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Document 52019M9433

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9433 — MEIF 6 Fibre/KCOM Group) (Text von Bedeutung für den EWR.)

ABl. C 316 vom 20.9.2019, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9433 — MEIF 6 Fibre/KCOM Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 316/08)

1.   

Am 13. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

MEIF 6 Fibre Limited („MEIF 6 Fibre“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von Macquarie Group Limited („Macquarie“, Australien),

KCOM Group Public Limited Company („KCOM Group“, Vereinigtes Königreich).

MEIF 6 Fibre übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von KCOM Group.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 3. Juni 2019 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MEIF 6 Fibre ist ein zu Macquarie gehörender Anlagefonds. Bei Macquarie handelt es sich um einen diversifizierten Finanzkonzern mit führender Stellung als weltweit tätigem Experten in breitgefächerten Bereichen, der u. a. seit Beginn der 2000er-Jahre in Telekommunikationsinfrastruktur investiert,

KCOM Group ist ein Anbieter von IT- und Kommunikationslösungen für Privat- und Geschäftskunden im Nordosten des Vereinigten Königreichs (insbesondere Raum Hull und East Yorkshire).

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9433 — MEIF 6 Fibre/KCOM Group

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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