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Document 52020M9991

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9991 — MassMutual/MVC Capital) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 372/07

    PUB/2020/838

    ABl. C 372 vom 4.11.2020, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.11.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 372/16


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9991 — MassMutual/MVC Capital)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 372/07)

    1.   

    Am 27. Oktober 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Massachusetts Mutual Life Insurance Company („MassMutual“, USA);

    Barings BDC, Inc. („Barings BDC“, USA), beraten von Barings LLC, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von MassMutual;

    MVC Capital, Inc. („MVC Capital“, USA).

    Barings BDC übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von MVC Capital. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    MassMutual: amerikanische Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit;

    Barings BDC: geschlossene, nicht diversifizierte Anlagegesellschaft. Sie stellt Kapital für mittelständische Unternehmen bereit, die in einem breiten Spektrum von Wirtschaftszweigen tätig sind und in erster Linie Einnahmen aus direkt initiierten Fremdkapitalinvestitionen generieren. Barings BDC wird von der internationalen Anlagegesellschaft Barings LLC beraten, die wiederum vollständig im Eigentum von MassMutual steht; und

    MVC Capital: extern verwaltete, nicht diversifizierte und geschlossene Anlageverwaltungsgesellschaft. Sie stellt Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung, um Wachstum, Erwerb und Rekapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen zu finanzieren.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9991 — MassMutual/MVC Capital

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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