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Document 52020DP0001

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse (2020/2512(RSO))

    ABl. C 270 vom 7.7.2021, p. 117–118 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.7.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 270/117


    P9_TA(2020)0001

    Mitgliederzahl der Ausschüsse

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse (2020/2512(RSO))

    (2021/C 270/14)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2014 über die Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse (1),

    gestützt auf Artikel 206 seiner Geschäftsordnung,

    1.

    beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse und der Unterausschüsse nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wie folgt festzusetzen:

    I.

    Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 71 Mitglieder,

    II.

    Entwicklungsausschuss: 26 Mitglieder,

    III.

    Ausschuss für internationalen Handel: 43 Mitglieder,

    IV.

    Haushaltsausschuss: 41 Mitglieder,

    V.

    Haushaltskontrollausschuss: 30 Mitglieder,

    VI.

    Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 60 Mitglieder,

    VII.

    Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 55 Mitglieder,

    VIII.

    Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 81 Mitglieder,

    IX.

    Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 78 Mitglieder,

    X.

    Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 45 Mitglieder,

    XI.

    Ausschuss für Verkehr und Tourismus: 49 Mitglieder,

    XII.

    Ausschuss für regionale Entwicklung: 43 Mitglieder,

    XIII.

    Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 48 Mitglieder,

    XIV.

    Fischereiausschuss: 28 Mitglieder,

    XV.

    Ausschuss für Kultur und Bildung: 31 Mitglieder,

    XVI.

    Rechtsausschuss: 25 Mitglieder,

    XVII.

    Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 68 Mitglieder,

    XVIII.

    Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 28 Mitglieder,

    XIX.

    Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter: 35 Mitglieder,

    XX.

    Petitionsausschuss: 35 Mitglieder,

    Unterausschuss Menschenrechte: 30 Mitglieder,

    Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 30 Mitglieder;

    2.

    beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 30. Juni 2019 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 482 vom 23.12.2016, S. 160.


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