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Document 52020M9626

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9626 — PKN Orlen/Energa) (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 72/07

PUB/2020/193

ABl. C 72 vom 5.3.2020, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 72/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9626 — PKN Orlen/Energa)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 72/07)

1.   

Am 26. Februar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

PKN Orlen S.A. („Orlen“, Polen);

Energa S.A. („Energa“, Polen).

Orlen übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Energa.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 5. Dezember 2019 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Orlen ist eine Erdöl- und Erdgasgesellschaft, die auf den Groß- und Einzelhandelsmärkten für raffinierte Erdölprodukte in Polen, Österreich, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Deutschland und der Slowakei tätig ist. Zudem arbeitet sie auf dem Gebiet der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels in Polen.

Die Energiegesellschaft Energa ist auf dem Gebiet der Erzeugung, des Großhandels, des Vertriebs und des Einzelhandels von Strom sowie anderen energiebezogenen Tätigkeiten in Polen tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9626 — PKN Orlen/Energa

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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