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Document 52019M9429

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

ABl. C 232 vom 10.7.2019, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 232/08)

1.   

Am 3. Juli 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Sports Direct International plc („SDI“, Vereinigtes Königreich),

GAME Digital plc („GAME“, Vereinigtes Königreich).

SDI übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von GAME.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 5. Juni 2019 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   SDI: Sportartikeleinzelhändler mit einem diversifizierten Portfolio an Sport-, Fitness-, Mode- und Lifestyle-Marken;

—   GAME: Facheinzelhändler für Spielkonsolen, Spiele und Zubehör sowie digitale Inhalte und andere spielebezogene Produkte.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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