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Document 52020DC0500

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Europäisches Semester 2020: Länderspezifische Empfehlungen

COM/2020/500 final

Brüssel, den 20.5.2020

COM(2020) 500 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Europäisches Semester 2020: Länderspezifische Empfehlungen


Einleitung

Die Europäische Union erlebt infolge der COVID-19-Pandemie einen beispiellosen wirtschaftlichen Schock. Gesundheitsmaßnahmen, Ausgangsbeschränkungen und ihre Auswirkungen auf Produktion, Nachfrage und Handel haben zu einem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit und zu höheren Arbeitslosenquoten, stark rückläufigen Unternehmenseinnahmen, höheren öffentlichen Defiziten und sich vergrößernden Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten geführt.

Eine entschlossene und koordinierte europäische wirtschaftliche Reaktion ist von entscheidender Bedeutung. Die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise, die Fragmentierung des Binnenmarkts sowie die erheblichen wirtschaftlichen Unterschiede und Ungleichgewichte innerhalb der EU müssen so gering wie möglich gehalten werden. 

Wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit, wie sie in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum beschrieben wird, ist das Herzstück der sozialen Marktwirtschaft Europas. Die Mitgliedstaaten sollten sich auch weiterhin auf die vier Dimensionen wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit, nämlich wirtschaftliche Stabilität, soziale Fairness, ökologische Nachhaltigkeit sowie Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren und einen besonderen Schwerpunkt auf die Gesundheit legen. Eine solche wirtschaftspolitische Agenda würde der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erreichen und den richtigen Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050 einzuschlagen.

Der Binnenmarkt hat sich vor allem in Krisenzeiten bewährt, indem er dafür gesorgt hat, dass wichtige Waren, Dienstleistungen und Arbeitnehmer dorthin gelangen, wo sie benötigt werden. Seine Integrität ist jedoch durch einige nationale Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie stark beeinträchtigt worden. Damit sein Potenzial für die wirtschaftliche Erholung maximiert wird, muss die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen mit Anstrengungen einhergehen, den Binnenmarkt zu stärken und seine Widerstandsfähigkeit für die Zukunft zu erhöhen.

Angesichts des Ausmaßes des Schocks und der beispiellosen Art der von den Mitgliedstaaten getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen 1 ist das Europäische Semester jetzt besonders notwendig. Eine wirksame wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU ist von größter Bedeutung. Das Europäische Semester ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre Politik zu erörtern, bewährte Verfahren auszutauschen und sich im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 13. März 2020 und dem Fahrplan für einen Aufschwung in Europa vom 24. April auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.

Das diesjährige Semester zeigt, dass die Mitgliedstaaten sowohl die Sofortmaßnahmen zur Bewältigung und Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie als auch die Maßnahmen für eine sichere Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit in den Mittelpunkt stellen müssen. Zu den vordringlichen Prioritäten gehören Investitionen im Gesundheitsbereich, Einkommensunterstützung für betroffene Arbeitnehmer, Liquidität für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) sowie Maßnahmen zur Unterstützung eines symmetrischen Aufschwungs und zur Wahrung der Integrität des Binnenmarkts. 

Beim Neustart der Wirtschaft sollten sich die Mitgliedstaaten auf eine Strategie zur Konjunkturbelebung konzentrieren, mit der im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal die Weichen für den ökologischen und digitalen Wandel gestellt werden. Die Entwicklung hin zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodell, das durch digitale und umweltfreundliche Technologien ermöglicht wird, kann Europa zu einer Vorreiterin des Wandels machen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf die Investitionsprojekte gelegt werden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung befinden und mit Unterstützung der verschiedenen Initiativen des EU-Aufbauplans vorgezogen werden könnten. Zudem müssen die Mitgliedstaaten, unterstützt durch wachstumsfördernde Investitionen und Reformen, die zunehmenden Ungleichheiten angehen und das Sach- und Humankapital stärken. Sie sollten auch den Binnenmarkt schützen, widerstandsfähige und nachhaltige Lieferketten sichern und den freien und fairen Handel weltweit weiter fördern. Die Aussichten für die Weltwirtschaft verschlechtern sich. Dies wird Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU haben. Die Aufrechterhaltung eines offenen Handels, der auf Gegenseitigkeit beruht, würde den Aufschwung unterstützen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten – unter erschwerten Bedingungen – für makroökonomische Stabilität sorgen. Angesichts der beispiellosen wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf nationaler Ebene und der größeren Rolle des öffentlichen Sektors in der Wirtschaft werden einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung sowie der Bekämpfung von Korruption und Steuerhinterziehung besondere Bedeutung zukommen.

1.WIRTSCHAFTLICHE AUSSICHTEN

Trotz rascher und umfassender politischer Maßnahmen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten dürfte die Wirtschaft der EU dieses Jahr eine Rezession historischen Ausmaßes erleben. In der Wirtschaftsprognose vom Frühjahr 2020 wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaft der EU 2020 um einen Rekordwert von 7,5 % schrumpft, bevor sie 2021 wieder um 6 % wächst, was rund neun Prozentpunkte niedriger ist als in der Wirtschaftsprognose vom Herbst 2019 vorhergesagt. Die Pandemie und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen haben Verbraucherausgaben, Industrieproduktion, Investitionen, Handel, Kapitalströme und Lieferketten stark in Mitleidenschaft gezogen. Die mögliche Lockerung der Ausgangsbeschränkungen in den kommenden Monaten dürfte die Voraussetzungen für einen soliden Aufschwung schaffen. Derzeit wird jedoch nicht damit gerechnet, dass die Wirtschaft der EU die Verluste dieses Jahres bis Ende 2021 in vollem Umfang wettmachen wird, zumal die Ungewissheit und die Risiken hinsichtlich der wirtschaftlichen Aussichten sehr hoch sind.

Die Pandemie hat alle Mitgliedstaaten getroffen, allerdings mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Folgen. Der Schock für die Wirtschaft der EU ist insofern symmetrisch, als die Pandemie alle Mitgliedstaaten getroffen hat, jedoch dürften sich sowohl beim Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 (von -4,2 % in Polen bis -9,7 % in Griechenland) als auch bei der Stärke des Aufschwungs im Jahr 2021 deutliche Unterschiede zeigen. Die wirtschaftliche Erholung der einzelnen Mitgliedstaaten wird nicht nur von der weiteren Entwicklung der Pandemie in dem betreffenden Land abhängen, sondern auch von der Widerstandsfähigkeit und Struktur ihrer Volkswirtschaft und ihrer Fähigkeit, mit stabilitätspolitischen Maßnahmen zu reagieren. Angesichts der Verflechtung der Volkswirtschaften in der EU wird sich die Dynamik des Aufschwungs in den einzelnen Mitgliedstaaten auch auf die Stärke des Aufschwungs in anderen Mitgliedstaaten auswirken.

Eine koordinierte Reaktion ist notwendig. Die Begrenzung des wirtschaftlichen Schadens, die Gewährleistung eines angemessenen Gesundheitsschutzes und die Förderung eines raschen, robusten Aufschwungs, der die Volkswirtschaften auf einen nachhaltigen, inklusiven Wachstumskurs bringt, werden entscheidend davon abhängen, ob die politischen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten weiterhin wirksam sind. Gesundheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sind für die sichere Öffnung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung und verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der Wirtschaftsaufschwung im Jahr 2021 wird in hohem Maße davon abhängen, ob die Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit durch Einführung der erforderlichen Test-, Nachverfolgungs- und sonstigen Gesundheitsschutzmaßnahmen sicher und dauerhaft zu gestalten.

Die Pandemie wird schwerwiegende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, auch wenn Kurzarbeitsregelungen, Lohnzuschüsse und die Unterstützung von Unternehmen den Verlust von Arbeitsplätzen begrenzen. Die Arbeitslosenquote in der EU wird voraussichtlich von 6,7 % im Jahr 2019 auf 9 % im Jahr 2020 steigen und dann auf rund 8 % im Jahr 2021 sinken. In einigen Mitgliedstaaten wird die Arbeitslosigkeit stärker zunehmen als in anderen, da ein großer Teil der Arbeitskräfte, die von Branchen wie dem Tourismus abhängig sind, besonders gefährdet ist.

Die Mitgliedstaaten haben entschlossen mit fiskalischen Maßnahmen reagiert, um den durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. „Automatische Stabilisatoren“ wie die Zahlung von Sozialleistungen werden in Verbindung mit diskretionären fiskalischen Maßnahmen zu einem Anstieg der Staatsausgaben führen. Daher wird das Gesamtdefizit der staatlichen Haushalte des Euro-Währungsgebiets und der EU voraussichtlich von nur 0,6 % des BIP im Jahr 2019 auf rund 8½ % im Jahr 2020 ansteigen, bevor es 2021 wieder auf rund 3½ % zurückgeht. Nachdem seit 2014 ein rückläufiger Trend zu verzeichnen war, dürfte auch die öffentliche Schuldenquote infolge der Kombination von höherer Verschuldung und niedrigerem BIP steigen. Im Euro-Währungsgebiet wird ein Anstieg von 86 % im Jahr 2019 auf 102¾ % im Jahr 2020 und danach ein Rückgang auf 98¾ % im Jahr 2021 erwartet. In der EU dürfte die Schuldenquote von 79,4 % im Jahr 2019 auf rund 95 % in diesem Jahr steigen, bevor sie im nächsten Jahr auf 92 % sinkt.

Die Krise wird erhebliche Auswirkungen auf die sozialen Bedingungen insbesondere für schutzbedürftige Gruppen haben. Die Abfederung der sozialen Folgen und die Verhinderung einer dauerhaften Zunahme von Armut und Ungleichheiten hat Priorität. Die derzeitigen und künftigen Maßnahmen müssen dem Schutz aller Arbeitnehmer dienen. Diejenigen, die bereits vor der Krise schutzbedürftig waren (z. B. Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen, Geringqualifizierte, unfreiwillige Teilzeitbeschäftigte und Selbstständige sowie Wanderarbeitnehmer), werden wahrscheinlich am härtesten getroffen, auch aufgrund des ungleichen Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Kompetenzen. Es ist wichtig anzuerkennen, dass viele Arbeitnehmer, die bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an vorderster Front stehen, ebenfalls zu diesen gefährdeten Gruppen gehören, damit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Die derzeitige Lage birgt auch die Gefahr, dass die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede, einschließlich der regionalen und territorialen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten, zunehmen. Nachfrageverlagerungen und die Fähigkeit des Unternehmenssektors, sich wieder zu erholen, werden die Regionen und Gebiete in den Mitgliedstaaten aufgrund ihrer unterschiedlichen sektoralen Spezialisierung asymmetrisch betreffen. Dienstleistungen, die einen unmittelbaren Kontakt zum Verbraucher erfordern, dürften am stärksten beeinträchtigt werden, vor allem aufgrund eines Rückgangs von Umsatz und Beschäftigung bei KMU. Mitgliedstaaten, die über einen erheblichen haushaltspolitischen Spielraum verfügen, können es sich leisten, Unternehmen und Haushalte großzügiger und länger zu unterstützen als Mitgliedstaaten mit weniger Spielraum. Vor dem Hintergrund der größeren Dringlichkeit, eine hochwertige Gesundheitsversorgung und eine dauerhafte Sozialfürsorge für die Betroffenen zu gewährleisten, werden sie auch besser in der Lage sein, die höheren öffentlichen Defizite und Schuldenstände auszugleichen. Ganz allgemein unterscheiden sich die Mitgliedstaaten in ihren Möglichkeiten, die Investitionen zu finanzieren, die für den Neustart ihrer Wirtschaft und die Finanzierung des ökologischen und digitalen Wandels erforderlich sind. Dies könnte zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und größeren Unterschieden im Lebensstandard führen.

Kasten 1: Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor dem Hintergrund der allgemeinen Ausweichklausel – aktueller Stand

Als die Schwere des infolge des COVID-19-Ausbruchs zu erwartenden Konjunktureinbruchs deutlich wurde, kam die Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. März 2020 zu dem Schluss, dass die derzeitigen Umstände die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel erlauben. Durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel werden die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht ausgesetzt. Die Klausel gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, und versetzt die Kommission und den Rat gleichzeitig in die Lage, im Rahmen des Pakts die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen.

Parallel zur Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2020 hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts getroffen.

Die Kommission hat Berichte nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Rumäniens angenommen, das bereits der korrektiven Komponente des Pakts unterliegt. In diesen Berichten wird anhand der Pläne der Mitgliedstaaten oder der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission geprüft, ob die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 das Defizitkriterium einhalten. Zudem wird in den Berichten für Frankreich, Belgien, Zypern, Griechenland, Italien und Spanien anhand der Ist-Daten die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums im Jahr 2019 geprüft. In den Berichten werden alle einschlägigen Faktoren geprüft und die erheblichen, aber ungewissen makroökonomischen und haushaltspolitischen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs berücksichtigt.

Der Ausbruch von COVID-19 hat außerordentliche makroökonomische und haushaltspolitische Folgen, deren voller Umfang noch nicht absehbar ist. Dies führt zu einer außergewöhnlichen Unsicherheit, auch im Hinblick auf die Festlegung eines überzeugenden finanzpolitischen Kurses, der weiterhin die Schließung der Produktionslücke unterstützen, gleichzeitig jedoch die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung sicherstellen und schließlich das übermäßige Defizit korrigieren muss. Angesichts dieser Lage ist die Kommission der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, ob gegen Mitgliedstaaten ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten ist.

Rumänien ist der einzige Mitgliedstaat, der sich bereits in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit befindet. Am 3. April 2020 hat der Rat festgestellt, dass in Rumänien ein übermäßiges Defizit besteht, und Rumänien empfohlen, das derzeitige übermäßige Defizit bis 2022 zu beenden. Der Rat hat Rumänien eine Frist bis zum 15. September 2020 gesetzt, um wirksame Maßnahmen zu treffen und ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten.

Die Kommission wird die Haushaltslage der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Wirtschaftsprognose für Herbst 2020 und der von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bis zum 15. Oktober vorzulegenden Übersichten über die Haushaltsplanung erneut prüfen.



2.HAUPTZIELE DER EMPFEHLUNGEN FÜR 2021

Die heute vorgelegten Empfehlungen tragen den neuen sozioökonomischen Gegebenheiten in der COVID-19-Krise Rechnung. Das laufende Europäische Semester, in dem im Wesentlichen zwei Themenbereiche behandelt werden‚ soll darauf hinwirken, dass die Mitgliedstaaten die Widerstandsfähigkeit ihrer Wirtschaft weiter stärken: 2

·Bereitstellung wirtschaftspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung und Abfederung der gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19 (kurzfristig). Zu den Prioritäten in diesem Bereich gehören die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Gewährung einer Einkommensunterstützung für betroffene Arbeitnehmer, die öffentlichen Gesundheitsausgaben, Liquiditätsmaßnahmen für den Unternehmenssektor (insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen) und der Schutz des Transports wichtiger Güter im Binnenmarkt. Die fiskalischen Elemente der länderspezifischen Empfehlungen tragen der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Rechnung.

·Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und Ankurbelung des Wachstums, Förderung des ökologischen und digitalen Wandels (kurz- bis mittelfristig). Sobald die unmittelbaren, akuten Auswirkungen der Pandemie eingedämmt sind, wird es darauf ankommen, sich auf Möglichkeiten zur „Wiederbelebung“ der Wirtschaft zu konzentrieren. Hierfür sind ein leistungsfähigerer, stärkerer Wohlfahrtsstaat, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und die Entwicklung von Kompetenzen notwendig. Die Länderberichte können Beiträge für die Bereiche liefern, in denen es wieder Wachstum geben wird, sobald die außergewöhnlichen Umstände (z. B. Ausgangsbeschränkungen) überwunden sind.

Als Leitlinie für den Aufbau sollte der in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 3 vorgestellte Rahmen dienen, der sich am Konzept der „wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit“ orientiert, dessen Schwerpunkte wirtschaftliche Stabilität, soziale Fairness, ökologische Nachhaltigkeit sowie Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sind. Diese vier Dimensionen sind auch Gegenstand der heute an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen.

Die Pandemie macht die Verflechtung der Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt sowie die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Aufbaustrategie deutlich. Deshalb ist die Einbeziehung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung heute wichtiger als je zuvor. Alle länderspezifischen Empfehlungen betreffen sowohl Strukturreformen als auch Investitionen. Die länderspezifischen Empfehlungen 2019 sind nach wie vor von Belang und sollten im Rahmen der EU-Fonds und insbesondere der kohäsionspolitischen Fonds berücksichtigt werden. Das Europäische Semester wird helfen, die mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung verbundenen Herausforderungen und politischen Empfehlungen, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen können, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum ganz oben auf die politische Agenda zu setzen.

Die Überwachung der effektiven Fähigkeit der Mitgliedstaaten, wirksam auf die Krise zu reagieren, ist ein wesentliches Element des diesjährigen neu ausgerichteten Semesters.

Die COVID-19-Krise hat zu Grenzschließungen geführt, sich auf die Ausfuhren ausgewirkt und damit das Funktionieren des Binnenmarkts für Waren beeinträchtigt. Nationale Ausfuhrbeschränkungen für wichtige Produkte zur Bekämpfung der Pandemie, z. B. persönliche Schutzausrüstung, Masken, Beatmungsgeräte und Arzneimittel, untergraben den gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie. Zwar haben viele Mitgliedstaaten ihre Beschränkungen auf Betreiben der Kommission schließlich aufgehoben, durch die in einigen Ländern immer noch bestehenden ungerechtfertigten und unnötigen Beschränkungen könnten jedoch Unterbrechungen der Lieferketten, Preiserhöhungen und Engpässe bei bestimmten Waren verschärft werden. Zur Deckung des Bedarfs wurden Initiativen ergriffen, um sowohl die lokale Produktion als auch die Einfuhr aus Drittländern zu steigern. Angesichts der Dringlichkeit der Lage muss der Binnenmarkt vor nicht konformen Produkten geschützt werden. Die Marktüberwachungs- und die Zollbehörden spielen dabei nach wie vor eine entscheidende Rolle.

Der Binnenmarkt wird von gut funktionierenden Lieferketten sowohl innerhalb der EU als auch weltweit profitieren. In Anbetracht des globalen Charakters der Lieferketten, nicht zuletzt für dringend benötigte Güter (einschließlich medizinischer Hilfsgüter), und des Bekenntnisses der EU zum ökologischen und digitalen Wandel sollte besonderes Augenmerk auf ihre Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger Diversifizierung der Lieferketten und Steigerung der Kapazitäten der EU zur Herstellung dringend benötigter Güter gelegt werden.

Das Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen unterliegt unverhältnismäßigen regulatorischen Beschränkungen, insbesondere im Einzelhandel und im Baugewerbe. Insgesamt ist der Dienstleistungssektor aufgrund des Nachfrageeinbruchs und der Ausgangsbeschränkungen, die den Betrieb vieler Unternehmen verhindern, der am stärksten von der Krise betroffene Sektor. Er hat aber auch das größte Potenzial für eine Erholung. Der Abbau regulatorischer und administrativer Hindernisse wird von entscheidender Bedeutung sein. Mehr Flexibilität bei der nationalen Regulierung würde den am stärksten betroffenen Branchen wie Einzelhandel, Tourismus, Kultur und Gastgewerbe bei der Erholung helfen.

Die COVID-19-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Mitgliedstaaten Maßnahmen umgesetzt haben, die weitreichende Auswirkungen auf den Personenverkehr innerhalb eines Landes sowie grenzüberschreitend haben. Fast alle Mitgliedstaaten haben vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Darüber hinaus wurden Beschränkungen des nicht notwendigen Reiseverkehrs an den Außengrenzen der Union angewandt. Die Schließung von EU-Binnengrenzen hat negative Auswirkungen, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einen anderen Mitgliedstaat einreisen müssen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Dies betrifft Grenzgänger, aber auch entsandte Arbeitnehmer oder Saisonarbeitnehmer. Um die schwerwiegenden Probleme anzugehen, die durch die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen und Reisebeschränkungen verursacht werden, und die Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts zu begrenzen, hat die Kommission die Koordinierung auf EU-Ebene sichergestellt und Leitlinien bereitgestellt. 4

2.1Stabilität

Die Überwachung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht ist von größter Bedeutung. 5  In den diesjährigen Empfehlungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Bekämpfung der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung einen wichtigen Schritt darstellen, um das Auftreten neuer Ungleichgewichte in der Zukunft zu verhindern. Die Empfehlungen zielen darauf ab, Schwachstellen zu beseitigen und strukturelle Herausforderungen anzugehen. Das spezifische Monitoring im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht wird fortgesetzt, um den politischen Entwicklungen in den einschlägigen Bereichen Rechnung zu tragen. Die makroökonomischen Entwicklungen in der gesamten EU werden im nächsten Warnmechanismus-Bericht erneut bewertet.

In Abkehr von dem seit 2015 rückläufigen Trend dürfte der gesamtstaatliche Schuldenstand 2020 stark steigen. Unter Ausschöpfung der nach den Rahmenvorschriften der EU zulässigen finanzpolitischen Flexibilität haben die Mitgliedstaaten weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Kapazitäten ihrer Gesundheitssysteme auszubauen und besonders betroffene Bürger und Branchen zu entlasten. Diese Maßnahmen werden in Verbindung mit dem Einbruch der Wirtschaftstätigkeit und einer niedrigen Inflation 2020 zu erheblich höheren gesamtstaatlichen Defiziten und Schuldenständen beitragen. Darüber hinaus stellen die Mitgliedstaaten umfangreiche Liquiditätsstützungsmaßnahmen und Darlehensgarantien bereit, die Eventualverbindlichkeiten für die Staaten mit sich bringen.

Gemäß den fiskalischen Elementen der länderspezifischen Empfehlungen, die der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Rechnung tragen, sollen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre Erholung zu fördern. Wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, sollte die Haushaltspolitik darauf abzielen, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen, die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen.

Durch die erstmalige Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel wird die Koordinierung der Haushaltspolitik während dieses schweren Konjunkturabschwungs erleichtert. Der infolge des COVID-19-Ausbruchs erwartete schwere Konjunkturabschwung veranlasste die Kommission zu dem Schluss, dass die derzeitigen Umstände die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel rechtfertigen. Die Finanzministerinnen und ‑minister der Mitgliedstaaten stimmten dieser Bewertung zu. Durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel werden die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht ausgesetzt. Sie gibt der Kommission und dem Rat die Möglichkeit, im Rahmen des Pakts die für die Koordinierung der Politik erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dabei aber von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen. Insbesondere ermöglicht sie einem Mitgliedstaat eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, sofern dadurch die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährdet wird.

Die haushaltspolitischen Leitlinien des Frühjahrspakets zielen darauf ab, die Haushaltspolitik sowohl in der unmittelbaren Krisenphase als auch in der Phase wirtschaftlicher Erholung zu koordinieren. Um die Erholung zu erleichtern, ist derzeit in allen Mitgliedstaaten ein unterstützender fiskalischer Kurs geboten. Gleichzeitig sollte die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiterhin gesichert sein. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik mit dem Ziel verfolgen, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten.

Die Mitgliedstaaten sollten ihr Augenmerk auch auf die Qualität der öffentlichen Finanzen in Zeiten beispielloser Haushaltspakete legen und zudem die richtigen Prioritäten in Bezug auf Investitionen und produktive Ausgaben setzen. Darüber hinaus kommt es angesichts der in den Mitgliedstaaten in nie da gewesener Höhe angenommenen Haushaltspakete und der damit verbundenen Aufwertung der Rolle des öffentlichen Sektors in der Wirtschaft besonders darauf an, dass die öffentlichen Verwaltungen wirksam und effizient agieren. Was die Zukunft betrifft, so werden sich diejenigen Mitgliedstaaten, die eine soliden Umgang mit den öffentlichen Finanzen sicherstellen, rascher von der Krise erholen. Öffentliche Ausgaben und Investitionen sind von Bedeutung, um den ökologischen und digitalen Wandel, unter anderem durch ein umweltfreundliches und digitales öffentliches Auftragswesen und die umweltgerechte Haushaltsplanung, zu unterstützen.

Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie kam es auf den globalen Finanzmärkten zu erheblichen Preiskorrekturen nach unten und einer zunehmenden Volatilität. Die sich verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen und die gestiegene Unsicherheit haben sich negativ auf die Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkte ausgewirkt. Dessen ungeachtet sind die Märkte und die Finanzinstitutionen bislang in vollem Umfang funktionsfähig geblieben. Das staatliche Handeln und die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) und anderer Währungsbehörden spielen weltweit bei der Abfederung dieser Auswirkungen eine wichtige Rolle. Die EZB hat durch verschiedene Instrumente wie das Pandemie-Notfallankaufprogramm für Staats- und Unternehmensanleihen Liquidität in Höhe von 1 Billion EUR (8,5 % des BIP des Euro-Währungsgebiets) bereitgestellt.

Die mit Geldwäsche verbundenen Risiken sind nach wie vor hoch. Geldwäsche hat negative Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und die Finanzstabilität und sie bringt besondere Risiken mit sich. Zu den Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Malta und Schweden), an die bereits im vergangenen Jahr eine Empfehlung zur Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Intensivierung der Aufsichtstätigkeit gerichtet wurde, sind in diesem Jahr fünf Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Finnland) hinzugekommen.

Banken spielen eine wichtige Rolle dabei, der Realwirtschaft weiterhin Liquidität zuzuführen. In Anbetracht des wirtschaftlichen Einbruchs haben die Europäische Kommission, die EZB, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und der einheitliche Aufsichtsmechanismus außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, damit Banken privaten Haushalten und Unternehmen Finanzierungen zur Bewältigung der Einkommensverluste zur Verfügung stellen. Den Banken wird es gestattet sein, die Säule-2-Empfehlung bezüglich der Kapitalausstattung zu unterschreiten, und die Mitgliedstaaten, in denen antizyklische und zur Minderung systemischer Risiken vorgesehene Kapitalpuffer vorfügbar waren, gaben diese frei, um besser dafür aufgestellt zu sein, Verluste auszugleichen und die Erholung mit Krediten zu unterstützen. Kreditnehmer, die vor dem Ausbruch der Krise weitgehend überlebensfähig waren, müssen unbedingt finanzielle Unterstützung erhalten. Die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors wird durch die aktuelle Rezession auf den Prüfstand gestellt werden, da die bei der Bereinigung der Bankbilanzen erzielten Erfolge möglicherweise zunichtegemacht werden und andere Herausforderungen wie die geringe Rentabilität auch stärker zutage treten könnten.

Kasten 2: Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Arbeitnehmer und KMU ergriffenen Maßnahmen (Liquiditätshilfe)

Die Mitgliedstaaten haben als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie beispiellose Maßnahmen ergriffen, ausgeweitet oder angekündigt, um die besonders betroffenen Bürger und Sektoren zu unterstützen. Diese Maßnahmen wurden zwar an die länderspezifische Situation angepasst, zielen jedoch allesamt darauf ab, die Auswirkungen der Krise durch den Schutz von Arbeitsplätzen und der Einkommen von Einzelpersonen abzufedern sowie Liquiditätshilfen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bereitzustellen.

Zur Unterstützung der Arbeitnehmer haben viele Mitgliedstaaten ihre Regelungen für Kurzarbeit oder betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit erweitert und in einigen Fällen derartige Regelungen eingeführt, sowie dafür die Beihilfen aufgestockt und/oder die Anspruchsvoraussetzungen gelockert. Dank dieser Regelungen können in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen die Arbeitszeiten reduzieren oder Mitarbeiter vorübergehend freistellen, wobei die Beschäftigten durch staatliche Einkommensbeihilfen (teilweise) entschädigt werden. Derartige Maßnahmen tragen dazu bei, dauerhafte Entlassungen zu verhindern, die Einkommensstabilität zu gewährleisten und die Bürger zu schützen. Viele Mitgliedstaaten haben diese Maßnahmen auch dahin gehend ausgeweitet, dass Selbstständige auch einen Ausgleich für Einkommensverluste erhalten. Einige Mitgliedstaaten haben zudem Maßnahmen ergriffen, durch die eine Kündigung von Mietverträgen und Mieterhöhungen während der Pandemie verhindert werden sollen.

Zur weiteren Abmilderung wirtschaftlicher Schocks und zur Rettung von Unternehmen hat die Europäische Kommission einen Befristeten Rahmen angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den in den EU-Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen. Überdies gewähren die Mitgliedstaaten den Unternehmen durch subventionierte Darlehen und staatliche Garantien beträchtliche Liquiditätshilfen.

Viele Mitgliedstaaten gestatten es Selbstständigen oder KMU, ihre Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten. Darüber hinaus wurden Steuervorauszahlungen verringert oder Steuergutschriften vorzeitig zurückerstattet, um zusätzliche Liquidität bereitzustellen. Einige Mitgliedstaaten haben ein vorübergehendes gesetzliches Moratorium für die Rückzahlung von Privat- und Unternehmenskrediten eingeführt, das bestimmten Bedingungen unterliegt und auch für Kredite von Selbstständigen und KMU gilt.

Um die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, hat die EU umfassende Maßnahmen ergriffen, um unverzüglich alle nicht beanspruchten Mittel aus den EU-Fonds zu mobilisieren, indem sie dafür zusätzliche Flexibilität einräumte, Verfahren vereinfachte und straffte und die Inanspruchnahme eines Kofinanzierungssatzes von 100 % aus dem Unionshaushalt im Haushaltsjahr 2020-2021 ermöglichte. 6

2.2Faire Chancen

Die COVID-19-Krise wirkt sich erheblich auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Bedingungen aus. Die Krise brach aus, als sich die Lage auf den Arbeitsmärkten besserte. Die Beschäftigungsquote erreichte Ende 2019 mit über 74 % ihren Höchststand und der Anteil der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen war so niedrig wie noch nie in diesem Jahrzehnt, auch wenn die Situation immer noch von Land zu Land unterschiedlich war.

Aufgrund der aktuellen Krise dürften Arbeitslosigkeit und Einkommensungleichheit erheblich zunehmen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wird voraussichtlich je nach Wirtschaftszweigen und Bevölkerungsgruppen unterschiedlich ausfallen. Die demografische Situation in den Mitgliedstaaten und auf ihren Arbeitsmärkten sollte – insbesondere im Hinblick auf die Bevölkerungsalterung – ebenfalls berücksichtigt werden. Die anhaltenden Mobilitätsbeschränkungen werden sich wahrscheinlich auf die Arbeitsbedingungen, die Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang zu Dienstleistungen auswirken. In einem Kontext, in dem Ungleichheiten deutlich zutage treten und gar noch verschärft werden, dürfen schutzbedürftige Gruppen nicht im Stich gelassen werden. Die Erholung muss zudem gleichstellungsorientiert erfolgen und die unverhältnismäßigen Auswirkungen der Krise auf Frauen abschwächen, durch die bestehende Ungleichheiten noch verstärkt werden. Die drei Dimensionen der europäischen Säule sozialer Rechte – Chancengleichheit, faire Arbeitsbedingungen und Zugang zum Sozialschutz – geben nach wie vor den Kurs für die Maßnahmen vor, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten getroffen werden.

Die Mitgliedstaaten unternehmen außerordentliche Anstrengungen zur Abmilderung der beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen. Die meisten Mitgliedstaaten haben die bestehenden Kurzarbeitsregelungen aktiviert und ausgeweitet, andere haben ähnliche Regelungen eingeführt. Die meisten Mitgliedstaaten haben auch Garantieregelungen geschaffen oder erweitert, um KMU mit Liquidität zu versorgen und um Arbeitsplätze und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu sichern. Die Unterstützung, von der Unternehmen und Arbeitnehmer auf diese und ähnliche Weise profitieren, wird eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen spielen. Finanziert werden die Maßnahmen mit Fördermitteln im Umfang von bis zu 100 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und aus dem von der Kommission Anfang April vorgeschlagenen neuen Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE). Das neue Instrument soll den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung bieten, damit sie die Kosten der nationalen Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige decken können. Flexible Arbeitsregelungen und Telearbeit spielen ebenfalls eine wichtige Rolle für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Produktion. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Auch wenn es nicht möglich sein wird, alle Arbeitsplätze zu retten, wird die Erholung doch auch neue Chancen eröffnen. Die Mitgliedstaaten sollten diesen strukturellen Wandel unterstützen. Einerseits geraten die Systeme der Arbeitslosenunterstützung durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit unter Druck. In vielen Ländern werden Leistungen in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum gewährt. Es ist von enormer Bedeutung, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus angemessene Arbeitslosen- und Einkommensersatzleistungen erhalten und dabei auch die Selbstständigen gebührend berücksichtigt werden. Andererseits werden wirksame Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich sein, um die Menschen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen während der Erholung zu unterstützen, wobei auf junge Menschen, Langzeitarbeitslose und schutzbedürftige Gruppen besonderes Augenmerk zu legen ist. Der strukturelle Wandel sollte auch durch Maßnahmen zur Förderung innovativer Arbeitsformen und innovativer Formen des Unternehmertums (einschließlich der Sozialwirtschaft) Impulse erhalten. Schließlich wird eine vernünftige Einbeziehung der Sozialpartner für den Erfolg jeglicher Exit- und Erholungsstrategie von entscheidender Bedeutung sein.

Trotz der beispiellosen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung werden sich wahrscheinlich viele Menschen in einer prekären Einkommenssituation befinden. Durch anhaltende Einkommensverluste dürfte das Armutsrisiko, insbesondere für schutzbedürftige Haushalte, steigen, wodurch es wiederum noch mehr Ungleichheit beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, zu grundlegenden sozialen Diensten und Leistungen sowie zum Fernunterricht geben wird. Einige Gruppen, insbesondere Familien mit Kindern, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Migranten und Personen mit Migrationshintergrund sowie Roma, sind vergleichsweise stärker betroffen. Die bestehenden Einkommensungleichheiten werden voraussichtlich noch weiter zunehmen. Unter diesen Umständen kommt es entscheidend darauf an, dass die Sozialschutzsysteme rasch angepasst werden, indem Umfang und Angemessenheit der Leistungen nötigenfalls verbessert werden. Vorstellbar sind Maßnahmen wie eine Verlängerung der Bezugsdauer und eine Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen, sofern dies möglich ist. Die Mitgliedstaaten müssen auch die Effizienz der Sozialausgaben steigern, indem sie durch adäquate Bedürftigkeitsprüfungen gewährleisten, dass die Hilfe bei den Menschen ankommt, die sie am dringendsten benötigen. Es sollte sichergestellt sein, dass alle Zugang zu sozialen und grundlegenden Dienstleistungen (Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung sowie digitale Kommunikation) haben.

Die Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege muss möglicherweise intensiviert werden. Als kurzfristige Maßnahmen zum Schutz von Haushalten, die während der Krise die Wohnkosten nicht mehr tragen können, seien die vorübergehende Aussetzung von Zwangsräumungen und Zwangsvollstreckungen oder die Stundung von Hypotheken- und Mietzahlungen für einkommensschwache Familien genannt, wobei die Finanzstabilität und die Tilgungsanreize mittelfristig gewahrt bleiben sollen. Die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen im Einklang mit den von der EU bereitgestellten praktischen Leitlinien für die sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz 7 angewandt werden.

Kasten 3: Gesundheitsversorgung

Durch die COVID-19-Krise sind die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten so stark wie nie zuvor belastet. Auf die Krise wurde unmittelbar mit Maßnahmen reagiert, die auf eine bessere Versorgung mit dringend benötigten medizinischen Produkten, den Ausbau der Laborkapazitäten und Intensivstationen in den Krankenhäusern und, wo dies möglich war, die Einstellung von zusätzlichem Gesundheitspersonal abzielten.

Die bisherigen, mit der Wirksamkeit, der Zugänglichkeit und der Resilienz der Gesundheitssysteme verbundenen strukturellen Herausforderungen sind durch die Krise generell noch größer geworden. Beispiele dafür sind die unzureichende Finanzierung von Investitionen im Gesundheitsbereich (auch für Krisenvorsorge und -reaktion), die beschränkte Koordinierung und Integration der Gesundheitsversorgung, die schwache primäre Grundversorgung, die für den Zugang zur Gesundheitsversorgung nach wie vor bestehenden Hindernisse und der ungedeckte Bedarf an medizinischer Versorgung, von dem insbesondere die am meisten schutzbedürftigen Personen, vor allem aufgrund hoher Zuzahlungen, betroffen sind. Durch die Krise gerieten die Einnahmen der Gesundheitssysteme zusätzlich unter Druck, sodass die Gefahr besteht, dass bezüglich des Zugangs bestehende Ungleichheiten noch größer werden, was insbesondere für benachteiligte Gruppen gilt. In vielen Mitgliedstaaten hat sich der Personalmangel im Gesundheitswesen – aufgrund der Arbeitsbedingungen sind diese Berufe nicht sehr attraktiv – als kritisch erwiesen. Wie die Erfahrungen der Mitgliedstaaten zeigten, haben elektronische Gesundheitsdienste das Potenzial, die Koordinierung und Integration der Gesundheitsversorgung zu verbessern und sie insbesondere durch die Telemedizin wirksam und zugänglich zu machen. Zu den Maßnahmen, mit denen die Kommission die nationalen Gesundheitssysteme direkt unterstützt, gehören auf Grundlage der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung durchgeführte Ausschreibungen für medizinische Geräte und Güter und die rescEU-Kapazität, mit der im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union ein strategischer Vorrat an medizinischen Gütern für die Mitgliedstaaten angelegt werden kann, sowie die Förderung der Forschung in den Bereichen Impfstoffe, Diagnostik und Behandlung. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Gesundheitssysteme einer der Bereiche, der durch die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise abgedeckt wird. Durch Instrumente der EU wie etwa die Kohäsionsfonds und SURE können die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, die Belastung aufgrund der pandemiebedingten Gesundheitskosten zu senken.

Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind ebenfalls vor der Krise betroffen. In den meisten Mitgliedstaaten ist der Unterricht (sowie arbeitsbasiertes Lernen und Lehrlingsausbildung) ausgesetzt und die Lehrtätigkeit wird teilweise online durchgeführt. Diese Situation wirkt sich negativ auf die Bildungsergebnisse der Lernenden aus und kann sozioökonomische Ungleichheiten und bestehende strukturelle Herausforderungen verstärken, wenn nicht durch geeignete Reformen und Investitionen gegengesteuert wird. Nach wie vor beenden zu viele junge Menschen ihre Ausbildung ohne angemessene Grundfertigkeiten. Die COVID-19-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass alle Lernenden gleichberechtigten Zugang zum Fernunterricht über Breitbandverbindungen und IT-Geräte haben und die erforderlichen digitalen Kompetenzen besitzen. Von Investitionen in Infrastrukturen „mit hoher sozialer Wirkung“ sollten alle relevanten Aspekte im Bereich Schulen/Bildungseinrichtungen – von der Modernisierung von Schulgebäuden (zur Gewährleistung von Energieeffizienz, Hygiene und sozialer Distanzierung der Schüler) bis hin zur IT-Ausrüstung – profitieren. Durch die Förderung angemessener Kompetenzen, insbesondere im digitalen Bereich, wird die Erwerbsbevölkerung produktiver und widerstandsfähiger, was wiederum den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und intelligenteren Wirtschaft erleichtert.

Ein gut funktionierender sozialer Dialog trägt ganz wesentlich dazu bei, dass die Maßnahmen erfolgreich, inklusiv und nachhaltig sind. Auch wenn es kein als Referenz dienendes Einheitsmodell gibt, besteht in einigen Mitgliedstaaten eindeutig noch Spielraum für einen besser funktionierenden sozialen Dialog und eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen.

Faire und wachstumsfreundliche Steuersysteme können die wirtschaftliche Erholung durch einen Beitrag zu inklusivem und nachhaltigem Wachstum unterstützen. Wachstumsfreundliche Steuersysteme können die private Investitionstätigkeit unterstützen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, die Beschäftigung begünstigen, Ungleichheiten abbauen und eine ökologisch widerstandsfähige Wirtschaft fördern. Darüber hinaus kann eine Vereinfachung des Steuersystems dazu beitragen, wirtschaftliche Verzerrungen zu begrenzen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Da ein effizientes und faires Steuersystem eine besonders wichtige Rolle dabei spielt, mittelfristig eine tatsächliche wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, wird einigen Mitgliedstaaten empfohlen, ihr Steuersystem zu reformieren, unter anderem durch eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umwelt.

Die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung stellt nach wie vor eine klare Priorität dar, damit die Mitgliedstaaten insbesondere bei der Umsetzung der steuerpolitischen Unterstützung auf ihren gerechten Anteil an den Steuereinnahmen zählen können. Die Umsetzung des EU-Rechts und international vereinbarter Initiativen wird dazu beitragen, aggressive Steuerplanungspraktiken einzudämmen. In einigen Mitgliedstaaten (wie in Zypern, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta und den Niederlanden) weisen die Steuersysteme allerdings bestimmte Merkmale auf, die von Unternehmen, die aggressive Steuerplanung betreiben, genutzt werden. In Anbetracht dessen wird diesen Mitgliedstaaten empfohlen, aggressive Steuerplanung zu vermindern.

2.3Ökologische Nachhaltigkeit

Investitionen in die Erholung der Wirtschaft bieten die Möglichkeit, die Wirtschaft in der EU umzugestalten und sicher auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen. In den dieses Jahr vorgelegten länderspezifischen Empfehlungen werden Bereiche aufgezeigt, in denen nachhaltige Investitionen aus der Sicht der Mitgliedstaaten vorgezogen werden können. Den Behörden wird empfohlen, investitionsreife Projekte und Finanzierungsquellen zu ermitteln, damit Klimaneutralität und Ressourceneffizienz in den Bereichen Industrie, Gebäude und Verkehr Einzug halten, und die Ausarbeitung weiterer Investitionsprojekte im Sinne der Agenda für ökologische Nachhaltigkeit auf den Weg zu bringen. Einige der vielfältigen energie-, klima- und umweltpolitischen Strategien und Maßnahmen eignen sich besonders für eine rasche Umsetzung. Dazu gehören Investitionen in kleiner dimensionierte Projekte wie die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Energieeffizienz, die – auch im Zuge von Gebäuderenovierungen – zur Erholung beitragen und die Volkswirtschaften auf einen langfristig nachhaltigen Kurs bringen können.

Durch den europäischen Grünen Deal und die nationalen Energie- und Klimapläne ist fest verankert, dass die langfristig angestrebte Klimaneutralität erreicht und der damit verbundene Investitionsbedarf gedeckt wird. Die Förderung von Investitionen in Energieeffizienz, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und in entsprechende Netzen kann zum Übergang zu einem wettbewerbsfähigeren, nachhaltigeren und sichereren Energiesystem beitragen. Eine Energiepolitik, bei der öffentliche und private Investitionen kombiniert werden, kann auch einen erheblichen Beitrag zur Erholung der Wirtschaft leisten. 

Investitionen in die nachhaltige Mobilität und die Kreislaufwirtschaft bieten die Chance, die Produktivität zu steigern und den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu fördern. Investitionen in nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen (öffentlicher städtischer Personenverkehr, Eisenbahnen, Fahrradinfrastruktur und Logistik-Drehkreuze für den intermodalen Verkehr usw.) können Qualitätsverbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors auf Dauer sichern.

Strategische Versorgungsketten, die für die Resilienz, die Nachhaltigkeit und die strategische Autonomie Europas von enormer Bedeutung sind, müssen unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für schwer zu dekarbonisierende Branchen (wie Stahlerzeugung, chemische Industrie und die Wertschöpfungskette im Bereich Mobilität) und die erneuerbaren Energien. Ziel ist es, Leitmärkte/-lieferketten für die mit sauberer Energie arbeitenden europäischen Industrien zu schaffen. Die Strategie zur Integration des Energiesystems wird bei der Verwirklichung dieses Ziels – mit der Unterstützung durch verschiedenste Initiativen 8 – eine wichtige Rolle spielen.

Investitionen in Infrastrukturen „mit hohen Auswirkungen“ können dabei hilfreich sein, mit den derzeitigen politischen Abwägungen und gesellschaftlichen Ungleichgewichten besser umzugehen. Die für die Erholung reservierten Mittel sollten weitgehend in öffentliche Güter und Infrastrukturen fließen, um für ein nachhaltigeres Wachstum zu sorgen. Dies kann beispielsweise erreicht werden, wenn Investitionen in nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen (öffentlicher städtischer Personenverkehr, Eisenbahnen und Logistik-Drehkreuze für den intermodalen Verkehr usw.) getätigt werden, die mit dem von der EU angestrebten Ziel der Klimaneutralität vereinbar sind, sowie mit Investitionen in Umweltinfrastruktur. Investitionen in Infrastrukturen „mit hoher sozialer Wirkung“ könnten zur Renovierung von Sozialwohnungen und von Wohnraum von einkommensschwachen Haushalten getätigt werden und sich auch auf alle relevanten Aspekte im Bereich Schulen/Bildungseinrichtungen erstrecken, die von der Modernisierung von Schulgebäuden (zur Gewährleistung von Energieeffizienz, Hygiene und sozialer Distanzierung der Schüler) bis hin zur IT-Ausrüstung reichen, durch die Fernunterricht, die Vermittlung angemessener Kompetenz und der Zugang für benachteiligte Lernende sichergestellt wird. Auch für den Schutz der menschlichen Gesundheit gilt es, sich den Herausforderungen in den Bereichen Umweltschutz und Klimawandel zu stellen. Insbesondere sind im Rahmen des Grünen Deal vorgesehene Investitionen für die Bekämpfung der Luftverschmutzung von entscheidender Bedeutung.

Aus einer stärkeren Nutzung digitaler Technologien können sich umweltfreundlichere Lösungen zur Gestaltung unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften ergeben. Es dürfte angebracht sein, Veränderungen des Lebensstils der Bürgerinnen und Bürger und der Arbeitsabläufe in den Unternehmen insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn dadurch der ökologische Fußabdruck verringert und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben optimiert wird.

2.4Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit

Während Europa dringend ein kräftigeres Produktivitätswachstum benötigt, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zu einer robusten Erholung zu finden, birgt die derzeitige Krise mittelfristig Risiken für das Produktivitätswachstum, die sich aufgrund der Reibungen in den globalen Wertschöpfungsketten noch vergrößern könnten. Die Produktivität könnte davon profitieren, dass Unternehmen sich anpassen. Digitalisierung, elektronischer Geschäftsverkehr, elektronische Behördendienste und elektronische Gesundheitsdienste, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Regelungen für Heimarbeit und Telearbeit in größerem Maßstab können auch zu einer Steigerung der Produktivität führen.

Ohne angemessene politische Maßnahmen wird es kaum gelingen, die wirtschaftliche Rezession kurzfristig zu überwinden und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Humankapital mittelfristig nicht beeinträchtigt wird. Eine produktivitätssteigernde Wirkung können unter anderem folgenden Maßnahmen entfalten: (i) die Förderung von Innovation und Technologieverbreitung, z. B. durch Investitionen in FuI; (ii) die wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsregeln zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Marktmacht; (iii) Investitionen in Kompetenz durch Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung; (iv) Maßnahmen, die gut funktionierende Arbeitsmärkte ohne Segmentierung von Fähigkeiten und Chancen sowie Möglichkeiten für einen beruflichen Aufstieg gewährleisten; (v) die Förderung eines günstigen Unternehmensumfelds, das zur Verbesserung der Ressourcenallokation beiträgt; (vi) die Verbesserung der Funktionsweise der Institutionen und der Governance, einschließlich effizienter und unabhängiger Justizsysteme. Die Förderung von Investitionen in Digitalisierung kann bei Fortbestehen der derzeitigen physischen Distanzierung doppelten Nutzen entfalten. Die Produktivität in der Telearbeit wird eine wichtige Rolle spielen, ob die damit verbundenen Vorteile jedoch auch ungelernten oder unzureichend ausgebildeten Personen zugutekommen, ist fraglich.

Die digitale Technologie spielt eine zentrale Rolle und wird zu einer robusteren Erholung unserer Gesellschaften und unserer Volkswirtschaften beitragen. Die jüngsten Maßnahmen der physischen Distanzierung haben sehr deutlich gemacht, wie wichtig eine moderne digitale Infrastruktur ist, die breiten Internetzugang gewährleistet und digitale Dienste bietet, die im Alltag unverzichtbar geworden sind. Investitionen in die Digitalisierung der Unternehmen und des öffentlichen Sektors und die Entwicklung von digitalen Datendiensten im öffentlichen und privaten Sektor können Telearbeit, virtuelles Lernen und Heimunterricht möglich machen. Dieser Übergang kann nicht nur die Resilienz und Produktivität unserer Volkswirtschaften erhöhen, sondern auch zum ökologischen Wandel beitragen und helfen, benachteiligte Gruppen in die Wirtschaft zu integrieren. Langfristige FuE-Investitionen in fortgeschrittene digitale Technologien und Kompetenzen sind unerlässlich, um Europas technologische Souveränität unter Wahrung seiner gemeinsamen Werte zu sichern.

Bei Investitionen muss auch an die Lieferketten gedacht werden. Viele Industrieanlagen haben ihre Produktion eingestellt, andere mussten umstellen. Nach den Unterbrechungen der Lieferketten und dem Einbruch der Nachfrage wird das Wiederhochfahren des Systems wahrscheinlich auf neuartige Weise erfolgen (z. B. durch Anpassung von Prozessen an Vorprodukte anderen geografischen Ursprungs). Dies ist eine einmalige Chance, Europas offene strategische Autonomie insbesondere durch eine Diversifizierung und Stärkung der Lieferketten im gesamten Binnenmarkt zu sichern und dafür zu sorgen, dass wir nie wieder der Gefahr einer unzureichenden Versorgung mit grundlegenden Gütern in Bereichen wie der Lebensmittel- und der Gesundheitsversorgung ausgesetzt sind. Beteiligungsfinanzierungsprogramme der EU und der nationalen Behörden für KMU, insbesondere für Unternehmen, die aktiv an innovativen Projekten beteiligt sind und über Wachstumspotenzial verfügen, könnten unnötige Insolvenzen eigentlich überlebensfähiger Unternehmen verhindern und zur Überwindung der industriellen Fragmentierung beitragen. Innovation ist ein entscheidender Faktor für ein produktives Europa.

Um die Erholung gut zu bewerkstelligen, müssen wichtige Verbindungen, die über industrielle Ökosysteme hinweg bestehen, genauso berücksichtigt werden wie die Tatsache, dass sich Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten niederlassen. Investitionen sind auch ein wirkungsvolles Instrument der Industriepolitik der EU. Beim Wiederaufbau der Lieferketten der EU ist Effizienz gefragt. Ungewissheit, die sinkende Nachfrage und Unterbrechungen der Wertschöpfungsketten haben zu höheren Kosten für die Unternehmen geführt, für die kurzfristig einige Herausforderungen zu meistern sind, um wieder zu Produktivität und Kostenwettbewerbsfähigkeit zurückzufinden. kostensenkende Innovationen gewinnen an Attraktivität, aber das Thema Effizienz wird die gesamte Wirtschaft vor Herausforderungen stellen. Ineffiziente öffentliche Ausgaben bringen soziale Opportunitätskosten mit sich, die Unternehmen und Bürger gleichermaßen belasten. Eine bessere Governance sowie eine professionelle und effiziente Nutzung der Instrumente für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird notwendiger sein denn je sein.

3.GEMEINSAME ANSTRENGUNG VON EU-ORGANEN UND MITGLIEDSTAATEN

Angesichts einer noch nie dagewesenen Situation ist beim diesjährigen Europäischen Semester eine besondere Vorgehensweise gefragt. Im vergangenen Jahrzehnt ist das Europäische Semester zum Schlüsselinstrument für die Koordinierung der nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik geworden. Es ist nun auch integraler Bestandteil der Bemühungen der EU, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, die nationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen, Leben zu schützen und zu retten und den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken. Daher werden in den vorgeschlagenen Empfehlungen wirtschafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen herausgestellt, die auf im Zuge der COVID-19-Krise entstandene neue sozioökonomische Prioritäten in Bereichen von gemeinsamem Interesse ausgerichtet sind.

Dieser Ansatz war nur dank einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten möglich. Enge Kontakte und ein intensiver Dialog sind von entscheidender Bedeutung, um Strategien und bewährte Verfahren zur Abmilderung und Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen des Virus zu ermitteln und sie zu verstehen. Daher hat die Kommission ihre Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Mitgliedstaaten in den Länderberichten 2020 aktualisiert und dabei auch den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen. Die Kommission hat im April bilaterale Treffen mit Mitgliedstaaten per Videokonferenz abgehalten und stand sowohl auf multilateraler als auch bilateraler Ebene in einem ständigen Dialog mit den Mitgliedstaaten‚ bei dem die zuständigen Ausschüsse und die Beauftragten für das Europäische Semester in den Hauptstädten eine wichtige Rolle gespielt haben.

4.DAS EUROPÄISCHE SEMESTER UND DER EU-HAUSHALT

Der EU-Haushalt ist ein wichtiges Instrument der wirtschaftspolitischen Agenda der EU. Vor dem Hintergrund eines beispiellosen wirtschaftlichen Schocks kommt dem EU-Haushalt bei der Bewältigung der kurz- und langfristigen Herausforderungen wesentliche Bedeutung zu. Der mehrjährige Finanzrahmen ist eng mit dem Europäischen Semester abgestimmt und bietet mit den darin vorgesehenen Instrumenten eine noch größere finanzielle Unterstützung wichtiger Investitionen und Reformen, die sich dauerhaft auf die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft auswirken werden. Der EU-Haushalt ebnet so den Weg für Möglichkeiten, um die doppelte Herausforderung, die sich in Form des ökologischen und digitalen Wandels stellt, zu meistern und gleichzeitig die soziale Marktwirtschaft und die Sozialsysteme zu schützen, um eine nachhaltige Erholung zu gewährleisten und die Konvergenz voranzutreiben.

Auch wenn nicht der gesamte Investitionsbedarf durch EU-Mittel gedeckt werden kann, bietet der EU-Haushalt über EU-Finanzierungsprogramme weitreichende Möglichkeiten. Die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters enthalten Leitlinien für Reformen und Investitionen in verschiedene Instrumente wie die operationellen Programme der Kohäsionsfonds. Dadurch können die Reformen und Investitionen gefördert werden, die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelt wurden und die für die Mitgliedstaaten entscheidende Schritte zur Überwindung der derzeitigen wirtschaftlichen Notlage und zur Einleitung der Erholung darstellen. Reformen und Investitionen in diesen kritischen Politikbereichen werden den Aufschwung beschleunigen. Die noch stärkere Verknüpfung zwischen dem Europäischen Semester und den Kohäsionsfonds der EU wird zu einer besseren und wirksameren Programmplanung, zu besseren und zielgenaueren Investitionen und somit letztlich zu einer rascheren Erholung beitragen. Durch diese operative Verknüpfung werden bestehende Prozesse gestrafft. Zudem wird für mehr Kohärenz zwischen der Koordinierung der Wirtschaftspolitik und dem Einsatz von EU-Mitteln gesorgt. Die analytischen Grundlagen des Europäischen Semesters können die Mitgliedstaaten und die Kommission im Dialog, der zur Programmierung der Fonds führt, leiten.

Eine enge Abstimmung zwischen dem EU-Haushalt und dem Europäischen Semester ist von entscheidender Bedeutung, um bei der wirtschaftlichen Erholung EU-weit Stabilität, Produktivität und Fairness zu gewährleisten; im Mittelpunkt steht dabei der doppelte Übergang in Form von ökologischem und digitalem Wandel.

Nächste Schritte

Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, die länderspezifischen Empfehlungen für den Zeitraum 2020-2021 zu billigen, und den Rat, sie zu verabschieden. Die für Wirtschaftspolitik zuständigen Kommissionsmitglieder werden diese politischen Empfehlungen in jeder wichtigen Phase des Europäischen Semesters mit dem Europäischen Parlament erörtern.    

Die Mitgliedstaaten fordert die Kommission auf, die Empfehlungen im Dialog mit den Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Interessenträgern auf sämtlichen Ebenen vollständig und rechtzeitig umzusetzen. Die Kommission wird den Dialog mit den Mitgliedstaaten und nationalen Interessenträgern während des gesamten Semesters fortsetzen, um auf der Grundlage eines umfassenden Engagements wirksame Folge- und Umsetzungsmaßnahmen sicherzustellen.

Angesichts der Dringlichkeit, den Aufschwung in Gang zu bringen, appelliert die Kommission an die Mitgliedstaaten, den neuen mehrjährigen Finanzrahmen umgehend anzunehmen und die entsprechenden Programme auf der Basis der länderspezifischen Empfehlungen auszuarbeiten. Die Kommission ist auch bereit, den Mitgliedstaaten auf Anfrage bei Reformen zur Seite zu stehen und die Behörden im Hinblick auf einen optimalen Einsatz der EU-Mittel zu unterstützen.

ANLAGE – FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

Die strukturellen Herausforderungen sind nach wie vor groß und müssen unbedingt angegangen werden, damit Erholung und Wachstum auf Dauer gesichert sind. Die aktuellen Prognosen gehen bei den widerstandsfähigeren Mitgliedstaaten von einer schnelleren Erholung aus, was belegt, wie wichtig die Umsetzung von Reformen ist.

Seit dem ersten Europäischen Semester im Jahr 2011 wurden bei der Umsetzung von mehr als zwei Dritteln der länderspezifischen Empfehlungen einige Fortschritte erzielt. Die Umsetzung kommt wie in den Vorjahren weiterhin kontinuierlich voran (Abbildung 1). Die Umsetzung der Reformen fällt je nach Politikbereich jedoch sehr unterschiedlich aus. Im Bereich der Finanzdienstleistungen haben die Mitgliedstaaten in den letzten Jahren die größten Fortschritte erzielt, gefolgt vom Beschäftigungsschutz. Äußerst langsam geht es dagegen bei der Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege voran, wobei die Gesundheitssysteme aufgrund der COVID-19-Krise vor noch größeren Herausforderungen stehen.

Abbildung 1: Stand bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2011-2019

Anmerkung: Bei der mehrjährigen Bewertung wird beurteilt, wie die Empfehlungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals ausgesprochen wurden, bis zur Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung im Mai 2020 umgesetzt wurden. Bei der Gesamtbewertung der länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik ist die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigt.

Die Umsetzung der 2019 angenommenen Empfehlungen schreitet insgesamt nur langsam voran. Die Mitgliedstaaten haben hinsichtlich der im Juli 2019 an sie gerichteten Empfehlungen bei vier von zehn Empfehlungen zumindest „einige Fortschritte“ erzielt (Abbildung 2). Dieses Ergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Was allerdings die Fortschritte in den einzelnen Politikbereichen betrifft, ist das Bild nach wie vor uneinheitlich. Bei den Finanzdienstleistungen und der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden weiterhin Reformen besser umgesetzt; bei den Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, einschließlich der Renten, sind die Fortschritte dagegen immer noch gering.

Abbildung 2: Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen: alljährliche Bewertung seit 2011 gegenüber der Umsetzung bis heute

Anmerkung: Bei der mehrjährigen Bewertung wird beurteilt, wie die Empfehlungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals ausgesprochen wurden, bis zur Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung im Mai 2020 umgesetzt wurden. Für die Jahre 2011 und 2012 gestaltet sich der Vergleich zwischen der jährlichen und der mehrjährigen Bewertung schwieriger, weil sich in dieser Zeit die Bewertungskategorien der länderspezifischen Empfehlungen geändert haben.

 

(1) https://ec.europa.eu/info/files/policy-measures-against-spread-coronavirus_en
(2)    Einige hierfür relevante Strukturprobleme werden dieses Jahr in den Erwägungsgründen angesprochen. Es handelt sich um Probleme mit mittelfristig erheblichen strukturellen Auswirkungen, die nach wie vor von Belang sind und während des Aufschwungs zunehmend an Bedeutung gewinnen werden.
(3)       COM(2019) 650 final.
(4)      COVID-19 – Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen, C(2020) 1753 final; Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs, C(2020) 2051. Einen Überblick über alle Leitlinien findet sich auf https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/travel-and-transportation-during-coronavirus-pandemic_en.
(5)     Im Februar wurden übermäßige Ungleichgewichte in drei Ländern (Griechenland, Zypern und Italien) und Ungleichgewichte in neun Ländern (Kroatien, Frankreich, Deutschland, Irland, Portugal, Niederlande, Rumänien, Spanien und Schweden) festgestellt.
(6)    COM(2020) 113 final. 
(7)    In die von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Leitlinien sind auch Beiträge des dreigliedrigen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter eingeflossen.
(8)     Zu den Initiativen zur Förderung der Energien aus erneuerbare Quellen gehören bereits die Europäische Batterie-Allianz, die geplante Allianz für sauberen Wasserstoff, das Ökosystem für erneuerbare Energien und die Strategie für erneuerbare Offshore-Energie. Durch die mit der Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft verbesserte Ressourceneffizienz wird auch die Resilienz gestärkt.
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