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Document 52020M9809

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9809 — Eni Rewind/CDP Equity/CircularIT JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 131/09

    PUB/2020/320

    ABl. C 131 vom 22.4.2020, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.4.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 131/21


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9809 — Eni Rewind/CDP Equity/CircularIT JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 131/09)

    1.   

    Am 15. April 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Eni Rewind S.p.A. („Eni Rewind“), unter der Kontrolle von Eni S.p.A. („ENI“, Italien),

    CDP Equity S.p.A. („CDP Equity“), unter der Kontrolle von Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. („CDP“, Italien),

    Eni Rewind und CDP Equity übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete JV CircularIT S.p.A. („CircularIT“).

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Eni Rewind wird vollständig von ENI kontrolliert, einem im Erdöl- und Erdgassektor tätigen Unternehmen,

    CDP Equity ist eine Holdinggesellschaft von CDP, die langfristig in italienische Unternehmen von großem nationalem Interesse investiert.

    CircularIT ist das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen, das auf dem Markt für die Behandlung ungefährlicher Trennabfälle, insbesondere organischer fester Siedlungsabfälle, und bei der Lieferung erneuerbarer Grundstoffe für die Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge und Bunkeröl für die Schifffahrt tätig sein soll.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9809 — Eni Rewind/CDP Equity/CircularIT JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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