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Document 52020DC0836

Zweiter ENTWURF des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 ALLGEMEINE EINLEITUNG

COM/2020/836 final

Brüssel, den 10.12.2020

COM(2020) 836 final

Zweiter ENTWURF des Gesamthaushaltsplans
der Europäischen Union
für das Haushaltsjahr 2021

ALLGEMEINE EINLEITUNG


DOKUMENTE

       

Zweiter ENTWURF des Gesamthaushaltsplans 
der Europäischen Union 
für das Haushaltsjahr 2021

ALLGEMEINE EINLEITUNG

https://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm



ZWEITER ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2021

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN 

Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 vom 2. Mai 2018 1 und ihren geänderten Vorschlag vom 28. Mai 2020 2 ,

die Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat am 21. Juli 2020 3 im Anschluss an die außerordentliche Tagung vom 17.-21. Juli 2020 angenommen hat,

den Vorschlag der Kommission für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom 2. Mai 2018 4 und ihren geänderten Vorschlag vom 28. Mai 2020 5 ,

den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union vom 2. Mai 2018 6 und ihren geänderten Vorschlag vom 28. Mai 2020 7 ,

den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie 8 ,

die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2013, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 9 ,

den am 27. Juli 2020 von der Kommission vorgelegten ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 10 ,

den Standpunkt des Rates zu dem ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, den der Rat am 7. September 2020 festgelegt hat 11 ,

die Abänderungen des Europäischen Parlaments am Standpunkt des Rates zu dem ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, die das Europäische Parlament am 12. November 2020 angenommen hat 12 ,

das am 13. November 2020 von der Kommission vorgelegte Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 zum ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2021 13 ,

die vom Vermittlungsausschuss am 4. Dezember 2020 erzielte Einigung über den Inhalt des Haushaltsplans 2021, die sich auf die von der Kommission am 4. Dezember 2020 vorgelegten Entwürfe von Elementen für gemeinsame Schlussfolgerungen Nr. 4 stützt,

legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat die allgemeine Einleitung des zweiten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 vor.

Gleichzeitig mit dieser allgemeinen Einleitung können die vollständigen Angaben des zweiten Haushaltsentwurfs für 2021 nach Einzelplänen in allen Sprachfassungen bei EUR-Lex ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ) abgerufen werden.



INHALTSVERZEICHNIS

1.    Einführung    

2.    Mehrjähriger Finanzrahmen und zweiter Haushaltsentwurf 2021    

2.1.    Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Haushaltsplan 2021    

2.2.    Der zweite Entwurf des Haushaltsplans 2021 im Überblick    

3.    Eckpunkte des vorgeschlagenen zweiten Haushaltsentwurfs    

3.1.    Horizontale Aspekte    

3.2.    Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Verpflichtungen    

3.2.1.    Rubrik 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales    

3.2.2.    Teilrubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt    

3.2.3.    Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte    

3.2.4.    Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt    

3.2.5.    Rubrik 4 – Migration und Grenzmanagement    

3.2.6.    Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung    

3.2.7.    Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt    

3.2.8.    Rubrik 7 – Europäische öffentliche Verwaltung    

3.2.9.    Thematische besondere Instrumente: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und Solidaritäts- und Soforthilfereserve    

3.3.    Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Zahlungen    

3.4.    Reserven    

3.5.    Änderungen des Eingliederungsplans und der Haushaltserläuterungen    

3.5.1.    Erläuterungen    

3.5.2.    Eingliederungsplan    

4.    Abschließende Bemerkungen    

5.    Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021 nach Rubriken des Finanzrahmens und wichtigsten Programmen    



1.Einführung

Am 27. Juli 2020 übermittelte die Kommission den Entwurf des Haushaltsplans 2021 in allen Amtssprachen 14 . Der Rat schloss am 7. September 2020 seine Lesung des Haushaltsentwurfs ab, und am 12. November 2020 verabschiedete das Europäische Parlament seine Lesung des Entwurfs. Am 13. November legte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 vor, das aktualisierte Schätzungen für das Jahr 2021 enthielt. Da das Europäische Parlament der Lesung des Rates nicht zustimmte und Abänderungen am Haushaltsentwurf angenommen hat, die der Rat nicht billigte, wurde nach Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Vermittlungsausschuss einberufen.

Der Vermittlungsausschuss hat über einen Zeitraum von 21 Tagen zwischen dem 17. November und dem 7. Dezember 2020 gearbeitet. Obwohl der Vermittlungsausschuss auf der Grundlage der von der Kommission am 4. Dezember 2020 vorgelegten Entwürfe von Elementen für gemeinsame Schlussfolgerungen Nr. 4 eine Einigung über den Inhalt des Haushaltsplans für 2021 erzielt hat, war er angesichts der damaligen Situation in Bezug auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 nicht in der Lage, sich innerhalb der Vermittlungsfrist von 21 Tagen auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen.

Da es im Vermittlungsausschuss nicht zu einer förmlichen Einigung kam, legt die Kommission hiermit gemäß Artikel 314 Absatz 8 AEUV einen zweiten Entwurf für den Haushaltsplan für 2021 vor. Er stützt sich auf die vom Vermittlungsausschuss am 4. Dezember erzielte Einigung. Er entspricht weitestgehend dem ursprünglichen Haushaltsentwurf der Kommission in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 15 geänderten Fassung, allerdings mit erheblichen Aufstockungen bei den Mitteln für Verpflichtungen für Schlüsselprogramme und wichtige Investitionen, die einen Beitrag zur grünen und digitalen Wende sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum leisten (etwa die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr, das Programm „Digitales Europa“ und LIFE), denen Kürzungen und Umschichtungen insbesondere in der Teilrubrik 2b gegenüberstehen, die vom Rat und dem Europäischen Parlament bei ihren Lesungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs vorgeschlagen wurden. Für die geplante Aufstockung bei Horizont Europa um 20 Mio. EUR wird die Anwendung des Artikels 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung vorgeschlagen. Die Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen liegt infolge der Änderungen bei den Mittelbindungen und der Umschichtungen 63,9 Mio. EUR unter dem im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 vorgeschlagenen Betrag. 

Angesichts der Fortschritte bei der förmlichen Annahme des Pakets für den Mehrjährigen Finanzrahmen wird der zweite Entwurf des Gesamthaushaltsplans im Hinblick auf seine Annahme zusammen mit dem neuen MFR 2021-2027 vor Jahresende vorgelegt.



2.Mehrjähriger Finanzrahmen und zweiter Haushaltsentwurf 2021

2.1.Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Haushaltsplan 2021

Die nachstehende Tabelle gibt die bei der Aufstellung des zweiten Haushaltsentwurfs (HE) 2021 herangezogenen Obergrenzen wieder, die im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 16 für Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ) festgelegt wurden:

Rubrik

MFR-Obergrenzen 2021

in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen

1.

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

20 919

2.

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

52 786

2a

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

48 191

2b

Resilienz und Werte

4 595

3.

Natürliche Ressourcen und Umwelt

58 624

davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 925

4.

Migration und Grenzmanagement

2 467

5.

Sicherheit und Verteidigung

1 805

6.

Nachbarschaft und die Welt

16 247

7.

Europäische öffentliche Verwaltung

10 635

davon: Verwaltungsausgaben der Organe

8 216

MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT

163 483

MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT

166 140

Die Gesamtobergrenze der Mittel für Verpflichtungen (MfV) des Mehrjährigen Finanzrahmens beläuft sich auf 163 483 Mio. EUR, was 1,17 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht 17 . Die Obergrenze der Mittel für Zahlungen entspricht mit 166 140 Mio. EUR 1,19 % des BNE.

2.2.Der zweite Entwurf des Haushaltsplans 2021 im Überblick

in Mio. EUR zu jeweiligen Preisen

Rubriken

(A)

(B)

(B – A)

(B / A)

Haushaltsplan 2020  
(1)

Zweiter Haushalts-planentwurf 2021

Differenz 2021 – 2020 (

Differenz

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES

21 869,0

19 154,7

20 816,6

17 191,6

-1 052,4

-1 963,1

-4,8 %

-10,2 %

 

Obergrenze

 

 

20 919,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

102,4

 

 

 

 

 

2.

ZUSAMMENHALT, RESILIENZ UND WERTE

66 213,6

62 054,5

52 861,9

66 153,8

-13 351,7

4 099,3

-20,2 %

6,6 %

 

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

76,4

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

 

 

52 786,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

0,5

 

 

 

 

 

2a

– Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

58 568,1

55 208,6

48 190,5

61 867,9

-10 377,6

6 659,3

-17,7 %

12,1 %

 

Teilobergrenze

 

 

48 191,0

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

 

 

0,5

 

 

 

 

 

2b

– Resilienz und Werte

7 645,5

6 845,8

4 671,4

4 285,9

-2 974,1

-2 560,0

-38,9 %

-37,4 %

 

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

76,4

 

 

 

 

 

 

Teilobergrenze

 

 

4 595,0

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT

59 936,5

58 662,5

58 568,6

56 804,2

-1 368,0

-1 858,3

-2,3 %

-3,2 %

 

Obergrenze

 

 

58 624,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

55,4

 

 

 

 

 

 

– davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 458,8

43 428,7

40 368,0

40 353,7

-3 090,8

-3 074,9

-7,1 %

-7,1 %

 

Teilobergrenze

 

 

40 925,0

 

 

 

 

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EGFL-Spielraum

 

 

557,0

 

 

 

 

 

4.

MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

2 367,8

2 168,0

2 278,8

2 686,2

-89,0

518,2

-3,8 %

23,9 %

 

Obergrenze

 

 

2 467,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

188,2

 

 

 

 

 

5.

SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

831,4

814,2

1 709,3

670,6

877,8

-143,5

105,6 %

-17,6 %

 

Obergrenze

 

 

1 805,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

95,7

 

 

 

 

 

6.

NACHBARSCHAFT UND DIE WELT

10 848,6

9 603,3

16 097,2

10 811,0

5 248,6

1 207,7

48,4 %

12,6 %

 

Obergrenze

 

 

16 247,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

149,8

 

 

 

 

 

7.

EUROPÄISCHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

10 222,3

10 225,3

10 448,3

10 449,6

226,1

224,3

2,2 %

2,2 %

 

Obergrenze

 

 

10 635,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

186,7

 

 

 

 

 

 

– davon: Verwaltungsausgaben der Organe

7 906,1

7 909,1

8 035,8

8 037,1

129,7

128,0

1,6 %

1,6 %

 

Teilobergrenze

 

 

8 217,0

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

 

 

181,2

 

 

 

 

 

 

Europäische Schulen und Versorgungsbezüge

2 316,1

2 316,1

2 412,5

2 412,5

96,4

96,4

4,2 %

4,2 %

 

Verwaltungsausgaben der Organe

7 906,1

7 909,1

8 035,8

8 037,1

129,7

128,0

1,6 %

1,6 %

 

MITTEL FÜR RUBRIKEN

172 289,2

162 682,4

162 780,6

164 767,0

-9 508,6

2 084,6

-5,5 %

1,3 %

 

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

76,4

628,5

 

 

 

 

 

Obergrenze

 

 

163 483,0

166 140,0

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

778,8

2 001,4

 

 

 

 

 

Mittel in % des BNE (2)

1,01 %

0,96 %

1,16 %

1,18 %

0,15 %

0,22 %

 

 

 

Thematische besondere Instrumente (3)

1 594,9

1 425,6

1 470,8

1 293,5

-124,0

-132,1

-7,8 %

-9,3 %

 

außerhalb des MFR

 

 

 

 

 

 

 

MITTEL INSGESAMT

173 884,1

164 108,0

164 251,5

166 060,5

-9 632,6

1 952,4

-5,5 %

1,2 %

 

Mittel in % des BNE

1,02 %

0,97 %

1,17 %

1,19 %

0,15 %

0,22 %

 

 

1) Die Angaben unter „Haushalt 2020“ berücksichtigen die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1 bis Nr. 8 und den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10.

2) Der zweite Haushaltsplanentwurf 2021 basiert auf der Prognose des BNE, die in der am 6. Mai 2020 veröffentlichten Frühjahrsprognose vorgelegt wurde.

3) Zu den thematischen besonderen Instrumenten gehören die Solidaritäts- und Soforthilfereserve (SEAR), der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) und die Reserve für die Anpassung an den Brexit.

Was die Mittel für Verpflichtungen (einschließlich der thematischen besonderen Instrumente) anbelangt, so belaufen sich die im zweiten Haushaltsentwurf (HE) 2021 veranschlagten Gesamtausgaben auf 164 251,5 Mio. EUR. Insgesamt verbleibt damit bei den Mitteln für Verpflichtungen ein Spielraum unterhalb der im MFR für 2021 festgelegten Obergrenzen von 778,8 Mio. EUR.

Für Mittel für Zahlungen (einschließlich der thematischen besonderen Instrumente) belaufen sich die beantragten Gesamtausgaben auf 166 060,5 Mio. EUR. Insgesamt verbleibt damit bei den Mitteln für Zahlungen ein Spielraum unterhalb der im MFR für 2021 festgelegten Obergrenzen von 2001,4 Mio. EUR.

Aus dem Flexibilitätsinstrument werden für 2021 für die Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 76,4 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2021 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 bereitgestellt werden, auf 628,5 Mio. EUR. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den voraussichtlichen Zahlungsplan für die damit verbundenen noch ausstehenden Beträge für diese Jahre:

Flexibilitätsinstrument – Zahlungsprofil

Jahr der Inanspruchnahme

2021

2022

2023

2024

Insgesamt

2018

34,2

0,0

0,0

0,0

34,2

2019

135,2

140,9

82,2

0,0

358,4

2020

413,7

66,2

39,9

0,0

519,8

2021

45,4

13,0

10,3

7,6

76,4

Insgesamt

628,5

220,1

132,5

7,6

988,7

Die Mittel für Verpflichtungen für Binnenmarkt, Innovation und Digitales werden auf 20 816,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 102,4 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 17 191,6 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen für die Rubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt belaufen sich auf 48 190,5 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik verbleibt somit ein Spielraum von 0,5 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 48 190,5 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen für die Rubrik 2b – Resilienz und Werte belaufen sich auf 4671,4 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 76,4 Mio. EUR mobilisiert werden. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 4 285,9 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen für die Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt belaufen sich auf 58 568,6 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik verbleibt somit ein Spielraum von 55,4 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 56 804,2 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen für Migration und Grenzmanagement werden auf 2278,8 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von 188,2 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 2686,2 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen für die Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung werden auf 1709,3 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt somit ein Spielraum von 95,7 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 670,6 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen für Nachbarschaft und die Welt werden auf 16 097,2 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 6 verbleibt somit ein Spielraum von 149,8 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen liegen bei 10 811,0 Mio. EUR.

Die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für Verwaltung (Rubrik 7) für alle Organe, einschließlich Versorgungsbezüge und Europäische Schulen, werden auf 10 448,3 Mio. EUR für Verpflichtungen und 10 449,6 Mio. EUR für Zahlungen festgelegt. Der sich daraus ergebende Spielraum beläuft sich auf 186,7 Mio. EUR.



3.Eckpunkte des vorgeschlagenen zweiten Haushaltsentwurfs

Allgemein lässt sich sagen, dass sich der zweite Entwurf des Haushaltsplans auf die vom Vermittlungsausschuss am 4. Dezember erzielte Einigung stützt. Die Einzelheiten der vorgeschlagenen Änderungen am ursprünglichen Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung sind nachfolgend angeführt.

3.1.Horizontale Aspekte

Dezentrale Agenturen

Für die dezentralen Agenturen wird vorgeschlagen, den EU-Beitrag (in Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen) sowie die Zahl der Planstellen in Höhe des ursprünglichen Haushaltsentwurfs in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung samt folgenden Änderungen festzusetzen:

·Unter Rubrik 1b:

oFür die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA, Haushaltsartikel 07 10 04) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 638 178 EUR aufgestockt.

oFür das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE, Haushaltsartikel 07 10 05) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 971 628 EUR aufgestockt.

oFür die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust, Haushaltsartikel 07 10 07) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 500 000 EUR aufgestockt.

oDer Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA, Haushaltsartikel 07 10 08) werden 8 zusätzliche Stellen zugewiesen (was einer vorgezogenen Bereitstellung der Mittelaufstockung für 2022 entspricht), und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 7 252 790 EUR aufgestockt.

·Unter der Rubrik 4:

oFür die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, Haushaltsartikel 11 10 01) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 61 000 000 EUR gekürzt.

oFür die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA, Haushaltsartikel 11 10 02) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 500 000 EUR aufgestockt.

Exekutivagenturen

Für die Exekutivagenturen wird vorgeschlagen, den EU-Beitrag (in Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen) sowie die Zahl der Planstellen in Höhe des ursprünglichen Haushaltsentwurfs in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung festzusetzen.

Die Kommission wird 2021 einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorlegen, um die Struktur und die Mittel an die neuen Exekutivagenturen anzupassen, sobald diese förmlich eingerichtet sind. Der entsprechende Durchführungsbeschluss der Kommission zur Einrichtung der neuen Exekutivagenturen sowie die Beschlüsse der Kommission zur Übertragung von Befugnissen an diese Agenturen werden voraussichtlich Anfang 2021 angenommen.

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

Der zweite Haushaltsentwurf beinhaltet ein umfassendes Paket aus 59 Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen im Gesamtumfang von 71,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, worin sich das Ergebnis der Lesung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs im Europäischen Parlament widerspiegelt.



3.2.Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Verpflichtungen

3.2.1.Rubrik 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang und beinhalten die Änderungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie/

Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1.0.221

Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr

1 725 058 000

1 785 393 458

60 335 458

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr

1 711 996 420

1 772 331 878

60 335 458

1.0.23

Programm „Digitales Europa“

1 103 848 000

1 129 576 962

25 728 962

02 04 03

Künstliche Intelligenz

293 895 160

318 323 274

24 428 114

02 04 04

Kompetenzen

82 290 594

83 591 442

1 300 848

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

35 965 000

 

Insgesamt

 

 

122 029 420

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 20 816,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 102,4 Mio. EUR.

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung 18 werden im Rahmen der Forschungshaushaltslinien abermals Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR bereitgestellt. Die folgenden Haushaltslinien werden wie folgt aufgestockt:

(in EUR)

Haushaltslinien

Mittel für Verpflichtungen

01 02 02 10

Cluster „Gesundheit“

3 400 000

01 02 02 40

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt“

3 400 000

01 02 02 50

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“

6 600 000

01 02 02 60

Cluster „Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“

6 600 000

Insgesamt

 

20 000 000

Diese Mittel sind Teil des Gesamtbetrags in Höhe von bis zu 0,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) für den Zeitraum 2021-2027, der in der am 10. November 2020 angenommenen „Gemeinsamen Erklärung“ festgehalten wurde. Somit stehen für den Zeitraum 2022-2027 bis zu 481,2 Mio. EUR zu Preisen von 2018 zur Verfügung.

3.2.2.Teilrubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang.

3.2.3.Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang und beinhalten die Änderungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie/

Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

2.2.23

Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union

111 461 000

39 591 000

-71 870 000

06 04 01

Aufbauinstrument der Europäischen Union – periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit

106 461 000

34 591 000

-71 870 000

07 03 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik

2 298 294 584

0

-2 298 294 584

07 03 01 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik – indirekte Mittelverwaltung

0

1 755 470 446

1 755 470 446

07 03 01 02

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik – direkte Mittelverwaltung

0

542 824 138

542 824 138

2.2.351

Justiz

43 696 000

46 392 538

2 696 538

07 07 01

Förderung der justiziellen Zusammenarbeit

10 646 000

11 319 945

673 945

07 07 02

Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

17 570 000

18 682 268

1 112 268

07 07 03

Förderung eines effektiven Zugangs zur Justiz

14 380 000

15 290 325

910 325

2.2.352

Rechte und Werte

90 624 000

97 179 152

6 555 152

07 06 02

Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union

34 938 000

36 238 848

1 300 848

07 06 03

Daphne

15 690 000

20 444 304

4 754 304

07 06 04

Schutz und Förderung der Werte der Union

0

500 000

500 000

2.2.3 DAG

Dezentrale Agenturen

211 135 699

220 498 295

9 362 596

07 10 04

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

23 111 517

23 749 695

638 178

07 10 05

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

7 955 000

8 926 628

971 628

07 10 07

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

42 345 006

42 845 006

500 000

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

37 700 000

44 952 790

7 252 790

07 20 04 06

Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs

49 380 381

28 326 381

-21 054 000

07 20 04 09

Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen

0

21 054 000

21 054 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

31 870 000

 

Insgesamt

 

 

-21 385 714

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 4671,4 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 76,4 Mio. EUR mobilisiert werden.

3.2.4.Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang und beinhalten die Änderungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie/

Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

3.2.21

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

696 491 000

738 505 372

42 014 372

09 02 01

Natur und Biodiversität

258 642 156

274 720 400

16 078 244

09 02 02

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

168 461 328

178 933 566

10 472 238

09 02 03

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

121 426 944

128 975 334

7 548 390

09 02 04

Energiewende

127 332 437

135 247 937

7 915 500

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

3 740 000

 

Insgesamt

 

 

45 754 372

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 58 568,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt somit ein Spielraum von 55,4 Mio. EUR.

3.2.5.Rubrik 4 – Migration und Grenzmanagement

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang und beinhalten die Änderungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie/

Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

4.0.2 DAG

Dezentrale Agenturen

794 770 045

734 270 045

-60 500 000

11 10 01

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

566 949 620

505 949 620

-61 000 000

11 10 02

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

227 820 425

228 320 425

500 000

 

Insgesamt

 

 

-60 500 000

Nach der jüngsten politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vom 10. November 2020 über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 und vorbehaltlich der Annahme der einschlägigen Texte hat die Kürzung in Bezug auf die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) im Haushaltsjahr 2021 keine Auswirkungen auf die in diesem Zusammenhang politisch vereinbarte Aufstockung um insgesamt 0,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018). Die für das Haushaltsjahr 2021 vorgeschlagene Kürzung wird im Einklang mit der Einigung über den MFR in späteren Jahren ausgeglichen, wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu wahren sind.

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 2 278,8 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik verbleibt somit ein Spielraum von 188,2 Mio. EUR.

3.2.6.Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang.

3.2.7.Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang und beinhalten die Änderungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie/

Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

6.0.111

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)

12 060 779 767

12 070 958 148

10 178 381

15 02 01 10

Südliche Nachbarschaft

1 460 009 385

1 470 187 766

10 178 381

6.0.12

Humanitäre Hilfe (HUMA)

1 478 000 000

1 503 000 000

25 000 000

15 03 01

Humanitäre Hilfe

1 391 512 450

1 416 512 450

25 000 000

6.0.1 SPEC

Befugnisse der Kommission

91 394 973

93 023 514

1 628 541

15 20 04 03

Informationspolitik und strategische Kommunikation für das auswärtige Handeln

41 756 023

43 384 564

1 628 541

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

175 000

 

Insgesamt

 

 

36 981 922

Nach der jüngsten politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vom 10. November 2020 über den MFR 2021-2027 und vorbehaltlich der Annahme der einschlägigen Texte ist die Aufstockung der humanitären Hilfe Teil der in diesem Zusammenhang politisch vereinbarten Aufstockung um insgesamt 0,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018), sodass für den Zeitraum 2022-2027 noch 476,4 Mio. EUR zu Preisen von 2018 zur Verfügung stehen.

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 16 097,2 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik verbleibt somit ein Spielraum von 149,8 Mio. EUR.

3.2.8.Rubrik 7 – Europäische öffentliche Verwaltung

Für die Rubrik 7 wird vorgeschlagen, die Zahl der Planstellen in den Stellenplänen der Organe und die Mittelansätze in Höhe des ursprünglichen Entwurfs des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung festzusetzen, mit folgenden Ausnahmen:

·Im Einzelplan des Europäischen Parlaments, dessen Lesung gebilligt und weiter angepasst wird, werden i) die Auswirkungen der überarbeiteten Aktualisierung der Dienstbezüge gemäß dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 und ii) die Übertragung von zwei Planstellen vom Europäischen Parlament (EP) auf die Europäische Kommission berücksichtigt, damit die Tätigkeiten des IT-Notfallteams für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) gemäß dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 unterstützt werden;

·im Einzelplan des Rates, dessen Lesung gebilligt und weiter angepasst wird, werden die Auswirkungen der überarbeiteten Aktualisierung der Dienstbezüge gemäß dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 berücksichtigt;

·für den Einzelplan des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) ist eine technische Aktualisierung nach der Änderung der Stellenpläne im Anschluss an die Anwendung des Artikels 53 Absatz 1 der Haushaltsordnung vereinbart. Dabei wurden eine AST11-Dauerplanstelle, eine AST8-Dauerplanstelle, eine AST7-Dauerplanstelle, zwei AST5-Dauerplanstellen, eine AST4-Dauerplanstelle und eine AST/SC3-Stelle auf Zeit in drei AD7-Dauerplanstellen bzw. vier AD5-Dauerplanstellen umgewandelt, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Mittel hatte;

·im Einzelplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) ist eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen in Höhe von 590 854 EUR vorgesehen;

·im Einzelplan des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) ist eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen in Höhe von 564 796 EUR vorgesehen;

·für den Einzelplan des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) ist eine technische Aktualisierung nach der Änderung der Stellenpläne im Anschluss an die Anwendung des Artikels 53 Absatz 1 der Haushaltsordnung vereinbart. Dabei wurde eine AST5-Dauerplanstelle in eine AST/SC6-Dauerplanstelle umgewandelt, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Mittel hatte;

·für den Einzelplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ist eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR für die „Kapazität für strategische Kommunikation“ vorgesehen.

Darüber hinaus werden infolge der COVID-19-Pandemie die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit den Dienstreisen aller Organe mit Ausnahme des Europäischen Parlaments um 10 % gekürzt.

Die kumulierten Anpassungen, die in Bezug auf Rubrik 7 zu einer Gesamtkürzung in Höhe von 8,8 Mio. EUR führen, sind in den folgenden Tabellen nach Einzelplänen aufgeschlüsselt:

Einzelplan I – Europäisches Parlament

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen

63 837 727

65 039 727

1 202 000

1 4 0 1

Sonstige Bedienstete – Sicherheit

38 084 545

34 584 545

-3 500 000

2 0 0 0

Mieten

26 301 000

27 301 000

1 000 000

2 0 2 6

Sicherheit und Bewachung der Gebäude

16 030 000

19 530 000

3 500 000

3 0 2

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

845 500

858 500

13 000

3 0 4 2

Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen

2 780 000

2 857 000

77 000

3 2 0

Beschaffung von Fachwissen

6 629 500

7 491 500

862 000

2 1 2

Mobiliar

5 910 000

4 910 000

-1 000 000

10 1

Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben

4 500 000

2 346 000

-2 154 000

Insgesamt

0

Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 3 3 1

Dienstreisekosten des Generalsekretariats des Rates

3 600 000

3 240 000

-360 000

1 3 3 2

Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat

1 650 000

1 485 000

-165 000

2 2 0 0

Reisekosten der Delegationen

17 228 000

15 505 000

-1 723 000

2 2 0 1

Sonstige Reisekosten

570 000

513 000

-57 000

2 2 1 3

Information und öffentliche Veranstaltungen

5 095 000

4 585 500

-509 500

Insgesamt

-2 814 500

Einzelplan III – Kommission

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

20 02 06 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

59 145 000

53 230 000

-5 915 000

20 02 07 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

6 083 000

5 475 000

-608 000

20 03 15 01 – O1 01 03 01

Amt für Veröffentlichungen – Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

235 000

212 000

-23 000

20 03 15 02 – O2 01 03 01

Europäisches Amt für Personalauswahl – Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

401 000

361 000

-40 000

20 03 16 01 – O3 01 03 01

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche – Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

153 000

138 000

-15 000

20 03 16 02 – O4 01 03 01

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik – Brüssel – Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

138 000

124 000

-14 000

20 03 16 03 – O5 01 03 01

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik – Luxemburg – Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

111 000

100 000

-11 000

20 03 17 – O6 01 03 01

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

1 460 000

1 314 000

-146 000

Insgesamt

-6 772 000

Einzelplan IV – Gerichtshof der Europäischen Union

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 6 2

Dienstreisen

450 000

405 000

-45 000

Insgesamt

-45 000

Einzelplan V – Rechnungshof

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 6 2

Dienstreisen

3 320 000

2 988 000

-332 000

Insgesamt

-332 000

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 6 2

Dienstreisen

421 082

378 974

-42 108

2 5 4 8

Konferenzdolmetscher

6 735 709

7 326 563

590 854

Insgesamt

548 746

Einzelplan VII – Europäischer Ausschuss der Regionen

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 6 2

Dienstreisen

311 461

280 315

-31 146

2 1 4

Material und technische Anlagen

1 097 271

1 262 067

164 796

2 5 4 1

Dritte

104 100

304 100

200 000

2 6 4

Kommunikationstätigkeiten der Fraktionen im AdR

195 049

395 049

200 000

Insgesamt

533 650

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

3 0 0

Dienstreisekosten des Personals

150 000

135 000

-15 000

Insgesamt

-15 000

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 1 2 0

Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

155 000

139 500

-15 500

3 0 3 0

Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

50 000

45 000

-5 000

3 0 4 8

Ausgaben für den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden des EDSA

59 000

53 100

-5 900

Insgesamt

-26 400

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

Programm/Haushaltslinie

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1 4 0

Dienstreisekosten

9 132 050

8 229 645

-902 405

2 2 1 4

Kapazität für strategische Kommunikation

3 000 000

4 000 000

1 000 000

Insgesamt

97 595

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 10 448,3 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 7 verbleibt somit ein Spielraum von 186,7 Mio. EUR.

3.2.9.Thematische besondere Instrumente: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und Solidaritäts- und Soforthilfereserve

Die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und die Solidaritäts- und Soforthilfereserve entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang.

3.3.Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Zahlungen

Es wird vorgeschlagen, die Mittel für Zahlungen in Höhe des ursprünglichen Entwurfs des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung samt den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Änderungen festzusetzen:

1.Da sich bei den nichtgetrennten Ausgaben Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen stets entsprechen, werden die Mittel für Zahlungen für diese Ausgaben zunächst in der vorgeschlagenen Höhe der Mittel für Verpflichtungen angesetzt. Dazu gehören die Senkung der Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union um 71,9 Mio. EUR und die Anpassung des Beitrags der Union zu den dezentralen Agenturen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Kürzung um 123,0 Mio. EUR.

2.Die kumulierten Anpassungen unter Rubrik 7 führen zu einer Gesamtkürzung in Höhe von 8,8 Mio. EUR.

3.Die Mittel für Zahlungen für alle neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen im zweiten Haushaltsplanentwurf werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt, falls diese niedriger ist. Im Falle der Verlängerung bestehender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Mittel für Zahlungen dem im Haushaltsplanentwurf festgelegten Betrag zuzüglich 25 % der entsprechenden neuen Mittel für Verpflichtungen oder der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe, falls diese niedriger ist. Insgesamt ergibt sich daraus eine Aufstockung um 17,9 Mio. EUR.

4.Die Anpassungen bei den folgenden Haushaltslinien werden infolge der Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen für getrennte Ausgaben vorgeschlagen:

Haushaltslinie/

Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen (in EUR)

HE 2021 (einschl. BS 1)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz

1.0.221

Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr

 

 

12 067 092

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr

33 691 420

45 758 512

12 067 092

1.0.23

Programm „Digitales Europa“

 

 

1 916 490

02 04 03

Künstliche Intelligenz

21 891 450

23 711 034

1 819 584

02 04 04

Kompetenzen

6 130 200

6 227 106

96 906

2.2.351

Justiz

 

 

1 078 615

07 07 01

Förderung der justiziellen Zusammenarbeit

4 258 400

4 527 978

269 578

07 07 02

Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

7 028 000

7 472 907

444 907

07 07 03

Förderung eines effektiven Zugangs zur Justiz

5 752 000

6 116 130

364 130

2.2.352

Rechte und Werte

 

 

2 089 154

07 06 02

Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union

12 489 000

12 879 258

390 258

07 06 03

Daphne

4 706 910

6 244 139

1 537 229

07 06 04

Schutz und Förderung der Werte der Union

0

161 667

161 667

2.2.3 SPEC

Befugnisse der Kommission

 

 

0

07 20 04 06

Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs

42 886 000

23 234 000

-19 652 000

07 20 04 09

Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen

0

19 652 000

19 652 000

3.2.21

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

 

 

1 336 954

09 02 01

Natur und Biodiversität

6 870 000

7 297 067

427 067

09 02 02

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

10 394 052

11 040 188

646 136

09 02 03

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

2 295 581

2 438 284

142 703

09 02 04

Energiewende

1 947 232

2 068 280

121 048

6.0.111

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)

 

 

10 178 381

15 02 01 10

Südliche Nachbarschaft

143 096 572

153 274 953

10 178 381

6.0.12

Humanitäre Hilfe (HUMA)

 

 

20 000 000

15 03 01

Humanitäre Hilfe

1 800 000 000

1 820 000 000

20 000 000

6.0.1 SPEC

Befugnisse der Kommission

 

 

1 318 031

15 20 04 03

Informationspolitik und strategische Kommunikation für das auswärtige Handeln

33 794 511

35 112 542

1 318 031

 

INSGESAMT

 

 

49 984 716

Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen von 166 060,5 Mio. EUR, was einer Kürzung um 63,9 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung entspricht.



3.4.Reserven

Neben den Reserven, die in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs enthalten sind, sind keine weiteren Reserven vorgesehen.

Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen für neue Programme, deren Rechtsgrundlagen gerade finalisiert werden und die voraussichtlich Anfang 2021 angenommen werden, werden nicht vorläufig in Reserve gestellt. Angesichts der Dringlichkeit des Bedarfs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden die Mittel für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) auch nicht in Reserve gestellt.

3.5.Änderungen des Eingliederungsplans und der Haushaltserläuterungen

3.5.1.Erläuterungen

Der Wortlaut der Erläuterungen entspricht dem Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung mit folgenden Änderungen:

·Haushaltslinien, für die die vom Europäischen Parlament im Rahmen seiner Lesung des ursprünglichen Haushaltsplanentwurfs vorgenommenen Änderungen im zweiten Haushaltsplanentwurf vorgeschlagen werden:

Haushaltslinie

Bezeichnung

Kapitel 07 10

Dezentrale Agenturen

·Haushaltslinien, für die die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen zusammen mit der von der Kommission in ihrem Durchführbarkeitsschreiben vorgeschlagenen Änderung vorgeschlagen werden:

Haushaltslinie

Bezeichnung

01 02 02 20

Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“

07 02 01

ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung – operative Ausgaben

15 03 02

Katastrophenvorbeugung, -schutz und -vorsorge

·Haushaltslinien, für die die jeweiligen Erläuterungen, wie sie in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs vorgeschlagen werden, mit folgenden Änderungen vorgeschlagen werden:

Haushaltslinie

Bezeichnung

Kapitel 02 04

Programm „Digitales Europa“

Wortlaut wie folgt ändern:

Bei gleichzeitiger Förderung werden diese Elemente zu einer florierenden Datenwirtschaft beitragen, die Inklusion und Chancengleichheit für alle fördern sowie die Wertschöpfung gewährleisten.

02 04 04

Kompetenzen

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Das Programm gewährleistet die wirksame Förderung der Chancengleichheit für alle und die Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in seinen Maßnahmen.

Kapitel 03 02

Binnenmarktprogramm (einschl. KMU)

Wortlaut wie folgt ändern:

Es wird auch die Teilhabe von Frauen fördern und der Stärkung aller Akteure des Binnenmarkts dienen: Unternehmen, Bürger bzw. Verbraucher, Zivilgesellschaft und Behörden.

03 02 02

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Das Programm gewährleistet die wirksame Förderung der Chancengleichheit für alle und die Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in seinen Maßnahmen.

·Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung und der zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vereinbarten gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des Artikels 15 Absatz 3 wird vorgeschlagen, im Rahmen der Forschungshaushaltslinien abermals Mittel für Verpflichtungen bereitzustellen. Die Erläuterungen zu den Haushaltslinien 01 02 02 10, 01 02 02 40, 01 02 02 50 und 01 02 02 60 werden entsprechend angepasst:

Haushaltslinie

Bezeichnung

01 02 02 10

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 3 400 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

01 02 02 40

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung

steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 3 400 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

01 02 02 50

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 6 600 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

01 02 02 60

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 6 600 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

·Neue Haushaltslinien, für die jeweils folgende entsprechende Erläuterung vorgeschlagen wird:

Haushaltslinie

Bezeichnung

07 20 04 09

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Diese Mittel sind bestimmt zur Finanzierung der Informations- und Bildungsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen – einschließlich der Teilnahme von Vertretern von Arbeitnehmerorganisationen aus den Kandidatenländern –, die sich aus den Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit der Umsetzung der sozialen Dimension der Union ergeben.

Diese Maßnahmen sollten die Arbeitnehmerorganisationen dabei unterstützen, die großen Herausforderungen für die europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik gemäß der Strategie Europa 2020 und im Zusammenhang mit den Initiativen der Union zur Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise zu bewältigen.

Besondere Aufmerksamkeit wird Schulungen zu geschlechterspezifischen Herausforderungen am Arbeitsplatz gewidmet.

07 06 04

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Mit diesen Mitteln soll der Schwerpunkt auf den Schutz und die Förderung der Rechte und die Sensibilisierung für die Rechte gelegt werden, indem Organisationen der Zivilgesellschaft, die diese Rechte auf lokaler, regionaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, finanziell unterstützt werden, wodurch auch die Werte der Union und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit verstärkt geschützt und gefördert werden und zum Aufbau einer demokratischeren Union, zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Verwaltung beigetragen wird.

Das oben genannte spezifische Ziel wird insbesondere dadurch verfolgt, dass Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützige Akteure in den unter das Programm fallenden Bereichen unterstützt werden, damit sie ihre Reaktionsfähigkeit stärken, Interessenvertretungsaktivitäten zur Förderung der Rechte durchführen und allen Bürgerinnen und Bürgern einen angemessenen Zugang zu ihren Dienstleistungen sowie zu ihren Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen gewährleisten können.

·Neue Haushaltslinien, die sich aus der Aufteilung der Haushaltslinie 07 03 01 in zwei separate Haushaltslinien ergeben und deren entsprechende Erläuterung jeweils wie folgt lautet:

Haushaltslinie

Bezeichnung

07 03 01

Bestehenden Wortlaut löschen

07 03 01 01

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Diese Mittel dienen der Finanzierung des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung des Programms Erasmus+ im Rahmen einer indirekten Mittelverwaltung. Es unterstützt die drei Leitaktionen und die Jean-Monnet-Maßnahmen.

Leitaktion 1: Lernmobilität

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen: a) Mobilität von Hochschulstudierenden und Hochschulpersonal; b) Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung; c) Mobilität von Schülern und Schulpersonal; d) Mobilität von Personal in der Erwachsenenbildung; e) Möglichkeiten des Fremdsprachenlernens, einschließlich zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen.

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen: a) Kooperationspartnerschaften für den Austausch von Verfahren, einschließlich kleinerer Partnerschaften, um einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm zu gewähren; b) Exzellenzpartnerschaften, insbesondere europäische Hochschulen, Zentren der beruflichen Exzellenz und gemeinsame Masterabschlüsse; c) Innovationspartnerschaften zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas; d) Online-Plattformen und -Tools für die virtuelle Zusammenarbeit, einschließlich unterstützender Dienste für eTwinning und die elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa.

Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen:

a) Ausarbeitung und Durchführung der allgemeinen und der sektorspezifischen bildungspolitischen Agenda der Union, einschließlich der Unterstützung des Eurydice-Netzes oder von Aktivitäten anderer einschlägiger Organisationen; b) Förderung von Instrumenten und Maßnahmen der Union, die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fertigkeiten und Qualifikationen verbessern; c) politischer Dialog und politische Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern wie unionsweiten Netzen, europäischen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind; d) Maßnahmen, die zu einer hochwertigen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen; e) Zusammenarbeit mit anderen Unionsinstrumenten und Unterstützung anderer Politikbereiche der Union; f) Bekanntmachung und Sensibilisierung in Bezug auf Ergebnisse und Prioritäten europäischer Politik und auf das Programm.

Jean-Monnet-Maßnahmen

Das Programm fördert Lehre, Unterricht, Forschung und Debatten auf dem Gebiet der Europastudien mittels folgender Maßnahmen: a) Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung; b) Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung; c) Unterstützung der folgenden Einrichtungen, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen: Europäisches Hochschulinstitut in Florenz, einschließlich der School of Transnational Governance; Europakolleg in Brügge und Natolin; Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht; Europäische Rechtsakademie in Trier; Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in Odense und Internationales Zentrum für europäische Bildung in Nizza.

07 03 01 02

Folgenden Wortlaut hinzufügen:

Diese Mittel dienen der Finanzierung des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung des Programms Erasmus+ im Rahmen einer direkten Mittelverwaltung. Es unterstützt die drei Leitaktionen und die Jean-Monnet-Maßnahmen.

Leitaktion 1: Lernmobilität

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen: a) Mobilität von Hochschulstudierenden und Hochschulpersonal; b) Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung; c) Mobilität von Schülern und Schulpersonal; d) Mobilität von Personal in der Erwachsenenbildung; e) Möglichkeiten des Fremdsprachenlernens, einschließlich zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen.

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen: a) Kooperationspartnerschaften für den Austausch von Verfahren, einschließlich kleinerer Partnerschaften, um einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm zu gewähren; b) Exzellenzpartnerschaften, insbesondere europäische Hochschulen, Zentren der beruflichen Exzellenz und gemeinsame Masterabschlüsse; c) Innovationspartnerschaften zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas; d) Online-Plattformen und -Tools für die virtuelle Zusammenarbeit, einschließlich unterstützender Dienste für eTwinning und die elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa.

Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen:

a) Ausarbeitung und Durchführung der allgemeinen und der sektorspezifischen bildungspolitischen Agenda der Union, einschließlich der Unterstützung des Eurydice-Netzes oder von Aktivitäten anderer einschlägiger Organisationen; b) Förderung von Instrumenten und Maßnahmen der Union, die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fertigkeiten und Qualifikationen verbessern; c) politischer Dialog und politische Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern wie unionsweiten Netzen, europäischen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind; d) Maßnahmen, die zu einer hochwertigen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen; e) Zusammenarbeit mit anderen Unionsinstrumenten und Unterstützung anderer Politikbereiche der Union; f) Bekanntmachung und Sensibilisierung in Bezug auf Ergebnisse und Prioritäten europäischer Politik und auf das Programm.

Jean-Monnet-Maßnahmen

Das Programm fördert Lehre, Unterricht, Forschung und Debatten auf dem Gebiet der Europastudien mittels folgender Maßnahmen: a) Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung; b) Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung; c) Unterstützung der folgenden Einrichtungen, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen: Europäisches Hochschulinstitut in Florenz, einschließlich der School of Transnational Governance; Europakolleg in Brügge und Natolin; Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht; Europäische Rechtsakademie in Trier; Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in Odense und Internationales Zentrum für europäische Bildung in Nizza.

Grundlage dafür ist, dass vom Europäischen Parlament oder vom Rat vorgenommene Abänderungen den Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage nicht ändern oder erweitern oder die Verwaltungsautonomie der Organe einschränken können und dass die Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann.

3.5.2.Eingliederungsplan

Der Eingliederungsplan für den ursprünglichen Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 geänderten Fassung wird im zweiten Haushaltsplanentwurf unter Berücksichtigung der neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vorgeschlagen (mit Ausnahme der neuen vorbereitenden Maßnahme PA 01 21 01, für die die entsprechenden Mittel zur bestehenden vorbereitenden Maßnahme PA 01 20 01 hinzugefügt werden). Außerdem werden folgende Änderungen vorgenommen:

·Es werden zwei Haushaltslinien hinzugefügt, die wie folgt lauten:

Haushaltslinie

Rubrik/politische Kategorie

Bezeichnung

07 20 04 09

2b/2.2.3 SPEC

Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen

07 06 04

2b/2.2.352

Schutz und Förderung der Werte der Union

·Artikel 07 03 01 „Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik“ wird ohne Auswirkungen auf die Höhe der Mittel wie folgt in zwei getrennte Posten aufgeteilt:

Haushaltslinie/Programm

Bezeichnung

Mittel (in EUR)

Verpflichtungen

Zahlungen

07 03 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik

07 03 01 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik – indirekte Mittelverwaltung

1 755 470 446

1 468 151 286

07 03 01 02

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik – direkte Mittelverwaltung

542 824 138

295 331 144

·Im Einklang mit der Vereinbarung des Europäischen Rates vom Juli 2020, und wie in der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vom November 2020 bestätigt wurde, wurden die Programme (und die anderen Elemente), die im Haushaltsplanentwurf unter dem neuen Titel 14 „Resilienz und Krisenreaktion“ enthalten sind, im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2021 auf den neuen Titel 06 „Aufbau und Resilienz“ übertragen. Daher wird eine technische Umnummerierung der Titel 15 „Auswärtiges Handeln“, 16 „Heranführungshilfe“ und 17 „Ausgaben außerhalb der im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen“ vorgenommen: Titel 15 wird zu Titel 14, Titel 16 zu Titel 15 und Titel 17 zu Titel 16.

·Die neue vorbereitende Maßnahme PA 01 21 01, für die die entsprechenden Mittel zur bestehenden vorbereitenden Maßnahme PA 01 20 01 hinzugefügt werden, wird gestrichen und andere bestehende vorbereitende Maßnahmen im Rahmen der PA 01 21 werden entsprechend umnummeriert. Demzufolge wird die vorbereitende Maßnahme PA 01 21 02 „Vorbereitende Maßnahme – Bereitstellung von Fakten für die Politikgestaltung auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene“ zur PA 01 21 01 und die vorbereitende Maßnahme PA 01 21 03 „Vorbereitende Maßnahme – Verbesserung des Zugangs zu Lehr- und Lerninstrumenten in Gebieten und Gemeinden mit schlechter Anbindung oder schlechtem Zugang zu Technologien“ zur PA 01 21 02.

·Nach der Nichtannahme des EBH Nr. 6/2020 und der Streichung der Haushaltslinien 02 20 03 03 und 02 20 03 04 werden andere bestehende Haushaltslinien des Kapitels 02 20 entsprechend umnummeriert. Infolgedessen wird die Haushaltslinie 02 20 03 05 „Nukleare Sicherheit – Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank“ zur Haushaltslinie 02 20 03 03 und die Haushaltslinie 03 20 03 06 „Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energien“ zur Haushaltslinie 02 20 03 04.

4.Abschließende Bemerkungen

Mit ihrem Vorschlag für einen zweiten Haushaltsplanentwurf 2021, der auf der im Vermittlungsausschuss vom 4. Dezember erzielten Einigung aufbaut, versucht die Kommission, die Voraussetzungen für eine rasche Annahme des Haushaltsplans 2021 innerhalb des engen Zeitrahmens vor Ende des Haushaltsjahres 2020 und nach Annahme des neuen MFR-Pakets zu schaffen.

Die rechtzeitige Annahme des Haushaltsplans 2021 wird die ordnungsgemäße Umsetzung der politischen Maßnahmen und Programme der Europäischen Union gewährleisten. Die Kommission wird sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass die Annahme rechtzeitig erfolgt.



5.Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021 nach Rubriken des Finanzrahmens und wichtigsten Programmen

in Mio. EUR zu jeweiligen Preisen

Rubriken

(1)

(2)

(2) - (1)

(2) / (1)

Haushaltsplan 2020  
(einschl. BH Nr. 1-8 und EBH Nr. 10)

Zweiter Haushaltsplanentwurf 2021

Differenz 2021 - 2020

Differenz 2021 / 2020

MfV

MfZ

MfV

MfZ

 

 

MfV

MfZ

1.

BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES

21 869,0

19 154,7

20 816,6

17 191,6

-1 052,4

-1 963,1

-4,8 %

-10,2 %

 

Obergrenze

 

 

20 919,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

102,4

 

 

 

 

 

 

Cluster 01 – Forschung und Innovation

13 962,5

12 658,4

12 646,1

10 716,5

-1 316,4

-1 941,9

-9,4 %

-15,3 %

 

Horizont Europa

13 192,7

11 605,6

11 506,5

9 835,1

-1 686,2

-1 770,6

-12,8 %

-15,3 %

 

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

398,7

397,7

265,7

253,8

-132,9

-143,9

-33,3 %

-36,2 %

 

Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)

365,1

639,0

864,0

613,6

498,9

-25,3

136,7 %

-4,0 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

6,1

16,2

9,8

14,0

3,7

-2,1

60,9 %

-13,2 %

 

Cluster 02 – Strategische europäische Investitionen

5 152,1

4 134,9

5 236,9

3 954,7

84,8

-180,2

1,6 %

-4,4 %

 

Fonds „InvestEU“

812,6

1 737,0

653,6

1 081,0

-159,0

-656,0

-19,6 %

-37,8 %

 

Fazilität „Connecting Europe“

4 011,7

2 081,5

2 847,7

2 107,0

-1 164,0

25,5

-29,0 %

1,2 %

 

Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr

2 579,2

1 476,7

1 785,4

1 428,4

-793,8

-48,2

-30,8 %

-3,3 %

 

Fazilität „Connecting Europe“ – Energie

1 281,0

479,7

784,9

471,4

-496,1

-8,3

-38,7 %

-1,7 %

 

Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales

151,5

125,2

277,4

207,2

125,8

82,0

83,1 %

65,5 %

 

Programm „Digitales Europa“

86,1

91,7

1 129,6

158,6

1 043,5

66,8

1 211,7 %

72,9 %

 

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

 

 

 

 

 

 

 

Dezentrale Agenturen

182,7

184,0

188,1

188,1

5,4

4,1

2,9 %

2,2 %

 

Sonstige Maßnahmen

 

 

375,5

375,5

375,5

375,5

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

21,8

22,1

25,5

21,2

3,7

-0,9

17,2 %

-4,1 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

37,2

18,6

17,0

23,4

-20,2

4,9

-54,3 %

26,3 %

 

Cluster 03 – Binnenmarkt

865,7

821,3

899,3

832,7

33,5

11,4

3,9 %

1,4 %

 

Binnenmarktprogramm (einschl. KMU)

607,2

569,6

575,0

547,1

-32,2

-22,4

-5,3 %

-3,9 %

 

Betrugsbekämpfungsprogramm der EU

23,9

20,2

24,1

23,8

0,2

3,6

0,7 %

17,6 %

 

Zusammenarbeit im Steuerbereich (Fiscalis)

33,1

27,5

36,2

32,8

3,1

5,3

9,4 %

19,4 %

 

Zusammenarbeit im Zollwesen (Customs)

75,3

75,3

126,9

86,3

51,6

11,0

68,6 %

14,6 %

 

Dezentrale Agenturen

109,9

109,9

121,4

121,4

11,5

11,5

10,5 %

10,5 %

 

Sonstige Maßnahmen

7,0

7,0

7,5

7,5

0,5

0,5

7,1 %

7,1 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

9,4

11,9

8,1

13,7

-1,2

1,9

-12,9 %

15,8 %

 

Cluster 04 – Raumfahrt

1 888,6

1 540,1

2 034,3

1 687,7

145,7

147,6

7,7 %

9,6 %

 

Europäisches Raumfahrtprogramm

1 854,0

1 505,5

1 997,4

1 651,5

143,4

146,0

7,7 %

9,7 %

 

Dezentrale Agenturen

34,6

34,6

35,9

35,9

1,3

1,3

3,7 %

3,7 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

1,0

0,3

1,0

0,3

2.

ZUSAMMENHALT, RESILIENZ UND WERTE

66 213,6

62 054,5

52 861,9

66 153,8

-13 351,7

4 099,3

-20,2 %

6,6 %

 

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

76,4

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

 

 

52 786,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

0,5

 

 

 

 

 

2a

– Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

58 568,1

55 208,6

48 190,5

61 867,9

-10 377,6

6 659,3

-17,7 %

12,1 %

 

Teilobergrenze

 

 

48 191,0

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

 

 

0,5

 

 

 

 

 

2b

– Resilienz und Werte

7 645,5

6 845,8

4 671,4

4 285,9

-2 974,1

-2 560,0

-38,9 %

-37,4 %

 

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

76,4

 

 

 

 

 

 

Teilobergrenze

 

 

4 595,0

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cluster 05 – Regionale Entwicklung und Zusammenhalt

44 077,1

40 710,5

35 410,4

45 755,4

-8 666,7

5 044,9

-19,7 %

12,4 %

 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

32 160,8

30 280,8

29 240,3

33 871,0

-2 920,5

3 590,1

-9,1 %

11,9 %

 

Kohäsionsfonds

10 093,4

9 166,6

4 695,7

10 595,2

-5 397,7

1 428,6

-53,5 %

15,6 %

 

Kohäsionsfonds, Beitrag zur Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr

1 780,6

1 213,5

1 442,4

1 250,1

-338,2

36,6

-19,0 %

3,0 %

 

Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft

37,7

39,0

32,0

34,9

-5,7

-4,1

-15,2 %

-10,5 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

4,6

10,7

 

4,3

-4,6

-6,4

-100,0 %

-59,9 %

 

Cluster 06 – Aufbau und Resilienz

3 660,2

3 083,2

843,7

820,9

-2 816,5

-2 262,3

-76,9 %

-73,4 %

 

Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (einschließlich Instrument für technische Unterstützung)

86,7

56,7

116,4

109,2

29,6

52,5

34,2 %

92,5 %

 

Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles IV“)

1,1

0,9

0,8

0,8

-0,3

-0,1

-24,2 %

-7,9 %

 

Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union

 

 

39,6

39,6

39,6

39,6

 

Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)

574,9

267,7

90,2

193,5

-484,7

-74,2

-84,3 %

-27,7 %

 

EU4Health

69,7

64,2

327,5

127,9

257,8

63,7

370,0 %

99,3 %

 

Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ESI)

2 700,0

2 470,0

 

90,0

-2 700,0

-2 380,0

-100,0 %

-96,4 %

 

Dezentrale Agenturen

215,8

211,8

257,9

247,6

42,0

35,9

19,5 %

16,9 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

12,0

11,0

11,4

10,5

-0,6

-0,6

-5,0 %

-5,0 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

1,0

 

1,8

 

0,9

88,4 %

 

Cluster 07 – In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

18 476,3

18 260,7

16 607,8

19 577,5

-1 868,5

1 316,7

-10,1 %

7,2 %

 

Europäischer Sozialfonds (ESF)

14 528,7

14 537,1

12 812,1

16 147,4

-1 716,6

1 610,3

-11,8 %

11,1 %

 

Beschäftigung und soziale Innovation

102,9

85,2

102,5

85,3

-0,5

0,1

-0,4 %

0,1 %

 

Erasmus+

2 885,4

2 739,5

2 662,6

2 407,6

-222,8

-331,9

-7,7 %

-12,1 %

 

Europäisches Solidaritätskorps

186,7

172,7

135,7

126,6

-51,0

-46,1

-27,3 %

-26,7 %

 

Kreatives Europa

223,6

197,4

306,4

236,5

82,8

39,1

37,0 %

19,8 %

 

Justiz

43,5

40,5

46,4

45,2

2,9

4,8

6,8 %

11,8 %

 

Rechte und Werte

100,5

100,2

97,2

87,7

-3,3

-12,5

-3,3 %

-12,5 %

 

Dezentrale Agenturen

172,1

175,0

220,5

220,5

48,4

45,5

28,1 %

26,0 %

 

Sonstige Maßnahmen

9,4

9,0

8,6

7,3

-0,8

-1,7

-8,4 %

-19,4 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

166,6

155,4

183,9

162,0

17,3

6,6

10,4 %

4,2 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

56,9

48,7

31,9

51,4

-25,1

2,7

-44,0 %

5,5 %

3.

NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT

59 936,5

58 662,5

58 568,6

56 804,2

-1 368,0

-1 858,3

-2,3 %

-3,2 %

 

Obergrenze

 

 

58 624,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

55,4

 

 

 

 

 

 

– davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 458,8

43 428,7

40 368,0

40 353,7

-3 090,8

-3 074,9

-7,1 %

-7,1 %

 

Teilobergrenze

 

 

40 925,0

 

 

 

 

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EGFL-Spielraum

 

 

557,0

 

 

 

 

 

 

Cluster 08 – Landwirtschaft und Meerespolitik

59 286,1

58 234,5

56 638,6

56 372,6

-2 647,5

-1 862,0

-4,5 %

-3,2 %

 

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

43 458,8

43 428,7

40 368,0

40 353,7

-3 090,8

-3 074,9

-7,1 %

-7,1 %

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

14 698,7

13 870,1

15 345,0

15 022,2

646,3

1 152,1

4,4 %

8,3 %

 

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

960,3

769,9

760,7

829,4

-199,5

59,5

-20,8 %

7,7 %

 

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei und regionale Fischereiorganisationen (RFO)

148,0

142,5

148,1

144,5

0,1

2,0

0,1 %

1,4 %

 

Dezentrale Agenturen

16,7

16,7

16,7

16,7

0,0

0,0

0,0 %

0,0 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

3,7

6,6

 

6,0

-3,7

-0,5

-100,0 %

-7,9 %

 

Cluster 09 – Umwelt- und Klimapolitik

650,5

428,0

1 930,0

431,6

1 279,6

3,6

196,7 %

0,9 %

 

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

589,6

371,9

738,5

371,5

148,9

-0,4

25,3 %

-0,1 %

 

Fonds für einen gerechten Übergang

 

 

1 137,0

0,0

1 137,0

0,0

 

Dezentrale Agenturen

44,8

44,8

50,8

50,8

6,0

6,0

13,4 %

13,4 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

16,1

11,3

3,7

9,3

-12,4

-2,0

-76,8 %

-17,6 %

4.

MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT

2 367,8

2 168,0

2 278,8

2 686,2

-89,0

518,2

-3,8 %

23,9 %

 

Obergrenze

 

 

2 467,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

188,2

 

 

 

 

 

 

Cluster 10 – Migration

1 347,0

1 070,9

1 011,1

1 439,2

-336,0

368,2

-24,9 %

34,4 %

 

Asyl- und Migrationsfonds (AMF)

1 228,7

952,6

873,3

1 301,3

-355,4

348,7

-28,9 %

36,6 %

 

Dezentrale Agenturen

118,3

118,3

137,8

137,8

19,5

19,5

16,5 %

16,5 %

 

Cluster 11 – Grenzmanagement

1 020,8

1 097,1

1 267,8

1 247,1

247,0

150,0

24,2 %

13,7 %

 

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)

358,8

479,2

398,0

488,2

39,2

8,9

10,9 %

1,9 %

 

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung (CCEI)

 

 

135,5

33,0

135,5

33,0

 

Dezentrale Agenturen

662,0

617,9

734,3

725,9

72,2

108,1

10,9 %

17,5 %

5.

SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

831,4

814,2

1 709,3

670,6

877,8

-143,5

105,6 %

-17,6 %

 

Obergrenze

 

 

1 805,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

95,7

 

 

 

 

 

 

Cluster 12 – Sicherheit

576,4

595,7

536,5

527,4

-39,9

-68,3

-6,9 %

-11,5 %

 

Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

195,2

193,6

175,6

180,6

-19,6

-13,0

-10,0 %

-6,7 %

 

Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Litauen)

68,3

68,1

72,5

50,0

4,2

-18,1

6,2 %

-26,5 %

 

Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen (einschl. Bulgarien und die Slowakei)

110,2

132,8

69,2

78,4

-41,0

-54,4

-37,2 %

-41,0 %

 

Dezentrale Agenturen

179,3

179,3

197,6

197,6

18,3

18,3

10,2 %

10,2 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

21,5

21,5

21,5

20,8

0,1

-0,6

0,3 %

-2,8 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

2,0

0,5

 

 

-2,0

-0,5

-100,0 %

-100,0 %

 

Cluster 13 – Verteidigung

255,0

218,5

1 172,8

143,2

917,8

-75,3

359,9 %

-34,4 %

 

Europäischer Verteidigungsfonds (Forschung)

 

 

283,3

13,1

283,3

13,1

 

Europäischer Verteidigungsfonds (außer Forschung)

255,0

200,5

662,4

109,0

407,4

-91,5

159,8 %

-45,7 %

 

Militärische Mobilität

 

 

227,1

16,7

227,1

16,7

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

18,0

 

4,5

 

-13,5

-75,0 %

6.

NACHBARSCHAFT UND DIE WELT

10 848,6

9 603,3

16 097,2

10 811,0

5 248,6

1 207,7

48,4 %

12,6 %

 

Obergrenze

 

 

16 247,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

149,8

 

 

 

 

 

 

Cluster 14 – Auswärtiges Handeln

9 088,4

7 857,5

14 195,8

8 928,6

5 107,3

1 071,1

56,2 %

13,6 %

 

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)

6 963,0

6 063,8

12 071,0

6 514,3

5 108,0

450,5

73,4 %

7,4 %

 

Europäisches Instrument für nukleare Sicherheit (EINS)

32,9

32,7

37,6

32,5

4,7

-0,2

14,4 %

-0,6 %

 

Humanitäre Hilfe (HUMA)

1 586,8

1 275,3

1 503,0

1 900,1

-83,8

624,8

-5,3 %

49,0 %

 

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

351,9

328,7

351,9

328,7

 

0,0

 

0,0 %

 

Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) (einschl. Grönland)

33,5

33,4

67,0

33,4

33,5

0,1

100,1 %

0,2 %

 

Sonstige Maßnahmen

35,6

42,6

72,1

41,6

36,5

-1,0

102,5 %

-2,3 %

 

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

80,7

78,2

93,0

78,0

12,3

-0,2

15,2 %

-0,2 %

 

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

4,0

3,0

0,2

0,0

-3,8

-3,0

-95,6 %

-98,6 %

 

Cluster 15 – Heranführungshilfe

1 760,2

1 745,7

1 901,4

1 882,4

141,3

136,7

8,0 %

7,8 %

 

Heranführungshilfe (IPA III)

1 760,2

1 745,7

1 901,4

1 882,4

141,3

136,7

8,0 %

7,8 %

7.

EUROPÄISCHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

10 222,3

10 225,3

10 448,3

10 449,6

226,1

224,3

2,2 %

2,2 %

 

Obergrenze

 

 

10 635,0

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

186,7

 

 

 

 

 

 

– davon: Verwaltungsausgaben der Organe

7 906,1

7 909,1

8 035,8

8 037,1

129,7

128,0

1,6 %

1,6 %

 

Teilobergrenze

 

 

8 217,0

 

 

 

 

 

 

Teilspielraum

 

 

181,2

 

 

 

 

 

 

Europäische Schulen und Versorgungsbezüge

2 316,1

2 316,1

2 412,5

2 412,5

96,4

96,4

4,2 %

4,2 %

 

Verwaltungsausgaben der Organe

7 906,1

7 909,1

8 035,8

8 037,1

129,7

128,0

1,6 %

1,6 %

 

Europäisches Parlament

2 038,1

2 038,1

2 062,9

2 062,9

24,8

24,8

1,2 %

1,2 %

 

Europäischer Rat und Rat

590,6

590,6

594,4

594,4

3,8

3,8

0,6 %

0,6 %

 

Kommission

3 681,8

3 684,8

3 724,2

3 725,5

42,3

40,6

1,2 %

1,1 %

 

Gerichtshof der Europäischen Union

436,6

436,6

444,0

444,0

7,4

7,4

1,7 %

1,7 %

 

Europäischer Rechnungshof

152,2

152,2

153,7

153,7

1,5

1,5

1,0 %

1,0 %

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

142,5

142,5

150,5

150,5

8,0

8,0

5,6 %

5,6 %

 

Europäischer Ausschuss der Regionen

101,5

101,5

106,7

106,7

5,2

5,2

5,2 %

5,2 %

 

Europäischer Bürgerbeauftragter

12,1

12,1

12,3

12,3

0,2

0,2

1,5 %

1,5 %

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

19,5

19,5

19,5

19,5

0,0

0,0

-0,1 %

-0,1 %

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

731,1

731,1

767,6

767,6

36,6

36,6

5,0 %

5,0 %

 

MITTEL FÜR RUBRIKEN

172 289,2

162 682,4

162 780,6

164 767,0

-9 508,6

2 084,6

-5,5 %

1,3 %

 

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

76,4

628,5

 

 

 

 

 

Obergrenze

 

 

163 483,0

166 140,0

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

778,8

2 001,4

 

 

 

 

 

Mittel in % des BNE

1,01 %

0,96 %

1,16 %

1,18 %

0,15 %

0,22 %

 

 

 

Thematische besondere Instrumente

1 594,9

1 425,6

1 470,8

1 293,5

-124,0

-132,1

-7,8 %

-9,3 %

 

außerhalb des MFR

 

 

 

 

 

 

 

MITTEL INSGESAMT

173 884,1

164 108,0

164 251,5

166 060,5

-9 632,6

1 952,4

-5,5 %

1,2 %

 

Mittel in % des BNE

1,02 %

0,97 %

1,17 %

1,19 %

0,15 %

0,22 %

 

 

(1)    COM/2018/322 final.
(2)      COM/2020/443 final.
(3)      EUCO 10/2020.
(4)      COM/2018/323 final.
(5)      COM/2020/444 final.
(6)      COM/2018/325 final.
(7)      COM/2020/445 final.
(8)      COM/2020/441 final/2.
(9)      ABl. L 193 vom 30.7.2018.
(10)      COM/2020/300 final.
(11)      10378/20.
(12)      P9_TA(2020)0302.
(13)      COM(2020) 748 final.
(14)      COM(2020) 300 final.
(15)      COM(2020) 748 final.
(16)      COM/2020/443 final.
(17)      BNE-Zahlen gemäß der am 6. Mai 2020 veröffentlichten Frühjahrsprognose 2020.
(18)    Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).
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