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Document 52023AE2515

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung“ (COM(2023) 205 final — 2023/0099 (NLE)), „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (COM(2023) 206 final — 2023/0100 (NLE)) und „Neue Wege zur digitalen Inklusion“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des belgischen Ratsvorsitzes)

    EESC 2023/02515

    ABl. C, C/2024/885, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/885/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/885/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2024/885

    6.2.2024

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung“

    (COM(2023) 205 final — 2023/0099 (NLE))

    „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung“

    (COM(2023) 206 final — 2023/0100 (NLE))

    und „Neue Wege zur digitalen Inklusion“

    (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des belgischen Ratsvorsitzes)

    (C/2024/885)

    Berichterstatterinnen

    Milena ANGELOVA

    Tatjana BABRAUSKIENĖ

    Justyna Kalina OCHĘDZAN

    Befassung

    Europäische Kommission, 29.6.2023

    Schreiben des belgischen Ratsvorsitzes, 10.7.2023

    Rechtsgrundlage

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union

    Sondierungsstellungnahme

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    4.10.2023

    Verabschiedung im Plenum

    25.10.2023

    Plenartagung Nr.

    582

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    221/02/04

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt die Zusage der Europäischen Kommission und des belgischen Ratsvorsitzes der Europäischen Union, die digitale Inklusion für alle zu gewährleisten, und ist fest entschlossen, zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen beizutragen, um Benachteiligungen im digitalen Bereich zu reduzieren und die digitale Kluft zu schließen. Alle Unionsbürgerinnen und -bürger sollten das Recht auf Zugang zu hochwertiger und inklusiver digitaler Bildung haben, damit sie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können, die erforderlich sind, um an der heutigen zunehmend digitalen Welt aktiv teilhaben, auf dem Arbeitsmarkt bestehen und hochwertige Tätigkeiten ausüben zu können.

    1.2.

    Der EWSA begrüßt das Paket zu digitaler Bildung und digitalen Kompetenzen (1) als wichtigen und konkreten Beitrag zum Europäischen Jahr der Kompetenzen (2). Die digitale Bildung ist nämlich von zentraler Bedeutung für die persönliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt, die Beschäftigung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation, sofern sie dem Bedarf an Fähigkeiten und Kompetenzen im Kontext einer modernen Gesellschaft, ihrer Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht, die der grüne und der digitale Wandel voraussetzen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der EWSA die beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans der Kommission für digitale Bildung 2021–2027 (3): Förderung der Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems und Ausbau digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel.

    1.3.

    Der EWSA fordert weitere spezifische Leitlinien in Bezug auf hochwertige und inklusive Infrastruktur, Konnektivität und Sicherheit sowie sichere Datenverarbeitung für alle Nutzerinnen und Nutzer. In Bezug auf die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen empfiehlt der EWSA der Kommission, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, einen umfassenden Ansatz zu verfolgen, an dem die betroffenen Institutionen, die Sozialpartner, die Organisationen der Zivilgesellschaft, die Ausbildungsorganisationen und die Wissenschaft beteiligt sind. Der EWSA betont, wie wichtig es ist, gezielte Maßnahmen, u. a. im Rahmen der nationalen Koalitionen für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze, durchzuführen, um die Einbeziehung der Sozialpartner, auch auf sektoraler und lokaler Ebene, zu verbessern und sicherzustellen, dass die einschlägigen Interessenträger über ausreichende Kapazitäten verfügen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Es gilt, die nationalen Koalitionen für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze stärker in den Blick zu rücken und für sie zu werben, um sie aktiver in den Prozess der Entwicklung von Lernangeboten einzubeziehen und die Investitionen in die Entwicklung digitaler Kompetenzen zu erhöhen, um eine bessere Abstimmung auf die neuen Anforderungen am Arbeitsplatz zu erreichen.

    1.4.

    Der EWSA betont, dass die Wahrung der allgemeinen und beruflichen Bildung als Menschenrecht und öffentliches Gut von entscheidender Bedeutung ist. Die Digitalisierung der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung muss einen gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für alle gewährleisten; sie darf den Zugang zur Bildung nicht einschränken. Die Herausforderungen und Chancen der umfassenden Digitalisierung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen sorgfältig analysiert werden, um sicherzustellen, dass ein solcher Wandel die Qualität und den gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung vielmehr unterstützt und nicht behindert. Bei der Digitalisierung an Schulen muss die soziale Interaktion zwischen Lernenden und Lehrkräften/Ausbildenden in der allgemeinen und beruflichen Bildung sichergestellt werden, die den Lernenden dabei hilft, Schlüsselkompetenzen, insbesondere soziale Kompetenzen, zu verbessern. Es gilt, eine solide Basis an Grund- und Schlüsselkompetenzen, insbesondere Fremdsprachen, in Bezug auf die digitale Bildung sicherzustellen. Die Digitalisierung sollte nicht als Ersatz für Präsenzunterricht dienen. Die Ermüdung infolge einer übermäßigen Nutzung digitaler Geräte sowie die dabei entstehenden negativen Auswirkungen auf Lernende und Lehrkräfte müssen berücksichtigt werden;

    1.5.

    Angesichts ihrer großen Bedeutung für das soziale Leben und den Arbeitsmarkt sind digitale Fähigkeiten und Kompetenzen für Lernende aller Altersgruppen, Auszubildende, Unternehmer und Arbeitskräfte im Rahmen von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wichtig. Der EWSA erkennt zwar die solide Grundlage an, die durch die Empfehlungen des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung geschaffen wurde (Paket zu digitaler Bildung und digitalen Kompetenzen), fordert jedoch, dass den Mitgliedstaaten weitere spezifische Leitlinien in Bezug auf die notwendige Infrastruktur, Konnektivität und Sicherheit sowie eine sichere Datenverwaltung für alle Nutzerinnen und Nutzer an die Hand gegeben werden, um eine faire, gute, inklusive und nachhaltige Digitalisierung aller Bildungssektoren unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu unterstützen.

    1.6.

    Nach Ansicht des EWSA müssen der Entwicklung und der Verbesserung der Qualität der digitalen Ausbildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, und zwar durch Information, Motivation, Kompetenzbewertung und Ermittlung von Lücken und Schulungsbedarf, Berufsberatung und Mentoring beim Erwerb spezifischer digitaler Kompetenzen, Validierung des informellen und nichtformalen Lernens usw. Diese sind von besonderer Bedeutung für die gezielte und wirksame Unterstützung insbesondere von Personen, die über geringe digitale Kompetenzen verfügen. Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu und die Teilnahme an hochwertigen und inklusiven Arbeitnehmerschulungen und Erwachsenenbildungsmaßnahmen zu fördern, indem geeignete Instrumente und Ansätze für die Finanzierung von Schulungen zu digitalen Kompetenzen bereitgestellt werden, um Einzelpersonen und Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, zu unterstützen.

    1.7.

    Der EWSA verweist darauf, dass Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung digitaler Kompetenzen integraler Bestandteil des allgemeinen Governance-Systems für Kompetenzen sein sollten. Eine demokratische Regierungsführung, bei der dem sozialen Dialog und dem zivilgesellschaftlichen Dialog besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist von entscheidender Bedeutung, um eine effiziente ressortübergreifende Koordinierung zu gewährleisten, eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Arbeitsmarkt zu erleichtern und die Entwicklung koordinierter Regelungen zur Finanzierung von Kompetenzen zu ermöglichen. Aus diesem Grund schlägt der EWSA der Kommission vor, die beiden Vorschläge für eine Empfehlung des Rates aufeinander abzustimmen und die Mitgliedstaaten aufzufordern, einheitliche nationale Aktionspläne auszuarbeiten, um die Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu erreichen. Dabei gilt es, gemeinsam digitale Strategien und Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung zu konzipieren und eine wirksame politische Koordinierung mit den Sozialpartnern und einschlägigen Interessenträgern in Bezug auf digitale Fähigkeiten und Kompetenzen sicherzustellen, wozu auch die Aktualisierung der Berufsprofile und Qualifikationsprognosen sowie nachhaltige Investitionen gehören.

    1.8.

    Aufgrund der Schlüsselrolle, die Unternehmer bei der Förderung digitaler Innovationen und des Wirtschaftswachstums spielen, sind die Unterstützung und Entwicklung des digitalen Unternehmertums ganz entscheidend. Daher fordert der EWSA die Schaffung eines unterstützenden Ökosystems. Er spricht sich auch für die Förderung von Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen Unternehmern, Bildungseinrichtungen und einschlägigen Interessenträgern aus, um den Erwerb digitaler Kompetenzen, insbesondere durch gering qualifizierte Erwachsene, zu unterstützen (4). Die Entwicklung digitaler Kompetenzen sollte unternehmerische Kompetenzen wie Kreativität, Problemlösung, Anpassungsfähigkeit und Risikobereitschaft verbessern, um die Beteiligten in die Lage zu versetzen, unternehmerische Initiative zu ergreifen und zur digitalen Innovation beizutragen.

    1.9.

    Die Einbeziehung digitaler Kompetenzen in den Bildungsprozess ist wesentlich, um die Lernenden auf die sich rasch entwickelnde digitale Landschaft vorzubereiten. Hierfür müssen die Lehr- und Bewertungsmethoden um hochwertige und inklusive digitale Instrumente erweitert werden. Dazu gehört u. a. die fortlaufende berufliche Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildenden, der Aufbau der Kapazitäten der Lehrkräfte zur wirksamen Integration von Technologie in die Klassenräume, die Schaffung flexibler und anpassungsfähiger Lernumgebungen, die Integration von den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Künste und Technik (MINKT) in die Lehrpläne und die Anwendung eines auf die Schülerinnen und Schüler ausgerichteten Ansatzes, der ihnen ein eigenverantwortliches Lernen ermöglicht, wobei der Schwerpunkt stärker auf problem- und projektbasiertes Lernen und die Förderung der Zusammenarbeit, des interdisziplinären Lernens und der Kreativität gelegt werden sollte.

    1.10.

    Der EWSA stellt fest, dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor in einer engen Abstimmung zwischen den ausgewählten DigComp 2.2-Faktoren und dem Qualifikationsbedarf der entsprechenden Arbeitsplätze besteht. Digitale Kompetenzen sind wichtiger denn je, da sie nicht länger „fakultativ“, sondern nunmehr „kritisch“ sind (5). Deshalb fordert der EWSA die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen der Sozialpartner und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen, zur Beseitigung der digitalen Ausgrenzung und zur Schließung der digitalen Kluft in der Gesellschaft durch einen verbesserten Zugang zu europäischen und nationalen Finanzmitteln zu unterstützen. Der EWSA begrüßt zwar uneingeschränkt die beispiellosen Mittel für die Unterstützung des digitalen Wandels (130 Mrd. EUR bzw. 26 % der Gesamtmittelausstattung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und ein wesentlicher Teil der Partnerschaftsvereinbarungen), unterstreicht jedoch nachdrücklich, dass eine rasche Umsetzung sowie die Einbeziehung der Sozialpartner und der zivilgesellschaftlichen Organisationen von größter Bedeutung sind.

    1.11.

    Der EWSA fordert einen breiteren Zugang von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitungen zu einer qualitativ hochwertigen und einschlägigen kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung in den Bereichen digitale Fähigkeiten und Kompetenzen, Entwicklung und Bewertung von Lehrplänen sowie KI- und IT-Kompetenzen. Diese Weiterbildungsmaßnahmen sollten während der Arbeitszeit stattfinden und von Ministerien und Schulen finanziell unterstützt werden. Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Maßnahmen zur Behebung des Lehrkräftemangels sind jetzt die größten Herausforderungen (6). Um hochwertige allgemeine und berufliche Bildungsmaßnahmen zu digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen bereichsübergreifend in die Lehrpläne zu integrieren, muss der Lehrkräftemangel angegangen und der Lehrerberuf attraktiver gemacht werden, damit Lehrkräfte, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, auch ersetzt werden können. Attraktive Gehälter und Arbeitsbedingungen, die jenen der anderen Fachkräfte im Tertiärbereich entsprechen, sind für die gebührende Wertschätzung und Attraktivität des Lehrerberufs ausschlaggebend.

    1.12.

    Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, generative KI-Modelle wie ChatGPT in den Anwendungsbereich bestehender und künftiger Verordnungen über den Einsatz von KI aufzunehmen und gemeinsam mit den Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und einschlägigen Interessenträgern die Auswirkungen generativer KI wie ChatGPT auf die allgemeine und berufliche Bildung für alle Altersgruppen, insbesondere auf die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften, Akademikern, Forschenden und dem sonstigen Bildungspersonal zu beleuchten. Es ist sehr wichtig, Kinder und Jugendliche aufzuklären und ihnen den richtigen Umgang mit Algorithmen zu vermitteln, damit schädliche Auswirkungen auf ihre Psyche und ihre geistige Gesundheit verhindert werden.

    1.13.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, die Mitgliedstaaten darin zu bestärken und zu unterstützen, groß angelegte Informationskampagnen über digitale Lernangebote zu konzipieren und auf den Weg zu bringen, um im Rahmen eines individuellen Ansatzes, bei dem alle zur Teilnahme an diesen Lernangeboten ermutigt werden, alle Menschen zu erreichen. Dabei sollten Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, nationale und lokale Medien sowie verschiedene andere einschlägige Akteure auf nationaler und lokaler Ebene einbezogen werden. Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Umsetzung der Empfehlungen des Rates zu Microcredentials unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätsstandards zu verbessern.

    1.14.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, den Hauptschwerpunkt auf einen gleichberechtigten Zugang zu digitaler allgemeiner und beruflicher Bildung und zu digitalen Instrumenten zu legen, und zwar durch:

    1.14.1.

    die Gewährleistung der uneingeschränkten Inklusion bei digitalen allgemeinen und beruflichen Bildungsmaßnahmen durch die Sicherstellung des Zugangs für Lernende und Lehrkräfte mit Behinderungen und Bereitstellung spezieller Ausrüstung und Lösungen für Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie für Sprachminderheiten und Migranten;

    1.14.2.

    die Beseitigung der Kluft zwischen Stadt und Land und sonstiger geografischer Unterschiede beim Zugang zu digitaler allgemeiner und beruflicher Bildung, zu digitalen Instrumenten und zum Internet;

    1.14.3.

    Maßnahmen zur Anerkennung und zur Beseitigung von Vorurteilen im Zusammenhang mit Geschlecht, ethnischem Hintergrund, sexueller Identität, Alter, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, finanziellem Status und sozialer Herkunft, Behinderung und anderen durch Menschenrechte geschützten Bereichen im realen Leben und in Algorithmen, die unsere digitale Realität schaffen;

    1.14.4.

    die Umsetzung der Gleichstellungspolitik in allen Etappen der digitalen allgemeinen und beruflichen Bildung und den Abbau geschlechtsspezifischer Qualifikationsdefizite, insbesondere in Fachgebieten Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), einschließlich Programmierung und KI (7);

    1.14.5.

    die Beseitigung diskriminierender Algorithmen als eine der Hauptursachen für Ungleichheit bei der Entwicklung der KI-Technologie und der digitalen Welt, mit besonderem Augenmerk auf die Beseitigung von Stereotypen und Vorurteilen, um z. B. ein digitales Geschlechtergefälle oder andere Ungleichheiten in Technologieanwendungen zu vermeiden. KI-Ethikvorschriften sollten sowohl für Lehrmaterialien als auch für Lernmethoden gelten, aber auch die Nutzung von Daten, die Entwicklung der digitalen Pädagogik und das lebenslange Lernen betreffen. Der EWSA stellt fest, dass die Entwicklung von Technologien und Diensten, die inklusiver und respektvoller für alle Menschen sind, eine inklusive Sprache bei der Kodierung und Programmierung erfordert.

    1.15.

    Die KI spielt bei der Entwicklung der digitalen Wirtschaft eine immer größere Rolle. Der EWSA weist darauf hin, wie wichtig es ist, die KI-Kenntnisse und -Fähigkeiten der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf- und auszubauen, um digitale Lücken zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken (8). Er stellt fest, dass in öffentlichen und privaten Einrichtungen ein wachsender Bedarf an KI-Funktionen und an KI-Kompetenzen für Arbeitnehmer, Menschen aller Altersgruppen (auch jüngere und ältere Menschen), Menschen mit Behinderungen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Menschen aus ländlichen Gebieten besteht. Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle, insbesondere (politische) Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, über die mit dem Einsatz von KI verbundenen Herausforderungen und Chancen sowie über deren moralische, ethische und rechtliche Aspekte aufgeklärt sind.

    2.   Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung

    2.1.

    Die COVID-19-Krise hat eine schnelle Digitalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung notwendig gemacht. Im Jahr 2019 fand in 50 % der europäischen Bildungssysteme ein Reformprozess im Bereich der digitalen Bildung statt. Nichtsdestotrotz sind in der Hälfte der Bildungssysteme keine nationalen Prüfungen durchgeführt worden, um digitale Kompetenzen an Schulen zu testen (9). Dem Eurydice-Bericht (10) zufolge ist die Informatik nach wie vor ein relativ neues Unterrichtsfachgebiet und wird in den europäischen Ländern auf unterschiedliche Weise gelehrt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass umfassende nationale Strategien für die digitale allgemeine und berufliche Bildung und digitale Instrumente, wie das SELFIE-Tool (11) der Europäischen Kommission, dazu beitragen, ein sicheres digitales Umfeld an Schulen zu schaffen. Es gilt, die Schulen bei der Umsetzung eines Konzepts für eine umfassende Digitalisierung zu unterstützen, damit sie ihren Digitalisierungsgrad bewerten und entscheiden können, welche weiteren Schritte in Bezug auf den digitalen Wandel angemessen wären. Dies bedeutet, dass in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung jederzeit ein eigener IT-Spezialist zur Verfügung stehen muss, um ihre digitalen Ressourcen wirksam zu verwalten, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten und mit dem technologischen Fortschritt Schritt zu halten.

    2.2.

    Es wird erwartet, dass die Bildungssysteme Studierenden und Lernenden dabei helfen, digital mündige Bürgerinnen und Bürger und digital kompetente Fachkräften zu werden, die die Vorteile der digitalen Gesellschaft nutzen und gleichzeitig ihre Herausforderungen kreativ und verantwortungsvoll bewältigen können, wodurch die digitale Kluft geschlossen wird. Mit Blick darauf müssen die Mitgliedstaaten der Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Strategie für digitale Kompetenzen und der Bereitstellung tragfähiger Mittel Vorrang einräumen, um weitreichende digitale Kompetenzen für alle Studierenden und Lernenden zu fördern. Im Mittelpunkt der allgemeinen und beruflichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen sollten das Lehren und Lernen digitaler Kompetenzen sowie die Herausforderungen und Chancen der Nutzung von KI stehen. Dabei sollten auch kritisches Denken, Problemlösung, Kreativität und Innovation sowie fachliche und berufliche digitale Kompetenzen wie Cybersicherheit, Programmierung, Datenanalyse, digitale Zusammenarbeit und digitale Mobilität unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten müssen darin bestätigt werden, das Projekt DigComp (12) zu nutzen, um ein gemeinsames Verständnis der digitalen Kompetenz sicherzustellen. Digitale Kompetenzen müssen in verschiedene Fächer und Klassenstufen aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler umfassende Kenntnisse in diesen Fähigkeiten erwerben. Außerdem ist es wichtig, Kompetenzen im Zusammenhang mit dem digitalen Unternehmertum zu verbessern, um sowohl die Gründung von KMU als auch die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken.

    2.3.

    Der digitale Wandel im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung muss durch hochwertige und inklusive Bildung sowie die Vermittlung und Bewertung der digitalen Kompetenzen erfolgen. Diese sollten durch problem- und projektbasierte Arbeit sowie das Peer-to-Peer-Lernen, auch in den MINKT-Fächern, verbessert werden, wobei eine Abkehr vom herkömmlichen Bewertungsmodell zweckmäßig wäre. Dieser Wandel wird es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich aktiv mit den Herausforderungen in der realen Welt auseinanderzusetzen, ihre digitalen Kompetenzen anzuwenden und ein tieferes Verständnis von komplexen Konzepten, Zusammenarbeit und aktives Engagement der Studierenden im Rahmen einer allgemeinen Bildungserfahrung zu entwickeln.

    2.4.

    Der digitale Wandel verändert bereits das Arbeitsumfeld. Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte enthält ehrgeizige Ziele, um die Mitgliedstaaten beim digitalen Wandel zu unterstützen. So soll dafür gesorgt werden, dass mindestens 80 % der Erwachsenen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und in der Union 20 Mio. IKT-Fachkräfte beschäftigt sind, wobei ein größerer Frauenanteil sichergestellt werden soll. Der EWSA fordert zusätzliche Anstrengungen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Arbeitskräftemangel und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern und zu nachhaltigem Wachstum, Produktivität und Innovation beizutragen, die wiederum hochwertige Arbeitsplätze, gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleisten. Angesichts der Bedeutung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte ist es überaus wichtig, den ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte sowie die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2022 umzusetzen und eine angemessene Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Programme zur Erwachsenenbildung und einer hochwertigen Ausbildung für alle sicherzustellen.

    2.5.

    Die Weiterbildung und Umschulung zur Förderung eines gerechten Übergangs auf dem Arbeitsmarkt dank der Digitalisierung und der Erwerb digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsplatz sind nicht nur eine individuelle Verantwortung der Lernenden (einschließlich Arbeitsuchender und Beschäftigter), sondern fallen angesichts der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in die Verantwortung des Staates, der Sozialpartner und der Gesellschaft als Ganzes. Wirksame Strategien für Kompetenzen und die Digitalisierung auf nationaler, sektoraler und betrieblicher Ebene sollten Arbeitnehmer durch ein relevantes und hochwertiges Schulungsangebot unterstützen. Unternehmen und Sozialpartner spielen bei der Bereitstellung hochwertiger Lehrlingsausbildungen sowie bei Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel eine wesentliche Rolle. Besondere Anstrengungen und Investitionen sollten der Digitalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung gewidmet werden, um den Erwerb fortgeschrittener digitaler Kompetenzen durch künftige Fachkräfte sicherzustellen.

    2.6.

    Der EWSA erinnert an die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (13), in der betont wird, dass die digitale Kompetenz über die bloße Kenntnis digitaler Technologien hinausgeht. Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen müssen mit Blick auf die Förderung des kritischen Denkens und des Demokratieverständnisses sowie die Bekämpfung von Falschmeldungen und Fehlinformationen in die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung einbezogen werden.

    2.7.

    Aufgrund der Schlüsselrolle, die Unternehmer bei der Förderung digitaler Innovationen und des Wirtschaftswachstums spielen, sind die Unterstützung und Entwicklung des digitalen Unternehmertums ganz entscheidend. Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei der Nutzung digitaler Kompetenzen und Fähigkeiten, der Gründung neuer Unternehmen, der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie in Bezug auf den Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und eine umfassendere Perspektive für das digitale Lernen oft die treibende Kraft.

    2.8.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, die Mitgliedstaaten zu Folgendem anzuhalten und sie dabei zu unterstützen:

    Bereitstellung zweckgebundener Mittel und Ressourcen, um die Digitalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung für alle Altersgruppen, einschließlich Arbeitsloser und junger Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolviert haben (not in employment, education or training, NEET), zu unterstützen und die Qualität und Relevanz der Berufsbildungs- und Erwachsenenbildungsprogramme insgesamt zu verbessern. Dazu zählen: finanzielle Unterstützung sowohl für Arbeitgeber als auch für ihre Arbeitnehmer bei der Organisation von bezahltem Bildungsurlaub, individuelle Lernkonten oder ähnliche Finanzierungsmechanismen, die gemeinsam mit den Sozialpartnern verwaltet werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass angemessene Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Entwicklung von Lehrplänen unter Nutzung von DigComp, die berufliche Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern, der kostenlose Zugang zu hochwertigen digitalen Lernressourcen und die Schaffung von Zuschüssen und Stipendien zur Unterstützung von Studierenden bei der Teilnahme an digitalen Berufsbildungsprogrammen sichergestellt werden;

    Weitere Unterstützung der Zusammenarbeit von Berufsbildungseinrichtungen in Exzellenzzentren usw.;

    Überprüfung und Aktualisierung des Berufsbildungs- und Erwachsenenbildungsangebots, um digitale Kompetenzen, die im Alltag wichtig sind, und fortgeschrittene digitale Kompetenzen am Arbeitsplätz einzubeziehen. Die Verfügbarkeit von und der Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung müssen für Lernende jeglichen Hintergrunds und aller Altersgruppen in Bezug auf neue Technologien wie fortgeschrittene Robotik und Automatisierung, KI, das Internet der Dinge usw. verbessert werden, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu steigern. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung den tatsächlichen digitalen Herausforderungen Rechnung tragen und den Lernenden praktische Erfahrungen zur Verfügung stellen, um ihr Verständnis für digitale Technologien und ihre Relevanz am Arbeitsplatz zu verbessern;

    Förderung der Vielfalt beim Zugang zu digitalen Fähigkeiten und der Entwicklung von Kompetenzen für alle Altersgruppen und eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in der IT-Branche. Die Gleichstellung der Geschlechter in der IT-Branche muss erreicht werden, indem MINKT von frühester Kindheit an gefördert, der gleichberechtigte Zugang von Studierenden und Lernenden zu IT-Fächern unterstützt wird und sichergestellt wird, dass der IT-Sektor ein geschlechtergerechtes unterstützendes Arbeitsumfeld und Möglichkeiten für die Laufbahnentwicklung bietet, wozu auch gehört, dass Frauen Führungs- und Entscheidungsfunktionen übernehmen (14).

    Auf- und Ausbau eines unterstützenden Ökosystems durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen und Arbeitsmarktexperten, Technologieunternehmen und Start-ups, um spezielle Ausbildungsprogramme innerhalb der beruflichen Aus- und Weiterbildung anzubieten. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem digitalen Unternehmertum gewidmet werden, einschließlich der Unterstützung in Bezug auf den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Mentoring-Programme, Gründerzentren und Beschleuniger, ein Regelungsumfeld, das Innovation und unternehmerische Tätigkeiten fördert, die Einrichtung von Plattformen für den Wissensaustausch usw. Eine solche Zusammenarbeit könnte den Austausch wertvoller Erfahrungen, die Bekanntmachung von Praktiken am Arbeitsplatz und die einschlägige Kompetenzentwicklung erleichtern und den Studierenden die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um sie für die digitalen Berufe zu befähigen;

    Gewährleistung einer hochwertigen und wirksamen Lehrlingsausbildung für Lernende aller Altersgruppen in allen Branchen, die am digitalen Wandel beteiligt sind, und in den digitalen Sektoren. Es ist wichtig, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung zu verbessern, um die gemeinsame Gestaltung von Ausbildungsprogrammen zu unterstützen und eine hochwertige, inklusive und wirksame Lehrlingsausbildung anzubieten, die Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte als Investition sowie gute Arbeitsplätze für junge Berufstätige und für jene Arbeitnehmer und Arbeitslose sichern, die eine Umschulung benötigen.

    2.9.

    Der EWSA unterstützt den Standpunkt, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Unterstützung der Digitalisierung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung die Qualität, Transparenz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gewährleisten muss. Der EWSA betont, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Digitalisierung von Einrichtungen und Ausrüstungen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine soziale Dimension haben und hochwertige Dienstleistungen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten muss.

    2.10.

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag, Lehrkräfte, Ausbildende, Schulleitungen und Lernende zu unterstützen, und schlägt den Mitgliedstaaten vor, dafür zu sorgen, dass sie die Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung (15), das Toolkit zur Entlarvung und Bekämpfung von Desinformation sowie die Ethischen Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke im Unterricht (16) kennen und anwenden.

    2.11.

    Die vorgeschlagenen Empfehlungen der Kommission bilden eine gute Grundlage für die Entwicklung von Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Bezug auf digitale Kompetenzen und Fähigkeiten. Der EWSA betont, dass zur Sicherung der nationalen Kompetenz im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung der bestehende europäische Rahmen für digitale Kompetenzen den Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützen kann, jedoch nicht zur Bewertung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern herangezogen werden sollte. Der EWSA empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, den Schwerpunkt des europäischen Rahmens für digitale Kompetenzen auszuweiten und dabei das Bildungsniveau und andere Kompetenzen, insbesondere Querschnittskompetenzen, zu berücksichtigen, wobei der Arbeit mit KI, ChatGPT, sozialen Medien, Algorithmen und dem Schutz personenbezogener Daten sowie der Bekämpfung von Falschmeldungen und digitalem Mobbing besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

    2.12.

    Der EWSA empfiehlt, spezifische Konzepte wie DigCompEdu, DigComp at Work u. a. weiterzuentwickeln. Darüber hinaus können im Rahmen der Projekte des Kompetenzpakts unter Einbeziehung der einschlägigen Sozialpartner, zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Interessenträger Rahmen auf Branchenebene als Leitlinien für die Entwicklung digitaler Kompetenzen für den Arbeitsmarkt ausgearbeitet werden. Unbeschadet der relativ schwach ausgeprägten allgemeinen digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger in den meisten Mitgliedstaaten wird auch eine Reihe spezifischer Kompetenzen benötigt, damit bestimmte Aufgaben erfüllt werden können. Diese müssen bei der Aktualisierung der Berufsprofile mit den Sozialpartnern erörtert werden.

    3.   Arbeitskräfte und Arbeitsmarkt

    3.1.

    Damit die Arbeitskräfte rechtzeitig die Unterstützung und Mittel erhalten, um die erforderlichen digitalen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, müssen flexiblere Ausbildungsprogramme und -methoden sowie maßgeschneiderte Angebote, einschließlich Fernunterricht und kürzerer Ausbildungsprogramme entsprechend den Bedürfnissen der Lernenden, entwickelt und kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Eine breitere Nutzung digitaler Technologien bei der Erwachsenenbildung ist ebenso wichtig wie die Durchführung von Online-Kursen, auf die jederzeit und von jedem Ort aus zugegriffen werden kann, einschließlich im Bereich der beruflichen Bildung, um die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben mit familiären Pflichten zu fördern. Es müssen Lösungen gefunden werden, um die Motivation für und den Zugang zu Online-Schulungen zu verbessern, mit Unterstützung von Ausbildungskonten und Gutscheinen für Arbeitsuchende und Personen, die sich weiterbilden bzw. umschulen müssen, sowie durch die Bereitstellung guter Berufsberatung für alle und die Gewährleistung der Anerkennung von Ausbildungskursen. Ein vielschichtiger Ansatz in Bezug auf die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens sowie die Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Menschen vom digitalen Wandel profitieren und daran teilhaben können.

    3.2.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass das lebenslange Lernen gefördert und dafür Sorge getragen werden muss, dass alle Menschen Zugang zu gutem und inklusivem lebenslangem Lernen in jeder (Übergangs-)Phase ihres Berufs- und Privatlebens haben, um auf Veränderungen bei der Nachfrage nach digitalen Kompetenzen reagieren zu können. Zu diesem Zweck müssen flexiblere und leichter zugängliche Lernformen bereitgestellt werden. Dazu gehören auch speziell entwickelte Lernformen, die den Merkmalen einzelner Zielgruppen entsprechen und innovative Lernmethoden sowie elektronische Lerninstrumente und -ressourcen anbieten.

    4.   Auf dem Weg zu Barrierefreiheit, Inklusion und Gleichstellung in den Bereichen digitale Kompetenzen und digitale Bildung

    4.1.

    Alle Unionsbürgerinnen und -bürger sollten das Recht auf Zugang zu hochwertiger und inklusiver digitaler Bildung haben, damit sie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können, die für eine aktive Teilhabe an der heutigen zunehmend digitalen Welt erforderlich sind. Der EWSA unterstützt uneingeschränkt den Standpunkt des belgischen Ratsvorsitzes der Europäischen Union, dass der digitale Wandel mit der digitalen Inklusion einhergehen muss, und ist entschlossen, zur Schaffung günstiger Voraussetzungen beizutragen, um Benachteiligungen im digitalen Bereich zu reduzieren und die digitale Kluft zu schließen.

    4.2.

    Eine lebenslange inklusive digitale Bildung beginnt im frühen Kindesalter und reicht über das Erwachsenenleben bis hin zum hohen Alter. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, den Rahmen und die Bedingungen für die Bereitstellung besserer, inklusiver und zugänglicher Bildungsmöglichkeiten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu verbessern, indem sie das Bildungssystem, die Ausbildung und das lebenslange Lernen reformieren und weiterentwickeln.

    4.3.

    Maßnahmen zur Förderung des Verständnisses, der Anerkennung und der Beseitigung von Vorurteilen im Zusammenhang mit Geschlecht, ethnischem Hintergrund, sexueller Identität, Alter, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, finanziellem Status und soziale Herkunft, Behinderung und anderen durch Menschenrechte geschützten Bereichen im realen Leben und in Algorithmen, die unsere digitale Realität schaffen, gehören zu den Meilensteinen für die digitale Inklusion. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, dass sich Lernende nicht die Vorurteile und eingeschränkten Sichtweisen ihrer Lehrkräfte zu Eigen machen.

    4.4.

    Das geschlechtsspezifische Qualifikationsgefälle ist in den MINT-Fachbereichen, einschließlich Programmierung und KI, deutlich sichtbar. Im Jahr 2018 gaben durchschnittlich nur 1 % der Mädchen an, dass sie später im IKT-Bereich arbeiten wollten. Bei den Jungen waren es 10 % (17). Frauen machen etwa 27 % der Fachkräfte in Natur- und Ingenieurwissenschaften in der EU aus (18). Untersuchungen von Engineering UK haben ergeben, dass 73 % der 11- bis 14-Jährigen nicht wissen, was Ingenieure tun, und 42 % der Lehrkräfte sich nicht imstande sehen, in Bezug auf das Ingenieurwesen berufsberatend tätig zu werden.

    4.5.

    Es ist wichtig, die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, Forschung und internationale Zusammenarbeit in den Bereichen digitale Bildung und digitale Pädagogik auszubauen. Regierungen und Organisationen sollten in den Ausbau der Internetinfrastruktur in unterversorgten Gebieten investieren und subventionierte Geräte für einkommensschwache Personen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen anbieten. Es sollten Kundenbetreuungszentren und digitale Helpdesks eingerichtet werden, um den Menschen dabei zu helfen, digitale Dienste zu nutzen und technische Herausforderungen zu bewältigen sowie Kurse zum Erwerb von Mindestgrundkompetenzen zu absolvieren.

    4.6.

    Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) weist große territoriale Unterschiede in verschiedenen Teilen Europas sowie zwischen ländlichen und städtischen Gebieten auf. Solche Ungleichheiten sollten in den Strategien und Reformen der Mitgliedstaaten erwähnt werden. Es muss sichergestellt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger über Internetzugang und die Geräte und Fähigkeiten verfügen, die erforderlich sind, um die digitalen öffentlichen Dienste nutzen zu können, die sie benötigen. Es liegt in der Verantwortung der Behörden, dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Dienstleistungen haben und niemand zurückgelassen wird. Wichtig ist dies in ländlichen Gebieten und in Gebieten mit schlechter bzw. fehlender Internetverbindung.

    5.   KI-Kenntnisse und -Kompetenzen als Voraussetzung der digitalen Inklusion

    5.1.

    Die KI spielt bei der Entwicklung der digitalen Wirtschaft eine immer größere Rolle. Der EWSA weist darauf hin, wie wichtig es ist, die KI-Kenntnisse und -Fähigkeiten der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf- und auszubauen, um digitale Lücken zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Er stellt fest, dass in öffentlichen und privaten Einrichtungen ein wachsender Bedarf an KI-Funktionen und an KI-Kompetenzen für Arbeitnehmer, Menschen aller Altersgruppen (auch jüngere und ältere Menschen), Menschen mit Behinderungen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Menschen aus ländlichen Gebieten besteht.

    5.2.

    Es ist notwendig, diskriminierende Algorithmen, eine der Hauptursachen für Ungleichheit bei der Entwicklung der KI-Technologie und der digitalen Welt, zu beseitigen, und besonderes Augenmerk auf die Beseitigung von Stereotypen und Vorurteilen zu legen, um z. B. ein digitales Geschlechtergefälle oder andere Ungleichheiten in Technologieanwendungen zu vermeiden. KI-Ethikvorschriften sollten sowohl für Lehrmaterialien als auch für Lernmethoden gelten, aber auch die Nutzung von Daten, die Entwicklung der digitalen Pädagogik und das lebenslange Lernen betreffen. Der EWSA stellt fest, dass die Entwicklung von Technologien und Diensten, die inklusiver und respektvoller für alle Menschen sind, eine inklusive Sprache bei der Kodierung und Programmierung erfordert.

    5.3.

    Öffentliche und private Einrichtungen nutzen KI, um Daten auszuwerten, Prozesse zu automatisieren, Kundenerfahrungen zu verbessern sowie neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende zu verbessern. Zu den wichtigsten Funktionen im Zusammenhang mit dem Management und der Unterstützung von KI gehören Datenproduktmanager, KI-Strategen, KI-Qualitätskontrollbeauftragte, KI-Ethikbeauftragte, KI-Tauglichkeitsexperten, KI-Prüfer und KI-Rechtsberater (19).

    5.4.

    Wie aus der Analyse des Bedarfs an KI-Kompetenzen hervorgeht, benötigen KI-Spezialisten neben ihren technischen Fähigkeiten verschiedene Soft Skills wie Problemlösungsfähigkeiten, kritisches Denken und Kommunikationsfähigkeiten sowie Querschnittskompetenzen in den Bereichen Zugänglichkeit, Ethik, Privatsphäre, Sicherheit u. a. Sie müssen auch ihr Tätigkeitsumfeld innerhalb von Organisationen kennen und z. B. über Projektmanagementfähigkeiten, DevOps und Verständnis von Geschäftsabläufen verfügen. Diese Kompetenzen sind für ein wirksames Funktionieren als KI-Fachkraft von entscheidender Bedeutung.

    5.5.

    Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle, insbesondere (politische) Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, über die mit dem Einsatz von KI verbundenen Herausforderungen und Chancen sowie über deren moralische, ethische und rechtliche Aspekte aufgeklärt sind.

    Brüssel, den 25. Oktober 2023

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Oliver RÖPKE


    (1)  COM(2023) 205 final, COM(2023) 206 final, 18.4.2023.

    (2)  https://state-of-the-union.ec.europa.eu/index_de.

    (3)  COM(2020) 624 final.

    (4)  Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1).

    (5)  Bericht: Digital Economy and Society Index 2022. Thematic chapters.

    (6)  Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2022 und Fortschrittsberichts zum europäischen Bildungsraum.

    (7)  Im Jahr 2018 gaben durchschnittlich nur 1 % der Mädchen an, dass sie später im IKT-Bereich arbeiten wollten. Bei den Jungen waren es 10 %. Frauen machen etwa 27 % der Fachkräfte in Natur- und Ingenieurwissenschaften in der EU aus.

    (8)  Laut dem Bericht „Future of Jobs Report 2023“ des Weltwirtschaftsforums gehören KI und maschinelles Lernen zu den am schnellsten wachsenden Beschäftigungssektoren.

    (9)  Eurydice: Digitale Bildung an den Schulen in Europa (europa.eu).

    (10)  Eurydice: Informatics education at school in Europe — Amt für Veröffentlichungen der EU (europa.eu).

    (11)  SELFIE — Europäischer Bildungsraum (europa.eu).

    (12)   JRC Publications Repository — DigComp 2.2: The Digital Competence Framework for Citizens — With new examples of knowledge, skills and attitudes (europa.eu).

    (13)   ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1, siehe Punkt 4 des Anhangs.

    (14)  Aus der Veröffentlichung Work-life balance in the ICT sector des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) geht hervor, dass mehr Vielfalt die Innovationsfähigkeit einer Organisation um etwa 2,5 % steigern kann.

    (15)  Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung (europa.eu).

    (16)  Ethische Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke, Amt für Veröffentlichungen der EU (europa.eu).

    (17)  https://eige.europa.eu/publications-resources/toolkits-guides/gender-equality-index-2020-report/men-dominate-technology-development.

    (18)  https://eige.europa.eu/publications-resources/toolkits-guides/gender-equality-index-2020-report/men-dominate-technology-development.

    (19)   AI Skills Needs Analysis: An insight into the AI roles and skills needed for Europe, 2023.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/885/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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