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Document 52020DC0456

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen

COM/2020/456 final

Brüssel, den 27.5.2020

COM(2020) 456 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen

{SWD(2020) 98 final}


 Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen

1.Einleitung

Das Coronavirus erschüttert Europa und die Welt bis in die Grundfesten und stellt unsere Gesundheits- und Sozialsysteme, unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften sowie die Art, wie wir zusammen leben und arbeiten auf eine harte Probe. Menschen haben ihre Angehörigen und ihre Arbeitsplätze verloren, und Pläne und Zukunftsperspektiven sind plötzlich ungewiss geworden. Europa war mit einer Herausforderung für die öffentliche Gesundheit konfrontiert, die sich rasch zur dramatischten Wirtschaftskrise in seiner Geschichte auswuchs. Und wir erkennen bereits die unauslöschlichen Spuren, die das Virus in unseren Beziehungen, unserer Politik und Geopolitik hinterlassen wird. Allerdings liegt in der Krise häufig auch eine Chance. Jetzt ist es an der Zeit, dass unsere Europäische Union wieder auf die Beine kommt und gemeinsam voranschreitet, um die Schäden durch die Krise zu beheben und Perspektiven für die nächste Generation zu eröffnen.

Es liegt in unser aller Interesse, die am stärksten betroffenen Menschen zu unterstützen, unseren Binnenmarkt zu stärken und in unsere gemeinsamen europäischen Prioritäten zu investieren. In unserer Union ist ein Euro, der in einem Land investiert wird, ein Euro, der für alle investiert wird. Eine gemeinsame und kohärente Erholung, die die parallele grüne und digitale Wende beschleunigt, kann die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz und die Position Europas als globaler Akteur nur stärken. Deshalb muss der Wiederaufbau in Europa von Solidarität, Zusammenhalt und Konvergenz getragen sein. Kein Mensch, keine Region und kein Mitgliedstaat sollte auf der Strecke bleiben.

Seit Beginn der Pandemie haben die EU und ihre Mitgliedstaaten beispiellose Maßnahmen zum Schutz von Leben und Existenzgrundlagen ergriffen. Die EU hat die nationalen Bemühungen zur Bewältigung der Gesundheitskrise und zur Abfederung der Folgen des wirtschaftlichen Absturzes unterstützt. Sie hat sämtliche in ihrem Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Bekämpfung des Virus verfügbar gemacht. Sie hat die Vorschriften für den Haushalt und für staatliche Beihilfen so flexibel wie möglich genutzt und die Schaffung von SURE vorgeschlagen – ein neues Instrument, das Menschen dabei helfen soll, im Erwerbsleben zu bleiben.

Dies war Teil eines Pakets von Soforthilfemaßnahmen, mit dem unmittelbar mehr als eine halbe Billion Euro zur Unterstützung von Arbeitnehmern, kleinen Unternehmen und der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden können. Neben den Maßnahmen der Europäischen Zentralbank verschafft diese EU-Maßnahme nun den Mitgliedstaaten eine beispiellose Schlagkraft, um denjenigen zu helfen, die es am meisten brauchen. Dies waren die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit, doch wir wissen, dass dies bei Weitem nicht ausreichen wird, um unsere Volkswirtschaften wieder anzukurbeln.

Um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, muss das Vertrauen wiederhergestellt werden. Die Menschen müssen sich dort, wo sie arbeiten, einkaufen und sich mit anderen treffen, sicher fühlen können. Sie brauchen Gewissheit und Zuversicht hinsichtlich ihrer Existenzgrundlage und ihrer Zukunft. Jede Erholung wird davon abhängen, ob die Eindämmungsmaßnahmen schrittweise und nachhaltig aufgehoben werden können, ob wir mit dem Virus leben können und ob wir ein genaues Verständnis der Lage in ganz Europa haben.

Diese Krise unterscheidet sich radikal von jeder anderen Krise, mit der wir bisher konfrontiert waren. Sie ist von zerstörerischer und unbeständiger Natur. Viele ihrer Auswirkungen und Verzweigungen werden weiterhin unerwartet oder unvorhergesehen auftreten. Wir wissen bereits, dass die Maßnahmen, die die EU und ihre Mitgliedstaaten ergreifen mussten, um Hunderttausende von Todesfällen zu verhindern, ihrerseits ihren Preis hatten. Ganz Europa ist davon betroffen, und der Stillstand der Wirtschaft führt dazu, dass Arbeitsplätze, Einkommen und gesunde und erfolgreiche Unternehmen in einer Weise gefährdet sind, die mit früheren Krisen nicht zu vergleichen ist.

Während das Virus in allen Mitgliedstaaten dasselbe ist, scheinen die Auswirkungen und das Potenzial für eine Erholung sehr unterschiedlich zu sein. Länder und Regionen mit Volkswirtschaften, die von kundennahen Dienstleistungen, Exporten oder einer großen Anzahl kleiner Unternehmen abhängig sind, werden weitaus stärker betroffen sein als andere. Zwar hat jeder Mitgliedstaat seine Arbeitnehmer und Unternehmen so weit wie möglich unterstützt, doch nicht alle können dies in gleichem Maße tun. Dies birgt die Gefahr einer unausgewogenen Erholung, ungleicher Wettbewerbsbedingungen und zunehmender Ungleichheiten. Außerdem verdeutlicht es die Notwendigkeit und den Wert einer europäischen Antwort.

Die Entscheidungen, die wir heute treffen, werden morgen die Zukunft der nächsten Generation bestimmen. Die massiven Investitionen, die zur Ankurbelung unserer Volkswirtschaften erforderlich sind, müssen ihnen eine Last nehmen und dürfen sie nicht noch stärker belasten. Deshalb muss der EU-Aufbauplan als Richtschnur dienen und ein nachhaltigeres, widerstandsfähigeres und faireres Europa für die nächste Generation schaffen.

Unsere Herausforderungen im Hinblick auf die nächsten Generationen – die grüne und digitale Wende – sind heute noch wichtiger als vor Beginn der Krise. Wir werden den Wiederaufbauprozess nutzen, um die doppelte grüne und digitale Wende deutlich zu beschleunigen. Wir werden unsere strategische Autonomie stärken und gleichzeitig die Vorteile einer offenen Wirtschaft wahren. Wir werden unsere Partner in der ganzen Welt unterstützen und eine erneuerte und neu belebte Form des Multilateralismus, den die Welt braucht, vorantreiben.

Um der außergewöhnlichen Herausforderung gerecht zu werden und den Grundstein für eine bessere Zukunft zu legen, schlägt die Kommission heute im Rahmen des umgestalteten langfristigen EU-Haushalts ein neues Aufbauinstrument mit der Bezeichnung „Next Generation EU“ vor. Insgesamt werden mit diesem Europäischen Aufbauplan 1,85 Bio. EUR 1 bereitgestellt‚ um unsere Wirtschaft anzukurbeln und einen raschen Aufschwung Europas zu gewährleisten.

Die Erholung dürfte sich langwierig gestalten, doch der Handlungsbedarf ist unmittelbar vorhanden. Eine rasche Einigung über diese Vorschläge wird ein deutliches Signal der europäischen Einheit, Solidarität und gemeinsamen Ausrichtung setzen. Europas Aufschwung wird eine Teamarbeit sein: von uns allen Einzelnen bis hin zu den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Regionen, Ländern und Institutionen. Das ist die Stunde Europas, und es ist an der Zeit, sie gemeinsam zu nutzen.

2.Die Anatomie der Wirtschaftskrise

Um zu verstehen, was Europa tun muss, um sich erholen zu können, brauchen wir zunächst ein klares Bild davon, mit welchen Herausforderungen wir konfrontiert sind. Prognosen oder endgültige Schlussfolgerungen sind in dieser Phase der Krise unweigerlich mit Unsicherheit behaftet. Es ist jedoch bereits klar, dass die wirtschaftlichen Aussichten sehr risikobehaftet sind und dass die Rezession in Europa tiefgreifend, sehr negativ und langanhaltend verlaufen könnte, wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln.

Durch die zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus verhängten Beschränkungen wurde das Wirtschaftsleben verlangsamt – in einigen Fällen fast bis zum Stillstand. Lieferketten und Fertigungslinien wurden gestört und der Handel mit Waren und Dienstleistungen wurde unterbrochen. Die Ausgaben der privaten Haushalte und die privaten Investitionen gingen auf historische Tiefststände zurück. Die europäische Wirtschaft und die meisten ihrer industriellen Teilsysteme sind nur zu einem Bruchteil ihrer Kapazitäten ausgelastet.

Zusammengenommen dürften diese Faktoren zu einem drastischen Konjunktureinbruch in der EU führen. Die Zahlen sprechen eine dramatische Sprache und das Ausmaß des Schadens ist beispiellos. Schätzungen zufolge ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU im zweiten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahresquartal um rund 15 % zurück. Insgesamt wird erwartet, dass die EU-Wirtschaft 2020 um über 7 % schrumpfen wird. Ein Worst-Case-Szenario mit einer zweiten Welle und erweiterten Ausgangsbeschränkungen könnte in diesem Jahr jedoch zu einem Rückgang des BIP um bis zu 16 % führen.

Zwar wird erwartet, dass die Wirtschaft im Jahr 2021 wieder auf den Wachstumspfad zurückkehrt, doch die Erholung wird zunächst nur teilweiser Natur sein, und die Menschen und Unternehmen werden die Krise noch deutlich spüren. Für viele Menschen ist es wahrscheinlich, dass ihr Einkommen sinkt und ihre Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Die Arbeitslosigkeit wird in der EU voraussichtlich auf 9 % ansteigen, wobei junge Menschen, Geringqualifizierte, Zeitarbeitskräfte und Personen, die in ärmeren Haushalten leben, unverhältnismäßig schwer getroffen werden. Armut und Ungleichheiten werden wahrscheinlich zunehmen – dies verdeutlicht, wie wichtig ein sozialer und inklusiver Wiederaufbau ist. Liquidität und der Zugang zu Finanzmitteln werden eine anhaltende Herausforderung für Unternehmen und insbesondere für kleinere Betriebe darstellen. Das Risiko von Insolvenzen muss verringert werden, um eine Verschlimmerung von Folgewirkungen zu vermeiden.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise werden sich je nach Wirtschaftsbereich stark unterscheiden. Am stärksten betroffen sind Unternehmen, die kundennahe Dienstleistungen erbringen oder auf stark frequentierte Arbeitsplätze und Kundenbereiche angewiesen sind. Erste Schätzungen der Kommission zeigen, dass der Umsatz in den Bereichen Tourismus, Sozialwirtschaft sowie in der Kreativ- und Kulturbranche im zweiten Quartal 2020 um mehr als 70 % einbrechen könnte. Auch die Textil- und die Verkehrsbranche, energieintensive Industriezweige sowie der Sektor der erneuerbaren Energien werden stark betroffen sein. Wirtschaftsbereiche, die höheres Verbrauchervertrauen genießen – beispielsweise die Fertigung, der Einzelhandel oder der Gesundheitssektor – werden sich wahrscheinlich schneller erholen, während andere möglicherweise mit Verzögerungen von den wirtschaftlichen Schäden getroffen werden.

Die Krisenauswirkungen und das Erholungspotenzial hängen auch von der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des jeweiligen Landes ab, wobei beispielsweise diejenigen mit einer hohen Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am stärksten betroffen sind. Es kommt auch darauf an, ob sie in der Lage sind, den Schock abzufedern und auf ihn zu reagieren, insbesondere mithilfe staatlicher Beihilfen. Dies hat wiederum erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt und vergrößert die Divergenzen und Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten. Dies spiegelt sich in der Tatsache wider, dass die Rezession in einigen Ländern fast 10 % betragen wird, während sie andernorts durchschnittlich zwischen 6 % und 7,5 % liegen wird.

Angesichts dieses Sachverhalts, der in der begleitenden Bedarfsanalyse 2 ausführlicher erläutert wird‚ wird der Bedarf an enormen Investitionen und Finanzierungen deutlich. Die endgültige Höhe des Investitionsbedarfs in dieser Phase der Krise kann nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit angegeben werden. Aus der Bedarfsanalyse geht jedoch hervor, dass in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche öffentliche und private Ausgaben in Höhe von mindestens 1,5 Bio. EUR erforderlich sein werden, um Europa auf den Weg zu einer nachhaltigen Erholung zu bringen.

3.Investitionen in die nächste Generation

Die Bedarfsbewertung hat ergeben, dass – hinsichtlich Größenordnung und Tempo – gewaltige Investitionen, einschließlich umfangreicher öffentlicher und privater Investitionen auf nationaler Ebene, erforderlich sind. Wenn der Wiederaufbau allein den einzelnen Ländern überlassen bliebe, würde er wahrscheinlich unvollständig, ungleichmäßig und ungerecht verlaufen. Dies ist ein sehr reales Risiko in anderen Teilen der Welt. In unserer Europäischen Union, in der Menschen, Unternehmen und Volkswirtschaften voneinander abhängen, sind wir jedoch in der einzigartigen Lage, gemeinsam in einen nachhaltigen Aufschwung und eine nachhaltige Zukunft investieren zu können. Dies wäre eine gemeinsame Investition in unsere gemeinsame Zukunft und würde den wahren und greifbaren Wert der Zugehörigkeit zur Union unter Beweis stellen.

Der auf Kohäsion, Konvergenz und Solidarität ausgerichtete EU-Haushalt ist ein ausgereiftes Instrument. Er ist bewährt, transparent und genießt allseitiges Vertrauen. Der zielt darauf ab, in gemeinsam vereinbarte Programme und Prioritäten zu investieren und sicherzustellen, dass diejenigen, die mehr Unterstützung benötigen, die Investitionen erhalten, die sie benötigen, um aufzuholen.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission heute ein mit 750 Mrd. EUR dotiertes neues Instrument zur Konjunkturbelebung namens „Next Generation EU“ vor‚ das in einen leistungsstarken und modernen langfristigen EU-Haushalt eingebettet ist. Es handelt sich um einen historischen und einmaligen Vorschlag, der das Ausmaß und den Umfang der Herausforderung widerspiegelt, mit der wir konfrontiert sind. In der begleitenden Mitteilung 3 sowie in den heute angenommenen Rechtstexten wird ausführlich dargelegt‚ wie dies geschehen wird. Die wichtigsten Merkmale sind Folgende:

Die Gelder beschaffen

Die Mittel für „Next Generation EU“ werden aufgestockt, indem die Eigenmittelobergrenze vorübergehend auf 2 % des Bruttonationaleinkommens der EU angehoben wird. Dies wird es der Kommission ermöglichen, ihr sehr starkes Rating für die Kreditaufnahme 750 Mrd. EUR auf den Finanzmärkten für „Next Generation EU“ in die Waagschale zu werfen.

Die aufgenommenen Mittel müssen aus künftigen EU-Haushalten zurückgezahlt werden – und zwar nicht vor 2028 und nicht nach 2058. Um dies auf faire und gemeinsame Weise zu erreichen, wird die Kommission eine Reihe neuer Eigenmittel vorschlagen. Dazu könnten neue Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems, ein CO2-Grenzausgleichssystem und Eigenmittel auf der Grundlage der Geschäftstätigkeit großer Unternehmen gehören. Auch eine neue Digitalsteuer ist denkbar, die auf den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufbaut. Die Kommission unterstützt aktiv die Diskussionen im Rahmen der OECD und der G20 und ist bereit, tätig zu werden, wenn kein globales Übereinkommen erzielt wird. Diese Vorschläge für neue Eigenmittel werden die Vorschläge der Kommission für Eigenmittel auf der Grundlage einer vereinfachten Mehrwertsteuer und nicht wiederverwerteter Kunststoffe ergänzen.

Zusätzlich zu „Next Generation EU“ schlägt die Kommission für den Zeitraum 2021-2027 einen überarbeiteten EU-Haushalt in Höhe von rund 1100 Mrd. EUR vor.

Die Gelder investieren

Sämtliche Gelder, die durch „Next Generation EU“ und den neuen EU-Haushalt generiert werden, werden über EU-Programme bereitgestellt. Das bedeutet, dass jeder Euro an Investitionen dafür aufwendet wird, Europa wieder auf die Beine zu bringen, die parallele grüne und digitale Wende zu beschleunigen und eine gerechtere und widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen. Dies bedeutet auch, dass gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat vollständige Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten. Die Gelder aus „Next Generation EU“ werden in drei Säulen investiert, davon 500 Mrd. EUR als Zuschüsse und 250 Mrd. EUR als Darlehen an die Mitgliedstaaten.

Die erste Säule besteht in der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen zur Bewältigung der Krise und umfasst:

üeine neue Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Budget von 560 Mrd. EUR – vergeben als Zuschüsse und Darlehen. Dies wird die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Investitionen und Reformen unterstützen, die für einen nachhaltigen Aufschwung von wesentlicher Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten werden ihre eigenen maßgeschneiderten nationalen Konjunkturprogramme auf der Grundlage der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitions- und Reformprioritäten im Einklang mit den nationalen Klima- und Energieplänen, den Plänen für einen gerechten Übergang sowie den Partnerschaftsabkommen und den operationellen Programmen im Rahmen von EU-Fonds ausarbeiten.

üDurch eine neue Initiative, REACT-EU mit einem Budget von 55 Mrd. EUR‚ wird eine Aufstockung der Kohäsionsunterstützung für die Mitgliedstaaten erfolgen. Diese Mittel stehen ab 2020 zur Verfügung und werden nach einem neuen Verteilungsschlüssel unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Krise verteilt. So wird sichergestellt, dass die Finanzierung wichtiger Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen nicht unterbrochen werden. Sie wird Arbeitnehmern und KMU, Gesundheitssystemen und der grünen und digitalen Wende zugutekommen und branchenübergreifend – vom Tourismus bis zur Kultur – zur Verfügung stehen.

üZur Unterstützung der grünen Wende schlägt die Kommission vor, zusätzliche Mittel für den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitzustellen. Außerdem werden die kohäsionspolitischen Programme im nächsten EU-Haushaltszeitraum gestärkt, auch um mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Bei der zweiten Säule geht es um die Ankurbelung der EU-Wirtschaft durch Anreize für private Investitionen.

üEin neues Solvenzhilfeinstrument wird private Mittel mobilisieren, um ansonsten gesunde Unternehmen dringend zu unterstützen. Die Investitionen werden Unternehmen in den am stärksten betroffenen Sektoren, Regionen und Ländern zu Gute kommen. Dies wird dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die weniger in der Lage sind, staatliche Beihilfen zu leisten. Es kann ab 2020 eingesetzt werden und wird mit einem Budget von 31 Mrd. EUR ausgestattet sein, um 300 Mrd. EUR Solvenzhilfe zu mobilisieren. Es werden Leitlinien entwickelt, die dazu beitragen, die Investitionen an den Prioritäten der EU auszurichten.

üDie Kommission schlägt vor, InvestEU‚ das Vorzeigeprogramm der EU für Investitionen, aufzuwerten und seine Kapazitäten mehr als zu verdoppeln.

üDarüber hinaus wird im Rahmen von „InvestEU“ eine Fazilität für strategische Investitionen eingerichtet. Dank der 150 Mrd. EUR, die durch „Next Generation EU“ bereitgestellt werden, wird sie es ermöglichen, 15 Mrd. EUR Investitionen freizusetzen. So wird in die Stärkung unserer Resilienz und strategischen Autonomie über Schlüsseltechnologien und Wertschöpfungsketten hinweg investiert.

Bei der dritten Säule geht es darum‚ Lehren aus der Krise zu ziehen:

üDie Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen eigenständigen Programms EU4Health mit einem Budget von 9,4 Mrd. EUR vor. Sie wird in die Prävention, die Krisenvorsorge, die Beschaffung lebenswichtiger Arzneimittel und Ausrüstungen sowie in die Verbesserung der langfristigen Gesundheitsergebnisse investieren. Eine Reihe weiterer wichtiger Programme, insbesondere rescEU und Horizont Europa, werden verstärkt, um Lehren aus der Krise zu ziehen.

üUm unsere globalen Partner besser zu unterstützen, werden sowohl das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit als auch das Instrument für humanitäre Hilfe gestärkt.

Zusätzlich zu den drei Säulen der Ausgaben im Rahmen des Aufbauinstruments schlägt die Kommission vor, im Vergleich zu den Beratungen des Europäischen Rates im Februar eine Reihe anderer Programme im EU-Haushalt zu stärken. Dazu gehören die gemeinsame Agrarpolitik, der Europäische Meeres- und Fischereifonds, das Binnenmarktprogramm und Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Zoll, die Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus +, das Programm „Kreatives Europa“, das Programm „Digitales Europa“, der Europäische Verteidigungsfonds, der Fonds für die innere Sicherheit, der Asyl- und Migrationsfonds und der Fonds für integriertes Grenzmanagement und Heranführungshilfe.

4.Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen: die politischen Grundlagen

Diese Krise, die uns jeden Tag neue Facetten ihrer Zerstörungskraft zeigt, ist in erster Linie eine menschliche Tragödie. Neben den anhaltenden Bemühungen zur Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen muss die EU der gesellschaftlichen Dimension dieser Krise Priorität einräumen, insbesondere durch Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte. Wir müssen in den Schutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen investieren und durch den Aufbau eines faireren, grüneren und stärker digital geprägten Europas unsere wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit weiter verbessern. Wir müssen den Schaden, den diese Krise kurzfristig verursacht, auf eine Art wieder gut machen, die auch unserer langfristigen Zukunft zugutekommt. Zu diesem Zweck muss die EU heute über die von ihr ergriffenen politischen Maßnahmen zeigen, dass sie ein klares Ziel vor Augen hat, und mit Bestimmtheit vorangehen.

4.1.Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

Der europäische Grüne Deal ist Europas Wachstumsstrategie. Um sicherzustellen, dass wir all ihre Möglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass „Next Generation EU“ unsere wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit vorantreibt. Öffentliche Investitionen in den Wiederaufbau sollten dem grünen Credo „keinen Schaden anrichten“ Rechnung tragen. Die während des Europäischen Semesters, in den nationalen Energie- und Klimaplänen und in den Plänen für einen gerechten Übergang festgestellten Prioritäten sollten die Richtschnur für diese Investitionen sein. Auch in den Investitionsrichtlinien für das neue Solvenzhilfeinstrument kommt die Notwendigkeit zur Priorisierung grüner Investitionen zum Ausdruck. Unterstützt wird dies durch die 25 % des EU-Haushalts, die für Klimainvestitionen veranschlagt werden, sowie zusätzliche Mittel für Horizont Europa, wodurch die Bedeutung von Forschung und Innovation für den Übergang zu einer sauberen, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft betont wird.

Zur Ankurbelung der benötigten Privatinvestitionen sind langfristige Sicherheit und Vorhersehbarkeit wesentlich. Dies zeigt, wie wichtig das Klimagesetz und die kommenden Vorschläge für ambitioniertere Emissionsminderungsziele für 2030 sind. Die EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Richtschnur für Investitionen in den Wiederaufbau Europas, damit gewährleistet ist, dass sie unseren langfristigen Zielsetzungen dienen. Dies wird im weiteren Verlauf dieses Jahres durch eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen unterstützt. Um sicherzustellen, dass ökologische und gesellschaftliche Interessen vollständig in den Geschäftsstrategien der Unternehmen berücksichtigt werden, wird die Kommission 2021 eine neue Initiative für nachhaltige Corporate-Governance vorlegen.

Durch diese Investitionen dürfte der europäische Grüne Deal ein Motor zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden. Wenn es uns gelingt, die derzeitigen Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen, kann dies 1 % zum BIP beitragen und für die Schaffung von knapp einer Million neuer, umweltfreundlicher Arbeitsplätze sorgen. Durch Investitionen in eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft können bis 2030 mindestens 700 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden; außerdem können sie dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von externen Anbietern zu verringern und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber globalen Versorgungsengpässen zu erhöhen.

Die grüne Erholung muss nicht nur langfristige Sicherheit bieten, sondern auch dazu beitragen, Europas Wirtschaft schnell und lokal anzukurbeln. Im Zentrum der kommenden Sanierungswelle wird die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bauwesen, im Bereich Sanierung und sonstigen arbeitsintensiven Gewerben stehen. Durch ordnungspolitische und finanzielle Unterstützung, etwa durch das mehr als doppelt so große Finanzierungsfenster „Nachhaltige Infrastruktur“ des Fonds „InvestEU“ soll der Anteil der jährlich sanierten Gebäude an dem gesamten Gebäudebestand mindestens verdoppelt werden. Die Mitgliedstaaten können zu diesem Zweck unter Berücksichtigung von ermittelten Prioritäten gemäß dem Europäischen Semester oder den nationalen Energie- und Klimaplänen auch Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen. Dadurch kann Geld beim Energieverbrauch gespart, die Lebensbedingungen verbessert und die Energiearmut verringert werden.

Im selben Sinne wird sich die Kommission auch auf die Freisetzung von Investitionen in saubere Technologien und Wertschöpfungsketten konzentrieren, insbesondere über zusätzliche Finanzmittel für Horizont Europa. Mit der neuen Fazilität für strategische Investitionen wird in Technologien investiert, die für die Energiewende ausschlaggebend sind, etwa Technologie und Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energie, sauberer Wasserstoff, Batterien, CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie nachhaltige Energieinfrastruktur. Die Arbeit der Europäischen Batterie-Allianz wird beschleunigt vorangetrieben und die neue Allianz und Strategie für sauberen Wasserstoff wird die rasche Ausweitung der Herstellung und die Verwendung von sauberem Wasserstoff in Europa leiten und koordinieren. Die Kommission wird auch Vorschläge unterbreiten, um die Erzeugung von erneuerbarer Offshore-Energie zu fördern und besser in das Energiesystem zu integrieren.

Die Krise hat außerdem gezeigt, welch bedeutende Rolle der Verkehr spielt und wie sehr eine Unterbrechung von Verkehrsanbindungen und Logistikrouten unabhängig von der Verkehrsart unsere Wertschöpfungsketten und Volkswirtschaften beeinträchtigt. Um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, wird schwerpunktmäßig die Herstellung und der Einsatz nachhaltiger Fahrzeuge und Schiffe sowie alternativer Treibstoffe gefördert. Die Fazilität „Connecting Europe“, „InvestEU“ und andere Fonds werden die Einrichtung von einer Million Ladestationen mitfinanzieren, Städte und Unternehmen bei der Erneuerung ihres Fuhrparks durch saubere Fahrzeuge unterstützen, den Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur fördern und den Übergang zu einer sauberen urbanen Mobilität ermöglichen. Öffentliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung im Verkehrssektor sollten an eine verbindliche Zusage seitens der Industrie geknüpft sein, in sauberere und nachhaltigere Mobilität zu investieren.

Der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ökosysteme sind unerlässlich für die Stärkung unserer Widerstandsfähigkeit und die künftige Vermeidung der Entstehung und Verbreitung neuer Krankheiten. Angesichts dessen gewinnen die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die geplante EU-Forststrategie noch mehr an Bedeutung. Im Rahmen von „InvestEU“ werden durch eine neue Initiative „Natürliches Kapital und Kreislaufwirtschaft“ in den kommenden 10 Jahren mindestens 10 Mrd. EUR mobilisiert.

Durch die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ werden unsere Landwirte und der landwirtschaftliche Sektor unterstützt, sodass sie auch in Zukunft die von uns benötigten nahrhaften, sicheren und nachhaltigen Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen erzeugen können; zugleich sollen unsere Versorgungsketten gestärkt und die Probleme angegangen werden, die während der Krise zutage traten. Angesichts der entscheidenden Rolle, die Landwirte und ländliche Gebiete bei der Umstellung auf eine grüne Wirtschaft spielen, schlägt die Kommission heute vor, die Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums um 15 Mrd. EUR anzuheben.

Auf Menschen, Regionen und Sektoren, die von der Krise am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurden, werden die größten Änderungen zukommen. Daher schlägt die Kommission heute vor, den Fonds für einen gerechten Übergang mit zusätzlichen 32,5 Mrd. EUR auszustatten. Mit diesen Mitteln sollen die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs abgemildert werden, z. B. durch die Unterstützung der Umschulung von Arbeitskräften, die Förderung von KMU bei der Gestaltung neuer wirtschaftlicher Chancen und durch Investitionen in die Energiewende. Darüber hinaus unterbreitet die Kommission Vorschläge zur Einrichtung der neuen Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor, die die dritte Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang bildet. Dies wird mit 1,5 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und einem Darlehensvolumen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 10 Mrd. EUR unterstützt.

4.2Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

Die Pandemie hat mit ihren Auswirkungen auf unser Leben und unsere Volkswirtschaften verdeutlicht, wie wichtig die Digitalisierung in allen Bereichen der EU-Wirtschaft und -Gesellschaft ist. Unsere Unternehmen und öffentlichen Dienste konnten dank der neuen Technologien weiterarbeiten und den Handel aufrechterhalten. Die neuen Technologien haben uns allen ermöglicht, in Kontakt zu bleiben, von zu Hause aus zu arbeiten und unsere Kinder beim Lernen zu unterstützen.

Auf lange Sicht wird dies aller Voraussicht nach dauerhafte strukturelle Änderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens mit sich bringen. Mehr Telearbeit, mehr elektronisches Lernen, mehr elektronischer Handel, mehr elektronische Behördendienste. Dadurch wird deutlich, welches Potenzial ein allgemein akzeptierter elektronischer Identitätsnachweis – öffentliche elektronische Identität (eID) – birgt, der einen einfachen, vertrauenswürdigen und sicheren Zugang zu grenzüberschreitenden digitalen öffentlichen Diensten ermöglicht.

Vier Elemente sind für eine digitale Erholung ausschlaggebend: Unterstützung bei der Ankurbelung wettbewerbsfähiger Innovation und Ausweitung der Wahlmöglichkeiten für Nutzer.

Zunächst müssen wir Investitionen in die Ausweitung und Verbesserung der Konnektivität tätigen. Die schnelle Einführung von 5G wird sich auf die gesamte digitale Gesellschaft auswirken und die strategische Autonomie Europas verstärken. Dadurch werden weitergehende Bemühungen zum Ausbau von Infrastruktur unterstützt, die mit entstehenden und künftigen Verfahren und Anwendungen kompatibel ist. Hierdurch wird auch die erforderliche Bandbreite für Gesundheit, Bildung, Verkehr, Logistik und Medien geschaffen, die für unsere Widerstandsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Erholung von wesentlicher Bedeutung sind.

Zweitens benötigen wir eine stärkere industrielle und technologische Präsenz in strategischen Teilen der digitalen Lieferkette. Im Zuge der gestiegenen Bedeutung von Konnektivität und digitaler Technologien werden wir daran erinnert, wie wichtig die Sicherheit von Technologien ist. Dies zeigt, dass Europa in entscheidenden Bereichen technologische Souveränität erlangen und zugleich den offenen Handel und den Innovationsfluss aufrechterhalten muss.

In diesem Sinne werden Aufbauinvestitionen vor allem auf strategische digitale Kapazitäten und Fähigkeiten abstellen, darunter künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, sichere Kommunikation, Daten- und Cloudinfrastruktur, 5G- und 6G-Netzwerke, Supercomputer, Quant und Blockchain. Dies wird eine Priorität der Aufbau- und Resilienzfazilität, von „InvestEU“ und der Fazilität für strategische Investitionen sein. Auch in den Investitionsrichtlinien für das neue Solvenzhilfeinstrument kommt die Notwendigkeit zur Priorisierung digitaler Investitionen zum Ausdruck. Dies wird auch dazu beitragen, die digitale Kluft in Europa zu schließen, die während der Krise noch stärker zum Vorschein trat.

Drittens müssen wir eine Wirtschaft auf Grundlage realer Daten aufbauen, die als Motor für Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen fungiert. Daten bieten Unternehmen Möglichkeiten zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Um dieses Potenzial bestmöglich zu nutzen, benötigen wir gemeinsame europäische Datenräume in Schlüsselsektoren und -bereichen, unter anderem zur Unterstützung der Industrie in Europa, der Umsetzung des europäischen Grünen Deals, des Gesundheitswesens, der Mobilität und der öffentlichen Verwaltung.

Um diese Entwicklung voranzutreiben, wird die Kommission legislative Maßnahmen zum Datenaustausch und zum Datenqualitätsmanagement vorlegen, mit denen sie dafür sorgt, dass die richtigen Strukturen eingerichtet werden, die den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Sektoren ermöglichen, Hindernisse für den digitalen Handel beseitigen und Europa für die globale Wirtschaft des 21. Jahrhunderts rüsten. Dies wird die Einrichtung gemeinsamer Datenräume erleichtern und die Governance in Bezug auf Themen wie Datenübertragbarkeit oder Zugang zu Daten verbessern. Anschließend wird die Kommission einen Rechtsakt für Daten vorschlagen, durch den die Bedingungen für einen besseren Zugang zu Industriedaten und eine bessere Kontrolle derselben geschaffen werden. Die Kommission wird überdies vorschlagen, Forschung, Innovation und KMU einen offeneren Zugang zu hochwertigen Datensätzen der Regierung zu gewähren, weil dies dem Wohle aller dient.

Das vierte Element ist die Notwendigkeit eines faireren und unkomplizierteren Geschäftsumfelds. Die lange Abrieglung verlieh dem Internetshopping und Online-Geschäftsmodellen Auftrieb. Dieser Trend wird sich in den kommenden Monaten und Jahren noch verstärken, und mehr Unternehmen werden ihren Geschäftsbetrieb auf digital umstellen. Allerdings wird das Onlineumfeld derzeit von einer Reihe großer Plattformen dominiert. Ihre Position und ihr besserer Zugang zu wichtigen Datenquellen beeinträchtigen kleinere europäische Unternehmen in ihrer Anfangsphase, bei der Geschäftsausweitung und der vollen Nutzung des Potenzials des Binnenmarkts.

Diese Schwierigkeiten müssen angegangen werden, wenn Europa den digitalen Wiederaufbau bestmöglich für sich nutzen möchte. In diesem Sinne wird eines der Ziele des neuen Gesetzes über digitale Dienste darin bestehen, den Rechtsrahmen für digitale Dienste zu verbessern und klare Regeln für Online-Plattformen einzuführen. Durch das Gesetz werden Verbraucher besser geschützt, der Missbrauch von Marktmacht durch Plattformen unterbunden und ein fairer Marktplatz mit Chancengleichheit für kleinere Unternehmen gewährleistet werden.

Ferner müssen wir uns darauf konzentrieren, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Unternehmen, insbesondere KMU, die Verwendung digitaler Tools, etwa elektronischer Unterschriften, zu erleichtern. Sie benötigen Unterstützung, um einen besseren Zugang zu Daten zu erhalten und durch digitale Lösungen, etwa für Verträge, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Die Inanspruchnahme von einzigen Anlaufstellen und die Vereinfachung von Online-Verwaltungsverfahren sollte gefördert werden.

Der Digitalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich durch Entwicklung nationaler Systeme und Plattformen zur elektronischen Auftragsvergabe, wird Vorrang eingeräumt. Unterstützt wird dies durch die vollständige Umsetzung des einheitlichen digitalen Zugangstors und des EU-Pakets zum Gesellschaftsrecht, durch das die Digitalisierung und Mobilität von Unternehmen erleichtert wird.

In den vergangenen Wochen war außerdem ein außergewöhnlicher Anstieg der Zahl bösartiger Angriffe seitens unterschiedlicher Urheber zu beobachten, die versucht haben, die durch die Pandemie verursachten Störungen für kriminelle oder geopolitische Zwecke zu nutzen. Wenn die digitalen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts verbessert werden, können Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft wirksam geschützt werden. Die Digitalisierung von Rechtssystemen kann den Zugang zur Justiz und das Funktionieren des Geschäftsumfelds verbessern.

Im Rahmen einer neuen Cybersicherheitsstrategie wird untersucht, wie die Zusammenarbeit, das Wissen und die Kapazitäten auf EU-Ebene gefördert werden können. Sie wird Europa auch dabei unterstützen, seine industriellen Kapazitäten und Partnerschaften zu stärken, und die Gründung von KMU in diesem Bereich fördern. Gleichzeitig wird die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen überarbeitet und ein Vorschlag mit zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen unterbreitet. Zusammen mit den laufenden Arbeiten zur Cybersicherheit im Rahmen der EU-Strategie für die Sicherheitsunion werden dadurch die Kompetenzen in den Mitgliedstaaten gestärkt und die Cybersicherheit der EU als Ganzes gefördert.

4.3.Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

Diese Krise ist eine menschliche Tragödie. Europa darf keine Mühen scheuen, um zu verhindern, dass sich das, was als Gesundheitskrise begann und inzwischen eine Wirtschaftskrise geworden ist, zu einer waschechten gesellschaftlichen Krise auswächst. Millionen Menschen in der gesamten EU haben entweder ihren Arbeitsplatz verloren oder sind von Kurzarbeit betroffen und über vielen weiteren Millionen schwebt angesichts der großen Unsicherheit dieses Risiko.

Unser Anliegen ist, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Kurzfristig werden über das neue befristete Instrument zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der Krise (SURE) 100 Mrd. EUR bereitgestellt, um das Einkommensniveau von Arbeitnehmern zu erhalten, das Überleben von Unternehmen zu sichern und Entlassungen zu verhindern. Hierauf sowie auf den Erfahrungen mit den in vielen Mitgliedstaaten neu eingerichteten Kurzarbeitsprogrammen wird die Kommission aufbauen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ein dauerhaftes Instrument vorschlägt.

Das neue Solvenzhilfeinstrument wird Unternehmen beim Überleben helfen und Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz erhalten. Durch den neuen europaweiten Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank können KMU unterstützt werden, die rund zwei Drittel der Arbeitnehmer in der EU beschäftigen. Die Regionen, die von der Krise am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurden, können im Rahmen der neuen Initiative REACT-EU schnell und flexibel Unterstützung erhalten. Mittel- bis längerfristig werden die Bemühungen zur Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen Binnenmarkts sowie die Investitionen über „Next Generation EU“ in der gesamten Volkswirtschaft, insbesondere während der grünen und digitalen Wende, Arbeitsplätze schaffen.

All dies zeigt, dass der Aufbau fair und inklusiv verlaufen muss. Während des Aufbaus müssen die Diskrepanzen und Ungleichheiten, die während der Krise entweder offengelegt oder verschärft wurden, angegangen und der territoriale Zusammenhalt gestärkt werden. Ausgangspunkt ist Solidarität: zwischen Menschen, Generationen, Regionen und Ländern. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und sonstigen Interessenträgern erfolgen. Der Kompass zur Verwirklichung dieses Ziels wird auch in Zukunft die europäische Säule sozialer Rechte sein.

Die EU wird sicherstellen, dass Gleichheit im Zentrum des Aufbaus steht. Wir alle werden für ein wohlhabendes und soziales Europa gebraucht, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Glauben, körperlicher Unversehrtheit, Alter oder sexueller Ausrichtung. Dies ist in einer Krise, die bestimmte Gesellschaftsgruppen unverhältnismäßig stark getroffen hat, doppelt wichtig.

Wesentlich für einen gelungenen Aufbau wird sein, dass sich alle Arbeitnehmer in der EU einen angemessenen Lebensstandard leisten können. Mindestlöhne in angemessener Höhe helfen schutzbedürftigen Arbeitnehmern beim Aufbau einer finanziellen Reserve in guten Zeiten und bremsen den Einkommensrückgang in schlechten Zeiten. Da Frauen in vielen systemrelevanten Berufen überrepräsentiert und unterbezahlt sind, ist es umso dringender, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beheben, etwa durch verbindliche Lohntransparenzmaßnahmen.

Die verstärkte Unterstützung der Jugendbeschäftigung wird junge Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sowie bei ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen, während eine starke Sozialwirtschaft einzigartige Möglichkeiten bieten kann, den Schutzbedürftigsten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

Das Virus ist für ältere Menschen besonders bedrohlich. Sie sind am stärksten betroffen und in ihren vier Wänden am stärksten isoliert. Die Kommission wird bei ihrer künftigen Arbeit zur Alterung der Bevölkerung und zu Menschen mit Behinderungen die Erfahrungen und Lektionen berücksichtigen, die aus dieser Krise gezogen werden können. Auch die Auswirkungen der Krise auf Kinder müssen abgemildert werden. Die Kommission wird 2021 einen Vorschlag für die Europäische Kindergarantie unterbreiten, mit der der Zugang aller Kinder zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung gewährleistet werden soll.

Der Aufbau Europas wird allen zugutekommen und jeder muss zu seinem Gelingen beitragen. Um sicherzugehen, dass der Aufbau im Zeichen der Solidarität und der Fairness steht, wird die Kommission Steuerbetrug und sonstige unfaire Praktiken noch vehementer bekämpfen. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Steuereinnahmen zu erzielen, die sie benötigen, um die größten Herausforderungen der aktuellen Krise zu bewältigen. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage würde Unternehmen ein einziges Regelwerk an die Hand geben, das sie bei der Berechnung ihrer Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU zurate ziehen können. Steuervereinfachungen können das Geschäftsumfeld verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen.

Die Krise stellt unsere Sozialschutzsysteme auf die Probe und es sind Investitionen erforderlich, um deren Mängel auszugleichen, die während der Krise augenscheinlich geworden sind, beispielsweise bei der Absicherung von Selbstständigen. Dies war insbesondere der Fall bei auf Online-Plattformen beschäftigten Arbeitnehmern, für die in vielen Fällen das Arbeitsrecht der EU nicht greift und für die folglich faire Arbeitsbedingungen und ein angemessener Sozialschutz geschaffen werden müssen.

Nun, da sich Europa auf den Weg seines Wiederaufbaus begibt und auf eine grünere, stärker digital ausgerichtete und widerstandsfähigere Wirtschaft und Gesellschaft hinarbeitet, gewinnt die Verbesserung und Anpassung von Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen umso mehr an Bedeutung. Die Krise hat auch gezeigt, wie wichtig digitale Fähigkeiten für Kinder, Studierende, Lehrkräfte, Ausbildende und uns alle sind, um miteinander in Kontakt zu bleiben und unserer Arbeit nachgehen zu können. Die Kommission wird eine europäische Kompetenzagenda und einen aktualisierten Aktionsplan für digitale Bildung vorlegen.

Die Abriegelung der Gesellschaft erwies sich für Opfer häuslicher Gewalt und Missbrauch auch als Zeit der Angst und des Leids, wie der erhebliche Anstieg der Fälle zeigt. Die EU wird alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, Opfer solcher Verbrechen zu schützen und zu unterstützen und die Täter für ihr missbräuchliches Verhalten zur Verantwortung zu ziehen. Die Strategie für die Rechte von Opfern wird den besonderen Bedürfnissen von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt besonderes Augenmerk widmen.

5.Die Widerstandsfähigkeit der Union und des Binnenmarkts stärken

Die Pandemie hat dazu beigetragen, die gegenseitige Abhängigkeit unserer Volkswirtschaften und die Bedeutung eines voll funktionsfähigen Binnenmarkts zu verdeutlichen. Die Mitgliedstaaten genießen seit nunmehr fast dreißig Jahren die Vorteile des Binnenmarkts, und für manche von ihnen macht der Intra-EU-Handel mehr als 70 % der Ausfuhren aus. Unsere industriellen Ökosysteme sind zunehmend integriert und vernetzt. Forschung, Ingenieurwesen, Fertigung, Montage und Wartung werden häufig in verschiedenen Teilen Europas durchgeführt und somit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sich auf ihre Stärken zu konzentrieren. Genau dies wird für den Wiederaufbau Europas die entscheidende Bedeutung haben.

Darüber hinaus hat die Krise auch Teile unserer Fertigungsstrukturen zerschlagen und wichtige Lieferketten beeinträchtigt. Diese Produktionsunterbrechung und der Nachfragerückgang in einem Mitgliedstaat werden sich in erheblichem Maße auf andere Mitgliedstaaten auswirken. Wird nichts dagegen unternommen, könnte dies zu Schließungen und Arbeitsplatzverlusten führen und letztlich unsere Wettbewerbsfähigkeit und das Tempo des Aufschwungs in anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Angesichts des Ausmaßes und der Art dieser Herausforderung kann die Antwort nur in einem europäischem Maßstab erfolgen.

Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die reibungslose Funktionsfähigkeit unseres Binnenmarktes wiederhergestellt wird. Bei drei der vier Grundfreiheiten lassen sich starke Beeinträchtigungen durch die Pandemie feststellen: freier Personenverkehr, freier Warenverkehr und freier Dienstleistungsverkehr. Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben die entschiedenen Maßnahmen zur Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren und Produkten dazu beigetragen, dass unsere Lebensmittelgeschäfte nicht schließen mussten und viele unserer Fabriken ihre Arbeit fortsetzen konnten. Der freie Personenverkehr war unerlässlich, um Arbeitnehmern im Verkehrssektor, Saisonarbeitnehmern und anderen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Diese Maßnahmen trugen dazu bei, die grundlegende Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, der Wiederaufbau bedeutet aber, alle vier Grundfreiheiten in vollem Umfang wiederherzustellen. Wir müssen damit fortfahren, die regulatorische Last zu verringern, unsere Binnenmarktvorschriften weiter zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass sie vollständig durchgesetzt und umgesetzt werden. Die neue Taskforce für die Durchsetzung des Binnenmarkts wird das entscheidende Instrument zur Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen darstellen, die durch eine nicht ordnungsgemäße Anwendung oder Durchsetzung entstehen. Sie wird die vollständige Umsetzung des im März angenommenen Aktionsplans zur Durchsetzung des Binnenmarkts gewährleisten.

Zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Binnenmarkts schlägt die Kommission ein neues Instrument, das Solvenzhilfeinstrument, vor, um gesunde Unternehmen zu unterstützen, die gegenwärtig aufgrund des wirtschaftlichen Shutdowns gefährdet sind. Sie sollten dabei unterstützt werden, einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Damit wird die Bedeutung der Vollendung der Kapitalmarktunion und die Bankenunion unterstrichen, die als Schlüsselelemente für die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion fungieren. Dadurch werden die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität während des gesamten Zeitraums des Wiederaufbaus gewährleistet und unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Schocks gestärkt. Die Kommission wird auch ihre Schlussfolgerungen im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung nach der Krise ziehen.

Die Krise hat auch den EU-Wettbewerbsrahmen auf eine Härteprobe gestellt – dieser wurde rasch angepasst, um insbesondere unerlässliche nationale Fördermaßnahmen durch staatliche Beihilfen zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass diese vorübergehenden Flexibilitätsregelungen nicht zu einer langfristigen Fragmentierung des Binnenmarkts führen. Die Wettbewerbspolitik der EU ist von entscheidender Bedeutung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der aktuellen Wirtschaftslage zu gewährleisten, die Innovationen anzukurbeln und den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten. Sie spornt unsere Unternehmen zu Höchstleistungen an, sodass sie auch auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben. Zu einem Zeitpunkt, an dem Europa den Weg des Wiederaufbaus einschlägt und höheres Tempo bei der parallelen Wende vorgibt, sollten wir dafür sorgen, dass die Wettbewerbsregeln den gegenwärtigen Realitäten Rechnung tragen. Zu diesem Zweck überprüft die Kommission derzeit den EU-Wettbewerbsrahmen.

Die Krise hat auch eine Reihe von Schwachstellen sowie eine beträchtliche Steigerung bestimmter krimineller Delikte, so z. B. der Cyberkriminalität offengelegt. Dies zeigt, dass die EU‑Sicherheitsunion gestärkt werden muss. Vor diesem Hintergrund wird die EU-Strategie für die Sicherheitsunion diese Herausforderungen angehen und auf den Maßnahmen für einen sicheren Binnenmarkt und eine sichere Gesellschaft aufbauen.

Die Krise hat auch die Asylsysteme der Mitgliedstaaten und das Grenzmanagement in der Europäischen Union stark belastet. Mit dem neuen Migrations- und Asylpakt soll das Asyl-, Migrations- und Grenzmanagement der EU wirksamer, gerechter und flexibler genug gestaltet werden, um auf Krisen reagieren zu können.  

5.1.Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

Die Krise hat auch eine Reihe von Bereichen aufgedeckt, in denen Europa widerstandsfähiger werden muss, um künftige Schocks zu verhindern, abzumildern und abzuwehren. Wir werden uns stets für einen offenen und fairen Handel einsetzen, müssen uns jedoch der Notwendigkeit bewusst sein, die Abhängigkeit zu verringern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, insbesondere in Bezug auf pharmazeutische Wirkstoffe oder Rohstoffe.

Um dies zu erreichen, muss sich Europa darauf konzentrieren, seine strategische Autonomie, wirtschaftliche Sicherheit und das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen auszubauen. Die Kommission schlägt eine neue Fazilität für strategische Investitionen vor, um grenzüberschreitende Investitionen zu unterstützen und so zur Stärkung und zum Aufbau strategischer Wertschöpfungsketten in Europa beizutragen. Damit werden Anreize für die führende Rolle der europäischen Industrie und Unternehmen in einer Reihe wichtiger Ökosysteme geschaffen, insbesondere im Zusammenhang mit der parallelen grünen und digitalen Wende. Dies wird den Binnenmarkt stärken, die neue industriepolitische Strategie der EU 4  untermauern und zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft beitragen.

Im Rahmen einer neuen Arzneimittelstrategie werden die in der Krise zutage getretenen Risiken angegangen, die die strategische Autonomie Europas beeinträchtigen, und es wird der Aufbau zusätzlicher pharmazeutischer Fertigungs- und Produktionskapazitäten in Europa gefördert.

Mit dem Übergang zur Klimaneutralität besteht das Risiko, dass die Abhängigkeit von verfügbaren fossilen Brennstoffen durch die Abhängigkeit von anderen, nichtenergetischen Rohstoffen ersetzt wird, ein Bereich, in dem der globale Wettbewerb immer intensiver wird. Durch Abfallvermeidung, Förderung des Recyclings und verstärkte Verwendung von Sekundärrohstoffen kann ein Beitrag dazu geleistet werden, diese Abhängigkeit zu verringern. Neue Investitionen in Recycling werden dazu beitragen, strategische Sekundärrohstoffe bereitzustellen. Im Rahmen eines neuen Aktionsplans für kritische Rohstoffe wird auch untersucht, wie wichtige Märkte für elektronische Mobilität, Batterien, erneuerbare Energien, Arzneimittel, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und digitale Anwendungen nachhaltig gestärkt werden können. Dies wird durch die vollständige Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Der Welthandel und seine integrierten Wertschöpfungsketten werden seine Rolle als ein grundlegender Wachstumsmotor beibehalten und für den Wiederaufbau Europas von entscheidender Bedeutung sein. Vor diesem Hintergrund wird Europa den Ansatz einer offenen strategischen Autonomie verfolgen. Dies wird die Errichtung des neuen Systems einer globalen wirtschaftspolitischen Steuerung und den Ausbau für beide Seiten vorteilhafter bilateraler Beziehungen beinhalten, wobei wir uns vor unfairen und missbräuchlichen Praktiken schützen müssen. Ferner wird es uns in die Lage versetzen, die globalen Lieferketten zu diversifizieren und zu konsolidieren, um uns vor künftigen Krisen zu schützen, und es wird die internationale Bedeutung des Euro stärken. In diesem Sinne wird die EU eine Überprüfung der Handelspolitik vornehmen, um den kontinuierlichen freien Verkehr von Waren- und Dienstleistungen weltweit zu gewährleisten und die Welthandelsorganisation zu reformieren.

Gleichzeitig muss die EU ihre strategischen Vermögenswerte, Infrastruktur und Technologien durch einen verstärkten Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen vor ausländischen Direktinvestitionen schützen, die ihre Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden könnten. In dieser Krise haben staatliche Beihilfen aus Drittländern das Potenzial, die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu beeinträchtigen. Dies wird in dem demnächst erscheinenden Weißbuch der Kommission über ein Instrument gegen ausländische Subventionen behandelt. Eine rasche Einigung über das vorgeschlagene Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen wird auch von entscheidender Bedeutung sein, um die Fähigkeit der EU zu stärken, mit ihren Partnern über Gegenseitigkeit und Marktöffnung zu verhandeln.

Sollten in Bezug auf den Klimawandel in der Welt weiterhin unterschiedlich ehrgeizige Ziele verfolgt werden, wird die Kommission im Jahr 2021 ein CO2-Grenzausgleichssystem vorschlagen, um im Einklang mit den WTO-Regeln dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu begegnen. Dies würde eine neue Eigenmittelquelle für den EU-Haushalt darstellen und würde dazu beitragen, die für die Initiative „Next Generation EU“ aufgebrachten Mittel in der Zukunft zurückzuzahlen.

5.2.Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

Die Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, mit der unsere Union derzeit konfrontiert ist, hat die Stärke, die Fähigkeiten und den Mut der im Gesundheitswesen Beschäftigten in Europa unter Beweis gestellt. Unsere öffentlichen Gesundheitssysteme, die nach wie vor zu den besten und weltweit am besten zugänglichen Systemen gehören, sind jedoch stark unter Druck geraten. Auch die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in Gesundheitsfragen kam unmittelbar zu Beginn der Krise auf den Prüfstand.

Vor diesem Hintergrund und zur Stärkung der gemeinsamen Abwehrbereitschaft im Hinblick auf künftige Gesundheitskrisen wird die Kommission vorschlagen, die Europäische Arzneimittel-Agentur bei der Überwachung der Herstellung und Bereitstellung grundlegender Arzneimittel in der EU zur Vermeidung von Engpässen zu stärken. Außerdem wird dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine wichtigere Rolle bei der Koordinierung der Überwachung, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen bei Gesundheitskrisen übertragen.

Darüber hinaus sollten der EU-Regelungsrahmen für das Gesundheitswesen gestärkt und der Einsatz gemeinsamer Beschaffungsverfahren für die Produkte der Gesundheitsversorgung verstärkt werden. Damit wäre den Erfahrungen aus der Krise, vor allem im Hinblick auf die sofortige Beschaffung von Impfstoffen, Rechnung getragen. Wir werden ferner die Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten vorschlagen, um den Austausch von Gesundheitsdaten zu fördern und die Forschung unter uneingeschränkter Achtung des Datenschutzes zu unterstützen.

Für widerstandsfähigere Gesundheitssysteme sind Investitionen und finanzielle Unterstützung erforderlich, die ihrer wichtigen Funktion Rechnung tragen. Die Kommission schlägt heute ein eigenständiges Gesundheitsprogramm EU4Health vor, um die Mitgliedstaaten und die EU beim Aufbau der Kapazitäten und der Abwehrbereitschaft im Hinblick auf künftige Gesundheitskrisen zu unterstützen. Das Programm wird dazu beitragen, eine langfristige Vision für gut funktionierende und widerstandsfähige öffentliche Gesundheitssysteme zu entwickeln, insbesondere durch Investitionen in die Prävention und Überwachung von Krankheiten sowie durch einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Diagnose und Behandlung.

Forschung und Innovation werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, unser Wissen über Krankheiten, Behandlungen und Impfstoffe zu erweitern und unsere Autonomie und führende Position in den Wertschöpfungsketten zu stärken. Aus diesem Grund schlägt die Kommission im Rahmen des nächsten langfristigen Haushalts eine Stärkung des Programms Horizont Europa vor, um Forschung und Innovation im Gesundheitsbereich zu unterstützen, klinische Prüfungen auszuweiten, den Zugang zur Forschungsinfrastruktur zu verbessern und eine fundierte Wissenschaft im Mittelpunkt des politischen Entscheidungsprozesses zu verankern.

Die derzeitige Krise hat auch die Notwendigkeit einer Koordinierung und Krisenreaktion auf europäischer Ebene deutlich gemacht. Zwar gab es bei der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten nach einem langsamen Beginn rasche Fortschritte, dennoch besteht Bedarf, aus den Erfahrungen der Krise zu lernen. Dies bedeutet, dass die Krisenvorsorge und das Krisenmanagement im Hinblick auf künftige Szenarien gestärkt werden müssen.

Die Kommission schlägt heute eine Stärkung des Programms „rescEU“ vor, um dauerhafte Kapazitäten zur Bewältigung aller Arten von Notsituationen aufzubauen. Dadurch wird die Fähigkeit der EU ausgebaut, Investitionen in den Bereichen Notfallinfrastruktur, Transportkapazitäten und Soforthilfeteams zu tätigen. Im Rahmen des Programms werden auf EU-Ebene Reserven an wesentlichen Gütern und Ausrüstungen geschaffen, die als Reaktion auf größere Notfälle mobilisiert werden können.

Eine weitere, aus den Erfahrungen gewonnene Einsicht ist die Notwendigkeit einer raschen, flexiblen und koordinierten Reaktion der EU auf Krisen. In diesem Sinne schlägt die Kommission vor, ihre Notfallinstrumente zu stärken und flexibler zu gestalten, damit die Ressourcen bei Bedarf rasch und in großem Umfang eingesetzt werden können. Dazu gehören der Solidaritätsfonds der Europäischen Union und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Die Solidaritäts- und Soforthilfereserve wird ebenfalls in erheblichem Maße gestärkt, um eine rasche Reaktion auf Krisen innerhalb und außerhalb der EU zu ermöglichen.

6.Ein Wiederaufbau auf der Grundlage der Werte und Grundrechte der EU

Mit der Krise wird die europäische Lebensweise auf die Probe gestellt. Um Leben zu retten, wurden einige unserer Grundfreiheiten eingeschränkt. Wesentliche Elemente, die unsere Gesellschaft prägen, wurden in vielen Fällen eingeschränkt. Unsere demokratische Resilienz wurde auf die Probe gestellt. Dennoch darf Europa in Bezug auf seine Werte niemals Kompromisse eingehen. Der Wiederaufbau muss auf dem Fundament der Grundrechte und der uneingeschränkten Achtung des Rechtsstaatsprinzips erfolgen.

Angesichts der Krise waren alle Mitgliedstaaten gezwungen, Sofortmaßnahmen ergreifen. Die Kommission hat von Anfang an deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sofortmaßnahmen streng verhältnismäßig und zeitlich und ihrem Wesen nach begrenzt sein müssen. Alle entsprechenden Maßnahmen müssen Gegenstand einer regelmäßigen Überprüfung sein und alle Rechte müssen in vollem Umfang gewahrt werden.

Die Krise hat auch eine Reihe von Schwachstellen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit offengelegt. Dies reichte von der Belastung der Justizsysteme bis hin zu unterschiedlich gelagerter Wirksamkeit der institutionellen Kontrolle und Gegenkontrolle. Die Medien und die Zivilgesellschaft sahen sich bei der Wahrnehmung ihrer Rolle in der demokratischen Debatte mit neuen Hindernissen konfrontiert. Der jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit wird sich eingehend mit der diesbezüglichen Situation in allen Mitgliedstaaten befassen. Hierbei wird der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Schutz des EU-Haushalts im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip ebenfalls ein zentrales Element darstellen.

Durch die Krise sind auch Bedrohungen für unsere Demokratie deutlich sichtbar geworden. So ist eine neue Informations-Pandemie zutage getreten, angetrieben von denjenigen, die die öffentliche Meinung manipulieren und falsche Informationen, Propaganda und Hassnarrative verbreiten wollen. Die Kommission wird unter Wahrung des Prinzips der Meinungsfreiheit und Unterstützung der Medien auf die die akuten Herausforderungen der Desinformation im Pandemie-Kontext eingehen und wird auch den Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie nutzen, um die Erfahrungen auszuwerten und eine Resilienz für die Zukunft aufzubauen.

All dies spiegelt die allzu dringende Notwendigkeit wider, unsere Demokratie zu stärken und zu fördern. Dies beginnt damit, den Bürgerinnen und Bürgern künftig ein größeres Mitspracherecht zu gewähren. Im Rahmen der Konferenz über die Zukunft Europas sollten die Bürgerinnen und Bürger eine führende und aktive Rolle bei der Festlegung unserer Prioritäten und unserer Zielvorgaben beim Aufbau eines widerstandsfähigeren, nachhaltigeren und gerechteren Europas spielen.

7.Ein stärkeres Europa in der Welt

Die Pandemie und die Wirtschaftskrise werden die Art der Interaktion zwischen den globalen Akteuren und Partnern neu definieren. Die Gefahr einer möglichen Erosion und Fragmentierung der Weltordnung hat deutlich zugenommen. Gleichzeitig werden wir durch ein Virus, das keine Grenzen kennt, mit einer globalen Herausforderung konfrontiert und somit wird die dringende Notwendigkeit einer stärker multilateral ausgerichteten und regelbasierten internationalen Weltordnung unterstrichen. Globale Herausforderungen erfordern mehr denn je internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungen.

Es gilt, das Netzwerk unserer gegenseitigen Beziehungen ständig auszutarieren und an neue Realitäten anzupassen, um den disruptiven Entwicklungen des 21. Jahrhunderts Rechnung zu tragen. Es gilt, ein globales Wetteifern in einem „großes Spiel“ zu vermeiden, bei dem jeder nur darauf bedacht ist, den anderen Akteuren zu schaden und Vorteile für sich zu verschaffen. Die Welt als Ganzes sollte sich vielmehr darauf besinnen, was gemeinsam erreicht werden kann, von Sicherheit bis hin zu Klima und Umwelt, von der Bekämpfung von Ungleichheiten bis zur Stärkung des internationalen Handels und der internationalen Institutionen.

Die EU nimmt bei der globalen Reaktion eine führende Rolle ein und arbeitet eng mit den Vereinten Nationen (einschließlich der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation), der G20, der G7, dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zusammen. Bei diesen Bemühungen müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre kollektive Stärke auf der internationalen Bühne zur Geltung bringen.

In diesem Sinne veranstaltete die Kommission eine Geberkonferenz zur Mobilisierung von 7,5 Mrd. EUR für die Entwicklung von Impfstoffen, Behandlungen und Instrumenten als globale gemeinsame Ressourcen. Alle künftigen Impfstoffe müssen weltweit produziert und bereitgestellt werden sowie für alle erschwinglich und zugänglich sein.

Langfristig wird sich die EU nur dann erfolgreich erholen können, wenn sich auch unsere Partner weltweit erholen. Investitionen in einen nachhaltigen, weltweiten Wiederaufbau liegen daher im Interesse der EU. Dies erfordert eine großangelegte und koordinierte Reaktion, die auf internationaler Solidarität, Offenheit und Führungsstärke beruhen sollte. Als eine führende Wirtschaftsmacht und weltweit größter Spender internationaler Hilfe wird die EU stets offen und bereit sein, ihre Partner zu unterstützen. Davon zeugt die im Rahmen von Team Europe erfolgte Mobilisierung von über 23 Mrd. EUR zur Unterstützung der Partnerländer und der internationalen Organisationen bei der Bewältigung der humanitären, gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise.

Die EU hat ihre Partner und Nachbarn während der gesamten Krise unterstützt und ist bereit, noch mehr zu leisten. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission heute ein stärker ausgestattetes Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit mit einem Volumen von 86 Mrd. EUR vor. Durch eine Aufstockung des Instruments für humanitäre Hilfe wird sichergestellt, dass Europa den bedürftigsten Bürgerinnen und Bürgern konkrete Hilfe anbieten kann. Zur Unterstützung unserer Partner im Westbalkan schlägt die Kommission vor, die Heranführungshilfe auf 12,9 Mrd. EUR aufzustocken.

Da die Krise zu einem weiteren Anstieg der geostrategischen Spannungen führt, müssen die Europäer mehr Verantwortung für die Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit übernehmen. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern muss die EU ihre Rolle als Sicherheitsgarant und Säule der Stabilität in der Weltordnung weiter stärken. Zu diesem Zweck wird sie sich weiterhin für den Multilateralismus einsetzen und ihre wirtschaftlichen und strategischen Interessen wirksamer fördern. Darüber hinaus muss die EU ihre technologische Autonomie und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten stärken.

8.Fazit – Die Stunde Europas

Jetzt schlägt die Stunde Europas. Unsere Handlungsbereitschaft muss den Herausforderungen gerecht werden, mit denen wir konfrontiert werden. Nationale Anstrengungen allein werden nicht genügen – Europa ist in einer einzigartigen Position, um in einen gemeinsamen Wiederaufbau und eine bessere Zukunft für die kommenden Generationen zu investieren.

Dies ist die entscheidende Aufgabe unserer Generation. Die Investitionen, die wir im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ tätigen, werden nicht nur dazu beitragen, die Wirtschaft anzukurbeln und die Arbeitnehmer, Unternehmen und Regionen heute zu unterstützen. Sie stellen gleichzeitig eine Investition in die Zukunft dar, mit deren Hilfe wir widerstandsfähiger, stärker und fortschrittlicher als zuvor werden. Wir werden die parallele gründe und digitale Wende beschleunigen und dafür Sorge tragen, dass die Menschen in den Mittelpunkt des Wiederaufbaus gestellt werden.

Die Europäische Kommission ersucht den Europäischen Rat und die gesetzgebenden Organe, die vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen, damit auf der Tagung des Europäischen Rates eine politische Einigung erzielt werden kann. Eine zeitnahe Entscheidung wird es ermöglichen, unverzüglich Mittel zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen in den Bereichen mit dem dringendsten Bedarf zu ergreifen.

Die Kommission wird anschließend in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat darauf hinarbeiten, eine endgültige Einigung über den künftigen langfristigen Rahmen und die begleitenden sektoralen Programme zu erzielen. Der Abschluss dieser Arbeiten im Frühherbst würde bedeuten, dass der neue langfristige Haushalt zum 1. Januar 2021 vorliegen und den Wiederaufbau Europas vorantreiben könnte.

Der Wiederaufbau Europas und die Schaffung einer besseren Zukunft für die nächste Generation werden keine leichte Aufgabe sein und können nicht im Alleingang erfolgen. Er erfordert politischen Willen, Mut und Einsatz von allen Bereichen der Gesellschaft. Es handelt sich um unser gemeinsames Gut für unsere gemeinsame Zukunft. 

(1)    Sofern nicht anders angegeben, sind die Beträge in konstanten Preisen von 2018 ausgedrückt.
(2) SWD(2020) 98
(3) COM(2020) 442
(4) COM(2020) 102
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