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Document 52023DC0007

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bewertungsbericht über die nationalen strategischen Rahmen der Mitgliedstaaten für die Roma

COM/2023/7 final

Brüssel, den 9.1.2023

COM(2023) 7 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bewertungsbericht über die nationalen strategischen Rahmen der Mitgliedstaaten für die Roma

{SWD(2023) 3 final}


EINLEITUNG

Entsprechend ihrer übergeordneten politischen Priorität, eine Union der Gleichheit voranzubringen, nahm die Kommission am 7. Oktober 2020 einen neuen Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 1 (im Folgenden „Strategischer Rahmen der EU für die Roma“) an. Ausgehend von der Bewertung des vorherigen Strategischen Rahmens der EU für die Roma für den Zeitraum 2011-2020 2 wird im neuen Strategischen Rahmen der EU für die Roma hervorgehoben, dass das Engagement auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene auf der Grundlage eines Paradigmenwechsels von der sozioökonomischen Integration hin zu einem umfassenderen Ansatz zur Förderung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma verstärkt werden muss. Die Mitgliedstaaten haben diesen Ansatz gebilligt, indem sie am 12. März 2021 einstimmig eine Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 3 angenommen haben.

Der Schwerpunkt des Strategischen Rahmens der EU für die Roma liegt auf der Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung unter Berücksichtigung der Vielfalt der Roma-Bevölkerung und der Notwendigkeit eines intersektionalen Ansatzes in Bezug auf die mögliche Kombination von Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft mit anderen Merkmalen - z. B eine Frau, ein älterer oder junger Mensch, ein Kind, eine LGBTIQ-Person oder ein Mensch mit Behinderungen, eine innerhalb der EU mobile Person, eine Nicht-EU-Bürgerin oder ein Nicht-EU-Bürger und/oder staatenlos zu sein. Mit dem Rahmen wird auch die Teilhabe der Roma durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht, den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen sowie ihre Einbeziehung in alle sie betreffenden politischen und Entscheidungsprozesse gefördert. Er enthält sieben gemeinsame Ziele der EU und schlägt erstmals Ziele auf EU-Ebene für den Zeitraum bis 2030 vor, um Mindestfortschritte sicherzustellen. Die sieben Ziele betreffen die horizontalen Bereiche Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe sowie die sektoralen Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum. Um die wirksame Überwachung der Fortschritte zu unterstützen, wird im Strategischen Rahmen der EU für die Roma auch die Verwendung eines Portfolios von Indikatoren 4 für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen.

Der während der COVID-19-Krise entwickelte Strategische Rahmen der EU für die Roma trägt den unverhältnismäßigen Auswirkungen der Pandemie auf die Roma-Bevölkerung Rechnung, indem Leitlinien für eine bessere Bewältigung von Herausforderungen, die Förderung der digitalen Inklusion und die Gewährleistung von Umweltgerechtigkeit festgelegt werden.

Um die Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma zu erreichen, müssen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden, wobei die wichtigsten Befugnisse bei den Mitgliedstaaten liegen. Deshalb wurden die Mitgliedstaaten im Strategischen Rahmen der EU für die Roma und in der Empfehlung des Rates aufgefordert, bis September 2021 nationale strategische Rahmen 5 zu entwickeln und sie der Kommission vorzulegen. Angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten wurde erwartet, dass die nationalen Rahmen (im Folgenden „NSRR“) nach einem gemeinsamen, aber differenzierten Ansatz entwickelt werden. Die Kommission forderte alle Mitgliedstaaten auf, eine Reihe gemeinsamer Elemente und Mindestverpflichtungen aufzunehmen, die gegebenenfalls durch zusätzliche Verpflichtungen je nach nationalem Kontext ergänzt werden, und im Falle von Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung (d. h. über 1 % 6 ) ehrgeizigere Verpflichtungen aufzunehmen.

Ergänzend zum Strategischen Rahmen der EU für die Roma werden in der Empfehlung des Rates Maßnahmen festgelegt, mit denen je nach Relevanz für den jeweiligen nationalen Kontext Fortschritte bei den sieben gemeinsamen Zielen erreicht werden können. Zudem wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, solide Überwachungsmechanismen einzurichten und sowohl die EU-Mittel als auch die nationalen Mittel umfassend und optimal zu nutzen.

Die Kommission nimmt eine Bestandsaufnahme der nationalen strategischen Rahmen für die Roma vor, bewertet die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen und stellt Leitlinien für erforderliche Verbesserungen bereit. Dem Bericht ist ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD) in zwei Teilen beigefügt, die aus Länderberichten bestehen, in denen die Analyse der nationalen Strategien zusammengefasst ist, die von den einzelnen Mitgliedstaaten sowie von mehreren EU-Bewerberländern und möglichen Bewerberländern angenommen wurden, die am Verfahren gemäß der Erklärung von Poznań teilnehmen. 7 In den Länderberichten wird für jeden Mitgliedstaat bewertet, inwieweit die wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen den Zielen des Strategischen Rahmens der EU für die Roma und der Empfehlung des Rates entsprechen, wobei verbesserungsbedürftige Bereiche und Beispiele für Erfolg versprechende Verfahren hervorgehoben werden. Der zweite Teil der Arbeitsunterlage zu den EU-Bewerberländern und möglichen Bewerberländern folgt demselben Ansatz. Der erste Teil der Arbeitsunterlage enthält eine von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) erstellte Tabelle zu den von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Zielen sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Länderbewertungsberichte der Initiative „Roma Civil Monitor“ (im Folgenden „RCM“). 8



1.GESAMTBEWERTUNG DER NATIONALEN STRATEGISCHEN RAHMEN FÜR DIE ROMA

Fünf Mitgliedstaaten übermittelten ihre nationalen strategischen Rahmen für die Roma bis September 2021, während die meisten Mitgliedstaaten diese erst zwischen Oktober 2021 und Mai 2022 vorlegten. Zwei Mitgliedstaaten haben ihre NSRR erst Ende Juni 2022 angenommen. 9 Sechs Mitgliedstaaten haben entweder laufende Strategien, die über das Jahr 2021 hinaus fortgesetzt werden, oder ein integriertes Maßnahmenpaket 10 , und ein Mitgliedstaat hat seinen NSRR, der am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist, noch nicht erneuert. Für diese sieben Mitgliedstaaten stützte sich die Bewertung auf einen Fragebogen zu bestehenden oder geplanten Maßnahmen, mit dem ermittelt werden sollte, inwieweit ihre derzeitigen Rahmen und Pläne Elemente des neuen Strategischen Rahmens der EU für die Roma und der Empfehlung des Rates einbeziehen. 11

1.1 Zusammenfassung der Bewertung

A) Gemeinsame Elemente, Mindestverpflichtungen, ehrgeizigere Verpflichtungen

Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma wurde vorgeschlagen, dass alle NSRR einige gemeinsame Elemente mit Schwerpunkt auf Gleichstellung, Teilhabe und Vielfalt, eine Kombination aus allgemeinen und gezielten Maßnahmen und eine verbesserte Zielfestlegung und Datenerfassung aufweisen sollten. Um diese Elemente in die Praxis umzusetzen, wurden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihren NSRR mindestens die folgenden Verpflichtungen aufzunehmen, die auch in der Empfehlung des Rates enthalten sind:

·Festlegen von Informationen zu Ausgangslage und Zielsetzungen im Hinblick auf die allgemeinen Ziele und Vorgaben der EU, einschließlich für bestimmte Gruppen, um die Vielfalt der Roma-Bevölkerung widerzuspiegeln,

·Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung,

·sozioökonomische Inklusion marginalisierter Roma,

·Kombination aus allgemeinen und gezielten Maßnahmen,

·Zuweisen eines eigenen Budgets und Schaffen von Mechanismen für die Umsetzung, Berichterstattung, Überwachung und Bewertung der Fortschritte,

·Einbinden der Roma und der für Roma eintretenden Organisationen der Zivilgesellschaft, sektorspezifischen Ministerien, Gleichstellungsstellen und sonstigen Akteuren in einen systematischen Prozess der Konsultation und Zusammenarbeit,

·Förderung der aktiven Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung und den Prozessen der nationalen und EU-Plattformen und

·Erteilen des erforderlichen Mandats und Zuweisung von ausreichenden Ressourcen und ausreichend Personal an die Roma-Kontaktstellen, um deren Rolle zu stärken, unter anderem durch eine Reform der nationalen Roma-Kontaktstellen.

Insgesamt haben die Mitgliedstaaten die meisten Neuheiten des Strategischen Rahmens der EU für die Roma berücksichtigt und sind dem Ansatz der drei Ziele der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe gefolgt. Sie haben nach dem jeweiligen nationalen Kontext auch Maßnahmen vorgelegt, die in der Empfehlung des Rates vorgeschlagen wurden.

Acht Mitgliedstaaten (CZ, EL, ES, FR, HR, LT, SI und SK) haben die im Strategischen Rahmen der EU für die Roma vorgeschlagenen gemeinsamen Elemente und Mindestverpflichtungen in ihre NSRR aufgenommen, während zwölf andere Mitgliedstaaten (AT, BE, BG, DE, EE, FI, HU, IT, LV, NL, PL und RO) diese teilweise aufgenommen haben. Bei den fehlenden Elementen handelt es sich hauptsächlich um Ziele, klar zugewiesene Mittel für die Umsetzung und Überwachung oder Maßnahmen, die der Vielfalt innerhalb der Roma-Bevölkerung Rechnung tragen. Die übrigen sechs Mitgliedstaaten (CY, DK, IE, LU, PT und SE) haben die Mindestverpflichtungen in sehr begrenztem Umfang übernommen.

b) Ziele und Maßnahmen

Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma wurde anerkannt, dass die Verhinderung und Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung für die Gleichstellung und Inklusion der Roma von entscheidender Bedeutung sind. Die meisten Mitgliedstaaten haben entsprechend der Empfehlung des Rates Maßnahmen in diesem Bereich aufgenommen. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht systematisch übergreifend in allen sektoralen Bereichen angewandt. Die Bekämpfung von intersektionaler Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung aus allen Gründen der Schutzbedürftigkeit ist nur in einigen NSRR enthalten.

Viele NSRR verbinden auf Roma bezogene Maßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion mit nationalen politischen Programmen und Finanzmitteln, einschließlich EU-Mitteln, durch einen Mainstreaming-Ansatz, der Armut und soziale Ausgrenzung, den Schutz von Kindern und den Zugang zu Bildung und grundlegenden Diensten angeht. In vielen Fällen wird jedoch nicht klar beschrieben, inwieweit die Roma von diesen Mainstreaming-Maßnahmen profitieren.

In Bezug auf die Beteiligung der Roma an Konsultationsmechanismen, politischen Maßnahmen und Entscheidungsprozessen verweisen viele Mitgliedstaaten auf den Beitrag der Roma-Bevölkerung zur Entwicklung der NSRR, unter anderem durch ihre Beteiligung an den nationalen Roma-Plattformen. Die Bewertung der Zivilgesellschaft der Roma, die im Rahmen der Initiative „Roma Civil Monitor“ 12 durchgeführt wurde, zeigt jedoch, dass eine engere Einbindung und Zusammenarbeit möglich und notwendig sind.

In den meisten NSRR wird geplant, eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Roma sicherzustellen und deren Beteiligung während der gesamten Umsetzung der Strategien und an den Überwachungs-, Evaluierungs- und Berichterstattungsverfahren zu erleichtern. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten (z. B. AT, BE, CZ, DE, EL, ES, FI, HR, HU, LT, LV,

SE, SK und SI) Maßnahmen zur Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und der Beteiligung von Roma-Organisationen beschrieben, einschließlich derjenigen, die Frauen, junge Menschen und Kinder der Roma vertreten, wobei der Schwerpunkt jedoch weniger auf Investitionen in den Kapazitätsaufbau dieser Organisationen liegt.

Im Rahmen der sektoralen Ziele in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum enthalten viele NSRR die empfohlenen Maßnahmen in erheblichem Umfang. Einige dieser Maßnahmen sind mit nationalen Zielen und Indikatoren verknüpft, die auf nationalen Statistiken beruhen, soweit verfügbar. Für das sektorale Ziel im Bereich Bildung wollen die Mitgliedstaaten die umfassendsten Maßnahmen ergreifen. In Bezug auf die Beseitigung der Segregation in den Bereichen Bildung und Wohnraum scheinen die Pläne jedoch nicht ausreichend zu sein, um das gesamte Ausmaß des Problems erfolgreich zu bewältigen. Darüber hinaus entsprechen die Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum nicht immer dem Umfang und der Komplexität der Herausforderungen, mit denen die Roma konfrontiert sind.

c) Zielvorgaben 13

Mehrere Mitgliedstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung, haben nationale Ziele festgelegt, die den Zielen auf EU-Ebene im Strategischen Rahmen der EU für die Roma entsprechen. Von diesen Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie einen guten Beitrag zu den gemeinsamen Anstrengungen zur Erreichung dieser Ziele leisten. Ungarn und die Slowakei haben nur teilweise nationale Ziele festgelegt, die den Zielen auf EU-Ebene entsprechen. Rumänien hat nur einige nationale Ziele aufgenommen, die nicht den EU-Zielen entsprechen.

Andere Mitgliedstaaten haben quantitative oder qualitative nationale Zielvorgaben zu Themen festgelegt, die sich von den Themen unterscheiden, für die Zielvorgaben auf EU-Ebene für ein bestimmtes Ziel des Strategischen Rahmens der EU für die Roma gesetzt wurden. Daher kann der Umfang ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma nicht genau gemessen werden. Einige Mitgliedstaaten haben keine Zielvorgaben festgelegt (DE, DK, LU, NL und SE).

Einige Mitgliedstaaten mit einer kleineren Roma-Bevölkerung haben nationale Ziele festgelegt, die den Zielen auf EU-Ebene entsprechen (insbesondere HR, aber auch EE, SI, FI und LT für einige Zielvorgaben), und die Kommission begrüßt diese Bemühungen. Je nach den nationalen Herausforderungen und Kontexten könnten mehr Mitgliedstaaten diesen positiven Beispielen folgen.

Insgesamt und insbesondere an den NSRR, die von Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung vorgelegt wurden, zeigt sich, dass große Anstrengungen unternommen wurden, um Ziele festzulegen, die den Zielen des Strategischen Rahmens der EU für die Roma entsprechen, und um damit zusammenhängende Maßnahmen zu planen. Rumänien hat jedoch keine nationalen Zielvorgaben festgelegt, die den Zielvorgaben des Strategischen Rahmens der EU für die Roma entsprechen. Das Fehlen nationaler Ziele für das Land mit der größten Roma-Bevölkerung könnte sich negativ auf die kollektive Fähigkeit der Mitgliedstaaten auswirken, die Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

1.2 Status und Rolle der nationalen Roma-Kontaktstellen

Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma wurde empfohlen, dass den nationalen Roma-Kontaktstellen in den NSRR ein angemessenes Mandat sowie ausreichend Ressourcen, Personal und institutionelle Befugnisse zur Verfügung gestellt werden sollte. Die NSRR sollten sie auch in die Lage versetzen, die Maßnahmen mit sektorspezifischen Ministerien und anderen zuständigen Behörden wirksam zu koordinieren, die Umsetzung der auf Roma bezogenen Maßnahmen zu überwachen und die Zusammenarbeit mit der Roma-Zivilgesellschaft, auch über nationale Roma-Plattformen, zu stärken.

Während die nationalen Roma-Kontaktstellen eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft und bei der Förderung der Teilhabe der Roma spielen, ist der Umfang ihrer Mandate von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Insgesamt sind die nationalen Roma-Kontaktstellen nicht durch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen gestärkt worden, und auch wenn einige über ein weit gefasstes Mandat verfügen, sind sie nach wie vor nur begrenzt in der Lage, ihre Koordinierungsfunktion wirksam wahrzunehmen.

In Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung wurde im Strategischen Rahmen der EU für die Roma empfohlen, die Rolle und den Status der nationalen Roma-Kontaktstellen zu stärken, um eine wirksame Koordinierung und durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung und Inklusion der Roma in den verschiedenen Sektoren auf regionaler und lokaler Ebene sicherzustellen. Mit dem Rahmen wurden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die nationalen Roma-Kontaktstellen in die regierungsübergreifende Planung der Verteilung der EU-Mittel für Roma und in die Überwachung dieser Ausgaben einzubeziehen und sicherzustellen, dass Roma, einschließlich der in abgelegenen und ländlichen Gebieten lebenden Roma, von der öffentlichen Politik und den öffentlichen Diensten wirksam erreicht werden.

Die meisten Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung haben ihren nationalen Roma-Kontaktstellen angemessene Mandate und Rollen für die Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Ministerien bei der Umsetzung der NSRR, einschließlich der EU-Mittel, übertragen. Die Slowakei, Spanien, Kroatien und Tschechien sind einige Erfolg versprechende Beispiele dafür. Selbst in diesen Mitgliedstaaten scheinen die personellen und finanziellen Ressourcen der nationalen Roma-Kontaktstellen jedoch nicht aufgestockt worden zu sein. Dies könnte ihre Fähigkeit zur gründlichen Überwachung und Berichterstattung über die Umsetzung der NSRR und ihre Beteiligung an der Entwicklung und Überwachung allgemeiner Strategien und Programme einschränken. In den anderen Mitgliedstaaten verfügen die nationalen Roma-Kontaktstellen über sehr begrenzte Ressourcen und Kapazitäten.

2.HORIZONTALE ZIELE

2.1 Bekämpfung und Verhinderung von Antiziganismus und Diskriminierung

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Antiziganismus und Diskriminierung zu bekämpfen und zu verhindern, unter anderem indem gegen Belästigung, Hassverbrechen und Hetze – unabhängig davon, ob sie online oder offline erfolgen – vorgegangen wird. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, ein umfassendes System zur Unterstützung der Opfer zu entwickeln und zu fördern, das Bewusstsein für Antiziganismus zu schärfen und das Bewusstsein für die Geschichte der Roma, u. a. durch Erinnerung an den Roma-Holocaust und Versöhnungsprozesse in der Gesellschaft, zu stärken.

Insgesamt haben die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre NSRR an die Empfehlung des Rates anzupassen. Die meisten Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Hetze und Hassverbrechen sowie, bis zu einem gewissen Grad, zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt. Diese Maßnahmen umfassen Sensibilisierungs- und Informationskampagnen, die sich an die breite Öffentlichkeit, öffentliche Einrichtungen und die Medien richten. Wenngleich Ungarn in seinem analytischen Teil auf Antiziganismus Bezug nimmt, fehlen ausdrückliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus. Bulgarien erwähnt die Bekämpfung von romafeindlichen Haltungen, der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt jedoch eher auf Diskriminierung als auf Antiziganismus. Darüber hinaus zielen einige Maßnahmen darauf ab, Gleichstellungsstellen systematisch in Maßnahmen zur Gleichstellung der Roma einzubeziehen und positive Narrative über Roma und Roma-Vorbilder zu fördern. In einigen NSRR werden Maßnahmen zur Bekämpfung von intersektioneller Diskriminierung oder Mehrfachdiskriminierung vorgeschlagen, darunter gezielte Maßnahmen zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen, mit denen Roma-Frauen konfrontiert sind.

Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Förderung des Bewusstseins für Geschichte und Kultur der Roma in ihre NSRR aufgenommen, wie die Förderung des Dialogs zur Anerkennung vergangener Ungerechtigkeiten und die Beteiligung an Versöhnungsprozessen. Beispiele für Maßnahmen zur Förderung des Bewusstseins für Geschichte und Kultur der Roma sind die Entwicklung und Einführung spezifischer Elemente in Lehrplänen und Lehrbüchern, die Feierlichkeiten zum Internationalen Tag der Roma (8. April) und das Gedenken an den Roma-Holocaust (2. August). Diese Tage werden in einigen Mitgliedstaaten gesetzlich anerkannt. Mehrere Mitgliedstaaten finanzieren Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie Museen, die der Geschichte und Kultur der Roma gewidmet sind.

Zwar haben die meisten Mitgliedstaaten die Existenz von Rassismus und Diskriminierung in ihren NSRR anerkannt, doch könnte dieses Bewusstsein in noch stärkere Maßnahmen umgesetzt werden, um besser auf die in einigen Mitgliedstaaten ermittelten Herausforderungen zu reagieren.

Zu den Beispielen für Erfolg versprechende Praktiken zählen die Anwendung rechtlicher Instrumente zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden in Frankreich sowie die Verabschiedung eines Antiziganismusgesetzes 14 in Rumänien.

Informationen über Mittelzuweisungen für dieses Ziel, entweder speziell für die NSRR oder im Zusammenhang mit einschlägigen allgemeinen Programmen, fehlen oder sind eher allgemein und vage gehalten.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat zu erheblichen Flüchtlingsströmen geführt, auch bei den ukrainischen Roma. 15 Diese Situation hat eine Reihe von sie betreffenden Risiken offengelegt, einschließlich des Risikos der Ungleichbehandlung 16 . Zwar werden die bisherigen Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Lage anerkannt, doch sollte mehr getan werden, um den Bedürfnissen der Roma-Flüchtlinge aus der Ukraine gerecht zu werden, indem die NSRR optimal genutzt werden, um den gleichberechtigten Zugang zu regulärer Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheits- und Sozialfürsorge und anderen grundlegenden Dienstleistungen für sie sicherzustellen.

2.2 Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung zur Überwindung der sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, gegen die extrem hohe Armutsgefährdungsquote und die materielle und soziale Deprivation unter der Roma-Bevölkerung vorzugehen.

Die im Rahmen dieses Ziels festgelegten Maßnahmen zielen darauf ab, die generationenübergreifende Armut und Kinderarmut zu bekämpfen und die soziale Ausgrenzung der Roma zu verringern. Erreicht werden soll dies durch die Verbesserung ihres Zugangs zu grundlegenden öffentlichen Diensten und Sozialleistungen durch die Koordinierung zwischen den einschlägigen Sektoren wie Bildung und Beschäftigung.

Einige Mitgliedstaaten (z. B. BG, DE, EL, ES, HR, HU und SI) haben die Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung als eigenständiges spezifisches Ziel aufgenommen. Tschechien hat dieses Ziel nicht berücksichtigt, jedoch ein Ziel festgelegt, das dem Ziel auf EU-Ebene entspricht. Andere Mitgliedstaaten haben dieses Ziel nicht in ihren NSRR aufgenommen, sehen jedoch Maßnahmen zur Förderung der sozioökonomischen Inklusion und zur Bekämpfung der Armut im Rahmen der sektorspezifischen Ziele Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Wohnraum vor.

Maßnahmen zur Überwindung der digitalen Kluft und zur Förderung der digitalen Integration benachteiligter Roma-Gemeinschaften sind nur in einigen NSRR enthalten, während sie in anderen Mitgliedstaaten Teil der allgemeinen Strategien der Mitgliedstaaten zur sozialen Inklusion sind.

Einige NSRR nehmen Bezug auf die Europäische Garantie für Kinder 17 und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 18 zur Bekämpfung der Kinderarmut, es fehlen jedoch ausführliche Informationen zu den Mittelzuweisungen.

Griechenland hat als erfolgversprechende Methode Subventionen zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Bereitstellung einer „Energiekarte“ für die betroffenen Haushalte erarbeitet, jedoch muss noch ein umfassendes Paket integrierter Dienste zur Bekämpfung dieses Phänomens entwickelt werden. Ungarn ist ein weiteres Beispiel für eine Erfolg versprechende Praxis, da das Land Maßnahmen zur Beratung und Schulung aufgenommen hat, mit denen die Verschuldung von privaten Haushalten vermieden werden soll.

2.3 Förderung der Teilhabe durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, gegebenenfalls die sinnvolle Teilhabe und Konsultation der Roma, einschließlich Frauen, junger und älterer Menschen sowie Personen mit Behinderungen, zu verstärken, um die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung der Roma wirksam zu unterstützen.

Um die Konsultation der Roma-Zivilgesellschaft bei der Überprüfung und Entwicklung der öffentlichen Politik zu erleichtern, ist in den meisten NSRR die Teilhabe der Roma durch ihre Beteiligung entweder in den staatlichen Beratungsgremien für Roma oder in den Gremien für ethnische und nationale Minderheiten vorgesehen.

Einige der Maßnahmen in den NSRR im Rahmen dieses Ziels unterstützen den Kapazitätsaufbau und die Stärkung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen der Roma, einschließlich der Organisationen für Roma-Frauen und junge Menschen. Mit diesen Maßnahmen wird vorgeschlagen, multifunktionale Roma-Gemeinschaftszentren einzurichten und zu stärken, die eine Vielzahl von Diensten erbringen, wie Gesundheitsversorgung, Entwicklung von elterlichen Fähigkeiten, Unterstützung der Teilhabe an Bildung, Aktivitäten für die Lese- und Schreibkompetenz und außerschulische Aktivitäten sowie Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten.

Einige NSRR umfassen Maßnahmen zur Förderung von Roma-Vorbildern oder Maßnahmen zur Einstellung von Roma in öffentlichen Einrichtungen. Während mehrere NSRR auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, die Vertretung der Roma zu stärken und die Kapazitäten der Roma-Organisationen aufzubauen, haben nur wenige Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zu diesem Zweck vorgeschlagen.

Spanien dient als ein Beispiel für eine Erfolg versprechende Praxis. Das Land hat Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bei zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie bei Roma-Frauen und jungen Menschen ergriffen, um ihre sinnvolle Teilhabe und ihr bürgerschaftliches Engagement sicherzustellen. Auch Italien liefert mit der Arbeit der nationalen Roma- und Sinti-Plattform und des Gemeinschaftsforums ein weiteres vielversprechendes Beispiel. Estland, Lettland und Österreich sind als weitere Beispiele für strukturierte und regelmäßige Formen des Dialogs zwischen einschlägigen Interessenträgern, z. B. nationale Roma-Plattformen, oder andere Konsultationsprozesse, zu nennen.

3.SEKTORALE ZIELE – VIER SCHLÜSSELBEREICHE

3.1 Verbesserung des effektiven und gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger inklusiver regulärer Bildung

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den effektiven gleichberechtigten Zugang zu und die Teilhabe an allen Formen der Bildung – von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Hochschulbildung, einschließlich des zweiten Bildungswegs, der Erwachsenenbildung und des lebenslangen Lernens – sicherzustellen. In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, Segregation im Bildungswesen zu verhindern und zu beseitigen.

Die von den Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Ziels festgelegten Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum von Aktivitäten, die den Zugang zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, die Erleichterung des Zugangs zur Bildung, die Lese- und Schreibkompetenz in der Unterrichtssprache, die Unterstützung von Roma-Kindern beim Erwerb digitaler Kompetenzen, Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen sowie bis zu einem gewissen Grad Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungsniveaus und zum erfolgreichen Aufstieg von Roma-Schülerinnen und -Schülern aus der Pflichtschulbildung in die weiterführende Bildung betreffen.

Alle Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung haben im Einklang mit den ehrgeizigeren Verpflichtungen, die im Strategischen Rahmen der EU für die Roma vorgeschlagen wurden, Maßnahmen zur Verhinderung von Segregation und zum Wechsel von Roma-Schülerinnen und -Schülern von segregierten Schulen an reguläre Bildungseinrichtungen vorgesehen. In einigen Fällen (z. B. HU, RO und SK) scheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht immer systematisch ausgehend von einer genau definierten Ausgangslage entwickelt und von Indikatoren und Zielen begleitet wurden, jedoch nicht ausreichend zu sein, um dem Ausmaß der Herausforderungen gerecht zu werden. Mit anderen Maßnahmen wird die Inklusivität in Schulen gefördert und die Diskriminierung von Roma-Kindern bekämpft. Mehrere NSRR erwähnen die Entwicklung und Nutzung von Lehrmaterial in der Romani-Sprache.

Die meisten NSRR enthalten keine ausreichenden Maßnahmen, um die soziale Mobilität von Roma-Studierenden zu erhöhen und ihnen dabei zu helfen, erfolgreich von der Sekundarstufe II in den Tertiärbereich aufzusteigen. In den NSRR wird im Allgemeinen nicht angemessen darauf eingegangen, wie Hindernisse für die Teilnahme von Roma-Kindern an Kindergärten beseitigt werden können, einschließlich Kindern, die in abgelegenen, ländlichen oder segregierten Gebieten leben. In den NSRR werden auch keine angemessenen Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Beschäftigung von Roma-Lehrkräften, -Lehrassistenten und -Mediatoren unterstützt wird. Maßnahmen zur Förderung der Bildung von erwachsenen Roma werden in mehreren NSRR erwähnt (z. B. AT, BG, DE, EL, ES, HR, HU, FI, IT, LT, PL und SI).

Viele NSRR bleiben in Bezug auf die in diesem Bereich zugewiesenen Mittel vage, weshalb es schwierig ist, die Angemessenheit der Mittel zu bewerten oder die potenziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen vorherzusagen.

Maßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass Schüler die Schule vorzeitig verlassen, werden nicht im ausreichenden Umfang durch geeignete Maßnahmen ergänzt, mit denen die Roma-Schüler, die ihre Schullaufbahn abgebrochen haben, wieder in die formale Bildung integriert werden. Einige Mitgliedstaaten (z. B. CZ, HR, IT, LV und SK) verfügen über Maßnahmen, um Fehldiagnosen und die unangemessene Unterbringung von Roma-Schülern in sonderpädagogischen Angeboten anzugehen und zu verhindern. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die digitalen Kompetenzen in der Bildung und den Zugang zum Internet zu verbessern. Zudem sind Maßnahmen erforderlich, um die Bereitstellung von PCs, Laptops, Tablets und Lehrmaterialien für den Fernunterricht zu verbessern und um sicherzustellen, dass sie arme Gemeinschaften, insbesondere Roma-Kinder, erreichen. Das Risiko einer weiteren digitalen Ausgrenzung der Roma aus der Bildung, wie es während der COVID-19-Pandemie zu beobachten war, wird von den NSRR nicht ausreichend berücksichtigt.

Erfolg versprechende Verfahren in diesem Bereich werden von den Niederlanden umgesetzt, die einen Schulzuschuss in Höhe von 1 Mio. EUR pro Jahr bereitstellen, um von Roma-Kindern besuchte Schulen zu unterstützen. Der nationale Beirat Finnlands für Roma-Angelegenheiten überprüft die Inhalte von Unterrichtsmaterialien, die Roma betreffen, und stellt Orientierungshilfen und Vorschläge für diese Inhalte bereit. Die polnische Regierung bietet den Lokalverwaltungen Anreize, die Zahl der Roma-Schulmediatoren weiter zu erhöhen.

3.2 Verbesserung des effektiven und gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen wirksamen gleichberechtigten Zugang von Roma, insbesondere jungen Roma, zu hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung, Verhütung und Beseitigung von Diskriminierung und zur Arbeitsmarkteingliederung zu fördern.

Die meisten Mitgliedstaaten erkennen das Beschäftigungsgefälle zwischen den Roma und der übrigen Bevölkerung an. Sie schlagen Maßnahmen zur Förderung der Inklusion durch Programme für junge Roma vor, die sich nicht in Schulbildung, Beschäftigung oder Berufsausbildung befinden, mit denen ihre Fähigkeiten und digitalen Kompetenzen verbessert und Praktika, Lehrstellen und Berufsausbildungen angeboten werden sollen. Die Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten zielen darauf ab, die Praxiserfahrungen zu erweitern, um den Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Maßnahmen zur arbeitsmarktorientierten Eingliederung mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen sind ein Element der allgemeinen Politik der Mitgliedstaaten für benachteiligte oder marginalisierte Gruppen. Einige Mitgliedstaaten sehen Maßnahmen zur Unterstützung selbstständiger und unternehmerisch tätiger Roma vor.

Die meisten NSRR befassen sich mit dem geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälle, indem sie Maßnahmen zur arbeitsmarktorientierten Eingliederung für Roma-Frauen festsetzen oder Studien über die Ursachen der geringeren Erwerbsbeteiligung von Roma-Frauen durchführen. Nur wenige Mitgliedstaaten sehen Maßnahmen zur Schulung potenzieller Arbeitgeber in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Vielfalt vor, und noch weniger Mitgliedstaaten planen Schulungen zum Thema Antiziganismus.

Die meisten Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung haben umfassende allgemeine und gezielte Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene vorgelegt, um die Inklusion der Roma zu fördern und Diskriminierung und Antiziganismus als Hindernis für den Zugang zur Beschäftigung zu bekämpfen. Nationale Fonds, ESF+, EFRE 19 oder der Fonds für einen gerechten Übergang 20 werden in mehreren NSRR als Finanzierungsquellen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen genannt, obwohl sie sich auf allgemeine Initiativen beziehen und keine ausführlichen Informationen zu den Mittelzuweisungen für Roma enthalten.

Ein Beispiel für eine Erfolg versprechende Praxis ist Bulgarien und seine allgemeine aktive Arbeitsmarktpolitik, die sich an junge Arbeitslose unter 29 Jahren, darunter Roma, richtet. Ein weiteres Beispiel ist Litauen, da es Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des Unternehmertums, auch für benachteiligte Gruppen wie Roma, ergriffen hat. Belgien führt die aus dem ESF finanzierten Roma@work-Projekte durch, die Arbeit suchende Roma mit Schulungen und Coaching unterstützen.

3.3 Verbesserung der Gesundheit der Roma und ihres wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen wirksamen gleichberechtigten Zugang ohne Barrieren zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten sicherzustellen, insbesondere für die am stärksten gefährdeten oder in marginalisierten oder abgelegenen ländlichen und segregierten Gebieten lebenden Menschen.

Die meisten Mitgliedstaaten erkennen die besonderen Herausforderungen beim Sicherstellen eines gleichberechtigten Zugangs der Roma zur Gesundheitsversorgung an. In einigen NSRR wird die Durchführung von Studien über die Gesundheitssituation der Roma-Bevölkerung mit dem Ziel geplant, das Wissen und die Kapazitäten der Behörden zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln.

Die meisten Mitgliedstaaten legen den Schwerpunkt auf die Ausbildung zu Angehörigen der Gesundheitsberufe, Fieldworkern und Roma-Gesundheitsmittlern sowie auf Sensibilisierungskampagnen zur Förderung einer gesunden Lebensweise und die Gesundheitsversorgung für Kinder. Weitere Maßnahmen umfassen die direkte Kontaktaufnahme mit der in Siedlungen lebenden Roma-Bevölkerung, um mobile Gesundheitsdienste zu erbringen.

Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen für Roma-Frauen mit Schwerpunkt auf der reproduktiven Gesundheitsfürsorge vorgelegt. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, LGBTIQ-Roma sowie Opfern oder potenziellen Opfern von Menschenhandel werden in wenigen NSRR berücksichtigt. Nur wenige Mitgliedstaaten sehen Maßnahmen zur Erhöhung der Lebenserwartung in der Roma-Bevölkerung vor. Fast die Hälfte der NSRR schlägt Maßnahmen vor, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken, unter anderem durch Impfkampagnen (z. B. BG, CZ, CY, EE, EL, ES, FR, HU, HR, IE, LV, RO und SK).

Die meisten Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung haben kombinierte allgemeine und gezielte Maßnahmen eingeführt und erwähnen, dass es Durchführungspläne für diese Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene gibt, wenngleich diese Pläne in einigen Fällen nicht gut formuliert sind. Diese Mitgliedstaaten betrachten Diskriminierung und Antiziganismus als Gründe, die Roma am Zugang zur Gesundheitsversorgung hindern.

In mehreren NSRR wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus dem ESF+ und dem EFRE für dieses Ziel genutzt werden, vor allem für allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Randgruppen zur Gesundheitsversorgung.

Beispiele für Erfolg versprechende Praktiken stammen aus Portugal, das gezielte Maßnahmen zur Ausbildung von Roma-Gesundheitsmediatoren durchführt, und aus Zypern, das allen Menschen einen unkomplizierten allgemeinen kostenlosen Zugang zu Kinderärzten bietet.

3.4 Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu angemessenem, nicht segregiertem Wohnraum und grundlegenden Diensten

In der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Gleichbehandlung der Roma beim Zugang zu angemessenem, nicht segregiertem Wohnraum und grundlegenden Diensten sicherzustellen. Dazu gehören Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation gemäß Grundsatz 20 der Europäischen Säule sozialer Rechte 21 .

Mehrere Mitgliedstaaten sehen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden Diensten, insbesondere zu Leitungswasser, und bis zu einem gewissen Grad Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung der räumlichen Segregation vor. Nur wenige NSRR enthalten sowohl allgemeine als auch gezielte Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Sozialwohnungen, während mehrere NSRR Maßnahmen zur Durchführung offizieller Verfahren für die städtebauliche Aufwertung und die Aufwertung von Wohngebäuden, zur Förderung von Wohneigentum und für Investitionen in die Infrastruktur wie die Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallwirtschaft, Straßen und Zugang zu Verkehrsmitteln vorschlagen.

Der wichtige Aspekt der Bekämpfung von Diskriminierung und Antiziganismus als Hindernisse für den Zugang zu Wohnraum wird nur von wenigen Mitgliedstaaten anerkannt und spiegelt sich noch weniger in konkreten Maßnahmen wider. In den meisten NSRR werden Probleme wie Zwangsräumungen, die fehlende Möglichkeit für Roma, Eigentümer von Immobilien zu werden oder sich eine nachhaltige Miete zu leisten, oder die Verringerung der Überbelegung bei den Haushalten nur unzureichend behandelt.

Die meisten Mitgliedstaaten (CZ, EL, ES, HU und SK) mit einer größeren Roma-Bevölkerung haben allgemein Initiativen zur Beseitigung der Segregation auf lokaler Ebene aufgenommen, während es in Bulgarien und Rumänien keine spezifischen Maßnahmen zur Beseitigung der Segregation gibt. Im Rahmen solcher Initiativen wird dafür gesorgt, dass aus öffentlichen Mitteln finanzierte Neubaugebiete nicht segregiert, die Präsenz der Roma in Wohnbezirken überwacht oder die gesamte Gemeinschaft in Prozesse zur Beseitigung der Segregation eingebunden wird, indem die Gemeinschaft auf die Aufnahme von Roma vorbereitet wird, die aus segregierten Gebieten umgezogen sind.

In diesem Bereich wird in den meisten NSRR die Nutzung von EU-Förderprogrammen geplant. Jedoch werden ausführliche Informationen hinsichtlich der Mittelzuweisung nur in Ausnahmefällen vorgelegt.

Beispiele für Erfolg versprechende Praktiken finden sich in Deutschland, wo die lokalen Behörden einen auf Roma zugeschnittenen Ansatz in ihre Strategie für den Zugang zu Wohnraum aufnehmen, oder in Frankreich, das bis 2030 eine vollständige Auflösung der Elendsviertel 22 plant, was durch Ziele und einen Zeitplan untermauert wurde. Weitere Beispiele sind das Verfahren Sloweniens, mit dem Siedlungen kartiert und legalisiert werden, um ihre Infrastruktur zu verbessern, und das Verfahren Schwedens, mit dem Leitfäden erstellt wurden, um die Vermieter für die Lage der Roma auf dem Wohnungsmarkt zu sensibilisieren und Diskriminierung zu bekämpfen. Ein weiteres Beispiel für eine Erfolg versprechende Praxis ist das Projekt „Housing First Romodrom“ 23 in Tschechien, das sich mit Obdachlosigkeit und schlechten Wohnbedingungen bei Menschen mit Roma-Herkunft befasst, die sozial ausgegrenzt werden oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

4.ÜBERWACHUNG UND BERICHTERSTATTUNG

Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma wurde vorgeschlagen, dass alle Mitgliedstaaten die Festlegung von Zielen, die Datenerhebung, die Überwachung und die Berichterstattung verbessern sollten und dass Daten regelmäßig erhoben werden sollten, um in die Berichterstattung und Überwachung einfließen zu können. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, als Mindestverpflichtung in ihren NSRR nationale Informationen zur Ausgangslage und Zielsetzungen im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben der EU auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsanalyse festzulegen. Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma wurde ferner vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten als zusätzliche Verpflichtung nationale quantitative und qualitative Ziele für alle sieben EU-Ziele und die damit verbundenen Vorgaben aufnehmen, je nach Verfügbarkeit von Daten und nationalen Kontexten und Herausforderungen.

Die von der FRA durchgeführte Erhebung über die Roma für den Zeitraum 2020-2021 24 wurde im Oktober 2022 veröffentlicht. Sie liefert die Ausgangsdaten zur Lage der Roma in acht EU-Mitgliedstaaten 25 und zwei Bewerberländern 26 . Auf der Grundlage dieser Daten werden die Fortschritte in der EU und in den erfassten Mitgliedstaaten überwacht.

Die meisten Mitgliedstaaten haben einen von den nationalen Roma-Kontaktstellen koordinierten Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus eingerichtet, der Beiträge nationaler Roma-Plattformen, zivilgesellschaftlicher Organisationen der Roma, der Ministerien, der Gleichstellungsstellen und nationaler statistischer Einrichtungen berücksichtigt. Diese Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen werden auch vom Beitrag der Initiative Roma Civil Monitoring profitieren.

In den NSRR einiger Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung (BG, CZ, EL, ES und HR) wurden nationale quantitative Ziele für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zum Erreichen der Kernziele für die sieben Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma festgelegt. Die Slowakei reagierte auf sechs Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma, wobei das horizontale Ziel „Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ nicht berücksichtig wurde. Ungarn hat als Reaktion auf die Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma explizite nationale quantitative Ziele in den Bereichen Armut, Bildung und Beschäftigung aufgenommen. Rumänien hat keine nationalen Ziele im Hinblick auf die Kernziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma festgelegt.

Estland, Slowenien, Lettland und Litauen haben nationale Ziele festgelegt, die den Kernzielen des Rahmens für ein Ziel oder mehrere Ziele entsprechen.

In Bezug auf die Datenerhebung haben sich mehrere Mitgliedstaaten auf Daten bezogen, die aus Eurostat- und FRA-Erhebungen sowie aus nationalen statistischen Ämtern stammen. Gleichzeitig haben einige Mitgliedstaaten das Fehlen von Informationen zur Ausgangslage und Zielvorgaben mit rechtlichen Beschränkungen bei der Erhebung von Daten über die ethnische Zugehörigkeit begründet.

Entsprechend der Empfehlung des Rates sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die nationalen Berichte über die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma vollständig öffentlich zugänglich gemacht werden. In den meisten NSRR fehlen jedoch Informationen zu diesem Aspekt.

5.FINANZIERUNG DER UMSETZUNG DER NATIONALEN STRATEGISCHEN RAHMEN FÜR DIE ROMA

Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma und in der Empfehlung des Rates wird die Bedeutung der EU-Mittel und der nationalen Mittel für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma hervorgehoben und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, in ihren nationalen Rahmen zu erläutern, wie EU-Mittel und nationale Mittel sowie Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden. Viele Mitgliedstaaten haben eine Kombination aus nationalen und EU-Mitteln als Finanzierungsquellen angegeben, vor allem im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, sowie Mittel anderer internationaler Geber. Diese Mischfinanzierung dient der Umsetzung der in den NSRR festgelegten Maßnahmen und der Maßnahmen, die die Roma im Rahmen allgemeiner Programme in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum einbeziehen.

Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma und in der Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen mit größeren Herausforderungen und diejenigen mit einer bedeutenden Roma-Bevölkerung, aufgefordert, die im Wege des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027 und von NextGenerationEU für Roma verfügbaren Mittel in vollem Umfang zu nutzen. Um dies zu ermöglichen, wurden die Verordnungen für den Zeitraum 2021–2027 verschärft und klarer strukturiert, beispielsweise durch das spezifische Ziel des ESF+, die sozioökonomische Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen wie etwa der Roma zu fördern, und durch ergänzende EFRE-Investitionen in diesem Bereich sowie durch die Aufnahme der entsprechenden thematischen grundlegenden Voraussetzung in die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 27 für den Kohäsionsfonds.

Gemäß dieser grundlegenden Voraussetzung müssen Mitgliedstaaten, die Mittel für dieses Ziel bereitstellen, über nationale strategische Politikrahmen zur Eingliederung der Roma verfügen. Dazu gehören strenge Anforderungen in Bezug auf die Überwachung, Maßnahmen gegen die Segregation, die durchgängige Berücksichtigung der Eingliederung der Roma auf regionaler und lokaler Ebene und eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft der Roma und anderen relevanten Akteuren. Die grundlegende Voraussetzung wird während des gesamten Planungszeitraums kontinuierlich überwacht. Sollte der Mitgliedstaat diese nicht mehr erfüllen, wird die Erstattung der Ausgaben für das entsprechende spezifische Ziel blockiert. Darüber hinaus müssen alle Mitgliedstaaten im Rahmen des ESF+ die Anforderung eines thematischen Schwerpunkts erfüllen, wonach 25 % für die Förderung der sozialen Inklusion einzusetzen sind, wobei die Roma eine wichtige Zielgruppe bilden.

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die verfügbaren Mittel die Roma wirksam erreichen.

In den Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen 2021–2027 und die EFRE- und ESF+-Programme betonte die Kommission, dass länderspezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit den Roma in den kommenden Programmen angemessen berücksichtigt und angegangen werden sollten und dass Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung der Roma und des Zugangs zu allgemeinen, nicht segregierten Infrastrukturen und Diensten umgesetzt werden sollten.

Sechzehn Mitgliedstaaten (BG, CZ, EE, EL, ES, FI, FR, HU, HR, IT, LU, PL, PT, RO, SK und SI) beabsichtigen, Mittel aus dem ESF+ für marginalisierte Bevölkerungsgruppen wie die Roma mit einem Volumen von über 1,8 Mrd. EUR 28 bereitzustellen.

Im Einklang mit der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 29 dürften die in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Reformen und Investitionen dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters ab 2019 ermittelt wurden, wirksam zu bewältigen. 30 Im Rahmen des Europäischen Semesters haben BG, CZ 31 , HU, RO und SK im Zeitraum 2012-2019 regelmäßig länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf die Eingliederung der Roma erhalten. Im Jahr 2019 richtete der Rat länderspezifische Empfehlungen an BG, HU, RO und SK, in denen in erster Linie auf die Notwendigkeit einer inklusiven und hochwertigen Bildung für Roma-Schülerinnen und -Schüler eingegangen wurde.

Weitere Investitionen und Reformen betreffen die Einrichtung von Jugendzentren, die auf die persönliche Entwicklung junger Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen wie Roma ausgerichtet sind, und die Bereitstellung energieeffizienter Sozialwohnungen für schutzbedürftige Gruppen. Insgesamt umfassen die Pläne eine beträchtliche Anzahl von Reformen und Investitionen zur Unterstützung sozialer Ziele. Im Ganzen haben die Mitgliedstaaten rund 28 % ihrer Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Unterstützung sozialer Ziele bereitgestellt, die auf vier Kategorien verteilt sind: Beschäftigung und Kompetenzen, Bildung und Kinderbetreuung, Gesundheit und Langzeitpflege sowie Sozialpolitik. 33  

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Mittel optimal zu nutzen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs marginalisierter Gruppen wie der Roma zu regulärer Bildung sowie zu Wohnraum, Gesundheitsdiensten, Langzeitpflege und Beschäftigung ohne Segregation zu entwickeln und umzusetzen, ihre soziale Inklusion zu fördern und zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit marginalisierten Roma-Gemeinschaften arbeiten, zu unterstützen.

6.ERWEITERUNGSLÄNDER: EU-BEWERBERLÄNDER UND MÖGLICHE BEWERBERLÄNDER 34

Unter Beweis ihres starken Engagements für die Inklusion der Roma einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Länder des Westbalkans im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erklärung von Poznań 35 darauf, ihre NSRR/Aktionspläne mit dem Strategischen Rahmen der EU für die Roma in Einklang zu bringen, und werden daher in diese Bewertung einbezogen.

Das Ziel der Bekämpfung des Antiziganismus wurde in der gesamten Region des Westbalkans aufgenommen. Die neuen NSRR wurden unter Beteiligung der Zivilgesellschaft ausgearbeitet. Alle NSRR der Partner des Westbalkans verfügen über nationale Indikatoren und Überwachungsinstrumente. Die regelmäßige Datenerhebung, die öffentliche Berichterstattung und die Evaluierung sollten jedoch verstärkt werden, um eine zuverlässige Bewertung der Fortschritte sicherzustellen, wobei die Ergebnisse der Erhebungen zum Westbalkan als Ausgangsbasis für die Region herangezogen werden sollten.

Obwohl Armut und soziale Ausgrenzung der Roma in der Region weitverbreitet sind, decken die Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems die Mehrfachdiskriminierung und die strukturelle Diskriminierung (Frauen, ältere Menschen, Kinder, LGBTIQ-Personen und staatenlose Roma) nicht ausreichend ab. Der im Rahmen hervorgehobenen Notwendigkeit, die Befugnisse und die Verwaltungskapazitäten der nationalen Roma-Kontaktstellen zu stärken und ihre direkte Beteiligung an der Planung und Überwachung der EU-Mittel sicherzustellen, wird nicht ausreichend Rechnung getragen.

Was die Finanzierung anbelangt, so wird in den NSRR und den Aktionsplänen verstärkt darauf geachtet, den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, und es wird auf Mittelzuweisungen aus den nationalen Haushalten verwiesen. Dennoch besteht ein hohes Maß an Abhängigkeit von Gebermitteln. Die umfangreiche finanzielle Unterstützung durch die Kommission mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) hilft Regierungen und lokalen Behörden bereits bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten und unterstützt Bildung, Unternehmertum, die Legalisierung von Siedlungen und Netzwerke zivilgesellschaftlicher Organisationen der Roma. Diese finanzielle Unterstützung wird sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene fortgesetzt und deckt neue Schwerpunktbereiche wie den digitalen Bereich ab.

Was die sektoralen Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma betrifft, so ist die Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger Bildung, hochwertiger Beschäftigung und hochwertigen Gesundheitsdiensten ein strategisches Ziel in allen NSRR, wenngleich Unterschiede bei der Detailliertheit bestehen. Die Beschäftigung von Roma-Frauen und jungen Menschen und der Erwerb digitaler Kompetenzen werden nicht ausreichend berücksichtigt. Gesundheitsmaßnahmen für Kinder, schutzbedürftige Personen und Opfer geschlechtsbezogener Gewalt werden nur zum Teil abgedeckt, und die Verbesserung der Mediation im Bereich der Gesundheitsfürsorge wird nicht ausreichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Versorgung mit Wohnraum haben die Länder des westlichen Balkans bereits eine Bestandsaufnahme illegaler/informeller Siedlungen abgeschlossen. In den NSRR wird auf den Zugang zu Sozialwohnungen eingegangen, es werden jedoch nur zum Teil Fragen wie die Legalisierung und Verbesserung der Infrastruktur in Siedlungen, die Abschaffung der Praxis der Zwangsräumung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit von Roma abgedeckt. Insgesamt verläuft die Entwicklung in die richtige Richtung, doch werden das gesamte Jahrzehnt hindurch weitere Anstrengungen erforderlich sein.

Die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sowie die schrittweise Angleichung an den Strategischen Rahmen der EU für die Roma müssen in der Ukraine und der Republik Moldau 36 , den beiden neuen EU-Bewerberländern, sowie in Georgien als möglichem Bewerberland angemessen angegangen werden. Die in den Stellungnahmen der Europäischen Kommission 37 festgelegten Schwerpunkte beinhalten bereits, dass die drei Länder die Rechte ihrer nationalen Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen sowie den Rechtsrahmen in dieser Hinsicht stärken müssen.

Die Kommission wird die Fortschritte aufmerksam verfolgen und die Inklusion der Roma in den Ländern des Westbalkans, in der Ukraine, Moldau, Georgien und der Türkei im Rahmen des Kapitels 23 „Justiz und Grundrechte“ der Erweiterungsverhandlungen weiterhin finanziell unterstützen.

7.ORIENTIERUNGSHILFE FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN

Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Roma-Bevölkerung werden nachdrücklich aufgefordert, bei der Bewältigung der Herausforderungen, mit denen Roma in den vier sektoralen Bereichen konfrontiert sind, ehrgeizigere Ziele zu verfolgen und gleichzeitig für eine angemessene übergreifende Anwendung der horizontalen Ziele zur Bekämpfung von Antiziganismus, Diskriminierung, Hetze und Hassverbrechen, Armut und zur Gewährleistung einer sinnvollen Teilhabe der Roma an der Gesellschaft zu sorgen. Die Umsetzung der NSRR und der Aktionspläne sollte auf soliden Informationen zur Ausgangslage, einschließlich der von der FRA durchgeführten Erhebung über die Roma für den Zeitraum 2020-2021 für die untersuchten Länder, und auf ausreichend ehrgeizigen Zielen beruhen, die eng mit den Zielvorgaben des Strategischen Rahmens der EU für die Roma verknüpft sind. Es ist wichtig, dass diese Mitgliedstaaten einen kombinierten Ansatz verfolgen, bei dem sowohl die Gleichstellung und Inklusion der Roma angestrebt als auch durchgängig berücksichtigt wird.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die über eine Reihe politischer Maßnahmen zur Inklusion verfügen, auf, sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Programme zur sozialen Inklusion die Roma-Bevölkerung wirksam erreichen, und gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die den Zugang der Roma zu nicht segregierten Infrastrukturen und Diensten fördern.

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten, die derzeit andere nationale Strategien zur Verringerung von Ungleichheit oder zur Bekämpfung von Diskriminierung entwickeln oder umsetzen, wie Aktionspläne gegen Rassismus oder Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder, auf, für eine angemessene durchgängige Berücksichtigung der Roma-Fragen sowie eine vollständige Komplementarität und Angleichung an die in den NSRR vorgesehenen Maßnahmen zu sorgen.

Alle Mitgliedstaaten stimmten den Zielvorgaben der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armut zu, die im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte 2021 38 vorgeschlagen wurden. Sie haben in diesen Bereichen nationale Ziele entwickelt, die in vollem Umfang genutzt werden sollten, um sicherzustellen, dass niemand außen vor bleibt.

Nationale Roma-Kontaktstellen

Die Rolle und die Wirksamkeit der nationalen Roma-Kontaktstellen sind ein wesentliches Element für die erfolgreiche Umsetzung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma. Zwar haben die meisten Mitgliedstaaten ihre nationalen Roma-Kontaktstellen mit geeigneten Befugnissen und Funktionen zur Koordinierung mit Ministerien und anderen zuständigen Behörden ausgestattet, jedoch wurden sie im Hinblick auf zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nicht ausreichend gestärkt, was ihre Fähigkeit zur gründlichen Wahrnehmung ihrer Koordinierungs- und Überwachungsaufgaben einschränkt. Sie sollten gegebenenfalls auch in die Planung, Durchführung und Überwachung (auch in Monitoringausschüssen) der EFRE- und ESF+-Programme sowie der Aufbau- und Resilienzpläne und aller anderen Unionsfonds einbezogen werden, die die Gleichstellung und Inklusion der Roma unterstützen können. Die Kommission weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten die nationalen Roma-Kontaktstellen weiter stärken, damit sie ihre Schlüsselrolle wirksam erfüllen können.

Antiziganismus

Die Bekämpfung und Verhütung von Antiziganismus ist ein zentrales Ziel und Leitprinzip des Strategischen Rahmens der EU für die Roma und der Empfehlung des Rates. Viele NSRR erkennen an, wie wichtig es ist, gegen ihre verschiedenen Ausdrucksformen und Ausprägungen vorzugehen, darunter Rassismus gegen Roma, Diskriminierung, Vorurteile, Stereotype und Stigmatisierung sowie Hetze und Hassverbrechen.

Viele Mitgliedstaaten nehmen in ihren Beschreibungen der nationalen Gegebenheiten und Herausforderungen Bezug auf Antiziganismus. Die meisten Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung haben, wenn auch in unterschiedlichem Umfang und mit unterschiedlichem Ehrgeiz, Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens festgelegt, die dem Ausmaß des Problems jedoch nicht angemessen sind. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken, und ermutigt diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keine Pläne zur Lösung dieses Problems vorgelegt haben, dies jetzt zu tun.

Segregation im Bildungs- und Wohnungswesen

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen mit einer bedeutenden Roma-Bevölkerung, auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die schulische und räumliche Segregation von Roma-Kindern zu verhindern und zu beseitigen und das Problem der Fehldiagnosen anzugehen, aufgrund denen Roma-Kinder unangemessenerweise in sonderpädagogischen Angeboten untergebracht werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die Hindernisse, die Roma-Kinder davon abhalten, in die Vorschule zu gehen und eine hochwertige Bildung auf allen Ebenen in nicht segregierten Einrichtungen zu erhalten, proaktiv zu ermitteln und zu beseitigen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, EU-Mittel (ESF+, EFRE, InvestEU und Aufbau- und Resilienzplan) in vollem Umfang zu nutzen, um zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Entwicklungsaussichten marginalisierter Roma-Gemeinschaften und von in einkommensschwachen Haushalten lebenden Roma beizutragen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Die Mitgliedstaaten sollten reguläre Sozialwohnungen in nicht segregierten Gebieten bereitstellen, begleitet von Maßnahmen zur Förderung des Zugangs zu allgemeiner Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge, und lokale Maßnahmen entwickeln oder aktualisieren sowie Pläne zur Beseitigung der Segregation umsetzen.

Ziele und Indikatoren

Die Festlegung genau quantifizierter nationaler Ziele in Verbindung mit Indikatoren und Informationen zur Ausgangslage ist für die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma von entscheidender Bedeutung. Die von der FRA durchgeführte Erhebung über die Roma für den Zeitraum 2020-2021 bietet einen Ausgangspunkt für die untersuchten Länder. Es ist wichtig, dass diese Mitgliedstaaten einen kombinierten Ansatz verfolgen, bei dem sowohl die Gleichstellung und Inklusion der Roma angestrebt als auch durchgängig berücksichtigt wird.

Ferner fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, ihre NSRR erforderlichenfalls zu überprüfen und zu ändern, um spezifische quantitative Ziele zu entwickeln, die der EU dabei helfen, die Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma bis 2030 gemeinsam zu erreichen.

Durchgängige Berücksichtigung

Viele NSRR beschreiben Maßnahmen, die mit allgemeinen Maßnahmen und Programmen zur sozialen Inklusion verknüpft sind. In Bezug auf diese Maßnahmen fehlen jedoch oft ausführliche Informationen darüber, wie und in welchem Umfang die Roma von ihnen profitieren können. Zwar sind Anstrengungen erforderlich, um die Inklusion der Roma durch allgemeine Maßnahmen und Programme anzugehen, doch sollten die Mitgliedstaaten Schutzvorkehrungen treffen, um Versäumnissen vorzubeugen oder die nur oberflächliche Integration von Roma-Fragen zu vermeiden. Die nationalen Roma-Kontaktstellen sollten einbezogen und in die Lage versetzt werden, eine sektorübergreifende Koordinierungsfunktion in diesem Prozess zu übernehmen.

Teilhabe

Die Mitgliedstaaten sollten die tatsächliche und sinnvolle Beteiligung der Roma in allen Phasen der Umsetzung der NSRR und der aus EU-Fonds finanzierten Programme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie an der Überwachung der NSRR und der diesbezüglichen Berichterstattung sicherstellen. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich kann durch eine stärkere Einbeziehung der nationalen Roma-Plattformen oder gleichwertige Konsultations- und Beteiligungsprozesse erreicht werden.

8.UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

1)Durchsetzung der EU-Gesetzgebung

Die Kommission wird die Durchsetzung und Anwendung der Rassismusbekämpfungsrichtlinie 39 , der Opferschutzrichtlinie 40 und des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weiterhin überwachen und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften und der nationalen Politik zu bewirken. Die Kommission wird den institutionellen Rahmen für die Bekämpfung von Diskriminierung stärken, indem sie einen Legislativvorschlag zu Standards für Gleichstellungsstellen vorlegt.

2)Durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Roma in politischen Initiativen der EU und Mobilisierung von EU-Mitteln für Roma

Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in allen Politikbereichen, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogrammen der EU zur Förderung von Zusammenhalt, Inklusion und Teilhabe durchgängig berücksichtigt wird. Die Kommission wird die Umsetzung der für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma relevanten Maßnahmen auch im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen.

Die Mitgliedstaaten werden durch finanzielle Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Rahmen für die Roma unterstützt. Weitere Unterstützung soll auch in Form von Hilfe aus dem Instrument für technische Unterstützung 41 geleistet werden. Insbesondere über die FRA soll der Aufbau von Kapazitäten für die Entwicklung solider Überwachungs- und Bewertungssysteme und die Erhebung von Gleichstellungsdaten für die Politikgestaltung und die Umsetzung der nationalen Rahmen für die Roma angeboten werden. Die nationalen Roma-Kontaktstellen sollen dabei unterstützt werden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit zur Überwachung und Berichterstattung über die Umsetzung der nationalen Rahmen für die Roma zu erweitern und maßgeschneiderte Indikatoren zu entwickeln.

Die Kommission wird die Sitzungen mit den Roma-Kontaktstellen bestmöglich nutzen, um die Ergebnisse dieser Mitteilung weiterzuverfolgen.

Die Kommission wird die Durchführung verschiedener Programme und Projekte unterstützen, etwa des EU-Pilotprogramms HERO 42 , das Pilotprojekte zur Verbesserung des Zugangs schutzbedürftiger Roma-Familien zu Wohnraum und Beschäftigung ermöglicht, und der vorbereitenden Maßnahme 2021-2025 der EU– Roma Civil Monitor – für den Aufbau von Kapazitäten bei den zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma, um die Umsetzung der NSRR zu überwachen. Andere Projekte legen den Schwerpunkt auf den Zugang zu Bildung oder den Aufbau von Kapazitäten für die Politikgestaltung, z. B. die gemeinsamen Programme INSCHOOL und ROMACT der EU und des Europarates. 43

Die nationalen Roma-Kontaktstellen und die nationalen Roma-Plattformen werden im Zuge der speziellen Aufforderungen der Kommission im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values, CERV) 44 unterstützt. Mit dem CERV-Programm werden auch Projekte zur Bekämpfung von Rassismus, Antiziganismus und Diskriminierung sowie Projekte zum Gedenken an den Holocaust im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zum europäischen Geschichtsbewusstsein 45 gefördert.

Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, um den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung für alle im Rahmen des Europäischen Bildungsraums (European Education Area, EEA) und des Aktionsplans für digitale Bildung 46 sowie des ESF+ zu fördern. Die Kommission fördert das Voneinander-Lernen bei der Bekämpfung von Diskriminierung in und durch Bildung im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe für Gleichstellung und Werte im strategischen Rahmen des europäischen Bildungsraums weiterhin.

Die Kommission wird Roma-Fragen stärker bei allen einschlägigen Tätigkeiten im Rahmen der Strategien zur Umsetzung der Union der Gleichheit 47 , des Erasmus+-Programms 48  und der Programme des Europäischen Solidaritätskorps 49 berücksichtigen. Die Kommission wird im Rahmen des Programms EU4Health 50 Ressourcen mobilisieren, um Krankheiten vorzubeugen und Impfungen zu erleichtern und um die Entwicklung von Mechanismen zur besseren Bewältigung gesundheitsbedingter Krisen, auch bei der Roma-Bevölkerung, zu unterstützen. Im Rahmen der Klima- und Infrastrukturfonds 51 sollen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, einschließlich Roma, sowie erschwingliche Sozialwohnungen mit Projekten gefördert werden.

Bei der Umsetzung der EU-Fonds, einschließlich der Programme des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass den Bedürfnissen der Roma durch einen kombinierten Ansatz aus allgemeinen und gezielten Maßnahmen Rechnung getragen wird. Darüber hinaus wird sie den Austausch bewährter Verfahren und Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Segregation in den Bereichen Bildung und Wohnraum fördern.

3)Maßnahmen und Unterstützung der EU zur Förderung der Teilhabe, Inklusion und Vielfalt der Roma

Aufbauend auf ihrer gängigen Praxis wird die Kommission mit dem Mitgliedstaat zusammenarbeiten, der den EU-Ratsvorsitz innehat, um die Themen Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma weiterhin ganz oben auf der politischen Tagesordnung zu behandeln.

Die Kommission wird ihre Arbeit zur Förderung transnationaler Partnerschaften, des Voneinander-Lernens und des Austauschs von Know-how und Erfolg versprechenden Verfahren voranbringen, indem sie Folgendes unterstützt: i) das Netz der nationalen Roma-Kontaktstellen, ii) die Organisation des Europäischen Forums für die Integration der Roma, iii) die Umsetzung des Projekts „Roma Civil Monitor“, iv) die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netz der Gleichstellungsstellen (Equinet) und dem EURoma-Netz.

Die Kommission wird auch ihre Zusammenarbeit und Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft der Roma fortsetzen, um den Internationalen Tag der Roma zu begehen.

Die Kommission wird Vielfalt und Inklusivität im Rahmen des Programms Kreatives Europa 52 sowie die Inklusion der Roma am Arbeitsplatz über die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt 53 fördern. Die neue Personalstrategie der Kommission 54 wird dazu beitragen, die Vielfalt bei ihren Bediensteten zu erhöhen und mehr Praktikantinnen und Praktikanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterrepräsentierten Gruppen und ethnischen Minderheiten zu gewinnen. Über ihr Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie 55 bietet die Kommission auch Einblicke in die Entwicklung von Maßnahmen für eine inklusive Bürgerbeteiligung, die dazu beitragen können, die inklusive Teilhabe der Roma in Europa auf politischer und lokaler Ebene zu fördern.

4)Maßnahmen und Unterstützung der EU zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Antiziganismus

Gemäß ihrer Zusage, positive Narrative und Vorbilder für die Rolle der Roma zu fördern und Antiziganismus, Stereotypisierung, gegen Roma gerichtete Rhetorik und Hetze zu bekämpfen, wird die Kommission ihre Arbeit über die Hochrangige Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität sowie die Kooperation und gemeinsame Arbeit mit dem Europarat im Rahmen des bevorstehenden Projekts EQUIROM 56 fortsetzen.

9.    SCHLUSSFOLGERUNG

Die wichtigsten Ziele, Vorgaben und Maßnahmen des Strategischen Rahmens der EU für die Roma und der Empfehlung des Rates spiegeln sich in unterschiedlichem Maße in den nationalen strategischen Rahmen für die Roma wider. Damit die NSRR bis 2030 die gewünschten Veränderungen bewirken können, müssen starke Partnerschaften zwischen allen einschlägigen Interessenträgern aufgebaut und aufrechterhalten werden, um wirksam auf länderspezifische Herausforderungen zu reagieren, die Fortschritte gründlich zu überwachen und die NSRR erforderlichenfalls anzupassen und zu aktualisieren. Die Kommission setzt ihre Arbeit auf EU-Ebene fort, um dafür zu sorgen, dass diese Arbeit uneingeschränkt unterstützt wird.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bewertung, die Ergebnisse und die Leitlinien der Kommission für Verbesserungen bestmöglich zu nutzen und bis Juni 2023 im Einklang mit der Empfehlung des Rates über ihre Fortschritte Bericht zu erstatten. In der nächsten Mitteilung der Kommission werden die ersten Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung ihrer nationalen strategischen Rahmen für die Roma und die Fortschritte bewertet, die sie bei der Verwirklichung der Ziele für 2030 erzielt haben.

Die FRA hat sich verpflichtet, 2024 eine neue Erhebung über die Roma durchzuführen. Mit den Ergebnissen und den Zweijahresberichten der Mitgliedstaaten werden die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission erweitert, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma für 2030 zu messen. Die Kommission wird bei der Messung dieser Fortschritte eng mit der FRA zusammenarbeiten.

(1)

  COM(2020) 620  – Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma.

(2)

 Bericht über die Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (COM(2018) 785 final).

(3)

 Empfehlung des Rates vom 12. März 2021 zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (2021/C 93/01) Empfehlung des Rates vom 12. März 2021 zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (2021/C 93/01) .

(4)

Entwickelt von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Zusammenarbeit mit den nationalen Roma-Kontaktstellen, den nationalen statistischen Ämtern und der Kommission.

(5)

Ein nationaler strategischer Rahmen für die Roma bezieht sich auf nationale Roma-Strategien und/oder integrierte Pakete politischer Maßnahmen in einem breiteren sozioökonomischen Kontext, die für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma relevant sind.

(6)

Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn.

(7)

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos), die sich im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erklärung von Poznań darauf geeinigt haben, ihre nationalen strategischen Rahmen/Aktionspläne für die Roma in Einklang mit dem Rahmen der EU für die Roma zu bringen.

(8)

  Vorbereitende Maßnahme 2021–2025 – Roma Civil Monitor: Stärkung der Kapazitäten und Beteiligung der Roma und der für die Roma eintretenden Teile der Zivilgesellschaft bei der Überwachung und Überprüfung der Politik . Die Beteiligung und Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Rahmens der EU für die Roma. Roma-Organisationen und für Roma eintretende Organisationen waren bereits an früheren Prüfungen der Umsetzung beteiligt.

(9)

Siehe Tabelle im Anhang mit einem Überblick über die Einreichungen.

(10)

Allgemeine Maßnahmen zur sozialen Inklusion und zur Bekämpfung von Diskriminierungen.

(11)

Malta hat keinen nationalen strategischen Rahmen betreffend Roma angenommen, da auf dem Hoheitsgebiet keine Roma-Bevölkerung bekannt ist.

(12)

Die ausführliche Bewertung ist dem Anhang des ersten Teils der Arbeitsunterlage zu entnehmen.

(13)

Ein Überblick über den Stand der Zielvorgaben nach Mitgliedstaat für alle Ziele ist dem Anhang des ersten Teils der Arbeitsunterlage zu entnehmen.

(14)

  Gesetz 2/2021 bezüglich Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Antiziganismus.

(15)

 Nach der offiziellen Volkszählung von 2001 gibt es 47 917 ukrainische Roma. Andere Schätzungen, z. B. die des Europarats, setzen ihre Zahl deutlich höher an.

(16)

  The Russian war of aggression against Ukraine – The broad fundamental rights impact in the EU (europa.eu) .

(17)

  Europäische Garantie für Kinder .

(18)

  Europäischer Sozialfonds Plus  – ESF+ in Partnerschaft.

(19)

  Europäischer Fonds für regionale Entwicklung .

(20)

  Fonds für einen gerechten Übergang . 

(21)

  Die Europäische Säule sozialer Rechte .

(22)

  Der Plan Frankreichs zur vollständigen Auflösung von Elendsquartieren bis 2030 .

(23)

  https://romodrom.cz/en/our-activities/housing/housing-first/

(24)

  EU-/FRA-Umfrage 2020–2021: Roma in 10 europäischen Ländern – wesentliche Ergebnisse .

(25)

Griechenland, Italien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

(26)

Nordmazedonien und Serbien.

(27)

Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik.

(28)

Dieser Betrag wird nur als Schätzung angesehen. Dies entspricht den von den Mitgliedstaaten am 21. November 2022 offiziell übermittelten Informationen. Die endgültigen Zahlen liegen erst dann vor, wenn alle Programme angenommen sind.

(29)

  Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität .

(30)

In Bezug auf die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne wird gefordert, dass sie die länderspezifischen Empfehlungen ab 2019 berücksichtigen, was für die Mehrzahl der Mitgliedstaaten den länderspezifischen Empfehlungen für 2019 und 2020 entsprach, da die meisten Pläne im Jahr 2021 angenommen wurden. Im Semesterzyklus 2022 wurde ein gezielter Ansatz gewählt, und die länderspezifischen Empfehlungen befassten sich nur mit ausstehenden und sich neu abzeichnenden Prioritäten, die in den angenommenen Aufbau- und Resilienzplänen nicht berücksichtigt worden waren. Infolgedessen erhielt nur HU (das den Aufbau- und Resilienzplan am 15. Dezember 2022 angenommen hatte) im Jahr 2022 eine länderspezifische Empfehlung betreffend Roma. Im Jahr 2019 richtete der Rat länderspezifische Empfehlungen an BG, HU, RO und SK in denen in erster Linie auf die Notwendigkeit einer inklusiven und hochwertigen Bildung für Roma-Schülerinnen und Schüler eingegangen wurde.

(31)

CZ erhielt gezielte länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf die Eingliederung der Roma-Bevölkerung bis 2016.

(32)

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens in Bezug auf den Aufbauplan Ungarns – Rat der EU (europa.eu) .

(33)

  Aufbau- und Resilienzscoreboard (europa.eu) .

(34)

Die Türkei wird von der vorliegenden Bewertung nicht erfasst, da sie über keine nationale Roma-Strategie verfügt. Im Juni 2022 gab der Europäische Rat der Ukraine, Moldau und Georgien im Anschluss an Stellungnahmen der Europäischen Kommission eine europäische Perspektive, wobei der Ukraine und der Republik Moldau auch der Status eines Bewerberlandes zuerkannt wurde. Da diese Entscheidungen erst vor Kurzem getroffen wurden, wird keines dieser drei Länder in die Bewertung einbezogen, auch wenn die Ukraine und die Republik Moldau nationale Roma-Strategien haben.

(35)

Ergebnis des Gipfeltreffens in Sofia vom 6. November 2020, Erklärung von Poznań der Partnerländer des Westbalkans zur Integration der Roma im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses.

(36)

  Die Stellungnahme der Kommission vom Juni 2022 zur Republik Moldau enthielt Empfehlungen zu Roma .

(37)

  Stellungnahmen der Europäischen Kommission zu den Anträgen auf Mitgliedschaft in der EU .

(38)

  Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte bis 2030 .

(39)

  Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft .

(40)

  Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI .

(41)

  Instrument für technische Unterstützung .

(42)

  Pilotprojekt HERO .

(43)

Gemeinsame Programme der EU und des Europarates: Zugang zu Bildung INSCHOOL und Kapazitätsaufbau für die Politikgestaltung ROMACT , ein Projekt von REDI Economic Development S.A., das das Unternehmertum von Roma in vier Ländern mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) fördert.

(44)

  Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ .

(45)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum europäischen Geschichtsbewusstsein .

(46)

  Europäischer Bildungsraum , Schwerpunktthemen: Mehr Qualität und Chancengleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und der  Aktionsplan für digitale Bildung .

(47)

  Union of Equality: the first year of actions and achievements .  

(48)

  Erasmus+  – EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

(49)

  Europäisches Solidaritätskorps .

(50)

  Programm EU4Health .

(51)

  InvestEU Klima- und Infrastrukturfonds .

(52)

  Programm „Kreatives Europa“ .

(53)

  EU-Plattform der Chartas der Vielfalt  – Die Plattform bietet bestehenden europäischen Chartas der Vielfalt (derzeit 26) einen Platz für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren.

(54)

  Personalstrategie der Kommission.

(55)

  Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie .

(56)

Das Projekt für Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit der Roma (EQUIROM) ist ein Projekt, das vom Europarat mit Mitteln aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen CERV-2021-COEU-1 durchgeführt wird.

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Brüssel, den 9.1.2023

COM(2023) 7 final

ANHANG

der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialsausschuss und den Ausschuss der Regionen

Bewertungsbericht der nationalen strategischen Rahmen der Mitgliedstaaten für die Roma

{SWD(2023) 3 final}


Mitgliedstaat

Art der Strategie

Datum der Übermittlung

Österreich

Fragebogen (laufende Strategie)

September 2021

Bulgarien

Strategischer Rahmen + Aktionsplan

Mai 2022

Belgien

Strategischer Rahmen

Juni 2022

Kroatien

Strategischer Rahmen

Oktober 2021

Zypern

Strategischer Rahmen

Dezember 2021

Tschechien

Strategischer Rahmen + Umsetzungsplan

Oktober 2021

Dänemark

Strategischer Rahmen

November 2021

Estland

Integriertes Maßnahmenpaket

April 2022

Finnland

Fragebogen (laufendes integriertes Maßnahmenpaket)

Januar 2022

Frankreich

Strategischer Rahmen

Januar 2022

Deutschland

Strategischer Rahmen

März 2022

Griechenland

Strategischer Rahmen + Aktionsplan

Februar 2022

Ungarn

Strategischer Rahmen + Aktionsplan

September 2021

Irland

Fragebogen (am 31. Dezember 2021 ausgelaufene Strategie)

Mai 2022

Italien

Strategischer Rahmen

Mai 2022

Lettland

Strategischer Rahmen

Mai 2022

Litauen

Strategischer Rahmen + Plan

Juni 2022

Luxemburg

Fragebogen (laufendes integriertes Maßnahmenpaket)

Dezember 2021

Niederlande

Fragebogen (laufendes integriertes Maßnahmenpaket)

September 2021

Polen

Integriertes Maßnahmenpaket

Mai 2021

Portugal

Fragebogen (laufendes integriertes Maßnahmenpaket)

Dezember 2021

Rumänien

Strategischer Rahmen + Aktionsplan

Mai 2022

Slowakei

Strategischer Rahmen + Aktionsplan

Oktober 2021

Spanien

Strategischer Rahmen (operativer Plan in der Entwicklungsphase)

November 2021

Slowenien

Strategischer Rahmen

Dezember 2021

Schweden

Fragebogen (laufendes integriertes Maßnahmenpaket)

Oktober 2021

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