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Document 52022DC0198

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Menschen in den Mittelpunkt stellen - nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern - das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen

COM/2022/198 final

Straßburg, den 3.5.2022

COM(2022) 198 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Menschen in den Mittelpunkt stellen - nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern - das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen




















{SWD(2022) 133 final} - {SWD(2022) 134 final}


Einleitung 

Fünf Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben in den abgelegensten Teilen der Union, den Gebieten in äußerster Randlage: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Martin (Frankreich), Azoren und Madeira (Portugal) und die Kanarischen Inseln (Spanien). Diese sind integraler Bestandteil der EU und liegen im Atlantik, im karibischen Becken, in Südamerika und im Indischen Ozean.

Die Gebiete in äußerster Randlage verfügen aber auch über wichtige Ressourcen: eine junge Bevölkerung, ausgedehnte Meereswirtschaftszonen, eine einzigartige biologische Vielfalt, reichhaltige erneuerbare Energiequellen, für astrophysische Aktivitäten geeignete Lage und Klimabedingungen sowie wichtige Weltrauminfrastrukturen. Das Wachstum des realen Pro-Kopf-BIP liegt in einigen dieser Regionen über dem EU-Durchschnitt. 1 Mit entsprechenden Entwicklungsstrategien, Reformen und Investitionen kann der Rückstand gegenüber der übrigen EU daher in Zukunft aufgeholt werden. Darüber hinaus stellen diese Regionen die Vorposten der Europäischen Union in der Welt dar und bieten ein Potenzial zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Beziehungen zu den umliegenden Ländern und Gebieten.

Gleichzeitig sind diese Gebiete mit ständigen Entwicklungshemmnissen konfrontiert, denen in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechnung getragen wird. Der Vertrag sieht spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage vor, wie die maßgeschneiderte Anwendung des EU-Rechts und den Zugang zu EU-Programmen.

Diese Regionen unterscheiden sich zwar erheblich voneinander, weisen aber einige Gemeinsamkeiten auf, wie z. B. Abgelegenheit, Insellage 2 , meist geringe Größe, Anfälligkeit für den Klimawandel, wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Sektoren, hohe Arbeitslosenquoten und ein deutlich unter dem EU-Durchschnitt und dem jeweiligen nationalen Durchschnitt liegendes Bruttoinlandsprodukt (BIP) 3 . Mayotte hat das niedrigste BIP pro Kopf (30 %) und die höchste Arbeitslosenquote (27,8 %) der EU. 4  Mehrere dieser Regionen wiesen in den letzten zwei Jahrzehnten eine mangelnde Konvergenz gegenüber dem Rest der Europäischen Union auf 5 und sind nun besonders von der Kombination aus hohen Energiepreisen und der sich abzeichnenden Nahrungsmittelkrise infolge der russischen Invasion in der Ukraine betroffen.

Um ihr Potenzial auszuschöpfen, müssen einige Gebiete in äußerster Randlage noch die Deckung der Grundbedürfnisse sicherstellen, die für die Lebensqualität und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung 6 von entscheidender Bedeutung sind, z. B. der Zugang zu Wasser, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Verkehrsdiensten. Auch demografische Faktoren spielen eine wichtige Rolle: Da sich die Bevölkerung in Mayotte bis zum Jahr 2100 voraussichtlich verdreifachen und in Französisch-Guayana verdoppeln wird, wird der Bedarf entsprechend steigen. 7 Einige Regionen wie die Kanarischen Inseln, Französisch-Guayana, Mayotte und Saint-Martin sind zudem einer erheblichen Belastung durch irreguläre Migration ausgesetzt. Andererseits wird die Bevölkerung in einigen anderen Gebieten in äußerster Randlage 8 im gleichen Zeitraum aufgrund der Abwanderung junger Menschen auf der Suche nach neuen Möglichkeiten voraussichtlich erheblich zurückgehen.

In der vorliegenden Mitteilung werden die Prioritäten für die Maßnahmen der EU mit und für diese Gebiete dargelegt. Die Menschen in diesen Gebieten sollen auf dem Weg zu einer dauerhaften Erholung und zu nachhaltigem Wachstum nach der COVID-19-Krise in den Mittelpunkt gestellt werden. Diese müssen im grünen und digitalen Wandel als Vektoren für eine von Zusammenhalt, Resilienz und Inklusion geprägte gesellschaftliche Umgestaltung, wirtschaftliche Diversifizierung und die Schaffung von Arbeitsplätzen verankert sein, um den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Die Mitteilung basiert auf der Umsetzung der im Jahr 2017 beschlossenen strategischen Partnerschaft mit diesen Regionen 9 , die im Jahr 2020 in einem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat dargelegt wurde 10 .

Den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage wird in besonderen EU-Rechtsvorschriften, Fonds und Programmen Rechnung getragen. Die Kommission sieht sich der Aufgabe verpflichtet, den Besonderheiten dieser Regionen weiterhin in allen Rechtsvorschriften und Politikbereichen der EU Rechnung zu tragen, um ihre Entwicklung durch maßgeschneiderte und ortsbezogene Ansätze zu fördern. In der vorliegenden Mitteilung werden die von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen zur Ergänzung und Unterstützung regionaler und nationaler Maßnahmen vorgestellt. Die Kommission wird insbesondere den Dialog mit diesen Gebieten intensivieren, maßgeschneiderte Unterstützung leisten und zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten beitragen, damit sie in vollem Umfang von den Maßnahmen der EU profitieren und ihr Potenzial ausschöpfen können.

Die EU spielt zwar eine Schlüsselrolle bei der Erschließung des Wachstumspotenzials der Gebiete in äußerster Randlage, doch hängen deren Wohlergehen und Entwicklung im Wesentlichen von den Entscheidungen und Maßnahmen der Gebiete selbst und ihrer Mitgliedstaaten ab. Es liegt bei ihnen, auf das jeweilige Gebiet zugeschnittene Entwicklungsstrategien zu entwerfen und umzusetzen, die richtigen Prioritäten zu setzen und die durch die europäischen Instrumente gebotenen Finanzierungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Solche Strategien müssen die Bedürfnisse der Bevölkerung antizipieren und aufgreifen, Wachstumshemmnisse beseitigen, Stärken nutzen, die Wirtschaft diversifizieren, die Selbstversorgung erhöhen, Handelsbeziehungen ausbauen, Kompetenzen entwickeln und Arbeitsplätze schaffen.

In der Mitteilung wird daher zwar eine Reihe von Initiativen genannt, die auf EU-Ebene entwickelt werden sollen, doch werden diese Gebiete und ihre Mitgliedstaaten zu eigenen Maßnahmen ermutigt, beispielsweise um ihren Besonderheiten in Querschnittsstrategien und -instrumenten, einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 11 und der Fonds der Kohäsionspolitik 12 , sowie in horizontalen Instrumenten wie dem Instrument für technische Unterstützung (TSI) 13 Rechnung zu tragen. In der Mitteilung wird ferner vorgeschlagen, diesen Gebieten bei einschlägigen Maßnahmen zur Erreichung EU-weiter Ziele, z. B. im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte 14 und des Klimaschutzes, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

In die vorliegende Mitteilung sind die Ergebnisse einer von Juli bis November 2021 durchgeführten öffentlichen Konsultation 15 , von vier gezielten Treffen mit den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Mitgliedstaaten sowie von bilateralen Treffen mit Verwaltungen der Gebiete in äußerster Randlage, die Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage vom November 2021 16 , das gemeinsame Positionspapier der Mitgliedstaaten und der Gebiete in äußerster Randlage vom Januar 2022 17 , eine Entschließung des Europäischen Parlaments 18 , eine Studie über die Auswirkungen der Pandemie in diesen Regionen 19 sowie die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen (AdR) und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) 20 eingeflossen. Sie baut darüber hinaus auf Vorschlägen der Konferenz zur Zukunft Europas auf.

1. COVID-19-Pandemie und Krisenreaktion 

Die Gebiete in äußerster Randlage wurden von der COVID-19-Krise besonders hart getroffen. Auf den Kanarischen Inseln stieg die Jugendarbeitslosigkeit sprunghaft von 35,4 % im Jahr 2019 auf 57,7 % im Jahr 2020. 21 In Saint-Martin war die Zahl der Arbeitssuchenden bis Ende 2020 gegenüber dem Vorjahr um über 16 % gestiegen. Im Zeitraum von 2019 bis 2020 sank das BIP auf den Kanarischen Inseln um 11 % und auf Madeira um 7 %, verglichen mit einem Rückgang von 7 % in Spanien und 3 % in Portugal. 22 Die Gebiete in äußerster Randlage waren zudem von Unterbrechungen der Lieferkette betroffen. Vor diesem Hintergrund wurden die betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 aufgefordert, gezielte politische Strategien in diesen Regionen umzusetzen, um das Risiko einer Vergrößerung der Disparitäten einzudämmen. 23

Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Im Rahmen der Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+) 24 wurden kohäsionspolitische Mittel zur Unterstützung des Gesundheitssektors, der Beschäftigung, der Telearbeit und des Fernunterrichts bereitgestellt. Der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen im Kontext der COVID-19-Pandemie 25 ermöglichte Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen (insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen) und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Gebieten in äußerster Randlage, die zum Teil durch die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) 26 kofinanziert wurden. So genehmigte die Kommission beispielsweise über 20 Beihilferegelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen auf den Azoren und Madeira. Darüber hinaus wird aus dem Programm REACT-EU für die Gebiete in äußerster Randlage ein zweckgebundener Betrag von 146 Mio. EUR zusätzlich zu einem Teil der Mittelausstattung ihrer Mitgliedstaaten bereitgestellt. So floss beispielsweise fast ein Drittel der französischen REACT-EU-Mittel in die Gebiete in äußerster Randlage (1,2 Mrd. von 3,9 Mrd. EUR), um den grünen und den digitalen Wandel (z. B. WLAN in Guadeloupe) und Infrastruktur (z. B. neue Schulen in Französisch-Guayana) zu fördern. Als Kernstück des Instruments NextGenerationEU 27 zielt die ARF darauf ab, die Resilienz der Mitgliedstaaten zu stärken und den grünen und den digitalen Wandel zu unterstützen. Die einschlägigen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne enthalten Investitionen zugunsten der jeweiligen Gebiete in äußerster Randlage in Breitband, saubere Energie und Verkehr, Gebäuderenovierung, Zugang zum Arbeitsmarkt, allgemeine und berufliche Bildung, Digitalisierung, sozialen Wohnungsbau, Anpassung an den Klimawandel sowie Katastrophenprävention und -resilienz. Im portugiesischen Plan sind insbesondere Mittel für Klimaschutz und Digitalisierung auf den Azoren und Madeira vorgesehen.



Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-den Bedürfnissen der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung zu tragen und ihre Resilienz sektor- und lieferkettenübergreifend zu verbessern, insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne und der kohäsionspolitischen Programme; REACT-EU für die Gebiete in äußerster Randlage in vollem Umfang zu nutzen und die Umsetzung zu beschleunigen.

Die Kommission wird:

-den Gebieten in äußerster Randlage in den einschlägigen Länderberichten im Rahmen des Europäischen Semesters in verschiedenen Politikbereichen besondere Aufmerksamkeit widmen,

-der Resilienz der Lieferkette in den Gebieten in äußerster Randlage 28 durch angemessene Krisenvorsorge und angemessenes Krisenmanagement im Rahmen des Notfallinstruments für den Binnenmarkt Rechnung tragen.

2. Nachhaltige und inklusive Erholung und Wachstum

Um die Erholung in Europa fortzusetzen und trotz der großen Unsicherheit, die durch die russische Invasion in der Ukraine Anfang 2022 verursacht wurde, müssen Erholungs- und Wachstumsstrategien auf jedes Gebiet in äußerster Randlage abgestimmt werden, um den spezifischen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen (Kapitel 2.1.), die am stärksten betroffenen Sektoren zu unterstützen und die Wirtschaft zu diversifizieren und zu modernisieren, indem Stärken genutzt werden (Kapitel 2.2.), flankiert durch den grünen und den digitalen Wandel (Kapitel 2.3). 

2.1. Die Menschen in den Mittelpunkt stellen: Faire und gerechte Chancen für alle 

Die Gebiete in äußerster Randlage verzeichnen im Durchschnitt die höchsten Raten an Armut, Analphabetismus, Arbeitslosigkeit, jungen Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung befinden (NEET), sowie das niedrigste Bildungsniveau in der EU. In einigen dieser Gebiete haben viele Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser, angemessenem Wohnraum, Strom, Bildung, Gesundheitsversorgung, öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Internet.

Bei der Erholung müssen die Menschen im Mittelpunkt stehen, damit sich die Lebensqualität in diesen Regionen den EU- und nationalen Durchschnittswerten annähert. Deshalb sollten die Erholungsmaßnahmen zunächst dazu beitragen, die Armut zu lindern, die Grundbedürfnisse der Menschen zu decken und insbesondere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, und zwar durch einen integrierten Ansatz, der nationale Maßnahmen und Investitionen in grundlegende Infrastruktur sowie hochwertige öffentliche Dienstleistungen und Verwaltungskapazitäten umfasst, ergänzt durch Strategien und Mittel der EU. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Gebiete in äußerster Randlage bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und bei der Verwirklichung der Ziele des Gipfels von Porto für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung zu unterstützen 29 .

Bekämpfung der Armut, Förderung von Gleichstellung und Inklusion

Im Jahr 2019 lag der Anteil der von Armut bedrohten Menschen auf den Kanarischen Inseln bei 28,5 %, auf den Azoren bei 31,8 % und auf Madeira bei 27,8 % und damit deutlich über den EU- und nationalen Durchschnittswerten. 30 Die Armutsquote in Guadeloupe (34 %) ist mehr als doppelt so hoch wie auf dem französischen Festland (14 %). 31 In den ländlichen Gebieten von Réunion lebt jeder zweite Mensch unterhalb der Armutsgrenze. 32 Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen wie ältere Menschen sind einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt. Im Jahr 2017 lebten beispielsweise 8 von 10 Kindern in Mayotte und 6 von 10 Kindern in Französisch-Guayana in einem von Armut bedrohten Haushalt. 33  

Darüber hinaus ist das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung in den Gebieten in äußerster Randlage deutlich höher als im EU-Durchschnitt und besonders ausgeprägt in Mayotte, wo der Anteil der erwerbstätigen Frauen etwa halb so hoch ist wie der der Männer (23,9 % bzw. 41,9 % 34 ). In allen Gebieten in äußerster Randlage mit Ausnahme von Réunion ist die Arbeitslosigkeit bei Frauen höher als bei Männern. 35  Durch die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen können die Beschäftigungsquoten erhöht werden, was zur Erreichung des Beschäftigungsziels der europäischen Säule sozialer Rechte von 78 % bis 2030 beiträgt. Dies erfordert geeignete Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie eine hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung und Langzeitpflege. 

In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsbedingten Gefälles in den Bereichen Beschäftigung, Betreuung, Entlohnung und Entscheidungsfindung sowie zur Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt 36 von wesentlicher Bedeutung, wie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 37 dargelegt. Die EU-Kinderrechtsstrategie 38 und die Europäische Garantie für Kinder 39 können auch als Fahrplan für Initiativen dienen, die darauf abzielen, Kinder in den Gebieten in äußerster Randlage zu schützen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Die Fonds der Kohäsionspolitik – einschließlich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) – können zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. So wurden beispielsweise im Zeitraum 2014-2020 aus dem EFRE 82 Mio. EUR für die Unterstützung der Infrastruktur von Kinderbetreuungs- und Sozialeinrichtungen auf Madeira und den Azoren bereitgestellt. Die Investitionen aus dem ESF+ in den Gebieten in äußerster Randlage können dazu beitragen, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und Nahrungsmittel und materielle Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen zu leisten.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf: 

-Ziele für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in den Gebieten in äußerster Randlage festzulegen und damit zur Erreichung ihrer Gesamtziele beizutragen; sicherzustellen, dass die Maßnahmen in diesem Zusammenhang den besonderen Herausforderungen dieser Gebiete Rechnung tragen, den EFRE und den ESF+, einschließlich der besonderen zusätzlichen Mittelzuweisung für die Gebiete in äußerster Randlage, in vollem Umfang zu nutzen, um die Ziele, Vorgaben und Maßnahmen der Säule zu verwirklichen,

-im Rahmen nationaler Strategien Maßnahmen zur Verringerung der Armut in diesen Regionen zu ergreifen, wobei der Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen, einschließlich älterer Menschen, liegen soll, die Auswirkungen der Reformen auf Armut und Ungleichheiten in diesen Regionen zu bewerten,

-den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage bei der Umsetzung der Jugend- und der Kindergarantie in diesen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere den Aktionsplänen im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder,

-nationale und EU-Mittel, insbesondere den ESF+, zu nutzen, um Menschen zu unterstützen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, eine ausgewogene Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern zu fördern, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Beschäftigung zu ermöglichen und ihre soziale Inklusion zu fördern, gleiche Arbeitsbedingungen zu schaffen und Opfer von Gewalt zu schützen.

Die Kommission wird:

-die Gebiete in äußerster Randlage bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützen; ihren Besonderheiten in Initiativen im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte Rechnung tragen; die Umsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen; hochrangige Diskussionen über die Umsetzung der Säule in diesen Gebieten fördern,

-die Dimension der Gebiete in äußerster Randlage in den nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder bewerten, um sicherzustellen, dass Kinder in diesen Regionen die gleichen Chancen haben wie in anderen Teilen der EU, und den Austausch bewährter Verfahren unterstützen,

-die Maßnahmen dieser Gebiete zur Armutsbekämpfung, Integration und Gleichstellung sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen überwachen, 40

-Maßnahmen zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung mit Mitteln aus dem ESF+ unterstützen, die Umsetzung von Strategien zur sozialen Inklusion (z. B. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen) überwachen,

-die Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage am Netzwerk der Europäischen Regionen der Sozialwirtschaft und am Programm für sozialwirtschaftliche Missionen unterstützen.

Zugang zu angemessenem Wohnraum, Wasser, Internet, erschwinglichen Verkehrsmitteln und Energie

In einigen Gebieten in äußerster Randlage haben viele Menschen keine angemessenen Lebensbedingungen und keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen. 53 % der Menschen in Französisch-Guayana leben in überbelegtem Wohnraum (8 % auf dem französischen Festland) und auf Mayotte sind 56 % der Haushalte überbelegt. 41 In einigen Regionen mangelt es am Zugang zu Wasser: Auf Mayotte hat ein Drittel der Haushalte keinen Zugang zu fließendem Wasser 42 , in Französisch-Guayana haben über 30 % der Bevölkerung keinen Zugang zu Warmwasser 43 , in Guadeloupe haben die Menschen aufgrund von Lecks im Versorgungsnetz keine kontinuierliche Wasserversorgung 44 . Die hohen Energiepreise, die durch die russische Invasion in der Ukraine noch weiter ansteigen, könnten Strom für viele unbezahlbar machen. Der Mangel an öffentlichen Verkehrsmitteln beeinträchtigt den Zugang zu Dienstleistungen, Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die Fonds der Kohäsionspolitik spielen eine wichtige Rolle bei der Deckung einiger dieser Grundbedürfnisse. So wurde beispielsweise im Zeitraum 2014-2020 aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds 45 nachhaltige städtische Verkehrs-, Wasser- und Energieinfrastruktur auf Madeira und den Azoren mit 116 Mio. EUR unterstützt. Die portugiesischen und französischen Aufbau- und Resilienzpläne sehen Investitionen in den sozialen Wohnungsbau vor. Die Deckung der Grundbedürfnisse der Menschen erfordert erhebliche nationale Investitionen in die Infrastruktur, die durch EU-Mittel ergänzt werden. Dies muss sich in der Programmplanung der EU-Fonds und in den Anträgen auf Finanzierung im Rahmen von EU-Programmen wie der Fazilität „Connecting Europe“ 46 niederschlagen.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-den Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, Wasser, Strom, Verkehrsmitteln und Internet zu gewährleisten; Synergien zwischen den nationalen Haushalten und den EU-Fonds und -Instrumenten, einschließlich der Fonds der Kohäsionspolitik, auszuloten, auf regionaler Ebene Ziele zur Deckung der Grundbedürfnisse festzulegen.

Die Kommission wird:

-die Gebiete in äußerster Randlage und ihre Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Synergien zwischen den nationalen Haushalten und verschiedenen EU-Fonds und -Programmen – wie dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und der Fazilität „Connecting Europe“ – zu erzielen, um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu decken.

Zugang zur Gesundheitsversorgung

Die Gesundheitssysteme der Gebiete in äußerster Randlage weisen zwar erhebliche Unterschiede auf, verfügen jedoch im Vergleich zum nationalen und EU-Durchschnitt generell über geringere Kapazitäten und weniger medizinische Fachkräfte. 47 Die COVID-19-Pandemie hat die hohe Krisenanfälligkeit und Isolation dieser Regionen verdeutlicht. Sie haben zudem mit einer niedrigen Lebenserwartung 48 , besonders hoher Säuglingssterblichkeit 49 , Ausbrüchen von Tropenkrankheiten und Umweltverschmutzung 50 zu kämpfen. Es ist wichtig, die medizinischen Kapazitäten zu stärken, den Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention auszubauen und die Pandemievorsorge zu verbessern.

Über die Fonds der Kohäsionspolitik und die ARF können z. B. Infrastruktur, Ausrüstung, medizinische Ausbildung und digitale Gesundheitslösungen gefördert werden. Im Rahmen des französischen Aufbau- und Resilienzplans fließen beispielsweise Mittel in die Modernisierung von Krankenhäusern in den Gebieten in äußerster Randlage. Über das EU4Health-Programm 51 können Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zur Stärkung der Krisenvorsorge, der elektronischen Gesundheitsdienste, der Gesundheitsförderung und der Krankheitsprävention unterstützt werden. Im Rahmen von Interreg 52 , einem zentralen Instrument für die Zusammenarbeit zwischen EU-Regionen und mit benachbarten Nicht-EU-Ländern, kann die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich weiter gefördert werden. Ferner werden Mittel aus dem Programm „Digitales Europa“ für digitale Infrastruktur für den Zugang zu Bildgebungs- und Genomdaten zwecks Diagnose und Behandlung bereitgestellt.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-die Entwicklung des Gesundheitssystems und den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu fördern, Lösungen für elektronische Gesundheitsdienste zu entwickeln, um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu beheben und die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranzutreiben,

-sich an Maßnahmen im Rahmen des EU4Health-Programms zu beteiligen, insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, Krisenvorsorge und -reaktion, elektronische Gesundheitsdienste, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, Zugang zur Gesundheitsversorgung und Tropenkrankheiten; bei ihrer Beteiligung an den Maßnahmen des EU4Health-Programms den besonderen Bedürfnissen ihrer Gebiete in äußerster Randlage Rechnung zu tragen,

-mit der von der Kommission ins Leben gerufenen Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen zusammenzuarbeiten, um die Versorgung mit wichtigen medizinischen Hilfsgütern während Krisen sicherzustellen und mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in Bezug auf Bereitschafts- und Einsatzpläne für gesundheitliche Krisenfälle zu kooperieren,

-Interreg-Programme für die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich in regionalen Meeresbecken zu nutzen.

Die Kommission wird:

-Kontakt zu den Interessenträgern in den Gebieten in äußerster Randlage aufnehmen, um sie in die Vorbereitung der jährlichen EU4Health-Arbeitsprogramme und in anschließende Informationsveranstaltungen einzubeziehen und so ihre Beteiligung an spezifischen Maßnahmen zu fördern, gezielte Maßnahmen für die Gebiete in äußerster Randlage prüfen 53 ,

-die Gebiete in äußerster Randlage in Beratungen über politische Initiativen von besonderem Interesse, z. B. zu Impfungen, Krebs und psychischer Gesundheit, einbeziehen,

-Nichtregierungsorganisationen der Gebiete in äußerster Randlage und andere Interessenträger auffordern, sich an der EU-Plattform für Gesundheitspolitik zu beteiligen,

-die Zugänglichkeit, Qualität und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung durch Mittel aus dem ESF+ und EFRE verbessern,

-die spezifischen Schwachstellen der Gebiete in äußerster Randlage in den Arbeitsprogrammen der von der Kommission ins Leben gerufenen Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen der Kommission berücksichtigen, 54  

-die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Europas Plan gegen den Krebs, mit dem der ungleiche Zugang zu Prävention, Vorsorge, Diagnose, Behandlung und Pflege angegangen wird, unterstützen.

Chancen für junge Menschen: allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigungsförderung und Unternehmertum

Die Gebiete in äußerster Randlage leiden unter hoher Jugendarbeitslosigkeit und der Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt auf den Kanarischen Inseln und Mayotte bei über 50 % und auf Guadeloupe, Martinique und Réunion bei rund 40 % und damit weit über dem EU-Durchschnitt von 16 %. Diese Regionen verzeichnen einen besonders hohen Anteil an NEET (33,6 % in Französisch-Guayana und 24,6 % auf Réunion, dreimal bzw. doppelt so hoch wie der französische bzw. der EU-Durchschnitt) und an frühzeitigen Schulabgängern (27 % auf den Azoren, dreimal so hoch wie der portugiesische Durchschnitt von 8,9 %). 55  

Außerdem ist das Bildungsniveau in diesen Regionen niedriger. Analphabetismus ist in den französischen Gebieten in äußerster Randlage weitverbreitet: je nach Region haben 30 % bis 73 % der 17-Jährigen eine Leseschwäche (deutlich höher als der nationale Durchschnitt von 9,6 %) 56 . Vor diesem Hintergrund stehen die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens im Einklang mit den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation von 2021 bei der Unterstützung durch die EU an erster Stelle. Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte zielt darauf ab, die NEET-Quote bis zum Jahr 2030 von 12,6 % (2019) auf 9 % zu senken, insbesondere durch Verbesserung der Beschäftigungsaussichten. Im Rahmen der Jugendgarantie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Bildung bzw. Ausbildung abgeschlossen haben, ein Angebot für eine Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten.

In diesem Zusammenhang unterstützt die EU die Entwicklung von Kompetenzen in den Gebieten in äußerster Randlage mit einer Reihe von Instrumenten. Im Zeitraum 2021-2027 werden aus dem ESF+ Schulungen, die Verhinderung von Schulabbruch und Berufsberatung, Jugendbeschäftigung, Unternehmertum und Unternehmensgründungen gefördert, wobei mindestens 12,5 % der Programmmittel für die Unterstützung junger Menschen bereitgestellt werden. Auch den Aufbau- und Resilienzplänen kommt eine wichtige Rolle zu: Im Rahmen des französischen Aufbau- und Resilienzplans werden beispielsweise Hochschuleinrichtungen auf Guadeloupe und Réunion unterstützt. Im Zeitraum 2014–2020 nahmen fast 25 000 Menschen aus Martinique an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teil, die aus dem ESF finanziert wurden. Mit den neuen zusätzlichen ESF+-Mitteln für die Gebiete in äußerster Randlage werden die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Lehrlingsausbildung, der Übergang von der Schule ins Berufsleben sowie die Beschäftigung und Mobilität junger Menschen unterstützt. Im Rahmen der Komponente „Beschäftigung und soziale Innovation“ des ESF+ können der Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen, die Verbesserung der Arbeitskräftemobilität und die Modernisierung der Beschäftigungspolitik gefördert werden. Die neue, die aus diesem Fonds geförderte Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve — Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) zielt auf die aktive Inklusion ab und soll benachteiligten jungen NEETs dabei helfen, Berufserfahrung im Ausland zu erwerben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Initiative zielt insbesondere auf junge Menschen aus ländlichen, abgelegenen und weniger entwickelten Regionen ab und verschafft ihnen berufsbezogene Lernerfahrung in einem anderen Mitgliedstaat. Auch die Mobilität junger Menschen aus den Gebieten in äußerster Randlage in benachbarte Nicht-EU-Länder oder auf das Festland kann im Rahmen dieser Initiative unterstützt werden.

Mit verschiedenen Initiativen während des Europäischen Jahres der Jugend 2022 sollen junge Menschen gestärkt werden, darunter eine neue Initiative, die sich ausschließlich an junge Menschen aus den Gebieten in äußerster Randlage richtet. Das Programm Erasmus+ 57 bietet Studierenden aus diesen Regionen zusätzliche Unterstützung beim Auslandsstudium, auch in Zusammenarbeit mit benachbarten Nicht-EU-Ländern. Im Zeitraum 20142020 nahmen 28 500 Menschen aus allen Gebieten in äußerster Randlage an Mobilitätsprojekten im Rahmen von Erasmus+ teil. 58 Mit ihrer Strategie für Inklusion und Vielfalt unterstützt die Kommission die Teilnahme junger Menschen aus diesen Gebieten an Erasmus+ und am Europäischen Solidaritätskorps. Darüber hinaus ist es wichtig, junge Wissenschaftler aus diesen Gebieten zu fördern und ihre Teilnahme an Horizont Europa, dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU 59 , zu unterstützen und attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen in ihren Regionen zu schaffen. Die Kommission entwickelt darüber hinaus eine Initiative, um die Folgen der Abwanderung von Fachkräften aus Teilen der EU wie den Gebieten in äußerster Randlage abzumildern und potenzielle Lösungen für dieses Problem zu finden.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-im Rahmen der Jugendgarantie mit EU-Mitteln Ausbildungs-, Arbeitsplatzerhaltungs- und Einstellungsprogramme für junge Menschen in den Gebieten in äußerster Randlage unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive einzuführen, die Initiative ALMA in die ESF+-Programme zu integrieren, digitale Bildungsmodelle zu erproben,

-den Kompetenzbedarf in den Gebieten in äußerster Randlage zu ermitteln; den ESF+ einschließlich der zusätzlichen Mittelzuweisung in Höhe von 370 Mio. EUR zu nutzen, um die allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität und Beschäftigung junger Menschen zu verbessern,

-Berufsberatung für junge Menschen anzubieten, die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen, zentrale Anlaufstellen für die Suche nach einem ersten Arbeitsplatz einzurichten,

-Interreg für die Weiterentwicklung regionaler Mobilitätsmaßnahmen zu Lernzwecken in Synergie mit Erasmus+ zu nutzen.

Die Kommission wird:

-ein mit 1 Mio. EUR ausgestattetes Zuschussprogramm mit besonderem Augenmerk auf Gleichstellung und Inklusion einrichten, mit dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, Projekte auf lokaler Ebene zu gestalten und umzusetzen, als Teil des Europäischen Jahres der Jugend 2022 mit technischer Hilfe unter Federführung der Kommission im Rahmen des EFRE;

-den Besonderheiten dieser Gebiete in den jährlichen Arbeitsprogrammen im Rahmen des ESF+ Rechnung tragen; die Regionen bei der Nutzung der zusätzlichen ESF+-Mittel unterstützen und deren Verwendung überwachen,

-die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage anerkennen und ihre Teilnahme an den Arbeitsprogrammen von Erasmus+, einschließlich des Austauschs mit Nicht-EU-Ländern 60 , der Leitinitiative für europäische Hochschulen sowie der Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung unterstützen, 

-mit den nationalen Agenturen zusammenarbeiten, um die Teilnahme junger Menschen aus Gebieten in äußerster Randlage an Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps weiter zu fördern,

-maßgeschneiderte Informationen zur Förderung der Teilnahme junger Menschen aus Gebieten in äußerster Randlage an der Initiative „Interreg Volunteer Youth“ z. B. in Nachbarländern bereitstellen,

-den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen der Initiative „Wege zum schulischen Erfolg“ (Pathways to school success) Rechnung tragen, um die Zahl der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu verringern,

-die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in künftigen Initiativen zur Abmilderung der Folgen der Abwanderung von Fachkräften berücksichtigen.

2.2. Nutzung von Vorzügen, Beseitigung von Einschränkungen, Konzentration auf Schlüsselsektoren

Die Gebiete in äußerster Randlage unterscheiden sich erheblich voneinander. Jede Region hat zudem ihre eigenen Einschränkungen und Vorzüge, von der Landwirtschaft oder dem Tourismus bis hin zur blauen Wirtschaft oder der Raumfahrt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist sehr uneinheitlich und reicht von Mayotte (30 % des BIP der EU) und Französisch-Guayana (46 %) bis zu Madeira (69 %) und Martinique (76 %). Diese starke Differenzierung erfordert maßgeschneiderte regionale Entwicklungsstrategien. Die Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften durch die Konzentration auf ihren Mehrwert im Einklang mit ihren Strategien für intelligente Spezialisierung ist für Erholung und Wachstum von entscheidender Bedeutung.

Die COVID-19-Krise sowie der aktuelle Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine hat deutlich gemacht, dass diese abgelegenen Regionen ein gewisses Maß an Autonomie in der Landwirtschaft und der Energieversorgung entwickeln und ihre Versorgungsquellen diversifizieren müssen. Umweltfreundliche Kapazitäten für die Lebensmittelproduktion bieten die Chance, den Sektor zu diversifizieren und umweltfreundlicher zu gestalten und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. In gleicher Weise kann der Einsatz sauberer Energieanlagen, z. B. auf der Grundlage von Solar- und Windenergie, dazu beitragen, Engpässe zu überwinden und den Energiemix zu dekarbonisieren.

Forschung, Innovation und intelligente Spezialisierung

Die Gebiete in äußerster Randlage aktualisieren derzeit ihre Strategien für intelligente Spezialisierung 61 , um Innovation in den vielversprechendsten Sektoren zu fördern, insbesondere in den Bereichen Agrar- und Lebensmittelindustrie, Bio-Ökonomie, nachhaltige blaue Wirtschaft, Ausbildung und Forschung im Bereich der Tropenmedizin, Tourismus und Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Förderung von Forschung und Innovation (FuI) kann diesen Regionen dabei helfen, ihre Vorzüge zu nutzen und sich in den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu integrieren. Die Kommission wird ihre Anstrengungen darauf richten, den Zugang zu Exzellenz zu verbessern und das Innovationsgefälle zu überwinden. 62 Mithilfe des vorangehenden Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ konnten die Gebiete in äußerster Randlage ihre Forschungskapazität über das Projekt FORWARD 63 steigern. Die Komponente „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ (Widening) des Programms „Horizont Europa“ zur Unterstützung von Ländern mit Forschungsrückstand wurde auf alle Gebiete in äußerster Randlage ausgedehnt. Die jüngsten Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen von Horizont Europa, z. B. zur Meeresbiodiversität oder zur Wiederherstellung von Ökosystemen, entsprechen den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage. Es sollten Synergien zwischen dem EFRE und Horizont Europa, z. B. kumulative Finanzierung und Unterstützung von Projekten, die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, ausgelotet werden. Im Rahmen von Horizont Europa wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen FuI-Programmen weiter gefördert, sodass die Staaten gemeinsame Prioritäten für ihre Gebiete in äußerster Randlage festlegen und gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchführen können. Mit der Mission im Rahmen von Horizont Europa „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung der lokalen FuI.

Aus dem EFRE wird Innovation über seine allgemeinen Programme, die Interreg-Programme und die Initiative für interregionale Innovationsinvestitionen, mit der interregionale Projekte in Bereichen der intelligenten Spezialisierung ausgebaut werden, gefördert. Mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 64 wird auch die Umsetzung von Forschung, Innovation und Technologie in der blauen Wirtschaft unterstützt, während über die BlueInvest-Plattform 65 und den BlueInvest-Fonds Dienstleistungen zur Förderung der Investitionsbereitschaft bereitgestellt werden.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-die Möglichkeiten im Rahmen der Komponente „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ des Programms „Horizont Europa“ wahrzunehmen und sich an den Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zu zentralen Themen für Gebiete in äußerster Randlage zu beteiligen;

-im Rahmen von Horizont Europa einen Prozess zur Ermittlung gemeinsamer Prioritäten im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Forschungsförderer auf Programmebene einzuleiten,

-Strategien für intelligente Spezialisierung zu überprüfen und umzusetzen, Möglichkeiten, die sich aus interregionalen Partnerschaften für intelligente Spezialisierung und Wertschöpfungsketten ergeben, zu nutzen.

Die Kommission wird:

-im Arbeitsprogramm 2023-2024 der Initiative für interregionale Innovationsinvestitionen eine auf die Gebiete in äußerster Randlage zugeschnittene Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausarbeiten, 

-unter Berücksichtigung der Ergebnisse des FORWARD-Projekts und gemäß den Vorschlägen der Gebiete in äußerster Randlage eine spezielle Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Komponente „Ausweitung“ des Programms „Horizont Europa“ anregen, um die lokalen Forschungs- und Innovationsgemeinschaften weiter zu aktivieren, z. B. durch Projekte lokaler Forscher zu für diese Regionen spezifischen sozioökonomischen Themen,

-die Gebiete in äußerster Randlage bei der Gestaltung und Umsetzung von Strategien für intelligente Spezialisierung unterstützen und über die praxisorientierte Gemeinschaft, die bis Ende 2022 eingeleitet werden soll, maßgeschneiderte Unterstützung leisten,

-sicherstellen, dass die nächsten Arbeitsprogramme von Horizont Europa Themen enthalten, die für die Gebiete in äußerster Randlage relevant sind.  

Mobilität, Verkehr, Tourismus, Kultur

Die Gebiete in äußerster Randlage sind für die Beförderung und die Versorgung mit Gütern auf Luft- und Seeverbindungen angewiesen. Verkehrsverbindungen innerhalb der Regionen und zum europäischen Festland sind für den Zugang der Bevölkerung zu allgemeiner und beruflicher Bildung und Beschäftigung sowie für Wirtschaft, Handel und Tourismus von wesentlicher Bedeutung. Der Tourismus leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft – 35 % des BIP der Kanarischen Inseln 66 und ein Viertel des BIP von Madeira – und der Sektor wurde von der COVID-19-Krise hart getroffen. 67 Auf Madeira verzeichneten die Tourismusbetriebe 61 % weniger Gäste und entsprechend 64 % weniger Einnahmen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019. 68  

Mittel für Mobilität, Verkehr und Tourismus können aus verschiedenen EU-Fonds abgerufen werden. Über die Fazilität „Connecting Europe“ kann Verkehrsinfrastruktur kofinanziert werden, wobei ihr Arbeitsprogramm insbesondere die Unterstützung von Seehäfen vorsieht, um die Konnektivität der Gebiete in äußerster Randlage zu verbessern. Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) 69 trägt die Kommission den Konnektivitätsanforderungen der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung, indem ihre Häfen, städtischen Knotenpunkte und Straßen in die Karten des TEN-V-Netzes aufgenommen werden und für eine Förderung durch die Fazilität „Connecting Europe“ in Betracht kommen. Diese Gebiete können den EFRE und den Kohäsionsfonds 70 für Flughafeninfrastruktur und zur Unterstützung des Tourismussektors nutzen. Im Rahmen des spanischen Aufbau- und Resilienzplans wird beispielsweise die Widerstandsfähigkeit des Tourismussektors durch gezielte Investitionen in Infrastruktur und Marketing unterstützt.

Angesichts ihrer starken Abhängigkeit von Luftverkehrsverbindungen sind alle Flüge aus den Gebieten in äußerster Randlage in den Europäischen Wirtschaftsraum bis Ende 2023 vom Emissionshandelssystem (EHS) ausgenommen. 71 Im Jahr 2021 schlug die Kommission vor, Flüge zwischen diesen Regionen und ihren Mitgliedstaaten bis 2030 vom EHS auszunehmen. 72 Der Übergangspfad für den Tourismus 73 wird mit Maßnahmenvorschlägen, die die Gebiete in äußerster Randlage umsetzen können, als Richtschnur für den grünen und den digitalen Wandel in der Branche dienen. Schließlich unterstützte die Kommission den Kultursektor mit einem Pilotprojekt für den Austausch zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) 74 sowie mit weiteren Initiativen 75 , die das Programm Kreatives Europa ergänzen.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-alle Möglichkeiten zur Finanzierung wesentlicher Verkehrsinfrastruktur, einschließlich alternativer Treibstoffe, zu nutzen,

-in einen widerstandsfähigen, für das digitale Zeitalter gerüsteten und nachhaltigen Tourismus zu investieren und dabei die Finanzierungsmöglichkeiten der EU zu nutzen, insbesondere im Rahmen der Programmplanung für die Fonds der Kohäsionspolitik, und sich an der Umsetzung des Übergangspfads für den Tourismus zu beteiligen und tourismusbezogene Daten auszutauschen, 

-Beschäftigte in der Tourismusbranche über die Partnerschaft für den Tourismus im Rahmen des Pakts für Kompetenzen weiterzubilden und umzuschulen.

Die Kommission wird:

-den Besonderheiten der Gebiete bei der Überarbeitung der Verordnung über Luftverkehrsdienste Rechnung tragen,

-die Inanspruchnahme der verfügbaren EU-Instrumente zur Verbesserung der Konnektivität und Mobilität durch die Gebiete in äußerster Randlage fördern und erleichtern,

-Investitionen in die Tourismusbranche fördern; sicherstellen, dass EU-Fonds, z. B. die Fonds der Kohäsionspolitik, die Erholung und nachhaltige Entwicklung dieser Branche unterstützen,

-Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für die Tourismusbranche zur Verfügung stellen und deren Nutzung fördern,

-die Besonderheiten der Gebiete in den Kriterien für das Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe in der EU berücksichtigen; den Austausch von tourismusbezogenen Daten und die Entwicklung eines Datenraums für Tourismus fördern,

-den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in den Arbeitsprogrammen für den Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa Rechnung tragen.

Biodiversität

Die Gebiete in äußerster Randlage haben einen außergewöhnlich hohen Biodiversitätswert. Dies wird in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 76 anerkannt, in der die Notwendigkeit des Schutzes und der Wiederherstellung ihrer Ökosysteme ausdrücklich hervorgehoben wird. Viele Sektoren, darunter Tourismus, Fischerei, Forstwirtschaft und Landwirtschaft, sind von dieser Biodiversität abhängig. Gesunde Ökosysteme liefern auch saubere Luft und sauberes Wasser und mildern die negativen Auswirkungen des Klimawandels. Ihr Schutz und ihre Wiederherstellung sind daher von wesentlicher Bedeutung. Die Kommission würde es begrüßen, wenn die Mitgliedstaaten alle ihre Gebiete in äußerster Randlage in das Natura-2000-Netz der Schutzgebiete der EU 77 einschließen würden, wo dies noch nicht der Fall ist.

Investitionen im Rahmen des EFRE werden zur Erhaltung und Wiederherstellung von Schutzgebieten und zum Aufbau grüner Infrastruktur beitragen. Aus dem EMFAF werden Meeresschutzgebiete, biologische Meeresschätze und Ökosysteme unterstützt. Investitionen in Biodiversität können auch über das Programm „InvestEU“ finanziert werden. 78 Darüber hinaus finden die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in allen Komponenten des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) 79 Berücksichtigung: Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen, Kreislaufwirtschaft, Klimawandel und Energie. Anträge aus diesen Gebieten werden zudem besonders berücksichtigt und erhalten Bonuspunkte. LIFE sieht auch eine Zuschussregelung für kleine Projekte in den Gebieten in äußerster Randlage vor, die zu 95 % kofinanziert werden. Mit „Green Assist“ stellt die Kommission ferner technische Hilfe bereit, um öffentliche und private Investitionen in Naturkapital, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und die Ökologisierung anderer Investitionen zu unterstützen. Solche Investitionen schützen nicht nur die Umwelt, sondern bergen darüber hinaus ein großes Potenzial für einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Tourismus sowie für wirtschaftliche Diversifizierung, beispielsweise durch Arzneimittelforschung und -entwicklung.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-spezifische Möglichkeiten im Rahmen des LIFE-Programms, z. B. Finanzhilfen zugunsten der biologischen Vielfalt, des Programms „Horizont Europa“, z. B. für die Erforschung der Meeresbiodiversität 80 , und der Initiative für interregionale Innovationsinvestitionen für Zusammenarbeit beim grünen Wandel zu nutzen,

-Strategien zur sektorübergreifenden Berücksichtigung der Biodiversität umzusetzen, Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Ökosysteme der Gebiete in äußerster Randlage in den nationalen Wiederherstellungsplänen zu entwickeln,

-grüne Kompetenzen und Arbeitsplätze bei der Umsetzung aller EU-Programme 81 zu fördern, unter Rückgriff auf technische Hilfe von „Green Assist“ Fonds mit Finanzierungsinstrumenten zu kombinieren.

Die Kommission wird:

-die Unterstützung für Projekte zu wichtigen oder neu entdeckten Arten 82 in Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des LIFE-Programms 2025-2027 vorbehaltlich einer Bewertung erhöhen, 83

-einen Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur annehmen, der den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung trägt, die Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den Gebieten in äußerster Randlage überwachen,

-Bewertungen der Ökosysteme in den Gebieten in äußerster Randlage weiter unterstützen, z. B. durch das Projekt MOVE-ON 84 ; sie dem Wissenszentrum für biologische Vielfalt 85 zur Verfügung stellen.

Blaue Wirtschaft

Die Gebiete in äußerster Randlage verfügen dank ihrer großen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ), die mehr als die Hälfte der AWZ der EU ausmachen, und ihrer reichen Meeresbiodiversität über ein einzigartiges Potenzial für die blaue Wirtschaft. Fischerei und Seeverkehr sind nach wie vor wichtige Bestandteile ihrer Volkswirtschaften. Es ist wichtig, dass die Gebiete in äußerster Randlage ihre Strategien für die blaue Wirtschaft auf nachhaltige Weise entwickeln, unter anderem durch den Schutz ihrer Meeresbiodiversität.

Aus dem EMFAF und den Fonds der Kohäsionspolitik werden Mittel für den maritimen Sektor der Gebiete in äußerster Randlage bereitgestellt. Im Rahmen des EMFAF stehen diesen Gebieten zweckgebundene Haushaltsmittel in Höhe von 315 Mio. EUR für Strukturinvestitionen und den Ausgleich zusätzlicher Kosten zur Verfügung, und es gelten besondere Bestimmungen über staatliche Beihilfen für Fischerei und Aquakultur. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Sonderbedingungen für diese Gebiete im Rahmen der laufenden Überprüfung dieser Vorschriften beizubehalten. 86  Durch Investitionen in innovative erneuerbare Meeresenergie, blaue Biotechnologie, Aquakultur, Forschung, Schutz sowie nachhaltige Erschließung von Tiefseeressourcen und Schulungsmaßnahmen können neue Geschäftsmodelle entstehen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Über das Programm „Horizont Europa“ können im Rahmen der Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ auch Maßnahmen zur Erreichung einer klimaneutralen blauen Wirtschaft und zur Verringerung der Umweltverschmutzung und der Treibhausgasemissionen im maritimen Sektor koordiniert werden,

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-Strategien für die blaue Wirtschaft umzusetzen und dabei Synergien bei der EU-Förderung zu nutzen, einschließlich des EMFAF für Strukturinvestitionen, des EFRE und der Fazilität „Connecting Europe“ für Infrastrukturen, des ESF+ für Ausbildung, LIFE und EMFAF für Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen und des Programms Horizont Europa für Innovationen; 

-ihre Anstrengungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei zu verstärken,

-sich an nachhaltigen Wertschöpfungsketten der blauen Wirtschaft zu beteiligen (z. B. blauer Tourismus, erneuerbare Meeresenergie, nachhaltige Fischerei und Aquakultur, Vermeidung von Meeresverschmutzung, Risikomanagement),

-Studien zur Datenerhebung und zu Fischbeständen mit Unterstützung durch den EMFAF im Einklang mit den Empfehlungen der Studie zum Stand der Datenerhebung und wissenschaftlicher Gutachten in den EU-Gebieten in äußerster Randlage aus dem Jahr 2022 87 durchzuführen; die Umsetzung der Berichtspflichten zu verbessern,

-sich an der Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030zu beteiligen.

Die Kommission wird:

-eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu Strategien für die blaue Wirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage im Einklang mit dem EMFAF-Arbeitsprogramm 2022-2023 veröffentlichen; die blaue Wirtschaft der Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen des EMFAF gemäß den Vorschlägen des Europäischen Parlaments, der Regionen und ihrer Mitgliedstaaten unterstützen,

-mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften 88 fischereibezogene Daten 89 in den Gebieten in äußerster Randlage zu erfassen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Gebiete und auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie aus dem Jahr 2022 über Datenerhebung und wissenschaftliche Gutachten in den Gebieten in äußerster Randlage der EU 90 ,

-weiterhin partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei unterstützen, die der Wirtschaft der Gebiete in äußerster Randlage zugutekommen, insbesondere mit den Nachbarländern der Gebiete in äußerster Randlage,

-einen Wissensaustausch über maritime Raumplanung und erneuerbare Energien initiieren, insbesondere im Rahmen des Projekts zur Förderung der maritimen Raumplanung in Gebieten in äußerster Randlage 2021-2024 („Advancing Maritime Spatial Planning in Outermost Regions“).

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die Landwirtschaft ist in den meisten Gebieten in äußerster Randlage nach wie vor ein Schlüsselsektor und hat einen erheblichen Anteil an Wertschöpfung und Beschäftigung. Innovation kann dazu beitragen, die Lebensmittelqualität und die Ressourceneffizienz zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck der Lebensmittelproduktion zu verringern. Im Einklang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ kann die Ausweitung des ökologischen Landbaus in diesen Regionen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Die Entwicklung und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft – mit geringerem Einsatz von chemischen Pestiziden und Antibiotika und mehr agrarökologischen Ansätzen – sind entscheidend für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Die EU wird die Landwirtschaft der Gebiete in äußerster Randlage weiterhin nachdrücklich unterstützen. Das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) 91 unterstützt die lokale Erzeugung durch Direktzahlungen an Landwirte, Marktmaßnahmen und die Versorgung mit wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Dank der engen interinstitutionellen Zusammenarbeit wird der POSEI-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 weiterhin ausreichend finanziell ausgestattet sein. Darüber hinaus gelten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) besondere Bedingungen für diese Gebiete, wie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die Besonderheiten ihrer Gebiete in äußerster Randlage auszurichten 92 , was auch in den Empfehlungen der Kommission hervorgehoben wird 93 ; gleichzeitig wird eine höhere wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit angestrebt.

Außerdem ermöglichen die Instrumente für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten 94 höhere Beihilfehöchstsätze für Investitionen in diesen Gebieten sowie Betriebsbeihilfen. Die Kommission hat vorgeschlagen, bei der derzeitigen Überarbeitung dieser Instrumente 95 weiterhin Sonderbedingungen für die Gebiete in äußerster Randlage vorzusehen. Um die landwirtschaftlichen und die ländliche Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage zu fördern, wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf die Anpassung und Modernisierung der derzeit aus POSEI finanzierten Maßnahmen hinarbeiten mit dem Ziel, eine ausgewogenere Entwicklung der verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren (traditionellen Exportsektoren und Sektoren, in denen eine Diversifizierung der Tier- und Pflanzennutzung erfolgt) zu erreichen. Vor dem Hintergrund der russischen Invasion in der Ukraine nahm die Kommission Maßnahmen zur Unterstützung der am stärksten betroffenen landwirtschaftlichen Erzeuger an. 96  In Anbetracht des damit verbundenen Anstiegs der Lebensmittelpreise sowie drohender Unterbrechungen der Versorgungskette und zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit wurden Maßnahmen getroffen wie etwa Vorauszahlungen an Landwirte, vorübergehende Regelungen zur Gewährung von Beihilfen für Unternehmen, die von der Krise im Agrar- und Lebensmittelsektor betroffen sind 97 , sowie Flexibilitäten für die Einfuhr von Futtermitteln.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-den Sektoren Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in den Gebieten in äußerster Randlage bei der Förderung eines grünen, digitalen und gerechten Wandels besondere Aufmerksamkeit zu schenken und dabei Vorzüge zu nutzen und Einschränkungen zu beseitigen,

-die Diversifizierung und Modernisierung der Landwirtschaft und eine höhere Autonomie im Lebensmittelbereich zu fördern, in ressourceneffiziente Technologien zu investieren; Arbeitskräfte in der Landwirtschaft weiterzubilden bzw. umzuschulen.

Die Kommission wird:

-sicherstellen, dass die GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten den Anforderungen der GAP-Verordnung entsprechen und den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen und dass die Prioritäten der EU in Bezug auf die Förderung eines grünen, digitalen und gerechten Wandels in den Plänen ihren Niederschlag finden,

-mit den betreffenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre POSEI-Programmplanung und ihre jährlichen Durchführungsberichte zu verbessern und sicherzustellen, dass die mit POSEI-Mitteln finanzierten Maßnahmen mit den GAP-Strategieplänen in Einklang stehen, z. B. im Hinblick auf die Einhaltung ökologischer und sozialer Ziele und Diversifizierung,

-die Umsetzung der Empfehlungen aus dem POSEI-Bericht 2021 98 weiterverfolgen, insbesondere die Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der Unterstützung, die Förderung von nachhaltigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden, Produktqualität und Produktdifferenzierung sowie den Austausch bewährter Verfahren;

-im Kontext der langfristigen Vision für ländliche Gebiete die Landwirtschaft der Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen der EU-Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum und der Plattform für die Wiederbelebung des ländlichen Raums analysieren, innerhalb des GAP-Netzes der EU Wissen austauschen und Kooperationsmöglichkeiten ausloten,

-im Rahmen von LEADER die lokale Entwicklung weiter fördern und die Einführung von Innovation und Technologie in der Landwirtschaft unterstützen, und zwar durch die Europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit,

-mithilfe beider GAP-Instrumente den Übergang zu einer höheren Autonomie im Lebensmittelbereich in den Gebieten in äußerster Randlage fördern und gleichzeitig hochwertige Nahrungsmittel durch nachhaltige Landwirtschaft sicherstellen.

2.3. DAS RICHTIGE TUN: FÖRDERUNG DES GRÜNEN UND DES DIGITALEN WANDELS

2.3.1. Grüner Wandel: Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft 

Der grüne Wandel zielt auf eine nachhaltige, umweltfreundliche und klimaneutrale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft in allen Politikbereichen ab: Die Kommission hat sich in der Mitteilung über den Grünen Deal 99 verpflichtet, den Gebieten in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dabei ihrer Anfälligkeit für Naturkatastrophen, ihrer einzigartigen Biodiversität und ihren reichhaltigen Quellen an erneuerbaren Energien Rechnung zu tragen. Diese Gebiete sind gut aufgestellt, um Vorbilder für eine Entwicklung zu werden, bei der auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität geachtet wird und durch Investitionen in grüne und blaue Lösungen in Sektoren wie Tourismus, Landwirtschaft und Fischerei Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation stuften Klima, Biodiversität und Umwelt unter den fünf wichtigsten Themen für EU-Maßnahmen in diesen Regionen ein.

Klimaschutz

Die EU ist entschlossen, die Ziele des Übereinkommens von Paris, einschließlich der Anpassungsziele zur Stärkung der Resilienz, zu erreichen. Die Gebiete in äußerster Randlage sind den Auswirkungen des Klimawandels, z. B. extremen Wetterereignissen, in besonderem Maße ausgesetzt und benötigen maßgeschneiderte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Vor diesem Hintergrund sieht die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 2021 einen Austausch zwischen diesen Regionen und ihren Nachbarn über zielgerichtete Lösungen für Klimaanpassungsmaßnahmen vor. Der Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds 100 sieht vor, dass die Auswirkungen des EHS auf benachteiligte Gruppen im Rahmen der Klima-Sozialpläne der Mitgliedstaaten analysiert werden, wobei die Besonderheiten abgelegener Gebiete berücksichtigt werden. Darüber hinaus können bezahlbare emissionsarme Verkehrsdienste auf Inseln und in abgelegenen Gebieten gefördert werden.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-Forschung zum Klimawandel zu fördern, z. B. durch die Entwicklung innovativer Instrumente zur Vorhersage von Klimaereignissen und zur Erweiterung des Wissens über die Auswirkungen des Klimawandels, und dabei die Möglichkeiten der Fonds der Kohäsionspolitik und anderer EU-Programme, z. B. des LIFE-Programms und des Programms „Horizont Europa“, zu nutzen,

-die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in den Bereichen Klimawandel, Risikoprävention und Resilienz zu intensivieren, auch im Rahmen der Interreg-Programme,

-den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in den nationalen Plänen im Rahmen des Klima-Sozialfonds der EU Rechnung zu tragen und Fördermittel aus dem Innovationsfonds zu beantragen,

-sich an der EU-Mission „Anpassung an den Klimawandel“ zu beteiligen und deren Möglichkeiten zu nutzen.

Die Kommission wird:

-die Zusammenarbeit und die Forschung zu gemeinsamen Herausforderungen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ fördern und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des LIFE-Programms unterstützen, den Austausch über Klimamaßnahmen zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Nachbarn im Rahmen des EFRE fördern,

-Maßnahmen zur Risikoprävention und Resilienz bei Naturkatastrophen unterstützen, den Wissensaustausch zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Nachbarn fördern,

-mithelfen, angemessene Lösungen für „Mobilitätsarmut“ im Zusammenhang mit steigenden Verkehrspreisen zu ermitteln,

-die Gebiete in äußerster Randlage bei der Umsetzung des EU-Solidaritätsfonds 101 weiterhin angemessen berücksichtigen.

Erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz

Mit ihrem Reichtum an erneuerbaren Energiequellen – Sonne, Wind, Meer und Erdwärme – können die Gebiete in äußerster Randlage eine Vorreiterrolle bei der Umstellung auf saubere Energie spielen und dazu beitragen, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Diese Regionen sind jedoch nach wie vor auf die Einfuhr fossiler Brennstoffe angewiesen, um den Großteil ihres Energiebedarfs zu decken, was mit hohen Emissionen und Transportkosten verbunden ist. Angesichts des Anstiegs der Energiepreise, der durch die aktuellen geopolitischen Spannungen weiter verstärkt wird, wächst die Gefahr der Energiearmut. In der Energieeffizienz-Richtlinie 102 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Energiearmut zu lindern und regionale Temperaturschwankungen bei der Festlegung von Energieeinsparzielen zu berücksichtigen.

Mehrere Gebiete in äußerster Randlage (z. B. die Kanarischen Inseln, die Azoren, Madeira und Réunion) setzen innovative Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien um, insbesondere Erdwärme, die in einigen Gebieten in äußerster Randlage bereits einen großen Teil des Strombedarfs deckt. Investitionen in die Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien können die Energieautonomie der Gebiete in äußerster Randlage erhöhen und dazu beitragen, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sowie die Emissionsreduktionsziele und die Ziele für erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen. Der Regelungsrahmen der EU sieht Investitionen in saubere Energie und in kleine, dezentrale Systeme für erneuerbare Energien, auch im Wärme- und Kältesektor, vor. 103 In der im Jahr 2020 vorgelegten Strategie für erneuerbare Offshore-Energie 104 wird das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage als Vorreiter bei der Dekarbonisierung hervorgehoben. Im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik, der Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“, der Fazilität „New Energy Solutions Optimized for Islands“ (Neue Energielösungen für Inseln – NESOI) und der ARF kann die Energiewende in den Gebieten in äußerster Randlage unterstützt werden. Aus dem LIFE-Programm können Mittel für die Einführung von Technologien, neue Geschäftsmodelle und damit verbundene Kompetenzen abgerufen werden.

Vor dem Hintergrund der russischen Invasion in der Ukraine schlug die Kommission den REPowerEU-Plan zur Überwindung der Energieabhängigkeit 105 sowie einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vor, der einen Ausgleich für zusätzliche Kosten aufgrund von Gas- und Strompreissteigerungen ermöglicht 106 .

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-sicherzustellen, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienz durch nationale/regionale Rechtsvorschriften gefördert werden; der Situation der Gebiete in äußerster Randlage in den nationalen Energie- und Klimaplänen Rechnung zu tragen,

-von Energiearmut betroffene Haushalte gezielt zu unterstützen,

-unter Nutzung natürlicher Vorzüge in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren und die Gebiete in äußerster Randlage bei der Anwendung von kleinmaßstäblichen Lösungen für erneuerbare Energien in abgelegenen Gebieten zu unterstützen, um Engpässe in der Energieversorgung zu überwinden,

-die Entwicklung erneuerbarer Offshore-Energie in die maritimen Raumordnungspläne zu integrieren, wie in der Strategie für erneuerbare Offshore-Energie vorgesehen,

-sicherzustellen, dass die Gebiete in äußerster Randlage bei den Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des REPowerEU-Plans berücksichtigt werden.  

Die Kommission wird:

-Forschung in den Bereichen intelligente Netze, Energiespeicherung, Meeresenergie und erneuerbare Energien fördern,

-die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in der EU-Strategie für Solarenergie berücksichtigen,

-den Erfahrungsaustausch über innovatives Energiemanagement, z. B. im Rahmen von Interreg, fördern,

-eine Studie über die Umstellung auf saubere Energie auf den Inseln der EU, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, vorlegen; ihre Energiewende durch die Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“ und NESOI unterstützen.

Kreislaufwirtschaft

Aufgrund ihrer Abhängigkeit von Ressourceneinfuhren, des durch den Tourismus verursachten hohen Abfallaufkommens und der Abfallausfuhren können die Gebiete in äußerster Randlage in hohem Maße von Lösungen der Kreislaufwirtschaft profitieren. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen des im Jahr 2020 verabschiedeten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 107 maßgeschneiderte Lösungen für diese Gebiete gefördert. Die meisten Gebiete in äußerster Randlage haben Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft ausgearbeitet, die Nachhaltigkeit in Produktion, Verbrauch und Abfallbewirtschaftung vorsehen. EU-Fonds können dazu beitragen: Aus dem EFRE und dem ESF+ können Infrastruktur und Schulungsmaßnahmen unterstützt werden; aus dem LIFE-Programm können verschiedene Projekte finanziert werden, z. B. im Bereich der Abfallbewirtschaftung, und im Rahmen des EMFAF kann die Sammlung und Behandlung von Abfällen im Meer unterstützt werden. Im Zeitraum 2014-2020 wurden mit EFRE-Mitteln Projekte gefördert, z. B. auf den Azoren zur Verwertung von Abfällen aus Deponien, die zur verstärkten Wiederverwendung natürlicher Ressourcen und zur Dekontaminierung des Bodens beigetragen haben.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-Anstrengungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung beschleunigt voranzutreiben, insbesondere durch die verstärkte Anwendung des Kreislaufprinzips bei der Bewirtschaftung und Behandlung von Bioabfällen sowie bei der Verringerung des Abfallaufkommens durch Wiederverwendung oder Reparatur; Fonds mit Finanzinstrumenten zu mischen und zu kombinieren und das Instrument „Green Assist“ zu nutzen,

-Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft auszuarbeiten und umzusetzen und TAIEX-REGIO PEER 2 PEER zu nutzen, um das gemeinsame Lernen mit anderen regionalen Behörden zu fördern.

Die Kommission wird:

-bei Vorschlägen zur Harmonisierung der Systeme der Getrenntsammlung von Abfällen, wie sie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgesehen ist, die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage berücksichtigen,

-Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in diesen Gebieten unterstützen; den Austausch bewährter Verfahren über die Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft fördern.



2.3.2 Förderung der Digitalisierung: Schaffung neuer Möglichkeiten 

Digitalisierung kann Menschen, Dienstleistungen und Unternehmen unabhängig von ihrem Standort zusammenbringen und so dazu beitragen, dass die Gebiete in äußerster Randlage durch ihre Abgelegenheit bedingte Einschränkungen überwinden. Die im Digitalen Kompass 2030 108 verfolgte Vision für die Digitalisierung kann als Richtschnur für den Wandel dienen, unter anderem für den Ausbau digitaler Infrastruktur und die Entwicklung digitaler Kompetenzen.

Investitionen in digitale Infrastruktur können aus verschiedenen EU-Fonds unterstützt werden. Mit dem Programm „Digitales Europa“ 109 sollen die entscheidenden digitalen Kapazitäten der EU gestärkt und dazu beigetragen werden, die digitale Kluft zwischen Europa und den Gebieten in äußerster Randlage zu überbrücken. Im Arbeitsprogramm für die Europäischen Digitalen Innovationszentren für den Zeitraum 2021-2023 110 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die digitalen Bedürfnisse ihrer Gebiete in äußerster Randlage aufzugreifen. Darüber hinaus können über die Fazilität „Connecting Europe“ nachhaltige Infrastruktur und Netzintegration unterstützt werden: Im Rahmen ihres Arbeitsprogramms „CEF-Digital“ für den Zeitraum 2021-2025 111 besteht die Möglichkeit zur Finanzierung von Seekabeln und Satelliten-Konnektivität. Der EFRE wird weiterhin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft in diesen Regionen beitragen. Im Hinblick auf digitale Kompetenzen will die EU im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte erreichen, dass mindestens 80 % der Erwachsenen in der EU über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen. Die Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ 112 und der Aktionsplan für digitale Bildung zielen darauf ab, digitale Bildung und Kompetenzen zu fördern. Durch den EFRE wird die Entwicklung von Kompetenzen durch Bildungsinfrastruktur unterstützt.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität 113 ein weltraumgestütztes Konnektivitätssystem vor, um den weltweiten Zugang zu sicheren Satellitenkommunikationsdiensten für staatliche Nutzer zu gewährleisten und Verwaltungen miteinander zu vernetzen. Ferner liefern die Weltraum-Vorzeigeprojekte der EU Copernicus, Galileo und EGNOS 114 äußerst leistungsfähige Daten und Dienste, die die Digitalisierung gesamter Sektoren in den Gebieten in äußerster Randlage, einschließlich Landwirtschaft und Verkehr, ermöglichen können. EU-Weltraumdaten sind auch für den Katastrophenschutz und die Umweltüberwachung von Nutzen. Die Gebiete in äußerster Randlage können von verschiedenen EU-Instrumenten und nationalen Instrumenten wie den Struktur- und Investitionsfonds und den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen sowie vom Programm Horizont Europa, von InvestEU oder der Initiative zur Förderung des Unternehmertums im Weltraumsektor „CASSINI“ profitieren.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-bei der Auswahl der für das Netz der europäischen digitalen Innovationszentren infrage kommenden Stellen im Einklang mit dem Programm „Digitales Europa“ die Bedürfnisse der Gebiete in äußerster Randlage zu berücksichtigen,

-Möglichkeiten zur Finanzierung digitaler Infrastruktur und Konnektivität im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (z. B. Seekabel und Satellitenverbindungen) und im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ zu nutzen,

-digitale Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung unter Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten der EU 115 zu fördern, unter anderem durch die Unterstützung von Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen,

Die Kommission wird:

-die Einführung digitaler Lösungen in den Gebieten in äußerster Randlage analysieren und sie dabei unterstützen, die von diesen Gebieten vorgeschlagenen Möglichkeiten und die Unterstützung im Rahmen der EU-Programme zu nutzen; Möglichkeiten zur Unterstützung von Satellitennetzen eruieren, um Konnektivität in allen Bereichen zu gewährleisten,

-in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zusätzliche Zentren oder Einrichtungen zur Deckung der Bedürfnisse in den Gebieten in äußerster Randlage vorschlagen, wenn das ursprüngliche Netz der digitalen Innovationszentren ihre digitalen Bedürfnisse nicht deckt,

-den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren fördern; die Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage am Netz der Breitband-Kompetenzbüros weiter vorantreiben,

-grundlegende digitale Kompetenzen durch EU-Fonds und -Programme wie Erasmus+ und ESF+ sowie fortgeschrittene digitale Kompetenzen durch das Programm „Digitales Europa“ fördern,

-die Nutzung von EU-Weltraumdaten, -diensten und -anwendungen fördern, um die Digitalisierung der Volkswirtschaften in den Gebieten in äußerster Randlage zu ermöglichen.

3. Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen, Nachbar- und weiteren Ländern

Interreg und Zusammenarbeit mit dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und den Finanzierungsinstrumenten für die überseeischen Länder und Gebiete

Aufgrund ihrer geografischen Randlage sind die betreffenden Gebiete ein einzigartiger Aktivposten für die Außenbeziehungen der EU und die Vermittlung unserer Interessen und Werte. Sie machen die EU zu einem echten globalen Akteur. Im Einklang mit der Global-Gateway-Strategie der EU ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und -regionen auch für die wirtschaftliche Entwicklung und die regionale Integration dieser Gebiete von wesentlicher Bedeutung. Die Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation zählten diese Zusammenarbeit zu den fünf wichtigsten Prioritäten. Im Rahmen des 2021 initiierten Partnerschaftsabkommens mit den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-EU-Partnerschaftsabkommen) wird die Zusammenarbeit der AKP-Staaten mit den ÜLG und den Gebieten in äußerster Randlage z. B. in den Bereichen Handel, Energie, Digitalisierung, Klimawandel, Umwelt und Tourismus, gefördert.

Alle Gebiete in äußerster Randlage beteiligen sich an den Programmen zur europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg), mit denen die Zusammenarbeit zwischen diesen Gebieten und benachbarten Ländern oder Regionen unterstützt wird. Aufgrund regulatorischer, administrativer, haushaltspolitischer und politischer Probleme ist die Kooperation jedoch nach wie vor eingeschränkt. 116 Die Kommission hat die Verfahren vereinfacht, um die Zusammenarbeit zu erleichtern: Im Zeitraum 2021-2027 gilt für die aus dem EFRE (Gebiete in äußerster Randlage), dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ (Drittländer) und im Rahmen des Übersee-Assoziationsbeschlusses (ÜLG) gemeinsam finanzierten Programme ein einheitliches Regelwerk. Neben der Unterstützung der Zusammenarbeit mit anderen EU-Regionen, u. a. im Rahmen des Programms „Interreg Europe“, hat die EU 281 Mio. EUR für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Nachbarn sowie 15 Mio. EUR für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und anderen Partnern aus dem EFRE bereitgestellt, um gemeinsame Projekte wie Hochschulkurse, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern oder Finanzierungsfazilitäten zu ermöglichen. Auch aus den Programmen „Horizont Europa“ oder LIFE können Mittel für die Zusammenarbeit abgerufen werden.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-im Rahmen des neuen spezifischen Interreg-Ziels „Bessere Governance” innerhalb ihrer Interreg-Programme Möglichkeiten zu prüfen und Hindernisse für die regionale Zusammenarbeit zu überwinden,

-den EFRE für die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern oder ÜLG zu nutzen. 117  

Die Kommission wird:

-die Durchführung der im Rahmen des EFRE, des Instruments „NDICI/Europa in der Welt” und des Übersee-Assoziationsbeschlusses kofinanzierten Projekte in Abstimmung mit den Begünstigten unterstützen,

-eine Bestandsaufnahme der Möglichkeiten und Herausforderungen der regionalen Zusammenarbeit in den einzelnen Meeresbecken durchführen und Schlüsselbereiche für die Zusammenarbeit ermitteln, Möglichkeiten entwickeln und Zusammenarbeit fördern, den Austausch innerhalb der einzelnen Meeresbecken unterstützen,

-bei der Überarbeitung der geografischen Strategien die Rolle und die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage berücksichtigen und diese Gebiete gemäß ihren Vorschlägen in Konsultationsmechanismen einbeziehen.

Handel

Die Nähe der Gebiete in äußerster Randlage zu Drittländern eröffnet Möglichkeiten für Handel und Zusammenarbeit. Diese Gebiete stehen jedoch im Wettbewerb mit benachbarten Ländern, die ähnliche Waren zu niedrigeren Kosten unter Einhaltung niedrigerer Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltnormen herstellen.

Die Kommission wird die betroffenen Erzeugnisse der Gebiete in äußerster Randlage bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen weiterhin berücksichtigen, die Folgen dieser Abkommen bewerten und im Falle möglicher negativer Auswirkungen Maßnahmen, einschließlich der Einführung von Schutzklauseln, ergreifen. In den Nachhaltigkeitsprüfungen, die im Zuge der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien und dem Globalabkommen mit Mexiko durchgeführt wurden, wurden die Interessen der Gebiete in äußerster Randlage bereits berücksichtigt. 118 Das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur von 2019 enthält Bestimmungen, mit denen Störungen auf den Märkten dieser Gebiete aufgrund von Einfuhren aus dem Mercosur verhindert werden sollen. 119 Gleichzeitig werden die Gebiete in äußerster Randlage ermutigt, die Chancen der Freihandelsabkommen zu nutzen, insbesondere mit Ländern in ihrer geografischen Region, um sich in globale und regionale Wertschöpfungsketten zu integrieren. 120 Darüber hinaus schlug die Kommission vor, die EU-Rechtsvorschriften, die ausschließlich spezifische Steuer- und Zollvorschriften für Gebiete in äußerster Randlage vorsehen, zu verlängern und zu verbessern; dies wurde vom Rat angenommen. 121  

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf,

-die Gebiete in äußerster Randlage in die Ausarbeitung ihrer Position zu Handelsabkommen einzubeziehen,

-Handelsmöglichkeiten für die Gebiete in äußerster Randlage zu ermitteln und deren Handelskapazität und Integration in regionale und globale Wertschöpfungsketten zu unterstützen.

Die Kommission wird:

-die Belange der Gebiete in äußerster Randlage bei ihren Nachhaltigkeitsprüfungen im Rahmen der Verhandlungen über Handelsabkommen weiterhin berücksichtigen,

-die Transparenz bei der Aushandlung und Umsetzung von Freihandelsabkommen in den Gebieten in äußerster Randlage weiter erhöhen, indem die Beteiligung ihrer Interessenträger an zivilgesellschaftlichen Dialogen, Konsultationen und Beratungsgruppen sichergestellt wird, wie von den Gebieten in äußerster Randlage vorgeschlagen, 122

-die Gebiete in äußerster Randlage über das Potenzial des bestehenden Handelsabkommens zwischen der EU und Drittländern unterrichten und sie dafür sensibilisieren,

-den neuen EU-Helpdesk für den Handel „Access2Markets“ in den Gebieten in äußerster Randlage bewerben, um ihnen zu helfen, die Vorteile von Handelsabkommen zu nutzen und in Nicht-EU-Märkte zu exportieren.

Migration

In einigen Gebieten in äußerster Randlage, insbesondere den Kanarischen Inseln, Französisch-Guayana, Mayotte und Saint-Martin. besteht ein starker Migrationsdruck aus den Nachbarländern. Allein im Jahr 2019 versuchten über 27 000 Menschen, nach Mayotte einzureisen (was 10 % der Bevölkerung von Mayotte entspricht) 123 , und 2021 kamen mehr als 23 000 Menschen auf die Kanarischen Inseln 124 . Schätzungen zufolge sind 12 % der Bevölkerung von Französisch-Guayana irreguläre Migranten. Es bedarf geeigneter und maßgeschneiderter Maßnahmen zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen im Bereich Migration in den Gebieten in äußerster Randlage, z. B. in Bezug auf Aufnahmebedingungen und Verfahren für Asylbewerber, Grenzverwaltung und Grenzkontrolle sowie die Integration von Migranten. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf unbegleitete Minderjährige gelegt werden.

Mit EU-Geldern können regionale und nationale Finanzierungsinstrumente in diesen Bereichen unterstützt und ergänzt werden. Gemäß den EU-Verordnungen zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) sollen die betroffenen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre nationalen Strategien und Programme im Rahmen dieser Fonds den besonderen Herausforderungen Rechnung tragen, denen sich die Gebiete in äußerster Randlage im Hinblick auf die Steuerung der Migration gegenübersehen. 125 Darüber hinaus zielt das vorgeschlagene Migrations- und Asylpaket 126 darauf ab, irreguläre Migration zu verhindern und Asyl für Bedürftige zu gewährleisten.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-sicherzustellen, dass die nationalen Strategien und Programme im Rahmen der EU-Fonds AMIF, BMVI und ISF den spezifischen Herausforderungen der Gebiete in äußerster Randlage bei der Steuerung der Migration Rechnung tragen, wie dies in den Verordnungen zur Einrichtung dieser Fonds vorgesehen ist; bei der Umsetzung von EU-, nationalen und regionalen Strategien und Programmen im Zusammenhang mit Migration in den Gebieten in äußerster Randlage Zusammenarbeit zu gewährleisten; angemessene Bedingungen für unbegleitete Minderjährige schaffen,

-bei der Nutzung von EU-Fonds zur Bewältigung der Herausforderungen, denen sich die Gebiete in äußerster Randlage im Hinblick auf die Steuerung der Migration gegenübersehen, Synergieeffekte zu erzielen und entsprechende Mittel bereitzustellen,

-regionale Behörden und Interessengruppen in die Gestaltung und Umsetzung solcher Programme einzubeziehen.

Die Kommission wird:

-die Anwendung des Partnerschaftsansatzes bei der nationalen Programmplanung und -durchführung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung überwachen, um sicherzustellen, dass die nationalen Programme im Rahmen des AMIF, des BMVI und des ISF den besonderen Herausforderungen der Migration in den Gebieten in äußerster Randlage und den neuen Bedrohungen, mit denen die Gebiete in äußerster Randlage konfrontiert sind, Rechnung tragen,

-die Sensibilisierung für die Gebiete in äußerster Randlage stärken und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auffordern, das Potenzial der EU-Mittel auszuschöpfen, um lokale Defizite und Bedürfnisse zu decken; Synergien zwischen verschiedenen EU-Fonds fördern, um Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit zu bewältigen,

-die Migrationslage in den Gebieten in äußerster Randlage, die einen besonders starken Zustrom von Migranten verzeichnen, überwachen und gegebenenfalls die betroffenen Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung maßgeschneiderter Lösungen unterstützen,

-die Arbeitsprogramme der thematischen Fazilitäten im Rahmen des AMIF, des BMVI und des ISF nutzen, um gegebenenfalls zur Bewältigung der Migrationsprobleme in diesen Gebieten beizutragen, einschließlich Unterstützungsmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige.

4. Stärkung von Partnerschaft, Dialog und Unterstützung  

Die durchgängige Berücksichtigung der Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage ist nach wie vor eine Priorität der Kommission, um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen, Rechtsvorschriften, Fonds und Programme der EU an diese Regionen angepasst werden, wie in Artikel 349 AEUV festgelegt. Die Kommission hat die Anliegen dieser Regionen bei ihrer Politikgestaltung systematisch berücksichtigt. Allein im Jahr 2021 hat die Kommission die Besonderheiten dieser Regionen in fast 30 Legislativvorschlägen, politischen Initiativen und Arbeitsprogrammen aufgegriffen, z. B. im Rahmen des Programms „Horizont Europa“, der Fazilität „Connecting Europe“, des LIFE-Programms, des EMFAF und der Programme Erasmus+ und „Digitales Europa“. In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung 127 werden die territorialen Folgenabschätzungen weiter gestärkt, um die Auswirkungen von Legislativvorschlägen auf bestimmte Regionen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, zu bewerten.

Die Gebiete in äußerster Randlage können im Rahmen der EU-Politik zahlreiche neue Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, die ihnen bei der Gestaltung, Umsetzung und Finanzierung ihrer maßgeschneiderten regionalen Entwicklungsstrategien helfen. Die Kommission sieht es als ihre Aufgabe an, diese Regionen dabei zu unterstützen, die notwendigen Reformen und Investitionen vorzunehmen, Chancen und Synergien in den EU-Programmen zu nutzen und die Verwaltungskapazität zu verbessern, und führt zu diesem Zweck derzeit ein Beratungsinstrument ein. Die Kommission hält regelmäßig hochrangige Tagungen und Arbeitsgruppensitzungen mit den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Mitgliedstaaten ab und setzt sich für eine Intensivierung des Dialogs ein, um die Anliegen der in diesen Regionen lebenden Menschen besser zu verstehen und sie für politische Maßnahmen der EU zu sensibilisieren. Sie förderte Bürgerdialoge und Europe-Direct-Zentren in diesen Regionen.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage auf:

-gemeinsam regionale Entwicklungspläne für die einzelnen Gebiete in äußerster Randlage auszuarbeiten, die den Bedürfnissen der jeweiligen Region Rechnung tragen; Engpässe und reformbedürftige Bereiche zu ermitteln; spezifische Stärken und komparative Vorteile auszubauen und in diese zu investieren; Prioritäten zu setzen und entsprechende Finanzmittel bereitzustellen,

-im Rahmen der politischen Initiativen und Rechtsvorschriften, Programme und Fonds der EU alle konkreten Möglichkeiten für die Gebiete in äußerster Randlage zu nutzen,

-die allgemeine Verwaltungskapazität auszubauen und sich an den Initiativen der Kommission zum Aufbau von Verwaltungskapazitäten 128 zu beteiligen; technische Hilfe bei der Vorbereitung von Großprojekten in Anspruch zu nehmen; bestehende EU-Instrumente, z. B. Jaspers 129 , zu nutzen; Kapazitäten für die Teilnahme an wettbewerbsorientierten Programmen aufzubauen,

-das TSI zu nutzen, um Unterstützung bei wichtigen Reformen, insbesondere in den in der vorliegenden Mitteilung genannten Bereichen, anzufordern, Anträge mehrerer Regionen sind besonders erwünscht, da sie Größenvorteile und den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen,

-von der Kommission vorgelegte Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene zu verbreiten,

-die Datenerhebung in den Gebieten in äußerster Randlage auszuweiten, um bestehende Lücken in den Regionalstatistiken zu schließen.

Die Kommission wird:

-Beratungsinstrumente einführen, um den einzelnen Gebieten in äußerster Randlage bei Bedarf bei der Gestaltung von regionalen Entwicklungsplänen, Reformen und Investitionsprogrammen zu helfen und Synergien zwischen Angeboten im Rahmen von EU-Fonds und -Programmen ermöglichen,

-die Gebiete in äußerster Randlage zur Einreichung von Anträgen auf TSI-Unterstützung für maßgeschneidertes technisches Fachwissen zur Konzipierung und Umsetzung von Reformen in einem breiten Spektrum von Politikbereichen auffordern; beim jährlichen Aufruf zur Einreichung von TSI-Anträgen auf nationaler Ebene mit Unterstützung der koordinierenden Behörden gezielt Gebiete in äußerster Randlage ansprechen,

-ein Portal zur Information über Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Mitteln, Programmen und politischen Initiativen der EU für die Gebiete in äußerster Randlage aufbauen und für diese Gebiete eine Reihe von Informationsveranstaltungen über EU-Programme und -Leitinitiativen durchführen, die sich an kleine und mittlere Unternehmen, NRO und die Öffentlichkeit richten,

-die Vorschläge der Gebiete in äußerster Randlage und ihrer Mitgliedstaaten (Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage 2021, gemeinsames Positionspapier 2022) in der Arbeitsgruppe der Gebiete in äußerster Randlage analysieren und weiterverfolgen, 

-die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage durch maßgeschneiderte und ortsspezifische Ansätze durchgängig in Initiativen, Legislativvorschlägen und Programmen berücksichtigen, gegebenenfalls mit territorialen Folgenabschätzungen; 

-den Besonderheiten dieser Gebiete bei der sektorübergreifenden Überarbeitung der Verordnungen und Leitlinien für staatliche Beihilfen auf der Grundlage der für diese Gebiete geltenden Bestimmungen in den EU-Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen weiterhin Rechnung tragen,

-den Aufbau von Verwaltungskapazitäten, diesbezügliche Fahrpläne und Integritätspakte sowie den Wissensaustausch zwischen Verwaltungsbehörden mithilfe bestehender Instrumente 130 unterstützen; Kapazitäten für die Teilnahme an wettbewerbsorientierten Programmen aufbauen,

-die Kommunikation und den Dialog mit lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft, Unternehmen, der Öffentlichkeit und jungen Menschen auf der Grundlage bestehender Strukturen, einschließlich Bürgerdialogen, intensivieren,

-eine strategische Vorausschau erstellen, wie sich die wichtigsten Trends auf die Gebiete in äußerster Randlage auswirken werden, um die politischen Maßnahmen entsprechend anzupassen, und die Datenerfassung für eine faktengestützte Politik fördern.



Schlussfolgerung 

In dieser erneuerten und verstärkten Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage kommt das unermüdliche Bestreben der Kommission zum Ausdruck, die Entwicklung und den Wohlstand dieser Gebiete zu fördern. Dies ist eine institutionelle Verpflichtung gemäß Artikel 349 AEUV, ein politisches Gebot angesichts der 5 Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Gebieten leben, eine wirtschaftliche Notwendigkeit aufgrund des ungenutzten Potenzials dieser Regionen, nicht zuletzt für die grüne Wirtschaft und eine geostrategische Investition, die die Rolle dieser Gebiete als Tor der Europäischen Union zum Rest der Welt stärkt.

Indem die Menschen in den Mittelpunkt dieser Strategie und künftiger Maßnahmen gestellt werden, soll auch sichergestellt werden, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, unabhängig von ihrem Geburts- oder Wohnort, Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und grundlegenden Lebensbedingungen haben. Es geht darum, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Potenzial auszuschöpfen.

In diesem Geist werden in der vorliegenden Mitteilung die Prioritäten für EU-Maßnahmen zur Förderung von dauerhafter Erholung und nachhaltigem Wachstum in den Gebieten in äußerster Randlage festgelegt, um deren Wachstumspotenzial freizusetzen und dazu beizutragen, die Kluft bei der Lebensqualität zwischen diesen Gebieten und dem Rest der Union zu überbrücken.

Ein solches Unterfangen erfordert zwar ein starkes Engagement auf EU-Ebene, aber in erster Linie muss jede Region ihre eigene Vision für Erholung und Wachstum entwickeln. Trotz aller Gemeinsamkeiten weisen die EU-Gebiete in äußerster Randlage Unterschiede auf, und ihre Entwicklungsvisionen müssen in enger Zusammenarbeit mit dem Mitgliedstaat und im Einklang mit den europäischen Prioritäten unter Anwendung des Partnerschaftsprinzips auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sein und alle Gesellschaftsbereiche in diesen Gebieten einbeziehen. Eine dauerhafte Erholung erfordert auch eine Prioritätensetzung auf nationaler und regionaler Ebene, politischen Willen, Reformen und Verwaltungskapazitäten.

Die Kommission verpflichtet sich, den Dialog zu stärken und zu diesem Zweck maßgeschneiderte Unterstützung zu fördern. Sie wird weiterhin in enger Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Mitgliedstaaten sowie mit den anderen Institutionen, insbesondere dem Europäischen Parlament und dem Rat, zusammenarbeiten, um den Besonderheiten dieser Regionen in allen relevanten Politikbereichen der EU Rechnung zu tragen. Sie wird ihre Anstrengungen verdoppeln, um diesen Regionen dabei zu helfen, aus ihren Vorzügen Kapital zu schlagen und die beispiellosen Möglichkeiten zu nutzen, die die EU-Politik, der Binnenmarkt sowie die finanzielle Unterstützung bieten, um in ihre Zukunft zu investieren. 

(1)

   Berechnungen der GD REGIO zum Wachstum des realen Pro-Kopf-BIP 2000-2019 zufolge liegt das Wachstum des realen Pro-Kopf-BIP in Guadeloupe, Martinique, Réunion, Mayotte und auf den Azoren über dem EU-Durchschnitt von 1,2 % ( Kohäsionsbericht 2022, ec.europa.eu ).

(2)

   Die Gebiete in äußerster Randlage sind alle Inseln oder Inselgruppen mit Ausnahme von Französisch-Guayana in Südamerika.

(3)

   Eurostat, Code: nama_10r2gdp, im Jahr 2020 reichte das BIP in Kaufkraftparität im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 30 % in Mayotte (niedrigster EU-Wert) bis 76 % des EU-Durchschnitts. Von 2010 bis 2020 schrumpfte das BIP im Vergleich zum EU-Durchschnitt auf den Kanarischen Inseln von 83 % auf 62 %, auf den Azoren von 75 % auf 67 % und auf Madeira von 81 % auf 69 %.

(4)

   Eurostat, Code: LFST_R_LFU3RT , darüber hinaus weisen Guadeloupe (41,5 %), Mayotte (55,4 %) und Martinique (38,3 %) mit die höchsten Jugendarbeitslosenquoten auf.

(5)

   Eurostat, Code: nama_10r_2gdp , Vergleich des BIP in den Jahren 2000 und 2020.

(6)

   Insbesondere die Ziele „keine Armut“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „hochwertige Bildung“, „Geschlechtergleichheit“, „sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“, „bezahlbare und saubere Energie“, „menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, „weniger Ungleichheiten“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“.

(7)

   Eurostat, Code: proj_19rp3 , die Bevölkerung von Mayotte wird von 279 000 im Jahr 2020 auf 782 000 im Jahr 2100 ansteigen, die Bevölkerung von Französisch-Guayana wird von 289 000 im Jahr 2020 auf 591 000 im Jahr 2100 ansteigen.

(8)

   Eurostat, Code: proj_19rp3 , Madeira, Azoren, Martinique und Guadeloupe.

(9)

   COM(2017623 final.

(10)

   COM(2020104 final.

(11)

    Aufbau- und Resilienzfazilität (ec.europa.eu) ; Verordnung (EU) Nr. 2021/241.

(12)

   Verordnung (EU) 2021/1058; Verordnung (EU) Nr. 2021/1057.

(13)

   Verordnung (EU) 2021/240.

(14)

    Europäische Säule sozialer Rechte (ec.europa.eu) .

(15)

    Gebiete in äußerster Randlage – Aktualisierung der strategischen Partnerschaft der Kommission mit diesen Regionen (ec.europa.eu) .  

(16)

   Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage vom November 2021 (ec.europa.eu) ; Anhang zur Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Regionen in äußerster Randlage (ec.europa.eu).

(17)

    Gemeinsames Positionspapier der Mitgliedstaaten und der Gebiete in äußerster Randlage vom Januar 2022 (outre-mer.gouv.fr) .

(18)

   Entschließung des Europäischen Parlaments (2020/2120(INI)).

(19)

    Study on the impact of COVID-19 on the Outermost Regions (Studie über die Auswirkungen von COVID-19 auf die Gebiete in äußerster Randlage) – Abschlussbericht, Oktober 2021 .

(20)

   AdR-Stellungnahme CDR 3319/2020; EWSA -Stellungnahme ECO/567.

(21)

   Die Zahlen basieren auf einem Vergleich zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem vierten Quartal 2020.

(22)

   Eurostat, Code: nama_10r_2gdp , Kaufkraftstandard (KKS) pro Einwohner in Prozent des EU-27-Durchschnitts (ab 2020).

(23)

   Empfehlungen des Rates: Nationale Reformprogramme 2020 Frankreichs (8429/20), Spaniens (8428/20) und Portugals (8441/20).

(24)

   Verordnung (EU) 2020/460; Verordnung (EU) Nr. 2020/558.

(25)

    Wettbewerbspolitik – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen (ec.europa.eu) ; Mitteilung der Kommission – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (ABl. C 91I vom 20.3.2020, S. 1), geändert durch die Mitteilungen der Kommission C(20202215 (ABl. C 122I vom 4.4.2020, S. 1), C(20203156 (ABl. C 164 vom 13.5.2020, S. 3), C(20204509 (ABl. C 218 vom 2.7.2020, S. 3), C(20207127 (ABl. C 340I vom 13.10.2020, S. 1), C(2021564 (ABl. C 34 vom 1.2.2021, S. 6) und C(20218442 (ABl. C 473 vom 24.11.2021, S. 1).

(26)

   Verordnung (EU) 2020/2221.

(27)

   Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates.

(28)

   In der AdR-Stellungnahme CDR 3319/2020 wird festgestellt, dass die COVID-19-Krise in den Gebieten in äußerster Randlage große Probleme in der Nahrungsmittelversorgung verursacht hat.

(29)

    Porto Social Summit – Porto Social Commitment (Sozialgipfel von Porto – Erklärung von Porto für soziales Engagement) (2021portugal.eu) : Bis 2030 sollten mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen; mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen; die Zahl der von Armut bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden.

(30)

   Eurostat, Code: ilc_peps11 , Durchschnittswerte: Portugal 17,2 und Spanien 20,7.

(31)

   INSEE Analyses Guadeloupe No 43 , 2020.

(32)

   INSEE Niveaux de vie et pauvreté à La Réunion en 2017 No  169 , 2020.

(33)

   INSEE  Première No 1804 , 2020.

(34)

   Eurostat, Code: LFST_R_LFE2EMPRTN .

(35)

   Eurostat, Code: LFST_R_LFU3RT , 2020.

(36)

   COM(2022105 final.

(37)

   COM(2020152 final.

(38)

   COM(2021142 final.

(39)

   Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates.

(40)

   COM(2022105 final.

(41)

    France Info auf der Grundlage von INSEE-Daten.  

(42)

   INSEE Analyses Mayotte No 18 , 2019.

(43)

   INSEE Dossier Guyane No 10 , 2020.

(44)

   Die durchschnittliche Wasserverlustrate aufgrund von Infrastrukturproblemen in Guyana belief sich im Jahr 2019 auf 63 %. Zwei Drittel der Wasseraufbereitungsanlagen sind in keinem zufriedenstellenden Zustand. Eau et assainissement - Rapport chiffres clés (guadeloupe.developpement-durable.gouv.fr) .

(45)

   Mittel aus dem Kohäsionsfonds fließen in die portugiesischen Gebiete in äußerster Randlage.

(46)

   Verordnung (EU) 2021/1153.

(47)

   Eurostat, Code: HLTH_RS_PRSRG , HLTH_RS_PRSRG, auf Mayotte kommen 81 Ärzte und in Französisch-Guayana 219 auf 100 000 Einwohner, im EU-Durchschnitt dagegen 391.

(48)

   Eurostat, Code: DEMO_R_MLIFEXP , die Lebenserwartung auf den Azoren und Madeira beträgt 78,8 Jahre, der portugiesische Durchschnitt liegt bei 81.9 Jahren. ESF.

(49)

   Eurostat, Code: DEMO_R_MINFIND , die Säuglingssterblichkeit ist in Französisch-Guayana fast dreimal so hoch wie im EU-Durchschnitt (9,7, EU-Durchschnitt: 3,4).

(50)

   Chlordecon, ein in der EU seit 2003 verbotenes Pestizid, das in der Vergangenheit in der Karibik eingesetzt wurde und mit höheren Krebsraten in Verbindung gebracht wird.

(51)

   Verordnung (EU) 2021/522.

(52)

   Verordnung (EU) 2021/1059.

(53)

    Gemeinsames Positionspapier der Mitgliedstaaten und der Gebiete in äußerster Randlage vom Januar 2022 (outre-mer.gouv.fr) .

(54)

   Gemäß den Vorschlägen der Teilnehmer der öffentlichen Konsultation.

(55)

   Eurostat, Code: EDAT_LFSE_16 .

(56)

    Convention Nationale des Associations de Protection de l'Enfant, La protection de l’enfance en Outre-mer. Etat des lieux et phenomenes emergents (cnape.fr) .

(57)

   Verordnung (EU) 2021/817.

(58)

   Dashboard der GD EAC.

(59)

   Verordnung (EU) 2021/695.

(60)

   Das Europäische Parlament, der AdR und die Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage fordern Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage an Erasmus+ und zur Förderung des Austauschs mit Nachbarländern.

(61)

    Smart Specialisation Platform (ec.europa.eu) COM(2017376 final.

(62)

   COM(2020628 final.

(63)

     

(64)

   Verordnung (EU) 2021/1139.

(65)

      BlueInvest (ec.europa.eu)

(66)

    Study on the impact of COVID-19 on the Outermost Regions (Studie über die Auswirkungen von COVID-19 auf die Gebiete in äußerster Randlage) – Abschlussbericht, Oktober 2021 (ec.europa.eu) .

(67)

      Regional impacts of the COVID-19 crisis on the tourist sector (Regionale Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Tourismussektor)– Abschlussbericht, August 2021 (ec.europa.eu) .

(68)

      .

(69)

   COM(2021812 final.

(70)

     Mittel aus dem Kohäsionsfonds fließen in die portugiesischen Gebiete in äußerster Randlage.

(71)

   Verordnung (EU) 2017/2392.

(72)

   COM(2021552 final.

(73)

    Transition pathway for tourism (Übergangspfad für den Tourismus) (ec.europa.eu) .

(74)

   Die folgenden 13 ÜLG sind mit der EU assoziiert: Aruba (NL), Bonaire (NL), Curaçao (NL), Französisch-Polynesien (FR), französische Süd- und Antarktisgebiete (FR), Grönland (DK), Neukaledonien (FR), Saba (NL), St. Barthélemy (FR), St. Eustatius (NL), Sint Maarten (NL), St. Pierre und Miquelon (FR) sowie Wallis und Futuna (FR).

(75)

   Zum Beispiel der Städtevergleich „Kultur und Kreativität“ und „Culture Gems“.

(76)

   COM(2020380, Verpflichtung zum Schutz von mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meeresgebiete der EU.

(77)

    Natura 2000 (ec.europa.eu) .

(78)

   InvestEU ist eine Haushaltsgarantie, mit der private und öffentliche Mittel mobilisiert werden sollen, um Investitionen in folgende Bereiche zu unterstützen: nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung, kleine Unternehmen sowie soziale Investitionen und Kompetenzen.

(79)

   Verordnung (EU) 2021/783; LIFE-Arbeitsprogramm 2021-2024 – C(20214997 final.

(80)

   In der EWSA-Stellungnahme ECO/567 werden Anstrengungen im FuI-Bereich in Bezug auf die Ozeane gefordert.

(81)

   Gemäß der EU -Biodiversitätsstrategie für 2030 werden für Maßnahmen zugunsten der Biodiversität mindestens 20 Mrd. EUR pro Jahr benötigt. Die EU-Fonds und -Programme sollen für Biodiversität bis zu 7,5 % der jährlichen Ausgaben im Jahr 2024 und 10 % im Zeitraum 2026-2027 vorsehen.

(82)

     Das bezieht sich auf Arten, die von der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen noch keiner Bewertung unterzogen wurden.

(83)

   Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage vom November 2021.

(84)

      Projekt MOVE-ON (moveon-project.eu).  

(85)

   Gemäß dem Vorschlag in der Entschließung des Europäischen Parlaments (2020/2120(INI)).

(86)

    Public consultation on revised State aid rules for the fishery and aquaculture sector (Öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Vorschriften über staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor) (ec.europa.eu) .

(87)

    Overview of the state of data collection and scientific advice in the EU ORs, with case study on a roadmap towards regular stock assessment in French Guiana (Überblick über den Stand der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Gutachten in den Gebieten in äußerster Randlage der EU, mit einer Fallstudie über einen Fahrplan zur regelmäßigen Bestandsanalyse in Französisch-Guayana) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (ec.europa.eu) .

(88)

   Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. C 217 vom 2.7.2015, S. 1), in der Fassung der Mitteilung zur Änderung der Leitlinien und der Verordnung der Kommission (ABl. C 422 vom 22.11.2018, S. 1).

(89)

   Mitteilung über Leitlinien zur Analyse des Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten, COM(2014545.

(90)

    Overview of the state of data collection and scientific advice in the EU ORs (Überblick über den Stand der Datenerhebung und wissenschaftliche Gutachten in den Gebieten in äußerster Randlage der EU (ec.europa.eu) .

(91)

   Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme; Verordnung (EU) 228/2013.

(92)

   Erwägungsgrund 99 der Verordnung (EU) 2021/2115.

(93)

   COM(2020846 final. SWD(2020379; SWD(2020374; SWD(2020398.

(94)

   Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (ABl. C 201 vom 1.7.2014, S. 1), verlängert bis zum 31. Dezember 2022 (ABl. C 424 vom 8.12.2020, S. 30); Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission. 

(95)

    Public consultation on revised State aid rules for the agriculture and forestry sectors and in rural areas (Öffentliche Konsultation zur überarbeiteten Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten) (ec.europa.eu) .

(96)

   COM(2022133 final.

(97)

   C(20221890.

(98)

   COM(2021765 final.

(99)

   COM(2019640 final.

(100)

   COM(2021568 final.

(101)

   Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage vom November 2021, Gemeinsames Positionspapier der Mitgliedstaaten und der Gebiete in äußerster Randlage vom Januar 2022.

(102)

   Richtlinie 2012/27/EU.

(103)

   COM(2021557 final.

(104)

   COM(2021741 final.

(105)

   COM(2022108 final.

(106)

   C(20221890 final.

(107)

   COM(202098 final.

(108)

   COM(2021118 final.

(109)

   Verordnung (EU) 2021/694.

(110)

   C(20217911 final.

(111)

     C(20219463 final.

(112)

   COM(202067 final.

(113)

   COM(202257 final.

(114)

   Die von EGNOS bereitgestellten Dienste sollen bis Ende 2026 die geografisch in Europa gelegenen Gebiete einschließlich der Azoren, der Kanarischen Inseln und Madeiras abdecken (Verordnung (EU) 2021/696 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm).

(115)

   In der EWSA-Stellungnahme ECO/567 werden Maßnahmen zur Gewährleistung des digitalen Zugangs in den Gebieten in äußerster Randlage gefordert.

(116)

   Einige Partnerländer des Interreg-Programms für den Indischen Ozean erkennen Mayotte nicht als französisches Gebiet in äußerster Randlage an.

(117)

   Nach Artikel 63 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1060.

(118)

    Sustainability impact assessment (SIA) in support of Free Trade Agreement (FTA) negotiations between the European Union and the Republic of Indonesia (Nachhaltigkeitsprüfung zur Unterstützung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien) Abschlussbericht (ec.europa.eu) ; Sustainability Impact Assessment (SIA) in support of the negotiations for the modernisation of the trade part of the Global Agreement with Mexico (Nachhaltigkeitsprüfung zur Unterstützung der Verhandlungen über die Modernisierung des Handelsteils des Globalabkommens mit Mexiko) (ec.europa.eu).

(119)

    EU-Mercosur trade agreement: the agreement in principle (Handelsabkommen EU-Mercosur: die Grundsatzvereinbarung) (ec.europa.eu).

(120)

   Siehe auch Mitteilung über die Überprüfung der Handelspolitik (ec.europa.eu).  

(121)

   Beschlüsse (EU) 2020/1790, (EU) 2020/1791, (EU) 2020/1792 und (EU) 2021/991 des Rates; Verordnung (EU) 2021/2048 des Rates.

(122)

   Erklärung der Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage vom November 2021 sowie gemäß den Wünschen der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation.

(123)

   Presseerklärung des französischen Innenministeriums und des Ministers für die überseeischen Gebiete vom 11. Februar 2021.

(124)

   Quelle: Euromed Rights und UNHCR.

(125)

    Verordnung (EU) 2021/1147 , Erwägungsgrund 64; Verordnung (EU) 2021/1148 , Erwägungsgrund 63; Verordnung (EU) 2021/1149 , Erwägungsgrund 58: Darin heißt es, dass die betroffenen Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass ihre nationalen Programme den besonderen Herausforderungen Rechnung tragen, denen sich die Gebiete in äußerster Randlage im Hinblick auf die Steuerung der Migration gegenübersehen. 

(126)

   COM(2020609 final.

(127)

   COM(2021219 final.

(128)

   Beispielsweise eine Pilotmaßnahme mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur frühzeitigen Vorbereitung des Aufbaus von Verwaltungskapazitäten, TAIEX-REGIO PEER 2 PEER, Netzwerke von Verwaltungsfachleuten der GD REGIO („Communities of Practitioners“), der Kompetenzrahmen, Integritätspakte und Schulungsprogramme für Experten.

(129)

    Joint assistance to support projects in European regions (JASPERS) (Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen) (ec.europa.eu) .

(130)

    TAIEX-REGIO PEER 2 PEER (ec.europa.eu) und Netzwerke von Verwaltungsfachleuten („Communities of Practitioners“).

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