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Document 52020M9851

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache: M.9851 — Naturgy/Sonatrach/BlackRock/Medgaz) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 183/05

    PUB/2020/418

    ABl. C 183 vom 3.6.2020, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.6.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 183/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache: M.9851 — Naturgy/Sonatrach/BlackRock/Medgaz)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 183/05)

    1.   

    Am 25. Mai 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Naturgy Energy Group S.A. („Naturgy“, Spanien),

    Sonatrach S.p.A („Sonatrach“, Algerien),

    Global Energy & Power Infrastructure Fund III L.P. („GEPIF III“, USA), verwaltet von BlackRock Alternatives Management („BAM“, USA), das der BlackRock Group („BlackRock“, USA ) angehört,

    Medgaz S.A. („Medgaz“, Spanien).

    Naturgy, Sonatrach und BlackRock übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Medgaz.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Naturgy ist sowohl auf den Strommärkten als auch den Erdgas-Midstream- und -Downstream-Märkten sowie in den Bereichen Gasspeicherung, Gasverteilung und Endkundenbelieferung tätig;

    Sonatrach ist das staatliche Öl- und Gasunternehmen Algeriens und entlang der gesamten Kohlenwasserstoff-Wertschöpfungskette tätig;

    GEPIF III ist ein Fonds, der vor allem in die Wertschöpfungskette der Energie- und Strominfrastruktur investiert. Er wird von BAM verwaltet;

    Medgaz ist Eigentümer und Betreiber der Erdgasfernleitung Algerien-Europa, über die Erdgas von Algerien nach Spanien transportiert wird.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9851 — Naturgy/Sonatrach/BlackRock/Medgaz

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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