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Document 52020DC0327

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF ÜBER DEN GARANTIEFONDS FÜR MAẞNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUẞENBEZIEHUNGEN UND SEINE VERWALTUNG IM JAHR 2019

    COM/2020/327 final

    Brüssel, den 17.7.2020

    COM(2020) 327 final

    BERICHT DER KOMMISSION

    AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF






    ÜBER DEN GARANTIEFONDS FÜR MAẞNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUẞENBEZIEHUNGEN UND SEINE VERWALTUNG IM JAHR 2019

    {SWD(2020) 136 final}


    Inhalt

    1.Einführung

    2.Finanzlage und bedeutende Transaktionen des Garantiefonds

    2.1.Finanzlage des Garantiefonds zum 31. Dezember 2019

    2.2.Bedeutende Transaktionen des Fonds im Jahr 2019

    2.2.1.Inanspruchnahme des Garantiefonds im Jahr 2019

    2.2.2.Dotierung des Garantiefonds im Jahr 2019

    2.3.Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsstichtag (Stand Ende März 2020)

    3.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds

    3.1.Vorkonsolidierte Finanzlage zum 31. Dezember 2019

    3.2.Vorkonsolidierte Darstellung des finanziellen Erfolgs

    4.Vermögensverwaltung des Garantiefonds

    4.1.Anlagepolitik

    4.2. Wert- und Marktentwicklung im Jahr 2019

    5.Inanspruchnahme des Garantiefonds

    6.Vergütung der EIB

    1.Einführung

    Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 1 (im Folgenden „Verordnung“) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Die Kommission hat nach Artikel 7 der Verordnung durch eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Investitionsbank 2 (EIB) vom 25. November 1994, die am 23. September 1996, am 8. Mai 2002, am 25. Februar 2008, am 9. November 2010 und am 28. September 2018 geändert wurde (im Folgenden „Vereinbarung“), der EIB die Finanzverwaltung des Fonds übertragen.

    Nach Artikel 8 der Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. Mai jedes Jahres einen Bericht über die Situation und Verwaltung des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres übermitteln.

    Die einschlägigen Informationen sind im vorliegenden Bericht sowie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten. Der Vereinbarung entsprechend stützen sich diese Informationen auf die von der EIB bereitgestellten Daten.

    2.Finanzlage und bedeutende Transaktionen des Garantiefonds

    2.1.Finanzlage des Garantiefonds zum 31. Dezember 2019

    Die Gesamtmittel des Fonds beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 2 828 738 292,88 EUR (gegenüber 2 609 881 747,51 EUR zum 31. Dezember 2018) (siehe Anhang der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Abschluss des Garantiefonds, bereitgestellt von der EIB).

    Das Gesamtvermögen des Fonds hat sich 2019 um rund 218,86 Mio. EUR erhöht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf Folgendes:

    Vermögenswerterhöhende Faktoren:

    ·Einzahlung aus dem EU-Haushalt (Dotierung) in Höhe von 240,15 Mio. EUR zur Anpassung der Fondsausstattung an den Zielbetrag in Höhe von 9 % der insgesamt ausstehenden Verbindlichkeiten;

    ·Ergebnis aus Finanztransaktionen in Höhe von 25,13 Mio. EUR;

    ·aufgrund der Neubewertung zum Marktpreis vorgenommene Wertberichtigung des Fondsbestands um 8,6 Mio. EUR.

    Vermögenswertsenkende Faktoren:

    ·Interventionen des Fonds zur Deckung von Zahlungsausfällen in Höhe von insgesamt 54,9 Mio. EUR.

    2.2.Bedeutende Transaktionen des Fonds im Jahr 2019

    2.2.1.Inanspruchnahme des Garantiefonds im Jahr 2019

    Syrien

    2019 hat die EIB weiterhin Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien verzeichnet. Bis zum 31. Dezember 2019 hat die EIB den Garantiefonds der EU deshalb gemäß der Garantievereinbarung zwischen EU und EIB in 14 zusätzlichen Fällen in Anspruch genommen, wobei der Umfang sich insgesamt auf 54,91 Mio. EUR belief (siehe Abschnitt 5).

    2.2.2.Dotierung des Garantiefonds im Jahr 2019

    Im Februar 2019 wurden 103,2 Mio. EUR aus dem Haushalt auf den Fonds übertragen, was der Dotierung für 2018 entspricht.

    Der Beitrag aus dem EU-Haushalt an den Fonds für das Jahr 2020 wurde ebenfalls im Februar 2019 berechnet und resultierte in einem Transfer von 240,15 Mio. EUR im Februar 2020. Die Kalkulation erfolgte nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung:

    In Artikel 3 der Verordnung wird für den Fonds ein Zielbetrag von 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich der fälligen und nicht gezahlten Zinsen, festgesetzt.

    Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des Jahres n–1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der erforderliche Dotierungsbetrag in einer einzigen Transaktion im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.

    Um den Zielbetrag von 9 % der insgesamt ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten zu erreichen, wurde auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2018 ausstehenden Garantien ein Betrag von 240,15 Mio. EUR errechnet und in den EU-Haushalt 2020 für die Dotierung des Fonds eingestellt. Der Betrag wurde vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt und in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2019 als Vermögenswert (Forderung) des Fonds erfasst.

    2.3.Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsstichtag (Stand Ende März 2020)

    Im Februar 2020 wurde der zuvor genannte Dotierungsbetrag von 240,15 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt auf den Fonds übertragen.

    Im Januar und März 2020 wurde der Garantiefonds wegen Zahlungsausfällen Syriens zwei Mal in Anspruch genommen, und es wurden insgesamt 10,6 Mio. EUR ausgezahlt (3,2 Mio. EUR bzw. 7,4 Mio. EUR, einschließlich von der EIB verhängter Geldbußen).

    3.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds

    Der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds wird erstellt, um auch solche Buchungsvorgänge zu erfassen, die in dem von der EIB erstellten Abschluss des Fonds nicht berücksichtigt werden (siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Er ist Teil des konsolidierten Abschlusses der EU.

    3.1.Vorkonsolidierte Finanzlage zum 31. Dezember 2019

    Vermögensübersicht – Vermögenswerte

    31. Dezember 2019

    31. Dezember 2018

    ANLAGEVERMÖGEN

    2 312 151 734

    2 275 342 664

    Finanzanlagen

    2 312 151 734

    2 275 342 664

    UMLAUFVERMÖGEN

    277 139 064

    231 316 149

    Finanzanlagen

    233 048 865

    189 758 096

    Forderungen

    1 290 863

    -

    Barmittel und Barmitteläquivalente

    42 799 336

    41 558 053

    SUMME VERMÖGENSWERTE

    2 589 290 798

    2 506 658 813

    Vermögensübersicht – Verbindlichkeiten

    31. Dezember 2019

    31. Dezember 2018

    EIGENMITTEL

    2 407 419 308

    2 295 687 144

    Beitrag der Europäischen Kommission

    1 950 195 297

    1 846 972 362

    Neubewertungsreserve

    20 859 023

    12 227 192

    Einbehaltene Gewinne

    436 364 988

    436 487 590

    LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    111 685 549

    159 153 609

    Finanzielle Rückstellungen

    111 685 549

    159 153 609

    KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    70 185 941

    51 818 060

    Finanzielle Rückstellungen

    49 709 547

    50 777 871

    Verbindlichkeit aus Finanzgarantien

    19 590 000

    Abrechnungsverbindlichkeiten

    886 394

    1 040 189

    SUMME EIGENMITTEL + VERBINDLICHKEITEN

    2 589 290 798

    2 506 658 813

    Die Differenz von 239,4 Mio. EUR zwischen dem vorkonsolidierten Vermögenswert des Fonds (2 589 290 798 EUR) und dem Fondswert gemäß dem von der EIB erstellten Abschluss (2 828 738 292,88 EUR) ist vor allem auf folgende Positionen zurückzuführen:

    ·Der vorkonsolidierte Vermögenswert (Vermögenswerte) umfasst:

    §alle Beträge, die infolge der an die EIB ausgezahlten Garantieabrufe für ausgefallene Darlehenstranchen (Zahlungsrückstände zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen) auf die EU übergegangen sind. Allerdings wurden diese Beträge angesichts der politischen Lage in Syrien auf der Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsführers der Europäischen Kommission im Abschluss 2019 in voller Höhe abgeschrieben.

    §Forderung an die EIB in Höhe von 0,7 Mio. EUR für eine teilweise Rückforderung des Darlehens an den Flughafen Enfidha (Tunesien), die von der EIB im Dezember 2019 eingezogen und im Januar 2020 auf das Bankkonto des Garantiefonds gutgeschrieben wurde.

    ·Der vorkonsolidierte Vermögenswert enthält nicht die 2020 aus dem EU-Haushalt in den Fonds getätigte Einzahlung von 240,2 Mio. EUR, da diese Forderung durch die entsprechende Verbindlichkeit in der konsolidierten Jahresrechnung der EU ausgeglichen wird.

    ·Auszahlungen der aus dem Fonds abgerufenen Garantien an die EIB (und gegebenenfalls der nachfolgende Einzug der Garantiebeträge samt Verzugszinsen) werden im von der EIB erstellten Abschluss als Senkung (Erhöhung) der Nettovermögenswerte (des EU-Beitrags) erfasst. Im vorkonsolidierten Abschluss werden die der EIB gezahlten Garantieleistungen nicht von den Nettovermögenswerten abgezogen, da es bei ihnen zu einem Forderungsübergang kommt. Die betreffenden Beträge werden entweder als Erträge (aufgelaufene Verzugszinsen und Geldbußen, Fremdwährungsgewinne) oder als Aufwendungen (Rückstellungen, Wertminderungen, Verbindlichkeit aus Finanzgarantien, Fremdwährungsverluste) verbucht. Daraus ergibt sich dauerhaft eine Differenz zwischen den Nettovermögenspositionen (EU-Beitrag und einbehaltene Gewinne) im von der EIB erstellten Abschluss und jenen im von der Kommission erstellten vorkonsolidierten Abschluss.

    3.2.Vorkonsolidierte Darstellung des finanziellen Erfolgs

    Wie die Vermögensübersicht wird auch die vorkonsolidierte Darstellung des finanziellen Erfolgs zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt.

    2019

    2018

    Betrieblicher Ertrag

    266 252

    2 928 446

    Betriebliche Aufwendungen

    (3 494 876)

    (4 876 241)

    BETRIEBSERGEBNIS

    (3 228 615)

    (1 947 795)

    Finanzerträge

    42 681 966

    30 241 834

    Finanzkosten

    (39 575 953)

    (20 906 275)

    FINANZERGEBNIS

    3 106 013

    9 335 559

    JAHRESERGEBNIS

    (122 602)

    7 387 764

    ·Die Erträge aus betrieblicher Tätigkeit umfassen Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,3 Mio. EUR.

    ·Die betrieblichen Aufwendungen umfassen in erster Linie EIB-Vermögensverwaltungsgebühren (0,8 Mio. EUR), externe EIB-Einziehungsgebühren (0,2 Mio. EUR) und eine Aufstockung der finanziellen Rückstellungen für die noch ausstehenden künftigen Tranchen aus Syrien (2,2 Mio. EUR).

    ·Die Finanzerträge umfassen in erster Linie Zinserträge aus dem Anlageportfolio (7,7 Mio. EUR), bei der Veräußerung von Finanzanlagen realisierte Gewinne (16,8 Mio. EUR), risikobezogene Vergütung aus dem ERI-Mandat für den privaten Sektor (2,2 Mio. EUR) und aufgelaufene Verzugszinsen auf Beträge mit Forderungsübergang (15,9 Mio. EUR).

    ·Die Finanzkosten umfassen in erster Linie Wertminderungsaufwendungen (19,6 Mio. EUR) für Beträge, die 2019 auf die EU übergingen (siehe Abschnitt 5), bei der Veräußerung von Finanzanlagen realisierte Verluste (0,3 Mio. EUR) und eine verbuchte Verbindlichkeit aus Finanzgarantien bezüglich des ERI-Mandats für den privaten Sektor (19,6 Mio. EUR).

    4.Vermögensverwaltung des Garantiefonds

    4.1.Anlagepolitik

    Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der im Anhang der geänderten Verwaltungsvereinbarung 3 niedergelegten Verwaltungsgrundsätze. Um kurzfristige (weniger als ein Jahr) Abflüsse abzudecken, werden dementsprechend ausreichende Mittel in die monetären Vermögenswerte eingestellt, und zwar in einem in der jährlichen Investitionsstrategie festzulegenden Umfang. Die verbleibenden Mittel können in mittel- und langfristigen Instrumenten mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren und 6 Monaten ab dem Zahlungstermin angelegt werden (mittel- und langfristiges Portfolio). Ende 2019 betrug die modifizierte Gesamtlaufzeit des Fondsportfolios ca. 3 Jahre.

    4.2.Wert- und Marktentwicklung im Jahr 2019

    Die Wertentwicklung des Fondsportfolios wurde anhand einer Marktpreisbewertung verfolgt. Im Laufe des Jahres 2019 erzielte das Fondsportfolio – gestützt durch ein weiterhin von niedrigen Renditen geprägtes Umfeld und eine positive Risikoeinschätzung – eine solide Rendite von 1,3 %. Es blieb -9,03 Basispunkte hinter seiner Benchmark zurück. Der positive Ertrag führte zu einem positiven Beitrag von 33 Mio. EUR. Ende 2019 belief sich der Marktwert des Fondsportfolios auf ca. 2580 Mio. EUR.

    Vor dem Hintergrund einer schwächelnden Konjunktur, gedämpfter Inflation und geopolitischer Abwärtsrisiken gestaltete sich die Geldpolitik akkommodierend. Mit drei Senkungen des Zinssatzes für Tagesgeld im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2019 kehrte die Fed den 2015 eingeleiteten restriktiven geldpolitischen Kurs um. Darüber hinaus legte die EZB im September ein Konjunkturpaket vor, das eine Verringerung des Einlagenzinssatzes um 10 Basispunkte, ein erweitertes GLRG, ein zweistufiges System für die Verzinsung der Reserveguthaben der Banken und ein unbefristetes Programm zur quantitativen Lockerung umfasst.

    Das verarbeitende Gewerbe in den USA und Europa schrumpfte aufgrund der weltweit schwachen Handelsentwicklung. Auch das Wachstum im Dienstleistungssektor verlangsamte sich, obwohl dieser Bereich weiter expandierte. Die Inflation im Euro-Währungsgebiet lag unter dem Ziel der Zentralbanken, während die Inflation in den USA der Zielvorgabe näherkam, doch wurde der Anstieg von der Fed nicht als zufriedenstellend angesehen.

    Geopolitische Risiken eskalierten im Laufe des Monats August, wobei die handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und China zunahmen, während die mit dem Brexit verbundene Unsicherheit die Stimmung der europäischen Investoren belastete. Aufgrund der akkommodierenden Politik der Zentralbanken, der geringen Wachstumserwartungen und der mit geopolitischen Risiken zusammenhängenden Unsicherheit sanken die Zinssätze in Europa und den USA bis September.

    Im vierten Quartal erhöhten sie sich angesichts nachlassender geopolitischer Spannungen und der Stabilisierung der Wirtschaftsdaten geringfügig. Gestützt durch die akkommodierende Geldpolitik tendierten die Kreditrisikospannen – mit gelegentlichen Umschwüngen – nach unten.

    5.Inanspruchnahme des Garantiefonds

    Syrien

    Seit November 2011 verzeichnet die EIB Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien. Folglich hat die Bank den Garantiefonds der EU bis zum 31. Dezember 2019 gemäß den Garantievereinbarungen zwischen der EU und der EIB 77 Mal im Umfang von insgesamt 475,96 Mio. EUR in Anspruch genommen (einschließlich von der EIB verhängter Geldbußen und eingezogener Beträge).

    6.Vergütung der EIB

    Die Vergütung der EIB setzt sich aus Verwaltungsgebühren und Einziehungsgebühren zusammen. Die Verwaltungsgebühren decken die Vermögensverwaltung des Fonds. Die Einziehungsgebühren decken die externen Einziehungsaufwendungen der EIB nach Zahlungsausfällen, die durch die EU-Garantie für Finanzierungen der EIB außerhalb der Union gedeckt sind.

    Nach dem zweiten Zusatz zur Vereinbarung vom 8. Mai 2002 wird zur Berechnung der an die Bank zu zahlenden Verwaltungsgebühren auf die verschiedenen Tranchen des Fondsvermögens jeweils der zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die entsprechende Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds kalkuliert.

    Die an die Bank zu zahlenden Verwaltungsgebühren für 2019 wurden auf 817 747 EUR festgesetzt und in der Darstellung des finanziellen Erfolgs als Aufwendung sowie in der Vermögensübersicht (Verbindlichkeiten) als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

    Die von der Kommission und der Bank im Dezember 2018 unterzeichnete Vereinbarung über die Beitreibung von Rückforderungen sieht nur die Zahlung externer (aber nicht länger interner) Einziehungsaufwendungen der EIB vor.

    (1)    ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10. Mit dieser Verordnung wurde die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen kodifiziert und ersetzt. Sie wurde am 14.3.2018 durch die Verordnung (EU) 2018/409 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert.
    (2)    Zusatz Nr. 5 zur Vereinbarung über die Verwaltung des Garantiefonds zwischen der Europäischen Union und dem Europäischen Investitionsfonds – Ares(2018) 5207374 vom10.10.2018.
    (3)      Geändert durch Zusatz Nr. 1 vom 23. September 1996, Zusatz Nr. 2 vom 8. Mai 2002, Zusatz Nr. 3 vom 25. Februar 2008, Zusatz Nr. 4 vom 9. November 2010 und Zusatz Nr. 5 vom September 2018.
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