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Document 52021M10157

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10157 — Aurubis/TSR Recycling/JV) (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 93/05

PUB/2021/212

ABl. C 93 vom 19.3.2021, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/36


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10157 — Aurubis/TSR Recycling/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 93/05)

1.   

Am 12. März 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Aurubis AG („Aurubis“, Deutschland);

TSR Recycling GmbH & Co. KG („TSR“, Deutschland), Teil von Remondis SE & Co. KG (Deutschland), letztlich kontrolliert von Rethmann SE & Co. KG (Deutschland);

ein neu registriertes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Deutschland).

Aurubis und TSR übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Aurubis: vertikal integrierter weltweiter Anbieter von Nichteisenmetallen und einer der größten Kupferhersteller in Europa. Das Kerngeschäft von Aurubis besteht in der Herstellung von Kupferkathoden sowohl aus abgebauten Kupferkonzentraten als auch aus Kupferschrott. Darüber hinaus verarbeitet Aurubis Kupferkathoden zu Walzdraht.

TSR: Handel mit und Verarbeitung von Sekundärrohstoffen (hauptsächlich Schrott) für Stahlhersteller und die Gießereiindustrie. TSR sammelt, lagert und verarbeitet Metall, einschließlich Eisen- und Nichteisenmetallschrott, und in begrenztem Umfang elektronischen Schrott. Darüber hinaus bietet TSR Abfallentsorgungs- und Umweltdienstleistungen an.

Gemeinschaftsunternehmen: voraussichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Kabelschrottrecyclings.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10157 — Aurubis/TSR Recycling/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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