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Document 52020M9676

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9676 — Lov Group/Banijay/ESG) (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 183/07

    PUB/2020/422

    ABl. C 183 vom 3.6.2020, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.6.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 183/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9676 — Lov Group/Banijay/ESG)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 183/07)

    1.   

    Am 25. Mai 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Lov Group Invest („Lov Group“, Frankreich),

    Banijay Group („Banijay“, Frankreich), kontrolliert von Lov Group und DeAgostini,

    Endemol Shine Group („ESG“, Niederlande), kontrolliert von Apollo Management und The Walt Disney Company.

    Lov Group übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Banijay und ESG.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Lov Group: Produktion von Fernsehinhalten (über Banijay) in Europa, Tätigkeiten in den Bereichen Online-Glücksspiele und Luxushotels,

    Banijay: Erstellung, Produktion und Vertrieb von Fernsehinhalten im Unterhaltungsbereich für Rundfunkveranstalter in Europa und anderen Ländern weltweit,

    ESG: Produktion und Vertrieb von Fernsehinhalten und Lizenzierung an Dritte, Entwicklung allgemeiner Unterhaltungsinhalte in Europa und anderen Ländern weltweit.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9676 — LOV Group/Banijay/ESG

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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