kooperationsinitiativen die Führung zu übernehmen, um sicherzustellen, dass globale Standards im Einklang mit den europäischen Werten ausgearbeitet werden; fordert die Kommission und den EAD auf, das Parlament über seine Verwaltung regelmäßig in die Diskussionen mit gleichgesinnten Partnern einzubeziehen und Bereiche zu ermitteln, in denen die Unterstützung des Parlaments einen Mehrwert für den Prozess darstellen könnte; fordert eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen demokratischen Partnern wie den USA und die Förderung der akademischen Zusammenarbeit, um eine Dominanz Chinas bei der Entwicklung der KI zu verhindern;

    126.

    fordert verstärkte und direkte Kontakte zwischen den parlamentarischen Fachausschüssen für die transatlantischen Beziehungen im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber;

    127.

    begrüßt den Globalen Verhaltenskodex der Vereinten Nationen; fordert den EAD nachdrücklich auf, weiterhin eng in den Prozess eingebunden zu bleiben und an andere UN-Mitgliedstaaten zu appellieren, dass ein gemeinsames Bewusstsein für die globalen Herausforderungen und eine intensive Zusammenarbeit wichtig sind; ist der Auffassung, dass sich der Kodex nicht nur auf die Plattformen konzentrieren, sondern auch andere staatliche und nichtstaatliche Akteure einbeziehen sollte; fordert die Plattformen auf, mehr Ressourcen und Kapazitäten für die Überwachung schädlicher Inhalte in lokalen Sprachen oder Dialekten bereitzustellen; fordert die Plattformen auf, Konzepte zur Abschwächung der Risiken durch KI und andere Technologien einzubeziehen; bekräftigt, dass es notwendig ist, die Grundrechte im Rahmen des Kodex zu schützen; ist der Ansicht, dass eine Änderung des internationalen Rechts äußerst schwierig sein wird, und schlägt daher vor, dass die EU eng mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeitet, um internationale Antworten auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland auszuarbeiten;

    128.

    ist besorgt über die Wahrung der Grundrechte im Rahmen des UN-Prozesses zur Ausarbeitung eines globalen Übereinkommens über Cyberkriminalität; fordert die Kommission und den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Normen, Rechte und Werte in diesem Prozess gewahrt werden, einschließlich der Förderung des Budapester Übereinkommens; weist auf die Gefahr hin, dass Prozesse zur Bekämpfung von Desinformation als Vorwand für die Einschränkung der Medienfreiheit genutzt werden;

    129.

    weist darauf hin, dass bei sämtlichen gegen ausländische Einflussnahme gerichteten Anstrengungen alles getan werden sollte, um zivilgesellschaftliche Organisationen, die bestehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu achten, und dass sie nicht missbraucht werden sollten, um restriktive Maßnahmen zu rechtfertigen und zu legitimieren, eine Besorgnis, die sich auch auf die EU-Mitgliedstaaten bezieht; fordert eine konsequentere Anwendung der Kriterien für die Aussetzung oder Aufhebung von Abkommen mit Nicht-EU-Staaten, beispielsweise im Falle von Menschenrechtsverletzungen, da die EU durch die derzeitige Anwendung dieser Kriterien ausländischer Einflussnahme ausgesetzt ist;

    130.

    verurteilt die Versuche privater Militärunternehmen wie der Wagner-Gruppe und anderer bewaffneter Gruppen, Milizen und Stellvertreter wie der Kadyrowiten und der Nachtwölfe, in demokratische Prozesse in mehreren Ländern der Welt einzugreifen; verurteilt die jüngsten Drohungen und Einschüchterungsbotschaften der Wagner-Gruppe an das Europäische Parlament; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, russische private Militärunternehmen auf die EU-Terrorliste zu setzen; fordert den EAD auf, mit gleichgesinnten Partnern eine Initiative zur Bekämpfung bösartiger nichtstaatlicher Akteure wie der Wagner-Gruppe ins Leben zu rufen; betont, dass die bestehenden EU-Instrumentarien auch Maßnahmen wie etwa Sanktionen gegen Nicht-EU-Staaten umfassen sollten; die in Krisenregionen private Militärunternehmen finanzieren oder mit ihnen zusammenarbeiten;

    131.

    unterstreicht, dass beim Aufbau von Resilienz gegen hybride Angriffe eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Länder der Östlichen Partnerschaft, insbesondere der Ukraine und anderen Bewerberländern, wichtig ist; ist der Ansicht, dass diese potenzielle Zusammenarbeit — nach dem Muster der Ramstein-Kontaktgruppe für Verteidigungsangelegenheiten — in Form einer „Ramstein-Kontaktgruppe für Informationsangelegenheiten“ aufgenommen werden könnte, in der Mediensachverständige aus der Ukraine, der EU und weiteren Staaten zusammenkommen, um die aus dem Widerstand der Ukraine gegen den von Russland geführten Informationskrieg gezogenen Lehren zu erörtern und ein gemeinsames Vorgehen auszuarbeiten; legt der EU und den Mitgliedstaaten außerdem nahe, die Zusammenarbeit mit Taiwan bei der Bekämpfung von Desinformationskampagnen und Einflussnahme zu vertiefen;

    132.

    fordert die Kommission und den EAD auf, die Zusammenarbeit mit anderen gleichgesinnten Partnern bei der Ausarbeitung von Mechanismen zur Bekämpfung der Wahlbeeinflussung zu verstärken, beispielsweise mit den Wahlbehörden von Taiwan, Kanada, Australien und Brasilien; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO bei der Stärkung der Resilienz der EU- und NATO-Mitgliedstaaten; fordert, dass die EU-Delegationen und Botschaften der Mitgliedstaaten in Drittländern Desinformationstechniken und -akteure in den Ländern, in denen sie ansässig sind, kontinuierlich überwachen und erfassen, wofür sie die notwendigen Ressourcen erhalten sollten, und dass sie Partnerländer bei der Entwicklung und Stärkung ihrer kritischen Wahlinfrastrukturen unterstützen und ehrgeizige Standards setzen, die eine bessere Auslegung des bestehenden internationalen Rechts ermöglichen; hält es für notwendig, für EU-Beamte und Diplomaten aktualisierte Schulungen zu Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland durchzuführen;

    133.

    bekräftigt seine Empfehlung, regionale strategische Kommunikationszentren außerhalb der EU, die vom EAD initiiert werden, einzurichten und mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten; ist der Auffassung, dass mit diesen mehrsprachigen Zentren die Stimme der EU in den prioritären Regionen (d. h. Westbalkan, indopazifischer Raum, Naher Osten und Nordafrika (MENA), Lateinamerika sowie West- und Ostafrika) gestärkt, die Beziehungen zu den regionalen Medien verbessert und die von ausländischen Sponsoren geförderte Manipulation von Informationen und Desinformationskampagnen, die gegen die Werte und Interessen der EU gerichtet sind, widerlegt werden sollten; betont, dass mit den Tätigkeiten der Zentren auch die diplomatischen Vertretungen der EU-Delegationen und der Mitgliedstaaten unterstützt, Synergieeffekte mit den in diesen Regionen vertretenen Mediendiensteanbietern der EU geschaffen und der Zusammenarbeit mit lokalen Medien und Meinungsmachern Vorrang eingeräumt werden sollten;

    134.

    fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin eng mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Normen und Definitionen verantwortlichen staatlichen Verhaltens festzulegen und Instrumente und Rechtsvorschriften auszuarbeiten, mit denen der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland entgegenwirkt wird; fordert den EAD auf, die multilaterale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessenträgern mit Nicht-EU-Staaten, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft bei der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland durch gleichgesinnte Partnerschaften und in internationalen diplomatischen Dialogen und Foren zu verstärken und dabei die Wahrung der Grundrechte bei der Ausarbeitung von Instrumenten zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sicherzustellen; bedauert, dass einige EU-Mitgliedstaaten die freien Stellen für nationale Sachverständige im Hybrid-Kompetenzzentrum der EU (Hybrid-CoE) noch immer nicht besetzt haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Vertreter und Sachverständige in das Hybrid-CoE zu entsenden;

    135.

    unterstreicht, dass die parlamentarische Diplomatie und die Missionen wichtig sind, um die Bemühungen der EU zur Widerlegung von Fehlinformationen und die strategischen Interessen der EU zu verstärken und effektiv mit Nicht-EU-Staaten zu kommunizieren, insbesondere in Afrika und der MENA-Region; unterstreicht, dass der vom Parlament und seinen Dienststellen ergriffenen Initiativen zur Unterstützung der parlamentarischen Demokratie in Nicht-EU-Staaten durch die Stärkung des demokratisches Funktionierens der Parlamente, der parlamentarischen Vermittlung und des parlamentarischen Dialogs, sowie durch die Beobachtung von Wahlen und die Teilnahme an Debatten mit der Zivilgesellschaft, große Bedeutung zukommt;

    136.

    hebt das Potenzial der EU hervor, zur Schaffung einer weltweiten Gemeinschaft von Faktenprüfern und globaler Qualitätsstandards für Faktenüberprüfungen, die sich an dem Europäischen Kodex für Normen unabhängiger Faktenüberprüfungsorganisationen orientieren, beizutragen; hält es ferner für notwendig, dass die EU die Bemühungen in Bezug auf Faktenüberprüfung in den Bewerber- und Erweiterungsländern unterstützt;

    137.

    begrüßt die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für Demokratie, ist jedoch der Ansicht, dass die EU mehr tun muss, um den unabhängigen Journalismus in Gebieten zu unterstützen, die unter dem Einfluss bösartiger ausländischer Akteure wie Russland und China stehen, und um strategische Unterstützung und strukturelle Finanzierung für lokale Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Faktenprüfer und Medien mit Sitz außerhalb der EU, einschließlich in Hochrisikoländern, Erweiterungs- und Bewerberländern, bereitzustellen; bekräftigt daher seine Forderung, einen speziellen Europäischen Fonds für demokratische Medien einzurichten, um den Journalismus in den Erweiterungs-, Nachbarschafts- und Bewerberländern zu unterstützen; stellt fest, dass viele Journalisten aus der Ukraine zusammen mit der wachsenden Zahl von Kriegsflüchtlingen in die EU gekommen sind, und fordert eine maßgeschneiderte Unterstützung für die ukrainische Medienlandschaft, die durch die russische Invasion schwer geschädigt wurde; fordert den EAD auf, in seine Initiativen in den EU-Nachbarschaftsländern für die Öffentlichkeitsarbeit und den Aufbau von Kapazitäten eine parlamentarische Dimension einzubinden, um zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Medien zu unterstützen;

    138.

    ist der Ansicht, dass die EU zu einer wichtigen Drehscheibe für unabhängige Nachrichtenredaktionen aus Russland und Weißrussland geworden ist, da diese Länder unabhängige Medien in ihrem Hoheitsgebiet ausgerottet haben; ist der Ansicht, dass unabhängige Medien dazu beitragen können, der vom Kreml verbreiteten Desinformation entgegenzuwirken und Russland langfristig zu einem demokratischeren Land zu formen, das in Frieden mit seinen Nachbarn lebt; fordert die Kommission daher auf, einen langfristigen, strukturierten Ansatz zu entwickeln, der auch die Einführung einer ausreichend finanzierten Politik umfasst, die eine langfristige Kernunterstützung für unabhängige russische und belarussische Medien und den Exiljournalismus bietet;

    139.

    fordert die Kommission und den EAD auf, von einem länderagnostischen Ansatz zu einem risikobasierten Ansatz überzugehen und nicht davor zurückzuschrecken, in internationalen Foren wie den Vereinten Nationen diejenigen Länder zu identifizieren und zu benennen, die versucht haben, Einflussnahme aus dem Ausland zu betreiben, um andere Länder auf die mit diesem Thema verbundenen Risiken aufmerksam zu machen;

    o

    o o

    140.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0070.

    (2)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0030.

    (3)   ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 61.

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0406.

    (5)   ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 2.

    (6)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0448.

    (7)   ABl. C 224 vom 27.6.2018, S. 58.

    (8)   ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 152.

    (9)   ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 71.

    (10)   ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1.

    (11)   ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1.

    (12)   ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164.

    (13)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0027.

    (14)   ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1.

    (15)  Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1).

    (16)  Bericht über die Folgenabschätzung zu dem Dokument „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Informationssicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ (SWD(2022)0066). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022SC0066

    (17)  Bericht über die Folgenabschätzung (Zusammenfassung), Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 (SWD(2022)0282).

    (18)  Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).

    (19)  Rede von Vizepräsidentin Jourová zur Verteidigung der EU-Werte in Zeiten des Krieges.

    (20)  Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (COM(2022)0177).

    (21)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (COM(2022)0457).

    (22)  Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).

    (23)  Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1).

    (24)  Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (COM(2023)0160).

    (25)  Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz) (COM(2022)0046).

    (26)  Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20, ECLI:EU:C:2022:912.

    (27)  Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 43).

    (28)  Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1).

    (29)  Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 128).

    (30)  Studie mit dem Titel „How to Do Trusted Research: China-Specific Guidelines for European Stakeholders“, veröffentlicht im September 2022.

    (31)  Urteil vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, ECLI:EU:T:2022:483.

    (32)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2022 zu den Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU — Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU (ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 75).


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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