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Document 52018M8785
Prior notification of a concentration (Case M.8785 — The Walt Disney Company/Twenty-First Century Fox) (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8785 — The Walt Disney Company/Twenty First Century Fox) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8785 — The Walt Disney Company/Twenty First Century Fox) (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 338 vom 21.9.2018, p. 27–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/27 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8785 — The Walt Disney Company/Twenty First Century Fox)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 338/14)
1.
Am 14. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
The Walt Disney Company („TWDC“, Vereinigte Staaten), |
— |
Twenty-First Century Fox, Inc. („Fox“, Vereinigte Staaten). |
TWDC übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Teile von Fox.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
TWDC ist hauptsächlich im Bereich der Filmverleihung, der Lieferung/Lizenzierung von audiovisuellen Inhalten, des Betriebs und des Großhandels von Fernsehkanälen, Verbraucherprodukten, Büchern und Zeitschriften, der Live-Unterhaltung und Lizensierung von Musik tätig. Außerdem besitzt und betreibt das Unternehmen einen Themenpark (Disneyland Paris), bietet Kreuzfahrten über die Disney Cruise Line und Pauschalreisen an. |
— |
Fox ist hauptsächlich im Bereich der Filmverleihung, der Lieferung/Lizenzierung von audiovisuellen Inhalten, des Betriebs und der Bereitstellung von Fernsehkanälen für Großkunden tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8785 — The Walt Disney Company/Twenty First Century Fox
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).