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Document 52020DC0591

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU

    COM/2020/591 final

    Brüssel, den 24.9.2020

    COM(2020) 591 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    über eine
    Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU


    1.Kontext

    Die Zukunft unseres Finanzwesens ist digital: Verbraucher und Unternehmen greifen zunehmend auf digitale Finanzdienstleistungen zu, innovative Marktteilnehmer führen neue Technologien ein und Geschäftsmodelle sind im Wandel begriffen. Digitale Finanzdienstleistungen haben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Leben unter den ungewohnten Umständen der Covid-19-Pandemie einfacher gemacht. So war es dank Online-Verifizierungsverfahren möglich, aus der Entfernung Konten zu eröffnen und zahlreiche Finanzdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ein wachsender Teil der Zahlungen an der Ladenkasse wird nun elektronisch und kontaktlos abgewickelt und Online-Käufe (elektronischer Handel) haben erheblich zugenommen. Neue Finanztechnologien (FinTech) haben dazu beigetragen, dass Kredite wie etwa die im Zusammenhang mit Covid-19 staatlich geförderten Darlehen auf breiterer Basis vergeben und schneller bewilligt werden können. Da mehr Menschen Online-Finanzdienstleistungen nutzen und die Beschäftigten der Finanzbranche selbst von zu Hause aus arbeiten, gewinnen Sicherheit und Verlässlichkeit der digitalen Infrastrukturen ständig an Bedeutung.

    Selbst dem letzten Zweifler muss nun klar sein: Das digitale Finanzwesen hat eine Menge zu bieten und Menschen wie Unternehmen in Europa sind bereit dafür.

    Dies muss Europa sich für seine Aufbaustrategie gründlich zunutze machen, will es dazu beitragen, den durch die Pandemie verursachten sozialen und wirtschaftlichen Schaden zu beheben 1 . Digitale Technologien werden für die Wiederankurbelung und Modernisierung der europäischen Wirtschaft branchenübergreifend von zentraler Bedeutung sein. Sie werden Europas Rolle als globaler digitaler Akteur stärken. Zugleich müssen Finanzdienstleistungsnutzer vor den Risiken geschützt werden, die mit der verstärkten Nutzung digitaler Finanzdienstleistungen einhergehen.

    Wie bereits Anfang des Jahres 2  und unlängst im Kontext des Aufbauplans 3 dargelegt, stellt die Förderung der Digitalisierung in der EU eine der großen Prioritäten der Kommission dar. Der europäische Finanzsektor kann dabei auf vielen innovativen Projekten in den Mitgliedstaaten und auf seiner führenden Rolle in Bereichen wie den digitalen Bezahltechnologien aufbauen. Wenn wir die Digitalisierung im Finanzwesen voranbringen, wird dies zur digitalen Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt beitragen. Verbrauchern wie Unternehmen würde dies erheblichen Nutzen bringen.

    Angesichts der großen Trends bei der digitalen Innovation (Abschnitt 2) wird in dieser Mitteilung ein strategisches Ziel für das digitale Finanzwesen in Europa gesetzt (Abschnitt 3) und werden vier Prioritäten und damit verbundene Maßnahmen festgelegt, die wir ergreifen möchten, um Verbrauchern und Unternehmen die Vorteile des digitalen Finanzwesens zu erschließen und zugleich die damit verbunden Risiken zu mindern (Abschnitt 4). Diese Mitteilung baut auf dem FinTech-Aktionsplan von 2018 4 und den Arbeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) auf. Eingeflossen sind auch die Rückmeldungen zu unserer öffentlichen Konsultation und zu den Outreach-Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2020 5 , der Bericht des Europäischen Parlaments über das Digitale Finanzwesen 6 , der Bericht der Sachverständigengruppe „Rechtliche Hindernisse für Finanzinnovationen“ (ROFIEG) 7 , die Empfehlungen des hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion 8 und die KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa 9 .

    Zahlungsdienste nehmen unter den digitalen Finanzdienstleistungen eine Schlüsselposition ein. Sie sind die Speerspitze der Innovation und für die Förderung der digitalen Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Digitale Zahlungsverfahren ermöglichen natürlichen Personen und Unternehmen sichere und effiziente Transaktionen. Für Zahlungen an der Ladenkasse und im Online-Handel, für die Begleichung von Rechnungen, die Rückzahlung von Darlehen oder Hypotheken, für Überweisungen wie auch für die Auszahlung von Gehältern oder Renten sind sie unverzichtbar. Aus diesem Grund erfordern sie spezifische politische Maßnahmen, die in der zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichten Mitteilung „Eine EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr“ näher ausgeführt werden 10 . 

    2.Hintergrund: Trends bei der digitalen Innovation

    Die Digitalisierung der Wirtschaft hat die Innovations- und Geschäftsmodelle auch im Finanzdienstleistungsbereich verändert.

    Innovation stützt sich zunehmend auf digitale Technik, was den Unternehmen das Wachstum erleichtert. Innovationen bringen mehr und mehr neue Produkte, Prozesse oder Geschäftsmodelle hervor, die durch digitale Technologien ermöglicht werden. IT-Systeme in Verbindung mit der geeigneten Software sind von ihrer anfangs rein unterstützenden Funktion für viele Unternehmen mittlerweile zu einer tragenden Säule ihrer Geschäftstätigkeit geworden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Digitalisierung substanzielle neue Chancen eröffnet, da digitale Netze und Datendienste in der Regel Skaleneffekte erleichtern und es ermöglichen, bei geringeren Kosten bessere Dienstleistungen zu erbringen.

    Innovationszyklen werden kürzer, offener und kollaborativer. Digitale Technologien und Anwendungen sind zunehmend modular angelegt und kommunizieren miteinander über Programmierschnittstellen (API). Sie ermöglichen stärker auf den Bedarf des Kunden zugeschnittene Dienstleistungen und bieten auch mehr Möglichkeiten für Experimente und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren. Dies könnte sich in vielerlei Hinsicht auf die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht werden, auswirken.

    Daten werden zusammen mit IT-Infrastruktur mehr und mehr zu einer zentralen Innovationskomponente. Für Finanzdienstleistungen sind sie wichtiger denn je. Mit digitalen Daten lassen sich künftige Ereignisse präziser vorhersagen, was die Erbringung maßgeschneiderter Dienste ermöglicht. Die Analyse eines zusammengeführten Datensatzes verschafft tiefere Einblicke als die Betrachtung einzelner Sätze, und der wirtschaftliche Nutzen eines Datensatzes ist höher, wenn mehrere Parteien gleichzeitig auf ihn zugreifen können. Zur Maximierung des Datenwerts müssen Verbundtechnologien eingesetzt werden. IT-Infrastruktur ist heute zunehmend in der Cloud angesiedelt, was ein hohes Maß an operativer Flexibilität ermöglicht und den Zugang zu moderner Datenverarbeitungstechnologie erleichtert. Diese Entwicklungen werfen aber auch wichtige neue Fragen zum Verbraucherschutz und zur verantwortungsvollen Nutzung von Verbraucherdaten auf.

    Gleichzeitig verändert Innovation die Marktstrukturen. Viele erfolgreiche FinTech-Start-ups sind in Europa angesiedelt. Etablierte Unternehmen überdenken ihre Geschäftsmodelle von Grund auf neu und arbeiten dabei häufig mit FinTech-Unternehmen zusammen. Kleine wie große Technologieunternehmen („BigTech“) sind zunehmend im Finanzdienstleistungssektor tätig. Diese Entwicklungen sind für Verbraucher und Nutzer, aber auch für die Finanzstabilität mit neuen Risiken verbunden und könnten sich signifikant auf den Wettbewerb bei den Finanzdienstleistungen auswirken.

    3.Unser strategisches Ziel: Nutzung des digitalen Finanzwesens zum Wohl der Verbraucher und Unternehmen

    Europa und der europäische Finanzsektor müssen sich die neuen Trends und alle Chancen, die die digitale Revolution bietet, zunutze machen.

    Europa muss das digitale Finanzwesen mit starken europäischen Unternehmen an der Spitze weiter voranbringen.

    Unser Ziel ist es, die Vorteile des digitalen Finanzwesens für die europäischen Verbraucher und Unternehmen zu erschließen.

    Europa sollte das digitale Finanzwesen auf der Grundlage der europäischen Werte und einer soliden Regulierung der Risiken fördern.

    Unsere Konsultationen mit Interessenträgern aus ganz Europa haben gezeigt, dass dieses Ziel auf breiter Basis unterstützt wird, und zwar aus mehreren Gründen:

    ·Die Nutzung des digitalen Finanzwesens würde Innovationen freisetzen und Möglichkeiten für die Entwicklung besserer Finanzprodukte für Verbraucher eröffnen, auch für solche, die derzeit keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben. So können neue Wege zur Lenkung von Finanzmitteln in EU-Unternehmen, insbesondere in KMU, erschlossen werden.

    ·Mit der Förderung des digitalen Finanzwesens würde daher auch die europäische Aufbaustrategie und der breitere Umbau der Wirtschaft unterstützt. Dies würde neue Wege eröffnen, um Mittel zur Unterstützung des Green Deals und der neuen Industriestrategie für Europa zu mobilisieren.

    ·Da das digitale Finanzwesen keine Grenzen kennt, kann es auch zur Integration der Finanzmärkte im Rahmen der Bankenunion und der Kapitalmarktunion beitragen 11 und so die europäische Wirtschafts- und Währungsunion stärken.

    ·Nicht zuletzt würde ein starker und dynamischer digitaler Finanzsektor die Fähigkeit Europas zur Wahrung und Stärkung seiner offenen strategischen Autonomie im Finanzdienstleistungssektor verbessern und damit auch die Fähigkeit zur Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsystems stärken, sodass die Stabilität des europäischen Finanzsystems und die europäischen Werte geschützt werden können.

    Zur Erreichung dieses strategischen Ziels werden wir in unserer verbleibenden Amtszeit vier Prioritäten mit konkreten Maßnahmen verfolgen, die im nachfolgenden Abschnitt dargelegt werden.

    4.Vier Prioritäten für die digitale Transformation des EU-Finanzsektors

    Angesichts der oben skizzierten Trends und Ziele und wie in der großen Mehrheit der Rückmeldungen auf die Konsultation zu dieser Strategie 12 befürwortet, werden die EU-Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels bis 2024 von vier Prioritäten geleitet.

    Die erste Priorität besteht darin, der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen entgegenzuwirken, damit die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher grenzübergreifend auf Dienstleistungen zugreifen und die europäischen Finanzunternehmen ihr digitales Geschäft ausweiten können (4.1). Viele Unternehmen haben bestätigt, dass eine länderübergreifende Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit für sie außerordentlich wichtig ist, da Online-Dienste zwar in der Entwicklung teuer sind, sich aber günstig reproduzieren lassen und oftmals einen Einsatz in großem Maßstab erfordern. Ein länderübergreifender Markt, der potenziell größer ist, erleichtert die Aufnahme der für die Entwicklung solcher Dienste erforderlichen Mittel. Die Verbraucherinnen und Verbrauchern erhalten echten Zugang zu grenzüberschreitenden Diensten. Zudem können Unternehmen, die die kritische Größe erreichen, solche Dienste möglicherweise zu einem günstigeren Preis und in besserer Qualität erbringen.

    Die zweite Priorität besteht darin sicherzustellen, dass der Regulierungsrahmen der EU die digitale Innovation im Interesse von Verbrauchern und Markteffizienz erleichtert (4.2). Innovationen, die sich auf die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder auf künstliche Intelligenz (AI) stützen, können Finanzdienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen potenziell verbessern. Der Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen sollte sicherstellen, dass diese auf verantwortungsvolle Weise und im Einklang mit den Werten der EU eingesetzt werden. Grundsätzlich machen schnellere, offenere und stärker kollaborative Innovationszyklen eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der EU-Finanzdienstleistungsvorschriften und der Aufsichtspraxis erforderlich, da nur so gewährleistet werden kann, dass diese digitalen Innovationen förderlich sind und auch bei einem sich wandelnden Marktumfeld angemessen und relevant bleiben.

    Dritte Priorität ist die Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums zur Förderung datengestützter Innovationen auf der Grundlage der europäischen Datenstrategie 13 . Dazu gehören auch ein verbesserter Datenzugriff und ein verbesserter Datenaustausch innerhalb des Finanzsektors (4.3). Die EU hat dafür gesorgt, dass Unternehmen – einschließlich Finanzunternehmen – umfassende Finanz- und Nichtfinanzdaten über ihre Geschäfte und Produkte offenlegen. Auch bei der Ermöglichung des Datenaustauschs über Zahlungskonten hat sie im Zuge der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie den Weg gewiesen. Weitere Schritte, die unter Einhaltung der Datenschutz- und Wettbewerbsbestimmungen den Datenaustausch weiter verbessern und zu einer stärkeren Öffnung zwischen und innerhalb der Sektoren führen, werden den Finanzsektor in die Lage versetzen, sich datengestützte Innovationen in vollem Umfang zunutze zu machen. Dies wird Anreize für die Entwicklung innovativer Produkte für Verbraucher und Unternehmen setzen und umfassendere politische Ziele wie die Schaffung eines Datenbinnenmarkts fördern. Zudem wird es den Zugang zu Daten erleichtern, die erforderlich sind, um Finanzmittel in die Finanzierung nachhaltiger Investitionen zu lenken.

    Die vierte Priorität besteht darin, mit dem digitalen Wandel verbundene neue Herausforderungen und Risiken anzugehen (4.4). Finanzdienstleistungen migrieren in digitale Umgebungen mit fragmentierten Ökosystemen, in denen miteinander verbundene digitale Dienstleister präsent sind, die nicht alle den Finanzvorschriften und der Finanzaufsicht unterliegen. Ein digitales Finanzwesen könnte den bestehenden Regulierungs- und Aufsichtsrahmen vor große Herausforderungen stellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität, Verbraucherschutz, Marktintegrität fairen Wettbewerb und Sicherheit. Um sicherzustellen, dass das digitale Finanzwesen bessere Finanzprodukte für Verbraucher und Unternehmen ermöglicht, müssen diese Risiken angegangen werden. Die Kommission wird deshalb nach dem Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ verfahren, nicht zuletzt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen bestehenden Finanzinstituten und neuen Marktteilnehmern zu erhalten.

    Bei allen vier Prioritäten wird die Kommission ihr Augenmerk insbesondere darauf richten, die neuen Möglichkeiten, die das digitale Finanzwesen für Verbraucher bietet, zu fördern und die Verbraucher wann immer angemessen schützen. Dabei sind stets die Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 14 einzuhalten.

    Die Kommission wird weiterhin eng mit unseren internationalen Partnern zusammenarbeiten, da die Vorteile des digitalen Finanzwesens am besten genutzt werden können, wenn Neuerungen auf der Grundlage internationaler Grundsätze und Standards eingeführt werden.

    4.1.Beseitigung der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts

    Die Strategie für das digitale Finanzwesen stellt darauf ab, bei der Bereitstellung digitaler Finanzdienstleistungen die Möglichkeiten des Binnenmarkts zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen auszuschöpfen. Ein gut funktionierender Binnenmarkt für digitale Finanzdienstleistungen wird für Verbraucher und Kleinanleger in der EU den Zugang zu Finanzdienstleistungen durch innovativere, stärker diversifizierte und inklusivere Leistungen im Bank-, Anlage- und Versicherungsgeschäft erleichtern.

    ·Ermöglichung einer EU-weiten interoperablen Nutzung digitaler Identitäten

    Bis 2024 sollte die EU einen soliden Rechtsrahmen schaffen, der in Bezug auf die Nutzung digitaler Identitäten interoperable Lösungen ermöglicht, sodass neue Kunden rasch und problemlos auf Finanzdienstleistungen zugreifen können und problemlos mit an Bord genommen werden („Onboarding“). Dieser Rahmen sollte auf stärker harmonisierten Vorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie auf einem überarbeiteten Rahmen für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung) 15 basieren. Dieser sollte die Weiterverwendung von Kundendaten ermöglichen, sofern der Kunde, nachdem er zuvor klar und deutlich über die Folgen und Auswirkungen einer solchen Weiterverwendung unterrichtet wurde, seine Einwilligung erteilt hat.

    Die unlängst verhängten Ausgangsbeschränkungen haben gezeigt, wie wichtig reibungslos funktionierende digitale Finanzdienstleistungen für Ferngeschäfte zwischen Verbrauchern und Unternehmen sind. Doch bevor Finanzdienstleister effektiv und nahtlos eine Ferngeschäftsbeziehung mit Kunden aufnehmen können, muss noch viel getan werden. Das „Onboarding“ muss sowohl im häuslichen Umfeld als auch grenzübergreifend möglich sein, wobei die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung uneingeschränkt geachtet werden müssen und die Einhaltung anderer rechtlicher Anforderungen wie die Prüfung, ob bestimmte Anlageprodukte für den Kunden geeignet sind, erleichtert werden sollte. Die Kommission wird Finanzdienstleistern die sichere Aufnahme einer Ferngeschäftsbeziehung mit Kunden erleichtern und dabei in drei Schritten vorgehen.

    Erstens fordert die Kommission die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) heute auf, in enger Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden bis zum dritten Quartal 2021 Leitlinien zu entwickeln. Diese werden darauf abzielen, bei der für die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung erforderlichen Identifizierung und Verifizierung sowie im Hinblick darauf, in welcher Weise und in welchem Umfang Finanzdienstleister ihre Sorgfaltspflichten bei der Feststellung der Kundenidentität („Customer Due Diligence“, CDD) auf Dritte – einschließlich anderer Finanzdienstleister – übertragen können, für mehr Konvergenz zu sorgen. Parallel dazu wird die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) daran arbeiten, dass im Zusammenhang mit der Weiterverwendung der beim „Onboarding“ erlangten Informationen für andere Zwecke alle Aspekte des Datenschutzes geklärt werden (z. B. das „Onboarding“ mit einem anderen Anbieter oder der Zugang zu anderen Nichtbankendiensten).

    Zweitens wird die Kommission im Rahmen der anstehenden Legislativvorschläge für einen neuen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die CDD-Anforderungen weiter definieren und harmonisieren, um den Einsatz innovativer Technologien zu erleichtern und nahtlose grenzüberschreitende Operationen zu ermöglichen, bei denen nicht in jedem Mitgliedstaat andere Verfahren einzuhalten oder zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind. Dies wird die Identifikation von Kunden und die Überprüfung der von diesen eingegebenen Anmeldedaten erleichtern und gleichzeitig die uneingeschränkte Einhaltung des bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angewandten risikobasierten Konzepts sicherstellen. Erreicht werden könnte dies beispielsweise durch die Festlegung, welche Ausweispapiere zur Feststellung der Identität einer Person erforderlich sind, und durch Klarstellung, mit welchen Technologien die Identität bei Ferngeschäften überprüft werden kann. Bei ihrer Überprüfung der Anti-Geldwäsche- und -Terrorismusfinanzierungsvorschriften will die Kommission vorschlagen,

    ·den Datenzugriff zu verbessern und die Bedingungen dieses Zugriffs genauer festzulegen, um den Finanzdienstleistern die Feststellung der Kundenidentität zu erleichtern;

    ·Einzelheiten der Identifizierung und Authentifizierung für Onboarding-Zwecke durch technische Standards weitergehend festzulegen und

    ·die Inanspruchnahme Dritter bei der Erfüllung der CDD-Anforderungen durch technische Standards weiterzuentwickeln, was auch für Fragen der Haftung, der Transparenz und der ethischen Nutzung gilt.

    Diese technischen Standards würden auf den oben genannten EBA-Leitlinien aufbauen.

    Schließlich zieht die Kommission im Rahmen der geplanten Überarbeitung der eIDAS-Verordnung eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den privaten Sektor und die Förderung vertrauenswürdiger digitaler Identitäten für alle Europäerinnen und Europäer in Betracht, um so die Wirksamkeit dieser Verordnung zu erhöhen. Die Überarbeitung dieser Verordnung wird einen zukunftsfähigen Regulierungsrahmen schaffen, der die Grundlage für ein EU-weites einfaches, vertrauenswürdiges und sicheres System für das Identitätsmanagement im digitalen Raum bildet.

    Basierend auf diesen Maßnahmen will die Kommission im Kontext ihrer Arbeiten für ein offenes Finanzwesen (siehe Abschnitt 4.3) gegebenenfalls auch weitere Aspekte betrachten, damit digitale Identitäten beispielsweise für den Abschluss einer Geschäftsbeziehung mit einem anderen Finanzinstitut verwendet werden können. Dies könnten etwa Elemente im Zusammenhang mit der Eignung des Anlegers oder dem Kreditprofil des Kunden sein.

    ·Erleichterung der Ausweitung digitaler Finanzdienstleistungen auf den gesamten Binnenmarkt

    Bis 2024 sollten in sämtlichen Gebieten mit hohem Potenzial für digitale Finanzdienstleistungen die Prinzipien des „Europäische Passes“ und der Lizenzvergabe „aus einer Hand“ gelten. Die Unternehmen sollten sich darauf verlassen können, dass mit Innovationsförderung befasste nationale Aufsichtsbehörden im Rahmen des Europäischen Forums der Innovationsförderer (EFIF) eng zusammenarbeiten und eine neue EU-Plattform für digitale Finanzierungen entwickelt wird.

    Im Binnenmarkt gilt schon seit Langem der Grundsatz, dass Verbraucher und Unternehmen echten Zugang zu grenzüberschreitenden Diensten haben sollten, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene und beaufsichtigte Unternehmen im Einklang mit gemeinsam vereinbarten Regeln erbringen („Europäischer Pass“). Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienste sollten bei digitalen Diensten besonders gering sein. Wie jedoch viele Teilnehmer der öffentlichen Konsultation betonten, können EU-FinTech-Unternehmen ihre Dienstleistungen häufig nur innerhalb ihres eigenen Landes erbringen oder beschränken den Zugang zu ihren digitalen Plattformen auf Kunden aus einer begrenzten Liste von EU-Ländern. Dies ist vor allem durch die Unterschiede im Rechtsrahmen der einzelnen Länder bedingt, die für Betreiber, die in mehreren Ländern tätig sind, unverhältnismäßig hohe Befolgungskosten mit sich bringen.

    Die Kommission ändert diesen Rechtsrahmen, um in Schlüsselbereichen mit besonderer Bedeutung für das digitale Finanzwesen die Einführung des „Europäischen Passes“ möglich zu machen. Mit der Crowdfunding-Verordnung, auf die sich die beiden gesetzgebenden Organe im Dezember 2019 geeinigt haben, werden für verschiedene Arten von Crowdfunding-Dienstleistungen, einschließlich Kreditvermittlung, gemeinsame Vorschriften und ein „Passmechanismus“ eingeführt. In ihren heutigen Vorschlägen zu Kryptowerten sieht die Kommission gemeinsame Vorschriften und einen solchen Passmechanismus für Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister vor. Die Kommission wird die Relevanz eines Europäischen Passes auch in anderen Bereichen – zum Beispiel bei der Prüfung der aufsichtlichen Regulierung von Nichtbankenkrediten – prüfen und dabei den Vorschriften des Verbraucherschutzes gebührend Rechnung tragen (siehe Abschnitt 4.4). Weitere Aspekte sind Möglichkeiten für die Zertifizierung technischer Lösungen, die Unternehmen die Erfüllung ihrer regulatorischen Verpflichtungen („RegTech“ 16 ) leichter machen können, sowie die Förderung gemeinsamer Konzepte in diesem Bereich, einschließlich Fragen der Interoperabilität. Die praktische Anwendung eines „Passmechanismus“ erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats, um sicherzustellen, dass gemeinsam vereinbarte Vorschriften konsequent durchgesetzt und angewandt werden. Die Kommission fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) auf, ihre Arbeiten zur Förderung der Zusammenarbeit und der aufsichtlichen Konvergenz fortzusetzen und zu intensivieren.

    In der Strategie für den Massenzahlungsverkehr wird detailliert dargelegt, wie die Kommission spezifische Regulierungsfragen im Bereich des Zahlungsverkehrs angehen will, z. B. bestehende Praktiken, nach denen ausländische IBAN-Kontonummern nicht akzeptiert werden („IBAN-Diskriminierung“).

    Die Antworten auf die Konsultation zeigen auch die hohe Bedeutung, die die Interessenträger der Arbeit der mit Innovationsförderung befassten Aufsichtsbehörden (z. B. Innovationszentren und regulatorische „Sandkästen“) auch in einem grenzüberschreitenden Kontext zumessen. Die Kommission wird mit den ESA zusammenarbeiten, um das Innovationsnetzwerk des Europäischen Forums der Innovationsförderer (EFIF) 17 zu stärken, und – z. B. über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen 18 – auch nationale Innovationsförderer unterstützen. Gemeinsam mit dem EFIF wird die Kommission insbesondere darauf hinarbeiten, dass das Forum bis Mitte 2021 einen Verfahrensrahmen für grenzüberschreitende Tests und andere Mechanismen zur Vereinfachung der Interaktion von Unternehmen mit Aufsichtsbehörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten bereitstellt.

    Um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Interessenträgern weiter voranzubringen, wird die Kommission gemeinsam mit dem EFIF eine neue EU-Plattform für das digitale Finanzwesen einrichten. Diese wird auf den positiven Rückmeldungen zur Veranstaltung „Digital Finance Outreach“ aufbauen und einen Kanal für eine kontinuierliche Online-Interaktion mit diesem neuen digitalen Finanzökosystem bieten. Gleichzeitig wird dadurch eine Schnittstelle zum EFIF, zu nationalen Innovationsförderern und zu nationalen Verfahren der elektronischen Lizenzvergabe (E-Licensing) geschaffen. In Zukunft könnte sich hier eine breitere Kooperationsplattform entwickeln und ein Datenraum geschaffen werden, den die Industrie oder die Aufsichtsbehörden für die Erprobung von Innovationen nutzen können. Diese Plattform wird so konzipiert, dass sie für eine Finanzierung aus dem Programm „Digitales Europa“ in Frage kommt, das die Einführung von Kooperationsplattformen für eine durchgängige Berücksichtigung digitaler Technologien unterstützen wird.

    Die Beaufsichtigung des digitalen Finanzwesens kann nur bei verstärkter Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden funktionieren. Das EFIF wird daher u. a. Vertreter des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), der für die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zuständigen Kommissionsdienststellen und einschlägiger nationaler Behörden einbeziehen, ohne sich auf den Finanzsektor zu beschränken. Diese Vertreter werden an den EFIF-Sitzungen als Beobachter teilnehmen, um über Herausforderungen zu sprechen, die sich aus innovativen Geschäftsmodellen, die finanzielle und nichtfinanzielle Dienstleistungen kombinieren, ergeben.

    Die Beaufsichtigung des digitalen Finanzwesens erfordert auch erhebliche neue Kompetenzen. Die Kommission wird – unter anderem über das EU-FinTech-Labor 19 – weiterhin dazu beitragen, die technischen Kompetenzen der Aufsichtsbehörden zu verbessern, und ist bereit, gemeinsam mit den nationalen Behörden gezielte Hilfsprogramme zu konzipieren. Dies könnte beispielsweise durch das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen 20 geschehen.

    Schlüsselmaßnahmen

    Die Kommission wird 2021 im Rahmen einer breit angelegten Initiative zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Harmonisierung der Vorschriften für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Kunden („Onboarding“) vorschlagen und auf der Grundlage der bevorstehenden Überarbeitung der eIDAS-Verordnung einen interoperablen grenzübergreifenden Rahmen für digitale Identitäten schaffen.

    Die Kommission wird die Notwendigkeit zusätzlicher harmonisierter Vorschriften für Lizenzvergabe und den Europäischen Pass prüfen, in Zusammenarbeit mit den ESA das EFIF weiter stärken und eine EU-Plattform für das digitale Finanzwesen einrichten, um die Kooperation zwischen privaten und öffentlichen Interessenträgern zu fördern.

    4.2. Anpassung des EU-Rechtsrahmens zur Erleichterung digitaler Innovationen

    Mit der Strategie für das digitale Finanzwesen soll sichergestellt werden, dass der EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen gut für das digitale Zeitalter gerüstet ist. Dazu gehört auch, dass innovative Technologien eingesetzt werden können und die Kompatibilität mit bewährten Verfahren der Softwareproduktion und -einführung. Viele Teilnehmer der öffentlichen Konsultation vertraten die Ansicht, dass die EU-Vorschriften nicht ausreichend technologieneutral und innovationsfreundlich sind. Zudem müsse die Anpassung an Innovationen unter Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung einer sicheren Funktionsweise und des Nutzerschutzes schneller gehen.

    ·EU-Märkte für Kryptowerte und Tokenisierung von Finanzinstrumenten

    Bis 2024 sollte die EU einen umfassenden Rahmen schaffen, der die Einführung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und die Verwendung von Kryptowerten im Finanzsektor ermöglicht. Dabei ist auch den Risiken, die mit diesen Technologien verbunden sind, Rechnung zu tragen.

    Kryptowerte und die damit verbundenen Blockchains können dem Finanzwesen signifikante neue Möglichkeiten eröffnen: potenziell günstige und schnelle Zahlungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden und internationalen Transaktionen, neue Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und effizientere Kapitalmärkte. Utility-Tokens können Zugang zu dezentralen Blockchain-Netzen bieten, Stablecoins können Maschine-zu-Maschine-Zahlungen in den Bereichen Mobilität, Energie und Fertigung ermöglichen. Mit diesen Techniken kommen aber auch bestimmte Risiken, die eine angemessene Regulierung und Überwachung erfordern.

    Die Kommission legt heute einen Legislativvorschlag 21 zur Begleitung dieser Strategie vor. Darin werden die Anwendung bestehender EU-Vorschriften auf Kryptowerte geklärt, eine Pilotregelung für unter diese Vorschriften fallende Kryptowerte eingeführt und ein neuer EU-Rechtsrahmen für nicht unter diese Vorschriften fallende Kryptowerte geschaffen. Als Grundlage dient eine Taxonomie von Definitionen verschiedener Arten von Kryptowerten. Dieser Rahmen erfasst auch Utility-Tokens und enthält spezifische Vorschriften zur Regulierung besonderer Risiken, die im Hinblick auf Finanzstabilität und Währungshoheit entstehen, wenn an Vermögenswerte geknüpfte Tokens (sogenannte „Stablecoins“) für Zahlungszwecke verwendet werden. Zusätzliche Auslegungsleitlinien zur Anwendung der bestehenden Vorschriften werden für mehr regulatorische Klarheit sorgen und es dem Finanzsektor ermöglichen, durch eine breitere Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie Effizienzgewinne auf den Kapitalmärkten zu erzielen, während die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und ein hohes Maß an Nutzerschutz gewährleistet bleibt.

    Gleichzeitig wird die Kommission vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten des Basler Ausschusses prüfen, ob die Aufsichtsvorschriften für von Finanzunternehmen gehaltene Kryptowerte aktualisiert werden müssen. Die Kommission wird sich ferner der Frage widmen, wie dank DLT die Kapitalbeschaffung von KMU verbessert werden könnte.

    Durch Nutzung digitaler Technologien könnten Zentralbanken digitale Zentralbankwährungen als digitale Alternative zu Bargeld und als Katalysator für kontinuierliche Innovationen in den Bereichen Zahlungsverkehr, Finanzierung und Handel entwickeln. Wie in der Strategie für den Massenzahlungsverkehr dargelegt, unterstützt die Kommission die Zentralbanken, und insbesondere die EZB, bei Überlegungen zur Ausgabe einer für den Massenzahlungsverkehr bestimmten digitalen Zentralbankwährung (CBDC) für die breite Öffentlichkeit, wobei jedoch nicht am Status von Euro-Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel gerüttelt werden darf.

    Schließlich wird sich die Kommission in Zusammenarbeit mit der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen darum bemühen, diese Sektoren bis 2021 in die Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen einzubeziehen, um die Entwicklung von emissionsarmen oder emissionsfreien DLT und das Internet der Dinge sowie Investitionen in einschlägige Techniken zu fördern.



    ·Förderung der Zusammenarbeit und der Nutzung der Cloud-Computing-Infrastruktur

    Cloud-Computing erleichtert eine rasche, flexible Expansion und den Übergang zu einer modularen IT-Architektur, die der Zusammenarbeit dienlich ist und sich optimal für auf die Cloud zugeschnittene digitale Anwendungen eignet. Zur Förderung dieser Entwicklung und um sicherzustellen, dass die Vorteile von Cloud-Diensten in einem hochsicheren kundenorientierten Umfeld EU-Banken und EU-Finanzdienstleistungen zugutekommen, schlägt die Kommission heute einen Aufsichtsrahmen für Anbieter kritischer IKT für den Finanzsektor 22 (z. B. Cloud-Diensteanbieter) vor. Vor dem Hintergrund eines stark konzentrierten Marktes hat die Kommission in der EU-Datenstrategie vorgeschlagen, bis Ende 2022 einen europäischen Marktplatz für Cloud-Dienste ins Leben zu rufen, der das gesamte Paket des Cloud-Dienstangebots umfasst. Dieser Marktplatz wird den Zugang zu alternativen Cloud-Diensteanbietern erleichtern, auch im Finanzsektor.

    Die Kommission wird die Zusammenarbeit durch einen Übergang zu einer tätigkeitsbezogenen Regulierung unterstützen (siehe Abschnitt 4.4). Andere Cloud-relevante Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb und die Fluidität des Marktes zu erhöhen, bauen auf bereits vorhandenen Selbstregulierungskodizes auf, die die Branche in Bezug auf den Wechsel von Cloud-Diensteanbietern und die Übertragung von Daten entwickelt hat, und dürften die Nutzung von Cloud-Anwendungen im Finanzsektor weiter stimulieren. Die Kommission hat die EU-Cybersicherheitsagentur (ENISA) aufgefordert, ein System zur Zertifizierung der Cybersicherheit von Cloud-Diensten zu entwickeln. Dieses muss mit dem Rechtsakt zur Cybersicherheit im Einklang stehen und soll das Vertrauen in die Cloud – vor allem bei Nutzung für Finanzdienstleistungen und durch Regulierungsbehörden – stärken. Weitere Maßnahmen könnten dazu dienen, die Umstellung auf eine modulare IT-Architektur zu vereinfachen und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu ermöglichen. Solche Beziehungen könnten auch im Rahmen der EU-Plattform für das digitale Finanzwesen (siehe Abschnitt 4.1) gefördert werden, wo etablierte Unternehmen und neue Marktteilnehmer zusammengebracht werden.

    ·Förderung von Investitionen in Software durch Anpassung der Aufsichtsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte

    Der digitale Wandel erfordert von der Finanzbranche erhebliche Investitionen in Software. Die aufsichtliche Behandlung solcher Software-Investitionen unterscheidet sich von Land zu Land, und für europäische Banken gelten derzeit strengere Eigenkapitalanforderungen als für Banken anderer Länder. Um den Übergang zu einem stärker digitalisierten Bankensektor zu erleichtern, wird die Kommission in Kürze technische Regulierungsstandards annehmen, die derzeit von der EBA ausgearbeitet werden.



    ·Förderung von KI-Tools

    Bis 2024 will die Kommission in Zusammenarbeit mit den ESA mehr Klarheit in Bezug auf aufsichtliche Erwartungen hinsichtlich der Frage schaffen, wie der Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen auf Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) anzuwenden ist.

    Das zentrale Versprechen der neuen KI-Instrumente lautet, dass sie für eine bessere Vorhersagbarkeit sorgen. Dies dürfte den Unternehmen helfen, Kosten zu sparen. Da die Vorhersagetechnologie im Laufe der Zeit immer genauer und zuverlässiger wird, kann sie zu produktiveren Geschäftsmodellen und neuen Wettbewerbsmöglichkeiten führen. Aus Sicht der Verbraucher lockt die Aussicht, dass Unternehmen dank KI-Anwendungen bessere und zielgenau zugeschnittene Dienstleistungen zu geringeren Kosten anbieten können. In einigen Fällen könnten auch Personen, die zuvor von Finanzdienstleistungen ausgeschlossen waren, Zugang zu solchen Diensten erhalten.

    Wie im Weißbuch zur künstlichen Intelligenz dargelegt, wird die Kommission zur Förderung der KI erhebliche Investitionen auf EU-Ebene vorschlagen und einen neuen Rechtsrahmen für KI vorlegen, der unsere europäischen Werte widerspiegelt.

    Unter den Teilnehmern an der öffentlichen Konsultation war die überwältigende Mehrheit der Ansicht, dass der EU-Finanzsektor hinsichtlich der Nutzung von KI-Anwendungen im Finanzwesen und deren regulatorischer Behandlung Leitlinien auf EU-Ebene benötige. Die Finanzbranche bemängelte in diesem Zusammenhang die mangelnde Rechtsklarheit über die Auswirkungen der EU-Vorschriften. Die Kunden kritisierten das mangelnde Verständnis und die fehlende Transparenz bezüglich der Art und Weise, wie bestimmte Ergebnisse erzielt werden, und befürchten Vorurteile und ein ausbeuterisches Profiling sowie Schwierigkeiten bei der Anfechtung von KI-basierten Ergebnissen. Die Aufsichtsbehörden verwiesen auf den Mangel an Know-how und Klarheit über die Anwendung spezifischer EU-Vorschriften (z. B. in Bezug auf die Erklärbarkeit von KI-Modellen).

    Daher wird die Kommission die ESA und die EZB ersuchen, sich der Entwicklung regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Leitlinien für die Nutzung von KI-Anwendungen im Finanzwesen zu widmen. Diese Leitlinien sollten sich an den für 2021 geplanten Vorschlag für einen neuen KI-Rechtsrahmen anlehnen. Die europäischen Aufsichtsbehörden werden dabei auch Arbeiten berücksichtigen, die sie in diesem Bereich bereits in Angriff genommen haben, etwa die Beratungstätigkeiten der von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung eingesetzten Sachverständigengruppe für digitale Ethik. Die europäischen Aufsichtsbehörden sollten mehr Klarheit über aufsichtliche Erwartungen und Risikominderung schaffen, damit KI-basierte Lösungen im EU-Finanzsektor auf sichere, solide und ethische Weise angewandt werden können. Allgemeinere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI im Einklang mit der DSGVO 23 oder Risiken kollusiven Verhaltens in Form KI-gestützter Preisanpassungen werden in die Folgemaßnahmen zum KI-Weißbuch der Kommission einfließen.

    ·Kontinuierliche Gewährleistung eines zukunftsfähigen Rechtsrahmens

    Die Kommission wird durch regelmäßige legislative Überprüfungen und Auslegungsleitlinien darauf hinarbeiten, dass der EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen den Einsatz bestimmter Technologien weder vorschreibt noch verhindert und dabei seine Regulierungsziele weiterhin erreicht.

    Rechtsunsicherheit behindert Innovationen im Finanzwesen und kann Verbrauchern und Anlegern schaden. Ergänzend zu den zentralen Fragen, die in dieser Strategie angesprochen werden, wird die Kommission auch in allen anstehenden legislativen Überprüfungen relevante Aspekte des digitalen Finanzwesens berücksichtigen.

    Mit fortschreitender digitaler Innovation werden sich neue Regulierungsfragen stellen. Die Kommission wird regelmäßig Rückmeldungen einholen („Digital Finance Outreach“), um neu auftretende Probleme zu ermitteln, und auf dieser Grundlage regelmäßig Mitteilungen zu Auslegungsfragen vorlegen, die Orientierungshilfen zum EU-Rechtsrahmen bieten. Die erste Mitteilung zu Auslegungsfragen soll 2021 veröffentlicht werden. Sie wird mehr Klarheit über die Behandlung von Kryptowerten schaffen und die einschlägigen Legislativvorschläge der Kommission ergänzen.

    Schlüsselmaßnahmen

    Die Kommission schlägt heute einen neuen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte vor, der auch an Vermögenswerte geknüpfte Tokens (sogenannte „Stablecoins“) und Utility-Tokens erfasst.

    Die Kommission wird durch regelmäßige Überprüfungen sicherstellen, dass wesentliche regulatorische Innovationshindernisse, die sich aus Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen ergeben können, beseitigt werden. Sie wird regelmäßig Auslegungsleitlinien über die Anwendung bestehender Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen auf neue Technologien veröffentlichen.

    4.3. Förderung datengestützter Innovationen im Finanzwesen durch Schaffung eines gemeinsamen Finanzdatenraums

    In ihrer neuen europäischen Datenstrategie 24 betonte die Kommission die Notwendigkeit eines besseren Zugangs zu Daten und des Datenaustauschs innerhalb der EU. Ein breiterer Zugang zu öffentlichen und privaten Daten bietet nicht nur Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Vorteile, sondern dient auch dem allgemeinen öffentlichen Interesse. Deshalb strebt die Kommission an, mittels mehrerer in diesem Abschnitt beschriebener Maßnahmen und in enger Abstimmung auf Tätigkeiten in anderen Sektoren einen gemeinsamen Finanzdatenraum zu schaffen. Dadurch sollen die Integration der europäischen Kapitalmärkte vorangebracht, Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten gelenkt, Innovationen gefördert und Effizienzgewinne für Verbraucher und Unternehmen ermöglicht werden. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den ESA eine Gruppe von Datenexperten einsetzen, die bei der Schaffung eines gemeinsamen Finanzdatenraums Beratung zu technischen Aspekten liefern soll.

    ·Erleichterung des digitalen Echtzeitzugangs zu vorgeschriebenen Finanzinformationen

    Bis 2024 sollten Informationen, die gemäß den EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten offengelegt werden. Die Kommission wird im Rahmen ihres Aktionsplans zur Kapitalmarktunion eine EU-Infrastruktur schaffen, die einen einfachen Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Offenlegungen mit Relevanz für die Kapitalmärkte ermöglicht.

    Finanzinstitute sind verpflichtet, eine Fülle von Finanzinformationen zu veröffentlichen. In einer digitalen Welt möchte die Kommission dafür sorgen, dass vorgeschriebene Informationen in elektronischen maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt werden. In Zusammenhang mit Offenlegungen will die Kommission sicherstellen, dass Finanzinformationen, die Unternehmen bereits über nationale Register öffentlich zugänglich gemacht haben, als hochwertige Datensätze im Sinne der Richtlinie über offene Daten gelten. Darüber hinaus wird die Kommission – bereits im Vorschlag zu Kryptowerten – legislative Änderungen der EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen vorschlagen, denen zufolge Offenlegungen systematisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen müssen. Mit Blick auf die Kapitalmarktunion wird die Kommission den Ausbau einer EU-Infrastruktur fördern und die Interoperabilität stärken, um den Zugang zu öffentlich verfügbaren Offenlegungen zu vereinfachen. Diese Infrastruktur wird so konzipiert, dass sie für eine Finanzierung aus dem neuen Programm „Digitales Europa“ in Frage kommt. Dieses unterstützt die Entwicklung digitaler Kapazitäten in der EU, um die Einführung neuer Technologien und deren Zugänglichkeit zu fördern.

    ·Förderung innovativer IT-Tools zur Erleichterung von Berichterstattung und Überwachung

    Bis 2024 will die EU die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um bei der aufsichtlichen Berichterstattung durch beaufsichtigte Unternehmen und der behördlichen Aufsicht den Einsatz innovativer Technologien, einschließlich RegTech- 25 und SupTech-Tools 26 , zu ermöglichen. Dadurch soll auch der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden gefördert werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Eignungsprüfung der aufsichtlichen Meldepflichten 27 wird die Kommission 2021 gemeinsam mit den ESA eine Strategie für aufsichtliche Daten entwickeln, um zu gewährleisten, dass i) die aufsichtlichen Meldepflichten (einschließlich Definitionen, Formaten und Verfahren) unzweideutig, abgestimmt, harmonisiert und für die automatisierte Berichterstattung geeignet sind, ii) die verfügbaren internationalen Standards und Kennungen, einschließlich der Rechtsträgerkennung, umfassend genutzt werden und iii) die aufsichtlichen Daten in maschinenlesbaren elektronischen Formaten gemeldet werden und leicht zu kombinieren und zu verarbeiten sind. Dies wird den Einsatz von RegTech-Tools für die Berichterstattung und SupTech-Tools für die Datenanalyse durch die Behörden erleichtern.

    Die Kommission möchte sicherstellen, dass zentrale Teile der EU-Rechtsvorschriften für die maschinelle Sprachverarbeitung zugänglich sowie maschinenlesbar und -ausführbar sind, und generell die Gestaltung und Umsetzung der Meldepflichten vereinfachen. Sie wird auch den Einsatz moderner IT-Tools für den Informationsaustausch zwischen nationalen und EU-Behörden fördern. Als ersten Schritt zur Förderung der maschinenlesbaren und -ausführbaren Berichterstattung hat die Kommission ein Pilotprojekt für einen begrenzten Satz von Meldepflichten gestartet.

    ·Förderung des Austauschs von Daten zwischen Unternehmen im EU-Finanzsektor und darüber hinaus (offenes Finanzwesen)

    Bis 2024 sollte sich die EU einen Rahmen für ein offenes Finanzwesen geben, der mit der EU-Datenstrategie, dem bevorstehenden Rechtsakt für Daten und dem Rechtsakt über digitale Dienste im Einklang steht. Dies wird mit der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie abgestimmt.

    Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Austausch und zur Nutzung kundenbewilligter Daten durch Banken und Drittanbieter mit dem Ziel, neue Dienstleistungen zu schaffen („offenes Finanzwesen“). Die Kommission wird 2021 mit der Überprüfung der Zahlungsdiensterichtlinie beginnen und dabei auch ihren Anwendungsbereich bewerten.

    Ein offenes Finanzwesen bietet Möglichkeiten für bessere Finanzprodukte, eine gezieltere Beratung, einen besseren Zugang für Verbraucher und effizientere Geschäfte zwischen Unternehmen. Der Zugang zu mehr Kundendaten würde es Diensteanbietern ermöglichen, stärker personalisierte Dienstleistungen anzubieten, die besser auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Ein ausgewogener Rechtsrahmen für den Austausch von Daten über Finanzprodukte wird dem Finanzsektor den Weg zu einem datengesteuerten Finanzwesen ebnen und die Datensubjekte, die die volle Kontrolle über ihre Daten behalten müssen, wirksam schützen.

    Die Kommission wird daher bis Mitte 2022 Rechtsvorschriften für einen breiteren Rahmen für ein offenes Finanzwesen vorschlagen und sich dabei auf die bevorstehende Initiative zum Datenzugang stützen, einschließlich des kommenden Rechtsakts für Daten und des Rechtsakt über digitale Dienste 28 . Die Kommission überprüft bereits ihre Wettbewerbspolitik, um sicherzustellen, dass sie für das digitale Zeitalter gerüstet ist 29 . In diesem Zusammenhang wird sie auch prüfen, ob sektorspezifische Maßnahmen erforderlich sind, um für alle Finanzdienstleister einen fairen Zugang zu Plattformen sicherzustellen. Wie in der Strategie für den Massenzahlungsverkehr angekündigt, wird die Kommission prüfen, welche Initiativen auf EU-Ebene möglich sind, um Probleme anzugehen, auf die Zahlungsdienstleister derzeit beim Zugriff auf NFC-Antennen stoßen, die auf bestimmten mobilen Plattformen (wie Smartphones oder Tablets) zur Verfügung stehen und für kontaktlose Zahlungen genutzt werden. Der Rahmen für das offene Finanzwesen wird sich auch auf die oben genannten Initiativen zu digitalen Identitäten stützen.

    Schlüsselmaßnahmen

    Die Kommission wird durch eine Änderung der EU-Rechtsvorschriften sicherstellen, dass offengelegte Informationen in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten verfügbar sind, und eine EU-finanzierte Infrastruktur für Offenlegungen einrichten.

    Die Kommission wird 2021 eine Strategie für aufsichtliche Daten vorlegen.

    Die Kommission wird bis Mitte 2022 einen Legislativvorschlag für einen neuen Rahmen für ein offenes Finanzwesen vorlegen, der auf unseren horizontalen Initiativen für den Datenzugang aufbaut und mit diesen in Einklang steht.

    4.4. Bewältigung der mit dem digitalen Wandel verbundenen Herausforderungen und Risiken

    Der digitale Wandel des Finanzsektors ist nicht ohne Herausforderungen und Risiken, die aufgrund des digitalen Umfelds teilweise Bereiche übergreifen, teilweise aber auch ganz spezifisch die Bereiche der oben beschriebenen politischen Initiativen betreffen.

    ·Wahrung der Finanzstabilität und Schutz von Anlegern und Verbrauchern auf der Grundlage des Grundsatzes „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“

    Bis 2024 sollten in der EU regulatorische Vorschriften, Verhaltensregeln und die Beaufsichtigung so angepasst werden, dass sie auch im neuen Finanzökosystem zukunftsfähig bleiben; dies gilt sowohl im Hinblick auf traditionelle regulierte Finanzinstitute als auch auf Technologieanbieter, die Finanzdienstleistungen anbieten.

    Große und kleine Technologieunternehmen bieten – direkt oder indirekt – immer häufiger auch Finanzdienstleistungen an. Bei vielen Technologieanbietern sind mittlerweile Zahlungen und damit verbundene Dienstleistungen möglich; die Teilnehmer der öffentlichen Konsultation der Kommission erwarten eine zunehmende Online-Bereitstellung anderer Finanzdienstleistungen wie Darlehen, Versicherungen und Vermögensverwaltung für Verbraucher und Unternehmen. Große Technologieunternehmen agieren häufig auch als Vermittler, bündeln verschiedene Dienstleistungen und Produkte mit zugehörigen Finanzdienstleistungen wie Zahlungen, Finanzierung oder Versicherungen und werden damit zu Marktplätzen für Finanzdienstleistungen. Sie können Finanzdienstleistungen über ihre großen Nutzerbasis rasch ausweiten und Marktstrukturen radikal verändern, was sich mitunter negativ auf den Wettbewerb auswirkt. Schließlich bieten große Technologieunternehmen viele digitale Lösungen an, die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen genutzt werden, wie Hardware, Software und Cloud-basierte Lösungen für die Finanzbranche.

    Technologieunternehmen werden daher wahrscheinlich zu einem festen Bestandteil des Finanzökosystems werden, was die meisten Teilnehmer der öffentlichen Konsultation mit zunehmenden Risiken verbinden. Diese müssen sorgfältig angegangen werden, nicht nur Risiken für Kunden (Versicherungsnehmer, Anleger und Einleger), sondern auch umfassendere Risiken für die Finanzstabilität und den Wettbewerb auf den Märkten für Finanzdienstleistungen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen durch Technologieunternehmen und den Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu diesen Finanzdienstleistungen von Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf mögliche Spillover-Effekte zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Teilen gemischter Konzerne. Regulierung und Überwachung sollten in diesem Zusammenhang verhältnismäßig sein, auf dem Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ beruhen und ihr Hauptaugenmerk auf Risiken großer Marktteilnehmer richten.

    Technologie trägt auch dazu bei, bisher integrierte Wertschöpfungsketten für bestimmte Finanzdienstleistungen aufzubrechen. Traditionell stammen die meisten Finanzdienstleistungen aus einer Hand, digitale Technologien haben es Unternehmen jedoch ermöglicht, sich auf einen bestimmten Teilbereich der Wertschöpfungskette zu spezialisieren. Dies erhöht den Wettbewerb und kann die Effizienz steigern. Gleichzeitig werden die Wertschöpfungsketten dadurch komplexer und wird es für die Aufsichtsbehörden schwieriger, sich einen Überblick über Risiken in der Wertschöpfungskette zu verschaffen; dies gilt insbesondere, wenn die beteiligten Unternehmen unterschiedlichen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen unterliegen.

    Die Kommission wird die Verhaltensregeln und Aufsichtsvorschriften der EU erforderlichenfalls anpassen, um die Finanzstabilität zu bewahren und die Kunden nach dem Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ zu schützen. Sie wird bei Bedarf mit der EZB, den nationalen Zentralbanken und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

    Erstens wird die Kommission, wie in der Strategie für den Massenzahlungsverkehr dargelegt, die Zahlungsdiensterichtlinie und die E-Geld-Richtlinie überarbeiten.

    Zweitens wird sie prüfen, wie eine umfassende Beaufsichtigung der stärker fragmentierten Wertschöpfungsketten und der neuen Anbieter von Finanzdienstleistungen sichergestellt werden kann. Eine Möglichkeit, die in dem zusammen mit dieser Strategie vorgelegten Vorschlag zu Kryptowerten vorgesehen ist, besteht in der Einrichtung eines Aufsichtskollegiums für das Ökosystem einer bestimmten Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen. Dies würde die Zusammenarbeit verbessern und sicherstellen, dass kein Risiko übersehen wird.

    Drittens wird die Kommission ausloten, wie sichergestellt werden kann, dass der aufsichtsrechtliche Rahmen breit genug konzipiert ist, um Risiken zu erfassen, die sich aus der Erbringung von Finanzdienstleistungen über Plattformen und durch Technologieunternehmen sowie aus Techno-Finanzkonglomeraten und -gruppen ergeben. Zu diesem Zweck wird sie prüfen, ob die in EU-Finanzdienstleistungsvorschriften wie der Richtlinie über Finanzkonglomerate (FICOD) enthaltenen Bestimmungen über die Gruppenaufsicht im Hinblick auf ihren institutionellen Anwendungsbereich ausreichende Breite und Flexibilität bieten, um – unabhängig von Unternehmensstruktur und Haupttätigkeiten einer Gruppe – die Anpassung an eine sich ständig verändernde Finanzmarktstruktur zu ermöglichen. Die in der FICOD vorgesehene ergänzende Beaufsichtigung von Gruppenrisiken könnte Möglichkeiten bieten, um die Zusammenarbeit zwischen sektoralen Aufsichtsbehörden zu verstärken und sich so einen breiteren Überblick über gebündelte Finanzdienstleistungen unterschiedlicher Anbieter zu verschaffen.

    Viertens wird die Kommission klären, ob weitere Legislativvorschläge nötig sind, um Risiken anzugehen, die sich aus möglichen Kreditgeschäften, die Unternehmen außerhalb des Bankenbereichs in großem Umfang tätigen, ergeben können, wobei sowohl mikro- als auch makroprudenzielle Risiken zu betrachten sind.

    Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ersucht die Kommission die europäischen Aufsichtsbehörden um Beratung zum Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ und zu Fragen wie stärker fragmentierten Wertschöpfungsketten, der Breite des aufsichtsrechtlichen Rahmens und aufsichtsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Nichtbankenkrediten. Sie wird bis Mitte 2022 über die Notwendigkeit legislativer Änderungen entscheiden.

    ·Schutz der Verbraucher und des öffentlichen Interesses

    Die EU muss bei allen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategie danach streben, die Verbraucher kontinuierlich zu stärken und zu schützen. Sie muss dafür sorgen, dass sie unter sicheren Bedingungen einen breiteren Zugang zu innovativen Produkten und Dienstleistungen erhalten. Parallel dazu sollte der Schutz des öffentlichen Interesses vor den Risiken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigem finanziellen Fehlverhalten wie Steuerhinterziehung verbessert werden.

    In einer digitalen Welt haben Verbraucher und Anleger Zugang zu einer größeren Palette von Finanzdienstleistungen, auch zu billigeren und innovativeren Dienstleistungen. Interoperable digitale Identitäten werden den Fernzugriff auf diese Produkte über Grenzen hinweg erleichtern. Gleichzeitig herrschte unter den Teilnehmern an der öffentlichen Konsultation weitgehend Einvernehmen darüber, dass für die Verbraucher zusätzliche Risiken entstehen, wenn Technologieunternehmen höhere Marktanteile bei Finanzdienstleistungen erlangen, und befürchten etwa die unerwünschten Folgen einer möglichen Verringerung des Wettbewerbs.

    Die Kommission wird bei der Umsetzung dieser Strategie jederzeit das Ziel verfolgen, dem Verbraucher einen einfacheren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen und die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, zu mindern. Ein neuer Rahmen für eine sichere Fernidentifikation gemäß Abschnitt 4.1, ein einfacherer Zugang zu offengelegten Informationen und ein neuer Rahmen für ein offenes Finanzwesen gemäß Abschnitt 4.3 sind in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung.

    Die Kommission wird prüfen, ob und wie der Verbraucherschutz und Verhaltensregeln in verschiedenen EU-Rechtsvorschriften verbessert werden können, um den neuen digitalen Wegen zur Erbringung von Finanzdienstleistungen Rechnung zu tragen. Die sektoralen Bestimmungen für Finanzdienstleistungen umfassen eine Reihe von Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern und personenbezogenen Daten, darunter Wohlverhaltensregeln, die Offenlegung von Informationen, die Prüfung der Kreditwürdigkeit und Beratung. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen enthält zusätzliche einschlägige Anforderungen. Die Kommission wird sich bei anstehenden Überprüfungen von Rechtsvorschriften systematisch mit der Frage befassen, ob Verbraucherschutzvorschriften und der Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigem finanziellen Fehlverhalten wie Steuerhinterziehung den Ansprüchen der digitalen Welt gerecht wird, und erforderlichenfalls legislative Änderungen vorschlagen.

    Nicht zuletzt ist die Kommission bereit, Programme von Mitgliedstaaten zur Förderung des Finanzwissens mit Schwerpunkt auf Fragen der Digitalisierung zu kofinanzieren. Dies kann beispielsweise über den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen erfolgen und soll sicherstellen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden und dass das Potenzial, das digitale Finanzprodukte und -dienstleistungen im Hinblick auf die Bekämpfung der finanziellen Ausgrenzung bieten, ausgeschöpft wird. Die Kommission wird bei den im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzwissens digitale Aspekte gebührend berücksichtigen 30 . 

    ·Stärkung der Betriebsstabilität digitaler Systeme

    Die Stärkung der digitalen Betriebsstabilität von Finanzmarktteilnehmern ist eine nötige Querschnittsmaßnahme. Die infolge von COVID-19 weiter gestiegene Abhängigkeit von digitalen Technologien und Teletechnologien hat dies noch stärker verdeutlicht. Die EU kann es sich nicht leisten, dass die Betriebsstabilität und Sicherheit ihrer digitalen Finanzinfrastrukturen und -dienste in Gefahr gebracht wird. Auch das Risiko des Diebstahls von Kundengeldern oder der Gefährdung ihrer Daten muss minimiert werden. Parallel zu dieser Strategie legt die Kommission heute einen Vorschlag zur Stärkung der digitalen Betriebsstabilität im Finanzsektor vor, der die laufende Überprüfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen 31 ergänzt.

    Schlüsselmaßnahmen

    Die Kommission wird bis Mitte 2022 die aus Sicht des Verbraucherschutzes und der Aufsichtsvorschriften erforderlichen Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen vorschlagen, um die Endnutzer des digitalen Finanzwesens zu schützen, die Finanzstabilität zu wahren, die Integrität des EU-Finanzsektors zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

    Die Kommission legt heute einen Vorschlag für einen neuen EU-Rahmen zur Stärkung der digitalen Betriebsstabilität vor.

    5.Schlussfolgerung

    In dieser Strategie identifiziert die Kommission – aufbauend auf den Ergebnissen umfangreicher Konsultationen – die Prioritäten und Ziele, die in den kommenden vier Jahren für das digitale Finanzwesen in Europa von besonderer Bedeutung sein werden.

    Die Kommission wird eine Reihe wichtiger Maßnahmen treffen, um diese Ziele zu erreichen.

    Der Erfolg der Strategie hängt jedoch davon ab, dass private Akteure, nationale Behörden und die EU eng zusammenarbeiten. Die Kommission ermutigt im Anschluss an unsere Konsultationen und „Digital Finance Outreach“-Veranstaltungen Verbraucher, Unternehmen, etablierte Finanzunternehmen, neue FinTech-Unternehmen und ihre Mitarbeiter, sich aktiv an der Umsetzung dieser Strategie zu beteiligen. Wir werden mit den Gesetzgebern und den Aufsichtsbehörden auf europäischer und nationaler Ebene zusammenarbeiten. Und es ist wichtig, dass Mitgliedstaaten und die nationalen Aufsichtsbehörden ihre zahlreichen innovativen Initiativen fortführen und ausweiten und dafür sorgen, dass deren Wirkung nicht auf die nationalen Märkte beschränkt bleibt, sondern im ganzen EU-Binnenmarkt Wirkung entfalten.

    Wenn Europa gemeinsam handelt, kann es bei der Entwicklung des digitalen Finanzwesens die Richtung vorgeben und die wirtschaftliche Erholung zum Wohle der Menschen und der Unternehmen in Europa stärken.

    (1)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020) 456 final vom 27.5.2020).

    (2)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020) 67 final vom 19.2.2020).

    (3)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020) 456 final).

    (4)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen FinTech-Aktionsplan (COM(2018) 109 final vom 8.3.2020).

    (5)

      https://ec.europa.eu/info/publications/digital-finance-outreach-2020_de  

    (6)

    Bericht mit Empfehlungen an die Kommission: „Digital Finance: emerging risks in crypto-assets - regulatory and supervisory challenges in the area of financial services, institutions and markets” (2020/2034(INL)), https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2020/2034(INL)&l=en

    (7)

    Am 13. Dezember 2019 legte die von der Europäischen Kommission im Juni 2018 eingesetzte Expertengruppe „Rechtliche Hindernisse für Finanzinnovationen“ (ROFIEG) ihre Empfehlungen für die Schaffung eines Rahmens vor, der die elektronische Erbringung von Finanzdienstleistungen begünstigt. https://ec.europa.eu/info/publications/191113-report-expert-group-regulatory-obstacles-financial-innovation_en

    (8)

      https://ec.europa.eu/info/publications/cmu-high-level-forum_en  

    (9)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)203 vom 10.3.2020), https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-sme-strategy-march-2020_de.pdf

    (10)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Eine EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr“ (COM(2020)592).

    (11)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen – neuer Aktionsplan“ (COM(2020)590).

    (12)

    https://ec.europa.eu/info/consultations/finance-2020-digital-finance-strategy_en

    (13)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Eine europäische Datenstrategie“ (COM(2020) 66 final vom 19.2.2020).

    (14)

    Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

    (15)

    Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73).

    (16)

    RegTech: Regulierungstechnologie als FinTech-Teilbereich mit Schwerpunkt auf Technologien, die die Erfüllung regulatorischer Anforderungen effizienter und wirksamer unterstützen können als bestehende Techniken.

    (17)

    Das EFIF wurde im Anschluss an den  gemeinsamen ESA-Bericht vom Januar 2019 über regulatorische „Sandkästen“ und Innovationszentren eingerichtet. Die ESA hatten in ihrem Bericht mehr Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Innovationsförderern gefordert, um FinTech eine bessere Verbreitung im Binnenmarkt zu ermöglichen.

    (18)

    Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) ist ein EU-Programm, das allen EU-Ländern maßgeschneiderte Unterstützung für institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Reformen bietet.

    (19)

    Das EU-FinTech-Labor wurde im Rahmen des FinTech-Aktionsplans von 2018 eingerichtet und bringt Dienstleister, Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden zusammen, um tief in bestimmte Technologien oder Anwendungen einzutauchen.

    (20)

    Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) ist ein EU-Programm, das allen EU-Ländern maßgeschneiderte Unterstützung für institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Reformen bietet. 

    (21)

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (COM(2020) 593) und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (COM(2020) 594).

    (22)

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 (COM(2020) 595).

    (23)

    Bei der Konsultation wurden zahlreiche Probleme angesprochen und darauf hingewiesen, dass DSGVO-Grundsätze wie Datenanonymität, das Recht auf Vergessenwerden, Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsregeln, Datenminimierung und Zweckbindung eine effiziente Nutzung von KI-Instrumenten behindern könnten.

    (24)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Eine europäische Datenstrategie“ (COM(2020) 66 final vom 19.2.2020).

    (25)

    RegTech: Regulierungstechnologie als FinTech-Teilbereich mit Schwerpunkt auf Technologien, die die Erfüllung regulatorischer Anforderungen effizienter und wirksamer unterstützen können als bestehende Techniken.

    (26)

    SupTech: aufsichtliche Technologie als FinTech-Teilbereich mit Schwerpunkt auf innovativen Technologien zur Unterstützung der Beaufsichtigung. Sie hilft den Aufsichtsbehörden bei der Digitalisierung von Berichts- und Regulierungsprozessen.

    (27)

      https://ec.europa.eu/info/consultations/finance-2017-supervisory-reporting-requirements_de

    (28)

    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12417-Digital-Services-Act-deepening-the-Internal-Market-and-clarifying-responsibilities-for-digital-services

    (29)

    Die Kommission überprüft derzeit die für horizontale und vertikale Vereinbarungen geltenden Vorschriften und die Bekanntmachung über die Marktdefinition. Darüber hinaus leitete sie im Juni 2020 eine öffentliche Konsultation ein, um sich ein Bild darüber zu machen, ob eventuell ein neues Wettbewerbsinstrument nötig ist, um strukturelle Wettbewerbsprobleme, die die derzeitigen Wettbewerbsvorschriften nicht effizient lösen können, anzugehen. Informationen zu diesen Überprüfungen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb: https://ec.europa.eu/competition/consultations/open.html

    (30)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen – neuer Aktionsplan“ (COM(2020)590). 

    (31)

    Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1).

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