Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020DC0713

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Gewährleistung der EU-weiten Rechtspflege – Eine Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024

    COM/2020/713 final

    Brüssel, den 2.12.2020

    COM(2020) 713 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Gewährleistung der EU-weiten Rechtspflege – Eine Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Gewährleistung der EU-weiten Rechtspflege – Eine Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024

    1.Einführung

    Durch den Vertrag von Lissabon wurde der Europäischen Union die Befugnis verliehen, im Hinblick auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen die „Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten“ 1 zu fördern. Seitdem hat die justizielle Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des EU-Rechts die korrekte und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verbessert sowie gegenseitiges Vertrauen in grenzüberschreitende Gerichtsverfahren geschaffen und so zur Entwicklung des Europäischen Rechtsraums beigetragen.

    Die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2011 Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege – Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung 2 hat zu einer substanziellen Veränderung der Konzepte und der Größenordnung der auf europäische Inhalte bezogenen Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern in der Union geführt. Während noch im Jahr 2010 die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte in der EU im Rahmen einer Umfrage 3 angab, nie an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme zum EU-Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedstaats teilgenommen zu haben, hat seit der Annahme der Mitteilung mehr als die Hälfte aller Angehörigen der Rechtsberufe in der EU eine solche Aus- oder Fortbildung in Anspruch genommen (mehr als 1 Million).

    Die (im Jahr 2019 veröffentlichte) Bewertung der Europäischen Strategie für die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten für den Zeitraum 2011-2020 4 und die jährlichen Berichte über die europäische justizielle Aus- und Fortbildung 5 zeigen, dass in der Gesamtschau die meisten Ziele der Strategie erreicht werden konnten. Die zentrale Zielvorgabe, zwischen 2011 und 2020 die Hälfte (d. h. 800 000) aller Angehörigen der Rechtsberufe auf dem Gebiet des EU-Rechts aus- und fortzubilden, wurde 2017 erreicht. Dank der Strategie ist es gelungen, die Zahl der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu steigern und gleichzeitig neue Formen von Aktivitäten wie beispielsweise Austauschprogramme zu fördern. Die Aus- und Fortbildung einiger Kategorien von Rechtspraktikern, insbesondere von Richtern und Staatsanwälten, auf dem Gebiet des EU-Rechts wurde verbessert. Außerdem konnten die Kapazitäten von Netzwerken wie dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) aufgebaut und auf EU-Ebenen agierende Netzwerke und Aus- und Fortbildungseinrichtungen gestärkt werden.

    Angesichts der bisherigen Erfolgsbilanz geht es jetzt darum, dass die justizielle Aus- und Fortbildung auch in Zukunft ganz oben auf der Tagesordnung der EU steht und weiter gestärkt wird.

    Die EU steht vor einer Reihe neuer Entwicklungen und Herausforderungen, die durch die justizielle Aus- und Fortbildung bewältigt werden müssen, darunter die Verschlechterungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Angriffe auf die Grundrechte in einigen Mitgliedstaaten, die exponentiell zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaften und die Aussichten der westlichen Balkanländer auf eine EU-Mitgliedschaft. Darüber hinaus variiert der Umfang der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, aber auch je nach Justizberuf nach wie vor erheblich. Dies kann sich negativ auf die einheitliche und effiziente Anwendung des EU-Rechts auswirken.

    Diese Mitteilung basiert auf den seit 2011 gewonnenen Erkenntnissen und den neuen Entwicklungen seit 2011. Sie greift die Ergebnisse aus der Bewertung der Strategie für den Zeitraum 20112020 und einer breit angelegten öffentlichen Konsultation auf, die die Kommission im Jahr 2018 durchgeführt hat 6 . Sie enthält eine umfassende Strategie, deren Ziel darin besteht, die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten auf dem Gebiet des EU-Rechts durch die Erweiterung politischer Maßnahmen auf neue Themen, Berufe und geografische Gebiete, durch das Angehen neuer Herausforderungen und die Festlegung neuer Ziele für 20212024 weiter zu verbessern.

    2.Flexible Reaktion auf den neu entstehenden Aus- und Fortbildungsbedarf auf dem Gebiet des EU-Rechts

    Die Vertreter der Justizberufe müssen in der Lage sein, sich an neue Entwicklungen, auch auf dem Gebiet des EU-Rechts, anzupassen. Daher ist es wichtig, dass flexibel auf den neu entstehenden Aus- und Fortbildungsbedarf auf dem Gebiet des EU-Rechts reagiert wird.

    Justizielle Aus- und Fortbildung zur Förderung einer gemeinsamen Kultur der Rechtsstaatlichkeit

    Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist von entscheidender Bedeutung für die wirksame Anwendung des EU-Rechts und für das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Justizbehörden. Das Bestehen eines wirksamen Rechtsschutzes, der Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der nationalen Justizsysteme erfordert, bildet den Kern des Rechtsstaatsprinzips. Vertreter der Justizberufe spielen bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit eine zentrale Rolle. Sie sollten mit dem Besitzstand der EU in diesem Bereich, einschließlich der sich rasch entwickelnden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Schritt halten, um ihn in ihrer Arbeit umsetzen zu können. Gut ausgebildete Rechtspraktiker und ihre Netzwerke spielen eine wichtige Rolle bei der Stärkung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit selbst 7 , wobei der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit stets im Mittelpunkt steht.

    Aufrechterhaltung der Grundrechte

    Nationale Richter und andere Vertreter der Justizberufe spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die wirksame Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen und die Rechte der Charta im Alltag der Menschen Wirklichkeit werden zu lassen.

    Sie sollten spezielle Schulungen über die Anwendung der Charta, ihren Anwendungsbereich und spezifische Rechte wie Datenschutz 8 , aber auch über ihren Bezug zum nationalen Recht und ihr Zusammenspiel mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erhalten. Außerdem sollten gegebenenfalls Charta-Schulungen in Fortbildungsmodule zu verschiedenen Bereichen des EU-Rechts integriert werden. 9

    Ausweitung der Digitalisierung der Justiz

    Die justizielle Aus- und Fortbildung muss die Justizbediensteten auf die Digitalisierung und die Nutzung künstlicher Intelligenz vorbereiten. 10 Die Entwicklungen in diesem Bereich wirken sich zusehends auf jeden Aspekt unseres Lebens aus. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass sich die Justizsysteme durch Digitalisierung schnell anpassen müssen. Die Vertreter der Justizberufe müssen sich der Auswirkungen digitaler Werkzeuge und Technologien auf die Bearbeitung von Fällen bewusst und bereit sein, sie in der täglichen Praxis, auch in grenzüberschreitenden Verfahren, kompetent einzusetzen. 11 Sie müssen einen angemessenen Schutz der Rechte des Einzelnen und der personenbezogenen Daten im digitalen Raum gewährleisten, insbesondere dahin gehend, dass die Parteien Zugang zu Akten erhalten und an Gerichtsverhandlungen teilnehmen können.

    Mit der Weiterentwicklung des EU-Rechts Schritt halten

    Die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene sollte die Vertreter der Justizberufe in die Lage versetzen, die Rolle des EU-Rechts für ihren Berufsalltag zu erkennen, ihm volle Wirkung zu verleihen und die Achtung der sich aus dem EU-Recht ergebenden Rechte und Pflichten in den nationalen Gerichtsverfahren sicherzustellen. Wichtig ist auch, dass sie bei den Entwicklungen im EU-Recht auf dem Laufenden bleiben. Damit neue Rechtsvorschriften und Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH die beabsichtigten Wirkungen entfalten können und die Justizbediensteten über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, sind Aus- und Fortbildungen erforderlich.

    Dies gilt insbesondere für die zentralen EU-Instrumente im Bereich der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit. Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) hat ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Strafverteidigern. Die Strategie sollte die Aus- und Fortbildung dieser Berufe insbesondere in den folgenden Bereichen intensivieren: Rechtsgrundlage der EUStA, Anpassungen der nationalen Rechtssysteme und Justizstrukturen, Beziehungen der EUStA zu anderen Einrichtungen und Agenturen der EU, die im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der EU tätig sind, wie EUROJUST, EUROPOL und OLAF, sowie Anwendung der von der EUStA bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit verwendeten Rechtsinstrumente der EU.

    Im Bereich der Sicherheit sind die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (einschließlich Menschenhandels, Feuerwaffen und illegaler Drogen), die Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, die zu Gewaltextremismus führt, sowie die Bekämpfung der Geldwäsche weiterhin wichtige Themen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

    Vertreter der Justizberufe, die mit Opfern in Kontakt stehen, sollten im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung befähigt werden, diese besser zu unterstützen und besser mit ihnen zu kommunizieren und dabei insbesondere den Bedürfnissen der schutzbedürftigsten Opfer Rechnung zu tragen. 12 Außerdem sollten sie Verfahrensmissbrauch erkennen können und in der Lage sein, die Instrumente einzusetzen, die zur Verhinderung eines solchen Verfahrensmissbrauchs zur Verfügung stehen.

    Kinderrechte 13 , die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Anpassung der Justizsysteme an diese Gruppen, die besonderen Herausforderungen, mit denen Opfer geschlechtsbezogener Gewalt 14 konfrontiert sind, aber auch Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung erfordern eine spezifische Aus- und Fortbildung und müssen darüber hinaus in anderen Kursen thematisiert werden.

    Die Gewährleistung der Verbraucherrechte durch kontinuierliche Aus- und Fortbildung 15 sowohl im materiellen als auch im Verfahrensrecht, stellt angesichts der Tatsache, dass in der COVID‑19‑Pandemie eine Zunahme illegaler Praktiken festgestellt wurde 16 , eine Priorität dar 17 . Die effektive Wahrnehmung der Unionsstaatsbürgerschaftsrechte muss gewährleistet werden, auch im Bereich des freien Verkehrs.

    Für die große Zahl von Rechtspraktikern, die an der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften 18 beteiligt sind, einschließlich solcher, die für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind, wie etwa die Vorschriften zum Schutz EU-interner Investitionen 19 , sind Schulungen erforderlich, teils auch, um das Vertrauen der Investoren zu gewährleisten. Außerdem sollten bei Bedarf Schulungen zum EU-Gesellschaftsrecht, insbesondere zu digitalen Instrumenten und Verfahren, grenzüberschreitenden Umwandlungen und Unternehmenszusammenschlüssen/‑spaltungen, sowie zum EU-Wettbewerbsrecht angeboten werden.

    Darüber hinaus erfordert die Anwendung des EU-Umweltrechts Fachkenntnisse und geht mit einem erhöhten Fortbildungsbedarf einher.

    Befähigen der Rechtspraktiker für den Umgang mit neuen Herausforderungen

    Neue Formen von Terrorismus, Gewaltextremismus und Cyberkriminalität wie auch die COVID-19-Pandemie haben sich nicht nur auf das Leben von Einzelpersonen und Unternehmen ausgewirkt, sondern auch auf die nationalen Justizsysteme, die sich an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Insbesondere die Pandemie hat die Vorgehensweisen von Straftätern verändert, was zu einer erheblichen Zunahme von Delikten im Bereich der Cyber- und Online-Kriminalität sowie der Gesundheit geführt hat. 20 Die Vertreter der Justizberufe müssen auf diese Veränderungen reagieren. 21 Darüber gehen neue Beschäftigungsformen mit Herausforderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts einher. Neue Aus- und Weiterbildungsangebote sollten zügig organisiert und zur Verfügung gestellt werden, wie dies in jüngster Zeit bei Cyberkriminalität und Asylangelegenheiten der Fall war.



    Aufgaben der Aus- und Fortbildungseinrichtungen:

    ·Systematische Bereitstellung von Schulungsangeboten zu dem in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte verankerten EU-Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte im Fortbildungsangebot für Richter und andere Justizbedienstete;

    ·Integration des EU-Rechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, in die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum nationalen Recht und gegebenenfalls Organisation von spezifischen Schulungen zum EU-Recht;

    ·Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung und zur Verbesserung der Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz sowie zur effizienteren Nutzung digitalisierter Gerichtsverfahren und Register;

    ·Gewährleistung einer wirksamen Aus- und Fortbildung im Bereich der neuen EU-Rechtsvorschriften und der Entwicklungen in der Rechtsprechung, die auch die Instrumente der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit und der EUStA abdeckt;

    ·Fokussierung der Aus- und Fortbildung auf den Schutz der Rechte des Einzelnen im digitalen Raum (z. B. Datenschutz, Privatsphäre, Nichtdiskriminierung, Schutz vor geschlechtsbezogener Online-Gewalt, Vertragsrecht, Verbraucherrechte) und auf die Rechte bestimmter Gruppen (z. B. Kinder, Menschen mit Behinderungen, Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt, Rassismus und Diskriminierung);

    ·Überwachung des Schulungsbedarfs und Anpassung der Lehrpläne an neue Herausforderungen.

    Aufgaben der Kommission:

    ·Förderung einer bedarfsgerechten Aus- und Fortbildung von Vertretern der Justizberufe im Gebiet des EU-Rechts;

    ·Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Europarat im Bereich der Aus- und Fortbildung, die auch die EU-Grundrechtecharta abdeckt.

    3.Notwendige Komponenten der über das EU-Recht hinausgehenden Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe

    Die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa sollte über die rein juristische Ausbildung hinausgehen und den Erwerb beruflicher Kompetenzen fördern. Recht und rechtliche Grundsätze bewegen sich nicht in einem luftleeren Raum. Deshalb ist es wichtig, dass die Vertreter der Justizberufe multidisziplinäre Kompetenzen erwerben.

    Auch wenn die Aus- und Fortbildung im Bereich der richterlichen Fähigkeiten 22 in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist sie doch von zentraler Bedeutung für die Effizienz der Justiz, das Vertrauensverhältnis zwischen den Justizsystemen und der Öffentlichkeit sowie das Vertrauen unter den Angehörigen der Rechtsberufe im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Zu den wichtigsten Themen der Aus- und Fortbildung von Richtern gehören standesgemäßes Verhalten, Resilienz, unbewusste Voreingenommenheit, Fall- und Gerichtsverwaltung sowie Führungsqualitäten.

    Für den Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse und Haltungen müssen sich alle Vertreter der Justizberufe darüber hinaus nicht-juristische Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen, z. B. im Bereich der Verhaltenswissenschaften, Psychologie, Anthropologie, Ökonomie und der kognitiven Linguistik.

    Der Erwerb juristischer Fremdsprachkenntnisse ist von zentraler Bedeutung für einen reibungslosen Dialog zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe, durch den wiederum das gegenseitige Vertrauen in grenzüberschreitende Gerichtsverfahren gestärkt wird. Die Beherrschung von Fremdsprachen hilft Vertretern der Justizberufe, fremde Rechtssysteme und ‑konzepte zu verstehen, und erhöht die Teilnahme an grenzüberschreitenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

    Die Kommission fördert fortgeschrittene und fachspezifische Fremdsprachenkurse für Juristen zur Ergänzung des nationalen Angebots und begrüßt, wenn in solchen Kursen sowohl sprachliche als auch rechtliche Aspekte miteinander kombiniert werden – eine Vorgehensweise, die sich als wirksam erwiesen hat.

    Aufgaben der Aus- und Fortbildungseinrichtungen:

    ·Aufnahme richterlicher Fähigkeiten und nicht-juristischer Kenntnisse und Fertigkeiten in die nationalen Aus- und Fortbildungsprogramme;

    ·Anbieten von Fremdsprachenkursen für Juristen, insbesondere für Angehörige der Rechtsberufe, die sich mit grenzüberschreitenden Fällen befassen.

    Aufgaben der Kommission:

    ·Finanzielle Unterstützung grenzüberschreitender Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu nicht-juristischen Themen, sofern ein Zusammenhang mit der juristischen Aus- und Fortbildung besteht.

    4.Verstärkte, umfassendere und gezieltere Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten

    Ein zentrales, übergeordnetes Ziel der Mitteilung von 2011 bestand darin, die Anzahl der aus- und fortgebildeten Rechtspraktiker zu erhöhen, um damit die notwendigen Impulse zu geben. Dies allein hat schon wesentlich zu einem Wandel beigetragen. Die Bewertung der Aus- und Fortbildungsstrategie hat jedoch einige Probleme aufgezeigt, wie z. B. die innerhalb der verschiedenen Berufe und Länder unterschiedlich ausfallenden Ergebnisse. Angesichts dessen ist die Formulierung neuer und anspruchsvoller (aber dennoch differenzierter) Ziele erforderlich, die besser auf den Aus- und Fortbildungsbedarf und den Grad der Teilnahme der betreffenden Berufe an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum EU-Recht zugeschnitten sind.

    Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des EU-Rechts in der EU (%)

    Berufe

    2011

    2012

    2013

    2014

    2015

    2016

    2017

    2018

    2019

    Richter und Staatsanwälte

    24,62 %

    23,04 %

    24,00 %

    29,11 %

    28,10 %

    38,03 %

    48,22 %

    54,66 %

    55,70 %

    Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften

    1,75 %

    0,90 %

    1,52 %

    1,32 %

    2,06 %

    2,39 %

    3,23 %

    4,14 %

    6,40 %

    Rechtsanwälte

    1,79 %

    1,73 %

    5,04 %

    5,28 %

    3,54 %

    4,11 %

    4,88 %

    4,82 %

    3,36 %

    Notare

    11,36 %

    5,75 %

    10,37 %

    15,31 %

    18,07 %

    13,89 %

    27,03 %

    22,35 %

    26,03 %

    Gerichtsvollzieher

    3,57 %

    4,02 %

    3,12 %

    8,29 %

    5,67 %

    7,57 %

    9,55 %

    12,77 %

    16,19 %

    Quelle: Europäische Kommission (EU-28, Ausnahme 2019: EU-27, da keine Daten aus dem Vereinigten Königreich eingegangen sind; Daten aus den jährlichen Berichten über die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene 23 ).

    Insgesamt sollten mehr Justizbedienstete an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum EU-Recht teilnehmen, und Aus- und Fortbildungseinrichtungen sollten das Angebot an nationalen oder grenzüberschreitenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des EU-Rechts verbessern, unabhängig davon, ob sie von der EU (ko-)finanziert werden oder nicht. Dies gilt für alle Justizbediensteten, die EU-Recht anwenden, darunter vor allem Richter, Staatsanwälte und Gerichtsbedienstete, aber auch für Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Mediatoren, Gerichtsdolmetscher/‑übersetzer, Gerichtssachverständige sowie, in bestimmten Fällen, Strafvollzugsbedienstete und Bewährungshelfer.

    Zugeschnittene Ziele

    Richter und Staatsanwälte sind die wichtigsten Garanten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene. 24 Sie sollten auch in Zukunft die wichtigste Zielgruppe für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum EU-Recht bleiben. Richter wenden das EU-Recht von Amts wegen an, setzen die Grundsätze des Vorrangs und der unmittelbaren Wirkung in die Praxis um und legen dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor. Staatsanwälte müssen mit den einschlägigen Teilen des EU-Besitzstands im Bereich der Justiz vertraut sein und diese anwenden, einschließlich der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren, des Schutzes der finanziellen Interessen der EU und der neuen Verfahrensregeln nach der Errichtung der EUStA.

    Die Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind für das reibungslose Funktionieren der Justizsysteme von entscheidender Bedeutung. Einige von ihnen sind an der Abfassung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen, der grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken, Europäischen Zahlungsbefehlen, Europäischen Haftbefehlen und anderen grenzüberschreitenden Verfahren beteiligt. Diese Tätigkeiten erfordern eine Vielfalt von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des EU-Rechts, die genau auf den ermittelten Bedarf zugeschnitten sein sollten. Die Kommission begrüßt, wenn sich alle Einrichtungen, die auf nationaler und europäischer Ebene Aus- und Fortbildungen für Gerichtsbedienstete anbieten, vernetzen, bewährte Verfahren austauschen und die nationalen Aus- und Fortbildungsangebote stärken.

    In vielen Gerichtsverfahren spielen Rechtsanwälte bei der praktischen Umsetzung des EU-Rechts eine entscheidende Rolle, unabhängig davon, ob es sich um nationale, grenzüberschreitende, zivil-, familien-, verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren handelt. Auch ist es Aufgabe der Rechtsanwälte, EU-rechtliche Fragestellungen in bestimmten rechtlichen Situationen anzusprechen. Sie müssen sich kontinuierlich über die jüngsten Entwicklungen im Bereich des EU-Besitzstands auf dem Laufenden halten. Daher sollte man sich auf die Aus- und Fortbildung der privat praktizierenden Rechtsanwälte und deren Bildungseinrichtungen konzentrieren.

    Notare tragen dazu bei, die Wirkung des EU-Rechts in den für Einzelpersonen und Unternehmen relevanten Bereichen wie Erbrecht, Mediation, Insolvenz und Geldwäschebekämpfung sicherzustellen. Dieser Umstand sollte bessere Berücksichtigung in den Aus- und Fortbildungsinhalten finden. Gleichzeitig sollte die Nutzung interaktiver Methoden, auch im Bereich des E‑Learnings, gefördert werden.

    Gerichtsvollzieher sind an der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen beteiligt, z. B. im Rahmen des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Einziehung von Vermögenswerten in einem anderen Land. Obwohl sich ihr beruflicher Status und Hintergrund von Land zu Land unterscheiden, sind sie in etwa einem Drittel der Mitgliedstaaten Gerichtsbedienstete. Um das einschlägige EU-Recht in ihrer täglichen Arbeit korrekt anwenden zu können, müssen sie darin besser geschult werden.

    Verbesserung der Aus- und Fortbildung anderer Berufe auf dem Gebiet des EU-Rechts

    An der Schnittstelle zwischen dieser Strategie und dem Europäischen Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung (LETS) 25 war es sinnvoll, einheitliche Schulungsmaterialien und gemeinsame Lehrgänge für Staatsanwälte, Richter und Ermittler zu entwickeln und zu fördern. In diesem Zusammenhang ist die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem EJTN und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) zu begrüßen; ihre Weiterentwicklung wäre wünschenswert.

    Strafvollzugsbedienstete und Bewährungshelfer sind eine neue Zielgruppe, da ihre Aus- und Fortbildung von zentraler Bedeutung ist, um die Grundrechte während der Haft zu wahren (insbesondere im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen 26 ) und ihre Schlüsselrolle bei der Prävention der Radikalisierung in Haftanstalten und der Sicherstellung des Erfolgs von Wiedereingliederungsprogrammen zu festigen. Außerdem müssen sie über Kenntnisse der EU-Politik, insbesondere im Bereich der Überstellung von Gefangenen, der Bewährung, alternativer Sanktionen, der Aufsicht, der Drogengesetze 27 und sonstiger, häufig in Gefängnissen auftretender Probleme verfügen.

    Schließlich benötigen auch Justizbedienstete wie Mediatoren 28 , Gerichtssachverständige 29 , Insolvenzverwalter 30 und Gerichtsdolmetscher/‑übersetzer 31 zunehmend Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Anwendung des EU-Rechts. Die Qualität ihres Beitrags zu Gerichtsverfahren sollte durch einschlägige Schulungen im EU-Recht verbessert werden.

    Aufgaben aller Interessenträger:

    Bis 2024 sollte die Fort- und Weiterbildung zum EU-Recht jedes Jahr erreichen:

    ·65 % der Richter und Staatsanwälte;

    ·15 % der Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die über Kompetenzen auf dem Gebiet des EU-Rechts verfügen müssen;

    ·15 % der Rechtsanwälte 32 ;

    ·30 % der Notare;

    ·20 % der Gerichtsvollzieher.

    Aufgaben von Netzwerken:

    ·EJTN – Aufbau eines Netzwerkes aller Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Gerichtsbedienstete, um Fachwissen und bewährte Verfahren auszutauschen 33 ;

    ·Europäisches Netz der Fortbildungsakademien der Justizvollzugsanstalten (EPTA) – Ausdehnung auf alle Mitgliedstaaten 34 , Erstellung einer Übersicht des Aus- und Fortbildungsbedarfs im Bereich des EU-Rechts und Formulierung einer angemessenen Reaktion;

    ·Europäische Organisation für Bewährungshilfe (CEP) – weitere Bemühungen im Bereich der Aus- und Fortbildung.

    5.Förderung qualitativ hochwertiger und wirksamer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

    Die justizielle Aus- und Fortbildung ist kein Selbstzweck. Ebenso entscheidend ist, dass sie die zur Erreichung der Zielsetzungen erforderliche Qualität aufweist. Eine gute Methodik, von der Konzeption bis hin zur Umsetzung und Bewertung, ist von wesentlicher Bedeutung. Damit die Rechtspraktiker flexibel auf die Herausforderungen in ihrem beruflichen Alltag reagieren können, müssen die Bildungseinrichtungen den Aus- und Fortbildungsbedarf sowohl aus Sicht der nationalen als auch der europäischen Interessenträger kontinuierlich beobachten.

    Vertreter der Justizberufe müssen mit unterschiedlichen Formen des Lernens in Kontakt kommen: reflektierend, konzeptionell, experimentell und konkret. Ihre Aus- und Fortbildung sollte eine Mischung aus Präsenzlernen, E‑Learning‑Tools und Schulungen am Arbeitsplatz umfassen. Präsenzunterricht, auch in grenzüberschreitender Form, ist unerlässlich, um Kompetenzen und Haltungen zu entwickeln und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, da diese Form des Lernens freie Diskussionen in einem Klima des Vertrauens und Respekts ermöglicht. Sobald die Gesundheitslage es zulässt, sollte er wieder aufgenommen werden. Aus- und Fortbildung auf EU-Ebene sollten auch dazu beitragen, neue Ansätze wie z. B. hybride Formate (Kombination von Präsenz- und Online-Formaten) und berufsübergreifende Präsenzschulungen zu bestimmten relevanten Themen auszutesten.

    Es sollten vielfältige, gut zugängliche Aus- und Fortbildungsinstrumente zum Einsatz kommen, um der Verfügbarkeit und Vielfalt der Lernenden Rechnung zu tragen. Die Aus- und Fortbildung sollte die modernen Technologien 35 gezielter einsetzen, um ein breiteres Publikum zu erreichen und die Qualität der Aus- und Fortbildung zu verbessern. Diese Notwendigkeit wird durch die anhaltende Pandemie und den Wechsel von Präsenz- zu Distanzlernen verstärkt.

    Hochqualitatives E‑Learning und der Zugang zu elektronischen Ressourcen auf dem Gebiet des EU-Rechts sollten für alle Rechtspraktiker eine Selbstverständlichkeit werden. Für eine bestmögliche Nutzung der E‑Justiz sollten sie die Vorteile von Präsenzaktivitäten mit aktuellen Materialien und Distanzlerntools ergänzen und so ihre Wirksamkeit steigern.

    Maßnahmen auf nationaler Ebene verfügen nicht über dieselbe Schlagkraft wie grenzüberschreitende Aktivitäten. Der allgemeine und spezifische grenzüberschreitende Austausch zwischen Richtern, Staatsanwälten und Gerichtspräsidenten bleibt eine Priorität. Er stärkt die gemeinsame europäische Rechtskultur, baut Vertrauen auf und fördert die einheitliche Anwendung des EU-Rechts. Der Austausch sollte einen spürbaren Mehrwert für die Teilnehmer mit sich bringen und die Auswirkungen im beruflichen Umfeld verstärken.

    Bei allen Schulungen sollte nachgewiesen werden, dass die gesetzten Ziele erreicht wurden. Im Rahmen der Bewertung sollten neben der Zufriedenheit der Teilnehmer von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die Änderung von Haltungen und die Auswirkungen auf die berufliche Leistung bewertet werden 36 .

    Aufgaben der Aus- und Fortbildungseinrichtungen:

    ·Strikteres Befolgen der Empfehlungen im Ratgeber für Anbieter von Aus- und Fortbildungen 37 und im EJTN-Handbuch über die Methoden der justiziellen Aus-und Fortbildung in Europa 38 ;

    ·Organisieren von grenzüberschreitenden Fortbildungsmaßnahmen für mindestens 5 % aller Richter und Staatsanwälte; Motivieren neuer Teilnehmer zur Teilnahme;

    ·Anbieten von interaktiven, praxisbezogenen und für alle Teilnehmer zugänglichen E‑Learning-Formaten, die exakt auf die Aus- und Fortbildungsziele zugeschnitten sind;

    ·Ausloten des Potenzials moderner Techniken, wie z. B. des virtuellen Präsenzunterrichts und von erweiterten Realitätslösungen;

    ·Verstärkt auf E‑Schulungen nach dem Kapsel-Prinzip (kurz, aktuell, stark fokussiert) zurückgreifen, um den unmittelbaren Bedürfnissen der Justizbediensteten im Zusammenhang mit einem konkreten Fall gerecht zu werden;

    ·Sicherstellen, dass die Ausbilder darin geschult werden, das Potenzial der ELearning‑Methoden voll auszuschöpfen;

    ·Bewertung aller Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nach der Zufriedenheit der Teilnehmer, der Kompetenzsteigerung und gegebenenfalls den Auswirkungen auf die Leistung.

    Aufgaben der Kommission:

    ·Gegebenenfalls Verwendung eines gemeinsamen Bewertungsformulars für die von der EU unterstützten Tätigkeiten;

    ·Integration einer „Europäischen Plattform für Berufsbildung“ in das Europäische e‑Justice-Portal 39 als zentrale Informationsquelle zu Aus‑ und Fortbildungsmaßnahmen für Justizbedienstete und als zentrale Anlaufstelle für Material zum Selbststudium im Bereich des EU-Rechts.

    6.Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung junger Rechtspraktiker

    Neue Justizbedienstete sollten im Rahmen ihrer Erstausbildung mit dem Rechtssystem und der Rechtskultur der EU vertraut gemacht werden 40 , um ein praktisches Verständnis für die Rolle des EU-Rechts in den nationalen Rechtssystemen, den Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und ihre Rolle als europäische Vertreter der Justizberufe zu entwickeln. Im Rahmen der Erstausbildung (sofern vorhanden) sollte daher ausreichend Zeit für eine hochwertige Einweisung in die Bereiche EU-Recht, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, richterliche Fähigkeiten und Sprachkenntnisse aufgewendet werden. Schulungen zu den systemischen Elementen des EU-Rechts 41 sollten Standard sein.

    Aufgaben der Aus- und Fortbildungseinrichtungen:

    ·Sicherstellen, dass jeder Erstausbildungslehrplan Module zum EU-Recht enthält, die in die Ausbildung zum nationalen Recht eingebettet sind oder als eigenständige Maßnahme angeboten werden;

    ·Den EU-Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die „richterlichen Fähigkeiten“ als Standardkomponenten in das justizielle Erstausbildungsangebot für Berufsanfänger aufnehmen;

    ·Vorsehen, dass jeder künftige oder neu ernannte Richter und Staatsanwalt im Rahmen seiner Erstausbildung an einem grenzüberschreitenden Austausch teilnehmen kann;

    ·Den AIAKOS-Austausch des EJTN für künftige und neu ernannte Richter und Staatsanwälte 42 zu einer Standardkomponente des Erstausbildungsangebots machen. Die nationalen Einrichtungen für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten sollten bei der Organisation behilflich sein;

    ·Juristische Fremdsprachenkurse zu einem Standardbestandteil des Erstausbildungsangebots machen.

    7.Stärkung der gemeinsamen Verantwortung

    Für die justizielle Aus- und Fortbildung sind die Mitgliedstaaten, die Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nationalen und europäischen Organisationen der Justizberufe und die EU gemeinsam zuständig. Alle Beteiligten müssen sich stärker einbringen.

    Die Hauptverantwortung liegt bei den nationalen Interessenträgern.

    Nationale Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Justizministerien, Justizräte und Staatsanwaltschaften sowie die für reglementierte Berufe zuständigen Stellen sind wichtige Akteure, wenn es darum geht sicherzustellen, dass das Aus- und Fortbildungsangebot den Bedürfnissen der Angehörigen der Rechtsberufe entspricht. Es müssen angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, was die finanziellen Mittel, das Personal für die Organisation der Aus- und Fortbildung und die Zeit für die Teilnahme an den Angeboten angeht. Durch die Festlegung verbindlicher Aus- und Fortbildungsquoten kann sichergestellt werden, dass diese als Teil der regulären Arbeitsregelungen gesehen werden. Informationen zu Aus- und Fortbildungsangeboten auf nationaler und EU-Ebene müssen proaktiv verbreitet, und die Teilnahme muss gefördert werden.

    Führungskräfte und hochrangige Angehörige der Justizberufe sollten in den Aufbau einer echten Aus- und Fortbildungskultur eingebunden werden. Es ist ein Haltungswandel erforderlich, um Justiz und die Berufsverbände zu lernenden Organisationen zu machen, die das Thema der Aus- und Fortbildung als Investition und nicht als Ablenkung vom Arbeitsalltag betrachten.

    Netze von Experten für EU-Recht

    Die Vertreter der Justizberufe müssen nicht alle Einzelheiten des EU-Rechts beherrschen, sondern in der Lage sein, die entsprechenden Vorschriften im Bedarfsfall zu beachten. Sie sollten sich auf einen Peer verlassen können, der in völliger Unabhängigkeit Fachwissen und Unterstützung auf dem Gebiet des EU-Rechts bereitstellen kann und einem Netz angehört, das zu diesem Zweck auf nationaler Ebene eingerichtet wurde. Darin besteht der anerkannte Mehrwert der nationalen Netze von Gerichtskoordinatoren für EU-Recht.

    Die besondere Funktion des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

    Durch seine Mitglieder ist das EJTN am besten in der Lage, nationale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum EU-Recht zu koordinieren und grenzüberschreitende Aus- und Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte, einschließlich von Austauschmaßnahmen, zu entwickeln. 43 Seine neun Grundsätze der justiziellen Fortbildung 44 werden zusehends zu einem globalen Bezugspunkt für eine gute justizielle Aus- und Fortbildung. Es bedarf einer stabilen und angemessenen Finanzierung.

    Akteure auf EU-Ebene sind wichtige Multiplikatoren

    Die Europäische Rechtsakademie (ERA) und das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA-Luxemburg) tragen dazu bei, die Kenntnisse auf dem Gebiet des EU-Rechts zu konsolidieren. Sie sollten ihr Aus- und Fortbildungsangebot weiter ausbauen, die Qualität ihrer Tätigkeiten gewährleisten und die Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse fördern.

    Netzwerke von Justizbediensteten, wie der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) für Rechtsanwälte, der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE)“ für Notare und die Europäische Union der Gerichtsvollzieher (UEHJ) für Gerichtsvollzieher, sind für die Verbesserung der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des EU-Recht von großer Bedeutung. Indem sie dafür sorgen, dass die erstellten Materialien von ihren Mitgliedern übernommen und weiterverwendet werden, und die nationale Einführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen fördern, kommt ihnen eine zentrale Rolle bei der umfassenden Umsetzung dieser Strategie zu. Der Erfahrungsaustausch zwischen Aus- und Fortbildungseinrichtungen aus verschiedenen Mitgliedstaaten sollte es ihnen ermöglichen, über Lücken in ihrem Aus- und Fortbildungsangebot nachzudenken, Innovationen anzustoßen und auf bewährten Verfahren mit nachgewiesenen Ergebnissen aufzubauen.

    Europäische Netzwerke von Justizbediensteten, die sich auf einzelne Bereiche des EU-Rechts konzentrieren, spielen als Multiplikatoren ebenfalls eine wichtige Rolle.

    Unterstützung seitens der Kommission

    Die Kommission wird im Rahmen des Programms „Justiz“ und anderer einschlägiger Finanzierungsprogramme hochwertige Aus- und Fortbildungsprojekte mit europäischer Dimension unterstützen. 45 Sie wird die Schulungen für Multiplikatoren, einschließlich Ausbildern, unterstützen und grenzüberschreitende Konsortien von Aus- und Fortbildungseinrichtungen fördern. Sie wird die Arbeit der in diesem Bereich tätigen Netze weiter fördern, mittels Konferenzen die Zusammenarbeit begünstigen und den Einsatz moderner Technologien und des europäischen e‑Justice-Portals unterstützen.

    Die Kommission wird Projekte unterstützen, die sich auf Schwerpunktbereiche der EU beziehen, neue Ideen testen und auf spezifische punktuelle Bedürfnisse eingehen. Sie wird der Bewertung des Aus- und Fortbildungsbedarfs und der Nachhaltigkeit der Ergebnisse besondere Aufmerksamkeit widmen und Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die von der EU kofinanziert werden, auffordern, mehr zu tun, um die Dauerhaftigkeit der Schulungen und anderer Outputs zu gewährleisten. Sie wird alle in der Haushaltsordnung vorgesehenen Mittel nutzen, um den Zugang zu EU-Mitteln, einschließlich der Antrags- und Finanzhilfeverwaltungsverfahren, zu vereinfachen. 46

    Ausrichtung auf Justizbedienstete außerhalb der EU

    Die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa konzentriert sich auf die Justizbediensteten innerhalb der EU. Im Laufe der Jahre wurde die Zusammenarbeit jedoch auf die Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten für die Mitgliedschaft in der EU sowie auf andere Länder ausgedehnt, die ihr Interesse daran bekundet hatten, sich zur Verbesserung der Funktionsweise ihrer Justizsysteme mit der Justizkultur der EU vertraut zu machen. 47 Insbesondere in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten 48 sind Aus- und Fortbildungen zum Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit erforderlich, da diese in Vorgriff auf ihren EU-Beitritt vorrangig an der Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte arbeiten müssen. 49

    Die Kommission fördert insbesondere die Teilnahme von Justizbediensteten aus dem Westbalkan an der grenzüberschreitenden justiziellen Aus- und Fortbildung. Im Rahmen der Unterstützung dieser Region möchte die EU Kohärenz und Nachhaltigkeit gewährleisten und Herausforderungen auf Grundlage einer fundierten Bewertung des Aus- und Fortbildungsbedarfs und eines problemorientierten (anstelle eines geberorientierten) Ansatzes angehen. Die strukturelle Zusammenarbeit zwischen den justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Westbalkan sollte sowohl auf regionaler Ebene als auch im Verhältnis zur EU weiter gestärkt werden. Gegebenenfalls sollte hierzu auch eine Konsolidierung der Rolle des EJTN gehören, das in seiner Funktion als Kompetenzzentrum den Aufbau von Kapazitäten und methodische Verbesserungen unterstützen könnte.

    Mit EU-finanzierten Initiativen im Bereich der justiziellen Aus- und Fortbildung könnte man in anderen Nicht-EU-Ländern, insbesondere in Afrika und Lateinamerika, weitere Synergien anstreben und damit einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit leisten. 50

    Nachhaltigkeit

    Die Verbreitung, Umsetzung, Weiterverwendung und Aktualisierung sowie Anpassung an die innerstaatlichen Rahmenbedingungen von Aus- und Fortbildungsmodulen, ‑paketen und ‑veröffentlichungen, wie Handbüchern und Leitlinien, die mit Unterstützung von EU-Mitteln 51 erstellt und von nationalen und EU-weit agierenden Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemeinsam genutzt werden, wird mit ebenso großem Nachdruck gefördert wie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die sich gezielt an Multiplikatoren, z. B. Ausbilder, wenden.

    Überwachung

    Die Kommission wird auch in Zukunft über die Fortschritte bei der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten auf dem Gebiet des EU-Rechts berichten. Sie wird gemeinsam mit den Interessenträgern darüber nachdenken, wie die Datenerhebung und ‑analyse verbessert werden können.



    Empfehlungen:

    ·Alle Mitgliedstaaten – Einrichtung eines nationalen Netzes von Koordinatoren für EU-Recht für Richter und Staatsanwälte; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen diesen Netzen;

    ·Andere Justizberufe – Schaffung ähnlicher Stellen zur Unterstützung des Peer-Learnings am Arbeitsplatz.

    Aufgaben der Interessenträger:

    ·EJTN – Bereitstellung hochwertiger Schulungen, einschließlich E‑Learning, für Richter und Staatsanwälte, Eingehen auf die Bedürfnisse der Gerichtsbediensteten und Erhöhung des Multiplikatoreffekts der auf EU-Ebene erzielten Ergebnisse durch Verbesserung des EU-Recht-bezogenen Aus- und Fortbildungsangebots für seine Mitglieder;

    ·Auf EU-Ebene agierende Netzwerke, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Organisationen für Justizbedienstete – Förderung, Koordinierung und/oder Organisation grenzübergreifender Fortbildungsmaßnahmen, einschließlich interaktiver Online-Schulungen, bei gleichzeitiger Vervielfachung der Schulungseffekte.

    Aufgaben der Kommission:

    ·Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern, um zur Verwirklichung der Ziele dieser Strategie beizutragen;

    ·Finanzielle Unterstützung seitens der EU für hochwertige Projekte, die zur nachhaltigen Deckung eines konkreten Aus- und Fortbildungsbedarfs bestimmt sind, sowie für das EJTN im Rahmen des Programms „Justiz“;

    ·Einrichtung eines verbesserten Überwachungssystems in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern.

    8.Fazit

    Diese Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 definiert den Rahmen für ein ehrgeiziges Paket aus Schlüsselmaßnahmen zur Förderung der korrekten und wirksamen Anwendung des EU-Rechts. Ziel ist die Konsolidierung einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur auf Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und des gegenseitigen Vertrauens.

    Um den Erfolg der Strategie zu gewährleisten, fordert die Kommission alle Interessenträger – Justizministerien, Räte für Justiz und Staatsanwaltschaft, die Verbände der freien Berufe, die europäischen Verbände der Justizbediensteten, die Aus- und Fortbildungseinrichtungen auf nationaler und EU-Ebene, die EU-Organe und -Einrichtungen – auf, sich zur Erreichung der in der Strategie niedergelegten quantitativen und qualitativen Ziele zu verpflichten.

    Die Kommission wird die Umsetzung der Strategie regelmäßig überwachen und mit den anderen Unionsorganen zusammenarbeiten, um die erforderliche politische Unterstützung für die Verwirklichung der Ziele sicherzustellen.

    (1)

       Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

    (2)

       COM(2011) 551 final.

    (3)

       Justizielle Aus- und Fortbildung in den EU-Mitgliedstaaten, Studie des Europäischen Parlaments (IPOL‑JURI‑ET(2011)453.198).

    (4)

       Bewertung der Europäischen Strategie für die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten für den Zeitraum 2011-2020, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2019) 380).

    (5)

       Berichte der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Kommission.

    (6)

        https://ec.europa.eu/info/consultations/training-justice-professionals-eu-law-evaluation_de

    (7)

       Mitteilungen der Kommission, Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union: Ein Konzept für das weitere Vorgehen (COM(2019) 343 final) und Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020: Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (COM(2020) 580 final).

    (8)

       Siehe die Datenschutz-Grundverordnung, die Strafverfolgungsrichtlinie und die jüngste Rechtsprechung des EuGH, z. B. Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights, verbundene Rechtssachen C‑293/12 und C‑594/12; Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige, C‑203/15.

    (9)

       Mitteilung der Kommission, Strategy to reinforce the application of the Charter of Fundamental Rights in the EU (Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU) (COM(2020) 711 final).

    (10)

       Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission Digitalisation of justice in the EU (Digitalisierung der Justiz in der EU) (COM(2020) 710 final).

    (11)

       Schlussfolgerungen des Rates zum Zugang zur Justiz – die Chancen der Digitalisierung nutzen (2020/C 342 I/01).

    (12)

       Mitteilung der Kommission, EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) (COM(2020) 258 final).

    (13)

       Bevorstehende EU-Kinderrechtsstrategie (Verabschiedung voraussichtlich im Jahr 2021).

    (14)

       Siehe den Leitfaden der Internationalen Juristenkommission Women’s access to justice for gender-based violence (Zugang von Frauen zur Justiz wegen geschlechtsbezogener Gewalt): http://www.icj.org/wp-content/uploads/2016/03/Universal-Womens-accesss-to-justice-Publications-Practitioners-Guide-Series-2016-ENG.pdf

    (15)

       Lebenslanges berufsbegleitendes Lernen.

    (16)

       Beispielsweise unseriöse Unternehmen, die auf unlautere Geschäftspraktiken zurückgreifen, massive Flugstornierungen, ohne dass den Erstattungsansprüchen der Verbraucher nachgekommen wurde.

    (17)

       Dies umfasst Schulungen zu den einzigartigen Kooperationsmechanismen zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, z. B. im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung (EU) 2017/2394).

    (18)

       Mitteilung der Kommission Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (COM(2020) 94 final).

    (19)

       Mitteilung der Kommission, Schutz EU-interner Investitionen (COM(2018) 547 final).

    (20)

       Beispielsweise Cyberangriffe im Gesundheitsbereich, Handel mit gefälschten Arzneimitteln, Betrug bei Schutzausrüstung oder COVID‑19‑Tests sowie illegale Entsorgung von Sanitärabfällen.

    (21)

          https://www.cepol.europa.eu/media/news/cepol-issues-fast-track-needs-analysis-impact-covid-19-law-enforcement-training

    (22)

       D. h. die Gesamtheit der Fertigkeiten und Haltungen, die die Tätigkeit eines Richters ausmachen.

    (23)

       Siehe Fußnote 5 und den Bericht 2020; https://ec.europa.eu/info/law/cross-border-cases/training-legal-practitioners-and-training-practices_de .

    (24)

       Alle Gerichtsbarkeiten, einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sind betroffen.

    (25)

       Siehe Mitteilung der Kommission (COM(2013) 172).

    (26)

       Siehe Urteil vom 5. April 2016, PPU Aranyosi und Căldăraru, C‑404/15 und C‑659/15, Urteil vom 25. Juli 2018, PPU ML, C‑220/18, und Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C‑128/18.

    (27)

       EU-Agenda zur Drogenbekämpfung und Aktionsplan für den Zeitraum 2021-2025 (COM(2020) 606).

    (28)

       Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3).

    (29)

       Schlussfolgerungen des Rates und Aktionsplan für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen kriminaltechnischen Raums (Dok. 10128/16).

    (30)

       (Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 19) und Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 18).

    (31)

       Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 1).

    (32)

       Schwierigkeiten bei der Datenerhebung werden bei der Überwachung der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten berücksichtigt.

    (33)

       Die Kommission begrüßt die Entscheidung des EJTN, seine Zielgruppe auf die Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften auszudehnen.

    (34)

       Derzeitige EU-Mitglieder: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Kroatien, Irland, Italien, Luxemburg, Lettland, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden.

    (35)

       Beispielsweise virtueller Präsenzunterricht: interaktives virtuelles Klassenzimmer; virtuelle Realität: virtuelle Lernumgebung, auf die mit digitalen Geräten zugegriffen wird; erweiterte Realität: eine reale Umgebung, die durch computergenerierte Wahrnehmungsinformationen verbessert wird; gemischte Realität: die Realität wurde durch virtuelle Elemente ergänzt.

    (36)

       Siehe EJTN-Guidelines for the evaluation of judicial training practices (EJTN-Leitlinien zur Bewertung der Praktiken im Bereich der justiziellen Aus- und Fortbildung); https://bit.ly/2UDmqtX

    (37)

        https://e-justice.europa.eu/fileDownload.do?id=6be18efc-ab06-4b4f-b4d5-c1c8eb4107f8

    (38)

        http://www.ejtn.eu/Methodologies--Resources/Training-Methods

    (39)

        https://e-justice.europa.eu/content_european_training_platform-37158-de.do?init=true

    (40)

       Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für künftige oder neu ernannte Rechtspraktiker.

    (41)

       Allgemeine Grundsätze des EU-Rechts und der Rechtsbehelfe, Rolle des EuGH, Funktionsweise der justiziellen Zusammenarbeit, Auffinden sachdienlicher Informationen und Formulare usw.

    (42)

       Das AIAKOS-Programm bringt künftige oder neu ernannte Richter aus verschiedenen Mitgliedstaaten an Fortbildungseinrichtungen, Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen, um das gegenseitige Verständnis der verschiedenen europäischen Justizkulturen und ‑systeme zu fördern und die betreffenden Rechtspraktiker für die europäische Dimension ihrer (künftigen) Arbeit zu sensibilisieren.

    (43)

       Schlussfolgerungen des Rates, Schulung von Angehörigen der Rechtsberufe: ein wesentliches Instrument für die Konsolidierung des EU-Besitzstands (2014/C 443/04).

    (44)

        http://www.ejtn.eu/PageFiles/15756/Judicial%20Training%20Principles_DE.pdf

    (45)

       Dazu gehören die Vorschläge der Kommission für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) (COM(2018) 382), „Erasmus“: das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (COM(2018) 367), das Programm „Rechte und Werte“ (2021-2027) (COM(2018) 383), das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (COM(2018) 385), das Betrugsbekämpfungsprogramm der EU (COM(2018) 386) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) (COM(2018) 465).

    (46)

       Siehe Fußnote 4 (Seite 44).

    (47)

       Gemeinsame Mitteilung, Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2015) 50 final); Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020: Stärkung der Resilienz – eine östliche Partnerschaft, die allen Vorteile bringt (JOIN(2020) 7 final).

    (48)

       Mitteilung der Kommission Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den Balkan (COM(2020) 57 final).

    (49)

       Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (7002/20).

    (50)

       Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika (JOIN(2020) 4 final); Lateinamerika und Karibik, Bündelung der Kräfte für eine gemeinsame Zukunft (JOIN(2019) 6 final).

    (51)

       Beispielsweise Training guide on the rule of law for judges and prosecutors (Schulungsleitfaden zur Rechtsstaatlichkeit für Richter und Staatsanwälte) ( http://www.ejtn.eu/PageFiles/16144/2019-056-Training%20guide-v5_FINAL.pdf ); Rule of law in Europe – perspectives from practitioners and academics (Rechtsstaatlichkeit in Europa – Perspektiven von Praktikern und Wissenschaftlern) ( http://www.ejtn.eu/PageFiles/16144/2019-056-RoL%20Manual-170x240-WEB_FINAL.pdf ), EU environmental law training package (EU-Schulungsprogramm zum Umweltrecht) ( https://ec.europa.eu/environment/legal/law/training_package.htm ).

    Top