EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.9.2018
COM(2018) 614 final
2018/0322(COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Anpassung des jährlichen Vorschusses für die Jahre 2021 bis 2023
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
Es hat sich herausgestellt, dass die jährlichen Vorschusszahlungen an die Mitgliedstaaten für ein bestimmtes Geschäftsjahr, die mit der Annahme der Rechnungslegung verrechnet werden, zu jährlichen Einziehungsanordnungen in beträchtlicher Höhe führen (ein Beispiel: 6,6 Mrd. EUR im Jahr 2017). Dies bedeutet in der Praxis, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Mittel für Zahlungen in den Unionshaushalt einzuzahlen, damit ihnen die jährlichen Vorschüsse ausgezahlt werden können, die ein Jahr später in beträchtlicher Höhe wieder einzuziehen sind.
Im Sinne der Transparenz sowie zugunsten einer verlässlicheren Haushaltsplanung und eines stabileren und besser vorhersehbaren Zahlungsprofils wird daher vorschlagen, für die letzten drei Jahre des derzeitigen Durchführungszeitraums (2021-2023), die sich mit dem nächsten Durchführungszeitraum, der 2021 beginnt, überschneiden, die jährlichen Vorschusszahlungen auf das notwendige Minimum zu senken. Dieser Ansatz berücksichtigt auch den Zahlungsbedarf infolge der für die Programme des Zeitraums 2021-2027 Vorfinanzierungsregelungen, bei denen nur die erste Vorfinanzierung in sechs Jahrestranchen gezahlt wird. Die Kommission hat diese Absicht bereits signalisiert.
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Der Vorschlag steht im Einklang mit den Haushaltsführungsbestimmungen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) wie in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt. Die Änderung führt nicht zu strukturellen Änderungen dieser Bestimmungen.
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Der Vorschlag steht im Einklang mit anderen Vorschlägen und Initiativen, die die Europäische Kommission angenommen hat. Ebenso entspricht er den Anforderungen an eine wirtschaftliche Haushaltsführung.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden die gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds festgelegt. Basierend auf dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beinhaltet diese Verordnung Bestimmungen für den Programmplanungsprozess sowie Regelungen für Programmverwaltung (einschließlich finanzielle Verwaltung), Begleitung, Finanzkontrolle und Bewertung von Projekten.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Gegenstand des Vorschlags ist die Senkung der jährlichen Vorschüsse, die die Kommission den Mitgliedstaaten aus dem Unionshaushalt bereitstellt. Die Sätze für die jährlichen Vorschüsse werden auf Unionsebene in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt. Daher muss diese Verordnung geändert werden, wenn die Bestimmungen wie in der vorliegenden Verordnung dargelegt geändert werden sollen. Mit nationalen oder regionalen Mitteln kann das anstehende Problem nicht angemessen behoben werden. Der Vorschlag steht daher im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip.
•Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er nicht über das hinausgeht, was erforderlich ist, um das erklärte Ziel auf Unionsebene zu erreichen. Der Satz der jährlichen Vorschüsse wird gesenkt, um den Cashflow-Anforderungen zu entsprechen; dabei wird dem schnelleren Tempo des Cashflow auf Grundlage der Anträge auf Zwischenzahlung infolge des schnelleren Einsatzes der ESI-Fonds Rechnung getragen. Bei der Festsetzung des vorgeschlagenen Satzes berücksichtigte die Kommission, dass für die betroffenen Jahre die Grundlage für die Prozentsätze bereits die leistungsgebundene Reserve enthält, sodass auch mit einem niedrigeren Satz ein Vorschussbetrag in selber Höhe gewährleistet werden kann.
•Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument: Änderung der geltenden Verordnung. Die Kommission hat den Spielraum, den der Rechtsrahmen lässt, ausgelotet und hält es für notwendig, Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorzuschlagen.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGERN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften
Es wurden keine Ex-post-Bewertung bzw. keine Eignungsprüfungen der bestehenden Rechtsvorschriften vorgenommen.
•Konsultation der Interessenträger
Es wurden keine externen Interessenträger konsultiert.
•Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Die Nutzung externen Fachwissens ist nicht erforderlich.
•Folgenabschätzung
Der Vorschlag dürfte keine bedeutenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft oder Umwelt haben. Er wird dazu führen, dass die jährlichen Vorschüsse von 3 % der jährlichen Unterstützung aus den Fonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds („EMFF“) für den gesamten Programmplanungszeitraum für das operationelle Programm für die Jahre 2021 bis 2023 auf 1 % gesenkt werden, was den Cashflow-Anforderungen im Zuge der Programmdurchführung besser entspricht. Diese niedrigeren Vorschüsse tragen der erwarteten schnelleren Einreichung von Anträgen auf Zwischenzahlung Rechnung sowie der Tatsache, dass für diese Jahre die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Vorschüsse um die Höhe der leistungsgebundenen Reserve erhöht wird, die bis dahin sicher zugewiesen wird, sowie den den Mitgliedstaaten für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 zur Verfügung stehenden Vorschüssen.
Da die jährlichen Vorschüsse für ein Geschäftsjahr bereitgestellt werden, das sich über zwei kalendarische Haushaltsjahre erstreckt, wird der im Jahr N als jährlicher Vorschuss zu viel gezahlte Betrag im Jahr N + 1 verrechnet, was zu unnötigen Zahlungsströmen ohne Mehrwert führt. Ein niedrigerer Satz für die jährlichen Vorschüsse für die vorgeschlagenen Jahre wird zu einer verlässlicheren Haushaltsplanung, einem stabileren und besser vorhersehbaren Zahlungsprofil, einer Senkung des Risikos von Zahlungsrückständen, mehr Transparenz beim Zahlungsbedarf und einer besseren Haushaltsführung beitragen.
•Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Es handelt sich nicht um eine Initiative im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT).
•Grundrechte
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Da der Vorschlag keine Änderung der in den operationellen Programmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 festgelegten Höchstbeträge für die Unterstützung aus den ESI-Fonds vorsieht, hat er keine Auswirkungen auf die Mittel für Verpflichtungen.
Die allgemeinen Auswirkungen auf die Mittel für Zahlungen werden neutralisiert. Wie in dem dem Vorschlag beiliegenden Finanzbogen dargelegt, wird die vorgeschlagene Änderung zu einer Senkung der Mittel für Zahlungen für das Jahr 2021 beitragen, die allein durch die Senkung der jährlichen Vorschussbeträge entsteht, welche mit höheren Zahlungsbedarf für das Jahr 2024 kompensiert werden. Für die Jahre 2022 und 2023 werden die niedrigeren jährlichen Vorschüsse im Rahmen der Prüfung und Annahme der Rechnungslegung verrechnet, sodass die Auswirkungen neutral sind.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Entfällt. Das Monitoring der Durchführung des vorliegenden Vorschlags kann über die bestehenden Systeme zum Einsatz der ESI-Fonds erfolgen.
•Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)
•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 134 Absatz 2 wird geändert, um den jährlichen Vorschuss für die Jahre 2021 bis 2023 von derzeit 3 % auf 1 % des jährlichen Unterstützungsbetrags aus den Fonds und dem EMFF für den gesamten Programmplanungszeitraum für das operationelle Programm abzuändern. Der jährliche Vorschuss für das Jahr 2020 bleibt unverändert bei 3 % des jährlichen Unterstützungsbetrags aus den Fonds und dem EMFF für den gesamten Programmplanungszeitraum für das operationelle Programm.
2018/0322 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Anpassung des jährlichen Vorschusses für die Jahre 2021 bis 2023
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die gemeinsamen und allgemeinen Bestimmungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt.
(2)Es hat sich herausgestellt, dass die jährlichen Vorschüsse im Vergleich mit den Anforderungen an die Finanzverwaltung, die sich aus der Durchführung der operationellen Programme ergeben, äußerst hoch angesetzt sind; dies gilt vor allem für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023.
(3)Um den Druck auf die Mittel für Zahlungen im Unionshaushalt für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 abzumildern und die Vorhersehbarkeit von Zahlungsanforderungen zu verbessern – und somit zu einer transparenteren Haushaltsplanung und einem besser geordneten Zahlungsprofil beizutragen –, sollte der Satz der jährlichen Vorschüsse für die genannten Jahre gesenkt werden.
(4)Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 134 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird wie folgt geändert:
a)
Der fünfte Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
„— 2020: 3 %“;
b)
folgender Gedankenstrich wird angefügt:
„ — 2021 bis 2023: 1 %.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident
FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN
1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
1.2.Politikbereich(e) in der ABM-/ABB-Struktur
1.3.Art des Vorschlags/der Initiative
1.4.Ziel(e)
1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.6.Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen
1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung
2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN
2.1.Monitoring und Berichterstattung
2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
3.2.Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
3.2.1.Übersicht
3.2.2.Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel
3.2.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.4.Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter
3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN
1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Anpassung des jährlichen Vorschusses für die Jahre 2021 bis 2023
1.2.Politikbereich(e) in der ABM-/ABB-Struktur
BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND INTEGRATION REGIONALPOLITIK UND STADTENWICKLUNG
MARITIME ANGELEGENHEITEN UND FISCHEREI
1.3.Art des Vorschlags/der Initiative
⌧ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme
1.4.Ziel(e)
1.4.1.Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission
1.4.2.Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)
Einzelziel Nr.
entfällt
ABM/ABB-Tätigkeit(en):
entfällt
1.4.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen
Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.
1.4.4.Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.
1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf
1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU
1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse
1.5.4.Vereinbarkeit mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte
1.6.Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen
⌧Vorschlag/Initiative mit befristeter Laufzeit
–⌧
Laufzeit: 2021 bis 2024
–⌧Finanzielle Auswirkungen: 2021 bis 2024
◻ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Laufzeit
–Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,
–anschließend reguläre Umsetzung.
1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung
◻ Direkte Verwaltung durch die Kommission
–◻ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union;
–◻
durch Exekutivagenturen
⌧ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten
◻ Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:
–◻ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen;
–◻ internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben);
–◻ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds;
–◻ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung;
–◻ öffentlich-rechtliche Körperschaften;
–◻ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten;
–◻ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende Finanzsicherheiten bieten;
–◻ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind.
–Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.
Bemerkungen
2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN
2.1.Monitoring und Berichterstattung
Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.
2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.2.1.Ermittelte Risiken
2.2.2.Angaben zum Aufbau des Systems der internen Kontrolle
2.2.3.Abschätzung der Kosten und des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos
2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.
3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
·Bestehende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens:
|
Haushaltslinie
|
Art der
Ausgaben
|
Finanzierungsbeiträge
|
|
Nummer
|
GM/NGM
|
von EFTA-Ländern
|
von Kandidatenländern
|
von Drittländern
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
1B –
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
|
04 02 60 – Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
04 02 61 – Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
04 02 62 – Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für
Jugendliche
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
13 03 60 – Europäischer Fonds
für regionale Entwicklung –
weniger entwickelte Gebiete
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
13 03 61 – Europäischer Fonds
für regionale Entwicklung –
Übergangsregionen
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
13 03 62 – Europäischer Fonds
für regionale Entwicklung –
entwickelte Gebiete
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
13 03 63 – Europäischer Fonds
für regionale Entwicklung –
Zusatzmittel für Regionen in äußerster Randlage
und dünn besiedelte Regionen
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
13 03 64 01 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
13 04 60 – Kohäsionsfonds
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
2 – Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen
|
11 06 60 – Unterstützung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Fischerei und
Aquakultur, einer ausgewogenen
und integrativen territorialen Entwicklung
der Fischereigebiete und der Umsetzung der Gemeinsamen
Fischereipolitik
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
·Neu zu schaffende Haushaltslinien: entfällt
3.2.Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
3.2.1.Übersicht
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Rubrik des mehrjährigen Finanz-
rahmens
|
1B –
|
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
|
GD EMPL
|
|
|
Jahr
2021
|
Jahr
2022
|
Jahr
2023
|
Jahr
2024
|
INSGESAMT
|
• Operative Mittel
|
|
|
|
|
|
04 02 60
|
Zahlungen
|
(1)
|
-1 013,958
|
0,000
|
0,000
|
1 013,958
|
0,000
|
04 02 61
|
Zahlungen
|
(2)
|
-249,832
|
0,000
|
0,000
|
249,832
|
0,000
|
04 02 62
|
Zahlungen
|
(3)
|
-504,477
|
0,000
|
0,000
|
504,477
|
0,000
|
04 02 64
|
Zahlungen
|
(4)
|
-88,224
|
0,000
|
0,000
|
88,224
|
0,000
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
Mittel INSGESAMT
für die GD EMPL
|
Zahlungen
|
|
-1 856,491
|
0,000
|
0,000
|
1 856,491
|
0,000
|
GD REGIO
|
|
|
Jahr
2021
|
Jahr
2022
|
Jahr
2023
|
Jahr
2024
|
INSGESAMT
|
• Operative Mittel
|
|
|
|
|
|
13 03 60
|
Zahlungen
|
(1)
|
-2 608,675
|
0,000
|
0,000
|
2 608,675
|
0,000
|
13 03 61
|
Zahlungen
|
(2)
|
-509,195
|
0,000
|
0,000
|
509,195
|
0,000
|
13 03 62
|
Zahlungen
|
(3)
|
-647,801
|
0,000
|
0,000
|
647,801
|
0,000
|
13 03 63
|
Zahlungen
|
(4)
|
-31,108
|
0,000
|
0,000
|
31,108
|
0,000
|
13 03 64 01
|
Zahlungen
|
(5)
|
-186,707
|
0,000
|
0,000
|
186,707
|
0,000
|
13 04 60
|
Zahlungen
|
(6)
|
-1 265,652
|
0,000
|
0,000
|
1 265,652
|
0,000
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
Mittel INSGESAMT
für die GD REGIO
|
Zahlungen
|
|
-5 249,139
|
0,000
|
0,000
|
5 249,139
|
0,000
|
•Operative Mittel INSGESAMT
|
Zahlungen
|
|
-7 105,630
|
0,000
|
0,000
|
7 105,630
|
0,000
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
Mittel INSGESAMT
unter der RUBRIK 1B
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Zahlungen
|
|
-7 105,630
|
0,000
|
0,000
|
7 105,630
|
0,000
|
Rubrik des mehrjährigen Finanz-
rahmens
|
2
|
Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen
|
GD MARE
|
|
|
Jahr
2021
|
Jahr
2022
|
Jahr
2023
|
Jahr
2024
|
INSGESAMT
|
• Operative Mittel
|
|
|
|
|
|
11 06 60
|
Zahlungen
|
(1)
|
-114,987
|
0,000
|
0,000
|
114,987
|
0,000
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
Mittel INSGESAMT
für die GD MARE
|
Zahlungen
|
|
-114,987
|
0,000
|
0,000
|
114,987
|
0,000
|
Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:
•Operative Mittel INSGESAMT
|
Zahlungen
|
|
-7 220,617
|
0,000
|
0,000
|
7 220,617
|
0,000
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
entfällt
|
Mittel INSGESAMT
unter den RUBRIKEN 1 bis 4
des mehrjährigen Finanzrahmens
(Referenzbetrag)
|
Zahlungen
|
|
-7 220,617
|
0,000
|
0,000
|
7 220,617
|
0,000
|
Rubrik des mehrjährigen Finanz-
rahmens
|
5
|
Verwaltungsausgaben
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
GD <…….>
|
• Personalausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
• Sonstige Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GD <….> INSGESAMT
|
Mittel
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT
unter der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
(Verpflichtungen insg. = Zahlungen insg.)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
Mittel INSGESAMT
unter den RUBRIKEN 1 bis 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Verpflichtungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3.2.2.Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:
Mittel für Verpflichtungen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Ziele und Ergebnisse angeben
⇩
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
|
ERGEBNISSE
|
|
Art
|
Durch-schnitts-kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Gesamtzahl
|
Gesamtkosten
|
EINZELZIEL Nr. 1 …
|
|
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- Ergebnis
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- Ergebnis
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- Ergebnis
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Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1
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EINZELZIEL Nr. 2
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- Ergebnis
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Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2
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GESAMTKOSTEN
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3.2.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.3.1.Übersicht
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
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INSGESAMT
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RUBRIK 5des mehrjährigen Finanzrahmens
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Personalausgaben
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Sonstige Verwaltungsausgaben
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Zwischensumme RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
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außerhalb der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
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Personalausgaben
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Sonstige
Verwaltungsausgaben
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Zwischensumme
außerhalb der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
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Der Mittelbedarf für Personal und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
3.2.3.2.Geschätzter Personalbedarf
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:
Schätzung in Vollzeitäquivalenten
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr N+2
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Jahr N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
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• Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)
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XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission)
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XX 01 01 02 (in den Delegationen)
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XX 01 05 01 (indirekte Forschung)
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10 01 05 01 (direkte Forschung)
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•Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten: VZÄ)
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XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation)
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XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen)
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XX 01 04 jj
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- am Sitz
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- in den Delegationen
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XX 01 05 02 (VB, ANS und LAK der indirekten Forschung)
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10 01 05 02 (VB, ANS und LAK der direkten Forschung)
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Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)
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INSGESAMT
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XX steht für den jeweiligen Politikbereich bzw. Haushaltstitel.
Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:
Beamte und Zeitbedienstete
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Externes Personal
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3.2.4.Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative ist mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.
Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der betreffenden Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.
Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der betreffenden Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.
3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter
–Der Vorschlag/Die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.
–Der Vorschlag/Die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:
Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
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Insgesamt
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Geldgeber/kofinanzierende Einrichtung
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Kofinanzierung INSGESAMT
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3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar:
–◻
auf die Eigenmittel
–◻
auf die sonstigen Einnahmen
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Einnahmenlinie:
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Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel
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Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
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Artikel ….
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Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) an.
Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.