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Document 52020DC0147

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 1-3/2020

COM/2020/147 final

Brüssel, den 3.4.2020

COM(2020) 147 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL



































Frühwarnsystem Nr. 1-3/2020


Inhaltsverzeichnis

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2020

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2020

3.1.    Marktbezogene Maßnahmen    

3.1.1.    Olivenöl    

3.1.2.    Absatzförderung    

3.1.3.    Obst und Gemüse    

3.1.4.    Weinbauerzeugnisse    

3.2.    Direktzahlungen    

3.2.1.    Entkoppelte Direktzahlungen    

3.2.2.    Andere Direktzahlungen    

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang 1:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.1.2020

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2020

Am 27. November 2019 hat das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2020 angenommen. Er umfasst für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 410 Mio. EUR bzw. 43 380 Mio. EUR für Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben.

Der Grund für die unterschiedlichen Beträge für beide Arten von Mitteln ist die Verwendung getrennter Mittel für bestimmte Maßnahmen, die direkt von der Kommission durchgeführt werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für die allgemeine operative Unterstützung und die Koordinierungsmaßnahmen.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 stellen die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden.

Gemäß dieser Bestimmung können zweckgebundene Einnahmen den Finanzierungsbedarf für EGFL-Ausgaben jeglicher Art decken. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr 1 übertragen.

Der EGFL-Haushalt 2020 umfasst:

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

·die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen,

·den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für die EGFL-Mittel für den Haushalt 2020 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2020 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 hatte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen mit 1071 Mio. EUR veranschlagt, die sich wie folgt zusammensetzen:

·zweckgebundene Einnahmen, die voraussichtlich im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zusammenkommen und auf 719 Mio. EUR geschätzt werden (592 Mio. EUR aus Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 127 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten);

·mit 352 Mio. EUR angesetzte von 2019 zu übertragende zweckgebundene Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 1071 Mio. EUR geschätzten Einnahmen folgenden Regelungen zugewiesen:

·150 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·921 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht

·849 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·17 038 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2020 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 700,5 Mio. EUR bzw. 34 574 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2020 auf 850,5 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 495 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2020

Im Anhang dieses Berichts wird die vorläufige Ausführung des Haushalts im Zeitraum 16. Oktober 2019 bis 31. Januar 2020 dargestellt. Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems (EWS) verglichen.

3.1.Marktbezogene Maßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten lag um 164 Mio. EUR niedriger als gemäß dem Ausgabenprofil erwartet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der Haushaltslinie für die Absatzförderung für Agrarerzeugnisse weniger Mittel in Anspruch genommen wurden (siehe Ziffer 3.1.2).

3.1.1.Olivenöl

Die Ausgaben für die Qualitätsverbesserungsprogramme lagen Ende Januar um fast 4 Mio. EUR unter dem erwarteten Ausgabenprofil.

Der veranschlagte Betrag wird jedoch voraussichtlich bis zum Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.2.Absatzförderung

Da die Mittelbindung für die so genannten „Mehrländerprogramme“, die ursprünglich im Januar stattfinden sollten, noch nicht erfolgt war, zeigt der Haushaltsvollzug gegenüber dem Ausgabenprofil vorübergehend eine Differenz von -108 Mio. EUR.

3.1.3.Obst und Gemüse

Die Ausführung in diesem Sektor verläuft planmäßig und die gemeldeten Ausgaben liegen um rund 7 Mio. EUR vor dem Profil.

3.1.4.Weinbauerzeugnisse

Bei diesem Haushaltsartikel liegen die bislang gemeldeten Ausgaben um ‑57 Mio. EUR unter dem Ausgabenprofil.

Diese Abweichung wird als vorübergehend angesehen, und die veranschlagten Mittel werden voraussichtlich bis gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.2.Direktzahlungen 

Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel für Direktzahlungen verläuft gemäß dem Verbrauchsprofil und überschreitet es um fast 358 Mio. EUR.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen

Die gemeldeten Ausgaben liegen um 277 Mio. EUR über dem Profil (+ 0,8 %-Punkte).

Die Ausgaben für die Basisprämienregelung und die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung fielen entgegen dem erwarteten Verbrauchsprofil etwas höher aus, während sie bei der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden etwas niedriger waren als erwartet.

3.2.2.Andere Direktzahlungen

Die gemeldeten Ausgaben liegen um 81 Mio. EUR über dem Profil (+ 1,4 %-Punkte): Die Ausgaben für die fakultative gekoppelte Stützungsregelung und die Kleinerzeugerregelung lagen etwas über den anhand des Verbrauchsprofils berechneten Ausgaben.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende Januar 2020 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 64,5 Mio. EUR eingezogen wurden. Einzelne Schritte:

·Die Einnahmen aus Berichtigungen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 1,4 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres mit weiteren Beträgen zu rechnen ist;

·die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 62,5 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres mit weiteren Beträgen zu rechnen ist, und

·letzte Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von 0,6 Mio. EUR.

Ferner belief sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen auf 348 Mio. EUR und liegt damit um fast 4 Mio. EUR niedriger als bei Annahme des Haushaltsplans 2020 veranschlagt.

Somit belief sich der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am 31. Januar 2020 für die Finanzierung der EGFL-Ausgaben zur Verfügung standen, auf 412,7 Mio. EUR, wobei im Laufe des Haushaltsjahres weitere Beträge hinzukommen dürften.

5.Schlussfolgerungen

Die bis zum 31. Januar 2020 zu verzeichnende vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln für 2020 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Ausgabenprofil um 183,9 Mio. EUR überschreiten.

Zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 412,7 Mio. EUR sind bereits verfügbar, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Mittel hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

   Nach Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung und den Gesamthaushaltsplan der Union werden internen zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel nur auf das unmittelbar folgende Haushaltsjahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung werden diese zweckgebundenen Einnahmen daher in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels verwendet.

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Brüssel, den 3.4.2020

COM(2020) 147 final

ANHANG

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BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

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