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Document 52021M10148

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache: M.10148 — FCA/EEPS/JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 66/15

    PUB/2021/143

    ABl. C 66 vom 26.2.2021, p. 56–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 66/56


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache: M.10148 — FCA/EEPS/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2021/C 66/15)

    1.   

    Am 18. Februar 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    FCA Italy S.p.A. („FCA“, Italien), eine Tochtergesellschaft von Fiat Chrysler Automobiles N.V. Group („FCA NV“, Niederlande), die nach der Eingliederung von Peugeot S.A. unter Stellantis N.V. (Niederlande) firmieren wird,

    EPS E-mobility S.r.l. („EPS E-mobility“), eine derzeit im Eigentum von ENGIE EPS Italia S.r.l. („EEPS“, Italien) stehende Tochtergesellschaft der ENGIE-Gruppe (Frankreich).

    FCA und EEPS übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über EPS E-mobility.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    FCA NV ist ein weltweit aufgestellter Automobilkonzern, der weltweit Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (der Marken Abarth, Alfa Romeo, Chrysler, Dodge, Fiat, Fiat Professional, Jeep, Lancia, Maserati und Ram) sowie Bauteile und Produktionssysteme entwirft, produziert und verkauft,

    EEPS ist die Tochtergesellschaft der ENGIE-Gruppe, die für Erzeuger erneuerbaren Stroms und Elektromobilitätsdienste Mikronetzlösungen und Energiespeichersysteme bereitstellt,

    EPS E-mobility entwickelt innovative Ladelösungen und -technologien für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10148 — FCA/EEPS/JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIEN


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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