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Document 52020M9623

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache: M.9623 — AMG/Shell/JV) (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 56/08

    PUB/2020/141

    ABl. C 56 vom 19.2.2020, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 56/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache: M.9623 — AMG/Shell/JV)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 56/08)

    1.   

    Am 12. Februar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    AMG Advanced Metallurgical Group N.V. („AMG“, Niederlande),

    Shell Overseas Investments B.V. („SOI“, Niederlande), Tochtergesellschaft von Royal Dutch Shell plc („Shell“, Vereinigtes Königreich),

    Shell & AMG Recycling B.V. („S&AR“, Niederlande).

    AMG und Shell übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über S&AR.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AMG ist eine weltweit aufgestellte Unternehmensgruppe im Bereich Spezialmetalle und Maschinenbau. Zudem verwertet sie Verbrauchskatalysatoren und Katalysatorrückstände aus der Rohölverarbeitung in Raffinerien in Nordamerika und verkauft durch das Recycling gewonnene Metalle.

    Shell ist eine weltweit aufgestellte Unternehmensgruppe, die in der Exploration und Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen sowie in der Öl- und Gasproduktion tätig ist. Ferner liefert sie frische Katalysatoren für Raffinerien und die petrochemische Industrie.

    S&AR wird außerhalb Nordamerikas Verbrauchskatalysatoren und Katalysatorrückstände verwerten und die durch das Recyclingverfahren gewonnenen Metalle verkaufen.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9623 — AMG/Shell/JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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