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Document 52021DC0596

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND FINANZAUSSCHUSS UND DEN BESCHÄFTIGUNGSAUSSCHUSS Bericht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2020/672 des Rates über das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID‐19‐Ausbruch SURE: Ein Jahr danach

    COM/2021/596 final

    Brüssel, den 22.9.2021

    COM(2021) 596 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND FINANZAUSSCHUSS UND DEN BESCHÄFTIGUNGSAUSSCHUSS

    Bericht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2020/672 des Rates über das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID‐19‐Ausbruch





    SURE: Ein Jahr danach


    Zusammenfassung

    Ein zügig eingeführtes neues Instrument zur Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie

    Dieser Bericht ist der zweite Halbjahresbericht über das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE). Darin werden die bisherigen Maßnahmen und die bisherige Nutzung des Instruments dargestellt und seine sozioökonomischen Auswirkungen untersucht. SURE ist ein Kriseninstrument mit einem Volumen von 100 Mrd. EUR, das von der Europäischen Union (EU) geschaffen wurde, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die Arbeitsplätze und das Einkommen der Beschäftigten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu schützen. SURE ist außerdem ein starkes Zeichen der Solidarität in allen Mitgliedstaaten der EU: alle Mitgliedstaaten erklärten sich bereit, der EU bilaterale Garantien zu gewähren, damit die Union zu sehr günstigen Bedingungen Kredite an den Märkten aufnehmen kann, um SURE-Darlehen zu finanzieren.

    Die Umsetzung des Instruments verlief zügig und reibungslos. Als Teil der ersten Reaktion der EU auf die Pandemie schlug die Kommission am 2. April 2020 die SURE-Verordnung vor, und die Verordnung wurde am 19. Mai 2020 vom Rat angenommen. Die Finanzausstattung in Höhe von 100 Mrd. EUR wurde am 22. September 2020 verfügbar, nachdem alle Mitgliedstaaten die Garantievereinbarungen unterzeichnet hatten. Die Kommission beschleunigte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung des Instruments. Der Großteil der gewährten Finanzhilfe wurde in nur sieben Monaten, von Oktober 2020 bis Mai 2021, ausgezahlt. Im Juni 2021 erhielt SURE die Auszeichnung der Europäischen Bürgerbeauftragten 2021 für gute Verwaltungspraxis in der Kategorie bürgerorientierte Erbringung von Dienstleistungen.

    Im Rahmen von SURE hat die EU erstmals Sozialanleihen zur Finanzierung von finanziellem Beistand für die Mitgliedstaaten begeben. Über die Anforderungen der SURE-Verordnung hinaus enthält der vorliegende Bericht auch die einschlägige Berichterstattung gemäß EU-SURE-Rahmen für Sozialanleihen, insbesondere über die Zuweisung von SURE-Erlösen, die Art der Ausgaben und die Auswirkungen von SURE. Der Bericht bestätigt auch, dass die SURE-Ausgaben gut auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt waren.

    Eine starke Inanspruchnahme, die seit dem ersten Halbjahresbericht weiter zugenommen hat

    Die Nachfrage der Mitgliedstaaten nach finanziellem Beistand im Rahmen von SURE war groß, auch im ersten Halbjahr 2021. Seit der Einführung von SURE hat der Rat auf Vorschlag der Kommission mehr als 94 % der Gesamtmittelausstattung von 100 Mrd. EUR an 19 Mitgliedstaaten vergeben. Im März 2021 wurde Estland nach Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts über SURE finanzieller Beistand im Rahmen von SURE gewährt. Nach dem Wiederaufflammen der Pandemie beantragten sechs Mitgliedstaaten, die im Rahmen von SURE bereits Unterstützung erhielten (Belgien, Zypern, Griechenland, Litauen, Lettland und Malta), Mitte März 2021 zusätzliche Mittel. Diese Anträge auf Aufstockungsmittel in Höhe von insgesamt 3,7 Mrd. EUR wurden von der Kommission zügig bearbeitet und vom Rat genehmigt (Ende März bzw. Mitte April).

    Die Kommission hat bereits 95 % des gesamten vom Rat im Rahmen von SURE gewährten finanziellen Beistands über Back-to-Back-Darlehen – auf der Grundlage der Emission von EU-Anleihen – an Mitgliedstaaten ausgezahlt. Nach dem ersten Halbjahresbericht emittierte die Kommission im Zeitraum von März bis Mai 2021 im Namen der EU erfolgreich weitere SURE-Sozialanleihen im Umfang von 36 Mrd. EUR. Das Anlegerinteresse blieb trotz der im Vergleich zu 2020 und Anfang 2021 schwierigeren Marktbedingungen hoch. Dies ermöglichte weiterhin günstige Kurskonditionen. Am 9. März 2021 führte die Kommission erfolgreich die fünfte Emission von SURE-Anleihen mit einem Volumen von 9 Mrd. EUR durch. Die sechste Emission von SURE-Anleihen durch die Kommission am 23. März 2021 bestand aus zwei Tranchen mit einem Gesamtwert von 13 Mrd. EUR. Die siebte Emission von SURE-Anleihen im Wert von über 14,1 Mrd. EUR wurde am 18. Mai 2021 erfolgreich durchgeführt. Der bei diesen drei Emissionen von der Kommission aufgebrachte Betrag wurde nach fünf Werktagen an die betreffenden Mitgliedstaaten ausgezahlt. Die durchschnittliche Laufzeit der Auszahlungen an Mitgliedstaaten beträgt 14,5 Jahre und liegt somit nahe an der in den Durchführungsbeschlüssen des Rates vorgesehenen Höchstdauer von 15 Jahren.

    Nutzung von SURE durch begünstigte Mitgliedstaaten 

    Im Jahr 2020 wurden schätzungsweise rund 31 Millionen Menschen und 2,5 Millionen Unternehmen durch SURE unterstützt. Dies entspricht mehr als einem Viertel aller Beschäftigten in den begünstigten Mitgliedstaaten. Im Einzelnen unterstützte SURE im Jahr 2020 rund 22,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 8,5 Millionen Selbstständige, die unter Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen fielen. 

    Die öffentlichen Gesamtausgaben für im Rahmen von SURE förderfähige Maßnahmen sind seit dem ersten Bericht erheblich gestiegen. Den aktualisierten Berichten der begünstigten Mitgliedstaaten zufolge dürfte sie nun 114 Mrd. EUR erreichen und damit den von SURE effektiv geförderten Betrag von 94 Mrd. EUR übersteigen. Dies verdeutlicht die Relevanz der für SURE in Betracht kommenden Maßnahmen aus Sicht der Mitgliedstaaten.

    Nach den Berichten der Mitgliedstaaten stellen die geplanten Ausgaben nur 10 % der Gesamtausgaben für durch SURE geförderte Maßnahmen dar. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahresbericht im März 2020 betrugen sie 20 % und im August 2020, als 17 Mitgliedstaaten erstmals einen Antrag auf SURE-Förderung stellten, beliefen sie sich auf 54 %.

    16 der 19 Mitgliedstaaten, die SURE in Anspruch nehmen, haben die Unterstützung als Hilfe zur Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen eingesetzt. In der ersten Jahreshälfte 2021 verlängerten viele durch SURE unterstützte Mitgliedstaaten ihre Kurzarbeitsregelungen, um auf neue Pandemiewellen reagieren zu können. Die sechs Mitgliedstaaten, die Anfang 2021 eine Aufstockung der SURE-Mittel beantragt haben, haben entweder die Ausgestaltung der bereits durch SURE geförderten Regelungen geändert oder neue Maßnahmen eingeführt. Im August 2021 hatte die Mehrheit der Mitgliedstaaten, die SURE zur Finanzierung ihrer Kurzarbeitsregelungen nutzten, die Förderung noch nicht auslaufen lassen; einige Mitgliedstaaten hatten allerdings die Anwendung ihrer Kurzarbeitsregelungen bereits eingestellt.

    Mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags des finanziellen Beistands im Rahmen von SURE wurde von den Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Kurzarbeitsregelungen verwendet. Über 40 % sollten zur Unterstützung ähnlicher Maßnahmen dienen, darunter fast ein Drittel für Maßnahmen zugunsten von Selbständigen, während nur 5 % gesundheitsbezogenen Maßnahmen zugewiesen wurden, was deren „ergänzenden“ Charakter nach der SURE-Verordnung bestätigte. 

    Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Angaben scheint die Ausschöpfungsrate des im Rahmen von SURE gewährten finanziellen Beistands in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten hoch zu sein. Die Höhe der Mittelausschöpfung wird in drei Mitgliedstaaten genauer überwacht werden, die derzeit geringere geplante öffentliche Ausgaben melden als den im Rahmen von SURE gewährten Betrag, die aber auch zugesagt haben, mögliche Probleme zu lösen. In einem Mitgliedstaat, in dem die Erholung stärker ausfällt als erwartet, wird die Ausschöpfungsrate möglicherweise geringer ausfallen.

    Eine erste Bewertung der Auswirkungen von SURE

    Durch die von SURE geförderten nationalen Arbeitsmarktmaßnahmen ist die Arbeitslosenzahl im Jahr 2020 wahrscheinlich um fast 1,5 Millionen Menschen gesunken. Erreicht wurde dies durch die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihren Unternehmen und durch die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit von Selbstständigen. Dies erklärt auch, warum die Arbeitslosenquote in den begünstigten Mitgliedstaaten im Jahr 2020 trotz des stärkeren Rückgangs des BIP im Jahr 2020 nur geringfügig – und deutlich weniger als während der weltweiten Finanzkrise – gestiegen ist.

    Dies wiederum ist eine Grundvoraussetzung für die für 2021 vorhergesagte kräftige Konjunkturerholung. Durch die Maßnahmen konnten die verfügbaren Arbeitskräfte weiterhin mit ihren Betrieben in Verbindung bleiben; auch dies trug zu der raschen Konjunkturerholung im Jahr 2021 bei und begleitete möglicherweise auch eine langsamere, aber notwendige Anpassung in den am stärksten betroffenen oder durch dauerhafte Auswirkungen beeinträchtigten Sektoren. Infolgedessen dürfte der durchschnittliche BIP-Verlust in den letzten beiden Jahren geringer ausfallen als in den ersten beiden Jahren der weltweiten Finanzkrise.

    Der finanzielle Beistand über SURE hat für die begünstigten Mitgliedstaaten auch zu erheblichen Haushaltseinsparungen an Zinszahlungen in Höhe von 8,2 Mrd. EUR geführt. Dieser Wert hat sich seit dem letzten Halbjahresbericht aufgrund der drei zusätzlichen Auszahlungen noch erhöht. Diese Einsparungen sind auf die günstigen Kreditbedingungen der EU und die lange durchschnittliche Laufzeit der Darlehen von fast 15 Jahren zurückzuführen.

    Der Fortbestand der außergewöhnlichen Ereignisse, die SURE rechtfertigen

    Die Unsicherheit bei den Konjunkturaussichten ist trotz der weitgehenden Ausgewogenheit der Risiken nach wie vor hoch. Das Ziel der EU, bis zum Ende des Sommers 70 % der erwachsenen Bevölkerung zu impfen, wurde erreicht. Darüber hinaus hat die wirtschaftliche Erholung an Fahrt aufgenommen, wobei die kurzfristigen Aussichten für die europäische Wirtschaft jetzt freundlicher sind als es im Frühjahr 2021 schien. Allerdings hat sich die Delta-Variante von SARS-CoV-2 rasch ausgebreitet und in einigen Ländern verlangsamt sich der Fortschritt der Impfkampagnen.

    Damit die Wirtschaft sich erholen kann, muss die Fiskalpolitik schrittweise von einer temporären Soforthilfe in Notlagen, wie SURE sie leistet, hin zu gezielteren, stärker zukunftsorientierten Konjunkturmaßnahmen verlagert werden. Hierzu würde auch eine aktive Arbeitsmarktpolitik im Einklang mit der Empfehlung der Kommission zur wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) 1 nach der COVID-19-Krise zählen. Gleichzeitig stehen bis Ende 2022 noch fast 6 Mrd. EUR im Rahmen von SURE zur Verfügung, die weiterhin zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten schweren wirtschaftlichen Störungen eingesetzt werden könnten.

    Einleitung

    Dieser Bericht ist der zweite Halbjahresbericht über das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE). SURE wurde im Mai 2020 von der Europäischen Union (EU) eingerichtet, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Arbeitsplätze und Einkommen von Arbeitnehmern während der COVID-19-Pandemie zu schützen. 2  Mit diesem Instrument gewährt die Union Mitgliedstaaten, die einen entsprechenden Antrag stellen, finanziellen Beistand in Form von Darlehen zu günstigen Bedingungen. Im Rahmen von SURE steht finanzieller Beistand in Höhe von bis zu 100 Mrd. EUR zur Verfügung, um Kurzarbeitsregelungen oder ähnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz von Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie ergänzend gesundheitsbezogene Maßnahmen, insbesondere am Arbeitsplatz, zu finanzieren. Im Juni 2021 erhielt SURE die Auszeichnung der Europäischen Bürgerbeauftragten 2021 für gute Verwaltungspraxis in der Kategorie „bürgerorientierte Erbringung von Dienstleistungen“.

    Der vorliegender Halbjahresbericht stellt eine rechtliche Verpflichtung dar. Er wird von der Europäischen Kommission (im Folgenden „Kommission“) nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2020/672 des Rates (SURE-Verordnung) 3 zur Erfüllung ihrer Berichtpflicht gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) und dem Beschäftigungsausschuss 4 angenommen. Der nächste Bericht ist bis Ende März 2022 vorzulegen. Stichtag für die Aufnahme von Informationen in diesen Bericht war Ende Juni 2021 (für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten) bzw. Anfang September 2021 (für epidemiologische und wirtschaftliche Daten).

    Betrachtet man die wichtigsten Erfolge von SURE bis August 2021, so bestätigt der vorliegende Bericht die positive Bewertung aus dem ersten Bericht weitgehend. Die wichtigsten Feststellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    -Im Jahr 2020 sind schätzungsweise rund 31 Millionen Menschen und 2,5 Millionen Unternehmen durch SURE unterstützt worden;

    -Durch SURE geförderte nationale Arbeitsmarktmaßnahmen haben dazu beigetragen, im Jahr 2020 die Arbeitslosigkeit von fast 1,5 Millionen Menschen zu verhindern;

    -19 Mitgliedstaaten haben finanziellen Beistand im Rahmen von SURE beantragt und erhalten;

    -Sechs dieser Mitgliedstaaten gewährte der Rat im April 2021 zusätzliche Unterstützung (im Folgenden „Aufstockung“);

    -Mehr als 94 Mrd. EUR wurden zugewiesen und fast 90 Mrd. EUR ausgezahlt.

    -Die Mitgliedstaaten verwendeten mehr als die Hälfte des finanziellen Beistands zur Unterstützung von Kurzarbeitsregelungen und über 40 % für die Förderung ähnlicher Maßnahmen, darunter fast ein Drittel für Maßnahmen für Selbständige; dagegen wurden nur 5 % den nach der SURE-Verordnung „ergänzenden“ gesundheitsbezogenen Maßnahmen zugewiesen;

    -Die Ausschöpfungsraten des im Rahmen von SURE gewährten finanziellen Beistands scheinen, mit Ausnahme eines Mitgliedstaats, hoch zu sein und werden in zwei weiteren Mitgliedstaaten eng überwacht. 5

    -Insgesamt haben die Mitgliedstaaten Zinszahlungen in Höhe von schätzungsweise 8.2 Mrd. EUR eingespart;

    -Bis Ende 2022 stehen nach den „Aufstockungen“ noch fast 6 Mrd. EUR im Rahmen von SURE zur Verfügung, die dazu verwendet werden könnten, die weiterhin zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten schweren wirtschaftlichen Störungen eingesetzt werden könnten.

    In diesem Bericht werden die im ersten halbjährlichen SURE-Bericht enthaltenen Informationen aktualisiert und die Analyse in einigen Bereichen erweitert. Der Bericht befasst sich mit den seit dem 26. Februar 2021, dem Stichtag des ersten Berichts, eingetretenen institutionellen Entwicklungen, einschließlich der Gewährung finanziellen Beistands für Estland und der Bewilligung zusätzlicher Mittel („Aufstockungen“) für sechs Mitgliedstaaten auf deren entsprechende Anträge hin. Der Bericht informiert auch über die letzten drei seit diesem Zeitpunkt erfolgten Auszahlungen. In dem Bericht wird die Analyse aus dem ersten Bericht aktualisiert, insbesondere bezüglich der öffentlichen Ausgaben der durch SURE geförderten Mitgliedstaaten – gestützt auf die von den Mitgliedstaaten im Juni 2021 bereitgestellte, auf den neuesten Stand gebrachte Berichterstattung – und bezüglich der Messung der Auswirkungen von SURE – auf der Grundlage der neuesten gesamtwirtschaftlichen Zahlen und Finanzdaten. In dem Bericht wird außerdem die Analyse erweitert, insbesondere in Bezug auf die Abdeckung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern/Selbständigen und Unternehmen.

    In diesem Bericht wird die bisherige Nutzung des SURE-Instruments beschrieben und seine sozioökonomischen Auswirkungen untersucht. Der Bericht ist in fünf Abschnitte unterteilt. In Abschnitt I wird der den Mitgliedstaaten gewährte finanzielle Beistand erläutert, einschließlich der ausgezahlten und ausstehenden Beträge und des entsprechenden Tilgungsplans. In Abschnitt II werden die gesamten öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten für durch SURE unterstützte nationale Maßnahmen 6 zusammenfassend dargestellt. Die im ersten Bericht vorgelegte vorläufige Analyse der Auswirkungen von SURE wird in Abschnitt III aktualisiert und erweitert und schließt Veränderungen bei den Arbeitslosenzahlen sowie die Zinseinsparungen ein, welche die Mitgliedstaaten aufgrund von SURE erzielen konnten. In Abschnitt IV werden die Umstände erörtert, die eine Fortsetzung von SURE rechtfertigen, nämlich die weiterhin bestehenden Auswirkungen der Pandemie. Die einschlägige Berichterstattung gemäß Abschnitt 2.4 des EU-SURE-Rahmens für Sozialanleihen, die mit diesem Bericht 7 zusammengeführt wird, ist in Abschnitt V enthalten.

    I.Die Verwendung des finanziellen Beistands im Rahmen von SURE: bewilligte und ausgezahlte Beträge und sonstige finanzielle Aspekte 

    1.1 Überblick über die begünstigten Mitgliedstaaten, die gewährten Beträge sowie die ausstehenden Beträge

    Mit Estland beantragte im Februar 2021 ein weiterer Mitgliedstaat finanziellen Beistand im Rahmen von SURE. Am 22. März 2021 gewährte der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom 26. Februar 2021 finanziellen Beistand 8 . Damit erhöht sich die Gesamtzahl der begünstigen Mitgliedstaaten auf 19.

    Nach dem Wiederaufflammen der Pandemie beantragten sechs Mitgliedstaaten, die im Rahmen von SURE bereits Unterstützung erhielten, im ersten Quartal 2021 zusätzlichen finanziellen Beistand im Rahmen von SURE. Im März 2021 beantragten Belgien, Zypern, Griechenland, Litauen, Lettland und Malta Aufstockungen der ursprünglichen Beträge, die ihnen 2020 vom Rat gewährt worden waren.

    Tabelle 1: Überblick über den im Rahmen von SURE gewährten Beistand (in EUR)

    Mitgliedstaat

    Insgesamt gewährter Betrag*

    Davon Aufstockung

    Ausgezahlter Betrag*

    Ausstehender Betrag

    Belgien

    8 197 530 000

    394 150 000

    8 197 000 000

    0

    Bulgarien

    511 000 000

    0

    511 000 000

    0

    Zypern

    603 770 000

    124 700 000

    603 000 000

    0

    Tschechien

    2 000 000 000

    0

    2 000 000 000

    0

    Griechenland

    5 265 000 000

    2 537 000 000

    5 265 000 000

    0

    Spanien

    21 324 820 449

    0

    21 324 000 000

    0

    Kroatien

    1 020 600 000

    0

    1 020 000 000

    0

    Italien

    27 438 486 464

    0

    27 438 000 000

    0

    Litauen

    957 260 000

    354 950 000

    957 000 000

    0

    Lettland

    305 200 000

    112 500 000

    305 000 000

    0

    Malta

    420 817 000

    177 185 000

    420 000 000

    0

    Polen

    11 236 693 087

    0

    8 236 000 000

    3 000 000 000

    Portugal

    5 934 462 488

    0

    5 411 000 000

    523 000 000

    Rumänien

    4 099 244 587

    0

    3 000 000 000

    1 099 000 000

    Slowenien

    1 113 670 000

    0

    1 113 000 000

    0

    Slowakei

    630 883 600

    0

    630 000 000

    0

    Ungarn

    504 330 000

    0

    504 000 000

    0

    Irland

    2 473 887 900

    0

    2 473 000 000

    0

    Estland

    230 000 000

    0

    230 000 000

    0

    Summe

    94 267 655 575

    3 700 485 000

    89 637 000 000

    4 622 000 000

    * Bei der Durchführung der Auszahlungen wurden die gewährten Beträge aus operativen Gründen abgerundet.

    Diesen Anträgen auf Aufstockung wurde rasch entsprochen. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom 30. März 2021 gewährte der Rat den betroffenen sechs Mitgliedstaaten am 23 April zusätzliche finanzielle Unterstützung 9 , 10 , 11 , 12 , 13 , 14 . Diese Aufstockungen beliefen sich auf insgesamt 3,7 Mrd. EUR, sodass sich der Betrag des im Rahmen von SURE insgesamt bereitgestellten finanziellen Beistands auf fast 94,3 Mrd. EUR erhöhte (siehe Tabelle 1).

    1.2 Auszahlungen und geltender Zeitplan für die Tilgung

    Die Kommission emittierte zwischen März und Mai 2021 im Namen der EU erfolgreich weitere SURE-Sozialanleihen in Höhe von 36 Mrd. EUR. Das Anlegerinteresse blieb hoch und alle Emissionen wurden von den Anlegern um das Sechs- bis Neunfache überzeichnet, obwohl die Marktbedingungen schwieriger waren als zum Jahresanfang 2021. Dies ermöglichte weitere günstige Kurskonditionen.

    Die fünfte Emission von SURE-Anleihen in Höhe von 9 Mrd. EUR wurde von der Kommission am 9. März 2021 erfolgreich durchgeführt. Die Sozialanleihe mit einer Laufzeit von 15 Jahren wurde in einer Zeit erhöhter Marktvolatilität begeben, aber noch immer am unteren Ende der damals an den Primärmärkten beobachteten Kursspanne, mit einem Orderbuch von insgesamt 86 Mrd. EUR. Die von der Kommission beschafften Mittel wurden am 16. März 2021 an sieben Mitgliedstaaten ausgezahlt.

    Die sechste Emission von SURE-Anleihen durch die Kommission am 23. März 2021 bestand aus zwei Tranchen mit einem Gesamtwert von 13 Mrd. EUR. Sie beinhaltete 8 Mrd. EUR mit Fälligkeit im März 2026 und 5 Mrd. EUR mit Fälligkeit im Mai 2046. Das Orderbuch erreichte insgesamt 86,5 Mrd. EUR. Am 30. März 2021 wurden die Mittel an sechs Mitgliedstaaten ausgezahlt.

    Die siebte Emission von SURE-Anleihen im Wert von über 14,1 Mrd. EUR wurde am 18. Mai 2021 erfolgreich durchgeführt. Auch diese doppelte Tranche war auf zwei getrennte Laufzeiten aufgeteilt: 8,137 Mrd. EUR, fällig im Juli 2029; und 6 Mrd. EUR, fällig im Januar 2047. Trotz der anhaltenden Volatilität der Euro-Kurse zum damaligen Zeitpunkt stieß die Transaktion bei den Anlegern auf großes Interesse: die Nachfrage lag bei über 51 Mrd. EUR bzw. 37 Mrd. EUR. Die Mittel wurden am 25. Mai 2021 an zwölf Mitgliedstaaten ausgezahlt, darunter erstmals auch Bulgarien und Estland.

    Bis Ende August 2021 waren fast 90 Mrd. EUR an finanziellem Beistand im Rahmen von SURE an 19 Mitgliedstaaten ausgezahlt worden. Dies entspricht 95 % des gesamten finanziellen Beistands, den der Rat den Mitgliedstaaten im Rahmen von SURE gewährte. Die Auszahlung der verbleibenden auszuzahlenden Mittel wurde auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten aufgeschoben. Weitere Einzelheiten zu den SURE-Transaktionen und den Auszahlungen an Mitgliedstaaten sind in den Tabellen A2 und A3 im Anhang zu finden.

    Die durchschnittliche Laufzeit der Auszahlungen an Mitgliedstaaten beträgt 14,5 Jahre und liegt somit nahe an der in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen des Rates vorgesehenen Höchstdauer von 15 Jahren. Die Berichterstattung über den Tilgungsplan für die Tilgungs- und Zinszahlungen ist in Tabelle 2 zu finden.

    Tabelle 2: Tilgungsplan der ausstehenden SURE-Darlehen der EU

    Kalenderjahr

    Tilgung

    Zinsen

    SURE insgesamt

    2021

    35 480 000

    35 480 000

    2022

    111 110 000

    111 110 000

    2023

    122 500 000

    122 500 000

    2024

    122 500 000

    122 500 000

    2025

    8 000 000 000

    122 500 000

    8 122 500 000

    2026

    8 000 000 000

    122 500 000

    8 122 500 000

    2027

    122 500 000

    122 500 000

    2028

    10 000 000 000

    122 500 000

    10 122 500 000

    2029

    8 137 000 000

    122 500 000

    8 259 500 000

    2030

    10 000 000 000

    122 500 000

    10 122 500 000

    2031

    122 500 000

    122 500 000

    2032

    122 500 000

    122 500 000

    2033

    122 500 000

    122 500 000

    2034

    122 500 000

    122 500 000

    2035

    8 500 000 000

    122 500 000

    8 622 500 000

    2036

    9 000 000 000

    122 500 000

    9 122 500 000

    2037

    104 500 000

    104 500 000

    2038

    104 500 000

    104 500 000

    2039

    104 500 000

    104 500 000

    2040

    7 000 000 000

    104 500 000

    7 104 500 000

    2041

    97 500 000

    97 500 000

    2042

    97 500 000

    97 500 000

    2043

    97 500 000

    97 500 000

    2044

    97 500 000

    97 500 000

    2045

    97 500 000

    97 500 000

    2046

    5 000 000 000

    97 500 000

    5 097 500 000

    2047

    6 000 000 000

    75 000 000

    6 075 000 000

    2048

    30 000 000

    30 000 000

    2049

    30 000 000

    30 000 000

    2050

    10 000 000 000

    30 000 000

    10 030 000 000

    Summe

    89 637 000 000

    3 029 590 000

    92 666 590 000

    II.Die Nutzung des SURE-Instruments: öffentliche Ausgaben und nationale Maßnahmen, die durch SURE gedeckt sind

    In diesem Abschnitt wird insbesondere erläutert, wie das Instrument politisch genutzt wird. Im Einzelnen werden hier die im Rahmen von SURE geförderten oder förderfähigen öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten sowie die Art der nationalen Maßnahmen zusammengefasst. Außerdem wird angegeben, in welchem Umfang Beschäftigte und Unternehmen durch die SURE-Maßnahmen unterstützt wurden.



    2.1 Von SURE unterstützte tatsächliche und geplante öffentliche Ausgaben

    2.1.1 Überwachung der öffentlichen Ausgaben für förderfähige Maßnahmen

    Zur Überwachung der geplanten und tatsächlichen Nutzung des im Rahmen von SURE gewährten finanziellen Beistands wird die aktualisierte Berichterstattung durch die begünstigten Mitgliedstaaten verwendet. 15 Ein Bestandteil der vorgeschriebenen Berichterstattung ist die Zuweisung der öffentlichen Ausgaben zu den durch SURE geförderten Maßnahmen (und die Abdeckung von Beschäftigten und Unternehmen durch die betreffenden Maßnahmen gemäß Angabe in Abschnitt 2.3). Bisher gab es drei solche Berichtsreihen: im August 2020 („Begleitdaten zum offiziellen Antrag“), im Januar und Februar 2021 („erster Bericht“) und im Juni 2021 („neueste Berichterstattung“ für den vorliegenden Bericht). Die Informationen werden wie von den Mitgliedstaaten gemeldet 16 dargestellt. Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben entsprechen den Ausgaben für im Rahmen von SURE förderfähige Maßnahmen. Einige Mitgliedstaaten ergänzten die SURE-Unterstützung durch nationale Finanzmittel oder EU-Strukturfonds; daher könnten die Ausgaben den durch SURE geförderten Betrag übersteigen. Die Berichterstattung erleichtert die Messung der Ausschöpfung des finanziellen Beistands im Rahmen von SURE mithilfe eines Vergleichs mit dem vom Rat gewährten Betrag.

    Bis Ende Mai 2021 waren bereits 90 % der insgesamt geplanten öffentlichen Ausgaben für förderfähige Maßnahmen getätigt worden. 17 Nach der SURE-Verordnung ist es zulässig, den finanziellen Beistand für geplante Erhöhungen der öffentlichen Ausgaben für Maßnahmen, die unter die SURE-Verordnung fallen, zu verwenden. Im Juni 2020 lag der Anteil der geplanten Ausgaben bei 54 % (laut der Berichterstattung vom August 2020); Ende 2020 betrug dieser Anteil 20 % (wie im ersten Bericht angegeben); die verbleibenden geplanten Ausgaben belaufen sich nun auf weniger als 10 % (siehe Abbildung 2).

    Abbildung 1: Gemeldete öffentliche Ausgaben

    Anmerkung: Estland beantragte im Februar 2021 Unterstützung durch das SURE-Instrument und ist daher nur in der Berichterstattung von Juni 2021 enthalten.

    Abbildung 2: Monatliche Entwicklung der tatsächlich angefallenen und der geplanten öffentlichen Ausgaben im Rahmen von SURE

    Anmerkung: Dieses Profil stützt sich auf die jüngsten Berichte, die die Mitgliedstaaten im Juni 2021 als Input für diesen Bericht vorgelegt haben. Die leicht negativen Ausgaben im November 2021 sind auf die hohen erwarteten Zahlungen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Unterstützung von Kurzarbeitsregelungen in diesem Monat zurückzuführen.

    Aus der jüngsten Berichterstattung geht hervor, dass der Gesamtbetrag der für 2021 vorgesehenen öffentlichen Ausgaben seit dem ersten Bericht erheblich gestiegen ist. Entsprechend dem Wiederaufflammen der Infektionen, der 2021 in ganz Europa zu beobachtenden Ausweitung der wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen und den im April 2021 bewilligten Anträgen auf Aufstockungen meldeten 14 Mitgliedstaaten für 2021 höhere geplante öffentliche Ausgaben als im Januar und Februar 2021 erwartet. Der Rückgang der für 2022 in drei Mitgliedstaaten geplanten, sehr geringen öffentlichen Ausgaben ist darauf zurückzuführen, dass einige Ausgaben auf 2021 vorgezogen wurden.

    Die Ausgaben für im Rahmen von SURE förderfähige Maßnahmen folgten – wie zu erwarten war – dem Tempo der Pandemie. Abbildung 2 zeigt, dass das Profil der förderfähigen öffentlichen Ausgaben, wie es aus den jüngsten Berichten hervorgeht, durch drei Spitzenwerte gekennzeichnet ist, nämlich im Mai 2020, im Dezember 2020 und im April 2021, was den drei epidemiologischen Wellen entspricht, die bis zum Stichtag des Berichts verzeichnet wurden. Die Auswirkungen der zweiten und dritten Welle auf die im Rahmen von SURE förderfähigen öffentlichen Ausgaben fielen weniger stark aus als bei der ersten Welle, was wahrscheinlich auf die Anpassung der Volkswirtschaften nach der ersten Welle, die geringere Strenge der begleitenden Eindämmungsmaßnahmen und möglicherweise auch auf den Umstand zurückzuführen ist, dass in einigen der anfänglichen Anträge auf Unterstützung durch SURE der Wiederanstieg der Pandemie nach dem Sommer 2020 bereits vorhergesehen worden war.

    Der Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben für förderfähige Maßnahmen wird nun voraussichtlich 114 Mrd. EUR erreichen und damit den durch SURE direkt ausgezahlten Betrag (94 Mrd. EUR) übersteigen. Dieser Betrag enthält nicht die über europäische Struktur- und Investitionsfonds finanzierten Ausgaben und ist seit dem ersten Bericht, als mit Ausgaben von 99 Mrd. EUR in den begünstigten Mitgliedstaaten gerechnet worden war, um 15 % gestiegen. Damit liegt er über dem im Rahmen von SURE gewährten Gesamtbetrag, da eine Reihe von Mitgliedstaaten plant, für SURE-förderfähige Maßnahmen weitere Mittel aufzuwenden, nicht nur den von ihnen beantragten finanziellen Beistand 18 . Auch dies belegt, wie relevant der Anwendungsbereich von SURE aus Sicht der Mitgliedstaaten ist. 

    2.1.2 Ausschöpfungsrate der Mittel

    Die Ausschöpfungsrate der den Mitgliedstaaten im Rahmen von SURE gewährten Darlehen scheint bei der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten hoch zu sein. Von 19 Mitgliedstaaten haben bereits 16 mindestens den ihnen im Rahmen von SURE gewährten finanziellen Beistand für förderfähige Maßnahmen ausgegeben oder planen dies (siehe Abbildung 3). 13 von ihnen planen, mehr als den gewährten Betrag auszugeben, unter anderem mittels einer Finanzierung des restlichen Betrags auf nationaler Ebene.

    Die Ausschöpfungsrate der Mittel ist in einem Mitgliedstaat möglicherweise gering und wird in bestimmten Mitgliedstaaten, die sich zur Lösung möglicher Probleme verpflichtet haben, genauer beobachtet. Rumänien, Portugal und Zypern haben jetzt geringere öffentliche Gesamtausgaben für die in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen des Rates vorgesehenen Maßnahmen gemeldet als der vom Rat im Rahmen von SURE gewährte Betrag. Aus einer vorläufigen Analyse ergibt sich, dass Zypern in der Realität kein Problem mit der Mittelausschöpfung zu haben scheint 19 . In Portugal haben die nationalen Behörden zusätzliche Maßnahmen ermittelt, die die Kommission zu gegebener Zeit prüfen wird und mit denen voraussichtlich der volle, dem Mitgliedstaat gewährte Betrag ausgeschöpft wird. Im Fall Rumänien wäre die niedrige Ausschöpfungsrate auf die schwächer als erwartet ausfallenden Auswirkungen der Pandemie und eine unerwartet starke Erholung zurückzuführen, was dazu geführt hat, dass die Ausgaben für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen niedriger waren als erwartet. Die Lücke zwischen den bisher tatsächlich angefallenen öffentlichen Ausgaben und dem bereits an Rumänien ausgezahlten finanziellen Beistand in Höhe von 3 Mrd. EUR ist nach wie vor groß (fast zwei Drittel des ausgezahlten Betrags). Die Kommission steht mit den rumänischen Behörden in Kontakt, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, und wird diesen Dialog fortsetzen.



    Abbildung 3: Überschuss der geplanten und tatsächlich angefallenen öffentlichen Ausgaben für förderfähige Maßnahmen gegenüber dem Darlehensbetrag (in % des Darlehensbetrags)

    Anmerkung: Der Begriff öffentliche Ausgaben bezieht sich auf die gemeldeten Ausgaben ohne Berücksichtigung der Konzentrationsgrenze für die in den Durchführungsbeschlüssen des Rates vorgesehenen Maßnahmen, und ohne Berücksichtigung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds).

    2.2 Nationale Maßnahmen: Kurzarbeitsregelungen oder ähnliche, durch SURE geförderte Maßnahmen

    Mehr als die Hälfte der gesamten vom SURE-Programm unterstützten öffentlichen Ausgaben wird voraussichtlich für Kurzarbeitsregelungen aufgewendet werden. Dieser Einschätzung liegt eine Analyse der Kommission zugrunde, in der sie die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Maßnahmen nach ihrer jeweiligen Art in Kategorien einteilte. 53 % der öffentlichen Ausgaben für SURE-förderfähige Maßnahmen werden für Kurzarbeitsregelungen verwendet, weitere 33 % für „ähnliche Maßnahmen“ für Selbstständige. 7 % werden Lohnzuschussregelungen zugewiesen, während voraussichtlich 5 % für gesundheitsbezogene Maßnahmen aufgewendet werden 20 . Die restlichen 2 % der Ausgaben sind für „andere“ ähnliche Maßnahmen vorgesehen, mit denen der Erhalt von Arbeitsplätzen und der Schutz des Einkommens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden soll. Neun Mitgliedstaaten nutzten den durch SURE gewährten finanziellen Beistand nur für Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen (siehe Abbildung 4).



    Abbildung 4: Öffentliche Ausgaben für im Rahmen von SURE förderfähige Maßnahmen nach Ausgabenart

    Anmerkung: Weitere Einzelheiten zur den gesundheitsbezogenen Ausgaben Ungarns sind dem SURE-Bericht vom März 2021 zu entnehmen.

    16 der 19 Mitgliedstaaten, die SURE in Anspruch nehmen, haben die Unterstützung als Hilfe zur Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen eingesetzt. Dies schließt auch Estland ein, dem im März 2021 im Rahmen von SURE finanzieller Beistand gewährt wurde. Insbesondere setzte Estland als Reaktion auf die Pandemie im Laufe des Jahres 2020 eine neue (befristete) Kurzarbeitsregelung sowie mit Kurzarbeit vergleichbare Maßnahmen und gesundheitsbezogene Maßnahmen um.

    Die sechs Mitgliedstaaten, die Anfang 2021 eine Aufstockung der SURE-Mittel beantragt haben, haben entweder die Ausgestaltung der bereits durch SURE geförderten Regelungen geändert oder neue Maßnahmen eingeführt. Die Änderungen an der Ausgestaltung der Maßnahmen bestanden insbesondere darin, die Regelungen großzügiger zu gestalten oder die Voraussetzung für die Förderfähigkeit zu lockern 21 . 

    In der ersten Jahreshälfte 2021 verlängerten viele durch SURE unterstützte Mitgliedstaaten ihre Kurzarbeitsregelungen, um auf neue Pandemiewellen reagieren zu können. Maßnahmen, die bereits ausgelaufen waren, wurden entweder reaktiviert (beispielsweise in Estland und Lettland) oder geändert (und beispielsweise großzügiger ausgestaltet). Italien verlängerte die Förderfähigkeitsfrist für die Nutzung von Kurzarbeitsregelungen im Zusammenhang mit COVID. Zypern, Tschechien, Lettland, Litauen Polen, die Slowakei und Spanien gestalteten ihre Regelungen großzügiger, indem sie beispielsweise einen höheren Anteil der Gehälter der Beschäftigten fördern, die Obergrenzen senkten oder den Zugang zu ihren Regelungen erleichterten.

    Die Mehrheit der Mitgliedstaaten, die SURE zur Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen nutzten, haben die Soforthilfe noch nicht auslaufen lassen. In elf der sechzehn Länder, die auf Kurzarbeitsregelungen zurückgriffen, bestehen diese Regelungen noch (für weitere Einzelheiten siehe Anhang 1), viele von ihnen strebten aber an, ihre Kurzarbeitsregelungen im Sommer 2021 (Bulgarien, Litauen und Rumänien), im September 2021 (Belgien, Griechenland, Slowenien und Spanien) oder zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 (Zypern, Kroatien, Slowakei) auslaufen zu lassen. Irland und Malta, die im Rahmen von SURE Unterstützung für ihre Lohnzuschussprogramme erhalten, verlängerten diese bis Ende 2021 22 . Italien hat mehrere Covid-bezogene Anpassungen an seinen Kurzarbeitsregelungen bis Ende 2021 verlängert, andere spezifische Bestimmungen jedoch schrittweise bereits wieder aufgehoben. Wie in der Mitteilung der Kommission über eine wirksame aktive Unterstützung der Beschäftigung empfohlen, führten Spanien und Portugal im Rahmen ihrer Kurzarbeitsregelungen Schulungsmaßnahmen oder Anreize für einen Arbeitsplatzwechsel ein, um den Aufschwung zu fördern 23 . 

    Einige Mitgliedstaaten haben die Nutzung ihrer Kurzarbeitsregelungen bereits eingestellt. Tschechien, Estland, Lettland und Polen setzten ihre Regelung im Mai bzw. Juni 2021 aus. Die Fristen für die Einstellung von Kurzarbeitsregelungen sind jedoch üblicherweise vorläufig und können je nach der Entwicklung der Pandemie aktualisiert werden.

    2.3Erfassungsgrad von SURE in Bezug auf Beschäftigung und Unternehmen

    SURE hat 2020 schätzungsweise 31 Millionen Menschen unterstützt; dies entspricht mehr als einem Viertel der in den begünstigten Mitgliedstaaten insgesamt beschäftigten Personen. Dieser Schätzwert bezieht sich auf Menschen, die zu irgendeinem Zeitpunkt von SURE unterstützte Kurzarbeitsregelungen oder ähnliche Maßnahmen in Anspruch nehmen konnten. Darunter fallen etwa 22,5 Millionen Arbeitnehmer und 8,5 Millionen Selbständige. 24  Berücksichtigt man, dass SURE einen größeren Anwendungsbereich hat (und auch ähnliche Maßnahmen, insbesondere für Selbständige, einschließt), ist diese Zahl in etwa mit den ca. 19 Millionen Menschen, für die in den SURE-begünstigten Mitgliedstaaten Kurzarbeitsregelungen galten, und den 35 Millionen Menschen in der gesamten EU 2020 vergleichbar. 25 Abbildung 5 zeigt, wie viel Prozent der Beschäftigten durch SURE erfasst werden, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten. In diesen Schätzungen wird die im Rahmen von SURE geleistete Unterstützung für gesundheitsbezogene Maßnahmen nicht berücksichtigt, sodass sie als konservative Schätzungen gelten können. 26  

    Abbildung 5: Von SURE im Jahr 2020 erfasste Beschäftigte (in % der Gesamtzahl der Beschäftigten)

    Quelle: Berichterstattung der Mitgliedstaaten (siehe Fußnote 26), Ameco.

    Anmerkung: Es handelt sich um die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Erfassungszahlen. Die Zahlen zur Gesamtbeschäftigung (d. h. der Nenner der Verhältniszahl) stammen aus AMECO und basieren auf der Definition der Gesamtbeschäftigung in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die sowohl Lohn- und Gehaltsempfänger als auch Selbstständige umfasst.

    Abbildung 6: Von SURE im Jahr 2020 erfasste Unternehmen (in % der Unternehmen insgesamt)

    Quelle: Berichterstattung der Mitgliedstaaten (siehe Fußnote 28), Eurostat Unternehmensstatistiken.

    Anmerkung: Die Mitgliedstaaten werden nach der Erfassung der Beschäftigten durch SURE eingestuft. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Behandlung der Daten in allen Mitgliedstaaten fallen auch Unternehmen ohne Beschäftigte in die Gesamtzahl der Unternehmen; dadurch wird das Erfassungsverhältnis möglicherweise unterschätzt, weil es sein kann, dass manche Selbständige im Nenner, nicht aber im Zähler, gezählt werden.

    Die Erfassung durch SURE wird voraussichtlich auch 2021 nicht unbeträchtlich sein und fast 10 % der Beschäftigten entsprechen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen weiterer Pandemiewellen werden voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen als in der ersten Welle und zudem werden einige Mitgliedstaaten aufgrund der erwarteten wirtschaftlichen Erholung SURE im Jahr 2021 nicht für ihre öffentlichen Ausgaben in Anspruch nehmen. Trotzdem werden im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der uneinheitlichen Konjunkturerholung in den verschiedenen Ländern und Wirtschaftssektoren schätzungsweise mindestens 5 Millionen Menschen Unterstützung durch SURE in Anspruch nehmen können 27 .

    Schätzungen zufolge erhielten über 2,5 Millionen Unternehmen im Jahr 2020 Unterstützung durch SURE. Dies umfasst mindestens ein Fünftel aller Unternehmen in den begünstigten Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 6). 28  Im Jahr 2021 würden wahrscheinlich etwa 8 % der Unternehmen im Zusammenhang mit der erwarteten, aber uneinheitlichen Konjunkturerholung weiterhin Unterstützung erhalten. In den meisten begünstigen Mitgliedstaaten waren in erster Linie Unternehmen des Dienstleistungssektors Unterstützungsempfänger, insbesondere i) der Groß- und Einzelhandel und ii) das Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie (siehe Tabelle 3) 29 . Auch das verarbeitende Gewerbe erhielt einen großen Anteil der Unterstützung.

    Sowohl KMU als auch große Unternehmen profitierten von der Unterstützung durch SURE. Vor der COVID-19-Krise wurde das Instrument der Kurzarbeit zumeist von großen Industrieunternehmen genutzt 30 . Große Unternehmen waren normalerweise mit höheren Einstellungs- und Entlassungskosten konfrontiert. Unternehmen im Dienstleistungssektor passten die Zahl ihrer Beschäftigten hauptsächlich durch Entlassungen an oder sie verließen sich stärker auf befristete und atypische Beschäftigungsverhältnisse. Mit der Pandemie verschob sich dieses Muster und die Nutzung der Kurzarbeit wurde insbesondere im Dienstleistungssektor (hauptsächlich Hotels und Restaurants) und im Einzelhandel besonders relevant. In einigen Mitgliedstaaten nahm der Anteil der an diesen Regelungen beteiligten Kleinstunternehmen ab März 2020 erheblich zu 31 . In den meisten SURE-begünstigten Mitgliedstaaten handelte es sich bei der überwiegenden Mehrheit der von SURE erfassten Unternehmen um Kleinunternehmen (Abbildung 7). In Anbetracht der heterogenen Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Abdeckung von Unternehmen ist es jedoch schwierig, für diesen Bericht detaillierte Schätzungen zur Zusammensetzung der Unternehmen abzugeben.

    Während der COVID-19-Krise stieg der Anteil der Frauen und jungen Menschen, die Kurzarbeitsregelungen in Anspruch nehmen mussten. Dies spiegelt in erster Linie die Veränderungen in der sektoralen Zusammensetzung der Unterstützung wider, die sich weg vom verarbeitenden Gewerbe und vom Baugewerbe hin zu Dienstleistungen und zum Einzelhandel, also Sektoren mit einem vergleichsweise höheren Anteil an Frauen und jungen Menschen unter den Beschäftigten, verlagert hat. 32  

    Tabelle 3: Sektorale Erfassung durch SURE

    Mitgliedstaat

    Die wichtigsten Sektoren, die Unterstützung im Rahmen von SURE erhalten

    Belgien

    Verwaltungsdienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Bulgarien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Zypern

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Tschechien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Estland

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Griechenland

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Spanien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, Verwaltungsdienstleistungen sowie Groß- und Einzelhandel

    Kroatien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Ungarn

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie andere Dienstleistungen

    Irland

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, Baugewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Italien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, Baugewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Litauen

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Lettland

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Malta

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, Transportwesen sowie Groß- und Einzelhandel

    Polen

    Baugewerbe, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten sowie Groß- und Einzelhandel

    Portugal

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, sonstige Dienstleistungen sowie Groß- und Einzelhandel

    Rumänien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, Baugewerbe sowie freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

    Slowenien

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Slowakei

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, verarbeitendes Gewerbe sowie Groß- und Einzelhandel

    Quelle: Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

    Abbildung 7: Erfassung durch SURE nach Unternehmensgröße (in % der gesamten Erfassung durch SURE)

    Quelle: Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

    Bei den restlichen Unternehmen handelt es sich um Großunternehmen. Die Verteilung nach Unternehmensgröße wurde von Tschechien, Ungarn und Polen nicht oder nicht korrekt gemeldet.

    Abbildung 8: Durchschnittlicher Anteil von Frauen und jungen Begünstigten (15-24), die von Kurzarbeit betroffen waren (2020/2021)

    Quelle: EMCO-Datenerhebung 2020 und 2021. Nicht für alle Länder, die unter die SURE-Verordnung fallen, sind Daten verfügbar. Datenabdeckung: Ab März 2020 (für jedes Land) bis zu den jüngsten verfügbaren EMCO-Daten, d. h. EL (November 2020), BG, IT, RO (Dezember 2020), BE, CY, EE, LV (Januar 2021) und PT, SI (Februar 2021). Daten für ES liegen nur für den Anteil von Frauen vor.

    III.Vorläufige Analyse der Auswirkungen von SURE

    In diesem Abschnitt wird die im ersten halbjährlichen SURE-Bericht dargestellte Analyse der Auswirkungen von SURE auf die Beschäftigung und die öffentlichen Finanzen aktualisiert.

    3.1Abschätzung der Auswirkungen von SURE auf die Arbeitslosigkeit

    Dieser Abschnitt enthält eine aktualisierte Bewertung der Auswirkungen von SURE auf die Arbeitslosigkeit in den begünstigten Mitgliedstaaten. Ziel von SURE ist es, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Selbstständigen während der COVID-19-Pandemie zu erhalten, um so das Arbeitseinkommen zu schützen und eine rasche Erholung nach der Pandemie zu erleichtern. Im Mittelpunkt der hier vorgestellten Bewertung steht der Zusammenhang zwischen Wirtschaftsleistung und Arbeitslosigkeit seit Ausbruch der Pandemie. Die Ergebnisse sind informativ, sollten aber aus methodischen Gründen mit Vorsicht interpretiert werden. Erstens ist es schwierig, ein „kontrafaktisches“ Szenario der Arbeitsmarktleistung ohne SURE zu entwerfen. Zweitens wird der Zusammenhang zwischen Produktion und Beschäftigung von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, darunter auch SURE. Andere Faktoren hängen damit zusammen, dass Menschen aufgrund der Schließung großer Teile der Wirtschaft nicht in der Lage waren oder davon abgehalten wurden, aktiv Arbeit zu suchen.

    Die im ersten Jahr der COVID-Krise verzeichnete Zunahme der Arbeitslosenquoten in den begünstigten Mitgliedstaaten war trotz des stärkeren Rückgangs des BIP deutlich geringer als während der globalen Finanzkrise. Das reale BIP-Wachstum fiel in den Ländern, die 2020, im ersten Jahr der COVID-Krise, Mittel aus dem SURE-Programm erhielten, um 6,8 % (siehe Abbildung 9). Dieser Rückgang ist größer als der während der globalen Finanzkrise 2009 verzeichnete Rückgang um 4,1 %. Gleichzeitig stieg die Arbeitslosenquote 2020 nur um 0,2 Prozentpunkte, verglichen mit einem Anstieg um 2,8 Prozentpunkte im Jahr 2009.

    Abbildung 9: Veränderungen des realen BIP und der Arbeitslosigkeit in den begünstigten Mitgliedstaaten

    Anmerkung: Die Grafik zeigt die jährlichen BIP-Wachstumsraten und die Veränderung der Arbeitslosenquoten in den durch SURE geförderten begünstigten Mitgliedstaaten, gewichtet nach ihrem jeweiligen Anteil am nominellen BIP. Quelle: Eurostat, Ameco.

    Diese Eindämmung des Anstiegs der Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 dürfte der Wiederankurbelung des Wachstums 2021 zugutekommen. Bei gemeinsamer Betrachtung der Jahre 2020-2021 ergibt die Frühjahrsprognose der Kommission für 2021 ein ähnliches Bild wie das in Abbildung 9 gezeigte: Es wird ein viel langsamerer Anstieg der Arbeitslosenquote in den SURE-begünstigten Mitgliedstaaten prognostiziert (+0,6 Prozentpunkte im Jahr 2021 gegenüber 2019) als während der globalen Finanzkrise (+2,0 Prozentpunkte im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr). Aber es besteht ein deutlicher Unterschied: Aufgrund der für 2021 vorhergesagten starken wirtschaftlichen Erholung dürften die durchschnittlichen BIP-Verluste in den beiden Jahren geringer ausfallen als während der globalen Finanzkrise (-1,1 % gegenüber -1,5 %). Dies deutet darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Verbindung der verfügbaren Arbeitskräfte mit ihrem jeweiligen Unternehmen mittels Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen auch zu einer allgemein raschen Erholung beigetragen hat.



    Abbildung 10: Tatsächliche gegenüber erwarteten Veränderungen der Arbeitslosenquote nach im Rahmen von SURE begünstigten Mitgliedstaaten im Jahr 2020

    Anmerkung: y-Achse: Die erwartete Veränderung der Arbeitslosenquoten entspricht der Prognose, die sich aus einem länderspezifischen Regressionsmodell für den Zeitraum 1999 bis 2019 ergibt. Die Analyse basiert auf einem Ansatz des Okunschen Gesetzes, bei dem die abhängige Variable für die Veränderung der Arbeitslosenquote steht und die unabhängige Variable auf die Wachstumsrate des realen BIP verweist. Weitere Einzelheiten zur Methodik finden sich in: Europäische Kommission (2021), Euroraum-Quartalsbericht, Abschnitt III, Band 20 Nr. 2 (auf Englisch).

    Quelle: Ameco und eigene Berechnungen.

    Abbildung 11: Verhältnis zwischen der Veränderung der Arbeitslosenquote und den ausgezahlten SURE-Mitteln im Jahr 2020

    Anmerkung: y-Achse: Die erwartete Veränderung der Arbeitslosenquoten stammt aus dem in der Anmerkung zu Abbildung 10 erläuterten länderspezifischen Regressionsmodell.

    Quelle: Ameco und eigene Berechnungen.

    Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 war in den begünstigten Mitgliedstaaten erheblich schwächer als erwartet. In Anbetracht des Rückgangs des BIP 2020 war man davon ausgegangen, dass die Arbeitslosenquote erheblich steigen würde, was jedoch nicht der Fall war. Die raschen und umfangreichen politischen Maßnahmen, die 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Krise ergriffen wurden, minderten die Auswirkungen des Rückgangs der Wirtschaftsleistung auf die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu der in der Vergangenheit beobachteten erwarteten Reaktion der Arbeitslosigkeit auf das BIP (siehe Abbildung 10) 33 . Der Anstieg der Arbeitslosenquoten war in den meisten Ländern geringer als erwartet 34 . Diese Feststellungen bestätigen die im ersten halbjährlichen SURE-Bericht vorgestellten früheren Ergebnisse 35 .

    Durch die verabschiedeten politischen Unterstützungsmaßnahmen, darunter auch SURE, wurden im Jahr 2020 1,5 Millionen Menschen wirksam vor Arbeitslosigkeit geschützt. Der niedriger als erwartet ausgefallene kann zum Teil auf den weit verbreiteten Einsatz von Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen zurückgeführt werden, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die vom SURE-Instrument profitieren. Je höher der im Jahr 2020 über SURE erhaltene Betrag war, desto moderater fiel auf Länderebene der Anstieg der Arbeitslosigkeit aus (Abbildung 11). Diese Arbeitsmarktmaßnahmen haben zusammen mit den anderen politischen Reaktionen auf die Pandemie die Arbeitslosenquote in SURE-begünstigten Mitgliedstaaten um schätzungsweise etwa einen Prozentpunkt gegenüber dem erwarteten Anstieg der Arbeitslosigkeit verringert. Dies entspricht etwa 1,5 Millionen Menschen, deren Arbeitslosigkeit während des COVID-19-Ausbruchs verhindert werden konnte 36 .

    Die Erklärungen, wie SURE effektiv einen sanfteren Anstieg der Arbeitslosigkeit ermöglichte, werden im ersten Halbjahresbericht über SURE ausführlich erörtert. Mögliche Erklärungen sind, dass die Zuversicht in der gesamten EU ganz allgemein gestärkt wurde, dass der Einsatz von Kurzarbeitsregelungen unterstützt und gefördert wurde, und dass die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt wurden, mehr Mittel für Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und andere pandemiebezogene Strategien aufzuwenden. Aus den im ersten Bericht dargestellten Umfragedaten ging hervor, dass SURE in der Mehrheit der begünstigten Mitgliedstaaten bei deren Entscheidung, eine neue Kurzarbeitsregelung einzuführen oder eine bestehende Regelung zu ändern, eine Rolle gespielt hat, und dass SURE auch einige Mitgliedstaaten in die Lage versetzt hat, bei mit Kurzarbeitsregelungen vergleichbaren Maßnahmen ehrgeizigere Ziele zu verfolgen. SURE leistete auch einen Betrag dazu, dass die Mitgliedstaaten ihre Regelungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen großzügiger gestalten oder ihre Laufzeit verlängern konnten, da dieses Instrument das Vertrauen der Mitgliedstaaten stärkte, höhere Darlehen aufzunehmen und höhere Ausgaben zu tätigen, als dies sonst der Fall gewesen wäre, wobei sie trotz ihrer niedrigeren Bonitätseinstufung von durch die EU erzielten Zinseinsparungen profitieren konnten.

    3.2Unmittelbarer finanzieller Effekt: geschätzte Zinseinsparungen

    Schätzungen zufolge haben die Mitgliedstaaten durch die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen von SURE insgesamt 8,2 Mrd. EUR an Zinszahlungen eingespart. Dieser Betrag basiert auf den ersten sieben SURE-Emissionen bis zur Auszahlung vom 25. Mai 2021, der letzten Auszahlung vor dem Berichtsstichtag. Daher werden die geschätzten Zinseinsparungen mit den abschließenden Auszahlungen voraussichtlich noch größer werden 37 . Diese Einsparungen entstanden dadurch, dass die SURE-Darlehen den Mitgliedstaaten niedrigere Zinssätze boten als sie hätten zahlen müssen, wenn sie selbst Staatsanleihen begeben hätten. Dies ist auf das AAA-Rating der EU und die Liquidität der Anleihen zurückzuführen. Tabelle 4 enthält eine Aufschlüsselung der Zinseinsparungen nach Mitgliedstaaten 38 .

    Tabelle 4: Zinseinsparungen nach Mitgliedstaaten

    Mitgliedstaat

    Ausgezahlter Betrag (in Mrd. EUR)

    Durchschnitt-licher Spread

    Durchschnitt-liche Laufzeit

    Zinseinsparungen (in Mrd. EUR)

    Zinseinsparungen (in % des ausgezahlten Betrags)

    Belgien

    8,2

    0,06

    14,7

    0,14

    1,7

    Zypern

    0,6

    0,62

    14,7

    0,06

    9,5

    Griechenland

    5,3

    0,73

    14,6

    0,51

    9,8

    Spanien

    21,3

    0,44

    14,7

    1,59

    7,4

    Kroatien

    1,0

    1,11

    14,3

    0,16

    15,3

    Ungarn*

    0,5

    1,28

    14,7

    0,09

    18,0

    Italien

    27,4

    0,96

    14,8

    3,76

    13,7

    Litauen

    1,0

    0,04

    14,7

    0,00

    0,5

    Lettland

    0,3

    0,10

    14,6

    0,00

    1,5

    Malta

    0,4

    0,56

    14,6

    0,04

    8,4

    Polen

    8,2

    0,35

    13,0

    0,42

    5,0

    Portugal

    5,4

    0,47

    14,7

    0,38

    7,1

    Rumänien

    3,0

    2,27

    14,6

    0,85

    28,4

    Slowenien

    1,1

    0,23

    14,8

    0,05

    4,3

    Slowakei

    0,6

    0,09

    14,9

    0,01

    1,3

    Bulgarien

    0,5

    0,37

    15,0

    0,03

    6,7

    Irland

    2,5

    0,11

    14,7

    0,05

    2,1

    Tschechien

    2,0

    0,23

    10,1

    0,04

    1,9

    Estland**

    0,2

    0,0

    15,2

    0,00

    0,0

    Summe

    89,6

    0,63

    14,5

    8,18

    9,1

    Anmerkung: Zinseinsparungen werden pro Anleihe berechnet und über Emissionstermine und Laufzeiten hinweg addiert.

    * Ungarn hat seit 2020 nur zwei auf Euro lautende Anleihen mit einer Laufzeit von 10 bzw. 30 Jahren begeben, beide im November 2020. Anhand dieser beiden Anleihen wurde der Spread zwischen der Zinsstrukturkurve in Landeswährung und in Euro auf andere Laufzeiten und andere Emissionstermine extrapoliert.

    ** Estland hat nur eine ausstehende Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren begeben, zu anderen Laufzeiten lagen keine Daten vor. Der Spread zu der EU-SURE-Sozialanleihe mit diesen anderen Laufzeiten dürfte nahe Null liegen.

    IV. Der Fortbestand der außergewöhnlichen Ereignisse, die die Anwendung der SURE-Verordnung rechtfertigen

    In diesem Abschnitt wird – wie in der SURE-Verordnung vorgeschrieben – über den Fortbestand der außergewöhnlichen Ereignisse berichtet, die die Anwendung des SURE-Instruments rechtfertigen 39 . 

    Die Unsicherheiten bezüglich des weiteren Verlaufs der Pandemie dauern an und die Fallzahlen stiegen im Verlauf des Sommers in allen Mitgliedstaaten. Insbesondere die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus breitete sich rasch aus und der Fortschritt der Impfkampgenen verlangsamte sich in einigen Ländern. Im Wettlauf zwischen Infektionen und Impfungen verschärften einige Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen leicht. Zum 5. September 2021 war die allgemeine epidemiologische Lage in der EU nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) durch hohe, langsam abnehmende Fallmeldungen und eine niedrige, aber langsam steigende Sterberate gekennzeichnet. Die Fälle in der Gruppe der 15-24-Jährigen, der am stärksten betroffenen Altersgruppe, gingen weiter zurück, wohingegen die Fälle bei Kindern unter 15 zunehmen. In mehreren Ländern wurde bei den älteren Bevölkerungsgruppen ein Anstieg der Fallzahlen und auch der Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Mortalität“ beobachtet. 40 Mittlerweile werfen die in einigen Drittländern mit hohen Impfquoten (beispielsweise Israel oder Island) gesammelten Erfahrungen wichtige Fragen zur weltweiten Impfkampagne und zu den Aussichten für den Kampf zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie auf.

    Die wirtschaftliche Erholung hat an Fahrt aufgenommen, wobei die kurzfristigen Aussichten für die europäische Wirtschaft jetzt freundlicher sind als es im Frühjahr 2021 schien. In der Sommerprognose 2021 der Kommission wurde das prognostizierte BIP der EU auf 4,8 % im Jahr 2021 und 4,5 % im Jahr 2022 angehoben. Die Konjunktur wird den Erwartungen zufolge im letzten Quartal 2021 zwar auf ihr Niveau vor der Krise (Q4 2019) zurückkehren, aber etwa 1 % unter dem ohne Eintreten der Pandemie erwarteten Niveau bleiben; das Tempo der wirtschaftlichen Erholung dürfte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Die jüngsten Daten zeigen, dass sich das reale BIP-Wachstum in der EU im zweiten Quartal 2021 mit 1,9 % kräftig erholte und damit die Erwartungen übertraf. Obwohl die Wachstumsdynamik etwas nachlässt und der Druck auf die Preise weiter anhält, lassen die jüngsten Umfragedaten (EMI für August) des Weiteren kaum erkennen, dass Sorgen über die Ausbreitung der Delta-Variante und anhaltende Versorgungsprobleme die Erholung hemmen würden.

    Die Unsicherheit bei den Konjunkturaussichten ist trotz der weitgehenden Ausgewogenheit der Risiken nach wie vor hoch. Das Auftreten und die Ausbreitung von Virusvarianten stellen ein eindeutiges Risiko dar. Eine vorzeitige Einstellung der politischen Unterstützung – oder auch eine uneinheitliche Erholung, die die politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten behindert – könnte sich auf die wirtschaftliche Erholung auswirken. Unterdessen könnte eine schneller als erwartet eintretende Erholung in anderen hoch entwickelten Volkswirtschaften die Aussichten verbessern.

    Die Erholung auf dem Arbeitsmarkt dürfte, wie typischerweise zu erwarten ist, hinter der Erholung in der Wirtschaftsleistung zurückbleiben. Die Beschäftigungsindikatoren haben sich zwar verbessert, aber der während der Krise entstandene Nachholbedarf auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor beträchtlich. Die Zahl der Menschen, die im ersten Quartal dieses Jahres in der EU einen Arbeitsplatz hatten, lag um 1,7 % unter dem Stand vom 4. Quartal 2019. Die Erholung der kontaktintensiven Sektoren, die von der Pandemie am stärksten betroffen waren, wird wahrscheinlich am langsamsten verlaufen. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2021 davon aus, dass die Arbeitslosenquote im Jahr 2022 weiterhin bei 7 % liegen wird, verglichen mit 6,7 % im Jahr 2019, sofern die politischen Unterstützungsmaßnahmen nicht vorzeitig eingestellt werden.

    Für die wirtschaftliche Erholung wird letztendlich eine Verlagerung der Haushaltspolitik von einer temporären Soforthilfe in Notlagen, wie SURE sie leistet, hin zu gezielteren Konjunkturmaßnahmen erforderlich sein. In ihren haushaltspolitischen Empfehlungen vom Frühjahr 2021 empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten, die Erholung auch 2022 weiter zu unterstützen, insbesondere durch die Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, um Investitionen und Reformen anzukurbeln. Dies könnte aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie Einstellungsanreize und unternehmerische Unterstützung, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sowie eine verstärkte Unterstützung durch die Arbeitsvermittlungen, wie sie in der EASE-Empfehlung befürwortet werden, beinhalten.

    Da das Instrument auch im gesamten Jahr 2022 zur Verfügung stehen wird, kann SURE weiterhin zur Bewältigung der durch die Covid-19-Pandemie verursachten schweren wirtschaftlicher Störungen eingesetzt werden. Bislang stehen im Rahmen von SURE noch knapp 6 Mrd. EUR zur Verfügung; dies ist mehr als die Anfang 2021 von sechs Mitgliedstaaten beantragten Aufstockungen.

    V. Berichtspflichten gemäß dem EU-SURE-Rahmen für Sozialanleihen

    Dieser Bericht geht über die Berichtspflichten der SURE-Verordnung hinaus und erfüllt auch die Berichtspflichten gemäß dem EU-SURE-Rahmen für Sozialanleihen 41 . Letzterer schreibt auch eine Berichterstattung über die Zuweisung von SURE-Erlösen, die Art der Ausgaben und die Auswirkungen von SURE vor. Im Vergleich zum ersten Halbjahresbericht wurden in diesem Bericht die maßgeblichen Informationen für Anleger weiterentwickelt, beispielsweise mit Berichten über besondere Erfolgsgeschichten (siehe Kasten 1) und die Zusammensetzung der Beschäftigten und Unternehmen, die Unterstützung durch dieses Instrument erhielten.

    Die Aufschlüsselung der SURE-Erlöse nach begünstigten Mitgliedstaaten und nach der Art der förderfähigen Sozialausgaben ist Abschnitt 1.1 bzw. 2.2 dargestellt. Bis August 2021 waren den Mitgliedstaaten 95 % der zugewiesenen 94 Mrd. EUR ausgezahlt worden und 90 % davon waren bereits ausgegeben worden. Eine neue Aufschlüsselung der Ausgaben nach Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen wird vorgelegt.

    Die öffentlichen Ausgaben im Rahmen von SURE sind außerdem gut auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) abgestimmt. Die relevantesten dieser Ziele sind SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum). Abbildung 12 zeigt eine Aufschlüsselung der öffentlichen Ausgaben im Rahmen von SURE nach förderfähigen Sozialausgaben laut dem Rahmen für Sozialanleihen: 95 % werden zur Reduzierung des Risikos von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten ausgegeben, während 5 % für gesundheitsbezogene Maßnahmen aufgewendet werden. Wie aus Abbildung 12 hervorgeht, lehnen sich diese Kategorien eng an die ziele für nachhaltige Entwicklung SDG 3 und 8 an.

    Über die Auswirkungen von SURE wird in Abschnitt 2.3 und 3.1 berichtet. Die geschätzte Zahl der 2020 durch SURE unterstützten Personen und Unternehmen ist aufgrund der aktualisierten, verbesserten Berichterstattung der Mitgliedstaaten seit dem ersten SURE-Bericht gestiegen. SURE trug zum Schutz von fast 1,5 Millionen Arbeitsplätzen bei, die 2020 gerettet wurden, wie in Abschnitt 3.1 dargestellt. Die Mitgliedstaaten haben nun auch Zinszahlungen in Höhe von schätzungsweise 8.2 Mrd. EUR eingespart.

     

    Abbildung 12: Rahmen für Sozialanleihen und Zuordnung zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung

    Nachhaltigkeitsziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

    Nachhaltigkeitsziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

    Kasten 1: SURE-Erfolgsgeschichten 42

    Die nationalen Ausgaben für Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen, die durch SURE unterstützt werden, halfen kleinen Betrieben und Unternehmern in der gesamten EU. In diesem Kasten werden zwei individuelle Erfolgsgeschichten dokumentiert.

    Griechenland     

    Dimitris Kapothanasis besitzt ein Fitnesscenter in Perama bei Athen. Für ihn und viele andere Beschäftigte in der Fitnessbranche war die Coronavirus-Krise eine extrem schwierige Zeit. Fitnesscenter wurden wegen des Risikos, zu einem Hotspot der Virusübertragung zu werden, geschlossen und Eigentümer, Personal und Fitnesstrainer können vorübergehend nicht mehr arbeiten.

    „Die Fitnesscenter in Griechenland gehören zu einer der Branchen, die enorme finanzielle Einbußen erlitten haben, da sie seit Februar 2020 keinen Umsatz mehr erzielen.“

    Dank nationaler, im Rahmen des SURE-Programms geförderter Nothilfemaßnamen erhielten die Beschäftigten von Fitnesscentern eine Sonderbeihilfe und ihre Sozialversicherungsbeiträge wurden bezahlt, solange sie keine Arbeit hatten. Gleichzeitig wurden Dimitris und viele andere Inhaber wie z. B. Kleanthis Varelas in Megara oder Giorgos Ksiros in Athen von der Zahlung ihrer Mieten, Steuern und Versicherungsbeiträge und von ihren Darlehensverpflichtungen befreit.

    Die finanzielle Unterstützung durch die EU hat vielen griechischen Fitnesscentern geholfen, der Krise standzuhalten und Dimitris sieht nun Licht am Ende des Tunnels. Der Generalsekretär des griechischen Verbands der Fitnesscenter, Doros Kleovoulou, ist ebenfalls mit dem SURE-Programm zufrieden. Seiner Ansicht nach wurde es in dieser schwierigen Zeit von vielen positiv aufgenommen.

    „Die zahlreichen Hilfsmaßnahmen haben der Fitnessbranche trotz der nach wie vor schwerwiegenden Auswirkungen der Krise geholfen zu überleben. Wir glauben, dass sich die EU der Herausforderung erfolgreich gestellt hat.“

     

    Italien

    Wir stellen vor: Bruno Gili. Er ist Direktor des Unternehmens Termomacchine mit Sitz in Turin, das spezielle Heizsysteme entwickelt, baut und vertreibt, die auf elektromagnetischer Induktion basieren – der Erzeugung von elektrischem Strom mit einem Magnetfeld.

    Das Familienunternehmen wurde 1976 gegründet und musste noch nie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seinen Fortbestand zu sichern. Mit der Corona-Krise wurde jedoch alles anders.

    „Durch die Pandemie ist das Auftragsvolumen stark zurückgegangen. Und was große Aufträge betrifft, kam es im März 2020 zum Stillstand.“

    Glücklicherweise hat das Unternehmen Unterstützung im Rahmen von SURE für die Bezahlung der Löhne erhalten, wobei die Belegschaft immer noch nur zu 40 % ausgelastet ist. Für Bruno ist klar: Die EU-Unterstützung während der Krise ist von unschätzbarem Wert.

    „Wir sind auf jeden Fall davon überzeugt, dass das Land ohne diese Art der Hilfeleistung nicht in der Lage gewesen wäre, Unternehmen und Arbeitskräfte wie bisher zu unterstützen.“

    ANHANG

    Anhang 1: Weitere Einzelheiten zu den nationalen Maßnahmen

    Tabelle A1: Entwicklung der Kurzarbeitsregelungen oder Lohnzuschüsse in SURE-Ländern

    Land

    Art

    Fortgesetzt/nicht

    Endtermin (geplant)

    +/-/= Großzügigkeit

    Belgien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    30. September 2021

    =

    Bulgarien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    31. Juli 2021

    -

    Kroatien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    31. Dezember 2021

    -

    Zypern

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    Oktober 2021

    +

    Tschechien

    Kurzarbeitsregelung

    Beendet

    Juni 2021 (Hauptregelung) / Oktober 2021 (Bestimmungen für Beschäftigte in Quarantäne). Zusätzlich wurde eine neue, dauerhafte Kurzarbeitsregelung erlassen, die in Ausnahmesituationen aktiviert werden kann.

    +

    Estland

    Kurzarbeitsregelung

    Beendet

    Mai 2021

    -

    Griechenland

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    30. September 2021

    -

    Irland

    Lohnzuschuss

    Läuft noch 43

    31. Dezember 2021

    +

    Italien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    1. Juli 2021 (normale Regelung) / 31. Dezember 2021 (Unternehmen, die die Voraussetzungen für die normale Regelung nicht erfüllen oder ihre Ansprüche daraus ausgeschöpft haben)

    -

    Lettland

    Kurzarbeitsregelung

    Beendet

    Juni 2021

    +

    Litauen

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    31. August 2021

    +

    Malta

    Lohnzuschuss

    Läuft noch

    31. Dezember 2021

    -

    Polen

    Kurzarbeitsregelung

    Beendet

    30. Juni 2021

    +

    Portugal

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    Bis zum Ende des Monats, in dem aufgrund einer gesetzgeberischen oder behördlichen Entscheidung im Rahmen der COVID-19-Pandemie Maßnahmen bestehen, die die wirtschaftliche Tätigkeit einschränken

    +

    Rumänien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    3 Monate nach Beendigung des Alarmzustands (wobei letzterer jeden Monat verlängert wird, derzeit bis zum 12. September 2021)

    =

    Slowakei

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    Dezember 2021

    +

    Slowenien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    30. September 2021

    =

    Spanien

    Kurzarbeitsregelung

    Läuft noch

    30. September 2021

    +

    Anmerkung: Die Großzügigkeit der Kurzarbeitsregelung wird anhand der gesetzlichen Änderungen bei der Erfassung und der Höhe der Einkommensbeihilfe zum Nennwert bewertet.

    Anhang 2: Weitere Einzelheiten zu den SURE-Transaktionen und Auszahlungen

    Tabelle A2: Schlüsselstatistiken der EU-SURE-Anleihetransaktionen (EUR)

    SURE Nr. 5

    SURE Nr. 6

    SURE Nr. 7

    Tranche

    15 Jahre

    5 Jahre

    25 Jahre

    8 Jahre

    25 Jahre

    Anleihevolumen

    9 Mrd.

    8 Mrd.

    5 Mrd.

    8,137 Mrd.

    6 Mrd.

    Rendite

    0,228 %

    -0,488 %

    0,476 %

    0,019 %

    0,757 %

    Spread

    MS-4 Bp.

    MS-14 Bp.

    MS+1 Bp.

    MS-2 Bp.

    MS+17 Bp.

    Spread gegenüber Bundesanleihe (Bp.)

    33,4

    20

    34,4

    31,5

    40,6

    Spread gegenüber OAT-Anleihen (Bp.)

    -2,6

    3,1

    -11

    -1,2

    -21

    Neuemissionskonzession

    2

    1,5 Bp.

    1,5 Bp.

    2 Bp.

    2,5 Bp.

    Anlegernachfrage insgesamt

    86 Mrd.

    46,5 Mrd.

    40 Mrd.

    51,2 Mrd.

    37,5 Mrd.

    Anmerkung: Diese Statistiken beziehen sich auf die Anleihen der Kommission im Namen der Union. Die Neuemissionskonzession bezieht sich auf die Prämie, die Anlegern gezahlt wird, die eine neu begebene Anleihe über dem Spread erwerben, zu dem entsprechende Anleihen voraussichtlich am Sekundärmarkt gehandelt werden.

    Tabelle A3: Auszahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen von SURE (in Mrd. EUR)

    Land

    Gesamter Darlehensbetrag

    1. EU-SURE-Emission
    Transaktion: 20.10.2020

    Auszahlung: 27.10.2020

    2. EU-SURE-Emission 
    Transaktion: 10.11.2020 
    Auszahlung: 17.11.2020

    3. EU-SURE-Emission 
    Transaktion: 24.11.2020 
    Auszahlung: 1.12.2020

    4. EU-SURE-Emission 
    Transaktion: 26.1.2021 
    Auszahlung: 2.2.2021

    5. EU-SURE-Emission 
    Emission: 9.3.2021 
    Auszahlung: 16.3.2021

    6. EU-SURE-Emission 
    Emission: 23.3.2021 
    Auszahlung: 30.3.2021

    7. EU-SURE-Emission 
    Emission: 18.5.2021 
    Auszahlung: 25.5.2021

    Auszahlungen insgesamt

    % der insgesamt beantragten Mittel

    Durchschnittl. Laufzeit

    10 J

    20 J

    Insge-samt

    5 J

    30 J

    Insge-samt

    15 J

    7 J

    30 J

    Insge-samt

    15 J

    5 J

    25 J

    Insge-samt

    8 J

    25,6 J

    Insge-samt

    Belgien

    8,2

     

     

     

     

     

     

    2,0

    1,3

    0,7

    2,0

     

    1,3

    0,9

    2,2

    1,1

    0,9

    2,0

    8,2

    100,0 %

    14,7

    Bulgarien

    0,5

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    0,3

    0,2

    0,5

    0,5

    100,0 %

    15,0

    Kroatien

    1,0

     

     

     

    0,3

    0,2

    0,5

     

     

     

     

    0,5

     

     

     

     

     

     

    1,0

    100,0 %

    14,3

    Zypern

    0,6

     

     

     

    0,2

    0,1

    0,3

     

    0,2

    0,1

    0,2

     

     

     

     

    0,1

    0,0

    0,1

    0,6

    100,0 %

    14,7

    Tschechien

    2,0

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    1,0

    1,0

     

    1,0

     

     

     

    2,0

    100,0 %

    10,1

    Estland

    0,2

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    0,1

    0,1

    0,2

    0,2

    100,0 %

    15,0

    Griechenland

    5,3

     

     

     

    1,0

    1,0

    2,0

     

    0,7

     

    0,7

     

     

     

     

    1,6

    0,9

    2,5

    5,3

    100,0 %

    14,5

    Ungarn

    0,5

     

     

     

     

     

     

    0,2

    0,2

    0,1

    0,3

     

     

     

     

     

     

     

    0,5

    100,0 %

    14,7

    Irland

    2,5

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    1,3

    1,2

    2,5

     

     

     

    2,5

    100,0 %

    14,7

    Italien

    27,4

    5,5

    4,5

    10,0

    3,1

    3,4

    6,5

     

    4,5

     

    4,5

    3,9

    0,7

    1,2

    1,9

     

    0,8

    0,8

    27,4

    100,0 %

    14,8

    Lettland

    0,3

     

     

     

    0,1

    0,0

    0,1

     

    0,0

    0,0

    0,1

     

     

     

     

    0,1

    0,0

    0,1

    0,3

    100,0 %

    14,6

    Litauen

    1,0

     

     

     

    0,2

    0,1

    0,3

     

     

     

     

    0,3

     

     

     

    0,2

    0,2

    0,4

    1,0

    100,0 %

    14,7

    Malta

    0,4

     

     

     

    0,1

    0,0

    0,1

     

     

     

     

    0,1

     

     

     

    0,1

    0,1

    0,2

    0,4

    100,0 %

    14,6

    Polen

    11,2

    1,0

    0,0

    1,0

     

     

     

     

    2,6

    1,7

    4,3

     

    1,4

     

    1,4

    1,1

    0,5

    1,6

    8,2

    73,3 %

    13,0

    Portugal

    5,9

     

     

     

     

     

     

    3,0

     

     

     

     

     

     

     

    1,5

    0,9

    2,4

    5,4

    91,2 %

    14,6

    Rumänien

    4,1

     

     

     

     

     

     

    3,0

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    3,0

    73,2 %

    14,6

    Slowakei

    0,6

     

     

     

     

     

     

    0,3

     

     

     

    0,3

     

     

     

     

     

     

    0,6

    100,0 %

    14,9

    Slowenien

    1,1

     

     

     

    0,2

    0,0

    0,2

     

    0,5

    0,4

    0,9

     

     

     

     

     

     

     

    1,1

    100,0 %

    14,8

    Spanien

    21,3

    3,5

    2,5

    6,0

    2,9

    1,2

    4,0

     

     

    1,0

    1,0

    2,9

    2,4

    1,7

    4,1

    1,9

    1,4

    3,4

    21,3

    100,0 %

    14,7

    Insgesamt

    94,3

    10,0

    7,0

    17,0

    8,0

    6,0

    14,0

    8,5

    10,0

    4,0

    14,0

    9,0

    8,0

    5,0

    13,0

    8,1

    6,0

    14,1

    89,6

    95,1 %

    14,5

    (1)   https://ec.europa.eu/info/publications/commission-recommendation-effective-active-support-employment-ease_en  
    (2) SURE ergibt sich aus den politischen Leitlinien der Kommission für den Zeitraum 2019-2024, in denen eine europäische Arbeitslosenrückversicherung vorgeschlagen wurde, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und den Druck auf die öffentlichen Finanzen bei externen Schocks zu verringern. Nach dem Ausbruch des COVID-19-Virus in Europa wurde SURE mit der Annahme der auf einem Vorschlag der Kommission vom 2. April 2020 basierenden Verordnung (EU) 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 eingerichtet.
    (3) Verordnung (EU) 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 159 vom 20.5.2020, S. 1) ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0672&from=de ).
    (4) Gemäß Artikel 14 der Verordnung erstattet die Kommission Bericht über die Nutzung des finanziellen Beistands, einschließlich der ausstehenden Beträge und des geltenden Tilgungsplans im Rahmen des Instruments; weiterhin berichtet sie über den Fortbestand der außergewöhnlichen Ereignisse, die die Anwendung der SURE-Verordnung rechtfertigen (die COVID-19-Pandemie). 
    (5) Ausschöpfung wird hier als das Ausmaß definiert, in dem ein Mitgliedstaat die ihm vom Rat gewährten Mittel für förderfähige Maßnahmen ausgibt.
    (6) In den Abschnitten I und II wird die Verwendung des finanziellen Beistands im Rahmen von SURE gemäß Artikel 14 Absatz 1 der SURE-Verordnung erläutert.
    (7)   https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/eu-borrower/eu-borrowing-activities/eu-sure-social-bond-framework_de  
    (8) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/513 des Rates vom 22. März 2021 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Estland mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 103 vom 24.3.2021, S. 6).
    (9) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/681 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1342 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für das Königreich Belgien mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 144 vom 27.4.2021, S. 24).
    (10) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/680 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1344 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Zypern mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 144 vom 27.4.2021, S. 19).
    (11) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/679 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1346 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Hellenische Republik mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 144 vom 27.4.2021, S. 16).
    (12) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/678 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1350 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Litauen mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 144 vom 27.4.2021, S. 12).
    (13) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Lettland mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 144 vom 27.4.2021, S. 7).
    (14) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/676 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1352 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Malta mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (ABl. L 44 vom 27.4.2021, S. 3).
    (15) Irland und Estland beantragten SURE-Mittel nur für angefallene öffentliche Ausgaben, daher hat sich die Berichterstattung seit März 2021 nicht verändert.
    (16) Neue Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der aktualisierten Berichterstattung vorgelegt wurden, sind noch nicht berücksichtigt, da ihre Förderfähigkeit noch nicht geprüft wurde.
    (17) Förderfähig sind die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung beschriebenen Maßnahmen: nationale Kurzarbeitsregelungen oder ähnliche Maßnahmen und ergänzend gesundheitsbezogene Maßnahmen.
    (18) Bei Spanien, Italien und Polen ist dies auch auf die Konzentrationsgrenze zurückzuführen (60 % des Höchstbetrags von 100 Mrd. EUR, der für die drei größten begünstigten Mitgliedstaaten gilt).
    (19) Im Fall Zypern ist der Fehlbetrag von über 3 Mio. EUR bei den öffentlichen Ausgaben (0,6 % des Darlehens) darauf zurückzuführen, dass dieser Mitgliedstaat mehr ESF-Mittel erhält als erwartet. Entsprechend der rechtlichen Gültigkeit der Maßnahmen zum Berichtszeitpunkt hat Zypern nur die bis Juni 2021 geplanten Ausgaben gemeldet; diese Maßnahmen dürften jedoch verlängert werden. Daher wird aufgrund von noch nicht gemeldeten über den Juni 2021 hinausgehendem Ausgaben davon ausgegangen, dass der Fehlbetrag nur vorübergehend bestehen wird. Die Lage wird weiterhin beobachtet.
    (20) Bei Lohnzuschussregelungen handelt es sich um Regelungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, die Kurzarbeitsregelungen ähnlich sind, sich aber dadurch unterscheiden, dass die Zahlungen nicht nach den (nicht geleisteten) Arbeitsstunden berechnet werden, sondern einem Pauschalbetrag oder einem Anteil des Gesamtlohns entsprechen.
    (21) Zypern, Lettland und Litauen beantragten für alle (oder fast alle) Maßnahmen, für die sie bereits eine Förderung durch das SURE-Instrument erhielten, zusätzliche Unterstützung. Griechenland beantragte Unterstützung für die Verlängerung seiner bestehenden Kurzarbeitsregelungen. Belgien und Malta beantragten Unterstützung für Maßnahmen, die Kurzarbeitsregelungen ähnlich sind und die bereits aus SURE-Mitteln finanziert werden (z. B. Unterstützung für Selbständige, Lohnzuschüsse, Hilfen für bestimmte Sektoren oder bestimmte Kategorien von Beschäftigten). Belgien und Lettland schließlich führten neue Regelungen ein, deren Finanzierung im Rahmen von SURE erfolgen sollte. Bei diesen neuen Regelungen handelt sich um Maßnahmen, die mit Kurzarbeitsregelungen vergleichbar sind: Leistungen bei Krankheit für Eltern und Pflegepersonen (Lettland) und Kleinstkredite an Unternehmer (Belgien) sowie gesundheitsbezogene Maßnahmen mit Zulagen für medizinisches Personal (Lettland).
    (22) Irland erhielt im Rahmen von SURE finanziellen Beistand für seine befristete Lohnzuschussregelung, die im August 2020 auslief und durch eine Lohnzuschussregelung für Notfälle ersetzt wurde, die derzeit noch bis Ende 2021 in Kraft ist.
    (23)   https://ec.europa.eu/info/publications/commission-recommendation-effective-active-support-employment-ease_en . Unter den Mitgliedstaaten, die keine Finanzierung durch SURE erhielten, führten Österreich, Frankreich, die Niederlande und Schweden in ihren Kurzarbeitsregelungen oder ähnlichen Maßnahmen eine Förderung für Schulungen ein oder verstärkten diese.
    (24) Diese Zahl ist gegenüber der im ersten SURE-Bericht angegebenen Zahl gestiegen, da die Mitgliedstaaten aktualisierte Schätzungen mit verbesserter Datenqualität vorgelegt haben.
    (25) Die Zahl von 19 Millionen basiert auf den Berichtstabellen der Mitgliedstaaten, die auch Kurzarbeitsregelungen enthalten, die nicht durch SURE gefördert werden, nicht aber ähnliche Maßnahmen. Hinsichtlich der drei Mitgliedstaaten, die keine Angaben machten, wurde davon ausgegangen, dass hier das durchschnittliche Verhältnis zwischen der Abdeckung durch Kurzarbeitsregelungen und der Abdeckung durch SURE gilt.
    (26) Darüber hinaus bestanden in einigen Mitgliedstaaten erhebliche Überschneidungen zwischen den Begünstigten der verschiedenen Maßnahmen, die nicht berichtigt werden konnten. In derartigen Fällen wurden die Mitgliedstaaten gebeten, nur die Abdeckung durch die größte(n) Maßnahme(n) zu melden, um Doppelzählungen zu vermeiden. So gesehen kann die tatsächliche Abdeckung sogar noch höher sein.
    (27) Dieser Schätzwert beruht auf einer unvollständigen Berichterstattung, weil einige Mitgliedstaaten (Italien, Polen und die Slowakei) für 2021 keine Erfassungsdaten meldeten.
    (28) In Anbetracht der sehr heterogenen Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Erfassung von Unternehmen und zur Sicherstellung einer einheitlichen Behandlung der Daten für alle Mitgliedstaaten wird davon ausgegangen, dass die Gesamtzahl der Unternehmen auch Unternehmen ohne Beschäftigte einschließt. Dadurch wird das Erfassungsverhältnis möglicherweise unterschätzt, weil es sein kann, dass manche Selbständige im Nenner, nicht aber im Zähler, gezählt werden.
    (29) Fünf der 19 begünstigten Mitgliedstaaten übermittelte keine Angaben zur Aufschlüsselung zwischen verarbeitendem Gewerbe und Dienstleistungsgewerbe; drei von ihnen meldeten dagegen, dass die Unterstützung gleichmäßig aufgeteilt würde.
    (30) Europäische Kommission (2020): Labour Market and Wage Developments in 2020, Chapter 3, Policy developments (Entwicklung der Arbeitsmärkte und Löhne im Jahr 2020, Kapitel 3, Politische Entwicklungen) https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=23268&langId=en .
    (31) Beispielsweise Belgien und Italien. Quelle: EMCO-Datenerhebung 2020 und 2021. Nicht für alle durch SURE erfassten Länder liegen Informationen vor.
    (32) Europäische Kommission (2020): Labour Market and Wage Developments in 2020, Chapter 3, Policy developments (Entwicklung der Arbeitsmärkte und Löhne im Jahr 2020, Kapitel 3, Politische Entwicklungen) https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=23268&langId=en . In Italien und Belgien verdoppelte sich ab März 2020 der Anteil der Frauen, die Kurzarbeitsregelungen in Anspruch nehmen mussten im Durchschnitt, während der Anteil begünstigter junger Beschäftigter in Italien von 1,6 % auf 5,7 % und in Belgien von 6,7 % auf 7,6 % stieg. Auch in Lettland, Rumänien, Portugal und Estland war der Anteil der von Kurzarbeit betroffenen Frauen und jungen Beschäftigten hoch.
    (33) Die Korrelation zwischen Veränderungen beim Wirtschaftswachstum und bei der Arbeitslosigkeit wird in der Wirtschaftsliteratur häufig als „Okunsches Gesetz“ bezeichnet. Das Okunsche Gesetz, das mehr eine auf Erfahrung beruhende „Daumenregel“ als ein in der Theorie verankerter Zusammenhang ist, deutet darauf hin, dass ein Rückgang des Produktionswachstums zwischen 2 % und 3 % mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt einhergeht (siehe A. M. Okun, „Potential GDP: Its measurement and significance“, Proceedings of the Business and Economic Statistics Section, American Statistical Association, 1962).
    (34) In Italien, Griechenland und Polen ging die Arbeitslosenquote 2020 sogar zurück.
    (35) Unsere Hauptfeststellungen gelten auch dann, wenn man die Veränderung der Arbeitslosquote durch die Veränderung der Beschäftigungsquote ersetzt (d. h. die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter). Diese Spezifizierung ist eine Möglichkeit, die Berechnungen um Veränderungen in der erwerbstätigen Bevölkerung zu korrigieren, was sich auf die Arbeitslosigkeitsindikatoren auswirkt. Weitere Einzelheiten finden sich in: Europäische Kommission (2021), Euroraum-Quartalsbericht, Abschnitt III, Band 20 Nr. 2 (auf Englisch).
    (36) Die Feststellung wurde aus dem in Abbildung 11 dargestellten Regressionsmodell abgeleitet. Es geht davon aus, dass die tatsächliche und die erwartete Erwerbsbevölkerung gleich groß sind.
    (37) Diese Schätzungen schließen etwaige zusätzliche Vertrauenseffekte aus, die neue Notfallinstrumente, einschließlich SURE, möglicherweise auf das Vertrauen der Wirtschaftsakteure und den Zinsspread für die staatliche Kreditaufnahme der Mitgliedstaaten hatten.
    (38) Weitere Einzelheiten zur Methodik finden sich in Abschnitt III des Euroraum-Quartalsberichts, Band 20 Nr. 2 (2021) (auf Englisch).
    (39) Artikel 14 Absatz 1 der SURE-Verordnung. Auf jeden Fall endet nach Artikel 12 Absatz 3 der SURE-Verordnung der Zeitraum der Verfügbarkeit des Instruments, währenddessen ein Durchführungsbeschluss des Rates gefasst werden kann, am 31. Dezember 2022. Nach diesem Datum kann der Rat nach Artikel 12 Absatz 4 diese Unterstützung alle sechs Monate verlängern (sofern noch Finanzmittel verfügbar sind).
    (40) Siehe den wöchentlichen Überwachungsbericht des ECDC (Kalenderwoche 35) (auf Englisch) https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/surveillance/weekly-surveillance-report  
    (41) Der EU-SURE-Rahmen für Sozialanleihen definiert einen Standard, der Anlegern die Gewähr bietet, dass sich die innerhalb dieses Rahmens begebenen EU-Anleihen auf Projekte beziehen, die einem echten sozialen Zweck dienen. Der Rahmen steht daher im Einklang mit den Grundsätzen der ICMA für Sozialanleihen.
    (42) Weitere SURE-Erfolgsgeschichten finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe/recovery-coronavirus-success-stories/jobs-and-economy/shoring-up-economy-across-EU_de  
    (43) Die irische Lohnzuschussregelung läuft seit dem 1. September 2020, allerdings mit anderen Vorgaben als die durch SURE unterstützte Regelung.
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