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Document 52022M10903

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10903 – CIRCLE K / SCHIBSTED / ELTON MOBILITY) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 474/14

    PUB/2022/1556

    ABl. C 474 vom 14.12.2022, p. 53–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 474/53


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10903 – CIRCLE K / SCHIBSTED / ELTON MOBILITY)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 474/14)

    1.   

    Am 6. Dezember 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Schibsted Norge AS („Schibsted“), kontrolliert von Schibsted ASA (beide Norwegen),

    Circle K AS („Circle K“, Norwegen), kontrolliert von Alimentation Couche Tard („ACT“, Kanada),

    Elton Mobility AS („Elton“, Norwegen).

    Schibsted und Circle K werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Elton übernehmen, das derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Schibsted steht.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Schibsted und Schibsted ASA: Nachrichtenmediendienste, Marktplätze, Start-up-Unternehmen und andere Investitionsprojekte sowie Finanzdienstleistungen, vor allem in den nordischen Ländern und den übrigen EWR-Ländern.

    Circle K: Betreiber von Convenience Stores, Tankstellen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, vor allem in den nordischen Ländern und Polen. ACT: weltweit tätig, Sitz in Laval (Kanada).

    Elton: Ladedienste für Elektrofahrzeuge, vor allem in Norwegen, Schweden und Dänemark, aber auch in Finnland.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10903 – CIRCLE K / SCHIBSTED / ELTON MOBILITY

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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