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Document 52018SC0091

    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER - ZUSAMMENFASSENDER BERICHT Begleitunterlage zum Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen

    SWD/2018/91 final - 2018/0082 (COD)

    Brüssel, den 12.4.2018

    SWD(2018) 91 final

    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

    KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER - ZUSAMMENFASSENDER BERICHT

    Begleitunterlage zum

    Vorschlag für eine

    RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen

    {COM(2018) 173 final}
    {SWD(2018) 92 final}
    {SWD(2018) 93 final}


    Inhalt

    1.    Konsultation der Interessenträger    

    2.    Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger    

    2.1.    Folgenabschätzung in der Anfangsphase    

    2.2.    Offene Konsultation    

    2.3.    An Unternehmen gerichtete gezielte Umfrage    

    2.4.    An Verbraucherverbände gerichtete gezielte Umfrage    

    2.5.    Fragebogen an die Behörden der Mitgliedstaaten    

    2.6.    Wissenschaftlicher Workshop der Gemeinsamen Forschungsstelle zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette    

    2.7.    Ad-hoc-Treffen mit Akteuren der Lebensmittelversorgungskette    

    2.8.    Gruppen für den Dialog mit der Zivilgesellschaft    

    1.Konsultation der Interessenträger

    Der Konsultation der Interessenträger lag eine Konsultationsstrategie 1 zugrunde; durchgeführt wurde die Konsultation zwischen dem 17. Juli und dem 6. Dezember 2017.

    Die Interessenträger waren aufgerufen, sich zu der Problemstellung, den politischen Zielen, der Notwendigkeit von EU-Maßnahmen, den politischen Optionen, den zu erwartenden Auswirkungen der politischen Optionen und zu Umsetzungsfragen, einschließlich Überwachung und Durchsetzung, zu äußern. Die Konsultation der Interessenträger wurde gemäß den Anforderungen der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung durchgeführt.

    2.Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

    2.1.Folgenabschätzung in der Anfangsphase

    Die Folgenabschätzung in der Anfangsphase erhielt erhebliche Aufmerksamkeit: Es wurden 66 Beiträge von verschiedenen Interessenträgern eingereicht. 2 33 % davon waren Landwirte oder landwirtschaftliche Organisationen, 17 % Behörden in den Mitgliedstaaten, 15 % Nichtregierungsorganisationen, 11 % verarbeitende Betriebe und deren Organisationen, 8 % Einzelhändler und deren Organisationen sowie 17 % andere Teilnehmer (Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften, Händler und anonyme Teilnehmer). Hier ist zu beachten, dass das Feedback zu Folgenabschätzungen in der Anfangsphase nicht strukturiert ist, d. h., dass es keinen Fragebogen gibt. Stattdessen wurden relevante Informationen nachträglich systematisch aus den Beiträgen herausgefiltert.

    91 % der Befragten stimmten darin überein, dass es in der Lebensmittelversorgungskette unlautere Handelspraktiken gibt (5 % antworteten nicht, 5 % äußerten keine klare Position). 76 % der Befragten gaben an, dass unlautere Handelspraktiken ein erhebliches Problem seien, 14 % sehen das nicht so. 3 5 % der Befragten gaben an, dass es zwar unlautere Handelspraktiken gebe, insgesamt aber hinsichtlich der Effizienz positive Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgungskette zu verzeichnen seien.

    71 % der Befragten sind der Ansicht, dass die EU tätig werden müsse (90 % der Nichtregierungsorganisationen, 82 % der Landwirte, 73 % der Mitgliedstaaten, 71 % der Verarbeiter, 64 % der „Sonstigen“); nur für Einzelhändler gilt das nicht (100 % der Einzelhändler sind der Auffassung, dass die EU nicht tätig werden sollte).

    Lediglich 5 % der Befragten machten nähere Angaben dazu, ob Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Initiative aufgenommen oder davon ausgeschlossen werden sollten, wobei sich die Mehrheit für eine Einbeziehung von Lebensmitteln aussprach. 41 % äußerten sich dazu, inwieweit Akteure der Lebensmittelversorgungskette einbezogen werden sollten. Hiervon sprachen sich 82 % dafür aus, die gesamte Versorgungskette einzubeziehen (eine Ausnahme bildet der Verarbeitungssektor, in dem nur 57 % der Befragten für eine Einbeziehung der gesamten Versorgungskette waren).

    20 % der Befragten erwähnten den Angstfaktor und waren der Auffassung, dass dieser Effekt besteht und erheblich ist. 62 % der Befragten sind der Ansicht, dass anonyme Beschwerden möglich sein sollten, 38 % sprachen sich dagegen aus. 92 % der Befragten gaben an, dass Sanktionen gegen diejenigen verhängt werden sollten, die unlautere Handelspraktiken betreiben, 8 % sprachen sich dagegen aus. 17 % der Befragten erwähnten die Zusammenarbeit zwischen Behörden der Mitgliedstaaten, wobei die Mehrheit eine solche Zusammenarbeit befürwortete.

    2.2.Offene Konsultation 4

    Überblick über die Befragten

    Die Ergebnisse der offenen Konsultation stimmten mit den Ergebnissen der Folgenabschätzung in der Anfangsphase überein. Die Konsultation lief drei Monate (vom 25. August bis zum 17. November), und es gingen 1432 Antworten ein (56 % bzw. 803 Antworten von Einzelpersonen und 44 % bzw. 628 Antworten von Organisationen). 71 % der Einzelpersonen gaben an, dass sie in der Landwirtschaft tätig sind (570 Antworten), 29 % verneinten dies (233 Antworten). Die Beiträge von Organisationen stammten im Wesentlichen von Privatunternehmen (38 % der Antworten von Organisationen), Wirtschafts- und Berufsverbänden (31 %) und Nichtregierungsorganisationen (20 %). Was die einzelnen Sektoren betrifft, so stammten die Antworten von Organisationen von landwirtschaftlichen Erzeugern (53 % der Antworten von Organisationen), der Agrar- und Ernährungswirtschaft (22 %), dem Handel (7 %), Organisationen der Zivilgesellschaft (7 %), dem Einzelhandel (4 %), Forschungseinrichtungen (1 %) und „Sonstigen“ (6 %).

    Die Gruppe der „Privatunternehmen“ kann nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) weiter untergliedert werden. 81 % der Antworten von Privatunternehmen kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). 19 % aller Beiträge von Privatunternehmen stammten von Großunternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten).

    Was die Herkunftsmitgliedstaaten betrifft, kamen die meisten Beiträge aus Deutschland (29 % aller Beiträge), Österreich (14 %), Frankreich und Spanien (7 %). Die wenigsten kamen aus Kroatien, Luxemburg und Zypern (jeweils 1 Beitrag).

    Ansichten der Befragten

    a)Problemstellung 5

    90 % der Befragten stimmten vollständig oder teilweise zu, dass es Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette gibt, die als unlautere Handelspraktiken betrachtet werden könnten. Diese Ergebnisse stimmten in allen Interessengruppen weitgehend überein, mit Ausnahme des Einzelhandels (12 % stimmten vollständig oder teilweise zu, dass es in der Lebensmittelversorgungskette unlautere Handelspraktiken gibt, 88 % widersprachen dem ganz oder teilweise, wobei die meisten dieser Befragten (72 %) teilweise widersprachen).

    Anschließend wurden die Teilnehmer gefragt, ob sie eine Reihe von Praktiken als unlautere Handelspraktiken betrachteten. Hier stimmten zwischen 80 % (Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Lebensmittelerzeugnisse im Allgemeinen) und 93 % (einseitige, rückwirkende Vertragsänderungen) ganz oder teilweise zu, dass dies unlautere Handelspraktiken sind. Auf die Frage, wie häufig unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorkommen, gaben 87 % an, dass sie häufig oder sehr häufig auftreten. Alle Befragten waren sich darin einig, dass solche Praktiken häufig oder sehr häufig vorkommen, mit Ausnahme des Einzelhandelssektors, der angab, dass sie selten oder nie auftreten (84 %). 88 % der Einzelpersonen gaben an, dass unlautere Handelspraktiken häufig oder sehr häufig vorkommen.

    Die Befragten wurden gebeten, anzugeben, welche drei Praktiken sie als unlautere Handelspraktiken mit den schwerwiegendsten Auswirkungen betrachten. Von den acht wichtigsten Praktiken sind sechs in den Grundsätzen für faire Geschäftspraktiken in der Supply Chain Initiative (SCI) und sieben im Bericht der Taskforce „Agrarmärkte“ (AMTF) als unlautere Handelspraktiken aufgeführt („Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen“ erschien zweimal, für verderbliche Erzeugnisse und für Lebensmittelerzeugnisse im Allgemeinen).

    Häufigkeit

    Grundsätze für faire Geschäftspraktiken im Rahmen der SCI

    Unlautere Handelspraktiken gemäß AMTF

    Einseitige, rückwirkende Vertragsänderungen (Mengen, Qualitätsstandards, Preise)

    771

    *

    *

    Auftragsstornierungen für verderbliche Erzeugnisse in letzter Minute

    316

    *

    *

    Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für verderbliche Erzeugnisse

    275

     

    *

    Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Lebensmittelerzeugnisse im Allgemeinen

    273

     

    *

    Erhebung von Beiträgen zu Werbe- oder Vermarktungskosten

    248

    *

    *

    Einseitige Kündigung der Handelsbeziehung ohne sachlich gerechtfertigte Gründe

    227

    *

     

    Verlangen von Vorabzahlungen für den Abschluss oder die Verlängerung von Verträgen („Hello money“)

    185

    *

    *

    Erhebung von Forderungen für Abfallprodukte oder unverkaufte Ware

    182

    *

    *

    Auferlegung privater Normen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Lebensmittelkennzeichnung und/oder Vermarktungsnormen und Anwendung strenger Überprüfungsverfahren

    179

     

     

    Erheben von Listungsgeldern

    152

    *

     

    Geplante Überproduktion, die zur Verschwendung von Lebensmitteln führt

    146

     

     

    Vorenthalten von für beide Seiten wesentlichen Informationen durch eine Seite

    114

    *

     

    Weitergabe der vom Partner erhaltenen vertraulichen Informationen an Dritte

    98

    *

     

    Zusatzgebühren für die günstige Platzierung des Produkts in den Regalen

    90

     

     

    Verpflichtung eines Vertragspartners zum Erwerb eines unerwünschten Produkts (Verkaufskopplung)

    78

     

     

    Uneinheitliche Anwendung von Vermarktungsnormen, die zur Verschwendung von Lebensmitteln führt

    60

     

     

    Erhebung der Kosten im Zusammenhang mit Produktschwund oder Diebstahl vom Lieferanten

    40

    *

     

    Vorgabe einer Mindesthaltbarkeitsdauer zum Zeitpunkt des Einkaufs

    11

     

     

    Sonstige

    83

     

     

    In dem Fragebogen wurden die Teilnehmer gebeten, die Akteure in der Lebensmittelversorgungskette zu benennen, auf die sich unlautere Handelspraktiken spürbar negativ auswirken könnten. 94 % der Teilnehmer stimmten ganz oder teilweise zu, dass solche spürbar negativen Auswirkungen für Landwirte eintreten, 83 % für Verarbeiter, 66 % für KMU, 60 % für Verbraucher, 55 % für Marktteilnehmer in Drittländern, die für den EU-Markt produzieren, 39 % für Händler und 35 % für Einzelhändler. Die Teilnehmer wurden zudem gefragt, ob unlautere Handelspraktiken ihrer Ansicht nach indirekte negative Auswirkungen auf diese Gruppen haben könnten; die Ergebnisse stimmten weitgehend mit denen der vorherigen Frage überein.

    b)Handlungsbedarf

    Die Frage, ob Maßnahmen getroffen werden sollten, um unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette einzudämmen, beantworteten 95 % der Befragten mit „Ja“ oder „Eher ja“. Dann wurden die Teilnehmer, die der Meinung waren, dass Maßnahmen getroffen werden sollten, gebeten anzugeben, wer dies tun sollte.

    - 87 % waren der Auffassung, dass die Europäische Union tätig werden sollte (gemeinsam mit den Mitgliedstaaten: 58 %, die EU allein: 29 %);

    - 8 % meinten, dass die Mitgliedstaaten allein handeln sollten, und

    - 4 % sprachen sich für freiwillige Initiativen aus (54 % davon waren Einzelhandelsorganisationen).

    Von den 87 % der Befragten, die der Meinung waren, dass die EU tätig werden sollte, hielten 51 % legislative Maßnahmen für das geeignete Mittel, 46 % eine Mischung aus legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen, während 2 % nichtlegislative Maßnahmen bevorzugten.97 % dieser Befragten waren der Auffassung, dass EU-Maßnahmen zu einer besseren Durchsetzung der Vorschriften führen würden; 95 % glaubten, dass EU-Maßnahmen mehr Rechtssicherheit für Unternehmen bringen würden; 94 %, dass gleiche Ausgangsbedingungen im Binnenmarkt geschaffen würden; 84 %, dass dies grenzüberschreitenden Geschäften in der EU zugutekommen würde; 84 %, dass Lebensmittelverschwendung verringert würde; 80 %, dass dies zu mehr Innovation führen würde, und 75 %, dass mehr Auswahl für den Verbraucher entstehen würde. 67 % sprachen sich sowohl für eine harmonisierte Definition als auch eine Liste bestimmter unlauterer Praktiken aus; 21 % waren für eine Liste bestimmter unlauterer Handelspraktiken, 11 % für allgemeine Grundsätze und 1 % für keine der genannten Vorgehensweisen.

    Schließlich wurden die Teilnehmer um ihre Meinung dazu gebeten, ob die freiwillige Supply Chain Initiative des Lebensmittelsektors ausreicht, um unlautere Handelspraktiken einzudämmen. 75 % sagten „Nein“ oder „Eher nein“, 22 % „Ja“ oder „Eher ja“. Bei allen Arten von Organisationen gab es eine große Mehrheit für „Nein“ bzw. „Eher nein“, mit Ausnahme der Einzelhandelsorganisationen (88 % stimmten ganz oder teilweise zu, dass die Supply Chain Initiative ausreichend sei). Bei Organisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Handelsorganisationen gab es relativ große Zustimmung („Ja“ und „Eher ja“), auch wenn das insgesamt nicht die bevorzugte Option war (43 % bzw. 40 %). 81 % der in der Landwirtschaft tätigen Einzelpersonen und 69 % der anderen Einzelpersonen sagten „Nein“ oder „Eher nein“.

    c)Durchsetzung

    92 % der Befragten stimmten ganz oder teilweise zu, dass Mindeststandards für die Durchsetzung der Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in der EU gelten sollten. Die Zustimmungsraten zu Mindeststandards für die Durchsetzung reichten von 20 % bei den Einzelhandelsorganisationen bis zu 100 % bei den Organisationen der Zivilgesellschaft (96 % der Landwirtschaftsorganisationen und 87 % der Organisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft stimmten ganz oder teilweise zu).

    Anschließend sollten die Befragten angeben, welche Aspekte sie für eine wirksame öffentliche Durchsetzung der Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken für wichtig halten. 94 % gaben Transparenz der Untersuchungen und Ergebnisse an, 93 % die mögliche Verhängung von Geldbußen bei Verstößen gegen die Vorschriften, 92 % die Möglichkeit zur Erhebung von Kollektivbeschwerden, 89 % die Fähigkeit zur Annahme und Bearbeitung vertraulicher Beschwerden, 89 % die Benennung einer zuständigen Behörde, 73 % die Möglichkeit, Untersuchungen aus eigener Initiative durchzuführen, und 36 % sonstige Aspekte. Die verschiedenen Arten von Organisationen und die Einzelpersonen stimmten diesen Aspekten mit großer Mehrheit ganz oder teilweise zu, mit Ausnahme des Einzelhandels (bei jedem der Aspekte lagen die Antworten „Nein“ und „Eher Nein“ zwischen 72 % und 80 %).

    2.3.An Unternehmen gerichtete gezielte Umfrage

    Die an Unternehmen gerichtete gezielte Umfrage lief vom 6. November bis zum 10. Dezember, und es gingen insgesamt 122 Antworten ein. 35 % der Befragten waren in der Landwirtschaft tätig, 48 % in der Verarbeitung, 10 % im Einzelhandel und 4 % im Großhandel (die übrigen Antworten wurden nicht zugeordnet). Was die Größe betrifft, so handelte es sich bei 70 % der Teilnehmer um KMU. 7 % der Befragten stuften sich selbst als Käufer, 49 % als Lieferanten und 40 % als Lieferanten und Käufer ein. Ein großer Teil der Antworten stammt aus Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich (aus 18 Mitgliedstaaten kamen drei Antworten oder weniger).

    54 % der Unternehmen, die als Käufer auftreten, und 89 % der Lieferanten gaben an, dass es im Geschäftsverkehr zu verspäteten Zahlungen kommt. Zwischen 14 % und 30 % der Käufer gaben an, dass sie andere unlautere Handelspraktiken im Geschäftsverkehr durchgesetzt haben. Bei den Unternehmen, die als Lieferanten tätig sind, gaben 44 % bis 82 % an, dass sie einer der angegebenen unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt waren.

    30 % der als Lieferanten tätigen Unternehmen wurde auf Anfrage ein schriftlicher Vertrag verweigert. Die Lieferanten wurden gefragt, ob sie ihrer Meinung nach Opfer einer der unlauteren Handelspraktiken wurden, wenn die Käufer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig waren. 24 % der Befragten gaben an, dass sie „häufig oder in einer erheblichen Zahl von Fällen“ in solche Situation kämen. 19 % der Lieferanten gaben an, dass sie sich in Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Käufer schlechter gegen unlautere Handelspraktiken wehren könnten.

    60 % der Lieferanten gaben an, dass ihnen durch unlautere Handelspraktiken Kosten in Höhe von mehr als 0,5 % des Jahresumsatzes ihrer Geschäftstätigkeit entstehen. Bei bestimmten Annahmen hinsichtlich der Gewichtung für jede Kategorie von Antworten 6 kann die gewichtete kommerzielle Bedeutung der Kosten im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken mit 1,8 % (anhand der 94 Antworten von Lieferanten) bzw. 1,5 % (bei Nichtberücksichtigung der extremen Antworten – keine Kosten, Kosten von mehr als 5 %) des Umsatzes veranschlagt werden. 44 % der Käufer bezeichneten die Befolgungskosten als „hoch oder mäßig“.

    2.4.An Verbraucherverbände gerichtete gezielte Umfrage

    Im Rahmen der Konsultation von Verbraucherverbänden gingen drei Beiträge ein. Im Mittelpunkt dieser Konsultation stand die Frage, ob und wie sich unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette nach Ansicht der Verbraucherverbände auf die Verbraucher auswirken.

    Die Teilnehmer sind nicht der Meinung, dass die Verbraucherpreise durch legislative Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken steigen würden. Sie sind der Auffassung, dass dadurch das Vertrauen in die Lebensmittelversorgungskette gesteigert würde und dies Investitionen zugutekommen würde. Zwei Teilnehmer gaben an, dass die Bedingungen für die in der Lebensmittelversorgungskette beschäftigten Arbeitskräfte verbessert würden (ein Teilnehmer hatte keine Meinung). Alle Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Einführung von EU-Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken den Verbrauchern langfristig zugutekommen würde. Zwei Teilnehmer gaben an, dass es kurzfristige Vorteile gäbe, ein Teilnehmer stimmte dem „eher nicht“ zu.

    Ein Teilnehmer gab an, dass die Einführung von Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in seinem Land die Auswahl für die Verbraucher vergrößert, das Vertrauen gestärkt, die Investitionsbedingungen für Marktteilnehmer verbessert, die Bedingungen für die in der Lebensmittelversorgungskette Beschäftigten verbessert und nicht zu einem Anstieg der Verbraucherpreise geführt hat (die beiden anderen Teilnehmer hatten keine Meinung). Zwei Teilnehmer stimmten nicht zu, dass Initiativen zur Selbstregulierung ausreichend seien, ein Teilnehmer stimmte eher nicht zu. Zwei Teilnehmer stimmten nicht zu, dass mögliche negative Auswirkungen legislativer Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken auf die Verbraucher die potenziellen Vorteile (auf EU-Ebene) überwiegen, ein Teilnehmer stimmte dem zu.

    2.5.Fragebogen an die Behörden der Mitgliedstaaten

    Die Behörden der Mitgliedstaaten wurden anhand einer Reihe von Fragebögen konsultiert, für die Beiträge zu folgenden Aspekten erbeten wurden: tatsächliche und/oder geschätzte Verwaltungskosten für die Durchsetzung neuer legislativer Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken unter bestimmten Bedingungen; Aktualisierung der zu einem früheren Zeitpunkt (2015) übermittelten Informationen über den Status von Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, einschließlich Durchsetzungsaspekte, Informationen über Folgenabschätzungen und andere Studien, die den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Diese Daten dienten einer Studie durch externe Sachverständige und flossen direkt in die vorliegende Folgenabschätzung (siehe Anhang 1) ein. Der Fragebogen konnte von den Mitgliedstaaten offiziell zwischen dem 2. Oktober 2017 und dem 3. November 2017 beantwortet werden; verspätet eingereichte Antworten wurden allerdings noch für die Studie durch externe Sachverständige akzeptiert.

    2.6.Wissenschaftlicher Workshop der Gemeinsamen Forschungsstelle zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

    Am 17. und 18. Juli 2017 fand in Brüssel ein gemeinsam von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) organisierter Workshop statt. Bei diesem Workshop kamen internationale Sachverständige zusammen, um über die wissenschaftliche Literatur zu Methodik, Auswirkungen und regulatorischen Aspekten unlauterer Handelspraktiken zu diskutieren. Ein von mehreren Experten verfasster und von der JRC überarbeiteter Bericht 7 ist öffentlich zugänglich (weitere Einzelheiten zu den Ergebnissen des Workshops siehe Anhang 1).

    2.7.Ad-hoc-Treffen mit Akteuren der Lebensmittelversorgungskette

    Auf Wunsch der betreffenden Akteure fanden mehrere bilaterale Treffen mit Interessenträgern statt. Es gab Treffen mit Independent Retail Europe, FoodDrinkEurope, EuroCommerce, dem Europäischen Markenverband (AIM), der dänischen Handelskammer, dem Handelsverband Deutschland, der Verbindungsstelle der Fleischverwertungsindustrie in der Europäischen Union (CLITRAVI), der Europäischen Union des Viehhandels und des Fleischgewerbes (UECBV), Edeka, REWE, der Fédération du Commerce et de la Distribution, dem Europäischen Milchindustrieverband, dem Internationalen Milchwirtschaftsverband, dem nationalen Verband der Fleisch- und Lebensmittelhändler des Vereinigten Königreichs, Europatat und Euro Fresh Foods. Bei den bilateralen Treffen ging es vor allem um die Beantwortung von Fragen der Interessenträger zum Vorgehen und Inhalt der Folgenabschätzung. Die Interessenträger konnten sich für oder gegen die Initiative aussprechen und Aspekte vorbringen, die für ihren jeweiligen Sektor eine Rolle spielen.

    2.8.Gruppen für den Dialog mit der Zivilgesellschaft

    Bei Sitzungen von Gruppen für den zivilen Dialog in der Gemeinsamen Agrarpolitik 8 , bei denen mehrere Interessengruppen vertreten sind, wurden zwei Präsentationen mit anschließendem Meinungsaustausch gegeben. Diese Sitzungen fanden am 6. November 2017 (Gruppe „Oliven“) und am 22. November 2017 (Gruppe „Gartenbau/Obst und Gemüse“) statt.

    (1)

       Europäische Kommission, Konsultationsstrategie – Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette, 2017.

    (2)

       Die einzelnen Beiträge finden Sie auf der Website zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase .

    (3)

       Die Prozentangaben für „keine Antwort“ oder „keine klare Position“ werden hier und im Folgenden weggelassen.

    (4)

       Ergibt die Summe der Prozentzahlen nicht 100 %, liegt das daran, dass die Werte für „Keine Meinung“ hier nicht aufgeführt werden. Manche Fragen waren miteinander verbunden (d. h., dass bestimmte Fragen nur bei manchen Befragten erschienen, da diese je nach zuvor gegebenen Antworten relevant waren oder nicht). Dies trifft insbesondere für den Einzelhandel zu. Deshalb ist bei manchen Fragen die Antwortquote des Einzelhandels sehr niedrig (3 oder 4 Antworten bei 25 Einzelhandelsorganisationen). Es war nicht obligatorisch, Antworten zu geben; einige Befragte beantworteten nicht alle Fragen.

    (5)

       Die angegebenen Prozentzahlen beziehen sich auf die Anzahl der Befragten, die die jeweilige Frage beantwortet haben.

    (6)

       Referenzpunkte: „über 5 %“ (14 Antworten) = 5 %; „2 % bis 5 %“ (18 Antworten) = 3,5 %; „0,5 % bis 2 %“ (22 Antworten) = 1,25 %; „> 0,5 %“ (24 Antworten) = 0,25 %; „null oder nicht signifikant“ (16 Antworten) = 0 %.

    (7)

        Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle, Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette, 2017.

    (8)

        Gruppen für den zivilen Dialog in der Gemeinsamen Agrarpolitik.

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