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Document 52018M8756
Prior notification of a concentration (Case M.8756 — Avis Budget Group/Koç Holding/Olympic Commercial and Tourist Enterprises) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8756 — Avis Budget Group/Koç Holding/Olympic Commercial and Tourist Enterprises) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8756 — Avis Budget Group/Koç Holding/Olympic Commercial and Tourist Enterprises) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 19 vom 19.1.2018, p. 18–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 19/18 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8756 — Avis Budget Group/Koç Holding/Olympic Commercial and Tourist Enterprises)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 19/07)
1. |
Am 10. Januar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
ABG und Koç übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von OCTE. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — ABG: Bereitstellung von Mietwagen, insbesondere im Rahmen ihrer Marken Avis und Budget, sowie Betrieb eines Carsharing-Netzwerks im Rahmen ihrer Marke Zipcar; — Koç: Investment-Holdinggesellschaft, die weltweit in einer Reihe von Branchen aktiv ist, u. a. Energie, langlebige Gebrauchsgüter, Automobile und Finanzen; — OCTE: Autovermietung in Griechenland; OCTE erbringt diese Dienste im Rahmen der Marke Avis Hellas und ist seit 2010 Franchisenehmer für die ABG-Marken Avis und Budget in Griechenland. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8756 — Avis Budget Group/KOÇ Holding/Olympic Commercial and Tourist Enterprises Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.