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Document 52023DC0517

    BERICHT DER KOMMISSION gemäß der Verordnung (EU) 2018/956 zur Analyse der von den Mitgliedstaaten und Herstellern für den Berichtszeitraum 2020 übermittelten Daten über die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer schwerer Nutzfahrzeuge

    COM/2023/517 final

    Brüssel, den 15.9.2023

    COM(2023) 517 final

    BERICHT DER KOMMISSION

    gemäß der Verordnung (EU) 2018/956 zur Analyse der von den Mitgliedstaaten und Herstellern für den Berichtszeitraum 2020 übermittelten Daten über die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer schwerer Nutzfahrzeuge










    Inhaltsverzeichnis

    1.    Rechtsgrundlage    2

    2.    Inhalt des Berichts    2

    3.    Datengrundlage    3

    4.    Analyse für den Berichtszeitraum 2020    3

    4.1    CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch    3

    4.1.1    Leistungsmerkmale der Flotte in der EU    3

    4.1.2    Leistungsmerkmale der Flotte in den Mitgliedstaaten    5

    4.1.3    Leistungsmerkmale der Flotte der Hersteller    7

    4.1.4    CO2-Emissionen bei verschiedenen Einsatzprofilen/Nutzlastkombinationen    9

    4.1.5    CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch nach Kraftstoffart    10

    4.2    Fortschrittliche CO2-Technologien und alternative Antriebe    11

    4.2.1    Fortschrittliche CO2-Technologien    11

    4.2.2    Alternative Kraftstoffe    12

    4.2.3    Alternative Antriebe    14

    5.    Schlussfolgerung    15

    5.1    CO2-Emissionen    15

    5.2    Kraftstoffe und Antriebe    16

    Anhang    17

    A.1    Einsatzprofil-Gewichte    17

    A.2    Durchschnittliche Nutzlast    17

    A.3    Durchschnittliche CO2-Emissionen je Mitgliedsstaat    18



    1.    Rechtsgrundlage

    Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge 1 veröffentlicht die Kommission jährlich einen Bericht mit ihrer Analyse der von den Mitgliedstaaten und Herstellern für den vorangegangenen Berichtszeitraum übermittelten Daten. Dies ist der zweite Bericht im Rahmen dieser Verordnung. Er enthält eine Datenanalyse für den Berichtszeitraum 2020, der vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 läuft, wobei die Meldefrist am 30. September 2021 endet.

    Die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch neuer schwerer Nutzfahrzeuge werden über das von der Europäischen Kommission entwickelte Instrument zur Berechnung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool, VECTO) bestimmt, einem Simulationsinstrument für schwere Nutzfahrzeuge. Die Grundsätze, die der Simulation neuer schwerer Nutzfahrzeuge unter Verwendung des Simulationsinstruments VECTO zugrunde liegen, sind in der Verordnung (EU) 2017/2400 über die Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen 2 festgelegt.

    2.    Inhalt des Berichts

    Diese Analyse erstreckt sich gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/956 auf Folgendes: 

    1)Leistungsmerkmale der Flotte schwerer Nutzfahrzeuge in der EU

    2)Leistungsmerkmale der Flotte schwerer Nutzfahrzeuge in jedem Mitgliedstaat

    3)Leistungsmerkmale der Flotte schwerer Nutzfahrzeuge jedes einzelnen Herstellers

    Alle drei oben genannten Punkte werden auf der Grundlage der CO2-Emissionen ausgewählter repräsentativer Gruppen schwerer Nutzfahrzeuge für verschiedene Einsatzprofile und Nutzlastkombinationen sowie verschiedene Kraftstoffarten geschätzt. Darüber hinaus werden ausgewählte Werte für den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch der Flotte schwerer Nutzfahrzeuge in der Union berücksichtigt.

    Die Analyse umfasst auch die verfügbaren Daten über die Verbreitung neuer und fortschrittlicher Technologien zur Reduzierung der CO2-Emissionen sowie alternativer Antriebe.

    Sie stützt sich auf Daten, die am 7.11.2022 verfügbar waren.

    Weitere Leistungswerte sind im Zentralregister für Daten über schwere Nutzfahrzeuge zu finden. 3  

    Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen im Fahrbetrieb auf der Straße konnten nicht in den Bericht aufgenommen werden, da sie der Kommission für den Berichtszeitraum 2020 nicht vorliegen.

    3.    Datengrundlage

    Dieser Bericht basiert auf Daten, die alle von den Herstellern gemeldeten Fahrzeuge umfassen; diese wurden mit den Zulassungen in den Mitgliedstaaten im Berichtszeitraum 2020 abgeglichen. Erfasst sind Lastkraftwagen der Fahrzeuggruppen 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12 und 16. 4 Lastkraftwagen der Gruppen 11, 12 und 16 wurden erstmals in den Bericht aufgenommen. 5

    Alle diese Lastkraftwagen sind nach der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EU) 2017/2400 schwere Lastkraftwagen. In diesem Bericht wird, soweit erforderlich, zwischen Lastkraftwagen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von bis zu 16 Tonnen (Gruppen 1, 2 und 3) und über 16 Tonnen (Gruppen 4, 5, 9, 10, 11, 12 und 16) unterschieden.

    Stadt- und Reisebusse sind nicht eingeschlossen.

    4.    Analyse für den Berichtszeitraum 2020 

    4.1    CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch

    Dieser Abschnitt enthält eine Analyse der CO2-Emissionen nach Mitgliedstaaten, Herstellern, Fahrzeuggruppen und verschiedenen Einsatzprofilen. Darüber hinaus werden ausgewählte Werte für den Kraftstoffverbrauch sowie verschiedene Kraftstoffarten angegeben, die von den neu zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, d. h. emissionsfreie Fahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge und Zweistofffahrzeuge werden in Abschnitt 4.2 gesondert behandelt.

    4.1.1    Leistungsmerkmale der Flotte in der EU

    Die gemeldeten CO2-Emissionen hängen stark von den Fahrzeuggruppen und Fahrzeuguntergruppen 6 ab. Tabelle 1 enthält Daten über die Zusammensetzung und die CO2-Emissionen der Fahrzeuggruppen und Fahrzeuguntergruppen. Dabei werden insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge sowie die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen der verschiedenen Fahrzeuggruppen Untergruppen angegeben. Alle im Berichtszeitraum 2020 zugelassenen Arbeitsfahrzeuge gehören zu den Gruppen 4, 5 und 9. Die sehr große Mehrheit der abgeglichenen Lastkraftwagen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von unter 16 Tonnen gehört den Gruppen 2 und 3 an. Bei Lastkraftwagen über 16 Tonnen machen die Fahrzeuge der Untergruppe 5-LH (Fernverkehr) 68 % aller neuen Lastkraftwagen über 16 Tonnen aus. Dabei handelt es sich um die am häufigsten für den Fernverkehr in der EU eingesetzten Fahrzeuge.

    Die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines schweren Nutzfahrzeugs aus einer bestimmten Untergruppe werden als gewichtetes Mittel über verschiedene Einsatzprofile 7 wie in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1242 definiert berechnet. Für die Fahrzeuggruppen 1, 2, 3, 11, 12 und 16 sind die Einsatzprofil-Gewichte, die für alle Berechnungen in diesem Bericht verwendet werden, noch nicht gesetzlich festgelegt. Die für diesen Bericht verwendeten Begriffsbestimmungen finden sich in Anhang A.1.

    In Tabelle 1 sind ferner die durchschnittliche Nutzlast in Tonnen für alle Fahrzeuggruppen sowie die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/tkm angegeben, die sich aus der Division der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/tkm durch die durchschnittliche Nutzlast in Tonnen berechnen. Die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/tkm einer Fahrzeuggruppe entsprechen den Bezugswerten für CO2-Emissionen einer Fahrzeuggruppe 8 im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 38 Buchstabe b der Richtlinie 1999/62/EG, geändert durch Richtlinie 2006/38/EG, Richtlinie 2011/76/EU und Richtlinie (EU) 2022/362 9 , und können für die in dieser Richtlinie genannten Zwecke verwendet werden.

    In Abschnitt A.2 des Anhangs wird beschrieben, wie die durchschnittliche Nutzlast für alle Fahrzeuggruppen berechnet wurde.

    Tabelle 1: Anzahl der Fahrzeuge, durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen in g/km, durchschnittliche Nutzlast in Tonnen und durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen in g/tkm je Fahrzeuggruppe und Fahrzeuguntergruppe (Hinweis: RD (Regional Delivery) steht für Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Verteilerverkehr, LH (Long Haul) für solche, die für den Fernverkehr, und UD (Urban Delivery) für solche, die für den Stadtverkehr eingesetzt werden.)

    Fahrzeuggruppe

    Fahrzeuguntergruppe 10

    Anzahl der Fahrzeuge

    Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittliche Nutzlast (t)

    Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen (g/km)

    1

    -

    2 170

    592,1

    1,44

    410,1

    2

    -

    8 876

    625,5

    2,33

    267,9

    3

    -

    8 219

    696,3

    3,36

    207,2

    4

    4-UD

    94

    814,7

    2,65

    307,4

    4-RD

    10 816

    629,2

    3,18

    197,9

    4-LH

    3 223

    758,8

    7,42

    102,3

    Arbeitsfahrzeug

    583

    1390,9

    -

     

    5

    5-RD

    1 318

    853,7

    10,26

    83,2

    5-LH

    130 194

    773,4

    13,84

    55,9

    Arbeitsfahrzeug

    1

    954,5

    -

     

    9

    9-RD

    13 080

    701,5

    6,28

    111,7

    9-LH

    17 287

    857,4

    13,40

    64,0

    Arbeitsfahrzeug

    1 703

    1554,5

    -

     

    10

    10-RD

    48

    907,4

    10,26

    88,5

    10-LH

    5 573

    810,5

    13,84

    58,6

    11

    -

    2 166

    846,3

    5,39

    157,0

    12

    -

    1 167

    1024,5

    9,81

    104,4

    16

    -

    3 201

    1082,5

    9,81

    110,3

    EU gesamt

    -

    209 719

    773,7

     

     

    4.1.2    Leistungsmerkmale der Flotte in den Mitgliedstaaten

    Tabelle 2 enthält Informationen über die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/km für jeden Mitgliedstaat. Arbeitsfahrzeuge werden nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden hier nur die Emissionswerte für die Fahrzeuggruppe 2, die Fahrzeuguntergruppe 5-LH (Fernverkehr) sowie die Fahrzeuggruppe 16 dargestellt. Diese drei Fahrzeug(unter)gruppen wurden als repräsentative Gruppen für Lastkraftwagen unter 16 Tonnen (Fahrzeuggruppen 1, 2 und 3) und Lastkraftwagen über 16 Tonnen gewählt (gegenwärtig unterliegen folgende Fahrzeuggruppen den CO2-Normen: 4, 5, 9 und 10; folgende Fahrzeuggruppen unterliegen nicht den geltenden CO2-Normen: 11, 12 und 16). 11 In Abschnitt A.3 des Anhangs wird beschrieben, wie die in Tabelle 2 angegebenen durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen berechnet werden.



    Tabelle 2: Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen in g/km der Fahrzeug(unter)gruppen 2, 5‑LH und 16 sowie Anzahl der in jedem Mitgliedstaat zugelassenen Lastkraftwagen bestimmter Gruppen

     

    Fahrzeuggruppen 1, 2, 3 
    Anzahl der Fahrzeuge

    Fahrzeuggruppe 2 
    Durchschn. spezif. CO2-Emissionen (g/km)

    Fahrzeuggruppen 4, 5, 9, 10 
    Anzahl der Fahrzeuge

    Untergruppe 5-LH 
    Durchschn. spezif. CO2-Emissionen (g/km)

    Fahrzeuggruppen 11, 12, 16 
    Anzahl der Fahrzeuge

    Fahrzeuggruppe 16 
    Durchschn. spezif. CO2-Emissionen (g/km)

    Österreich

    396

    614,6

    3 896

    780,7

    312

    1 080,3

    Belgien

    834

    622,0

    4 432

    784,2

    506

    1 050,3

    Bulgarien

    29

    635,5

    1 689

    759,4

    6

    1 102,4

    Kroatien

    63

    614,7

    500

    774,8

    14

    1 084,1

    Zypern

    5

    573,3

    17

    789,8

    4

    Nicht zutreffend

    Tschechien

    748

    644,5

    5 610

    767,3

    214

    1 080,2

    Dänemark

    225

    619,4

    2 428

    763,1

    280

    1 083,9

    Estland

    3

    711,9

    542

    750,1

    41

    1 074,1

    Finnland

    169

    614,5

    1 081

    795,5

    694

    1 113,9

    Frankreich

    3 407

    599,2

    30 182

    781,3

    1 369

    1 080,5

    Deutschland

    7 157

    624,4

    40 601

    778,7

    1 048

    1 048,6

    Griechenland

    85

    615,0

    135

    792,3

    7

    1 108,2

    Ungarn

    44

    629,7

    1 828

    765,3

    2

    1 009,7

    Irland

    147

    629,2

    1 401

    761,6

    91

    1 044,8

    Italien

    1 780

    687,4

    16 785

    780,3

    80

    1 093,4

    Lettland

    27

    635,1

    996

    760,7

    31

    987,6

    Litauen

    18

    629,9

    6 389

    771,4

    41

    Nicht zutreffend

    Luxemburg

    4

    580,2

    601

    792,5

    2

    Nicht zutreffend

    Malta

    3

    640,7

    4

    790,6

    0

    Nicht zutreffend

    Niederlande

    833

    609,5

    8 128

    768,0

    211

    1 050,4

    Polen

    992

    628,7

    23 277

    763,2

    203

    1 094,9

    Portugal

    207

    662,0

    3 455

    767,4

    88

    1 127,4

    Rumänien

    73

    613,6

    3 821

    771,2

    40

    1 094,5

    Slowakei

    163

    626,1

    1 943

    764,0

    27

    1 044,0

    Slowenien

    35

    659,3

    1 254

    764,3

    21

    1 108,3

    Spanien

    1 331

    622,8

    17 057

    769,2

    118

    1 077,0

    Schweden

    477

    588,0

    3 463

    784,4

    1 078

    1 098,2

    Nicht bekannt 12  

    10

    599,1

    118

    742,8

    6

    974,2

    EU gesamt

    19 265

    625,5

    181 633

    773,4

    6 534

    1 082,5

    4.1.3    Leistungsmerkmale der Flotte der Hersteller

    In Tabelle 3 werden die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/km für alle Hersteller angegeben, entsprechend den in Tabelle 2 angegebenen Daten. Arbeitsfahrzeuge werden nicht berücksichtigt.

    Tabelle 3: Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen in g/km der Fahrzeug(unter)gruppen 2, 5-LH und 16

     

    Lastkraftwagen unter 16 Tonnen

    Lastkraftwagen über 16 Tonnen

     

    Fahrzeuggruppe 2 
    Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen (g/km)

    Untergruppe 5-LH 
    Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen (g/km)

    Fahrzeuggruppe 16 
    Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen (g/km)

    DAF Trucks N.V.

    669,3

    778,4

    1 031,1

    Daimler Truck AG

    628,7

    780,5

    1 126,1

    Ford Otomotiv Sanayi A.S.

    -

    812,4

    -

    ISUZU MOTORS LIMITED

    751,2

    -

    -

    IVECO S.p.A.

    706,1

    -

    -

    Iveco-Magirus A.G.

    -

    797,2

    1 112,7

    MAN Truck & Bus AG

    602,2

    771,1

    1 040,4

    RENAULT TRUCKS

    576,2

    794,7

    1 086,5

    SCANIA CV AB

    -

    736,5

    1 094,0

    VOLVO TRUCK CORPORATION

    592,6

    771,8

    1 088,1

    EU gesamt

    625,5

    773,4

    1 082,5

    In Tabelle 4 und Tabelle 5 ist die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge der verschiedenen Gruppen bzw. Untergruppen für alle Hersteller angegeben. Arbeitsfahrzeuge sind nicht eingeschlossen.


    Tabelle 4: Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeuggruppe für jeden Hersteller, für die Gruppen 1, 2, 3, 11, 12 und 16 13

     

    Fahrzeuggruppe

    Zwischensumme

     

    1

    2

    3

    11

    12

    16

    DAF Trucks N.V.

    94

    881

    705

    46

    49

    91

    1 866

    Daimler Truck AG

    548

    2 832

    2 752

    163

    186

    233

    6 714

    Ford Otomotiv Sanayi A.S.

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    ISUZU MOTORS LIMITED

    0

    9

    13

    0

    0

    0

    22

    IVECO S.p.A.

    427

    1 097

    1 366

    0

    0

    0

    2 890

    Iveco-Magirus A.G.

    0

    0

    0

    135

    26

    108

    269

    MAN Truck & Bus AG

    832

    2 101

    1 184

    274

    128

    633

    5 152

    Mitsubishi Fuso Truck & Bus Corporation

    246

    0

    0

    0

    0

    0

    246

    RENAULT TRUCKS

    0

    1 482

    1543

    160

    37

    221

    3 443

    SCANIA CV AB

    0

    0

    0

    545

    232

    1 048

    1 825

    VOLVO TRUCK CORPORATION

    23

    474

    656

    843

    509

    867

    3 372

    Insgesamt

    2170

    8 876

    8 219

    2 166

    1 167

    3 201

    25 799



    Tabelle 5: Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeuguntergruppe für jeden Hersteller, für die Gruppen 4, 5, 9, und 10

     

    Fahrzeuguntergruppe

    Zwischensumme

     

    4-UD

    4-RD

    4-LH

    5-RD

    5-LH

    9-RD

    9-LH

    10-RD

    10-LH

    DAF Trucks N.V.

    34

    854

    310

    83

    26 170

    173

    1 703

    8

    820

    30 155

    Daimler Truck AG

    0

    1 782

    876

    385

    22 505

    3 074

    3 859

    13

    549

    33 043

    Ford Otomotiv Sanayi A.S.

    0

    152

    24

    2

    1 152

    59

    19

    0

    0

    1 408

    ISUZU MOTORS LIMITED

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    IVECO S.p.A.

    11

    951

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    962

    Iveco-Magirus A.G.

    0

    311

    119

    100

    11 251

    1 599

    1 284

    0

    121

    14 785

    MAN Truck & Bus AG

    0

    1 937

    539

    244

    17 824

    2 577

    2 908

    12

    504

    26 545

    Mitsubishi Fuso Truck & Bus Corporation

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    RENAULT TRUCKS

    0

    2 120

    503

    84

    10 461

    1 904

    771

    1

    230

    16 074

    SCANIA CV AB

    49

    1 510

    546

    343

    20 283

    2 241

    3 663

    6

    1 817

    30 458

    VOLVO TRUCK CORPORATION

    0

    1 199

    306

    77

    20 548

    1 453

    3 080

    8

    1 532

    28 203

    Insgesamt

    94

    10 816

    3 223

    1 318

    130 194

    13 080

    17 287

    48

    5573

    181 633

    4.1.4    CO2-Emissionen bei verschiedenen Einsatzprofilen/Nutzlastkombinationen

    Im Simulationsinstrument VECTO werden alle Fahrzeuge über verschiedene Einsatzprofile und mit zwei unterschiedlichen Nutzlasten (niedrig oder repräsentativ) simuliert. Jede Fahrzeuggruppe wird über eine bestimmte Anzahl entsprechender Einsatzprofile simuliert.

    In Tabelle 6 sind die durchschnittlichen spezifischen Emissionen in g/km und g/tkm aus den Fahrzeuggruppen 2, Untergruppe 5-LH und Gruppe 16 angegeben.



    Tabelle 6: Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen in g/km und g/tkm der Fahrzeuggruppen 2, 5 und 16 für jedes Einsatzprofil

     

    Lastkraftwagen unter 16 Tonnen

    Lastkraftwagen über 16 Tonnen

    Fahrzeuggruppe 2

    Fahrzeuguntergruppe 5-LH

    Fahrzeuggruppe 16

    Einsatzprofil/Nutzlast

    Durchschnittliche CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittliche CO2-Emissionen (g/tkm)

    Durchschnittliche CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittliche CO2-Emissionen (g/tkm)

    Durchschnittliche CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittliche CO2-Emissionen (g/tkm)

    RDL

    508,0

    849,8

    663,2

    255,1

    -

    -

    RDR

    546,7

    182,9

    824,5

    63,9

    -

    -

    LHL

    668,3

    514,8

    636,3

    244,7

    -

    -

    LHR

    771,8

    78,8

    831,8

    43,1

    -

    -

    UDL

    644,0

    1 077,3

    1 046,7

    402,6

    -

    -

    UDR

    743,8

    248,8

    1 437,9

    111,5

    -

    -

    REL

    -

    -

    838,7

    239,6

    -

    -

    RER

    -

    -

    1 064,2

    60,8

    -

    -

    LEL

    -

    -

    801,3

    228,9

    -

    -

    LER

    -

    -

    1 079,2

    40,7

    -

    -

    MUL

    -

    -

    -

    -

    -

    -

    MUR

    -

    -

    -

    -

    -

    -

    COL

    -

    -

    -

    -

    908,8

    349,5

    COR

    -

    -

    -

    -

    1 156,9

    89,7

    4.1.5    CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch nach Kraftstoffart

    Tabelle 7 enthält die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen nach Kraftstoffart. Ähnlich wie Tabelle 2 und Tabelle 3 sind in ihr Werte für die Fahrzeug(unter)gruppen 2, 5-LH und 16 angegeben; Arbeitsfahrzeuge werden dabei nicht berücksichtigt. Keines der im Berichtszeitraum 2020 zugelassenen Fahrzeuge war für Benzin (PI), Ethanol (PI) oder LPG (PI) 14 ausgelegt. Eine detailliertere Analyse der verschiedenen von neu zugelassenen Fahrzeugen verwendeten Kraftstoffe findet sich in Abschnitt 4.2.2.



    Tabelle 7: Anzahl der Fahrzeuge, durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen in g/km und durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch der Fahrzeug(unter)gruppen 2, 5-LH und 16 nach Kraftstoffart

     

    Lastkraftwagen unter 16 Tonnen

    Lastkraftwagen über 16 Tonnen

    Fahrzeuggruppe 2

    Fahrzeuguntergruppe 5-LH

    Fahrzeuggruppe 16

    Kraftstoffart (Motor)

    Anzahl der Fahrzeuge

    Durchschn. spezif. CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch

    Anzahl der Fahrzeuge

    Durchschn. spezif. CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch

    Anzahl der Fahrzeuge

    Durchschn. spezif. CO2-Emissionen (g/km)

    Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch

    Diesel (CI)

    8 798

    625,5

    24 l/100 km

    124 406

    774,1

    30 l/100 km

    3 161

    1 082,8

    41 l/100 km

    Ethanol (CI)

    -

    -

    -

    5

    720,4

    49 l/100 km

    -

    -

    -

    LNG (PI)

    -

    -

    -

    5 003

    757,8

    274 g/km

    -

    -

    -

    CNG (PI)

    78

    620,0

    230 g/km

    770

    765,2

    284 g/km

    40

    1 054,8

    392 g/km

    NG (PI)

    -

    -

    -

    9

    749,8

    295 g/km

    -

    -

    -

    Für neun Erdgasfahrzeuge der Untergruppe 5-LH, die mit frühen Versionen des Simulationsinstruments VECTO simuliert wurden, sind keine Angaben zur Art des Erdgases verfügbar, d. h., ob Flüssigerdgas (liquefied natural gas, LNG) oder komprimiertes Erdgas (compressed natural gas, CNG) verwendet wird. Diese Fahrzeuge werden hier als NG eingestuft.

    4.2    Fortschrittliche CO2-Technologien und alternative Antriebe

    Im Mittelpunkt dieses Abschnittes steht der Einsatz fortschrittlicher und alternativer Technologien bei den im ersten Berichtszeitraum zugelassenen Fahrzeugen. Dabei werden insbesondere die Gesamtzahl der Fahrzeuge sowie der Anteil der Flotte angegeben, die bzw. der mit einer bestimmten Technologie ausgestattet sind bzw. ist. Die Flotten verschiedener Hersteller und in verschiedenen Mitgliedstaaten werden verglichen.

    4.2.1    Fortschrittliche CO2-Technologien

    Im Berichtszeitraum 2020 konnten die Hersteller zusätzliche „fortschrittliche Technologien zur Senkung der CO2-Emissionen“ 15 angeben, waren dazu aber nicht verpflichtet. Diese Informationen hatten keinen Einfluss auf die Ergebnisse der VECTO-Simulation.

    Von allen Neufahrzeugen des Herstellers, der solche Technologien angab, waren 66 % mit einem aktiven Kühlergrill ausgestattet, der als ein fortschrittliches aerodynamisches Leistungsmerkmal eingestuft wird. Darüber hinaus waren etwa 94 % der Neufahrzeuge mit einer „Pulse & Glide“-Technik ausgestattet, die zu einer energiesparenden Fahrweise führt.

    Es können keine Aussagen über fortschrittliche Technologien zur Senkung der CO2-Emissionen in der gesamten Flotte in der EU gemacht werden.

    Neben diesen fakultativen Angaben zu „fortschrittlichen Technologien zur Senkung CO2-Emissionen“ mussten die Hersteller angeben, ob das zugelassene Fahrzeug mit einem modernen Fahrassistenzsystem (FAS) ausgestattet ist 16 . In Tabelle 8 ist die Gesamtzahl der Fahrzeuge angegeben, die mit einem modernen FAS ausgestattet sind.

    Tabelle 8: Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeuggruppe, die mit einem modernen FAS ausgestattet sind

     

    Fahrzeuggruppe

    Insgesamt

    Modernes FAS

    1

    2

    3

    4

    5

    9

    10

    11

    12

    16

    Eco-Roll ohne Start-Stopp-System

    287

    2 047

    1 818

    4 500

    102 002

    15 050

    3 385

    765

    504

    974

    131 330

    Vorausschauende Geschwindigkeitsregelung

    0

    0

    0

    2 569

    83 993

    9 294

    2 258

    381

    375

    522

    99 392

    Anteil der mit mindestens einem modernen FAS ausgestatteten Fahrzeuge (%)

    13

    23

    22

    31

    78

    47

    60

    37

    51

    32

    60

    Im Berichtszeitraum 2020 wurden keine Fahrzeuge zugelassen, die mit den modernen FAS „Start-Stopp-System des Motors während des Fahrzeugstillstands“ oder „Eco-Roll mit Start-Stopp-System“ ausgestattet waren.

    4.2.2    Alternative Kraftstoffe

    Die Angabe der Kraftstoffart und des Motortyps eines zugelassenen Fahrzeugs waren im Berichtszeitraum obligatorisch, da sie einen Einfluss auf die Emissionsermittlung mit dem Simulationsinstrument VECTO haben. Fast 98 % der zugelassenen Fahrzeuge werden mit Dieselkraftstoff betrieben, ein kleiner Teil der neu zugelassenen Fahrzeuge jedoch auch mit Ethanol, LNG oder CNG. Tabelle 9 gibt einen Überblick über die verschiedenen Kraftstoffarten und Motortypen innerhalb der einzelnen Fahrzeuggruppen.

     

    Fahrzeuggruppe

    Insgesamt

    Kraftstoffart (Motor)

    1

    2

    3

    4

    5

    9

    10

    11

    12

    16

    Diesel (CI)

    2 166

    8 798

    8 117

    14 268

    125 685

    30 615

    5 602

    2 164

    1 166

    3 161

    201 742

    Ethanol (CI)

    0

    0

    0

    8

    5

    14

    1

    0

    0

    0

    28

    LNG (PI)

    0

    0

    0

    27

    5 013

    401

    9

    0

    0

    0

    5 450

    CNG (PI)

    4

    78

    99

    405

    800

    999

    9

    2

    1

    40

    2 437

    NG (PI)

    0

    0

    0

    0

    9

    2

    0

    0

    0

    0

    11

    Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen (%)

    0

    1

    1

    3

    4

    4

    0

    0

    0

    1

    4

    Tabelle 9: Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeuggruppe nach Kraftstoffart

    Für elf Erdgasfahrzeuge, die mit frühen Versionen des Simulationsinstruments VECTO simuliert wurden, ist keine Angabe über die Art des Erdgases (LNG oder CNG) verfügbar. In Tabelle 9 werden diese Fahrzeuge als NG eingestuft.

    Tabelle 10 enthält Daten je Mitgliedstaat in Bezug auf die Anzahl der Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Die Daten werden in die beiden wichtigsten Kategorien eingeordnet: Lastkraftwagen unter 16 Tonnen (d. h. Gruppen 1, 2 und 3) sowie Lastkraftwagen über 16 Tonnen (d. h. Gruppen 4, 5, 9, 10, 11, 12 und 16), die im nächsten Abschnitt dargestellten alternativen Antriebe nicht eingeschlossen.

    Tabelle 10: Anzahl der Fahrzeuge je Mitgliedstaat nach Kraftstoffart. „Mit Gasantrieb“ schließt LNG und CNG ein.

     

    Lastkraftwagen unter 16 Tonnen

    Lastkraftwagen über 16 Tonnen

    Gesamtzahl der Fahrzeuge (außer ZEV)

    Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen (%)

    Diesel (CI)

    Ethanol (CI)

    Mitgliedstaat

    Diesel (CI)

    Ethanol (CI)

    Mit Gasantrieb

    Diesel (CI)

    Ethanol (CI)

    Mit Gasantrieb

    Österreich

    393

    0

    3

    4 181

    0

    62

    4 639

    1

    Belgien

    827

    0

    7

    4 931

    0

    186

    5 951

    3

    Bulgarien

    29

    0

    0

    1 531

    0

    167

    1 727

    10

    Kroatien

    63

    0

    0

    515

    0

    1

    579

    0

    Zypern

    5

    0

    0

    22

    0

    0

    27

    0

    Tschechien

    746

    0

    2

    5 764

    0

    98

    6 610

    2

    Dänemark

    225

    0

    0

    2 771

    0

    64

    3 060

    2

    Estland

    3

    0

    0

    576

    0

    8

    587

    1

    Finnland

    165

    0

    4

    1 716

    0

    64

    1 949

    3

    Frankreich

    3 345

    0

    62

    30 432

    6

    1 426

    35 271

    4

    Deutschland

    7 151

    0

    6

    40 134

    0

    2 080

    4 9371

    4

    Griechenland

    85

    0

    0

    159

    0

    0

    244

    0

    Ungarn

    44

    0

    0

    1 832

    0

    3

    1 879

    0

    Irland

    147

    0

    0

    1 497

    0

    14

    1 658

    1

    Italien

    1 747

    0

    33

    15 926

    0

    1 181

    18 887

    6

    Lettland

    27

    0

    0

    948

    0

    79

    1 054

    7

    Litauen

    18

    0

    0

    6 360

    0

    70

    6 448

    1

    Luxemburg

    4

    0

    0

    596

    0

    8

    608

    1

    Malta

    3

    0

    0

    8

    0

    0

    11

    0

    Niederlande

    831

    0

    1

    8 463

    0

    249

    9 544

    3

    Polen

    981

    0

    11

    22 600

    0

    1 000

    24 592

    4

    Portugal

    198

    0

    9

    3 526

    0

    46

    3 779

    1

    Rumänien

    70

    0

    3

    3 770

    0

    107

    3 950

    3

    Slowakei

    163

    0

    0

    1 931

    0

    43

    2 137

    2

    Slowenien

    35

    0

    0

    1 250

    0

    26

    1 311

    2

    Spanien

    1 296

    0

    35

    16 688

    0

    545

    18 564

    3

    Schweden

    470

    0

    5

    4 409

    22

    188

    5 094

    4

    Nicht bekannt 17

    10

    0

    0

    125

    0

    2

    137

    1

    EU insgesamt

    19 081

    0

    181

    182 661

    28

    7 717

    209 668

    4

    Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind möglicherweise auf die unterschiedlich entwickelten Infrastrukturen für das Betanken mit alternativen Kraftstoffen wie CNG/LNG zurückzuführen. Jedoch ist die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, in der EU insgesamt gesehen gering.

    4.2.3    Alternative Antriebe

    In der Verordnung (EU) 2019/1242 ist ein emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug als ein Fahrzeug ohne Verbrennungsmotor oder mit einem Verbrennungsmotor, dessen Emissionen weniger als 1 g CO2/kWh bzw. weniger als 1 g CO2/km betragen, definiert.

    Im Berichtszeitraum 2020 wurde weder ein Hybridelektrofahrzeug 18 noch ein Zweistofffahrzeug 19 der in diesem Bericht aufgenommenen Fahrzeuggruppen zugelassen. Einige Fahrzeuge wurden in der Gruppe 0 (3,5 bis 7,5 Tonnen) zugelassen.

    Tabelle 11 zeigt, dass die Zahl der im Berichtszeitraum zugelassenen emissionsfreien Fahrzeuge sehr gering war.

    Tabelle 11: Anzahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben nach Herstellern (ZEV: Zero Emission Vehicles (emissionsfreie Fahrzeuge))

    Hersteller

    ZEV

    Anteil der ZEV

    DAF NV

    1

    0,00 %

    DAIMLER TRUCK AG

    0

    0,00 %

    FORD OTOMOTIV SANAYI AS

    0

    0,00 %

    ISUZU MOTORS LIMITED

    0

    0,00 %

    IVECO S.p.A

    0

    0,00 %

    IVECO MAGIRUS AG

    0

    0,00 %

    MAN TRUCK AND BUS SE

    14

    0,04 %

    MITSUBISHI FUSO TRUCK & BUS CORPORATION

    0

    0,00 %

    RENAULT TRUCK SA

    11

    0,06 %

    SCANIA CV AB

    1

    0,00 %

    VOLVO TRUCK CORPORATION

    24

    0,08 %

    Gesamtzahl der Fahrzeuge

    51

    0,02 %

    Diese 51 Fahrzeuge gehören mehrheitlich den Untergruppen 9-LH und 9-RD an (24 bzw. 15 ZEV), während die anderen den (Unter-)Gruppen 3, 4-LH und 5-LH angehören.

    5.    Schlussfolgerung

    In diesem zweiten Bericht soll in erster Linie der gegenwärtige Stand bezüglich der Flotte schwerer Nutzfahrzeuge in der EU dargestellt werden.

    In dem Bericht werden die Leistungsmerkmale der Flotten verschiedener Mitgliedstaaten, Hersteller und Fahrzeuggruppen verglichen. Er enthält ausgewählte Werte für die CO2-Emissionen, den Kraftstoffverbrauch sowie den Anteil alternativer Technologien bei schweren Nutzfahrzeugen, die im zweiten Berichtszeitraum zugelassen wurden. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Beobachtungen aus den gemeldeten Daten zusammengefasst.

    5.1    CO2-Emissionen 

    Ein echter Vergleich der Leistungsmerkmale der einzelnen Mitgliedstaaten und Hersteller in Bezug auf die durchschnittlichen CO2-Emissionen ihrer Flotten ist nur innerhalb einer bestimmten Gruppe oder innerhalb von Untergruppen (für Lastkraftwagen der Gruppen 4, 5, 9 und 10) möglich.

    Innerhalb der repräsentativen Gruppe für Lastkraftwagen unter 16 Tonnen, d. h. Gruppe 2, lassen sich je nach Mitgliedstaat und Hersteller erhebliche Unterschiede zwischen den Flotten feststellen. Diese sind jedoch auch auf die begrenzte Anzahl der in einigen Ländern zugelassenen oder von einigen Herstellern produzierten Fahrzeuge zurückzuführen. Abgesehen von diesen Ländern und Herstellern beträgt der relative Unterschied zwischen der Flotte in dem Mitgliedstaat mit den besten und der Flotte in dem Mitgliedstaat mit den schlechtesten Leistungsmerkmalen mehr als 15 % (siehe Tabelle 2). Bei den Herstellern beträgt der relative Unterschied 20 % (siehe Tabelle 3).

    Bei Lastkraftwagen über 16 Tonnen sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Herstellern im Hinblick auf die Leistungsmerkmale der Flotten der Untergruppe 5-LH (Fernverkehr) und der Gruppe 16 weniger ausgeprägt.

    Die größere Abweichung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen bei Lastkraftwagen unter 16 Tonnen gegenüber Lastkraftwagen über 16 Tonnen lässt sich durch die Tatsache erklären, dass die Simulationen bei Lastkraftwagen unter 16 Tonnen mit leicht unterschiedlichen Nutzlasten je nach ihrer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand erfolgen, während die Nutzlast, die bei den Simulationen von schweren Lastkraftwagen verwendet wird, nicht von den technischen Eigenschaften des einzelnen Fahrzeugs abhängt.

    Darüber hinaus zeigen die Daten über die Verbreitung fortschrittlicher Technologien, dass fast die Hälfte der neu zugelassenen Fahrzeuge mit modernen Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet ist. Die Daten zu weiteren fortschrittlichen CO2-Technologien sind begrenzt, deuten jedoch darauf hin, dass ein hoher Anteil der Fahrzeuge auch mit fortschrittlichen aerodynamischen Leistungsmerkmalen oder der „Pulse & Glide“-Technik ausgestattet sein könnte.

    5.2    Kraftstoffe und Antriebe

    Derzeit machen Dieselfahrzeuge immer noch mehr als 96 % aller in diesen Bericht aufgenommenen neu zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge aus. Nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen wird mit alternativen Kraftstoffen (meist LNG und CNG) betrieben oder verfügen über alternative Antriebe.

    Der Anteil der Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen wie Ethanol, CNG oder LNG betrieben werden, ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Während er in Kroatien, Zypern, Griechenland, Ungarn und Malta sehr gering ist (unter 0,5 %), liegt er in Bulgarien bei 10 % (siehe Tabelle 10). Dies ist auf einen relativ hohen Anteil von Erdgasfahrzeugen zurückzuführen, der sich wiederum einer recht gut ausgebauten Betankungsinfrastruktur für Erdgas in diesem Land verdankt.

    Derzeit ist die Anzahl der emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge in der EU gering: Im Berichtszeitraum 2020 wurden nur 51 solcher Fahrzeuge abgeglichen (siehe Tabelle 11). Manche ZEV könnten jedoch nicht gemeldet worden sein und sind daher nicht eingeschlossen.


    Anhang

    A.1    Einsatzprofil-Gewichte

    Die in Tabelle 12 angegebenen Werte werden im Simulationsinstrument VECTO zur Bestimmung der spezifischen CO2-Emissionen einzelner Fahrzeuge gemäß der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) verwendet.

    Tabelle 12: Einsatzprofil-Gewichte für die Fahrzeuggruppen 1, 2, 3, 11, 12 und 16

    Fahrzeuggruppe

    RDL

    RDR

    UDL

    UDR

    COL

    COR

    1

    0,1

    0,3

    0,18

    0,42

    0

    0

    2

    0,125

    0,375

    0,15

    0,35

    0

    0

    3

    0,125

    0,375

    0,15

    0,35

    0

    0

    11

    0,15

    0,35

    0

    0

    0,15

    0,35

    12

    0,21

    0,49

    0

    0

    0,09

    0,21

    16

    0

    0

    0

    0

    0,3

    0,7

    A.2    Durchschnittliche Nutzlast

    Für die Gruppen 4, 5, 9, 10, 11, 12 und 16 wird die durchschnittliche Nutzlast innerhalb jeder Untergruppe festgelegt.

    Für die Gruppen 1, 2 und 3 sind die Nutzlastwerte nicht festgelegt, sondern variieren entsprechend der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand des Einzelfahrzeugs. Für die Berechnung der durchschnittlichen Nutzlast innerhalb einer Gruppe müssen daher fahrzeugspezifische Nutzlasten berücksichtigt werden. 20 Die durchschnittliche Nutzlast für die Gruppen 1, 2 und 3 wird wie folgt berechnet:

    .

    .

    Dabei ist die Summe über alle Fahrzeuge der Gruppe  , die Summe über alle Einsatzprofile,  der dem Fahrzeug zugeordnete Nutzlastwert für das Einsatzprofil und die Gesamtzahl der Fahrzeuge aus der Fahrzeuggruppe  .

     sind dieselben Einsatzprofil-Gewichte, die für die Berechnung der spezifischen CO2-Emissionen der Gruppen 1, 2 und 3 verwendet werden (siehe Tabelle 12).

    A.3    Durchschnittliche CO2-Emissionen je Mitgliedsstaat

    Die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/km einer Fahrzeug(unter)gruppe 21 je Mitgliedstaat werden wie folgt berechnet:

    .

    Dabei ist bzw. sind die Summe über alle Fahrzeuge einer bestimmten (Unter )Gruppe und eines Mitgliedsstaats und die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines neuen schweren Nutzfahrzeugs aus Gruppe und Mitgliedstaat gemäß der Definition in Punkt 2.1. in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1242 (siehe Tabelle 12).  ist die Gesamtzahl der Fahrzeuge der Gruppe , die in Mitgliedstaat zugelassen sind.

    (1)

     Verordnung (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 1).

    (2)

     Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission (ABl. L 349 vom 29.12.2017, S. 1).

    (3)

     Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/956. Das Zentralregister wird von der Europäischen Umweltagentur unter https://discomap.eea.europa.eu/app/CO2HDV/ veröffentlicht.

    (4)

     Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/2400.

    (5)

     Die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge der Gruppen 11, 12 und 16 sind für einen typischen Berichtszeitraum möglicherweise nicht repräsentativ. Da sie nicht vor Beginn des Berichtszeitraums zertifiziert waren, wurden manche Fahrzeuge möglicherweise zugelassen, ohne von einem Hersteller gemeldet worden zu sein.

    (6)

     Die Fahrzeuguntergruppen spiegeln das typische Nutzungsmuster und die spezifischen technischen Merkmale der Fahrzeuge wider. Sie sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1242 definiert.

    (7)

     In der Verordnung (EU) 2019/1242 ist „Einsatzprofil“ definiert als „eine Kombination aus einem Zielgeschwindigkeitszyklus, einem Nutzlastwert, einer Fahrzeug- oder Anhängerkonfiguration und gegebenenfalls anderen Parametern, die dem speziellen Einsatzzweck des Fahrzeugs entspricht“.

    (8)

     Diese Definition bezieht sich auf den Durchschnittswert aller CO2-Emissionen von Fahrzeugen einer Fahrzeuggruppe, der den durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in g/tkm einer Fahrzeuggruppe entspricht.

    (9)

     Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42).

    (10)

     Im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1242.

    (11)

     Bei Lastkraftwagen unter 16 Tonnen enthalten die Fahrzeuggruppen 2 und 3 eine vergleichbare Anzahl von Fahrzeugen. Hinsichtlich der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der durchschnittlichen Nutzlast liegt Gruppe 2 „zwischen“ den Gruppen 1 und 3 (siehe Tabelle 2) und stellt somit diese Lastkraftwagen am besten dar. Untergruppe 5-LH und Gruppe 16 sind eine repräsentative Gruppe, da sie den größten Anteil neu zugelassener Lastkraftwagen über 16 Tonnen der Gruppen ausmachen, die den geltenden CO2-Normen unterliegen bzw. nicht unterliegen. In einigen Ländern wurden im Berichtszeitraum keine Fahrzeuge der Gruppe 16 zugelassen, sodass ihre durchschnittlichen Emissionen nicht verfügbar sind.

    (12)

     Fahrzeuge, die in mehr als einem Mitgliedstaat zugelassen sind und daher keinem bestimmten Mitgliedstaat zugeordnet werden konnten.

    (13)

     Siehe Fußnote 5.

    (14)

     PI steht für Fremdzündungsmotor (Positive Ignition engine) und CI für Kompressionszündungsmotor (Compressed Ignition engine).

    (15)

     Anhang I Tabelle 2 Feld 74 der Verordnung (EU) 2018/956.

    (16)

     Anhang I Tabelle 2 Felder 97–100 der Verordnung (EU) 2018/956.

    (17)

     Fahrzeuge, die in mehr als einem Mitgliedstaat zugelassen sind und daher keinem bestimmten Mitgliedstaat zugeordnet werden konnten.

    (18)

     Ein Hybridelektrofahrzeug ist ein Fahrzeug, das über eine Kombination aus Verbrennungsmotor und Elektromotor verfügt.

    (19)

     Ein Zweistofffahrzeug ist ein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor, der so ausgelegt ist, dass er gleichzeitig mit zwei verschiedenen Kraftstoffen betrieben werden kann.

    (20)

     Europäische Kommission (2017). VECTO tool development: Completion of methodology to simulate Heavy Duty Vehicles' fuel consumption and CO2 emissions. Upgrades to the existing version of VECTO and completion of certification methodology to be incorporated into a Commission legislative proposal (S. 71–73).

    (21)

     Fahrzeuggruppen im Sinne von Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/2400 sind: 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10. Fahrzeuguntergruppen im Sinne von Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1242 sind: 4-UD, 4-RD, 4-LH, 5-RD, 5-LH, 9-RD, 9-LH, 10-RD, 10-LH. Die erste Ziffer einer Fahrzeuguntergruppe gibt die Fahrzeuggruppe an, zu der sie gehört.

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