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Document 52020DC0379

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 4-6/2020

COM/2020/379 final

Brüssel, den 11.8.2020

COM(2020) 379 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL









































Frühwarnsystem Nr. 4-6/2020


Inhalt

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2020

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2020

3.1.    Marktmaßnahmen    

3.1.1.    Olivenöl    

3.1.2.    Absatzförderung    

3.1.3.    Obst und Gemüse    

3.1.4.    Weinbauerzeugnisse    

3.2.    Direktzahlungen    

3.2.1.    Entkoppelte Direktzahlungen    

3.2.2.    Andere Direktzahlungen    

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang 1:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 30.4.2020

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2020

Am 27. November 2019 hat das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2020 angenommen. Er umfasst für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 410 Mio. EUR bzw. 43 380 Mio. EUR für Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben.

Der Grund für die unterschiedlichen Beträge für beide Arten von Mitteln ist die Verwendung getrennter Mittel für bestimmte Maßnahmen, die direkt von der Kommission durchgeführt werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 stellen die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden.

Gemäß dieser Bestimmung können zweckgebundene Einnahmen den Finanzierungsbedarf für EGFL-Ausgaben jeglicher Art decken. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. 1

Der EGFL-Haushalt 2020 umfasst:

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

·die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen,

·den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für die EGFL-Mittel für den Haushalt 2020 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2020 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 hatte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen mit 1071 Mio. EUR veranschlagt, die sich wie folgt zusammensetzen:

·zweckgebundene Einnahmen, die voraussichtlich im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zusammenkommen und auf 719 Mio. EUR geschätzt werden (592 Mio. EUR aus Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 127 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten);

·mit 352 Mio. EUR angesetzte von 2019 zu übertragende zweckgebundene Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 1071 Mio. EUR geschätzten Einnahmen folgenden Regelungen zugewiesen:

·150 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·921 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht:

·849 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·17 038 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2020 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 700,5 Mio. EUR bzw. 34 574 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2020 auf 850,5 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 495 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2020

Im Anhang dieses Berichts wird die vorläufige Ausführung des Haushalts im Zeitraum 16. Oktober 2019 bis 30. April 2020 dargestellt. Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems (EWS) verglichen.

3.1.Marktmaßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten lag um 180,5 Mio. EUR niedriger als gemäß dem Ausgabenprofil erwartet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei den Haushaltsartikeln für die Absatzförderung für Agrarerzeugnisse sowie für den Weinbausektor weniger Mittel in Anspruch genommen wurden (siehe Ziffern 3.1.2 und 3.1.4).

3.1.1.Olivenöl

Die Ausgaben für die Qualitätsverbesserungsprogramme waren Ende April um 4,5 Mio. EUR niedriger als nach dem Ausgabenprofil erwartet.

Der veranschlagte Betrag wird jedoch voraussichtlich bis zum Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.2.Absatzförderung

Da die Mittelbindung für die so genannten „Mehrländerprogramme“, die ursprünglich im Januar stattfinden sollten, noch nicht erfolgt war, zeigt der Haushaltsvollzug gegenüber dem Ausgabenprofil vorübergehend eine Differenz von -114,8 Mio. EUR. Der veranschlagte Betrag wird jedoch voraussichtlich bis zum Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.3.Obst und Gemüse

Der Haushaltsvollzug für diesen Sektor, der in erster Linie die Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen betrifft, liegt um 30 Mio. EUR über dem Ausgabenprofil.

3.1.4.Weinbauerzeugnisse

Bei diesem Haushaltsartikel berücksichtigt das Ausgabenprofil, dass sich die Ausgaben auf das Ende des Haushaltsjahres konzentrieren. Die bisher gemeldeten Ausgaben liegen um 74,6 Mio. EUR unter dem Profil. Die Differenz wird als vorübergehend angesehen, und es wird erwartet, dass die endgültigen Ausgaben in etwa dem im Haushaltsplan veranschlagten Betrag entsprechen werden.

3.2.Direktzahlungen 

Bis Ende April 2020 liegt der Mittelverbrauch für Direktzahlungen im Haushaltskapitel 05 03 mit 1039,6 Mio. EUR bzw. 2,6 % über dem Verbrauchsprofil.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen

Bei den entkoppelten Direktzahlungen im Rahmen des Haushaltsartikels 05 03 01 liegen die gemeldeten Ausgaben um 870,6 Mio. EUR über dem Profil (+2,5 %).

Die Ausgaben für die Basisprämienregelung, die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung und die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden waren etwas höher als nach dem Verbrauchsprofil erwartet.

3.2.2.Andere Direktzahlungen

Bei den sonstigen Direktzahlungen im Rahmen des Haushaltsartikels 05 03 02 liegen die gemeldeten Ausgaben um 169,0 Mio. EUR über dem Profil (+3,0 %). Insbesondere die Ausgaben für die fakultative gekoppelte Stützungsregelung und die Kleinerzeugerregelung lagen etwas über den anhand des Verbrauchsprofils berechneten Ausgaben.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende April 2020 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 378,9 Mio. EUR eingezogen wurden. Im Einzelnen:

·Die Einnahmen aus Berichtigungen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 291,1 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres mit weiteren Beträgen zu rechnen ist;

·die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 86,9 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres mit weiteren Beträgen zu rechnen ist, und

·letzte Einnahmen aus der Milchabgabe belaufen sich auf 0,9 Mio. EUR.

Ferner belief sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen auf 348,2 Mio. EUR und liegt damit um fast 4 Mio. EUR niedriger als bei Annahme des Haushaltsplans 2020 veranschlagt.

Somit belief sich der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am 30. April 2020 für die Finanzierung der EGFL-Ausgaben zur Verfügung standen, auf 727,1 Mio. EUR, wobei im Laufe des Haushaltsjahres weitere Beträge hinzukommen dürften.

5.Schlussfolgerungen

Die bis zum 30. April 2020 zu verzeichnende vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln für 2020 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Ausgabenprofil um 857,4 Mio. EUR überschreiten.

Zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 727,1 Mio. EUR sind bereits verfügbar, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Mittel hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben des EGFL zu decken.

(1)

   Nach Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung und den Gesamthaushaltsplan der Union werden internen zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel nur auf das unmittelbar folgende Haushaltsjahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung werden diese zweckgebundenen Einnahmen daher in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels verwendet.

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Brüssel, den 11.8.2020

COM(2020) 379 final

ANHANG

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BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL





















Frühwarnsystem Nr. 4-6/2020


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