EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.6.2018
COM(2018) 498 final
2018/0265(COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Berichtigung dieser Verordnung im Hinblick auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
Ziel des Vorschlags ist es, die für die Ziele „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ verfügbaren und in Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 92 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegten Mittel und die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen aus Anhang VI an die Veränderungen bei der Finanzplanung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen („YEI“) anzupassen. Genauer gesagt sollten im Einklang mit dem für 2018 angenommenen Haushaltsplan die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI um 116,7 Mio. EUR angehoben werden, sodass sie sich für das Jahr 2018 insgesamt auf 350 Mio. EUR belaufen. Die Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2020 wurden angepasst, um der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für 2018 Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus müssen diverse Fehler bei den Beträgen und Prozentsätzen im Hinblick auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ aus Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2305 zur Änderung des Artikels 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 berichtigt werden.
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
Dieser Vorschlag resultiert aus dem Haushaltsbeschluss 2018.
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Der Vorschlag steht im Einklang mit anderen Vorschlägen und Initiativen, die die Europäische Kommission angenommen hat.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Die Überarbeitung trägt der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Unionshaushalt 2018 Rechnung.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Der Vorschlag entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
•Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag ist auf die notwendigen technischen Änderungen begrenzt.
•Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument: Änderung der geltenden Verordnung.
Die Kommission hat den Spielraum, den der Rechtsrahmen lässt, ausgelotet und hält es für notwendig, Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorzuschlagen.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften
Es wurden keine Ex-post-Bewertung/bzw. keine Eignungsprüfungen der bestehenden Rechtsvorschriften vorgenommen.
•Konsultation der Interessenträger
Es wurden keine externen Interessenträger konsultiert.
•Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Die Nutzung externen Fachwissens war nicht erforderlich.
•Folgenabschätzung
•Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Es handelt sich nicht um eine Initiative im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT).
•Grundrechte
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Es kommt zu Änderungen bei den Mitteln für Verpflichtungen im Zuge der vorzeitigen Bereitstellung der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der YEI. Die Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2018 sollten um 116,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt werden, der Betrag für das Jahr 2020 sollte um ebendiesen Betrag gekürzt werden.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
•Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)
Entfällt.
•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Ziel des Vorschlags ist es, die für die Ziele „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ verfügbaren und in Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 92 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegten Mittel und die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen aus Anhang VI an die Veränderungen beim Finanzierungsprogramm für die YEI anzupassen. Genauer gesagt sollten im Einklang mit dem für 2018 angenommenen Haushaltsplan die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI um 116,7 Mio. EUR angehoben werden, sodass sie sich für das Jahr 2018 insgesamt auf 350 Mio. EUR belaufen. Die Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2020 wurden angepasst, um der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für 2018 Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus müssen diverse Fehler bei den Beträgen und Prozentsätzen im Hinblick auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ aus Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2305 zur Änderung des Artikels 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 berichtigt werden.
Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, geändert durch Verordnung (EU) 2017/2305, lautet wie folgt:
„(1) Die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ belaufen sich auf 96,09 % der Gesamtmittel (d. h. insgesamt 317 103 114 309 EUR) und werden wie folgt zugewiesen:
a) 48,64 % (d. h. insgesamt 160 498 028 177 EUR) für weniger entwickelte Regionen;
b) 10,19 % (d. h. insgesamt 33 621 675 154 EUR) für Übergangsregionen;
c) 15,43 % (d. h. insgesamt 50 914 723 304 EUR) für stärker entwickelte Regionen;
d) 20,01 % (d. h. insgesamt 66 029 882 135 EUR) für Mitgliedstaaten, die aus dem Kohäsionsfonds unterstützt werden;
e) 0,42 % (d. h. insgesamt 1 378 882 914 EUR) als zusätzliche Finanzmittel für die in Artikel 349 AEUV genannten Regionen in äußerster Randlage und die Regionen auf NUTS-2-Ebene, die die Kriterien des Artikels 2 des Protokolls Nr. 6 zur Beitrittsakte von 1994 erfüllen.“;
Diese Bestimmung sollte eigentlich wie folgt lauten und daher berichtigt werden:
„(1) Die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ belaufen sich auf 96,09 % der Gesamtmittel (d. h. insgesamt 317 073 545 392 EUR) und werden wie folgt zugewiesen:
a) 51,52 % (d. h. insgesamt 163 359 380 738 EUR) für weniger entwickelte Regionen;
b) 10,82 % (d. h. insgesamt 34 319 221 039 EUR) für Übergangsregionen;
c) 16,33 % (d. h. insgesamt 51 773 321 432 EUR) für stärker entwickelte Regionen;
d) 20,89 % (d. h. insgesamt 66 236 030 665 EUR) für Mitgliedstaaten, die aus dem Kohäsionsfonds unterstützt werden;
e) 0,44 % (d. h. insgesamt 1 385 591 518 EUR) als zusätzliche Finanzmittel für die in Artikel 349 AEUV genannten Regionen in äußerster Randlage und die Regionen auf NUTS-2-Ebene, die die Kriterien des Artikels 2 des Protokolls Nr. 6 zur Beitrittsakte von 1994 erfüllen.“
2018/0265 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Berichtigung dieser Verordnung im Hinblick auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die gemeinsamen und allgemeinen Vorschriften für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt.
(2)Mit der Verordnung (EU) 2017/2305 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 geändert, u. a. hinsichtlich der dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zugewiesenen Mittel.
(3)Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 wurde die Finanzplanung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen („YEI“) geändert, indem die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI um 116,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt wurde, sodass sich die Mittel für Verpflichtungen für die YEI für das Jahr 2018 auf 350 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen belaufen.
(4)Die Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2020 müssen nach unten korrigiert werden, um der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für 2018 Rechnung zu tragen. Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5)Als Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durch die Verordnung (EU) 2017/2305 geändert wurde, wurden diverse Finanzdaten aus Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2305 falsch angesetzt. Diese Finanzdaten sollten durch die korrekten Daten ersetzt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
(6)Angesichts der Dringlichkeit, die Programme zur Unterstützung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ändern, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird wie folgt geändert:
(1)Artikel 91 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die für Verpflichtungen zugewiesenen Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt belaufen sich – im Einklang mit der in Anhang VI aufgeführten jährlichen Aufteilung – für den Zeitraum 2014-2020 auf 329 982 345 366 EUR zu Preisen von 2011; 325 938 694 233 EUR davon sind die dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Gesamtmittel und 4 043 651 133 EUR stellen eine besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dar. Im Hinblick auf die Programmplanung und die anschließende Einsetzung in den Haushaltsplan der Union wird der Betrag der Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit jährlich 2 % indexiert.“
(2)Artikel 92 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
„(5) Die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen belaufen sich auf 4 043 651 133 EUR aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und mindestens 4 043 651 133 EUR aus gezielten Investitionen des ESF.“
(3)Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird wie folgt berichtigt:
Artikel 92 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ belaufen sich auf 96,09 % der Gesamtmittel (d. h. auf insgesamt 317 073 545 392 EUR) und werden wie folgt zugewiesen:
a) 51,52 % (d. h. insgesamt 163 359 380 738 EUR) für weniger entwickelte Regionen;
b) 10,82 % (d. h. insgesamt 34 319 221 039 EUR) für Übergangsregionen;
c) 16,33 % (d. h. insgesamt 51 773 321 432 EUR) für stärker entwickelte Regionen;
d) 20,89 % (d. h. insgesamt 66 236 030 665 EUR) für Mitgliedstaaten, die aus dem Kohäsionsfonds unterstützt werden;
e) 0,44 % (d. h. insgesamt 1 385 591 518 EUR) als zusätzliche Finanzmittel für die in Artikel 349 AEUV genannten Regionen in äußerster Randlage und die Regionen auf NUTS-2-Ebene, die die Kriterien des Artikels 2 des Protokolls Nr. 6 zur Beitrittsakte von 1994 erfüllen.“.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident
FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN
1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
1.2.Politikbereich(e) in der ABM-/ABB-Struktur
1.3.Art des Vorschlags/der Initiative
1.4.Ziel(e)
1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.6.Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen
1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung
2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN
2.1.Monitoring und Berichterstattung
2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
3.2.Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
3.2.1.Übersicht
3.2.2.Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel
3.2.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.4.Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter
3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN
1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Berichtigung dieser Verordnung im Hinblick auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
1.2.Politikbereich(e) in der ABM-/ABB-Struktur
04 Beschäftigung, Soziales und Integration
04 02 60 – Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 61 – Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 62 – Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
13 Regionalpolitik und Stadtentwicklung
13 03 60 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – weniger entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 61 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Übergangsregionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 62 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 63 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Zusatzmittel für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen — Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 64 01 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit
13 04 60 – Kohäsionsfonds – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
1.3.Art des Vorschlags/der Initiative
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme
⌧ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme
1.4.Ziel(e)
1.4.1.Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission
1.4.2.Einzelziel(e) und ABM-/ABB-Tätigkeit(en)
Einzelziel Nr.
entfällt
ABM/ABB-Tätigkeit(en):
entfällt
1.4.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen
Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.
1.4.4.Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.
1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf
1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU
1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse
1.5.4.Vereinbarkeit mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte
1.6.Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen
◻ Vorschlag/Initiative mit befristeter Laufzeit
–⌧
Laufzeit: 1.1.2017 bis 31.12.2023
–⌧
Finanzielle Auswirkungen: 2017 bis 2020
◻ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Laufzeit
–Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,
–anschließend reguläre Umsetzung.
1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung
◻ Direkte Verwaltung durch die Kommission
–◻ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union;
–◻
durch Exekutivagenturen.
⌧ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten
◻ Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:
–◻ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen;
–◻ internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben);
–◻ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds;
–◻ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung;
–◻ öffentlich-rechtliche Körperschaften;
–◻ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten;
–◻ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende Finanzsicherheiten bieten;
–◻ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind.
–Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.
Bemerkungen
2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN
2.1.Monitoring und Berichterstattung
Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.
2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.2.1.Ermittelte Risiken
2.2.2.Angaben zum Aufbau des Systems der internen Kontrolle
2.2.3.Abschätzung der Kosten und des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos
2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen bestehen oder vorgesehen sind.
3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
·Bestehende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Haushaltslinie
|
Art der
Ausgaben
|
Finanzierungsbeiträge
|
|
Nummer
[Bezeichnung…..........]
|
GM/ NGM.
|
von EFTA-Ländern
|
von Kandidatenländern
|
von Drittländern
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
1 Intelligentes und integratives Wachstum
|
04 02 60 – Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 61 – Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 62 – Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
13 03 60 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – weniger entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 61 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Übergangsregionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 62 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 63 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Zusatzmittel für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen — Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 64 01 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit
13 04 60 – Kohäsionsfonds – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
GM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
·Neu zu schaffende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Haushaltslinie
|
Art der
Ausgaben
|
Finanzierungsbeiträge
|
|
Nummer
[Bezeichnung…........]
|
GM/NGM
|
von EFTA-Ländern
|
von Kandidatenländern
|
von Drittländern
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
|
[XX.YY.YY.YY]
|
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
3.2.Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
Die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI für das Jahr 2018 sollten um 116,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt werden, der Betrag für das Jahr 2020 sollte um ebendiesen Betrag gekürzt werden. Die Mittel für Zahlungen wurden entsprechend angepasst.
3.2.1.Übersicht
in Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (3 Dezimalstellen)
Rubrik des mehrjährigen Finanz
rahmens
|
Nummer
1
|
Intelligentes und integratives Wachstum
|
GD: EMPL, REGIO
|
|
|
2014
|
2015
|
2016
|
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
INSGESAMT
|
•Operative Mittel
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds
|
Verpflichtungen
04 02 60 – Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 61 – Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 62 – Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
13 03 60 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – weniger entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 61 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Übergangsregionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 62 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 04 60 – Kohäsionsfonds – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
(1)
|
|
|
|
237 320 881
251 466 089
87 329 881
500 000 000
237 320 880
251 466 089
87 329 881
-26 071 285
|
242 067 299
256 495 412
89 076 479
350 000 000
242 067 299
256 495 411
89 076 479
-26 592 711
|
246 908 645
261 625 320
90 858 008
233 333 333
246 908 645
261 625 320
90.858.009
-27 124 565
|
251 846 817
266 857 826
92 675 169
116 666 667
251 846 645
266 857 826
92 675 168
-27 667 056
|
978 143 642
1 036 444 647
359 939 537
1 200 000 000
978 143 469
1 036 444 646
359 939 537
-107 455 617
|
|
Zahlungen
04 02 60 – Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 61 – Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 62 – Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
13 03 60 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – weniger entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 61 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Übergangsregionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 62 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 63 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Zusatzmittel für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen — Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
13 03 64 01 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit
13 04 60 – Kohäsionsfonds – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
(2)
|
|
|
|
85 000 000
|
25 285 013
26 792 094
9 304 437
329 000 000
25 285 013
26 792 094
9 304 437
-2 777 728
|
50 887 923
53 921 033
18 725 854
231 000 000
50 887 923
53 921 033
18 725 854
-5 590 378
|
108 495 693
114 962 440
39 924 494
175 000 000
108 495 693
114 962 440
39 924 493
-11 918 977
|
184 668 629
195 675 567
67 954 785
820 000 000
184 668 629
195 675 567
67 954 785
-20 287 083
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
entfällt
|
|
(3)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT
für die GD EMPL, REGIO
|
Verpflichtungen
|
=1+1a +3
|
|
|
|
1 626 162 416
|
1 498 685 668
|
1 404 992 715
|
1 311 759 062
|
5 841 599 861
|
|
Zahlungen
|
=2+2a+3
+3
|
|
|
|
85 000 000
|
448 985 360
|
472 479 242
|
689 846 276
|
1 696 310 879
|
•Operative Mittel INSGESAMT
|
Verpflichtungen
|
(4)
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
Zahlungen
|
(5)
|
0
|
|
|
|
|
|
|
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
(6)
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Mittel INSGESAMT
unter der RUBRIK 1
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Verpflichtungen
|
=4+ 6
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
Zahlungen
|
=5+ 6
|
0
|
|
|
|
|
|
|
0
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:
•Operative Mittel INSGESAMT
|
Verpflichtungen
|
(4)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
(5)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
(6)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT
unter den RUBRIKEN 1 bis 4
des mehrjährigen Finanzrahmens
(Referenzbetrag)
|
Verpflichtungen
|
=4+ 6
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
=5+ 6
|
0
|
|
|
|
|
|
|
0
|
Rubrik des mehrjährigen Finanz
rahmens
|
5
|
Verwaltungsausgaben
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
GD: <…….>
|
• Personalausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
• Sonstige Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
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|
|
|
|
GD <…...> INSGESAMT
|
Mittel
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT
unter der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
Mittel INSGESAMT
unter den RUBRIKEN 1 bis 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Verpflichtungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3.2.2.Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.
–⌧
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:
Mittel für Verpflichtungen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Ziele und Ergebnisse angeben
⇩
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
|
ERGEBNISSE
|
|
Art
|
Durchschnittskosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Gesamtzahl
|
Gesamtkosten
|
EINZELZIEL Nr. 1…
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
|
- Ergebnis
|
|
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|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Ergebnis
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Ergebnis
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EINZELZIEL Nr. 2 ...
|
|
|
|
|
|
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|
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|
|
|
|
|
|
- Ergebnis
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GESAMTKOSTEN
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3.2.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.3.1.Übersicht
–⌧
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Personalausgaben
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|
|
|
|
|
|
|
Sonstige Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Außerhalb der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Personalausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sonstige
Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme
außerhalb der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Mittelbedarf für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
3.2.3.2.Geschätzter Personalbedarf
–⌧
Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:
Schätzung in Vollzeitäquivalenten
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr N+2
|
Jahr N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
•Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)
|
|
|
XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission)
|
|
|
|
|
|
|
|
XX 01 01 02 (in den Delegationen)
|
|
|
|
|
|
|
|
XX 01 05 01 (indirekte Forschung)
|
|
|
|
|
|
|
|
10 01 05 01 (direkte Forschung)
|
|
|
|
|
|
|
|
•Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten: VZÄ))
|
XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation)
|
|
|
|
|
|
|
|
XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen)
|
|
|
|
|
|
|
|
XX 01 04 yy
|
- am Sitz
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- in den Delegationen
|
|
|
|
|
|
|
|
XX 01 05 02 (VB, ANS und LAK der indirekten Forschung)
|
|
|
|
|
|
|
|
10 01 05 02 (VB, ANS und LAK der direkten Forschung)
|
|
|
|
|
|
|
|
Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)
|
|
|
|
|
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|
INSGESAMT
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|
XX steht für den jeweiligen Politikbereich bzw. Haushaltstitel.
Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:
Beamte und Zeitbedienstete
|
|
Externes Personal
|
|
3.2.4.Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
–⌧
Der Vorschlag/Die Initiative ist mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.
Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der betreffenden Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.
Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der betreffenden Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.
3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter
–Der Vorschlag/Die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.
–Der Vorschlag/Die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:
Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
Insgesamt
|
Geldgeber/kofinanzierende Einrichtung
|
|
|
|
|
|
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|
|
Kofinanzierung INSGESAMT
|
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|
3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
–⌧
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar:
auf die Eigenmittel
auf die sonstigen Einnahmen
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Einnahmenlinie:
|
Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel
|
Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
Artikel ….
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Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) an.
Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.