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Document 52019M9429
Prior notification of a concentration (Case M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 232 vom 10.7.2019, p. 9–9
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 232/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 232/08)
1.
Am 3. Juli 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Sports Direct International plc („SDI“, Vereinigtes Königreich), |
— |
GAME Digital plc („GAME“, Vereinigtes Königreich). |
SDI übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von GAME.
Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 5. Juni 2019 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— SDI: Sportartikeleinzelhändler mit einem diversifizierten Portfolio an Sport-, Fitness-, Mode- und Lifestyle-Marken;
— GAME: Facheinzelhändler für Spielkonsolen, Spiele und Zubehör sowie digitale Inhalte und andere spielebezogene Produkte.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9429 — Sports Direct International/GAME Digital
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).