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Document 52020M10058

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10058 – Porsche/Transnet/JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 419/12

    PUB/2020/949

    ABl. C 419 vom 4.12.2020, p. 44–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 419/44


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10058Porsche/Transnet/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 419/12)

    1.   

    Am 27. November 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche“, Deutschland),

    TransnetBW GmbH („Transnet“, Deutschland).

    Porsche (über seine Tochtergesellschaft MHP) und Transnet beabsichtigen, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein noch zu gründendes Gemeinschaftsunternehmen („JV“) zu übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Porsche ist eine hundertprozentige, indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft („VWAG“), die weltweit in der Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und im Verkauf von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Linien- und Reisebussen, Fahrgestellen für Busse, Dieselmotoren, Motorrädern sowie Ersatzteilen und Zubehör tätig ist. Darüber hinaus ist der VW-Konzern ist auch im Fahrzeugvertrieb tätig.

    Transnet ist ein Übertragungsnetzbetreiber mit Hauptsitz in Stuttgart, Deutschland, und betreibt einen Großteil des Übertragungsnetzes in Baden-Württemberg. Transnet ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“), einem integrierten Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Deutschland.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10058 – Porsche / Transnet / JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIEN


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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