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Document 52020DC0209

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2019

COM/2020/209 final

Brüssel, den 25.5.2020

COM(2020) 209 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2019


I. Einleitung

Gemäß Artikel 214 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Europäische Union (EU) 2014 die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ins Leben gerufen. 1 Durch diese Initiative soll die Fähigkeit der EU verbessert werden, bedarfsorientierte humanitäre Hilfe bereitzustellen und einen Beitrag zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Resilienz schutzbedürftiger oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften in Drittländern zu leisten. Gleichzeitig bietet sie Bürgerinnen und Bürgern in Europa die Möglichkeit, durch die Beteiligung an humanitären Maßnahmen in diesen Ländern ihrer Solidarität mit Menschen in Not Ausdruck zu verleihen.

Im vorliegenden Bericht wird die Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2019 beschrieben. Der Bericht wurde gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 2 erstellt, nach dem die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Verordnung vorlegen muss. Die bisherigen Berichte für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 sind online verfügbar 3 .

Der Bericht beruht auf Daten, die gemäß dem Überwachungsrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Initiative gesammelt und ausgewertet wurden. Dieser Rahmen wurde von der Kommission und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), die den Hauptteil der Maßnahmen der Initiative verwaltet, gemeinsam ausgearbeitet und einvernehmlich festgelegt.

II. Ziele und Prioritäten

Die im vorliegenden Bericht beschriebenen Tätigkeiten beruhen auf dem Arbeitsprogramm 2019 der Kommission für die Durchführung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 4 gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014. Für die Umsetzung der Initiative wurden Mittel in Höhe von 18 365 000 EUR bereitgestellt.

Ziel der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ist es, die EU besser in die Lage zu versetzen, bedarfsorientierte humanitäre Hilfe bereitzustellen, durch die Leben gerettet werden, menschliches Leid vermieden oder gelindert und die menschliche Würde gewahrt wird, sowie einen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten und der Resilienz gefährdeter oder von Katastrophen bereits betroffener Bevölkerungsgruppen in Drittländern zu leisten, insbesondere durch Katastrophenvorsorge und die bessere Verknüpfung von Sofort-, Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe.

III. 2019 durchgeführte Maßnahmen

Die in den nachfolgenden Abschnitten 1–4 beschriebenen Maßnahmen werden der EACEA übertragen und von dieser in Zusammenarbeit mit der Kommission umgesetzt. 5

Die EACEA ist zuständig für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Ausschreibungen, die Vertragsverwaltung sowie die Ausführung der entsprechenden Haushaltsmittel nach den Vorgaben der von der Kommission verabschiedeten Jahresarbeitsprogramme. In operativer Hinsicht ist die Kommission weiterhin direkt für die Schaffung und Aufrechterhaltung des Netzwerks von Partnern und Freiwilligen, die Online-Plattform sowie für die Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich.

1.Entsendung

Die Entsendung von EU-Freiwilligen zu humanitären Hilfsprojekten in Ländern außerhalb der EU bietet eine sinnvolle Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -bürger und langfristig in der Union aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, ihrer Solidarität mit Menschen in Not Ausdruck zu verleihen. Die Entsendung von Vollzeit-Freiwilligen in Nicht-EU-Länder wird durch die Online-Freiwilligentätigkeit ergänzt, an der Menschen überall auf der Welt teilnehmen können.

Die im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe finanzierten Angebote für Freiwilligentätigkeiten werden von Konsortien von Entsende- und Aufnahmeorganisationen auf der Plattform für EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe 6 veröffentlicht.

Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 wurden 374 EU-Freiwillige zu Projekten entsandt, die aus Mitteln der Unionshaushalte für 2017 und 2018 finanziert wurden, und in diesem Zeitraum fanden 61 Ausbildungspraktika statt. Ausbildungspraktika ermöglichen es neuen EU-Freiwilligen, bis zu 6 Monate am Hauptsitz der Entsendeorganisation in einem EU-Mitgliedstaat zu verbringen, bevor sie in ein Drittland entsandt werden.

Die nachstehende Grafik zeigt die Zahl der Freiwilligen im Rahmen der jedes Jahr seit Beginn der Initiative im Jahr 2015 ausgewählten Entsendeprojekte. Im Anschluss an die 2019 veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Entsendungen wurden 424 Entsendungen ausgewählt, die 2020/2021 erfolgen werden.

Die Hintergründe und Kompetenzen der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe sind vielfältig, was durch den bedarfsorientierten Ansatz bei der Festlegung der Freiwilligeneinsätze und der Auswahl der potenziellen EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe bedingt ist. Die nachstehende Grafik zeigt die Berufsprofile, die Organisationen in ihren Ausschreibungen für freie Freiwilligenstellen am häufigsten verlangen. Die drei am häufigsten verlangten Profile seit Beginn der Initiative sind (i) Kommunikation, (ii) Katastrophenrisikomanagement und (iii) Projektmanagement.

Die EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe sind Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten. Im Jahr 2019 blieb die Beteiligungsquote nach Staatsangehörigkeit der Freiwilligen stabil. Bisher haben sich, wie aus dem nachstehenden Schaubild hervorgeht, Freiwillige aus 24 Mitgliedstaaten an der Initiative beteiligt, wobei die meisten aus Italien, Spanien und Frankreich kamen.

Seit Beginn der Initiative wurden 205 Online-Freiwilligentätigkeiten veröffentlicht, davon 62 im Jahr 2019. Zu den am häufigsten angeforderten Aufgaben zählten Übersetzen, Korrekturlesen und grafische Gestaltung.

Beispiele für Freiwilligentätigkeiten aus im Jahr 2019 durchgeführten Projekten 7

Beim Projekt „Freiwillige für humanitäre Hilfe in Aktion: Chancen und Herausforderungen“ arbeiten zwei Entsendeorganisationen aus Frankreich und der Slowakei bei der Entsendung von 18 EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe zu neun Aufnahmeorganisationen in Albanien, Marokko, Algerien, Ecuador, Georgien und der Türkei zusammen. In Albanien bietet das Projekt Ernährungsdienstleistungen für sozial schwache Gruppen wie Kinder, Menschen in Not und Menschen mit chronischen Erkrankungen in der Hauptstadt Tirana an.

Eine EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe, die im Bereich Ernährung tätig ist, berichtet über ihre Rolle in Albanien, wo sie Workshops zu bewährten Ernährungsverfahren für Kinder und junge Erwachsene mit Behinderungen leitete: „Während meines Freiwilligeneinsatzes als Ernährungsberaterin hatte ich die Gelegenheit, mit verschiedenen Zentren und Schulen zusammenzuarbeiten. Einmal wöchentlich ging ich in das Zentrum „Femijet e Botes ne Shqiperi“, das 10 Kinder nach der Schule aufnimmt, und in das Zentrum „Fondacioni Ndihmoni Jeten“ in Prush, das junge Erwachsene mit geistigen Behinderungen betreut, darunter eine Gruppe, die lernt, so unabhängig wie möglich zu werden. Mit diesen beiden Gruppen hatte ich die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und Workshops zum Thema Ernährung einzurichten.“

( https://webgate.ec.europa.eu/echo/eu-aid-volunteers_en/nutritional-education-food-pyramid_en )

Im Rahmen des Projekts „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe: Stärkung der Resilienz und Reaktionsfähigkeit gefährdeter Bevölkerungsgruppen durch Kapazitätsaufbau“ arbeiten Entsendeorganisationen aus Italien und Spanien als Partner zusammen, um 32 Freiwillige in 13 außereuropäische Länder zu entsenden.

Ein auf die Philippinen entsandter EU-Freiwilliger berichtet über seine Erfahrungen im Bereich Logistik. Seit dem Ausbruch des Taal-Vulkans befasst er sich vor allem mit der logistischen Koordinierung der Soforthilfemaßnahmen im betroffenen Gebiet:

„Wir führen nun nach der Reihe von Erdbeben in den vergangenen Wochen mehrere Projekte mit Schwerpunkt auf Unterkunft, Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung sowie Geldtransfers durch. In den letzten zwei Monaten gab es auch einen starken Taifun, Kammuri – der 20. Taifun in diesem Jahr –, aber er war glücklicherweise nicht so verheerend wie erwartet. Es stimmt also, wenn sie hier sagen, dass man in diesen Monaten immer viel zu tun hat!“

Weitere Erfahrungsberichte aus der Praxis: https://webgate.ec.europa.eu/echo/eu-aid-volunteers_en/

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Einsatz von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe für das Jahr 2019 8 wurde am 12. April 2019 veröffentlicht (Einreichungsfrist: 13. Juni 2019). Ziel dieser Aufforderung war die Kofinanzierung von Projekten für die Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, darunter Praktika für Nachwuchskräfte sowie von Freiwilligen durchgeführte zusätzliche Kapazitätsaufbauaktivitäten. Ursprünglich wurden für diese Aufforderung Mittel in Höhe von 10 000 000 EUR bereitgestellt. Nach der Bewertung der Anträge wurde das Budget durch die Übertragung von Mitteln aus der Mittelzuweisung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für technische Hilfe und Kapazitätsaufbau aufgestockt. Für eine Kofinanzierung wurden insgesamt 10 Projekte ausgewählt 9 , für die EU-Finanzmittel in Höhe von 11 360 700 EUR zur Verfügung stehen. Die Projekte liefen im Dezember 2019 an und mit der Entsendung von 424 EU-Freiwilligen soll 2020 begonnen werden. Damit stieg die Zahl der von den Organisationen vorgeschlagenen Entsendungen von 368 im Jahr 2018 auf 424 im Jahr 2019.

Zielregionen für die 2019 geplanten Entsendungen waren Afrika (45,5 %), Lateinamerika und Karibik (24,8 %), Naher Osten (15,8 %), Ostasien (9,9 %), Zentralasien (3,1 %) und die Balkan-Region (0,9 %).

2.Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau

Projekte für technische Hilfe und Kapazitätsaufbau 10 , die im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe finanziell unterstützt werden, dienen dazu, die Kapazitäten der Organisationen, die EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe entsenden wollen, zu stärken und sicherzustellen, dass diese Organisationen die Standards und Verfahren der Initiative einhalten.

Am 22. Mai 2019 veröffentlichte die EACEA eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 11 (Einreichungsfrist 4. Juli 2019). Die Aufforderung hatte zum Ziel, Projekte für den Kapazitätsaufbau von Aufnahmeorganisationen mit Sitz außerhalb der EU und technische Hilfe für EU-basierte Entsendeorganisationen in Bereichen wie Katastrophenrisikomanagement, Betreuung von Freiwilligen und Methoden zur Bedarfsermittlung zu kofinanzieren. Das Gesamtbudget für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms der Kommission wurde von 4 600 000 EUR auf 3 239 300 EUR gekürzt, nachdem Mittel auf die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Entsendungsvorschlägen ausgewählten Projekte übertragen wurden.

Fünf Anträge (einer für technische Hilfe und vier für Kapazitätsaufbau) wurden für die Kofinanzierung ausgewählt 12 ; die EU-Mittel hierfür belaufen sich auf insgesamt 2 614 101 EUR.

Insgesamt führten die Aufforderungen im Zeitraum 2015-2019 zur Finanzierung von 32 Projekten für Kapazitätsaufbau und von 13 Projekten für technische Hilfe, an denen insgesamt 440 Begünstigte/Projektpartner teilnahmen.

Diese Projekte zielen darauf ab, die Management- und Betriebssysteme der teilnehmenden Organisationen zu stärken und den Organisationen dabei zu helfen, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren zur Bereitstellung humanitärer Hilfe und zur Betreuung von Freiwilligen umzusetzen.

Beispiele für Projekte, die 2019 für die Finanzierung ausgewählt wurden

Kapazitätsaufbau

Das Projekt Xchange wird von einem Konsortium von 14 Partnern gefördert und durchgeführt: 5 EU-Organisationen aus Italien, der Slowakei und Spanien sowie 9 Organisationen aus Äthiopien, Kenia, Guatemala, Kolumbien, Peru und Serbien. Hauptziel der Projekte ist es, den Mitgliedern des Konsortiums die Möglichkeit zu geben, Freiwillige im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe zu betreuen und aus dem Austausch bewährter Verfahren in den Bereichen humanitäre Hilfe, Freiwilligenbetreuung und gemeindebasierte Entwicklung Lehren zu ziehen.

Bei INPLACE handelt es sich um ein Projekt zum Kapazitätsaufbau, bei dem die Flüchtlingsproblematik in Lateinamerika und die Zertifizierung neuer Aufnahmeorganisationen auf diesem Kontinent im Mittelpunkt stehen. An diesem 24-monatigen Projekt nehmen 2 EU-Organisationen aus Spanien und Italien und 13 Organisationen aus 9 Nicht-EU-Ländern teil, die durch Erfahrungsaustausch ihre Kapazitäten stärken bzw. neue Kapazitäten erwerben: Kolumbien, Bolivien, Peru, Brasilien, Venezuela, Chile, Honduras, Guatemala und Mexiko.

Mit dem Projekt werden vier spezifische Ziele verfolgt: i) Entwicklung von Kapazitäten zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften, die von der Krise in Venezuela und den dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen betroffen sind; ii) Stärkung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Prozesse in den Bereichen Schutz, Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen; iii) Stärkung der Fähigkeit interessierter Organisationen, sich für die Aufnahme von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe zertifizieren zu lassen und sowohl die Freiwilligentätigkeit vor Ort als auch die Online-Freiwilligentätigkeit zu fördern; iv) die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Mitglieder des Konsortiums zu fördern.

Technische Hilfe 

Das Projekt „Technische Hilfe im Bereich der humanitären Hilfe, mit der eine wertvolle internationale Freiwilligentätigkeit und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden sollen“, zielt darauf ab, eine weltweite Gemeinschaft der Praxis zu schaffen, die sich aus EU-Organisationen zusammensetzt, die die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in humanitäre Maßnahmen und Freiwilligentätigkeiten fördern. Am Projekt beteiligen sich 6 Partner aus 4 EU-Mitgliedstaaten: Finnland, Italien, Belgien und Irland.

Dieses Projekt beinhaltet drei Hauptziele: i) Verbesserung der Fähigkeit der EU-Organisationen zur Verwaltung und Überwachung inklusiver humanitärer Hilfsprojekte, u. a. in den Bereichen Katastrophenvorsorge und Wiederaufbau nach Katastrophen; ii) Zertifizierung einiger der am Konsortium beteiligten EU-Organisationen als Entsendeorganisationen für die Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe; nach der Zertifizierung führen diese Organisationen inklusive Freiwilligenprogramme durch; iii) Aufbau einer Gemeinschaft der Praxis, die bei den beteiligten Organisationen die Kapazitäten für Inklusion, humanitäre Hilfe und Freiwilligentätigkeit stärkt und ihre Erfahrung an andere Fachorganisationen und die Öffentlichkeit weitergibt.

3.Zertifizierung

Organisationen, die EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe entsenden oder aufnehmen möchten, müssen gemäß dem Zertifizierungsverfahren der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe als Entsende- oder Aufnahmeorganisationen zertifiziert sein. Bei diesem Verfahren wird geprüft, ob die teilnehmenden Organisationen in der Lage sind, die Standards für die Betreuung von Freiwilligen vor und während ihres Einsatzes einzuhalten.

Im Jahr 2015 wurde eine offene Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht, die eine Antragstellung bis zum 30. September 2020 ermöglicht. 13 Bis Ende 2019 belief sich die Zahl der zertifizierten Entsende- und Aufnahmeorganisationen auf 282 (52 Entsende- und 230 Aufnahmeorganisationen). Dadurch können mehr EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe entsandt werden.

Die nachstehende Grafik zeigt die Anzahl der im Zeitraum 2015 bis 2019 zertifizierten Organisationen.

Gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 der Kommission 14 müssen sich die zertifizierten Entsende- und Aufnahmeorganisationen drei Jahre nach der Zertifizierung erneut zertifizieren lassen. Im Jahr 2019 mussten sich 34 Organisationen, die 2016 zertifiziert worden waren, erneut zertifizieren lassen.

4.Schulungsprogramm

Das Schulungsprogramm für EU-Freiwillige wird von einem Konsortium unter der Leitung von ICF durchgeführt. Es basiert auf dem in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 der Kommission dargelegten Kompetenzrahmen und wird anhand eines kombinierten Lernkonzepts durchgeführt – mit vorbereitendem E-Learning und Präsenzschulungen, die aus obligatorischen und fakultativen Schulungsmodulen und einer Szenarioübung bestehen 15 .

Bisher wurden insgesamt 23 Schulungszyklen durchgeführt, zwei im Jahr 2016, vier im Jahr 2017, acht im Jahr 2018 und neun im Jahr 2019. Seit 2016 wurden 1016 Freiwilligen-Kandidaten ausgebildet, wobei die Zahl der Freiwilligen-Kandidaten von Jahr zu Jahr zugenommen hat: 96 im Jahr 2016; 179 im Jahr 2017; 295 im Jahr 2018 und 446 im Jahr 2019. Seit Beginn der Initiative wurden am Ende der Schulung 99 % der Freiwilligen-Kandidaten für „entsendefähig“ erklärt.

 

Zwischen 2016 und 2019 waren 72 % der Teilnehmer Frauen und nur 28 % Männer. Darüber hinaus verfügten 75 % der Freiwilligen-Kandidaten über weniger als fünf Jahre Berufserfahrung und 25 % über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung. Was das Herkunftsland anbelangt, so kamen die meisten Freiwilligen-Kandidaten aus Italien (278), Spanien (220) und Frankreich (177).

Zwischen März und September 2019 fanden neun Ausbildungszyklen in Ausbildungszentren in Österreich, Belgien, Italien und den Niederlanden statt. Insgesamt wurden 446 Freiwilligen-Kandidaten geschult. Wie in den Vorjahren nahm eine Anzahl von Reservekandidaten an der Schulung teil, um sicherzustellen, dass Ersatzfreiwillige ausgewählt werden können, wenn Kandidaten zurücktreten oder nicht länger zur Verfügung stehen. Die endgültige Auswahl durch die Entsende- bzw. Aufnahmeorganisationen findet nach Abschluss der Schulung statt.

Die Schulungen wurden hauptsächlich auf Englisch abgehalten, einige Gruppen wurden in Französisch oder Spanisch unterrichtet. Die Schätzungen für künftige Entsendungen nach Südamerika und Afrika sind hoch. Dies könnte zu einem Anstieg der Nachfrage nach Schulungszyklen auf Spanisch und Französisch im Jahr 2020 führen.

Die Zufriedenheit der Freiwilligen-Kandidaten mit der Schulung ist nach wie vor hoch; sie wird durchschnittlich mit 8,8 von 10 Punkten bewertet.

5.Unterstützungsmaßnahmen

Die Plattform für EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe war mit Einzelheiten zu freien Stellen für Vollzeit-Entsendungen und Online-Freiwilligenarbeit nach wie vor eine Drehscheibe für Informationen zum Thema Freiwilligenarbeit. Die Plattform bietet außerdem Tools für die Betreuung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, eine Datenbank mit Angaben zu erfolgreich geschulten Freiwilligen, Tools zur Verwaltung von Online-Freiwilligentätigkeiten, gemeinsame Online-Arbeitsbereiche für Freiwillige und Projekte, ein öffentliches Forum mit aktuellen Informationen über die Initiative, die Möglichkeit zur Einstellung von Erfahrungsberichten sowie Berichterstattungs- und Erhebungstools. Die Plattform zählt 5 806 registrierte Nutzer.

Die Plattform wird von Besuchern aus der ganzen Welt konsultiert und der Abonnementdienst für freie Stellen im Bereich der Freiwilligenarbeit zählte Ende 2019 rund 4 234 Abonnenten.

Die nachstehende Grafik zeigt den starken Anstieg der Zahl der Abonnenten für Stellenausschreibungen auf der Plattform für EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe.

Die Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ wurde auch auf verschiedenen Veranstaltungen gefördert, wie etwa der Europäischen Jugendwoche im Europäischen Parlament, der Wanderausstellung der Europäischen Kommission „EU Saves Lives“ zum Thema EU-Notfallreaktion, den Europäischen Entwicklungstagen, der Globalen Veranstaltung für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe (AidEx) und der jährlichen Partnerkonferenz der humanitären Partner der Kommission. Am 5. Dezember fand am External Cooperation InfoPoint in Brüssel eine spezielle Informationsveranstaltung im Rahmen des Internationalen Tags des Ehrenamts statt.

Im Jahr 2019 organisierte die Kommission eine groß angelegte Kommunikationskampagne mit Berichten aus erster Hand über Projekte auf drei Kontinenten. EU-Freiwillige, die an Projekten in Kolumbien, den Philippinen und Tunesien beteiligt waren, hatten Gelegenheit, ihre Geschichten weiterzugeben und ihre spezifischen Aufgaben bei der Durchführung der Projekte sowie ihre Erfahrungen mit der Interaktion mit der lokalen Bevölkerung zu beschreiben. Die Treffen mit den Freiwilligen aus Projekten vor Ort ermöglichte es der Kommission, audiovisuelles Material 16 für Werbeveranstaltungen, insbesondere den Internationalen Tag der Freiwilligen am 5. Dezember, zu sammeln. Außerdem boten sie Gelegenheit, Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit der Freiwilligentätigkeit, einschließlich der Arbeits- und Lebensbedingungen, sowie wertvolle Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe zu sammeln. 

Ein Newsletter über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe wird regelmäßig an die abonnierten Personen und Organisationen verteilt. Im Jahr 2019 wurden sieben Newsletter 17 an Hunderte von Interessenträgern versandt.

IV. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

Die in den Vorjahren durchgeführten Entsendungen und Projekte für Kapazitätsaufbau/technische Hilfe legten die Grundlage für die Fortschritte der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe im Jahr 2019. 2019 wurden insgesamt 10 Entsendeprojekte, ein Projekt für technische Hilfe und vier Projekte für Kapazitätsaufbau für eine Finanzierung ausgewählt. Die Gesamtzahl der bis Ende 2019 in Nicht-EU-Länder entsandten EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe belief sich auf 706; 2020 sollen mindestens weitere 424 Freiwillige entsandt werden. Die Zufriedenheit der Freiwilligen mit dem Schulungsprogramm war weiterhin hoch, und für 2020 sind weitere Schulungen auf Englisch, Französisch und Spanisch geplant. Aufgrund der COVID-19-Pandemie könnte die Planung für die Durchführung der Projekte, einschließlich der Schulung und Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, jedoch ernsthaft beeinträchtigt werden.

Seit Beginn der Initiative wurden 282 Organisationen zertifiziert. Einige dieser Organisationen wurden für weitere drei Jahre neu zertifiziert, und dieses Verfahren wird 2020 für Organisationen, die 2017 zertifiziert wurden, fortgesetzt werden. In Anbetracht der für Anfang 2020 geplanten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Entsendungen sind neue Zertifizierungsanträge zu erwarten.

Im Jahr 2019 wurde die Plattform für EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe zunehmend dafür genutzt, Berichte von Freiwilligen und Organisationen zu veröffentlichen (107 neue Berichte im Jahr 2019). Die Plattform wurde weiter angepasst, um besser auf die Bedürfnisse der Organisationen bei der Betreuung ihrer Freiwilligen einzugehen; sie ist inzwischen leistungsfähiger und benutzerfreundlicher geworden. Die Plattform wird weiter gepflegt und weiterentwickelt werden, unter anderem durch kontinuierliche Aktualisierung der Nutzerleitfäden.

Im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen werden weiterhin Informationen über die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe und ihre wichtigsten Erfolge und Auswirkungen bereitgestellt.

Eine Ex-post-Bewertung, die den siebenjährigen Finanzierungs- und Durchführungszeitraum abdeckt, wird 2020 eingeleitet.

Weitere Informationen zur EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe: http://ec.europa.eu/echo/what/humanitarian-aid/eu-aid-volunteers_en .

(1)    Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1). Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2014 zur Festlegung von Standards für Freiwilligen-Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe (ABl. L 373 vom 31.12.2014, S. 8). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 der Kommission vom 20. November 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 334 vom 21.11.2014, S. 52).
(2)    ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1.
(3)     http://ec.europa.eu/echo/who/accountability/annual-reports_en
(4)

 Durchführungsbeschluss C(2019) 4 der Kommission vom 14.1.2019 über die Finanzierung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe und die Annahme des Arbeitsprogramms für 2019.

(5)

   Die Arbeitsteilung zwischen der Kommission und EACEA beruht auf dem Beschluss C(2013) 9189 der Kommission vom 18. 12. 2013 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme der Union in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur sowie insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von Mitteln des Gesamthaushaltsplans der Union und der EEF-Zuweisungen.

(6)     https://webgate.ec.europa.eu/echo/eu-aid-volunteers_en/
(7)    Bei dem kursiv gedruckten Text handelt es sich um Aussagen von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, die an der Durchführung von im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe finanzierten Projekten beteiligt waren.
(8) EACEA/10/2019.
(9)   https://eacea.ec.europa.eu/sites/eacea-site/files/euav_deployment_2019_publication_results.pdf  
(10)    Artikel 10 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014.
(11)    EACEA 13/2019.
(12)     https://eacea.ec.europa.eu/eu-aid-volunteers/selection-results/eu-aid-volunteers-technical-assistance-for-sending-organisations-capacity-building-for-humanitarian-aid-hosting-organisations-2019_en  
(13)     https://eacea.ec.europa.eu/sites/eacea-site/files/certification-call-announcement-012115.pdf
(14)    ABl. L 334 vom 21.11.2014, S. 52.
(15)    Liste in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014.
(16)    Hier einige der Videos aus dem Jahr 2019: https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181696 , https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181695   https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181782 , https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181684   https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181763 , https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181762   https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181694 , https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-181783  
(17)   https://ec.europa.eu/echo/what/humanitarian-aid/eu-aid-volunteers_en
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