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Document 52022M10797

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10797 – PCG / PERSTORP) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 305/06

    PUB/2022/1010

    ABl. C 305 vom 10.8.2022, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.8.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 305/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10797 – PCG / PERSTORP)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 305/06)

    1.   

    Am 3. August 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1). bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Petronas Chemicals Group Berhad („PCG“, Malaysien);

    PERSTORP HOLDING AB (publ.) („Perstorp“ oder Zielunternehmen”, Schweden).

    PCG wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Perstorp im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    PCG ist ein nach malaysischem Recht ordnungsgemäß gegründetes und bestehendes börsennotiertes Unternehmen. PCG ist in erster Linie in der Herstellung und dem Verkauf einer breiten Palette petrochemischer Produkte wie Olefine, Polymere, Düngemittel, Methanol und anderer Grundchemikalien und Derivate tätig. PCG wird ausschließlich von Petroliam Nasional Berhad („Petronas“), dem Hauptaktionär von PCG, kontrolliert.

    Perstorp ist ein Unternehmen mit Sitz in Malmö (Schweden), das als oberste Holdinggesellschaft der Perstorp-Gruppe fungiert. Perstorp ist ein Anbieter aus der Chemie-Branche, dessen Schwerpunkt auf der Bereitstellung nachhaltiger Lösungen für Kunden in den Bereichen Harze und Beschichtungen, technisch hergestellter Flüssigkeiten und der Futtermittelindustrie liegt. Perstorp ist weltweit mit sieben Produktionsstätten in Europa, Nordamerika und Asien präsent.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10797 – PCG / PERSTORP

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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