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Document 52023DC0682

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT gemäß Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 6 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2019/942 über die Beteiligung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden an der Umsetzung der als delegierte Rechtsakte angenommenen Netzkodizes und Leitlinien

    COM/2023/682 final

    Brüssel, den 31.10.2023

    COM(2023) 682 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    gemäß Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 6 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2019/942 über die Beteiligung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden an der Umsetzung der als delegierte Rechtsakte angenommenen Netzkodizes und Leitlinien


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    gemäß Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 6 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2019/942 über die Beteiligung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden an der Umsetzung der als delegierte Rechtsakte angenommenen Netzkodizes und Leitlinien

    Nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/942 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Oktober 2023 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Beteiligung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) an der Ausarbeitung und Annahme der Modalitäten und Bedingungen oder Methoden für die Umsetzung von Netzkodizes und Leitlinien vorlegen, die nach dem 4. Juli 2019 als delegierte Rechtsakte angenommen wurden. Gegebenenfalls muss dem Bericht ein Legislativvorschlag beigefügt werden, um die erforderlichen Befugnisse auf ACER zu übertragen oder zu ändern.

    Nach Artikel 6 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2019/942 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Oktober 2023 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die mögliche Notwendigkeit vorlegen, die Beteiligung von ACER bei der Beilegung von Fällen von Meinungsunterschieden zwischen Regulierungsbehörden weiter zu stärken, wenn es um gemeinsame Entscheidungen bei Fragen geht, für die diesen Regulierungsbehörden nach dem 4. Juli 2019 im Wege eines delegierten Rechtsakts die Befugnis übertragen wurde. Gegebenenfalls muss dem Bericht ein Legislativvorschlag beigefügt werden, um solche Befugnisse zu ändern oder auf ACER zu übertragen.

    Bislang wurden keine Netzkodizes oder Leitlinien als delegierte Rechtsakte angenommen. Daher gibt es derzeit keine Erfahrungen, über die die Kommission Bericht erstatten oder aus denen sie Schlüsse ziehen könnte.

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